Regierung von Oberbayern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regierung von Oberbayern"

Transkript

1 Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern München Per OWA an alle Förderschulen Schulen für Kranke, und Landesschule im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer Lisa Höß +49 (89) / Lisa.Hoess@reg-ob.bayern.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen München, 43-5a Beurlaubung und Teilzeiten im Bereich der Förderschulen im Schuljahr 2017/2018 Anlage: Hinweise zu den Höchstgrenzen bei Teilzeit und Beurlaubung Antragsliste Teilzeit und Beurlaubung FöS Obb 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, ab sofort, spätestens jedoch bis , können alle Teilzeit- und Beurlaubungsanträge zur Bearbeitung an die Regierung Oberbayern eingereicht werden. Wir bitten dabei folgende Punkte zu beachten: 1. Anträge Antragszeitraum ist bis Alle Anträge müssen unter Verwendung der bisherigen Formblätter in einfacher Ausfertigung vorgelegt und ausschließlich mit der achtstelligen VIVA- Personalnummer (bitte der Bezügemitteilung des Landesamts für Finanzen ent- Dienstgebäude Telefon Vermittlung Maximilianstraße (89) poststelle@reg-ob.bayern.de München U4/U5 Lehel Telefax Internet Tram 18/19 Maxmonument +49 (89)

2 Seite 2 nehmen) sowie zusätzlich zur Bezeichnung der Schule mit der Schulnummer versehen werden. Die Formulare finden Sie auch auf der folgenden Internetseite der Regierung von Oberbayern ( Achtung: Doppellieferungen vermeiden! Soweit z.b. ausnahmsweise nachträglich Anträge an die Regierung gefaxt werden, senden Sie das Original bitte nicht mehr nach! Bitte legen Sie die Anträge sortiert vor, und zwar nach Teilzeitanträge aus familienpolitischen Gründen (Art. 89 Abs.1 BayBG) Teilzeitanträge aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (Art. 88 BayBG) Beurlaubungsanträge aus familienpolitischen Gründen (Art. 89 Abs. 1 BayBG) Beurlaubungsanträge aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (Art. 90 Abs. 1 BayBG) jeweils getrennt nach Amtsbezeichnung (Studienrat im Förderschuldienst, Fachlehrer, Förderlehrer, usw.) und jeweils in alphabetischer Reihenfolge. Diese Vorsortierung ist für die Massenerfassung in VIVA zwingend erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis für den Mehraufwand, der Ihnen dadurch entsteht. Auf den Anträgen müssen jeweils der Status (Beamter oder Lehrer auf Arbeitsvertrag), die Rechtsgrundlage und die Amtsbezeichnung (StR, OStR, StD, StR FöS, StR RS, FL, FöL) deutlich erkennbar sein. Bei Fachlehrern ist insbesondere zu vermerken, ob es sich beispielsweise um einen Fachlehrer EG (vormals HH), mt oder sonstige Fachrichtung handelt. Bitte senden Sie alle sortierten Anträge in verschlossenen Kuverts an folgende Anschrift: Frau Lisa Höß Regierung von Oberbayern - SG 43, Zimmer München Dadurch wird vermieden, dass die sortierten Anträge von der Poststelle wieder auseinandersortiert werden.

3 Seite 3 2. Regelstundenmaß Bitte beachten Sie folgende zugrunde liegenden Regelstundenmaße ab : ADT- Schulart Regelstundenmaß Bezeichnung StR BS 24 FöS/FöBS/FöRS/Kranke 23 FöFOS/FöBOS 22 StR RS BS/Kranke 24 FöBS/FöRS/BOS/FOS 23 FöFOS/FöBOS 22 StR FöS FöS/Kranke 26 FöBS/FöRS/FöFOS/BOS 23 Lehrer (VS) FöS/Kranke 26 FöBS/FöFOS/BOS 23 Fachlehrer FöS 28 BS/BOS/FOS/FöRS 27 FöBS/FöFOS/BOS 26 Ausnahme: FOS mit überw. fachprakt. 29 Einsatz Förderlehrer FöS Einschränkungen Bei allen Fachlehrern, Studienräten im Förderschuldienst und Lehrkräften der Lehrämter Grund-, Mittel- und Volksschule können Beurlaubungen nach Art. 90 BayBG (arbeitsmarktpolitische Beurlaubung und Altersbeurlaubung) im Schuljahr 2017/2018 nicht bewilligt werden. Für den o.g. Personenkreis ist die arbeitsmarktpolitische Teilzeit gem. Art. 88 BayBG auf eine max. zu erbringende Mindeststundenzahl eingeschränkt: Fachlehrer: 21,00 Wochenstunden StR FöS / L, StR GS/MS: 20,00 Wochenstunden Ausgenommen von den Einschränkungen hinsichtlich der Mindeststundenzahl sind schwerbehinderte Lehrkräfte und Gleichgestellte, sowie Lehrkräfte, die zu Schuljahresbeginn (1. August) das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Mindeststundenzahl betrifft auch Lehrkräfte, die mindestens die letzten drei Schuljahre mit weniger als 22 Unterrichtsstunden (Fachlehrer) bzw. 21 Unterrichtsstunden (StR FöS / L, StR GS/MS) tätig waren (s. KMS vom Nr. III.7-BP a ) unabhängig davon, ob diese nach Art. 88 oder Art. 89 teilzeitbeschäftigt waren.

4 Seite 4 Bei Teilzeitmodellen nach Art. 88 Abs. 4 BayBG, die sich in eine Arbeitsphase mit unmittelbar anschließender Freistellungsphase gliedern, bezieht sich die Mindeststundenzahl nur auf die Arbeitsphase. 4. Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Teilzeitanträgen die beantragte Stundenzahl einschließlich aller Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden anzugeben ist (Beispiel: Eine Lehrerin, die auch als Betreuungslehrerin eingesetzt wird, beantragt z.b. 18 Wochenstunden: d.h., sie unterrichtet 17 Stunden und erhält 1 Anrechnungsstunde). Bei Teilzeitanträgen von Beschäftigten, deren Unterrichtspflichtzeit wegen Alters oder Schwerbehinderung (mit einem GdB von mind. 50%) gekürzt ist, ist darauf zu achten, dass nicht für einen tatsächlich gleichbleibenden Umfang der Dienstleistung eine höhere Besoldung bzw. Vergütung gewährt wird (sog. indiziertes Stundenmaß ). Ein solches Ergebnis wäre finanziell unbillig. In solchen Fällen ist der betreffende Beamte aufzufordern, eine andere Wochenstundenanzahl zu wählen (siehe a. KMS vom , Gz a 60). Bei allen Teilzeitbeschäftigungen (auch bei unterhälftigen!) wird die Ermäßigung für Schwerbehinderte bzw. Altersermäßigung anteilig im Verhältnis der herabgesetzten zur vollen Unterrichtspflichtzeit gewährt; Bruchteile bis 0,50 werden abgerundet, ab 0,51 aufgerundet (KMBek. vom Nr. IV/9-P7004-4/3). 5. Verpflichtendes Arbeitszeitkonto Die Lehrkräfte an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung befinden sich teilweise noch in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos. Bitte beachten Sie, dass die Lehrkräfte, die am verpflichtenden Arbeitszeitkonto teilgenommen haben und die sich bereits in der Ausgleichsphase befinden auf den Teilzeitanträgen eine Stunde mehr angeben (Beispiel: Eine Lehrkraft, die am verpflichtenden Arbeitszeitkonto teilgenommen hat, keine Anrechnungsstunde erhält und 24 Wochenstunden unterrichten will, muss 25 Wochenstunden beantragen).

5 Seite 5 6. Förderlehrer Bei Teilzeitanträgen von Förderlehrern ist nur auf Unterrichtsstunden abzustellen. Danach bemessen sich auch die anteiligen Dienstbezüge. Verwaltungsstunden werden entsprechend gekürzt. Bruchteile werden auf Viertelstunden auf- oder abgerundet. Beispiel: Ein vollzeitbeschäftigter Förderlehrer leistet 27 Unterrichtsstunden und 5 Verwaltungsstunden (zu je 60 Minuten) Dienst. Eine FöLin beantragt eine Teilzeit von 20/27 Wochenstunden (74,074 % von 27). Sie hat damit 20 Wochenstunden Unterricht zu halten und zusätzlich 3 Stunden und 42 Minuten Verwaltungstätigkeiten (74,074 % von 5) zu leisten. Eine Teilzeitbeschäftigung, bei der rein die Verwaltungstätigkeit entfällt, ist nicht möglich. 7. Unterhälftige Teilzeit Die familienpolitische Teilzeit ist seit in Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG neu geregelt, dabei wird nicht mehr zwischen unter- und überhälftiger Teilzeit unterschieden. Wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, ist zur tatsächlichen Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von mindestens durchschnittlich wöchentlich acht Stunden zu gewähren. Im Schulbereich werden diese acht Stunden auf Unterrichtsstunden umgerechnet. Daraus ergeben sich abhängig vom Alter unterschiedliche Untergrenzen (KMS vom Nr. II.5-5 P o.v.): Als Untergrenzen für eine Teilzeit mit weniger als der Hälfte des Regelstundenmaßes ergeben sich folgende Stundenmaße: Volle Unterrichtspflichtzeit in Wochenstunden Untergrenze unterhälftige Teilzeit in Wochenstunden 22/23/24/ /27/28/29 6 Die Teilzeit während der Elternzeit (Art. 89 Abs. 1 Nr. 2 BayBG i.v.m. 12 Abs. 4 UrlV) ist auch mit weniger als wöchentlich acht Stunden (5 bzw. 6 Unterrichtsstun-

6 Seite 6 den, s.o.) zu gewähren, sofern zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Es muss mindestens eine Unterrichtsstunde beantragt werden. Als Höchstgrenzen für eine Teilzeit während der Elternzeit ergeben sich folgende Stundenmaße: Volle Unterrichtspflichtzeit in Wochenstunden Höchstgrenze Teilzeit /Elternzeit / /29 21 Es besteht in den o.g. Fällen grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf unterhälftige Teilzeit. Generell ist nur aus zwingenden dienstlichen Gründen eine Ablehnung einer (über- und unterhälftigen) Teilzeit möglich. Sie darf somit nur dann abgelehnt werden, wenn schwerwiegende Nachteile für die Schule drohen, z.b. wenn die Funktionsfähigkeit der Schule nicht mehr aufrecht erhalten werden könnte, weil durch die Bewilligung der unterhälftigen Teilzeit Arbeitskapazitäten verloren gingen, die weder personell noch organisatorisch anderweitig abgedeckt werden könnten. Eine dennoch geplante Ablehnung durch die Schule ist auf einem Beiblatt zum Teilzeitantrag mit einer qualifizierten Begründung der Regierung vorzulegen. Erhebt die Schule gegen einen Antrag auf Teilzeit Einwendungen, so ist der Antrag mit der ablehnenden Stellungnahme vor Weiterleitung an die Regierung mit der örtlichen Personalvertretung abzustimmen. Die Stellungnahme des örtlichen Personalrats muss schriftlich beiliegen. Will die Schule einen Antrag auf Teilzeit ablehnen, ist von der Lehrkraft vorsorglich ein Hilfsantrag auf Beurlaubung oder einer anderen Teilzeit zu stellen, da andernfalls automatisch von Vollzeitbeschäftigung ausgegangen wird. Hinweise zu Lehrkräften auf Arbeitsvertrag: Für Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag oder Heilpädagogische Förderlehrer/Heilpädagogische Unterrichtshilfen, mit denen arbeitsvertraglich eine Arbeitszeit von weniger als der Hälfte der Regelarbeitszeit vereinbart wurde, bitten wir im Falle von vorgesehenen Stundenänderungen keine Teilzeitanträge vorzulegen. Sie sind

7 Seite 7 auch nicht in den Arbeitsvorrat für die Massenerfassung aufzunehmen. Die Teilzeit- und Beurlaubungsaktion betrifft nur hauptamtliche Lehrkräfte. Zur Bewilligung von Teilzeit nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (aus familienpolitischen Gründen) oder Teilzeit in Elternzeit nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 2 BayBG i.v.m. 12 Abs. 4 UrlV wird auf das KMS vom Nr. IV.6-5 P sowie auf das KMS vom Nr. IV.3 5 P hingewiesen. Bei Lehrkräften mit Wünschen an eine individuelle Stundenplangestaltung oder an einen individuellen fachlichen Einsatz ist abzuwägen, ob im Rahmen der dienstlichen Belange, eine hinreichende dienstliche Verwendbarkeit an der jeweiligen Schule besteht. Bei einem unterhälftigen Einsatz ist darauf zu achten, dass die Lehrkraft nicht nur in Nebenfächern sondern auch in Kernfächern und auch verteilt auf mehrere Wochentage eingesetzt wird. Dadurch soll eine ungleichmäßige Belastung der Lehrkräfte vermieden werden. Die Schulleitungen werden gebeten, mit den Lehrkräften die für das kommende Schuljahr eine Teilzeit mit weniger als der Hälfte des Regelstundenmaßes beantragen wollen, die Problematik in einem persönlichen Gespräch zu erörtern und auf eine Antragstellung hinzuwirken, die mit den Belangen der Unterrichtsversorgung vereinbar ist. Da sie die Personalsituation an den Schulen am besten kennen bzw. einschätzen können, werden sie gebeten, an den Schulen bereits vorab zu prüfen, inwieweit der Einsatz von unterhälftigen Teilzeitkräften vertretbar ist, d.h. wie viele unterhälftige Lehrkräfte die einzelne Schule verkraften kann, um eine geordnete Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Anträge die nicht bewilligt werden sollen, sind mit einer ausführlichen Stellungnahme an die Regierung weiter zu leiten. Pauschale Ablehnungen sind nicht möglich, da hierfür auch immer die Zustimmung des Personalrats eingeholt werden muss. Es wird daher um eine konkrete und tragfähige Begründung gebeten. Dienstliche Gründe können einem Antrag z.b. dann entgegenstehen, wenn die Lehrkraft angibt, nur an bestimmten Wochentagen, zu bestimmten Zeiten, an einer ganz bestimmten Schule tätig werden zu wollen.

8 Seite 8 8. Unterschied zwischen Teilzeit in der Elternzeit und familienpolitischer Teilzeit Während der Teilzeit in der Elternzeit kann im Gegensatz zur familienpolitischen Teilzeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden. Bei Teilzeit in der Elternzeit kann sich ein höherer Beihilfeanspruch ergeben. Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Finanzen. ( 9. Teilzeit während der Probezeit Lehrkräfte, die sich noch in der Probezeit befinden, können die vollständige Probezeit auch in unterhälftiger Teilzeit ableisten. Aufgrund der aktuellen Rechtslage kann während der Probezeit nicht mehr auf ein Mindestteilzeitmaß bestanden werden, welches die Klassenführung ermöglichen würde. Wenn eine Lehrkraft in der Probezeit jedoch nicht die erforderliche Eignung, Leistung und Befähigung der Laufbahn erfüllt, kann im Einzelfall nach individueller Prüfung wie bisher die Probezeit verlängert werden. 10. Funktionsstelleninhaber Die Teilzeitmöglichkeiten für Schulleiter, Schulleiterstellvertreter und Seminarleiter bleiben bestehen. Der Schulleiter ist aber gemäß 26 LDO verpflichtet, während der Hauptunterrichtszeit in der Schule anwesend zu sein. Im Förderschulbereich darf die Teilzeitbeschäftigung von Schulleitern je nach Regelstundenmaß 3 bis 4 (bzw. 2 bis 3 Wochenstunden während der Ausgleichsphase bei Teilnahme am verpflichtenden Arbeitszeitkonto) Wochenstunden nicht überschreiten. Die Teilzeitbeschäftigung von Schulleiterstellvertretern darf je nach Regelstundenmaß 5 bis 6 Wochenstunden (bzw. 4 bis 5 Wochenstunden während der Ausgleichsphase bei Teilnahme am verpflichtenden Arbeitszeitkonto) nicht überschreiten. Teilzeit in Elternzeit bei Funktionsstelleninhabern kann bis maximal 19 (bezahlten) WoStd. für zunächst ein ganzes Schuljahr gewährt werden, sofern die Schule über

9 Seite 9 einen Sonderschulrektor und Sonderschulkonrektor verfügt und sichergestellt ist, dass dadurch die volle Funktionsfähigkeit der Schulleitung, ggf. ergänzt durch weitere organisatorische Maßnahmen gesichert ist. Eine Verlängerung jeweils um ein Schuljahr ist möglich. Das fehlende Unterrichtsdeputat muss im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, z.b. durch Mobile Reserve, abgedeckt werden. Im Falle der Beantragung von Partnermonaten (2 Monate) ist auch dann Teilzeit in Elternzeit zu gewähren, wenn die Schule über keinen Sonderschulkonrektor verfügt (s. KMS vom Nr. IV.6-5 P7060Sch und vom Nr. IV.6-5P7060Sch ). Im Bereich der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung darf bei Schulleiterstellvertretern und Seminarlehrern die Ermäßigung aufgrund Teilzeitbeschäftigung 2/3 der Unterrichtspflichtzeit nicht überschreiten (z. B. muss bei einer Unterrichtspflichtzeit von 23 Wochenstunden eine Teilzeitbeschäftigung mindestens noch 16 Wochenstunden umfassen). Bei anderen Funktionsinhabern darf die Ermäßigung aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung die Hälfte der Unterrichtspflichtzeit nicht überschreiten. Schulleiterstellvertreter sind an allen Tagen, Beratungslehrer an mindestens vier und andere Funktionsinhaber an mindestens drei Tagen im Unterricht einzusetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung für Schulleiter (nur Studiendirektoren / Oberstudiendirektoren) an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ist nicht zulässig. 11. Teilzeit-/Beurlaubungsanträge wegen Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen Bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung für die Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG) ist vom Beschäftigten ein aktuelles ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorzulegen, aus dem hervor geht, dass der Angehörige durch die Lehrkraft tatsächlich betreut oder gepflegt wird. Wir verweisen hinsichtlich der Erweiterung des Angehörigen-Begriffs auf die Änderung in Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).

10 Seite Beantragung der Teilzeit, wenn das Kind während des Schuljahres 2017/2018 das 18. Lebensjahr vollendet Vollendet das Kind im 1. Schulhalbjahr das 18. Lebensjahr (Geburtstag spätestens am ), ist ab familienpolitische Teilzeit nach Art. 89 BayBG zu beantragen und ab bis Antragsteilzeit nach Art. 88 BayBG. In diesem Fall bitte die beiden Anträge unbedingt zusammenheften. Vollendet das Kind im 2. Schulhalbjahr das 18. Lebensjahr (Geburtstag am oder später), ist für den Zeitraum bis ein Antrag auf familienpolitische Teilzeit nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG zu stellen. Hinweis: Trotz der neuen Einschränkungen bezgl. des Mindeststundenmaßes bei Art. 88 BayBG (siehe Ziffer 2) bleibt auch in diesen Fällen das Stundenmaß für das ganze Schuljahr einheitlich, d.h., dass das Mindeststundenmaß nach Art. 88 hier unterschritten werden darf. 13. Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell (Sabbatmodell) Der Gesamtbewilligungszeitraum kann drei bis zehn Jahren umfassen. Varianten, auch mit weniger als einer Gesamtdauer von drei Jahren oder dem Ende der Freistellung zum Schulhalbjahr sowie unmittelbar anschließendem Ruhestand, können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden. Die Freistellungsphase umfasst ein oder zwei Jahre, beginnend mit dem 01. August eines Jahres. Nur wenn es unmittelbar dem Ruhestand vorausgeht, kommt auch eine längere Freistellungsphase (bis zu 5 Jahren) in Betracht. Die Teilnahme am Freistellungsmodell ist auch für Schulleiter/innen, Schulleiterstellvertreter/innen, Seminarleiter/innen und Seminarlehrer/innen möglich, wenn die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand erfolgt. 14. Anträge mit Bedingungen Wir weisen daraufhin, dass alle Anträge auf Teilzeitbeschäftigung und/oder Beurlaubung, die eine Bedingung enthalten, nicht genehmigungsfähig sind. Die Schulleitungen werden deshalb gebeten, mit den betreffenden Beschäftigten Rücksprache zu halten und darauf hinzuwirken, dass nur ein Antrag gestellt wird, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen wieder abgewichen werden kann.

11 Seite Hinweis für Lehrkräfte mit Versetzungsabsichten Wird im Zusammenhang mit einer Versetzung eine Teilzeitbeschäftigung beantragt, so gilt das genehmigte Stundenmaß im Falle einer Weiterbeschäftigung im Regierungsbezirk Oberbayern und auch bei Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk. Sobald eine Nichtversetzung feststeht, sind ggf. in diesen begründeten Ausnahmefällen alternative Anträge auf Beurlaubung oder Teilzeit von den Schulen vorzulegen. 16. Änderungsanträge Sollten Änderungsanträge gestellt werden, kennzeichnen Sie diese bitte deutlich sichtbar als solche! Änderungen von bereits genehmigten Teilzeitbeschäftigungen/Beurlaubungen kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen stattgegeben werden. Änderungsanträge ohne ausreichende Begründung durch die Schulleitungen oder durch den Antragssteller müssen abgelehnt werden. 17. Anträge auf Altersteilzeit Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG ist grundsätzlich bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zu beantragen. Seit kann Altersteilzeit im Blockmodell auch mit dem Antragsruhestand nach Art. 64 Nr. 1 BayBG kombiniert werden. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung ist nicht mehr Voraussetzung. Unverändert kann Funktionsstelleninhabern nur eine Altersteilzeit in Form des Blockmodells und im max. Umfang von fünf Jahren gewährt werden. Es ist auch möglich, dass die Freistellungsphase zum Schulhalbjahr beginnt. Im Einzelfall ist dabei zu prüfen, ob nicht die Belange des Funktionsinhabers die dienstlichen Belange überwiegen (siehe KMS vom Nr. IV.5-5P ).

12 Seite Beginn Vollzeit nach Beendigung einer Beurlaubung oder Teilzeit Jede Lehrkraft, die ab dem nach einer Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung wieder Vollzeit arbeiten möchte, beantragt die Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Unterrichtspflichtzeit. Hierzu steht im Internet unter Formulare > Schulen > Schulpersonal > Allgemeines das Formular Wiederaufnahme des Dienstes mit Vollzeit zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass unterbliebene Meldungen zu besoldungsrechtlichen Nachteilen führen können (z.b. keine Zahlungsaufnahme trotz Dienstbeginn, Fortzahlung von Teilzeitbezügen bei Vollzeit) 17. Eintrag in beiliegende Liste Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass alle Anträge, die bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden, in der beiliegenden Liste zuverlässig erfasst werden. Die Liste wird für die Massenerfassung in VIVA benötigt. Dazu ist es notwendig, dass Sie die Liste am Computer vollständig ausfüllen und uns digital zukommen lassen. Beim Abspeichern der ausgefüllten Tabelle bitte ich Sie Ihre Schulnummer an den Anfang des Dateinamens zu setzen - also z.b Antragsliste Teilzeit und Beurlaubung FöS Obb 2017.xls" Bitte schicken Sie die Excel-Datei termingerecht zum an folgende E- Mail Adresse: lisa.hoess@reg-ob.bayern.de Beispiel zu der Liste: Frau Erika Knöpfle (VIVA-Personalnummer: ) möchte für das kommende Schuljahr (vom bis ) familienpolitische Teilzeit (Art. 89 BayBG) mit 15,00 Wochenstunden beantragen. Frau Knöpfle ist Fachlehrerin Ernährung und Gestaltung (FL-EG) und hat an dem SFZ München (Schulnummer: 1285) ein Regelstundenmaß von 28,00 Stunden.

13 Seite 13 Sofern Sie Fragen zu den einzelnen Anträgen haben, wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter des jeweiligen Buchstabenbereichs in den Arbeitsgruppen 43-5 und Unsere Ansprechpartner für 43-5 (Personalangelegenheiten verbeamtetes Lehrpersonal an Förderschulen) und für 43-6 (Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag) finden Sie unter folgendem Link unter der dort aufgeführten Arbeitsverteilung SG 43. Mit freundlichen Grüßen gez. Bauer Ltd. Regierungsdirektorin

14 Seite 14 Hinweise zu den Höchstgrenzen bei Teilzeit und Beurlaubung bei Antragsteilzeit nach Art. 88 BayBG: mindestens die Hälfte der Regelarbeitszeit; Höchstdauer: keine bei familienpolitischer Teilzeit nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG: mindestens 5 bzw. 6 Wostd., soweit ein Kind unter 18 Jahren bzw. pflegebedürftiger Angehöriger vorhanden. Höchstdauer: keine bei familienpolitischer Beurlaubung nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG: 15 Jahre bei arbeitsmarktpolitischer Beurlaubung nach Art. 90 Abs. 1 Nr. 1 BayBG: 6 Jahre bei Altersbeurlaubung nach Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG: 15 Jahre (einschl. vorhergehender Beurlaubungen nach Art. 89 und Art. 90 BayBG) Die Dauer von Beurlaubungen nach Art. 89 und Art. 90 BayBG darf insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten. Sonderurlaub nach 18 Urlaubsverordnung sowie Elternzeiten fließen nicht in die Berechnung der Höchstgrenzen nach Art. 92 BayBG ein.

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Förderschulen Schulen für Kranke, und Landesschule im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München An alle Staatliche Schulämter im Regierungsbezirk Oberbayern per OWA Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Monika Schweigart Dienstzeiten:

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München An alle Staatliche Schulämter im Regierungsbezirk Oberbayern per OWA Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Monika Schweigart Dienstzeiten:

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Per OWA an alle Beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Regierungsbezirk Oberbayern Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Max Bauer +49

Mehr

REGIERUNG VON OBERBAYERN

REGIERUNG VON OBERBAYERN REGIERUNG VON OBERBAYERN Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom An alle Schulämter im Regierungsbezirk Oberbayern - per mail - Bitte bei Antwort angeben Unser Geschäftszeichen: 43-3a Tel. (089) 2176- Fax (089)

Mehr

Staatliches Schulamt im Landkreis Mühldorf a. Inn

Staatliches Schulamt im Landkreis Mühldorf a. Inn Staatliches Schulamt im Landkreis Mühldorf a. Inn Staatliches Schulamt i. Landkreis Mühldorf a. Inn, Herzog-Friedrich-Str. 3a, 84453 Mühldorf a. Inn Tel.08631/699-642 Fax 08631/699-428 Beurlaubung und

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand,

Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, 1/13 Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, Teilzeit Pflege der Lehrerdaten Öffnen Sie das Modul Lehrkräfte durch Klick auf das entsprechende Icon oder über das Menü Datei Personal Lehrkräfte.

Mehr

+ info +++ info +++ info +++ info +++ info +

+ info +++ info +++ info +++ info +++ info + Altersteilzeit Beurlaubung - Sabbatjahr - Vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2014 Altersteilzeit Altersteilzeit bedeutet,

Mehr

Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand

Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand brlv-infoservice Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2015 Altersteilzeit Altersteilzeit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit KURZINFORMATION Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit Das Sabbatjahr oder auch Sabbatical bezeichnet eine berufliche Auszeit von i.d.r. bis zu zwölf Monaten. Dem Freigestellten eröffnen sich hierbei Möglichkeiten,

Mehr

Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung

Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung Teilzeit, Altersteilzeit und Teilzeit, Das Problem»Auch während meiner familienbezogenen möchte ich ein paar Stunden unterrichten.ich möchte ein Jahr mit der Schule aussetzen!wann und unter welchen Bedingungen

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - 1 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ' Postfach 22 00 03 ' 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche

Mehr

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK)

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) I. Geltungsbereich 1. Die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) gelten für die hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten des Landes. Ausgenommen

Mehr

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Das Kultusministerium hat im Dezember 2013 den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung 02.02.2016 Kollegeninformation Nr. 02 Seite 1 Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.08.2015 gelten neue, verbesserte Bedingungen im Bereich

Mehr

Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden

Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden Das Problem»Meine Fächer sind Englisch und Sport. Ich unterrichte wöchentlich 28 Stunden. Meine Kollegin mit den gleichen Fächern unterrichtet nur 24 Stunden. Kann das sein?als Vertauenslehrerin an der

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Stand: November 2011 Teilzeit für Beamtinnen und Beamte in Hessen Es gibt verschiedenste Gründe, warum Beamtinnen und Beamte Teilzeit in Anspruch nehmen.

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Se: DS 1932-5(15)5 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Mit Schreiben vom 26.06.2014 hat das Kultusministerium den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303)

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303) Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,

Mehr

AllMBl S L. Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung. für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte

AllMBl S L. Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung. für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Per OWA An alle staatlichen Dienststellen

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW Ulrich Krumme / Maria Löbbel Art. 1 Landesbeamtengesetz NRW Laufbahn mit Vorbereitungsdienst besondere Fachrichtung 3 Laufbahngruppen 5 Abs. 2 LBG Laufbahngruppe

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT

TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT Technische Universität Dannstadt I Dezernat VII I Karolinenplatz 5 I 64269 Darmstadt Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung vom07.07.2009 Hier: Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 14.07.2009

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD DS 1932-5(15 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,

Mehr

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497),

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497), Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 16. Juli 2001 in Kraft getretenen Erlass Erlass zur Einführung langfristiger Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei dienstlichen Bedürfnissen

Mehr

Teilzeit und Beurlaubung

Teilzeit und Beurlaubung Stand: 08/10 Teilzeit und Beurlaubung Das Landesbeamtengesetz NRW regelt in den 63 ff. vielfältige Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung: Tatbestand Voraussetzungen Höchstdauer Kumulation

Mehr

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Die Regelung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind für die Beschäftigten von zentraler

Mehr

Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung)

Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Altersteilzeit (AT) Frau/Herr Beamter /Beamtin: ja Geburtstag: Stundendurchschnitt der letzten

Mehr

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 14.12.2011 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.09.2011 Umfang der Anrechnungsstunden im Schulbereich Ich frage

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Reiter\Fehlzeitenbericht\Vorbereitung des Berichts für 2013\5 Vorbereitungs-KMS für Fehlzeitenbericht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst II. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An alle staatlichen Realschulen

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD DS 1932-5(15)5 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Befristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Befristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Befristungen im Hochschulbereich Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Rechtsgrundlagen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Mehr

Hinweise. zur Verwaltungsvorschrift. Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften im Schuldienst

Hinweise. zur Verwaltungsvorschrift. Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften im Schuldienst Hinweise zur Verwaltungsvorschrift Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften im Schuldienst Grundlegendes im Überblick: - Der Begriff der Präsenzzeit entfällt; zukünftig werden gebundene Arbeitszeiten

Mehr

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung Möglichkeiten zur Verringerung der Arbeitszeit René Szymkowiak 1 Themenschwerpunkt Teilzeit Gesetzliche bzw. tarifl. Möglichkeiten zur Reduzierung der AZ Begriffsbestimmung Rechtl.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Allgemeines\Word\Schreiben\Schreiben allgemein\2014\sondermaßnahme FOS- BOS\Anschreiben

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vom 25. Juni H /578

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vom 25. Juni H /578 Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Mehrarbeitsvergütungserlass MAVE M-V -) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung,

Mehr

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Seite 1. Freistellungen vom Dienst 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge

Mehr

Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher werden. Familienfreundliche FernUniversität

Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher werden. Familienfreundliche FernUniversität Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher werden Familienfreundliche FernUniversität 2 Inhalt Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher

Mehr

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an Regierungen Staatliche Schulämter alle staatlichen und privaten

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung)

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Stand vom 17.5.13 Altersteilzeit (AT) Beispiel Frau Mustermann, Teilzeit 13

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss: Die Inhaber von meine-domain.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage (Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag). Die

Mehr

Klassenbildung und Personalversorgung im Schuljahr 2013/14; Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Klassenbildung und Personalversorgung im Schuljahr 2013/14; Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Staatliches Schulamt, Praterstr. 16, 90429 Nürnberg Nürnberg, 21.01.2013 Stefan Kuen An alle Schulleitungen der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen -Fachlicher Leiter - Telefon: 0911 279

Mehr

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit für brandenburgische Beamte im Schuldienst Dieses Merkblatt enthält Hinweise zu den beamtenversorgungsrechtlichen Auswirkungen der Regelungen zur Altersteilzeit

Mehr

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eines Gesetzes zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der

Mehr

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte Stand:

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte  Stand: Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte www.sbv-graskamp.de Stand: 24.02.2010 Im Erlass vom 29.09.2009 ist die Möglichkeit für Lehrkräfte der Jahrgänge 1.8.1950 bis 31.7.1952 Altersteilzeit

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister

Mehr

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Gliederung Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Arbeitszeit Besonderheiten bei Lehrkräften Besoldung während der Altersteilzeit - zwei Varianten, jeweils mit Beispielrechnung Alterzuschlag Einzelprobleme -

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei 2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege

Mehr

Verwaltungsvorschrift Teilzeit, Urlaub, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, Zuständigkeiten in der Kultusverwaltung

Verwaltungsvorschrift Teilzeit, Urlaub, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, Zuständigkeiten in der Kultusverwaltung Verwaltungsvorschrift Teilzeit, Urlaub, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, Zuständigkeiten in der Kultusverwaltung Verwaltungsvorschrift vom 10. Juni 2014, Az. 14-0311.40/233 Teil A Allgemeine Zuständigkeiten

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013

Mehr

Regierung von Oberbayern ZAB - Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP)

Regierung von Oberbayern ZAB - Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) ZAB - Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) ZAB 80534 München Verteiler s. Anschriftenliste Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Sabrina Riedmann +49 (89) 2176-2927 / -402927 0316 sabrina.riedmann@reg-ob.bayern.de

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Staatl. Realschulen in Bayern

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Vom 7. Juni Vorbemerkung

Vom 7. Juni Vorbemerkung Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung und Führung von kurzfristigen Unterrichtsstundenkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dienstlichen Gründen Vom 7. Juni

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Hamann\januar\5796.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Die Zustimmungserklärung des Schulträgers zur Antragstellung ist beigefügt.

Die Zustimmungserklärung des Schulträgers zur Antragstellung ist beigefügt. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend - Landesjugendamt Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Wird vom KVJS-Landesjugendamt ausgefüllt Gemeindekennziffer Aktenzeichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung III\III.3\130167_Schriftliche Anfrage_Vertretungsmöglichkeiten trotz Lehrermangel

Mehr

Dienstrechtliche Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -

Mehr

Informationen zur Altersteilzeit

Informationen zur Altersteilzeit Seite -1- Informationen zur Altersteilzeit für hessische Beamte im Schuldienst Die Altersteilzeit soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Außerdem leistet der öffentliche

Mehr

Vereinbarungen für die Übermittagsbetreuung

Vereinbarungen für die Übermittagsbetreuung Kindertagesstätte St. Vinzenzius Kita ggmbh Trier Vinzenziusstraße 7 53539 Kelberg Tel: 02692/644 Fax: 02692/932842 Email: st-vinzenzius-kelberg@kita-ggmbh-trier.de Internet: www.kita-kelberg.de Vereinbarungen

Mehr

Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?

Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen? Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) für den Bereich der Beamtenversorgung Der Hessische Landtag hat das Erste Gesetz zur

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht

Mehr

Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten

Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten Anlage: Zusammenfassung aus der 2. Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten vom 10.05.2016 Vortrag von Frau Gerlinde Woppmann: Ruhestandsregelung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_3\Bogenrieder\2014\12_Dezember\158168_Lotsen im Schuljahr 2015-16_Reg_SchÄ_r.docx

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 14 Dienstrecht, Justiziariat

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 14 Dienstrecht, Justiziariat Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeitkontos (AZKO) Das AZK-Modell basiert auf dem Grundgedanken, dass in einem bestimmten Zeitraum über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus zusätzliche Arbeitsstunden erbracht

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

Übersicht 4: Sonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: April 2012)

Übersicht 4: Sonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Bund 6 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung bis zu 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr soll gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht

Mehr

Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 1/5

Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 1/5 Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 1/5 Name, Vorname Amtsbezeichnung, Personal-Nr. auf dem Dienstweg an das Schule Privatanschrift (mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse) Stellungnahme:

Mehr

Häufig gestellte Fragen Versetzung in andere Regierungsbezirke

Häufig gestellte Fragen Versetzung in andere Regierungsbezirke 2013 Häufig gestellte Fragen Versetzung in andere Regierungsbezirke Wikipedia 2012 Regierung von Oberbayern / SG 40.2 Versetzung in andere Regierungsbezirke Antworten auf häufige Fragen Inhaltsverzeichnis

Mehr

HANDREICHUNGEN ZUM EINSATZ TEILZEITBESCHÄFTIGTER LEHRERINNEN UND LEHRER

HANDREICHUNGEN ZUM EINSATZ TEILZEITBESCHÄFTIGTER LEHRERINNEN UND LEHRER HANDREICHUNGEN ZUM EINSATZ TEILZEITBESCHÄFTIGTER LEHRERINNEN UND LEHRER (Teilzeitbeschäftigte im Rahmen der Elternzeit oder nach 71 LBG) Wie kann ich Beruf und Familie miteinander vereinbaren? Diese Frage

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013

Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013 Hans-Peter Mach Tel.: +49 2053 969036 31. Januar 2013 Beethovenstr. 23 Fax: +49 2053 8498053 Realschullehrer a. D. 42553 Velbert E-Mail: mach@online.de im PhV NW Web: www.phv-nw.de/cms/publikationen/schule-von-a-bis-z

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 10.09.2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen

Mehr

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex)

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Begriffsbestimmungen Regelmäßig zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge Die Teilzeitarbeit und die Voraussetzungen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge sind mit Wirkung ab dem 01.01.2001 durch das Teilzeit- und

Mehr

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1] Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Verkündungsblatt für diese WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz Norm ausgewertet bis 16.03. Normgeber Bund Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 9 Verwaltung und Recht Hilfsmittel:

Mehr