Brandschutztechnische Sanierung Bürgerhaus Weckesheim (Bestandsbau) Kastanienweg Reichelsheim/Weckesheim

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1 Büro von der Heid GbR -1- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 B r a n d s c h u t z k o n z e p t Baumaßnahme: Brandschutztechnische Sanierung Bürgerhaus Weckesheim (Bestandsbau) Kastanienweg Reichelsheim/Weckesheim Bauherr: Magistrat der Stadt Reichelsheim (Wetterau) Bingenheimer Str Reichelsheim 1.Ausfertigung aufgestellt: Nidda, den Aufsteller: Bauherr:

2 Büro von der Heid GbR -2- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Auftrag Seite 3 2. Objektbeschreibung Seite 3 3. Beurteilungsgrundlagen Seite 4 4. Darstellung der Schutzziele Seite 5 5. Baurechtliche Einstufung/Gebäudeklasse Seite 5 6. Brandschutztechnische Beurteilung Seite 6-16 gem. Anlage 2 zum Bauvorlagenerlass vom 20. September Brandschutzkonzept a) Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Seite 6 b) Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung - Hydranten Seite 6 c) Löschwasser-Rückhaltung Seite 6 d) System der äußeren und inneren Abschottung in Brandabschnitte, Bauteil- und Baustoffanforderung nach 13 HBO Seite 6-10 e) Lage, Anordnung und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und im Gebäude Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung Seite f) Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall, Lauflinie- u.länge Seite 13 g) Höchstzulässige Nutzerzahl/Bestuhlungspläne Seite 13 h) Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere Leitungsanlagen im Bereich von Rettungswegen Seite 13 i) Lüftungsanlagen Seite j) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Seite 14 k) Alarmierungseinrichtungen Seite l) Lage und Anordnung von Feuerlöschern Seite 15 m) Sicherheitsstromversorgung Seite 15 n) Aufzugsanlagen Seite 15 o) Brandmeldeanlagen Seite 16 p) Feuerwehrpläne Seite 16 q) Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegepläne Seite 16 r) Abweichungen Seite 16 s) Rechenverfahren zur Ermittlung v. Brandschutzklassen Seite 16 t) Benennung der für den Brandschutz verantwortlichen Person Seite 16 Anlagen zum Brandschutzkonzept Anlage Lageplanskizze M. 1:500 Anlage Grundriss Untergeschoss M. 1:125 Anlage Grundriss Erdgeschoss M. 1:125

3 Büro von der Heid GbR -3- Rebenstr. 3, Nidda, Tel / Anlass und Auftrag Mit Schreiben vom wurde der Unterzeichner durch den Magistrat der Stadt Reichelsheim beauftragt für das Bürgerhaus Weckesheim ein Brandschutzkonzept zu erstellen. 2. Objektbeschreibung Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein baulich zusammenhängendes Bauwerk. Die heute vorzufindende Bestandssituation basiert auf dem ursprünglichen Neubau von 1963/64 mit mehreren späteren An- und Umbaumaßnahmen, diese im einzelnen: - Neubau Dorfgemeinschaftshaus 1963/64 - Anbau Gruppenraum (jetziger Clubraum) und Keglerstube Sanierungsmaßnahmen mit Dachaufbau (abgewalmtes Satteldach) 1987/88 - Toilettenanbau 2002/2003 Original-Bauscheine lagen zur Beurteilung nicht vor! Die Nutzung als Bürgerhaus erstreckt sich von reinen Sportveranstaltungen bis hin zu Festveranstaltungen, sowie Veranstaltungen des örtlichen Vereinslebens. Direkt angrenzend an die Halle befindet sich zusammenhängend eine Speisegaststätte mit Kegelbahn im UG. Im Rahmen von Veranstaltungen und Feierlichkeiten erfolgt die Bewirtschaftung von der Gaststätte mit Küche, wobei die Halle und Gasträume über Falt- und Schiebetüren im räumlichen Zusammenhang stehen. Das Bestandsgebäude weist folgende Maße auf: - Gesamtlänge 39,5 m - Breite (Haupttrakt) 17,0 m - lichte Hallenlänge 20,0 m - lichte Hallenbreite 12,4 m - lichte Hallenhöhe (bis UK. abgehängte Decke) 5,5 m - Hallennutzfläche (ohne Bühne) 248,0 m²

4 Büro von der Heid GbR -4- Rebenstr. 3, Nidda, Tel / Beurteilungsgrundlagen Die Grundlagen für dieses Brandschutzkonzept bilden insbesondere: - Bestandspläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) durch die Stadt Reichelsheim zur Verfügung gestellt. - Original-Bauscheine aus den verschiedenen Bauphasen lagen zur Beurteilung nicht vor! - Ortsbegehung am (Vorbegehung) mit Frau Klöppel/Stadtbauamt Reichelsheim. - Örtliche Bestandsaufnahme am Gemeinsame Ortsbegehung mit Frau Klöppel (Stadtbauamt Reichelsheim), Frau Kasprzyk (Bauaufsicht), Herrn Langstrof (Vorbeugender Brandschutz), Heiko von der Heid (Büro von der Heid). - Hessische Bauordnung HBO Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) vom vom Juni Richtlinie über Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen M- LÜAR, Fassung Richtlinie über Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen LAR, Stand März Verordnung über Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnung, Fassung DVGW, Arbeitsblatt W 405, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. - BGV A8 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. - DIN Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA). - DIN 4844 Sicherheitskennzeichnung. - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. - DIN Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. - DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen. - DIN Brandschutzordnungen. - DIN Brandmeldeanlagen. - Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach DIN EN3 und BGR 133.

5 Büro von der Heid GbR -5- Rebenstr. 3, Nidda, Tel / Darstellung der Schutzziele In 13 Hessische Bauordnung sind die allgemeinen Schutzziele des Brandschutzes wie folgt definiert: Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist, sowie wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können. Im Speziellen bedeutet das für diese bauliche Anlage: Die Nutzer des Gebäudes sollen dies zügig verlassen können, ohne in eine für Leib und Leben bedrohliche Situation zu geraten. Dies muss nach dem Prinzip der Selbstrettung für alle körperlich und geistig gesunden Personen möglich sein. Die Feuerwehr muss durch vorbeugende Maßnahmen in der Lage sein, wirksam zu retten, vorrangig auch solche Personen, die dazu aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung nicht selbst in der Lage sind sowie die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Sicherstellung der Löschwasserversorgung. Schutz vor Verlust der baulichen Anlage und der im Gebäude untergebrachten Werte (Sachschutz). Schutz der Umwelt (Menschen, Wasser, Boden und Luft sollen nicht in gefährlichem Ausmaß betroffen sein). Das Freisetzen von größeren Mengen Gefahrstoffen oder ein Großbrand ist zu vermeiden. Schädliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft im Falle eines Brandes müssen weitestgehend vermieden werden. 5. Baurechtliche Einstufung/Gebäudeklasse Das Gebäude ist eine bestehende bauliche Anlage mit Bestandsschutz! Da zur brandschutztechnischen Beurteilung keine Original-Bauscheine mehr vorliegen, kann eine Beurteilung nach aktueller gesetzlicher Grundlage erfolgen. Hierbei wäre das Gebäude, aufgrund seiner Größe in die Gebäudeklasse 3 nach HBO (3) einzustufen. Die vorhandene Halle ist für mehr als 200 Besucher ausgelegt und die angegliederte Gaststätte verfügt über mehr als 40 Gastplätze. Hieraus resultierend erfolgt weiterhin die brandschutztechnische Beurteilung in Anlehnung an die z.zt. gültige Muster-Versammlungsstättenverordnung-MUStättV, Fassung Juni 2005.

6 Büro von der Heid GbR -6- Rebenstr. 3, Nidda, Tel / Brandschutztechnische Beurteilung gemäß Anlage 2 zum Bauvorlagenerlass vom 20. September a) Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Das Gebäude ist direkt von der Straße Kastanienweg anfahrbar. Unmittelbar von der Straße zugänglich befinden sich die Zugänge zum Bürgerhaus und zur Gaststätte. Da es sich um ein eingeschossiges Gebäude handelt, sind keine besonderen Aufstellflächen für Feuerwehrdrehleitern erforderlich. b) Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung - Hydranten Durch die Bestandsituation und aufgrund der innerörtlichen Lage wird davon ausgegangen, dass die Stadt Reichelsheim im Rahmen des sogenannten Grundschutzes den erforderlichen Löschwasserbedarf von mind l/min. über mindestens 2 Stunden Löschdauer zur Verfügung stellt. c) Löschwasser-Rückhaltung Bedingt durch die definierte Nutzung des Gebäudes ist Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich. d) System der äußeren und inneren Abschottungen, Brandabschnitte, Bauteil- und Baustoffanforderung Das Bestandsgebäude bildet einen Brandabschnitt! Die Bruttogrundfläche mit ca. 880 m² liegt sonst deutlich unter 1600 m², ebenfalls liegt die höchste Gebäudelänge mit 39,5 m unter 40 m. Somit sind keine inneren Brandwände im Sinne 27 HBO erforderlich. An der Gebäudenordseite ist ein bestehendes Nachbargebäude unmittelbar an das bestehende Bürgerhaus angebaut. Die westliche Seitenwand dieses nachbarlichen Nebengebäudes steht im Winkel von ca. 90 direkt am Bürgerhaus, ohne die erforderliche Brandwand. In Anlehnung an die HBO 27 (6) ist die v.g. Nachbarwand als Brandwand auszubilden! Bauteile: - Hallendecke/Bühnendecke Die vorhandene Tragkonstruktion der Hallendecke (Halle + Bühne) kann keiner Feuerwiderstandsklasse zugeordnet werden und wird mit F0 bewertet. Auch die vorh. Unterdecke erfüllt keinerlei Brandschutzanforderungen. In Anlehnung an die aktuelle MVStättV 4 müssen Tragwerke von Dächern feuerhemmend ausgebildet sein. - Sonstige erforderliche Ertüchtigungen. Siehe hierzu die Eintragungen in den Anlageplänen!

7 Büro von der Heid GbR -7- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 Im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung werden als Kompensationsmaßnahmen folgende Maßnahmen durchgeführt: - Einbau Hausalarmierungsanlage nach DIN VDE 0833, flächendeckend. - Verbesserung des Rauchabzuges durch Einbau größerer Rauchabzugsflächen in der Mehrzweckhalle. Bühnenvorhang, sowie sonstige Stoffbehänge und Vorhänge im Bühnen und Hallenbereich müssen aus mindestens schwerentflammbaren Materialien bestehen. Im Clubraum (79 m²) befindet sich eine übermäßige Ausschmückung mit brennbaren Materialien an den Wänden und Decken. Hier ist eine Reduzierung vorzunehmen, vor allem die baldachinartigen Stoffbehänge an der Decke sind zu entfernen.

8 Büro von der Heid GbR -8- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 Bauteil- und Baustoffanforderungen nach 13 Abs. 2 Satz 1 HBO 2002 Gebäudeklassen GK 3 vorhanden erforderl. Maßnahme Bauteile- und Baustoffe 1 tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen ( 25 Abs. 1) 1.1 in Geschossen, ausgenommen Keller- und Dachgeschosse F30-B F90-A in Kellergeschossen F30-B F90-A in Dachgeschossen wenn darüber Aufenthalträume möglich sind F30-B wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind B Außenwände, Außenwandteile ( 25 Abs. 2) nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen einschl. Dämmstoffe und Unterkonstruktionen Balkonbekleidungen, die über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt werden B2 > = B B2 B2/A B Trennwände, Öffnungen in Trennwänden ( 26) 3.1 Trennwände F30-B F90-A in Kellergeschossen ( 26 Abs. 1 Satz 2) F30-B F90-A in Dachgeschossen, wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind F30-B Feuerschutzabschlüsse von Öffnungen in Trennwänden T T30-RS 4 Brandwände ( 27) 4.2 zulässige Wände anstelle von inneren Brandwänden F60-A oder F90-BA zulässige Wände anstelle von Brandwänden als Gebäudeabschlusswände 6, Abschlüsse von Öffnungen in inneren Brandwänden T Verglasungen in inneren Brandwänden ( 27 Abs. 9) F

9 Büro von der Heid GbR -9- Rebenstr. 3, Nidda, Tel / Decken ( 28) 5.1 Decken, ausgenommen in Keller- und Dachgeschossen F30-B F90 Halle+Bühne F0 Kompensationsmaßn. 5.2 in Kellergeschossen F30-B F in Dachgeschossen wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind F30-B Unterdecke Kompensations- Halle+Bühne F0 maßn wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind B2 5.4 Decken zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnnutzung 6 notwendige Treppen ( 30) 6.1 tragende Teile F90-B A 9 oder F30-B 9 F90-A Tragende Teile von Außentreppen nach 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 A A notwendige Treppenräume ( 31), Räume nach 31 Abs. 3 Satz Wände F30-B 10 F90-A oberer Abschluss F30-B 11 > = F30-B Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken, Oberflächen 7.3 von nicht bekleideten Wänden und Decken sowie Einbauten A A/B A/B 7.4 Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile B1 A/B A/B 7.5 Abschlüsse von Öffnungen in Treppenraumwänden zu Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lagerräumen und ähnlichen Räumen, (gestrichen: zu Nutzungseinheiten, die sich über mehr als ein Geschoss erstrecken, ) sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200 m², ausgenommen Wohnungen T30-RS T30-RS zu notwendigen Fluren RS mindestens zu sonstigen Räumen und sonstigen Nutzungseinheiten dicht und selbstschließend notwendige Flure ( 32) und offene Gänge nach 32 Abs Wände, Umwehrungen von offenen Gängen F30-B > = F30-B Wände in Kellergeschossen F30-B > = F30-B Feuerschutzabschlüsse von Öffnungen in Wänden notwendiger 8.3 Flure zu Lagerbereichen im Kellergeschoss T T30-RS 8.4 Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe, sowie Oberflächen von nicht bekleideten Wänden und Decken B2 B -----

10 Büro von der Heid GbR -10- Rebenstr. 3, Nidda, Tel / Aufzüge ( 33) 9.1 Fahrradständer, Wände von Triebwerksräumen F30-AB oder F30-BA Türen in Wänden von Triebwerksräumen T e) Lage, Anordnung und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und im Gebäude. Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung Mehrzweckhalle und die Gaststätte (Ausschank, Gastraum, Clubraum) sind über Faltund Schiebetürenelemente getrennt, können aber gemeinschaftlich genutzt werden. Begründet durch die vorhandenen Raumgrundflächen ergeben sich in Anlehnung an die aktuelle MVStättV 1 folgende maximale Besucherzahlen: - Mehrzweckhalle 248 m² x 2 Pers./m² = 496 Pers. - Gaststätte Clubraum 79 m ² x 2 Pers./m² = 158 Pers. - Gaststätte, Gaststube u. Ausschank 64 m² x 2 Pers./m² = 128 Pers. Besucher insgesamt = 782 Pers. Die vorhandene Flucht- und Rettungswegesituation entspricht nicht den aktuellen Anforderungen, insbesondere betrifft dies die Ausbildung des 2. Flucht- und Rettungsweges sowie die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege. Nachfolgend im einzelnen die vorhandene Situation und die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Flucht- und Rettungswege, in Anlehnung an MVStätt V 7: Mehrzweckhalle vorhanden: - 1. Flucht- und Rettungsweg Doppeltüre i.l. 1,96 m zu Foyer Türe mit Türbreite i.l. 85 cm zum notwendigen Flur Erf. Maßnahme: - 1. Flucht- und Rettungsweg Einbau RS-Doppeltürenelement mit i.l. > 1,80 m Bauliche Vergrößerung der vorh. Türöffnung und Einbau RS-Türe, Öffnungsbreite i.l. 1,20 m. Weiterhin Änderung des notwendigen Flures und der Ausgangstüre. Siehe hierzu Anlageplan!

11 Büro von der Heid GbR -11- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 Gaststätte Clubraum vorhanden - 1. Flucht- und Rettungsweg über vorh. Türe zu Gaststätte/Ausgang. nicht vorhanden. Erf. Maßnahme: - 1. Flucht- und Rettungsweg vorhanden, keine Änderung erforderlich. Herstellung eines Ausganges direkt ins Freie, mit Türe, Podest und Trittstufen Öffnungsbreite i.l. 1,20 m. Siehe hierzu Anlageplan! Gaststätte Ausschank + Gaststube vorhanden - 1. Flucht- und Rettungsweg über Treppenraum zum Ausgang. durch T30-RS Türe zu Foyer/Ausgang. Erf. Maßnahme: - 1. Flucht- und Rettungsweg Einbau RS-Türelement mit Öffnungsbreite i.l. 1,20 m. Gemäß HBO 13 Anlage 1 ist hier T30-RS gefordert. Gegen Einbau RS-Element bestehen keine Bedenken, Abweichungsantrag ist zu stellen. vorhanden, keine Änderung erforderlich. Clubraum (24 m²) vorhanden - 1. Flucht- und Rettungsweg zu Foyer/Ausgang. nicht vorhanden. Erf. Maßnahme: - 1. Flucht- und Rettungsweg Austausch vorh. Holztüre gegen T30-RS Türe. Bauliche Herstellung durch Einbau einer Öffnung ins Freie mit i.l. mind. 0,9 x 1,20 m.

12 Büro von der Heid GbR -12- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 Untergeschoss Keglerstube/Kegelbahn vorhanden - 1. Flucht- und Rettungsweg durch vorgelagertes, geschlossenes Treppenhaus. über offenes Treppenhaus. Dieses führt über Foyer EG zum Ausgang. Erf. Maßnahme: - 1. Flucht- und Rettungsweg Einbau RS-Türelement. Gemäß HBO 13 Anlage 1 ist hier T30-RS gefordert. Gegen Einbau RS Element bestehen keine Bedenken. Abweichungsantrag ist zu stellen. Im offenen Treppenraum Untergeschoss sind alle Türen gegen T30-RS Türen auszutauschen. Allgemeine Anforderungen: - Alle Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und sind in voller Breite mit einem Griff leicht zu öffnen. Türen die im Zuge von Flucht- und Rettungswegen gegen das öffnen von außen gesichert werden sollen, müssen ebenfalls von innen mit einem Griff leicht in voller Breite geöffnet werden können. (Panikverriegelung). - Alle Flucht- und Rettungswege sind mit den erforderlichen, hinterleuchteten Rettungszeichen nach BGV A8 und DIN 4844 zu Kennzeichnen. Die Mindestbeleuchtungsstärke muss mindestens 1 Lux aufweisen. Das Gebäude verfügt über keine zentrale Sicherheitsstromversorgungsanlage, aus diesem Grund sind hier Akkubetriebene Leuchten zu verwenden. Sicherheitsbeleuchtung Im Bereich des Foyers befinden sich bereits akkubetriebene Sicherheitsleuchten. Alle sonstigen Flucht- und Rettungswege in Halle und Untergeschoss sind weitestgehend unzureichend mit den erforderlichen Sicherheitsleuchten ausgestattet. In Anlehnung an 15 MUStättV sind diese Bereiche mit der erforderlichen Sicherheitsbeleuchtung und den hinterleuchteten Rettungswegezeichen nach BGV A8 zu kennzeichnen. Eine Mindestbeleuchtungsstärke von mind. 1 Lux ist nachzuweisen.

13 Büro von der Heid GbR -13- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 f) Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall, Lauflinie u. Länge Die ausgewiesenen Fluch- und Rettungswege sind möglichst brandlastenfrei zu halten und die Ausstattung auf das nötigste zu reduzieren. Bei Nutzung der Halle, Kegelbahn und Gaststättenbereich sind die ausgewiesenen Fluchttüren immer offen zu halten (nicht abgeschlossen). Im gesamten Gebäude, ist nach der geplanten baulichen Ertüchtigung, die Flucht- und Rettungswegesituation als günstig zu bezeichnen. Von jeder Stelle im Gebäude sind jeweils 2 Flucht- und Rettungswege in weniger als 30 m Lauflänge erreichbar. g) Höchstzulässige Nutzerzahl / Bestuhlungspläne Unter Berücksichtigung der Raumgrößen sowie der vorhandenen und baulich zu erweiternden Ausgänge und Fluchtwege ergibt sich eine Besucherzahl wie folgt: - Mehrzweckhalle 496 Personen - Gaststätte Clubraum 158 Personen - Gaststätte Gaststube + Ausschank 128 Personen Insgesamt 782 Personen In Abstimmung mit der Bauaufsicht sind Bestuhlungs- und Rettungswegepläne aufzustellen und im Gebäude auszuhängen. h) Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere Leitungsanlagen im Bereich von Rettungswegen Bedingt durch die bauliche Situation und die in mehreren Zeitabschnitten vorgenommenen An- und Umbaumaßnahmen ist zwingend eine Begutachtung der vorhandenen Elektroinstallation durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen zu veranlassen. Die Ergebnisse daraus sind in Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Betreiber umzusetzen. i) Lüftungsanlagen Die Mehrzweckhalle ist mit einer bestehenden Lüftungsanlage (Umluftsystem) ausgestattet. Die Lüftungszentrale befindet sich im Untergeschoss, im Anschluss an den Heizungsraum. Augenscheinlich stehen hier mehrere Öffnungen in räumlichen Zusammenhang mit dem angrenzenden Heizraum sowie zur Halle (mehrere Öffnungen unterhalb der Bühne). Es ist vorrangig zwingend eine Begutachtung der vorh. Lüftungsanlage durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen zu veranlassen. Die Ergebnisse daraus sind in Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Betreiber umzusetzen.

14 Büro von der Heid GbR -14- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 In Ausführung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes ist die Nachrüstung der fehlenden Brandschutzklappen, Brandschutzklappen mit Rauchschutzfunktion sowie erforderliche L 90 Einhausung dringlich erforderlich und nachzurüsten. Die Lüftungszentrale ist allseitig feuerbeständig F90-A nach DIN 4120 zu ertüchtigen. Auf die Einhaltung der gültigen Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie M-LÜAR wird hingewiesen. j) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Im Bereich der Hallenfensterflächen befinden sich vorhandene Oberlicht-Kippfenster mit mechanischem Antrieb. Die freie Öffnungsfläche beträgt unter 1% der Hallengrundfläche. Der mechanische Öffnungsmechanismus erfolgt mittels Handkurbel und ist als völlig unzureichend und antiquiert zu bezeichnen. Im Zuge der energetischen und baulichen Verbesserung ist der Einbau von neuen Hallenfenstern vorgesehen, hierbei werden die entsprechend notwendigen Rauchabzugs- und Zuluftflächen hergestellt. In Anlehnung an die gültige MVStättV 16 (2) sind im oberen drittel Fenster mit einer freien Öffnungsfläche von mind. 2% der Hallengrundfläche vorzusehen. Die entsprechenden Zuluftflächen sind im unteren Drittel der Hallenaußenwand, sowie über die Ausgangstüren nachzuweisen. Eine Handauslösestelle zum Öffnen der Fenster muss von einer jederzeit zugänglichen Stelle in der Halle aus bedient werden können. Die Bedienungsstelle muss mit der Bezeichnung Rauchabzug gekennzeichnet werden. Die Leitungsanlagen zu den motorischen Oberlichtöffnern müssen einen Funktionserhalt von mind. 30 Minuten aufweisen, gemäß MLAR Gemäß Technischer Prüfverordnung TprüfVO ist die Anlage vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend alle 3 Jahre von anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. k) Alarmierungseinrichtungen Das Gebäude ist flächendeckend zur Frühwarnung mit einer Hausalarmanlage nach VDE 0833 auszustatten. Der Zwischenraum zwischen Hallendecke und Dach im Bereich der Halle + Bühne ist durch automatische Melder mit zu überwachen. Zur Auslösung der Alarmsignale sind automatische und nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder) in der Farbe Azurblau mit der Aufschrift Hausalarm zu verwenden. Die Druckknopfmelder sind unmittelbar neben den Ausgangstüren der ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege vorzusehen. Bei Ausfall der allg. Stromversorgung muss die Anlage unterbrechungsfrei weiterbetrieben werden können, z.b. Batteriegepuffert.

15 Büro von der Heid GbR -15- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 Die Leitungssanlagen müssen einen Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten aufweisen. Die Hausalarmzentrale HAZ ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle an geeigneter Stelle des Gebäudes zu platzieren. Gem. Technischer Prüfverordnung-TprüfVO ist die Anlage vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend alle 3 Jahre von anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. l) Lage und Anordnung von Handfeuerlöschern Im Gebäude befinden sich, zur sofortigen Brandbekämpfung von Entstehungsbränden vorh. Feuerlöscher, vorwiegend Pulverlöscher. In folgenden Bereichen sind weitere Feuerlöscher nach DIN EN 3 anzubringen: Erdgeschoss - Ausgang Foyer - Ausgang Treppenhaus (vor Gaststätte) - Ausgang 2. Fluchtweg (zwischen Umkleide + Stuhl/Tischlager) - Auf der Bühne ist ein zweiter Feuerlöscher anzubringen. - In der Küche ist der vorh. CO 2 Löscher gegen einen Fettbrandlöscher auszutauschen Untergeschoss - Lüftungszentrale - Treppenraum (1. Flucht- und Rettungsweg) - Vorraum (2. Flucht- und Rettungsweg) Die Feuerlöscher sind stets in einsatzbereitem Zustand vorzuhalten und alle 2 Jahre durch Fachkräfte prüfen zu lassen. Die Anbringstellen sind gut sichtbar mit langnachleuchtenden Hinweisschildern gem. BGV A8 zu kennzeichnen. Alle Feuerlöscher sind griffbereit in einer Höhe von 0,8 1,2 m anzubringen. Anzahl und Art der Feuerlöscher ist nochmals mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. m) Sicherheitsstromversorgung Eine betriebsfähige zentrale Sicherheitsstromversorgungsanlage ist nicht vorhanden. Die Sicherheitstechnischen Anlagen wie - Alarmierungsanlage - Sicherheitsbeleuchtung verfügen über eigenständige, akkubetriebene Sicherheitsstromversorgung. n) Aufzugsanlagen Nicht vorhanden!

16 Büro von der Heid GbR -16- Rebenstr. 3, Nidda, Tel /2470 o) Brandmeldeanlagen Nicht vorhanden! p) Feuerwehrpläne Für das Gebäude sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle Feuerwehrpläne nach DIN Teil 1 aufzustellen! Sofern bereits Feuerwehrpläne existieren, sind diese zu prüfen und zu aktualisieren! q) Brandschutzordnung / Flucht- und Rettungswegepläne Für das Gebäude sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle Brandschutzordnungen nach DIN Teil A+B aufzustellen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind Flucht- und Rettungswegepläne aufzustellen und vor Ort an geeigneten Stellen gut sichtbar anzubringen. r) Abweichungen von HBO Von den folgenden Forderungen sind Abweichungen zu beantragen: - MVStättV 4 Dächer (1) Tragwerke von Dächern. Dies betrifft die vorh. Decken/Dachkonstruktion über Halle + Bühne. - HBO 13 Anlage 1 (7,5) Abschlüsse von Öffnungen in Treppenraumwänden Dies betrifft die Öffnungen zum vorgelagerten Treppenhaus der Gaststätte und Keglerstube. s) Verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung der Brandschutzklassen Die Brandschutzklassen der tragenden Bauteile werden durch die Bauordnung bestimmt. Rechenverfahren wurden nicht angewandt. t) Benennung der für den Brandschutz verantwortlichen Person Ein besonders zu benennender Brandschutzbeauftragter ist nicht erforderlich! Im gesamten Gebäude sind Hinweisschilder aufzuhängen, die das Rauchen verbieten. Die Einhaltung des Rauchverbots ist zu überwachen. Nidda, den Aufsteller: Bauherr: Anlagen: wie auf Seite 2 aufgeführt

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