National Prosecutors College China-EU School of Law. Beijing, May 10-12, 2010
|
|
- Sofia Gärtner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Using Psychology in Criminal Proceedings National Prosecutors College China-EU School of Law Beijing, May 10-12, 2010 Montag, 10. Mai :30 08:45 Eröffnungszeremonie Rechtsrahmen Tatsachenfeststellung in Deutschland der gerichtlichen Ermittlungsverfahren: Rollenverteilung Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht 08:45 10:00 Grundlagen des Strafprozess-Systems sowie Instanzenzug, Berufs- und Laienrichter; Auswirkungen auf die Tatsachenfeststellung Rechtsstaatliche Grundsätze: Unschuldsvermutung, Öffentlichkeitsprinzip, Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo), Beweisgewinnungsverbote, Beweisverwertungsverbote Verbotene Vernehmungsmethoden ( 136 a StPO) Protokollierungen Untersuchungshaft 10:00 10:15 Pause 10:15 11:30 Fortsetzung / Fragen und Antworten Mittagessen 14:00 15:30 Rechtsrahmen Tatsachenfeststellung in Deutschland der gerichtlichen 1
2 Rechte und Pflichten von Angeklagten: Schweigerecht ohne Nachteile, Recht zu lügen Rechte und Pflichten von Zeugen: Wahrheitspflicht, Auskunftsverweigerungsrechte Aufgaben, Rechte und Pflichten von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Tatsachenfeststellung Aufgaben und Rechte der Verteidigung: Umfassende Akteneinsicht, Anwesenheitsrecht, Fragerecht Pflichtverteidiger (gesetzlicher Verteidiger) Aufgaben und Rechte der Nebenklage: Opferschutz Aufgaben und Pflichten von Sachverständigen Rechtsmittel, Urteilsüberprüfung Arten von Strafen 15:30 15:45 Pause 15:45 17:00 Fortsetzung / Fragen und Antworten Dienstag, 11. Mai 2010 Wahrheit Vernehmungspsychologie oder Lüge? Aussage- und Allgemeine Fragen der Glaubwürdigkeit Persönlichkeitsbezogene Bewertung. Aussagen von Polizeibeamten 08:30 10:00 Persönliche Beziehungen zwischen Angeklagten und Zeugen. Motive für eine mögliche Lüge. Aussageentstehung. Sonderfälle Sexualdelikte und Kinder als Zeugen Glaubhaftigkeitsgutachten Geständnis, Widerruf von Geständnissen Wiedererkennung von Personen 10:00 10:15 Pause 10:15 11:30 Fortsetzung / Fragen und Antworten 2
3 Mittagessen Wahrheit Vernehmungspsychologie oder Lüge? Aussage- und 14:00 15:30 Analyse des Aussageinhalts Realitätskriterien (Kriterien dafür dass eine Aussage subjektiv der Wahrheit entspricht) 15:30 15:45 Pause 15:45 17:00 Fortsetzung / Fragen und Antworten Mittwoch, 12. Mai 2010 Wahrheit Vernehmungspsychologie oder Lüge? Aussage- und Fortsetzung: 08:30 10:00 Analyse des Aussageinhalts Realitätskriterien (Kriterien dafür dass eine Aussage subjektiv der Wahrheit entspricht) 10:00 10:15 Pause Warnsignale (Kriterien dafür, dass eine Aussage subjektiv unwahr ist) 10:15 11:30 Komplotte, Aufdecken von Absprachen Fragen und Antworten/Filmbeispiele/Textbeispiel für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Planspiel Unna Mittagessen Der Irrtum 14:00 15:30 Fehler durch falsche Wahrnehmung (sehen, hören) Fehler durch Zeitablauf (vergessen) 3
4 15:30 15:45 Pause 15:45 16:45 Fortsetzung / Fragen und Antworten/ Filmbeispiele 16:45 17:00 Abschlusszeremonie About the speakers: Dr. Helmut Hoffmann Geboren 1948 Seit 1975 Richter an verschiedenen Gerichten im Strafrecht und im Zivilrecht; zeitweise Staatsanwalt Seit 1997 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 1997 bis 2003 zugleich an der Universität Konstanz mit dem Aufgabenbereich: Forschung im Bereich der juristischen Tatsachenfeststellung Seit vielen Jahren Vorträge und Seminare in der Fortbildung von Richtern/Richterinnen, Staatsanwälten/Staatsanwältinnen, Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen mit den folgenden Themenschwerpunkten: - Aussagepsychologie; Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen vor Gericht; Zeugenvernehmung - Schulung von Richtern/Richterinnen im sachgerechten Durchführen von Gerichtsverhandlungen - Fortbildung von Richtern und Rechtsanwälten in einem juristischen Fachgebiet: Recht der elektronischen Medien, vor allem Internet und Telekommunikation; dieses Rechtsgebiet entwickelt sich in Deutschland auch durch die Rechtssetzung der Europäischen Union rasant. 4
5 Axel Wendler Geboren: in Saarbrücken Umzug nach Stuttgart Abitur am Karls-Gymnasium in Stuttgart. Studium: Mehrere Semester Anglistik und Germanistik in Freiburg, sodann Rechtswissenschaften in Tübingen (parallel dazu mehrere Semester Psychologie) : Referendariat. Seit 1980 im Staatsdienst des Landes Baden-Württemberg : Staatsanwalt und Amtsrichter (Strafrecht, Abschiebehaft und teilweise Zivilrecht sowie Haftstaatsanwalt in der Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim) : Richter am Landgericht (Allgemeine Große Strafkammer und Jugendkammer). Seit 2000: Richter am Oberlandesgericht (Strafsenat) Eintritt in das Institut für Rechtstatsachenforschung ev. Mitwirkung an zahlreichen Projekten bis 2003 zugleich an der Universität Konstanz mit dem Aufgabenbereich: Forschung im Bereich der juristischen Tatsachenfeststellung. Ab 1994: Lehrauftrag an der Universität Tübingen ( Aussagepsychologie, Tatsachenfeststellung, forensische Rhetorik). Seit ca Vorträge, Seminare und Trainings in der Fortbildung von Richtern/innen, Staatsanwälten/innen, Rechtsanwälten/innen, für Versicherungen und Firmen (z.b. PriceWaterhouseCoopers u.a.) sowie Vereinigungen (z.b. ADAC, DEKRA etc.) mit unterschiedlichen Themen. Themenschwerpunkte: - Aussagepsychologie, Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, Vernehmungstechnik und Befragungstaktik, dolose Schadensaufdeckung. - Schulung und Trainings in sachgerechtem und zielorientiertem Führen von Gesprächen und/oder Verhandlungen, Deeskalationsstrategien. - Telefonie (spezielle Schulungen und Trainings in Gesprächsführung am Telefon). Ab 1990 Zusatzausbildungen in unterschiedlichen körperorientierten Therapieformen, z.b. systemische Aufstellungen, Psychodrama, Gesprächstherapie usw. Langjährige Erfahrung mit Gruppen- und Einzelpersonen Gründung Förderverein Kobra e.v. (Therapie von Kindern mit sexueller Gewalterfahrung) sowie Übernahme des ersten Vorsitzenden während der folgenden drei Jahre. TV-Auftritte: Stern-TV (3 x). RTL Magazin Extra. Wissenschaftsmagazin Planetopia SAT1. SAT Automagazin. SDR 3 Abendschau. 5
6 Veröffentlichungen: (2000). Probleme bei der Wahrheitsfindung in Aussagen von Ausländern und Ausländerinnen. In: Wolf, G. (Hrsg.), Kriminalität im Grenzgebiet. (Band 3) Ausländer vor deutschen Gerichten. S Berlin: Springer. (2002). Bauprozess und Wahrheitsfindung - Zwei sich widersprechende Begriffe? In: ARGE Baurecht Mitteilungsblatt 1/2002, S Berlin: Deutscher Anwalt Verein. (2003). Argumente für eine Ersetzung des in der Aussagenanalyse gebräuchlichen Terminus <Fantasie-Signal> durch die Bezeichnung <Warn-Signal>. In: Gedächtnisschrift für Rolf Keller, S Tübingen: Mohr. (2003). Wie ähnlich war der Unfall? - Die Überprüfung von Aussagen auf Glaubhaftigkeit und Irrtumsfreiheit. In: Homburger Tage 2002, Schriftenreihe der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie in ZfS 2003, S Bonn: Deutscher Anwaltverlag. Neu überarbeitet in StRR 2008, S. 12 ff., 58 ff. (2003). Vernehmungslehre. In: Römermann, V./Paulus, Chr. (Hrsg.). Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Examen und Beruf, S München: Beck. (2007). Die Vernehmung der Auskunftsperson in der Hauptverhandlung aus richterlicher Sicht. In: Deckers, R./Köhnken, G. (Hrsg.), Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess - Juristische, aussagepsychologische und psychiatrische Aspekte. S Berlin: Juristische Weiterbildung - Berliner Wissenschafts-Verlag. (2008) Wie ähnlich war der Unfall? - Die Überprüfung von Aussagen auf Glaubhaftigkeit und Irrtumsfreiheit. Aktualisierung. In: Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht, Schriftenreihe der ARGE Verkehrsrecht und ARGE Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. (2009) Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren. Urteile begründen, Urteile prüfen. Lüge und Irrtum aufdecken. Wendler/Hoffmann. Stuttgart: Kohlhammer. 6
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 3 S t R / 1 4. vom 3. Februar 2015 in der Strafsache gegen
BUNDESGERICHTSHOF 3 S t R 5 5 7 / 1 4 BESCHLUSS vom 3. Februar 2015 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
MehrRichtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)
Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember
MehrBefragungslehre Befragungstaktik
Blickpunkt Arbeitsrecht 06.02.2017 Befragungslehre Befragungstaktik Vorsitzender Richter am LG Lehrbeauftragter 1 BGH vom 18.07.2016, AnwZ (Brfg) 46/13 Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 Was ist Wahrheit? 15 A. InderPhilosophie..................... 15 B. ImChristentum....................... 15 C. InderNaturwissenschaft................. 16 D. InderGeisteswissenschaft................
MehrZWISCHEN WAHRHEIT UND LÜGE Aussagepsychologie für RichterInnen, StaatsanwältInnen, GerichtsschreiberInnen, PolizistInnen und RechtsanwältInnen
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ZWISCHEN WAHRHEIT UND LÜGE Aussagepsychologie für RichterInnen, StaatsanwältInnen, GerichtsschreiberInnen, PolizistInnen und RechtsanwältInnen 2. 3. September
MehrProf. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen:
Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003 Strafprozessrecht Übersicht Zeit/Ort: nnerstag, 10 12, HS I eitag, 10 12, HS I Mo 14.10.2002 Vorlesungsbeginn WS 2002/2003 17.10.2002 (1) 18.10.2002 (2) 24.10.2002 (3)
MehrStrafprozessordnung - StPO -
Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz
MehrWas wissen Kinder und Jugendliche über Gerichtsverhandlungen
Petra Wolf Was wissen Kinder und Jugendliche über Gerichtsverhandlungen Eine empirische Untersuchung Theorie und Forschung, Bd. 491 Psychologie, Bd. 157 Roderer Verlag, Regensburg 1997 Inhaltsverzeichnis
MehrC Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule
C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf
MehrFair trial als Grundlage der Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren
Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.v. 45 Benedikt Jugl Fair trial als Grundlage der Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren Ein Beitrag zu der Lehre von den Beweisverboten am Beispiel
MehrPsychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern
Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Workshop 4: Informieren-begleiten-stärken-von der Anzeige bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens 1.
MehrSkripten Strafrecht - Alpmann-Schmidt. Skript StPO. Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Überblick über das OWiG. Bearbeitet von Dr.
Skripten Strafrecht - Alpmann-Schmidt Skript StPO Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Überblick über das OWiG Bearbeitet von Dr. Martin Soyka 18., neu bearbeitete Auflage 2015. Buch. IX, 171 S. Kartoniert
MehrKAMMERGERICHT. Beschluss. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a.
Geschäftsnummer: KAMMERGERICHT 1 Ws 86/11 (511) 69 Js 464/10 KLs (9/11) Beschluss In der Strafsache gegen Ci. u. a., hier nur gegen Ce., geboren am x in x, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
MehrVorlesung Steuerstrafrecht 2015
Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 20. Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen
MehrVorlesung Steuerstrafrecht 2014
Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 07. Juni 2014: Fälle zum Steuerstrafrecht 14. Juni 2014: 28. Juni 2014: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren:
MehrRechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt
Verfahrensarten Rechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt Strafverfahren als Zeuge/Zeugin Familienverfahren Zivilverfahren Sozialgerichtsverfahren Verwaltungsverfahren, arbeitsgerichtliche oder
MehrGliederung. 1. Kapitel - Einführung,.,, 1
Gliederung 1. Kapitel - Einführung,.,, 1 A. Aufgabe des Strafverfahrensrechts 1 I. Feststellung der Wahrheit 1 II. Wahrung der Gerechtigkeit 2 III. Herstellung des Rechtsfriedens 2 B. Rechtsquellen des
MehrEinführung in das deutsche Strafverfahrensrecht
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld
Mehrwww.rath-recht.de Gestaltung/Konzeption: scs schaafhausen communication solutions
www.rath-recht.de Gestaltung/Konzeption: scs schaafhausen communication solutions Wir nehmen das persönlich! Die Arbeitsweise von Rath Rechtsanwältinnen basiert auf einem einfachen Prinzip: Wir engagieren
MehrGrundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör ROLAND HOHEISEL-GRULER
Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Wo stehen wir? Nicht nur Polizei hat Interesse
MehrStrafprozessrecht SoS 2006
Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren
MehrExamens-Repetitorium Strafprozessrecht
Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Bearbeitet von Armin Engländer 8., neu bearbeitete Auflage 2017. Buch. XVIII, 125 S. Softcover ISBN 978 3 8114 4515 4 Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm Recht > Strafrecht
MehrStrafprozeßrecht. Von. o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg. 2., neubearbeitete Auflage
Strafprozeßrecht Von DR.JUR. FRIEDRICH-CHRISTIAN SCHROEDER o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg 2., neubearbeitete Auflage (B C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1997 Abkürzungsverzeichnis
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 137/11 5 Qs 157/11 zu 32 Ds 522 Js 30436/10 AG Bremen-Blumenthal B e s c h l u s s in der Strafsache g e g e n [ ] Verteidiger: Rechtsanwalt J.
MehrBESCHLUSS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: 4 StRR 099/12
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 4 StRR 099/12 BESCHLUSS Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Dauster sowie der
MehrRevision und Plädoyer im Strafprozess
Revision und Plädoyer im Strafprozess - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim LG Traunstein
Mehr4 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
4 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Monika Holzbecher Anne Braszeit Ursula Müller Sibylle Plogstedt Band 141 Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Verlag W.
MehrGesetz über die Einführung der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO)
EG JStPO 57.500 Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) Inhalt Geltungsbereich... Bezeichnung der Strafverfolgungsbehörden (Art. 6 JStPO)..... Organisation der
MehrPresseinformation. Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden. Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen:
Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen: Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist oder in einen Unfall verwickelt war, dem drohen neben einem Bußgeld
MehrVorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23
Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung...19 I Grundsätze des Strafverfahrens...23 Fall 1... 23 Anklageprinzip, Offizialprinzip, strafprozessuales Legalitätsprinzip, Instruktionsprinzip, Ermächtigungsdelikte,
MehrÜbersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO
52 ff., 252 StPO - Überblick / Seite 1 Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO Verstoß gegen 52 III StPO fehlende
Mehr1. Allgemeines zur Protokollierung
Leitfaden für Vernehmungen im Ermittlungsverfahren 1. Allgemeines zur Protokollierung Nach 96 StPO ist die Aufnahme von Beweisen in einem Protokoll zu dokumentieren. Verantwortlich für die Protokollierung
MehrDas Strafverfahren im Kanton St.Gallen Einige Grundsatzinfos
Das Strafverfahren im Einige Grundsatzinfos Dolmetscherschulung St.Gallen, Andreas Eigenmann, Staatsanwalt, Kantonales Untersuchungsamt Übersetzungen im Strafbereich Schweizerische Strafprozessordnung,
MehrMustertexte zum Strafprozess
Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrLandgericht Regensburg - Pressesprecher -
Landgericht Regensburg - Pressesprecher - Pressemitteilung 5/2018 16.Mai 2018 Terminierung im Fall Joachim Wolbergs 98 Hauptverhandlungstage anberaumt Die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts
MehrVorwort Aus dem Vorwort zur 1. Auflage Verzeichnis der Praxis-Tools Literaturverzeichnis
Vorwort Aus dem Vorwort zur 1. Auflage Verzeichnis der Praxis-Tools Literaturverzeichnis V VII XV XVII Einleitung 1 1. Vernehmungsphilosophie im Wandel am Beispiel USA, Großbritannien und Deutschland 5
MehrGrundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Übersicht ROLAND HOHEISEL-GRULER
Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Übersicht Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Wo stehen wir? Anspruch auf rechtliches Gehör Selbstbelastungsfreiheit
MehrProf. Dr. Hans Mathias Kepplinger. Beeinflussen Medien die Arbeit der Justiz? Wien, 13. November 2012
Prof. Dr. Hans Mathias Kepplinger Beeinflussen Medien die Arbeit der Justiz? Wien, 13. November 2012 Spektakuläre Fälle Josef Martinz Gutachten-Skandal René Benko Uwe Scheuch Vorwurf (2012): Untreue Starke
MehrPD Dr. Daniel Effer-Uhe. Psychologie für Juristen
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Psychologie für Juristen Psychologie für Juristen Wiederholungsfragen Wie geht man bei der inhaltsorientierten Aussageanalyse vor? Zunächst wird die Aussage auf sog. Realkennzeichen
MehrNomos. Die Verständigung im Strafverfahren. Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht. Florian Nahrwold
Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht 17 Florian Nahrwold Die Verständigung im Strafverfahren Eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen Deutschland und der Schweiz zugleich ein
Mehr6. Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung
6. Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung Minderjährige Opfer von Sexualstraftaten werden im Strafverfahren besonders geschützt: Trotzdem scheuen sich viele Eltern und Erziehungsberechtigte davor,
MehrSTRAFPROZESSRECHT. Dr. Heiko Hartmut Lesch. Luchterhand. Rechtsanwalt, Bonn
STRAFPROZESSRECHT Dr. Heiko Hartmut Lesch Rechtsanwalt, Bonn Luchterhand Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XIII 1. Kapitel: Übersicht über Funktion und Ablauf des Strafverfahrens 1 1. Die Gliederung
MehrÄrzte und Apotheker im Fadenkreuz
Ärzte und Apotheker im Fadenkreuz Prof. Dr. Edgar Weiler Rechte und Pflichten von Betriebsinhabern und leitenden Angestellten im deutschen Straf- und Steuerstrafverfahren Institut für Aus- und Fortbildung
MehrVertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010
Vertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Björn Gercke (Köln) A. Beweisgrundsätze I. Amtsermittlungsgrundsatz / Instruktionsmaxime
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09
Leitsatz: 57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes
MehrQualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen. 13. September 2012 bis 25. Mai 2013
Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen 13. September 2012 bis 25. Mai 2013 Ministerium Inhalt Das Anforderungsprofil... 3 Die Lernziele... 3 Die Pflichtbestandteile
MehrInhaltsverzeichnis. Erster Teil: Opferanwälte und Rechtstatsachenforschung
Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Opferanwälte und Rechtstatsachenforschung I. Nebenklage im Zeichen des Opferschutzes 14 1. Die Reform der Nebenklage 14 a) Historische Konzeption 15 b) Wiederentdeckung
MehrVictim blaming vor Gericht: "Täter wissen, dass sie damit durchkommen"
Page 1 of 6 profil.at Gesellschaft Victim blaming vor Gericht: "Täter wissen, dass sie damit durchkommen" Von Ines Holzmüller ( 5. 12. 2018 ) 9 Kommentare privat Sonja Aziz, spezialisiert im Bereich Opferschutz,
MehrBeweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit
Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen
Mehr3. Opferrechtsreformgesetz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
3. Opferrechtsreformgesetz Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 3. Opferrechtsreformgesetz Mit dem Gesetzentwurf werden die Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2012/29/EU) umgesetzt und
MehrDas Arbeitsgebiet des Staatsanwalts
Aschendorffs Juristische Handbiicher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang Harms, emer. Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Miinster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr.
MehrVereinigung von RechtsanwältInnen zur Wahrung von Opferinteressen im Strafverfahren. Stellungnahme
Vereinigung von RechtsanwältInnen zur Wahrung von Opferinteressen im Strafverfahren Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern
MehrExamens-Repetitorium Strafprozessrecht
Unirep Jura Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Armin Engländer 5., neu bearbeitete Auflage 2011 2011. Taschenbuch. XVI, 113 S. Paperback ISBN 978 3 8114 9832 7 Format (B x
MehrZugangsprüfung 2018 Strafrecht / StPO
1. Ziele dieser Info-Veranstaltung 2. Ziele der Klausur 3. Inhalte des Grundstudiums a) im materiellen Strafrecht b) im Strafprozessrecht c) Im Vernehmungstraining/StPO-Teil und Reduzierung! 4. Aufbau
MehrAudiovisuelle Vernehmung kindlicher Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafverfahren
Alexandra Maier Audiovisuelle Vernehmung kindlicher Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafverfahren Opferschutz und Sachaufklarung Eine vcrglcichende Studie mit dem amerikanischen
MehrOpferbeauftragter des Landes Berlin
Opferbeauftragter des Landes Berlin Roland Weber Opferbeauftragter des Landes Berlin Salzburger Str. 21-25 10825 Berlin Telefon: (030) 90 13 34 54 Internet: www.berlin.de/senjust E-Mail: info@opferbeauftragter.berlin.de
Mehr3. Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen
3. Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen 1 Inhalt Das Anforderungsprofil... 3 Die Pflichtbestandteile zur Erlangung des Zertifikates... 4 Der Abschluss... 4 Die Referentinnen
MehrRAT UND ANLEITUNG. Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind
RAT UND ANLEITUNG Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind Staatsanwaltschaft Inhalt Dieser Ratgeber wendet sich an Jugendliche,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. vom. 29. Juli in der Strafsache. gegen
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 4 StR 190/10 Urteil vom 29. Juli 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
MehrWolfgang Stelly Jürgen Thomas Im Zweifel für den Angeklagten Der Freispruch im Strafverfahren
Wolfgang Stelly Jürgen Thomas Im Zweifel für den Angeklagten Der Freispruch im Strafverfahren 52. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle in Freudenstadt,
MehrZeugenhilfe Karlsruhe
Zeugenhilfe Karlsruhe Beratung für Zeugen Sie sind vielleicht das erste Mal als Zeuge vor Gericht geladen. Die Gerichte sind auf die Mitwirkung von Zeugen zur Aufklärung des Sachverhaltes dringend angewiesen.
MehrStrafprozessuale Revision
Referendarpraxis - Lernbücher für die Praxisausbildung Strafprozessuale Revision Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Leander Brößler, Christian Kunnes 9. Auflage Verlag Franz Vahlen München 2015
MehrÜberblick über die Bereiche der Psychologie
Überblick über die Bereiche der Psychologie 4. Psychologie als Anwendungsfeld/Beruf h) Rechtspsychologie Grundsätzliches Inhaltsbereiche Berufsfeld Dr. Markus Pospeschill Fachrichtung Psychologie Universität
MehrNr. 24/2016 Dezember 2016
Nr. 24/2016 Dezember 2016 Zweite Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Gesetzentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Hier: Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrDIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen
DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz
MehrDas Bundesverfassungsgericht hat zur Bedeutung der Strafverteidigung folgendes
Meine Damen und Herren, HDS.NGO/32/06 Rev.1 12 May 2006 Strafverteidiger als wesentliche Säule einer effektiven Strafjustiz. Für Deutschland würde ich die Einschätzung geben, dass Strafverteidiger als
MehrZu wenig Richter, zu wenig Zeit, zu viel Arbeit
Zu wenig Richter, zu wenig Zeit, zu viel Arbeit Rede von Wolfgang Neskovic, 28. Mai 2009 Die deutsche Strafjustiz gilt im Weltmaßstab als vorbildlich. Doch die Richterinnen und Richter arbeiten seit Jahren
MehrAusflug zum Amtsgericht
Wetter in Deutschland am 26.03.2018 Ausflug zum Amtsgericht Am Montagmorgen begab sich eine Gruppe des Studiengangs Verwaltungsinformatik zu einem Ausflug an das Amtsgericht Münster. Hintergrund hierfür
MehrWas Sie über den Strafprozess wissen sollten.
Was Sie über den Strafprozess wissen sollten. Ziele des Strafverfahrens Das Strafgesetzbuch (StGB) und viele andere Gesetze, wie etwa das Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz, enthalten
MehrDer gefàhrdete Zeuge im deutschen und polnischen Strafverfahren
Der gefàhrdete Zeuge im deutschen und polnischen Strafverfahren Von Dr. Anja A. Nowak Cari Heymanns Verlag KG Kòln Berlin Bonn Mùnchen Vorwort V Einleitung 1 I. Einfiihrung in die Problematik 1 II. Der
MehrMustertexte zum Strafprozess
Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015
MehrMultiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung)
Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung) 1. Der Grundsatz A) «nemo tenetur se ipsum accusare» besagt, dass ein Betroffener eine Zwangsmassnahme grundsätzlich nur passiv zu erdulden hat. B) «in dubio
MehrDas Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung
Susanne Stehle Das Strafverfahren als immaterielle Wiedergutmachung Die aktiven Beteiligungsrechte des Verletzten im Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof und in ausgewählten nationalen Strafverfahren
MehrStaatsanwaltschaft und Crown Prosecution Service
Sebastian Buss Staatsanwaltschaft und Crown Prosecution Service Ein Vergleich der Anklagebehörden in Deutschland und England im Hinblick auf die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft Nomos Inhaltsverzeichnis
MehrVideovernehmung Gesetz seit 1998 nutzt es die Praxis? Renate Volbert Institut für Forensische Psychiatrie Charité Universitätsmedizin Berlin
Videovernehmung Gesetz seit 1998 nutzt es die Praxis? Renate Volbert Institut für Forensische Psychiatrie Charité Universitätsmedizin Berlin Man weiß es nicht, vermutlich nicht. Bzw. es kommt drauf an,
MehrDer Minderjährige als Beweisperson im Straf- und Sorgerechtsverfahren
Der Minderjährige als Beweisperson im Straf- und Sorgerechtsverfahren von Gesine Brunköw Freiburg im Breisgau 2000 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XIII XXV 1 Einleitung 1 A. Problemstellung
MehrStrafprozessrecht Jura Intensiv
Strafrecht Strafprozessrecht Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Die Karteikarten im Kursteil StPO folgen im Wesentlichen der -Reihenfolge in der StPO. Zur besseren Orientierung folgt unten eine kleine
MehrÜbersicht. Justiz im Allgemeinen (1/4) Bundesgericht/Verfahrensgarantien. Staatsrecht II Vorlesung vom 18. Mai 2010
Bundesgericht/Verfahrensgarantien Vorlesung vom 18. Mai 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Die Justiz im Allgemeinen Stellung und Organisation des BGer Kompetenzen des Bundesgerichts
MehrDie Revision im Strafrecht
NomosReferendariat Weidemann Scherf Die Revision im Strafrecht 3. Auflage Nomos NomosReferendariat Dr. Matthias Weidemann, Richter am Amtsgericht Fabian Scherf, Richter am Oberlandesgericht Die Revision
MehrDieses Mal ist nicht die Treppe
Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der
MehrPersonenidentifizierung durch Zeugen im Strafverfahren
Personenidentifizierung durch Zeugen im Strafverfahren Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung von Wiedererkennungsverfahren und Beurteilung des Beweiswerts von Identifizierungsleistungen unter
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 3 StR 482/15 BESCHLUSS vom 12. Januar 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen erpresserischen Menschenraubes u.a. ECLI:DE:BGH:2016:120116B3STR482.15.0 - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
MehrN E W S L E T T E R. Teil 1 Fragen und Antworten
Informationen rund um das Verkehrsrecht Stand März 2009 Seite 1 Unsere Mandanten fahren selbstverständlich immer rücksichtsvoll und verkehrsangepasst! Wenn gleichwohl die Polizei einschreitet, beruht dies
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
2 Ss 88/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5304 Ss 53/06 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 25 Ns 181/05 Landgericht Frankfurt (Oder) 1 Ds 115/04 Amtsgericht Fürstenwalde 282 Js 41343/03
MehrDer Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein und das Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität Kiel
Das Zeugenbegleitprogramm in Schleswig-Holstein Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein und das Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität Kiel Das Zeugenbegleitprogramm
MehrDie staatsanwaltliche Assessorklausur
Skripten 2. Examen/ Referendariat - Alpmann Schmidt Die staatsanwaltliche Anklage und Einstellung Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger, Rainer Kock, Dr. Patrick Rieck 10. Auflage 2017. Buch. 146 S. Kartoniert
MehrZeugenhilfe Heidelberg
Zeugenhilfe Heidelberg Hilfe und Beratung für Zeugen Sie sind vielleicht das erste Mal als Zeuge vor Gericht geladen. Die Gerichte sind auf die Mitwirkung von Zeugen zur Aufklärung des Sachverhaltes dringend
MehrGrundriss des österreichischen Strafprozessrechts
Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts Von Dr. Christian Bertel O. Universitätsprofessor in Innsbruck Dr. Andreas Venier Ao. Universitätsprofessor in Innsbruck Siebente, neu bearbeitete Auflage
MehrHandbuch für das strafrechtliche Ermittlung s verfahren
ZAP-Ratgeber Prozeßrecht Handbuch für das strafrechtliche Ermittlung s verfahren Von Richter am Oberlandesgericht Detlef Burhoff VERLAG FÜR DIE RECHTS- UND ANWALTSPRAXIS HERNE/BERLIN XI Vorwort Arbeitshinweise
MehrSchutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren. Oliver Kipper
Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren Oliver Kipper Freiburg i. Br. 2001 VII Vorwort V VII Einleitung 1 Erster Teil - Kinder als Opfer, Opferschutz und Strafverfahren 1 I. Kinder als Opfer 1
MehrVorwort... V Verzeichnis der Praxis-Tools... XIII Literaturverzeichnis... XV
Vorwort... V Verzeichnis der Praxis-Tools... XIII Literaturverzeichnis... XV Einleitung... 1 1. Vernehmungsphilosophie im Wandel am Beispiel USA, Großbritannien und Deutschland... 7 1.1 Einleitung....
MehrInhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit
Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess
MehrWo soll s hingehen..?
Wo soll s hingehen..? Berufsbild: Staatsanwalt Philipps-Universität Marburg/ Fachschaft Savigny am 06.06.2017 1 Staatsanwaltschaft München I Petra Wagner Staatsanwältin als Gruppenleiterin Tel. 089-5597-4820
MehrGegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird
Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:
MehrDer Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens
Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens www.justiz.nrw 3 Ziele des Strafverfahrens Als Ausprägung des staatlichen Gewaltmonopols ist es dem Staat vorbehalten, Strafen für bestimmte Verhaltensweisen
MehrVorwort Hinweise zur Benutzung des Handbuchs. Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Hinweise zur Benutzung des Handbuchs Inhaltsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XI XVII XXVII XXXI A Ablehnung/Auswechslung eines Dolmetschers 1 Ablehnung
MehrTeil 1 Überblick über das Strafverfahren. Teil 1a Das Ermittlungsverfahren
Teil 1 Überblick über das Strafverfahren Um ein geordnetes und gesichertes Leben innerhalb einer Gesellschaft zu ermöglichen, muss sich der Einzelne an Normen und Regeln halten und Verbote beachten. Verstöße
Mehr