Rauchwarnmelderservice. ista Verwalterseminar Oktober 2015 Würzburg - Stimpfach-Rechenberg

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1 Rauchwarnmelderservice ista Verwalterseminar Oktober 2015 Würzburg - Stimpfach-Rechenberg

2 Agenda 1 Rechtliche Grundlagen zur Rauchwarnmelderpflicht 2 Rauchwarnmelderservice 3 Leistungsangebot Funktionsprüfung

3 Bereits 13 Bundesländer haben gesetzliche Pflichten zur Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern eingeführt Bremen Schleswig-Holstein Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Nordrhein- Westfalen Hamburg Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Saarland Hessen & B. Württemberg Bayern Thüringen Ausrüstpflicht für alle Neubauten mit Wohnungsnutzung Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis Ausrüstung für alle bestehende Wohnungen bis * Brandenburg und Berlin haben entsprechende Gesetzesinitiativen gestartet

4 Die Übertragung der Wartung auf den Mieter entbindet nicht von der Haftung und widerspricht dem Bundesrecht Rechtliche Einschätzung zur Verkehrssicherungspflicht Die Verantwortung des Mieters kann haftungsrechtlich im Rahmen der Prüfung des Mitverschuldens nach 254 BGB wirken. So verringert sich letztlich nur die Höhe des Haftungsanspruchs gegen den Eigentümer. Rechtsbezug 254 BGB ; 823 Abs.1 BGB; Art.31 GG Argumentation: Nach 823 Abs.1 BGB ist für die Verkehrssicherung eines Gebäudes ungeachtet der landesgesetzlichen öffentlichrechtlichen Regelungen der Eigentümer zuständig. Wer installiert und das Eigentum an technischen Geräten hält, muss nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen für deren Funktionssicherheit sorgen Verkehrssicherungspflicht Nach Art. 31 des Grundgesetzes bricht Bundesrecht Landesrecht. Deshalb können die Haftungsregelungen im BGB nicht durch Landesrecht (z.b. BauO der Länder) ausgehebelt werden Dies betrifft die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hessen, NRW und Baden-Württemberg

5 Eine Übertragung der Wartung auf den Mieter ist in der Praxis mit hohen Risiken und Mehraufwand behaftet Anforderungen an den Eigentümer zur Verkehrssicherungspflicht Herbeiführung einer Entscheidung wer die Wartung durchführt Text Text Einzelvertragliche Dokumentation der Übertragung Befähigung des Mieters mit entsprechender Dokumentation Bereitstellung einer Wartungsalternative für beeinträchtige Personen Zentrale Dokumentation der Funktionsprüfungsergebnisse Stichprobenartige Kontrollen im Rahmen der Sorgfaltspflicht Text

6 Urteil zur Beschlussfähigkeit der WEG Entscheidung (BGH V ZR 238/11) 8/2013 Die WEG kann den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen beschließen, wenn die jeweils maßgebliche Landesbauordnung wie in NRW und NI - dem Eigentümer den Einbau von RWM vorschreibt. Bei dem Einbau von Rauchwarnmeldern handelt es sich um eine gemeinschaftsbezogene Pflicht, da Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit Adressat der öffentlich-rechtlichen Rauchwarnmelder Einbaupflicht sind. Rechtsbezug 10 Abs. 6 Satz 2 WEG Im Urteil heißt es: Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist mit keinem unzulässigen Eingriff in das Sondereigentum verbunden. Befestigt werden sie an den zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Zimmerdecken. Dass Zutritt zur Wohnung gewährt werden muss und dass durch den Einbau Sondereigentum (z.b. eine Tapete) berührt sein kann, hat der Wohnungseigentümer hinzunehmen. Der WEG Verwalter ist bei gesetzlicher Rauchwarnmelderpflicht dazu verpflichtet eine Beschlussfassung herbeizuführen

7 Urteil zur Duldungspflicht von Rauchwarnmeldern AG Hamburg-Blankenese 531 C 341/ Der Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern gemäß 554 BGB grundsätzlich dulden, d.h. nach vorheriger Ankündigung den Zutritt zur Wohnung und den vorgeschriebenen Einbauorten gestatten und die Montage hinnehmen. Gleiches gilt für die jährliche optische Funktionsprüfung. Rechtsbezug 554 BGB Im Urteil heißt es: Im Rahmen der Verwaltungspraxis liegt auch die Dispositionsbefugnis für RWM bei dem Vermieter. Ein Eingriff durch vorauseilenden Gehorsam ist nicht zulässig. Der Vermieter entscheidet bei der Gerätedisposition auch über Art und Umfang der Ausstattung. Der Mieter hat die Installation von Rauchwarnmeldern zu dulden. Der Vermieter entscheidet über Art und Umfang der Installation.

8 Urteil zur Umlagefähigkeit von Wartungs- und Mietkosten Entscheidung LG Magdeburg Az.: 1 S 171/11 (51) Wartungs- und Mietkosten für Rauchwarnmelder sind sonstige Betriebskosten im Sinne des 2 Nr. 17 der BetrKV. Die BetrKV enthalte insbesondere keine abschließende Regelung über umlegbare Mietkosten, so dass auch die Kosten für die Miete von Rauchwarnmelder umlegbar seien. Rechtsbezug 2 Nr. 17 BetrkVO Im Urteil heißt es: Für das Gericht gibt es keinen plausiblen Grund, die Mietkosten für Rauchwarnmelder anders zu behandeln als etwa die Mietkosten für Kalt- oder Warmwasserzähler oder Wärmeerfassungsgeräte. Diese Kosten habe der Gesetzgeber explizit in 2 Nrn. 2, 4a und 5a BetrKV als Betriebskosten ausgewiesen, womit sie grundsätzlich umlegbar seien. Dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in der BetrKV nicht ausdrücklich erwähnt würden, sei damit zu begründen, dass von einer insbesondere bundesweiten Verbreitung der Rauchwarnmelder nicht auszugehen gewesen sei, als die Betriebskostenverordnung am 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind unter verschiedenen Bedienungen als Betriebskosten umlagefähig

9 Agenda 1 Rechtliche Grundlagen zur Rauchwarnmelderpflicht 2 Rauchwarnmelderservice 3 Leistungsangebot Funktionsprüfung

10 Unsere Serviceleistungen versprechen einen reibungslosen Prozess von der Montage bis zur nächsten Funktionsprüfung Mieterservice Überschrift Funktionsprüfungen Montage Mieterservice Funktionsprüfung Aufnahme aller Räume in der Nutzeinheit zur eindeutigen Zuordnung der auszustattenden Räume Montage erfolgt durch Fachkräfte per Schraubmontage Quittierung der Rauchwarnmelder - Montage inklusive Unterschrift des Mieters Technische Dokumentation der Montagen und der durchgeführten Funktionsprüfungen Nutzerbroschüren auch in Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Russisch und Polnisch 24h-Rauchwarnmelder-Hotline die sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zum Ortstarif für Fragen und weitere Informationen besetzt ist Einweisung Bei Bedarf erfolgt eine kostenlose mündliche Einweisung der Mieter im Umgang mit Rauchwarnmeldern bei der Montage Monatliche Fernprüfung* Prüfung ohne Betreten der Wohnung. Es sind ihrerseits Vereinbarungen mit den Nutzern zu treffen. Monatliches Prüfintervall Jährliche Funktionsprüfung Prüfung mit Betreten der Wohnung. Jährliches Prüfintervall * Sie müssen lediglich sicherstellen, dass sich in einer Umgebung von 0,5 m um den RWM stets keine Hindernisse (wie z.b. Einrichtungsgegenstände) befinden, die das Eindringen von Brandrauch in das Gerät verhindern.

11 Unser Rauchwarnmelderservice bietet zahlreiche Vorteile Funktionsprüfung Fernprüfung Funktionsprüfung Montage nach DIN Finanzierung Miete Kauf ista Rauchwarnmelder Service Beratung vor Ort Mieterservice Hotline Anleitung Dokumentation Montage Funktionsprüfung

12 Aufbau fumonic 3 radio net Verstopfungserkennung Anhand von Messungen der Luftzirkulation im Gerät wird eine Verstopfung der Raucheintrittsöffnungen präzise erkannt werden ADM-Tagung, Frankfurt, , Produktmarketing, H. Stark 6 7 Folie Weiße Leuchtdiode Im Alarmfall aktiviert der Rauchwarnmelder die weiße Leuchtdiode und ermöglicht eine bessere Orientierung Mechanische Plombe Die mechanische Plombe beugt Demontagen vor und schützt vor Manipulation und Diebstahl Demontageerkennung Demontagen sowohl am Gerät als auch am Montagesockel werden sofort erkannt Batteriemanagement Die Batteriekapazität ist für eine Laufzeit von 10 Jahren ausgelegt und wird regelmäßig automatisiert geprüft Stumme Alarmprüfung Der Alarmgeber wird regelmäßig durch eine Aktivierung des Piezo auf seine Funktionalität geprüft Integriertes Ansaugsystem Mit Hilfe von zwei aufeinander folgenden Messungen werden Täuschungsalarme präzise von Echtalarmen unterschieden

13 Gleichwertige Maßnahmen für eine Wartung aus der Ferne nach den anerkannten Regeln der Technik werden durch den DIN nicht weiter erarbeitet Status DIN Nachweis der Gleichwertigkeit von Fern- und Sichtprüfung Der zuständige Arbeitskreis im DIN zur A1 wurde wegen mangelnder Konsensfähigkeit aufgelöst Das Vorwort der Norm verweist dennoch auch künftig auf anerkannte Regeln der Technik Das Kriwan Testzentrum beginnt nun eine entsprechende Kriwan-Richtlinie zu erstellen auf die später einmal in der DIN statt des Anhang A1 verwiesen werden soll Definition: Anerkannte Regeln der Technik Technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird Neue Verfahren müssen sich über einen ausreichend langen Zeitraum bewährt haben >> Eine Erprobung von Fernwartungsverfahren sind sinnvoll und notwendig um langfristig überhaupt anerkannte Regeln der Technik etablieren zu können

14 Die Montage der Rauchwarnmelder erfolgt nach den Anforderungen der DIN Norm: DIN 14676: 2012 Installation & Wartung von Rauchwarnmeldern Räume: Mindestens- Schlafräume und Fluchtwege Montage Befestigung: Schraubmontage für 10 Jahre festen Halt Ort: An der Decke, Raummitte, 50 cm Abstand von Gegenständen Monteur: Durch Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

15 Der Qualitätsrauchwarnmelder fumonic 3 radio net eignet sich zur monatlichen Fernprüfung und kann in bestehende ista Funk Anlagen eingebunden werden fumonic 3 radio net CE-Kennzeichen nach DIN EN Q-Label nach vfdb-richtlinie Jahre Batterie Lebensdauer 10 Jahre Gewährleistung bei Anmietung LED - Leuchtdiode zur besseren Orientierung im Alarmfall Stummschaltfunktion zur Unterdrückung des akustischen Alarmsignals Ansaugsystem zur Alarmechtheitsprüfung und Reduktion von Täuschungsalarmen Mechanische Plombe zur Vorbeugung von Manipulationen Prüfeinrichtungen zur Funk-Fernprüfung Funkschnittstelle zur symphonic sensor net Verstopfungserkennung zur Prüfung der Raucheintrittsöffnungen Verschmutzungserkennung und -kompensation der Rauchkammer Demontageerkennung zur Prüfung des Montagezustands Batteriemanagement zur Prüfung der Batteriekapazität Stumme Prüfung des Alarmgebers

16 Agenda 1 Rechtliche Grundlagen zur Rauchwarnmelderpflicht 2 Rauchwarnmelderservice 3 Leistungsangebot Funktionsprüfung

17 Die monatliche Fernprüfung erfolgt vollautomatisiert. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr notwendig* Monatliche Fernprüfung ohne Betreten der Wohnung Batteriespannung Verschmutzung Messkammer Montage- / Demontageerkennung Verstopfung Raucheintrittsöffnung Stumme Alarmprüfung Text Störungsmanagement Dokumentation im ista webportal fumonic 3 radio net Funkschnittstelle * Sie müssen lediglich sicherstellen, dass sich in einer Umgebung von 0,5 m um den RWM stets keine Hindernisse (wie z.b. Einrichtungsgegenstände) befinden, die das Eindringen von Brandrauch in das Gerät verhindern.

18 Sie haben die Wahl zwischen der monatlicher Fernprüfung und/ oder der jährlichen Funktionsprüfung Monatliche Fernprüfung - ohne Betreten der Wohnung* 12 Funktionsprüfungen pro Jahr Vorhandensein des Gerätes Prüfung auf Verschmutzungen und Verstopfung Prüfung der Plombe auf Manipulation Durchführung einer stummen Alarmprüfung Dokumentation im ista Webportal Prüfung der Batteriespannung Unterjährige Erkennung von Funktionsstörungen und Demontagen Jährliche Funktionsprüfung - im Zuge der Ablesung 1 Funktionsprüfung pro Jahr Vorhandensein des Gerätes Prüfung auf Verschmutzung und Verstopfung Prüfung der Plombe auf Manipulation Auslösen des Probealarms über die Prüftaste Dokumentation im ista Webportal Prüfung der Batteriespannung Korrekter Montageort (50 cm) Funk Upgrade möglich * Sie müssen lediglich sicherstellen, dass sich in einer Umgebung von 0,5 m um den RWM stets keine Hindernisse (wie z.b. Einrichtungsgegenstände) befinden, die das Eindringen von Brandrauch in das Gerät verhindern.

19 Die monatliche Fernprüfung bietet zahlreiche Vorteile Geringeres Haftungsrisiko Keine Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft der Nutzer (Stichwort: Zutritt zur Wohnung)* Alle RWM können i.d.r. geprüft werden Mehr Sicherheit Zwölf Prüfungen pro Jahr Unterjährige Erkennung von Störungen Rechtssichere Dokumentation +++Vorteile+++ Fernprüfung Automatisierte Prozesse Wegfall des Anmeldeprozesses zur jährlichen Funktionsprüfung* Darstellung des Gerätestatus im ista webportal Mieter Zufriedenheit Keine Störung der Privatsphäre Keine terminliche Verpflichtungen zur Anwesenheit* * Sie müssen lediglich sicherstellen, dass sich in einer Umgebung von 0,5 m um den RWM stets keine Hindernisse (wie z.b. Einrichtungsgegenstände) befinden, die das Eindringen von Brandrauch in das Gerät verhindern.

20 Mit Ausnahme der Umgebungsüberwachung erfüllt der fumonic 3 radio net die technischen Anforderungen der DIN zur Inspektion & Wartung Raucheintrittsöffnungen Verstopfungserkennung über integriertes Ansaugsystem Alarmprüfung Stumme Alarmprüfung Batteriespannung Beschädigungen Demontageerkennung Batteriespannung Stumme Alarmprüfung Funktionsprüfung Prüfanforderungen nach DIN Kapitel 6* Umgebung ( 50cm ) Die Nutzer melden Nutzungsänderungen und Renovierungen an den Vermieter * Anerkannte Regeln der Technik zur Ferninspektion von RWM liegen bisher nicht vor.

21 Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umgebungshindernissen ist sehr gering. Das dokumentieren 208 Fälle die uns im Zuge einer Funktionsprüfung 2013* bekannt geworden sind Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Veränderungen im Nahumfeld ist gering Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Umgebungshindernissen beträgt 0,0023% 5% aller Geräte bleiben in der jährlichen Funktionsprüfung mangels Zutritt ungeprüft 0,0023% 5% 99,9977 Umgebungshindernis innerhalb 50 cm Kein Umgebungshindernis innerhalb 50 cm 95% Zugang zum RWM war nach 2 Versuchen möglich Zutritt zum RWM war auch im 2 Versuch nicht möglich * Referenzwerte ista 2013

22 Produktmarketing Florian Brangenberg Kundenpräsentation Rauchwarnmelder

23 ista Rauchwarnmelderservice Werte beschützen Sicherheit bei Tag und Nacht Geräte nach höchsten VdS Qualitätsstandards Kompetenter, zuverlässiger Wartungsservice gemäß DIN Funktionsüberwachung/Gerätestatus über das ista Webportal Rechtssichere Dokumentation und komplettes Dienstleistungspaket aus einer Hand Finanzierungsservice im bewährten Umfang Jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder zusammen mit der Ablesung der Messtechnik ista Mieterservice inklusive Service-Hotline Verschiedene Servicevarianten: z.b. Funk- Fernwartung Folie 23

24 fumonic 3 Werte beschützen. Kontakt / weitere Informationen: Gerald Bühl ista Deutschland GmbH Vertriebsleiter Nürnberg/Würzburg Mobil Mail gerald.buehl@ista.de Folie 24

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