Herzlich Willkommen! Aktuelle COVID-19 Förderungen. Harald Gutmayer. Erich Kühnelt. Wolfgang Lindinger.

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1 Herzlich Willkommen! Aktuelle COVID-19 Förderungen Harald Gutmayer Erich Kühnelt Wolfgang Lindinger

2 Aktuelle COVID-19 Förderungen Der richtige Weg zum Zuschuss 11. Februar 2021

3 Agenda Übersicht COVID-19-Förderungen Aktuelle Entwicklungen für indirekt betroffene Branchen Beihilfenrechtliche Aspekte und zwischen der Förderungen

4 Ihre Referenten Harald Gutmayer Steuerberater Director a 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t e harald.gutmayer@ leitnerleitner.com Erich Kühnelt Wirtschaftskammer Wien Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik a 1045 WIEN, Wiedner Hauptstraße 63 t e Erich.Kuehnelt@wko.at Wolfgang Lindinger Steuerberater Director a 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t e wolfgang.lindinger@ leitnerleitner.com

5 Übersicht COVID-19-Förderungen (ohne Kurzarbeit und Garantien) Betrachtungszeitraum Antragsfrist beendet Antragsfrist läuft noch Vorschau I Tranche 1 & 2 Tranche 3 Härtefall-Fonds Phase 1 Phase 2 Stundungen Steuern und Beiträge ÖGK Investitions-Prämie Fristverlängerung für 1. Maßnahme Umsatzersatz Nov/Dez 800 Tranche 1 Tranche 2 Tranche 1 Tranche 2 Ausfallsbonus Phase 1 (Ende noch offen) 4

6 COVID-19- für Unternehmen Aktuelle Entwicklungen 5

7 Übersicht über die zu beachtenden Fristen Antrag Erste Maßnahme Fristverlängerung für erste Maßnahme bis ist in Vorbereitung Investitionsdurchführungszeitraum (bis EUR 20 Mio) Fristverlängerung für Durchführungszeitraum um 1 Jahr ist in Vorbereitung Investitionsdurchführungszeitraum (über EUR 20 Mio) Abrechnung: Spätestens 3 Monate (Fristverlängerung auf 6 Monate in Vorbereitung) ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investitionen 6

8 7

9 Ziele und Fixkosten Ziele Methodik Ersatzrate Fixkosten Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 Beitrag zur Deckung von Fixkosten Zuschuss, der Aufwendungen aus einer operativen inländischen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ( Fixkosten ) kompensieren soll Ersatz förderungsfähige Fixkosten ihd prozentuellen Umsatzausfalls Pauschalierung (30% des Umsatzausfalls als Zuschuss) möglich, wenn Umsatz im letztveranlagten Jahr < EUR und überwiegende Einnahmequelle des Unternehmers) Maximal EUR je Unternehmen Angemessener Unternehmerlohn, Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezug Geschäftsraummieten, Pacht Absetzung für Abnutzung (AfA) Betriebliche Versicherung Zinsaufwand Leasingraten Telekommunikation, Strom, Gas etc Wertverlust verderbliche/saisonale Ware (wenn Wertverlust > 50%) Personalaufwendungen für Stornos, Umbuchungen Personalaufwendungen für den Mindestbetrieb Endgültig frustrierte Aufwendungen (nach , vor ) StB-Bestätigung (max , wenn Zuschuss < EUR ) 8

10 Fördervoraussetzungen Voraussetzungen Sitz oder Betriebstätte in Österreich operative Tätigkeit in Österreich Erzielung von Umsätzen vor dem Umsatzausfall von mindestens 30% im Betrachtungszeitraum 9 Steuerliches Wohlverhalten kein Missbrauch gem 22 BAO in den letzten 3 Jahren EUR kein Abzugsverbot gem 12 Abs 1 Z 10 KStG und keine Hinzurechnungsbesteuerung/ Methodenwechsel gem 10a KStG in letzten 5 Jahren > EUR (Ausnahme Offenlegung bis zu EUR ) kein Sitz/Niederlassung in einem lt EU-Liste nicht kooperativen Land und dort überwiegend Passiveinkünfte erzielt werden für Antragsteller und Geschäftsführer keine Finanzstrafe/Verbandsgeldbuße wegen Vorsatz in den letzten 5 Jahren (Ausnahme Finanzordnungswidrigkeit oder Strafe EUR ) Ausgeschlossen vom FKZ sind: Mittelgroße und große Unternehmen in Schwierigkeiten per bzw am letzten abweichenden Regelbilanzstichtag vor dem ; eigenkapitalstärkende Maßnahmen sind möglich Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren im Zeitpunkt der Antragstellung Unternehmen des Finanz-/Versicherungsbereichs Einrichtungen im Alleineigentum von Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts Einrichtungen im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts mit einem Eigendeckungsgrad < 75% Wenn mehr als 250 Mitarbeiter: Kündigung von mehr als 3 % der Mitarbeiter im Betrachtungszeitraum statt Kurzarbeit (Ausnahme möglich) NPO s isd 34 ff BAO und deren nachgelagerte Unternehmen sowie Unternehmen, die Zahlungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds erhalten haben

11 Antragsfrist und Auszahlung Betrachtungszeitraum bis zu 10 Betrachtungszeiträume wählbar zwischen dem und eine Lücke zwischen den Betrachtungszeiträumen möglich November und/oder Dezember nicht wählbar, wenn durchgehend ein Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch genommen wurde (gilt nicht als Lücke) Beantragung 1. Tranche Beantragung 2. Tranche Schätzung möglich 80% des voraussichtlichen FKZ Wenn unter EUR , selbständige Einbringung möglich Wenn zw EUR und EUR , Plausibilitätsprüfung durch StB, WP oder BilBu erforderlich Ausfallsbonus beachten! Vornahme etwaiger Korrekturen Änderung des Betrachtungszeitraums Auszahlung der restlichen 20% Bestätigung durch StB, WP oder BilBu, wenn insgesamt über EUR

12 Beispiel zur Berechnung der Höhe des es Umsatz im Betrachtungszeitraum (Oktober, November, Dezember 2020 und Jänner, April, Mai 2021) Umsatz im Vergleichszeitraum (Jänner, April, Mai, Oktober, November, Dezember 2019) , ,00 Umsatzrückgang ,00 Umsatzrückgang in % 44,44% Förderbare Fixkosten im Betrachtungszeitraum ,00 Ersatzrate (in Höhe des prozentuellen Umsatzrückgangs) 44,44% ,33 Hinweis: Beihilfendeckel beachten! Anrechnung anderer Förderungen (zb 100%-Garantie, Umsatzersatz) kann zu Kürzung führen. 11

13 Auflagen und Bedingungen, steuerliche Behandlung Die Gewährung des FKZ ist ua davon abhängig, dass Entnahmen und Gewinnausschüttungen vom bis an wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden (maßvolle Dividendenpolitik) vom bis keine Ausschüttung von Dividenden und sonstige (rechtlich nicht zwingende) Gewinnausschüttungen sowie kein Rückkauf eigener Aktien erfolgen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Vergütungen für Unternehmensinhaber, Organe, Mitarbeiter und wesentliche Erfüllungsgehilfen angemessen gestaltet werden insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50 % ihrer Bonuszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2019 ausbezahlt werden zumutbare Maßnahmen gesetzt werden, um Umsätze zu erzielen und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten schadensmindernde Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie gesetzt werden Steuerliche Behandlung ist steuerfrei Achtung: Aufwandskürzung 12

14 13

15 Ziele und Methodik Ziele Methodik Ersatzrate Steuerliche Behandlung Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und die Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 Zuschuss, der einen Teil der Verluste, die ein Unternehmen aufgrund seiner operativen Tätigkeit im Inland erleidet, kompensieren soll Klein- und Kleinstunternehmen 90 % der Verluste alle übrigen Unternehmen 70 % der Verluste Einstufung richtet sich nach der KMU-Definition in der AGVO *) Maximal EUR 3 Mio pro Unternehmen, Untergrenze EUR 500,00 ist steuerfrei Achtung: Aufwandskürzung 14 *) Klein- und Kleinstunternehmen: Mitarbeiterzahl < 50 UND Jahresumsatz oder Bilanzsumme EUR 10 Mio (inkl. verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen)

16 15 Fördervoraussetzungen Voraussetzungen Steuerliches Wohlverhalten kein Missbrauch gem 22 BAO in den letzten 3 Jahren EUR kein Abzugsverbot gem 12 Abs 1 Z 10 KStG und keine Hinzurechnungsbesteuerung/ Methodenwechsel gem 10a KStG in letzten 5 Jahren > EUR (Ausnahme Offenlegung bis zu EUR ) kein Sitz/Niederlassung in einem lt EU-Liste nicht kooperativen Land und dort überwiegend Passiveinkünfte erzielt werden für Antragsteller und Geschäftsführer keine Finanzstrafe/Verbandsgeldbuße wegen Vorsatz in den letzten 5 Jahren (Ausnahme Finanzordnungswidrigkeit oder Strafe EUR ) Sitz oder Betriebstätte in Österreich operative Tätigkeit in Österreich Erzielung von Umsätzen vor dem Umsatzausfall von mindestens 30% im Betrachtungszeitraum Ausgeschlossen vom sind: Mittelgroße und große Unternehmen in Schwierigkeiten per bzw am letzten abweichenden Regelbilanzstichtag vor dem ; eigenkapitalstärkende Maßnahmen sind möglich Unternehmen mit anhängigem Insolvenzverfahren im Zeitpunkt der Antragstellung Unternehmen des Finanz-/Versicherungsbereichs Einrichtungen im Alleineigentum von Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts Einrichtungen im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts mit einem Eigendeckungsgrad < 75% Wenn mehr als 250 Mitarbeiter: Kündigung von mehr als 3 % der Mitarbeiter im Betrachtungszeitraum statt Kurzarbeit (Ausnahme möglich) NPO s isd 34 ff BAO und deren nachgelagerte Unternehmen sowie Unternehmen, die Zahlungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds erhalten haben

17 Betrachtungszeitraum und Umsatzausfall 2020/ Betrachtungszeitraum Umsatzausfall 16 Betrachtungszeitraum bis zu 10 Betrachtungszeiträume wählbar zwischen dem und Achtung: keine Lücke zwischen den Betrachtungszeiträumen möglich Ausnahme: im November und/oder Dezember wurde durchgehend ein Lockdown- Umsatzersatz in Anspruch genommen (gilt nicht als Lücke) Änderung des gewählten Betrachtungszeitraums ist im Zuge der Beantragung für die Auszahlung der zweiten Tranche möglich Berechnung Umsatzausfall durch Gegenüberstellung der Umsätze im gewählten Betrachtungszeitraum mit jenen Umsätzen im Vergleichszeitraum 2019

18 Berechnungsmethodik + Erträge - Aufwendungen (abzugsfähige Betriebsausgaben) + Kürzungsbeträge (soweit nicht bereits berücksichtigt) + Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge (außer Erträge aus Abgang Anlagevermögen) - Personalaufwendungen - Materialaufwendungen - bezogene Leistungen - sonstige betriebliche Aufwendungen (ausgenommen außerplanmäßige AfA und Aufwendungen aus Abgang Anlagevermögen) - Zinsaufwand (soweit er Zinsertrag übersteigt, verbleibender Zinsaufwand im Verhältnis Finanzanlagevermögen zu Aktiva auszuscheiden) - Bestätigung StB (max ,00) + Beteiligungserträge, wenn diese > 50 % der Umsätze + Versicherungsleistungen + COVID-19-Zuwendungen von Gebietskörperschaften + KUA-Beihilfen + Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz = förderfähiger Verlust 17

19 Berechnungsbeispiel Betrachtungszeitraum Oktober 2020 bis März 2021 Umsatz im Betrachtungszeitraum ,00 Umsatz im Vergleichszeitraum (Jänner, Februar, März, Oktober, November, Dezember 2019) ,00 Umsatzrückgang ,00 Umsatzrückgang in % 60,00 % 18 Erträge im Betrachtungszeitraum ,00 - Aufwendungen im Betrachtungszeitraum ,00 + Kürzungsbeiträge ,00 = förderfähiger Verlust im Betrachtungszeitraum ,00 Ersatzrate (Beispiel mittelgroßes Unternehmen) 70 % ,00

20 Auflagen und Bedingungen Die Gewährung des es ist ua davon abhängig, dass Entnahmen und Gewinnausschüttungen vom bis an wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden (maßvolle Dividendenpolitik) vom und keine Ausschüttung von Dividenden und sonstige (rechtlich nicht zwingende) Gewinnausschüttungen sowie kein Rückkauf eigener Aktien erfolgen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Vergütungen für Unternehmensinhaber, Organe, Mitarbeiter und wesentliche Erfüllungsgehilfen angemessen gestaltet werden insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50 % ihrer Bonuszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2019 ausbezahlt werden zumutbare Maßnahmen gesetzt werden, um Umsätze zu erzielen und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten schadensmindernde Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie gesetzt werden 19

21 Antragsfrist und Auszahlung Betrachtungszeitraum Beantragung 1. Tranche Beantragung 2. Tranche Auszahlung ihv 70% des (voraussichtlichen) es Schätzung des Umsatzausfalles und des Verlustes (Prognoserechnung) Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erforderlich Auszahlung der restlichen 30% des es Korrekturen möglich; auch der Betrachtungszeitraum kann geändert werden Gutachterliche Stellungnahme durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erforderlich 20 Beantragung ausschließlich über FinanzOnline durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter möglich

22 Ausfallsbonus & Umsatzersatz für

23 Ausfallsbonus vorbehaltlich der Richtlinie monatsweise Betrachtung (bis Juni) und Beantragung Umsatzausfall mindestens 40 % im beantragten Monat Ersatz von 30 % des Umsatzausfalls, max p.m. 15 % Ausfallsbonus (max p.m.) 15 % Vorschuss auf FKZ II (max p.m.) Beantragung FinanzOnline, ab 16. des Folgemonats erstmals ab voraussichtlich auch rückwirkend für November und Dezember

24 Ausfallsbonus vorbehaltlich der Richtlinie Ausfallsbonus kann auch ohne Einreichung des FKZ bzw. beantragt werden = 15 % Zuschuss pro Monat Beihilfenrecht: Ausfallsbonus 15 % de minimis? (keine Anrechnung auf beihilferechtl. Obergrenze für FKZ )

25 Umsatzersatz vorbehaltlich der Richtlinie mindestens 50 % der Umsätze mit direkt Betroffenen im November und/oder Dezember 2019 (Vergleichszeitraum) direkt oder im Auftrag Dritter (z.b. Eventagentur) Umsätze mit direkt Betroffenen gem. MaßnahmenVOs Unternehmen muss wissen, wann welche Geschäftspartner direkt von Lockdown- Maßnahmen-Vos betroffen waren! mehrere Betrachtungszeiträume (gem. den Lockdown-VOs) 40 % Umsatzausfall in Nov./Dez. Beantragung über FinanzOnline grundsätzlich durch StB/WP/BiBu ab Februar bis (außer unter pro Monat)

26 Umsatzersatz für vorbehaltlich der Richtlinie Umsatzersatz: anteilig auf BZR fallender Vergleichsumsatz begünstigter Umsatz festzustellen (Umsatz mit dir. Betr.) mal branchenspezifischen Prozentsatz Deckelung mit Umsatzausfall im BZR; Kurzarbeitsbeihilfe wird bei Berechnung (Deckelung) berücksichtigt. keine Kündigungen ab RL-Wirksamkeit/Antragsbeginn für die Dauer der gewählten Betrachtungszeiträume Obergrenze oder höher? (max. 1,8 Mio. ) Voraussetzung steuerliches Wohlverhalten (u.a. keine rechtskräftige Finanzstrafe von über in den letzten fünf Jahren).

27 Beihilfenrechtliche Aspekte & zwischen den Förderungen 26

28 Beihilfengrenzen +7 Mio 90 Mio De-minimis Härtefallfonds Ausfallsbonus(?) +1 Mio Umsatzersatz FKZ Vorschuss 100%-Garantien Indirekt-Umsatzersatz 3 Mio I 27

29 Anwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten Lockdown-Umsatzersatz FKZ und können nicht nebeneinander beantragt werden. 2. Zunächst FKZ beantragen, dann auf umstellen. FKZ wird auf angerechnet. 3. Wird beantragt, dann kann kein FKZ mehr beantragt werden. 28

30 Anwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten Lockdown-Umsatzersatz FKZ und Umsatzersatz können nebeneinander beantragt werden. Wenn Umsatzersatz für gesamtes Monat gewährt wurde, dann dürfen diese Monate beim FKZ nicht ausgewählt werden. Wenn FKZ höher ist als der gewährte Umsatzersatz, kann der Umsatzersatz zurückbezahlt werden (vor Beantragung des FKZ ). 29 und Umsatzersatz können nebeneinander beantragt werden. Wenn Umsatzersatz für gesamtes Monat gewährt wurde, dann dürfen diese Monate beim nicht ausgewählt werden. Wenn höher ist als der gewährte Umsatzersatz, kann der Umsatzersatz zurückbezahlt werden (vor Beantragung des FKZ ).

31 Anwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten Lockdown-Umsatzersatz FKZ und Umsatzersatz können nebeneinander beantragt werden. Wenn Umsatzersatz für Teile eines Monats gewährt wurde, dann wird der aliquot (tageweise) gekürzt. Wenn Kürzungsbetrag höher ist als der gewährte Umsatzersatz, kann der Umsatzersatz zurückbezahlt werden (vor Beantragung des FKZ ). und Umsatzersatz können nebeneinander beantragt werden. Wenn Umsatzersatz für Teile eines Monats gewährt wurde, dann wird der förderfähige Verlust um den Umsatzersatz gekürzt. 30

32 Anwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten Ausfallsbonus FKZ kann (muss) nach dem Ausfallsbonus beantragt werden. 50% des Ausfallsbonus (= Vorschuss) wird auf FKZ angerechnet Auswirkungen auf Liquidität beachten (70% des voraussichtlichen FKZ vs. 15/30% des monatlichen Umsatzausfalls) 9. und Ausfallsbonus?? 31

33 Geeignet für EPU? Beantragung Bestätigung erforderlich? Tranche 1: bis Tranche 2: bis Tranche 1: bis Tranche 2: bis abhängig von der Antragsart und -höhe ja Härtefallfonds bis abhängig von Zuschusshöhe bis nein Ausfallsbonus ab Evtl. bei Endabrechnung Hilfe für indirekt betroffene U.?? 32

34 beograd bratislava budapest graz innsbruck kecskemét linz ljubljana praha ried salzburg 33 sarajevo wien zagreb zürich sofia

35 LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3 t f e beograd.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Tax s.r.o. SK BRATISLAVA, UNIQ. Staromestská 3 t f e bratislava.office@leitnerleitner.sk Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12 t f e budapest.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 8041 GRAZ, Liebenauer Tangente 6 t f e graz.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Tirol GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 6020 INNSBRUCK, Sillgasse 12 t f e innsbruck.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Tax Kft H 6000 KECSKEMÉT, Munkácsy Mihály u. 19 t e kecskemet.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t f e linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 t f e ljubljana.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Tax s.r.o. CZ PRAHA 8, Voctářova 2449/5 t e praha.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4910 RIED, Bahnhofstraße 14 t f e ried.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 t f e salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Ul. Hiseta 15 t e sarajevo.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t f e wien.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Heinzelova ulica 70 t f e zagreb.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Zürich AG CH 8032 ZÜRICH, Zeltweg 7 t f e zuerich.office@leitnerleitner.com Kooperationen & Mitgliedschaften Tascheva & Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 t f e office@taschevapartner.com

36 Zur Organisation und Nachbetreuung der Veranstaltung werden jene Daten, welche Sie dem Organisator der Veranstaltung bei der Anmeldung bekannt gegeben haben, innerhalb der LeitnerLeitner-Gruppe verarbeitet. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter /de/at/datenschutz.

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