AIFMG: Steuerliche Aspekte und Private Clients

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1 AIFMG: Steuerliche Aspekte und Private Clients Tatjana Polivanova, StB Wien

2 ÜBERBLICK Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Steuerlicher Fondsbegriff Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung Auswirkungen auf die einzelnen Produkte Jedem Anleger seinen Fonds? 2

3 3 AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

4 AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Fondsregulierung vor dem InvFG 2011 als Rahmenwerk für offene alternative Investmentfonds, die österreichischen Investmentfonds vergleichbar sind KMG als Zulassungsgrundlage für (vor allem geschlossene) alternative Fondsstrukturen (zb Hedge-Fonds und Private Equity) AIFM Richtlinie als Ausfluss der Finanzkrise Begrenzung systemischer Risiken Verbesserung des Schutzes der Zielunternehmen von Private Equity Fonds Verbesserung des Anlegerschutzes Schaffung eines Binnenmarktes für alternative Investmentfonds nach dem InvFG ImmoInvFG + AIFMG + KMG 4

5 AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Rechtlicher Rahmen (1) inländische AIF isd InvFG 2011 Spezialfonds, Pensionsinvestmentfonds, OGA InvFG 2011: Auflage, Produktvorschriften, Steuervorschriften AIFMG: Verwaltung, Vertrieb inländische alternative Immobilienfonds isd ImmoInvFG AIFMG: Verwaltung, Vertrieb ImmoInvFG : Auflage, Produktvorschriften, Steuervorschriften inländische AIF in Immobilien geschlossene KG, Immobiliengesellschaft AIFMG: Verwaltung, Vertrieb ImmoInvFG: Steuervorschriften 5

6 AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Rechtlicher Rahmen (2) sonstige inländische AIF geschlossene Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften InvFG 2011: Steuervorschriften AIFMG: Verwaltung, Vertrieb ausländische AIF in Immobilien KG, SICAV, FCP, Immo-AG ImmoInvFG: Steuervorschriften AIFMG: Vertrieb ausländische sonstige AIF KG, SICAV, FCP, AG, Trusts InvFG 2011: Steuervorschriften AIFMG: Vertrieb 6

7 AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Eckpunkte des AIFMG (1) AIFMG richtet sich ausschließlich an Manager von AIF AIFMG richtet sich nicht an AIF Regulierung des AIF ist nach dem Willen der EU der nationalen Rechtsordnung ohne Beeinflussung durch europäisches Recht überlassen AIFMG definiert jedoch den Begriff des AIF ( 2 Abs 1 Z 1 AIFMG) jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient ESMA Guidelines vom

8 AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Eckpunkte des AIFMG (2) AIFMG regelt Verwaltung und Vertrieb Vertrieb an institutionelle Anleger an Privatanleger, sofern Investmentfonds isd InvFG Immobilienfonds isd ImmoInvFG bestimmte AIF in Immobilien, sofern die Voraussetzungen gem 48 Abs 5 AIFMG (zb Risikostreuung, Höchstleverage) eingehalten werden bestimmte Managed-Futures Fonds, sofern die Voraussetzungen gem 48 Abs 7 AIFMG eingehalten werden vergleichbare ausländische Rechtsgebilde 8

9 9 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

10 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Besteuerungskonzept Fondsmanager erwirtschaftet Zinsen, Dividenden, Kursgewinne Fondsvermögen (fiktive) Ausschüttung Depotbank ermittelt den Gewinn des Fondsvermögens Gewinn wird ausgeschüttet oder thesauriert ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne werden beim Anleger besteuert (fiktive Ausschüttung) Anleger 10

11 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Konzept der Fondsbesteuerung (1) Transparenzprinzip Fonds unterliegt keiner Steuerpflicht Anleger sind Miteigentümer (Treuhänder) am Fondsvermögen und an den Erträgen des Fonds und müssen daher diese versteuern Periodenverschiebung Steuertatbestand 1: Ausschüttung im Zuflusszeitpunkt (ex date) Steuertatbestand 2: nicht ausgeschüttete Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge), die vier Monate nach dem Ende des Fondsgeschäftsjahres zufließen (Zuflussfiktion) Gleichstellung mit der Direktveranlagung hinsichtlich der Einkunftsart und des Steuersatzes 11

12 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Konzept der Fondsbesteuerung (2) Beispiel: Im Rahmen der Depotverwaltung fallen Dividenden von EUR , Anleihezinsen von EUR und Veräußerungsgewinne von EUR an. Darüber hinaus wird eine Vermögensverwaltungsgebühr von EUR verrechnet. Direktveranlagung Steuerschuld BMGL = (Dividenden + Zinsen + Saldo aus Veräußerungsgewinnen und -verlusten; mindestens EUR 0) = EUR Steuer: EUR Verluste sind nicht vortragsfähig und nur gegen positive Einkünfte aus anderen Depots verrechenbar Aufwendungen dürfen nicht in Abzug gebracht werden Besteuerung im Zeitpunkt des Zuflusses Fondsveranlagung Steuerschuld BMGL = (Dividenden + Zinsen + Saldo aus Veräußerungsgewinnen und -verlusten Aufwendungen; mindestens EUR 0) = EUR Steuer: EUR (Ausschüttung) bzw EUR (Thesaurierung) Verluste sind auf spätere Fondsgeschäftsjahre vortragsfähig Aufwendungen dürfen im Fonds in Abzug gebracht werden Besteuerung bei Ausschüttung an den Anleger, spätestens 4 Monate nach dem Ende des FGJ Thesaurierung bei Substanzgewinnen (40%) 12

13 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Konzept der Fondsbesteuerung (3) Meldeverfahren und Unterschied zwischen Meldefonds der steuerliche Vertreter meldet die Bemessungsgrundlage und die KESt auf die Ausschüttung und den ausschüttungsgleichen Ertrag an die OeKB ( Anteilinhaber wird nur auf die tatsächlichen Erträge, die ausgeschüttet werden oder als ausgeschüttet gelten, besteuert Nicht-Meldefonds weder die Bemessungsgrundlage noch die KESt auf die Ausschüttung und den ausschüttungsgleichen Ertrag werden an die OeKB gemeldet (keine Eintragung in Anteilinhaber wird auf die gesamte Ausschüttung und einen pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Ertrag (mindestens 10% des NAV) zum besteuert außer bei Selbstnachweis 13

14 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Steuerlicher Fondsbegriff im Überblick (1) vor dem AIFMG inländische Fonds: OGAW, OGA i.s.d. InvFG 2011, Spezialfonds, Pensionsinvestmentfonds, Immobilieninvestmentfonds ausländische Fonds: unabhängig von der Rechtsform jedes risikogestreute Kapitalvermögen nach dem AIFMG in- und ausländische OGAW in- und ausländische Alternative Investmentfonds (AIF) in- und ausländische Alternative Investmentfonds (AIF) in Immobilien unabhängig von der Rechtsform jedes risikogestreute ausländische Vermögen, das niedrig besteuert wird Anwendung ab dem FGJ, das nach dem beginnt (derzeit) keine Übergangsvorschriften 14

15 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Steuerlicher Fondsbegriff im Überblick (2) Fondsstruktur vor dem AIFMG nach dem AIFMG Unterschied inländische OGAW (= Investmentfonds isd InvFG 2011) Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung keine Änderungen ausländische OGAW Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung keine Änderungen inländische AIF isd InvFG 2011 Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung keine Änderungen inländische Immobilienfonds isd ImmoInvFG inländische Immobilienkapitalgesellschaften Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung keine Änderungen keine Fondsbesteuerung keine Fondsbesteuerung keine Änderungen inländische Kapitalgesellschaften mit sonstigem Vermögen keine Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung aufgrund der AIF-Eigenschaft Änderung 15

16 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Steuerlicher Fondsbegriff im Überblick (3) Fondsstruktur vor dem AIFMG nach dem AIFMG Unterschied inländische Personengesellschaften mit Immobilien oder sonstigem Vermögen keine Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung aufgrund der AIF-Eigenschaft Änderung ausländische Immobilienkapitalgesellschaften (meistens Risiko der) Fondsbesteuerung keine Fondsbesteuerung Änderung risikogestreuter ausländischer Organismus mit Immobilienvermögen Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung aufgrund der AIF-Eigenschaft oder bei Niedrigbesteuerung (nahezu keine) Änderung nicht risikogestreuter ausländischer Organismus mit Immobilienvermögen keine Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung aufgrund der AIF-Eigenschaft Änderung risikogestreuter ausländischer Organismus mit Kapitalvermögen Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung aufgrund der AIF-Eigenschaft oder bei Niedrigbesteuerung (nahezu keine) Änderung ausländischer Organismus mit sonstigem Vermögen keine Fondsbesteuerung Fondsbesteuerung aufgrund der AIF-Eigenschaft Änderung 16

17 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Steuerlicher Fondsbegriff im Überblick (4) Erläuterungen zur Tabelle Arbeitshypothesen Veranlagung Angebot an mehrere Anleger Organismus ungeachtet der Rechtsform, somit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Trustformen risikogestreutes Immobilienvermögen mindestens 10 Immobilien innerhalb von 4 Jahren überwiegende Eigenkapitalfinanzierung Einzelobjektgrenze 20% risikogestreutes Kapitalvermögen mindestens 6 unterschiedliche Wertpapiere Kein operatives Element 17

18 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN AIFMG und Fondsbesteuerung Auswirkungen des AIFMG Aufgrund der Ausweitung des steuerlichen Fondsbegriffs auf AIF sind auf der Fondsebene sämtliche Einkünfte denkbar, somit Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) sonstige Einkünfte, zb aus Vermietung von Flugzeugen ( 29 Z 3 EStG) Einkünfte aus Veräußerung der Immobilien ( 30 EStG) Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, zb Veräußerung von Edelmetallen ( 31 EStG) Für die genannten Einkünfte gelten unterschiedliche Ermittlungsvorschriften Verlustausgleichsverbot unterschiedliche Steuersätze 18

19 STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN AIF = Fonds nach 186 oder 188 InvFG 2011 Vorschriften des InvFG 2011 oder ImmoInvFG EStG Kapitalvermögen Immobilienvermögen sonstiges Vermögen Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) nach Abzug der Aufwendungen 40% nicht ausgeschütteter Substanzgewinne vorläufig steuerfrei Bewirtschaftungs-und Aufwertungsgewinne nach 14 ImmoInvFG Befreiung für ausländische Immobilienerträge aus Befreiungsstaaten Einkünfte isd 28, 29 Z 3 oder 31 EStG keine Befreiungen Freibeträge? Verlustverrechnung Verlustvortrag eingeschränkte Verlustverrechnung kein Verlustvortrag eingeschränkte Verlustverrechnung kein Verlustvortrag Steuerpflicht der Ausschüttung und des ausschüttungsgleichen Ertrages Steuerpflicht des ausschüttungsgleichen Ertrages Steuerpflicht der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Ertrages Meldung der KESt auf Ausschüttung und ausschüttungsgleiche Erträge an OeKB Meldung der KESt auf ausschüttungsgleiche Erträge an OeKB keine Meldung vorgesehen Steuersatz 25% Kapitalertragsteuer Steuersatz 25% vs Tarifbesteuerung Kapitalertragsteuer Tarifbesteuerung Korrektur der Anschaffungskosten Korrektur der Anschaffungskosten keine Korrektur der Anschaffungskosten 19

20 20 AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERMÖGENSVERWALTUNG

21 AIFMG UND VERMÖGENSVERWALTUNG ETF auf Edelmetalle Kollektivanlagevermögen (Fonds) nach zb Schweizer Recht mit physischer Veranlagung in Gold vor dem AIFMG Qualifikation als Zertifikat mangels Risikostreuung nach dem AIFMG (voraussichtlich) Einstufung als AIF, somit Anwendung der Fondsbesteuerungsgrundsätze Besteuerung der Anleger nach dem Transparenzprinzip (= Zurechnung der Erträge an den Anleger) Problembereich Altbestand Gewährung der KESt-Gutschrift beim Kauf vor dem BMF: keine Überführung des Altbestandes an Indexzertifikaten ins neue System 21

22 AIFMG UND VERMÖGENSVERWALTUNG Private Equity Fonds SICAV SIF nach luxemburgischem Recht mit Veranlagung in wesentliche Beteiligungen an Zielgesellschaften vor dem AIFMG Qualifikation als Kapitalgesellschaft mangels Kapitalveranlagung bzw aufgrund des Einflusses auf die operative Tätigkeit der Zielgesellschaften nach dem AIFMG voraussichtlich AIF, somit Anwendung der Fondsbesteuerungsgrundsätze Besteuerung der Anleger nach dem Transparenzprinzip (= Zurechnung der Erträge an den Anleger) Problembereiche: Übergang zur Fondsbesteuerung? Verlustvorträge? Meldeverfahren? Altbestandsschutz für Anteile? 22

23 AIFMG UND VERMÖGENSVERWALTUNG börsennotierte Immobilien-AG deutsche oder österreichische AG mit Immobilienentwicklung, Vermietung und Veräußerung vor dem AIFMG Qualifikation als Kapitalgesellschaft nach dem AIFMG ungeklärt ob AIF isd AIFMG aber steuerlich ohne Bedeutung, da der Anleger weiterhin nach Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen besteuert wird 23

24 AIFMG UND VERMÖGENSVERWALTUNG Zusammenfassung: Jedem Anleger einen Fonds? Eckpunkte ausländischer AIF Anleger aus dem Familienkreis ein (außenstehender) Vermögensverwalter aufsichtsrechtliche Beurteilung kein AIF isd AIFM RL steuerliche Beurteilung ausländischer Fonds nach 188 Abs 1 InvFG 2011 Vorteile Verrechnung der Aufwendungen (Depotbankgebühren, Vermögensverwaltergebühr) Vortrag der realisierten Kursverluste steuerlicher Thesaurierungseffekt für 40% der Substanzgewinne eventuell Umsatzsteuerbefreiung für Gebühren 24

25 25 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

26 Tatjana Polivanova-Rosenauer / Partnerin, Wien ist Steuerberaterin und Partnerin bei LeitnerLeitner. Ihr Schwerpunkt liegt in der Besteuerung von Finanzprodukten aus dem Blickwinkel des österreichischen und des internationalen Steuerrechts. Zusammen mit Frau Prof. Kirchmayr leitet sie die Bankengruppe und beschäftigt sich mit der steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Strukturierung der Finanzprodukte und der steuermotivierten Veranlagungen im institutionellen Bereich und für Privatinvestoren. Sie publiziert laufend zur Besteuerung von Finanzprodukten und wird als Experte für Finanzprodukte im World Tax International genannt. Vor ihrem Einstieg bei LeitnerLeitner in 2002 war sie in den Steuerabteilungen einiger Big Four in Österreich und darüber hinaus beim International Bureau of Fiscal Documentation, Amsterdam, tätig. T E tatjana.polivanova@leitnerleitner.com 26

27 Legal Disclaimer Die vorstehenden Ausführungen sind lediglich eine Kurzzusammenfassung ausgewählter Punkte der Besteuerung von Kapitalvermögen. Mangels einer veröffentlichten Finanzverwaltungspraxis zu den in dieser Darstellung angesprochenen Punkten kann eine abweichende Auffassung der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die konkreten steuerlichen Konsequenzen sind von den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Anlegers abhängig. Die vorstehenden Ausführungen sind nur allgemeiner und zum Teil theoretischer Natur und können daher eine Steuer- und Rechtsberatung keinesfalls ersetzen. 27

28 Praha TSCHECHIEN SLOWAKEI Linz Salzburg Wien Bratislava Budapest Zürich ÖSTERREICH UNGARN SCHWEIZ RUMÄNIEN SLOWENIEN Ljubljana Zagreb KROATIEN BOSNIEN UND HERZEGOWINA Sarajevo Beograd SERBIEN Bucureşti 28

29 LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Uzun Mirkova 3 T , F , E office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 T , F , E bratislava.office@bmbleitner.sk Leitner + Leitner Consulting SRL RO BUCUREŞTI, Str Gara Herastrau 2-4, Et 7 T , F , E bukarest.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12, Viziváros Office Center T , F , E office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T , F , E linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 T , F , E office@leitnerleitner.si VORLÍČKOVÀ PARTNERS s.r.o. CZ PRAHA 1, Jungmannova 31 T , F , E office@vorlickova.com LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 T , F , E salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Kranjčevićeva 4a/I T , F , E office@leitnerleitner.ba LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F , E wien.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Radnička cesta 47/II T , F , E office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZÜRICH, Bahnhofstraße 69a T , F , E zuerich.office@leitnerleitner.com 29

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