Zuständigkeiten, Normen, Vorschriften zum Vollzug der Genehmigungsverfahren im Land Brandenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zuständigkeiten, Normen, Vorschriften zum Vollzug der Genehmigungsverfahren im Land Brandenburg"

Transkript

1 TOP 2 Zuständigkeiten, Normen, Vorschriften zum Vollzug der Genehmigungsverfahren im Land Brandenburg am Beispiel der Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH Frau Lysann Weser Landesamt für Umwelt Genehmigungsverfahrensstelle Ost Deutsch-polnischer Erfahrungsaustausch 18. Oktober 2018 Prenzlau

2 Gliederung 1. Standort der Anlage 2. Beschreibung des Vorhabens 3. Rechtliche Grundlagen 4. Zuständigkeiten und Aufgaben 5. Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 5.1 Genehmigungsart und Anforderungen 5.2 Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung 5.3 Vorprüfung bei Neuvorhaben 6. Ablauf des förmlichen Verfahrens 6.1 Zeitliche Vorgaben 7. Entscheidung 2/18

3 1. Standort der Anlage Standort: Prenzlau Gemarkung: Prenzlau Flur: 1 Flurstücke: 3/8, 136, 138, 140 Im Bereich des Bebauungsplanes A II Industrieund Gewerbegebiet Nord 3/18

4 2. Beschreibung des Vorhabens Errichtung und Betrieb einer Kunststoffgalvanikanlage bestehend aus den Betriebseinheiten (BE): BE001 BE002 Spritzguss Kunststoffgalvanik Beschichtung auf Grundlage chemischer und elektrolytischer Prozesse in den Wirkbädern mit einem Volumen von 233,925 m³ BE003 BE004 BE005 BE006 BE101 Abwasserbehandlungsanlage Montage, bestehend aus Prüf- und Montageplätzen sowie Qualitätskontrolle Fertigwarenlager und Kommissionierung Kundenleergutlager Chemikalienlager 4/18

5 3. Rechtliche Grundlagen Überbau Europa-Normen im deutschen Recht RL 2010/75/EU (Industrieemissionen-RL) RL 2012/18/EU (Seveso-III-RL) RL 2011/92/EU & RL 2014/52/EU (UVP) BImSchG UVPG 4. BImSchV 9. BImSchV 12. BImSchV UVPG BauGB BImSchG Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 5/18

6 3. Rechtliche Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) = zentrale Regelung zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen Konkretisierung durch Verordnungen zur Durchführung des BImSchG, wie 4. BImSchV über genehmigungsbedürftige Anlagen Liste der genehmigungspflichtigen Anlagen Regelungen zur Art des Genehmigungsverfahrens 9. BImSchV über das Genehmigungsverfahren Verfahrensvorschriften 12. BImSchV über das Störfallrecht Vorschriften für Anlagen, in denen bestimmte gefährliche Stoffe vorhanden sind Verwaltungsvorschriften auf Grundlage von 48 BImSchG Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sowie zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 6/18

7 4. Zuständigkeiten und Aufgaben Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) Oberste Landesbehörde Landesamt für Umwelt (LfU) Landesoberbehörde Fachreferate des LfU Wahrnehmung der Aufgaben des Immissionsschutzes Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für wasserrechtliche Vorhaben (z. B. Deichbau) T13 - Genehmigungsverfahrensstelle Ost N 1 - Naturschutz in Planungsund Genehmigungsverfahren T22 - Technischer Umweltschutz/ Überwachung W15 - Altlasten, Bodenschutz, Grundwassergüte Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Prüfung Eingriffsfolgenbewältigung, Belange des Artenschutzes und des Biotopschutzes Prüfung Grenzwerte Luftschadstoffe und Immissionsrichtwerte, Anforderungen an Anlagen, Messverfahren Prüfung des Ausgangszustandsberichts Vollständiges Organigramm: 7/18

8 4. Zuständigkeiten und Aufgaben Landkreis Uckermark Bauordnungsamt untere Abfallwirtschaftsbehörde Prüfung planungsrechtliche und bauliche Anforderungen an Anlagen; Erteilung Baugenehmigung nach 72 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Prüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen untere Wasserbehörde Erteilung Wasserrechtliche Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß 58 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Landesamt für Arbeitsschutz Prüfung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Gemeinde (Stadt Prenzlau) Aufstellung von Bebauungsplänen; Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB 8/18

9 5. Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Die genehmigungsbedürftigen Anlagen sind im Anhang 1 der Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) abschließend aufgeführt. Bau und Betrieb einer Anlage Anlage ist in Anhang 1 genannt, Mengenschwelle beachten BImSchG-Genehmigung erforderlich Nr. Anlagenbeschreibung Verfahrensart Anlage gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU a b c d 3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 3.10 Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmeter oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, G E 9/18

10 5.1 Genehmigungsart und Anforderungen G: Genehmigungsverfahren gemäß 10 BImSchG (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) E: Anlagen gemäß 3 der 4. BImSchV nach der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) Einhaltung der Umweltanforderungen mit der besten verfügbaren Technik (BVT) Vorlage des Berichts über den Ausgangszustands gemäß 10 Abs. 1a BImSchG i. V. m. 4a Abs. 4 der 9. BImSchV Pflicht zur Rückführung des Anlagengrundstückes 5 Abs. 4 BImSchG BVT-Merkblatt 3 Abs. 6a BImSchG BVT-Schlussfolgerungen 3 Abs. 6b BImSchG 10/18

11 5.2 Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung Mengenschwelle in kg Menge im Betrieb Nr. Gefährliche Stoffe, Einstufungen CAS-Nr. Betriebsbereiche nach 1 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 1 Satz 2 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 1 Sehr giftig (H1 Akut toxisch) Betriebsbereich unterliegt sowohl der unteren Klasse als auch der oberen Klasse der Störfall-Verordnung Der Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse hat gemäß 9 Abs. 1 der 12. BImSchV einen Sicherheitsbericht zu erstellen Ggf. Sachverständigengutachten zur Beurteilung des Sicherheitsberichtes ( 13 Abs. 1 Nr. 2 der 9. BImSchV) Pflichten zur Information der Öffentlichkeit ( 8a der 12. BImSchV) und weitergehende Information der Öffentlichkeit ( 11 Absatz 1 i. V. m. Anhang V Teil 2 der StörfallV) in kg Bsp. über die gelagerten Stoffe nach Anhang I der Störfall-Verordnung 12. BImSchV (alte Fassung) 11/18

12 5.3 Vorprüfung bei Neuvorhaben Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" Nr. Vorhaben Sp. 1 Sp Oberflächenbehandlung von Kunststoffen: 5.1 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches A Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m 3 oder mehr; Vorhaben in der Spalte 1 mit X gekennzeichnet nein Vorhaben in der Spalte 2 mit S oder A gekennzeichnet nein Keine Umweltverträglichkeitsprüfung ja ja Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann nein ja Umweltverträglichkeitsprüfung 12/18

13 5.3 Vorprüfung bei Neuvorhaben Folgende Prüfschritte sind durchzuführen a) Relevanzprüfung, ob für das Vorhaben eine Vorprüfung durchzuführen ist b) Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Eignung Vorhabenträger ist verpflichtet Angaben über das Vorhaben, dessen Standort und dessen Umweltauswirkungen vorzulegen ( 7 Abs. 4 i. V. m Anlage 2 UVPG) Einbeziehung Fachgutachten möglich c) Ermittlung des Sachverhalts überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien Vorkehrungen sind zu berücksichtigen ( 7 Abs. 5 UVPG) d) Bewertung der möglichen Auswirkungen in Bezug auf ihre Erheblichkeit e) Ergebnis der Vorprüfung Dokumentationspflicht ( 7 Abs. 7 UVPG) f) Veröffentlichung der Feststellung Nennung wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ( 7 Abs. 2 UVPG) 13/18

14 6. Ablauf des förmlichen Verfahrens Beratungsgespräch mit der Genehmigungsbehörde vor Antragstellung Einreichung der Antragsunterlagen Eingangsbestätigung Vervollständigung der Antragsunterlagen Antragsunterlagen unvollständig Behördenbeteiligung Antragsunterlagen vollständig Stellungnahmen an die Genehmigungsbehörde vorläufige Vollständigkeitsprüfung ENTSCHEIDUNG - allgemeine Vorprüfung - öffentliche Bekanntmachung - Auslegung der Antragsunterlagen - Einwendungsfrist - ggf. Erörterungstermins 14/18

15 6.1 Zeitliche Vorgaben Verfahrensschritt Termin und Fristen 1. Schriftlicher Antrag vom Eingangsdatum Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensbeginn 3. Beteiligung anderer Behörden unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, einmal um 2 Wochen verlängern ist möglich ( 7 Abs. 1 und 2 der 9. BImSchV) spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung; Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat ( 11 der 9. BImSchV) 4. Durchführung der UVP-Vorprüfung Frist von sechs Wochen; Verlängerung nur in Ausnahmefällen um drei, bzw. in besonders schwierigen Fällen um sechs Wochen ( 7 Abs. 6 Satz 1 UVPG) 5. Ergänzung der Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist (wird von der Behörde bestimmt) 6. Bekanntmachung des Vorhaben Amtsblatt Bbg., Tagespresse & Internet Zwischen der Bekanntmachung des Vorhabens und dem Beginn der Auslegungsfrist soll eine Woche liegen ( 9 Abs. 2 der 9. BImSchV) 15/18

16 6.1 Zeitliche Vorgaben Verfahrensschritt 7. Zur Einsicht auslegen bis Einwendungen bis Erörterung von Einwendungen ( ) Wegfall EÖT - keine Einwendungen 10. Zulassung des vorzeitigen Beginns und Entscheidung Bekanntmachung der Entscheidung Amtsblatt Bbg., Tagespresse & Internet Termin und Fristen nach der Bekanntmachung für einen Monat ( 10 Abs. 3 BImSchG) schriftlich oder elektronisch; bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist ( 10 Abs. 3 BImSchG) Durchführung des Erörterungstermins steht im Ermessen der Behörde ( 12 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV); In den in 16 Abs. 1 der 9. BImSchV genannten Fällen findet kein Erörterungstermin statt. Zulassung wird i.d.r. nicht vor dem Erörterungstermin erteilt ( 8a Abs. 1 BImSchG) nach 7 Monaten bei Neugenehmigung im förmlichen Verfahren, Frist kann um 3 Monate verlängert werden ( 10 Abs. 6a BImSchG) Auslegung des Bescheides vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen ( 10 Abs. 8 BImSchG); Bescheid und maßgebliches BVT-Merkblatt ins Internet ( 10 Abs. 8a BImSchG) 16/18

17 7. Entscheidung Naturschutz immissionsschutzrechtliche Genehmigung Wasserrecht Baurecht Bodenschutz Arbeitsschutz Immissionsschutzrecht Abfallrecht Brandschutz Straßenbaurecht Lebensmittelrecht Energie Chemikalien Rechtsgebiete und Konzentrationswirkung Entscheidung: Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen vor, ist die Genehmigung zu erteilen ( 6 Abs. 1 BImSchG) Die Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen, insb. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse mit ein ( 13 BImSchG) Die Genehmigung darf unter Auflagen erteilt werden, wenn dies zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen notwendig ist ( 12 BImSchG) 17/18

18 Ende Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Gibt es noch Fragen? 18/18

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017

Mehr

Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis

Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit

Mehr

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem

Mehr

Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort Umweltallianz Hessen Störfallverordnung Erfahrungsaustausch Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort Genehmigungsverfahren nach

Mehr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115 Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten

Mehr

Zweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten

Zweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Augsburg, 15.11.2018 Nr. 46 Zweckvereinbarung (Stand: 09.05.2018) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Regierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Regierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Bürgerforum Energieland Hessen - Windenergie in Friedewald - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de

Mehr

Genehmigung von Windkraftanlagen

Genehmigung von Windkraftanlagen Genehmigung von Windkraftanlagen Axel Krahl LRA Neckar-Odenwald-Kreis Geschäftsbereich Bauen & Umwelt Februar 2016 Folie 1 Gliederung Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Genehmigungsvoraussetzungen

Mehr

12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen 12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten

Mehr

Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -

Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA - Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA - 15. Mai 2017, 17:00 Uhr IHK-Chemnitz SHN GmbH Dr.-Ing. Thomas Krauß EBS Ersatzbrennstoff RABA Rest-Abfall-Behandlungsanlage

Mehr

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Information Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Industrieanlagen genehmigt. Um bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten und

Mehr

Regierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Regierungspräsidium Kassel. Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Bürgerforum Energieland Hessen - Felsberg - Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Gliederung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Ablauf des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:

Mehr

Genehmigung von Windkraftanlagen

Genehmigung von Windkraftanlagen Genehmigung von Windkraftanlagen Axel Krahl LRA Neckar-Odenwald-Kreis Leiter Geschäftsbereich Bauen & Umwelt Oktober 2014 Folie 1 Gliederung Einführung Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Mehr

Umweltschutz im Kreis Euskirchen

Umweltschutz im Kreis Euskirchen Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt

Mehr

Auswirkungen der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED)

Auswirkungen der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU 5. Sächsisch-Thüringischen Bodenschutztage am 19./20.06.2013 in Altenburg 27.08.2013 Ref. 41, Herr Habermehl 1 Gliederung Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Mehr

Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)

Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) ITVA Regionaltreffen Nordost Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) - Vorgaben der IED zum Ausgangszustandsbericht - Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte

Mehr

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung 1. Räumlicher Geltungsbereich, Zuständigkeit Der Überwachungsplan gilt für alle Störfallbetriebe innerhalb des Saarlandes. Bei Anlagen die dem Bergrecht

Mehr

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

Mehr

LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik

LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen Vortragsinhalt Einführung genehmigungsrechtlicher Rahmen für Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

Steuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten

Steuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Steuerungsinstrumente im Umweltrecht Planungen Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Vorbeugendes Instrument: Vorsorgeprinzip Seite 49 Steuerungsinstrumente

Mehr

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775

Mehr

Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:

Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen: Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der

Mehr

Die UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin

Die UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Die UVPG-Novelle 2017 Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Allgemeines I Die UVPG-Novelle 2017 diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (vom 16. April 2014, Abl. L 124 vom 25.04.2014, S. 1) Zusätzlich:

Mehr

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Muss das so kompliziert sein?

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Muss das so kompliziert sein? Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Muss das so kompliziert sein? IHK Umweltkongress Business and Innovation Center Frankfurt (Oder) GmbH Im Technologiepark 1 15236 Frankfurt (Oder) 01.06.2016

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 70 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 12 Regen, 14.06.2016 Inhalt:

Mehr

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990

Mehr

Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber

Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber ein Planspiel Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber Akteure Vorhabensträger / Planungsträger Genehmigungsbehörde Anhörungsbehörde Träger öffentlicher Belange / Fachbehörden Betroffene (unmittelbar und mittelbar)

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Referent: Dipl.-Ing. (FH) Helmut Wolfanger Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich der Veranstaltung zur Fortbildung von Störfallbeauftragten VCI Hessen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 465 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 16. September 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

Seveso III was ist neu im Störfallrecht?

Seveso III was ist neu im Störfallrecht? Seveso III was ist neu im Störfallrecht? Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Dr. Sigrun Jank GICON-Workshop 16. März 2017 GICON 1 Historie Seveso-Richtlinien 1976: Unfall

Mehr

Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 1368)

Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 1368) Anhang - Verzeichnis der Fundstellen und Abkürzungen Stand: Dezember 2005 AltölV ArbSchG Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 16.4.2002 (BGBl. I S. 1368) Gesetz über die Durchführung

Mehr

Rechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013

Rechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013 IE-Richtlinie Umsetzung in Deutschland und Auswirkungen auf die Unternehmen Rechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013 Spitzenverband der niedersächsischen Wirtschaft 1 1. IVU Richtlinie

Mehr

Übungsfall Go-Kart-Bahn

Übungsfall Go-Kart-Bahn Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage

Mehr

Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht

Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Mehr

Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg

Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg infokommission-kkp TOP 2: Vorbereitung zu Stilllegung und Abbau von KKP 1 und zur Schaffung von Rückbau-Infrastruktur (RBZ/SAL) Michael Nagel (UM)

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 33/34 Tirschenreuth, den 17.08.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Dr. Anja Hentschel

Dr. Anja Hentschel Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von

Mehr

Windenergie- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Windenergie- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Gesetzesänderungen Windenergie- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:

Mehr

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie

Mehr

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014

Mehr

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Mehr

Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ

Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ 1 Überblick IPPC-relevante Regelungen in der IE-R IPPC-Kapitel II Inspektionen Boden Berichtspflichten

Mehr

Auswirkungen der Industrieemissionsrichtlinie. Markus Schüller Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.1 Industrie, Luftreinhaltung

Auswirkungen der Industrieemissionsrichtlinie. Markus Schüller Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.1 Industrie, Luftreinhaltung Auswirkungen der Industrieemissionsrichtlinie Markus Schüller Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.1 Industrie, Luftreinhaltung Inhalt Einleitung Regelungshintergrund Inhalte der IED Auswirkungen BVT,

Mehr

Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen

Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen Expertenworkshop Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Zwischen Flexibilität, Beschleunigung und Rechtssicherheit Würzburg

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,

Mehr

Umweltrecht aktuell 2017

Umweltrecht aktuell 2017 Umweltrecht aktuell 2017 Neues aus dem Immissionsschutzrecht Ministerialrat Klaus-Michael Nernheim Niedersächsisches Ministerium Übersicht Änderungen in der 4. BImSchV Umsetzung der EU-Seveso-III-Richtlinie

Mehr

Amtsblatt Nr. 10/2017 Seite 2 Montag, 7. August 2017

Amtsblatt Nr. 10/2017 Seite 2 Montag, 7. August 2017 Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 10/2017 Montag, 7. August 2017 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322, 88115

Mehr

Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn in Wuppertal. Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen

Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn in Wuppertal. Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn 23.09.2016 in Wuppertal Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen Dr. Joachim Hagmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.baumeister.org

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017 BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August 2017 Arbeitshilfe Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/ Die nachfolgende Übersicht stellt den Regelungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Nr. 4 Brilon, Jahrgang 47

Nr. 4 Brilon, Jahrgang 47 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren

Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren Regierungspräsidium Gießen Windparks auf dem Gebiet der Stadt Alsfeld Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und zum Stand aktueller Verfahren 22. Sept. 2016 Manfred Bender Regierungspräsidium Gießen,

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2749 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen

Mehr

141 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Freitag, 17. November 2017 Nr. 37 I n h a l t Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Erholungs- und Tourismusregion Inn-Salzach

Mehr

1. Genehmigung zur wesentlichen Änderung

1. Genehmigung zur wesentlichen Änderung Bekanntmachung des Landratsamtes Lindau (Bodensee) Öffentliche Bekanntmachung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Az. 32-824-10/03 Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); immissionsschutzrechtliche

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges: 1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die

Mehr

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Änderungen bei der Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsanlagen Vortragsthemen I. Übersicht der Änderungen, Anlagendefinition

Mehr

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung Umweltallianz Hessen, Erfahrungsaustausch StörfallV, Kassel 26.9.2017, Gerald Nitschke HMUKLV 2 3 NaOCL HCL 4 Gliederung Historie der Umsetzung Wesentliche

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen

Mehr

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

Überwachungspläne und Programme. was kommt auf uns zu?

Überwachungspläne und Programme. was kommt auf uns zu? Überwachungspläne und Programme was kommt auf uns zu? Dr. Steffen Wehrens Länder-Immissionsschutztage 2012 Lexxion Verlagsgesellschaft mbh 25./26. September 2012 GfBU-Consult Gesellschaft für Umwelt- und

Mehr

Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg. Dipl.-Ing. Antje Wolf

Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg. Dipl.-Ing. Antje Wolf Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg Dipl.-Ing. Antje Wolf 1 Wahrnehmung der Überwachung Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen obliegt dem Landendesamt für Umwelt,

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim

Mehr

Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung SächsImSchZuVO. Verordnung

Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung SächsImSchZuVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 25. Juni 2014 Nr. 29 / S. 1 Inhaltsübersicht: 98/2014 Öffentliche Bekanntmachung des A.V.E. Eigenbetrieb über den Jahresabschluss

Mehr

2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung

2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und -Überwachungsverordnung und 22a Deponieverordnung Ihr Ansprechpartner: Thomas Casper Durchwahl: Telefon

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0009/16/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 23. November 2016 Nr. 51 / S.1 Inhaltsübersicht: 221/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Sparkassenzweckverbandes der Kreise

Mehr

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 8. Jahrgang Schwelm, 19.01.2015 Nr. 02 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 08.01.2015

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV - Postfach 81 01 40-81901 München Nur per E-Mail an poststelle@... Regierungen Bergämter nachrichtlich an LfU Ihre Nachricht Unser Zeichen

Mehr

Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen

Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen EU-Richtlinie über Industrieemissionen Umsetzung der IE-RL in deutsches Recht Aufgaben der Behörden Umsetzung der

Mehr

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Umsetzung durch Novellierung der Störfall-Verordnung (Umsetzungsfrist

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:

Mehr

nachrichtlich: Landkreise und kreisfreie Städte als untere Bodenschutz- und Wasserbehörden

nachrichtlich: Landkreise und kreisfreie Städte als untere Bodenschutz- und Wasserbehörden LAND BRANDENBURG des Landes Brandenburg Postfach 601150 I 14411 Potsdam Landesamt für Umwelt Der Präsident Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam nachrichtlich: Landkreise und kreisfreie Städte als untere

Mehr

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV

Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV ITAD Standforum Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung (Halle A4), Montag, 14. Mai 2018 Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV Carsten Spohn, ITAD e.v. 1 Rechtsrahmen

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0005/15/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Mehr