20. September 2014 Nr. 08/23. Jahrgang

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1 Nordbahn Nachrichten 20. September 2014 Nr. 08/23. hrgang der Stadt Hohen Neuendorf mit den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf, Stolpe und Hohen Neuendorf und der Gemeinde Birkenwerder Hohen Neuendorf im Internet: - Birkenwerder im Internet: 1. Hohen Neuendorfer Bürgerhaushalt abgestimmt Stadt Hohen Neuendorf Ein voller Erfolg war die Abschlussveranstaltung zum diesjährigen, ersten Bürgerhaushalt der Stadt Hohen Neuendorf am 4. September. Rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, beteiligten sich an der Abstimmung für die 148 eingereichten Vorschläge. Stellen Sie sich vor, es ist Demokratie und keiner geht hin. Die heutige Veranstaltung ist das Gegenteil davon, brachte es Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung in seiner Begrüßung auf den Punkt. Bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn kamen die ersten Gäste und verteilten die ihnen zur Verfügung stehenden fünf Klebepunkte auf die an mehreren Tafeln aufgelisteten Vorschläge. Zu den Projekten mit den meisten Stimmen gehörten nach der Auszählung die Aufstellung von zwei Überdachungen für die Sitzbänke auf dem Sportplatz Niederheide (255 Punkte), ein Stromanschluss für das Gelände Altes Bollwerk in der Schillerpromenade (117), die Anschaffung eines Pontons zur Pflege des Kernbereiches Herthamoor (103 Punkte), die Errichtung eines Wasserspielplatzes (74 Punkte) sowie Ausbau und Gestaltung des Kulturbahnhofs (68 Punkte). [Fortsetzung Seite 2] Aus dem Inhalt 1. Ergebnisse der Landtagswahl Seite 2 2. Neue Verwaltungsstruktur... Seite 3 3. Show-Premiere: Wer besiegt Paul? in der Stadthalle... Seite 4 4. Geschichte der Ziegelei Lindner, Teil 1... Seite 5 5. Terminkalender der Volkssolidaritäten... Seite 6 6. Informationen aus der SVV... Seite 7 Beilage: Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf Beilage: Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder

2 Seite 2 Stadtentwicklung Nr. 08/23. J [Fortsetzung von Seite 1] Ihre Beteiligung zeigt, Sie leben nicht nur gerne hier, sondern sind daran interessiert, unsere Stadt weiterzuentwickeln und ihre Identität zu prägen, freute sich Ariane Fäscher, Fachbereichsleiterin für Marketing und Kommunikation, über die hohe Beteiligung. Sie erklärte auch das Verfahren des Bürgerhaushaltes und die Abstimmung. Kriterien für die Vorschläge waren kurzfristige Umsetzbarkeit und ein Kostenrahmen von maximal Euro. Projektleiterin Dorothea Heuer-Kretzschmann strukturierte die eingegangenen Vorschläge nach Themengebieten. Auch die nicht-realisierbaren Projekte, zum Beispiel weil die Stadt nicht zuständig ist oder der Kostenrahmen nicht eingehalten wurde, fanden sich der Transparenz halber an den Stellwänden wieder. So stimmten viele Bürgerinnen und Bürger dennoch für Vorschläge wie den Bau eines Radwegs von Pinnow zum Bernsteinsee (37 Punkte) oder die Errichtung eines Freibades (27 Punkte) ab. Sie werden ebenso wie die priorisierten Vorschläge in die Stadtverordnetenversammlung gegeben und dort beraten. Das bedeutet, die meist gewünschten Vorschläge werden nicht automatisch umgesetzt, die Letztentscheidung bleibt bei der Stadtverordnetenversammlung, die zwischen Abstimmungsergebnis und Allgemeinwohl abwägen muss. Toll ist, wie es Vereinen und Interessengemeinschaften gelungen ist, ihre Mitglieder zur Abstimmung zu mobilisieren, erläuterte Ariane Fäscher. Die von der SVV ausgewählten Projekte müssen noch in diesem hr initiiert werden. Aber auch alle anderen Ideen und Hinweise sind in der Verwaltung angekommen, wurden aufgenommen und werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, versicherte Bürgermeister Hartung. Ergebnisse der Landtagswahl 2014 Erfolgreiches Imkerprojekt Hohen Neuendorf Im letzten Schuljahr veranstaltete der Kurs Naturwissenschaften der hrgangsstufe 8 an der Dr. Hugo Rosenthal Oberschule ein Imkerprojekt in Zusammenarbeit mit dem Imkerverein Hohen Neuendorf. Lothar Lierow brachte den Schülerinnen und Schülern zunächst im Unterricht theoretisches Wissen um die Bedeutung der Honigbiene nahe. Auf dem Gelände am Grenzturm konnten die Jugendlichen die Imker schließlich praktisch bei der Betreuung der Bienenvölker unterstützen. Sie bauten ein neues Bienenvolk auf, überwachten die Entwicklung der Larven, kontrollierten eventuellen Milbenbefall und säuberten die Rahmen. Auf dem Plan standen weiterhin der Besuch des Länderinstituts für Bienenkunde, ein Ausflug zum Bienenklaus nach Zehdenick und der Einsatz am Tag der Ernte, wo die Schüler dabei halfen, den Honig in der Zentrifuge aus den Rahmen zu schleudern und in Gläser abzufüllen. Beeindruckt von ihren Erfahrungen beteiligten sich die Schüler im Nachhinein am diesjährigen Wettbewerb des Briesetalvereins zum Thema Bienen. Auf Grund der erfolgreichen Zusammenarbeit ist geplant, das Projekt nachhaltig zu etablieren, zum Beispiel in Form der Betreuung von Bienenvölkern des Imkervereins durch die Schule. Stadt Hohen Neuendorf Anlässlich des hrestages des Baubeginns der innerdeutschen Mauer am 13. August 1961 legte Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung in der Florastraße am Denkmal für Marienetta Jirkowsky im Gedenken an die Maueropfer Blumen ab. Dort traf er Schüler der 8. Klasse, mit denen er über den Bau der Mauer, Maueropfer und den Kalten Krieg sprach. In der Florastraße zeichnen zwei gepflasterte Streifen im Asphalt den Mauerverlauf nach. Ein Denkmal der Berliner Mauergedenkstätte erinnert an die Mauer und Marienetta Jirkowsky. Die junge Frau wurde bei ihrem Versuch, die Mauer zu überwinden angeschossen und erlag im Krankenhaus wenig später ihren Verletzungen. Die Stadt hatte vor einigen hren das anliegende Grundstück als Vorhaltefläche für einen eigenen Gedenkort angekauft und eine Esskastanie symbolisch als schützenswerten und lebenspendenden Baum gepflanzt. Marienetta Jirkowsky ist eines von insgesamt viermaueropfern in Hohen Neuendorf. Nach ihr wurde auch der Kreisverkehr an der Florastraße benannt. An die drei jungen Männer wird am Mauerweg in der Nähe des Grenzturmes der Deutschen Waldjugend erinnert. Seit kurzem heißt dieser Abschnitt des Mauerweges durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Waldjugendweg. Gedenken an die Maueropfer

3 Nr. 08/23. J Stadtentwicklung Seite 3 Friedensplatz zum Weltfriedenstag sichtbar gemacht Bergfelde Anlässlich des Weltfriedenstages am 1. September stellte Hohen Neuendorfs Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung ein offizielles Straßenschild für den Friedensplatz in Bergfelde an der Kreuzung August-Müller-Straße/Schönfließer Straße auf. Zwar erhielt der Friedensplatz bereits 1948 seine Namenswidmung und ist auch den Hohen Neuendorfern ein fester Begriff, an einer entsprechenden Beschilderung mangelte es jedoch. Der heutige Weltfriedenstag ist bewusst gewählt, um dem Friedensplatz seinen Namen für alle sichtbar zurückzugeben, erklärte Klaus-Dieter Hartung. Als Mayor for Peace setzt er sich seit dem 1. September 2010 gemeinsam mit anderen Bürgermeistern aus aller Welt für die Abrüstung atomarer Waffen, für Frieden und Völkerverständigung ein. Auch die aktive Pflege der Städtepartnerschaften zu now Podlaski (Polen), Maing (Frankreich), Müllheim und Fürstenau entspringt für Hohen Neuendorfs Stadtoberhaupt diesem Gedanken. Als Mitgestalterin des Generationenfestes auf dem Friedensplatz ließ es sich Katrin Hirsch, Leiterin der benachbarten Kita Zauberwald, nicht nehmen, mit einer Kindergruppe die festliche Einweihung des Schildes gesanglich zu umrahmen. Ich freue mich sehr über die Teilnahme der Kindergruppe - was können wir unseren Kindern in diesen Zeiten für wichtigere Botschaften vermitteln, als dass ihre Sicherheit und ihre Freiheit die Auswirkung von Frieden und Demokratie sind, betonte der Bürgermeister. Auch Schule und Kirche nutzen den Platz regelmäßig für öffentliche Veranstaltungen. Interesse am Friedensplatz zeigten in den vergangenen hren auch verschiedene Anträge der politischen Gruppierungen, den Platz attraktiver für junge und alte Menschen zu gestalten. Freiligrathstraße fertiggestellt Stadt Hohen Neuendorf Knapp drei Monate dauerte es, die Freiligrathstraße in der Niederheide von einer Sandstraße in eine Pflasterstraße umzubauen. Die neue, 165 Meter lange Pflasterstraße entstand in enger Abstimmung mit den Anwohnern. Fast einheitlich vertraten jene den Wunsch nach einer kompletten Auspflasterung des bisherigen 5,60 Meter breiten Sandwegs. Zur Niederschlagsentwässerung dient der Regenwasserkanal in der Mitte der Straße, der an den vorhandenen Kanal in der Fritz-Reuter-Straße angeschlossen wurde. Auf Wunsch der Anwohner säumt eine Naturgroßsteinrandbefestigung die Betonsteinpflasterflächen. Mit der Straße wurden zwei Wendemöglichkeiten fertiggestellt. Nicht ganz unproblematisch war es, die neuen Fahrbahnkanten fast optimal an die vorhandenen Zufahrten und Zugänge anzupassen. Aber die Anwohner haben sich auch hier aktiv und konstruktiv eingebracht, resümiert Karsten Kröcher vom Tiefbauamt das Projekt. Die Freiligrathstraße, benannt nach dem politischen Dichter und Unterstützer der Deutschen Revolution von 1848 Ferdinand Freiligrath, ist eine Sackgasse und mündet in die Grillparzerstraße am Richard-Wagner-Platz. Die Projektkosten belaufen sich einschließlich der Planungskosten auf rund Euro. Für die Bauausführung zeichneten die Tharo GmbH aus Eberswalde, für die Planungs- und Bauüberwachung das Ingenieurbüro Hauer aus Hohen Neuendorf verantwortlich. Neue Gesichter in der Stadtverwaltung Stadt Hohen Neuendorf Seit dem 1. August 2014 gibt es in der Stadtverwaltung zwei neue Auszubildende: Charleen Haan (19) und Karin Stiller (21) heißen die beiden jungen Frauen, die hier den Weg der zukünftigen Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrichtung Kommunalverwaltung eingeschlagen haben. Beide kommen aus der Region und kennen Hohen Neuendorf gut. Da ich in Bergfelde wohne, war ich schon öfter in der Verwaltung und hatte immer einen positiven Eindruck, begründet Karin Stiller ihre Motivation zur Bewerbung. Auch wenn sie eine einjährige Überlegungsphase brauchte, mit dieser Ausbildung die richtige Wahl getroffen zu haben. Überzeugt hatte sie letztendlich die Vielfältigkeit des Berufs, der faire Job, bei dem man Familie einplanen kann und der eine Zukunftsperspektive bietet. Charleen Haan wiederum kommt aus Freienhagen bei Liebenwalde. Hohen Neuendorf kennt sie, weil ich hier Freunde habe. Die Motivation für die Ausbildung erhielt sie von ihrer Tante, die in einer Berliner Verwaltung gearbeitet hatte. Die erste Verwaltungsstation von der Auszubildenden war die Personalabteilung, wo sie von Fachdienstleiterin und Ausbilderin Diana Schulze mit der Verwaltungsmaterie vertraut gemacht wurden. Wir wurden sehr herzlich aufgenommen und bekommen überall Hilfe angeboten, lobt Karin Stiller das Arbeitsklima. Gut gefällt uns auch, dass die Aufgaben anspruchsvoll, aber machbar sind, sind sich die beiden Nachwuchsfachkräfte einig. So bestand eine ihrer ersten Aufgaben in dem Prüfauftrag, das Personalgesetz des Landes Brandenburg zu lesen, sich einen Überblick über den Aufbau von Gesetzestexten zu verschaffen und die Rechte und Pflichten von Auszubildenden, Verwaltungsangestellten und Personalrat kennenzulernen. Im Laufe ihrer dreijährigen Ausbildung werden beide Frauen im Abstand von einigen Monaten Einblick in die weiteren Verwaltungsbereiche erhalten. Insgesamt bildet die Stadtverwaltung Hohen Neuendorf derzeit vier Azubis aus. Die neuen Auszubildenden Karin Stiller (l.) und Charleen Haan. Neue Verwaltungsstruktur Stadt Hohen Neuendorf Die Stadtverwaltung Hohen Neuendorf befindet sich mitten in der Neuaufstellung, um sich mehr und mehr zu einem transparenten und modernen Dienstleister für die Einwohnerschaft zu entwickeln. Einen weiteren Schritt hat Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung durch neue Aufgabenzuschnitte für die Außendarstellung der Stadt vollzogen. Basierend auf Erkenntnissen aus dem Leitbild- und dem Prozess zur Gestaltung des demografischen Wandels etablierte er den neuen Fachbereich Marketing und Kommunikation. Diesen Fachbereich leitet Ariane Fäscher, die bereits die letzten fünf hre die Öffentlichkeitsarbeit des Rathauses organisierte. Ariane Fäscher nimmt die Aufgaben der Pressesprecherin und 2. stellvertretenden Bürgermeisterin wahr. Sie wird von der 31-jährigen Glienickerin Susanne Kübler im Bereich Stadtmarketing und in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Ferner gehören die Bereiche Kultur, Veranstaltungen, Bürgerhaushalt und die Stadtinformation mit in das Ressort. Bibliotheken gehören seit dem 1. Juli zum Fachbereich Bürgerservice, den Dr. Sylvia Sommerfeld leitet. Darin sind die Fachdienste Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt, Standesamt sowie Familie und Bildung gebündelt, der vormals noch den veralteten Namen Sozialamt trug. Der Fachdienst Bau- und Grünflächendienste heißt zur besseren Aufgabenklarheit klassisch wieder Bauamt. Geleitet wird es vom 1. stellvertretenden Bürgermeister Michael Oleck.

4 Seite 4 Vermischtes Nr. 08/23. J Bürgermeister-Preisskat: Wanderpokal wanderte zum Zweitplatzierten Stadt Hohen Neuendorf 32 Teilnehmer, darunter sieben Mannschaften, fanden sich am 31. August zum 7. Preisskat des Bürgermeisters im Weißen Hirsch in Borgsdorf ein. Konzentriert spielten sie um den Wanderpokal des Bürgermeisters sowie weitere Pokale und Geldpreise für die besten Mannschaften und Einzelspieler. Die Sitzordnung wurde ausgelost, so dass jeder Spieler an zwei verschiedenen Tischen in unterschiedlicher Besetzung spielen musste. Platz 1 belegte die Mannschaft ohne Namen mit Punkten. Allein Norbert Zehmisch, der bester Einzelspieler wurde, konnte Punkte in die Mannschaftswertung einbringen. Zum Team gehörten weiterhin Sepp Puls, Reiner Heller und Thomas Karpinski. Der Bürgermeister hatte großen Anteil am Sieg unserer Mannschaft, denn im letzten Spiel teilte er einen Grand mit vier Buben aus, grinste Sepp Puls. Er selbst bescherte seinem Team weniger Glück: Da er in Oranienburg Der Wanderpokal wanderte an der erstplatzierten Mannschaft ohne Namen (im Bild) vorbei an die zweitbeste Mannschaft B96. Veranstaltungen Workshop für Zivilcourage Hohen Neuendorf Sie werden Zeuge einer Pöbelei oder im Bus sucht jemand Streit mit Ihnen wie verhalten Sie sich richtig? Für die meisten Menschen sind gewalttätige Situationen selten, daher ist die Unsicherheit oft groß. Klar ist jedenfalls: Zivilcourage ist nicht einfach und kommt nicht von allein! Sie kann aber im Alltag und in verschiedenen Situationen erprobt und geübt werden. Am Samstag, den 27. September haben Sie in der Remise der Kulturwerkstatt, Karl-Marx-Straße 24, von 10 bis 15 Uhr die Möglichkeit, in einem Workshop eigene Erfahrungen zu reflektieren und an Hand von Kurzfilmen und praktischen Übungen angemessene Verhaltensoptionen zu erarbeiten. Anmeldung über info@kulturkreis-hn.de oder telefonisch unter (03303) Der Kostenbeitrag für die Verpflegung beträgt 4 Euro. Lesung aus Hermann-Kant-Biografie Hohen Neuendorf Am Freitag, den 10. Oktober veranstaltet der Kulturkreis eine Lesung mit der Psychologin Linde Salber. Die Autorin kommt aus Köln und liest aus ihrer Hermann-Kant-Biografie Nicht ohne Utopie. Beeindruckt von dem Roman Der Aufenthalt, begab sich Salber im April 2008 auf die Suche nach dem Autor und erlebte eine Horizonterweiterung. Los geht es um 19 Uhr in der Stadtbibliothek, Berliner Straße 64B. Karten für den Preis von 8 Euro (ermäßigt 4 Euro) gibt es in der Buchhandlung Behm (Tel.: ) und beim Kulturkreis ( ). wohnt, und die Regeln streng ausgelegt wurden, wanderte der Wanderpokal am Siegerteam vorbei zur zweitbesten Mannschaft, bei der alle Spieler aus Hohen Neuendorf kommen. So konnten sich Harald Scholz, Bernhard Jeschke, Rolf und Klaus Wollenberg als Mannschaft B96 (8.764 Punkte) über den Wanderpokal des Bürgermeister- Preisskates freuen. Regelmäßig trifft sich die Mannschaft in der gleichnamigen Bierstube in der Berliner Straße zum Skat. Rolf Wollenberg belegte mit Punkten außerdem Platz 2 in der Einzelwertung. Platz 3 erspielte sich die Mannschaft Bärenklau mit Punkten. Das Team der Volkssolidarität Hohen Neuendorf, das im letzten hr mit Punkten Sieger wurde, musste sich in diesem hr mit dem vierten Platz (6.811 Punkte) zufrieden geben. Das Rathausteam um Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung hielt sich als höflicher Gastgeber beim Gewinnen diesmal zurück. Neu in diesem hr erhielt auch die beste Spielerin einen Preis: Den von Turnierleiterin und Gemüsehändlerin Sabine Erkens gestifteten Obstkorb konnte Renate Pankow für Punkte entgegen nehmen. Als Dankeschön für die Organisation des Turniers überreichte Bürgermeister Hartung den Bildkalender 2015 vom hiesigen Geschichtskreis an Paul Erkens, der selbst beim Turnier mitspielte. Wer besiegt Paul? - Show-Premiere Hohen Neuendorf Bis auf den letzten Platz soll die Stadthalle am 11. Oktober gefüllt sein. Das erhofft sich Paul Aurin mit seinem Konzept Wer besiegt Paul, das an die TV-Show Schlag den Raab angelehnt ist: Aus vier vorgecasteten Kandidaten, die alle aus der Region kommen, dürfen die Zuschauer vor Ort auswählen, wer an diesem Abend gegen Paul in 15 Wettbewerben antreten darf. Dabei geht es um Wissen, Sport und Geschicklichkeit. Ein bunter Unterhaltungsabend für die ganze Familie, verspricht der 24-jährige Paul Aurin. Bisher hat der angehende Lehrer das Konzept bereits in kleinerem Umfang am Marie-Curie-Gymnasium ausprobiert. Mit Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher, meist junger Mitstreiter und einiger Sponsoren möchte Paul Aurin die Show nunmehr als Veranstaltung für ganz Hohen Neuendorf etablieren. Neben den Spielen gibt es Auftritte von vier Bands aus der Region, unter anderem vom Coast of Madness, der Lehrer-Band des MCG K7, von Selina Hombogen und ein zz-act. Gewinnt der Kandidat, erhält er 500 Euro. Gewinnt Paul Aurin, geht das Geld in den ckpot und verdoppelt sich zur nächsten Show, die - wenn das Konzept aufgeht - im nächsten hr stattfinden soll. Die Veranstaltung beginnt wegen der aufwändigen Lichteffekte um 20 Uhr (Einlass ab 19 Uhr). Es besteht freie Sitzwahl. Karten gibt es für 6 Euro (ermäßigt / U25: 4 Euro) ausschließlich im Vorverkauf, u.a. im Marie-Curie-Gymnasium, beim Kulturkreis oder online unter Jeder Zuschauer bekommt einen Gutschein im Wert von 10 Euro vom Hauptsponsor pizza.de und kann an einem Zuschauer-Gewinnspiel teilnehmen. Dance Point in Bergfelde Bergfelde Die dritte Trainingsstätte der Ballett- und Tanzschule Dance Point Oberhavel, öffnet in Hohen Neuendorf OT Bergfelde an der Birkenwerder Straße ihre Pforten. Seit 17 hren ist die Schule in Hohen Neuendorf unter der Leitung der staatlich geprüften Tanzpädagogin Birgit Henninger-Rumpf und ihrem Team von weiteren vier diplomierten Tanzpädagogen eine Institution im Landkreis. Zur Eröffnung freuten sich die Schüler und Eltern sowie viele interessierte Bergfelder über das für den Tanzunterricht perfekt hergerichtete Studio mit gelenkschonendem Parkett-Schwingboden und hellen, freundlichen Räumen mit Ballettstangen und einem riesigen Spiegel. Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung, der zur Eröffnung des neuen Studios gratulierte, zeigte sich beeindruckt vom tänzerischen Niveau der Schule. 6. Heideplanfest Bergfelde Nicht nachlassen wollen die Mitglieder der Bürgerinitiative A10-Nord in ihrem Kampf gegen den vom Land geplanten Bau einer Tank- und Rastanlage nordöstlich des Wohngebietes Bergfelde und luden am 31. August zum 6. Heideplanfest. Erneut organisierten die Anwohner hier ein Straßenfest mit Essen, Trinken und guter Musik, z.b. von der Folkmusik-Band Fräulein Winkelmann. Natürlich konnten sich die Besucher auch über das Projekte informieren: Wir sind nicht einfach gegen die Raststätte, sondern haben konstruktive Gegenvorschläge erarbeitet, erläuterte BI-Sprecher Volker Puschert. Beim Standort Briesetal würde nicht nur das Schutzgut Mensch nicht ausreichend berücksichtigt, auch müssten Quadratmeter Wald gerodet werden. Wald, der den Anwohnern der Heideplansiedlung als Schutz vor Lärm und Emissionen dient. Über Unterschriften haben sie zusammen mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zum Erhalt des Waldes und gegen die geplante Raststätte bereits gesammelt. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, moderiert von Torsten Werner aus Birkenwerder, waren die fünf Landtagskandidaten des Wahlkreises gefragt, ihre Positionen und Pläne zu Themen wie Rastanlage, Lärm, Naturschutz oder Sicherheit offen zu legen. Auftritt von Fräulein Winkelmann. Foto: Annette Jedwabski

5 Nr. 08/23. J Birkenwerder Seite 5 Wilde Ponys - die Wild Pony Cheerleader Birkenwerder Ihr 1. Auftritt beim Birkenfest am 15. Juli machte neugierig: Wer sind die Wild Pony Cheerleader? Im August 2013 begann Anja Csehan, die Cheerleader-Gruppe aufzubauen. Am Auftrittstag waren einige der Mädchen erst drei Wochen dabei. Die am längsten trainierten, taten dies seit real einem halben hr, die Ferien nicht mitgezählt. Die Begeisterung für das Cheerleading ihrer Übungsleiterin steckte sie so an, dass die Wild Ponys ein Programm aufführten konnten, das viel Applaus bekam. Mit sieben Mädchen begann Anja Csehan zu trainieren nun sind es 19 nach gerade einem hr. Die sechsfache Mutter und Arzthelferin scheint einen mehr als 24-Stunden-Tag zur Verfügung zu haben. Ihr Engagement, welches auch das Nähen der Cheerleaderschleifen beinhaltete, lässt sie sich viele Ziele stecken. Hauptziel: Die Mädchen soweit fit zu bekommen, dass Wettkämpfe erfolgreich absolviert werden können. Die Figuren, die die Mädchen schon zum Birkenfest zeigten, beweisen, dass dies keinesfalls einfach zu erreichen ist. Dazu wird aber das bisher einmal wöchentlich stattfindende Mittwochstraining nicht ausreichen. Gern möchten sie auch montags trainieren. Co-Trainerin Manja Donner unterstützt genauso wie die Familie von Anja Csehan die Arbeit mit den Wild Ponys, zumal eine neue Organisationsform gesucht wird. Denn solch ein Ziel erreichen zu können braucht viele Bedingungen, die Anja Csehan mit viel Elan und Optimismus anpackt. Die Cheerleader müssen, wie auch in anderen Sportarten üblich, in dem ihnen zugehörigen Verband organisiert sein. Daher wird die Mitgliedschaft im CCVD (Cheerleading und Cheerdance Verband Deutschland e.v.) bzw. im Landesverband CCVBRB zu einer der nächsten Aufgaben gehören, damit sie zum Beispiel bei den Regionalmeisterschaften Ost starten können. Da die Kinder zwei Altersklassen angehören und das Ziel darin besteht, in beiden Altersklassen an Wettkämpfen teilzunehmen, können sich Interessierte bei Frau Csehan melden: Die jüngsten Cheerleader sind die PeeWee s im Alter von sechs bis elf hren. Junior sind dann alle von 11 bis 16 hren. [Text/Foto: M. Bauer für die Gemeindeverwaltung Birkenwerder] Zur Geschichte der Ziegelei Lindner - Teil 1 Birkenwerder Wenn man von der Industriestraße in Birkenwerder in Richtung Pinnow nach Borgsdorf hineinfährt, kommt man kurz hinter der Brücke über die Autobahn rechter Hand an einem stabil umzäunten, großen, teils mit Laubbäumen bestandenen Gelände vorbei. In der kalten hreszeit, wenn die Bäume noch kein Laub tragen, kann man im hinteren Bereich des weitläufigen Grundstücks eine teilweise gelb verklinkerte Gebäudegruppe sehen, das Gut Lindenhof. Man sieht es diesem Gelände nicht an, dass hier einmal der Standort eines bedeutenden Produktionsbetriebes war. Sowohl regional- als auch technikgeschichtlich interessante Details fördert das Studium der noch in den Archiven des Landes Brandenburg und der Gemeinde Birkenwerder vorhandenen Akten zu Tage. Allerdings sind die Akten nicht vollständig und weitere Informationsquellen sind nicht bekannt. Die ersten Informationen beziehen sich auf das hr Dem Heimatforscher Max Rehberg zufolge hat zu dieser Zeit hier ein gewisser Goldbeck eine Ziegelei erbaut. Er folgte damit einem Trend dieser Zeit, Martin Ilzig hatte schon 1837 an der Havelstraße mit dem Bau einer Ziegelei begonnen. Ihm folgte der Leutnant der Reserve Hempel, der gleich zwei Ziegeleien errichten ließ, eine davon unmittelbar neben dem Gelände des Herrn Goldbeck. Für die Entwicklung der aufblühenden preußischen Hauptstadt Berlin wurde in zunehmendem Maße Baumaterial benötigt. Dieses herzustellen, versprach gute Geschäfte. Dass diese Überlegung aufging, kann man daraus ersehen, dass bereits Ende 1846 die Erweiterung der Ziegelei um einen zweiten Brennofen und einen weiteren Trockenschuppen geplant wurde. Allerdings gehörte die Ziegelei jetzt schon nicht mehr Herrn Goldbeck allein. Er hatte sich den auf den Bau von Ziegelbrennöfen spezialisierten Maurermeister Reichart mit ins Boot geholt. Am 18. April 1847 war Reichart schon Alleinbesitzer, wie aus weiterem Schriftverkehr hervorgeht. Allerdings nicht für lange Zeit, denn am 15. Juli 1853 tritt als Besitzer dieser Ziegelei der Ratsmaurermeister C. Lindner, Berlin, Kaiserstraße 36, in Erscheinung, er will ebenfalls einen neuen Trockenschuppen bauen lassen. Aus dem dem Antrag beigefügten Lageplan ist ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt schon drei Brennöfen in Betrieb sind. Der Ziegeleibesitzer Lindner bemühte sich beständig darum, die Ziegelei immer dem Stand der Technik entsprechend fortzuentwickeln und zu erweitern wird ein neues Wohnhaus erbaut kommt es zum Bau eines neuen Trockenschuppens kommt ein neuer Doppel-Ziegelofen mit Schornstein dazu (112 Fuß lang, 75 Fuß tief 1 Fuß entspricht ungefähr 31 Zentimetern).Gelegentlich kam Lindner mit den örtlichen Behörden in Konflikt meldete der Dorfschulze Krause aus Birkenwerder, dass Lindner ein massives Gebäude illegal neu errichtet hätte. Wie sich herausstellte, hatte er hölzerne Ständer in einem Trockenschuppen durch Mauern ersetzt. In diesem Gebäude sollte eine mit Pferdekraft betriebene Maschine zum Steineschneiden zum Einsatz kommen. Er musste einen Antrag nachreichen und eine Geldstrafe zahlen kam ein weiterer Trockenschuppen dazu. In diesem Fall musste allerdings der Dorfschulze von Borgsdorf, Gensikow, am Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Das Gelände der Ziegelei Lindner erstreckte sich nämlich zwar hauptsächlich auf dem Territorium der Gemeinde Birkenwerder, wo das Unternehmen auch registriert war, der südwestliche, kleinere Teil ist aber Borgsdorfer Territorium. Und hier sollte gerade der neue Schuppen gebaut werden. [wird fortgesetzt] [Karlheinz Palm, Geschichtsstübchen Birkenwerder] Beifall für Herrn K. Birkenwerder Er ist stolz. Die Mitpatienten und die Therapeutin strahlen wie er und applaudieren. Viele Kniebeugen hat Herr K. an der Sprossenwand geschafft, nachdem er sich aus seinem Rollstuhl gezogen hatte. In Würde alt werden, das wünscht sich jeder. Muss Altwerden immer verbunden sein mit: Das war es nun, Ziele unnötig? Muss Pflege heißen, dass es nun so bleibt und dass ganz normale Wünsche wie einkaufen zu gehen oder den Gang zum Friedhof erledigen zu können, unerfüllt bleiben müssen? Normalität leben - so gut es eben geht. Das bedeutet, die Partner zu finden, die einem dabei helfen. Das bedeutet aber auch eigene harte Arbeit. Und wer sagt, dass Herr K., der so hart an seinem Plan arbeitet, nicht doch noch einmal Schritte gehen kann und seinen Rollstuhl nicht mehr ständig benötigt? In Birkenwerder gibt es für die älteren Mitbürger verschiedene Möglichkeiten, ihren Lebensabend so gut es geht zu genießen. Und für die Angehörigen gibt es Hilfe und Unterstützung. domino-world hat seine Zentrale in der Karl-Marx-Str Center und Tagespflege befinden sich in der Erich-Mühsam-Str.1. domino-world ist ein wichtiger Arbeitgeber im Ort, denn 35 Mitarbeiter kümmern sich um das Wohl alter und kranker Bürger. Seit einem hr werden die Räume in der Erich-Mühsam-Straße genutzt. Hell, freundlich und einladend sind sie geworden. Frau Thees, Geschäftsführerin von domino-world, erläutert ihr Anliegen: domino-coaching ist unser Alleinstellungsmerkmal. Jeder Kunde bekommt einen Coach an seine Seite. Mit ihm werden die individuellen Ziele und Wünsche ermittelt und ein Plan aufgestellt, wie sie erreichbar sind. Der Coach unterstützt und fordert ein. Und jeder Kunde legt Rechenschaft ab über sein Engagement auf dem Weg nach vorn. Individuelle Betreuung bedeutet auch, dass ausgewählt werden kann, wie oft man die Tagespflege in Anspruch nimmt. Man wird mit dem Fahrdienst abgeholt und am Abend nach Hause gebracht. Therapien helfen, den Verlauf so mancher Erkrankung günstig zu beeinflussen. Fachkompetenz ist wichtig, daher haben alle Therapeuten zweimal im Quartal je einen halben Tag Fortbildung. Im hrbuch Erfolge des Sommers berichten Angehörige und Patienten, wie sie die Hilfe zur Selbsthilfe ein Stück zurück ins Leben führte haben folgende Bürger unseres Ortes ihre Erlebnisse dargestellt: Manfred Lüders, Ursula Dreger, Eveline Pietralla, Eva Barnowski, Bernd Riedl, Ingeborg Quandt, Helga Baese, Manfred Kurrek, Valentina Schalko, Gerda Bauer, Helmut Grönke, Gerda Schröder, Ursula Monno, Waltraud Schmalz, Lydia Mühlke, Heinz Genz, Peter Bielfeld, Fritz Schröder. Frau Schalko schreibt: Und von Monat zu Monat sehe ich auch die Welt etwas freundlicher, schöner und sicherer. (Ausgabe 2013, Seite 143)[Text/Foto: Marita Bauer für die Gemeindeverwaltung Birkenwerder]

6 Seite 6 Vereinsleben Nr. 08/23. J Hohen Neuendorf Regelmäßige Veranstaltungen Montag 10:00-13:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 12:30-16:00 Uhr 13:30 15:00 Uhr 15:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr 10:00-11:30 Uhr 10:00-11:30 Uhr 12:30-14:00 Uhr 12:30-16:00 Uhr 16:00-17:30 Uhr 18:00-20:00 Uhr Mittwoch Donnerstag 09:00-12:00 Uhr 10:00 12:00 Uhr 10:00-13:00 Uhr 12:30-16:00 Uhr 13:00 - Freitag 17:00 19:00 Uhr 13:30-16:00 Uhr Rommè(2.+4.Freitag) Sonderveranstaltungen Mittwoch :30-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Oktober-Angebote der Volkssolidarität Schach (kleiner Raum) Keramikkurs (1.+3.Montag ) Skat Kaffeetrinken der Gymnastikgruppe Gymnastik in der Roten Schule Englisch VHS (kleiner Raum) PC Workshop für Fortgeschrittene (1.+3. Di.) PC für Anfänger (2.+4.Dienstag) Englisch (kleiner Raum) Skat PC für Neuanfänger (2.+4.Dienstag) Zusammenkunft der Selbsthilfegruppe Blaues Kreuz Englisch VHS (kleiner Raum) Kreativ AG (Basteln & mehr) (außer 1.Mi.) Schach (kleiner Raum) Skat Treff der Fahrradgruppe vor dem Club (1.+3. Donnerstag) Mieterbund (2.+4.Donnerstag) Klubrat und Kassierung Modenschau mit Verkauf Mittwoch :00-16:00 Uhr BSV Vorstand (kleiner Raum) Mittwoch :00-16:00 Uhr Buchlesung mit Frau Nemitz in der Stadtbiliothek Dienstag :15 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Voss (kleiner Raum) Mittwoch :00 Uhr BSV Versammlung Mittwoch :00-16:00 Uhr Kegeln im Märchenhaus (3. Mittwoch im Monat) Donnerstag :30 Uhr Frühstück im Club Mittwoch :00 Uhr Kaffee-/Spielenachmittag Änderungen vorbehalten!!!!!!! Kontakt Club: Gerd Solik, Tel: 03303/ , seniorenclub-hn@arcor.de, Adresse: Berliner Straße35, Hohen Neuendorf, Öffnungszeiten: gemäß Veranstaltungsplan Borgsdorf Datum Wochentag Uhrzeit Veranstaltung Ort Mittwoch SenTaBo Sportlerheim Mittwoch Rhytmische Gymnastik Klub Donnerstag Nording Walking S-Bahnhof Montag Vorstandssitzung mit Helfern Klub Dienstag Spielezirkel Klub Mittwoch SenTaBo Sportlerheim Mittwoch Rhytmische Gymnastik Klub Donnerstag Nording Walking S-Bahnhof Donnerstag Informationsveranstaltung der Verkehrswacht Klub Dienstag Fahrt zur Therme nach Bad Wilsnack Lindenstr Karl-Marx-Str S-Bahnhof Dienstag Kreativzirkel Klub Mittwoch SenTaBo Sportlerheim Mittwoch Rhytmische Gymnastik Klub Donnerstag Nording Walking S-Bahnhof Dienstag Spielezirkel Klub Mittwoch SenTaBo Sportlerheim Mittwoch Rhytmische Gymnastik Klub Donnerstag Nording Walking S-Bahnhof Mittwoch SenTaBo Sportlerheim Mittwoch Rhytmische Gymnastik Klub Donnerstag Nording Walking S-Bahnhof Fahrt zu Therme nach Bad Wilsnack Die Mitglieder der Volkssolidarität Borgsdorf melden sich bitte bei ihren Helfern an. Dort können Sie auch die Kosten für die Teilnahme in Höhe von Euro entrichten. Bitte melden sie sich bis zum verbindlich an. Gäste haben die Möglichkeit sich am um Uhr im Klub, Bahnhofstr. 14, anzumelden und die Kosten in Höhe von 25,00 Euro zu bezahlen. Eine telefonische Anmeldung ist zur gleich Zeit im Klub unter der Nummer möglich. Bergfelde Montag: English for you Entfällt für Oktober Uhr Skat und Rommè Uhr Bowling in Glienicke Uhr Vorstandssitzung Uhr Heimat und Geschichte Uhr Skat und Rommè Uhr Skat und Rommè Dienstag: Uhr Computer- Stammtisch Uhr Chorsingen Stephanus Wohnen u. Pflege Uhr Line Dance Uhr Kreativ im Atelier Uhr Line Dance Uhr Chorsingen im Klub Uhr Line Dance Uhr Kreativ im Atelier Uhr Chorsingen im Klub Uhr Line Dance Mittwoch: Uhr Boule-Spiel Lehnitzstr Uhr Kaffee im Klub Uhr Sprechstunde des Vorstands im Klub Uhr Bowling in Glienicke Uhr Boule-Spiel Lehnitzstr Uhr Kaffee im Klub Uhr Sprechstunde des Vorstands im Klub Uhr Bowling Kaffee im Klub Donnerstag: Uhr Seniorensport Uhr Seniorentanz Uhr Seniorentanz Uhr Seniorensport Uhr Seniorentanz Uhr Seniorentanz Uhr Seniorentanz Freitag: Feiertag nach Ansage Radfahrer Nah + Fern Uhr Line Dance Uhr Tischtennis Uhr Line Dance Uhr Line Dance Feiertag Kontakte: Seniorenklub der Volkssolidarität, Ortsgruppe Bergfelde, Triftstr. 9 Tel B. Wolf, ixi44@gmx.de Tel I. Albrecht, ingridalbrecht6@alice.de Zuschriften an d. Journal der Ortsgruppe: journal-vs-bergfelde@arcor.de Änderungen vorbehalten! Drei Meistertitel für den Bogensport-Club Hohen Neuendorf Hohegeiß/Berlin Bei drei verschiedenen Deutschen Meisterschaften erkämpften die Bogenschützen des BSC Hohen Neuendorf viermal Edelmetall sowie die Goldmedaille in ihrer Vereinsgeschichte. Bei der DM Feldbogenschießen des DSB in Hohegeiß (Harz), zu der sich erstmals Schützen des BSC Hohen Neuendorf qualifizierten, holte Daniel Wujecki mit 776 Ringen Gold. Zwei Wochen später wiederholte Jenny Kröcher (U20 Recurvebogen) ihren DM-Triumph aus dem Vorjahr bei der DM 3D des Deutschen Bogensportverbandes (DBSV). Noch erfolgreicher waren die BSC- Schützen in Berlin-Lichtenberg bei der DM Bögen ohne Visier des DSBV. Erstmals qualifizierte sich mit dem 14-jährigen Bergfelder Alexander Engelhardt auch ein Jugendlicher für den BSC Hohen Neuendorf. Er wurde seiner Favoritenrolle gerecht und gewann mit 946 Ringen eine weitere Goldmedaille. Völlig überraschend holte Ulrike Zwolinski bei ihrer ersten DM-Teilnahme noch Silber in der Ü40 Blankbogen. 3D des Deutschen Bogensportverbandes (DBSV) wiederholen. Noch erfolgreicher waren die BSC-Schützen bei der DM Bögen ohne Visier des Deutschen Bogensportverbandes (DSBV), die in Berlin-Lichtenberg ausgetragen wurde. Es galt gleich vier verschiedene Entfernungen (50 m, 40 m, 30 m und 20 m) mit jeweils 36 Pfeilen an insgesamt zwei Tagen zu schießen. Erstmals hatte sich mit dem 14-jährigen Bergfelder Alexander Engelhardt auch ein Jugendlicher für den BSC Hohen Neuendorf qualifizieren können, der in der U14 Blankbogen sogar die Qualifikationsliste deutlich anführte. Er wurde seiner Favoritenrolle gerecht, dominierte bei allen Entfernungen und siegte mit 946 Ringen deutlich vor Luca Reisinger (BS Albersweiler) und sicherte damit das 5. DM-Gold in diesem hr für den BSC Hohen Neuendorf. Völlig überraschend konnte auch Ulrike Zwolinski bei ihrer ersten DM-Teilnahme noch Silber in der Ü40 Blankbogen gewinnen. Einen guten 11. Platz holte Roland Justies in der Ü45 Blankbogen mit 1145 Ringen. [Text: Karsten Kröcher]

7 20. September 2014 für die Stadt Hohen Neuendorf Nr. 08 / 23. hrgang Hohen Neuendorf im Internet: Inhaltsverzeichnis 1. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Seite 1 2. Auszug aus der Niederschrift des Hauptausschusses vom Seite 4 3. Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Abgabenbescheid - Grundsteuerbescheid... Seite 5 4. Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel... Seite 5 5. Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Fest setzung des Bebauungsplans Nr. 47 Lindenstraße/ Veltener Straße, Stadtteil Borgsdorf... Seite 6 Protokoll über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf vom Sitzungsraum: Beginn: Ende: Rathaussaal, Hohen Neuendorf, Oranienburger Straße 2 18:30 Uhr 21:14 Uhr Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: gez. Dr. Raimund Weiland Schriftführerin: Teilnehmer Name Anwesende Mitglieder gez. Yvonne Wendland gez. Petra Wendel Fraktion Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Herr Dr. Weiland, Raimund 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der SVV Herr Andrle, Josef SPD 2. Stellvertreter des Vorsitzenden der SVV Frau Klempnow, Marita; Bündnis90/ Die Grünen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Herr Hartung, Klaus-Dieter Bürgermeister Herr Apelt, Steffen Herr Erhardt-Maciejewski, Christian FDP/Freie Wähler Frau Gossmann-Reetz, Inka SPD Herr Dr. Guretzki, Hans-Joachim Stadtverein Herr Heider, Michael Herr Hick, Manfred DIE LINKE. Herr Hohl, Stephan SPD Herr Hübner, Florian Frau Kern, Christiane Frau Leonhardt, Bianca DIE LINKE. Frau Lindner, Jutta SPD Herr Lüdtke, Lukas DIE LINKE. Frau Marquardt, Annette Stadtverein Herr Matthes, Norbert fraktionslos Herr Mittelstädt, Holger SPD Frau Mosch, Lina Bündnis 90/ Die Grünen Herr Przybilla, Marian fraktionslos Herr Rink, Matthias Frau Scholz, Dr. Sylvia DIE LINKE. Herr Schwanke, Matthias Stadtverein Herr Tornow, Lutz SPD Herr Tschaut, Horst FDP/ Freie Wähler Herr Wolff, Christian Herr von Gizycki, Thomas Bündnis 90/ Die Grünen Entschuldigt fehlende Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Herr Reichert, Michael TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung: Nr. TOP Vorlagen -Nr. 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Anwesenheit 2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Förmliche Verpflichtung von Stadtverordneten zur Amtsverschwiegenheit 7. Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse 8. Kunst im Kreisverkehr - Gestaltung des Kreisverkehrs Kurt-Tucholsky-Straße/Karl-Marx- Straße B 020/ Entsendung eines Vertreters der Stadt Hohen Neuendorf in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel B 074/ Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Erwerb von Flurstücken in der Gemarkung Schönfließ, Gemeinde Mühlenbecker Land zur Errichtung einer Sportplatzanlage B 077/ Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf B 079/ Aufstellungsbeschluss zum 17. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf B 080/ Antrag der Fraktion DIE LINKE. - S-Bahn auf den Namen Hohen Neuendorf taufen A 006/ Antrag der -Fraktion - Besetzung der Stelle des Stadtmarketingbeauftragten durch den Bürgermeister A 007/ Antrag der -Fraktion - Erinnerungsstele für den ehemaligen Gartenbau in Borgsdorf A 008/ Behandlung der Anfragen von Mitgliedern nach 7 der Geschäftsordnung 17. Bericht des Bürgermeisters II. Nichtöffentliche Sitzung: Nr. TOP Vorlagen -Nr. 18. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom Vergabe Planungsleistungen Bauvorhaben Rathauserweiterung mit Bürgerzentrum B 078/ Behandlung der nichtöffentlichen Anfragen von Mitgliedern nach 7 der Geschäftsordnung 22. Bericht des Bürgermeisters nichtöffentlich 23. Schließung der Sitzung SITZUNGSERGEBNIS: I. In öffentlicher Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Anwesenheit Herr Dr. Weiland eröffnet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 18:30 Uhr und begrüßt alle Anwesenden herzlich. Er bedankt sich nochmals bei den Feuerwehrkameraden, die vor der Sitzung in Vertretung der Landesregierung vom Bürgermeister und ihm geehrt wurden. Er betont das große Engagement, da rund ein Fünftel der Kameraden spontan aufgebrochen sind, um beim letztjährigen Hochwasser zu helfen. Diese Aktion ist ein Aushängeschild für die Stadt. Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung wird festgestellt. Die Beschlussfähigkeit ist mit der Anwesenheit von 27 der 29 Stimmberechtigten gegeben. Bevor er gemäß der Tagesordnung fortfährt, regt er an, dass auch wie bisher üblich zukünftig alle in der Verwaltung eingehenden Fraktionsanträge allen an-

8 Seite 2 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf Nr. 08/23. J deren Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben werden sollen, um eine gewisse Transparenz zu erreichen. Die Anträge sollen an die -Adresse antrag@hohen-neuendorf.de gesendet werden. Somit wird das Vier-Augen-Prinzip gewahrt. Ferner macht er auf die beigefügten Unterlagen der Gesamtschule Mühlenbecker Land aufmerksam, die eine Schüleraktion (10. Klasse) mit Lokalpolitikern durchführen möchte. Er würde sich hier über eine rege Beteiligung aus Hohen Neuendorf freuen. Des Weiteren wurde allen Stadtverordneten ein Organigramm der Stadtverwaltung als Tischvorlage ausgehändigt. Es schließt sich eine kritische Diskussion um die vom Vorsitzenden vorgenommene Sitzplanordnung an. 2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Es werden keine Anmerkungen zur Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom hervorgebracht. Somit gilt dieser Teil als bestätigt. 3. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom geäußert. Somit gilt dieser Teil als genehmigt. 4. Feststellung der Tagesordnung Herr Dr. Guretzki erwartet zum Tagesordnungspunkt 11 nichtöffentliche Informationen von der Verwaltung. Kann dieser Punkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erneut aufgerufen werden? Wenn nicht, regt er eine Verschiebung der Vorlage in den nichtöffentlichen Teil an. Herr Dr. Weiland entgegnet, dass beides nicht möglich ist, weil die Diskussion und Beschlussfassung öffentlich sind. Sollte die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Beratung bestehen, so kann der öffentliche Teil unterbrochen und die Nichtöffentlichkeit vorübergehend hergestellt werden. Die Tagesordnung gilt in der vorliegenden Fassung als bestätigt. 5. Einwohnerfragestunde Es werden keinen Fragen gestellt. 6. Förmliche Verpflichtung von Stadtverordneten zur Amtsverschwiegenheit Herr Dr. Weiland führt aus, dass Herr Tschaut, Herr von Gizycki und Herr Przybilla in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht anwesend waren und demnach noch nicht zur Amtsverschwiegenheit von Stadtverordneten förmlich verpflichtet sind. Er bittet die Herren, sich vom Platz zu erheben. Herr. Dr. Weiland verliest die Verpflichtungsformel und ersucht um Zustimmung. Alle drei Stadtverordneten erklären ihr Einverständnis mit. 7. Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse Herr Dr. Weiland informiert, dass ihm und Herrn Hartung schriftlich von Herrn Przybilla mit vom mitgeteilt wurde, dass dieser aus der Fraktion DIE LINKE. ausgetreten sei. Zukünftig wird Herr Przybilla als fraktionsloses Mitglied der Stadtverordnetenversammlung angehören. Änderungen an der Sitzverteilung ergeben sich dadurch nicht. Außerdem haben sich die Fraktionen und DIE LINKE. darauf verständigt, die Ausschussvorsitze wie bisher zu belassen. Insbesondere verbleibt der Finanzausschuss bei der Fraktion DIE LINKE. und der Sozialausschuss bei der -Fraktion. Weiterhin geben bekannt: -Fraktion Für Herrn Wolff wird zukünftig Herr Reichert den Sitz im Sozialausschuss wahrnehmen. Herr Wolff wird in den Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss wechseln. Herr Heider übergibt seinen Sitz im Finanzausschuss an Herrn Wolff. SPD-Fraktion Frau Gossmann-Reetz benennt als sachkundigen Einwohner für den Finanzausschuss Herrn Lutz Renner. Fraktion FDP/Freie Wähler: Derzeit besteht laut Herrn Tschaut keine Veranlassung, jeweils ein nicht stimmberechtigtes Mitglied in die Ausschüsse zu entsenden. 8. Kunst im Kreisverkehr - Gestaltung des Kreisverkehrs Kurt-Tucholsky-Straße/Karl-Marx- Straße Vorlage: B 020/2014 Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 2 Enthaltungen:... 0 Abstimmungsverhalten:...verwiesen Die Beschlussvorlage Nr. B 020/2014 ist mehrheitlich in den Bau-, Sicherheits- und Ordnungsausschuss verwiesen. 9. Entsendung eines Vertreters der Stadt Hohen Neuendorf in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel Vorlage: B 074/2014 Sach- und Rechtslage: Die Stadt Hohen Neuendorf ist Mitglied im Wasserund Bodenverband Schnelle Havel. Der Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) sowie ein Gewässerunterhaltungsverband im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG). Zur Vertretung der Mitglieder in der Verbandsversammlung dürfen diese gemäß 8 der Neufassung der Verbandssatzung vertretungsberechtigte natürliche Personen dorthin entsenden. Mit Schreiben des Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel vom wurde die Stadtverwaltung aufgrund der Kommunalwahlen 2014 um die Übersendung des aktuellen Beschlusses für den Vertreter in der Verbandsversammlung gebeten. Gemäß 28 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Nr. 24 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) obliegt der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen, in Vereinen und sonstigen Einrichtungen sowie über die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden. Dabei ist nicht vorgeschrieben, dass die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung angehören müssen. Die Aufgabenwahrnehmung durch Mitarbeiter der Verwaltung hat sich in den vergangenen hren bewährt.es ist vorgesehen, einen Vertreter sowie dessen Stellvertreter zu entsenden. Die Vorschriften des 40 Einzelwahlen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind anzuwenden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Frau Petra Teigel als Vertreterin der Stadt Hohen Neuendorf sowie Herrn Karsten Kröcher als deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel zu entsenden. Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Enthaltungen:... 0 Abstimmungsverhalten:... einstimmig zugestimmt 10. Bewilligung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Erwerb von Flurstücken in der Gemarkung Schönfließ, Gemeinde Mühlenbecker Land zur Errichtung einer Sportplatzanlage Vorlage: B 077/2014 Sach- und Rechtslage: Die Stadt Hohen Neuendorf beabsichtigt, im Ortsteil Schönfließ der Gemeinde Mühlenbecker Land eine Sportplatzanlage zu errichten. Zur Umsetzung des Vorhabens ist der Erwerb von Flurstücken erforderlich. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. B 022/2014 vom dem Erwerb von Flurstücken von der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH zugestimmt. Der Kaufvertrag für die im Ortsteil Schönfließ der Gemeinde Mühlenbecker Land liegenden Flurstücke, Flur 3, Flurstück 42/1 sowie 43/1 (TF) und 44/1 (TF) mit einer Gesamtgröße von ca ha zu einem Kaufpreis von ,00 wurde abgeschlossen. Die Kosten für den Erwerb wurden bei den Gesamtinvestitionen im Produktkonto , berücksichtigt. Aus buchungstechnischen Gründen ist die Auszahlung vom Konto vorzunehmen. Hierdurch ergibt sich auf diesem Konto ein Mehrbedarf. Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Erwerb von Flurstücken zur Errichtung einer Sportplatzanlage.

9 Nr. 08/23. J Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf Seite 3 Anlage: - Antrag auf überplanmäßige Haushaltsmittel Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 1 Enthaltungen:... 0 Abstimmungsverhalten:...mehrheitlich zugestimmt 11. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf Vorlage: B 079/2014 Sach- und Rechtslage: Gemäß 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sind nach 2 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Niederung der Hasenkuhle wird von der Stadt Hohen Neuendorf seit hren zur Entwässerung des öffentlichen Straßenlandes genutzt. Das Einzugsgebiet der Entwässerung betrifft ca. 53 % der Siedlungsfläche des Stadtteils Hohen Neuendorf. Das in der Anlage dargestellte Plangebiet (Gemarkung Hohen Neuendorf) mit einer Größe von ca. 12 ha befindet sich im Außenbereich gemäß 35 BauGB. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Plangebietsfläche als Waldfläche dar. Ziel der Planung sind die Festsetzung von: Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ( 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB), Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1, Nr. 20 BauGB). Der Bebauungsplan (B-Plan) soll der Sicherung der Niederschlagsentwässerung von öffentlichen Straßenräumen dienen. Es ist beabsichtigt, den BPlan im regulären Verfahren gemäß 2 BauGB aufzustellen. Gemäß 8 Abs. 2 BauGB sind B-Pläne aus dem FNP zu entwickeln. Es ist geplant, den FNP im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf beschließt gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des verbindlichen Bauleitplanes mit der Bezeichnung - Bebauungsplan Nr. 58: Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf. Die Aufstellung erfolgt mit Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB. Anlage: - Abgrenzung Plangebiet Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Enthaltungen:... 1 Abstimmungsverhalten:... einstimmig zugestimmt 12. Aufstellungsbeschluss zum 17. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf Vorlage: B 080/2014 Sach- und Rechtslage: Gemäß 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sind nach 2 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Niederung der Hasenkuhle wird von der Stadt Hohen Neuendorf seit hren zur Entwässerung des öffentlichen Straßenlandes genutzt. Das Einzugsgebiet der Entwässerung betrifft ca. 53 % der Siedlungsfläche des Stadtteils Hohen Neuendorf. Das in der Anlage dargestellte Plangebiet (Gemarkung Hohen Neuendorf) mit einer Größe von ca. 12 ha befindet sich im Außenbereich gemäß 35 BauGB. Der Bebauungsplan (BPlan) Nr. 58: Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf soll der Sicherung der Niederschlagsentwässerung von öffentlichen Straßenräumen dienen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Plangebietsfläche als Waldfläche dar. Die Darstellung von Wald im FNP steht den Planungsabsichten des BPlanes entgegen. Gemäß 8 Abs. 2 BauGB sind BPläne aus dem FNP zu entwickeln. Die Planungsabsichten zwischen FNP und BPlan sind aufeinander abzustimmen. Ziel der Planung ist die Darstellung von: Flächen für Versorgungsanlagen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ( 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Die Aufstellung des BPlanes Nr. 58: Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf und der 17. Änderung des FNP erfolgen im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf beschließt gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung: Hasenkuhle, Stadtteil Hohen Neuendorf. Die Aufstellung erfolgt mit Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB. Anlage: - Abgrenzung Plangebiet Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Enthaltungen:... 1 Abstimmungsverhalten:... einstimmig zugestimmt 13. Antrag der Fraktion DIE LINKE. - S-Bahn auf den Namen Hohen Neuendorf taufen Vorlage: A 006/2014 : Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der S-Bahn Berlin GmbH Gespräche aufzunehmen, um einen Zug nach der Stadt Hohen Neuendorf sowie perspektivisch nach weiteren Stadtteilen benennen zu lassen. Begründung: Die Berliner S-Bahn hat angefangen, einzelne S-Bahnen nach Städten zu benennen, ähnlich wie bei der ICE-Flotte der Deutschen Bahn. Bisher wurde beispielsweise ein Zug in Erkner getauft. Laut Aussage des Pressesprechers der S-Bahn Berlin GmbH können sich Stadtbezirke und S-Bahn-Gemeinden, die an einer Zugtaufe interessiert sind, bei dem Unternehmen melden. Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 2 Enthaltungen:... 0 Abstimmungsverhalten:...mehrheitlich zugestimmt 14. Antrag der -Fraktion - Besetzung der Stelle des Stadtmarketingbeauftragten durch den Bürgermeister Vorlage: A 007/2014 : Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf beschließt, dass der Bürgermeister in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung anhand einer von ihm schriftlich vorzulegenden Unterlage den aktuellen Sachstand, die genauen Umstände und rechtlichen Grundlagen des gesamten bisherigen und künftigen Verfahrens zur Besetzung des Stelle - verbunden mit ggf. tarifrechtliche Änderungen - des Stadtmarketingbeauftragten im Hinblick auch auf den SVV-Beschluss vom 8. April detailliert erläutert und damit allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit einer intensiven Diskussion gegeben wird. Die schriftliche Unterlage ist mit der Einladung zu versenden. Die Beratung hat in einem separaten Tagesordnungspunkt zu erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung bittet darüber hinaus darum, dass der Personalratsvorsitzende oder ein Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung für Rücksprachen zur Verfügung steht. Der Bürgermeister wird gebeten, diese Bitte an den Personalratsvorsitzenden weiterzuleiten. Begründung: Auf eine Vorlage des Bürgermeisters (B 034/2014) hin hat am 8. April 2014 die Stadtverordnetenversammlung einen Personalvorschlag des Bürgermeisters zur Besetzung der Stelle des Stadtmarketingbeauftragten abgelehnt. Unklarheit und Unsicherheit herrscht, wie der Bürgermeister nach diesem Beschluss verfahren ist bzw. noch verfahren wird. Um diese Unsicherheit abzubauen und Missverständnisse vorzubeugen, ist eine nähere Diskussion anhand einer detaillierten Unterlage des Bürgermeisters notwendig. Dies dient auch der Transparenz des Gesamtverfahrens. Mit diesem Antrag soll ein transparentes Verfahren durchgeführt werden, an dem alle SVV-Mitglieder sich beteiligen können und nicht nur einzelne, zum Beispiel weil sie Mitglied im Hauptausschuss sind. Inhaltliche Aspekte hingegen sollen erst mit der noch vorzulegenden Unterlage betrachtet werden, dann ggf. auch soweit geboten in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.

10 Seite 4 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf Nr. 08/23. J Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 6 Enthaltungen:... 5 Abstimmungsverhalten:...mehrheitlich zugestimmt 15. Antrag der -Fraktion - Erinnerungsstele für den ehemaligen Gartenbau in Borgsdorf Vorlage: A 008/2014 Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 9 Enthaltungen:... 3 Abstimmungsverhalten:...verwiesen Die Antragsvorlage Nr. A 008/2014 ist mehrheitlich in den Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss verwiesen. gez. Dr. Raimund Weiland Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung II. In nichtöffentlicher Sitzung 20. Vergabe Planungsleistungen Bauvorhaben Rathauserweiterung mit Bürgerzentrum Vorlage: B 078/2014 Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 1 Enthaltungen:... 5 Abstimmungsverhalten:...mehrheitlich zugestimmt gez. Dr. Raimund Weiland Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Protokoll über die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Hohen Neuendorf vom Sitzungsraum: Rathaussaal, Hohen Neuendorf, Oranienburger Straße 2 Beginn: 18:30 Uhr Ende: 20:19 Uhr Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: gez. Matthias Rink Schriftführerinnen: gez. Yvonne Wendland gez. Kathrin Listing I. In öffentlicher Sitzung 4. Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses gemäß 49 Absatz 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Herr Hartung übergibt die Leitung des Hauptausschusses an das gem. 33 Absatz 2 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) an Lebensjahren älteste gewählte Mitglied des Gremiums, Herrn Dr. Guretzki. Herr Dr. Guretzki begrüßt alle recht herzlich und fragt zur Sicherheit nach, ob kein anderes Gremiumsmitglied vor dem geboren wurde. Anschließend eröffnet er die Wahl. Einleitend stellt er fest, in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ist gem. 49 Absatz 2 BbgKVerf mehrheitlich beschlossen worden, dass die Mitglieder des Hauptausschusses den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte wählen sollen. Herr Dr. Guretzki bittet um Vorschläge zur Besetzung der Position des Vorsitzenden. Herr Apelt schlägt Herrn Rink als Vorsitzenden vor. Herr Lüdtke empfiehlt Herrn Hartung als Vorsitzenden. Herr Dr. Guretzki gibt bekannt, dass die Wahl grundsätzlich geheim zu erfolgen hat. Durch eine offene Abstimmung kann vor jeder Wahl auch das Gegenteil einstimmig beschlossen werden. Er stellt eine offene Wahl zur Abstimmung. 5 stimmen Da keine Einstimmigkeit erzielt wurde, erfolgt die Wahl geheim. Herr Dr. Guretzki schlägt eine Zählkommission, bestehend aus Herrn Apelt und der Protokollantin Frau Wendland, vor. die Wahlurne eingeworfen haben, bittet Herr Dr. Guretzki die Zählkommission um die Feststellung des Wahlergebnisses. Gem. 40 Absatz 2 BbgKVerf gilt die vorgeschlagene Person als gewählt, für die mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses gestimmt hat. Er gibt bekannt, dass auf Herrn Rink sieben stimmen und auf Herrn Hartung vier stimmen entfallen. Somit ist Herr Rink als neuer Vorsitzender des Hauptausschusses gewählt. Herr Dr. Guretzki fragt Herrn Rink, ob dieser die Wahl annimmt. Herr Rink bekundet seine Zustimmung mit. Herr Dr. Guretzki gratuliert dem neuen Vorsitzenden und übergibt diesem die Leitung der Sitzung. Herr Rink bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für ihr ausgesprochenes Vertrauen und verspricht eine verlässliche und kooperative Zusammenarbeit mit den Ausschussmitgliedern und der Stadtverwaltung. 5. Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Hauptausschusses Herr Rink bittet um Vorschläge zur Besetzung der Position des stellvertretenden Vorsitzenden. Frau Gossmann-Reetz schlägt Herrn Josef Andrle vor. Weitere Vorschläge werden nicht genannt. Herr Rink stellt die offene Wahl zur Abstimmung. Da keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, wird eine geheime Wahl durchgeführt. Nach Verteilung der vorbereiteten Wahlzettel durch die Zählkommission fordert er die Mitglieder zur Stimmabgabe auf. Nachdem alle Stimmberechtigten ihre Wahlzettel in die Wahlurne eingeworfen haben, bittet Herr Rink die Zählkommission um die Feststellung des Wahlergebnisses. Gem. 40 Absatz 2 BbgKVerf gilt die vorgeschlagene Person als gewählt, für die mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses gestimmt hat. Herr Rink gibt bekannt, dass alle elf Stimmzettel abgegeben wurden, wovon drei ungültig sind. Acht Stimmzettel entfallen auf Herrn Andrle. Somit ist dieser als neuer stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses gewählt. Herr Rink fragt Herrn Andrle, ob dieser die Wahl annimmt Dieser bekundet seine Zustimmung mit einem. Hohen Neuendorf, den Die Mitglieder des Hauptausschusses geben ihr Einverständnis. Herr von Gizycki nimmt ab 18:43 Uhr an der Sitzung teil (elf Stimmberechtigte). gez. Matthias Rink Vorsitzender des Hauptausschusses Herr Dr. Guretzki fordert die Hauptausschussmitglieder zur Stimmabgabe auf. Nachdem alle Stimmberechtigten ihre Wahlzettel in

11 für die Gemeinde Birkenwerder 20. September 2014 Birkenwerder im Internet: Nr. 08 / 23. hrgang Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht der Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung am Seite 1 2. Teilnehmerverzeichnis der Sitzung der Gemeindevertretung am Seite 4 3. Übersicht der Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses am Seite 4 4. Teilnehmerverzeichnis der Sitzung des Hauptausschusses am Seite 4 5. Übersicht der Beschlüsse der Sondersitzung der Gemeindevertretung am Seite 5 6. Teilnehmerverzeichnis der Sondersitzung der Gemeindevertretung am Seite 5 7. Bekanntmachungen... Seite 5 8. Sitzungstermine... Seite 8 9. Termine Schiedsstelle... Seite 8 1. Übersicht der Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Birkenwerder vom Der Wortlaut des 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Birkenwerder vom wird wie folgt geändert: Die gebildeten freiwilligen Ausschüsse bestehen aus jeweils 7 Gemeindevertretern. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Stimmenthaltungen:... 5 Beschluss Nr.: 724/ Beschluss über die Sitzverteilung in den Ausschüssen der Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder beschließt auf der Grundlage von 43 Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz, 41 Abs. 2 BbgKVerf i.v.m. der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Birkenwerder vom 10. Juli 2014 folgende Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen: Birkenwerder...1 Ausschusssitz Fraktion Birke...2 Ausschusssitze Sozial Ökolog. Bürgerbündnis...2 Ausschusssitze SPD...1 Ausschusssitz IOB/BIF...1 Ausschusssitz Davon stimmberechtigt: Stimmen: Stimmenthaltungen:... 1 Beschluss Nr.: 712/ Deklaratorischer Beschluss über die Feststellung der namentlichen Ausschussbesetzung für die beratenden Ausschüsse der Gemeindevertretung Die Fraktionen der Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder benennen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter gegenüber der Vorsitzenden der Gemeindevertretung wie in Anlage 1 dargestellt. Das Benennungsverfahren betrifft nur die Gemeindevertreter, nicht die sachkundigen Einwohner. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 713/2014 Anlage BV 713/2014 Finanzausschuss: Fraktion Ausschussmitglied (Gemeindevertreter) SPD Kerstin Villalobos 1. Stellvertreter Henrik Lehmann 2. Stellvertreter Heiko Friese IOB/ BiF Dorothea Trebs 1. Stellvertreter Jörg Ackermann 2. Stellvertreter Stephan Zimniok Roger Pautz 1. Stellvertreter Katrin Gehring 2. Stellvertreter - Fraktion Birke Kurt Vetter 1. Stellvertreter Peter Ohme 2. Stellvertreter Klaus Günter Schnur Fraktion Birke Winfried Siebert 1. Stellvertreter Peter Ohme 2. Stellvertreter Klaus Günter Schnur Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Dr. Chris Thümmler 1. Stellvertreter Torsten Werner 2. Stellvertreter Peter Ligner Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Werner Lindenberg 1. Stellvertreter Torsten Werner 2. Stellvertreter Peter Ligner Ortsentwicklungsausschuss: Fraktion Ausschussmitglied (Gemeindevertreter) SPD Henrik Lehmann 1. Stellvertreter Heiko Friese 2. Stellvertreter Kerstin Villalobos IOB/ BiF Dorothea Trebs 1. Stellvertreter Stephan Zimniok 2. Stellvertreter Jörg Ackermann Roger Pautz 1. Stellvertreter Katrin Gehring 2. Stellvertreter - Fraktion Birke Kurt Vetter 1. Stellvertreter Klaus Günter Schnur 2. Stellvertreter Peter Ohme Fraktion Birke Winfried Siebert 1. Stellvertreter Klaus Günter Schnur 2. Stellvertreter Peter Ohme Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Torsten Werner 1. Stellvertreter Peter Ligner 2. Stellvertreter Werner Lindenberg Sozial Ökologisches Bürgerbündnis René Vogel 1. Stellvertreter Peter Ligner 2. Stellvertreter Werner Lindenberg Sozialausschuss: Fraktion Ausschussmitglied (Gemeindevertreter) SPD Heiko Friese 1. Stellvertreter Kerstin Villalobos 2. Stellvertreter Henrik Lehmann IOB/ BiF Stephan Zimniok 1. Stellvertreter Jörg Ackermann 2. Stellvertreter Dorothea Trebs Katrin Gehring 1. Stellvertreter Roger Pautz 2. Stellvertreter - Fraktion Birke Erika Schürhoff

12 Seite 2 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Nr. 08/23. J Stellvertreter Winfried Siebert 2. Stellvertreter Peter Ohme Fraktion Birke Klaus Günter Schnur 1. Stellvertreter Winfried Siebert 2. Stellvertreter Peter Ohme SPD Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Jürgen Dorfmeister Thomas Gerhardt Benennung zur nächsten Sitzung SPD Sozial Ökologisches Bürger-bündnis Wenni Weiß Robert Bartz Noschine Biastoch Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Dr. Chris Thümmler 1. Stellvertreter Torsten Werner 2. Stellvertreter Peter Ligner Fraktion Birke IOB/ BiF Marina Zeidler Benennung zur nächsten Sitzung Fraktion Birke IOB/ BiF Benennung zur nächsten Sitzung Thomas Hirth Sozial Ökologisches Bürgerbündnis René Vogel 1. Stellvertreter Torsten Werner 2. Stellvertreter Peter Ligner 4. (Deklaratorischer) Beschluss über die Benennung der Ausschussvorsitzenden Die Fraktionen der Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder benennen entsprechend ihrem Benennungsrecht die Ausschussvorsitzenden nach 43 Abs. 5 BbgKVerf nach dem d Hondt- Verfahren. Die Benennung ist in Anlage 1 abgebildet. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 714/2014 Anlage BV 714/2014 Fraktion / Vorsitzende/r a) Finanzausschuss Vorschlag der SPD: Roger Pautz b) Ortsentwicklungsausschuss Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Torsten Werner c) Sozialausschuss Fraktion Birke Erika Schürhoff 5. Berufung der sachkundigen Einwohner des Finanzausschusses der Gemeindever-tretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder legt als Zahl der sachkundigen Einwohner im Finanzausschuss 5 Einwohner fest und beruft die in Anlage 1 namentlich aufgeführten Personen als sachkundige Einwohner in diesen beratenden Ausschuss. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 719/2014 Anlage BV 719/2014 Fraktion Sachkundige Einwohner 6. Berufung der sachkundige Einwohner des Ortsentwicklungsausschusses der Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder legt als Zahl der sachkundigen Einwohner im Ortsentwicklungsausschuss 5 Einwohner fest und beruft die in Anlage 1 namentlich aufgeführten Personen als sachkundige Einwohner in diesen beratenden Ausschuss. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 720/2014 Anlage BV 720/2014 Fraktion SPD Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Fraktion Birke IOB/ BiF Sachkundige Einwohner Thomas Steins Torsten Lindner Benennung zur nächsten Sitzung Frank Neumann Hendryk Schot 7. Berufung der sachkundigen Einwohner des Sozialausschusses der Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder legt als Zahl der sachkundigen Einwohner im Sozialausschuss 5 Einwohner fest und beruft die in Anlage 1 namentlich aufgeführten Personen als sachkundige Einwohner in diesen beratenden Ausschuss. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 721/2014 Anlage BV 721/2014 Fraktion Sachkundige Einwohner 8. Untersuchungsausschuss Die Gemeindevertretung setzt einen öffentlich/ nichtöffentlichen tagenden Untersuchungsausschuss als zeitweiligen Ausschuss gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf ein. Der Untersuchungsausschuss dient der Aufklärung von Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot gemäß 22 BbgKVerf im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften, anderen von der Gemeinde getätigten Rechtsgeschäften und Amtshandlungen sowie der Prüfung daraus ggfs. entstehender rechtlicher Folgen. Eine weitere Spezifizierung des Untersuchungsauftrages erfolgt in der konstituierenden Sitzung und kann durch das Gremium mehrheitlich erweitert werden. Der Ausschuss besteht entsprechend der Regelungen für ständige freiwillige Ausschüsse in der Zuständigkeitsordnung aus 7 Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern, von denen jeweils einer durch die Fraktionen bestimmt wird. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 5 Beschluss Nr.: 726/ Besetzung des Untersuchungsausschusses gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder stellt durch deklaratorischen Beschluss gemäß 43 (2) BbgKverf die Mitglieder und deren Stellvertreter im Untersuchungsausschuss als zeitweiliger Ausschuss gemäß 43 (1) BbgKVerf entsprechend der Anlage fest. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 727/2014 Anlage 1 BV 727/2014 Fraktion Ausschussmitglied

13 Nr. 08/23. J Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Seite 3 (Gemeindevertreter) SPD Heiko Friese 1. Stellvertreter Kerstin Villalobos 2. Stellvertreter Henrik Lehmann Roger Pautz 1. Stellvertreter Katrin Gehring 2. Stellvertreter - Fraktion Birke Kurt Vetter 1. Stellvertreter Peter Ohme 2. Stellvertreter Klaus Günter Schnur Fraktion Birke Winfried Siebert 1. Stellvertreter Peter Ohme 2. Stellvertreter Klaus Günter Schnur Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Werner Lindenberg 1. Stellvertreter René Vogel 2. Stellvertreter Peter Ligner Sozial Ökologisches Bürgerbündnis Torsten Werner 1. Stellvertreter René Vogel 2. Stellvertreter Peter Ligner IOB/ BiF Stephan Zimniok 1. Stellvertreter Jörg Ackermann 2. Stellvertreter Dorothea Trebs Anlage 2 BV 727/2014 Fraktion SPD Fraktion Birke Sozial Ökologisches Bürgerbündnis IOB/ BiF Sachkundige Einwohner Susanne Kohl Christian Pester Marina Zeidler Benennung zur nächsten Sitzung Thomas Winter 10. Benennung des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder stellt durch deklaratorischen Beschluss gemäß 43 (5) BbgKverf Herrn Stephan Zimniok als Vorsitzenden des Untersuchungsausschuss als zeitweiliger Ausschuss gemäß 43 (1) BbgKVerf fest. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Stimmenthaltungen:... 1 Beschluss Nr.: 728/ Gewerbesteuerzerlegung der Wasser Nord GmbH & Co. KG Die Gemeindevertretung von Birkenwerder beschließt, einer Vereinbarung der beteiligten Gemeinden und der Wasser Nord GmbH & Co. KG zuzustimmen, die vorsieht, dass die Gewerbesteuer der Wasser Nord GmbH & Co. KG anteilsmäßig zu 50 % nach dem Ort der anfallenden Arbeitslöhne und zu weiteren 50 % jeweils hälftig nach der Wasserabgabe aller vier beziehenden Gemeinden und nach der Anzahl der Hausanschlüsse zerlegt wird. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 722/ Kirchplatzgestaltung Prüfung der Notwendigkeit der Erneuerung der Mauer nach den Ausführungsunterlagen des Planungsbüros GRÜN+BUNT Die Gemeindevertretung beschließt im Planungsverfahren um die Neugestaltung der des Kirchplatzes (Beschluss NI. 543/2013) die Planung und die Variantenuntersuchung der Mauer so schnell wie möglich in den Ortsentwicklungsausschuss zu verweisen. Ziel ist es zu klären, ob a) die Mauer bautechnische Mängel aufweist, die ihre Erneuerung notwendig machen b) die unter dem Putz befindliche Stützmauer aus für Birkenwerder typischen Backsteinen besteht und ihre Erhaltung somit in die Erhaltungssatzung für die Ortsmitte Birken werder fällt c) eine Rekonstruktion der Mauer im Falle eines positiven Ergebnisses in geeignet ist, den historischen Charakter des Stadtbildes von Birkenwerder in diesem Bereich zu unterstreichen d) die geplante Erneuerung der Mauer mit den Zielen der Erhaltungssatzung für die Ortsmitte Birkenwerder in Einklang steht und die Abwendung des Einbaus ortsfremder Baumaterialien gegeben ist Abwesenheit: Frau Schürhoff Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Stimmenthaltungen:... 3 Beschluss Nr.: 725/ Antrag auf Befreiung aus dem selbständigen Grünordnungsplan Ortsinneres Briesetal Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Henrik Lehmann, Brieseallee 20, Birkenwerder, zum Zweck des Ausbaus des Teiles des Flurstücks 825/2, Flur 10, Gemarkung Birkenwerder, der als Parkplatz genutzt wird, gemäß dem beiliegenden Plan des Ingenieurbüros H&W Ingenieurgesellschaft mbh, eine Befreiung nach Nr. 40 des Grünordnungplanes von dessen Festsetzung zu erteilen. Bei Feststellung, dass eine Befreiung des Grünordnungsplanes Ortsinneres Briesetal nicht möglich ist, beschließt die Gemeindevertretung die Änderung des Grünordnungsplanes Ortsinneres Briesetal. Die beantragte Änderung umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 825/2 der Flur 10 und ist im beiliegenden Planauszug dargestellt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Änderung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens analog zu 13 Abs. 1 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Veranlassung der Planung ist ein Antrag von Herrn Henrik Lehmann, Brieseallee 20, Birkenwerder, auf Änderung des Grünordnungsplanes Ortsinneres Briesetal (Anlage), zum Ausbau eines Parkplatzes für das Gasthaus am Boddensee. Herr Lehmann verpflichtet sich hierin zur Tragung aller Planungs- und Entwicklungskosten, so dass sich keine haushaltsrelevanten Auswirkungen auf die Gemeinde Birkenwerder ergeben werden. Die Auswahl und Beauftragung eines qualifizierten Ingenieurbüros zur Durchführung des förmlichen Verfahrens erfolgt durch Herrn Henrik Lehmann. Die Qualifizierung des Ingenieurbüros ist der Gemeinde Birkenwerder nachzuweisen (Erfahrungen bei der Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen/Grünordnungsplänen sind nachzuweisen). Sollte eine Befreiung nicht möglich sein und die Änderung des Grünordnungsplanes Ortsinneres Briesetal erfolgen, ist mit einer Verfahrensdauer von bis zu 1 hr zu rechnen. Name, Vorname, Fraktion Abstimmung Ackermann, Jörg Fraktion IOB/BiF... Trebs, Dorothea Fraktion IOB/BiF... Zimniok, Stephan Fraktion IOB/BiF... Schnur, Klaus Günter Fraktion Birke...Enthaltung Schürhoff, Erika Fraktion Birke...Enthaltung Ohme, Klaus-Peter Fraktion Birke...Enthaltung Vetter, Kurt Fraktion Birke...Enthaltung Siebert, Winfried Fraktion Birke...Enthaltung Pautz, Roger Fraktion der Birkenwerder... Gehring, Katrin Fraktion der Birkenwerder... Villalobos, Kerstin Fraktion der SPD...Nein Friese, Heiko

14 Seite 4 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Nr. 08/23. J Fraktion der SPD... Lindenberg, Werner Soziales Ökologisches Bürgerbündnis... Vogel, René Soziales Ökologisches Bürgerbündnis... Werner, Torsten Soziales Ökologisches Bürgerbündnis... Dr. Thümmler, Chris Soziales Ökologisches Bürgerbündnis... Abwesenheiten: Herr Lehmann ( 22 BbgKVerf) Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 1 Stimmenthaltungen:... 5 Beschluss Nr.: 688/ Akteneinsicht für die Gemeindevertreter Birkenwerders Die Gemeindevertretung beantragt bei dem Landrat des Landkreises Oberhavel als allgemeine untere Kommunalaufsichtsbehörde Akteneinsicht für alle Mitglieder der Gemeindevertretung Birkenwerder in die Disziplinarakte des Herrn Norbert Hagen zu dem Aktenzeichen DV2/2013. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 4 Stimmenthaltungen:... 1 Beschluss Nr.: 729/2014 Nicht-Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am Aufhebungsbeschluss Geschwister-Scholl-Straße Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 706/ Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 Birkenwerder Ost Einfriedungshöhe Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 707/ Behandlung des Befreiungsantrages von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 Birkenwerder Ost in der Hubertusstraße Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen:... 0 Nein-Stimmen: Beschluss Nr.: 715/ Vergabe: Hort Birkenhaus Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die dauerhafte Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden in einem denkmalgeschützten Hortgebäude Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 708/ Vergabe: Hort Birkenhaus Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich Planung zur Beseitigung des Schimmelbefalls in einem Hort Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 710/ Vergabe der Mahd der Feuchtwiesen im ortsinneren Briesetal (Sandsee- und Krugwiesen) Abwesenheiten: Hr. Vogel ( 22 BrbKVerf) Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Stimmenthaltungen:... 1 Beschluss Nr.: 709/ Teilnehmerverzeichnis der Sitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am Teilnehmerverzeichnis: 1. Katrin Gehring - Birkenwerder 2. Roger Pautz - Birkenwerder 3. Heiko Friese - SPD 4. Henrik Lehmann - SPD 5. Kerstin Villalobos - SPD 6. Peter Ohme - Fraktion Birke 7. Klaus Günter Schnur - Fraktion Birke 8. Erika Schürhoff - Fraktion Birke 9. Winfried Siebert - Fraktion Birke 10. Kurt Vetter - Fraktion Birke 11. Jörg Ackermann - IOB/BIF 12. Dorothea Trebs - IOB/BIF 13. Stephan Zimniok - IOB/BIF 14. Werner Lindenberg Dr. Chris Thümmler René Vogel Torsten Werner Angelika Huhle stellv. Bürgermeister Entschuldigt: 1. Peter Ligner - 3. Übersicht der Beschlüsse der konstituierenden Sitzung des Hauptausschusses am Beschluss zum Vorsitz des Hauptausschusses Der Hauptauschuss benennt folgende Mitglieder der Hauptausschusses für den Wahlausschuss: 1. Mitglied Herr Henrik Lehmann 2. Mitglied Herr Stephan Zimniok Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:... 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:... 9 Davon stimmberechtigt: Stimmen:... 7 Stimmenthaltungen:... 2 Beschluss Nr.: 711/ Teilnehmerverzeichnis der konstituierenden Sitzung des Hauptausschusses am Teilnehmerverzeichnis: 1 Angelika Huhle - stellv. Bürgermeister 2 Katrin Gehring - Birkenwerder 3 Peter Ohme - Fraktion Birke 4 Klaus Günter Schnur - Fraktion Birke 5 Heiko Friese - SPD 6 Henrik Lehmann - SPD 7 Stephan Zimniok - IOB/BIF 8 Werner Lindenberg -

15 Nr. 08/23. J Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Seite 5 9 René Vogel - Entschuldigt: 10 Jörg Ackermann - IOB/BIF 11 Peter Ligner - 5. Übersicht der Beschlüsse der Sondersitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am Aufhebung des Beschlusses 729/2014 Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Beschluss 729/2014 wird aufgehoben. Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 734/ Antrag auf Akteneinsicht für die Gemeindevertreter Birkenwerders Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung als Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des Hauptverwaltungsbeamten beantragt beim Landrat des Landkreises Oberhavel als allgemeine untere Kommunalaufsichtsbehörde Akteneinsicht für die im Mai 2014 gewählten Mitglieder der Ge-meindevertretung Birkenwerder in die Disziplinarakte des Hauptverwaltungsbeamten Norbert Hagen zu dem Aktenzeichen DV2/2013. Name, Vorname, Fraktion Trebs, Dorothea, Fraktion IOB/BiF Zimniok, Stephan, Fraktion IOB/BiF Abstimmung Schürhoff, Erika Fraktion Birke Ohme, Klaus-Peter, Fraktion Birke Nein Vetter, Kurt Fraktion Birke Nein Siebert, Winfried Fraktion Birke Nein Pautz, Roger Gehring, Katrin Fraktion der Birkenwerder Fraktion der Birkenwerder Friese, Heiko Fraktion der SPD Lehmann, Henrik Fraktion der SPD Lindenberg, Werner Vogel, René Werner, Torsten Dr. Thümmler, Chris Ligner, Peter Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Nein-Stimmen:... 3 Beschluss Nr.: 735/ Teilnehmerverzeichnis der Sondersitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am Teilnehmerverzeichnis: 1. Jens Kruse - stellv. Bürgermeister 2. Katrin Gehring - Birkenwerder 3. Roger Pautz - Birkenwerder 4. Peter Ohme - Fraktion Birke 5. Erika Schürhoff - Fraktion Birke 6. Winfried Siebert - Fraktion Birke 7. Kurt Vetter - Fraktion Birke 8. Heiko Friese - SPD 9. Henrik Lehmann - SPD 10. Dorothea Trebs - IOB/BIF 11. Stephan Zimniok - IOB/BIF 12. Peter Ligner Werner Lindenberg Dr. Chris Thümmler René Vogel Torsten Werner - Entschuldigt: 17. Angelika Huhle - stellv. Bürgermeisterin 18. Klaus Günter Schnur - Fraktion Birke 19. Jörg Ackermann - IOB/BIF 20. Kerstin Villalobos - SPD Bekanntmachungen Einleitung des Bürgerentscheids zur Abwahl des Bürgermeisters Die Gemeindevertretung beschließt gemäß 81Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG die Einleitung des Verfahrens zur Abwahl des Bürgermeisters durch Bürgerentscheid gemäß 81Abs. 1 BbgKWahlG. Name, Vorname, Fraktion Ackermann, Jörg, Fraktion IOB/BiF Trebs, Dorothea, Fraktion IOB/BiF Zimniok, Stephan, Fraktion IOB/BiF Schürhoff, Erika, Fraktion Birke Ohme, Klaus-Peter, Fraktion Birke Abstimmung Siebert, Winfried, Fraktion Birke Enthaltung Pautz, Roger,Fraktion der Birkenwerder Gehring, Katrin, Fraktion der Birkenwerder Villalobos, Kerstin, Fraktion der SPD Friese, Heiko, Fraktion der SPD Lehmann, Henrik, Fraktion der SPD Lindenberg, Werner, Vogel, René, Werner, Torsten, Dr. Thümmler, Chris, Ligner, Peter, Davon stimmberechtigt: Stimmen: Stimmenthaltungen:... 1 Beschluss Nr.: 740/2014 Titel: Festlegung des Abstimmungstages für den Bürgerentscheid Abwahl des Bürgermeisters Norbert Hagen Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters Norbert Hagen wird Sonntag, festgelegt. Davon stimmberechtigt: Stimmen: Beschluss Nr.: 731/2014 Bekanntmachung des Abstimmungstags zum Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Birkenwerder, Herrn Norbert Hagen Bekanntmachung gemäß 81 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Birkenwerder hat in der Sitzung am den Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeister, Norbert Hagen, eingeleitet. Der hierfür von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung unterzeichnete Antrag wurde am eingereicht und am von einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung beschlossen

16 Seite 6 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Nr. 08/23. J Gemäß 81 Abs. 7 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ist die Angelegenheit den abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Birkenwerder zur Abstimmung vorzulegen (Bürgerentscheid). Die zur Abstimmung zu bringende Frage lautet: Sind Sie für die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Birkenwerder, Herrn Norbert Hagen? Abstimmungsberechtigt ist, wer am Abstimmungstag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Abstimmungsgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht nach 9 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Gemäß 81 Abs. 10 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gelten für die Durchführung des Bürgerentscheides die Vorschriften über die Wahl der Bürgermeister im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz und in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sinngemäß. Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Birkenwerder hat auf der Grundlage von 81 Abs. 7 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes auf ihrer Sitzung am beschlossen, dass der Bürgerentscheid am 16. November 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr (Abstimmungstag) stattfindet. Die Gemeinde Birkenwerder ist in 6 allgemeine Abstimmungsbezirke sowie 1 Briefabstimmungsbezirk eingeteilt. In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten bis zum übersendet werden, sind der Abstimmungsbezirk und das Abstimmungslokal angegeben, in dem die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen können. Birkenwerder, gez. na Weiß, Wahlleiterin Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis der Gemeinde Birkenwerder gemäß 18 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung i. V. m. 13 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Birkenwerder, Herrn Norbert Hagen 1. Abstimmungsberechtigte Personen, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens eine Abstimmungsbenachrichtigung. 2. Das Abstimmungsverzeichnis für die Abstimmung zum Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Birkenwerder, Herrn Norbert Hagen, für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde Birkenwerder kann in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Mitwoch und Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr (Reformationstag) geschlossen im Rathaus der Gemeinde Birkenwerder, Hauptstraße 34, Birkenwerder, Raum 209 eingesehen werden. Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. 3. Jede abstimmungsberechtigte Person hat nach Maßgabe des 23 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) das Recht, innerhalb der oben genannten Zeit die Richtigkeit der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen sowie das Abstimmungsverzeichnis einzusehen, sofern ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann. Bei einer im Melderegister gespeicherten Auskunftssperre gemäß 32 a Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Meldegesetzes liegt ein berechtigtes Interesse im Sinne des 23 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes nur vor, wenn das Interesse des Antragstellers an der Einsichtnahme das Interesse der betroffenen Person an der Verweigerung der Einsichtnahme überwiegt. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. 4. Jede abstimmungsberechtigte Person kann gemäß 20 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung innerhalb der Einsichtsfrist ( bis ) bei der Gemeinde Birkenwerder, Wahlbehörde, Hauptstraße 34, Birkenwerder, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses (Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis) stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Jede abstimmungsberechtigte Person mit Haupt- und Nebenwohnung im Sinne des Brandenburgischen Meldegesetzes wird in das Abstimmungsverzeichnis des Abstimmungsbezirks eingetragen, in dem sie am 12. Oktober 2014 mit alleiniger Hauptwohnung angemeldet ist. Jede abstimmungsberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes liegt, wird am Ort der Nebenwohnung auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat. Jede abstimmungsberechtigte Person, die am Stichtag (12. Oktober 2014) bei keiner Meldebehörde des Landes angemeldet ist, wird von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis des Abstimmungsbezirks eingetragen, für den sie sich vor Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses anmeldet. Ein abstimmungsberechtigter Unionsbürger/ eine abstimmungsberechtigte Unionsbürgerin, der/die nicht der Meldepflicht unterliegt, wird auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis 01. November 2014 bei der Gemeinde Birkenwerder, Hauptstraße 34, Birkenwerder während der allgemeinen Dienstzeiten zu stellen. 5. Abstimmungsberechtigte Personen, die in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 26. Oktober 2014 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen, sonst läuft sie/er Gefahr, das Abstimmungsrecht nicht ausüben zu können. 6. Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag 6.1. jede abstimmungsberechtigte Person, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist die nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses ( 23 Abs. 3 Satz 2 BbgKWahlG) versäumt hat, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses ( 23 Abs. 3 Satz 2 BbgKWahlG) entstanden ist. Abstimmungsscheine können bis zum 14. November 2014, 18 Uhr schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Birkenwerder, Hauptstraße 34, Birkenwerder beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt enthält. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtigte Personen können aus den in 23 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Abstimmungstage, Uhr stellen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Abstimmungslokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/ er dazu berechtigt ist. Verlorene Abstimmungsscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine abstimmungsberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Abstimmungstag, Uhr ein neuer Abstimmungsschein oder Stimmzettel ausgegeben werden. 7. Abstimmungsscheininhaber/innen können an der Abstimmung in einem beliebigen Abstimmungsbezirk des Abstimmungsgebietes oder durch briefliche Abstimmung teilnehmen. 8. Ergibt sich aus dem Abstimmungsscheinantrag nicht, dass die abstimmungsberechtigte Person vor einem Abstimmungsvorstand abstimmen will, erhält sie/er mit dem Abstimmungsschein zugleich folgende Briefabstimmungsunterlagen:

17 Nr. 08/23. J Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Seite 7 a. einen amtlichen Abstimmungszettel b. einen amtlichen Abstimmungsumschlag c. einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag und d. ein Merkblatt zur Briefabstimmung. Die abstimmungsberechtigte Person kann diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Abstimmungstag, 15 Uhr, abholen. 9. Bei der brieflichen Abstimmung hat die abstimmende Person a. ihren/seinen Abstimmungsschein b. den Stimmzettel im verschlossenen Abstimmungsbriefumschlag so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden bzw. abzugeben, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Vorabend des Abstimmungstages eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch dort abgegeben werden. Die Abstimmungsbriefe werden durch die Deutsche Post am Abstimmungssonntag nicht zugestellt. Nähere Hinweise darüber, wie die abstimmende Person die briefliche Abstimmung auszuüben hat, sind auf einem Merkblatt, welches mit den brieflichen Abstimmungsunterlagen versendet wird, angegeben. Birkenwerder, gez. i.v. J. Kruse Bürgermeister Bekanntmachung gemäß 42 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung 1. Am Sonntag, 16. November 2014 findet in der Gemeinde Birkenwerder ein Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Birkenwerder, Herrn Norbert Hagen, statt. Die Abstimmungszeit dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Birkenwerder ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. Bezeichnung des Wahlbezirks Adresse barrierefrei? 001 Kita Rumpelstilzchen Humboldtallee 27 ja 002 Kita Birkenpilz Burgstellenweg 14 ja 003 Pestalozzi-Grundschule Hauptstraße Rathaus Hauptstraße Kita Festung Krümelstein Summter Str Regine-Hildebrandt- Gesamtschule Hubertusstr. 30 ja ja nein In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den abstimmungsberechtigten Personen spätestens am 26. Oktober 2014 übersandt worden sind, sind der Abstimmungsbezirk und das Abstimmungslokal angegeben, in dem die abstimmungsberechtigte Person abstimmen kann. Der brieflichen Abstimmungsvorstand tritt am Abstimmungstag zur Ermittlung des brieflichen Abstimmungsergebnisses um Uhr im Rathaus der Gemeinde Birkenwerder, Hauptstraße 34, Birkenwerder zusammen. 3. Jede abstimmungsberechtigte Person hat bei der Abstimmung eine Stimme. 4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und werden im Abstimmungslokal bereitgehalten. Sie enthalten den zur Abstimmung stehenden Wortlaut: Sind Sie für die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Birkenwerder, Herrn Norbert Hagen? 5. Die abstimmende Person übt ihr Abstimmungsrecht in der Weise aus, dass sie in einem der bei den Worten JA oder NEIN befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt. 6. Die abstimmende Person hat sich auf Verlangen des Abstimmungsvorstandes über ihre Person auszuweisen (Personalausweis, Reisepass). 7. Die Abstimmung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Abstimmungslokal, soweit das ohne Störung des Abstimmungsablaufs möglich ist. 8. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Birkenwerder, gez. i.v. J. Kruse Bürgermeister Bekanntmachung Liebe Bürgerinnen und Bürger von Birkenwerder, wie in den letzten hren wollen wir versuchen, das Laub der befallenen weißblühenden Kastanien einzusammeln und es fachgerecht kompostieren. Es hat sich gezeigt, dass wir die Ausbreitung der Motte zwar nicht verhindern können jedoch wesentlich ja eindämmen und die Bäume für die kommende hr erhalten können. Allen Bürgern die sich fleißig an diesem Programm in den letzten hren beteilig haben ein herzliches Dankeschön. Aber dazu brauchen wir auch weiterhin Ihre die Unterstützung. Hier noch einmal die allgemeinen Hinweise: 1. Wir bitten Sie als Grundstücksanlieger, vor dessen Grundstück befallene Kastanien stehen, regelmäßig das befallene Kastanienlaub auf Straße, Gehweg und im Vorgarten möglichst vollständig einzusammeln. Bitte sprechen Sie ggf. auch mit Ihren Nachbarn, falls dort nicht ausreichend gereinigt wird. 2. Die Gemeinde hält ab Mitte September unentgeltlich 10 Laubsäcke für Sie zur Abholung bereit. 3. Die am Straßenrand abgestellten Laubsäcke werden durch den Betriebshof eingesammelt und auf der Laubdeponie der Gemeinde fachgerecht kompostiert. 4. Laubsäcke die neben Kastanienlaub, auch Rasenschnitt und Heckenschnitt enthalten, werden durch die Gemeinde nicht entsorgt. 5. Die Sammlung durch den Betriebshof wird im Abstand von jeweils zwei Wochen Montags wiederholt (siehe Abholtermine). 6. Sollten die verteilten Säcke nicht ausreichen, können auch andere Säcke verwendet werden; eine Rückgabe der Säcke kann nicht erfolgen. Und noch eine Bitte: kompostieren Sie das Laub nicht selbst! In der Regel werden Sie die erforderliche hohe Temperatur, die die Larven vernichtet, nicht erreichen. Im Auftrag Hilmar Schütte Bauen, Umwelt, Sicherheit und Ordnung Die Kastanienlaubsäcke können in der Touristeninformation im Bahnhof Birkenwerder abgeholt werden. Öffnungszeiten Touristeninformation: Mo.-Do. 10:00-18:00 Uhr Fr 10:00-16:00 Uhr Sa. 10:00-14:00 Uhr (ab 1. Oktober) Termine Kastanienlaubentsorgung (Info auch unter Die Laubsäcke sind immer vor dem jeweiligen Grundstück am Montag der u. g. Kalenderwoche bis 8.00 Uhr abzustellen (keine Sammelstellen). in den Straßen: Am Mönchberg, Am Werder, Florastraße, Friedrich- Engels-Straße, Hauptstraße, Havelstraße Hessenstraße, Industriestraße, Sacco-Vanzetti-Straße, Viktoriaallee, Fontaneweg, Eichholzstraße, Nürnberger Straße Abholung in der : 40. KW, 42. KW, 44 KW, 46. KW letzte Abholung in der 49. KW in den Straßen: Bergallee, E. u. J. Rosenberg Straße, Friedensallee, Geschwister-Scholl-Straße, Hans-Holbein-Straße, Hirschfährte, Karl-Marx-Straße; Weimarer Straße Abholung in der: 41. KW, 43. KW, 45. KW, 47. KW letzte Abholung in der 49. KW

18 Seite 8 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Gemeinde Birkenwerder Nr. 08/23. J Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Verbandssitz: Liebenwalde, Mittelstraße 12 Telefon: /209980; Fax: / mail@wbv-schnelle-havel.de Sitzungstermine: :30 Uhr Hauptausschuss öffentlich :30 Uhr Gemeindevertretersitzung öffentlich :30 Uhr Gemeindevertretersitzung öffentlich In der Zeit von September 2014 bis Februar 2015führen der Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im Sinne der Regelung des 84 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an. Gemäß 41 WHG und der 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken einebnen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit 254 BGB aus. Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.b. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Unterhaltungsstreifen heraus gesetzt werden. Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder dem vorgenannten Uferbereich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrleitungs- oder Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasserund Bodenverband Schnelle Havel, Liebenwalde, Mittelstraße 12. Liebenwalde, den Gez. Frodl Geschäftsführer Termin Schiedsstelle: , Uhr 1. Stock, Zimmer 201 AMTSBLATT für die Gemeinde Birkenwerder Amtlicher Teil Herausgeber: Gemeinde Birkenwerder Der Bürgermeister Anschrift: Hauptstraße Birkenwerder Verantwortlich: Der Bürgermeister Bezugsmöglichkeiten: Kostenlos verteilte Auflage im Verbreitungsgebiet in der Gemeinde Birkenwerder; kostenlose Mitnahme in den Auslagen des Rathauses Birkenwerder. Das Amtsblatt ist zu beziehen unter Telefon: gegen eine Zustellgebühr in Höhe von 1,53.

19 Nr. 08/23. J Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf Seite 5 II. In nichtöffentlicher Sitzung 10. Vergabe von Bauleistungen - Straßenunterhaltung Puschkinallee Vorlage: B 071/2014 Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Enthaltungen:... 0 Abstimmungsverhalten:...zugestimmt 11. Vergabe von Bauleistungen - Neubau Gehweg und Zufahrten Grillparzer Straße Vorlage: B 076/2014 Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Stimmen: Enthaltungen:... 0 Abstimmungsverhalten:...zugestimmt Hohen Neuendorf, den gez. Matthias Rink Vorsitzender des Hauptausschusses Zustellung - durch öffentliche Bekanntmachung - gemäß 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Stadt Hohen Neuendorf, vertreten durch den Bürgermeister, hat mit Datum vom an Herrn Rico Riebe einen Abgabenbescheid -Grundsteuerbescheid- (gem. Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Oranienburg vom [Az.: 407/0055/029/002] 184 Abs. 3 Abgabenordnung [AO] i. V. m. der Haushaltssatzung der Stadt Hohen Neuendorf für das Haushaltsjahr 2014, welche im Amtsblatt der Stadt Hohen Neuendorf als Beilage in den Nordbahn Nachrichten vom [Nr. 03/23. hrgang] veröffentlich wurde) erlassen. Bescheidempfänger: Herr Rico Riebe Letzte bekannte Anschrift: Breitscheidstraße Hohen Neuendorf OT Borgsdorf Die Stadt Hohen Neuendorf ordnet hiermit an, den vorgenannten Bescheid öffentlich zuzustellen, da festgestellt wurde, dass der Steuerschuldner nicht mehr unter der zuletzt bekannten Anschrift erreicht werden kann. Aus diesem Grund wird vorgenannter Grundsteuerbescheid (Kassenzeichen: / ) hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid beinhaltet u. a. die Höhe und die Fälligkeit der Grundsteuer, sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung, nach welcher innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Abgabenbescheid erhoben werden kann. Diese Rechtsbehelfsfrist wird auch mit der öffentlichen Bekanntmachung in Gang gesetzt. Der Grundsteuerbescheid wurde entsprechend des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes Oranienburg vom erlassen. Der Bescheid kann in der Steuerabteilung der Stadt Hohen Neuendorf, Oranienburger Straße 2 in Hohen Neuendorf zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden, 10 Abs. 2 Satz 2 VwZG. Hohen Neuendorf, gez. Klaus-Dieter Hartung Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Verbandssitz: Liebenwalde, Mittelstraße 12 Telefon: /209980; Fax: / mail@wbv-schnelle-havel.de In der Zeit von September 2014 bis Februar 2015 führen der Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im Sinne der Regelung des 84 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an. Gemäß 41 WHG und der 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken einebnen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit 254 BGB aus. Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.b. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Unterhaltungsstreifen heraus gesetzt werden. Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder dem vorgenannten Uferbereich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrleitungs- oder Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasserund Bodenverband Schnelle Havel, Liebenwalde, Mittelstraße 12. Liebenwalde, den gez. Frodl Geschäftsführer

20 Seite 6 Amtliche Mitteilungen Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf Nr. 08/23. J Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 47 Lindenstraße/Veltener Straße, Stadtteil Borgsdorf Gemäß 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), haben die Stadtverordneten der Stadt Hohen Neuendorf am 22. Mai 2014 mit Beschluss-Nr. B005/2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 47 Lindenstraße/Veltener Straße, Stadtteil Borgsdorf als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt (vgl. Anlage): - im Norden durch die Lindenstraße, - im Osten durch den Stolper Weg, - im Süden durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke entlang der Veltener Straße und - im Westen durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke westlich der Wiesenstraße. Der Bebauungsplan ist mit Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt worden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Fachbereich IV Bau- und Grünflächendienste, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften über 1) die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche ( 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und 2) das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung ( 44 Absatz 4 des Baugesetzbuchs) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden 1) eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2) eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3) nach 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines hres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Hohen Neuendorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Hohen Neuendorf, den gez. Klaus-Dieter Hartung Bürgermeister Anlage: Plangebiet

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