ONNWEILER. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde. Braunshausen. Primstal. Kastel. Nonnweiler. Sitzerath. Schwarzenbach

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1 Bierfeld Braunshausen Kastel Nonnweiler Otzenhausen Primstal Schwarzenbach Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße Nonnweiler Telefon (06873) amtsblatt@nonnweiler.de 47. Jahrgang Nummer 25 Donnerstag, 18. Juni 2020

2 2 Wichtige Telefon- Nummern Gemeindeverwaltung: Telefon... (06873) Telefax.... (06873) Bauhof: Telefon (06873) Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth Telefon (06873) Beigeordnete: Petra Mörsdorf Telefon (06873) Beigeordneter: Günther Barth Telefon (06873) 3 94 Ortsvorsteher: Bierfeld Thomas Lauer Telefon (06873) 1414 Braunshausen Heinz Peter Koop Telefon (06873) 1784 Kastel Dr. Magnus Jung Telefon (06873) Nonnweiler Günther Barth Telefon (06873) 394 Otzenhausen Petra Mörsdorf Telefon (06873) Primstal Rainer Peter Telefon (06875) 5 79 oder (0170) Schwarzenbach Manfred Bock Telefon (06873) oder (0171) Sitzerath Lieselene Scherer Telefon (06873) Polizeiinspektion Nordsaarland (bei Tag und Nacht) Telefon (06871) Polizeiwache Nonnweiler Telefon (06873) Polizei-Notruf Feuerwehr-Notruf Wegweiser Rathaus Telefon (06873) 660- Durchwahl-Nr. Durchwahl-Nr. Erdgeschoss: Abfallberatung Abwasserwerk Ausweise Einwohnermeldeamt Führerscheine Gemeindekasse Gewerbeamt Kulturamt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Liegenschaften Ordnungsamt/OPB Renten Reisepässe Schulverwaltung Standesamt Tourismus/Nationalpark 19 Umweltamt Obergeschoss: Amtliches Bekanntmachungsblatt.. 31 Bauamt Bürgermeister Büroleiter Ehe- und Altersjubiläen. 23 Friedhofsamt Hallen/Bürgerhäuser Steuern und Abgaben Wahlamt Wasserwerk Öffnungszeiten Rathaus: vormittags: mo bis fr Uhr nachmittags: mo bis mi Uhr do Uhr freitags geschlossen Öffnungszeiten Standesamt: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Mehrgenerationenhaus Nonnweiler (MGH): und Nonnweiler Sozialruf (06873) mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de Hallenbad (06873) 539 Wir gratulieren Es vollenden am Herr Waldemar Detemple, Sitzerath, Im Unterdorf 25, sein 84. Lebensjahr Herr Günter Scherer, Primstal, Wennebruchstr. 4, sein 82. Lebensjahr Frau Ingeborg Agne, Kastel, In der Meß 32, ihr 90. Lebensjahr Herzlichen Glückwunsch! Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Aus der Gemeinde Nutzung der Wertstoff-Sammelbehälter Es wurde wiederholt festgestellt, dass große Pappkartons als Ganzes in die Container eingepresst werden, so dass es für andere Leute nicht mehr möglich ist, ihr Altpapier einzuwerfen. Außerdem werden oft unzulässiger Weise Pappe, Altpapier, Glas und sonstige Abfälle neben den Wertstoffcontainern abgelegt. Aus diesem Grund weise ich darauf hin, dass nur die dem Sammelzweck dienenden Wertstoffe (Glas und Papier), und zwar von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in die Glas- und Papiercontainer eingeworfen werden dürfen. Es ist nicht gestattet, Glas und Papier auf oder neben den Behältern abzulagern oder sonstige Abfälle wie z. B. Porzellan einzuwerfen. Damit Container nicht durch einen oder zwei Kartons blockiert werden, bitte ich darum, Pappkartons vor dem Einwerfen in kleinere Teile zu zerreißen oder zu zerschneiden. Vielen Dank. Nonnweiler, Die Ortspolizeibehörde Hinweise zum Einbau eines Gartenwasserzählers Nach 17 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung können Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgezogen werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest einzubauen sind. Bei dem Einbau des Abzugszählers (Gartenwasserzählers) sind einige Dinge zu beachten: Der Einbau des Zählers muss durch ein im Installationsverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Der Gartenwasserzähler ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden. Der Gartenwasserzähler ist nach dem Einbau mit einem entsprechenden Formular beim Gemeindewasserwerk anzumelden. Nach der Nachmeldung erfolgt eine Überprüfung und eine kostenpflichtige Verplombung (30 ) durch das Gemeindewasserwerk. Nach 6 Jahren ist der Abzugszähler durch einen neuen Zähler auszutauschen. Für das Befüllen von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist. Weitere Informationen zum Einbau eines Gartenwasserzählers finden Sie auf unserer Homepage ( Hier können Sie auch das Anmeldeformular herunterladen. Das Gemeindewasserwerk Amtsblattleser wissen mehr! Amtsblattleser wissen mehr!

3 informiert Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit Montag, , sind das Hochwaldbad Nonnweiler sowie das Naturfreibad Primstal wieder geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu geänderten Öffnungszeiten. Die Besucheranzahl wird begrenzt. Für beide Bäder wurde ein Pandemieplan erarbeitet, der unter eingesehen werden kann. Die jeweilige Belegung wird auf der Homepage der Gemeinde Nonnweiler mitgeteilt. Hochwaldbad Nonnweiler: Öffnungszeiten: Mittwoch von Uhr (Mittwoch von Uhr Frauenschwimmen) Donnerstag Samstag von Uhr Sonntag von 8 12 Uhr Der Eintrittspreis für das Hochwaldbad bleibt unverändert. Natufreibad Primstal: Öffnungszeiten täglich: Uhr und Uhr Von Uhr müssen alle Besucher das Bad für die Reinigung und Desinfektion verlassen. Eintrittspreise: Jugendliche 1, Erwachsene 2 Sport und Kultur: Auch die Sport- und Kulturhallen dürfen seit wieder genutzt werden. Es gelten strenge Hygienevorschriften gemäß der aktuellen Rechtsverordnung. Für die Durchführung des Sport- und Trainingsbetriebes erstellen die jeweiligen Sportvereine individuelle Hygienepläne und legen sie zur Genehmigung bei der Gemeinde vor. Nähere Auskünfte erteilt Herr Christof Görgen (06873/660-40). Die entsprechenden Hygienepläne stehen auf zur Einsicht. Touristische & Kulturelle Einrichtungen: Am Mittwoch, , öffnet auch das Freizeitzentrum Peterberg. Wir bitten Sie auf die Abstandsvorgaben sowie auf die zusätzlichen Hygienemaßnahmen zu achten, die bis auf Weiteres im Freizeitzentrum Peterberg gelten. Weitere Infos hierzu finden Sie unter Bitte beachten Sie, dass bei Nässe oder unbeständiger Wetterlage Bahnbetrieb aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Bei unklarer Wetterlage empfiehlt sich vor Anreise ein Anruf beim Ansagedienst unter Tel. (06873) Mehrgenerationenhaus: Die waschbaren Stoffmasken können weiterhin im Mehrgenerationenhaus abgeholt werden. Bleiben Sie weiterhin gesund! Gute Nachrichten in Sachen Sauberkeit: Gelbe Tonne kommt ab Januar 2021 In den 43 Kommunen, für die der Entsorgungsverband Saar die Abfalleinsammlung organisiert, wird ab als Sammelsystem für Leichtverpackungen die Gelbe Tonne (120 Liter als Regelfall) mit einem 14-tätigen Leerungsrhythmus eingeführt. Für größere Familien und Mehrparteienhäuser wurden Sonderregelungen vereinbart: Haushalte mit mehr als vier Personen erhalten eine 240 Liter Tonne, für Mehrfamilienhäuser werden Liter Gefäße zur Verfügung gestellt. Die gelbe Tonne ist für die Bürger/innen kostenlos. Neben den positiven Aspekten für das Ortsbild hat die Tonne gegenüber dem Sack auch klare Vorteile in Bezug auf den Umwelt- und Ressourcenschutz: Die wertvolle Ressourcen beanspruchte Produktion von am Ende selber zu Abfall werdenden Säcken entfällt. Kein Mikroplastik-Eintrag in Böden und Gewässer durch zerfetzte Säcke und herumfliegende Verpackungen. Effektives Sammlungsergebnis durch eine vor Verbiss und Witterung geschützte Sammlung des Materials. Die Aufstellung der gelben Tonnen wird von den Systembetreibern organisiert und durchgeführt. Kontaktdaten für Rückfragen wird der EVS im Vorfeld auf seiner Internetseite veröffentlichen. Ihr Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth Verkehrsrechtliche Anordnung Nach den 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Fräs- und Asphaltarbeiten in Schwarzenbach, Zum Kallenborn, und in Primstal, Haagstraße, die folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Vom bis werden die Straße Zum Kallenborn zwischen Haus Nr. 1 und 2 und Nr. 7 und 8 sowie die Haagstraße ab Haus Nr. 28 bis oberhalb Nr. 34 vollständig für den Verkehr gesperrt. Die erforderlichen Umleitungen werden ausgeschildert. Die vorgenannten Verkehrsregelungen sind nach der Straßenverkehrsordnung, den Verwaltungsvorschriften und Regelplan B I / 17 der Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen im Einvernehmen mit der Vollzugspolizei durch die Fa. Juchem Asphaltbau GmbH & Co.KG, August-Balthasar-Str. 8, St. Wendel, zu beschildern und zu sichern. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach 49 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. Nonnweiler, den als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Vom Fundamt Gefunden: ein schwarzer Geldbeutel mit einem größeren Geldbetrag am in Otzenhausen. Zugelaufen: eine grau-weiß-getigerte Hauskatze am Morgen des in Bierfeld am Butzenberg. Die Ortspolizeibehörde Geschwindigkeitskontrollen Vom 22. bis führt die Gemeinde Marpingen im Auftrag der Gemeinde Nonnweiler in den Ortsteilen Kastel, Primstal und Sitzerath Radarkontrollen durch. Auch in anderen Ortsteilen können Kontrollen stattfinden. Nonnweiler, Die Ortspolizeibehörde Standesamt Das Standesamt ist am Mittwoch, , geschlossen. Redaktionsschluss: montags Uhr Vereinsnachrichten bitte kurzfassen und nur maschinengeschrieben bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 25) vorlegen! Nur etwas Mühe muss man sich geben, die Abfälle gehören in den Container und nicht daneben. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! 3

4 4 Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, , 17 Uhr, im Bürgerhaus Braunshausen. Tagesordnung: nichtöffentlich 1. Eröffnung der Sitzung 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Nationalparktores im Ortsteil Otzenhausen, einschl. Umweltbericht 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Nationalparktor" im Ortsteil Otzenhausen, einschl. Umweltbericht 4. Bebauungsplan "Nationalparktor" im Ortsteil Otzenhausen mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes; hier: Billigung der Kurzbegründung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB) 5. Befristete Einstellung einer pädagogischen Fachkraft in der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus Sonnenschein" 6. Besetzung einer PiA-Stelle in der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus Sonnenschein" 7. Besetzung einer Stelle im Fachbereich II (Sachgebiet: Finanz- und Rechnungswesen) 8. Besetzung einer Stelle im Fachbereich IV (Sachgebiet: Bauhof der Gemeinde Nonnweiler) 9. Besetzung einer Stelle im Fachbereich IV (Sachgebiet: Facility-Management) 10. Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich III (Sachgebiet: "Personenstandswesen") 11. Mitteilungen und Anfragen Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister»Sicher unterwegs«die Coronapandemie hat dazu geführt, dass in diesem Sommer nicht so viele Menschen in Urlaub fahren können. Trotzdem wird auch bei geändertem Reise- und Urlaubsverhalten die Vorfreude groß sein. Oftmals ist es mit der lang ersehnten Erholung schnell vorbei. Denn gewiefte Diebe nutzen die gute Urlaubsstimmung für Straftaten aus. Die Polizei und die Seniorensicherheitsberater empfehlen daher bereits vor Antritt der Urlaubsreise einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Von den wichtigen Reisedokumenten (Pass, Flugtickets, Kreditkarten und Impfausweis) sollten Kopien angefertigt werden und an separater Stelle im Reisegepäck aufbewahrt werden. Angehörige oder Freunde sollten über die Reisedaten informiert werden. Auf der Fahrt in den Urlaubsort und am Urlaubsort sollten Zahlungsmittel, Ausweise und Dokumente am Körper mitgeführt werden. Hierzu eignen sich insbesondere Gürteltaschen oder umgehängte Brustbeutel unter der Oberbekleidung. Mitgeführtes Bargeld ist auf ein Minimum zu reduzieren. Wertgegenstände oder Ausweispapiere nie unbeaufsichtigt liegen lassen. Es ist schon vorgekommen, dass auf Parkplätzen auf Schäden an dem eigenen Fahrzeug aufmerksam gemacht wurde oder jemand bittet, anderen Personen auf Landkarten den Weg zu zeigen. Das können Tricks sein, um Urlaubsreisende aus dem Wagen zu locken, damit Diebe Wertsachen aus dem Wagen stehlen können. Auch Busreisende sollten bei Tank-, Rast- oder Besichtigungsaufenthalten keinerlei Wertgegenstände im Bus zurücklassen. Es sei denn, der Fahrer oder andere vertrauenswürdige Personen bleiben im Bus, um auf die Sachen zu achten. Bahnreisende sollten ihr Gepäck immer im Auge behalten. Gerade im Bereich von großen Verkehrsknotenpunkten ist mit den vielfältigen Tricks der Diebe zu rechnen. Es wird nochmals auf Warnhinweise (Rempeltrick, Beschmutzertrick, Drängeltrick u.a.) hingewiesen. Beim Umgang mit Kreditkarten/EC-Karten: unterwegs keinen Geldautomaten nutzen, an dem etwas ungewöhnlich erscheint, z. B. angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende und vor allem lockere Teile, oder Spuren von Kleber rund um den Kartenschlitz, niemals die eigene PIN im Portemonnaie mitführen. Sollten Zahlungskarten abhanden gekommen sein, sind diese sofort für den weiteren Gebrauch zu sperren, z. B. telefonisch über den bundesweiten Sperr-Notruf (0049) PIN-Nr. gehören niemals in schriftlicher Form in das mitgeführte Gepäck oder den Geldbeutel! Weitere Infos im Internet unter langfinger-machen-niemals-urlaub/ im dort abrufbaren Faltblatt Langfinger machen niemals Urlaub Für weitere Informationen stehen die Seniorensicherheitsberater beim Landratsamt St. Wendel, Tel. (06851) o zur Verfügung. Winfried Scherer, Seniorensicherheitsberater Bekanntmachung Bebauungsplan Waldsiedlung Otzenhausen in der Gemeinde Nonnweiler; hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am gem. 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes Waldsiedlung Otzenhausen, gemäß 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung auf einem privaten Wohngrundstück. Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen. Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Bekanntmachung Bebauungsplan Waldsiedlung Otzenhausen in der Gemeinde Nonnweiler; hier: Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) Der Rat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplanes Waldsiedlung Otzenhausen angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung auf einem privaten Wohngrundstück. Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen. Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Gem. 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden (Mo Fr Uhr, Mo Mi Uhr, Do Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, Zimmer 16, Nonnweiler, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

5 Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die -Adresse: vorgebracht werden. Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nonnweiler unter ( eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Ein Gewerbebetrieb hat nun gegenüber der Gemeinde dringenden Investitionsbedarf in Form der Erweiterung der bestehenden Betriebsfläche geäußert. Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist dies nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche aufgrund des abweichenden Straßenverlaufs einer Erweiterung entgegensteht. Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Rechtsplanes an den tatsächlichen Straßenverlauf und um die Bebauung zu ermöglichen, der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal. Die bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden weitestgehend übernommen. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal von Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,0 ha. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das Plangebiet eine gewerbliche und geplante gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Das Verfahren zur Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Lageplan, o. M. Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Industrieund Gewerbegebiet Münzbachtal in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen. Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Gemäß 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler in öffentlicher Sitzung am den Beschluss zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal im Ortsteil Otzenhausen im vereinfachten Verfahren gefasst hat. Mit der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgendes Ziel: Für das Plangebiet wurde bereits 2001 mit dem Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der Folge mehrere Gewerbebetriebe errichtet. Die Erschließung des Gewerbegebietes ist durch die Straßen Am Erzschutt und Am Söterberg bereits gewährleistet. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Planstraße B (heute Straße Am Erzschutt ) wurde jedoch im Nachgang des Planverfahrens mit einem abweichenden Verlauf errichtet. Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: Teiländerung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am gem. 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal teil zu ändern (siehe Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes In- 5

6 6 dustrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Mit der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgendes Ziel: Für das Plangebiet wurde bereits 2001 mit dem Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen und in der Folge mehrere Gewerbebetriebe errichtet. Die Erschließung des Gewerbegebietes ist durch die Straßen Am Erzschutt und Am Söterberg bereits gewährleistet. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Planstraße B (heute Straße Am Erzschutt ) wurde jedoch im Nachgang des Planverfahrens mit einem abweichenden Verlauf errichtet. Ein Gewerbebetrieb hat nun gegenüber der Gemeinde dringenden Investitionsbedarf in Form der Erweiterung der bestehenden Betriebsfläche geäußert. Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist dies nicht realisierbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche aufgrund des abweichenden Straßenverlaufs einer Erweiterung entgegensteht. Deshalb bedarf es, zur Anpassung des Rechtsplanes an den tatsächlichen Straßenverlauf und um die Bebauung zu ermöglichen, der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal. Die bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden weitestgehend übernommen. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Münzbachtal von Der Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,0 ha. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das Plangebiet eine gewerbliche und geplante gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Gemäß 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden (Mo Fr Uhr, Mo Mi Uhr, Do Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nonnweiler, Fachbereich IV, Zimmer 16, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nonnweiler ( und über das zentrale Internetportal des Landes ( elektronisch abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die - Adresse: bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Bebauungsplan Jugendzentrum am Hochwaldbad in der Gemeinde Nonnweiler; Ortsteil Nonnweiler Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gemäß 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler in öffentlicher Sitzung am den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Jugendzentrum am Hochwaldbad im beschleunigten Verfahren gefasst hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Nonnweiler folgende Ziele: In direkter Nachbarschaft zum Hochwaldbad soll im Bereich des bestehenden Parkplatzes ein Jugendzentrum errichtet werden. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan Kurgebiet aus dem Jahr Danach kann das Vorhaben nicht realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Jugendzentrums bedarf es daher der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes. Neben der Zulässigkeit eines Jugendzentrums sollen auch weitere soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Nutzungen zulässig sein, um langfristig derartige Nutzungen innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen. Dieser neue Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Kurgebiet. Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca m 2. Die genauen Grenzen der zu überplanenden Fläche können dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a i.v.m. 13 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das Gebiet eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss gem. 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung i.v.m. 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB und gem. 13 Abs. 2 BauGB und 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Lageplan, ohne Maßstab Geltungsbereich des Bebauungsplanes Jugendzentrum am Hochwaldbad in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Nonnweiler Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan Bebauungsplan Jugendzentrum am Hochwaldbad in der Gemeinde Nonnweiler; Ortsteil Nonnweiler Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Gemeinderat der Gemeinde Nonnweiler hat in seiner Sitzung am gemäß 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Jugendzentrum am

7 Hochwaldbad einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Jugendzentrum am Hochwaldbad, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Nonnweiler folgende Ziele: In direkter Nachbarschaft zum Hochwaldbad soll im Bereich des bestehenden Parkplatzes ein Jugendzentrum errichtet werden. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan Kurgebiet aus dem Jahr Danach kann das Vorhaben nicht realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Jugendzentrums bedarf es daher der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes. Neben der Zulässigkeit eines Jugendzentrums sollen auch weitere soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Nutzungen zulässig sein, um langfristig derartige Nutzungen innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen. Dieser neue Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Kurgebiet. Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca m 2. Die genauen Grenzen der zu überplanenden Fläche können dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a i.v.m. 13 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für das Gebiet eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss gem. 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Gemäß 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden (Mo Fr Uhr, Mo Mi Uhr, Do Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nonnweiler, Fachbereich IV, Zimmer 16, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nonnweiler ( und über das zentrale Internetportal des Landes ( elektronisch abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die - Adresse bauamt@nonnweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung i.v.m. 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB und gem. 13 Abs. 2 BauGB und 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Otzenhausen Einladung zur Ortsratssitzung Am Montag, , 18 Uhr, findet, in der Hunnenringhalle, eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Otzenhausen statt, zu der ich hiermit einlade. Tagesordnung: öffentlich 1) Eröffnung der Sitzung 2) Vorstellung des Projektes Nationalparktor im Ortsteil Otzenhausen 3) Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Nationalparktores im Ortsteil Otzenhausen, einschl. Umweltbericht 4) Aufstellung des Bebauungsplanes "Nationalparktor" im Ortsteil Otzenhausen, einschl. Umweltbericht 5) Bebauungsplan "Nationalparktor" im Ortsteil Otzenhausen mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Hier: Billigung der Kurzbegründung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin Primstal Mitteilungen des Ortsvorstehers Die Badesaison im Naturbad beginnt in dieser Woche. Unter besonderen Bedingungen freuen wir uns trotzdem auf diese Möglichkeit von Kurzurlaub zuhause". Wir bedanken uns beim gesamten Personal für ihren Einsatz und bei den Badegästen für Rücksicht und Abstand. In der vergangenen Zeit wurden auf dem Schulhof der Grundschule mehrmals Glasscherben und kaputte Bierflaschen aufgefunden, die eine Gefahr darstellen und vom Hausmeister entfernt werden mussten. Dies ist nicht in Ordnung! Wir bitten die Verursacher, von solchen Treffen dort abzusehen. Rainer Peter, Ortsvorsteher Jonas Reiter, stellv. Ortsvorsteher Sitzerath Mitteilung der Ortsvorsteherin Am Donnerstag, 25. Juni 2020, findet um Uhr in der Benkelberghalle in Sitzerath eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Sitzerath statt, zu der ich hiermit einlade. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1) Windpark Grimburg, Vertrag für Kompensationsflächen 2) Mitteilungen der Ortsvorsteherin 3) Anfragen Lieselene Scherer, Ortsvorsteherin Volker Paulus, stellv. Ortsvorsteher Ende des amtlichen Teiles Nichtamtliche Mitteilungen Feuerwehren Ortsteile Nonnweiler Mitteilung des Ortsvorstehers Urlaubsvertretung: Vom 22. bis 30. Juni habe ich Urlaub. Meine Urlaubsvertretung für diese Zeit übernimmt der stellv. Ortsvorsteher Hermann Josef Simon, Starenweg 2, Tel. (06873) Günther Barth, Ortsvorsteher Freiw. Feuerwehr, Lbz. Bierfeld Praktische Übung: Gruppe 1, Samstag, , 9 Uhr; Gruppe 2, Sonntag, , 9 Uhr; Gruppe 3, Montag, , 18 Uhr. Daniel Maurer, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Braunshausen Übung am Wochenende wie eingeteilt. Gruppe 1 Samstag, , 16 Uhr. Gruppe 2 Sonntag, , 10 Uhr. U. Haubert, Löschbezirksführer Freiw. Feuerwehr, Lbz. Nonnweiler Sonntag, , um 9 Uhr Übung Gruppe 3. Michael Kohl, Löschbezirksführer 7

8 Freiw. Feuerwehr, Lbz. Schwarzenbach Übung am , 9 Uhr. Jürgen Fries, Löschbezirksführer Kirchen Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler Bierfeld Braunshausen Kastel Nonnweiler Otzenhausen Primstal Sitzerath Schwarzenbach Gottesdienstordnung vom 20. bis 28. Juni 12. Sonntag im Jahreskreis: L1: Jer 20, 10-13; APs: Ps 69 (68), 8 u (R: 14 bc); L2: Röm 5, 12-15; Ev: Mt 10, Samstag, Uhr Selbach: Messfeier 19 Uhr Braunshausen: Messfeier f. + Maria Piro 6 Wochenamt, f. + Berthold Birtel 1. Jahrged., f. + Ehel. Erna u. Alois Ewerling, f. + Ehel. Ursula u. Manfred Haack, f. + Gottfried u. Ludwig Barth, f. + Ehel. Maria u. Alois Schmitt, f. Leb. u. Verst. der Pfarreiengemeinschaft; Lektor: Jutta Weiler; Kommunionspender: Guido Maring Sonntag, : 9 Uhr Nonnweiler: Messfeier f. + Bernd Haupenthal, f. Leb. u. Verst. der Pfarreiengemeinschaft; Lektor: Annika Blatt; Kommunionspender: Dieter Emmerich Uhr Türkismühle: Messfeier Mittwoch, : Uhr Kastel: Sitzung des Kirchengemeindeverbandes im Castellum Donnerstag, : Uhr Kastel: Anbetung Samstag, : Uhr Bosen: Messfeier 19 Uhr Primstal: Messfeier f. Leb. u. Verst. der Pfarreiengemeinschaft; Lektor: Maria Meyer; Kommunionspender: Steffi Koch Sonntag, : 9 Uhr Schwarzenbach: Messfeier f. + Bernhard Meyer, f. + Verst. der Fam. Ostermann-Ruffing, f. + Armin Straub, f. + Bernhard Weiler u. verst. Angeh., f. + Johann u. Ursula Weiler u. Enkelin Heike Hartwich, f. + Antonia Bock, best. vom Frauenkreis, f. + Ewald u. Rosa Federkeil, f. Leb. u. Verst. der Pfarreiengemeinschaft; Lektor: Anna Melchior; Kommunionspender: Monika Petto Uhr Neunkirchen/Nahe: Messfeier Bitte melden Sie sich für den Gottesdienst bis zum um Uhr in den Pfarrbüros per an kath.pfarrei.primstal@t-online.de oder pfarrei.st.hubertus@web.de oder tel. zu den genannten Öffnungszeiten unter Tel. (06873) 284 oder (06875) 229 an. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter mit Angabe Ihrer Adresse u. Tel.-Nr. Besucher müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen, beim Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren. Anmeldungen für die Gottesdienste am Bostalsee bis um 18 Uhr tel. unter (06852) 496 oder per an pfarramt.neunkirchen- Nahe@t-online.de Bis vorerst gelten folgende Regelungen: Feiern von Trauungen und Taufen sind wieder möglich. Taufen sind für jedes Kind einzeln, außer die Taufbewerber sind aus der gleichen oder verwandten Familien. Bestattungen beginnen um 14 Uhr auf dem Friedhof nach den derzeitigen Regelungen im engsten Familienkreis. Anschließend ist um 15 Uhr das Sterbeamt. Ein Totengebet findet noch nicht statt. Für Sterbeämter gelten die gleichen Bedingungen wie für die Feier der Wochenendgottesdienste. Anmeldelisten zum Sterbeamt müssen erstellt werden, in denen Namen und Adressen und Telefonnummern ersichtlich sind. Erstellung dieser Listen erfolgt durch die Angehörigen und sind dem Pfarrbüro zu übermitteln. Für Trauungen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Feier der Wochenendgottesdienste. Die Pfarrheime, Pfarrsäle usw. können ab sofort, unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln, wieder geöffnet und ggf. vermietet werden. Für den Monat Juli/August wird wieder ein Pfarrbrief erstellt. Es können noch Beiträge bis zum eingereicht werden. Kath. öffentl. Bücherei: Bitte Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Öffnungszeiten (kostenloser Verleih): mittwochs von Uhr und nach jedem Wochenend-Gottesdienst. Öffnungszeiten Pfarrämter: Primstal: Di., Do., Fr Uhr, Mi Uhr. Nonnweiler: Mo., Mi., Fr Uhr, Di Uhr. Die Pfarrbüros sind wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Beim Betreten ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Kontaktdaten Pfarrbüro: Pfarrbüro Primstal: Tel. (06875) 229, kath.pfarrei.primstal@t-online.de; Pfarrbüro Nonnweiler: Tel. (06873) 284, pfarrei.st.hubertus@web.de Kontakt pastorales Team: Pfarrer Feldmann, (0151) , axel. feldmann@bistum-trier.de, Pfarrer Reichardt, (0151) Evang. Kirchengemeinden Sötern und Bosen Keine Gottesdienste am in den Kirchengemeinden Sötern und Bosen. Die evang. Gemeindehäuser in Bosen, Nohfelden und Schwarzenbach sind bis auf Weiteres geschlossen. Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag und Mittwoch von 8 12 Uhr und Donnerstag von 8 11 Uhr, Tel. (06852) 92901, Pfarrer M. Keip, Tel Evang. Kirchengemeinde Hermeskeil-Züsch Alle gottesdienstlichen Veranstaltungen sind bis 17. Aug. ausgesetzt. Unser Gemeindebüro ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind per Tel. oder unter hermeskeil-zuesch@ekir.de erreichbar. Kirchliche Mitteilungen auf Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Matthäus 11, 28 Vereine TuS Peterberg Am Freitag, 3. 7., findet ab 19 Uhr in der Parkschenke Simon in Nonnweiler unsere Generalversammlung statt. Unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln können bis zu 50 Mitglieder an dieser Versammlung teilnehmen und das trotz der aktuellen Situation einige Mitglieder die Chance nutzen, das Vereinsgeschehen aktiv mitzubestimmen. Wir bitten um formlose Anmeldung bei den Vorstandsmitgliedern, bevorzugt per Mail, da wir den Tagungsraum entsprechend vorbereiten müssen. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bericht des Vorsitzenden; 3. Berichte der Fahrtenleiter; 4. Bericht Kassenwart; 5. Aussprache zu den Berichten; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Entlastung des Vorstandes; 8. Neuwahlen 2. Vorsitzender, Kassenwart, 2. Beisitzer, Vereinslehrwart, Jugendleiter, Fahrradbeauftragter, Kassenprüfer; 9. Antrag auf Aussetzung der Aufnahmegebühr; 10. Programmvorschau; 11. Verschiedenes. Braunshausen Karnevalsverein Braunshausen Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt vom Das Amtsblatt! Ein wichtiges Organ in unserer Gemeinde. Informativ für alle Bürger, hautnah und aktuell! 8

9 Musikverein Braunshausen Proben nach Ansage. Kastel FC Kastel Mountainbiker: Jeden Donnerstag um 18 Uhr starten wir zu einer Tour. Wir treffen uns am Sportplatz. Interessierte, auch mit E-Bike, sind willkommen. Wer Interesse hat, kann sich anmelden. Mindestteilnehmerzahl 5. Infos und Fragen an Haupenthal Achim, Tel. (06873) 7921, und unter Nonnweiler KG 1954 Nonnweiler e.v. Unsere Mitgliederversammlung wird auf Grund der aktuellen COVID- 19-Situation und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen verschoben. Wir bemühen uns um einen zeitnahen Termin und werden diesen rechtzeitig bekanntgeben. Otzenhausen Obst- und Gartenbauverein Otzenhausen e.v. Aufgrund der Corona-Pandemie entfällt unsere für geplante Jahreshauptversammlung bis auf Weiteres. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden sowie Kassenbericht werden in den kommenden Tagen jedem Mitglied per Post zugestellt. Vogel- und Pflanzenschutzverein e.v. Am Sonntag, 5. 7., begeben wir uns auf eine naturkundliche Wanderung mit Christoph Schröder. Treffpunkt 14 Uhr am Waldparkplatz Otzenhausen, Ende ca Uhr. Wer mitgehen möche, ist herzlich willkommen. Primstal VfL Primstal Auf dem Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes wurde am beschlossen, die Saison 2019/20 abzubrechen. Der Vorstand bedankt sich bei allen, die unsere Vereinsarbeit in der Saison 2019/20 in irgendeiner Form unterstützt haben Öffnungszeiten Sportlerheim ab : Freitags ab 17 Uhr und samstags zur Bundesligakonferenz. TGV Primstal e.v. Wir sind in der Planung, einzelne Turnstunden unter den derzeitigen Corona-Bedingungen wieder zu öffnen. Wir befinden uns in einer Erprobungsphase und bitten alle Gruppen, die noch nicht zum Zuge kommen, um Verständnis. Nähere Infos folgen. DLRG OG Primstal Auf Grund der aktuellen Pandemielage haben wir uns entschlossen, den Training-/Kurs-Betrieb bzw. das Mitgliederschwimmen bis nach den Sommerferien ruhen zu lassen. Wir hoffen, dass nach den Sommerferien schrittweise in einen Trainingsbetrieb übergegangen werden kann. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag und wird durch die Gemeinde Nonnweiler allen Haushalten unentgeltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: der Gemeinde Nonnweiler, Nonnweiler, Telefon (06873) 660-0, Telefax (06873) Verantwortlich für den nichtamtlichen und Anzeigenteil: Hans Burr. Satz + Druck: Verlag Hans Burr, In der Allwies 4, Nonnweiler, Telefon (06873) , Telefax (06873) Sitzerath SG Wadrill-Sitzerath Am wurde auf einem virtuellen Verbandstag durch die saarländischen Vereine entschieden, die Saison abzubrechen und der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs per Quotenregel zu werten. Weiterhin wurde entschieden, dass es einen Meister als auch einen Absteiger in jeder Klasse geben wird. Somit steigt unsere 1. Mannschaft in die Verbandsliga Süd-West auf und unsere 2. wird auch nächste Saison in der Bezirksliga Merzig-Wadern an den Start gehen. Wir gratulieren beiden Mannschaften und den Trainern Thomas Warken, Mike Bach und Tobias Erfurt zu diesem Erfolg! Wir freuen uns auf die neue Saison mit unseren neuen Trainern Patrick Nickels, Armend Zorgaj und Rufat Dema. Mike Bach wird uns erhalten bleiben. Die 3. Mannschaft wird von Michael Meyer und Dirk Grabowski betreut. Das Sportheim Sitzerath ist ab sofort freitags von Uhr wieder für Sie geöffnet! Wir freuen uns auf Ihren/Euren Besuch. Auch Nicht- Mitglieder sind herzlich willkommen. Veranstaltungen Central-Filmtheater Nonnweiler»Narziss und Goldmund«: Donnerstag, , Freitag, , Samstag, , Dienstag, , und Mittwoch, , Uhr.»Die Känguruh-Chroniken«: Samstag, , und Sonntag, , Uhr.»Enkel für Anfänger«: Sonntag, , und Montag, , Uhr.»Die Heinzels Rückkehr der Heinzelmännchen«: Sonntag, , 15 Uhr. Ab nächster Woche:»Onward: Keine halben Sachen«. Verschiedenes Herzsport-Verein Hermeskeil Montag, , Uhr Präventionsgruppe ohne Arzt, Uhr Übungsgruppe mit Arzt. Dienstag, , Uhr Präventionsgruppe ohne Arzt. Donnerstag, , Uhr Kurs Fit und aktiv durch Bewegung. Freitag, , Uhr Übungsgruppe mit Arzt, Uhr nach Absprache Präventionsgruppe ohne Arzt. Rinnen und Bürgersteige reinigen, dadurch Kosten für Schäden vermeiden! Danke für Ihre Mithilfe! Veröffentlichungen bitte kurzfassen und bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 25 oder per Mail an amtsblatt@nonnweiler.de) zum Abdruck einreichen. Handgeschriebene Manuskripte werden nicht abgedruckt. Kürzungen bleiben vorbehalten. Es wird gebeten, es beim einmaligen Abdruck gleichlautender Artikel zu belassen. Wir bitten um Verständnis. VERWALTUNG UND VERLAG 9

10 Notrufe Po li zein ot ru f Feu er wehr not ruf Rettungsdienst/Notarzt Gemeinde-Wehr füh rer Telefon (0171) Stell ver tre ter Te le fon (0151) bzw. (0175) Lösch be zirks füh rer und Stell ver tre ter der Frei wil li gen Feu er wehr Nonn wei ler: Bier feld (0170) (0151) Brauns hau sen... (0170) (06873) Kas tel (0170) und Nonn wei ler (0151) (0160) (0160) Ot zen hau sen.... (0151) (0176) (0151) Prims tal (0171) (0176) Schwar zen bach.. (06873) Sit zer ath (06873) Kran ken häu ser: Kran ken haus St. Wen del (06851) Kran ken haus Her mes keil (06503) 81-0 Kran ken haus Bir ken feld/na he. (06782) 180 Kran ken trans por te: Roth GmbH (06873) 7575 Wag ner (06873) 6288 Giftzentrale (06841) Pfarr äm ter: Kath. Pfarr amt Brauns hau sen Kas tel Prims tal (06875) 229 Kath. Pfarr amt Nonn wei ler Bierfeld Ot zen hau sen Schwarzenbach Sit zer ath.... (06873) 284 Evang. Pfarr amt Sö tern Filialort Schwarzenbach (06852) Pfar rer (06852) Evang. Pfarr amt Bierfeld, Braunshausen, Kastel, Mariahütte, Nonnweiler, Otzenhausen, Primstal, Sitzerath (06503) Krebsinformationsdienst:.... (0800) Be ra tungs stel le für Er zie hungs-, Eheund Le bens fra gen des Bis tums Trier (06851) 4927 Kri sen te le fon Kreisjugendamt St. Wendel für Kinder, Jugendliche und Eltern: (Tag und Nacht) (0172) Deutscher Kinderschutzbund KV St. Wendel e.v (0171) und (0175) Ehrenamtl. Unterstütz. f. ältere, alleinst. Menschen Paten mit Herz (06851) o. (0171) Sozialer- u. Behindertenfahrdienst (06851) Familienberatungsstelle idee.on (06873) und (0160) Pflegestützpunkt Nonnweiler im MGH (06873) Ar bei ter wohl fahrt Kreis St. Wen del, Am bu lan ter Pfle ge dienst:.... (06851) Ca ri tas-pfle ge dienst Tholey... (06853) Christ li che Hos piz hil fe St. Wen del (06851) und Amb. Pflegedienst und Tagespflege Ar min Jun ker, Kas tel (06873) 6156 Betreuungs- und Entlastungsangebot in der Häuslichkeit Christiane Trattnig (06873) 7237 ener gis-netzgesellschaft mbh Stö rungs dienst Strom (24 h).... (0681) Stö rungs dienst Erd gas (24 h)... (0681) Forst re vier Nonnweiler/Eisen: (0160) Revier Naturpark/Privatwaldberatung (0160) Tier schutzverein Nonnweiler.. (06873) 6957 Tier schutzhotline (0681) Tier ärzt li che Pra xis Dr. En gels mann Prims tal, Bergstr (06875) Bereitschaftsdienst Bauhof und Wasserwerk Wäh rend der Dienst zeit (Mon tag Frei tag): Bau hof Nonn wei ler (06873) Was ser werk (06873) nach Dienst schluss: Telefon (0171) Gesundheitsdienst Gem.-Praxis Dr. Laila El Masri/Dr. Stephan Gerdelmann Primstal, Hauptstraße 27, Telefon (06875) 1666 Gem.-Praxis Frey, Sötern, Telefon (06852) 360 Urologische Praxis Hosseini Haus d. Gesundheit, Nonnweiler, Tel. (06873) Gemeinschaftspraxis Herzog Nonnweiler, Am Hammerberg 11, Telefon (06873) Dr. Thomas Offermann/Dr. Christof Schneider Nonnweiler, Hammerberg 3, Telefon (06873) 7727 Ihr Hausarzt MVZ Primstal Primstal, Hauptstraße 45, Telefon (06875) Zahnärzte Dr. Reto Müller + Andrea Müller-Rink Nonnweiler, Am Hammerberg 1a, Telefon (06873) 544 Zahnarzt Michael Rupp Primstal, Hauptstraße 26, Telefon (06875) 7911 Zahnarztpraxis Martin Ney Primstal, Hauptstraße 89, Telefon (06875) Apotheke in Nonnweiler: Telefon (06873) 240 Apotheke in Primstal: Telefon (06875) 688 Sanitätshaus Am Hammerberg 3, Nonnweiler, Telefon (06873) 1475 Heilpraktikerin Anette Colling Otzenhausen, Ringwallstr. 72, Telefon (06873) Heilpraktiker Roland Meyer Nonnweiler, Drosselweg, Haus Paracelsus, Telefon (06873) Heilpraktikerin Sandra Schmitt Kastel, Am Scheibchen 3, Telefon (06873) 1246 Heilpraktik. Gesundheitspäd. Maritta Tausch Nonnweiler, Eschenweg 4, Telefon (06873) Heilpraktikerin Elke Mehr Otzenhausen, Ringwallstr. 38a, Tel. (06873) Heilpraktikerin Ruth Gebel Braunshausen, Kasteler Str. 22a, Tel. (06873) Logopädische Praxis Wortwechsel, Lisa & Anna Theobald Nonnweiler, Am Hammerberg 3, Tel. (06873) Praxis für Logopädie & Lerntherapie Julia Georg Otzenhausen, Mariahütter Str. 1, Tel. (06873) Psycholog. Beratungspraxis Ch. Michels-Sersch Otzenhausen, Distelwies 6, Telefon (06873) 7499 Praxis für Psychotherapie Christa Freisberg Primstal, Mettnicher Str. 17, Telefon (06875) Phy sio the ra pie Flock, Kran ken gym., Mas sa ge, Lymphdr., Otzenh.,Bahnhofstr.47, Tel.(06873) 7190 Krankengymn. Lymphdr. Massage Assheuer Primstal, Hauptstr. 26, Telefon (06875) Kran ken gym nas tik- und Mas sa ge pra xis H.-J. Fleck, Primst., Hauptstr. 45, Telefon (06875) 544 Mas s. Lymphdr. und Podol. Behandl. K.Wag ner Otzenhausen, Fliederweg 2, Telefon (06873) 896 Kran ken gym nas tik und Mas sa ge pra xis Schnei der G. und Juhl ke D. Prims tal, Bir ken weg 13, Telefon (06875) 1206 Med. Fuß pfle ge An drea Fink ler Prims tal, Bir ken weg 13, Telefon (06875) 1033 Fußpflege/Fußmassage Theresia Janowski-Eifler Bierfeld, Auensbach 43, Telefon (06873) Med. Fußpflege/Wellnessmassage Barbara Meter Bierfeld, Wendalinusstraße 13, Telefon (06873) Med. Fußpflege Bettina Serwe Primstal, Primsstraße 12, Telefon (06875) 538 Med. Fußpfl./Reflexzonenmass. Esther Thewes Otzenhausen, Keltenweg 4, Telefon (0177) Lemuria Movement, Yoga, Massage, A. Endres Nonnweiler, Ringstraße 10 a, Telefon (06873) Tradit. Thai-Massage Lakkhana Schommer Nonnweiler, Am Zoll 11, Telefon (06873) Fußpfl., Welln.-mass., Körper- u. Hautpfl. Simone Zarth Primstal, Hauptstraße 11, Telefon (06875) Fuß- u. Hautpfl., Welln.-mass., Susanna Butterbach Otzenhausen, Keltenweg 15, Tel. (06873) Praxis für Lebensenergie Ramona Ruf Schwarzenbach, Telefon (06873) Entspannungspäd./Heilpraktik. f. Psychotherapie K. Müller Sitzerath, Telefon (06873) 569 Abfall-Info Auskunft und Reklamationen: Abfall- und Wertstoffberatung der Gemeinde Nonn wei ler... (06873) Restmüll, Biomüll, Sperrmüll: EVS-Kunden-Center (0681) Abfuhruntern. Fa. RMG.. Info (06821) Gelbe Wertstoffsäcke: Firma RMG Info (0800) Öffnungszeiten der Erd ma ssende po nie und Kom pos tie rungs an la ge Kas tel: Mon tag Frei tag Uhr; Sams tag Uhr; Telefon (06873) In den EVS-Wertstoff-Zentren können fast alle verwertbaren Abfälle, die nicht in die Hausmülltonne gehören und sortiert sind, zum Teil kostenfrei (z.b. Elektroaltgeräte, Sperrmüll bis 2 m 3 ) entsorgt werden. EVS-Wertstoff-Zentren in unserer Nähe: Wadern-Dagstuhl, Buttnicher Str. 6 Mo, Di, Do, Fr Uhr, Mi Uhr, Sa 8 14 Uhr, Telefon (06871) Tholey-Hasborn, Industriestr. 14 Mo, Di, Do, Fr 9 16 Uhr, Mi Uhr, Sa 8 14 Uhr, Telefon (06853) Nohfelden-Wolfersweiler, St. Wendeler Str. Di, Mi, Fr Uhr, Do Uhr, Sa 8 15 Uhr, Telefon (06852) Ärztlicher Nothilfedienst Samstag, 20. Juni, bis Sonn tag, 21. Juni 2020: Arzt: Samstag, , 8 Uhr, bis Montag, , 8 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis Losheim, Marienhausklinik, Krankenhausstr. 21 Telefon (01805) Zahn arzt: M. Ney, Nohfelden-Neunkirchen Telefon (06852) 1661 Kin der arzt: Samstag, , 8 Uhr, bis Montag, , 8 Uhr Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen Telefon (06821) Tier arzt: Dr. Engelsmann, Primstal Telefon (06875) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon Apotheken- Bereitschaftsdienst Notdiensthotline: (0800) und Samstag, 20. Juni 2020 Apotheke am kleinen Markt, Wadern Telefon (06871) Sonntag, 21. Juni 2020 See-Apotheke, Nohfelden-Neunkirchen Telefon (06852) 7707

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