G e n e h m i g u n g s b e s c h e i d

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1 DER LANDRAT Kreis Unna Postfach Unna Gegen Empfangsbekenntnis Firma FVZ Westfood Convenience GmbH Natorper Straße Holzwickede Natur und Umwelt Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft Auskunft Christian Dörendahl Fon Fax Mein Zeichen 69.3/ BIMG o Immissionsschutz; Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833 Antrag vom , Eingang bei der Kreisverwaltung Unna am , zuletzt ergänzt bzw. geändert durch Unterlagen vom , der Firma FVZ Westfood Convenience GmbH, Natorper Straße 57, Holzwickede G e n e h m i g u n g s b e s c h e i d Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren oben genannten Antrag wird hiermit die Genehmigung gemäß 4, 6 und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833, erteilt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Es ergeht diesbezüglich ein gesonderter Gebührenbescheid. Öffnungszeiten Mo - Do Uhr Fr Uhr und nach Vereinbarung Dienstgebäude Platanenallee Unna 2. Obergeschoss, Raum 204 Bus und Bahn Servicezentrale fahrtwind Fon (9 Cent/Min.) Zentrale Verbindungen Fon Fax post@kreis-unna.de Bankverbindung Sparkasse UnnaKamen BLZ Kto.-Nr IBAN: DE SWIFT: WELADED1UNN cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc

2 Folgende geprüfte und mit gesiegelten Etiketten versehene Antragsunterlagen, einschließlich der behördlichen Eintragungen bzw. Änderungen, sind Bestandteil dieses Genehmigungsbescheides: 1. Antragstellung 1.1 Antrag (Formular 1 u. 2) 1.2 Genehmigungsbestand der gesamten Anlage (Formular 3) 2 Blatt 1.3 Kurzbeschreibung, IED-Anlagenrelevanz, Erklärung zur Kostenübernahme, Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse 2. Lage 2.1 Beschreibung der Lage 2.2 Topographische Karte, Maßstab 1 : (Auszug) 2.3 Grundkarte, Maßstab 1 : (Auszug) 2.4 Flurkarte, Maßstab 1 : (Auszug) 2.5 Flächennutzungsplan, Maßstab 1 : (Auszug) 2.6 Bebauungsplan 2.7 Lageplan Quellen Luft 3. Anlage und Betrieb 3.1 Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betriebszeiten Betriebseinheiten Maschinen- und Geräteeinsatz 4 Blatt 3.2 Kapazitäten und Leistung 3.3 Stoffströme 3.4 Energie 3.5 Wasserversorgung 3.6 Gliederung der Anlage in Betriebseinheiten (Formular 2) 3.7 Technische Daten (Formular 3, Blatt 1 und 2) 6 Blatt cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 2 von 13

3 3.8 Maschinenaufstellungsplan 2 Blatt 3.9 Fließbild 4. Emissionen 4.1 Luftverunreinigungen Gasförmige Verunreinigungen Gerüche Staub Quellenverzeichnis (Luft) (Formular 5) Betriebsablauf und Emissionen (Luft) (Formular 4, Blatt 1) 2 Blatt 4.2 Geräusche 4.3 Schwingungen (Erschütterungen) 4.4 Strahlenschutz / Radioaktivität 5 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung 5.1 Maßnahmen zur Emissionsminderung und Messung 2 Blatt 5.2 Abgasreinigung (Formular 6, Blatt 1) 5.3 Immissionsschutz-Gutachten Nr vom der Sachverständigen für Immissionsschutz Uppenkamp u. Partner 34 Blatt 6 Anlagensicherheit und Störfallverordnung 6.1 Anlagensicherheit und Störfallverordnung 7 Arbeitsschutz 7.1 Allgemeines, Anforderungen an die Arbeitsstätte, Zuständigkeiten 7.2 Gefährdungsbeurteilungen (exemplarisch) 5 Blatt 7.3 Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffkataster / Betriebsstoffkataster 4 Blatt Feuerwehrplan 6 Blatt cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 3 von 13

4 7.3.3 Explosionsschutzdokument Gewürzmischanlagen 9 Blatt 7.4 Handbuch zum Arbeitsschutzmanagementsystem 12 Blatt 7.5 Auditbericht Berufsgenossenschaft 2 Blatt 7.6 Stellungnahmen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt 8. Abfälle 8.1 Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen 8.2 Verwertung / Beseitigung von Abfällen (Formular 4, Blatt 3, Anhang zu Formular 4, Blatt 3) 3 Blatt 9. Abwasser 9.1 Allgemeine Angaben zur Abwasserwirtschaft 9.2 Betriebsablauf und Emissionen (Abwasser) (Formular 4, Blatt 2) 9.3 Abwasserreinigung/-behandlung (Formular 6, Blatt 2) 9.4 Niederschlagsentwässerung (Formular 7) 9.5 Entwässerungsplan 10. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 10.1 Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe (Formular 8.1, Blatt 1 und 2) Fass- und Gebindelager zum Lagern wassergefährdender Stoffe (Formular 8.1, Blatt 3) 3 Blatt 10.4 Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe (Formular 8.2) Anlagen zum Abfüllen / Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe (Formular 8.3, Blatt 1 und 2) Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (Formular 8.4) Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe (Formular 8.5, Blatt 1 und 2) 10.8 Löschwasserrückhaltung 11. Bauvorlagen und Brandschutz 11.1 Erläuterung cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 4 von 13

5 11.2 Brandschutzkonzept 18 Blatt 12 Natur, Landschaft und Bodenschutz 12.1 Ergänzende Angaben bei Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild 12.2 Angaben zum Bodenschutz / Ausgangszustandsbericht 13. Umweltverträglichkeit 13.1 Keine Pflicht zur Prüfung nach dem UVPG 14. Maßnahmen bei Betriebseinstellung 14.1 Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung 15. Sonstige Zeichnungen, Zusammenstellungen und technische Unterlagen 15.1 Maschinenaufstellungsplan Produktion (exemplarisch) 15.2 Leistungsdaten Maschinen Produktion (exemplarisch) 2 Blatt 15.3 Technische Daten mobile Transportmaschinen (exemplarisch) 6 Blatt 15.4 Beschreibung Komponenten Dampfkesselanlage 15 Blatt I. Genehmigungsumfang Die Genehmigung erstreckt auf die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u Die Genehmigung umfasst insbesondere folgende Änderungen: Die bereits bestehende und baurechtlich genehmigte Produktionsanlage zur Verarbeitung von Fleischwaren zu Convenience-Produkten kann durch optimale Produktionsauslastung folgende Leistungen und Kapazitäten erreichen: Gesamtlagerkapazität: Durchsatzleistung: 455 t 84 t/d Änderungen der baulichen Gegebenheiten finden nicht statt. Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den zu diesem Bescheid gehörenden oben aufgeführten Unterlagen. cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 5 von 13

6 Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der oben angeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben. Der Bescheid ergeht im Übrigen unbeschadet sonstiger behördlicher Entscheidungen, die nach 13 BImSchG nicht von dem Bescheid eingeschlossen sind. II. Fortdauer bisheriger Genehmigungen Die bislang erteilten Genehmigungen baurechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Art gemäß Nr. 1.2 der Antragsunterlagen behalten ihre Gültigkeit, soweit sich aus diesem Bescheid keine Abweichungen ergeben. III. Nebenbestimmungen 1 Allgemeine Festsetzungen 1.1 Dieser Bescheid oder eine Kopie einschließlich der zugehörigen Antragsunterlagen sind von Ihnen oder von Ihrem bzw. Ihrer Beauftragten jederzeit zur Einsichtnahme für die Aufsichtsbehörden bereitzuhalten. 1.2 Der Zeitpunkt der Leistungs- und Kapazitätserhöhung ist der Genehmigungsbehörde (Kreis Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Platanenallee 16, Unna) schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor Beginn der Leistungs- und Kapazitätserhöhung der Anlage vorliegen. 2 Immissionsschutz 2.1 Die von der Genehmigung erfassten Betriebseinrichtungen sind schalltechnisch so zu errichten und zu betreiben, dass die von dieser Anlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen sowie des innerbetrieblichen Transportverkehrs verursachten Geräuschimmissionen folgende Immissionsrichtwerte - gemessen jeweils 0,50 m vor geöffnetem, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster (von betriebsfremden schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109) der nachstehend genannten Wohngebäude nicht überschreiten: Natorper Straße 59a, Holzwickede tagsüber nachts 65 db(a), 50 db(a); cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 6 von 13

7 Krummer Weg 14, Holzwickede tagsüber nachts 60 db(a), 45 db(a); Hirtenweg 10, Holzwickede tagsüber nachts 55 db(a), 40 db(a); gemessen und bewertet nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm). Als Nachtzeit gilt die Zeit von Uhr bis Uhr. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db (A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db (A) überschreiten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte ergeben sich aus Nr. 6.1 der TA Lärm. 2.2 Die Betriebszeiten des Produktionsbetriebs werden von montags bis samstags auf die Zeit von 00:00 Uhr 24:00 Uhr festgeschrieben. An Sonn- und Feiertagen darf die Anlage nicht betrieben werden. 2.3 Die Anlieferung von Waren (Frischfleisch, Gewürze, Verpackungsmaterialien usw.) erfolgt ausschließlich tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr - 16:00 Uhr von Montag bis Samstag. Der Abtransport von Produkten und Waren (Fertig-Erzeugnisse) ist ebenso tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr von Montag bis Samstag durchzuführen. In der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Transporte (An- und Ablieferung von Waren, Produkte, Fertigerzeugnisse usw.) nicht stattfinden. IV. Hinweise 1 Allgemeine Hinweise 1.1 Diesem Bescheid haben die eingangs aufgeführten Antragsunterlagen zugrunde gelegen. Abweichungen während der Errichtung bedürfen einer weiteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 7 von 13

8 2 Immissionsschutz 2.1 Jede Änderung der Anlage, die Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, bedarf einer Anzeige nach 15 BImSchG bzw. einer Genehmigung nach 16 BImSchG. 2.2 Gemäß 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen ein, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne sowie von behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften. Entscheidungen aufgrund von wasserrechtlichen Vorschriften werden mit in die Genehmigung nach BImSchG eingeschlossen, soweit es sich nicht um Bewilligungen und Erlaubnisse nach 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) handelt. 3 Landschaftsschutz 3.1 Östlich ans Produktionsgelände angrenzend befindet sich entgegen der Beschreibung in den Antragsunterlagen unter Nr gemäß Landschaftsplan Nr. 5 Raum Holzwickede der geschützte Landschaftsbestandteil Nr. 4, welcher im Jahre 2009 zur Nartoper Bachauen-Landschaft ökologisch aufgewertet wurde. Die Festsetzung erfolgte gem. 23 a) und b) des Landschaftsgesetzes (LG). 4 Abfallwirtschaft 4.1 Die Registerpflichten gemäß 49 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind für die beim Betrieb der Produktionsanlage anfallenden gefährlichen Abfälle zu beachten und einzuhalten. Auf Verlangen ist das Register der zuständigen Behörde zur Einsichtnahme vorzulegen. Auf die weiteren Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) und der Nachweisverordnung (NachwV) wird hingewiesen. 5 Gewässerschutz 5.1 Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen des 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) und des 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie die Betreiberpflichten gemäß 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) zu beachten. V. Begründung Am (Eingang bei der Kreisverwaltung Unna am ) beantragten Sie die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 8 von 13

9 Sie gaben im Antrag an, dass ohne bauliche Änderungen und bei unveränderter Betriebsfläche die Erhöhung der Produktionskapazität durch optimale Auslastung der bereits bestehenden baurechtlich genehmigten Produktionsanlage die Durchsatzleistung zur Verarbeitung von Fleischwaren zu Convenience- Produkten von derzeit 75 t Fertigerzeugnissen pro Arbeitstag auf zukünftig 84 t pro Arbeitstag erhöht werden kann. Die beantragte Anlage gehört damit zu den unter Ziffer des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) vom in der zurzeit gültigen Fassung genannten Anlagen. Die Anlage ist gleichzeitig eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (Artikel 10 der Richtlinie 2010/75 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Industrieemissionen IED-Richtline), in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Gemäß 10 Abs. 1 a BImSchG wäre daher neben den Antragsunterlagen ein Bericht über den Ausgangszustand vorzulegen, wenn und soweit eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück durch die relevanten gefährlichen Stoffe möglich ist. Die Möglichkeit einer Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers besteht nicht, wenn auf Grund der tatsächlichen Umstände ein Eintrag ausgeschlossen werden kann. Sie beantragten, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes abgesehen wird, da es sich hier um eine baurechtlich genehmigte Bestandsanlage handelt, bei der lediglich die Produktionsleistung optimiert wird, keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden und keine zusätzliche Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers zu erwarten ist. Auf einen Ausgangszustandsbericht habe ich daher antragsgemäß verzichtet. Das Vorhaben liegt in einem Bereich, für den die Gemeinde Holzwickede am einen Flächennutzungsplan aufgestellt hat. Das Antragsgrundstück liegt danach in einer Gewerbefläche. Der Flächennutzungsplan ist seit dem rechtswirksam. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach 30 Baugesetzbuch (BauGB) als Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Natorp. Das Vorhaben ist zulässig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das Einvernehmen der Gemeinde Holzwickede ist erteilt worden. Das Verfahren für die Erteilung der Genehmigung war nach den Bestimmungen der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das genehmigungsverfahren 9. BImSchV) vom in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen. Danach wurden Zeichnungen und Beschreibungen in dem für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Umfang mit dem Antrag vom vorgelegt bzw. später nachgereicht. Fachgesetzliche Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen: Der Genehmigungsantrag ist den nachstehenden Behörden und sachverständigen Stellen zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt worden: Kreis Unna, o Fachbereich Natur und Umwelt (Sachgebiet Landschaft, Sachgebiet Wasser und Boden, Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft), cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 9 von 13

10 o Fachbereich Bauen (Sachgebiet Bauordnungsangelegenheiten, Brandschutzdienststelle), o Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) Bezirksregierung Arnsberg, o Dezernat 55.1 (Arbeitsschutz), Gemeinde Holzwickede, o Fachbereich Technische Dienste. Die Antragsunterlagen wurden auch unter Berücksichtigung der Bündelungswirkung des 13 BImSchG für ansonsten separat erforderliche Entscheidungen eingehend von den Fachbehörden, den sachverständigen Stellen und durch die Genehmigungsbehörde geprüft. Die beteiligten Fachbehörden haben abgesehen von Vorschlägen für verschiedene Nebenbestimmungen oder Hinweisen für die Genehmigung keine Bedenken gegen die Neugenehmigung Ihrer Anlage erhoben. Des Weiteren erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens gemäß 10 BImSchG im Amtsblatt des Kreises Unna vom sowie in der Ausgabe den örtlichen Tageszeitungen Hellweger Anzeiger und Westfälische Rundschau vom Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom bis einschließlich bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Platanenallee 16, Unna, und bei der Gemeinde Holzwickede, Dienstgebäude Allee 10, Holzwickede, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Frist für Einwendungen gegen das Vorhaben endete am Da keine Einwendungen erhoben wurden, wurde der für den geplante Erörterungstermin abgesagt. Die Öffentlichkeit wurde darüber durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Unna vom und in den örtlichen Tageszeitungen Hellweger Anzeiger und Westfälische Rundschau am informiert. Die Prüfung der Antragsunterlangen hat ergeben, dass die Voraussetzungen nach 6 BImSchG unter Beachtung der Nebenbestimmungen in Abschnitt III dieses Bescheides für die Genehmigungserteilung vorliegen, da die sich aus 5 BImSchG und der auf Grund des 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Umweltverträglichkeitsprüfung / Umweltbezogener Sachverhalt: Für das o.g. Vorhaben war keine Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Es besteht keine UVP-Pflicht. cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 10 von 13

11 Zusammenfassende Beurteilung: Unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen und anderen von der Neugenehmigung Ihrer Anlage betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist festzustellen, dass: a) durch die Anlagenbau- und Betriebsweise sowie die Nebenbestimmungen dieses Genehmigungsbescheides sichergestellt ist, dass die sich aus 5 BImSchG und der auf Grund des 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten erfüllt werden und b) andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Die Genehmigung war nach Vorgabe des 6 BImSchG somit zu erteilen. VI. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für diesen Genehmigungsbescheid sind: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom (BGBl I S. 1274), Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen 4. BImSchV) vom (BGBl. I S. 973), Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) vom (BGBl. I S. 1001, Stand : BGBl. I S. 73, 1000), Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vom (GMBl. S. 511), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom (GMBl. S. 503), Richtlinien 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 v S. 17, ber. ABl. L 158 v S. 25), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom (BGBl I S. 94, Stand : BGBl I S. 734, 745), Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschafts- cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 11 von 13

12 gesetz LG NRW) vom (GV NRW S. 568, Stand : GV NRW S. 185), Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl I S. 2414, Stand : BGBl l S. 1548), Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) vom (GV NRW S. 255, Stand GV NRW S. 142), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom (BGBl. I S. 2585, Stand : BGBl I S. 95, 98), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) vom (BGBl. I S. 377), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom (GV. NRW S. 274), Stand : GV NRW S. 681), Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) vom (BGBl. I S. 212, Stand : BGBl. I S. 1346), Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom (GV NRW S. 662, Stand : GV NRW. S. 700), Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom (GV NRW 602, Stand : GV NRW S. 861), in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen. VII. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Der Klage nebst Anlage sollten so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen ERVVO VG/FG vom (GV. NRW S. 548) eingereicht werden. cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 12 von 13

13 Hinweise! Wie in der Rechtsmittelbelehrung ausgeführt, kann gegen diesen Bescheid unmittelbar Klage erhoben werden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich vor einer Klageerhebung zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. Unter Umständen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein gerichtliches Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert. Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf den Internetseiten der Landesjustizverwaltung sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ludwig Holzbeck cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood.doc Seite 13 von 13

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