Professionelle Ladungssicherung

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1 Wir danken der BG Verkehr für die fachliche Unterstützung sowie der Firma Dolezych, Herrn W. Schlobohm und der BG BAU für die bereit gestellten Fotos. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, Berlin Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und unter: Professionelle Ladungssicherung Kurzinformation für Verantwortliche

2 Editorial Inhalt Liebe Leserinnen und Leser, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind jährlich mehr als Un - fälle von Lastkraftwagen und Kleintransportern auf schlechte oder fehlende Ladungs sicherung zurückzuführen. In den meisten Fällen kommt es dabei zu erheblichen Personen- und Sachschäden. Mit der Präventionskampagne Risiko raus! wollen wir Sie in Ihrer Verantwortung unterstützen und zu mehr Sicherheit auf unseren Straßen beitragen. In der vorliegenden Broschüre haben wir kompakt und übersichtlich eine Vielzahl von Tipps zur optimalen Ladungssicherung zusammengestellt vom Beladen über den Transport bis hin zum Entladen. Denn eine ordnungsgemäß gesicherte Ladung erhöht nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch die Arbeitssicherheit. Das heißt: Neben anderen Verkehrsteilnehmern profitieren auch die Fahrzeug insassen sowie das Be- und Entladepersonal. Gehen Sie also gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auf Nummer sicher! Ladungssicherung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Verantwortlich für ausreichende Sicherungsmaßnahmen ist nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Fahr zeug halter und Absender bzw. der Verlader. Nehmen Sie diese Broschüre mit an Ihren Arbeitsplatz. Egal ob im Büro, Lager oder Führerhaus Sie haben dann die wertvollen Tipps in der täglichen Praxis sofort zur Hand. 04 Das Fahrzeug Sicher auf Achse 06 Der Zurrgurt Ruck, zuck gesichert 08 Rutschhemmendes Material Reibung erwünscht 10 Checkliste Sicherheit Punkt für Punkt 12 Formschluss Lückenlos sicher 14 Direkt- und Niederzurren Bitte anschnallen! 16 Haftungsfragen Risiken und Nebenwirkungen 18 Der rechtliche Rahmen Durchblick im Paragrafendschungel Wir wünschen gute Fahrt mit gesicherter Ladung. Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 02 03

3 Das Fahrzeug Sicher auf Achse Wirkungsvolle Ladungssicherung ergibt sich aus dem Zusam menspiel mehrerer Faktoren und oft führen verschiedene Wege zum Ziel. Doch der erste Schritt ist immer derselbe: Ein fachgerechter und sicherer Transport beginnt mit der Auswahl des geeigneten Fahrzeugs. Transportfahrzeuge sind am Markt in verschiedensten Ausführungen er hältlich, dasselbe gilt für die Aufbauten. Ob ein Fahrzeug für die je weilige Transportaufgabe überhaupt geeignet ist, darüber entscheidet vor allem die Ladung: Der Laderaum muss groß genug sein. Die zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden. Die Achslasten müssen den Vor gaben entsprechen. Die Schwerpunktlage muss zulässig sein. Der Schwerpunkt soll mög lichst tief und auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegen. Bei Sammel ladungen gehören die schweren Teile nach unten, die leichten nach oben. Der Lastverteilungsplan ist einzu - hal ten. Dieser Plan gehört zum Fahr zeug! Die Ausstattung des Fahrzeugs Zurrpunkte, Trennwände sowie sons tige Einrichtungen muss eine wirksame Ladungssicherung ermöglichen. Die Reibwerte von Ladefläche und Ladung müssen bekannt sein. In der Praxis verlassen sich die Ver antwortlichen häufig darauf, dass Stirnund Seitenwände des Aufbaus den auftretenden Kräften standhalten können. Diese Annahme ist aber nur dann zulässig, wenn die Kräfte, die der Aufbau aufnehmen kann, bekannt sind. Mindestanforderungen an Aufbauten von Nutzfahrzeugen können der DIN EN entnommen werden. Nach dieser Norm wird zum Beispiel die Stirnwand eines Lkw(XL)-Aufbaus mit 50 Prozent der Nutzlast geprüft. Bei älteren Aufbauten ist die Belastbarkeit dagegen oft geringer. Gleiches gilt für Planen: Sie dienen z. B. bei norm gerechten L -Aufbauten mit seitlicher Schiebeplane ausschließlich als Wit terungsschutz und dürfen nicht als Teil der Ladungssicherung betrachtet werden

4 Der Zurrgurt Ruck, zuck gesichert Der Zurrgurt ist neben dem Besen (vgl. S. 9) das wichtigste Hilfsmittel bei der Ladungssicherung. So gut wie jeder Transportprofi hat schon damit gearbeitet. Denn: Mit Zurrgurten lassen sich verschiedenste Ladungen in kürzester Zeit wirkungsvoll sichern. Bei der Verwendung von Zurrgurten müssen einige Grundregeln beachtet werden. So muss die auf dem Etikett angegebene Belastbarkeit der Gurte ausreichen. Außerdem ist vor dem Einsatz eine Kontrolle auf mögliche Beschädigungen wichtig. Denn ein angerissener Zurrgurt sichert die Ladung nicht mehr ausreichend und gehört daher am besten in den Müll. Beim Laden dürfen Gurte nicht zum Anheben der Fracht benutzt werden fürs Heben gibt es spezielle Bänder, die eigenen Normen unterliegen. Beim Niederzurren einen möglichst großen Zurrwinkel wählen, am besten einen rechten Winkel (90 Grad). Unterwegs den Sitz der Gurte überprüfen und bei Bedarf nachzurren. Die erste Kontrolle ist nach wenigen Kilometern Fahrt angebracht. Verschmutzte Gurte lassen sich mit kaltem Wasser ohne Reinigungsmittel säubern, danach sollten sie an der Luft trocknen. Die beweglichen Teile der Ratsche sollten regelmäßig leicht geölt werden (Herstellerhinweise beachten). Unverzichtbar bei der Ladungssicherung: Zurrgurte Beim Anbringen der Gurte erhöhen schon wenige einfache Handgriffe die Sicherheit beträchtlich: Kantenschutzmittel verbessern die Kraftübertragung beim Niederzurren und verringern die mechanische Be - lastung des Gurtmaterials. Gurte auf keinen Fall knoten! Gurte nicht verdrehen. Keine Lasten auf Gurten abstellen. Auf der Ratsche sollen mindestens zwei und höchstens drei Wicklungen Gurtband liegen. Ratsche nicht auf Biegung be lasten. Die Ratsche ohne Verlängerung oder sonstige Hilfsmittel spannen und anschließend arretieren. Zurrhaken am Hakengrund belasten, nicht auf der Spitze. Wichtig fürs Abladen: Vor dem Öffnen der Ratsche muss geprüft werden, ob die Ladung noch sicher steht. Andernfalls besteht akute Unfallgefahr durch kippende oder herabstürzende Gegenstände! Für schwere Fälle Besonders gewichtige Güter wie Baumaschinen, Betonteile oder Holzstäm - me können oft besser mit Zurrketten als mit Gurten gesichert werden. Rundstahlketten müssen mindestens der Güteklas se 8 nach DIN EN entsprechen. Auch bei Zurrketten muss der Anhänger mit den Angaben zur Zurrkraft etc. unbeschädigt und gut lesbar sein. Checkliste für die Sichtkontrolle Ein Zurrgurt darf nur dann verwendet werden, wenn die Kennzeichnung vorhanden und gut lesbar ist. Risse oder Schnitte im Gewebe maximal 10 Prozent des Querschnitts ausmachen. Ratsche und Haken frei von Verfor - mungen, Anrissen und sonstigen Beschädigungen sind. die tragenden Nähte intakt sind. das Gewebe frei von Beschä digungen und Verformungen durch Sonnenlicht, Wärme einwirkung oder aggressive Stoffe ist

5 Rutschhemmendes Material Reibung erwünscht Reibung kostet Kraft. Was uns im Alltag häufig stört, ist bei der Ladungssicherung Gold wert: Reibung trägt entscheidend da - zu bei, die Fracht an ihrem Platz zu halten. Mit rutschhemmendem Material (RHM) erreicht man eine größere Rei bung und das bedeutet mehr Sicherheit. Rutschhemmendes Material vereinfacht und verbilligt die Ladungssicherung in vielen Fällen spürbar. Erhöht beispielsweise eine untergelegte Antirutsch matte die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche, werden beim Niederzurren weniger Zurrmittel benötigt, um die Güter zu fixieren. Folge: Das Sichern der Ladung geht schneller. Beim Direktzurren genügt Sauber ist sicher Eine hohe Reibung entsteht nur beim direkten Kontakt der Oberflächen. Sand, Staub oder gar Wasser wirken unter Umständen wie Schmiermittel und kön - nen die Wirkung von RHM erheblich be einträchtigen. Deshalb muss die La - defläche immer sauber und möglichst trocken gehalten werden. Eine ordentlich gesäuberte Ladefläche ist eine wichtige Investition in den sicheren Transport! Bei den Vorbereitungen zur Ladungssicherung ist daher ein Besen unverzichtbar. eine geringe re Kraft, um die Ladung zu - sätzlich gegen Verrutschen zu sichern. So werden Zurrmittel und Zurrpunkte entlastet. Wer die Leistung von RHM voll ausnutzen will, muss einige Grundregeln beachten: Das RHM muss so ausgebreitet werden, dass zwischen Ladung und Ladefläche bzw. zwischen den einzelnen Ladegütern kein direkter Reibkontakt entsteht. Das RHM muss größer sein als die Auflageflächen der Fracht. Es sollte mindestens zwei Zentimeter unter den Kanten des zu sichernden Gegenstands hervorragen. Andernfalls kann eine leichte Kippbewegung die Ladung ins Rutschen bringen. RHM müssen zwischen allen Flächen liegen, die aufeinander gleiten können. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Ladungsteile übereinander gestapelt werden. Dicke Matten mit hoher Flächenpressung für schwere Güter: Die an gegebene Flächenpressung muss für das Gewicht der Ladung ausreichen

6 Checkliste Sicherheit Punkt für Punkt Die folgende Liste enthält Fragen, die eine Anleitung für eine wirkungsvolle Ladungssicherung ergeben, wenn sie der Rei he nach abgearbeitet werden. 1. Die Ladung Wie groß ist das Ladegut? Wie schwer ist das Ladegut? Ist der Schwerpunkt bekannt? Muss die Fracht gegen Kippen gesichert werden? Kommt das Sichern durch Zurren in Frage? Sind an der Ladung geeignete Befestigungspunkte für Zurrmittel (Zurrpunkte) vorhanden? 2. Das Fahrzeug Ist der Laderaum groß genug? Passt die zulässige Gesamtmasse zur Ladung? Liegt der Lastverteilungsplan vor? Können die zulässigen Achslasten mit der geplanten Ladung eingehalten werden? Sind Trennwände, Sperr-/Klemmstangen o. Ä. in ausreichender Menge für eine mögliche formschlüssige Sicherung vorhanden? Ist rutschhemmendes Material in ausreichender Menge vorhanden? Sind am Fahrzeug geeignete Zurrpunkte vorhanden? Ist die Ladefl äche besenrein und trocken? Ist die Belastbarkeit von Stirn-, Seiten- und Rückwand bekannt? 3. Ladungssicherung Ist der Reibwert zwischen den Reibpartnern bekannt? Wurde die nötige Sicherung vorab berechnet? Können Angaben zur Sicherung aus einer Betriebsanweisung entnommen werden? Sind Tabellen, Rechenscheiben und sonstige Hilfsmittel griffbereit? Ist eine formschlüssige Sicherung möglich? Können ggf. weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, etwa durch rutschhemmendes Material? Hat eine Sichtkontrolle der Zurrmittel stattgefunden? Sind die Zurrmittel in verwendbarem Zustand? Sind ausreichend Zurrmittel mit der für die Ladung erforderlichen Belastbarkeit vorhanden? Sind Kantenschutzmittel in ausreichender Zahl vorhanden? Reicht die Belastbarkeit der Zurrpun kte aus? Sind die nötigen Vorspannkräfte für das Niederzurren bekannt? Reicht die Vorspannkraft der Zurrmittel für das Niederzurren? Reicht die Zurrkraft der beim Direktzurren verwendeten Zurrmittel aus? Passen Größe, Dicke und Belastbarkeit des rutschhemmenden Materials zur Fracht? 4. Unterwegs Ladungssicherung regelmäßig kontrollieren. Vor dem Lösen der Sicherungen zum Abladen die Standsicherheit der Fracht prüfen. Nach teilweisem Abladen die restliche Fracht wirksam sichern. Fahrweise den Besonderheiten 10 der Ladung, den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen. 11

7 Formschluss Lückenlos sicher Formschlüssige Sicherung ist die erste Wahl, wenn man verhindern will, dass Ladung wegrollt oder umfällt. Das Verstauen dicht an dicht fixiert auch Kartons, Bigbags und an - dere Güter, die sich nicht ohne Wei teres niederzurren las - sen. Formschluss wird relativ leicht und schnell erreicht, das macht diese Methode be sonders einfach. Kombination von Formund Kraftschluss Bei der formschlüssigen Sicherung stützen Ladungsteile sich am Aufbau oder sonstigen Einrichtungen und Hilfsmitteln zur Ladungssicherung ab und hindern einander gegenseitig am Verrutschen. Erreichen lässt sich das durch die Platzierung an Stirn- und Seitenwänden sowie durch verschiedene Hilfsmittel: Keile, Sperrbalken, Festlegehölzer, Zurrmittel usw. fixieren die Ladung auf der Ladefläche, Lücken können durch Paletten und spezielle Polster gefüllt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn eine formschlüssige Sicherung nicht möglich ist oder nicht ausreicht, sind zusätzliche kraftschlüssige Maßnahmen etwa das Niederzurren notwendig. Ob die Wände des Aufbaus stark genug sind, um eine Ladung zu sichern, muss der Verantwortliche in jedem Fall in den Herstellerangaben nachlesen. Beispielsweise kann bei einem Fahrzeug mit Standardaufbau nach DIN EN (Code L) die Stirnwand das 0,4-Fache der zulässigen Nutzlast verkraften, höchstens aber 5000 dan. Die Rückwand sollte bis zu einer Obergren - ze von 3100 dan (3,1 Tonnen) das 0,25-Fache der Nutzlast aushalten

8 Direkt- und Niederzurren Bitte anschnallen! rechten Winkel zur Längsachse der Ladefläche. Beim Diagonalzurren bringt man die Sicherungen im spitzen Winkel zur Längsachse an, im so genannten Horizontalwinkel also diagonal von einer zur gegenüberliegenden Ecke der Ladung. Wer Ladung mit Zurrgurten, Zurrketten oder anderen Zurrmitteln sichern will, hat im Wesentlichen die Wahl zwischen zwei Verfahren dem Niederzurren, das in der Praxis am häufigsten angewendet wird, und dem Direktzurren. Manchmal hilft nur Druck: Werden die zu transportierenden Güter durch straff gespannte Gurte auf die Ladefläche gepresst, verstärkt sich die Reibungskraft, die Ladung wird wirkungsvoll fixiert. Im Zusammenspiel mit rutschhemmendem Material (vgl. Seite 8 u. 9) bringt diese Methode bekannt als Niederzurren für viele Güter schnell und einfach ausreichende Sicherheit. Ob die Ladung genügend unter Druck gesetzt werden kann, hängt unter anderem vom Winkel zwischen Gurt und Ladefläche ab: Je steiler dieser so genannte Zurrwinkel ausfällt, desto größer ist die wirksame Kraft und desto wirkungsvoller die Sicherung. Für die Berechnung maßgeblich ist die auf dem Etikett des Zurrmittels genannte normale Spannkraft ( Standard Tension Force, STF). Sie gibt an, wie viel Vorspannung mit dem Spannelement (z. B. Ratsche) üblicherweise erreicht werden kann. Frei stehendes, nicht formschlüssig gesichertes Gut muss mindestens mit zwei Zurrmitteln, etwa mit zwei Gur - ten, fixiert werden. Kommt das Niederzurren nicht in Frage, hilft oft das so genannte Direktzurren: Dabei werden beispielsweise die vier oberen Ecken des Ladeguts durch schräg angesetzte Gurte fixiert. Die Gurte werden leicht gespannt und sorgen so dafür, dass die Ladung sich weder vorwärts- noch zurückbewegen kann. Gurte dürfen beim Direktzurren bis zur auf dem Etikett angegebenen Zurrkraft ( Lashing Capacity, LC) belastet werden. Verfügt die Ladung nicht über geeignete Zurrpunkte, lassen sich Ansatzpunkte für die Gurte per Kopflashing herstellen: Dabei werden z. B. Rundschlingen um die Oberkante gelegt und dann durch Zurren gesichert. Varianten des Direktzurrens sind das Schräg- und das Diagonalzurren. Beide Methoden unterscheiden sich durch die Platzierung der Zurrmittel: Beim Schräg - zurren verlaufen Gurte parallel oder im Fit für Vollbremsung und Kurven Langsames Fahren ist kein Ersatz für professionelle Sicherung! Denn durch die Trägheit kann die Ladung beim Bremsen und Beschleunigen sowie in Kurven schon bei niedrigem Tempo enorme Kräfte entfalten. Beispielsweise schiebt es die Ladung bei einer Vollbremsung mit dem 0,8-Fachen des Eigengewichts nach vorn. Beim Anfahren vor allem am Berg und in Kur ven ist mit Massenkräften in Höhe von 50 Prozent des Ladungsgewichtes zu rechnen. Rechenscheibe statt Mathe-Diplom Bei der Berechnung einer Ladungssicherung sind zahlreiche Parameter zu berücksichtigen: das Gewicht der Ladung, die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche, die Belastbarkeit der Zurrpunkte und der Zurrmittel, Vertikalund Horizontalwinkel. Unternehmen, Disponenten und Lademeister lösen diese Aufgaben häufig mit Hilfe spezieller Computerprogramme. Wer unterwegs eine Sicherung vornehmen muss, sollte Berechnungshilfen oder Tabellen zur Hand haben. Beispiel Niederzurren: Anhand des Ge wichts der Ladung, dem Zurrwinkel und der materialspezifischen Kennzahl für die Reibung lässt sich in einer Tabelle ab - lesen, wie viele Gurte mit einer bestimmten normalen Spannkraft (STF) für die Sicherung erforderlich sind. Oft wiederholen sich bestimmte Transporte, etwa wenn dieselbe Baumaschine mit demselben Tieflader befördert wird. In solchen Fällen sollten die einmal ermittelten Angaben zur Ladungssicherung in einer Betriebs - an weisung festgehalten werden und stets griffbereit sein, um unnötige Neuberechnungen zu vermeiden

9 Haftungsfragen Risiken und Nebenwirkungen Eine wirkungsvolle Ladungssicherung unterstützt die reibungslose Transportabwicklung und nützt damit allen Beteiligten. Wer dagegen seine Pflichten vernachlässigt, muss mit teils drastischen Konsequenzen rechnen: Die Skala reicht von Verwarnungs- und Bußgeldern über Schadenersatz bis zu Geld- und Freiheitsstrafen. Auch der Disponent, der Touren plant und Fahrer beauftragt, hat das geeignete Fahrzeug für die zu transportierende Fracht auszuwählen. Wer als so genannter Verlader an Ort und Stelle das Beladen beispielsweise eines Lkws organisiert, haftet darüber hinaus auch für die Sicherung der Fracht. Lässt er zu, dass nachlässig gesicherte Güter auf die Reise gehen, trägt er für einen später eintretenden Unfall die (Mit-)Verantwortung. droht zunächst ein Verwarnungs- oder Bußgeld (zzt. 35 bis 100 Euro). Bei Be - trägen ab 40 Euro wird die Ord nungswi drigkeit zusätzlich mit bis zu drei Punkten im Flensburger Verkehrs zentral re gister bestraft. Für einen durch man gelhaft gesicherte Fracht ausge lösten Unfall können die Verantwortlichen strafrechtlich belangt werden, etwa wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, fahrlässiger Körper verletzung oder gar fahrlässiger Tötung. Hier drohen Geld- und Haftstrafen. Wer rechtskräftig verurteilt wird, gilt als vorbestraft. Die finan ziellen Folgen eines Unfalls können gravierend ausfallen, wenn Schaden ersatz zu zahlen ist. Für die Haftung gilt keine Obergrenze, hier können schnell existenzbedrohende Summen erreicht werden. Die Aufgabe des Fahrzeughalters lautet, den richtigen Rahmen für den Transport zu schaffen. Er muss einen geeigneten Fahrer einsetzen, das für die Ladung passende Fahrzeug aussuchen und die nötigen Ladungssicherungs-Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Schon beim Kauf sollte er darauf achten, dass seine Lkw mit genügend und ausreichend belastbaren Zurr punkten ausgestattet sind. Verstößt der Unternehmer gegen diese Pflichten und ereignet sich ein Unfall, kann er (mit-)verantwortlich gemacht und in die Haftung genommen werden. Der Fahrzeugführer verantwortet die Be triebssicherheit des Transports. Übernimmt er ein bereits beladenes Fahrzeug, muss er die Sicherung kontrollieren. Auch unterwegs hat er zu gewährleisten, dass das Fahrzeug betriebssicher bleibt. Führt etwa das Verrutschen der Ladung zu einer un - zulässigen Lastverteilung, muss der Fahrer diesen Mangel schnellstens beseitigen oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen ( 23 StVO). Falls die Polizei bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall eine unzureichende Ladungssicherung feststellt, 16 17

10 Der rechtliche Rahmen Durchblick im Paragrafendschungel Wer als Transportprofi Tag für Tag mit Ladungssicherung zu tun hat, sollte den rechtlichen Rahmen für die eigene Arbeit kennen. Denn: Transporte auf der Straße unterliegen zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerken. Unkenntnis der Paragrafen schützt nicht vor Strafe! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält einige der wichtigsten Vorschriften für sichere Transporte: Laut 22 ist die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik so zu sichern, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver am Platz bleibt. Auf einem Betriebsgelände gilt die StVO nicht automatisch. Mit den Unfallver hütungsvorschriften (UVV) verhält es sich anders: Diese Regelwerke der Un fallversicherungsträger sind bei der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten immer zu berücksichtigen, also auch bei Fahrten innerhalb eines Betriebsgeländes. Für die Ladungssicherung wichtig sind etwa 37 ( Beund Entladen ) sowie 44 ( Fahr- und Arbeitsweise ) der UVV Fahrzeuge. Die in der StVO angesprochenen anerkannten Regeln der Technik lassen sich unter anderem in den Richtlinien des Ver eins Deutscher Ingenieure (VDI) nachschlagen. Das VDI-Handbuch Ladungssicherung enthält die Richtlinien 2700ff. mit allgemeinen Vorgaben sowie konkreten Empfehlungen für ver - schiedene Transportaufgaben. Deutsche und internationale Normen zählen ebenfalls zu den anerkannten Regeln der Technik. Beispielsweise regelt die DIN EN die Berechnung von Zurrkräften europaweit einheitlich. Wer diese Regelungen beachtet, handelt immer richtig und bleibt auch bei grenzüberschreitenden Transporten auf der sicheren Seite

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