Klassenbildung und Personalversorgung im Schuljahr 2013/14; Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Klassenbildung und Personalversorgung im Schuljahr 2013/14; Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung"

Transkript

1 Staatliches Schulamt, Praterstr. 16, Nürnberg Nürnberg, Stefan Kuen An alle Schulleitungen der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen -Fachlicher Leiter - Telefon: Fax: kuen@schulamt.info Klassenbildung und Personalversorgung im Schuljahr 2013/14; Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung per Mail Anlagen: 43_008_Antrag_Teilzeit_88BayBG.dot 43_006_Antrag_Teilzeit_89BayBG.dot Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die endgültige Festlegung des Beschäftigungsumfangs des vorhandenen Personals erfolgt - wie immer - bereits im Mai jeden Jahres für das folgende Schuljahr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Anträge auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung auf verschiedenen Ebenen (Schule, Schulamt, Regierung) geprüft (ggf. korrigiert), vorläufig erfasst, genehmigt und zuletzt endgültig erfasst werden. Die Summe all dieser Anträge ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Lehrereinstellung (Einstellungsnoten!), Lehrerzuteilung und -versorgung. Die folgende Aufstellung soll ein zeitgerechtes Vorgehen unterstützen. Bitte geben Sie die Informationen in geeigneter Weise in Ihrem Kollegium weiter. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kuen G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 1 von 10

2 1. Antragsverfahren Bei allen Beschäftigungen (Teilzeit, Beurlaubung, Elternzeit), deren Genehmigung mit Ende des Schuljahres 2012/13 oder während des Schuljahres 2013/14 ausläuft oder deren Beschäftigungsumfang für das Schuljahr 2013/14 geändert werden soll, sind Anträge zu stellen für neue (oder ggf. geänderte) Teilzeit oder für neue (oder ggf. geänderte) Beurlaubung oder für Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Unterrichtspflichtzeit. Anträge müssen dem Staatl. Schulamt spätestens Montag, vorliegen! Die Regierung von Mittelfranken hat mitgeteilt, dass danach eingehende Anträge nicht mehr genehmigt werden! 1.1. Antragsformulare Antragsformulare erhalten die Lehrkräfte / die Schulen ausschließlich (!) über die Homepage der Regierung von Mittelfranken: Ausnahme: Die aktuellen Teilzeitanträge ( 88, 89, BayBG) finden Sie in der Anlage dieses Schreibens Zu verwenden sind ansonsten ausschließlich (!) die aktuellen Formulare dieser Homepage (alte Formulare des Vorjahres werden wir wieder zurücksenden müssen!): Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gemäß Art. 89 BayBG ( familienpolitische Teilzeit ) Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gemäß Art. 88 BayBG ( arbeitsmarktpolitische Teilzeit ) Antrag auf Beurlaubung gemäß Art. 89 BayBG ( familienpolitische Beurlaubung ) Antrag auf Beurlaubung gemäß Art. 90 BayBG ( arbeitsmarktpolitische Beurlaubung ) Antrag auf Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Unterrichtspflichtzeit Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG (Freistellungsmodell / Sabbatmodell) Die Anträge sind im Kasten Vom Antragsteller auszufüllen vollständig (!) auszufüllen; bitte vergessen Sie vor allem Ihre Unterschrift und den (vollständigen) Eintrag der (Stamm)Schule nicht! G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 2 von 10

3 2. Teilzeitbeschäftigung: Auf dem Teilzeitantrag ist von der bezahlten Arbeitszeit (im Verhältnis zur altersabhängigen Regelarbeitszeit) auszugehen (siehe Anhang). Ermäßigungen, Anrechnungen oder die Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos bleiben im Teilzeitantrag unberücksichtigt und werden dort auch nicht vermerkt (sie sind nur bei der Berechnung der tatsächlichen Unterrichtsstunden zu bedenken). Teilzeitbeschäftigung hat Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt! 2.1. Familienpolitische Teilzeit (Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG) Voraussetzung Umfang Höchstdauer tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (muss nicht im gleichen Haushalt leben); zwingende dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Bis zu 8/40 der regelmäßigen Arbeitszeit (Unterrichtspflichtzeit). Dabei erfolgt eine Aufrundung auf die nächste volle Unterrichtsstunde (z.b. Grundschullehrer/-in: UPZ = 28 WoStd; 28 : 40 x 8 = 5,6 es müssen also mindestens 6 WoStd gehalten werden unbegrenzt, solange die Voraussetzungen vorliegen 2.2. Antragsteilzeit (Art. 88 BayBG) Voraussetzung Umfang Höchstdauer: keine (voraussetzungslos); dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit; Wird bei Fachlehrern /Fachlehrerinnen (mit Ausnahme der Fächerverbindung Ernährung/Gestaltung ) wegen Bewerbermangel im Schuljahr 2013/2014 nur noch mit einer Mindestzahl von 21 Unterrichtsstunden genehmigt (Ausnahme: Schwerbehinderte nicht Gleichgestellte und Lehrkräfte die am 1. August das 60. Lebensjahr vollendet haben). unbegrenzt 2.3. Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Freistellungsmodells (Sabbatjahr) (Art. 88 Abs. 4 BayBG) UMFANG: 3 bis 7 Jahre; Das Freistellungsmodell ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Die Beschäftigung erfolgt zunächst in einem Umfang, der über demjenigen der genehmigten Teilzeit liegt. Im letzten Jahr/ in den letzten beiden Jahren der Laufzeit entfällt die Unterrichtsverpflichtung und damit die Arbeitszeit völlig (Freistellungsjahr/e). Es ist ein drei-, vier-, fünf-, sechs- oder siebenjähriges Modell möglich. G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 3 von 10

4 2.4. Generelle Hinweise zur Teilzeit Lehrkräfte haben für Teilzeitanträge sicherlich gewichtige Gründe. Wir halten es aber aufgrund immer häufigerer Vorfälle für wichtig, diese Lehrkräfte auf einige Punkte aufmerksam zu machen: Nachträgliche Reduzierungen des Beschäftigungsumfangs, sofern sie von der Regierung genehmigt werden, bedeuten immer Stundenverluste für die betr. Schule! Auch Lehrkräfte mit unterhälftiger Beschäftigung können aus dienstlichen Gründen an eine andere Schule versetzt werden. Lehrkräfte können generell auf Anordnung des Schulamts an verschiedenen Schulen eingesetzt werden (Teilabordnung). Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitlehrkräfte an Konferenzen und Pflichtveranstaltungen teilzunehmen. Lehrkräfte haben (unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang) keinen Anspruch auf bestimmte Fächer oder bestimmte Unterrichtstage bzw. -zeiten (z.b. nur vormittags oder nur ab 8:45 Uhr oder nur Mittwoch und Donnerstag )!!! Gemäß Lehrerdienstordnung (LDO) wird bei unterhälftig tätigen Lehrkräften der geringere zeitliche Umfang ihrer Dienstverpflichtung angemessen berücksichtigt, wenn es um schulische Aufgaben außerhalb der unterrichtlichen Verpflichtungen geht. Sie sind zu diesen außerunterrichtlichen Veranstaltungen nur insoweit verpflichtet, als ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem von ihnen erteilten Unterricht besteht. 3 LDO nennt die unterrichtliche Verpflichtungen, 9 LDO die Allgemeinen Dienstpflichten und 9a die außerunterrichtlichen Dienstpflichten. 3. Beurlaubung Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen Auswirkungen auf das Ruhestandsgehalt und auf die Beihilfeberechtigung haben können! 3.1. Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen (Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG) Voraussetzung: Tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (muss nicht im gleichen Haushalt leben); zwingende dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen; Höchstdauer: Hinweis: 15 Jahre Beihilfeanspruch nur, wenn keine Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des Ehepartners möglich ist. G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 4 von 10

5 3.2. Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (Art. 90 Abs. 1 Nr. 1 BayBG) Voraussetzung: außergewöhnlicher Bewerbungsüberhang; dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen; erst nach Ablauf der Probezeit möglich Höchstdauer: Hinweis: 6 Jahre Wird bei Fachlehrern /Fachlehrerinnen wegen Bewerbermangel nur noch für die Fächerverbindung Ernährung/Gestaltung bewilligt. (Ausnahme: Schwerbehinderte nicht Gleichgestellte und Lehrkräfte die am 1. August das 60. Lebensjahr vollendet haben.) 3.3. Allgemeine Hinweise für Lehrkräfte, die sich derzeit in Beurlaubung bzw. Elternzeit befinden! Eine Kombination des Urlaubs aus familien- oder arbeitsmarktpolitischen Gründen (nur mit Altersurlaub) ist bis zu der Höchstgrenze von 15 Jahren möglich. Die Höchstgrenze findet keine Anwendung, wenn eine Rückkehr zur Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nicht zumutbar ist (Art. 92 Abs. 1 Satz 4 BayBG) Lehrkräfte, die sich derzeit in Beurlaubung bzw. Elternzeit befinden, wurden / werden über dieses Schreiben vom Staatlichen Schulamt direkt verständigt. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Lehrkräfte nach ihrer Rückkehr aus Elternzeit/Beurlaubung keinen Anspruch auf Rückkehr an ihre bisherige Stammschule haben (siehe: Rückseite der regierungsamtlichen Antragsformulare). Die Lehrkräfte sind - im Rahmen der Personalplanung für das nächste Schuljahr - zunächst an ihrer Stammschule zu führen und mit ihren tatsächlichen Unterrichtsstunden zu zählen ; ob sie aus dienstlichen Gründen tatsächlich dort eingesetzt oder ob sie ggf. versetzt werden, entscheidet das Staatliche Schulamt! Wir bitten also, mit diesen Lehrkräften nicht (voreilig) Einsatzdetails zu besprechen, um nicht den Eindruck von Vorentscheidungen zu erwecken. Lehrkräfte, die ihren Dienst nach Rückkehr aus Elternzeit/Beurlaubung wieder aufnehmen, sollten mit Hilfe eines Antrags auf Versetzung innerhalb Nürnbergs (siehe Anhang; auch auf unserer Schulamts-Homepage) ihre Wünsche, auch auf Rückkehr an ihre bisherige Stammschule, auf dem Dienstweg, also über ihre bisherige Stammschule, dem Schulamt mitteilen. Entscheidungen trifft das Schulamt. Entsprechende Einsatzüberlegungen der Schulleitungen sind ausschließlich mit dem Schulamt zu erörtern! G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 5 von 10

6 4. Altersbedingte Arbeitszeitmodelle 4.1. Altersteilzeit (nur für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis) Anträge sind ausschließlich von der Homepage der Regierung von Mittelfranken herunterzuladen (Antrag Altersteilzeit 91 BayBG.doc). Da die ATZ bis zum gesetzlichen Ruhestand reicht, treffen in diesem Zusammenhang auch die neuen BayBG-Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen zu: Analog dem Rentenrecht wird die gesetzliche Altersgrenze gemäß Art. 62 BayBG (schrittweise) auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben: Ruhestand am Ende des Schulhalbjahres (das ist voraussichtlich der Freitag der zweiten vollen Februarwoche), wenn das maßgebliche Ruhestandsalter im ersten Schulhalbjahr liegt. Ruhestand am Ende des Schuljahres, wenn das maßgebliche Ruhestandsalter im zweiten Schulhalbjahr liegt. Das für den gesetzlichen Ruhestand maßgebliche Lebensalter wird gemäß Art. 143 BayBG wie folgt gestaffelt festgelegt (für Schwerbehinderte gelten andere Regelungen; bitte unbedingt beim Landesamt für Finanzen vorab anfragen): Geburtsjahr Ruhestandsalter Geburtsjahr Ruhestandsalter Jahre und 2 Monate Jahre und 11 Monate Jahre und 3 Monate Jahre Jahre und 4 Monate Jahre und 2 Monate Jahre und 5 Monate Jahre und 4 Monate Jahre und 6 Monate Jahre und 6 Monate Jahre und 7 Monate Jahre und 8 Monate Jahre und 8 Monate Jahre und 10 Monate Jahre und 9 Monate ab Jahre Jahre und 10 Monate Hinweise zur Altersteilzeit: Für die Altersteilzeit gelten die teilweise bekannten, teilweise neuen Regelungen: Teilzeitmodell oder Blockmodell Mindestzeitraum für Teilzeitmodell: 1 Jahr Blockmodell: 60 % Arbeitsphase und 40 % Freistellungsphase Mindestalter im Schuljahr des ATZ-Beginns: 60 (Schwerbehinderte 58) Während der (Arbeitsphase der) ATZ entfällt für Beamte die Ermäßigung wegen Alters. G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 6 von 10

7 Wegen der oben genannten Ruhestandsgrenzen gibt es keine allgemeingültigen Zeitmodelle. Die neuen Antragsformulare sehen deshalb auch kein Beginn-Datum mehr vor. Die Regierung wird davon ausgehen, dass Lehrkräfte, die einen Altersteilzeit-Antrag stellen, damit den nächstmöglichen Beginn des Altersteilzeit-Gesamtrahmens beantragen; d.h. mit dem Antragsdatum in Verbindung mit dem frühestmöglichen Beginn der ATZ und dem beantragten Ruhestandsbeginn reguliert man den ATZ-Gesamtrahmen. Der Altersteilzeitantrag sollte etwa ein halbes Jahr vorher gestellt werden. Zu beachten ist, dass der Beginn der Freistellungsphase nur entweder das Ende des ersten Schulhalbjahres oder das Ende des Schuljahres sein kann! Da der Beginn der Altersteilzeit das Schuljahr ist, in dem die Lehrkraft das 60. Lebensjahr vollendet, besteht eine maximale Gesamtdauer der ATZ von sieben Jahren (für Lehrkräfte ab Geburtsdatum 1964). Für die Berechnung der Altersteilzeit steht auf der Homepage des KM eine Exceltabelle zur Verfügung. ( Der Beginn der Freistellungsphase kann immer nur der Beginn des Schulhalbjahres oder des Schuljahres sein. In Abhängigkeit vom gesetzlichen Ruhestand (der ebenfalls nur der Beginn des Schulhalbjahres oder des Schuljahres sein kann) wird im Verhältnis von 60 : 40 die Arbeitsund Freistellungsphase berechnet Altersurlaub (Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG) Voraussetzung: Außergewöhnlicher Bewerbungsüberhang; Vollendung des 50. Lebensjahres; Antrag muss sich bis zum Beginn des (gesetzlichen) Ruhestandes erstrecken (die Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze ist auf eigenen Antrag möglich, die Entscheidung darüber erfolgt aber in der Regel noch nicht bei Antragstellung); dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Hinweise: Bei Beurlaubung nach Art. 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, und 2. BayBG besteht kein eigener Beihilfeanspruch! Wird bei Fachlehrern /Fachlehrerinnen wegen Bewerbermangel nur noch für die Fächerverbindung Ernährung/Gestaltung bewilligt. (Ausnahme: Schwerbehinderte nicht Gleichgestellte und Lehrkräfte die am 1. August das 60. Lebensjahr vollendet haben. 5. Verpflichtendes Arbeitszeitkonto 5.1. Im kommenden Schuljahr wird die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos fortgesetzt Aus schulorganisatorischen Gründen muss der Ausgleich immer für ganze Schuljahre erfolgen Die Rückgabephase erfolgt wie die Ansparphase; siehe nachfolgende (exemplarische) Tabelle (x = vollständige, d.h. das ganze Schuljahr andauernde Teilnahme) Ausgangspunkt für die Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ist für Lehrer (nicht Fachlehrer!) die Schulart (GS oder HS), in der die Ansparphase begonnen wurde. G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 7 von 10

8 5.5. Für Schuljahre mit unvollständiger Teilnahme an der Ansparphase (Störfälle) erfolgt keine Teilnahme an der Rückgabephase, sondern eine Ausgleichszahlung durch die Regierung von Mittelfranken. Eine Liste der betr. Lehrkräfte erstellt das Staatl. Schulamt am Ende der Rückgabephase für die Regierung. Wir weisen darauf hin, dass ein Störfall auch dann vorliegt, wenn die Summe aller nicht ansparfähigen Zeiten (Mutterschutzfristen sind unschädlich) während der gesamten individuellen Ansparphasen mehr als 183 Kalendertage (halbes Jahr) beträgt. Jede Lehrkraft, die an der Ansparphase teilgenommen hat, wird dringend empfohlen, dieses Blatt individuell auszufüllen und in Kopie der Schulleitung zur Verfügung zu stellen. FL jung (geb. nach ) und HS alt (geb vor ) Ansparphase Wartezeit Ausgleichsphase 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 HS jung (geb nach ) Ansparphase Wartezeit Ausgleichsphase 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 Die Ausgleichsphase kann sich durch Zeiten der Beurlaubung/Elternzeit in der Ausgleichsphase verschieben. 6. Arbeitszeit Zum erfolgt die letzte Stufe der Rückführung der Beamten (unter 50 Jahren, die nicht bereits aufgrund Schwerbehinderung keine Arbeitszeiterhöhung mehr haben) auf die 40- Stunden-Woche; für die entsprechenden Lehrkräfte ändert sich die Unterrichtspflichtzeit ab analog auf folgende Stundenzahlen: Lehrkräfte an Grundschulen: 28 Lehrkräfte an Mittelschulen: 27 Fachlehrer an Volksschulen: 29 Förderlehrer an Volksschulen: 28 UE + 5 Verwaltungsstunden (á 60 min) G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 8 von 10

9 7. Die häufigsten Fälle von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden Grund Hinweise Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden Schwerbehinderung Ermäßigungsstunden (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig - siehe Fußnote!) ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Staatl. Schulamt Reduzierung der Regelarbeitszeit erst ab dem nächsten Schuljahr (bei Vorlage nach dem 1.8.) ab 50 MdE ab 70 MdE ab 90 MdE 2 Std. 3 Std. 4 Std. Vollendung des 55., 58. oder 62. Lebensjahres Alter, das spätestens am des lfd. Schuljahres vollendet wird; d.h. Geburtstag spätestens am nicht für FL Englisch / Französisch nicht für Lehrkräfte in Altersteilzeit (Ausnahme: angestellte Lehrkräfte) oder mit Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aus gesundheitlichen Gründen unter Fortgewährung der vollen Bezüge bei Teilzeitbeschäftigung anteilig! 1 Grundschule, Fachlehrer, Förderlehrer, alle Seminarleiter ab 55 0 (früher: 1) ab 58 1 (früher: 2) ab 60 2 ab 62 3 Hauptschule: ab 58 1 ab 62 2 Systembetreuer für die Betreuung von PC-Arbeitsplätzen an (reinen) GS: ab 26 PC 1 an GS/MS (ehem. GH) und an (reinen) MS: ab 11 PC 1 ab 26 PC 2 Stundenpool für die Fachberatung Verteilung durch das Staatl. Schulamt Stundenpool für die Schulberatung Verteilung durch das Staatl. Schulamt Stundenpool an Mittelschulen Stundenpool für Praktikumslehrer und Tutoren Verteilung durch das Staatl. Schulamt Verteilung durch das Staatl. Schulamt 1 Beispiel: Schwerbehinderung 70 MdE; Pflichtzeit 28 Stunden, TZ-Ermäßigung 11 Stunden, = 17 Stunden bezahlter Unterricht Berechnung: 17/28 = 0,61 3 Ermäßigungsstunden wegen Schwerbehinderung Berechnung: 0,61 x 3 = 1,82 anteilige Ermäßigung: 2 Ermäßigungsstunden G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 9 von 10

10 Antrag auf Versetzung innerhalb der Stadt Nürnberg (Bitte deutlich lesbar schreiben!) T Name, Vorname Privatadresse Datum: Tel. privat: An das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg Praterstr Nürnberg Fax Mail staatl.schulamt-nuernberg@t-online.de über die Schulleitung der (derzeitigen Stammschule) GS/HS/GH Schulname Antrag auf Versetzung innerhalb Nürnbergs bei Lehrern GS oder HS; bei Fachlehrern bitte Fächerverbindungen: tatsächliche Unterrichtsstunden im neuen Schuljahr: Versetzung beantragt an folgende Schule(n) (in dieser Reihenfolge): ggf. Begründung: (Ort, Datum) (Unterschrift der Lehrkraft) G:\BEZIRK KUEN\Schulamt\Rundschreiben_Infos\Arbeitszeit\Teilzeit_Urlaub_1213.doc Seite 10 von 10

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Gliederung Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Arbeitszeit Besonderheiten bei Lehrkräften Besoldung während der Altersteilzeit - zwei Varianten, jeweils mit Beispielrechnung Alterzuschlag Einzelprobleme -

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar Az: /17

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar Az: /17 Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.1.1/17 5075 Informationsblatt Altersteilzeitbeschäftigung für beamtete Lehrkräfte in Nordrhein- Westfalen ab dem

Mehr

Aktuelles aus dem HPR - März 2015

Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Wirksamkeit der neuen Beurteilungen - Beförderungschancen Nach den aktuellen Richtlinien waren die Beurteilungen bis Mitte Februar (bzw. in Ausnahmefällen bis Anfang März)

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen

Mehr

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben.

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag auf Antrag nach Art. 106 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz in

Mehr

+ info +++ info +++ info +++ info +++ info +

+ info +++ info +++ info +++ info +++ info + Altersteilzeit Beurlaubung - Sabbatjahr - Vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2014 Altersteilzeit Altersteilzeit bedeutet,

Mehr

Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach. 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007

Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach. 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007 Dieses Infoblatt

Mehr

Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen

Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen Anlage zum Rundschreiben Nr. 1/2011 Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen - Ausführungen gelten nur für Beamtinnen oder Beamte des hessischen Geschäftsbereichs - Altersgrenzen für

Mehr

Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand

Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand brlv-infoservice Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2015 Altersteilzeit Altersteilzeit

Mehr

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit

Mehr

Aktuelle Informationen zur Fortsetzung der Lehreraltersteilzeit im Beamtenbereich

Aktuelle Informationen zur Fortsetzung der Lehreraltersteilzeit im Beamtenbereich Altersteilzeit im Beamtenbereich Aktuelle Informationen zur Fortsetzung der Lehreraltersteilzeit im Beamtenbereich (Grundlage: Arbeitsentwurf zur Neufassung der Durchführungsbestimmungen, Stand 21.08.2009)

Mehr

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit

Mehr

Um die zustehenden Ermäßigungen zu ermitteln, verwenden Sie bitte unbedingt die folgenden TZTabellen:

Um die zustehenden Ermäßigungen zu ermitteln, verwenden Sie bitte unbedingt die folgenden TZTabellen: 1/11 ACHTUNG: Für jede -Lehrkraft mit UPZ > 0 ist zur UP oder zur US ein antrag zu stellen. Zur UP muss unbedingt die Vorvereinbarung unterschrieben werden. Bei Mutterschutz (auch wenn die Lehrkraft Anfang

Mehr

Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand,

Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, 1/13 Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, Teilzeit Pflege der Lehrerdaten Öffnen Sie das Modul Lehrkräfte durch Klick auf das entsprechende Icon oder über das Menü Datei Personal Lehrkräfte.

Mehr

Kurzfassung zu der Anhebung der Altersgrenzen

Kurzfassung zu der Anhebung der Altersgrenzen Kurzfassung zu der Anhebung der Altersgrenzen Grundlagen Durch das 9. Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erfolgte eine Neustrukturierung der Altersgrenzen. Das Gesetz ist am 25.06.2015

Mehr

Bundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung des 67.

Bundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung des 67. Altersgrenzen für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenrecht der Länder Bundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung

Mehr

Jahresfreistellung / Sabbatjahr. 1 Was ist Jahresfreistellung?

Jahresfreistellung / Sabbatjahr. 1 Was ist Jahresfreistellung? Jahresfreistellung / Sabbatjahr 1 Was ist Jahresfreistellung? Die Jahresfreistellung ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die es ermöglicht, am Ende des Bewilligungszeitraums

Mehr

Altersteilzeit. Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V. Die Altersteilzeit. ab 01.01.2015

Altersteilzeit. Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V. Die Altersteilzeit. ab 01.01.2015 Die Altersteilzeit ab 01.01.2015 1 Für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben, gilt die Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit gemäß Anlage 22 AVR-Bayern Ergänzung:

Mehr

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Seite 1. Freistellungen vom Dienst 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München An alle Staatliche Schulämter im Regierungsbezirk Oberbayern per OWA Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Monika Schweigart Dienstzeiten:

Mehr

, den. 1a. Ich beantrage gemäß 11 TV-H i.v. m. 44 Nr. 2 TV-H i. V. m. 62 Abs. 1 HBG

, den. 1a. Ich beantrage gemäß 11 TV-H i.v. m. 44 Nr. 2 TV-H i. V. m. 62 Abs. 1 HBG Name, Vorname, den Ort Schule Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Weiherhausstraße 8c 64646 Heppenheim - auf dem Dienstweg - Antrag für TV-H-Beschäftigte auf Beurlaubung

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München An alle Staatliche Schulämter im Regierungsbezirk Oberbayern per OWA Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Monika Schweigart Dienstzeiten:

Mehr

, den. Antrag auf Beurlaubung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit gemäß Hessisches Beamtengesetz (HBG)

, den. Antrag auf Beurlaubung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit gemäß Hessisches Beamtengesetz (HBG) Name, Vorname, Dienst-/Amtsbezeichnung, den Ort Schule Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Weiherhausstraße 8c 64646 Heppenheim - auf dem Dienstweg - Antrag auf Beurlaubung

Mehr

Übersicht 3: Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2014)

Übersicht 3: Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2014) Bund Die Möglichkeit, eine Altersteilzeitbeschäftigung zu beginnen, ist für Bundesbeamte am 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Nach 93 Abs. 1 BBG in derzeit geltender Fassung konnte Beamtinnen und Beamten

Mehr

Altersteilzeit: Beispiel Vollzeit (ohne Anleitung)

Altersteilzeit: Beispiel Vollzeit (ohne Anleitung) Altersteilzeit: Beispiel Vollzeit (ohne Anleitung) Gemäß 65 des LBG können Beamtinnen und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen wieder Altersteilzeit beantragen. Dies hat die Landesregierung mit dem

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer Monika Schweigart /

Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer  Monika Schweigart / Regierung von Oberbayern 80534 München An alle Staatlichen Schulämter Im Regierungsbezirk Oberbayern Per OWA Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer E-Mail Monika Schweigart +49 89 2176-2615 / 402615 1110 Monika.Schweigart@reg-ob.bayern.de

Mehr

DER VERSORGUNGS- ABSCHLAG. Auswirkungen auf die Versorgung. Mit Hinweisen zum Versorgungsaufschlag. Ihre Beamtenversorgung

DER VERSORGUNGS- ABSCHLAG. Auswirkungen auf die Versorgung. Mit Hinweisen zum Versorgungsaufschlag. Ihre Beamtenversorgung DER VERSORGUNGS- ABSCHLAG Auswirkungen auf die Versorgung. Mit Hinweisen zum Versorgungsaufschlag. Ihre Beamtenversorgung INHALT 1. Allgemeines 3 2. Ruhestandsversetzung bei Erreichen der Antragsaltersgrenze

Mehr

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus

Mehr

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (ABl. S. 332)

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (ABl. S. 332) Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (ABl. S. 332) Erlass vom 25. Juni 2012 II.6 650.000.008 00020 Gült. Verz. Nr. 7200 I. Geltungsbereich

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern (Name, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung) (Ort, Datum) VIVA-Personalnummer:

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München An die staatlichen Realschulen in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben

Mehr

Vom 29. Januar Artikel 1

Vom 29. Januar Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung) Vom 29.

Mehr

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016)

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Beamtinnen und Beamte und Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können die Änderung ihrer oder eine Beurlaubung beantragen. In jedem

Mehr

Mittelfränkischer Schulanzeiger Amtliche Mitteilungen der Regierung von Mittelfranken

Mittelfränkischer Schulanzeiger Amtliche Mitteilungen der Regierung von Mittelfranken Mittelfränkischer Schulanzeiger Amtliche Mitteilungen der Regierung von Mittelfranken B 1161 86. Jahrgang Ansbach, 8. Februar 2018 Sondernummer Seite Inhalt Weitere Informationen 40 Versetzung in einen

Mehr

Altersteilzeit ab 2013

Altersteilzeit ab 2013 Altersteilzeit ab 2013 Voraussetzungen für die Genehmigung der Altersteilzeit Lehrkraft ist verbeamtet Schriftlicher Antrag über die Schulleitung an die Bezirksregierung Antragsfrist beträgt 6 Monate Altersteilzeit

Mehr

REGIERUNG VON OBERBAYERN

REGIERUNG VON OBERBAYERN REGIERUNG VON OBERBAYERN Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom An alle Schulämter im Regierungsbezirk Oberbayern - per mail - Bitte bei Antwort angeben Unser Geschäftszeichen: 43-3a Tel. (089) 2176- Fax (089)

Mehr

Unseren Prüflingen im Seminar Gratulation zur Prüfung wir brauchen Sie alle! Allen anderen Seminaristen alles Gute für die anstehenden Prüfungen.

Unseren Prüflingen im Seminar Gratulation zur Prüfung wir brauchen Sie alle! Allen anderen Seminaristen alles Gute für die anstehenden Prüfungen. Juli 2017 Der Personalrat (Leistungsprämien) Einschränkungen beim Antragsruhestand oder nicht? - Beförderungen zum 01.08.2017 - Auswirkungen einer Schwerbehinderung Aufsichtspflicht - Bayern-Bonus ist

Mehr

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell. Neue Gestaltungsspielräume in Sachen Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell. Neue Gestaltungsspielräume in Sachen Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell Neue Gestaltungsspielräume in Sachen Arbeitszeit Hintergrund und rechtliche Grundlagen Zielsetzung: Bessere Vereinbarkeit von Familie bzw. Freizeit und Beruf Einführung

Mehr

Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung)

Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Altersteilzeit (AT) Frau/Herr Beamter /Beamtin: ja Geburtstag: Stundendurchschnitt der letzten

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung 15.01.2019 Kollegeninformation Nr. 2 ZUM AUSHANG Seite 1/8 Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit März 2013 haben Sie in jedem Frühjahr eine Übersicht

Mehr

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz 2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher

Mehr

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung 02.02.2016 Kollegeninformation Nr. 02 Seite 1 Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.08.2015 gelten neue, verbesserte Bedingungen im Bereich

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Erholen Sie sich gut in den Sommerferien, tanken Sie Kraft und genießen Sie die Sonne!

Erholen Sie sich gut in den Sommerferien, tanken Sie Kraft und genießen Sie die Sonne! Juli 2017 Der Personalrat (Leistungsprämien) Einschränkungen beim Antragsruhestand oder nicht? - Beförderungen zum 01.08.2017 - Auswirkungen einer Schwerbehinderung Aufsichtspflicht - Bayern-Bonus von

Mehr

Dezentrale Bearbeitung von Urlaub und Freistellung

Dezentrale Bearbeitung von Urlaub und Freistellung Dezentrale Bearbeitung von Urlaub und Freistellung an der Humboldt-Universität zu Berlin Informationsveranstaltung für dezentrale Bearbeiter/innen Abt. für Personal und Personalentwicklung/ III B Urlaub

Mehr

Geschäftszeichen Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Bearbeiter, Telefon, E-Mail Datum P/03214 Susanne Popp

Geschäftszeichen Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Bearbeiter, Telefon, E-Mail Datum P/03214 Susanne Popp Staatliches Schulamt Schmalkalden Staatliches Schulamt Schmalkalden Sandgasse 2 98574 Schmalkalden An die Schulleiterinnen und Schulleiter der staatlichen Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes

Mehr

Kurzfassung der Änderungen zum Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. (soweit für die Versorgungsauskunft relevant)

Kurzfassung der Änderungen zum Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. (soweit für die Versorgungsauskunft relevant) Kurzfassung der Änderungen zum Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. (soweit für die Versorgungsauskunft relevant) hier: Landesbeamtengesetz und Landesbeamtenversorgungsgesetz - Änderung

Mehr

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung. Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497),

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497), Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 16. Juli 2001 in Kraft getretenen Erlass Erlass zur Einführung langfristiger Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei dienstlichen Bedürfnissen

Mehr

Staatliches Schulamt im Landkreis Mühldorf a. Inn

Staatliches Schulamt im Landkreis Mühldorf a. Inn Staatliches Schulamt im Landkreis Mühldorf a. Inn Staatliches Schulamt i. Landkreis Mühldorf a. Inn, Herzog-Friedrich-Str. 3a, 84453 Mühldorf a. Inn Tel.08631/699-642 Fax 08631/699-428 Beurlaubung und

Mehr

Antragsfristen für Teilzeit, Beurlaubung und Versetzung im April 2017 wahren

Antragsfristen für Teilzeit, Beurlaubung und Versetzung im April 2017 wahren Antragsfristen für Teilzeit, Beurlaubung und Versetzung im April 2017 wahren Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihr Stundendeputat im kommenden Schuljahr 2017/18 verändern möchten, sei es beispielsweise

Mehr

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte (Planstelleninhaber/innen und TV-L-Lehrkräfte) Erläuternde Hinweise in Anlehnung an die Neufassung des Runderlasses Sabbatjahr des Schulministeriums

Mehr

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte Stand:

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte  Stand: Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte www.sbv-graskamp.de Stand: 24.02.2010 Im Erlass vom 29.09.2009 ist die Möglichkeit für Lehrkräfte der Jahrgänge 1.8.1950 bis 31.7.1952 Altersteilzeit

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz Bonn, den 07.07.2005 der Kultusminister der Länder R/Schule/Arbeitsverzeichnis/Schulorganisation/ in der Bundesrepublik Deutschland 2005/Pflichtstunden_der_Lehrer_2005

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO)

Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Altersteilzeitordnung AtzO 7.512 MP Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Vom 22. November 2012 (KABl. 2013 S. 70) 21.05.2013 Nordkirche 1 7.512 MP AtzO Altersteilzeitordnung

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Lisa Höß +49

Mehr

Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten

Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten Anlage: Zusammenfassung aus der 2. Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten vom 10.05.2016 Vortrag von Frau Gerlinde Woppmann: Ruhestandsregelung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

Antrag auf Elternzeit

Antrag auf Elternzeit Antrag auf Elternzeit Über den Dienstweg Bischöfliche Stiftungsschulamt Abteilung I - Personal Hinweise: Bitte fügen Sie die Geburtsurkunde(n) bei. Dieser Antrag gilt für Angestellte der AVO-DRS sowie

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Förderschulen Schulen für Kranke, und Landesschule im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail

Mehr

Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung

Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung Teilzeit, Altersteilzeit und Teilzeit, Das Problem»Auch während meiner familienbezogenen möchte ich ein paar Stunden unterrichten.ich möchte ein Jahr mit der Schule aussetzen!wann und unter welchen Bedingungen

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Sr: DS 1932-5(15 R/Schule/Arbeitsverzeichnis/Schulorganisation/ 2007/Pflichtstunden_der_Lehrer_2007

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Stand: November 2011 Teilzeit für Beamtinnen und Beamte in Hessen Es gibt verschiedenste Gründe, warum Beamtinnen und Beamte Teilzeit in Anspruch nehmen.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - 1 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ' Postfach 22 00 03 ' 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer Sabrina Wolfarth /

Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer  Sabrina Wolfarth / Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Förderschulen Schulen für Kranke, und Landesschulen im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer E-Mail Sabrina Wolfarth +49 89

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Se: DS 1932-5(15)5 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung)

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Stand vom 17.5.13 Altersteilzeit (AT) Beispiel Frau Mustermann, Teilzeit 13

Mehr

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK)

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) I. Geltungsbereich 1. Die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) gelten für die hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten des Landes. Ausgenommen

Mehr

Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer Sabrina Wolfarth /

Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer  Sabrina Wolfarth / Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Förderschulen Schulen für Kranke, und Landesschulen im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon/Fax Zimmer E-Mail Sabrina Wolfarth +49 89

Mehr

An alle tariflichen Arbeitnehmer/innen; wichtig insbesondere für Beschäftigte in Altersteilzeit

An alle tariflichen Arbeitnehmer/innen; wichtig insbesondere für Beschäftigte in Altersteilzeit Betr.: Häufig gestellte Fragen zur Überleitung und zum neuen Tarifrecht Anlage: Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) vom 20.10.2006 An alle tariflichen Arbeitnehmer/innen;

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtinnen und Beamte im Ruhestand Informationen für unsere Neuen Sie sind in den Ruhestand versetzt worden. Wir möchten Ihnen daher ein paar Tipps zum problemlosen

Mehr

1. wie hoch an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit Lehrbefugnis für das Gymnasium ist;

1. wie hoch an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit Lehrbefugnis für das Gymnasium ist; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7877 15. 12. 2015 Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Warum bewerben

Mehr

Anmeldung zur GTS. Klassen 1-4

Anmeldung zur GTS. Klassen 1-4 Anmeldung zur GTS Klassen 1-4 2 Liebe Eltern, für das Schuljahr 2016-17 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind zur Teilnahme an den freiwilligen Angeboten der Ganztagsschule anzumelden. Sie müssen sich bis

Mehr

Altersteilzeit für Beamte. Mehr Freizeit. Sicher versorgt.

Altersteilzeit für Beamte. Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Altersteilzeit für Beamte. Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Auswirkungen auf die Versorgung. Übersicht Seite 1. Vorbemerkung 3 2. Voraussetzungen für die Altersteilzeit 4 3. Wie kann die Arbeitszeit verteilt

Mehr

Informationen zur Novelle des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA)

Informationen zur Novelle des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) Informationen zur Novelle des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) Das am 19.04.2018 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014. Az: 47.02.03-47.1.1/53

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014. Az: 47.02.03-47.1.1/53 Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.02.03-47.1.1/53 5075 Verbindliches Informationsblatt, gültig ab 01.08.2013 Informationsblatt zur Elternzeit für

Mehr

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Entgelt

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Entgelt Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Entgelt Merkblatt für Arbeitnehmer, die eine Teilzeitbeschäftigung mit einer einjährigen bezahlten Beschäftigungsfreistellung anstreben Stand: 08/2009 1. Was

Mehr

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014)

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014) Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.v. (GLB) Lothringer Straße 3 5, 63450 Hanau Tel.: (06181) 25 22 78 Fax: (06181) 25 22 87 email: glb.hessen@t-online.de Informationen

Mehr

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! In der Liste der häufig gestellten Fragen, finden Sie Antworten auf Ihre Fragen von der Anmeldung bis zur Abmeldung von Auszubildenden am (KKB). Wie melde

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat 1 Wie ist die Bezahlung während des Vorbereitungsdienstes?... 2 2 Wie kann ich eine Entlassung beantragen?... 2 3 Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?...

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD DS 1932-5(15 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Beispiel Herr Peter Müller-Meier

Beispiel Herr Peter Müller-Meier Beispiel Herr Peter Müller-Meier Wie lange muss ich eigentlich noch arbeiten? Geboren am 2.6.1958 Ruhestandsgrenze inzwischen 67!! Das wäre bis 2025!! Glücklicherweise gibt es Übergangsregelungen für einige

Mehr

Besoldung 2010. Das neue Besoldungsrecht in Hamburg. Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte

Besoldung 2010. Das neue Besoldungsrecht in Hamburg. Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte GEW Landesverband Hamburg Besoldung 2010 Das neue Besoldungsrecht in Hamburg Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte GEW Landesverband Hamburg - Rothenbaumchaussee 15-20148

Mehr

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst Seite 1. Allgemeines 2 2. Beurlaubung 2 2.1 Voraussetzungen und Dauer 2 2.2 Finanzielle Auswirkungen 3 2.3 Auswirkungen auf das Ruhegehalt 3 3. Teilzeitbeschäftigung 3 3.1 Voraussetzungen und Dauer 3 3.2

Mehr

ALTERSTEILZEIT FÜR BEAMTE. Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Ihre Beamtenversorgung

ALTERSTEILZEIT FÜR BEAMTE. Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Ihre Beamtenversorgung ALTERSTEILZEIT FÜR BEAMTE Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Ihre Beamtenversorgung INHALT 1. Vorbemerkung 3. Voraussetzungen für die Altersteilzeit 4 3. Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden? 4 4. Wie

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Förderschulen Schulen für Kranke, und Landesschule im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail

Mehr

Zum Vollzug der Neuregelung ergehen ergänzend zu Nr. 7 und Nr. 58.4.6 bis 58.5.2 BayVwVBes folgende Hinweise:

Zum Vollzug der Neuregelung ergehen ergänzend zu Nr. 7 und Nr. 58.4.6 bis 58.5.2 BayVwVBes folgende Hinweise: Vollzug des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG); hier: Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, mit 4 des Gesetzes zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und

Mehr

Schlüsselverzeichnis 1

Schlüsselverzeichnis 1 1 Schlüsselverzeichnis 1 Beamtendienstzeiten und gleichgestellte Zeiten 1301 Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. 13 Abs. 1 ThürBeamtVG Ausbildungszeit in einem Beamtenverhältnis

Mehr

Informationsblatt zur Altersteilzeitbeschäftigung für angestellte Lehrkräfte im Lande Nordrhein-Westfalen (Stand: 01.

Informationsblatt zur Altersteilzeitbeschäftigung für angestellte Lehrkräfte im Lande Nordrhein-Westfalen (Stand: 01. Bezirksregierung Düsseldorf, den 15.11.2006 Düsseldorf Bearbeiter: Herr Holtermann - Dezernat 47 - Tel.: 5457 Informationsblatt zur Altersteilzeitbeschäftigung für angestellte Lehrkräfte im Lande Nordrhein-Westfalen

Mehr