Wasser und Wirtschaft Brandenburger Umweltkongress 12. September 2006

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1 Wasser und Wirtschaft Brandenburger Umweltkongress 12. September 2006 Das neue Wasserrecht: 1:1 -Umsetzung oder Brandenburger Sonderweg Dr. Carl-Stephan Schweer Dr. Wolfram Hertel Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved.

2 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Unser Auftrag und unsere Methodik 3. Wesentliche Ergebnisse 4. Zusammenfassung und Ausblick Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 2

3 1. Ausgangslage Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist Spiegel der historischen Entwicklung: Einige Regelungen beruhen noch auf Relikten des preußischen Wasserrechts DDR-Wasserschutzverordnungen gelten bis heute fort Einflüsse des WHG des Bundes Erfahrung des Oderhochwassers Anpassung des BbgWG an EU-Rechtsentwicklungen (Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrichtlinie) Umfassende Überarbeitung des bestehenden Rechts erforderlich MLUV bereitet umfassende Novellierung des BbgWG vor Sonderausschuss des Landtags für Normen und Standards beschließt, BbgWG durch unabhängige Gutachter überprüfen zu lassen Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 3

4 2. Unser Auftrag und unsere Methodik Februar 2006: MLUV erteilt Auftrag an Hogan & Hartson Raue L.L.P. und Steria Mummert Consulting März-April 2006: Interviews mit ausgewählten Wasserbehörden und Berechnung der Bürokratie- und Verwaltungskosten Gleichzeitig: Vergleich des BbgWG mit den Wassergesetzen der Bundesländer (Benchmarking), umfassende Deregulierungsanalyse des gesamten Gesetzes nach Vorgaben des Sonderausschusses Ende April 2006: Erstellung eines Zwischenberichts für MLUV Juni 2006: MLUV legt Gesetzentwurf vor und beteiligt die Öffentlichkeit Sommer 2006: Prüfung und Einarbeitung der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ca. Oktober 2006: Abgabe des Endberichts, Präsentation vor MLUV und Sonderausschuss des Landtags Anschließend: Kabinettsbeschluss, Gesetzgebungsverfahren im Landtag Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 4

5 3. Wesentliche Ergebnisse a) Abschaffung von Aufgaben b) Vereinfachung von Verfahren c) Kritische Prüfung neuer, von EU- und Bundesrecht vorgegebener Aufgaben d) Erarbeitung weitergehender Vorschläge zur Senkung der Bürokratie- und Verwaltungskosten Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 5

6 a) Abschaffung von Aufgaben Abschaffung von wasserbehördlichen Kontrollbefugnissen: Wegfall der Trinkwasserproduktionskontrolle (Regelungen des Lebensmittelrechts ausreichend) Überprüfung der bisher weiter geltenden DDR-Schutzgebietsverordnung (Schaffung von Handlungsbedarf durch Befristung dieser Verordnungen) Vereinfachung der Anzeigepflichten bei EMAS-zertifizierten Betrieben Stärkung der Selbstüberwachung (z.b. bei Indirekteinleitungen) Beschränkung des Wasserrechts auf Regelungen zum Schutz von Belangen der Allgemeinheit: Beschränkung der Prüfkriterien bei der Genehmigung von Anlagen auf öffentlich-rechtliche Belange Wegfall der Gehobenen Erlaubnis Wegfall und Vereinfachung von bisher z.t. zwingend vorgeschriebenen wasserrechtlichen Streitschlichtungsverfahren Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 6

7 b) Vereinfachungen von Verfahren Umwandlung von Genehmigungs- in Anzeigepflichten Anzeigepflicht in der Regel ausreichend Genehmigungspflichten nur dort, wo zur präventiven Gefahrenabwehr unabdingbar notwenig (insbesondere Grundwasser- und Hochwasserschutz). Einführung weiterer Ausnahmen bei Genehmigungs-, Anzeige- und Untersuchungspflichten Stärkung der Selbstüberwachung bei Indirekteinleitungen Möglichkeit zum Verzicht auf die Bestandserfassung vor Grundwasserentnahmen Verlängerung der Regeldauer wasserrechtlicher Erlaubnisse Flexibilisierung und weitere Ausnahmen für Landwirtschaft, Angler und Freizeitnutzung Vereinfachungen der Vorgaben für die Bemessung der Umlage zur Gewässerunterhaltung Streichung bürger- und unternehmensfeindlicher Relikte im Verwaltungsverfahren; Präzisierung der Duldungspflichten der Unternehmer und Bürger Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 7

8 c) Kritische Prüfung neuer, von EU- und Bundesrecht vorgegebener Aufgaben Bestandsanalyse der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Brandenburg erhebt ein im bundesweiten Vergleich hohes Wassernutzungsentgelt Die von der WRRL geforderte Steuerungsfunktion des Wassernutzungsentgelts wird jedoch nicht erreicht; Wassernutzungsentgelt erfüllt derzeit nur Finanzierungsfunktion Kritische Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Wassernutzungsentgelt sinnvoll Vorschläge zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie EU-Hochwasserrichtlinie fordert bis Ende 2007 Einführung strengerer Regelungen zum Hochwasserschutz EU- und Bundesrecht machen keine Vorgaben, die 1:1 umgesetzt werden können, sondern die im jeweiligen Bundesland individuell ausgefüllt werden müssen Hochwasserschutz in Brandenburg von besonderer Bedeutung Nur geringe Flexibilisierungsmöglichkeiten Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 8

9 d) Erarbeitung weiterführender Vorschläge zur Senkung von Bürokratie- und Verwaltungskosten Schaffung rechtlicher Vorgaben zur Vereinheitlichung des Wasserbuchs Länderübergreifende Regelung der Zulassung von Stellen zur Wasseruntersuchung Überprüfung der kleinteiligen Struktur der Wasserverbände in Brandenburg Anreize zum Zusammenschluss von Trink- und Abwasserverbänden Überprüfung von Struktur und Größe der Gewässerunterhaltungsverbände Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 9

10 4. Zusammenfassung und Ausblick Brandenburg hat Überarbeitungsbedarf des Wasserrechts erkannt Brandenburg wählt innovatives Verfahren der Gesetzesevaluation mit dem Ziel der Deregulierung Im Projekt wurden weitere Deregulierungsmöglichkeiten identifiziert Landtag wird gut vorbereitet sein, um das Wasserrecht des Landes deutlich zu vereinfachen Bundesgesetzgeber kann jedoch aufgrund der Föderalismusreform nunmehr die meisten Regelungsgegenstände des BbgWG selbst durch Bundesgesetz regeln. Wie lange wird das neue Brandenburgische Wassergesetz gelten? Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 10

11 Dr. Carl-Stephan Schweer Geboren 1963, Studium in Freiburg (Dr. iur.). Rechtsanwalt seit 1993, Oppenhoff & Rädler und Vorgängersozietäten (bis 2000), Hogan & Hartson Raue (Partner, 2001). Dr. Carl-Stephan Schweer Partner Rechtsgebiete: Öffentliches Wirtschaftsrecht: Energieanlagen Umweltrecht Privatisierungen Kommunalrecht Verwaltungs- und Verfassungsprozessrecht Bau- und Planungsrecht, Grundstücksentwicklungen Architektenrecht Büro Berlin Telefon: Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Lehrbeauftragter an der Europa- Universität Viadrina, Frankfurt /Oder. Regelmäßige Veröffentlichungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht, zum Recht der Energieanlagen, im Umweltrecht, insbes. zum Handel mit CO 2 - Emissionsberechtigungen (erster Kommentar des TEHG), zum öffentlichen Baurecht und Wasserrecht sowie zu Spezialfragen des Architektenrechts. Berät Unternehmen, Anlagenbetreiber und Entwickler im Zusammenhang mit Energieanlagen. Berät öffentliche Körperschaften, Behörden, Städte, Gemeinden und private Unternehmen in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts, in Privatisierungsfragen, im Rahmen von Public Private Partnerships, insbesondere im Bereich des Wasserrechts (Gestaltung von Abwasser- und Wasserversorgungskonzepten, Zugang zu Wasserleitungsnetzen, Fernwasserversorgung), bei der Kommunalfinanzierung, bei der Veräußerung kommunaler Unternehmen etc. Langjährige umfassende Erfahrung im Verwaltungsprozessrecht. Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 11

12 Dr. Wolfram Hertel Geboren 1971 in Bayreuth, Studium in Tübingen (Dr. iur.), Aix-en- Provence (maîtrise-en-droit, 1994) und in New York (LL.M., 1998). Rechtsanwalt seit Dr. Wolfram Hertel Associate Rechtsgebiete: Öffentliches Wirtschaftsrecht Immissionsschutz- und Anlagenrecht Insfrastruktur- und Eisenbahnrecht Außenwirtschaft- und WTO-Recht Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht Büro Berlin Telefon: Im Jahr 2000 Tätigkeit für die Rechtsabteilung der World Trade Organization (WTO), Genf. Seit 2001 bei Hogan & Hartson Raue LLP. Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit Seit 2006 Lehrbeauftragter der IHK Berlin für Umweltrecht. Zahlreiche Veröffentlichungen im Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht, Hauser-Scholarship der New York University 1998, Europapreis 2001 der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Berät Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Berhöden in Angelegenheiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts. Prozessführung vor den Verwaltungsund Verfassungsgerichten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof. Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 12

13 Baltimore Beijing Berlin Boulder Brussels Budapest Caracas Colorado Springs Denver Geneva Hong Kong London Los Angeles Miami Moscow New York Northern Virginia Paris Shanghai Tokyo Warsaw Washington, DC Hogan & Hartson L.L.P. All rights reserved. 13

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