Menschen mit Behinderung in Wien
|
|
|
- Jobst Feld
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Menschen mit Behinderung in Wien
2 Wiener Sozialpolitische Schriften Band 7 Herausgegeben von der Magistratsabteilung 24 Menschen mit Behinderung in Wien Kurzfassung der Grundlagenstudie Wien, im November 2013
3 Impressum Herausgeberin: Magistratsabteilung 24 Gesundheits- und Sozialplanung A-1080 Wien, Buchfeldgasse 6 Auftraggeberin und Finanzierung: MA 24 Autorinnen- / Autorenschaft: L&R Sozialforschung Lechner, Reiter und Riesenfelder Sozialforschung OG A-1060 Wien, Liniengasse 2A/1 Projektleitung L&R: Andreas Riesenfelder Projektleitung MA 24: Sonja Österreicher Projektteam MA 24: Sonja Österreicher, Peter Stanzl, Bettina Steffel Coverbild: Riesenrad von Thomas Gräser, zur Verfügung gestellt vom ATELIER 10 Das ATELIER 10 ist ein Kunstprojekt der Caritas in Wien, das zum Ziel hat, jene KünstlerInnen zu unterstützen, die sich aus unterschiedlichen sozialen Gründen nicht ausreichend selbstständig in einem kulturellen Kontext bewegen können. Die KünstlerInnen verfügen hier kostenfrei über Raum, Material und Assistenz. Die Atelierleitung assistiert bei technischen Fragen, präsentiert die Arbeiten online und über Ausstellungen, dokumentiert und archiviert und ist für die Öffentlichkeitarbeit sowie die Kontaktpflege zu Galerien, KäuferInnen und KuratorInnen zuständig. Somit schließt das Atelier eine gesellschaftliche Lücke: eine professionelle künstlerische Einrichtung vermittelt sozialen AußenseiterInnen Kompetenz und Autonomie. Hieraus ergibt sich mittelfristig das Ziel, gesellschaftlich Zeichen zu setzen und die Leistungsfähigkeit dieser Menschen unter Beweis zu stellen. Die Lage des ATELIER 10, im Kulturzentrum der ehemaligen Ankerbrot-Fabrik in Favoriten, bekräftigt die Ambitionen. Das Projekt teilt sich räumlich in zwei Module: einer Galerie für Ausstellungen und Veranstaltungen sowie einem künstlerischen Arbeitsbereich, dem Atelier. Das Atelier verfolgt ausdrücklich keine pädagogischen oder therapeutischen Ziele. Vielmehr dient es als Plattform zur Unterstützung außergewöhnlicher künstlerischer Talente. Der Aufbau ist frei organisiert: nach erfolgter Aufnahme können die KünstlerInnen das Atelier innerhalb der Öffnungszeiten nach eigenem Ermessen nutzen. Die Räume bieten Platz für ca. 20 Personen. Zudem unterstützt das Atelier 10 aber auch KünstlerInnen, die außerhalb des Ateliers, im öffentlichen Raum oder in privater Umgebung arbeiten. Nähere Informationen unter: WEB: Grafik Cover: Dietmar Stiedl Bezugsadresse: Online abrufbar unter: WEB: MA 24, Gesundheits- und Sozialplanung 2014
4 Inhalt 1 Vorwort 5 2 Management Summary 6 3 Übersicht 14 4 Menschen mit Behinderung unter 60/65 Jahren in Wien 16 5 Sozialcharakteristika 18 6 Art und Grad der Behinderung 24 7 Detailanalysen zu Leistungen und Einträgen in den Systemen Kategorisierung der Leistungen und Verzeichniseinträge 33 8 Detailanalysen zu Systemgruppen und Zuständigkeit Bund/Land 41 9 Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung in Wien Sonderauswertung Veränderungsdynamik Sonderauswertung zum Wohnen Sonderauswertungen zu Menschen mit Behinderung in Wien ab 60/65 Jahren Ansätze zur Abgrenzung im Datensatz von älteren Menschen mit Behinderung gegenüber altersbedingten Einschränkungen Weitere Vorgehensweise zur Abgrenzung gegenüber altersbedingter Einschränkung in den Sonderauswertungen für ältere Menschen mit Behinderung Übersicht / Glossar zu den Datenquellen BSB / Behindertenpass Allgemeine Informationen Verfahrensablauf BSB / Behinderteneinstellungsgesetz Begünstigte behinderte Menschen Auszüge aus dem Behinderteneinstellungsgesetz BSB / Maßnahmen für Menschen mit Behinderung FSW / Leistungen FSW / Freizeitfahrtendienst HVSV / Bundespflegegeld Stadt Wien / Landespflegegeld BMWFJ / erhöhte Familienbeihilfe (Erhöhungszuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe) 93 3
5 13.9 Waisenpension / Halbwaisenpension Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen Dauerleistungsbezug und Behinderung Versehrtenrente Das Procedere der Datenverschneidung Definition der Herkunft Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis 103 4
6 1 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser! Österreich hat sich im Jahr 2008 mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu dessen Umsetzung verpflichtet. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat diesbezüglich einen Nationalen Aktionsplan erstellt, der Menschen mit Behinderung die zugesicherte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben ermöglichen soll. Auch die Stadt Wien arbeitet an der Umsetzung des Übereinkommens und hat im Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen verschiedene Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Betroffenen, der Anbieterorganisationen und der Stadt Wien eingesetzt. Die Durchführung der vorliegenden Studie im Auftrag der MA 24 Gesundheits- und Sozialplanung ist ein weiterer Schritt, die UN-Behindertenkonvention zu erfüllen. In Artikel 31 verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und durchzusetzen. Bei der Analyse wurde vor allem versucht, sich über die Verschneidung von Administrativdaten an eine Gesamtzahl von Menschen mit Behinderung in Wien anzunähern selbstverständlich unter strenger Wahrung des Datenschutzes. Darüber hinaus waren auch Fragen zur Soziodemografie und zu Art und Grad der Behinderung forschungsleitend, wie auch die Frage, wie viele Personen sich in welchen Unterstützungssystemen befinden und wie sich ein eventueller Zyklus der Inanspruchnahme von Leistungen darstellen könnte. Um Entwicklungen über die Zeit sichtbar zu machen, wurde in der Studie mit Zeitreihen gearbeitet. Das gewählte Vorgehen der Datenverschneidung kann als innovativ bezeichnet werden, da eine ausführliche Darstellung und Analyse in diesem Bereich aufgrund breit gefächerter Zuständigkeiten (Fonds Soziales Wien, Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice etc.) und unterschiedlicher Definitionen von Behinderung bisher ausständig war. Die vorliegende Gesamtsicht erleichtert eine entsprechende Planung und Prognose künftiger Leistungsentwicklungen. So dienen die Ergebnisse in erster Linie der Bedarfsplanung der MA 24 und stellen eine stabile Grundlage für weiterführende Studien dar. Ich möchte mich bei allen KooperationspartnerInnen für die Zurverfügungstellung von Daten bedanken, ohne die diese Studie nicht zustande gekommen wäre. Ebenfalls gilt mein Dank Herrn Mag. Andreas Riesenfelder von L&R Sozialforschung, der ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass dieses fordernde und komplexe Projekt so erfolgreich umgesetzt werden konnte, sowie dem ATELIER 10 und Thomas Gräser für die Zurverfügungstellung des Coverbildes. Im Sinne der Partizipation wird eine Kurzfassung der Studienergebnisse in einer Leichter-Lesen-Version zur Verfügung gestellt. Mag. a Agnes Berlakovich Leiterin der MA 24 Gesundheits- und Sozialplanung 5
7 2 Management Summary Im Rahmen dieser Studie wurde für das Bundesland Wien anhand der Zusammenführung von Leistungs-, Förder- und Registerdaten eine Einschätzung zur Zahl der Menschen mit Behinderung getroffen. Das Zahlenmaterial, das hier vorgelegt wird, stellt einen Versuch der Annäherung an die Gesamtgröße der real betroffenen Menschen und kann keineswegs als vollständige Auflistung verstanden werden. So findet sich beispielsweise unter den 11 verwendeten Datenquellen nicht der Bereich der Schulen und Kindergärten. Dieser Altersbereich konnte somit nur gestreift werden etwa durch Daten zur erhöhten Familienbeihilfe. Unter Inkaufnahme der Unschärfe in den Ergebnissen ist davon auszugehen, dass im Zeitraum 2006 bis 2011 zwischen und Menschen mit Behinderung im Alter bis zu 60/65 Jahren in Wien wohnten. Der solchermaßen errechnete Zuwachs für 2006 bis 2011 im Bestand der erfassten Menschen mit Behinderung ist allerdings nicht als Hinweis darauf zu lesen, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung in diesem Zeitraum in genau diesem Umfang zugenommen hat. Vielmehr sprechen einige Befunde dafür, dass es sich primär um Effekte einer angebotsinduzierten Ausweitung auf den errechneten Bestand der Personen handelt. Weiters ist nicht auszuschließen, dass in manchen Fördersystemen die datenbezogene Erfassung in den letzten Jahren verbessert werden konnte. Abbildung 1: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren; Alter unter 60 Jahre (Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer) Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Die Gruppe älterer Menschen mit Behinderung oberhalb des erwerbsfähigen Alters d.h. ab 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) wurde im Rahmen einer Sonderauswertung getrennt untersucht. Insgesamt wurden in Wien im Jahr Menschen mit Behinderung gezählt, davon weisen Personen ein Lebensalter unterhalb der Altersgrenze von 60/65 Jahren auf, Personen überschreiten 6
8 diese Altersgrenze. Der an Menschen mit Behinderung an der Bevölkerung (beide Gruppen unter 60/65 Jahren) beläuft sich auf 5,4%. Die Geschlechterverteilung innerhalb der Menschen mit Behinderung, welche das 60./65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, fällt in den Jahren 2006 bis 2011 relativ ähnlich aus; zwischen 39% und 40% der Personen sind Frauen, fast zwei Drittel Männer. Abbildung 2: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Geschlecht; Alter unter 60 Jahre (Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 62% 61% 61% 61% 61% 61% 39% 39% 40% 39% 39% 39% Männlich Weiblich Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; da in allen Abbildungen die Prozentangaben auf ganze Werte gerundet wurden, können in dieser wie auch in den folgenden Abbildungen Rundungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Altersverteilung zeigt sich während der letzten Jahre ein Zuwachs im Bereich der Jugendlichen bis 18 Jahre. Seit dem Jahr 2006 ist der swert dieser Altersgruppe von rund 16% auf rund 20% gestiegen. Ein Vergleich der Altersstruktur von Menschen mit Behinderung und Gesamtbevölkerung zeigt, dass der starke Zuwachs im Bereich der Jugendlichen bis 18 Jahren in keiner Weise eine Entsprechung in der Struktur zur Wohnbevölkerung wiederfindet. Diese Differenz könnte unter anderem auf die Ausweitung der Leistungen des FSW für Kinder und Jugendliche im selben Zeitraum, insbesondere der Frühförderungen bzw. Entwicklungsförderungen in Ambulanzen, zurückzuführen sein. 7
9 Abbildung 3: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Alter; Alter unter 60/65 Jahre 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 27% 26% 25% 25% 25% 25% 24% 26% 26% 26% 26% 26% 18% 17% 16% 16% 15% 15% 10% 9% 10% 9% 9% 9% 5% 5% 5% 5% 5% 6% 16% 17% 19% 20% 20% 20% J J J J J. bis 18 J. Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Daten zur Herkunft konnten zwar nur von einem Teil der Systeme zur Verfügung gestellt werden. Dank der Möglichkeit der Zusammenführung der unterschiedlichen Quellen steht im Endeffekt aber ein verwertbares Ergebnis zur Verfügung. Je nach Jahr bestehen Herkunfts- und Nationalitätsangaben für eine Gruppe der Größenordnung zwischen 79% und 82%. Aus Abbildung 4 ist ersichtlich, dass der der Host-Population 1 in den Jahren 2006 bis 2011 um knapp 9 Prozentpunkte geringer geworden ist. Den Analysen zufolge belief sich der von Menschen mit Behinderung ohne Migrationshintergrund im Jahr 2006 auf rund 81%, an zweiter Stelle sind Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten mit rund 10% zu nennen, an dritter Stelle Personen mit türkischem Migrationshintergrund (4%). Fünf Jahre danach betrug der von Personen ohne Migrationshintergrund rund 72%. Ein Vergleich der Herkunftsstruktur zwischen den Menschen mit Behinderung in Wien und der Gesamtbevölkerung muss sich auf die Ebene der Staatsbürgerschaft beschränken, da keine langjährigen Vergleichsdaten zum Migrationshintergrund der Wiener Wohnbevölkerung mit Fokus auf Menschen unterhalb des Pensionsalters zur Verfügung stehen. Diesem Ansatz zufolge zeichnen sich Menschen mit Behinderung in Wien durch einen deutlich geringeren an ausländischen StaatsbürgerInnen aus (2006: 13% vs. 21%, 2011: 18% vs. 24%). 1 Host-Population: Personen ohne Migrationshintergrund, d.h. mit Geburtsort und Nationalität Österreich. Im Gegensatz hierzu sind Personen mit Migrationshintergrund entweder im Ausland geboren oder haben eine nicht-österreichische Staatsbürgerschaft. 8
10 Abbildung 4: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund; Alter unter 60/65 Jahre 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 3% 4% 4% 4% 4% 4% 5% 5% 6% 6% 10% 3% 11% 12% 12% 13% 13% 81% 78% 77% 75% 73% 72% Anderes Türkei EU-NMS 12 Jugosl. Nachf. EU 14 / EFTA Österreich Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Das Ausmaß der Überschneidungen zwischen den acht Systemgruppen, innerhalb derer die Menschen gelistet sind, bzw. Förderungen oder Bezüge erhalten, ist als überraschend gering zu bewerten. So beläuft sich der an Mehrfachnennungen auf nicht mehr als 140% (siehe Abbildung 5). Dies bedeutet, dass die Menschen durchschnittlich in bis zu 1,4 Systemen gelistet sind. Abbildung 5: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Systemgruppen (Mehrfachnennungen); Alter unter 60/65 Jahre 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% 160% % 41% 4% 13% 3% 23% % 43% 4% 14% 4% 19% % 42% 4% 16% 3% 5% 19% % 42% 4% 16% 3% 6% 19% % 42% 4% 18% 3% 6% 19% % 39% 5% 20% 3% 6% 20% Verzeichniseintrag Pflegegeld/-ergänzungsl./erhöhte Familienbeihilfe Wohnen Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Dauerleistung/Pensionen/Renten Sonstige Unterstützung durch den FSW Quelle: L&R Database MmB Wien,
11 Der größte swert unter den dieser Studie zur Verfügung stehenden Systemgruppen entfällt auf den Bereich Verzeichniseintrag (Behindertenpass, Verzeichnis begünstigter Behinderter) mit 48% an Nennungen im Jahr 2011, an zweiter Stelle mit 39% finden sich Einträge der Systemgruppe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe. Bemerkenswert ist, dass der im Bereich Dauerleistung/Pensionen/Renten relativ gering ist mit rund 20% im Jahr Ebenfalls überraschend gering ist der des Bereiches Wohnen bemessen, wobei hier von einer leicht steigenden Tendenz ausgegangen werden kann: Im Jahr 2006 belief sich der swert auf 4,0%, fünf Jahre später, im Jahr 2011 auf 4,5%. Im Zeitraum 2006 bis 2011 ist ein leichter Rückgang des swertes der Systemgruppe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen und erhöhte Familienbeihilfe zu sehen: Belief sich der swert zu Beginn der Aufzeichnungen auf 41%, so wurden fünf Jahre später 39% gemessen. Ebenso rückläufig ist der swert im Bereich Dauerleistung/Pensionen/Renten mit rund 3 Prozentpunkten Reduktion. Im Gegenzug wurde der Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation ausgebaut; waren 2006 noch lediglich 13% der Menschen mit Behinderung in Wien solchermaßen gefördert, so belief sich der swert im Jahr 2011 auf rund 20%. Die Systemgruppe Verzeichniseintrag ist durch eine deutlich stärkere Erfassung mit steigendem Alter zu charakterisieren. Beläuft sich im Jahr 2011 der unter Jugendlichen noch auf rund 11%, so sind unter den Jährigen bereits rund 63% erfasst (siehe Abbildung 6). Der Bereich Wohnen konzentriert sich auf Altersgruppen zwischen 19 und 44 Jahren mit swerten im Bereich zwischen 8 und 12%. Insgesamt d.h. über alle Altersgruppen beläuft sich der von Menschen mit diesen Leistungen auf rund 5%. Der Leistungsbereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation findet sich schwerpunktmäßig vor allem zwischen 19 und 34 Jahren (31% bis 60%). Mit steigendem Alter sind die Aufkommen deutlich seltener. So entfällt auf den Altersbereich zwischen 45 und 54 Jahren ein swert von lediglich 13%, darüber von nur mehr 5%. Der Bereich der Frühförderung und der Angebote zu Kindergarten und Schule konzentriert sich erwartungsgemäß auf Jugendliche bis 18 Jahren (26% ). 10
12 Abbildung 6: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Systemgruppen und Alter (Mehrfachnennungen); Alter unter 60/65 Jahre 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% 160% 180% 200% bis 18 J. 11% 63% 29% 26% J. 38% 55% 12% 60% 4% 14% J. 46% 40% 11% 31% 3% 35% J. 56% 33% 8% 22% 5% 28% J. 63% 29% 4% 13% 4% 24% J. 63% 32% 4% 22% Gesamt 48% 39% 5% 20% 3% 6% 20% Verzeichniseintrag Pflegegeld/-ergänzungsl./erhöhte Familienbeihilfe Wohnen Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Dauerleistung/Pensionen/Renten Sonstige Unterstützung durch den FSW Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= Im Hinblick auf Veränderungsprozesse zeigt sich eine überraschend hohe Konstanz. Im Vergleich mit dem Vorjahr sind nur bei einer kleinen Gruppe Änderungen hinsichtlich der Einbindung in eines oder mehrere der 11 dieser Studie zur Verfügung stehenden Systeme gegeben. Lediglich zwischen 11% und 12% der Menschen mit Behinderung haben eine diesbezügliche Veränderung zu verzeichnen, zwischen 12% und 14% können als Neuzugänge charakterisiert werden (siehe Abbildung 7). 11
13 Abbildung 7: Menschen mit Behinderung in Wien nach Veränderung Systemkombination gegenüber dem Vorjahr nach Jahren; Alter unter 60/65 Jahre 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 11% 12% 11% 11% 11% 12% 14% 13% 13% 12% 78% 74% 76% 77% 77% Änderung ggü. Vorjahr Neuzugang Keine Änderung ggü. Vorjahr Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Die Grundgesamtheit der Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und unter 60/65 Jahren beläuft sich im Jahr 2006 auf Personen, im Jahr 2011 auf Personen. Je nach Beobachtungsjahr sind zwischen 26% und 28% dieser Personen durchgehend beschäftigt 2 (siehe Abbildung 8, Beschäftigungszeitanteil 95% und mehr ). Abbildung 8: Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis 2011 Erwerbsintegration oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, gemessen in Beschäftigungszeitanteilen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 28% 27% 27% 26% 26% 26% 5% 5% 5% 5% 5% 5% 6% 7% 6% 7% 7% 7% 60% 63% 62% 62% 62% 63% % und mehr 50% bis 94% 1% bis 49% 0% 2 Als Beschäftigung wurden in dieser Studie alle Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbsarbeit einschließlich Freie Dienstverhältnisse und Neue Selbstständige Erwerbsverhältnisse oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze gefasst. 12
14 Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= im Jahr 2006, im Jahr 2011 Dem steht eine Gruppe mit einem zwischen 60% und 63% gegenüber, welche keinen einzigen Tag an Beschäftigung zu verzeichnen hat (Beschäftigungszeitanteil 0% ). Diese relativ große Gruppe von erwerbsfernen Personen kann noch weiter differenziert werden, indem die Erwerbsdaten mit anderen Informationen 3 verwoben werden (siehe Abbildung 9). Demnach zeigt sich, dass rund 7% keinen Beschäftigungstag aufweisen und in einer Tagesstruktur untergebracht sind. Weitere 6% bis 7% sind erwerbsfern und als arbeitslos gemeldet. Ein relativ großer (24% bis 26%) ist ohne Beschäftigung und bezieht eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Zwischen 2% und 5% sind ohne Beschäftigung und haben einen Dauerleistungsbezug zu verzeichnen, zwischen 3% und 4% eine Unfall-/Versehrtenrente. Der Bezug von Pflegegeld bei gleichzeitig erwerbsferner Lage ist bei rund 4% der Personen im erwerbsfähigen Alter gegeben. Eine Restgruppe von 12% bis 13% verbleibt, welche erwerbsfern ist, aber nicht weiter beschrieben werden kann. Einschränkend muss allerdings angemerkt werden, dass die dieser Analyse zugrundeliegenden Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nicht alle Arten von Beschäftigung gleichermaßen erfassen. Abbildung 9: Detail Erwerbsferne Menschen (0% Beschäftigungszeitanteil oberhalb Geringfügigkeitsgrenze) mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 4% 4% 4% 4% 4% 4% 4% 3% 3% 3% 3% 4% 3% 3% 4% 4% 5% 2% 24% 26% 26% 26% 26% 25% 6% 6% 6% 6% 7% 6% 7% 7% 7% 7% 7% 7% 13% 13% 13% 12% 12% 13% Bezug Pflegegeld Unfall-/Versehrtenrente Dauerleistungsbezug I-Pension/BU-Pension Arbeitslosigkeit Tagesstruktur Ohne nähere Angabe Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= im Jahr 2006, im Jahr 2011 Zusammenfassend kann auch diese Studie nur einen kleinen Teil der vielen offenen und ungelösten Fragestellungen zum Themenbereich Menschen mit Behinderung beantworten. Durch die Zusammenführung der Datenbestände (freilich unter strengster Wahrung datenschutzrechtlicher Richtlinien) konnten einige bis dato noch unbe- 3 Bei Zutreffen mehrerer zusätzlicher Informationen wurde nach folgender Hierarchie verfahren: 1... Tagesstruktur; 2... Arbeitslosigkeit, 3... I-Pension/BU-Pension, 4... Dauerleistungsbezug, 5... Unfall-/Versehrtenrente, 6... Pflegegeld 13
15 kannte Einsichten gewonnen werden. Allerdings ist das Ende der Wissensgenerierung noch lange nicht erreicht. Beispielsweise wären repräsentative und valide Daten zur finanziellen Situation auf Basis von Haushaltseinkommen, zum Bildungshintergrund, zur Familien- und Wohnsituation und zu Art und Grad der Behinderung wünschenswert (um nur einige zu nennen), um das hier gezeichnete Bild abrunden zu können. 3 Übersicht Dieser Bericht stellt die Situation von Menschen mit Behinderung (MmB) in Wien für den Zeitraum 2006 bis 2011 dar. Zur Berechnung der Gruppengröße wurden unter strengster Wahrung des Datenschutzes 11 Datenquellen verwendet. Als Informationsträger der 11 Datenquellen fungieren das Bundessozialamt (BSB) bzw. das Bundesrechenzentrum mit drei Datenquellen (Behindertenpass, Behinderteneinstellungsgesetz und Maßnahmen für MmB), der Fonds Soziales Wien (FSW) mit zwei Datenquellen (Leistungen für MmB und Freizeitfahrtendienst), der Hauptverband der Sozialversicherungsträger Österreichs mit Daten zum Bundespflegegeld, die Stadt Wien mit Daten zum Landespflegegeld und zum Dauerleistungsbezug (Bedarfsorientierte Mindestsicherung), das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) mit Daten zur erhöhten Familienbeihilfe und die Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank von L&R Sozialforschung mit Daten zur Waisenpension bzw. zu Unfall- oder Versehrtenrenten. Übersicht 1: Datenquellen hinsichtlich zeitlicher Struktur und Filter Datenquelle BSB / Behindertenpass BSB / Behinderteneinstellungsgesetz BSB / Maßnahmen MmB KBez PA BE MN Zeitliche Struktur Längsschnitt Längsschnitt Längsschnitt FSW / Leistungen 4 LF Längsschnitt FSW / Freizeitfahrtendienst FF Längsschnitt Filter Bis Ende Erwerbsalter Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Filter Ältere Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer). 4 In den Daten zu den Leistungen des FSW wird zwischen Bewilligung (Bewilligungsdatum) und Leistung (Leistungserbringer, Leistungsbeginn und Leistungsende) unterschieden. Im Rahmen dieser Studie werden nicht nur jene Datensätze/Personen in die Auswertung aufgenommen, welche eine Leistung des FSW erhalten haben, sondern auch jene, welche ein Bewilligungsdatum verzeichnet haben, aber (noch) keine Leistung erhalten haben. Dieses Vorgehen unterscheidet sich zwar von offiziellen Statistiken der Stadt Wien, ist aber im Hinblick auf die Themenstellung angebracht: Nach Aussage von ExpertInnen ist bereits eine Bewilligung ein valider Hinweis darauf, dass es sich um einen Menschen mit Behinderung im Sinne des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) handelt. 14
16 Datenquelle HVSV / Bundespflegegeld Stadt Wien / Landespflegegeld BMWFJ / erhöhte Familienbeihilfe Stadt Wien / Dauerleistungsbezug L&R Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank / Waisenpension L&R Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank / Unfall- /Versehrtenrente KBez BP LP EF DL WP RE Zeitliche Struktur 12 Halbjahresauszüge 6 Jahresauszüge Längsschnitt 6 Jahresauszüge Längsschnitt Längsschnitt Filter Bis Ende Erwerbsalter Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) [Wohnsitz Ausland] = 'N' AND [Erste Stelle PLZ] = '1' Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Wohnort Wien ab 28. Lebensjahr, wenn nicht auch EF oder DL. Bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Wohnort Wien bis 59. Lebensjahr (Frauen) bzw. 64. Lebensjahr (Männer) Filter Ältere Bis unter 80. Lebensjahr, wenn nicht gleichzeitig auch in anderen Systemen als FF, BP, LP, DL Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer). Bis unter 80. Lebensjahr, wenn nicht gleichzeitig auch in anderen Systemen als FF, BP, LP, DL Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer). Bis unter 80. Lebensjahr, wenn nicht gleichzeitig auch in anderen Systemen als FF, BP, LP, DL [Wohnsitz Ausland] = 'N' AND [Erste Stelle PLZ] = '1' Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer). Bis unter 80. Lebensjahr, wenn nicht gleichzeitig auch in anderen Systemen als FF, BP, LP, DL Wohnort Wien Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Wohnort Wien Ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Zur Verbesserung der Treffsicherheit des Berechnungsmodells konzentriert sich die Studie vor allem auf die Darstellung der Situation von Menschen mit Behinderung in Wien bis Ende des erwerbsfähigen Alters von unter 60 Jahren bei Frauen bzw. unter 65 Jahren bei Männern. Die Gruppe älterer Menschen mit Behinderung oberhalb des erwerbsfähigen Alters wird im Rahmen einer Sonderauswertung (siehe Kapitel 11) getrennt untersucht. Insgesamt wurden auf diesem Berechnungsmodell basierend in Wien im Jahr Menschen mit Behinderung gezählt, davon weisen Personen ein Lebensalter unterhalb der Altersgrenze von 60/65 Jahren auf. 15
17 4 Menschen mit Behinderung unter 60/65 Jahren in Wien Bereits ein erster Blick auf die Ergebnisse der Zusammenführung der 11 dargestellten Datenquellen zeigt, dass nun Informationen zur Verfügung stehen, welche eine neue Qualität aufweisen. Keine der einzelnen Datenquellen deckt für sich einen relevanten Teil des errechneten Gesamtspektrums ab; auch die swerte des Behindertenpasses können nicht mehr als 40% ausfüllen, noch deutlich geringer ist der Grad der Abdeckung im Fall der erhöhten Familienbeihilfe (bis 23%) und des Verzeichnisses zu begünstigten Menschen mit Behinderung (bis zu 31%). Im Falle aller anderen Datenquellen liegen die e sogar noch deutlich niedriger (siehe Tabelle 1). Anhand der Gesamtaufstellung ist der Grad an Mehrfachnennungen ablesbar: Im Jahr 2011 belief sich dieser etwa auf 165,4%, dies bedeutet, dass die Menschen im Durchschnitt in 1,7 Datenquellen gelistet sind. Tabelle 1: Übersicht über Menschen mit Behinderung unter 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) in Wien nach Jahren; swerte der Systeme (Mehrfachnennungen) PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt ,6% 30,7% 8,6% 8,7% 1,7% 16,4% 10,6% 22,0% 3,1% 6,5% 14,4% 159,3% ,8% 31,4% 9,4% 9,5% 1,9% 17,8% 11,3% 23,2% 3,5% 5,7% 10,4% 163,7% ,4% 29,4% 10,8% 12,8% 1,7% 17,3% 11,4% 22,5% 3,8% 6,2% 9,6% 164,9% ,7% 28,1% 11,2% 13,9% 1,6% 17,0% 12,3% 22,2% 4,1% 5,5% 9,8% 165,4% ,7% 26,8% 12,9% 14,0% 1,4% 16,8% 12,8% 21,9% 4,1% 5,4% 9,7% 165,5% ,5% 25,8% 14,8% 14,3% 1,3% 14,9% 12,5% 21,4% 5,9% 5,4% 9,5% 165,4% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Zwischen (2006) und (2011) Menschen mit Behinderung im Alter unter 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) wohnen den Ergebnissen dieser Datenzusammenführung zufolge im Zeitraum 2006 bis 2011 in Wien (siehe Abbildung 10). Es darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass das Zahlenmaterial, das hier vorgelegt wird, lediglich einen Versuch der Annäherung an die Gesamtgröße der real betroffenen Menschen darstellt. So findet sich beispielsweise unter den 11 verwendeten Datenquellen nicht der Bereich der Schulen 5 und Kindergärten. Dieser Altersbereich konnte somit nur gestreift werden etwa durch Daten zur erhöhten Familienbeihilfe oder durch Förderangebote für Kinder im Kindergarten- und Schulalter. 5 Aktuellen Statistiken zufolge finden sich in Wien im Schuljahr 2010/ blinde/sehbehinderte SchülerInnen, 332 gehörlose/hörbehinderte SchülerInnen und 613 körperbehinderte SchülerInnen der 1. bis 9. Schulstufe. 16
18 Abbildung 10: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Anzumerken ist auch, dass der solchermaßen errechnete Zuwachs für 2006 bis 2011 im Bestand der erfassten Menschen mit Behinderung nicht als Hinweis darauf zu lesen ist, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung im Untersuchungszeitraum in genau diesem Umfang zugenommen hat. Vielmehr sind hier andere Ursachen für den Zuwachs auszumachen. So sprechen einige Befunde dafür, dass im selben Zeitraum manche Angebotsformen eine starke Ausweitung erfahren haben, wie zum Beispiel die Leistungen des FSW oder die Leistungen des BSB. Es könnte sich somit zum einen um Effekte einer angebotsinduzierten Ausweitung auf den errechneten Bestand der Personen handeln. Zum anderen liegen auch Hinweise vor, denen zufolge die Erfassung von Förderfällen in manchen Monitoringsystemen erst im Laufe der letzten Jahre vervollständigt wurde. Dies betrifft etwa den Bereich der Frühförderung in Ambulanzen (FSW) oder das Verzeichnis der DauerleistungsbezieherInnen der Stadt Wien. Im Detail lassen sich folgende Veränderungsprozesse aufzeigen: Seit dem Jahr 2008 kann in jedem Kalenderjahr ein Anstieg der solchermaßen erfassten Menschen mit Behinderung gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Im Jahr 2007 hingegen ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 3% zu sehen; dieser hängt größtenteils mit einer Reduktion im Bereich der Unfall-/Versehrtenrenten zusammen. Zuletzt im Jahr 2011 ist die Zuwachsdynamik mit +1,4% etwas geringer. Der höchste Zuwachs entfällt auf das Jahr 2008 mit +5% (siehe Tabelle 2). Verantwortlich ist hierfür vor allem der starke Anstieg im Bereich der Leistungen des FSW sowie der Maßnahmen des BSB. In beiden Bereichen dürfte sich der Trend der Ausweitung auch aktuell noch ungebrochen und auf hohem Niveau fortsetzen. Im Bereich der FSW-Angebote sind vor allem die Frühförderung bzw. Entwicklungsförderungen in Ambulanzen, in zweiter Linie auch die Mobile Frühförderung, sowie Leistungen aus dem Bereich des Teilbetreuten Wohnens, der Tagesstrukturangebote und der Pflegegeldergänzungsleistungen für den Zuwachs ab dem Jahr 2008 verantwortlich. Wie bereits erwähnt wurde, ist dieser Anstieg aber zumindest in manchen Teilbereichen, wie der Frühförderung in Ambulanzen oder bei den Dauerleistungsbezie- 17
19 herinnen, lediglich auf eine Vervollständigung der Erfassung im Monitoringsystem zurückzuführen und nicht als Hinweis auf eine Angebotsausweitung zu interpretieren. Aus dem Bereich der BSB-Maßnahmen ist vor allem das Clearing, in zweiter Linie die Arbeitsassistenz, die Berufsausbildungsassistenz und die Integrationsbeihilfe, sowie Qualifizierungsprojekte für den Zuwachs verantwortlich. Pflegegeldleistungen hier sowohl aus dem Bereich des Bundes- wie auch des Landespflegegeldes haben im Jahr 2011 einen Rückgang zu verzeichnen. Insbesondere Bundesleistungen weisen hier mit rund 10% Reduktion eine sehr starke Diskontinuität auf. Dies könnte dadurch bedingt sein, dass im Jahr 2011 die erforderliche Stundenzahl der Pflegegeldstufen I und II erhöht wurde. Bemerkenswert ist weiters der überaus starke Anstieg der DauerleistungsbezieherInnen im Jahr 2011 (+45%). Dies könnte zum einen mit einer verstärkten Überprüfung der Arbeitsfähigkeit von Mindestsicherungs-BezieherInnen im Rahmen der Einführung der BMS in Zusammenhang stehen (Wien: September 2010). Zum anderen erfolgte in diesem Zeitraum eine statistische Bereinigung, zuvor waren nicht alle Dauerleistungs-BezieherInnen auch als solche verbucht. Tabelle 2: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren; Veränderung der Bestände gegenüber dem Vorjahr PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt 2006 Fälle Fälle 5,5% -0,9% 6,5% 5,4% 5,9% 5,5% 3,6% 2,4% 9,5% -14,8% -30,2% -3,0% 2008 Fälle 4,0% -1,6% 19,9% 42,1% -2,7% 2,0% 6,4% 1,6% 13,6% 14,0% -2,5% 5,0% 2009 Fälle 3,6% -1,8% 7,4% 11,5% -8,0% 1,2% 10,3% 1,8% 11,6% -8,6% 5,1% 2,8% 2010 Fälle 2,3% -2,4% 17,3% 2,9% -6,2% 1,1% 7,3% 0,6% 2,5% 1,5% 1,0% 2,3% 2011 Fälle 1,0% -2,4% 16,4% 3,6% -5,2% -9,9% -1,1% -1,0% 45,4% 1,3% -1,0% 1,4% Quelle: L&R Database MmB Wien, Sozialcharakteristika Im Bereich der Sozialcharakteristika bzw. soziodemographischen Angaben muss aus Gründen des Datenschutzes und des deswegen gewählten Procederes der Identifikation und Zusammenführung der Datenbestände 6 eine Einschränkung auf lediglich drei Indikatoren, hierunter das Geschlecht, Angaben zum Alter und zur Herkunft vorgenommen werden. Andere, weiterführende Indikatoren wie Haushaltsgröße, Familienstand, Beruf oder Wohnbezirk konnten aufgrund der nicht flächendeckenden Evidenz von anonymisierten Sozialversicherungsnummern nur für spezifische Teilgruppen errechnet werden. Eine Gesamtaussage dieser weiterführenden Indikatoren für alle hier erfassten Menschen mit Behinderung wäre daher nur unter Inkaufnahme 6 Aus Gründen des Datenschutzes wurden die 11 Datenquellen mittels zweier Verschlüsselungscodes, einer anonymisierten Sozialversicherungsnummer und eines 12-stelligen PAN-Codes zusammengeführt, wobei sich bei jeder der Datenquellen unterschiedliche Präferenzen für entweder beide Codes oder jeweils nur einen der beiden Codes herausbildeten. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zum Procedere der Datenverschneidung, Kapitel
20 unzulässiger Verzerrungen möglich und würde überdies den Gesichtspunkten der Validität 7 und Reliabilität 8 nicht genügen. Bei Betrachtung des Geschlechts wird ersichtlich, dass Männer überwiegen. So beläuft sich der an Männern unter Menschen mit Behinderung auf rund 61% im Jahr Ein Vergleich mit der Wiener Wohnbevölkerung zeigt hier deutliche Differenzen: Zwar ist auch in der Wiener Wohnbevölkerung der von Männern höher, mit rund 51% ist die Geschlechterdifferenz allerdings ausgewogener. Grundsätzlich wurden im Hinblick auf die Geschlechterverteilung nur relativ geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Systemen gefunden. Leichte Abweichungen vom Gesamtergebnis finden sich im Verzeichnis der begünstigten Behinderten (BE) und der Waisenpensionen (WP) mit rund 54% an Männern, ebenso im Bereich der Maßnahmen des BSB (MN) mit rund 56%. Tabelle 3: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Geschlecht, swerte (Mehrfachnennungen) Geschlecht Weiblich Männlich Gesamt Fälle PA 40,7% 59,3% 100,0% BE 45,6% 54,4% 100,0% MN 44,1% 55,9% 100,0% LF 39,7% 60,3% 100,0% FF 50,0% 50,0% 100,0% 990 BP 39,7% 60,3% 100,0% LP 43,0% 57,0% 100,0% EF 40,6% 59,4% 100,0% DL 39,8% 60,2% 100,0% WP 45,7% 54,3% 100,0% RE 15,6% 84,4% 100,0% Gesamt 39,4% 60,6% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Im Zeitraum 2006 bis 2011 zeigt sich keine nennenswerte Veränderung im Verhältnis zwischen Männern und Frauen. So belief sich der der Frauen im Jahr 2006 auf 38,5%, fünf Jahre darauf im Jahr 2011 auf 39,4%. 7 8 Unter Validität wird der Grad der Genauigkeit, mit dem eine bestimmte Methode dasjenige Merkmal erfasst, das sie zu erfassen beansprucht, verstanden. Unter Reliabilität wird die Stabilität und Genauigkeit der Messung, die Konstanz der Messbedingungen und die systematische Zuordnung von Werten subsummiert. 19
21 Abbildung 11: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Geschlecht 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 62% 61% 61% 61% 61% 61% 39% 39% 40% 39% 39% 39% Männlich Weiblich Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 In bedeutendem Maß konnten altersbezogene Unterschiede zwischen den einzelnen Systemen gefunden werden (siehe Tabelle 4). Folgende Bereiche sind diesbezüglich zu nennen: Behindertenpass (PA): Ältere ab 45 Jahren sind in dieser Datenquelle überdurchschnittlich stark vertreten, Jüngere unter 25 Jahren unterdurchschnittlich. Maßnahmen des Bundessozialamts (MN): Jüngere unter 25 Jahren finden sich hier häufiger als im Durchschnitt, Ältere ab 45 Jahren hingegen seltener. Bundespflegegeld (BP): Hier scheinen Personen unter 25 Jahren nur sehr selten auf; Personen zwischen 25 und 34 Jahren sind im Vergleich mit der Gesamtheit der Menschen mit Behinderung unterrepräsentiert. Hingegen sind Personen zwischen 45 und 54 Jahren überrepräsentiert, ab 55 Jahren stark überrepräsentiert. Landespflegegeld (LP): In diesem Bereich sind Jüngere unter 25 Jahren stark überrepräsentiert, Ältere ab 50 Jahren sind hingegen stark unterrepräsentiert. Leistungen des FSW (LF) und erhöhte Familienbeihilfe (EF): Hier besteht ein Schwerpunkt bei Jüngeren bis 18 Jahren; dieser Trend zeigt sich bei der erhöhten Familienbeihilfe noch deutlicher als bei den Leistungen des FSW. Unfall-/Versehrtenrenten (RE): Dieser Bereich hat bei Personen ab 40 Jahren steigende Bedeutung. 20
22 Tabelle 4: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Alter, swerte (Mehrfachnennungen) Alter bis 18 J J J J J J J J J J. Gesamt Fälle PA 4,8% 3,8% 3,8% 4,3% 6,4% 10,0% 14,8% 18,1% 20,2% 13,7% 100,0% BE 1,3% 3,9% 4,5% 5,0% 7,6% 12,6% 18,7% 22,2% 18,7% 5,5% 100,0% MN 37,0% 17,0% 5,4% 5,3% 6,4% 7,9% 8,5% 7,3% 4,2% 1,0% 100,0% LF 42,0% 11,6% 7,5% 6,5% 6,5% 8,0% 7,9% 5,4% 3,5% 1,3% 100,0% FF 1,3% 3,0% 3,0% 4,7% 7,5% 13,3% 18,2% 20,3% 19,3% 9,3% 100,0% 990 BP 0,8% 1,2% 2,1% 3,3% 5,7% 9,7% 14,7% 19,3% 24,4% 18,7% 100,0% LP 36,1% 10,5% 7,7% 6,6% 6,8% 7,7% 7,6% 7,4% 7,3% 2,3% 100,0% EF 55,9% 13,1% 6,9% 4,9% 4,3% 4,8% 4,5% 3,0% 1,8% 0,6% 100,0% DL 0,9% 10,2% 10,7% 9,1% 7,8% 11,6% 14,3% 15,7% 12,9% 6,7% 100,0% WP 2,1% 3,1% 22,1% 7,2% 9,8% 16,3% 15,3% 12,1% 8,3% 3,7% 100,0% RE 0,3% 1,1% 2,7% 4,0% 5,5% 13,3% 16,1% 18,3% 18,7% 20,1% 100,0% Gesamt 19,9% 5,7% 5,0% 4,3% 5,5% 9,0% 12,0% 14,1% 14,6% 9,9% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Für den Zeitraum 2006 bis 2011 ist ein deutlich messbarer Anstieg des s von Jugendlichen bis 18 Jahren zu beobachten. Im Jahr 2006 etwa belief sich der swert dieser Gruppe auf rund 16%, fünf Jahre danach auf rund 20% (siehe Abbildung 12). Diese Entwicklung könnte unter anderem auf die Ausweitung der Leistungen des FSW für Kinder und Jugendliche im selben Zeitraum, insbesondere der Frühförderungen bzw. Entwicklungsförderungen in Ambulanzen, zurückzuführen sein (wobei bei letzterem Bereich, wie bereits erwähnt wurde, in den letzten Jahren auch die Datenerfassung verbessert wurde). Abbildung 12: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Alter 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 27% 26% 25% 25% 25% 25% 24% 26% 26% 26% 26% 26% 18% 17% 16% 16% 15% 15% 10% 9% 10% 9% 9% 9% 5% 5% 5% 5% 5% 6% 16% 17% 19% 20% 20% 20% J J J J J. bis 18 J. Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Ein Vergleich der Altersstruktur von Menschen mit Behinderung und Gesamtbevölkerung zeigt, dass der starke Zuwachs im Bereich der Jugendlichen bis 18 Jahren in keiner Weise eine Entsprechung in der Struktur zur Wohnbevölkerung wiederfindet. 21
23 Wie groß ist nun der von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung und differiert das Ergebnis nach Alter und Geschlecht? Zur Beantwortung dieser Frage wurde für das Jahr 2011 ein Vergleich zwischen den laut den Ergebnissen der Studie betroffenen Menschen und der Bevölkerungsstatistik Wiens (Filter in beiden Fällen: Alter bis unter 60 Jahren bei Frauen und bis unter 65 Jahren bei Männern) gezogen. Insgesamt beläuft sich den hier vorliegenden Daten zufolge der an Menschen mit Behinderung an der Bevölkerung auf 5,4% (siehe Tabelle 5). Bei Männern fällt der swert mit 6,4% höher aus als bei Frauen mit 4,4%. Beachtenswert ist auch, dass Kinder und Jugendliche (Alter bis 18 Jahre) sowohl bei Frauen als auch bei Männern deutlich höhere swerte aufweisen als Personen im mittleren Lebensalter. Weiters zeigen sich deutlich steigende swerte ab dem 40. Lebensjahr. In der Gruppe der Jährigen (nur Männer) beläuft sich der swert bereits auf rund 16%. Anzunehmen ist, dass in dieser Altersgruppe altersspezifische Erkrankungen nicht ganz ausgeschlossen werden konnten und nicht zuletzt auch aus diesem Grund der swert relativ hoch ausfällt. Tabelle 5: Alter von Menschen mit Behinderung in Wien 2011 an der Gesamtbevölkerung nach Geschlecht und Alter (Alter bis unter 60/65 Jahre) Geschlecht Weiblich Männlich Gesamt bis 18 J. 3,8% 5,6% 4,7% J. 2,5% 3,6% 3,0% J. 2,4% 3,1% 2,8% J. 2,1% 2,9% 2,5% J. 2,9% 3,7% 3,3% J. 4,3% 5,4% 4,8% J. 5,8% 7,0% 6,4% J. 8,3% 9,6% 8,9% J. 9,8% 12,8% 11,2% J. - 16,3% 16,3% Gesamt 4,4% 6,4% 5,4% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Daten zum Migrationshintergrund und zur Nationalität konnten nur von einem Teil der 11 Systeme zur Verfügung gestellt werden. Dank der Möglichkeit der Zusammenführung der unterschiedlichen Quellen steht im Endeffekt aber ein verwertbares Ergebnis zur Verfügung: Je nach Jahr können Herkunfts- und Nationalitätsangaben für eine Gruppe der Größenordnung zwischen 78% und 82% vorgelegt werden (siehe Abbildung 13). 22
24 Abbildung 13: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte (inkl. Missing Values) 100% 90% 18% 19% 20% 21% 22% 22% Unbekannt 80% 70% 60% 3% 8% 4% 9% 3% 3% 4% 3% 3% 4% 4% 5% 3% 9% 10% 10% 10% Anderes Türkei 50% EU-NMS 12 40% 30% 20% 10% 0% 66% 63% 61% 59% 57% 57% Jugosl. Nachf. EU 14 / EFTA Österreich Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in dieser wie auch in allen anderen Abbildungen Datenbeschriftungen unterhalb des swertes von 3% nicht ausgewiesen. Erwartungsgemäß beläuft sich der der ÖsterreicherInnen nach dem Migrationshintergrundansatz auf geringere Werte als bei Ausgabe von Nationalitäten. Beide Darstellungsansätze liefern allerdings Hinweise auf eine Reduktion des s der Host-Population um 5 bis 8 Prozentpunkte in den Jahren 2006 bis Dem Migrationshintergrundansatz zufolge belief sich der von Menschen mit Behinderung ohne Migrationshintergrund im Jahr 2006 auf rund 81%, an zweiter Stelle sind Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten mit rund 10% zu nennen, an dritter Stelle Personen mit türkischem Migrationshintergrund (4%). Fünf Jahre danach belief sich der von Personen ohne Migrationshintergrund auf rund 72%, ein Anstieg war in allen Herkunftsfeldern zu beobachten (siehe Abbildung 14). Ähnliche Trends zeigen die Angaben zur Nationalität der Menschen mit Behinderung, wenngleich hier der der Host-Population generell höher ausfällt. Im Jahr 2006 betrug der der ÖsterreicherInnen rund 87%, fünf Jahre darauf rund 82%. Auch hier sind in allen anderen Feldern im gleichen Zeitraum Ausweitungen zu verzeichnen. 23
25 Abbildung 14: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 3% 4% 4% 4% 4% 4% 5% 5% 6% 6% 10% 3% 11% 12% 12% 13% 13% 81% 78% 77% 75% 73% 72% Anderes Türkei EU-NMS 12 Jugosl. Nachf. EU 14 / EFTA Österreich Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Ein Vergleich der Herkunftsstruktur zwischen den Menschen mit Behinderung in Wien und der Gesamtbevölkerung muss sich auf die Ebene der Staatsbürgerschaft beschränken, da keine langjährigen Vergleichsdaten zum Migrationshintergrund der Wiener Wohnbevölkerung mit Fokus auf Menschen unterhalb des Pensionsalters zur Verfügung stehen. Diesem Ansatz zufolge zeichnen sich Menschen mit Behinderung in Wien durch einen deutlich geringeren an ausländischen StaatsbürgerInnen aus (2006: 13% vs. 21%) als die Gesamtbevölkerung. Allerdings ist die Zuwachsdynamik im Zeitvergleich 2006 bis 2011 an ausländischen StaatsbürgerInnen unter den Menschen mit Behinderung höher als unter der Gesamtbevölkerung (MmB: +5%, Gesamtbevölkerung +3%). 6 Art und Grad der Behinderung In diesem Kapitel wird die Ergebnisqualität der Angaben zu Art und Grad der Behinderung thematisiert. Den Analysen zufolge ist davon auszugehen, dass die vorliegende Studie hierzu trotz innovativer Ansätze aufgrund mangelhafter Datenqualität keine verlässlichen Daten liefern kann und somit vor allem einen Mehrwert bei der Beschreibung des Gesamtumfangs der Menschen mit Behinderung in Wien und deren Einbindung in diverse Unterstützungssysteme leistet, weniger aber bei der Beschreibung der Behinderung dieser Personen. Informationen zur Art der Behinderung (ArtB) finden sich lediglich in zwei Datenquellen (siehe Übersicht 2) und haben zudem eine unterschiedliche inhaltliche Struktur: QUELLE Behindertenpass (PA): GEH; SEH; HOER; DIAET; ANFALL; DIABETIKER; ROLLSTUHL; OEFFIS; IM- PLANTAT; TAUBBLIND; ORTHESE; PROTHESE QUELLE Maßnahmen des BSB (MN): 24
26 KOERPERL; PSYCH; GEISTIG; SEH; HOER; SOZ_EMO; LERN; SPF; ROLL; BE_BLIND Übersicht 2: Angaben in den Datenquellen zu Art und Grad der Behinderung Datenquelle KBez Art und Grad der Behinderung BSB / Behindertenpass PA GradB, ArtB BSB / Behinderteneinstellungsgesetz BE GradB BSB / Maßnahmen MmB MN GradB, ArtB FSW / Leistungen LF Aetiologie, Primäre Behinderung (beide nur tlw. vorhanden) FSW / Freizeitfahrtendienst FF - HVSV / Bundespflegegeld BP PSTUFE (1-7) MA 40 / Landespflegegeld LP PSTUFE (1-7) BMWFJ / erhöhte Familienbeihilfe EF - MA 40 / Dauerleistungsbezug DL - L&R Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank / Waisenpension WP - L&R Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank / Unfall-/Versehrtenrente RE - Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Diese Informationen wurden zu folgenden Ausprägungen verdichtet: Körperliche Beeinträchtigung Psychische Beeinträchtigung Intellektuelle Beeinträchtigung Sehbeeinträchtigung Hörbeeinträchtigung Soz/emot. und/oder Lernbeeinträchtigung Sonderpädagogischer Förderbedarf Sonstige Behinderung Kein Eintrag Informationen zum Grad der Behinderung (GradB) können Übersicht 2 zufolge drei Datenquellen (PA, BE, MN) entnommen werden und weisen wie die Art der Behinderung unterschiedlichste Formate auf. Daraus wurden die folgenden 11 Ergebnisdimensionen errechnet: 0%, 10%, 20%, 30%, 40%, 50%, 60%, 70%, 80%, 90%, 100%. Um einen möglichst hohen Grad an Information zu Art und Grad der Behinderung zu erhalten, wurden für jede Person die unterschiedlichsten Quellen abgefragt und daraus ein Gesamtbild errechnet. Allerdings bestehen zwei Einschränkungen, die nicht unproblematisch sind: Zum einen ist der an validen Informationen zu Art und Grad der Behinderung auch innerhalb jener Datenquellen, welche Einträge bereitstellen, keineswegs flächendeckend. So finden sich beispielsweise im Bereich der Datenquelle PA im Jahr 2011 lediglich bei rund Personen von Personen überhaupt Einträge zur Art der Behinderung (52%). Besser ist die Abdeckung hinsichtlich des Grades der 25
27 Behinderung. Wieder am selben Beispiel liegen hier Einträge bei rund Personen vor (98%). Zum anderen liefern die Datenquellen PA, BE und MN nicht bei jeder Person Informationen, sodass insgesamt die Datenbeschreibungsqualität noch deutlich niedriger ausfällt als im Bereich der drei genannten Datenquellen. Besonders, was die Art der Behinderung betrifft, ist somit trotz eines erheblichen Aufwands zur Datenaufbereitung der 11 Datenquellen zu fragen, in wieweit die Ergebnisse für die Beschreibung der Lage von Menschen mit Behinderung in Wien verwertbar sind, können hier für das Jahr 2011 doch bei rund 67% der Personen keine Angaben gemacht werden (siehe Tabelle 6). Etwas besser fällt die Ergebnisqualität im Bereich des Grades der Behinderung aus. Im Jahr 2011 fehlen bei rund 50% Angaben zum Grad der Behinderung (siehe Tabelle 7). Tabelle 6: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Art der Behinderung (Mehrfachnennungen) System PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt Körperliche 25,7% 20,0% 30,4% 11,1% 50,6% 18,8% 16,9% 8,8% 6,1% 5,0% 5,6% 12,6% Beeinträchtigung Psychische 2,3% 4,0% 17,9% 4,1% 0,1% 0,8% 1,8% 2,5% 2,5% 1,0% 0,3% 3,4% Beeinträchtigung Intellektuelle 2,1% 3,1% 7,8% 5,5% 1,0% 0,7% 4,1% 3,6% 2,9% 1,3% 0,2% 1,7% Beeinträchtigung Sehbeeinträchtigung 5,3% 3,9% 5,8% 2,4% 4,0% 5,0% 7,0% 2,2% 1,7% 1,6% 0,5% 2,5% Hörbeeinträchtigung 5,6% 6,4% 9,2% 5,3% 1,2% 0,8% 2,2% 2,2% 1,1% 0,8% 0,2% 2,9% Soz/emot. 1,8% 4,6% 47,6% 8,7% 1,2% 0,8% 4,6% 7,2% 3,9% 2,2% 0,1% 7,8% und/oder Lernbeeinträchtigung Sonderpädagogischer 1,7% 3,6% 30,9% 9,0% 1,0% 0,5% 5,7% 7,2% 3,8% 1,8% 0,0% 5,2% Förder- bedarf Sonstige Behinderung 21,5% 11,2% 3,5% 5,1% 14,5% 10,2% 8,1% 4,7% 4,4% 2,7% 2,3% 8,8% Kein Eintrag 47,6% 57,9% 1,5% 69,6% 43,5% 70,1% 66,5% 77,5% 83,2% 89,5% 92,1% 67,1% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Tabelle 7: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Grad der Behinderung (Mehrfachnennungen) System PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt keine Angabe 2,1% 0,2% 60,1% 67,9% 33,7% 51,6% 57,7% 74,7% 75,7% 82,1% 80,2% 49,9% unter 50 6,8% 3,4% 3,0% 0,9% 1,2% 1,9% 1,9% 0,2% 1,9% 0,2% 4,3% 4,1% Prozent 50 Prozent 35,2% 49,9% 14,0% 8,9% 4,6% 9,1% 7,7% 7,5% 8,4% 5,0% 6,2% 19,6% 60 Prozent 15,0% 17,9% 4,4% 2,1% 2,5% 5,2% 3,1% 1,9% 2,2% 0,8% 3,2% 7,6% 70 Prozent 13,9% 13,0% 5,8% 3,6% 9,8% 8,2% 5,1% 2,8% 2,7% 1,6% 2,1% 6,6% 80 Prozent 10,0% 8,7% 5,6% 4,0% 10,4% 7,1% 4,9% 2,1% 2,0% 1,1% 1,5% 4,7% 90 Prozent 3,4% 2,3% 1,8% 0,9% 4,3% 3,4% 1,9% 0,6% 1,0% 0,6% 0,4% 1,5% 100 Prozent 13,6% 4,7% 5,3% 11,7% 33,3% 13,5% 17,7% 10,1% 6,1% 8,6% 2,1% 6,0% Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien,
28 Üblicherweise sollte so ein Erfahrungswert bei mindestens 70% bis 80% einer Variable eine Merkmalsausprägung zur Verfügung stehen, um den Kriterien der Validität und Reliabilität Genüge zu tun. Dies ist hier bei beiden Indikatoren nicht der Fall. Allenfalls können beim Grad der Behinderung Überlegungen zur allfälligen weiteren Verwertbarkeit angestellt werden. Zu diesem Zweck wurde Tabelle 8 erstellt, welche den Grad der Behinderung in swerten unter Ausschluss der missing values 9 für jede Datenquelle darstellt. Deutlich sichtbar ist hier das unterschiedliche Ausmaß der Behinderung je nach Datenquelle. Etwa am Beispiel des Jahres 2011, Behinderungsgrad 100% finden sich je nach Quelle swerte zwischen 5% und 50%. Die Annahme der Gleichverteilung, welche es erlauben würde, somit die fehlenden Daten bei den Datenquellen MN, LF, FF, BP, LP, EF, DL, WP und RE zu extrapolieren, muss somit verworfen werden. Tabelle 8: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Grad der Behinderung (Mehrfachnennungen) Grad der Beeinträchtigung unter Prozent 60 Prozent 70 Prozent 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent Gesamt Prozent PA 6,9% 35,9% 15,3% 14,2% 10,2% 3,5% 13,9% 100,0% BE 3,4% 50,0% 17,9% 13,0% 8,7% 2,3% 4,7% 100,0% MN 7,5% 35,0% 11,1% 14,5% 13,9% 4,6% 13,3% 100,0% LF 2,9% 27,7% 6,5% 11,2% 12,5% 2,7% 36,4% 100,0% FF 1,8% 7,0% 3,8% 14,8% 15,7% 6,6% 50,3% 100,0% BP 3,9% 18,8% 10,8% 16,9% 14,7% 7,0% 27,9% 100,0% LP 4,4% 18,2% 7,3% 12,0% 11,6% 4,6% 41,9% 100,0% EF 0,9% 29,6% 7,5% 11,2% 8,4% 2,6% 39,9% 100,0% DL 7,8% 34,6% 9,0% 11,2% 8,4% 4,0% 25,1% 100,0% WP 1,0% 28,0% 4,3% 9,1% 6,3% 3,3% 48,1% 100,0% RE 21,9% 31,1% 16,1% 10,4% 7,5% 2,1% 10,8% 100,0% Gesamt 8,1% 39,1% 15,2% 13,2% 9,3% 3,1% 12,0% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, Fehlende Werte. 27
29 7 Detailanalysen zu Leistungen und Einträgen in den Systemen Tabelle 9 und Tabelle 10 zeigen auf personenbezogener Ebene die Überschneidungen zwischen den einzelnen Datenquellen am Beispiel des Jahres Hierbei handelt es sich um eine zweidimensionale Matrix, welche vereinfachend die wichtigsten Zweierkombinationen abbildet. In der Praxis finden sich bei vielen Personen allerdings nicht nur Kombinationen von jeweils zwei Leistungen oder Registereinträgen, sondern auch drei-, vier- oder mehrfache Kombinationen. Diese tiefergehenden Strukturen des gemeinsamen Auftretens können durch die zweidimensionale Matrix freilich nicht abgebildet werden; hierzu liefert im Detail Tabelle 12 weiterführende Informationen. Zunächst zur zweidimensionalen Matrix: Wegen der sehr unterschiedlichen swerte der einzelnen Systeme am Gesamtaufkommen (zwischen 2% und 41%) ist es notwendig, beim Betrachten von Überschneidungen und Gemeinsamkeiten im Bereich der Zweierkombinationen stets das Bezugssystem zu nennen, von dem aus der Grad der Überschneidung gemessen wird. Diese Darstellung findet sich in Tabelle 11. Generell so ein erstes Ergebnis ist der Grad der Überschneidung zwischen den 11 Systemen geringer als vorerst angenommen wurde. Eine Darstellung relevanter Überschneidungen orientiert sich definitionsgemäß an einem Mindestmaß von einem Drittel am jeweiligen Bezugssystem 10. Erwähnenswert sind hier vor allem folgende Bereiche (siehe Tabelle 11): Unter Personen mit Behindertenpass existiert zu rund 43% eine Eintragung im Register für begünstige Behinderte. Rund zwei Drittel der als begünstigte Behinderte eingetragenen Personen (66%) haben einen Behindertenpass. Rund ein Drittel der Personen mit BSB-Maßnahmen (33%) hat eine Eintragung als begünstiger BehinderteR. Rund 53% der Personen mit Inanspruchnahme von Leistungen des FSW sind zugleich auch BezieherInnen der erhöhten Familienbeihilfe. Rund 77% der NutzerInnen von Freizeitfahrtendiensten beziehen Bundespflegegeld, rund 62% dieser Gruppe haben einen Behindertenpass, rund 39% nehmen andere Behindertenleistungen des FSW in Anspruch. Rund 42% der BezieherInnen von Bundespflegegeld besitzen einen Behindertenpass. Rund 58% der BezieherInnen von Landespflegegeld erhalten erhöhte Familienbeihilfe, rund 38% sind im Besitz eines Behindertenpasses, rund 36% nehmen Leistungen des FSW für Menschen mit Behinderung in Anspruch. Rund 36% der BezieherInnen einer erhöhten Familienbeihilfe nehmen im gleichen Jahr auch Leistungen des FSW für Menschen mit Behinderung in Anspruch, rund 34% beziehen Landespflegegeld. DauerleistungsbezieherInnen überschneiden sich mit keinem der anderen Systeme im definierten Mindestumfang von rund einem Drittel. 10 Daher Schwellwert: >= 33% swert an den Spaltenprozenten. 28
30 Rund 37% der BezieherInnen einer Waisenpension erhalten eine Unterstützung aus dem Bereich des Bundespflegegeldes. BezieherInnen von Unfall- oder Versehrtenrenten überschneiden sich ähnlich wie DauerleistungsbezieherInnen ebenfalls mit keinem der anderen Systeme im definierten Mindestumfang. Tabelle 9: Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systeme bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht; Absolutwerte (Mehrfachnennungen) Weiblich Männlich Gesamt PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE PA Fälle BE Fälle MN Fälle LF Fälle FF Fälle BP Fälle LP Fälle EF Fälle DL Fälle WP Fälle RE Fälle Gesamt Fälle PA Fälle BE Fälle MN Fälle LF Fälle FF Fälle BP Fälle LP Fälle EF Fälle DL Fälle WP Fälle RE Fälle Gesamt Fälle PA Fälle BE Fälle MN Fälle LF Fälle FF Fälle BP Fälle LP Fälle EF Fälle DL Fälle WP Fälle RE Fälle Gesamt Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Lesehilfe: Beispielsweise besitzen Menschen mit Behinderung im Jahr 2011 einen Behindertenpass UND sind gleichzeitig als begünstigte Behinderte eingetragen. 29
31 Tabelle 10: Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systeme bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht; swerte (Mehrfachnennungen) Weiblich Männlich Gesamt PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE PA BE 19,9% MN 5,0% 5,6% LF 4,4% 2,0% 2,2% FF 1,0% 0,3% 0,2% 0,6% BP 6,3% 2,2% 0,4% 2,4% 1,2% LP 5,2% 2,1% 1,8% 4,5% 0,3% 0,0% EF 5,3% 1,3% 2,0% 7,7% 0,6% 2,3% 7,3% DL 1,2% 0,5% 0,3% 1,5% 0,2% 0,9% 0,9% 1,7% WP 1,0% 0,3% 0,2% 1,6% 0,3% 2,2% 0,0% 2,0% 0,9% RE 0,5% 0,4% 0,1% 0,0% 0,0% 0,2% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesamt 40,9% 29,9% 16,6% 14,4% 1,7% 15,0% 13,7% 22,0% 6,0% 6,3% 3,8% PA BE 15,0% MN 4,0% 4,4% LF 3,8% 1,6% 2,0% FF 0,7% 0,2% 0,1% 0,4% BP 6,2% 1,5% 0,3% 2,2% 0,8% LP 4,4% 1,7% 1,6% 4,5% 0,2% 0,0% EF 4,5% 1,2% 2,0% 7,6% 0,3% 2,0% 7,2% DL 1,1% 0,5% 0,3% 1,2% 0,1% 0,7% 0,9% 1,5% WP 0,7% 0,3% 0,1% 1,5% 0,2% 1,9% 0,0% 1,7% 0,6% RE 1,8% 1,0% 0,2% 0,1% 0,0% 0,6% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% Gesamt 38,7% 23,1% 13,6% 14,2% 1,1% 14,8% 11,8% 20,9% 5,8% 4,9% 13,2% PA BE 16,9% MN 4,4% 4,9% LF 4,1% 1,7% 2,0% FF 0,8% 0,2% 0,2% 0,5% BP 6,2% 1,8% 0,4% 2,3% 1,0% LP 4,7% 1,8% 1,7% 4,5% 0,2% 0,0% EF 4,8% 1,2% 2,0% 7,6% 0,4% 2,1% 7,3% DL 1,2% 0,5% 0,3% 1,3% 0,1% 0,7% 0,9% 1,6% WP 0,8% 0,3% 0,2% 1,5% 0,3% 2,0% 0,0% 1,8% 0,7% RE 1,3% 0,8% 0,2% 0,0% 0,0% 0,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesamt 39,5% 25,8% 14,8% 14,3% 1,3% 14,9% 12,5% 21,4% 5,9% 5,4% 9,5% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Lesehilfe: Beispielsweise besitzen 16,9% aller Menschen mit Behinderung im Jahr 2011 einen Behindertenpass UND sind gleichzeitig als begünstigte Behinderte eingetragen. Tabelle 11: Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systeme bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 swerte am jeweiligen Ausgangssystem (Spaltenprozente) (Mehrfachnennungen) PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE PA 65,5% 29,7% 28,7% 61,5% 41,6% 37,6% 22,4% 20,3% 14,8% 13,7% BE 42,8% 33,1% 11,9% 15,4% 12,1% 14,4% 5,6% 8,5% 5,6% 8,4% MN 11,1% 19,0% 14,0% 15,4% 2,7% 13,6% 9,3% 5,1% 3,7% 2,1% LF 10,4% 6,6% 13,5% 38,5% 15,4% 36,0% 35,5% 22,0% 27,8% 0,0% FF 2,0% 0,8% 1,4% 3,5% 6,7% 1,6% 1,9% 1,7% 5,6% 0,0% BP 15,7% 7,0% 2,7% 16,1% 76,9% 0,0% 9,8% 11,9% 37,0% 4,2% LP 11,9% 7,0% 11,5% 31,5% 15,4% 0,0% 34,1% 15,3% 0,0% 0,0% EF 12,2% 4,7% 13,5% 53,1% 30,8% 14,1% 58,4% 27,1% 33,3% 0,0% DL 3,0% 1,9% 2,0% 9,1% 7,7% 4,7% 7,2% 7,5% 13,0% 0,0% WP 2,0% 1,2% 1,4% 10,5% 23,1% 13,4% 0,0% 8,4% 11,9% 0,0% RE 3,3% 3,1% 1,4% 0,0% 0,0% 2,7% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Je dünkler der Grün-Farbwert in einer Zelle ausfällt, umso stärker ist der Grad der Überschneidung; Lesehilfe: Beispielsweise haben 42,8% der Personen mit Behindertenpass eine Eintragung im Register für begünstigte Behinderte. 30
32 Die folgende Tabelle 12 listet die häufigsten Kombinationen der 11 Datenquellen am Beispiel des Jahres 2011 auf. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit erfolgte eine Beschränkung auf 95% der Personen; mit diesem Setting werden die 64 wichtigsten Konstellationen erfasst. Auch bei dieser Darstellung wird deutlich, dass die 11 Leistungen und Einträge (hier als Systeme bezeichnet) in relativ geringem Maße gemeinsam auftreten. Dies ist unter anderem daran ersichtlich, dass 10 der 12 häufigsten Konstellationen aus jeweils nur einer Quelle gespeist werden. Die beiden Ausnahmen stellen die Kombinationen PA+BE und PA+BP dar. Abzüglich dieser beiden Kombinationen finden sich somit auf den ersten 12 Positionen 10 Einzelnennungen, welche bereits 60% aller Konstellationen ausmachen. Die elfte Einzelnennung stellt Leistungen aus dem Bereich des FSW der Freizeitfahrtendienste (FF) dar. Fälle, welche nur diese Leistung zu verzeichnen haben, nehmen in der Liste die Position 97 ein, sind also sehr weit hinten platziert mit sehr geringen swerten. Dies ist als Hinweis darauf zu lesen, dass Freizeitfahrtendienste überdurchschnittlich häufig in Kombination mit anderen Leistungen bzw. Registereinträgen auftreten; ein Ergebnis, das durch die Analysen von Tabelle 11 bestätigt wird. Tabelle 12: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Systemkombination; e; Auswahl 95% aller Kombinationen Position Konstellation Kumulierte werte 1 PA 12,1% 12,1% 2 PA BE 10,9% 23,1% 3 EF 8,1% 31,2% 4 RE 7,8% 39,0% 5 MN 7,2% 46,2% 6 BE 6,1% 52,3% 7 BP 5,9% 58,3% 8 LF 3,6% 61,8% 9 PA BP 3,4% 65,2% 10 DL 3,2% 68,5% 11 WP 2,9% 71,4% 12 LP 2,5% 73,9% 13 LP EF 2,2% 76,1% 14 PA BE MN 1,8% 77,9% 15 LF LP EF 1,7% 79,6% 16 LF EF 1,2% 80,8% 17 PA LF LP EF 1,2% 82,0% 18 BE MN 1,1% 83,1% 19 PA BE BP 0,8% 83,9% 20 PA LP EF 0,8% 84,6% 21 PA BE MN LP 0,5% 85,1% 22 LF BP EF WP 0,5% 85,7% 23 PA LP 0,5% 86,2% 24 MN EF 0,5% 86,7% 25 PA EF 0,5% 87,1% 26 PA RE 0,5% 87,6% 27 PA BE LP 0,4% 88,0% 28 PA MN 0,4% 88,5% 29 PA BE RE 0,4% 88,9% 30 MN LF 0,4% 89,2% 31 LF LP 0,3% 89,5% 32 PA BE MN LF 0,3% 89,8% 33 LF BP 0,3% 90,1% 34 PA FF BP 0,3% 90,4% 31
33 Position Konstellation Kumulierte werte 35 BE BP 0,3% 90,7% 36 PA BE LF 0,3% 91,0% 37 BP WP 0,2% 91,2% 38 MN LF EF 0,2% 91,4% 39 PA BP RE 0,2% 91,7% 40 BE RE 0,2% 91,8% 41 PA LF 0,2% 92,0% 42 LF LP EF DL 0,2% 92,2% 43 PA LF BP EF WP 0,2% 92,4% 44 LF BP EF DL WP 0,2% 92,5% 45 BE LP 0,2% 92,7% 46 LF EF DL 0,2% 92,8% 47 FF BP 0,1% 93,0% 48 LF BP EF 0,1% 93,1% 49 PA DL 0,1% 93,3% 50 PA MN LF LP EF 0,1% 93,4% 51 BP RE 0,1% 93,6% 52 PA LF EF 0,1% 93,7% 53 MN LF LP EF 0,1% 93,8% 54 MN LP EF 0,1% 94,0% 55 PA BE MN BP 0,1% 94,1% 56 BE MN LF 0,1% 94,2% 57 BE LF 0,1% 94,3% 58 PA LF BP 0,1% 94,4% 59 PA LF LP EF DL 0,1% 94,5% 60 PA BP EF 0,1% 94,6% 61 BE MN LP 0,1% 94,7% 62 LF FF BP EF WP 0,1% 94,8% 63 BP DL WP 0,1% 94,9% 64 PA LP DL 0,1% 95,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Lesehilfe: Auf Position 9 mit einem swert von 3,4% aller Kombinationen finden sich Menschen mit der Kombination Behindertenpass (PA) und Bundespflegegeld (BP). Eine Differenzierung dieser Liste an Konstellationen nach dem Geschlecht belegt für zwei Positionen spezifische Verteilungen: Am Beispiel des Jahres 2011 ist mit rund 65% bei alleinstehender Quelle Behindertenpass (PA) ein leicht überdurchschnittlicher an Männern zu sehen. Ein deutlich höherer Männeranteil findet sich im Zusammenhang mit der Quelle der Unfall-/Versehrtenrenten (RE). In Position 4, alleinige Quelle RE, beläuft sich der Männeranteil etwa auf rund 85%. Ein überdurchschnittlich hoher Frauenanteil findet sich demgegenüber im Zusammenhang mit Einträgen zum Landespflegegeld (z.b. Position 12) oder Einträgen aus dem Verzeichnis begünstigter behinderter Personen (z.b. Positionen 6, 14, 18, 19) 11. Altersspezifische Analysen der Kombinationen im Jahr 2011 belegen, dass bei Einzelnennungen des Typs EF, MN oder LF (Positionen 3, 5, 8) jüngere Personen bis 18 Jahre in überdurchschnittlichem Maße vertreten sind, weiteres auch bei diversen Kombinationen mit der erhöhten Familienbeihilfe (z.b. Positionen 13, 16, 20, 24). Einzelnennungen in den Bereichen PA, BP oder LP (Positionen 1, 7 oder 12) hingegen finden sich häufiger bei Älteren. 11 Der Durchschnittswert des Frauenanteils beläuft sich auf rund 39%; in diesen Feldern finden sich swerte zwischen 45% und 51%. 32
34 7.1 Kategorisierung der Leistungen und Verzeichniseinträge Da die Vielzahl der einzelnen Leistungen und Register zu groß ist, um einen übersichtlichen Überblick über die Situation der Menschen mit Behinderung geben zu können, eine Zuordnung zu einer oder mehrerer der 11 datenliefernden Quellen hingegen wiederum zu wenig differenzierende Analysen erlaubt, wurde eine Kategorisierung jeder Leistung bzw. jedes Eintrags vorgenommen. Hierzu wurden drei relevante Beschreibungsfelder definiert, deren differenzierte Zuordnung findet sich in Übersicht 3: 1. Zuständigkeit 1=Bund 2=Land 2. Status 1=umgesetzt 2=ohne Umsetzung Systemgruppe 1=Verzeichniseintrag (begünstigte Behinderte, Behindertenpass) 2=Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe 3=Wohnen 4=Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 5=Mobilität 6=Frühförderung/Kindergarten/Schule 7= Dauerleistung/Pensionen/Renten 8=Sonstige Unterstützung durch den FSW Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die Zuordnungen der einzelnen Leistungen und Einträge zu den drei Beschreibungsfeldern. Übersicht 3: Übersicht über Leistungen bzw. Einträge und deren Zuordnung zu Systemgruppen Leistung Z S Status G Systemgruppe BE Begünstigte Behinderte 1 Bund 1 umgesetzt 1 Verzeichniseintrag PA Behindertenpass 1 Bund 1 umgesetzt 1 Verzeichniseintrag BP Bundespflegegeld 1 Bund 1 umgesetzt 2 EF Erhöhte Familienbeihilfe 1 Bund 1 umgesetzt 2 Zuständigkeit Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe 12 Der Status Ohne Umsetzung kommt bei Leistungen des FSW zur Anwendung. Zu den möglichen Ursachen einer nicht erfolgten Umsetzung zählt beispielsweise, dass eine Person auf einen freien oder geeigneten Platz warten muss oder das Angebot nicht oder später in Anspruch nimmt bzw. auf alternative andere Angebote zurückgreift. Diese in dieser Studie gewählte Herangehensweise unterscheidet sich von Auswertungsansätzen des FSW. 33
35 Leistung Z LP Landespflegegeld 2 Land 1 umgesetzt 2 LF 6100 PGEL Pflegegeldergänzungsleistung 2 Land 1 umgesetzt 2 LF 6200 PGEL Pers. Assistenz 2 Land 1 umgesetzt 2 LF 6300 PGEL Erh. amb. Monatspauschale 2 Land 1 umgesetzt 2 LF 6300 PGEL Erh. amb. Monatspauschale ohne Umsetzg. S Status G Systemgruppe 2 Land 2 o. Umsetzg. 2 LF 2100 Teilbetreutes Wohnen 2 Land 1 umgesetzt 3 Wohnen LF 2100 Teilbetreutes Wohnen ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 3 Wohnen LF 2200 Vollbetreutes Wohnen 2 Land 1 umgesetzt 3 Wohnen LF 2200 Vollbetreutes Wohnen ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 3 Wohnen Zuständigkeit Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe MN AA Arbeitsassistenz allgemein 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN AB Arbeitsassistenz für Sehbehinderte 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN AK Arbeitsassistenz für körperlich Behinderte 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN AP Schaffung von Arbeitsplätzen 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN AS Arbeitsassistenz für seelisch Behinderte 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN AT Arbeitsassistenz für Hörbehinderte 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN BA Berufsausbildungsassistenz 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN BB Technische Arbeitshilfen für Blinde und Sehschwache 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN BE Zuschuss zur Existenzgründung 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN BP Beschäftigungsprojekt 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN BP Disability Flexicurity 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN CR Clearing 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN EK Einzelqualifizierung nicht kofinanziert 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN EQ Einzelqualifizierung 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN ES Integrationsbeihilfe 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN ES Integrationsbeihilfe Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN GD Gebärdensprachdolmetschkosten 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN HB Technische Arbeitshilfen Gehörgeschädigte 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN JC Jobcoaching 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN LD Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN LD Entgeltbeihilfe 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SA Ausbildungsbeihilfe 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SK Schulungskosten für Arbeitsplatz 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SL Persönliche Assistenz - selbstbestimmt Leben MN SM Sonstige Unterstützungsstrukt. mit TNmittelbarer Integration 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SN Case/Präventionsmanagement 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SN Mentoring 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SN Sonstige Unterstützungsstrukt. mit TNunmittelbarer Integration 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SQ Integr. psych. beeintr. Jugendliche 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN SQ Qualifizierungsprojekt 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN ST Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen mit TN 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN TA Sonstige technische Arbeitshilfen 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN ZA Zuschüsse Arbeitsantritt, -ausübung 1 Bund 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 3100 Tagesstruktur 2 Land 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 3100 Tagesstruktur ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4300 Bildung Bildungsbeihilfe 2 Land 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4300 Bildung Bildungsbeihilfe ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4400 Arbeitsintegration Lohnkostenzuschuss 2 Land 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4400 Arbeitsintegration LKZ ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 34
36 Leistung Z Zuständigkeit S Status G Systemgruppe LF 4510 Lehrlingsausbildung 2 Land 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4510 Lehrlingsausbildung ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4520 Berufsqualifizierung 2 Land 1 umgesetzt 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. LF 4520 Berufsqualifizierung ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 4 Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. MN FS Erlangung der Lenkerberechtigung 1 Bund 1 umgesetzt 5 Mobilität MN HU Anschaffung eines Blindenführhundes 1 Bund 1 umgesetzt 5 Mobilität MN KF Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs 1 Bund 1 umgesetzt 5 Mobilität MN MZ Mobilitätszuschuss 1 Bund 1 umgesetzt 5 Mobilität MN OM Orientierungs- und Mobilitätstraining 1 Bund 1 umgesetzt 5 Mobilität MN PN PKW-Zuschuss 1 Bund 1 umgesetzt 5 Mobilität FF Freizeitfahrtendienst 2 Land 1 umgesetzt 5 Mobilität FF Freizeitfahrtendienst ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 5 Mobilität LF 1100 Frühförderung 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1100 Frühförderung ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1110 Frühförderung Entwicklungsförderung in Ambulanzen LF 1110 Frühförderung Entwicklungsförderung in Ambulanzen ohne Umsetzg. 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1120 Frühförderung Mobile Frühförderung 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1120 Frühförderung Mobile Frühförderung ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1130 Frühförderung Sozialpäd. Förderung 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1130 Frühförderung Sozialpäd. Förderung ohne Umsetzg. LF 1140 Frühförderung Elternschule ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1140 Frühförderung Elternschule 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1200 Kindergarten 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1200 Kindergarten ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1300 Schule 2 Land 1 umgesetzt 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule LF 1300 Schule ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 6 Frühförderung/Kindergarten/Schule WP Waisenpension 1 Bund 1 umgesetzt 7 Dauerleistung/Pensionen/Renten DL Bezug Dauerleistung 2 Land 1 umgesetzt 7 Dauerleistung/Pensionen/Renten RE Unfall-/Versehrtenrente 1 Bund 1 umgesetzt 7 Dauerleistung/Pensionen/Renten LF 5100 Hilfsmittel 2 Land 1 umgesetzt 8 LF 5100 Hilfsmittel ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 8 LF 5200 Dolmetschleistungen 2 Land 1 umgesetzt 8 LF 5200 Dolmetschleistungen ohne Umsetzg. 2 Land 2 o. Umsetzg. 8 LF 5210 Gebärden für soziale Rehabilitation 2 Land 1 umgesetzt 8 LF 5220 Dolmetsch für Ausbildungszwecke 2 Land 1 umgesetzt 8 LF 5230 Dolmetsch für Taubblinde 2 Land 1 umgesetzt 8 LF 5300 Heilbehandlung und Training 2 Land 1 umgesetzt 8 LF 5300 Heilbehandlung und Training ohne Umsetzg. Quelle: L&R Sozialforschung, Land 2 o. Umsetzg. 8 Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW Sonstige Unterstützung durch den FSW 35
37 Übersicht über die Entwicklung der Systemgruppen Tabelle 13 gibt einen ersten Überblick über die Entwicklung der acht Systemgruppen für die Jahre 2006 bis Im Bereich Frühförderung/Kindergarten/Schule ist die stärkste Zuwachsdynamik gegeben. Waren in diesem Bereich 2006 noch lediglich gut 500 Personen gefördert, so belief sich 2011 die Zahl auf mehr als Personen. Wie mehrfach erwähnt wurde, ist die Ausweitung in diesem Bereich vor allem ein Effekt fehlender Monitoring-Eintragungen im Bereich der Frühförderung in Ambulanzen zu Beginn des Beobachtungszeitraums und weniger auf eine tatsächliche Ausweitung des Angebots zurückzuführen. Deutlich sichtbar ist auch die Zunahme im Bereich der Gruppe Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation. Waren 2006 noch rund Personen durch diese Leistungen erfasst, so betrug im Jahr 2011 die Zahl bereits knapp Personen. Etwas geringere, aber dennoch starke Ausweitungen lassen sich auch für die Gruppen Verzeichniseintrag bzw. Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe ausmachen. Die Systemgruppe Dauerleistungen/Pensionen/Renten hat hingegen im Zeitraum 2006 bis 2011 Rückgänge zu verzeichnen. Betrug zu Beginn des Analysezeitraums die Zahl der BezieherInnen knapp Personen, so waren 5 Jahre danach nur mehr gut gelistet. Tabelle 13: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Systemgruppen (Mehrfachnennungen) Jahr Verzeichniseintrag Anzahl Pflegegeld/-ergänzungsl./erhöhte Familienbeihilfe Anzahl Wohnen Anzahl Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Anzahl Mobilität Anzahl Frühförderung/Kindergarten/Schule Anzahl Dauerleistung/Pensionen/Renten Anzahl Sonstige Unterstützung durch den FSW Anzahl Gesamt Anzahl Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Die größten swerte entfallen in jedem der sechs Beobachtungsjahre auf die Systemgruppe Verzeichniseintrag (Behindertenpass, Verzeichnis begünstigter Behinderter) mit 48% bis 51% an Nennungen 13, an zweiter Stelle mit 39% bis 43% finden sich Einträge der Systemgruppe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe (siehe Abbildung 15). Bemerkenswert ist, dass der im Bereich Dauerleistung/Pensionen/Renten relativ gering ist mit rund 20% bis 23%. Steigende swerte lassen sich für die Systemgruppe Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation mit 13% bis 20% messen. 13 Bei den in diesem Projekt angeführten Verzeichnissen und Leistungen ist die Möglichkeit von Mehrfachnennungen gegeben. Die Summe der Teilprozentangaben übersteigt somit in der Regel den Wert von 100%. 36
38 Ebenfalls überraschend gering ist der des Bereiches Wohnen bemessen, wobei hier von einer leicht steigenden Tendenz ausgegangen werden kann: Im Jahr 2006 belief sich der swert auf 4,0%, fünf Jahre später auf 4,5%. Im Zeitraum 2006 bis 2011 ist bei steigender Absolutzahl ein leichter relativer Rückgang der Systemgruppe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen und erhöhte Familienbeihilfe zu sehen (siehe Abbildung 15): Belief sich der swert zu Beginn der Aufzeichnungen auf 41%, so wurden fünf Jahre später 39% gemessen. Ebenso rückläufig ist der swert im Bereich Dauerleistung/Pensionen/Renten mit rund 3 Prozentpunkten Reduktion. Im Gegenzug wurde der Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation ausgebaut; waren 2006 noch lediglich 13% der Menschen mit Behinderung in Wien solchermaßen gefördert, so belief sich der swert im Jahr 2011 auf rund 20%. Das Ausmaß der Überschneidungen zwischen den acht Systemgruppen, innerhalb derer die Menschen gelistet sind, bzw. Förderungen oder Bezüge erhalten, ist als überraschend gering zu bewerten. So beläuft sich der an Mehrfachnennungen auf nicht mehr als 140%. Dies bedeutet, dass die Menschen durchschnittlich in bis zu 1,4 Systemen gelistet sind. Abbildung 15: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Systemgruppen (Mehrfachnennungen) 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% 160% % 41% 4% 13% 3% 23% % 43% 4% 14% 4% 19% % 42% 4% 16% 3% 5% 19% % 42% 4% 16% 3% 6% 19% % 42% 4% 18% 3% 6% 19% % 39% 5% 20% 3% 6% 20% Verzeichniseintrag Pflegegeld/-ergänzungsl./erhöhte Familienbeihilfe Wohnen Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Dauerleistung/Pensionen/Renten Sonstige Unterstützung durch den FSW Quelle: L&R Database MmB Wien,
39 Zusammenhang zwischen Systemgruppen und Lebensalter Knapp die Hälfte der Menschen mit Behinderung des Jahres 2011 (48%) findet sich in der Systemgruppe Verzeichniseintrag. Altersspezifische Trends in dieser Systemgruppe haben somit auch starke Auswirkungen auf die Altersverteilung in der Grundgesamtheit der betroffenen Menschen. Diese Systemgruppe ist durch eine deutlich stärkere Erfassung mit steigendem Alter zu charakterisieren. Beläuft sich der unter Jugendlichen noch auf rund 11%, so sind unter den Jährigen bereits rund 63% erfasst (siehe Abbildung 16). Der Bereich Wohnen konzentriert sich auf Altersgruppen zwischen 19 und 44 Jahren mit swerten im Bereich zwischen 8 und 12%. Insgesamt d.h. über alle Altersgruppen beläuft sich der von Menschen mit diesen Leistungen auf rund 5%. Der Leistungsbereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation findet sich schwerpunktmäßig vor allem zwischen 19 und 34 Jahren (31% bis 60%). Mit steigendem Alter sind die Aufkommen deutlich seltener. So entfällt auf den Altersbereich zwischen 45 und 54 Jahren ein swert von lediglich 13%, darüber von nur mehr 5%. Der Bereich der Frühförderung und der Angebote zu Kindergarten und Schule konzentriert sich erwartungsgemäß auf Jugendliche bis 18 Jahren (26% ). Abbildung 16: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Systemgruppen und Alter (Mehrfachnennungen) 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140% 160% 180% 200% bis 18 J. 11% 63% 29% 26% J. 38% 55% 12% 60% 4% 14% J. 46% 40% 11% 31% 3% 35% J. 56% 33% 8% 22% 5% 28% J. 63% 29% 4% 13% 4% 24% J. 63% 32% 4% 22% Gesamt 48% 39% 5% 20% 3% 6% 20% Verzeichniseintrag Pflegegeld/-ergänzungsl./erhöhte Familienbeihilfe Wohnen Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Dauerleistung/Pensionen/Renten Sonstige Unterstützung durch den FSW Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= Interessant ist eine weitere Unterteilung der Systemgruppen nach dem Bereich der Zuständigkeit (Bund/Land). Die folgenden Ergebnisse spiegeln die Verteilung der 38
40 Kompetenzen zwischen Bund und Land wider und müssen daher auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche interpretiert werden. Die Unterteilung zwischen Bundes- und Landeskompetenzen ist relevant für die Systemgruppe Pflegegeld/Pflegegeldergänzungsleistungen/erhöhte Familienbeihilfe, den Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation, den Bereich Mobilität und die Leistungsgruppe Dauerleistung/Pensionen/Renten. Im Bereich Pflegegeld und Pflegegeldergänzungsleistungen sowie erhöhte Familienbeihilfe zeigen sich interessante Tendenzen bei der getrennten Betrachtung nach der Zuständigkeit, wobei nicht unerwähnt bleiben darf, dass seit das Landespflegegeld mit Ausnahme der Pflegegeldergänzungsleistung durch den Bund vollzogen wird. Grundsätzlich lässt sich eine deutlich stärkere Präsenz des Bundes beobachten (siehe Abbildung 17); bedingt ist dies durch die erhöhte Familienbeihilfe. So halten im Jahr 2011 rund 34% aller Menschen mit Behinderung Bundesleistungen aus dieser Systemgruppe, rund 13% Landesleistungen. Ein stärkeres Gewicht der Bundesleistungen findet sich auch im Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation. Hier beläuft sich der von Personen in Bundesangeboten auf rund 14%, jener in Landesangeboten hingegen auf lediglich 7%. Ein deutliches Ungleichgewicht weist auch der Bereich der Dauerleistungen/Pensionen/Renten auf: Rund 15% der Menschen mit Behinderung beziehen im Jahr 2011 entsprechende Bundesleistungen, rund 6% Landesleistungen, konkret die Dauerleistung. Ausgewogenheit besteht demgegenüber im Bereich Mobilität (alle Ergebnisse wurden auf der Grundlage des Jahres 2011 berechnet). Abbildung 17: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 Systemgruppen (Detail Zuständigkeit, Mehrfachnennungen) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Bund - Verzeichniseintrag 48% Bund - Pflegegeld/erhöhte Familienbeihilfe 34% Land - Pflegegeld/-ergänzungsleistungen Land - Wohnen Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Bund - Mobilität Land - Mobilität Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule Bund - Pensionen/Renten Land - Dauerleistung Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW 13% 5% 14% 7% 1% 1% 6% 15% 6% 1% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= Sichtbar ist die unterschiedliche Altersverteilung in den Bereichen des Pflegegeldbezugs: Die Stadt Wien deckt im Jahr 2011 mit ihren Pflegegeld und Pflegegeldergänzungsleistungen eher den Altersbereich unter 45 Jahren ab, der Bund setzt aufgrund 39
41 der erhöhten Familienbeihilfe Schwerpunkte im Altersbereich bis 24 Jahren 14, hat jedoch auch bei Älteren bis 65 Jahren aufgrund des Pflegegeld-Bezugs höhere swerte als die Stadt Wien (siehe Tabelle 14). Auch hier spiegeln die Daten die Unterschiede in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land. Im Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation finden sich ebenfalls altersspezifische Ausdifferenzierungen. Der Bund hat hier einen eindeutigen Schwerpunkt im Altersspektrum der jungen Erwachsenen bis 24 Jahren. Landesförderungen zeigen zwar auch in diesem Bereich ein starkes Aufkommen, sind aber etwas breiter gestreut und decken den Bereich Jugendlicher bis 18 Jahren sogar nur in geringem Maße ab. Auch im Bereich der Dauerleistungen/Pensionen/Renten sprechen Bund und Land unterschiedliche Zielgruppen an. Bundesleistungen (hierunter fallen Unfall- und Versehrtenrenten sowie Waisenpensionen) decken den Altersbereich zwischen 25 und 64 Jahren ab mit leichter Betonung der jungen Erwachsenen; Landesleistungen (somit der Dauerleistungsbezug) umfassen auch den Bereich Jugendlicher ab 19 Jahren. Wie bei den Bundesleistungen haben auch die Landesleistungen bei höheren Altersgruppen geringere swerte. Tabelle 14: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 Alter und Geschlecht nach Systemgruppen (Detail Zuständigkeit) (Mehrfachnennungen) Alter Geschlecht bis 18 J J J J J J. Gesamt Weibliclich Männ- Gesamt Bund - Verzeichniseintrag 11,0% 37,7% 45,7% 55,5% 62,8% 62,9% 48,4% 50,9% 46,8% 48,4% Bund - Pflegegeld/erhöhte 60,1% 50,3% 32,0% 25,0% 23,1% 27,3% 34,2% 34,8% 33,8% 34,2% Familien- beihilfe Land - Pflegegeld/- 22,7% 23,2% 19,5% 12,8% 7,4% 5,0% 12,7% 13,9% 11,9% 12,7% ergänzungsleistungen Land - Wohnen 0,8% 11,6% 10,8% 8,0% 4,1% 1,8% 4,5% 4,8% 4,3% 4,5% Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 27,5% 44,0% 15,9% 12,5% 7,5% 2,4% 13,8% 15,6% 12,7% 13,8% Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 4,1% 23,5% 16,2% 10,3% 5,3% 1,9% 7,0% 7,1% 6,9% 7,0% Bund - Mobilität 0,0% 0,5% 1,9% 2,9% 1,9% 0,8% 1,3% 1,3% 1,3% 1,3% Land - Mobilität 0,1% 0,7% 1,1% 1,9% 2,0% 1,6% 1,3% 1,7% 1,1% 1,3% Land - Frühförde- 26,3% 4,1% 0,8% 0,1% 0,0% 0,0% 5,6% 5,0% 5,9% 5,6% rung/kinder- garten/schule Bund - Pensionen/Renten 0,7% 4,8% 24,1% 21,9% 18,2% 17,7% 14,9% 10,1% 18,1% 14,9% Land - Dauerleistung 0,3% 10,6% 12,6% 7,9% 6,8% 4,7% 5,9% 6,0% 5,8% 5,9% Land - Sonstige Unterstützung 0,4% 1,3% 1,6% 1,3% 0,7% 0,3% 0,7% 1,0% 0,6% 0,7% durch den FSW Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, Die erhöhte Familienbeihilfe kann über die im Text angesprochene Altersgruppe hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. Eine genaue Definition der Leistung findet sich auf Seite
42 8 Detailanalysen zu Systemgruppen und Zuständigkeit Bund/Land Im Rahmen dieses Kapitels werden Überschneidungen zwischen den einzelnen Systemgruppen unter Berücksichtigung der Zuständigkeit Bund/Land gesucht. Als Referenz für die Gruppe von Menschen mit Behinderung im Alter von bis zu 60/65 Jahren dient das Jahr Eine zweidimensionale Matrix zeigt einige deutliche Berührungspunkte bzw. Überschneidungen zwischen den einzelnen Gruppen. Unter Berücksichtigung eines Mindest-swertes von 33% ergeben sich folgende Gemeinsamkeiten (siehe Tabelle 17): Personen mit einem Verzeichniseintrag (Behindertenpass, begünstigte Behinderte) haben in keiner anderen Systemgruppe eine nennenswerte Überschneidung. Allenfalls können Bundesleistungen zum Pflegegeld bzw. zur erhöhten Familienbeihilfe mit rund 23% angeführt werden. Menschen mit Bundesleistungen im Bereich des Pflegegeldes bzw. der erhöhten Familienbeihilfe haben zu rund 32% auch einen Verzeichniseintrag. Personen mit Landesleistungen im Bereich des Pflegegeldes bzw. der Pflegegeldergänzungsleistungen weisen stärkere Überschneidungen auf: Bei rund 41% findet sich ein Verzeichniseintrag, bei rund 59% Bundesleistungen im Bereich des Pflegegeldes bzw. der erhöhten Familienbeihilfe. Der Bereich des Wohnens weist in vier Bereichen starke Überschneidungen auf: Mit rund 76% sind hier Bundesleistungen zum Pflegegeld bzw. zur erhöhten Familienbeihilfe zu nennen, mit rund 72% Landesleistungen im Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation. Weiters sind Verzeichniseinträge mit rund 37% und Pflegegeld- bzw. -ergänzungsleistungen des Landes mit rund 33% zu sehen. Bundesleistungen in den Bereichen Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation unterscheiden sich im Hinblick auf Überschneidungen deutlich von den Landesleistungen, sind hier doch nur in einem Punkt, und zwar im Zusammenhang mit der Systemgruppe Verzeichnis (36%) nennenswerte Überschneidungen messbar. Demgegenüber sind Landesleistungen aus den Bereichen Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation in hohem Maße (73%) mit Bundesleistungen zum Bezug von Pflegegeld bzw. der erhöhten Familienbeihilfe sowie der Verzeichniseinträge (39%), der Landesleistungen zum Pflegegeld und der Pflegegeldergänzungsleistungen (39%) und des Wohnens (46%) verbunden. Bundesleistungen aus dem Bereich der Mobilitätsförderung sind in jedem Fall mit einem Verzeichniseintrag verbunden (100% ). Weiters finden sich hier noch bedeutsame Überschneidungen mit dem Zuständigkeitsbereich des Landes zu Pflegegeld- und Pflegegeldergänzungsleistungen (44%). Landesleistungen zur Mobilität (die Freizeitfahrtenbeihilfe) sind in sehr hohem Maße mit Bundesleistungen zum Pflegegeld und der erhöhten Familienbeihilfe (82%) sowie der Systemgruppe der Verzeichniseinträge (63%) verbunden. Die Systemgruppe Frühförderung/Kindergarten/Schule weist nur in einem Bereich stärkere Überschneidungen auf: Die Bundesleistungen zum Pflegegeld bzw. der erhöhten Familienbeihilfe (46%). 41
43 Bundesleistungen im Bereich der Pensionen und Renten (im Detail: Waisenpension und Unfall-/Versehrtenrente) sind mit keiner der anderen Systemgruppen in nennenswertem Umfang verbunden. Der Dauerleistungsbezug hingegen, welcher dem Finanzbereich des Landes zuzuordnen ist, zeigt Überschneidungen im Bereich der Bundesleistungen zum Pflegegeld bzw. der erhöhten Familienbeihilfe (32%). Sonstige Unterstützungsstrukturen durch den FSW zeigen in zwei Bereichen nennenswerte Überschneidungen: Zum einen ist der Bereich der Verzeichniseinträge zu nennen mit rund 79%, zum anderen die Bundesleistungen in den Bereichen Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation mit rund 46%. 42
44 Tabelle 15: Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der Systemgruppen bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht und Zuständigkeit; Absolutwerte (Mehrfachnennungen) Bund - Verzeichniseintrag Bund - Pflegegeld/ erhöhte Familienbeihilfe Land - Pflege- geld/- ergänzungsleistungen Land - Wohnen Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Bund - Mobilität Land - Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Bund - Pensionen/Renten Land - Dauerleistung Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW Bund - Verzeichniseintrag Fälle Weiblich Männlich Gesamt Bund - Pflegegeld/ erhöhte Familienbeihilfe Fälle Land - Pflegegeld/ Fälle ergänzungsleistungen Land - Wohnen Fälle Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual Fälle Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual Fälle Bund - Mobilität Fälle Land - Mobilität Fälle Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule Fälle Bund - Pensionen/Renten Fälle Land - Dauerleistung Fälle Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW Fälle Gesamt Fälle Bund - Verzeichniseintrag Fälle Bund - Pflegegeld/ erhöhte Familienbeihilfe Fälle Land - Pflegegeld/ Fälle ergänzungsleistungen Land - Wohnen Fälle Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual Fälle Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual Fälle Bund - Mobilität Fälle Land - Mobilität Fälle Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule Fälle Bund - Pensionen/Renten Fälle Land - Dauerleistung Fälle Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW Fälle Gesamt Fälle Bund - Verzeichniseintrag Fälle Bund - Pflegegeld/ erhöhte Familienbeihilfe Fälle Land - Pflegegeld/ Fälle ergänzungsleistungen Land - Wohnen Fälle Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual Fälle Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual Fälle Bund - Mobilität Fälle Land - Mobilität Fälle Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule Fälle Bund - Pensionen/Renten Fälle Land - Dauerleistung Fälle Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW Fälle Gesamt Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Lesehilfe: Beispielsweise haben der Menschen mit Behinderung im Jahr 2011 einen Verzeichniseintrag UND beziehen Bundesleistungen des Pflegegeldes bzw. der erhöhten Familienbeihilfe. 43
45 Tabelle 16: Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der Systemgruppen bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht und Zuständigkeit; swerte (Mehrfachnennungen) Bund - Verzeichniseintrag Bund - Pflegegeld/ erhöhte Familienbeihilfe Land - Pflege- geld/- ergänzungsleistungen Land - Wohnen Bund - Arbeit/Tagesstrukt ur/berufl. Qual. Land - Arbeit/Tagesstrukt ur/berufl. Qual. Bund - Mobilität Land - Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Bund - Pensionen/Renten Land - Dauerleistung Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW Weiblich Männlich Gesamt Bund - Verzeichniseintrag Bund - Pflegegeld/ erhöhte 11,5% Familienbeihilfe Land - Pflegegeld/- 5,8% 7,5% ergänzungsleistungen Land - Wohnen 1,7% 3,6% 1,6% Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 5,8% 2,2% 1,5% 0,6% Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 2,8% 5,2% 2,7% 3,3% 1,2% Bund - Mobilität 1,3% 0,2% 0,6% 0,0% 0,4% 0,0% Land - Mobilität 1,1% 1,4% 0,4% 0,4% 0,1% 0,4% 0,1% Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule 0,8% 2,3% 1,5% 0,2% 0,3% 0,4% 0,0% 0,0% Bund - Pensionen/Renten 1,8% 2,8% 0,1% 1,2% 0,2% 1,4% 0,1% 0,3% 0,1% Land - Dauerleistung 1,3% 2,0% 0,9% 0,7% 0,3% 1,2% 0,0% 0,2% 0,0% 0,9% Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW 0,8% 0,3% 0,2% 0,1% 0,5% 0,1% 0,0% 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% Gesamt 50,9% 34,8% 13,9% 4,8% 15,6% 7,1% 1,3% 1,7% 5,0% 10,1% 6,0% 1,0% Bund - Verzeichniseintrag Bund - Pflegegeld/ erhöhte 10,7% Familienbeihilfe Land - Pflegegeld/- 4,9% 7,4% ergänzungsleistungen Land - Wohnen 1,6% 3,3% 1,5% Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 4,4% 2,2% 1,3% 0,5% Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 2,7% 5,0% 2,7% 3,2% 1,2% Bund - Mobilität 1,3% 0,2% 0,6% 0,0% 0,3% 0,0% Land - Mobilität 0,7% 0,9% 0,2% 0,3% 0,1% 0,3% 0,1% Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule 0,8% 2,7% 1,7% 0,2% 0,4% 0,4% 0,0% 0,0% Bund - Pensionen/Renten 2,9% 2,8% 0,1% 1,1% 0,3% 1,3% 0,1% 0,2% 0,1% Land - Dauerleistung 1,4% 1,8% 0,9% 0,6% 0,3% 1,0% 0,0% 0,1% 0,0% 0,7% Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW 0,5% 0,2% 0,1% 0,1% 0,3% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Gesamt 46,8% 33,8% 11,9% 4,3% 12,7% 6,9% 1,3% 1,1% 5,9% 18,1% 5,8% 0,6% Bund - Verzeichniseintrag Bund - Pflegegeld/ erhöhte 11,0% Familienbeihilfe Land - Pflegegeld/- 5,2% 7,4% ergänzungsleistungen Land - Wohnen 1,6% 3,4% 1,5% Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 4,9% 2,2% 1,4% 0,5% Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. 2,8% 5,1% 2,7% 3,2% 1,2% Bund - Mobilität 1,3% 0,2% 0,6% 0,0% 0,4% 0,0% Land - Mobilität 0,8% 1,1% 0,3% 0,4% 0,1% 0,4% 0,1% Land - Frühförderung/Kindergarten/Schule 0,8% 2,6% 1,6% 0,2% 0,3% 0,4% 0,0% 0,0% Bund - Pensionen/Renten 2,4% 2,8% 0,1% 1,1% 0,3% 1,4% 0,1% 0,3% 0,1% Land - Dauerleistung 1,4% 1,9% 0,9% 0,6% 0,3% 1,1% 0,0% 0,1% 0,0% 0,8% Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW 0,6% 0,2% 0,2% 0,1% 0,4% 0,1% 0,0% 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% Gesamt 48,4% 34,2% 12,7% 4,5% 13,8% 7,0% 1,3% 1,3% 5,6% 14,9% 5,9% 0,8% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Lesehilfe: Beispielsweise haben 11% der Menschen mit Behinderung im Jahr 2011 einen Verzeichniseintrag UND beziehen Bundesleistungen des Pflegegeldes bzw. der erhöhten Familienbeihilfe. 44
46 Tabelle 17: Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systemgruppen bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 swerte am jeweiligen Ausgangssystem (Spaltenprozente) (Mehrfachnennungen) Bund - Verzeichniseintrag Bund - Pflegegeld/ erhöhte Familienbeihilfe Land - Pflegegeld/- ergänzungsleistungen Land - Wohnen Bund - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Land - Arbeit/Tagesstruktur/berufl. Qual. Bund - Mobilität Land - Mobilität Frühförderung/Kindergarten/Schule Bund - Pensionen/Renten Land - Dauerleistung Land - Sonstige Unterstützung durch den FSW Bund - Verzeichniseintrag 32,3% 41,1% 36,6% 35,7% 39,4% 99,5% 63,2% 14,5% 16,4% 23,1% 78,8% Bund - Pflegegeld/ 22,8% 58,6% 76,1% 15,9% 73,2% 14,9% 81,6% 46,0% 18,7% 32,0% 27,4% erhöhte Familienbeihilfe Land - Pflegegeld/- 10,8% 21,7% 33,3% 9,8% 38,7% 44,2% 21,7% 29,0% 0,7% 14,9% 20,7% ergänzungsleistungen Land - Wohnen 3,4% 10,0% 11,8% 3,6% 46,4% 1,5% 26,4% 3,0% 7,5% 10,4% 7,9% Bund - Arbeit/Tagesstruktur/ berufl. Qual. 10,2% 6,4% 10,7% 11,0% 16,6% 26,8% 7,9% 5,9% 1,7% 4,4% 46,3% Land - Arbeit/Tagesstruktur/ 5,7% 15,0% 21,4% 72,1% 8,4% 0,8% 26,5% 6,7% 9,1% 18,4% 11,9% berufl. Qual. Bund - Mobilität 2,7% 0,6% 4,6% 0,5% 2,6% 0,2% 6,6% 0,0% 0,5% 0,0% 3,6% Land - Mobilität 1,8% 3,2% 2,3% 7,9% 0,8% 5,1% 6,6% 0,4% 1,8% 2,1% 1,5% Land - Frühförde- 1,7% 7,5% 12,8% 3,7% 2,4% 5,4% 0,2% 1,5% 0,4% 0,8% 6,5% rung/kinder- garten/schule Bund - Pensionen/Renten 5,1% 8,2% 0,8% 24,9% 1,9% 19,3% 5,8% 20,5% 1,0% 12,7% 2,4% Land - Dauerleistung 2,8% 5,5% 6,9% 13,6% 1,9% 15,5% 0,1% 9,4% 0,8% 5,0% 3,1% Land - Sonstige Unterstützung 1,3% 0,6% 1,3% 1,4% 2,6% 1,3% 2,1% 0,9% 0,9% 0,1% 0,4% durch den FSW Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; Je dünkler der Grün-Farbwert in einer Zelle ausfällt, umso stärker ist der Grad der Überschneidung; Lesehilfe: Beispielsweise haben 22,8% der Personen mit Verzeichniseintrag eine Pflegegeldleistung bzw. eine erhöhte Familienbeihilfe des Bundes. 9 Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung in Wien Die untersuchte Gruppe von Menschen mit Behinderung zeichnet sich durch ein relativ geringes Ausmaß der Integration in das Beschäftigungssystem aus. Als Basis für diese Ergebnisse wurden Menschen mit Behinderung im Alter von 15 bis unter 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) ausgewählt. Dementsprechend beläuft sich die Gesamtzahl im Jahr 2006 auf Personen, im Jahr 2011 auf Personen. Je nach Beobachtungsjahr sind zwischen 26% und 28% der Personen im Erwerbsalter zwischen 15 und unter 60/65 Jahren durchgehend beschäftigt 15 (siehe Abbildung 18, Beschäftigungszeitanteil 95% und mehr ). Dem steht eine Gruppe mit einem 15 Als Beschäftigung wurden in dieser Studie alle Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbsarbeit einschließlich Freie Dienstverhältnisse und Neue Selbstständige Erwerbsverhältnisse oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze gefasst. 45
47 zwischen 60% und 63% gegenüber, welche keinen einzigen Tag an Beschäftigung aufweisen kann (Beschäftigungszeitanteil 0% ). Abbildung 18: Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis 2011 Erwerbsintegration oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, gemessen in Beschäftigungszeitanteilen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 28% 27% 27% 26% 26% 26% 5% 5% 5% 5% 5% 5% 6% 6% 7% 7% 7% 7% 60% 63% 62% 62% 62% 63% % und mehr 50% bis 94% 1% bis 49% 0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= im Jahr 2006, im Jahr 2011; Datenquelle: Rohdaten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Österreichs, eigene Aufbereitungen und Berechnungen auf Basis der Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank von L&R Sozialforschung Diese relativ große Gruppe von erwerbsfernen Personen kann allerdings noch weiter differenziert werden, indem die Erwerbsdaten mit anderen Informationen 16 verwoben werden (siehe Abbildung 19). Demnach zeigt sich, dass rund 7% keinen Beschäftigungstag aufweisen und in einer Tagesstruktur untergebracht sind. Weitere 6% bis 7% sind erwerbsfern und als arbeitslos gemeldet. Ein relativ großer (24% bis 26%) ist ohne Beschäftigung und bezieht eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Zwischen 2% und 5% sind ohne Beschäftigung und haben einen Dauerleistungsbezug zu verzeichnen, zwischen 3% und 4% eine Unfall-/Versehrtenrente. Der Bezug von Pflegegeld bei gleichzeitig erwerbsferner Lage ist bei rund 4% der Personen im erwerbsfähigen Alter gegeben. Eine Restgruppe von 12% bis 13% verbleibt, welche erwerbsfern ist, aber nicht weiter beschrieben werden kann. 16 Bei Zutreffen mehrerer zusätzlicher Informationen wurde nach folgender Hierarchie verfahren: 1... Tagesstruktur; 2... Arbeitslosigkeit, 3... I-Pension/BU-Pension, 4... Dauerleistungsbezug, 5... Unfall-/Versehrtenrente, 6... Pflegegeld 46
48 Abbildung 19: Detail Erwerbsferne Menschen (0% Beschäftigungszeitanteil oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 4% 4% 4% 4% 4% 4% 4% 3% 3% 3% 3% 4% 3% 3% 4% 4% 5% 24% 26% 26% 26% 26% 25% 6% 6% 6% 6% 7% 6% 7% 7% 7% 7% 7% 7% 13% 13% 13% 12% 12% 13% Bezug Pflegegeld Unfall-/Versehrtenrente Dauerleistungsbezug I-Pension/BU-Pension Arbeitslosigkeit Tagesstruktur Ohne nähere Angabe Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= im Jahr 2006, im Jahr 2011; Datenquelle: Rohdaten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Österreichs und des Arbeitsmarktservice Österreich, eigene Aufbereitungen und Berechnungen auf Basis der Erwerbskarrieren- & Arbeitsmarktdatenbank von L&R Sozialforschung Die folgende Abbildung belegt für jene Gruppe ohne Erwerb, d.h. mit 0% Beschäftigungszeitanteil, die Verteilung der anderen Informationen. Demnach beziehen zwischen 40% und 42% dieser Gruppe eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Rund 10% sind arbeitslos gemeldet, zwischen 11% und 12% in einer Tagesstruktur untergebracht. Bei 19% bis 21% ist es nicht möglich, eine nähere Angabe zu machen. 47
49 Abbildung 20: Detail Erwerbsferne Menschen (0% Beschäftigungszeitanteil oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 7% 7% 6% 6% 6% 6% 7% 6% 5% 5% 5% 5% 5% 5% 6% 6% 8% 40% 42% 42% 42% 42% 40% 10% 10% 10% 10% 10% 10% 11% 11% 11% 12% 11% 11% 21% 20% 21% 19% 20% 20% Bezug Pflegegeld Unfall-/Versehrtenrente Dauerleistungsbezug I-Pension/BU-Pension Arbeitslosigkeit Tagesstruktur Ohne nähere Angabe Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= im Jahr 2006, im Jahr 2011 Genderspezifische Unterschiede in der Beschäftigungsstruktur sind interessanterweise vernachlässigbar, in Bezug auf das Alter zeigt sich wie zu erwarten war das höchste Ausmaß an Erwerbsintegration bei Personen zwischen 35 und 54 Jahren. Von den Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren sind lediglich zwischen 9% und 14% (mit steigender Tendenz seit 2006) ohne Lücke beschäftigt, von den jungen Erwachsenen zwischen 19 und 29 Jahren rund 17% bis 21%. Ab 55 Jahren sinkt die Zahl der durchgehend Beschäftigten wieder deutlich auf 22% bis 23% (55 bis 59 Jahre) bzw. 7% bis 8% (60 bis 64 Jahre). Eine Differenzierung der untersuchten Population nach den 11 Systemen, in denen sie gelistet wurden, zeigt wie zu erwarten war sehr große Unterschiede im Ausmaß der Erwerbsintegration. Zusätzlich wird auch deutlich, dass der Personenkreis, für den aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen 17 zur Erwerbsintegration bereitgestellt werden kann, in Abhängigkeit vom System sehr stark variiert. Aus diesem Grunde wurden missing values (keine Angabe zum Beschäftigungszeitanteil) bei dieser Darstellungsform mit ausgegeben. Hohe e von fehlenden Angaben zeigen sich insbesondere im Systembereich der erhöhten Familienbeihilfe (30% im Jahr 2011) und des Landespflegegelds (28% im Jahr 2011). Vier Systembereiche weisen eine größere Nähe zum Beschäftigungssystem auf, da in diesen Bereichen das Ausmaß der Erwerbsintegration deutlich überdurchschnittlich ausfällt: Rund 50% bis 52% der Menschen mit einem Eintrag im Verzeichnis der begünstigten Behinderten sind durchgehend beschäftigt, bei Personen mit Bezug einer Unfall-/Versehrtenrente beläuft sich der entsprechende auf 37% bis 17 Aus Gründen des Datenschutzes wurden die 11 Datenquellen mittels zweier Verschlüsselungscodes, einer anonymisierten Sozialversicherungsnummer und eines 12-stelligen PAN-Codes zusammengeführt, wobei sich bei jeder der Datenquellen unterschiedliche Präferenzen für entweder beide Codes oder jeweils nur einen der beiden Codes herausbildeten. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zum Procedere der Datenverschneidung, Kapitel 14. Eine Berechnung der Erwerbsintegration ist nur bei jenen Personen möglich, bei denen eine anonymisierte Sozialversicherungsnummer vorliegt. 48
50 40%. Bei Personen, welche Leistungen des BSB in Anspruch nahmen, zeigt sich in Abhängigkeit vom Beobachtungsjahr eine größere Bandbreite des s an durchgehend Beschäftigten. Zwischen 42% im Jahr 2006 und 33% im Jahr 2011 dieser Gruppe waren durchgehend beschäftigt. Als vierter Systembereich ist der Behindertenpass zu nennen; hier beläuft sich der der durchgehend Beschäftigten auf 28% (im Jahr 2011) bis 30% (im Jahr 2006). Personen mit Nennungen in den anderen Systembereichen zeichnen sich durch einen deutlich geringeren Grad an Erwerbsintegration aus. Analysen der Erwerbsintegration in Abhängigkeit von Systemgruppe und Zuständigkeitsbereich belegen, dass zwischen Bund und der Stadt Wien große Unterschiede im Bereich Arbeit/Tagesstruktur/berufliche Qualifikation bestehen. Wo rund 61% der im Rahmen von Bundesleistungen im Jahr 2011 unterstützten Personen zumindest für die Dauer eines Tages 18 einer den oben genannten Kriterien entsprechenden Beschäftigung nachgehen, sind es im Bereich der Landesleistungen lediglich rund 11%. Dies erklärt sich aus der unterschiedlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land. Im Landesbereich sind rund 80% dieser Gruppe den Daten des Hauptverbandes zufolge nicht beschäftigt, erhalten aber ein Tagesstrukturangebot. Weiters finden sich zwischen Bundes- und Landesangeboten große Unterschiede im Bereich der Mobilität. Im Jahr 2011 sind rund 96% der im Rahmen des Bundes 19 geförderten Personen zumindest für einen Tag in Beschäftigung gewesen, im Rahmen der Angebote des FSW gilt dies nur für rund 10% der Betroffenen. Diese Differenz ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der landesspezifische Mobilitätsbereich sich lediglich aus den Freizeitfahrtendiensten speist, einem Angebot, welches in keiner Weise eine Nähe zur Arbeitswelt aufweist. In diesem Bereich sind rund 46% den Daten des Hauptverbandes zufolge ohne Beschäftigung und beziehen eine Invaliditätsoder Berufsunfähigkeitspension Somit sind hier die Werte der Beschäftigungszeitanteils-Kategorien 1% bis 49%, 50% bis 94% und 95% und mehr zu addieren. Mobilitätsangebote des Bundes, wie zb. der Mobilitätszuschuss, weisen entsprechend ihrer Förderziele eine deutliche Nähe zur Arbeitswelt auf. 49
51 10 Sonderauswertung Veränderungsdynamik Ein Vergleich der Systemkombinationen mit jenen des Vorjahres ergibt für jedes der Jahre 2007 bis 2011 relativ ähnliche Ergebnisse (siehe Abbildung 21): Bei knapp vier Fünftel der Personen (je nach Jahr zwischen 74% und 78%) ist keinerlei Änderung gegenüber dem Vorjahr gegeben. Gut jede oder jeder Zehnte (12% bis 14%) war im Vorjahr in keinem der Systeme gelistet und kann daher unter Inkaufnahme gewisser Unschärfen als Neuzugang bezeichnet werden. Eine Änderung in der Systemkombination gegenüber dem Vorjahr betrifft lediglich einen kleinen Teil der Menschen mit Behinderung. Zwischen 11% und 12% sind dieser Gruppe zuordenbar. Abbildung 21: Menschen mit Behinderung in Wien nach Veränderung Systemkombination gegenüber dem Vorjahr nach Jahren 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 11% 12% 11% 11% 11% 12% 14% 13% 13% 12% 78% 74% 76% 77% 77% Änderung ggü. Vorjahr Neuzugang Keine Änderung ggü. Vorjahr Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n= Geschlechtsspezifische Einflüsse auf die Veränderungsdynamik konnten nicht nachgewiesen werden. Ein gewisser Zusammenhang zwischen Lebensalter und Veränderungsprozessen ist hingegen vorhanden, wobei dieser allerdings relativ gering bemessen ist: Ab 40 Jahren sinkt der der Gruppe mit Veränderungen gegenüber dem Vorjahr auf swerte zwischen 7% und 11% (siehe Tabelle 18). Die stärkste Veränderungsdynamik gegenüber dem Vorjahr entfällt in jedem der Jahre 2007 bis 2011 auf die Altersgruppe der Jährigen mit Werten zwischen 18% und 21%. Mit steigendem Alter zeigt sich eine sukzessive Abnahme des Stellenwertes der Änderungsprozesse. Bei Jährigen beträgt der lediglich 9%, ist daher nur mehr halb so groß wie bei den Jährigen. 50
52 Tabelle 18: Menschen mit Behinderung in Wien nach Veränderung Systemkombination gegenüber dem Vorjahr nach Alter und Jahren Keine Änderung ggü. Vorjahr Alter bis 18 J J J J J J J J J J. Gesamt 70,6% 69,5% 68,6% 75,6% 77,2% 79,0% 79,0% 80,7% 80,9% 85,1% 77,5% Neuzugang 16,5% 10,2% 18,8% 10,2% 10,2% 10,8% 11,3% 11,0% 9,7% 7,9% 11,7% Änderung ggü. 12,9% 20,3% 12,6% 14,1% 12,6% 10,2% 9,7% 8,3% 9,4% 7,0% 10,8% Vorjahr Gesamt Keine Änderung ggü. Vorjahr 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Fälle ,5% 69,6% 58,7% 74,0% 77,2% 79,4% 78,8% 78,5% 81,1% 84,2% 74,2% Neuzugang 24,3% 9,4% 29,9% 11,5% 11,0% 10,7% 11,4% 12,3% 10,3% 8,3% 14,3% Änderung ggü. 16,3% 20,9% 11,4% 14,5% 11,9% 9,9% 9,8% 9,2% 8,6% 7,5% 11,5% Vorjahr Gesamt Keine Änderung ggü. Vorjahr 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Fälle ,0% 70,0% 78,3% 75,7% 77,3% 77,6% 77,0% 78,1% 79,5% 84,2% 76,2% Neuzugang 18,3% 9,5% 8,6% 10,7% 11,4% 12,6% 12,4% 13,1% 11,5% 8,1% 12,6% Änderung ggü. 13,8% 20,5% 13,1% 13,6% 11,3% 9,9% 10,6% 8,8% 9,0% 7,7% 11,1% Vorjahr Gesamt Keine Änderung ggü. Vorjahr 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Fälle ,2% 74,4% 69,3% 75,1% 77,0% 78,9% 79,2% 79,2% 81,3% 85,1% 77,0% Neuzugang 17,3% 7,8% 19,1% 11,3% 12,2% 12,0% 11,7% 12,3% 10,0% 7,8% 12,5% Änderung ggü. 13,5% 17,8% 11,6% 13,6% 10,8% 9,0% 9,1% 8,5% 8,8% 7,0% 10,5% Vorjahr Gesamt Keine Änderung ggü. Vorjahr 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Fälle ,7% 72,4% 67,7% 75,2% 76,2% 77,5% 78,9% 79,9% 80,9% 86,4% 76,9% Neuzugang 17,5% 8,5% 19,7% 12,8% 11,8% 12,3% 11,8% 11,6% 9,7% 6,7% 12,4% Änderung ggü. 12,8% 19,1% 12,6% 12,0% 12,0% 10,2% 9,4% 8,5% 9,4% 7,0% 10,7% Vorjahr Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Eine Detailansicht der Veränderungsprozesse 2011 ergibt Folgendes: Auf Rang 1 mit 5,1% am Gesamtaufkommen der Veränderungsprozesse findet sich die Kombination (PA BE > PA), somit eine Austragung aus dem Verzeichnis der begünstigten Behinderten. Der zugehörige gegenteilige Prozess (PA > PA BE) findet sich mit rund 0,6% erst auf Rang 29 und steht auch mit ganz anderer Altersgruppierung im Zusammenhang. Auf Rang 1 sind Ältere ab 55 Jahren in sehr starkem Umfang betroffen, es dürfte sich somit um eine Art von Rückzug vom Arbeitsmarkt handeln, auf Rang 29 hingegen finden sich vermehrt Personen zwischen 35 und 54 Jahren; somit könnte es sich um den gegenteiligen Effekt handeln. Auf Rang 2 mit einem von 2,6% an allen Veränderungsprozessen findet sich die Kombination (PA BP > PA), es handelt sich dabei um einen Verlust des Bundespflegegeldes. Der entsprechend-gegenteilige Prozess (PA > PA BP) nimmt mit einem von 0,7% Platz 24 ein. Bei beiden Gruppen sind Ältere in deutlich stärkerem Maße vertreten. Ursachen für einen Verlust des Pflegegeldes könnten beispielsweise Befristungen sein, eventuell könnten sich hier auch Nachuntersuchungen nieder- 51
53 schlagen. Nicht zuletzt kann auch die Umstellung auf Sachleistungen eine Ursache sein. Auf Rang 3 findet sich der Veränderungstyp (PA BE > PA BE MN) mit 2% am Gesamtaufkommen der Prozesse. Hier erfolgt somit ein Eintritt in BSB- Maßnahmenangebote für jene Personen, welche bereits über einen Behindertenpass verfügen und als begünstige Behinderte registriert sind. Der relativ geringe Abstand zum entsprechend-gegenteiligen Prozess (PA BE MN > PA BE) auf Rang 5 und die ähnliche Altersverteilung unterstützt die These, dass im Bereich der Maßnahmen des BSB umfangreiche Ein- und Ausstiegsprozesse vorliegen. Relativ starke Symmetrien sind auch im Zusammenhang mit dem Landespflegegeld zu beobachten: Rang 7 und 8 belegen für BezieherInnen von erhöhter Familienbeihilfe den Prozess des Einstiegs (EF > LP EF) mit rund 1,8% bzw. des Ausstiegs (LP EF > EF) mit 1,6%. In beiden Fällen sind Jugendliche bis 18 Jahren, im zweiten Fall auch noch junge Erwachsene bis 24 Jahren in überdurchschnittlich hohem Maße erfasst. Bisherige Sonderauswertungen zur Veränderungsdynamik untersuchten die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Nun wird dieselbe Frage für einen längerfristigen Zeitraum gestellt: Es wird die aktuelle Situation mit jener vor fünf Jahren verglichen. Da als Beobachtungszeitraum die Jahre 2006 bis 2011 zur Verfügung stehen, kann diese Untersuchung lediglich für das Jahr 2011, und hier als Vorbeobachtungszeitraum für das Jahr 2006, erfolgen. Abbildung 22 gibt einen Überblick über die zugehörigen Prozesse. Nun zeigt sich eine deutlich stärkere Dynamik als beim Vergleich mit dem Vorjahr. Bei längerfristigem Untersuchungszeitraum ist der der Neuzugänge mit rund 41% weitaus größer als beim einjährigen Untersuchungszeitraum, dem Vergleich gegenüber dem Vorjahr, mit rund 12%. Änderungsprozesse haben im längerfristigen Vergleich sogar einen etwas geringeren Stellenwert mit rund 7% (Vorjahresvergleich: 11% ). Abbildung 22: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Veränderung Systemkombination gegenüber 5 Jahren zuvor nach Geschlecht 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 7% 7% 7% 43% 40% 41% 50% 54% 52% Weiblich Männlich Gesamt Änderung ggü. vor 5 Jahren Neuzugang Keine Änderung ggü. vor 5 Jahren Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013; n=
54 bis 18 J J J J J J J J J J. Gesamt Freilich ist nicht nur der der (längerfristig gemessenen) Neuzugänge als auch der Personen, die keine Änderungen hinsichtlich der Systemkombinationen zu verzeichnen haben, sehr stark abhängig vom Lebensalter. So sinkt der der Neuzugänge deutlich mit steigendem Alter (siehe Tabelle 19): Während zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen hiervon betroffen sind, beläuft sich der unter Älteren in der Altersgruppe zwischen 55 und 59 Jahren auf lediglich rund 35%, in der Altersgruppe ab 60 Jahren auf lediglich rund 28%. Im Gegenzug ist bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren die Gruppe ohne Statusänderung relativ gering mit lediglich rund 29%, bei Älteren ab 55 bis 59 Jahren bereits 59%, darüber schon 67%. Die stärkste Änderungsdynamik entfällt somit auf Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, zeigt sich aber in dieser Altersgruppe vor allem in Form von Neuzugängen und nicht in Form von Änderungsprozessen. Erst im Bereich der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 24 Jahren ist eine stärkere Präsenz von Änderungsprozessen mit rund 14% zu messen, welche gleichzeitig auch den Maximalwert im Vergleich mit allen anderen Altersgruppen darstellt. Tabelle 19: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Veränderung Systemkombination gegenüber 5 Jahren zuvor nach Alter Alter Keine Änderung 28,7% 52,8% 43,5% 56,7% 56,7% 57,9% 58,4% 57,8% 58,9% 67,0% 52,0% ggü. vor 5 Jahren Neuzugang 64,3% 33,2% 47,3% 35,0% 35,4% 35,7% 36,0% 37,2% 34,9% 27,9% 41,2% Änderung ggü. vor 7,0% 14,0% 9,2% 8,3% 7,9% 6,4% 5,6% 5,0% 6,2% 5,0% 6,8% 5 Jahren 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Gesamt Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien,
55 11 Sonderauswertung zum Wohnen Im Rahmen dieser Sonderauswertung wurden Daten zur Unterstützung im Wohnen für die Menschen mit Behinderung von 15 bis unter 60/65 Jahren zusammengeführt und analysiert. Hierfür konnten drei Leistungen, alle drei aus dem Bereich des FSW, einbezogen werden: Angebote des Teilbetreuten Wohnens, des Vollbetreuten Wohnens und der Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz. Wie die Ergebnisse zum Jahr 2011 zeigen, findet sich die Unterstützung im Wohnen mit rund 5% nur bei einer verhältnismäßig kleinen Gruppe (siehe Abbildung 23). Die höchsten swerte weisen junge Erwachsene im Alter zwischen 19 und 34 Jahren mit 11% bis 12% auf, zwischen Frauen und Männern finden sich keine Differenzen. Abbildung 23: Unterstützung im Wohnen von Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2011 nach Geschlecht und Alter 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 5% 5% 5% 2% 95% 95% 95% 98% 12% 11% 8% 4% 2% 5% 88% 89% 92% 96% 98% 95% Ja Nein Weiblich Männlich Gesamt bis 18 J J J J J J. Gesamt Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Bei Betrachtung der Entwicklung in den Jahren 2006 bis 2011 wird eine Tendenz der Ausweitung sichtbar: Belief sich der swert zu Beginn des Beobachtungszeitraum auf 4,5%, so wurden fünf Jahre später 5,1% gemessen (siehe Abbildung 24). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Angebote des Teilbetreuten Wohnens ausgebaut wurden. Ein Trend zum institutionellen Wohnen lässt sich hingegen nicht finden. 54
56 Abbildung 24: Unterstützung im Wohnen von Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis ,0% 90,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 4,5% 4,8% 4,9% 5,0% 5,0% 5,1% 95,5% 95,2% 95,1% 95,0% 95,0% 94,9% Ja Nein Quelle: L&R Database MmB Wien,
57 12 Sonderauswertungen zu Menschen mit Behinderung in Wien ab 60/65 Jahren Wie Übersicht 1 zeigt, wurde bei den Daten der älteren Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren bereits im Vorfeld eine Reihe von Korrekturen im Zusammenhang mit dem Erreichen des 80. Lebensjahres vorgenommen. Im Rahmen dieses Kapitels werden Überlegungen angestellt, welche weiteren Anpassungen vorzunehmen wären, um ein möglichst adäquates Bild von älteren Menschen mit Behinderung zu erhalten, das sich gegenüber altersbezogenen Einschränkungen und Krankheiten abgrenzen lässt. Die folgenden Tabellen basieren zunächst auf dem Basissetting mit der in Übersicht 1 genannten Vorgehensweise bei Erreichen des 80. Lebensjahres ohne jede weiterführende Bereinigung. Diesen Tabellen zufolge handelt es sich bei den Älteren je nach Jahreskohorte um eine Gruppe der Größenordnung zwischen und Personen (siehe Tabelle 20). Als Ursache für die Steigerung im Zeitraum 2006 bis 2011 ist hauptsächlich die Quelle PA zu nennen ( ), mit größerem Abstand folgt BP (+1.052). Tabelle 20: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) nach Jahren; Ergebnisse vor dem Bereinigungsprozess (Mehrfachnennungen) PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt 2006 Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Im Vergleich zur Gruppe der Menschen mit Behinderung bis Ende des Erwerbsalters (60/65 Jahre) liegen bei den älteren Menschen mit Behinderung deutlich unterschiedliche swerte der einzelnen Systeme vor (vgl. Tabelle 1 und Tabelle 21): So findet sich bei Älteren ab 60/65 Jahren im Bereich BP ein um vieles höherer gegenüber der Gruppe der unter 60/65-Jährigen (2011: 56% vs. 15%). Weiters können höhere e im Bereich FF (2011: 4% vs. 1%) nachgewiesen werden. Im Gegenzug fallen bei den älteren Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren die e der Bereiche BE, MN, LF, LP, EF, DL und WP erheblich geringer aus. Insgesamt ist der Grad an Mehrfachnennungen bei den älteren Menschen mit Behinderung deutlich geringer als bei Personen unter 60/65 Jahren: Im Jahr 2011 belief sich dieser auf 126,4%; somit waren die Betroffenen durchschnittlich in 1,3 Datenquellen gelistet. 56
58 Tabelle 21: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) nach Jahren; swerte der Systeme; Ergebnisse vor dem Bereinigungsprozess (Mehrfachnennungen) PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt ,7% 1,7% 0,1% 0,6% 4,7% 63,7% 3,6% 0,6% 0,0% 1,5% 14,1% 121,3% ,9% 2,0% 0,1% 0,6% 4,8% 64,9% 3,6% 0,6% 0,0% 1,2% 10,9% 123,6% ,2% 2,0% 0,1% 0,6% 4,7% 63,1% 3,4% 0,6% 0,0% 1,1% 11,0% 124,8% ,8% 1,9% 0,2% 0,7% 4,3% 61,9% 3,5% 0,6% 0,0% 1,0% 10,5% 125,4% ,9% 2,0% 0,1% 0,7% 3,7% 59,9% 3,6% 0,6% 0,0% 1,0% 10,2% 125,7% ,3% 2,1% 0,1% 0,9% 3,5% 55,8% 3,5% 0,7% 0,0% 1,1% 10,4% 126,4% Quelle: L&R Database MmB Wien, Ansätze zur Abgrenzung im Datensatz von älteren Menschen mit Behinderung gegenüber altersbedingten Einschränkungen In einem nächsten Schritt werden die unterschiedlichen Datenquellen hinsichtlich des Risikos, altersbedingte Einschränkungen mit abzubilden, beschrieben. Hierzu erfolgt eine Unterteilung in Datenquellen mit unbekannten Risiken, unwahrscheinlichen Risiken und Datenquellen mit geringer Relevanz aufgrund geringer Fallzahlen. Datenquellen, bei denen altersbedingte Einschränkungen in unbekanntem Maße vorliegen können Behindertenpass (PA) Kein Ausschluss altersbedingter Einschränkung laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 3.: Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten. 20 Ausführungen der Landesstellenleitung des BSB unterstützen diese These: Demnach wird bei der Beantragung bzw. Ausstellung eines Behindertenpasses nicht unterschieden zwischen altersmäßiger oder unfallbezogener Behinderung oder angeborener Behinderung oder Krankheit. Es kann somit der Fall sein, dass eine Person rein wegen Pflegebedürftigkeit ansucht. Ansuchen kann man auch erstmals in höherem Alter, beispielsweise mit 70 oder 80 Jahren. Freizeitfahrtendienste (FF) Laut Auskunft FSW ist der Freizeitfahrtendienst eine freiwillige Leistung der Stadt Wien und orientiert sich nicht an den Kriterien des Chancengleichheitsgesetzes. Bundespflegegeld (BP) Kein Ausschluss altersbedingter Einschränkung laut 4. (1) Bundespflegegeldgesetz: Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzun- 20 siehe 57
59 gen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. 21 Landespflegegeld (LP) Kein Ausschluss altersbedingter Einschränkung laut 4. (1) Landespflegegeldgesetz: Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. 22 Datenquellen, bei denen altersbedingte Einschränkungen unwahrscheinlich sind Begünstigte Behinderte laut Behinderteneinstellungsgesetz (BE) Laut Auskunft des BSB finden sich hierunter nur einzelne Ausnahmen von älteren selbstständig Erwerbstätigen. Leistungen des FSW (LF) Wiener Chancengleichheitsgesetz 3.: Menschen mit Behinderung im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Grund nicht altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder auf Grund von Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Entwicklung oder in wichtigen Lebensbereichen, insbesondere bei der Berufsausbildung, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dauernd wesentlich benachteiligt sind. Kinder erfüllen die Voraussetzungen auch dann, wenn mit solchen Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu rechnen ist. 23 Waisenpension (WP) Der Verfahrensablauf zur Waisenpension sieht vor: Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein. 24 Unfall-/Versehrtenrenten (RE) Unfall-/Versehrtenrenten stehen nur in Ausnahmefällen mit altersbezogenen Einschränkungen im Zusammenhang. Datenquellen mit geringer Relevanz aufgrund geringer swerte an der Gesamtpopulation älterer Menschen mit Behinderung Maßnahmen des BSB (MN) Der dieser Systemgruppe unter Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren im Jahr 2011 beläuft sich auf 0,1% (siehe Tabelle 21). Erhöhte Familienbeihilfe (EF) siehe 59 siehe siehe siehe 58
60 Der dieser Systemgruppe unter Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren im Jahr 2011 beläuft sich auf 0,7% (siehe Tabelle 21). Dauerleistungsbezug (DL) Der dieser Systemgruppe unter Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren im Jahr 2011 beläuft sich auf 0% (siehe Tabelle 21). Der größte Bedarf an einer Bereinigung: Die Bundespflegegeld- Daten Wie den beiden folgenden Tabellen zu entnehmen ist, steigen vor allem im Bereich BP die swerte stark mit zunehmendem Alter. 25 In der Gruppe der Jährigen beläuft sich der bereits auf rund 78% (siehe Tabelle 23). Demgegenüber beträgt bei Menschen mit Behinderung bis unter 60/65 Jahren der maximal 28%. Im Bereich der Pflegegelddaten ist somit für die Gruppe der Älteren definitiv ein Bereinigungsprozess notwendig. Tabelle 22: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Alter, swerte (Menschen mit Behinderung bis unter 60/65 Jahren) (Mehrfachnennungen) Alter bis 18 J J J J J J J J J J. Gesamt PA 9,6% 26,2% 30,0% 39,9% 45,8% 43,6% 49,0% 50,9% 54,8% 55,0% 39,5% BE 1,7% 17,5% 23,4% 30,4% 35,7% 35,8% 40,3% 40,7% 33,1% 14,3% 25,8% MN 27,5% 44,1% 15,8% 18,5% 17,0% 12,9% 10,5% 7,7% 4,3% 1,5% 14,8% LF 30,1% 29,0% 21,3% 21,6% 16,9% 12,7% 9,4% 5,4% 3,4% 1,9% 14,3% FF 0,1% 0,7% 0,8% 1,5% 1,8% 2,0% 2,0% 1,9% 1,8% 1,3% 1,3% BP 0,6% 3,2% 6,1% 11,5% 15,3% 16,0% 18,4% 20,5% 24,9% 28,2% 14,9% LP 22,7% 23,2% 19,2% 19,5% 15,4% 10,7% 7,9% 6,6% 6,3% 2,9% 12,5% EF 59,9% 49,3% 29,4% 24,3% 16,7% 11,5% 8,0% 4,6% 2,7% 1,4% 21,4% DL 0,3% 10,6% 12,6% 12,6% 8,4% 7,6% 7,1% 6,6% 5,2% 4,0% 5,9% WP 0,6% 3,0% 23,9% 9,2% 9,6% 9,8% 7,0% 4,7% 3,1% 2,0% 5,4% RE 0,1% 1,8% 5,2% 8,9% 9,4% 14,0% 12,8% 12,3% 12,2% 19,3% 9,5% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, Bei Personen ab 80 Jahren nimmt der swert des Bundespflegegelds wieder deutlich ab. Dies ist primär ein Effekt der Datenaufbereitung und ist auf den im Vorfeld der Studie definierten Filter Ältere zurückzuführen (siehe Übersicht 1). 59
61 Tabelle 23: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Alter, swerte (MmB ab 60/65 Jahren); Ergebnisse vor dem Bereinigungsprozess (Mehrfachnennungen) Alter J J J J. ab 80 J. Gesamt PA 58,5% 54,9% 42,6% 24,6% 77,2% 48,3% BE 10,8% 2,9% 0,2% 0,1% 0,1% 2,1% MN 0,8% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,1% LF 2,0% 0,9% 0,4% 0,1% 2,2% 0,9% FF 3,4% 2,7% 3,2% 4,1% 4,4% 3,5% BP 40,8% 45,3% 58,5% 77,7% 46,7% 55,8% LP 4,9% 3,1% 3,8% 4,3% 0,9% 3,5% EF 1,4% 1,0% 0,7% 0,2% 0,3% 0,7% DL 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,2% 0,0% WP 2,4% 1,4% 1,0% 0,4% 1,0% 1,1% RE 6,5% 11,5% 9,7% 5,5% 20,9% 10,4% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, Weitere Vorgehensweise zur Abgrenzung gegenüber altersbedingter Einschränkung in den Sonderauswertungen für ältere Menschen mit Behinderung Das Ziel der Maßnahmen besteht im selektiven Löschen/Reduzieren jener Fälle, in denen primär eine altersbedingte Einschränkung vermutet wird. In der folgenden Übersicht finden sich die zentralen Schritte. 60
62 Übersicht 4: Ziel Löschen aller Einträge in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren aus MN, sofern nicht auch aus anderen Systemen Einträge bestehen. Löschen aller Einträge in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren aus EF, sofern nicht auch aus anderen Systemen Einträge bestehen. Löschen aller Einträge in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren aus DL, sofern nicht auch aus anderen Systemen Einträge bestehen. Löschen aller Einträge in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren aus dem Bereich FF, sofern nicht auch aus anderen Systemen Einträge bestehen. Eine Bereinigung LP in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren ist im Grunde nicht notwendig. Alleinstehende Einträge in der Alterskategorie ab 80 J. wurden bereits im Vorfeld gelöscht. Zur Bereinigung PA in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren: Alleinstehende Einträge in der Alterskategorie ab 80 J. wurden bereits im Vorfeld gelöscht. Einträge in darunter liegenden Alterskategorien können im Grunde verbleiben. Bereinigung BP in den Sonderauswertungen MmB ab 60/65 Jahren Quelle: L&R Social Research, 2013 Argumentation Sehr geringe swerte und daher vernachlässigbare Gruppe (siehe Tabelle 22 und Tabelle 23). Sehr geringe swerte und daher vernachlässigbare Gruppe (siehe Tabelle 22 und Tabelle 23). Sehr geringe swerte und daher vernachlässigbare Gruppe (siehe Tabelle 22 und Tabelle 23). Auf diese Datenquelle entfällt bei der Gruppe bis Ende Erwerbsalter nur 1,3% im Jahr 2011 (siehe Tabelle 22 und Tabelle 23). Es finden sich mit steigendem Alter sinkende e (siehe Tabelle 22 und Tabelle 23). Es findet sich bei dieser Datenquelle mit steigendem Alter eine Fortschreibung sinkender e (siehe Tabelle 22 und Tabelle 23). Einträge zu dieser Datenquelle müssen in einem sehr differenzierten Vorgehen bereinigt werden; siehe das folgende Kapitel. Ziele, Argumentation und Durchführung der Maßnahmen zur Abgrenzung gegenüber altersbedingten Einschränkungen in den Sonderauswertungen für ältere Menschen mit Behinderung Durchführung OK OK OK OK - - OK Bereinigung BP in den Sonderauswertungen Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren Basis für die Bereinigung ist ein Szenario der Fortschreibung BP- am Gesamtvolumen aus den Daten zur Altersgruppe zwischen 55 und 59 Jahren. Durch ein zufallsgesteuertes Löschen von Einträgen in den Sonderauswertungen Menschen mit Behinderung ab 60/65 Jahren werden je nach Alter Einträge zu jenen BP- BezieherInnen entfernt, welche in keinem anderen System genannt sind. Berechnungsgrundlage ist folgende: Der BP in der Gruppe unter 60/65 beläuft sich je nach Beobachtungsjahr in der Altersgruppe Jahre auf Werte zwischen 25,8% und 28,3% (siehe Tabelle 24). 61
63 Tabelle 24: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach System, Altersgruppe 55 bis 59 Jahre, swerte (Mehrfachnennungen) PA 50,6% 55,4% 53,5% 53,1% 53,6% 54,8% BE 35,3% 36,6% 34,2% 33,0% 32,6% 33,1% MN 2,8% 2,9% 2,9% 3,3% 3,7% 4,3% LF 2,4% 2,6% 2,9% 3,0% 3,0% 3,4% FF 2,1% 2,3% 2,2% 1,8% 1,8% 1,8% BP 25,8% 28,3% 27,5% 26,5% 26,5% 24,9% LP 4,0% 3,9% 4,4% 5,3% 6,0% 6,3% EF 1,9% 2,2% 2,2% 2,1% 2,4% 2,7% DL 1,6% 1,7% 2,8% 3,4% 3,7% 5,2% WP 2,8% 2,7% 3,0% 3,0% 3,2% 3,1% RE 16,9% 11,8% 13,5% 13,7% 13,9% 12,2% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Die exakten Werte (2006: 25,8%, 2007: 28,3%, 2008: 27,5%, 2009: 26,5%, 2010: 26,5%, 2011: 24,9%) fanden für jedes Jahr getrennt Eingang in das zufallsgesteuerte Löschverfahren 26. Nach Bereinigung umfasst die Gruppe der älteren Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz Wien zwischen Personen im Jahr 2006 und Personen im Jahr 2011 (siehe Tabelle 25). Die größten Systemquellen stellen Behindertenpass, Bundespflegegeld und Unfall-/Versehrtenrenten dar. Zwischen 21% und 29% der älteren Menschen mit Behinderung weisen ein Lebensalter von 75 und mehr Jahren auf, wobei anzumerken ist, dass der in dieser Gruppe seit dem Jahr 2006 deutlich gesunken ist. Im Gegenzug hierzu erfuhr der von Jährigen einen klaren Anstieg im Zeitraum 2006 bis 2011: Waren 2006 noch lediglich 17% dieser Altersgruppe zuzurechnen, so belief sich der 5 Jahre später bereits auf rund 27%. Vergleiche mit der Altersstruktur der Wiener Wohnbevölkerung belegen relativ ähnliche Tendenzen und können als eine Ursache für diese beiden Trends daher bevölkerungsdemografische Hintergründe gelten lassen. Hinsichtlich des Geschlechts zeigt sich in den fünf Beobachtungsjahren kaum eine nennenswerte Verschiebung: Der Frauenanteil beläuft sich auf Werte zwischen 53% und 55% und fällt somit auch gleichzeitig deutlich höher als in der Gruppe der unter 60/65-Jährigen mit rund 39% aus. Angaben zu Migrationshintergrund und Nationalität sind im Vergleich zu den unter 60/65-Jährigen durch eine bessere Erfassung zu kennzeichnen (je nach Jahr zwischen 7% und 8% fehlende Angaben). Es ist daher von einer hohen Validität der Ergebnisse auszugehen. Ganz im Unterschied zu den unter 60/65-Jährigen fällt bei den älteren Menschen mit Behinderung der von Personen mit Herkunft aus Österreich bzw. österreichischer Nationalität noch deutlich höher aus: Zwischen 90% und 92% haben je nach Jahr keinen Migrationshintergrund, zwischen 92% und 93% weisen eine österreichische Nationalität auf. 26 Anmerkung: Das zufallsgesteuerte Löschverfahren wurde in Einzelfällen vor Erreichen des Zielwertes beendet, weil keine löschbaren Datensätze mehr zur Verfügung standen, d.h. es fehlten in manchen Konstellationen gegen Ende des Löschverfahrens Datensätze, in denen nur Einträge aus der Quelle BP vorlagen ohne Kombinationen mit anderen Systemen. 62
64 Tabelle 25: Übersicht über ältere Menschen ab 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) mit Behinderung in Wien nach Jahren und System (Mehrfachnennungen) PA BE MN LF FF BP LP EF DL WP RE Gesamt 2006 Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Tabelle 26: Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Alter, swerte Alter J J J J. ab 80 J. Gesamt Fälle ,8% 35,6% 16,5% 16,4% 12,7% 100,0% ,8% 39,7% 17,3% 13,8% 9,4% 100,0% ,6% 41,0% 17,4% 14,0% 9,1% 100,0% ,3% 39,4% 19,6% 13,9% 8,8% 100,0% ,9% 39,1% 22,1% 13,8% 8,0% 100,0% ,0% 35,7% 26,6% 12,8% 7,9% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Tabelle 27: Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Geschlecht, swerte Geschlecht Weiblich Männlich Gesamt Fälle ,1% 46,9% 100,0% ,4% 44,6% 100,0% ,9% 45,1% 100,0% ,7% 45,3% 100,0% ,2% 45,8% 100,0% ,7% 46,3% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Tabelle 28: Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte, inkl. Missing Values Migrationshintergrund Österreich EU 14 / EFTA Jugosl. Nachf. EU-NMS 12 Türkei Anderes Unbekannt Gesamt Fälle ,6% 1,0% 4,3% 0,4% 0,9% 0,4% 8,4% 100,0% ,1% 1,0% 4,8% 0,4% 1,0% 0,4% 8,3% 100,0% ,1% 1,1% 5,0% 0,6% 1,1% 0,5% 7,8% 100,0% ,8% 1,0% 5,1% 0,6% 1,1% 0,5% 7,9% 100,0% ,2% 1,0% 5,5% 0,7% 1,2% 0,6% 7,9% 100,0% ,1% 1,1% 5,7% 0,8% 1,3% 0,7% 7,3% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien,
65 Tabelle 29: Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte Migrationshintergrund Österreich EU 14 / EFTA Jugosl. Nachf. EU-NMS 12 Türkei Anderes Gesamt Fälle ,3% 1,1% 4,7% 0,5% 1,0% 0,4% 100,0% ,7% 1,1% 5,2% 0,5% 1,0% 0,5% 100,0% ,2% 1,1% 5,4% 0,6% 1,2% 0,5% 100,0% ,0% 1,1% 5,6% 0,6% 1,2% 0,5% 100,0% ,3% 1,1% 5,9% 0,8% 1,3% 0,6% 100,0% ,7% 1,2% 6,2% 0,8% 1,4% 0,7% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Tabelle 30: Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Nationalität, swerte, inkl. Missing Values Staatsbürgerschaft Österreich EU 14 / EFTA Jugosl. Nachf. EU-NMS 12 Türkei Anderes Unbekannt Gesamt Fälle ,3% 0,9% 4,1% 0,3% 0,9% 0,2% 8,4% 100,0% ,0% 0,9% 4,4% 0,3% 0,9% 0,2% 8,3% 100,0% ,1% 1,0% 4,6% 0,4% 1,0% 0,2% 7,8% 100,0% ,0% 0,9% 4,6% 0,4% 1,0% 0,3% 7,9% 100,0% ,7% 0,9% 4,8% 0,4% 1,0% 0,3% 7,9% 100,0% ,9% 0,9% 4,9% 0,5% 1,1% 0,3% 7,3% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien, 2013 Tabelle 31: Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Nationalität, swerte Staatsbürgerschaft Österreich EU 14 / EFTA Jugosl. Nachf. EU-NMS 12 Türkei Anderes Gesamt Fälle ,1% 1,0% 4,5% 0,3% 0,9% 0,2% 100,0% ,6% 1,0% 4,8% 0,3% 1,0% 0,2% 100,0% ,3% 1,0% 4,9% 0,4% 1,1% 0,2% 100,0% ,3% 1,0% 5,0% 0,4% 1,1% 0,3% 100,0% ,9% 1,0% 5,2% 0,5% 1,1% 0,3% 100,0% ,6% 1,0% 5,3% 0,5% 1,2% 0,3% 100,0% Quelle: L&R Database MmB Wien,
66 13 Übersicht / Glossar zu den Datenquellen 13.1 BSB / Behindertenpass Allgemeine Informationen Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung). Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht durch den Besitz eines Behindertenpasses nicht. Allerdings erhält man durch Vorlage des Dokumentes bei diversen Veranstaltungen Ermäßigungen. Der Behindertenpass kann von Personen in Anspruch genommen werden, deren gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich ist und die einer der folgenden Gruppen angehören: Begünstigte Behinderte BezieherInnen von Pflegegeld oder vergleichbarer Leistungen aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften BezieherInnen erhöhter Familienbeihilfe BezieherInnen einer Geldleistung wegen Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder dauernder Erwerbsunfähigkeit deren Grad der Behinderung bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt. Weiters können Menschen mit Behinderung, die zwar ihren Wohnsitz im Ausland haben, sich aber aus beruflichen oder privaten Gründen regelmäßig in Österreich aufhalten, einen Behindertenpass beantragen. Zuständige Stelle ist die Landesstelle des Bundessozialamtes Verfahrensablauf Falls kein Bescheid oder Urteil vorliegt, mit dem der Grad der Behinderung bereits festgestellt wurde, nimmt eine Ärztin/ein Arzt der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamts eine Einschätzung des Grades der Behinderung, vor. Sie/er führt soweit dies möglich ist keine Untersuchung durch, sondern schätzt aufgrund der vorliegenden Befunde/Gutachten unter Zugrundelegung der Richtsatzverordnung den Grad der Behinderung ein (Quelle: 65
67 13.2 BSB / Behinderteneinstellungsgesetz Begünstigte behinderte Menschen (Quelle: ung/beguenstigte_behinderte_menschen/1280.html) Menschen mit Behinderung haben in ihrem beruflichen und privaten Alltag andere Voraussetzungen als nicht behinderte Menschen. Aus diesem Grund wurden Begünstigungen eingeführt, die Menschen mit Behinderung unterstützen sollen. Voraussetzung Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (Feststellung durch die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes nach Richtsätzen) Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, StaatsbürgerInnen eines EU oder EWR-Vertragsstaats, Schweizer BürgerInnen, Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthaltsberechtigter EG" bzw. "Daueraufenthaltsberechtigter Familienangehöriger" oder anerkannter Flüchtling. Begünstigt kann nicht werden, wer sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (ausgenommen Lehrlinge), wer eine dauernde Pensionsleistung bezieht oder über 65 Jahre und nicht mehr erwerbstätig ist oder wer auf Grund der Schwere der Behinderung nicht in der Lage ist, auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb tätig zu sein. Folgen der Begünstigung Erhöhter Kündigungsschutz Entgeltschutz (Lohn und Gehalt dürfen aufgrund einer Behinderung nicht vermindert werden.) Anrechnung auf die Ausgleichstaxe (siehe Beschäftigungspflicht), die von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei 25 oder mehr Beschäftigten zu leisten ist (pro 25 Beschäftigte ein begünstigter behinderter Mensch) Steuerliche Vergünstigungen für Personen mit Behinderungen selbst und deren ArbeitgeberInnen Zugang zu Förderungen für Personen mit Behinderungen selbst und deren ArbeitgeberInnen Eventuell Zusatzurlaub, wenn der jeweilige Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder das Dienstrecht es vorsehen Gesetzliches Vorzugsrecht bei der Vergabe von Tabakfachgeschäften 66
68 Für ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen bestehen noch weitere Schutzbestimmungen. Eine finanzielle Dauerleistung, wie Rente oder Pension, gibt es aufgrund der Einstufung als begünstigter behinderter Mensch nicht. Zuständige Behörde ist die jeweilige Landesstelle des Bundessozialamtes Auszüge aus dem Behinderteneinstellungsgesetz Beschäftigungspflicht (1) Alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer ( 4 Abs. 1) beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten ( 2) einzustellen. Begünstigte Behinderte (1) Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vh. Österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vh gleichgestellt: 1. Unionsbürger, Staatsbürger von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweizer Bürger und deren Familienangehörige, 2. Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind, 3. Personen, die über einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG oder Daueraufenthalt Familienangehöriger gemäß 45 oder 48 des Niederlassungsund Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen, 4. Personen mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, denen eine Niederlassungsbewilligung nach 49 Abs. 2, 3 und 4 NAG erteilt wurde. Behinderung 3. Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten. Erfüllung der Beschäftigungspflicht 5. (1) Auf die Pflichtzahl sind die beschäftigten und nach 7 entlohnten begünstigten Behinderten, begünstigte Personen nach 2 Abs. 3 und Dienstgeber anzurechnen, bei denen die Voraussetzungen des 2 Abs. 1 zutreffen. (2) Auf die Pflichtzahl werden mit dem Doppelten ihrer Zahl angerechnet: a) Blinde; 67
69 b) die im Abs. 1 angeführten Behinderten vor Vollendung des 19. Lebensjahres; c) die im Abs. 1 angeführten Behinderten über den in lit. b angeführten Zeitpunkt hinaus für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses; d) die im Abs. 1 angeführten Behinderten nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn und solange der Grad ihrer Behinderung mindestens 70 vh beträgt; e) die im Abs. 1 angeführten Behinderten nach Vollendung des 55. Lebensjahres; f) die im Abs. 1 angeführten Behinderten, die überwiegend auf den Gebrauch eines Krankenfahrstuhles (Rollstuhles) angewiesen sind. (3) Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises gemäß 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, sind auf die Pflichtzahl anzurechnen, vor Vollendung des 19. und nach Vollendung des 55. Lebensjahres mit dem Doppelten ihrer Zahl. Entgelt 7. Das Entgelt, das den im Sinne dieses Bundesgesetzes beschäftigten begünstigten Behinderten gebührt, darf aus dem Grunde der Behinderung nicht gemindert werden. Kündigung 8. (1) Das Dienstverhältnis eines begünstigten Behinderten darf vom Dienstgeber, sofern keine längere Kündigungsfrist einzuhalten ist, nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Ein auf Probe vereinbartes Dienstverhältnis kann während des ersten Monates von beiden Teilen jederzeit gelöst werden. (2) Die Kündigung eines begünstigten Behinderten ( 2) darf von einem Dienstgeber erst dann ausgesprochen werden, wenn der Behindertenausschuss ( 12) nach Anhörung des Betriebsrates, der Behindertenvertrauensperson (Stellvertreter) oder der Personalvertretung im Sinne des Bundes-Personalvertretungsgesetzes bzw. der entsprechenden landesgesetzlichen Vorschriften zugestimmt hat; dem Dienstnehmer kommt in diesem Verfahren Parteistellung zu. Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses ist rechtsunwirksam, wenn nicht in Ausnahmefällen nachträglich die Zustimmung erteilt wird. Diese Zustimmung ist nicht zu erteilen, wenn die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten die Folge eines Arbeitsunfalles gemäß 175f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 ist. Ein Ausnahmefall, der die Zustimmung zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung rechtfertigt, ist dann gegeben, wenn dem Dienstgeber zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein musste, dass der Dienstnehmer dem Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des 2 angehört. Abs. 4 und 4a sind anzuwenden. (3) Der Behindertenausschuss hat bei seiner Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Behinderten die besondere Schutzbedürftigkeit des Dienstnehmers zu berücksichtigen und unter Beachtung des 6 zu prüfen, ob dem Dienstnehmer der Verlust seines Arbeitsplatzes zugemutet werden kann. (4) Die Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber insbesondere dann nicht zugemutet werden können, wenn a) der Tätigkeitsbereich des begünstigten Behinderten entfällt und der Dienstgeber nachweist, dass der begünstigte Behinderte trotz seiner Zustimmung an einem ande- 68
70 ren geeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigt werden kann; b) der begünstigte Behinderte unfähig wird, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten, sofern in absehbarer Zeit eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist und der Dienstgeber nachweist, dass der begünstigte Behinderte trotz seiner Zustimmung an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigt werden kann; c) der begünstigte Behinderte die ihm auf Grund des Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und der Weiterbeschäftigung Gründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen. (4a) Bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Behinderten ist auch das Diskriminierungsverbot des 7b Abs. 1 zu berücksichtigen. (5) Gesetzliche Bestimmungen, die die Beendigung des Dienstverhältnisses an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen, bleiben unberührt. Finden auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten die Abs. 2 bis 4 Anwendung, gelten die Bestimmungen des 105 Abs. 2 bis 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974, bzw. die in Ausführung der Bestimmungen des 210 Abs. 3 bis 6 des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287, erlassenen landesrechtlichen Vorschriften nicht. (6) Abs. 2 bis 4 finden auf das Dienstverhältnis keine Anwendung, a) wenn dem Behinderten als Mitglied des Betriebsrates (Jugendvertrauensrates) bzw. als Personalvertreter der besondere Kündigungsschutz auf Grund der 120 und 121 des Arbeitsverfassungsgesetzes bzw. der in Ausführung der 223 und 224 des Landarbeitsgesetzes 1984 erlassenen landesrechtlichen Vorschriften oder des 27 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes und ähnlicher landesrechtlicher Vorschriften zusteht; b) wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung noch nicht länger als vier Jahre bestanden hat, es sei denn die Feststellung der Begünstigteneigenschaft erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes, wobei während der ersten sechs Monate nur die Feststellung der Begünstigteneigenschaft infolge eines Arbeitsunfalles diese Rechtsfolge auslöst, oder es erfolgt ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns. Ausgleichstaxe 9. (1) Vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ist die Entrichtung einer Ausgleichstaxe alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheides vorzuschreiben, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist. (2) Die Ausgleichstaxe beträgt für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1. Jänner 2011 monatlich 226 Euro. Abweichend davon beträgt die Ausgleichstaxe für Dienstgeber, die 100 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1. Jänner 2011 monatlich 316 Euro und für Dienstgeber, die 400 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1. Jänner 2011 monatlich 336 Euro. Diese Beträge sind ab 1. Jänner 2012 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Die vervielfachten Beträge sind auf den nächsten vollen Eurobetrag zu runden, dabei sind Beträge unter 50 Cent zu vernachlässigen und Beträge von 50 Cent an auf einen vollen Euro zu ergänzen. Die gerundeten Beträge sind der folgen- 69
71 den Anpassung zugrunde zu legen. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat die jeweilige Höhe der Ausgleichstaxe mit Verordnung festzustellen. Diese Verordnung kann auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. (3) Die Entrichtung der Ausgleichstaxe kann nur binnen zwei Jahren, gerechnet vom Einlangen der Abschrift des Verzeichnisses ( 16 Abs. 2) an, falls der Dienstgeber von der Vorlage des Verzeichnisses gemäß 16 Abs. 5 und 6 befreit war, binnen drei Jahren nach Ablauf des Jahres, für das die Ausgleichstaxe zu zahlen ist, vorgeschrieben werden. Hat der Dienstgeber der Auskunfts- und Meldepflicht ( 16) nicht entsprochen bzw. unwahre oder unvollständige Angaben gemacht, kann die Entrichtung der Ausgleichstaxe binnen sieben Jahren, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres an, für das keine bzw. unvollständige oder unrichtige Meldungen erstattet wurden, vorgeschrieben werden. Diese Frist beginnt durch jede Maßnahme des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, die auf Einholung der Verzeichnisabschrift oder einer wahrheitsgetreuen Meldung gerichtet ist, neu zu laufen. (4) Die Ausgleichstaxe wird nach Ablauf von vier Wochen, gerechnet vom Eintritt der Rechtskraft des Bescheides, mit dem die Ausgleichstaxe vorgeschrieben wurde, fällig. Sie ist spätestens bis zum Fälligkeitstag unaufgefordert an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen einzuzahlen. (5) Wird die Ausgleichstaxe nicht bis zum Fälligkeitstag (Abs. 4) eingezahlt, so sind ab dem darauffolgenden Kalendertag Zinsen in der Höhe von 4 vh über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß 1 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998 pro Jahr an den Ausgleichstaxfonds ( 10) zu entrichten. Die Geltendmachung eines Zinsenanspruches hat zu unterbleiben, wenn der Zinsenbetrag 7,30 Euro nicht übersteigt. Für das Jahr 2013 beläuft sich die Höhe der Ausgleichstaxe auf 238 Euro bzw. 334 Euro bei 100 bis 399 Beschäftigten bzw. 355 Euro ab 400 Beschäftigten. Gebührenfreiheit 23. Alle zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben, Vollmachten, Zeugnisse, Urkunden über Rechtsgeschäfte zum Zwecke der Fürsorge oder Förderung gemäß 10a sowie Vermögensübertragungen sind von bundesgesetzlich geregelten Gebühren, Verkehrssteuern und Verwaltungsabgaben befreit. (Quelle: 70
72 13.3 BSB / Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN AA Arbeitsassistenz allgemein MN AB Arbeitsassistenz für Sehbehinderte MN AK Arbeitsassistenz für körperlich Behinderte MN AP Schaffung von Arbeitsplätzen MN AS Arbeitsassistenz für seelisch Behinderte MN AT Arbeitsassistenz für Hörbehinderte MN BA Berufsausbildungsassistenz Beratende und begleitende Hilfe zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes Beratende und begleitende Hilfe zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes Beratende und begleitende Hilfe zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes Zuschüsse oder Sachleistungen zur Schaffung NEUER geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze für MmB oder zur Beibehaltung eines gefährdeten DV auf einem geeigneten Arbeitsplatz Beratende und begleitende Hilfe zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes Beratende und begleitende Hilfe zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes Verbesserung der Eingliederungschancen von benachteiligten Jugendlichen; Ziel (langfristig): unmittelbare Integration (Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes); Ziel Allgemeine Zugänglichkeit für möglichen Personenkreis Allgemeine Zugänglichkeit für möglichen Personenkreis Allgemeine Zugänglichkeit für möglichen Personenkreis Zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze, wenn MmB eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufgenommen werden, oder das Beschäftigungsverhältnis eines MmB ohne Verwendung auf einem geeigneten Arbeitsplatz enden würde. Allgemeine Zugänglichkeit für möglichen Personenkreis Allgemeine Zugänglichkeit für möglichen Personenkreis - am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) oder zumindest teilw. Unterricht nach Sonderschul-Lehrplan - ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss - Menschen mit Behinderung is von BEinstG oder jew. Landesbehindertengesetz - Person wo angenommen werden muss, dass aus ausschließlich in ihrer Person gelegenen Gründen zeit- 71
73 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN BB Technische Arbeitshilfen für Blinde und Sehschwache MN BE Zuschuss zur Existenzgründung MN BP Beschäftigungsprojekt MN BP Disability Flexicurity MN CR Clearing 1 MN EK Einzelqualifizierung nicht kofinanziert mittelfristig: Abschluss der Berufsausbildung. Kostenersatz für ausgleichende technische Arbeitshilfen, die unmittelbar mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage durch Ausübung einer selbst. Erwerbstätigkeit Beschäftigung von Behinderten mit geringem Qualifizierungsanteil mit dem Ziel Integration in den 1. Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderung, die jobready sind, innerhalb eines Jahres in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Integration psych. beeinträchtigte Jugendliche mit Schwerpunkt auf Vorbereitung von jugendlichen Menschen mit Behinderung auf ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt Übernahme von Kosten für Schulung, Weiterbildung oder Arbeitser- nah keine reguläre Lehrstelle gefunden (fortgeführt) werden kann. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit NACHWEISBAR anfallende Kosten, wenn - dadurch Verbesserung der wirtschaftlichen Lage - erforderliche persönliche, rechtliche und fachliche Voraussetzungen für die Ausübung gegeben sind - der Lebensunterhalt (behinderte Person und unterhaltsberechtigte Angehörige) voraussichtlich auf Dauer durch selbst. Erwerbstätigkeit im Wesentlichen gesichert werden kann - Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessensvertretung Aliquote Rückzahlung, wenn die geförderte selbstständige Erwerbstätigkeit nicht mind. 3 Jahre besteht (wenn sozial und wirtschaftl. vertretbar) Aufnahme nur für MmB, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer geschützten Werkstätte ( 11 BEinstG) bzw. auf einem geschützten Arbeitsplatz noch nicht geeignet, aber rehabilitationsfähig sind, b) deren wirtschaftlich verwertbare Leistungsfähigkeit ein Ausmaß erreicht, das nach Abschluss der Vorbereitung voraussichtlich die Hälfte der Produktivität einer Normalarbeitskraft in gleicher Beschäftigung erwarten lässt und c) deren Gemeinschaftsfähigkeit erprobt ist und die weitgehend unabhängig von Pflege sind. - Lt. Erlass /40-IV/6/2006: Med. SVG; Zeugnis mit SPF, Stellungnahme "Beratung und Diagnostik für Kinder und Jugendliche"; Stellungnahme Jugendamt betreffend sozial-emotionaler Beeinträchtigung; Dokumentation von Vorfällen durch Schule, die auf Beeinträchtigung schließen lässt. Kosten für Schulung, Weiterbildung oder Arbeitserprobung eines Menschen mit Behinderung können nur insoweit übernommen werden, als diese zur beruflichen Integration notwendig sind und nachweislich nicht 72
74 Anzahl im Rohdatensatz 383 Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN EQ Einzelqualifizierung 2769 MN ES Integrationsbeihilfe 35 7 MN ES Integrationsbeihilfe 2525 MN FS Erlangung der Lenkerberechtigung probung, bzw. Begleitperson oder Dolmetsch hierfür Übernahme von Kosten für Schulung, Weiterbildung oder Arbeitserprobung, bzw. Begleitperson oder Dolmetsch hierfür Zuschuss zu den Lohnkosten zur Erlangung eines Arbeitsplatzes für nicht in Beschäftigung stehende Menschen mit Behinderung Zuschuss zu den Lohnkosten zur Erlangung eines Arbeitsplatzes für nicht in Beschäftigung stehende Menschen mit Behinderung Mobilitätshilfe zum Zwecke der Erlangung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zur Schaffung einer den Lebensunterhalt sichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie für die Aufnahme oder Fortsetzung einer von anderen Stellen getragen werden. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Kosten für Schulung, Weiterbildung oder Arbeitserprobung eines Menschen mit Behinderung können nur insoweit übernommen werden, als diese zur beruflichen Integration notwendig sind und nachweislich nicht von anderen Stellen getragen werden. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Antrag idr vor Beginn des Dienstverhältnisses (DV); idr für denselben DN nur bei erstmaliger Begründung eines DV; keine Integrationsbeihilfe für Zeiten einer geförderte Arbeitserprobungsmaßnahme; befristetes DV: Integrationsbeihilfe nur wenn die Eingliederung nur im Wege eines solchen DV erreicht werden kann; Saisonarbeitsplatz: Integrationsbeihilfe (IB) nur mit Wiedereinstellungszusage (innert 2 Jahre 12 Monate DV) Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Antrag idr vor Beginn des DV; idr für denselben DN nur bei erstmaliger Begründung eines DV; keine Integrationsbeihilfe für Zeiten einer geförderten Arbeitserprobungsmaßnahme; befristetes DV: Integrationsbeihilfe nur wenn die Eingliederung nur im Wege eines solchen DV erreicht werden kann; Saisonarbeitsplatz: IB nur mit Wiedereinstellungszusage (innert 2 Jahre 12 Monate DV) Aus behinderungsbedingten Gründen ist die Benützung öffentl. Verkehrsmittel unzumutbar UND die Kosten sind mit der Suche nach einem Arbeitsplatz, bzw. mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden. 73
75 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN GD Gebärdensprachdolmetschkosten MN HB Technische Arbeitshilfen Gehörgeschädigte MN HU Anschaffung eines Blindenführhundes 322 MN JC Jobcoaching MN KF Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs MN LD Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Schul- oder Berufsausbildung Kostenübernahme für qualifizierte GebärdensprachdolmetscherInnen für berufsbezogene Schulungsmaßnahmen bzw. zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes Kostenersatz für ausgleichende technische Arbeitshilfen, die unmittelbar mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen Erhöhung der für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit notwendigen Mobilität von Blinden und schwer sehbehinderten Menschen - (tlw.) Kostenübernahme für einen Blindenführhund Erhöhung der Mobilität von MmB, denen die Benützung öffentl. Verkehrsmittel nicht zumutbar sind mittels tlw. Übernahme von Kosten, die mit der Suche, dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sind. Sicherung von gefährdeten Arbeitsplätzen - Zuschuss f. die Zeit des Vorliegens der Arbeitsplatzgefähr- Die Maßnahme muss zur Erlangung oder Sicherung des DV, bzw. für berufsbezogene Schulungsmaßnahmen erforderlich sein. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Beschaffung und Instandsetzung von unmittelbar mit der Berufsausübung im Zusammenhang stehenden, die Behinderung ausgleichenden technischen Arbeitshilfen sowie zur Ausbildung im Gebrauch dieser Arbeitshilfen. Für Investitionen, deren Anschaffungswert 1.453,46 übersteigt, ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen erforderlich. Es gilt Bestbieterprinzip. Bedarf für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit Aus behinderungsbedingten Gründen ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Kosten sind mit der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. mit dem Antritt oder Ausübung der Beschäftigung verbunden; Eintrag Behindertenpass: Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel" Behinderte Person ist selbst berechtigt, KFZ (auch führerscheinfreie) zu lenken (Ausnahme: aus behinderungs- oder altersbedingten Gründen nicht möglich -> Fahrten werden überwiegend für d. Zuschusswerber durchgeführt); IdR einmal innerhalb von 5 Jahren; Bei nachweislicher Unbrauchbarkeit des Fahrzeuges, bzw. unwirtschaftlicher Reparatur - Zuschussgewährung auch vor Ablauf von fünf Jahren. Voll sozialversicherungspflichtiges DV (über ASVG - Geringfügigkeitsgrenze bei zuständiger Sozialversicherung angemeldet); Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften; 74
76 Anzahl im Rohdatensatz 4094 MN LD Entgeltbeihilfe Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen 7162 MN MZ Mobilitätszuschuss 26 MN OM Orientierungsund Mobilitätstraining 2 MN PN PKW-Zuschuss 114 MN SA Ausbildungsbeihilfe dung - unabhängig von tatsächlicher Minderleistung Ausgleich der Minderleistung von behinderten Dienstnehmern im Vergleich zu DN ohne Behinderung - unmittelbare Integration Erlangung und Sicherung DV Pauschalabgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes für Mobilitäts-Kosten, die mit der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sind. Schulungsmaßnahme zur Mobilitätserhöhung zwecks Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung - Verbesserung der Integrationschancen Gilt auch für Studierende, die einen Arbeitsplatzgefährdung - unabhängig von Minderleistung => keine Förderung von unkündbaren DV (Bund, Land, Gemeinde, AMS, Post, Telecom etc.). Voll sozialversicherungspflichtiges DV (über ASVG - Geringfügigkeitsgrenze bei zuständiger Sozialversicherung angemeldet); Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften; keine Förderung von unkündbaren DV (Bund, Land, Gemeinde, AMS, Post, Telecom etc.) DN entsprechend seiner Fähigkeiten eingesetzt Berufl. Leistungsfähigkeit mind. 50 im Vergleich mit DN ohne Behinderung in gleicher Verwendung ; Angleichung durch technische Hilfsmittel nicht möglich Leistungsminderung (Glaubhaftmachung durch DG oder Gutachten Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (BASB)) Anbindung an den Arbeitsmarkt - Behinderungsbedingte Kosten entstehen durch die Suche nach einem Arbeitsplatz, dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Anbindung an den Arbeitsmarkt - Behinderungsbedingte Kosten entstehen durch die Suche nach einem Arbeitsplatz, dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Nur für Personen, die zum Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Schulungsmaßnahmen bedürfen. (Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie für ein Training zur Erlangung von Kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten). Besuch von best. Unterrichtseinrichtungen (lt. Studienfördergesetz, Schülerbehilfengesetz oder Pflichtschule in einem Internat), Vorbereitungslehrgang für Studienberechtigungsprüfung, Lehrausbildung, Krankenpflegefachdienst, Hebammenlehranstalt. Personen, die nach d. Pflichtschule eine Ausbildung in einer Einrichtung absolvieren, deren Zeugnisse staatlich anerkannt sind, im Ausland, Personen, welche in einer vergleichbaren Schul- oder Berufsausbildung stehen; 75
77 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN SK Schulungskosten für Arbeitsplatz MN SL Persönliche Assistenz - selbstbestimmt Leben MN SM Sonstige Unterstützungsstrukt. mit TNmittelb.Integr. Zuschlag zur Studienbeihilfe gem. 2 der Verordnung BGBl.II 310/2004 beziehen Übernahme von Kosten für Schulung, Weiterbildung oder Arbeitserprobung, bzw. Begleitperson oder Dolmetsch hierfür Personale Unterstützung (Begleitung, Mobilität), die zur Erfüllung des Berufes behinderungsbedingt notwendig ist - Steigerung d. Teilhabe von MmB am allg. Arbeitsmarkt, Absolvierung einer Ausbildung zb Beratung von DG und DN über die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Sinnesbehinderte; Vermittlung von Kulturtechniken, sozialen Kompetenzen, Hilfe zur selbstständigen Lebensführung, Heranführung von arbeitsmarktfernen MmB; Lt. aktueller RBI auch für Studierende, die einen Zuschlag zur Studienbeihilfe gem. 2 der Verordnung BGBl.II 310/2004 beziehen Kosten für Schulung, Weiterbildung oder Arbeitserprobung insoweit, als diese zur beruflichen Integration notwendig sind und nachweislich nicht von anderen Stellen getragen werden. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Behinderungsbedingter Mehraufwand (bis zu 100%) oder zur Sicherung des Arbeitsplatzes (bis zu 50%) anfallende Kosten einer notwendigen externen Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme. Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen Unterstützungsleistung zur Erfüllung der dienstvertraglich festgelegten Verpflichtungen, etc. oder zur Ausbildung notwendig. Ab kann auch ein Teil des in dienstfreien Zeiten anfallenden Betreuungsaufwandes abgedeckt werden. Bei Krankheit, Rehabilitation und Urlaub kann pro Jahr eine zusätzliche Förderung von Assistenzleistungen im maximalen Stundenausmaß des letzten Betreuungsmonats gewährt werden. Die für Assistent- Innen in diesem Zusammenhang allenfalls entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten können nicht übernommen werden. Pflegestufe 5,6 oder 7 (Ausnahmefälle auch 3,4) fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten / angestrebten Beruf und wahlweise zutreffend - aufrechtes DV, Steigerung der Arbeitsleistung oder Verhinderung des drohenden DV-Verlustes - selbstständig und gewinnorientiert tätig - konkret in Aussicht gestelltes DV erlangen können bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen können - mit Persönlicher Assistenz Studium oder Berufsausbildung absolvieren können - (nicht Schulausbildung) Beruflicher Zusammenhang muss gegeben sein. 76
78 Anzahl im Rohdatensatz 114 Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN SN Case/Präventionsmanagement 18 MN SN Mentoring MN SN Sonstige Unterstützungsstrukt. mit TNunmittelb.Integr. MN SQ Integration psychisch beeinträchtigter Jugendlicher MN SQ Qualifizierungsprojekt Arbeits- und Berufsdiagnostik Eine individualisierte Maßnahme zur bestmöglichen Integration von MmB; Ziel unmittelbare Integration, Leistung zb Vermittlungsorientierte Integrationsbegleitung (VIB); Outplacement; Arbeitsbegleitung - Jobcoaching; Gezielte Partnerschaft (Mentorschaft) in Unternehmen zwischen Führungskräften und MmB, von der Eingewöhnung am Arbeitsplatz bis zur Verankerung am Arbeitsmarkt. Erhöhung der beruflichen Flexibilität durch berufsbegleitende Weiterbildung und der persönlichkeitsbildenden Maßnahmen Die berufliche Integration von Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten bzw. Beeinträchtigungen zu verbessern. zb Vorbereitung von Behinderten auf eine berufliche Eingliederung mit hohem Qualifizierungsanteil mit dem Ziel der Erlangung von Arbeitsplätzen; begleitende Qualifikationsmaßnahme zur Sicherung des Arbeits- Beruflicher Zusammenhang; Förderzweck muss gesichert sein, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes Beruflicher Zusammenhang; Förderzweck muss gesichert sein, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes Beruflicher Zusammenhang; Förderzweck muss gesichert sein, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes Für den Projektträger: lt. RL und Projektleitfaden Für Behinderte: dem Personenkreis zugehörig, arbeitslos bzw. arbeitssuchend Begünstigte / Begünstigbare TN: wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer geschützten Werkstätte ( 11 BEinstG) bzw. auf einem geschützten Arbeitsplatz noch nicht geeignet, aber rehabilitationsfähig und deren wirtschaftlich verwertbare Leistungsfähigkeit ein Ausmaß erreicht, das nach Abschluss der Vorbereitung voraussichtlich die Hälfte der Produktivität einer Normalarbeitskraft in gleicher Beschäftigung erwarten lässt und deren Gemeinschaftsfähigkeit erprobt ist und die weitgehend unabhängig von Pflege sind. Zusätzlich lt. Sonderrichtlinie: erweiterter Personenkreis Für den Projektträger: lt. RL und Projektleitfaden Für Behinderte: dem Personenkreis zugehörig, arbeitslos bzw. arbeitssuchend Begünstigte / Begünstigbare TN: wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer geschützten Werkstätte ( 11 BEinstG) bzw. auf einem geschützten Arbeitsplatz noch nicht geeignet, aber rehabilitationsfähig und deren wirtschaftlich verwertbare Leistungsfähigkeit ein Ausmaß erreicht, das nach Abschluss der Vorbereitung voraussichtlich die 77
79 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen MN ST Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen mit TN MN TA Sonstige technische Arbeitshilfen MN ZA Zuschüsse Arbeitsantritt, -ausübung platzes Beratung von MmB in allen Fragen des Berufslebens Kostenersatz für ausgleichende technische Arbeitshilfen, die unmittelbar mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen Übernahme der (im Zusammenhang mit der Fahrt von und zum Arbeitsplatz oder Ausübung der Beschäftigung bestehenden) behinderungsbedingten Mehraufwendungen - Erhöhung der Integrationschancen Hälfte der Produktivität einer Normalarbeitskraft in gleicher Beschäftigung erwarten lässt und deren Gemeinschaftsfähigkeit erprobt ist und die weitgehend unabhängig von Pflege sind. Zusätzlich lt. Sonderrichtlinie: erweiterter Personenkreis - Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Beschaffung und Instandsetzung von unmittelbar mit der Berufsausübung im Zusammenhang stehenden, die Behinderung ausgleichenden technischen Arbeitshilfen sowie zur Ausbildung im Gebrauch dieser Arbeitshilfen. Für Investitionen, deren Anschaffungswert 1.453,46 übersteigt, ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen erforderlich. Es gilt Bestbieterprinzip. Für Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen, ist eine Förderung nur dann zu leisten, wenn ihnen durch diese der Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglicht wird. Nur die vom MmB zu tragenden und über die üblichen Beförderungskosten hinausgehenden behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit Fahrt von und zum Arbeitsplatz, oder im Zusammenhang mit Ausübung der Beschäftigung stehen und nicht durch andere zweckgebundene Zuwendungen abgedeckt sind. 78
80 13.4 FSW / Leistungen Quelle: und persönliche Auskünfte Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen Individuelle sonder- und heilpädagogische Förderung und Begleitung Unterstützung der Bezugspersonen in der Auseinandersetzung mit der Beeinträchtigung ihres Kindes Für Kinder von 0 bis max. Schuleintritt Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich 77 LF 1100 Frühförderung Betreuung in der alltäglichen Lebenswelt der Kinder, üblicherweise zu Hause Wohnsitz in Wien Individuelle Förderung durch gezielte Übungen und spezielles Material Spezielle Angebote zur Frühförderung für Kinder mit Sinnesbehinderung (Entwicklungsdiagnostik, Hör-, Sprach- und Sehtraining, Restsinnschulung, Kommunikationstraining, etc.) 5532 LF 1110 Frühförderung Entwicklungsförderung in Ambulanzen 1173 LF 1120 Frühförderung Mobile Frühförderung 43 LF 1130 Frühförderung Sozialpäd. Förderung 25 LF 1140 Frühförderung Elternschule 239 LF 1200 Kindergarten Finanzielle Unterstützung für den Kindergartenbesuch für Kinder mit Behinderung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis maximal zum Beginn der Schulpflicht. Vorliegen einer Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz Vollendetes 3. Lebensjahr Österreichische Staatsbürgerschaft (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich 79
81 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen 521 LF 1300 Schule Schulbesuch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Im Rahmen dieses Betreuungsmodells leben Menschen mit Behinderung selbstständig in eigenen Wohnungen oder in Wohnungen und Wohngemeinschaften, die von Trägerorganisationen zur Verfügung gestellt werden. Je nach Bedarf werden die Bewohner/innen dabei im Alltag unterstützt. Teilbetreutes Wohnen kann ein Zwischenschritt zum selbstständigen Leben ohne Betreuung sein, oder es wird durch die individuelle Unterstützung langfristig das Wohnen in der eigenen Wohnung ermöglicht. Hauptwohnsitz in Wien Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Wiener Chancengleichheitsgesetz oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs Schulpflicht nach Schulpflichtgesetz bzw. besondere Gründe für eine Schulverlängerung Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich Hauptwohnsitz in Wien Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits vorhandenen eingereichten Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung. Wohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung) 3574 LF 2100 Teilbetreutes Wohnen Leistungen: Finanzielle Förderung von Betreuungsleistungen zur Bewältigung des Alltags nach individuellem Bedarf. Dabei steht die Selbstbestimmung und die Förderung der Selbstständigkeit im Vordergrund. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt, wobei die Betreuung und Beratung folgende Bereiche umfassen können: Wohnen: Einrichtung und Instandhaltung, Unterstützung bei Wohnungswechsel, Haushaltsführung: Unterstützung bei Einkäufen, Essenszubereitung, Gesundheit: Begleitung bei Arzt- und Ambulanzbesuchen, Vorsorge, Beschäftigung: Unterstützung bei der Suche von Arbeit/Tagesstruktur, bei Problemen am Arbeitsplatz, 80
82 Anzahl im Rohdatensatz 4953 Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen LF 2200 Vollbetreutes Wohnen Finanzen: Hilfestellung bei der Geldeinteilung, Ämter/Behörden: Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, Begleitung bei Amtswegen,... Freizeit: Hilfestellung bei der Freizeitplanung, Organisieren von Angeboten, Bildung: Unterstützung bei der Suche nach Weiterbildungsangeboten,... Soziale Kompetenz: Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Umfeldes, Mobilität/Orientierung: Hilfestellung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Krisenmanagement: Begleitung bei psychischen Krisen, Organisieren von zusätzlichen Ressourcen,... Organisieren von Dienstleistungen: Essen auf Rädern, Die Betreuungskontakte finden zeitlich flexibel nach individueller Absprache entweder in der Wohnung der Person, im Betreuungsstützpunkt oder an einem anderen vereinbarten Ort statt. Vollbetreutes Wohnen richtet sich an Menschen, die Hilfestellungen im Alltag benötigen. Für manche ist diese Betreuungsform ein Übergang zu einem selbstständigeren Leben, etwa in Form des Teilbetreuten Wohnens. Bei Bedarf ist diese Wohnform auch dauerhaft möglich und wird durch eine Tagesstruktur (wie z.b. Beschäftigungstherapie) ergänzt. Leistungen: Unterkunft Wohnen in Wohngemeinschaften und Wohnhäusern fast ausschließlich in Einzelzimmern oder in sogenannten Trainingswohnungen, die an Wohngemeinschaften angeschlossen sind Verpflegung Betreuung (Begleitung, Beratung, Förderung, Anleitung, Hilfestellung) in folgenden Bereichen: Haushaltsführung, Körperpflege, Gesundheit, Sicherheit, Mobilität/Orientierung, Freizeit, Teilnahme an einer Tagesstruktur, z.b. Beschäftigungstherapie oder Arbeit Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits vorhandenen eingereichten Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung) 81
83 Anzahl im Rohdatensatz LF 3100 Tagesstruktur Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen LF 4300 Bildung Bildungsbeihilfe LF 4400 Arbeitsintegration LKZ Ämter/Behörden, Finanzen, Bildung, soziale Kontakte, etc. Nachtbereitschaft in den Wohneinrichtungen Als Tagesstruktur (der veraltete Begriff dafür ist "Beschäftigungstherapie") wird eine Arbeitsmöglichkeit für Menschen mit Behinderung bezeichnet, die aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Tagesstruktur-Werkstätten sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit leichter bis schwerer Behinderung ausgerichtet. Manche Einrichtungen bieten auch Arbeitstraining und Unterstützung für die Stellensuche auf dem freien Markt an. Leistungen: Schaffung einer arbeitstherapeutischen Tagesstruktur für Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung bzw. mit psychischer Behinderung Teilweise: Arbeitstraining und Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz Die TeilnehmerInnen erhalten ein therapeutisches Taschengeld In der Regel: 5-Tages-Woche werktags Finanzieller Zuschuss von max. 467/ Monat für behinderungsbedingte Mehraufwendungen (TutorInnen, Lehrbehelfe, Materialien und Ähnliches zur Ermöglichung des sinnverstehenden Nachvollzuges von Lehrinhalten) Leistung wird auf 1 Jahr gewährt Verlängerung möglich Der Fonds Soziales Wien leistet in Bereichen, in welchen das Bundessozialamt und das AMS aufgrund der Art und Schwere der Behinderung keine Förderung erbringt, einen Zuschuss zu den Lohnkosten, um Menschen mit Behinderung einen dauerhaften Arbeitsplatz zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung im Alter von 15 bis 65 Jahren (Verlängerung in Ausnahmefällen möglich) Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich Beratung und Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien oder durch das BBRZ Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Leistung nach dem "Chancengleichheitsgesetz Wien" Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach der Schulpflicht für Menschen mit Sinnesbehinderung zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes Altersgrenze: ab Vollendung der Schulpflicht bis zum 35. Lebensjahr Feststellung des behinderungsbedingten Mehraufwandes Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien Erfolgsnachweis der Ausbildung keine Förderungen bei Vorliegen von Beschäftigungsverhältnissen Der Antrag auf Förderung ist vor Arbeitsantritt zu stellen Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung 82
84 Anzahl im Rohdatensatz 650 Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen LF 4510 Lehrlingsausbildung Dieser Zuschuss dient zur Abdeckung einer Leistungsminderung, die aus der Behinderung des/r MitarbeiterIn resultiert. Zusätzlich dazu können auch Lohnkosten von KollegInnen, die sich für den/die MitarbeiterIn mit Behinderung im Betrieb unterstützend einsetzen (sogenannte MentorInnen), gefördert werden. Leistungen: Lohnkostenzuschuss: Gefördert wird der Bruttolohn des/r ArbeitnehmerIn mit Behinderung im Ausmaß der behinderungsbedingten Leistungsminderung. Mentoring: Das Zeitausmaß des Mentoring kann maximal 25% der Arbeitszeit des/r MitarbeiterIn mit Behinderung betragen. Gefördert wird der Bruttolohn des/r MentorIn. Die Förderung wird direkt mit dem/der ArbeitgeberIn abgerechnet. Mit dem Lehrmodell der "integrativen Berufsausbildung" wurden Angebote geschaffen, um Menschen, die Unterstützung benötigen, die Absolvierung einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifizierung zu ermöglichen. Leistungen: Absolvierung einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifizierung bei einer Trägerorganisation Die TeilnehmerInnen erhalten ein Entgelt In der Regel: 5-Tages-Woche werktags Die konkreten Leistungen und Lehrangebote sind je nach Trägerorganisation unterschiedlich. Integrationsfachdienst "Jobwärts" Ein Angebot speziell zur Berufsintegration von Menschen mit Behinderung Effiziente Suche nach Arbeitsstellen Erstellung professioneller Bewerbungsschreiben Beendigung der Schulpflicht Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich Das förderbare Gehalt muss den gesetzlichen Mindestregelungen (Kollektivvertrag) entsprechen Es ist eine Stellungnahme eines vom FSW beauftragten Integrationsfachdienstes, der die Leistungsminderung des/r MitarbeiterIn mit Behinderung bzw. das erforderliche Zeitausmaß des Mentoring feststellt, erforderlich. Jugendliche mit Behinderung nach Beendigung der Schulpflicht Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich Beratung und Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien Die Aufnahmekriterien sind je nach Trägerorganisation unterschiedlich. Vorliegen einer Behinderung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien. Teilweise gibt es unterschiedliche Aufnahmekriterien bei den Trägerorganisationen. 83
85 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen 615 LF 4520 Berufsqualifizierung 1860 LF 5100 Hilfsmittel Beratung für die ArbeitgeberInnen Hilfestellung bei gefährdeten Arbeitsplätzen Berücksichtigung der individuellen Interessen, Fähigkeiten und Wünsche von Menschen mit Behinderung entsprechend dem CGW Individuelle Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz Langfristige Begleitung von bereits integrierten KundInnen Beratung und Hilfestellung für ArbeitgeberInnen, Institutionen und Initiativen Kooperation mit Anbietern von Berufsqualifikations- und Berufsintegrationsmaßnahmen Um den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern, wird von unterschiedlichen Projekten Unterstützung zur Berufsqualifizierung angeboten, die Kenntnisse und Voraussetzungen für eine berufliche Integration vermitteln. Leistungen: Hilfe bei der Berufswahl Vorbereitung zur beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt Vermittlung allgemeiner und spezifischer Kenntnisse, die helfen den Arbeitsalltag erfolgreich zu bewältigen Die Entgelt-Regelung der TeilnehmerInnen hängt vom Projekt ab In der Regel: 5-Tages-Woche werktags Die Projekte begleiten Menschen mit Behinderung über einen Zeitraum von zumeist drei Jahren. Die konkreten Leistungen sind je nach Trägerorganisation unterschiedlich. Für Menschen mit Behinderung gibt es eine Reihe von Hilfsmitteln und Behelfen, die das Alltagsleben erleichtern und so zur teilweisen Kompensation einer Behinderung beitragen können. Die Maßnahmen zur Berufsqualifizierung werden teilweise vom AMS, Bundessozialamt und dem Fonds Soziales Wien gemeinsam gefördert. Die Teilnahmevoraussetzungen richten sich nach den Bestimmungen des jeweils primären Fördergebers. Insofern sind diese sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Projekten oder im Kundenservice Beratungszentrum "Behindertenhilfe". Sofern der Fonds Soziales Wien als primärer Fördergeber auftritt, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Vorliegen einer Behinderung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU- BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich Beratung und Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien oder durch das BBRZ Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien Vorliegen einer Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich 84
86 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen LF 5200 Dolmetschleistungen LF 5210 Gebärden für soziale Rehabilitation LF 5220 Dolmetsch für Ausbildungszwecke Gefördert werden Zuschüsse zu medizinischen Hilfsmitteln und sonstigen behinderungsbedingten Behelfen, die zur sozialen Rehabilitation förderlich sind. Leistungen: Hörgeräte: Zuschuss für die Anschaffung des Geräts oder seiner Bestandteile Therapiegeräte: Anschaffung und Instandsetzung (z.b. Bewegungstrainer, Stehbarren) Rollstühle und Reha-Buggies: Zuschuss für die Anschaffung, Zubehör, Reparatur Elektro-Rollstühle, Elektro-Mobile Kommunikationshilfen Spezialmobiliar Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-DolmetscherInnen, die im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich sind, wie zum Beispiel: für Rechtsberatung bei Arztbesuchen bei Amtswegen bei Wohnungsbesichtigungen Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-DolmetscherInnen, die für Bildungszwecke erforderlich sind, wie zum Beispiel: für Kurse und Seminare für Universitäten und Fachhochschulen oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR- Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung auf Grund von Staatsverträgen, Ausnahmen sind möglich Hauptwohnsitz in Wien Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen" Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen" Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung Bildungsmaßnahme nach der Schulpflicht Altersgrenze: ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Nachweis in Form von Teilnahmebestätigungen und/oder Erfolgs- 85
87 Anzahl im Rohdatensatz 7 63 Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen LF 5230 Dolmetsch für Taubblinde LF 5300 Heilbehandlung und Training Finanzieller Zuschuss zu Dolmetschleistungen für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen, die im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich sind, wie zum Beispiel: für Rechtsberatung bei Arztbesuchen bei Elternabenden bei Bankgeschäften Die Kategorie Heilbehandlung und Training beinhaltet drei Aspekte: Übergangswohnen Diese Leistung kann nur stationär im Zentrum Jonathan in Anspruch genommen werden. Ziel ist die therapeutische Begleitung für Personen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, um wieder in ihre Selbstständigkeit zu finden. Der Aufenthalt beinhaltet psychotherapeutische und klinischpsychologische Behandlung, sozialarbeiterische Betreuung, medizinische Betreuung etc. Voraussetzungen sind die Volljährigkeit und ein Befund des psychosomatischen Zentrums Eggenburg. Lebenspraktische Fertigkeiten Diese Leistung beinhaltet Schulungsmaßnahmen wie zum Beispiel Lippenablesekurse, logopädische Kommunikationstrainings für Menschen mit Behinderung und ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. nachweisen erforderlich keine Förderungen bei Vorliegen von Beschäftigungsverhältnissen Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen" Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung Ab Herbst 2011 können Therapien nicht mehr als Leistung der Behindertenhilfe beantragt werden. In Ausnahmefällen werden (z.b. bei möglichem Verlust des Wohnplatzes) die Restkosten für medizinische Therapien und Psychotherapien für Personen im Vollbetreuten Wohnen, in Form einer Kostenbeitragsreduktion für die Leistung Vollbetreutes Wohnen, erstattet, wenn eine ganz spezielle Therapie behinderungsbedingt notwendig ist und eine solche nicht über einen finanzierten Therapieplatz eines Sozialversicherungsträgers zur Verfügung steht. Voraussetzung ist eine Begründung (durch SachwalterInnen, ÄrztInnen), aus der hervorgeht, weshalb die spezialisierte Therapie erforderlich ist. Therapien Bis Herbst 2011 wurden Restkosten für medizinische Therapien und Psychotherapien für Personen im Vollbetreuten Wohnen übernommen, wenn eine spezielle Therapie behinderungsbedingt notwendig war und 86
88 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen LF 6100 PGEL Pflegegeldergänzungsleistung LF 6200 PGEL pers Assistenz LF 6300 PGEL erh amb Monatspauschale eine solche nicht über einen WGKK finanzierten Therapieplatz eines Sozialversicherungsträgers zur Verfügung stand. Der Leistungscode 6100 bezeichnet die als Modell geführte Variante zu Leistungscode 6200, die in den Regelbetrieb überführte. Leistungen Monatliche finanzielle Direktleistung abhängig vom tatsächlichen Betreuungsbedarf und der Pflegegeldstufe für Persönliche Assistenz in den Bereichen: Haushalt, Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Freizeit. Hinweis: Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für "Assistenz am Arbeitsplatz" (oder den Weg dorthin) ist das Bundessozialamt, Landesstelle Wien zuständig Die zugestandene Summe soll Menschen eine Erhöhung an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in der individuellen Lebensgestaltung ermöglichen, indem Unterstützungspersonen für den individuellen Hilfebedarf im Alltag organisiert werden können. Dadurch kann es gelingen, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Die Unterstützten können Aktivitäten setzen, die mit den eigenen Vorstellungen und Zielen zur Lebensgestaltung einhergehen. Das betrifft die Lebensbereiche Basic needs (Unterstützung hinsichtlich Ernährung, Hygiene etc.), Haushaltsführung, Freizeitgestaltung (Unterstützung bei Aktivi- Körperbehinderung, Pflegegeld der Stufen 3 bis 7 erwerbsfähiges Alter Sie haben eine Arbeit oder streben eine an, Sie sind in Ausbildung oder streben eine Ausbildung an, Sie beziehen eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, Sozialhilfe, Notstandshilfe, eine Dauerleistung oder Arbeitslosengeld (ALG) oder Kindergeld. Hohe Selbstverwaltungskompetenz (kein/e SachwalterIn) in einem Privathaushalt lebend (im Unterschied zu Einrichtungen des betreuten Wohnens) kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie zb. Vollbetreutes Wohnen, Regelfahrtendienst, Beschäftigungstherapie, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR- Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung Die betroffenen Personen sind vorrangig körperbehindert, was durch die FSW-Begutachtungsstelle bestätigt wird (basierend auf vorgelegten Gutachten oder persönlicher Begutachtung im FSW). Derzeit nicht zur Zielgruppe zählen Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Menschen mit Sachwalter sowie Menschen mit ausschließlicher Sinnesbehinderung (z.b. Sehbehinderung, Gehörlosigkeit etc.) Die Pflegegeldstufe lautet 4, 5, 6 oder 7 Die Personen leben bereits seit mindestens 12 Monaten in einem eigenen Haushalt oder einem eigenen, klar abgegrenzten Wohnbe- 87
89 Anzahl im Rohdatensatz Bezeichnung Ziel bzw. Leistung Voraussetzungen täten), Erhaltung der Gesundheit (z.b. Unterstützung bei Arztbesuchen etc.). reich eines Privathaushaltes. Der Hauptwohnsitz liegt in Wien, Die Personen sind volljährig und mindestens 1 Jahr vor Ende des erwerbsfähigen Alters. 88
90 13.5 FSW / Freizeitfahrtendienst Der Freizeitfahrtendienst ermöglicht Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dadurch wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus innerhalb der Stadt Wien unterstützt. Leistungen Fahrtendienstfirmen bringen Menschen innerhalb der Wiener Stadtgrenze zum gewünschten Ziel und bei Bedarf später wieder zurück, wobei aus Kostengründen in erster Linie Sammelfahrten durchgeführt werden. Fahrten sind täglich zwischen 6 und 24 Uhr möglich (letzter Fahrtantritt 23:30 Uhr) Hinweis: Für Fahrten zum Arzt oder zur Ärztin oder zur Therapie kann kein Freizeitfahrtendienst beansprucht werden diese Fahrten sind mit der Krankenkassa abzurechnen. Voraussetzungen Um den Freizeitfahrtendienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Berechtigungskarte erforderlich, die das Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen ausstellt: Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den Öffentlichen Personennahverkehr bzw. das eigene Fahrzeug zu nutzen Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel) Einkommensobergrenze von (netto) / Monat ohne Anrechnung des Pflegegeldes Für Personen die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. leistungsberechtigt waren kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung keine Unterbringung in einem Pflegeheim bzw. in einem Pensionisten-Wohnhaus mit Bezug einer Pflegeleistung vollendetes 14. Lebensjahr. Hinweis: Die Förderung im Rahmen des Freizeitfahrtendienstes ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien auf die kein Rechtsanspruch besteht. Förderung & Kosten Der Freizeitfahrtendienst wird vom Fonds Soziales Wien gefördert. Pro Fahrt ist derzeit ein Selbstbehalt von 2 bzw. für Personen mit einem Sozialpass "A" bzw. Mobilpass 1 zu bezahlen. (Quelle: 89
91 13.6 HVSV / Bundespflegegeld Das Bundespflegegeld ist im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geregelt. Das Pflegegeld ist als Beitrag für pflegebedingte Mehraufwendungen zur Sicherung der notwendigen Betreuung und Hilfe zu verstehen und soll zur Verbesserung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens führen. Das Pflegegeld ist weder ein Almosen noch eine Fürsorgeleistung, sondern prinzipiell ein Bestandteil des nach dem Gesetz zustehenden Pensions- oder Rentenanspruchs. Im Übrigen besteht der Anspruch auf Pflegegeld unabhängig vom Einkommen oder einem allfälligen Vermögen. Anspruchsberechtigte sind insbesondere BezieherInnen einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG etc.) oder einer Vollrente oder Versehrtenrente aus der Unfallversicherung. Die/der BezieherIn muss ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Pflegegeld gebührt, wenn aufgrund einer körperlichen (z.b. Lähmung), geistigen (Einschränkung des Denk-, Lern-,Sprach- und Verhaltensvermögens) oder psychischen (z.b. Schizophrenie) oder einer Sinnesbehinderung (z.b. Erblindung, Taubheit) der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert und entweder (funktionsbezogener Anspruch) ein Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Monat oder eine gesetzlich festgelegte Mindesteinstufung (diagnosebezogener Mindestanspruch) vorliegt. Unter Betreuung sind gemäß der Einstufungsverordnung (EinstV) zum Bundespflegegeldgesetz alle in relativ kurzer Folge notwendigen Verrichtungen anderer Personen zu verstehen, die vornehmlich den persönlichen Lebensbereich betreffen und ohne die der pflegebedürftige Mensch der Verwahrlosung ausgesetzt wäre. Dazu zählen insbesondere solche beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, der Verrichtung der Notdurft, der Einnahme von Medikamenten und der Mobilitätshilfe im engeren Sinn. Mobilitätshilfe im engeren Sinn umfasst die notwendige Unterstützung z.b. beim Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, Gehen, Stehen und Treppensteigen, sowie bei allen gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Ortswechseln im eigenen (inneren) Wohnbereich und bei allen im Ablauf des täglichen Lebens vorkommenden Lagewechseln. Als Richtwert für den hierfür erforderlichen Betreuungsaufwand durch eine Pflegeperson sind 15 Stunden pro Monat zu berücksichtigen. In der EinstV sind zu den einzelnen Betreuungsmaßnahmen Richtwerte in Minuten, bezogen auf einen Tag, angegeben. Für einige Verrichtungen sind Mindestwerte festgesetzt. Kinder Bei der Beurteilung des Pflegebedarfes von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nur jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß von gleichaltrigen nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht. Hierbei ist auf die besondere Intensität der Pflege bei schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen Bedacht zu nehmen. Für diese sind zusätzlich fixe Zeitwerte als Erschwerniszuschlag zu berücksichtigen. Überdies kann bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ein 90
92 Zeitwert für Mobilitätshilfe im weiteren Sinn im Ausmaß von bis zu 50 Stunden monatlich berücksichtigt werden. Höhe Nach dem Ausmaß des Pflegebedarfs (in Stunden pro Monat) gibt es sieben Pflegegeldstufen: Stufe 1 mehr als 60 Stunden 154,20 Stufe 2 mehr als 85 Stunden 284,30 Stufe 3 mehr als 120 Stunden 442,90 Stufe 4 mehr als 160 Stunden 664,30 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand 902,30 mehr als 180 Stunden wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig Tag und Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist 1260,00 mehr als 180 Stunden bei praktischer Bewegungsunfähigkeit oder vergleichbarem Zustand 1.655,80 Ab dem 2. Tag eines stationären Krankenhaus-, Rehabilitations- oder Kuraufenthaltes, überwiegend auf Kosten eines in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgers, des Bundes, eines Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgeanstalt, ruht das Pflegegeld. Bei einem Pflegeheimaufenthalt (auch Wohn-, Alters-, Erziehungsheimaufenthalt usw.) auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers werden zur Deckung der Verpflegungskosten höchstens 80 Prozent des monatlichen Pflegegeldes an den Kostenträger überwiesen. Der pflegebedürftigen Person gebührt für diese Zeit ein monatliches Taschengeld in der Höhe von 10 Prozent der Pflegestufe 3, das sind derzeit monatlich EUR 44,30. Der übrige Teil des Pflegegeldes ruht. Neben den oben angeführten funktionsbezogenen Einstufungen hat der Gesetzgeber noch 4 Diagnosen festgelegt, bei denen Personen über 14 Jahre eine Mindesteinstufung zusteht. Darunter fallen insbesondere RollstuhlfahrerInnen, hochgradig Sehbehinderte, Blinde und taubblinde Personen; ihnen gebührt eine diagnosebezogene Pflegestufe zwischen 3 und 5. Eine diagnosebezogene Mindesteinstufung schließt grundsätzlich ein höheres Pflegegeld nicht aus, wenn nach der funktionsbezogenen Einstufung die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Bezugsdauer Das Pflegegeld gebührt 12 Mal jährlich ab dem der Antragstellung folgenden nächsten Monatsersten. Dies maximal bis zum Todestag der Bezieherin bzw. des Beziehers. Bei Spitalsaufenthalt ruht das Pflegegeld. Antragstellung Pflegegeld oder dessen Erhöhung wird nur über Antrag gewährt. Dieser ist an jene Institution zu richten, von der eine Grundleistung bezogen wird. Also bei der zuständigen Pensionsversicherung oder im Falle einer Unfallrente beim zuständigen 91
93 Unfallversicherungsträger, dort können auch die Antragsformulare bezogen werden. Dem formlosen Antrag sollte man bereits die entsprechenden ärztlichen Befunde und die sonstigen Unterlagen anschließen. Darauf schickt die Anstalt ein Formular, in dem unter anderem gefragt wird, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können und ob man bereits eine pflegebezogene Leistung wie z.b. erhöhte Familienbeihilfe bezieht. Nach unterfertigter Rücksendung wird man zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen bzw. kommt bei Reiseunfähigkeit ein ärztlicher Sachverständiger in das Haus. In mehreren Bundesländern erfolgt die Untersuchung bereits gemeinsam mit einer diplomierten Pflegefachkraft, die ihre Prüfung darüber anstellt, welcher Pflegebedarf notwendig ist. Auf Wunsch kann bei dieser Untersuchung auch eine Vertrauensperson anwesend sein, die insbesondere ärztliche Befunde der letzten Zeit vorlegen und sämtliche Funktionseinschränkungen offenlegen sowie alle Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen durch andere Personen darlegen soll. Bei Zweifel an einer ordnungsgemäßen Begutachtung ist unverzüglich der zuständige Versicherungsträger zu verständigen! Auf Grund der geschilderten Untersuchung und allfälliger weiterer Erhebungen durch die Anstalt soll die Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch durch Bescheid binnen 60 Tagen ab Antragstellung erfolgen. Gegen einen ganz oder teilweise ablehnenden Bescheid kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden. Dazu sowie zur Erhebung eines Rechtsmittels bei Gericht kann um Verfahrenshilfe angesucht werden. Bei rechtskräftiger Ablehnung des Antrags kann erst wieder nach Ablauf eines Jahres neuerlich um Gewährung (Erhöhung) des Pflegegeldes ersucht werden, es sei denn, es kann eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands nachgewiesen werden. Radio-, Fernseh- und Telefongebühren BezieherInnen von Pflegegeld müssen beim Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt kein Einkommen nachweisen, für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist ein Nachweis über das Haushalts-Nettoeinkommen jedoch erforderlich Stadt Wien / Landespflegegeld Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wurden ab 1. Jänner 2012 die Zuständigkeiten bezüglich des Pflegegeldes neu geregelt. Das Pflegegeld wurde ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Bundessache. Das Pflegegeld wurde danach in Höhe der bisher gewährten Pflegestufe ausbezahlt. Es erfolgte keine neuerliche Prüfung des Pflegebedarfs. Für PflegegeldempfängerInnen bedeutete dies lediglich, dass ab Jänner 2012 das Landespflegegeld nicht mehr von der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), sondern von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ausbezahlt wurde. Die Pensionsversicherungsanstalt hat Ende Jänner 2012 ein Informationsschreiben mit einem umfassenden Merkblatt und einer Betragsaufstellung an alle LandespflegegeldbezieherInnen verschickt. 92
94 13.8 BMWFJ / erhöhte Familienbeihilfe (Erhöhungszuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe) Allgemeine Informationen Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 138,30 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung. Voraussetzungen Eine erhebliche Behinderung des Kindes im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 liegt vor, wenn das Kind an einer nicht nur vorübergehenden (= voraussichtlich mehr als drei Jahre dauernden) gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und der Grad der Behinderung mindestens 50 vh. beträgt, das Kind voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Erwerbsunfähigkeit). Die Erwerbsunfähigkeit muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder aber während einer späteren Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. In diesen Fällen kann die erhöhte Familienbeihilfe ohne zeitliche Begrenzung gewährt werden. Besteht eine 50%ige Behinderung, wird die erhöhte Familienbeihilfe - wenn sich am Ausmaß der Behinderung nichts ändert - so lange gewährt, als die allgemeine Familienbeihilfe zusteht. Ist das Kind also bereits volljährig, müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder (also z.b. Notwendigkeit einer Berufsausbildung etc.) erfüllt sein. Die Gewährung der Familienbeihilfe ist in diesem Fall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Beurteilung der Behinderung durch das Bundessozialamt Der Grad der Behinderung bzw. die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. Verhältnis erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld-Bezug Zu beachten ist, dass vom Erhöhungszuschlag der Familienbeihilfe ein Betrag von 60 Euro auf das Pflegegeld angerechnet wird. So wird beispielsweise für die Pflege eines behinderten Kindes vom Pflegegeld der Stufe 2 (284,30 Euro) ein Betrag von 60 Euro abgezogen, sodass als Auszahlungsbetrag an Pflege monatlich 224,30 Euro verbleiben. 93
95 Rechtsgrundlagen Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) (Quelle: Waisenpension / Halbwaisenpension Allgemeine Informationen Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine soziale Absicherung garantiert. Voraussetzungen Bei Tod einer/eines Pensionsversicherten muss eine Mindestversicherungszeit der/des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen. Kindeseigenschaft im Sinne des ASVG muss gegeben sein. Fristen Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod der/des Versicherten einzubringen, um einen Pensionsanspruch mit dem auf den Todestag folgenden Tag zu haben. Die Frist von sechs Monaten verlängert sich um die Dauer eines eventuellen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft beziehungsweise zur Bestellung einer mit der Obsorge betrauten Person. Bei einer späteren Antragstellung gebührt die Pension in der Regel erst mit dem Tag der Antragstellung. Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde von der/dem Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, gebührt eine Abfindung als einmalige Leistung. Zuständige Stelle ist jener Versicherungsträger, bei dem die/der Versicherte in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war. Verfahrensablauf Die Waisenpension muss beantragt werden. Ein Anspruch auf eine Waisenpension besteht grundsätzlich ab dem Tod der/des Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension unter folgenden Voraussetzungen: Bei einer Schul- oder Berufsausbildung, welche die Arbeitskraft der/des Waisen überwiegend beansprucht, gebührt die Waisenpension bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Das Studium muss ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein. 94
96 Zusätzliche Informationen Basis für die Berechnung der Waisenpension bildet immer eine 60-prozentige Witwer- oder Witwenpension, unabhängig davon, ob bzw. in welcher Höhe diese tatsächlich anfällt. Die Waisenpension beträgt einen bestimmten Prozentsatz der Witwer- oder Witwenpension. Bei Tod eines Elternteils: 40 Prozent beider Elternteile: 60 Prozent. Von der Waisenpension wird trotz Krankenversicherungsschutz kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils am 1. des Folgemonats. Im April und Oktober wird die Pension in doppelter Höhe (Pensionssonderzahlung) angewiesen. Rechtsgrundlagen: Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.b. ASVG, GSVG, BSVG) Dauerleistungsbezug und Behinderung Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder von AmtsärztInnen für mindestens zwölf Monate für arbeitsunfähig befunden wurden, können eine Dauerleistung beantragen. Anspruchsberechtigt sind: Österreichische StaatsbürgerInnen EU- bzw. EWR-BürgerInnen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen) Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-Familienangehörige") bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsnachweis" oder "unbefristeter Aufenthaltstitel" verfügen. Die Dauerleistung entspricht der Höhe einer Pension mit Ausgleichszulage und wird auf Grund eines Mindeststandards berechnet. Damit sollen der Lebensbedarf gedeckt und Heiz-, Gas- und Stromkosten bezahlt werden. Übersteigt der Mietzins einen bestimmten Höchstbetrag, wird zusätzlich ein Betrag zur Abdeckung des Mietaufwandes ausbezahlt. Eine Dauerleistung wird 14 mal im Jahr ausbezahlt. (siehe g.html) 95
97 13.11 Versehrtenrente Anspruchsvoraussetzungen 203 ASVG: Anspruch auf Versehrtenrente besteht, wenn und solange die Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls hinaus um mindestens 20% vermindert ist. Bei Anerkennung einer Berufskrankheit durch die Generalklausel und bei Versehrtenrenten für SchülerInnen und Studierende besteht ein Anspruch auf Versehrtenrente erst dann, wenn die Erwerbsfähigkeit durch mehr als drei Monate um mindestens 50% gemindert ist. Anfall der Versehrtenrente 204 ASVG: Die Versehrtenrente fällt mit dem Tag nach dem Eintritt des Versicherungsfalls an. Wenn durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung besteht, so fällt die Versehrtenrente mit dem Tag nach dem Wegfall des Krankengeldes, spätestens aber mit dem Beginn der 27. Woche nach dem Eintritt des Versicherungsfalls an. Vollrente, Teilrente 178, 182a, 205 ASVG: Die Versehrtenrente wird nach dem Grad der durch Arbeitsunfall und/oder Berufskrankheit herbeigeführten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bemessen, die von gerichtlich beeideten Sachverständigen (z.b. Unfallchirurgen) festgestellt wird und aufgrund der Rechtsprechung prozentual bewertet wird. Die Jahresrente beträgt bei völliger Erwerbsunfähigkeit im obigen Sinne 2/3 der Bemessungsgrundlage (Vollrente), bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit den Teil der Vollrente, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (Teilrente). Als Bemessungsgrundlage wird das Einkommen im letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versicherungsfalls herangezogen. Solange der/die Versehrte infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit unverschuldet arbeitslos ist, kann die Teilrente bis zur Vollrente erhöht werden. Die Versehrtenrente wird 14 x im Jahr ausbezahlt. Zusatzrente für Schwerversehrte 205a ASVG: Versehrte, die Anspruch auf eine oder mehrere Versehrtenrenten im Gesamtausmaß von mindestens 50% haben, gelten als Schwerversehrte. Schwerversehrte erhalten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von unter 70% eine Zusatzrente im Ausmaß von 20%, zumindest 70% eine Zusatzrente von 50% ihrer Versehrtenrente bzw. der Summe ihrer Versehrtenrenten. (siehe 14 Das Procedere der Datenverschneidung Die Herausforderung bei der Zusammenführung von personenbezogenen Daten aus unterschiedlichen Datenquellen besteht darin, sowohl dem Gesichtspunkt des Datenschutzes in jeder Projektphase zu genügen als auch bei Vorliegen von lückenhaften Daten (z.b. SVNR fehlend) ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Aus diesem Grunde wurde das im Anschluss beschriebene Verfahren entwickelt. Durch Einbeziehung der AMS-BG in den Verschneidungsprozess wurde ein Zugriff auf konkrete personenbezogene Informationen ausgeschlossen, da sowohl die AMS- BG als auch L&R Sozialforschung nur Teildaten erhielten. Ein weiteres Novum stellte 96
98 die Verschlüsselung über den sog. PAN-Code dar, welcher in jenen Fällen, in denen keine SVNR vorliegt, dennoch eine personenbezogene Zuordnung ermöglicht. Diese Datenverschneidung stellt sich im Detail wie folgt dar: Die Daten bereitstellenden Einrichtungen (BSB, FSW...) versehen soweit es ihnen möglich ist ihre personenbezogenen Daten zu Menschen mit Behinderung mit SVNR und zusätzlich einem berechneten Anonymcode (dem PAN-Code ) 27. Der PAN-Code basiert auf einer Rechenformel und ist für jede Person relativ eindeutig, erlaubt aber keinesfalls Rückschlüsse auf diese konkrete Person. Er basiert auf Teilen des Vornamens, Teilen des Familiennamens, des Geschlechts, des Geburtsmonats und des Geburtsjahres. Da nur einzelne Teile der Personenbeschreibung in den PAN-Code einfließen, weist dieser Ansatz teilweise Schwächen hinsichtlich der Trennung zwischen einzelnen Personen auf. Weiters sind Unschärfen in jenen Fällen zu erwarten, bei denen die exakte Namensgebung nicht jeder Stelle bekannt ist (MigrantInnen) bzw. sich verändert bei Heirat etc. Aber diese Probleme wären bei einem vollständigen Namensabgleich auch nicht gelöst und darüber hinaus würde dem Datenschutz bei einem vollständigen Namensabgleich nicht entsprochen. Datenschutzrechtlich ist der PAN-Code unbedenklich. Etwa in Deutschland findet eine erweiterte Version ihren Einsatz in der Basisdatendokumentation im Suchtbereich (siehe 27 Bei der im Rahmen dieses Projekts zur Anwendung gekommenen Variante des PAN-Codes handelt es sich um eine Weiterentwicklung von L&R Sozialforschung, die im Hinblick auf Umlaute, diakritische Zeichen und andere Sonderzeichen überarbeitet wurde und somit gegenüber Tippfehlern und nicht korrekten Schreibweisen toleranter wurde. 97
99 15 Definition der Herkunft Berechnung der Herkunft auf Basis Migrationshintergrund, Datengrundlage historische Daten AMS und HV, Mitversicherungsdatei. Erläuterung: Einen Migrationshintergrund besitzt eine Person definitionsgemäß dann, wenn sie entweder selbst im Ausland geboren wurde oder über eine ausländische Staatsbürgerschaft verfügt. Der Migrationshintergrund umfasst somit Personen, die selbst ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt haben. Zur Umsetzung dieses Konzepts im Rahmen der Längsschnittdaten wurde ein relativ komplexes Procedere gewählt. Dieses basiert auf mehreren Datenquellen, welche jeweils für sich einen eigenen Betrag zur flächendeckenden Erfassung des Migrationshintergrundes liefern: Erweiterte Personenrecords des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger mit historischen Einträgen: Mit diesem Datenbestand wird es möglich, Einbürgerungsprozesse zu verfolgen. Hat eine Person etwa in den letzten Jahren noch eine andere Staatsbürgerschaft als die österreichische gehabt, wird dies in früheren Einträgen sichtbar. PST-Datensätze des AMS mit Staatsbürgerschaftseinträgen auf historischer Basis: Kommen Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen einer Beschäftigungsbewilligung erstmalig in Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice, so wird im Personenstammdatensatz ein Eintrag zu ihrer Person mit dem Geburtsland vorgenommen. Diese Datensätze werden als historische Datenbestände abgelegt und wurden L&R-Sozialforschung zur Verfügung gestellt. Leistungsbezogene Daten des Arbeitsmarktservice: Ebenso wie im Fall der Stammdaten können auch die leistungsbezogenen Daten des AMS eine wertvolle Quelle für das Aufspüren von Migrationsbezügen sein. Im Rahmen dieser Studie wurden in den Längsschnittdatenanalysen folgende Abgrenzungen vorgenommen: Übersicht 5: Kategorie Österreich Sonst. EU 14 / EFTA Ehem. Jugoslawien EU-NMS12 Türkei Anderes Definitionen zur Herkunft Elemente Host-Population Bundesrepublik Deutschland, Italien, Deutschland (ehem. DDR), Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Schweden, Großbritannien, Irland Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro NMS10 seit : Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) NMS2 seit : Bulgarien, Rumänien Türkei Sonstiges Europa: Ehem. Sowjetunion, Russische Föderation, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Albanien, Belarus (Weißrussland), Ukraine, Moldau, Gibraltar Afrika: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Arabische Republik Ägypten, Sahara, Mauretanien, Senegal, Gambia, Mali, Burkina Faso, Niger, Tschad, Sudan, Äthiopien, Somalia, Eritrea, Dschibuti, Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone, Liberia, Code d' Ivoire (Elfenbeink.), Ghana, Togo, Dahome, Nigeria, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Äquatorialquinea, Gabun, Kongo (Brazzaville), Zaire (Kinshasa), Uganda, Ruanda, Burundi, Tansania, Kenia, Angola, Sambia, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika, Botsuana, Simbabwe, Lesotho, Swasiland, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Kap Verde, Komoren, Sao Tome und Principe, Fr.Südgeb., Westsahara, Br.T/Ind.O, Mayotte, Reunion, St.Helena Amerika: Kanada, Vereinigte Staaten, Mexico, Guatemala, Belize, Honduras, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica, Panama, Kuba, Jamaika, Haiti, Dominikanische Republik, Puerto Rico, Bahamas, Bermuda-Inseln, Westindische assoz. Staaten, Barbados, Niederländische Antillen, 98
100 Kategorie Elemente Grenada, Dominica, St. Lucia, St. Vincent und Grenadines, Antigua und Barbuda, St. Kittes und Nevis, Aruba, Anguilla, Kaimaninseln, Montserrat, St.Pierre, Turks/Caic, Jungferninseln, Kolumbien, Venezuela, Guyana, Französisch Guyana, Trinidad und Tobago, Ecuador, Peru, Brasilien, Bolivien, Paraguay, Chile, Argentinien, Uruguay, Süd-Georgien, Süd- Sandwich-Inseln Asien: Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Georgien, Afghanistan, Pakistan, Indien, Nepal, China, Mongolei, Bangladesh, Sikkim (zu Indien), Bhutan, Myanmar, Thailand, Kambodscha, Laos, Brunei, Malaysia, Singapur, Vietnam, Macao, Hongkong, Demokr. Volksrepublik Korea, Republik Korea, Malediven, Sri Lanka, Indonesien, Timor Philippinen, Republik China (Taiwan), Japan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisistan, Timor-Leste, Taiwan Australien/Ozeanien: Australien, Neuseeland, 30 weitere Staaten/Inseln Nahost: Israel, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Kuwait, Saudi-Arabien, Jemen, Bahrein, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Iran Quelle: L&R Sozialforschung
101 16 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Erläuterung AMS AMS-BG ArtB ASVG BBG BBRZ BEinstG BGBl BGstG BMASK BMS BMWFJ BSB, BASB BSVG CGW EFTA EU-NMS 12 FSW GradB GSVG HV, HVSV LKZ MA 40 MmB PAN-Code Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktservice-Betriebs-GmbH Art der Behinderung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Bundesbehindertengesetz Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum Behinderteneinstellungsgesetz Bundesgesetzblatt Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bedarfsorientierte Mindestsicherung Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Bundessozialamt Bauern-Sozialversicherungsgesetz Chancengleichheitsgesetz Wien - Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island Neue Mitgliedstaaten der EU seit und NMS10 seit : Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) NMS2 seit : Bulgarien, Rumänien Fonds Soziales Wien Grad der Behinderung Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz Hauptverband der Sozialversicherungsträger Österreichs Lohnkostenzuschuss Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Menschen mit Behinderung Zur Wahrung der Anonymität auf einem spezifischen Vorgehen basierte anonymisierte Personendaten 100
102 Abkürzung Erläuterung PST- Datensätze PSTUFE PVA SPF SVNR Personenstammdatensätze des Arbeitsmarktservice Österreich Pflegegeldstufe Pensionsversicherungsanstalt Sonderpädagogischer Förderbedarf Sozialversicherungsnummer 101
103 17 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren; Alter unter 60 Jahre (Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer) 6 Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Geschlecht; Alter unter 60 Jahre (Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer) 7 Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Alter; Alter unter 60/65 Jahre 8 Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund; Alter unter 60/65 Jahre 9 Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Systemgruppen (Mehrfachnennungen); Alter unter 60/65 Jahre 9 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Systemgruppen und Alter (Mehrfachnennungen); Alter unter 60/65 Jahre 11 Menschen mit Behinderung in Wien nach Veränderung Systemkombination gegenüber dem Vorjahr nach Jahren; Alter unter 60/65 Jahre 12 Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis 2011 Erwerbsintegration oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, gemessen in Beschäftigungszeitanteilen 12 Abbildung 9: Detail Erwerbsferne Menschen (0% Beschäftigungszeitanteil oberhalb Geringfügigkeitsgrenze) mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis Abbildung 10: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren 17 Abbildung 11: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Geschlecht 20 Abbildung 12: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Alter 21 Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte (inkl. Missing Values) 23 Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte 24 Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Systemgruppen (Mehrfachnennungen) 37 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Systemgruppen und Alter (Mehrfachnennungen) 38 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 Systemgruppen (Detail Zuständigkeit, Mehrfachnennungen) 39 Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis 2011 Erwerbsintegration oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, gemessen in Beschäftigungszeitanteilen 46 Detail Erwerbsferne Menschen (0% Beschäftigungszeitanteil oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis Detail Erwerbsferne Menschen (0% Beschäftigungszeitanteil oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze) mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis Menschen mit Behinderung in Wien nach Veränderung Systemkombination gegenüber dem Vorjahr nach Jahren 50 Abbildung 22: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Veränderung Systemkombination gegenüber 5 Jahren zuvor nach Geschlecht 52 Abbildung 23: Abbildung 24: Unterstützung im Wohnen von Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2011 nach Geschlecht und Alter 54 Unterstützung im Wohnen von Menschen mit Behinderung in Wien im Alter von 15 bis unter 60/65 Jahren, 2006 bis
104 18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht über Menschen mit Behinderung unter 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) in Wien nach Jahren; swerte der Systeme (Mehrfachnennungen) 16 Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren; Veränderung der Bestände gegenüber dem Vorjahr 18 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Geschlecht, swerte (Mehrfachnennungen) 19 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Alter, swerte (Mehrfachnennungen) 21 Tabelle 5: von Menschen mit Behinderung in Wien 2011 an der Gesamtbevölkerung nach Geschlecht und Alter (Alter bis unter 60/65 Jahre) 22 Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Art der Behinderung (Mehrfachnennungen) 26 Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Grad der Behinderung (Mehrfachnennungen) 26 Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien nach Jahren und Grad der Behinderung (Mehrfachnennungen) 27 Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systeme bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht; Absolutwerte (Mehrfachnennungen) 29 Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systeme bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht; swerte (Mehrfachnennungen) 30 Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systeme bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 swerte am jeweiligen Ausgangssystem (Spaltenprozente) (Mehrfachnennungen) 30 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Systemkombination; e; Auswahl 95% aller Kombinationen 31 Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Systemgruppen (Mehrfachnennungen) 36 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 Alter und Geschlecht nach Systemgruppen (Detail Zuständigkeit) (Mehrfachnennungen) 40 Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der Systemgruppen bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht und Zuständigkeit; Absolutwerte (Mehrfachnennungen) 43 Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der Systemgruppen bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Geschlecht und Zuständigkeit; swerte (Mehrfachnennungen) 44 Zweidimensionale Matrix des gemeinsamen Auftretens der 11 Systemgruppen bei Menschen mit Behinderung in Wien 2011 swerte am jeweiligen Ausgangssystem (Spaltenprozente) (Mehrfachnennungen) 45 Menschen mit Behinderung in Wien nach Veränderung Systemkombination gegenüber dem Vorjahr nach Alter und Jahren 51 Tabelle 19: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach Veränderung Systemkombination gegenüber 5 Jahren zuvor nach Alter 53 Tabelle 20: Tabelle 21: Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) nach Jahren; Ergebnisse vor dem Bereinigungsprozess (Mehrfachnennungen) 56 Übersicht über Menschen mit Behinderung in Wien ab 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. 65. Lebensjahr (Männer) nach Jahren; swerte der Systeme; Ergebnisse vor dem Bereinigungsprozess (Mehrfachnennungen)
105 Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Alter, swerte (Menschen mit Behinderung bis unter 60/65 Jahren) (Mehrfachnennungen) 59 Menschen mit Behinderung in Wien 2011 nach System und Alter, swerte (MmB ab 60/65 Jahren); Ergebnisse vor dem Bereinigungsprozess (Mehrfachnennungen) 60 Menschen mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach System, Altersgruppe 55 bis 59 Jahre, swerte (Mehrfachnennungen) 62 Übersicht über ältere Menschen ab 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) mit Behinderung in Wien nach Jahren und System (Mehrfachnennungen) 63 Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Alter, swerte 63 Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Geschlecht, swerte 63 Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte, inkl. Missing Values 63 Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Migrationshintergrund, swerte 64 Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Nationalität, swerte, inkl. Missing Values 64 Ältere Menschen ab 60/65 Jahren mit Behinderung in Wien 2006 bis 2011 nach Nationalität, swerte
106 Menschen mit Behinderung in Wien
Menschen mit Behinderung in Wien
Menschen mit Behinderung in Wien Wiener Sozialpolitische Schriften Band 7/1 Herausgegeben von der Magistrats-Abteilung 24 Menschen mit Behinderung in Wien Kurzfassung in Leicht Lesen Wien, im November
Trend zur späten ersten Mutterschaft
Autorin: Adriana Wenzlaff Tabellen, Grafiken und Karten: Adriana Wenzlaff Trend zur späten ersten Mutterschaft Münchner Mütter bei Geburt ihres 1. Kindes ca. 31,3 Jahre alt Technische Erfassung 55% aller
Vorarlberg - Bevölkerungsstand Dezember 2015
Vorarlberg - Bevölkerungsstand Dezember 2015 Starke Zuwanderung: 5.352 Personen mehr als im Vorjahr davon +2.694 Personen aus Krisenländern und +1.990 aus EU-Ländern Lauterach zählt erstmals über 10.000
Einkommen unter Bundesdurchschnitt
5 Einkommen saarländischer Arbeitnehmer: 8,8 % unter Bundesdurchschnitt Die Verdienste der Vollzeitbeschäftigten im liegen um 8,8 % unter dem Bundesdurchschnitt. Dabei nehmen die Rückstände mit steigender
Migration und Bildung in Wien
Migration und Bildung in Wien Eine Analyse der MA 23 Wirtschaft, Arbeit und Statistik im Rahmen des Qualifikationsplans Wien 2020 Wien, April 2015 MA 23 Wirtschaft, Arbeit und Statistik Inhalt 1) Demographische
Identität & Fact Sheet Identität & Österreichbewusstsein. Inhalt. Seite 2 Seite 3 Seite 4
Fact Sheet Identität & Österreichbewusstsein Inhalt 09 Identität & Österreichbewusstsein Österreich als Heimat Heimatverbundenheit Werte und Österreich Möglichkeiten in Österreich Seite 2 Seite 3 Seite
Kinderzahlen ausländischer und deutscher Frauen in Frankfurt am Main Neue Erfassung der Geburtenhäufigkeit im Frankfurter Statistischen Jahrbuch
Neue Erfassung der Geburtenhäufigkeit im Frankfurter Statistischen Jahrbuch Anke Wörner Migrationshintergrund, Integrationsprozesse, demographischer Wandel in diesen und ähnlichen Zusammenhängen wird immer
1/5. Arbeitsunfälle stark rückläufig insbesondere unter Männern
1/5 Arbeitsunfälle stark rückläufig insbesondere unter Männern Meldepflichtige Arbeitsunfälle von Frauen und Männern in Deutschland (1991 2013), in absoluten Zahlen 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000
12 Einstellungen zur Rolle der Frau
12 Einstellungen zur Rolle der Frau Die Rolle der Frau in Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert: Die Zahl der Ehescheidungen nimmt zu, die Geburtenrate sinkt und es sind
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland
I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung INHALT VORBEMERKUNG...
DJI-Kinderbetreuungsstudie 2005
25 Erste Ergebnisse Durchführung: Deutsches Jugendinstitut, München, in Zusammenarbeit mit der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Feldarbeit: INFAS Bonn Förderung: Bundesministerium
Das Alter(n) der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland
Das Alter(n) der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland Daten zur Bevölkerung mit ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund in Deutschland werden aus verschiedenen Quellen gespeist.
Glück ist machbar. Nutzen und Sinn Beruflicher Rehabilitation
Glück ist machbar Nutzen und Sinn Beruflicher Rehabilitation Ergebnisse der Evaluationsstudie Von Synthesis Forschung und IBE im Auftrag des BBRZ Mai 2015 Untersuchungsgegenstand: Nutzen und Sinn Beruflicher
ARBEITSMARKTINTEGRATION VON MIGRANT/-INNEN
ARBEITSMARKTINTEGRATION VON MIGRANT/-INNEN Jutta Höhne Arbeitsmarkt und Migration Wissenschaftliche Tagung des FA Erwerbstätigkeit/Arbeitsmarkt 31.05.2016, Wiesbaden Gliederung Überblick über die Bevölkerung
Alexandra Lang, Gabriele Ellsäßer
INFAKTUM Depression (12-Monatsprävalenz) in der Brandenburger Bevölkerung - Ergebnisse des telefonischen Gesundheitssurveys Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA) I. Datengrundlage Alexandra Lang, Gabriele
Führungskräfte in Deutschland
Führungskräfte in Deutschland 1. Überblick: Frauen stellen nur 21,3 Prozent der Führungskräfte Frauen in Aufsichtsräten und weiteren Führungspositionen, außerdem Führungskräftemangel und demografischer
TELEARBEIT EIN STIEFKIND DER FLEXIBLEN ARBEITSGESTALTUNG? 2/09
TELEARBEIT EIN STIEFKIND DER FLEXIBLEN ARBEITSGESTALTUNG? /0 TELEARBEIT EIN STIEFKIND DER FLEXIBLEN ARBEITSGESTALTUNG? Die Diskrepanz könnte größer nicht sein: obwohl die Telearbeit aus verschiedenen Blickwinkeln
Schuldenbarometer 2008
Schuldenbarometer 2008 Männer zwischen 26 und 60 Jahren, die in Bremen leben, sind statistisch gesehen am häufigsten von privater Insolvenz betroffen. So lautet ein Ergebnis der aktuellen Studie Schuldenbarometer
München ist 1,5 Millionen-Stadt
Autorin: Tabellen: Grafiken: Sibel Aydemir-Kengeroglu Adriana Wenzlaff Angelika Kleinz, Gerhard Desch München ist 1,5 Millionen-Stadt Mehr als 1,5 Millionen Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz im Mai 2015
Tagesbetreuung für Kinder im Elementarbereich
Tagesbetreuung für Kinder im Elementarbereich C Tagesbetreuung für Kinder im Elementarbereich Abbildungen und Tabellen Einführung Keine Abbildungen oder Tabellen in diesem Abschnitt. C1 Versorgungsangebot:
MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht
nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht Jeder Mensch muss barrierefrei wählen können 1. Einleitung Im Jahr 1997 hat es eine Empfehlung gegeben, dass
SOZIALPOLITISCHE STUDIENREIHE. Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige
SOZIALPOLITISCHE STUDIENREIHE BAND 19 Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige Einblick in die Situation Betroffener und Möglichkeiten der Unterstützung Zwei Studien des Instituts für Pflegewissenschaft
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus. Im Kanton Glarus sind ältere Personen zunehmend auf Sozialhilfe angewiesen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 28.10.2010, 9:15 13 Soziale Sicherheit Nr. 0350-1010-50 Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton
Weihnachtseinkäufe. 3. November 2014 n4418/30783 Le
Weihnachtseinkäufe 3. November 2014 n4418/30783 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Max-Beer-Str. 2/4 10119 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 82-0 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 1. Ausgaben
Formale Überqualifizierung von Ausländern
Aktuelle Berichte Formale Überqualifizierung von Ausländern 13/2015 In aller Kürze In Deutschland haben 7,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Urlaubswünsche und Reisewirklichkeit
Peter Zellmann, Vorarbeiten Beatrix Haslinger und Susanna Horky Urlaubswünsche und Reisewirklichkeit Ergebnisse der österreichischen Tourismusanalyse 1997 2005 Teil I: Ausgewählte Schwerpunkte von Urlaubswunsch
Langfristiger Rückgang der Schattenwirtschaft kommt zum Stillstand
Pressemitteilung Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland im Jahr 2015 Tübingen und Linz, 3. Februar 2015 Langfristiger Rückgang der Schattenwirtschaft kommt zum Stillstand Das Verhältnis
Meinungen zum Thema Pflege
Meinungen zum Thema Pflege Datenbasis: 1.005 Befragte Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Wenn in ihrer engsten Familie
Bevölkerung mit Migrationshintergrund I
Bevölkerung mit Migrationshintergrund I ohne Migrationshintergrund * 65.792 (80,5%) 5.675 (6,9%) Ausländer mit eigener mit Migrationshintergrund im engeren Sinn 15.962 (19,5%) 1.516 (1,9%) Ausländer ohne
Abschlussbericht (Kurzversion)
Prof. Dr. Klaus Stüwe Marion Kühn M. A. Jasmin Gotschke M. Sc. Maßnahmen der deutschen (Erz-) Bistümer zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer Familienfreundlichkeit in den deutschen
Migration und Arbeit. Fact Sheet Aktuelles zu Migration und Integration. Inhalt
Fact Sheet Aktuelles zu Migration und Integration 13 Migration und Arbeit Inhalt Erwerbstätigkeit Art der Beschäftigung Branchen Arbeitslosigkeit: Überblick Arbeitslosigkeit und Qualifikation Historischer
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman
Grundgesamtheit vs. Stichprobe Wer gehört zur Grundgesamtheit? Die Untersuchungseinheiten, die zur Grundgesamtheit gehören, sollten nach zeitlichen Kriterien räumlichen Kriterien sachlichen Kriterien Wie
Alter der Mütter bei der Geburt ihrer Kinder
Alter der Mütter bei der Geburt ihrer Kinder Durchschnitt in Jahren, 1980 und 2010 Durchschnitt in Jahren, 1980 und 2010 1. Kind 25,2 29,2 1980* 2010** 27,7 Westdeutschland 2. Kind 31,5 3. Kind 30,0 32,9
Einstellungen und Verhalten gegenüber körperbehinderten Menschen - aus der Sicht und im Erleben der Betroffenen
Alfred Fries Einstellungen und Verhalten gegenüber körperbehinderten Menschen - aus der Sicht und im Erleben der Betroffenen ATHEN A sverzeichnis Einleitung 11 I Theoretischer Teil 23 1 Behinderung: Begriffliche
Status quo in Deutschland und Europa
FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN Status quo in Deutschland und Europa Prof. Dr. Hagen Lindstädt, Institut für Unternehmensführung, Karlsruher Institut für Technologie Vortrag auf dem Forum Frauen in Führung
Statistisches Bundesamt
Wiesbaden, 27. Juni 2012 Pressekonferenz Elterngeld wer, wie lange und wie viel? am 27. Juni 2012 in Berlin Statement von Präsident Roderich Egeler Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren,
Einstellungen Jugendlicher zum Thema Organspende
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Einstellungen Jugendlicher zum Thema Organspende Repräsentativbefragung Mai 00 Durchgeführt von: Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung... 1 Auseinandersetzung
Integration durch Bildung
Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung in Deutschland Durchgeführt durch das Institut tns Emnid Foto einfügen (Achtung: Lizenzbedingung beachten!!!): Einfügen / Grafik / aus Datei oder
Informationen und Fragen zur Aufnahme eines ausländischen Kindes
Vermittlungsstelle (Stempel) Name Datum: Informationen und Fragen zur Aufnahme eines ausländischen Kindes Sie haben Interesse geäußert ein ausländisches, eventuell dunkelhäutiges Kind aufzunehmen. Die
Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4356 19. Wahlperiode 23.10.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Kienscherf (SPD) vom 16.10.09 und Antwort des Senats Betr.:
Demografischer Wandel. Ausgangslage und Entwicklung
Demografischer Wandel Ausgangslage und Entwicklung Die demografische Ausgangslage und Entwicklung ist relativ simpel, auf einen Nenner gebracht: weniger Kinder, weniger Erwerbstätige, mehr Probleme Differenzieren
1/5. EU-Vergleich: Mütter in Deutschland arbeiten deutlich häufiger Teilzeit, Väter aber nicht
1/5 EU-Vergleich: Mütter in arbeiten deutlich häufiger Teilzeit, Väter aber nicht Teilzeitquoten von erwerbstätigen und n mit jüngstem Kind unter sechs en in der und in (25 213), in Prozent 1 9 8 7 65,3
Meinungen zum Thema Bürgerbeteiligung
Meinungen zum Thema Bürgerbeteiligung Datenbasis: 1.003 Befragte Erhebungszeitraum: 31. März bis 7. April 2015 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: Bundesministerium für Bildung
3.13 Prostata. Kernaussagen
98 Ergebnisse zur Prostata 3.13 Prostata Kernaussagen Inzidenz und Mortalität: Prostatakrebs ist inzwischen die häufigste Krebserkrankung bei n. Die altersstandardisierten Erkrankungsraten an Prostatakrebs
Matthias Schilling: Expertise Zu erwartender Bedarf an frühkindlichen Bildungsangeboten für Kinder aus schutz- und asylsuchenden Familien 1
asylsuchenden Familien 1 Expertise Abschätzung des zu erwartenden Platz-, Personal- und Finanzierungsbedarfs in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung gemäß 22ff. SGB VIII für Kinder aus schutz-
Vermögenswirksame Leistungen seit 2003 kontinuierlich auf dem Rückzug
Vermögenswirksame Leistungen seit 2003 kontinuierlich auf dem Rückzug Nur noch 41 Prozent der deutschen Arbeitnehmer investieren in Vermögenswirksame Leistungen Die Betriebliche Altersvorsorge nach Riester
Ehrenamt Strukturwandel oder Krise?
Ehrenamt Strukturwandel oder Krise? These: Ehrenamtlich Tätige rekrutieren sich aus unterschiedlichen sozialen Strukturen. 1. Definition Ehrenamtlichkeit 2. Einführung Strukturwandel des Ehrenamtes 3.
Abteilung Bevölkerungsfragen. Vereinte Nationen BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION: EINE LÖSUNG FÜR ABNEHMENDE UND ALTERNDE BEVÖLKERUNGEN?
Abteilung Bevölkerungsfragen Vereinte Nationen BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION: EINE LÖSUNG FÜR ABNEHMENDE UND ALTERNDE BEVÖLKERUNGEN? ZUSAMMENFASSUNG Die Abteilung Bevölkerungsfragen der Vereinten Nationen
5. Continental-Studentenumfrage 2008 Auswahl wichtiger Ergebnisse
5. Continental-Studentenumfrage 2008 Auswahl wichtiger Ergebnisse Fokus der aktuellen Umfrage Auf Grund unserer kontinuierlichen, repräsentativen Befragungen deutscher Hochschulabsolventen seit 2003/2004
Referat 21. Arbeitslose nach Bundesländern. Veränderung zum Vorjahr in % Monat. Monat. Berlin. Berlin. Berlin. Berlin
3.137.866 3.135.801 2.872.783 2.806.143 2.801.189 2.848.948 2.945.708 2.914.092 2.864.663 2.936.912 3.020.272 3.097.813 3.156.242 2.210.160 2.207.373 2.033.445 1.996.020 1.998.293 2.037.340 2.106.937 2.076.388
"Veggie Day" In der Bevölkerung halten sich Zustimmung und Ablehnung in etwa die Waage
Allensbacher Kurzbericht 19. September 2013 "Veggie Day" In der Bevölkerung halten sich Zustimmung und Ablehnung in etwa die Waage Allensbach, 19. September 2013 Bündnis 90/Die Grünen haben vor kurzem
Demografische Entwicklung der Türkeistämmigen. in Stuttgart. Zum 50-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens vom 30. Oktober 1961.
Hauptbeiträge Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 1/211 Michael Haußmann Demografische Entwicklung der Türkeistämmigen in Stuttgart Zum 5-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens vom 3. Oktober
3.17 Schilddrüse. Kernaussagen
124 Ergebnisse zur Schilddrüse 3.17 Schilddrüse Kernaussagen Inzidenz und Mortalität: An Schilddrüsenkrebs erkrankten in Deutschland nach der tausendwende pro etwa 3.500 und 1.500, die meisten von ihnen
Ergebnisse der Umfrage: Spielen überwindet Grenzen!
Ergebnisse der Umfrage: Spielen überwindet Grenzen! - Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zur (Draußen-)Spielsituation in Deutschland - Im Vorfeld des Weltspieltags 2016 startete das Deutsche Kinderhilfswerk
ZMG Ausländerstudie 2003. Konsumverhalten und Zeitungsnutzung von Ausländern in Deutschland
ZMG Ausländerstudie 2003 Konsumverhalten und Zeitungsnutzung von Ausländern in Deutschland Frankfurt September 2003 01 Methodische Hinweise 2 Anlage der Untersuchung Grundgesamtheit Wohnbevölkerung mit
Erster Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg. Ergebnisse und Perspektiven
Erster Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg Ergebnisse und Perspektiven Erich Stutzer Fachtag arm, ärmer, alleinerziehend Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden-Württemberg Stuttgart 15.06.2016
BIN ICH ÜBERGEWICHTIG?
Kurt Schalek BIN ICH ÜBERGEWICHTIG? Das Verhältnis von Selbsteinschätzung und Body Mass Index Ergebnisse einer Befragung am 1. Wiener Diabetestag Ergebnisse dieser Befragung wurden auch in JATROS Diabetes
10 Punkte für die weitere Stärkung der Lehrlingsausbildung. Lehrlingspaket 2013
10 Punkte für die weitere Stärkung der Lehrlingsausbildung Lehrlingspaket 2013 Wien, 11. September 2013 1 10 Punkte für die weitere Stärkung der Lehrlingsausbildung - Lehrlingspaket 2013 1. Schaffung von
DER TAG, AB DEM FRAUEN (STATISTISCH GESEHEN) GRATIS ARBEITEN
Salzburg, im September 2014 Fakten und Zahlen zum Equal Pay Day 2014 in Salzburg DER TAG, AB DEM FRAUEN (STATISTISCH GESEHEN) GRATIS ARBEITEN Frauen verdienen noch immer weniger als Männer. Auch dann,
Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung
Eigenes Geld Einleitung Es ist eine Frechheit, immer um Geld betteln müssen. Sie können immer noch nicht selber entscheiden, wie sie leben wollen. Es ist für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig, dass
Legalisierung von Cannabis. Legalisierung von Cannabis. Eine Studie im Auftrag des Deutschen Hanfverbands (DHV)
Legalisierung von Cannabis Eine Studie im Auftrag des Deutschen Hanfverbands (DHV) Untersuchungsanlage Grundgesamtheit Wahlberechtigte Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren Stichprobe Repräsentative Zufallsauswahl
COMPASS-Befragung. Befragungsergebnisse. Pflegeberatung und Belastung Angehöriger. - Grafikband -
COMPASS-Befragung Befragungsergebnisse Pflegeberatung und Belastung Angehöriger - Grafikband - Köln, Juli 2015 1 Agenda 1) Befragungsdesign 2) Sta2s2sche Angaben 3) Ausgewählte Befragungsergebnisse 4)
Menschen mit Behinderungen 2005
Menschen mit Behinderungen 2005 Von Günter Ickler Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. In Rheinland-Pfalz leben
Kapitel 1: Deskriptive Statistik
Kapitel 1: Deskriptive Statistik Grafiken Mit Hilfe von SPSS lassen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Grafiken für unterschiedliche Zwecke erstellen. Wir besprechen hier die zwei in Kapitel 1.1 thematisierten
Arm und reich in München
Autoren: Dr. Ruth Mächler und Werner Fröhlich Arm und reich in München Driften die Lebensverhältnisse in München auseinander? Inhaltliche Schwerpunkte und Fragestellungen Die Kluft zwischen arm und reich
Haushaltseinkommen und Einkommensverteilung 2008. in Thüringen. Aufsätze. Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen
Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 0361 37-84110 e-mail: [email protected] Haushaltseinkommen und Einkommensverteilung 2008 in Thüringen Das Einkommen
Bevölkerungsentwicklung
Bevölkerung in in absoluten Zahlen Zahlen und und Wachstumsrate pro Jahr pro in Jahr Prozent, in Prozent, weltweit weltweit 1950 bis 2050 1950 bis 2050 Bevölkerung in Mrd. 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2,53 2 2,76
Sonderumfrage Finanzierung im Handwerk
Sonderumfrage Finanzierung im Handwerk In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich die Möglichkeiten zur Kreditaufnahme verschlechtert, vor allem, weil die Banken höhere Anforderungen an Sicherheiten
Berufliche Ausbildung
Berufliche Ausbildung An der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf entscheidet sich in der Phase der beruflichen Ausbildung, wie gut der Einstieg in das Arbeitsleben gelingt. Die größte Arbeitsmarktnähe
1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer
1/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart gehen etwas früher in Rente als Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Deutschland (1993 2012), in Jahren 70 65 60 55 63,1 63,0
1.003 Befragte im Alter von 18 bis
Private Altersvorsorge (Teil 1) Datenbasis: 1.005 Befragte im Alter von 18 bis 65 Jahren, bundesweit Erhebungszeitraum: 30. November bis 2. Dezember 2009 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte
Jahrgangsrückmeldung zur Lernstandserhebung im Fach Mathematik VERA 8 Schule '0705651', Testheft 'Gym', Vergleichsgruppe 'Gym'
Jahrgangsrückmeldung zur Lernstandserhebung im Fach Mathematik VERA 8 Schule '0705651', Testheft 'Gym', Vergleichsgruppe 'Gym' Mit dieser Datei erhalten Sie die zweite Rückmeldung, die so genannte Jahrgangsrückmeldung.
Armutsgefährdungsquoten von Familien (Teil 1)
(Teil 1) Armutsgefährdungsquoten von Familien (Teil 1) Nach Haushaltstypen und und Zahl Zahl der Kinder Kinder unter unter 18 Jahren*, 18 Jahren*, gemessen gemessen am Bundesmedian am Bundesmedian sowie
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung RdErl. d. MK v. 31.1.2013-32-81006/2 - VORIS 22410 01 70 00 001- Bezug: Verordnung zur Feststellung
Schülerunfallgeschehen 2009
1 unfallgeschehen 29 Für das Teilkollektiv Kinder in Tagesbetreuung und unter 15 Jahren I. Vorbemerkung Im folgenden Beitrag werden einige Überblicksinformationen zum unfallgeschehen in Form von Gesamtzahlen,
Die Entwicklung der Pflegebedürftigen in Thüringen bis 2020
Die Entwicklung der Pflegebedürftigen in Thüringen bis 2020 Die Anzahl alter und hochbetagter Menschen in Thüringen wird immer größer. Diese an sich positive Entwicklung hat jedoch verschiedene Auswirkungen.
Metropolregionen in Deutschland
2 Metropolregionen in Deutschland Metropolregionen in Deutschland Kapitel 2 2005 wurde von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) die Zahl der Metropolregionen von sieben auf elf erhöht. Bei Metropolregionen
An besserer Arbeit arbeiten Betriebsräte und Vertrauensleute werden zu FAIRbesserern
Moderation - Beratung - Bildung An besserer Arbeit arbeiten Betriebsräte und Vertrauensleute werden zu FAIRbesserern Hinschauen, zuhören und handeln, wenn es um Belastungen am Arbeitsplatz geht Was auf
Internetnutzung von Frauen und Männern ab 50 Jahren in Deutschland 2005
Sonderauswertung des (N)ONLINER Atlas 00 Internetnutzung von Frauen und Männern ab 0 Jahren in Deutschland 00 www.0plus-ans-netz.de/nonliner Inhalt Internetnutzung im Überblick Internetnutzung nach Altersgruppen
Junge Frauen wählen häufiger als junge Männer Analyse der Beteiligung an den eidgenössischen Wahlen in der Stadt Zürich
Stadt Zürich Statistik Napfgasse 6 / Postfach 8022 Zürich Tel. 044 412 08 00 Fax 044 270 92 18 www.stadt-zuerich.ch/statistik Zürich, 27. Oktober 2015 Ihre Kontaktpersonen: Christian Gschwendt 044 412
Konzepte im Umgang mit Gewalt in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Konzepte im Umgang mit Gewalt in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Jürgen Schultheiß Dipl. Psychologe Psychologischer Psychotherapeut Regens Wagner Zell Zell A 9 91161 Hilpoltstein Gliederung Vorstellung
Deutsche Arbeitnehmer über 55 sind motiviert, sehen aber weniger Entwicklungschancen
PRESSEMITTEILUNG 07.10.2015 Deutsche Arbeitnehmer über 55 sind motiviert, sehen aber weniger Entwicklungschancen Edenred-Ipsos-Barometer 2015 zeigt, dass älteren Arbeitnehmern in Deutschland Respekt entgegengebracht
