Fachtag Lokales Netzwerk Kinderschutz

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1 Fachtag Lokales Netzwerk Kinderschutz Dessau-Ro Roßlau Ilona Oesterhaus, Leiterin des Zentrums Frühe Hilfen für f r Familien 1

2 Gliederung 1. Hintergründe und Inhalt des Landeskinderschutzgesetzes (Lokale Netzwerke; weitere rechtliche Regelungen; Zentrum Frühe Hilfen für Familien) 2. Ergebnisse der Netzwerkarbeit in Sachsen- Anhalt 3. Bundeskinderschutzgesetz 4. Bundesinitiative Frühe Hilfen 2

3 1. Landeskinderschutzgesetz Hintergründe des Gesetzes Todesfälle u.a. von Kevin aus Bremen (2006) und Lea-Sophie in Schwerin (2007) erschütterten die Bundesrepublik Ländergesetzgebungen in unterschiedlicher Ausgestaltung Wichtigkeit der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Blick 3

4 1. Landeskinderschutzgesetz Entwicklung des Landesgesetzes Gesetzentwurfes der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung am (Drs. 5/1331) Nach intensiver parlamentarischer Beratung Trennung in zwei Gesetze: Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern

5 1. Landeskinderschutzgesetz Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kinder Artikel 1 Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz) Kern des Gesetzes, das insbesondere die Aufgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfeträger und des Ministeriums für Arbeit und Soziales spezifizieren. 5

6 1. Landeskinderschutzgesetz 1 Aufgaben und Ziele Abs. 2: Ziele des Gesetzes Förderung der Kindergesundheit (u.a. durch Steigerung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen) Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und konsequente Sicherstellung der erforderlichen Hilfen durch Vernetzung Definition Kind: unter 18 Jahren 6

7 1. Landeskinderschutzgesetz 3 Lokale Netzwerke Kinderschutz Abs. 1 Einrichtung von lokalen Netzwerken Kinderschutz in Landkreisen und kreisfreien Städten für frühe und rechtzeitige soziale und gesundheitliche Hilfen und Leistungen für Schwangere, Kinder, Mütter und Väter Initiierung und Steuerung durch örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Förderung der lokalen Netzwerke mit Mitteln des Landes im Jahr 2010 je ; ab 2011 jährlich je

8 1. Landeskinderschutzgesetz 3 Lokale Netzwerke Kinderschutz Abs. 2 Aufzählung der Aufgabenbereiche, die vorrangig von den lokalen Netzwerken zu bearbeiten sind - Auf- und Ausbau früher und niedrigschwelliger Hilfen, - Abstimmung zwischen Beteiligten zur Erbringung dieser Hilfen, - Auf- und Ausbau eines Risiko-, Krisen-, Fehlermanagements, - Sicherstellung eines engen Informationsaustausches, ( ) - Sicherstellung zügiger Leistungserbringung, - Anonymisierte Fallberatung, ( ) - Fortbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen, - Öffentlichkeitsarbeit. 8

9 1. Landeskinderschutzgesetz 3 Lokale Netzwerke Kinderschutz Abs. 3 umfangreiche Aufzählung der in die lokalen Netzwerke einzubeziehenden Akteure auf kommunaler Ebene Jugendamt, Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Sozialamt, Schulen, Schulträger Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und wesen Familienhebammen, Träger der Wohlfahrtspflege, Kinderschutzorganisationen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Projekte zum Schutz vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Polizei, Familienrichter/-innen, Familienbildung und -zentren weitere Akteure können einbezogen werden keine Vorgabe einer bestimmten einheitlichen Struktur und Inhalten! 9

10 1. Landeskinderschutzgesetz 3 Lokale Netzwerke Bestehende Grundlagen des Kinderschutzes / Früher Hilfen in Sachsen-Anhalt - Viele Netzwerke mit Schnittmengen zum Thema einbeziehen - Umfassende Vereinbarungen nach 8a SGB VIII vorhanden - Umfangreiche Qualifikationen zu zertifizierten Kinderschutzfachkräften v.a. in Kitas umgesetzt (ca in Sachsen-Anhalt insgesamt) 10

11 1. Landeskinderschutzgesetz Weitere rechtliche Änderungen Einbeziehung des Gesundheitswesens Ergänzung des Gesundheitsdienstgesetzes Ergänzung der Hebammen-Berufsverordnung Ergänzung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Ergänzung des Krankenhausgesetzes Auf Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch achten, Hinwirken auf Inanspruchnahme erforderlicher Schutz- und Unterstützungsangebote, dabei Zusammenarbeit mit freier und öffentl. Jugendhilfe und dem öffentlichen Gesundheitssystem Ergänzung des Familienfördergesetzes: Neuer 17a: Allianz für Kinder 11

12 1. Landeskinderschutzgesetz 5 Zentrum Frühe Hilfen für Familien Abs. 1: Zur Erreichung der Gesetzesziele richtet das für Gesundheit zuständige Ministerium ein Zentrum Frühe Hilfen für Familien ein. Struktur/Inhalt: Einrichtung des Zentrums in Abteilung 4 (Familien) des Ministeriums für Arbeit und Soziales seit ; zwei Personen Einbeziehung aller Projekte im Kontext Frühe Hilfen (Familienhebammenprojekt; Familienpaten/-innen, Modellprojekte Pädiatrie) Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes 12

13 2. Ergebnisse der Netzwerkarbeit in Sachsen-Anhalt Umfrage: 2 Jahre Landeskinderschutzgesetz Stand der lokalen Netzwerke Kinderschutz nach 3 Stand: Ziele: - Stand des Aufbaus, organisatorische Entwicklungen und inhaltliche Schwerpunkte - Darstellen des prozesshaften Charakters - Identifizierung wesentlicher Kooperationspartner - Identifizierung unterstützender bzw. hemmender Faktoren 13

14 2. Ergebnisse Umfrage Lokale Netzwerke Rücklauf 100% Lokale NW sind mittlerweile vollständig eingerichtet (in 10 von 14 bereits 2010 oder früher) Durchgeführte NW-Konferenzen: Infos über gesetzliche Rahmenbedingungen, fachspezifische Themen und Begrifflichkeiten AG-Bildung in den NW (12 von 14); durchschnittlich 3,5 AGs; Weiterführung von Bestands- und Bedarfsanalysen; Erstellung von Leitfäden und einheitliche Verfahrensstandards; Infos über Arbeitsschwerpunkte und Strukturen der Partner, gemeinsame Konzeptentwicklung zu Frühen Hilfen und KWG, multiprofessionelle Ansätze 14

15 2. Ergebnisse Umfrage Lokale Netzwerke Einbeziehung Partner in die NW-Arbeit (13; signifikanter Ausbau zu 2010) - Nominal alle erforderlichen Akteure v.a. GA; Kitas, Fam-Hebs, ELFEs, de facto: Ausbau gegenüber 2010 bzw. im Aufbau (v.a. niedergelassene Ärzte noch auszubauen) Einbeziehung vorhandener Netzwerke mit Themenschnittmengen umgesetzt bzw. in Planung (11; signifikanter Ausbau zu 2010): 15

16 2. Ergebnisse Umfrage Lokale Netzwerke Einbeziehung kommunalpolitischer Gremien (12;signifikanter Ausbau zu 2010): - 8x im JHA beraten und beschlossen - 4x in Planung - 7x bereits Ergebnisse der NW-Arbeit in JHA Auswirkungen der NW-Arbeit (10; signifikanter Ausbau zu 2010): verbesserter Informationsfluss, Kenntnis über Angebote und Strukturen anderer Akteure, Zusammenarbeit im Einzelfall Ausbau vorhandener Angebote (v.a. FB [auch interdisziplinär], Info-Materialien, Elternkurse) 16

17 2. Ergebnisse Umfrage Lokale Netzwerke Haupthemmnisse beim Netzwerkaufbau v.a. zeitl., organisatorische und personelle Probleme; auch bei Partnerorganisationen; geografische Probleme; JA als Hauptakteur gesehen Schaffung von Personalstellen für NW in JÄ in 11 JÄ (insg. 5 VZÄ; 0,2 1 VZÄ) NW-KoordinatorInnen: in 13 JÄ Verwendung der Landesmittel: v.a. in Personalstellen, Anschubfinanzierung, FB, externe Beratung Umfrage Grundlage für weitere Evaluationen 17

18 3. Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Artikelgesetz Artikel 1: Artikel 2: Artikel 3: Artikel 4: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Änderung des SGB VIII Änderung anderer Gesetze Evaluation 18

19 3. Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1 Gesetz zur Kooperation und Information: 2: Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (Netzwerke Frühe Hilfen; Bundesinitiative Familienhebammen) 4: Beratung und Befugnisnorm der Übermittlung von Infos durch Geheimnisträger incl. Lehrer/-innen bei Kindeswohlgefährdung 19

20 3. Bundeskinderschutzgesetz Artikel 2 Änderungen SGB VIII v.a.: 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Hausbesuch; Vereinbarungen mit Trägern; Jugendamtswechsel 8b: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 16 Abs. 3: Müttern und Vätern sowie Schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungsund Beziehungskompetenz angeboten werden. 72a: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 20

21 3. Bundeskinderschutzgesetz Artikel 3 Änderung anderer Gesetze SGB IX In Verträgen mit Träger der Einrichtungen Hinweis auf Beratungsanspruch bei Verdacht auf KWG Schwangerschaftskonfliktgesetz; Recht auf anonyme Beratung; Mitarbeit in Netzwerken Frühe Hilfen 21

22 Bundeskinderschutzgesetz Artikel 4 Evaluation Die Bundesregierung hat die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten. 22

23 4. Bundesinitiative Frühe Hilfen 3 Abs. 4 KKG Förderung des Bundes: 1. Bundesinitiative (Mittel steigend) 2. dauerhafter Bundesfonds ab 2016 (jährlich 51 Mio. ) Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum incl. Mittelverteilung Mittelverteilung zwischen Kommunen in ST: zu 50% Kinder 0-3 J. im SGB II-Bezug; zu 50% Kinder von 0-3 J. 23

24 4. Bundesinitiative Frühe Hilfen 3 Abs. 4 KKG Verwaltungsvereinbarung: Förderfähig: 1. Netzwerke Frühe Hilfen 2. Einsatz von Familienhebammen 3. Ehrenamtliches Engagement 4. Sog. zusätzliche Maßnahmen frühe Hilfen Priorität:

25 4. Bundesinitiative Frühe Hilfen 3 Abs. 4 KKG Stand Umsetzung im Land: - Konzept des Landes vom Bund bestätigt - Förderanträge der Kommunen für 2012 und 2013 beim Land eingegangen - Ausbau der Landeskoordinierung für Dauer der Bundesinitiative ab ; - Absicherung der Qualitätsentwicklung und Berichtspflichten gegenüber dem Bund 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ilona Oesterhaus / Simone Seitz Ministerium für Arbeit und Soziales Abteilung 4 - Zentrum Frühe Hilfen für Familien Turmschanzenstraße Magdeburg Tel ilona.oesterhaus@ms.sachsen-anhalt.de simone.seitz@ms.sachsen-anhalt.de 26

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