Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz Inputpapier

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1 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti della costruzione pubblici Coordination Group for Construction and Property Services Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz Inputpapier

2 Auftraggeber Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) Auftragnehmer: Institut für Bauplanung und Baubetrieb, Professur für Nachhaltiges Bauen, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ), Autor Prof. Dr.-Ing. Holger Wallbaum Begleitgruppe Der Auftragnehmer möchte sich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitgliedern der Begleitgruppe bedanken, die nachfolgend namentlich aufgeführt werden: Herbert Tichy Geschäftsleiter der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Reinhard Friedli Leiter Fachgruppe RUMBA der Bundesverwaltung, Leiter Fachgruppe nachhaltiges Bauen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) Dr. Heinrich Gugerli Leiter Fachstelle Nachhaltiges Bauen, Amt für Hochbauten, Stadt Zürich Stand 11. Juni 2010 Vorschlag zur Referenzierung Wallbaum, H. (2010), Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz Inputpapier. Im Auftrag der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), Bern. Bild Titelseite Mihai-bogdan Lazar, Dreamstime.com Für den Inhalt und die Schlussfolgerungen ist ausschliesslich der Autor dieses Berichts verantwortlich.

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4 Zusammenfassung In der 3. Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates wird erstmalig das Nachhaltige Bauen als relevantes Handlungsfeld benannt. Mit fünf Teilmassnahmen soll das nachhaltige Bauen in der Legislaturperiode forciert werden. Die vorliegende Studie dient als Inputpapier für die Umsetzung Teilmassnahme (5) Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen in der Schweiz. In der Schweiz findet seit langer Zeit eine beeindruckende Menge an Aktivitäten im Bereich des nachhaltigen Bauens statt, die auch über die Landesgrenzen hinweg ausstrahlen. Die vorliegende Studie zeigt aber auch, dass nur in wenigen Bereichen stabile Teilnetzwerke des nachhaltigen Bauens existieren, beispielsweise bei den öffentlichen und privaten Bauherren. Darüber hinaus sind die Akteure stark fragmentiert und von vielen Einzelinitiativen geprägt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass gegenwärtig kein umfassendes Netzwerk nachhaltiges Bauen in der Schweiz existiert. Ein funktionierendes Netzwerk nachhaltiges Bauen in der Schweiz ermöglicht die bessere Abstimmung bereits stattfindender und allfälliger weiterer Aktivitäten, um so auch Synergieeffekte im Sinne einer positiven bau- wie volkswirtschaftlichen Entwicklung zu stimulieren und Ineffizienzen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Dazu bietet sich die Etablierung eines koordinierenden nationalen Gremiums an, dass von institutionalisierten Entscheidungsträgern in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft gesteuert wird und auf eine breitere Basis von Akteuren abstützen sollte. Diese Schweizer Plattform für nachhaltiges Bauen sollte beispielsweise auch die Umsetzung der baubezogenen Themenbereiche des Masterplan Cleantech Schweiz des Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) massgeblich unterstützen. Sicherlich werden auch mit einer allfälligen koordinierenden Plattform Interessengegensätze nicht obsolet, aber der transparente und breit abgestützte Dialog und die Einleitung von kohärenten Massnahmen bieten viele Chancen für das nachhaltige Bauen in der Schweiz. Dieses Vorgehen ist auch ganz im Sinne der Zielsetzungen des Bundesrates, der nachhaltige Entwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht. Nach einer Einführung in das Verständnis der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz erfolgt innerhalb der Studie eine Einordnung der fünften Teilmassnahme Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen in der Schweiz in das Bündel an Massnahmen der übergeordneten Bundesstrategie sowie die Beschreibung der Ziele des Inputpapiers und der Vorgehensweise. In Kapitel 2 werden dann die Akteure im gegenwärtigen Netzwerk identifiziert und mit ihren zahlreichen Aktivitäten beschrieben. Das dritte Kapitel skizziert die Interessen der Akteure im Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz und geht dabei vor allem auf Bedürfnisse und Interessen seitens der Bauwirtschaft ein. In einem vierten Kapitel werden dann 24 konkrete Massnahmen vorgestellt, die das Potenzial beinhalten, das Netzwerk nachhaltiges Bauen in der Schweiz in der Zukunft zu stärken. In Kapitel 5 werden die Schlussfolgerungen aus den vorgängigen vier Kapiteln gezogen.

5 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 1 Einleitung Nachhaltiges Bauen in der Strategie nachhaltige Entwicklung des Bundesrates Zielsetzung und Vorgehen betreffend Teilmassnahme "Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz Analyse der Akteure für ein Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz Akteure in der Politik Bund Kantone Städte und Gemeinden Investoren und Bauherren Private Bauherren und Investoren Private und institutionelle professionelle Bauherren und Investoren Öffentliche Bauherren und Investoren Privatwirtschaftliche Akteure und Initiativen Lehre und Forschung sowie Aus- und Weiterbildung Nachhaltiges Bauen in der Hochschullandschaft Private und öffentliche Institutionen Standards, Label und Instrumente Minergie(-P) Minergie(-P)-(Eco) SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau und SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau Gebäudeenergieausweis SIA SIA Graue Energie SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen - Hochbau SNARC Bauteilkatalog KBOB-Empfehlungen ECO-BKP Merkblätter (Merkblätter ökologisches Bauen nach Baukostenplan BKP) Eco-devis Albatros Plattform Ökobilanzdaten Innovationsträger Einordnung in den internationalen Kontext Quantitative Bewertungsmethoden Qualitative Bewertungsmethoden Bedeutung der Initiativen für die Schweiz und allfällige Zukunftsoptionen und -potenziale Interessen und Bedürfnissen für das nachhaltige Bauen Allfällige Interessen und Bedürfnisse aus der Perspektive der involvierten Akteure Nutzen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich des nachhaltigen Bauens Vorschlag für Massnahmen zur Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz Schlussfolgerungen Literatur Anhang Bewertung der Umsetzungsfähigkeit von Massnahmen zur Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz... 51

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7 1 Einleitung Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates orientiert sich an der Definition von Nachhaltiger Entwicklung, die im Jahr 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (der nach der norwegischen Vorsitzenden der Kommission, Gro Harlem Brundtland, sogenannten Brundtland-Kommission ) erarbeitet wurde [1]. Dieser Bericht bildete die Grundlage für die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, Brasilien. Dem Bericht folgend ist eine Entwicklung nachhaltig, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Neben dieser zeitlichen Komponente der heutigen und der nachfolgenden Generationen ist in diesem Ansatz auch eine geografisch-ethische Orientierung verankert, indem eine gerechte Verteilung und Nutzung von Ressourcen im weitesten Sinne (ökonomische, ökologische und sozio-kulturelle) angestrebt werden soll (Figur 1). Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung ist die Tragfähigkeit des globalen Ökosystems zu berücksichtigen. Figur 1 Modell der Nachhaltigen Entwicklung des Bundesrates (Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung, Schweiz) Das dargestellte Modell wird auch als 3-Säulen/Kreis-Modell bezeichnet und stellt die am häufigsten dargestellte Form der Interpretation und Operationalisierung des Nachhaltigkeitskonzeptes dar. Es fusst auf dem Brundtland-Bericht [1] sowie der Agenda 21 [2]. In der Schweiz beginnen nachhaltigkeitsrelevante Konzepte bereits vor der UN-Konferenz im Jahr 1992 ([3]: 88ff). In Folge der aktiven Beteiligung der Schweiz an der Konferenz von Rio de Janeiro kann ab diesem Zeitpunkt von dem Beginn einer offiziellen nationalen Nachhaltigkeitspolitik gesprochen werden. Mit dem Einsetzen des Interdepartementalen Ausschusses Rio (IDARio) im Jahr 1993, der später in den Interdepartementalen Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) umbenannt wurde, setzte der Bundesrat einen organisatorischen Meilenstein für die nationale und internationale Diskussion und Vernetzung sowie Umsetzung der Vereinbarungen der Weltstaatenkonferenz von Rio de Janeiro. Die erste Schweizer Nachhaltigkeitsstra- KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 1

8 tegie, die im Wesentlichen einen Aktionsplan mit acht Aktionsfeldern und elf Massnahmen umfasste, wurde 1997 veröffentlicht. Die zweite Strategie Nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2002 enthielt dann eine weitergehende Konkretisierung mit den sogenannten sechs Leitlinien der Politik der Nachhaltigen Entwicklung. Diese strategischen Leitlinien wurden durch einen Aktionsplan mit zehn Handlungsfeldern und insgesamt 22 Massnahmen ergänzt. Basierend auf einer Evaluation der Strategie 2002 und einer ergänzenden Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz, wurde im April 2008 die dritte Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan vom Schweizer Bundesrat [4] veröffentlicht. Dieser Aktionsplan umfasst acht Schlüsselherausforderungen und Massnahmen sowie drei sogenannte Transversale Politikbereiche, die aufgrund ihres Querschnittcharakters auf alle anderen Schlüsselherausforderungen einwirken. Erstmals wird in dem vierten Massnahmenbereich der Schlüsselherausforderungen Wirtschaft, Produktion und Konsum in Punkt 4-2 das Nachhaltige Bauen angeführt [4, S. 23]. 1.1 Nachhaltiges Bauen in der Strategie nachhaltige Entwicklung des Bundesrates Thematisch war das Nachhaltige Bauen bereits implizit in den ersten beiden Strategien Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz enthalten. Im Aktionsfeld 2: Energie der Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 1997 hat die dort angesprochene Massnahme 2: Weiterführung und Verstärkung der Ansätze im Energiebereich einen engen Bezug zum Bereich Bauen und Wohnen/Arbeiten. Da rund 50% des Energiebedarfs (ca. 10% in der Konstruktion für Bauprozessund material sowie ca. 40% im Betrieb für Heizung, Lüftung und Klimatisierung (30%) sowie für Beleuchtung und Geräte (10%)) für die Nutzung von Immobilien aufgewendet werden müssen, ist die Relevanz augenscheinlich. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2002 sind es bereits mehrere Handlungsfelder bzw. Massnahmen, die in Wechselwirkung mit dem Bauwesen (Hoch- und Infrastrukturbau) im umfassenden Sinn stehen: In erster Linie das Handlungsfeld 6: Umwelt und natürliche Ressourcen mit den Massnahmen 9: Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik und Massnahme 11: Anreizstrategie für Natur und Landschaft sowie das Handlungsfeld 7: Raum- und Siedlungsentwicklung insbesondere mit der Massnahme 13: Massnahmenprogramm Nachhaltige Raumplanung. Aufgrund der hohen Relevanz des Bauwesens für eine nachhaltige Entwicklung in der Schweiz, die u.a. darin zum Ausdruck kommt, dass sieben von acht Schlüsselherausforderungen, die der Bundesrat in seiner Nachhaltigkeitsstrategie benennt (Quelle: S. 13), durch das Bauwesen mehr oder weniger stark beeinflusst werden, ist es sehr zu begrüssen, dass in der dritten Strategie nachhaltige Entwicklung eine explizite Massnahme für das Nachhaltige Bauen (Kapitel 4-2 Nachhaltiges Bauen) [4, S. 23] berücksichtigt wurde: KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 2

9 Die jährlichen Bauausgaben in der Schweiz von über 50 Mia. Franken, davon ein Drittel von öffentlichen Auftraggebern, sollen sich gemäss den Leitlinien dieser Strategie entwickeln. Dafür soll eine nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes (inkl. Vereinbarung zur Begrenzung der CO 2 -Emissionen von Bundesbauten) formuliert werden. Der Bund will Bauleistungen und Bauwerke beschaffen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Weiter will er auf das Bauwesen Einfluss nehmen über baurelevante Programme (wie z.b. EnergieSchweiz), über die Mitgestaltung von Vorschriften, Normen und Standards im Bau (z.b. MINERGIE-ECO ) sowie durch die Stärkung des Netzwerks zum nachhaltigen Bauen in der Schweiz. Diese vorgängig dargestellte Massnahme wird durch fünf Teilmassnahmen konkretisiert. 1. Teilmassnahme 4-2 (1) Nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes 2. Teilmassnahme 4-2 (2) Einfluss öffentlicher Bauherren als Beschaffer 3. Teilmassnahme 4-2 (3) Einfluss des Bundes über baurelevante Programme 4. Teilmassnahme 4-2 (4) Einflussnahme auf Vorschriften, Normen und Standards 5. Teilmassnahme 4-2 (5) Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen in der Schweiz Die dargestellten Teilmassnahmen werden jeweils in drei Bereiche (Inhalte, Organisation, Umsetzung) untergliedert behandelt. Auf eine detaillierte Befassung mit den Teilmassnahmen 4-2 (1-4) wird an dieser Stelle verzichtet, da sie dem Aktionsplan des Bundesrates (Quelle: S von 108) zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie entnommen werden können. Nachfolgend wir die Teilmassnahme 4-2 (5) Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen in der Schweiz detaillierter beschrieben, da deren weitergehende Konkretisierung Gegenstand dieses Inputpapiers ist. 1.2 Zielsetzung und Vorgehen betreffend Teilmassnahme "Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz Im Gegensatz zu den Teilmassnahmen 4-2 (1) Nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes, 4-2 (2) Einfluss öffentlicher Bauherren als Beschaffer und 4-2 (3) Einfluss des Bundes über baurelevante Programme die im Wirkungskreis des Bundes bzw. der öffentlichen Hand 1 unmittelbar, ohne den Einbezug anderer Akteure, umgesetzt werden können, verhält es sich bei den Teilmassnahmen 4-2 (4) Einflussnahme auf Vorschriften, Normen und Standards und 4-2 (5) Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen in der Schweiz anders. Bei diesen beiden Teilmassnahmen kann die öffentliche Hand stärker als Impulsgeber und Unterstützer Einfluss nehmen, als dass sie autonom agierend für deren Realisierung Verantwortung übernehmen kann. Dieses Vorgehen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein rein normativer Ansatz der Vielfalt von im 1 In der Folge wird immer vom Bund gesprochen, wobei dabei auch alle Organe der öffentlichen Hand einbezogen sind, die an dieser Stelle berücksichtigt werden sollen. In einzelnen Fällen, wo es sinnvoll erscheint spezifische Akteure der öffentlichen Hand direkt zu adressieren, wird von dieser Setzung abgewichen, was dann aber explizit erläutert wird. KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 3

10 Bauwesen beteiligten Akteuren und Fachdisziplinen sowie zu adressierenden Themen nicht gerecht werden würde. Insbesondere die Teilmassnahme 4-2 (5) Stärkung des Netzwerkes nachhaltiges Bauen Schweiz birgt das Potenzial, Aktivitäten zu stimulieren, die von massgeblichen gesellschaftlichen Gruppen (Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft etc.) mitgetragen werden (bottom-up), um die beabsichtigte Förderung des Nachhaltigen Bauens zeitnah und umfassender zu bewirken als dies ein rein politikgetriebener Ansatz (top-down) vermag. Nachfolgend werden bestehende Aktivitäten im Themenfeld nachhaltiges Bauen in der Schweiz sowie die darin beteiligten Akteure dargestellt. Diese Darstellung soll eine erste Grundlage bieten, um perspektivisch ein umfassendes Netzwerk nachhaltiges Bauen aufzubauen und für weitere Akteure zu öffnen, mögliche Synergieeffekte zwischen bestehenden Akteuren zu katalysieren und das Netzwerk insgesamt so in seiner Wirkung zu stärken. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten in der Folge kontinuierlich ergänzt werden. Eine allfällige Zuständigkeit auch für diese Aufgabe wird in den Kapiteln 4 und dem Anhang diskutiert. KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 4

11 2 Analyse der Akteure für ein Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz Um die Rolle der Akteure im Netzwerk nachhaltiges Bauen genauer beschreiben und bewerten zu können, scheint es zielführend, dies basierend auf einer greifbaren Beschreibung des Begriffs Nachhaltiges Bauen zu tun. Diese Interpretation ist nicht als abschliessend und umfassend zu betrachten und dient vor allem als Instrumentarium im Rahmen dieses Berichtes. Nachhaltiges Bauen Ein Beitrag zum Nachhaltigen Bauen wird geleistet, wenn Gebäude/Infrastrukturmassnahmen, Quartiere, Städte oder Länder so geplant, entwickelt/gebaut und bewirtschaftet werden, dass sie einen Beitrag leisten, die Tragfähigkeit des lokalen, regionalen, nationalen und globalen ökologischen Systems dauerhaft sicherzustellen und der Befriedigung individueller Bedürfnisse dienen, die sich in den Rahmen gesellschaftlicher Interessen einfügen. Als individuelle Bedürfnisse sind neben der Sicherstellung von Grund- und Menschenrechten auch Aspekte wie Selbstverwirklichung und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu nennen, die sich nicht immer im Einklang mit den gesellschaftlichen Interessen befinden. Als Beispiel sei hier die stetig zunehmende Wohnfläche pro Kopf genannt, die dem gesellschaftlichen Interesse des Erhalts von Naturraum entgegenläuft. Aber auch die gesellschaftlichen Interessen unterliegen einem Wandel und suchen nach Mehrheiten, die veränderbar sind. Dennoch existiert in der Schweiz ein Grundkonsens dessen, was der Staat/die öffentliche Hand im Sinne des Allgemeinwohls leisten soll. Auch dafür braucht es einen finanziellen Spielraum, der erwirtschaftet werden muss. Für das nachhaltige Bauen bietet die SIA 112/1 eine gute Grundlage, auf der weiter aufgebaut werden kann. Die richtige Balance zwischen diesen teilweise widerstreitenden Interessen und Zielsetzungen zu finden, das ist die Aufgabe, die auch das Netzwerk nachhaltiges Bauen im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen nachhaltigen Entwicklung leisten muss, wenn es den Anspruch ernst nimmt. Da das Nachhaltige Bauen als Themenfeld quer zu diversen Wirtschaftssektoren, Branchen und anderen gesellschaftlichen Bereiche gelagert ist, fällt eine eindeutige Definition der Systemgrenze nicht leicht. So ist der Beitrag von Gebäuden am nationalen Energiebedarf sowie an den Treibhausgasemissionen, insbesondere bei einer zu beobachtenden steigenden Elektrifizierung des Energieverbrauchs der Haushalte auch für die Bereiche Wärme, Kühlung und Warmwasser, massgeblich von der (Weiter-)Entwicklung des nationalen und europäischen Stromnetzes und des Anteils treibhausgasarmer Energieträger abhängig. Für eine dezidierte Massnahmenplanung sollte diese Systemgrenze erarbeitet und transparent dargestellt werden. Das Netzwerk nachhaltiges Bauen ist, wie in den meisten anderen Ländern im internationalen Vergleich, durch eine sehr heterogene Akteurs- und Aktivitätslandschaft gekennzeichnet. Diese Heterogenität ist in der Steuerung herausfordernd, ist aber auch Spiegelbild für eine breite Verankerung in der Gesellschaft. Nur so kann der wichtige nationale Diskurs für den Weg in Rich- KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 5

12 tung einer nachhaltigen Entwicklung 2 geführt werden. Ein Optimierungspotenzial der teilweise fragmentierten Aktivitäten im Bereich des Nachhaltigen Bauens in der Schweiz ist dennoch existent. 2.1 Akteure in der Politik Bund Auf der Ebene des Bundes ist eine nachhaltige Entwicklung in der Bundesverfassung verankert. Bereits in der Präambel wird festgehalten, dass im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen zu handeln ist. Ferner dient die Bundesverfassung dem Zweck die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes zu fördern (Art. 2). Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung (Art. 4). Artikel 73 adressiert die Nachhaltigkeit dann als eigenes Thema: Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. In der Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrages sind diverse Bundesämter mit unterschiedlicher Intensität mit dem Themenbereich Bauen bzw. nachhaltiges Bauen befasst. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), stellt als Teil des Finanzdepartements einen der grössten Bauherren der Schweiz dar; es sorgt u.a. für die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung 3. Das BBL verfolgt im Bereich des Immobilienmanagements das Ziel, möglichst viele Verwaltungseinheiten in bundeseigenen Liegenschaften unterzubringen. Nebst den Verwaltungsgebäuden gehören auch Zollstationen und repräsentative Bauten, wie beispielsweise Museen oder Botschaftsgebäude zum Immobilienbestand des Bundes. Das Kompetenzzentrum Beschaffung Bund (KBB) nimmt eine wichtige Rolle im Beschaffungsprozess von Gütern und Dienstleistungen ein. Darüber hinaus führt das BBL das Sekretariat der Beschaffungskommission des Bundes (BKB) und der Eidgenössischen Bauproduktekommission (BauPK). Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), welche für die öffentlichen Bauherren der Schweiz tätig ist, hat ihren Sitz ebenfalls im BBL. Ressourcen sparen und die Qualität steigern, ist die übergeordnete Zielsetzung der KBOB. Die KBOB stellt u.a. verschiedene Bilanzdaten und Empfehlungen, welche Nachhaltigkeit im Baubereich betreffen, zur Verfügung. Mit dem Bundesamt für Energie (BFE) ist das Kompetenzzentrum für Fragen der Energieversorgung und der Energienutzung im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Ener- 2 Im Verständnis des Autors ist eine nachhaltige Entwicklung kein starres normatives Konzept, sondern eine regulative Idee, die im demokratisch geführten Diskurs (national wie international) immer wieder neu verhandelt werden muss. Neues Wissen, andere politische Konstellationen, veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen etc. bedingen diese Offenheit zur kontinuierlichen Befassung mit der Herausforderung einer Nachhaltigen Entwicklung. Dem Verhandlungsspielraum sollten aber auch Grenzen gesetzt werden, die nicht verhandelbar sind bzw. überschritten werden dürfen, wie es das grundlegende eidgenössische Nachhaltigkeitsverständnis der Schwachen Nachhaltigkeit Plus auch theoretisch beinhaltet. 3 Der Auftrag des BBL ist ersichtlich unter: ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 6

13 gie und Kommunikation UVEK angesiedelt. Neben energiewirtschaftlichen Fragen, die massgeblich auch von der Entwicklung der Energienachfrage von Gebäuden beeinflusst werden, setzt sich das BFE für eine effiziente Energienutzung, für die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien sowie für die Senkung der CO 2 -Emissionen ein, fördert und koordiniert die nationale Energieforschung und unterstützt den Aufbau neuer Märkte für eine nachhaltige Energieversorgung und -nutzung 4. Während im BBL ausschliesslich die Bauaufgaben der zivilen Bundesverwaltung und der nachgeordneten Organe koordiniert werden, agiert das BFE auch im privat-wirtschaftlichen Umfeld, um Fortschritte im Bereich des Nachhaltigen Bauens zu erzielen. Dazu leistet vor allem das Forschungsprogramm Energie in Gebäuden einen wesentlichen Beitrag 5. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), als weiteres Bundesamt im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK angesiedelt, ist massgeblich für eine nachhaltige Raumentwicklung in der Schweiz und ihren Regionen verantwortlich. Im ARE erfolgt auch die Koordinierung der Strategie Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz. Angestrebt werden im ARE u.a. die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung, eine Nachhaltige Entwicklung der Agglomerationsräume und des ländlichen Raumes, die Erhaltung der offenen Räume, der Landschaften von besonderer Schönheit und der biologischen Vielfalt, die Förderung des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs im Rahmen einer Gesamtverkehrspolitik, eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen des Landes und die räumliche Einbindung der Schweiz in Europa 6. Zu diesem Zweck werden verschiedene zur Verfügung stehenden Mittel genutzt: Rechtsgrundlagen, Pläne, Berichte, Informationsbroschüren, ökonomische Instrumente (z.b. Umsetzung der Kostenwahrheit), Analysen, Modelle usw. Im Kontext des Nachhaltigen Bauens sind insbesondere die Instrumente der Modellprojekte interessant sowie die Programme zur Nachhaltigen Quartierentwicklung, die gemeinsam mit dem BFE unterstützt werden. Die beiden Ämter haben nun beschlossen, Kriterien und eine Bewertungshilfe für nachhaltige Quartiere zu entwickeln. Dieses Verfahren wird in vier bestehenden oder geplanten Quartieren überprüft. In der Deutschschweiz sind dies das Bullingerquartier in Zürich und das Dreispitzareal in Basel, in der Westschweiz: Carré Vert (ex Artamis) in Genf und Ecoparc in Neuenburg (noch nicht bestätigt). Die Testphase wird bis Ende 2010 dauern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist in erster Linie auf der Ebene der Beobachtung der Ressourcenbewirtschaftung, z.b. bei der Produktion und dem Abbruch von Baustoffen, am Baugeschehen in der Schweiz beteiligt. Gestützt auf die Nachhaltigkeitsstrategie des UVEK, verfolgt das BAFU damit einige seiner prioritären Ziele, und zwar die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Wald, Luft, Klima, biologische und landschaftliche Vielfalt), die Behebung bestehender Beeinträchtigungen sowie den Schutz des Menschen vor übermässiger Belastung (Lärm, schädliche Organismen und Stoffe, nichtionisie- 4 Die Aufgaben des BFE sind ersichtlich unter: ( ) 5 ( ) 6 Das Selbstverständnis des ARE ist ersichtlich unter: ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 7

14 rende Strahlung, Abfälle, Altlasten und Störfälle) 7. Für den Themenbereich des Nachhaltigen Bauens ist auch von Bedeutung, dass sich das BAFU mit ökobilanziellen Verfahren befasst und dabei auch Baustoffe und -produkte hinsichtlich ihres Beitrages zur Schonung natürlicher Ressourcen betrachtet werden. Mit Aktivitäten im Bauwesen massgeblich befasst ist auch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), z.b. mit dem Sonderprogramm Energetische Gebäudeerneuerung für gemeinnützige Bauträger etc. Aber auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet, z.b. bei der Messung von Wohnklima oder dem Schutz vor Lärmbelastungen, immer wieder auch in Themenbereichen, die das Bauwesen betreffen. Für den Bereich der Nachhaltigkeit im Infrastrukturbau sind sicherlich auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) relevant. Für eine nachhaltige Raumentwicklung ist das Zusammenspiel von Gebäuden und die durch sie induzierte Mobilität, sei es für Wohnen und/oder Arbeiten, relevant. Die Ziele der 2000 Watt-Gesellschaft werden sich voraussichtlich nicht erreichen lassen, wenn nicht deutliche Effizienzsteigerungen im Bereich der Mobilität realisiert werden. Wie auch im Hochbau sind auch für den vom BAV verantworteten Bereich Fragen der Suffizienz zu diskutieren, wenn Effizienzmassnahmen alleine den erhofften Erfolg nicht sicherstellen können. Auf der Ebene des Nationalrats ist sicherlich auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) zu nennen, die sich u.a. dafür eingesetzt hat, dass ein Teil des Ertrags der CO 2 -Abgabe für ein nationales Förderprogramm zur Gebäudesanierungen verwendet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die UREK-N dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreitet Kantone Auf der kantonalen Ebene ist die Nachhaltige Entwicklung in vielen Verfassungen bzw. in Richtlinien explizit oder implizit verankert. Sehr viele Kantone sind auch im Rahmen des Vereins ecobau zur Nachhaltigkeit im öffentlichen Bau (siehe auch Kapitel 2.2.3) als Mitglieder vertreten. Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung ist in der Verfassung des Kantons Bern von 1995 verankert, auch wenn der Begriff selber nicht vorkommt. Beispielsweise fordert Artikel 31 den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und auch weitere Artikel (z.b. Art. 32 und 33) nehmen inhaltlich Bezug auf die Nachhaltige Entwicklung. Der Regierungsrat des Kantons Bern bezeichnet in den Richtlinien der Regierungspolitik die «Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung» als Grundmaxime, an der sich alle Bereiche zu orientieren haben. Die Nachhaltige Entwicklung ist im Kanton Bern somit auf der strategischen Ebene breit verankert. 8 7 Die Ziele des BAFU sind ersichtlich unter: ( ) 8 ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 8

15 Der Kanton Zürich hat sich in seiner Verfassung dem Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Art. 6 der Verfassung des Kantons Zürich hält fest: «Kanton und Gemeinden sorgen für die Erhaltung der Lebensgrundlagen. In Verantwortung für die kommenden Generationen sind sie einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.» Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt eine «Strategie Nachhaltige Entwicklung» für den Kanton Zürich zu erarbeiten. Damit wird das Ziel verfolgt, die Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung in möglichst vielen Politikbereichen zu integrieren. 9 Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK = Konferenz der entsprechenden Regierungsräte) hat auf der übergeordneten kantonalen Ebene eine Schlüsselfunktion inne, die für das nachhaltige Bauen genutzt werden sollte. Darüber hinaus relevant ist auch die Tatsache, dass sich die Kantone bereits zu Beginn der 1980er Jahre zu einer gemeinsamen Energiepolitik untereinander und mit dem Bund bekannt haben. Seither erarbeiten und koordinieren die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) und die Energiefachstellenkonferenz (EnFK) die gemeinsamen energiepolitischen Aktivitäten der Kantone. In energiepolitischen Belangen ist die EnDK der Ansprechpartner des Bundes auf kantonaler Ebene. Um die Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bund effizienter zu gestalten und noch höhere energiepolitische Wirkungen zu erzielen, haben die Kantone im Hinblick auf das Programm "EnergieSchweiz" ( ) erstmals eine Strategie für die gemeinsamen energiepolitischen Aktivitäten im Gebäudebereich verabschiedet. Die bisherige Strategie der Kantone wurde deshalb einer Analyse unterzogen und für die zweite Etappe von EnergieSchweiz ( ) angepasst. Am 29. April 2005 wurde auch eine überarbeitete Teilstrategie "Gebäude" ( ) von der EnDK/EnFK verabschiedet. Den ersten Schwerpunkt der gemeinsamen energiepolitischen Massnahmen legen die Kantone auf die energietechnische Modernisierung der Gebäudehülle bei bestehenden Gebäuden (Wände, Boden, Dach, Fenster). Unter die energetische Optimierung fällt insbesondere auch die Betriebsoptimierung haustechnischer Anlagen. Der zweite Schwerpunkt liegt bei der verstärkten Bewusstseinsbildung für das energieeffiziente Verhalten der Gebäudenutzer. Der nach Umsetzung der Effizienzmassnahmen verbleibende Energiebedarf soll möglichst durch Abwärme und den Einsatz erneuerbarer Energien gedeckt werden. Dazu können die einzelnen Kantone individuelle Schwerpunkte setzen. Neben den vorgängig genannten Konferenzen existieren weitere kantonsübergreifende Fachkonferenzen, die ebenfalls in das Netzwerk nachhaltiges Bauen eingebunden werden sollten, da sie weichenstellenden Charakter einnehmen könnten. Beispielhaft zu nennen sind die Konferenz der Kantonsbaumeister, die Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL), die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der CH (KVU) und die Schweizerische Kantonsplanerkonferenz (KPK) Städte und Gemeinden Die Städte und Gemeinden spielen eine wesentliche Rolle in der schweizerischen Nachhaltigkeitspolitik. Sie haben eine wichtige Vorbildfunktion für Bevölkerung und Wirtschaft und tragen 9 ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 9

16 die Verantwortung für den Vollzug der kantonalen Vorschriften und des Bundesrechts. Als übergeordnetes Organ ist der Schweizerische Städteverband 10 zu nennen. Er setzt sich gegenüber Politik und Öffentlichkeit für die Städte der Schweiz ein, und wahrt die Interessen der Mitglieder aus allen Landesteilen, stets auch mit dem Ziel einer starken Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Eine wichtige Plattform, die für eine nachhaltige Agglomerationsentwicklung genutzt wird, ist die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie dem Städte- und Gemeindeverband institutionalisiert die TAK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen. Auch der Schweizerische Gemeindeverband 11 sieht einen politischen Schwerpunkt im Kontext des nachhaltigen Bauens in der Raumentwicklungspolitik. Der Schweizerische Gemeindeverband unterstreicht die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens auf allen Ebenen (partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden), um insbesondere die fortschreitende Zersiedlung zu bremsen. Zudem befürwortet er, dass zuerst die Agglomerationen und die Regionen je für sich eine Politik entwickeln, da ihre Probleme unterschiedlich sind. Erst nachher sollen Regional- und Agglomerationspolitik aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Auf der Ebene der Städte und Gemeinden ist die Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung sehr unterschiedlich vorangeschritten. So haben einige Städte und Gemeinden als Mitglieder beim Cercle Indicateur bereits 2003 an einer Umfrage zur Lagebeurteilung der Nachhaltigen Entwicklung teilgenommen 12 und haben sich auch 2009 an der Erneuerung der Umfrage beteiligt 13. Andere Städte und Gemeinden haben sich eigene Zielsetzungen gegeben, die zum Teil auch über definierte Indikatoren einem Monitoring unterzogen werden 14, und publizieren Nachhaltigkeitsberichte zum erzielten Fortschritt 15. Städte- und Gemeinderäte haben dazu Legislaturschwerpunkte verabschiedet, die eine legitimierte Handlungsgrundlage auch für die nachgeordnete Verwaltung darstellen. Mit dem Legislaturschwerpunkt «Nachhaltige Stadt Zürich auf dem Weg zur 2000-Watt- Gesellschaft» hat sich der Stadtrat ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Bei der Zielerreichung kommt dem Nachhaltigen Bauen eine Schlüsselrolle zu. Neben Zürich hat sich die Stadt St. Gallen ebenfalls für einen Legislaturschwerpunkt zur 2000 Watt-Gesellschaft ausgesprochen und die Stadt Basel gilt als Pilotregion zur Umsetzung der 2000 Watt-Ziele. Die Stadt Lausanne forciert das Nachhaltige Bauen z.b. durch das ambitionierte Projekt Ecoquartier Lausanne. In diesem partizipativen Vorhaben soll ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen gleichsam Rechnung getragen werden. Auch wenn das Vorhaben gegenwärtig noch intensiv 10 ( ) 11 ( ) 12 ( ) 13 ( ) 14 ( ) 15 _und_quartierentwicklung/nachhaltige_entwicklung/nachhaltigkeitsbericht.html ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 10

17 diskutiert wird, hat dieses Projekt bereits heute, mindestens für die gesamte welsche Schweiz, einen beachtlichen Status erzielt. Ebenfalls sehr engagiert sind die Anstrengungen der Stadt Neuchâtel 16, die sich bereits auch seit den neunziger Jahren mit einer nachhaltigen (Raum-)entwicklung befassen. Als Vorzeigeprojekt ist sicherlich das Projekt Ecoparc zu nennen. Dieses Vorhaben konkretisiert den Willen nach städtebaulicher Verdichtung und sieht die Schaffung eines neuen Quartiers auf einer etwa 5 ha grossen ehemaligen Eisenbahnbrache in der unmittelbaren Umgebung des Neuenburger Bahnhofs vor. Das Projekt umfasst zwei neue Gebäude für das Bundesamt für Statistik (BFS), den Umbau ehemaliger Industriebauten und neue Wohn-, Bildungs- und Dienstleistungsgebäude. Die Motivation dazu, die Themen der nachhaltigen Entwicklung in die Gestaltung des ganzen Quartiers einfliessen zu lassen, ergab sich ab 1998 bei der Inbetriebnahme des Hauptgebäudes des BFS, in dem bereits zahlreiche modernste Grundsätze des umweltfreundlichen Bauens verwirklicht worden waren. Im September 2000 wurde eine ideelle Vereinigung gegründet 17, die die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im bebauten Umfeld bezweckt. Durch verschiedenartige Aktivitäten wie Plattformen, Veröffentlichungen oder Diskussionsforen begünstigt diese Vereinigung die Bildung von Netzwerken und die Führung von Diskussionen in diesem Bereich. Als wichtige Akteure sind allenfalls auch die Stadtentwicklungsstellen / -organisationen der grösseren Städte einzubinden. 2.2 Investoren und Bauherren Für die Gruppe der Bauherren und Investoren kann schwerlich ein geschlossenes Bild skizziert werden. Zu heterogen sind die Interessen und Zielsetzungen, so dass nachfolgend nur eine fragmentarische Darstellung der Landschaft erfolgen kann, wobei in den nachfolgenden Abschnitten die privaten Bauherren, sei es institutionell, privat, professionell und nichtprofessionell, beschrieben werden Private Bauherren und Investoren Die Rolle privater, nicht-professioneller Bauherren/Investoren im Bauwesen ist bis anhin in der Regel nicht primär von den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens geprägt. In Teilbereichen des Nachhaltigen Bauens, zum Beispiel dem energieeffizienten Bauen, hat aber in den letzten Jahren eine zunehmende Sensibilisierung in der privaten Bauherrschaft stattgefunden. Diese Sensibilisierung ist sicherlich auch massgeblich ein Erfolg der Aktivitäten des Vereins MINER- GIE und der Verbreitung des gleichnamigen Labels für energieeffiziente Gebäude (siehe auch Kapitel 2.4). Das Thema Energie, speziell der Heizwärmebedarf eines Gebäudes, rückte so zunehmend in den Mittelpunkt medialer Aufmerksamkeit und das Blickfeld interessierter Bauherren. Unterstützend wirkte in diesem Zusammenhang sicherlich auch die Tatsache, dass die Preise für fossile Energieträger in den letzten Jahren unbekannte Höhen erreicht haben, auch 16 ( ) 17 ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 11

18 wenn sie sehr volatil sind. Unabhängig von der nicht immer gegebenen Wirtschaftlichkeit der sehr optimierten energieeffizienten Gebäude aufgrund ihrer höheren Baukosten, die sich häufig erst über eine sehr lange Nutzungsdauer und einen niedrigeren Energieverbrauch amortisieren, ist der Immobilienmarkt bereit, höhere Preise für diese Gebäude zu zahlen 18. Bei einer gewissen Klientel ist auch eine über den Aspekt Energie hinausgehende Sensibilisierung für andere ökologische Fragestellungen sichtbar, so z.b. graue Energie, gesunde Baustoffe und Wohnkomfort. Diese Gruppe ist aber (noch) sehr klein und nicht als repräsentativ anzusehen. Der homo oeconomicus ist in der privaten, nicht-professionellen Bauherrschaft rar und die Entscheide folgen Trends, nicht wirtschaftlich-rationalen Wünschen. Das Denken in Lebenszykluskosten (Life cycle costs (LCC)) ist hier nicht sehr verbreitet. Ausschlaggebend für die Mehrzahl der Entscheide der Bauherren sind auch heute noch die Baukosten, die auch, je nach Gebäudetyp, einen wesentlichen Anteil an den Lebenszykluskosten ausmachen 19, was aber Gebäude(gruppen)-spezifisch differenziert analysiert werden muss (Gebäudebestand vs. Neubau, Wohngebäude oder Bürogebäude, Ostschweiz oder Tessin etc.) Private und institutionelle professionelle Bauherren und Investoren Im Vordergrund des Handelns von Privaten bzw. institutionellen professionellen, aber nichtöffentlichen Bauherren bzw. Investoren steht die Maximierung des Kosten-Nutzen- Verhältnisses eines Bauwerks. Dabei werden sicherlich auch nicht-wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, wie z.b. Imagegewinn, die ggfs. erst indirekt einen Beitrag zu dieser Zielerreichung leisten. Auch in dieser Bauherrengruppe sind, vor allem im Nicht-Wohnungsbau, Optimierungspotenziale bezüglich des Denkens in Lebenszyklen auszumachen. Aber auch hier ist zu differenzieren, ob die Bauherrschaft später auch selbst Nutzer des Gebäudes ist oder nicht. Im ersten Fall ist doch teilweise eine Sensibilisierung für die Nutzungsphase, respektive die Bewirtschaftung und die Chancen eines guten Facility Managements festzustellen. Im anderen Fall wird in erster Linie auf die kostengünstige Erstellung des Objektes geachtet, ohne dass der Nutzungsphase eine besondere Bedeutung geschenkt wird. Niedrige Baukosten durch schnelle Bauzeiten bei minimalen Baumängeln sind sicherlich die relevantesten Faktoren im heute üblichen Baugeschehen. Aber auch für das nachhaltige Bauen hat sich die Interessengemeinschaft privater und professioneller Bauherren (IPB) gegründet, die den Grossteil des Schweizer Immobilienbesitzes repräsentieren. Gemeinsam mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) gehörte IPB zu den ersten Markteilnehmern, die sich mit Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft auseinander setzten erarbeiteten KBOB und IPB die Empfehlungen Umweltmanagement von Hochbauprojekten, die öffentliche und private Bauherren seither bei Bauprojekten anwenden. Da dieses Dokument nicht mehr ganz aktuell ist und soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsaspekte zu wenig berücksichtigt, lassen die zuständigen Arbeitsgruppen von IPB und KBOB ein neues Dokument in Form eines Kompendiums für Nachhaltiges Immobilienmanagement" erarbeiten, das alle Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen soll. Damit soll auch dem Umstand Rech- 18 Salvi, M., et al., Minergie macht sich bezahlt, Zürich, CCRS und Zürcher Kantonalbank, Stoy, C., Benchmarks und Einflussfaktoren der Baunutzungskosten. 2005, Zürich: vdf Hochschulverlag AG KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 12

19 nung getragen werden, dass eine integrale Nachhaltigkeitsbetrachtung im Immobilienmanagement grösstenteils noch fehlt und dass insbesondere Investoren nur zögernd beginnen, Nachhaltigkeitsaspekte in ihr Handeln einzubeziehen. Weitere gemeinsame Aktivitäten, die IPB mit den öffentlichen Bauherren unterhält, sind z.b. die Empfehlungen für nachhaltiges Bauen gemeinsam mit KBOB und dem Verein eco-bau 20. Darüber hinaus werden verschiedene Arbeitshilfen zum Nachhaltigen Bauen zur Verfügung gestellt und in Seminaren und Weiterbildungen praxisnah vermittelt Öffentliche Bauherren und Investoren Öffentliche Bauherren haben die Möglichkeit eine andere Strategie zu verfolgen, da sie im Auftrag des öffentlichen Interesses und damit der Bürgerinnen und Bürger planen und wirtschaften müssen. Auch hier werden ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Investitionen sowie schnelle Bauzeiten und Fehlerfreiheit angestrebt, dennoch ist das langfristige Denken deutlich stärker verankert, da u.a. keine Renditen erzielt werden müssen und die mittelfristige Finanzierung über Steuererträge relativ gut sichergestellt ist. Zudem haben öffentliche Bauherren auch eine Leitbildfunktion zu erfüllen, und sie sind den formulierten Zielen der nachhaltigen Entwicklung bzw. des nachhaltigen Bauens des Bundesrates, der Kantone bzw. der Stadt- und Gemeinderäte verpflichtet. Neben den in Kapitel 2.1 ausgeführten Rahmenbedingungen und laufenden Aktivitäten sind bei ihren Bemühungen des nachhaltigen Bauens insbesondere die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) sowie der Verein eco-bau 22 als gemeinsame Plattform öffentlicher Bauherrschaften von Bund, Kantonen und Städten anzuführen. Massgeblich für die Zielsetzung dieses Papiers ist die Fachgruppe Nachhaltiges Bauen der KBOB. Die Fachgruppen der KBOB bearbeiten im Auftrag des Vorstandes alle Aufgaben, die für die KBOB von besonderer Bedeutung sind, und sind verantwortlich für den fachlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den KBOB-Mitgliedern. Zahlreiche Arbeitshilfen und Veranstaltungen sollen die Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Hand dabei unterstützen, Gebäude und Anlagen nachhaltig zu planen, zu bauen und zu bewirtschaften. Die Empfehlungen der KBOB, wie z.b. Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen (2008/1), Bauen, wenn das Klima wärmer wird (2008/2), Ökobilanzdaten im Baubereich (2009/1) bieten praxisgerechte Handlungsanleitungen für Teilbereiche des Nachhaltigen Bauens. Der Verein eco-bau hat in den letzten Jahren in Kooperationsprojekt mit dem Verein MINER- GIE intensiv an der Ergänzung des MINERGIE -Labels um die Bereiche Gesundheit und Bauökologie gearbeitet. Das neue Label MINERGIE-ECO ist für Neubauprojekte von Verwaltungsbauten, Schulen und Mehrfamilienhäusern und neu auch Einfamilienhäuser anwendbar ( ) 21 ( ) 22 ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 13

20 2.3 Privatwirtschaftliche Akteure und Initiativen Als wichtiger Akteur ist hier sicherlich die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft bauenschweiz zu nennen. Gemäss dem Leitbild 23 übernimmt bauenschweiz die Aufgabe und Verantwortung, die wesentlichen gemeinsamen Interessen der Bauwirtschaft zu formulieren und zu vertreten. Diese Interessen liegen in einem Spannungsfeld, das durch die drei Pole Umwelt, Technik und Wirtschaft abgesteckt und durch mannigfaltige gesellschaftspolitische Bezüge geprägt wird. Auch wenn bauenschweiz bis anhin keine eigenständige Arbeitsgruppe zum Thema Nachhaltiges Bauen eingerichtet hat, werden vielfältige nachhaltigkeits-relevante Themen in der täglichen Arbeit adressiert. Neben einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Fragen der Raumplanung befasst, existiert auch eine Arbeitsgruppe Bauprodukte, die eine wichtige Rolle zur Förderung des vermehrten Einsatzes von nachhaltigen Bauprodukten und dazu förderlicher Rahmenbedingungen leisten könnten 24. Die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (crb) 25 entwickelt im Auftrag der schweizerischen Bauwirtschaft klare Standards für die Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken. Immer mehr am CRB entwickelte Arbeitsmittel, die einen effizienten Informationsaustausch zwischen allen am Bau Beteiligten als Ziel verfolgen, können das Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz stärken. Bauenschweiz ist u.a. Mitglied der Plattform Zukunft Bau, die im Herbst 2004 als Verein gegründet wurde. Sie vereinigt Vertreterinnen und Vertreter aus den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft, aus dem ETH-Bereich und den Fachhochschulen und arbeitet mit wichtigen Förderstellen für angewandte Forschung und Entwicklung im Baubereich zusammen. Eines der drei Ziele der Plattform Zukunft Bau besteht darin, die Nachhaltigkeit in Bau-Prozessen, Methoden und Technologien zu fördern. Im Jahr 2008 wurde von der Plattform Zukunft Bau mit prominenten Personen aus Politik, Bauwirtschaft und Hochschulen ein CO 2 -Strategiepapier ausgearbeitet 26 und der Öffentlichkeit vorgestellt. Des Weiteren wird regelmässig ein sogenanntes Innovations-Café veranstaltet, um verschiedene Akteure zur Anregung von F&E- und P&D-Projekten zusammenzubringen, sowie ein Forschungs-Café, um eine Sensibilisierung und Motivation für Bauforschung und Innovation zu erzielen. Die Plattform Zukunft Bau koordiniert ebenfalls die Swiss Construction Technology Platform (SCTP). Die SCTP ist ein Forum für Forschung und Entwicklung im Bauwesen, das sich zum Ziel setzt, die Bauforschung und damit das Bauen in der Schweiz zu fördern und die Interessen des Schweizer Bauwesens bei der Entwicklung europäischer Forschungsprogramme durch die European Construction Technology Plattform (ECTP) zu vertreten. Dies erfolgt insbesondere auf den Gebieten Städte und Bauwerke, unterirdisches Bauen, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit, Infrastruktur und Baumaterialien, Denkmalschutz sowie Informations- und Kommunikationstechnik ( ) 24 ( ) 25 ( ) 26 ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 14

21 Ein weiterer wichtiger Akteur für das Nachhaltige Bauen in der Schweiz ist der Schweizer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), der mit seinen Normen, Dokumenten und Empfehlungen zu einer wachsenden Verankerung des Themas im Bauwesen beiträgt. Als wegweisende Arbeitshilfen sind in diesem Kontext die D 0123 Hochbaukonstruktionen nach ökologischen Gesichtspunkten, die D 0200 Systematik zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Architekturprojekten für den Bereich Umwelt (SNARC), die Empfehlung SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen Hochbau sowie die D 0216 Effizienzpfad Energie zu nennen. Sehr relevante Dokumente jüngeren Datums sind das Merkblatt SIA 2031 Energieausweis für Gebäude sowie das Merkblatt SIA 2032 Graue Energie, welches als Aufdatierung der D 0123 dient. In der Diskussion befindet sich gegenwärtig auch das Pendant zur SIA 112/1 für den Bereich Infrastrukturbau, so dass zukünftig vielleicht auch eine Empfehlung Nachhaltiges Bauen Infrastrukturbau (SIA 112/2) erarbeitet wird. Bei der Entwicklung dieser Empfehlung wird auch der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) seine Expertise einbringen. Mit dem Hauseigentümerverband (HEV) kann ein weiterer Akteur genannt werden, der sich insbesondere für die Stärkung des Themas Energie und Umwelt 27 im Bewusstsein von Hauseigentümern einsetzt. So lancierte der HEV Schweiz beispielsweise im August 2009 zusammen mit den Kantonen den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) 28 als einen gesamtschweizerisch einheitlichen Energieausweis, basierend auf den schweizerischen und europäischen Normen. Der HEV versteht sich auch als Multiplikator für ambitionierte energetische Sanierungen im Gebäudebestand. Als Zusammenschluss von Akteuren aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft ist auch die Group of Fifteen (G15) 29 anzuführen, die sich u.a. mit den Veränderungen in der Schweizer Immobilienwirtschaft befasst. Dabei will sie anhand von Modellen und Zukunftsprojektionen allfällige Veränderungen der Rahmenbedingungen umfassend mit ihren wirtschaftlichen und ökologischen Folgen erfassen und die Wirkungen auf die Immobilienwirtschaft quantifizieren. Auf der Ebene von einzelnen Berufsgattungen gibt es ebenso Akteure, die sich mit Aspekten des Nachhaltigen Bauens befassen. Zu nennen ist hier stellvertretend für einige andere der Schweizerische Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) 30. Auch wenn der Fokus dieser Berufsverbände zumeist nicht die gesamte Nachhaltigkeit umfasst, können sie mit ihren Aktivitäten einen wichtigen Beitrag für das Nachhaltige Bauen leisten, wenn sie z.b. im Rahmen eines übergeordneten und koordinierten Gesamtkonzeptes zielgerichtet eingebunden werden können. Dies gilt auch für nachfolgend angesprochenen Organisationen der Baustoffverbände. Im internationalen Kontext tätig arbeitet die in der Schweiz ansässige Holcim Foundation for Sustainable Construction an der Förderung des Nachhaltigen Bauens, ohne einen spezifischen Baustofffokus zu haben. Mit dem Global Holcim Award ist einer der weltweit höchstdotier ( ) 28 ( ) 29 ( ) 30 ( ) KBOB/ETHZ - Inputpapier Netzwerk nachhaltiges Bauen Schweiz 15

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