KFT The. CHEMICAL COMPLIANCE Company SEMINARE

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1 KFT The CHEMICAL COMPLIANCE Company SEMINARE September bis Februar 2014/2015

2 von Wiesbaden, Mainz A 67 A 672 von Frankfurt A 5 Darmstädter Kreuz Darmstädter Kreuz A 672 Nordring P 26 von Rheinstraße Darmstadt Wilhelm-Leuschner Straße Siedlung Tann Wilhelm-Leuschner Straße 26 ACHAT HOTEL A 67 A 5 von Mannheim, Heidelberg Hotelinfos und Anfahrtsbeschreibung ab Seite 52 2

3 KFT The CHEMICAL COMPLIANCE Company Aus der Praxis für die Praxis Grau ist alle Theorie, deshalb haben wir für das 2. Halbjahr 2014 wieder einen bunten Strauß an praxisnahen Seminaren für Sie zusammengestellt. Die Theorie einer Verordnung oder Richtlinie liest sich ja oft erst einmal recht einfach, wenn man dann aber zu den speziellen Problematiken von Produkten, Prozessen, Meldeverfahren etc. vorstößt, sieht die Welt der Compliance manchmal nicht mehr so schlicht schwarz-weiß oder grau aus. Schnell wird es dem ein oder anderen dann auch mal zu bunt und möchte am liebsten das Handtuch werfen. Da wir auch im Alltag der Regulatory Compliance leben, kennen wir selbst auch die diversen Klippen, die es elegant zu umschiffen gilt, oder die Hürden, die dann doch mit Energie (oder finanziellen Mitteln) genommen werden müssen, wenn man erfolgreich im Markt bestehen möchte. Unsere Referenten/innen kommen alle aus der Praxis und kennen auch die Zwischentöne, die in der Theorie manchmal fehlen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen besonders unser neues Seminar zum Thema Compliance von Produkten für den privaten Endverbraucher mit dem Titel Raumduft, Rasierschaum, Reiniger & Co. empfehlen. Wir leben Chemical Compliance. Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

4 Dr. Karl-Franz Torges Ein langjähriger Praktiker aus der chemischen Industrie. Seit 1989 im Bereich Gefahrgut, Gefahrstoff und Sicherheitsdatenblätter unterwegs. Zusätzlich 10 Jahre Erfahrung in der IT-Industrie im Bereich Content für EH&S Phrasen, gesetzliche Daten, Regeln für die automatische Einstufung und Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Seit 2002 verschiedene Aktivitäten im Bereich REACH. Bei KFT verantwortlich für Stoffzulassungen (REACH & Biozidprodukte). Zahlreiche interne und externe Schulungen als Trainer im Bereich Sicherheitsdatenblätter und REACH. Sein Motto: Nur durch Übung kann man sich das Thema erarbeiten, daher nehmen Übungen in den Schulungen einen breiten Raum ein. Angelika Torges Praktikerin aus der chemischen Industrie. Verantwortlich für die Abwicklung von Kosmetikrohstoffen in der Region Fernost. Seit 1998 im Bereich Vermarktungsprüfung, Sicherheitsdatenblätter und Gefahrgut bei der KFT Chemieservice GmbH verantwortlich. Korrektheit, Kompetenz und Praktikabilität sind ihr Markenzeichen bei unseren Kunden. Schulungen im Bereich Gefahrgut und Gefahrstoff seit über 10 Jahren. Ihr Motto: Es ist immer gut viel zu wissen, noch besser ist es, zu wissen wo es steht. 4

5 DIE REFERENTEN Dr. Daniel Ries Von Neuseeland in die Welt der Chemical Compliance. Nach der Promotion (PhD Food Technology (Massey University, NZ)) Down Under in Neuseeland der Rückflug in die Welt der Stoffzulassungen, Risk Assessments, Dossiererstellung und Expositionsszenarien. Praktisch bei KFT mit REACH groß geworden und damit der Fachmann für diesen Bereich. Nach dem eigenen Risk Assessment gehen Sie bei ihm kein Risiko ein. Sein Motto: Grundlegendes Wissen zu den komplexen Themen Risk Assessment und Expositionsszenarien verständlich vermitteln. Angela Ersöz Im Januar 2013 als Diplom Chemikerin in die Welt der Sicherheitsdatenblatterstellung und Vermarktungsprüfung bei KFT eingetreten. Der Alltag geprägt von neuen Fragestellungen, die immer wieder eine Herausforderung darstellen. Aus der Praxis erworbenes Wissen, welches ich sehr gerne mit Ihnen teilen will, denn Wissen zu vermitteln gehört auch zu meinen Leidenschaften. Ihr Motto: Aus C-A-B wird A-B-C. Wissen strukturiert vermitteln, Zusammenhänge erkennbar machen, denn nichts ist so schwer wie es scheint! Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

6 Konsumentenprodukte Raumduft, Rasierschaum, Reiniger & Co... 8 Gefahrstoffe Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern...10 Etikettierung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht...12 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (CLP /45/EG) mit Übungen...14 The new Hazard CommunicationStandard (USA) and Hazardous Products Regulations (Canada) based on GHS...16 Das Sicherheitsdatenblatt für Anwender...18 Sachkunde Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach 5 ChemVerb0tsV mit Prüfung REACH REACH für Neueinsteiger REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 1: Gefahrenbeurteilung, Risikobewertung, PBT-Beurteilung, DNELs und PNECs REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 2: Expositionsszenarien, Expositions abschätzung, Risikobeurteilung und Stoffsicherheitsberichte

7 INHALTSVERZEICHNIS Prüfung und Erweiterungen von Expositionsszenarien für den nachgeschalteten Anwender Lesen + Verstehen von Expositionsszenarien als Anhang zum esdb Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) für Gemische Gefahrgut Einführung in das Gefahrgutrecht Biozide Das neue Europäische Biozidstoffrecht Allgemeines Das Kleingedruckte ganz groß Seminare speziell für Sie Schulungskalender KFT Chemical Compliance Services aus einer Hand Chemical Compliance ist Digital Stichwortverzeichnis Hotelinfos Anfahrtsbeschreibung Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

8 Konsumentenprodukte K03 Raumduft, Rasierschaum, Reiniger & Co. NEU Wer Produkte für den privaten Endabnehmer herstellt oder in die EU importiert, sieht sich einer stattlichen Anzahl von Richtlinien und Verordnungen gegenüber, die mit einer Reihe von Anforderungen einhergehen. Das geht über mögliche Beschränkungen des Inverkehrbringens, Anforde- rungen zur Kennzeichnung der Produkte, Registrierung von eingesetzten Rohstoffen gemäß REACH-Verordnung bis hin zu diversen Melde- und Dokumentationspflichten. Dieses Seminar gibt den Verantwortlichen einen Überblick über die Chemikaliengesetzgebung sowie angrenzende Bereiche, die relevant sein können. Schulungsinhalte Wichtige Gesetzestexte Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Schwerpunkt Bedarfsgegenstände VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel VERORDNUNG (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ( CLP) Richtlinie 75/324/EWG Aerosolpackungen Chemikalienverbotsverordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH) Begriffsbestimmungen Bedarfsgegenstände (Kosmetika, Reinigungsmittel, Mittel zur Geruchsverbesserung) Gemisch / Erzeugnis Reinigungsmittel / Pflegemittel Biozid 8

9 Meldepflichten Meldung nach ChemG 16e, WRMG, Biozide (BfR) Meldung von Kosmetikprodukten (CPNP) Kennzeichnungsanforderungen für die diversen Produktgruppen Dokumentation (Sicherheitsdatenblatt, Internetdatenblatt, Datenblatt für medizinisches Personal) Beschränkungen des Inverkehrbringens Registrierung von Stoffen in Gemischen bei Mengen > 1t (REACH) Konsumentenprodukte Ihr Nutzen Verantwortliche aus den Bereichen der Regulatory Compliance erhalten einen umfassenden Überblick über gesetzliche Anforderungen an die Vermarktung von Konsumentenprodukten, die in den Anwendungsbereich, der oben beschriebenen Richtlinien, Verordnungen, Gesetze fallen. Sie können abschätzen, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte betroffen sind und welche Maßnahmen eventuell noch erforderlich sind, um gesetzeskonform im Markt zu agieren. Sie profitieren von 15 Jahren Erfahrung im Bereich Verkehrsfähigkeitsüberprüfungen für unterschiedliche Branchen. Zielgruppe Alle Mitarbeiter (z.b. aus dem Einkauf, der Qualitätssicherung, dem Marketing) eines Unternehmens, das Produkte für den Einzelhandel herstellt, importiert und/oder verteilt, und die verantwortlich sind, die Verkehrsfähigkeit der Produkte sicherzustellen. Referentin: Angelika Torges Kosten: 680,00 Euro Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim Zeit: 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: K K Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

10 Gefahrstoffe B01 Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Qualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH Die REACH-Verordnung verlangt im Anhang II, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer sachkundigen Person zu erstellen ist und dass die sachkundige Person entsprechende Schulungen und gegebenenfalls Auffrischungskurse erhalten hat. Die Sachkunde nach REACH entspricht der Fachkunde, wie sie in der Bekanntmachung 220 Artikel 4 (12) Sicherheitsdatenblatt definiert ist. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die sachkundige Person ihre Sachkunde durch entsprechende Schulungsbescheinigungen nachzuweisen. Schulungsinhalte Chemikalienrechtliche Grundlagen welt-, europaweit und national, sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Leitfäden Abgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht Aufgaben und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes Grundlagen, Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche Aufbau, Struktur und Inhalte des Sicherheitsdatenblattes Physikalisch-chemische Eigenschaften Ermittlung, Beurteilung und Bewertung Ermittlung, Beurteilung und Bewertung toxikologischer Eigenschaften Ermittlung, Beurteilung und Bewertung ökotoxikologischer Angaben Grundlagen zur Einstufung von Stoffen Überblick zum Transportrecht Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben mit Übungen 10

11 Schnittstellen der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes zu Arbeits- und Umweltschutz und zur Arbeitsmedizin Hilfsmittel bei der Erstellung Übungen zum Erstellen von Plausibilitätsprüfungen Ihr Nutzen Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse, die Sicherheitsdatenblätter eigenverantwortlich erstellen oder prüfen müssen, sind nach der Schulung in der Lage diese Aufgaben wahrzunehmen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehreren Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Zielgruppe Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die mit der Neuerstellung, Aktualisierung oder Prüfung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Auditoren von SDB in Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Sicherheitsfachleute, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement und Gewerbetreibende. Die Schulung richtet sich in erster Linie an Personen ohne Vorkenntnisse. Gefahrstoffe Referenten: Angela Ersöz und Dr. Karl-Franz Torges Kosten: 1.050,00 Euro Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim Zeiten: 1.Tag: 09:00 17:00 Uhr 2.Tag: 09:00 17:00 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termine: B B Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

12 Gefahrstoffe B21 Etikettierung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht Etikettierung von Gefahrgütern/-stoffen nach CLP-Verordnung, ADR, IMDG und IATA Die gesetzeskonforme Etikettierung im Transport- bzw. Umgangsrecht ist eine Grundvoraussetzung für den sicheren und termingerechten internationalen Transport sowie für die sichere Lagerung und den fachgerechten Umgang mit Stoffen und Gütern. Durch das GHS (Globally Harmonised System) sind die beiden Rechtsbereiche weiter zusammengewachsen. Es gibt Überschneidungen, aber auch wichtige Unterschiede. Wir wollen Ihre Mitarbeiter über die fachgerechte Etikettierung entlang der gesamten Liefer- und Lagerkette informieren. Schulungsinhalte Chemikalien und gefahrgutrechtliche Grundlagen welt-, europaweit und national Abgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche Grundlagen, Zusammenhänge und Unterschiede CLP, ADR, IATA und IMDG in Bezug auf Einstufung und Kennzeichnung Zusammenhang Einstufung und Etikett Wo finde ich welche Informationen zur Einstufung Inhalte, Formen und Größen der Etiketten und sonstigen Informationen auf dem Versandstück Kennzeichnungserleichterungen und Ausnahmen Kennzeichnung und Verpackung Etiketten und GHS weltweit Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Informationen mit Übungen Schnittstellen der Etiketten zum Sicherheitsdatenblatt, zu Arbeits- und Umweltschutz und zur Lagerung Hilfsmittel bei der Erstellung Übungen zum Erstellen von Plausibilitätsprüfungen 12

13 Ihr Nutzen Mitarbeiter mit Vorkenntnissen im Transportrecht (ADR, IATA, IMDG und in der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), die mit dem Verpacken, Versand und Etikettieren von Chemikalien beschäftigt sind, sind nach der Schulung in der Lage, Versandstücke auf Basis der Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt oder den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gesetzeskonform zu etikettieren. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Die Teilnehmer erhalten eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Gefahrstoffe Zielgruppe Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und andere Versender oder Empfänger chemischer Produkte, die chemische Produkte verpacken und versenden oder empfangen und einlagern und die damit diese Versandstücke gesetzeskonform etikettieren bzw. die Plausibilität der Etikettierung prüfen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Auditoren in Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für die Logistik. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen. Referentin: Angelika Torges Kosten: 560,00 Euro Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim Zeit: 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: B B Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

14 Gefahrstoffe B02 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (CLP /45/EG) mit Übungen Praxisworkshop mit Übungen zur Einstufung von Stoffen und Gemischen nach Umgangs- und Gefahrgutrecht und weiteren Rechtsbereichen Die gesetzeskonforme Klassifizierung von Stoffen und Gemischen ist die Grundlage für eine sichere Handhabung. Die Einstufung bestimmt alle weiteren Maßnahmen im Rahmen eines sicheren Transports, der Lagerung, des Umgangs und der Entsorgung. Die Entscheidung Mischung oder Stoff und die daraus resultierende Einstufung ist die Grundlage für REACH. Die Einstufung bestimmt die Vermarktungsfähigkeit des Produktes und beeinflusst die Transportmöglichkeiten. Das selbständige Beurteilen der Datenquellen, die Anwendung der Einstufungskriterien der verschiedenen Rechtsbereiche und die Erkennung der Unterschiede sollen erarbeitet und durch Übungen vertieft werden. Schulungsinhalte Chemikalien- und transportrechtliche Grundlagen welt- europaweit und national, sowie Leitfäden Abgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht Grundlagen, Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche Informationsquellen zur Ermittlung von einstufungsrelevanten Daten Auswahl und Bewertung der Daten zur Einstufung Physikalisch-chemische Eigenschaften Kenntnisse, Bewertung und Ableitung der Einstufung Ermittlung, Beurteilung und Bewertung toxikologischer Eigenschaften Ermittlung, Beurteilung und Bewertung ökotoxikologischer Angaben Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit Übungen und Diskussion Vergleich Einstufung Gefahrgut / Gefahrstoff 14

15 Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Einstufungen mit Übungen Schnittstellen der Einstufungen zum Sicherheitsdatenblatt, REACH, zu Arbeits- und Umweltschutz, zur Lagerung und zum Transportrecht Einstufung, Etikettierung und Verpackung Hilfsmittel und Quellen bei der Einstufung Ihr Nutzen Mitarbeiter mit Vorkenntnissen, die Gefahrgüter und -stoffe eigenverantwortlich einstufen oder die Einstufung auf Plausibilität prüfen müssen, sind nach der Schulung in der Lage diese Aufgaben wahrzunehmen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Gefahrstoffe Zielgruppe Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und Anwender chemischer Produkte, die einstufen oder die Einstufung überprüfen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Auditoren von Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Sicherheitsfachleute, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement, Logistik und Gewerbetreibende. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen. Referentin: Angelika Torges Kosten: 1.050,00 Euro Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim Zeiten: 1. Tag: 09:00 17:00 Uhr 2. Tag: 09:00 17:00 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: B B Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

16 Gefahrstoffe B31 The new Hazard Communication Standard (USA) and Hazardous Products Regulations (Canada) based on GHS Die Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) in US- und kanadisches Recht Die Vereinigten Staaten haben das GHS in nationales Recht umgesetzt. Am 26. März 2012 wurden die Änderungen des CFR 29 beziehungsweise des Hazard Communication im Federal Register Nr. 58 veröffentlicht. Kanada hat die Hazardous Product Regulation am 9. August 2014 in der Gazette veröffentlicht. Damit sind weitere nationale Varianten des GHS in Kraft getreten. Durch den sogenannten Building Block Approach des GHS ist es möglich, nur bestimmte Teile des GHS in nationales Recht umzusetzen. Daher ist die Umsetzung des harmonisierten Systems nicht harmonisiert. Zusätzlich gibt es noch bundesstaatliche Regelungen und bestimmte Kennzeichnungssysteme, die bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Etikettierung beachtet werden sollten. Wir wollen mit dieser Schulung alle Exporteure in die Lage versetzen, Exporte in die USA und Kanada gesetzeskonform abzuwickeln. Schulungsinhalte Das Globally Harmonized System (GHS) Die Umsetzung des GHS in US-Recht und kanadisches Recht Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche Einstufungen nach US- und Kanada GHS Etiketten nach US-GHS und Kanada GHS Inhalte und Struktur des Sicherheitsdatenblattes Unterschiede GHS, CLP-Verordnung und US-GHS und Kanada-GHS Fristen zur Umsetzung Erläuterung weiterer US-Kennzeichnungssysteme (NFPA, HMSI) Vorstellung verschiedener gesetzlicher Regelungen auf Bundesstaatenebene (CP Prop 65, RTK) 16

17 Ihr Nutzen Mitarbeiter mit Vorkenntnissen im UN-GHS oder in der CLP-Verordnung, die mit dem Export von Chemikalien in die USA oder Kanada befasst sind, sind nach der Schulung in der Lage Sicherheitsdatenblätter und Etiketten auf Basis des US- und Kanada GHS zu erstellen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Gefahrstoffe Zielgruppe Exporteure chemischer Produkte, die chemische Produkte in die USA oder Kanada exportieren und die damit ihre Waren entsprechend etikettieren und Sicherheitsdatenblätter für die Importeure in den USA oder Kanada bereitstellen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für die Logistik und Beratungshäuser. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich GHS. Da die Schulung auf Basis einer Gesetzgebung in englischer Sprache stattfindet, werden Kenntnisse in Englisch vorausgesetzt. Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Karl-Franz Torges 640,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00-16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: B Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

18 Gefahrstoffe B05 Das Sicherheitsdatenblatt für Anwender Lesen, Verstehen und Anwenden der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes für den Anwender im Unternehmen Das Sicherheitsdatenblatt ist das wesentliche Kommunikationsmedium in der Lieferkette, um über Gefahren, Risiken und deren Beherrschung im Zusammenhang mit Chemikalien und chemischen Produkten zu informieren. Dabei werden verschiedene Abteilungen, wie Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Marketing, Logistik, Verkauf, Einkauf und viele weitere mit Informationen versorgt. Für Mitarbeiter in diesen Bereichen ist das Finden der richtigen Informationen, das Lesen und Verstehen und die Anwendung für ihren Aufgabenbereich die Grundlage ihrer Arbeit. Wir vermitteln ihnen das Rüstzeug, damit sie sicher und gesetzeskonform ihre Aufgaben erfüllen können. Schulungsinhalte Gesetzliche Grundlagen zum Aufbau und Inhalt des Sicherheitsdatenblattes Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes Wo finde ich was im Sicherheitsdatenblatt für den Bereich Arbeitssicherheit Arbeitsschutz Arbeitsmedizin Logistik Marketing Einkauf Vertrieb Forschung & Entwicklung Welche Informationen sind wichtig für wen Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Angaben 18

19 Welche Rechte und Pflichten habe ich als Adressat des Sicherheitsdatenblattes Hilfsmittel bei der Erstellung Ihr Nutzen Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse, die Informationen aus Sicherheitsdatenblättern benötigen, sind nach der Schulung in der Lage, Informationen zu filtern, zu verstehen und für Ihre Aufgaben anzuwenden. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Zielgruppe Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Lagerhalter, Abfüller, Weiterverarbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die Informationen aus Sicherheitsdatenblättern benötigen. Mitarbeiter der oben genannten Gruppe aus allen Abteilungen, Auditoren von SDB in Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Lehr- und Ausbildungspersonal und Gewerbetreibende. Die Schulung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse. Gefahrstoffe Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Karl-Franz Torges 280,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 13:00 16:30 Uhr inkl. Kaffeepause Termine: B B Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

20 Sachkunde B10 Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach 5 ChemVerb0tsV mit Prüfung Intensiver Vorbereitungskurs mit Übungen für die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel Wer Stoffe oder Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung als giftig (T) oder sehr giftig (T+) oder brandfördernd (O) oder hochentzündlich (F+) oder mit den Gefahrenhinweisen (R-Sätzen) R 40, R 62, R 63 oder R 68 (CMR-Stoffe) zu kennzeichnen sind, an den privaten Endverbraucher abgibt, benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person. Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler giftige oder sehr giftige Stoffe oder Zubereitungen an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit einen Sachkundigen benennen. Schulungsinhalte Grundlagen des deutschen und europäischen Chemikalienrechts Gefahrstoffverordnung Chemikalienverb0tsverordnung Weitere Rechtsnormen auf nationaler und EG-Ebene Verwaltungs- Straf- und Ordnungswidrigkeiten Recht Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde Physikalisch-chemische Eigenschaften Grundkenntnisse der Toxikologie Wirkung gefährlicher Stoffe auf die Umwelt Spezielle Eigenschaften von Gefahrstoffen Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen Technische Regeln für Gefahrstoffe Grundlagen der REACH-VO Anhang XVII 20

21 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit Übungen und Diskussion Übungen zur Vorbereitung auf die behördliche Prüfung Ihr Nutzen Nach bestandener Prüfung weist der Teilnehmer die eingeschränkte Sachkunde nach 5 ChemVerb0tsV ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel nach. Damit können Sie gefährliche Stoffe/ Mischungen gesetzeskonform und sicher in den Verkehr bringen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Im Anschluss an die Schulung findet die Prüfung in unseren Räumen durch die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt statt. Zielgruppe Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrieund Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind. Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeiter, Gefahrstoffbeauftragte. Sachkunde Referent: Kosten: Ort: Zeiten: Dr. Karl-Franz Torges 1.550,00 Euro + 150,00 Euro Prüfungsgebühr KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 1. Tag: 09:00 17:00 Uhr 2. Tag: 09:00 17:00 Uhr 3. Tag: 09:00 17:00 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: B Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

22 REACH R01 REACH für Neueinsteiger Einführung in die Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Pflichten entsprechend der REACH Verordnung Die REACH-Verordnung ist seit 2006 die maßgebliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Stoffen in der Europäischen Gemeinschaft. In dem Gesetzeswerk ist die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Stoffen geregelt. Es spricht aber auch viele weitere Pflichten beim Inverkehrbringen und bei der Kommunikation in der Lieferkette von Stoffen, Gemischen und Artikeln an. Darüber hinaus können auch andere Prozesse im Rahmen der REACH-Verordnung das Geschäft eines Europäischen Unternehmens beeinflussen. In dieser Schulung soll allen Verantwortlichen die Gelegenheit gegeben werden, ihre Pflichten und die daraus abzuleitenden Maßnahmen unter REACH zu erkennen, um ein gesetzeskonformes und reibungsloses Geschäft zu ermöglichen. Schulungsinhalte Struktur, Zweck und Inhalt der REACH-Verordnung Definitionen und Rollen: Importeur Hersteller Alleinvertreter Ausnahmen Die Registrierung und der Registrierungsprozess Evaluierung unter REACH Autorisierung und Beschränkung Kommunikation in der Lieferkette Der nachgeschaltete Anwender Kosten und Kostenteilung Aufgaben der ECHA Kurze Einführung in die REACH-IT und IUCLID 22

23 Informationen über den Status von Stoffen Überwachung unter REACH Straf- und Bußgeldvorschriften Praktische Umsetzung und Organisation der REACH-Anforderungen Einfluss von REACH auf andere Rechtsgebiete Ihr Nutzen Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse in der REACH-Verordnung, die sich erstmalig über die gesetzlichen Anforderungen informieren oder Wissen auffrischen möchten und entscheiden wollen, ob ihr Unternehmen Pflichten im Rahmen der REACH-Verordnung wahrnehmen muss. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch die offene Diskussion wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Der Referent ist seit mehr als 10 Jahren mit der Planung, Implementierung und Durchführung der REACH-Verordnung befasst. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit gewährleistet. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung. Zielgruppe Alle potenziell von der REACH-Verordnung betroffenen Mitarbeiter aus Industrie, Gewerbe, Logistik, Behörden und Beratungshäusern. Die Schulung richtet sich an Personen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen im Bereich der REACH-Verordnung REACH Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Karl-Franz Torges 560,00 Eur0 KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: R R Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

24 REACH E02 REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 1: Gefahrenbeurteilung, Risikobewertung, PBT-Beurteilung, DNELs und PNECs Praxisworkshop zur Risikobewertung von Stoffen und die Erstellung des Stoffsicherheitsberichtes Für eine REACH Registrierung sind alle Stoffeigenschaften eines Stoffes, die eine Gefährdung von Leben oder Umwelt beinhalten können, zu ermitteln. Aus den Stoffeigenschaften ist das Risiko beim Umgang mit diesem Stoff zu ermitteln (CSA). Durch Auswahl der geeigneten Risikominderungsmaßnahmen soll ein sicherer Umgang mit dem Stoff gewährleistet werden. Alle Ergebnisse dieser Betrachtungen werden im Stoffsicherheitsbericht (CSR) zusammengefasst. Die Schulung macht diesen Prozess transparent und beherrschbar. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf dem Teilprozess der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung. Schulungsinhalte Rechtliche Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1272/2008 Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen Grundlagen der Stoffsicherheitsbewertung Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes (CSR) Das IUCLID Dossier Werkzeuge zur Risikobewertung (CHESAR, ECETOC TRA, EUSES etc.) Zusammenwirken von IUCLID und CHESAR Daten zu Stoffeigenschaften Ermittlung und Bewertung der Studien/Daten Gefahrstoffeinstufung PBT-Beurteilung Dosisdeskriptoren (NOAEL, NOEL, LOAEL, etc.) Ableitung von Grenzwerten, wie PNEC und DNEL 24

25 Ihr Nutzen Nach der Schulung haben Sie das Basiswissen für die Durchführung einer REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung, wobei verstärkt auf die Gefahrenbeurteilung eingegangen wird. Das Gebiet Verwendungen, Verwendungsdeskriptoren und Expositionsszenarien wird nur gestreift. Ein großer Teil des Stoffsicherheitsberichts (Kapitel 3 bis 8) bezieht sich auf das im Seminar vermittelte Wissen zu den Stoffeigenschaften und den daraus ermittelten Gefahren, wobei diese Informationen in die Entwicklung von Expositionsszenarien einfließen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Durch industrieerfahrene Referenten bekommen Sie Ratschläge für eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Anforderungen. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, z.b. zur Vorlage bei Kontrollbehörden. Zielgruppe Mitarbeiter von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern chemischer Produkte, die Daten zu Stoffeigenschaften zusammentragen und auf deren Basis eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) vornehmen und einen Stoffsicherheitsbericht (CSR) erstellen. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoff und Sicherheitsdatenblatt. REACH Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Daniel Ries 640,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termine: E E Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

26 REACH E03 REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 2: Expositionsszenarien, Expositionsabschätzung, Risikobeurteilung und Stoffsicherheitsberichte Praxisworkshop zur Definition der Verwendungen und Erstellung von Expositionsszenarien Für eine REACH Registrierung sind alle Stoffeigenschaften eines Stoffes, die eine Gefährdung von Leben oder Umwelt beinhalten können, zu ermitteln und durch die Risikobewertung und daraus abgeleitete Maßnahmen soll ein sicherer Umgang mit dem Stoff gewährleistet werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind als Anhang dem Sicherheitsdatenblatt in Form von Expositionsszenarien beizufügen. Dieser Praxisworkshop vermittelt das Wissen um eigene Expositionsszenarien erstellen zu können und der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von Expositionsszenarien, der Expositionsabschätzung, Risikobeurteilung und der Vervollständigung des Stoffsicherheitsberichtes. Schulungsinhalte Rechtliche Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1272/2008 Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen Kommunikation in der Lieferkette unter REACH Informationspflichten in der Lieferkette Grundlagen der Stoffsicherheitsbeurteilung Zusammenwirken von IUCLID, CHESAR und anderen CSA-Werkzeugen (EUSES, ECETOC TRA, etc.) Das IUCLID Dossier und Angaben zu Verwendungen Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes (CSR) Verwendungen anhand des Use Descriptor Systems und der Life Cycle Tree Aufbau, Struktur und Inhalt des Expositionsszenarios Expositionsabschätzung und Risikobewertung Generische Expositionsszenarien und Branchenlösungen 26

27 Beispiel einer Lieferkette - Expositionsszenarien anhand von Vorgängen und Verwendungen Erstellung von Expositionsszenarien für das erweiterte SDB für Stoffe aus Stoffsicherheitsberichten Beispiele und Übungen zu Expositionsszenarien Ihr Nutzen Nach der Schulung verstehen Sie den Prozess der REACH- Stoffsicherheitsbeurteilung und sind in der Lage, die Informationen in den Expositionsszenarien von erweiterten Sicherheitsdatenblättern zu lesen und zu verstehen. Sie haben das Verständnis, um aus den Expositionsszenarien in Stoffsicherheitsberichten selbst Expositionsszenarien für das erweiterte Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Sie sind in der Lage, Verwendungen mit den passenden Verwendungsdeskriptoren zu beschreiben und in der Lieferkette zu kommunizieren. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Zielgruppe Mitarbeiter von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern chemischer Produkte, die im Rahmen der REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung Expositionsszenarien erstellen müssen und/oder ihren Kommunikationspflichten in der Lieferkette unter REACH nachkommen müssen (Kommunikation der Inhalte von Expositionsszenarien). Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoffe und Sicherheitsdatenblatt. REACH Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Daniel Ries 640,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittag- und 2 Kaffeepausen Termine: E E Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

28 REACH E04 Prüfung und Erweiterungen von Expositionsszenarien für den nachgeschalteten Anwender Praxisworkshop für nachgeschaltete Anwender zur Prüfung und Erweiterung von Expositionsszenarien des Lieferanten und Erstellung von einfachen Expositionsszenarien Entsprechend der REACH-Verordnung und den Anforderungen zur Kommunikation in der Lieferkette werden dem Sicherheitsdatenblatt Anhänge mit Expositionsszenarien beigefügt. Diese Expositionsszenarien beschreiben die Verwendung und die Bedingungen zur sicheren Verwendung eines Stoffes. Der nachgeschaltete Anwender muss die Expositionsszenarien prüfen und ermitteln, ob er einen Stoff unter den dort beschriebenen Bedingungen für seine Zwecke einsetzen kann. Eventuell muss er Anpassungen oder eine eigene Risikobewertung vornehmen. Dieser Praxisworkshop vermittelt das Wissen, um Prüfungen sachgerecht vornehmen und notwendige Änderungen oder Erweiterungen durchführen zu können. Schulungsinhalte Rechtliche Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1272/2008 Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen Kommunikation in der Lieferkette unter REACH Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Inhalt und Aufbau von Expositionsszenarien Nachgeschaltete Anwender Prüfung und Erweiterungen von Expositionsszenarien (ES) Grundlagen der Stoffsicherheitsbeurteilung Scaling Abgespeckte Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender für einzelne Verwendungen Harmonisierung von Daten aus Expositionsszenarien von Stoffen für das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) 28

29 Einhalten von Grenzwerten und Umsetzen von Maßnahmen Beispiele von Expositionsszenarien in esdb Ihr Nutzen Nach der Schulung sind Sie in der Lage die Informationen in Expositionsszenarien zu verstehen, zu prüfen und mit den Verwendungsbedingungen vor Ort abzugleichen, sowie falls notwendig eine abgespeckte Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen und dadurch eigene Expositionsszenarien zu erstellen oder zu ergänzen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Durch industrieerfahrene Referenten bekommen Sie Ratschläge für eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Anforderungen. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, z.b. zur Vorlage bei Kontrollbehörden. Zielgruppe Mitarbeiter von nachgeschalteten Anwendern chemischer Produkte, die Expositionsszenarien umsetzen und erweitern sowie ES-Inhalte kommunizieren müssen. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoff und Sicherheitsdatenblatt. REACH Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Daniel Ries 640,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittag- und 2 Kaffeepausen Termine: E E Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

30 REACH E05 Lesen + Verstehen von Expositionsszenarien als Anhang zum esdb Informationsworkshop für nachgeschaltete Anwender zu Expositionsszenarien des Lieferanten Im Rahmen der Kommunikation in der Lieferkette entsprechend der REACH-Verordnung, müssen dem Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe Expositionsszenarien als Anhänge zum SDB beigefügt werden. Diese Expositionsszenarien enthalten Informationen zu Verwendungen, die der Lieferant unterstützt und die nach Prüfung durch den Lieferanten als sicher betrachtet werden. Zur sicheren Verwendungen werden Bedingungen zur Verwendung und Risikominderungsmaßnahmen beschrieben. Im Rahmen dieses Informationsworkshops sollen Ihre Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, die Anhänge und deren Grundlagen zu verstehen und für die tägliche Arbeit zu nutzen. Schulungsinhalte Einführung in die rechtlichen Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1272/2008 Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Aufbau und Inhalte von Expositionsszenarien Verwendungen und Zuordnung von Verwendungsdeskriptoren an Hand der Use Descriptor Methode Erläuterung des Life Cycle Tree Sichere Verwendung anhand des Expositionsszenarios 30

31 Ihr Nutzen Nach der Schulung sind Sie in der Lage, die Informationen aus Expositionsszenarios zu verstehen und für Ihre Arbeit zu verwenden. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch eine offene Diskussion, sowie durch die Beantwortung Ihrer Fragen und allgemeinen Fragen aus der Praxis, wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Durch industrieerfahrene Referenten wird die Vermittlung einer praxisgerechten Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen garantiert. Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Zielgruppe Mitarbeiter von nachgeschalteten Anwendern chemischer Produkte, die Expositionsszenarien grundsätzlich verstehen müssen. Mitarbeiter in Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Sicherheitsfachleute, Lehr- und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement. Die Schulung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse in diesem Bereich. REACH Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Daniel Ries 280,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 13:00 16:30 Uhr inkl. Kaffeepause Termine: E E Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

32 REACH E06 Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) für Gemische Praxisworkshop für Formulierer, die Sicherheitsdatenblätter für Gemische erstellen müssen Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Stoffen. Die Kommunikation in der Lieferkette befasst sich aber mit der Weitergabe von Informationen zu Gefahren und Risikominderungsmaßnahmen von Stoffen, Gemischen und Stoffen in Gemischen. Laut REACH muss der nachgeschaltete Anwender Informationen aus Expositionsszenarien des Vorlieferanten in der Lieferkette weitergeben. Dabei ist nicht definiert in welcher Form dies geschehen soll. Verschiedene Verbände und das ENES (European Network on Exposure Scenarios) der ECHA haben Vorschläge zur Lösung dieser Frage erarbeitet. Im Rahmen dieses Seminars sollen die Vorschläge vorgestellt, diskutiert und angewendet werden. Schulungsinhalte Rechtliche Grundlagen auf Basis der REACH-VO 1272/2008 Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen Kommunikation in der Lieferkette unter REACH Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Inhalt und Aufbau von Expositionsszenarien Expositionsszenarien und Gemische Der VCI/DPD+ Ansatz zur Ermittlung von relevanten Expositionsszenarien Andere Methoden zu Auswahl von relevanten Expositionsszenarien für gefährliche Gemische Erstellung von Expositionsszenarien für gefährliche Gemische (Konsolidierung von Einzel-ES) Aufnahme der Informationen der Expositionsszenarien der Stoffe im SDB des Gemisches Praktische Übungen und Diskussion 32

33 Ihr Nutzen Nach der Schulung sind Sie in der Lage zu beurteilen und zu entscheiden, welche Informationen aus den Expositionsszenarien der Inhaltsstoffe von Gemischen weitergegeben werden sollten und welche Methoden je nach Rolle in der Lieferkette sich dafür am besten eignen. Sie erhalten einen Überblick, welche weiteren Lösungen zurzeit diskutiert werden. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Der Referent ist Mitglied des European Network on Exposure Scenarios (ENES) und wird die dort erarbeiteten Lösungen praxisgerecht weitergeben. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, z.b. zur Vorlage bei Kontrollbehörden. Zielgruppe Mitarbeiter von nachgeschalteten Anwendern, die Gemische herstellen und für diese Gemische erweiterte Sicherheitsdatenblätter (esdbs) erstellen müssen. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoff und Sicherheitsdatenblatt. REACH Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Karl-Franz Torges 640,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termine: E E Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

34 Gefahrgut G01 Einführung in das Gefahrgutrecht Einführung in die Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Pflichten im Gefahrgutrecht Der sichere Transport von Gefahrgut auf der Straße, Eisenbahn, See und in der Luft ist weltweit in Gesetzen, Verordnungen und Abkommen geregelt. Fast jedes Unternehmen transportiert bewusst oder unbewusst Gefahrgüter. Als Teilnehmer in der Transportkette sind jedem Beteiligten vom Auftraggeber bis zum Empfänger Pflichten auferlegt, die er zu erfüllen hat. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann ernste Konsequenzen für das Unternehmen, für den Geschäftsführer und die anderen Beteiligten haben. In dieser Schulung werden die gesetzlichen Grundlagen dargestellt, sodass die Teilnehmer Klarheit über ihre Verantwortlichkeiten erhalten. Schulungsinhalte Internationale, nationale, bilaterale und multilaterale Rechtsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter Einführung in die gesetzlichen Anforderungen und Unterschiede für die verschiedenen Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschiff, See und Luft Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Rollen in der Transportkette Gefahrgut Definition und Einstufung Gefahrgut Schulung und Einweisung Sicherung und Sicherungspläne Beförderungsarten und Beförderungsdurchführung Dokumentation Verpackungen Kennzeichnen von Versandstücken Begleitpapiere Erleichterungen und Freistellungen 34

35 Der Gefahrgutbeauftragte und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung Straf- und Bußgeldvorschriften Praktische Umsetzung und Organisation des Gefahrguttransportes Ihr Nutzen Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse in der Gefahrgutgesetzgebung, die sich erstmalig über die gesetzlichen Anforderungen informieren möchten und entscheiden wollen, ob ihr Unternehmen Pflichten im Rahmen des Gefahrguttransportes wahrnehmen muss. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch die offene Diskussion wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren als externe Gefahrgutbeauftragte in den verschiedensten Unternehmen in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit gewährleistet. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde. Zielgruppe Alle potentiell am Gefahrguttransport beteiligten Mitarbeiter aus Industrie, Gewerbe, Logistik, Behörden und Beratungshäusern. Die Schulung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Bereich des Gefahrguttransportrechts. Referentin: Angelika Torges Kosten: 560,00 Euro Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim Zeit: 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: G G Gefahrgut Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

36 Biozide D01 Das neue Europäische Biozidstoffrecht Einführung in die Grundlagen, Herausforderungen und Möglichkeiten der Verordnung Nr. 528/2012 über die Bereitstellung und die Verwendung von Biozidprodukten Die neue Europäische Biozidprodukte-Verordnung wurde am 27. Mai 2012 veröffentlicht und ist zum 01. September 2013 in Kraft getreten. Damit hat für alle Importeure und Hersteller von Biozidprodukten in Europa eine neue Ära begonnen. Noch sind viele Einzelheiten unklar. Wir wollen in dieser Schulung die alten und neuen Anforderungen gegenüberstellen, sowie Herausforderungen beleuchten und diskutieren. Gemeinsam sollen die Auswirkungen auf das unternehmerische Handeln erarbeitet und Möglichkeiten der Bewältigung definiert werden. Grundlage dafür ist die sachgerechte Information. Schulungsinhalte Struktur, Zweck und Inhalt der Biozidprodukte-Verordnung Abgrenzung Wirkstoff - Biozidprodukt Grundsätze für die Zulassung Voraussetzungen zur Zulassung Informationsanforderungen und Grundsätze der Bewertung Unionszulassung Vereinfachtes Zulassungsverfahren Nationale Zulassung und gegenseitige Anerkennung Parallelhandel Technische Äquivalenz Behandelte Waren Ausnahmen Gemeinsame Nutzung von Daten Kosten und Kostenteilung Aufgaben der ECHA bei der Zulassung Diskussion der praktischen Umsetzung und Organisation 36

37 Ihr Nutzen Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse im Biozidstoffrecht, die sich erstmalig über die gesetzlichen Anforderungen informieren möchten und entscheiden wollen, ob ihr Unternehmen durch das Inkrafttreten dieser Gesetzgebung betroffen ist. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 12) und durch die offene Diskussion wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die gemeinsame Diskussion soll die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten erleichtern und den Erfahrungsaustausch der Betroffenen fördern. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung. Zielgruppe Alle potenziell vom neuen Europäischen Biozidstoffrecht betroffenen Mitarbeiter aus Industrie, Gewerbe, Logistik, Behörden und Beratungshäusern. Die Schulung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Bereich des Biozidstoffrechts. Referent: Kosten: Ort: Zeit: Dr. Karl-Franz Torges 680,00 Euro KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark Griesheim 09:00 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen Termin: D D Biozide Im Leuschnerpark Griesheim Fon academy@kft.de

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