Systemisches Beratungskonzept der JRS. 1 Ausgangssituation der Schule. 2 Beratungsfelder der JRS
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- Maya Bauer
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1 Systemisches Beratungskonzept der JRS 1 Ausgangssituation der Schule Die JRS ist eine vierzügige Grundschule mit angegliedertem Schulkindergarten der Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg. Die JRS hat neben dem Hauptstandort Rodenberg noch eine Außenstelle in der Gemeinde Apelern. Es besteht eine gute Verbindung zu den vier Kindertagesstätten der Samtgemeinde werden die 16 Klassen der Grundschule von insgesamt 315 Schülerinnen und Schülern besucht. Diese werden von 24 Lehrkräften und 2 Lehramtsanwärterinnen unterrichtet. Es sind vier sonderpädagogische Lehrkräfte an der Schule tätig. Im Schulkindergarten sind in diesem Schuljahr keine Kinder angemeldet. 2 Beratungsfelder der JRS a) Schullaufbahnberatung Die Schullaufbahnberatung obliegt in erster Linie den Klassenlehrern der 4. Klassen, die im Rahmen der Beratungsgespräche in Bezug auf die Trendmeldungen und Empfehlungen erfolgen (vgl. Erlass). In Einzelfällen kann eine erweiterte Beratung durch eine unabhängige Lehrkraft oder die Schulleitung insbesondere bei gegensätzlichen Ansichten der Klassenkonferenz und Eltern sinnvoll sein. Bei Kindern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, wird zusätzlich durch die Förderschullehrkraft beraten. b) Hochbegabung Viele Eltern begabter oder teilbegabter Kinder sind hilf- und ratlos im Umgang mit der Begabung ihrer Kinder. Fragen der zusätzlichen Förderung, des Überspringens, Verhaltensauffälligkeiten, Überprüfungen und Vermittlung weiterer Ansprechpartner stellen eine wichtige Beratungsaufgabe dar. c) Schulfähigkeit Beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist neben der Feststellung der Schulfähigkeit bei auffälligen Schülern auch eine intensive Beratung der Eltern hinsichtlich der dann zu erfolgenden Maßnahmen (Schulkindergarten, Rückstellung, außerschulische Therapie) notwendig. d) Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes vor der Einschulung und inklusive Beschulung Kinder mit besonderen Einschränkungen müssen ggf. bereits vor der Einschulung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf überprüft werden (bspw. Unterstützungsbedarf im Bereich: Sprache, Sehen, Hören, Geistige Entwicklung etc.). Für die Einleitung eines solchen Verfahrens und die Wahl des richtigen Beschulungsortes ist eine intensive Beratung notwendig. e) Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsfragen Die Erscheinungen und Ursachen (ADS, ADHS, Autismus, Mutismus, Wahrnehmungsstörungen, ) von Verhaltensauffälligkeiten sind sehr vielfältig. Grundsätzlich ist es notwendig und hilfreich, sowohl Eltern als auch Lehrkräfte zu beraten. Dabei steh nicht nur die Fachkompetenz der Förderschullehrer und der Verweis an außerschulische Fachleute (SBZ, Schulpsychologischer Dienst, etc.) im Mittelpunkt, sondern besonders eine
2 Beratung, die in eine umsetzbare Unterstützung für den täglichen Umgang miteinander mündet. Dies können bspw. Verträge, Bewertungs- und Selbstbewertungssysteme oder Belohnungssysteme sein. f) Lernschwierigkeiten Bei auftretenden Lern- und Leistungsschwierigkeiten ist es von besonderer Bedeutung die Ursachen der Probleme zu finden. Hierzu kann eine besondere Überprüfung der Schüler notwendig sein, die noch keine sonderpädagogische Überprüfung darstellen muss. Des Weiteren sind Elterngespräche wichtig, die für Klarheit hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn sorgen und auch den Eltern Sicherheit hinsichtlich der wirklichen Leistungsfähigkeit ihres Kindes geben. Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenhilfe, Lernhilfen (Lernen lernen) und differenzierte Arbeitspläne müssen erstellt werden. g) Motorische Auffälligkeiten Viele Kinder bringen bereits Störungen im motorischen Bereich mit in die Schule (vgl. Bereiche des Gesundheitsamtes). Die gesamte Entwicklung eines Kindes ist eng mit seiner motorischen Entwicklung verzahnt. Daher ist es von großer Bedeutung bei Vorliegen motorischer Einschränkungen über interne Hilfen (Sportförderunterricht) oder externe Unterstützungen (Ergotherapie, KG o.ä.) zu beraten. h) Zuwanderer und Deutsch als Zweitsprache Familien mit Migrationshintergrund benötigen sowohl für den Erwerb der Sprache als auch für erste Orientierungen im Schulsystem elementare Beratung. i) Konflikte zwischen Schülern bzw. Eltern und Lehrkräften Konflikte zwischen Lehrkräften und Schülern bzw. Lehrkräften und Eltern dürfen nicht ungelöst bei Seite geschoben werden, da sie sonst das Verhältnis und damit die Lernsituation dauerhaft und nachhaltig belasten können. 3 Beratungsbedarf der JRS Für alle aufgeführten Beratungsfelder besteht an der JRS ein Bedarf in unterschiedlichem Ausmaß. Bestimmten Beratungsfelder bspw. Schullaufbahnberatung rücken nur zu bestimmten Zeitpunkten in den Fokus der Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Die JRS ist keine Brennpunktschule, dennoch zeigen sich im schulischen Alltag bei zunehmend mehr Schülern Verhaltensproblematiken (ADS/ADHS/Autimus-Spektrum-Störung/mangelnde soziale Kompetenz/Hypersensibilität), für die viele Schüler aber auch Kollegen eine zusätzliche, beratende Unterstützung benötigen. Insbesondere scheint die emotionale und soziale Stabilität bei einer wachsenden Schülerzahl nicht mehr gegeben zu sein. Hier benötigen die Kinder Anleitung und Unterstützung. Diese Schüler haben nicht unmittelbar einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im emotional-sozialen Bereich, gleichwohl bedürfen sie gezielter Hilfe. Die Lehrkräfte der JRS beziffern den Anteil dieser Schüler mit ca. 20%. Auch Eltern dieser Schüler fragen häufig nach Hilfen im Bereich Erziehung und Verbesserung der sozialen Kompetenz ihrer Kinder. Die JRS befindet sich in einem Gebäude mit der Schule am Deister Förderschule für geistige Entwicklung. Aus dieser besonderen Situation ergeben sich für unsere Schüler vielfältige Kontakte und Kooperationen mit der Förderschule und ihren Schülern. Nicht immer verlaufen alle Begegnungen konfliktfrei bzw. zeigen alle Schüler - bspw. in den gemeinsamen Pausen - ein angemessenes und respektvolles Verhalten. Hier ist situationsbezogen eine besondere Beratung bzw. Arbeit mit den Schülern notwendig.
3 4 Umsetzung der Beratungsarbeit an der JRS a) Schullaufbahnberatung Grundsätzlich ist die Schullaufbahnberatung Aufgabe der Klassen- und Fachlehrerlehrer. In besonderen Fällen kann eine Förderschullehrkraft bzw. die Schulleitung hinzugezogen werden. b) Beratung im Arbeitsfeld Hochbegabung Ansprechpartner für die Begabtenförderung ist die Schulleitung. c) Feststellung der Schulfähigkeit Die Entscheidung trifft grundsätzlich die Schulleitung. Die Beratung basiert auf den Ergebnissen der Schuleingangsdiagnostik, den Informationen der Kindertagesstätten und den Hospitationsbeobachtungen der Förderschullehrkräfte, der schulärztlichen Untersuchung und den Auskünften der Eltern. Außerdem kann eine Förderschullehrkraft zur weiteren Beratung hinzugezogen werden. d) Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes vor der Einschulung und inklusive Beschulung Die erste Beratung erfolgt durch die Schulleitung. Nachfolgend werden zuständige Fachkräfte (bspw. Mobiler Dienst Hören/Sehen u.a.) hinzugezogen. e) Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsfragen die Beratungslehrerin und die Schulleitung gegeben werden. Dabei können auch außerschulische Institutionen (bspw. SBZ Obernkirchen, Autimusambulanz u.a.) mit eingebunden werden. f) Lernschwierigkeiten die Beratungslehrerin gegeben werden. Auf Grundlage der individuellen Lernentwicklungsbögen und der individuellen Förderpläne erfolgt ggf. eine ausführliche Beratung durch die Klassenlehrerin und die Förderschullehrerin. g) Motorische Auffälligkeiten die Beratungslehrerin gegeben werden. Eine weitere Beratungsmöglichkeit sind die Sportförderlehrkräfte der JRS. h) Zuwanderer und Deutsch als Zweitsprache die Beratungslehrerin gegeben werden. Ggf. werden außerschulische Partner (VHS, Backhaus etc.) hinzugezogen. i) Konflikte zwischen Schülern bzw. Eltern und Lehrkräften Die erste Beratung erfolgt durch die Beratungslehrerin, die auch als Mediatorin agieren kann.
4 5 Beratungslehrkraft Aufgabenfeld der Beratungslehrerin Das Aufgabenfeld der Beratungslehrerin sind Probleme von Schülern, Eltern und Lehrern, die ihre Ursache in der Schule, in Beziehungsschwierigkeiten sowie in unangemessenen Reaktionen auf diese Konstellationen haben. Grundsätze der Beratung - Beratung ist ein Angebot, das alle Schüler, Lehrkräfte und Eltern in Anspruch nehmen, aber auch ablehnen und jederzeit abbrechen können. - Die Beratungslehrerin schützt das Privatgeheimnis der Ratsuchenden. - Die Beratungslehrerin sorgt für eine offene, angstfreie Gesprächsatmosphäre. - Der Ratsuchende arbeitet aktiv am Problemlösungsprozess mit. - Die Beratungslehrerin achtet die Verantwortungsstruktur in der Schule. Arbeitsmöglichkeiten der Beratungslehrerin Einzelfallhilfen Durch Arbeit zunächst mit einzelnen Kindern und später wenn möglich auch in Kleingruppen sowie in der Zusammenarbeit mit deren Eltern und Lehrern/innen Hilfen geben: bei problematischem Verhalten: Konflikte klären (Beratungsbriefkasten); Eigenes Verhalten reflektieren und andere Verhaltensmuster erarbeiten und trainieren; Möglichkeiten zur Kanalisation von Aggression ausprobieren und anwenden; eine differenzierte Wahrnehmung trainieren; die Selbstsicherheit stärken; gegebenenfalls Hilfen zur Aufnahme einer Therapie geben bei Leistungsproblemen: das Arbeitsverhalten und die Aufmerksamkeit trainieren (Zum Beispiel Basistraining und Strategietraining nach Lauth und Schlottke für Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen) Hilfen zur Zahlvorstellung und zum Verständnis von mathematischen Zusammenhängen gegebenenfalls Hilfen zur Aufnahme einer Therapie sowie die Zusammenarbeit mit Institutionen (Jugendamt, Beratungsstellen, Schulpsychologie, Gesundheitsamt, Kindergarten etc.)
5 bei Ängsten Möglichkeiten der Vorbereitung für Lernkontrollen veränderter Umgang mit der Angst In diesem Zusammenhang Teilnahme an Klassenkonferenzen oder als Moderator bei Gesprächen zwischen Eltern und Lehrer/in, wenn es gewünscht wird. Arbeit mit ganzen Klassen Sozial- und Kooperationstraining gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bei schwerwiegenderen Konflikten der Schüler miteinander Mitarbeit an Konzepten der Schule bspw: Mitarbeit an der Überarbeitung des Konzeptes zur ersten Diagnose des Lernstands der einzuschulenden Kinder (Stationen am Nachmittag / Beobachtungsvormittag). Gewaltprävention Mitarbeit an der Entwicklung eines Konzepts zur Gewaltprävention. Erarbeitung von Inhalten und der Durchführung eines Sozialtrainings in den einzelnen Klassenstufen in einer Arbeitsgruppe. Hilfen für Lehrerinnen und Lehrer Teilnahme an Gesprächen zwischen Kollegen/Kolleginnen oder von einem Kollegen/einer Kollegin mit Eltern als Moderator Adressen von Therapeuten, Ärzten, Psychologen Mithilfe bei der Kontaktaufnahme zu Jugendamt, Gesundheitsamt, Schulpsychologie, Erziehungsberatung Hospitation im Unterricht mit gezielter Beobachtung einzelner Schüler bei problematischem Verhalten oder Leistungsproblemen oder der Klasse z. B. zur Veränderung des Umgangs der Schüler miteinander 7 Evaluation Das Beratungskonzept ist regelmäßig spätestens jedoch nach fünf Jahren auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und anzupassen.
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