Entgelt und Leistungspolitik bei Volkswagen Entgeltgrundsätze/ -methoden bei Volkswagen Mark Seeger, Braunschweig,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entgelt und Leistungspolitik bei Volkswagen Entgeltgrundsätze/ -methoden bei Volkswagen Mark Seeger, Braunschweig,"

Transkript

1 Entgelt und Leistungspolitik bei Volkswagen Entgeltgrundsätze/ -methoden bei Volkswagen Mark Seeger, Braunschweig, Seite 1

2 Entgeltgrundsätze/ -methoden bei Volkswagen Mark Seeger, Braunschweig, Seite 2

3 AG-Phase - Entgeltsäule Volkswagen Zusätzliche Zahlungen Tarifliche Sonderzahlungen In welchem Tarifvertrag und Paragrafen findet ihr die wesentlichen Entgeltbestandteile? Was ist hierzu in welcher Höhe geregelt? Zulagen Zuschläge Leistungsbezogene Anteile Eingangs- und Zusatzstufen Grundentgelt Seite 3

4 4 RTVE - VW-Standardleistung und Standardentgelt Seite 4

5 Entgeltsäule Volkswagen Zusätzliche Zahlungen (Versorgungsaufwand Beteiligungsrente 1/ Jubiläumsgratifikation/ Kontoführungsgebühren) Tarifliche Sonderzahlungen (Ergebnisbeteiligung/ Urlaubsgeld/ Tarifliche Zusatzvergütung) Zulagen/ Zuschläge (Mehrarbeit/ Nacht- und Nachtschichtarbeit/ Sonntagsarbeit/ Feiertagsarbeit/ Tagespauschalen/ Entgeltausgleich und Schichtausgleich) Leistungsbezogene Anteile (VW Standardentgelt - Prämie 34%/ LOV) Grundentgelt Welche besonderen Bedingungen herrschen? (Z. B. Nachtarbeit, Mehrarbeit, ) Wie viel mache ich bzw. wie schnell arbeite ich? Wie gut arbeite ich? Was tue ich? Welche Anforderungen bewältige ich? Seite 5

6 AG-Phase - Tarifverträge RTVE/ MTV/ LuP Schwerpunkt RTV (getrennt nach Arbeitssystem/ TB) Was sind für euch die wichtigsten Regelungen im Tarifvertrag zum Thema Arbeitszeit, Entgelt und Leistung AG1 MTV 6/7 AG2 MTV AG3: RTV 2-10 AG4: RTV AG5: LuP TV 3; Seite 6

7 Einheitliche Entgelttabelle mit getrenntem Vergütungssystem Seite 7

8 Entgeltgrundsätze/-methoden in der Volkswagen AG Leistungsentgelt Zeitentgelt LF Leistungsentgelt Facharbeiten ZF Zeitentgelt Facharbeiten LP Leistungsentgelt Produktion Mit Zeitfaktor (ZF) oder Arbeitssystembezogenen Kennziffern (AK) ZS Zeitentgelt: sonstige Tätigkeiten TB Tätigkeitsbeschreibung für Beschäftigte im Zeitentgelt Seite 8

9 Entgeltgrundsätze/-methoden in der Volkswagen AG Leistungsentgelt Entgelt Zeitentgelt LF Facharbeiten LP Produktionsarbeiten ZF - Facharbeiten ZS sonstige Arbeiten Zeitfaktor (ZF) Sollmengenvorgabe z.b. Teile / Schicht Arbeitsbezogene Kenndaten (AK) Abgrenzung Arbeitsauftrag - Absprache über Leistung und Leistungsziel zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten Abhängig von Produktionsprogramm Arbeitskräftebedarf Stellenplan Arbeitszeit - Fixpunkt: / 35 Std. / Wo. Arbeitszeit - Fixpunkt: / 35 Std. / Wo. Seite 9

10 Entgeltgrundsätze/-methoden in der Volkswagen AG Akkord Leistungsentgelt Prämie Zeitentgelt Direkte Vorgaben messoder zählbare Größen Formal: Leistungsunabhängig Menge/ Zeit Menge und Zeit wird vom UN bestimmt Mitbestimmung durch BR im nachhinein Reklamationsrecht Menge/ Qualität/ Personalbemessung Mitbestimmung durch BR von Anfang an (BetrVG 87 Abs. 1 Ziff. 11) Keine Vorgaben Entlohnung = Anwesenheit Leistungszulage (Beurteilung des persönlichen Verhaltens Keine Mitbestimmung durch BR über abverlangte Leistung Seite 10

11 Entgeltgrundsätze/-methoden in der Volkswagen AG Im gesamten Arbeits- und Sozialrecht gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten - Bei Volkswagen gibt es tarifliche Unterscheidung von Zeitentgelt und Leistungsentgelt ehemals,,leistungslöhner" ehemals,,zeitlöhner" ehemals,,angestellte Eingruppierung Arbeitssystem Arbeitssystem Tätigkeitsbeschreibung Entgeltgrundsatz Leistungsentgelt Zeitentgelt* Zeitentgelt Arbeitszeitspanne 25-33/35Stunden 26-34/35 Stunden 26-34/35 Stunden Persönliche Bedürfnis- /Erholzeit Ja Nein Nein Direkt / indirekt Direkt Indirekt Indirekt *über die Leistung und Leistungsziele werden Absprachen zwischen dem/der betrieblichen Vorgesetzten und dem Beschäftigten getroffen Seite 11

12 Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung - Präambel Im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieses Tarifvertrages sind zwei Gruppen von Beschäftigten zu unterscheiden. Zum einen Beschäftigte, die einem Arbeitssystem zugeordnet sind. Dies sind Beschäftigte, die aufgrund ihrer Tätigkeit der Rentenversicherung der Arbeiter zugeordnet worden wären, wenn diese sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung noch bestehen würde. Zum anderen Beschäftigte, die einem Tätigkeitsbeispiel zugeordnet sind. Dies sind Beschäftigte, die aufgrund ihrer Tätigkeit der Rentenversicherung der Angestellten zugeordnet worden wären, wenn diese sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung noch bestehen würde. Abschnitt 1 5 Enko Abschnitt 2 15 Geko Seite 12

13 Vergütungsregelungen für Beschäftigte in Arbeitssystemen - Grundsätze RTVE: Das Monatsentgelt der Beschäftigten richtet sich nach der Entgeltstufe des Arbeitssystems, in dem sie beschäftigt sind. Das Arbeitssystem ist eine Zusammenfassung gleichartiger Tätigkeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsmethoden) mit ähnlichen Systemelementen (Betriebsmitteln, Arbeitsgegenständen) und überschaubarer Ablauforganisation. Grundlage für die Vergütung bei Volkswagen ist die Tätigkeit, die vom Beschäftigten ausgeführt wird. Seite 13

14 5 RTVE - Entgeltkommission Zusammensetzung: je 3 fachkundigen, von den Tarifvertragsparteien zu benennenden Beschäftigten zusammen. Beschlussfähigkeit: wenn je 2 Kommissionsmitglieder anwesend sind und wenn alle Kommissionsmitglieder gleicher Auffassung sind. Themen: Bestimmung, Abgrenzung und Einordnung von Arbeitssystemen in Entgelstufen und Mitarbeiterreklamationen Mark Seeger Henning Zanssen Michael Kothe Simone Böttcher Fehmi Ham Norbert Stoltze Daniel Hiemer Andreas Nehmer Frank Böhner Seite 14

15 15 RTVE - Gehaltskommission Zusammensetzung: je 3 vom Betriebsrat zu benennenden fachkundigen Betriebsratsmitgliedern und 3 Vertretern der Personalleitung Beschlussfähigkeit: wenn je 2 Kommissionsmitglieder anwesend sind und wenn alle Kommissionsmitglieder gleicher Auffassung sind. Themen: Erledigung laufend anfallender Bewertungs- und Einstufungsfragen Mark Seeger Henning Zanssen Norbert Stoltze Simone Böttcher Fehmi Ham Michael Kothe Daniel Hiemer Andreas Nehmer Fr. Dellit Seite 15

16 RTVE Unterschiede Abschnitt 1 und 2 Persönlicher Geltungsbereich Entgeltstufen Bewertung höherwertige Tätigkeiten Wechsel der Entgeltstufe Beschäftigte im AS Funktionslisten/ Bestimmung und Einordnung durch Enko in AS (ES 1, 3, 5-12 (13-15)) Gesamtheit der auszuführenden Arbeiten Tagespauschalen(Azubibetreuung, Springerregelung) Nur bei Wechsel des Arbeitssystems (Ausnahme: Vorschaltstufen, Facharbeiten) Beschäftigte im TB Verzeichnis der TB s (hilfsweise Stufenplan) - Einstufung mit BR in TB s (ES 1 20) überwiegende Tätigkeit Differenzbetrag zur nächsthöheren ungeraden ES Erfahrungsstufen von ungerader ES nach spätestens 24 Monaten in die nächste gerade ES Meinungsverschiedenheiten Entgeltkommission (IGM) Gehaltskommission (BR) Seite 16

17 Entgeltgarantieregelungen ( 9, 14 RTVE) Führen betriebsbedingte Maßnahmen zu einer Versetzung, so ist den betroffenen Beschäftigten die Beschäftigung in einem anderen gleichwertigen und zumutbaren Arbeitssystem zuzuweisen. Ist dies nicht möglich, wird für Zeiten des Anspruchs auf Arbeitsentgelt eine Entgeltgarantie nach den tarifvertraglichen Vorschriften gezahlt. Eine betriebsbedingte Maßnahme wird durch strukturelle und/oder arbeitsorganisatorische Veränderungen ausgelöst, d.h. der Arbeitsplatz entfällt oder wird derart verändert, dass die Entgeltkommission eine neue Entgeltstufenzuordnung vornimmt. Andere Maßnahmen, wie z.b. die Versetzung im Rahmen einer ISA, der Wechsel in Arbeitssysteme für Facharbeiten oder eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen sind nicht betriebsbedingt. Seite 17

18 Entgeltgarantieregelungen (Volkswagenweg) Durch die Einführung der Volkswagenweg-Garantie (betriebliche - keine tariflich vereinbarte - Garantie) enden Entgeltgarantien nicht mit Ablauf von 60 Monaten. Seite 18

19 8 RTVE Überblick - vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Arbeitssystem in einem gleichwertigen Arbeitssystem in einem höherwertigen Arbeitssystem in einem Arbeitssystem eines anderen Bereiches in einem Arbeitssystem, das einem anderen Entgeltgrundsatz zugeordnet ist Versetzung in ein anderes Arbeitssystem vorübergehende teilweise Übertragung von Tätigkeiten, die einer Tätigkeitsbeschreibung beschrieben sind Seite 19

20 8.1/ 8.2 Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung vorübergehende Beschäftigung in einem anderen Arbeitssystem innerhalb von 21 Arbeitstagen: Prüfung ob weiter erforderlich NEIN im Einvernehmen mit BR auch länger möglich, aber nur wenn Arbeitssystem einem anderen Entgeltgrundsatz zugeordnet ist ( 8.2.8) ununterbrochen länger als 3 Monate Versetzung in ein anderes Arbeitssystem zum ersten Arbeitstag des 4. Monats Grundsätzlich: Keine Änderung des Monatsentgeltes. Es werden jedoch einsatzbezogene Tagespauschalen gezahlt. Aber nur für Tage mit tatsächlicher Arbeitsleitung ,79 16,24 7,65 wenn JA, dann ist darüber mit dem BR Einvernehmen zu erzielen gleichwertiges Arbeitssystem: wenn vorübergehende Beschäftigung länger als 3 Monate, so ist eine Überprüfung der Arbeitssystembildung zu veranlassen höherwertiges Arbeitssystem: innerhalb von 2 bzw. 3 Kalendermonaten 40 Arbeitstage; dann erfolgt mit Wirkung vom ersten Arbeitstag des 3. bzw. 4. Kalendermonats Umgruppierung in die nächsthöhere Entgeltstufe Arbeitssystem eines anderen Bereiches vorrübergehende Beschäftigung einer/s im Leistungsentgelt Beschäftigte/Beschäftigter in einem Arbeitssystem im Zeitentgelt bzw. einer/s im Zeitentgelt ~ in einem Arbeitssystem im Leistungsentgelt Seite 20

21 8.3 Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung vorübergehende teilweise Übertragung von Tätigkeiten, die in einer Tätigkeitsbeschreibung beschrieben sind ( 8.3) im Einvernehmen mit BR auch länger möglich ( ) nicht länger als 3 Monate Ummeldung in den richtigen Entgeltgrundsatz (Zeitentgelt mit Tätigkeitsbeschreibung) 16,24 Grundsätzlich keine Übertragung von Tätigkeiten Aus einer vorübergehender Übertragung einer Tätigkeit, die in einer Tätigkeitsbeschreibung beschrieben ist, entsteht kein Anspruch auf Zuordnung zu dem entsprechenden Tätigkeitsbeispiel Das Monatsentgelt ändert sich nicht Zusätzlich zum Monatsentgelt wird bei ganztägiger Übertragung einer Tätigkeit, die in einer Tätigkeitsbeschreibung beschrieben ist, eine Tagespauschale gezahlt Seite 21

22 Entgelt- und Schichtausgleichszulage ( MTV) 25 MTV - Entgeltausgleich und Schichtausgleichszulage bei Minderleistungsfähigkeit 26 MTV - Entgeltausgleich und Schichtausgleichszulage für ältere Beschäftigte 27 MTV - Verfahrensregelungen zu Schichtausgleichzulagen Seite 22

23 Entgelt- und Schichtausgleichszulage ( 25 MTV) Beschäftigte, die bestimmte Werkszugehörigkeits- und Alterskriterien erfüllen und aus gesundheitlichen Gründen den Anforderungen an ihren bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sind, haben gem. 25 MTV einen Anspruch auf eine Versetzung an einen ihrer geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatz (vgl MTV). Ist eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz mit gleichem Verdienst nicht möglich, wird für Zeiten des Anspruchs auf Arbeitsentgelt ein Entgeltausgleich gemäß 25.2 ff. gewährt. Seite 23

24 Entgelt- und Schichtausgleichszulage ( 26 MTV) Ein Beschäftigter, der bei mindestens 10jähriger Werkszugehörigkeit das 55. Lebensjahr vollendet hat, erhält bei betriebs- oder personenbegründeten Veränderungen der Arbeitsbedingungen mit Entgeltminderung einen Entgeltausgleich ( 26.1 MTV). Die Tatbestände, die einen Entgeltausgleich nach 26.1 begründen, sind gegenüber 25 wesentlich erweitert worden. Sinn und Zweck dieser Regelung besteht darin, ältere Beschäftigte in den letzten Erwerbsjahren vor Einkommensverlusten zu schützen. Seite 24

25 backup Seite 25

26 9/ 14 Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung 9.1 Entgeltgarantie Führen betriebsbedingte Maßnahmen zu einer Versetzung, so ist den betroffenen Beschäftigten die Beschäftigung in einem anderen gleichwertigen und zumutbaren Arbeitssystem zuzuweisen. [ ] 14.1 Entgeltgarantie Führen betriebsbedingte Maßnahmen zum Wegfall der Tätigkeit, zu einer Versetzung oder zu einer geringeren Wertigkeit der Tätigkeit, so ist dem/der betroffenen Beschäftigten eine andere gleichwertige zumutbare Tätigkeit zuzuweisen. [ ] 9.3 / 14.3 Der Anspruch auf Entgeltgarantie beginnt mit dem Tage des Eintritts einer der Anspruchsvoraussetzungen und erstreckt sich bei einer Werkszugehörigkeit bis zu 25 Jahren auf längstens 60 Monate bei einer Werkszugehörigkeit bis zur Zuweisung einer von mehr als 25 Jahren gleichwertigen und zumutbaren Arbeitssystem/ Tätigkeit. [ ] Seite 26

27 9 Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung Seite 27

28 14 Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung Seite 28

29 Manteltarifvertrag 7.3 Zuschläge für Nacht- und Nachtschichtarbeit 30 % / 0 1 als Nacht- bzw. Nachtschichtarbeit gilt die in der Zeit von Uhr bis 6.00 Uhr geleistete Arbeit für Nachtschichtarbeit in der Kernnachtzeit 45 % 22 2 von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr, wenn die Schicht vor 0.00 Uhr aufgenommen wurde für Sonntagsarbeit 50% für Arbeiten an staatlich anerkannten Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen und die am 24. und/oder 31. Dezember verrichtet werden 100 % für Arbeiten an Feiertagen, an denen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Entgeltausfall zu zahlen ist 150 % für Arbeiten im Anschluss an einen Feiertag im Sinne von von 0.00 bis 6.00 Uhr 50 % Seite 29

-2- Tatbestand. Der Kläger hat beantragt.

-2- Tatbestand. Der Kläger hat beantragt. -2- Tatbestand Dar Kläger beantragt die Feststellung dass die Versetzung aus März 2007 unwirksam ist, und die Beklagte verurteilt wird, ihn auf einer nach Entgeltstufe 11 bewerteten Facharbeiterstelle

Mehr

Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG. Olaf Lienau Ignatz Heggemann

Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG. Olaf Lienau Ignatz Heggemann Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG Olaf Lienau Ignatz Heggemann 1. Einleitung Zwei Themen werden behandelt: Entgeltgestaltung gemäß 87 Abs.

Mehr

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Entgelte und Arbeitszeiten AT- Angestellte? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter

Mehr

Leistungsdruck, Arbeitspensum und Personalbemessung. Hartmut Meine

Leistungsdruck, Arbeitspensum und Personalbemessung. Hartmut Meine Leistungsdruck, Arbeitspensum und Personalbemessung Konferenz der IG Metall Hannover, 16. Juni 2018 Leistungsdruck nimmt zu 56 % 79 % 54 % fühlen sich bei der Arbeit gehetzt oder stehen unter Zeitdruck.

Mehr

ENTGELTRAHMEN- TARIFVERTRAG ZEITARBEIT

ENTGELTRAHMEN- TARIFVERTRAG ZEITARBEIT ENTGELTRAHMEN- TARIFVERTRAG ZEITARBEIT vom 22.07.2003 geändert durch Änderungstarifverträge q vom 30.05.2006 q vom 09.03.2010 q vom 17.09.2013 20 ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ZEITARBEIT 1 GELTUNGSBEREICH

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr

Die ERA-Leistungszulage

Die ERA-Leistungszulage Die ERA-Leistungszulage Bewertungsverfahren und tariflicher Rahmen era. Seminare der IG Metall Olpe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren

Mehr

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 AT- Angestellte, Entgelte und Arbeitszeiten -? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter

Mehr

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012 Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012 Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.v. Kreillerstraße 24 81679 München - nachfolgend Verband - und der Marburger Bund - Verband der angestellten

Mehr

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L TVÜ-Länder neu 1 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-Länder 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Absatz 3 fallenden Beschäftigten

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der

Mehr

Leistungsbedingungen gestalten durch Mitbestimmung bei der Personalbemessung. Hartmut Meine

Leistungsbedingungen gestalten durch Mitbestimmung bei der Personalbemessung. Hartmut Meine Leistungsbedingungen gestalten durch Mitbestimmung bei der Personalbemessung Hartmut Meine Konferenz des IG Metall Bezirks NRW, 9. Oktober 2018 Leistungsdruck nimmt zu 56 % 79 % 54 % fühlen sich bei der

Mehr

Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z LSA. Metallindustrie Sachsen-Anhalt

Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z LSA. Metallindustrie Sachsen-Anhalt Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Sachsen-Anhalt LSA Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Sachsen-Anhalt IG Metall Bezirk Niedersachsen

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze

1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER JAHRESSONDERZAHLUNGEN. 1 Geltungsbereich

TARIFVERTRAG ÜBER JAHRESSONDERZAHLUNGEN. 1 Geltungsbereich JSZ 1, 2 Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e.v. Stuttgart, einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e.v., Albstadt, und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg Seite 1 von 7 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Wilhelminenhofstraße

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss:

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag zwischen der Roland Klinik ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Hans-Joachim Bauer und Frau

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 18 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

Erfolgreiche Überleitung der Regelungen der ehem. Arcor

Erfolgreiche Überleitung der Regelungen der ehem. Arcor Überleitung Arcor Erfolgreiche Überleitung der Regelungen der ehem. Arcor Weshalb leiten wir die Regelungen der ehem. Arcor nun über? - Bisher: eigenständige Regelungen bezüglich vielfältiger Arbeitsbedingungen

Mehr

Tarifverhandlungen. - Sachstand -

Tarifverhandlungen. - Sachstand - Tarifverhandlungen - Sachstand - Wird es zukünftig für den kirchlichen Bereich eine eigenständige tarifliche Regelung, abgekoppelt vom öffentlichen ienst geben oder wird der Tarifvertrag Land Niedersachsen

Mehr

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Neue Entgeltordnung - gültig ab 01.07.2018 - Referent: Thomas Ulbig Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Entwicklung hin zur neuen Entgeltordnung in der DVO ein Überblick 2012

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der.

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der. Tarifvertrag zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM AG in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar 2008 zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG vertreten durch den Vorstand und dem

Mehr

Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Schichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Arbeitsrecht Schichtarbeit Schichtarbeit HI522097 Zusammenfassung LI1931240 Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Dortmund. Besser mit Tarif. Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag. Informationsveranstaltung Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund

Dortmund. Besser mit Tarif. Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag. Informationsveranstaltung Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund Dortmund Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag Informationsveranstaltung 18.01.2016 Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund Der Ergänzungstarifvertrag und seine Wirkung Präambel: Die thyssenkrupp Industrial Solutions

Mehr

Entgelttarifvertrag. zwischen. der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für:

Entgelttarifvertrag. zwischen. der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für: Entgelttarifvertrag zwischen der Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbh (GLG) zugleich handelnd für: Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus Martin Gropius Krankenhaus GmbH Medizinisch-Soziales

Mehr

vom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und

vom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 6. Mai

Mehr

Einstiegsgehälter und erster Arbeitsvertrag (Dual-) Studierende

Einstiegsgehälter und erster Arbeitsvertrag (Dual-) Studierende Einstiegsgehälter und erster Arbeitsvertrag (Dual-) Studierende (IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg) DHBW Friedrichshafen, 21.02. 2018 Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt?

Mehr

Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter und Gehaltsverhandlung

Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter und Gehaltsverhandlung Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter und Gehaltsverhandlung (IG Metall Villingen-Schwenningen) HS Furtwangen Campus Schwenningen, 13. April 2016 Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt?

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z OS-EMS. Metallindustrie Osnabrück-Emsland

Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z OS-EMS. Metallindustrie Osnabrück-Emsland Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Osnabrück-Emsland OS-EMS Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Osnabrück-Emsland IG Metall Bezirk

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Arbeiter und Angestellte Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss:

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte im KAH (TVÜ-Ärzte KAH)

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte im KAH (TVÜ-Ärzte KAH) Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte im KAH (TVÜ-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 Zwischen dem Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg e.v. (KAH), vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes,

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage

Mehr

Anerkennungstarifvertrag

Anerkennungstarifvertrag 880 / 00 / 11 / 29 Vertrag vom: 06.03.2012 Gültig ab: 01.03.2012 Kündbar zum: 31.12.2014 Kündigungsfrist: 1 Monat Anerkennungstarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden Unione Gelatieri

Mehr

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 524 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie: Arbeiter Angestellte Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 13.12.2000 gültig ab: 01.01.2001 kündbar zum: 31.12.2007 TARIFVERTRAG

Mehr

Lohntarifvertrag. für gewerbliche Arbeitnehmer des Modell- und Formenbaus

Lohntarifvertrag. für gewerbliche Arbeitnehmer des Modell- und Formenbaus Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Modell- und Formenbaus Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - Tarifverbund Süd - - einerseits und der IG Metall, - andererseits

Mehr

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt)

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt) TV über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand 26.02.2015 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt) vom 26. Februar 2015 (gültig ab 01. Januar 2015) Zwischen NORDMETALL, Verband

Mehr

Verhandlungsergebnis

Verhandlungsergebnis Verhandlungsergebnis Zwischen den Verhandlungskommissionen der Volkswagen AG und der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wurde in der 6. Verhandlung am 03. November 2004 in Hannover

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit Arbeitshilfe zur Anwendung des TVöD/ TV-L Arbeitshilfe Nr. 89 ARBEITSHILFEN FÜR

Mehr

»Wir mischen uns da ein«der Konflikt um Entgelt-, Arbeitsund Leistungsbedingungen

»Wir mischen uns da ein«der Konflikt um Entgelt-, Arbeitsund Leistungsbedingungen Inhalts bersicht Vorwort Gute Arbeit Gutes Entgelt Gute Tarifverträge Kapitel 1 Kapitel 2»Solidarität statt Konkurrenz«Tarifsystem, Erwerbsarbeit und Interessengegensatz Kapitel 3 Kapitel 4»Neue Arbeit

Mehr

Tarifvertrag zur Altersversorgung

Tarifvertrag zur Altersversorgung Tarifvertrag zur Altersversorgung für die Beschäftigten in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Baden-Württemberg Zwischen dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des

Mehr

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen -

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - _ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.

Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005. Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Zwischen. sowie. und. 1 Geltungsbereich

Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Zwischen. sowie. und. 1 Geltungsbereich Gültig Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Zwischen dem Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart sowie dem

Mehr

Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016

Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016 Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016 Jürgen Bänsch, Bezirksleitung IG Metall Bayern IG Metall, Jürgen Wechsler 1 Einstieg Tarif für Vertrauensleute 1 Rückblick Tarifrunde

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner

Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Zwischen dem Bundesinnungsverband der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner, Max-Volmer-Straße 1, 40724 Hilden und dem 60329 Frankfurt

Mehr

Entgelttarifvertrag. Zwischen. RTL Television GmbH Aachener Str Köln und. RTL Nord GmbH Jenfelder Allee Hamburg. einerseits.

Entgelttarifvertrag. Zwischen. RTL Television GmbH Aachener Str Köln und. RTL Nord GmbH Jenfelder Allee Hamburg. einerseits. Entgelttarifvertrag Zwischen RTL Television GmbH Aachener Str. 1044 50858 Köln und RTL Nord GmbH Jenfelder Allee 80 22039 Hamburg einerseits und dem Deutschen Journalisten-Verband e.v. -Gewerkschaft der

Mehr

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits

Mehr

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund

Mehr

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage Öffentliches Tarifrecht für die Praxis TVöD Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 2. Auflage TVöD Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Siemens - RD: Verhandlungsergebnis. Geltungsbereich

Siemens - RD: Verhandlungsergebnis. Geltungsbereich Geltungsbereich alle Tarifmitarbeiter/innen der Siemens AG, die in den Betriebsratseinheiten der Niederlassungen und Geschäftsstellen beschäftigt sind alle Tarifmitarbeiter/innen der SRE R&S und PS die

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV

Mehr

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung Sonderrundschreiben Mitgliederinformation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hamburg e. V. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Jürgens, Michael Westphal September 2006 Neues Tarifrecht

Mehr

Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge für das bayerische Bäckerhandwerk

Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge für das bayerische Bäckerhandwerk Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge für das bayerische Bäckerhandwerk vom 1. April 2016 Herausgeber: Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk - 1 - Tarifvertrag über eine tarifliche

Mehr

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ

Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Tarifliche Antworten auf die Änderungen im AÜG TV BZ und TV LeiZ Landeskongress Süd (26. Oktober 2017, München) Dr. Martin Dreyer, igz Agenda 1 Gesetzliche Ausgangssituation: Vergütung der Zeitarbeitskräfte

Mehr

Tarifvertragsrecht METALL NRW

Tarifvertragsrecht METALL NRW . Tarifverträge metall NRW I: Überblick Grundlagen 48 Tarifverträge metall NRW II: Tarifliche Vergütung 49 Tarifverträge metall NRW III: Rechtsfragen der Arbeitszeitgestaltung 50 Tarifverträge metall NRW

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 18.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Gültig bis: 31.12.2005 Zwischen den Tarifgemeinschaften

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL)

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL) Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL) vom 17. November 2015 zwischen dem Universitätsklinikum Leipzig AöR, vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Freistellungsregelungen für BR-Mitglieder

Freistellungsregelungen für BR-Mitglieder IG Metall Informationstagung Freistellungsregelungen für BR-Mitglieder am 4. März 2010 Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19 20095 Tel: 040 30 96

Mehr

Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit

Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit 1. Präambel Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit dem Tarifvertrag

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 16 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Meine Rechte als AT-Beschäftigte/r

Meine Rechte als AT-Beschäftigte/r Informationen für AT-Beschäftigte Meine Rechte als AT-Beschäftigte/r Arbeitsrechtliche Informationen rund um Geld, Zeit und Vertragsgestaltung Zusammenfassung vom 1. AT-Forum des SCHOTT-BR, Werk Mainz

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL)

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL) Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL) vom 10. Januar 2018 zwischen dem Universitätsklinikum Leipzig AöR, vertreten durch den Vorstand, einerseits

Mehr

Zulagen und Vergütungen für Tarifkräfte im Bereich der Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge (FGr-TVe) - Stand Mai 2013

Zulagen und Vergütungen für Tarifkräfte im Bereich der Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge (FGr-TVe) - Stand Mai 2013 Für alle Unternehmen im Geltungsbereich des BasisTV (u.a. DB Netz AG, DB Regio AG, DB Fernverkehr AG, DB Schenker Rail Deutschland AG, DB Station&Service AG), mit Ausnahme der Unternehmen mit Funktionsspezifischen

Mehr

Rundschreiben 18/2005

Rundschreiben 18/2005 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 12.12.2005 050 Rundschreiben 18/2005 Tarifverträge zur Einführung des KTD in verschiedenen Einrichtungen Nachfolgend aufgeführte

Mehr

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II. Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Mehr

S e m i n a r Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n. S e m i n a r e R e c h t s f r a g e n

S e m i n a r Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n. S e m i n a r e R e c h t s f r a g e n S e m i n a r 0 2 6 Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n Das Grundlagenseminar gibt eine Einführung in die wichtigsten Tarifregelungen der nord - rhein-westfälischen

Mehr