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1 Leistungsbeschreibung Städt. Institut für erzieherische Hilfen Dortmund Stadt Dortmund Jugendamt

2 Leitgedanken Junge Menschen bei uns Wir sind für Kinder und Jugendliche da, unabhängig von religiöser, ethnischer und gesellschaftlicher Herkunft. Angehörige regen wir zu einer aktiven Mitarbeit an. Diese Aufgaben setzen wir in einem partnerschaftlichen Miteinander um.

3 Leistungsbeschreibung Stand: Februar 2007

4 Vorwort zur Leistungsbeschreibung Wir haben unser Wohngruppenangebot erweitert. Nach umfangreichen Klärungsprozessen haben wir uns für den Ausbau von Betreuungsplätzen innerhalb unseres Wohngruppenkonzeptes entschieden. Gleichzeitig haben wir uns von dem Angebot des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) und den Hilfen zur Integration durch Fachleistungsstunden verabschiedet. Wir haben unsere Kernaufgabe immer darin gesehen, Kinder und Jugendliche in familienähnlichen Wohngruppen zu beheimaten und wollen uns jetzt ausschließlich auf diesen Bereich konzentrieren. Im Folgenden wird dieses Angebot beschrieben. Die Grundlage der Hilfen sind die Paragraphen 27, 34, 35 a und 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz/SGB VIII. Wir möchten allen Interessierten mit der hier vorgelegten Leistungsbeschreibung eine Entscheidungshilfe bei der Suche nach einer Einrichtung/einem Betreuungsplatz geben. In dem Leistungsspektrum werden Leistungen, aber auch ihre Grenzen beschrieben. Hier differenzieren wir Regelleistungen und mögliche Leistungen, zeigen aber auch Grenzen unserer Hilfsmöglichkeiten auf. Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre haben wir in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Unserem Ziel, im Sinne einer kindbezogenen Pädagogik Lebensräume und Lernfelder zu schaffen, sind wir treu geblieben. Wir hoffen, mit dem überarbeiteten Konzept Anregungen und Entscheidungshilfen für Aufnahme und Hilfeplanung zu geben, darüber hinaus vielleicht auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Konzepten im Rahmen der Jugendhilfe. Über jede Rückmeldung, konstruktive Kritik und Ergän zungs vor schläge zu unserer Arbeit würden wir uns freuen. Erika Dreistein Institutsleiterin

5 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Übersicht 3. Leistungsbeschreibung 3.1 Zielgruppe Indikationsschwerpunkt Erziehungsschwäche und innerfamiliäre Konflikte Indikationsschwerpunkt Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung Indikationsschwerpunkt geistige und seelische Behinderung 3.2 Allgemeine Leistungen Umsetzung des allgemeinen pädagogischen Auftrages im Alltag Sprachliche und kognitive Förderung Schulische und berufliche Förderung Zusammenleben und Förderung sozialer Fähigkeiten in der Wohngruppe Förderung der Integration in das weitere soziale Umfeld Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten Sexualerziehung Elternarbeit in der Wohngruppe Freizeitgestaltung Ferienmaßnahmen Handeln in Krisensituationen Grundversorgung Ernährung und Bekleidung Körperpflege und Gesundheit Gestaltung des Lebensumfeldes

6 3.2.3 Leistungen der Verbundzentrale Mitarbeiter der Verbundzentrale Planung und Koordinierung der pädagogischen Prozesse Aufnahmen und Entlassungen Diagnostik und Erziehungsplanung Beratung, fallbezogene Supervision, Krisenintervention Durchführung und Begleitung therapeutischer Maßnahmen Elternarbeit und Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten Leitung Verwaltungsleistungen 3.3 Individuelle Leistungen Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich kognitiver/ schulischer Förderung und berufliche Integration Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich sozialer Fähigkeiten, Integration ins soziale Umfeld Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich lebenspraktischer Förderung Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich der Grundversorgung Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich der Elternarbeit Beispiele für individuelle Leistungen bei Ablösung aus der Gruppe und Verselbständigung 3.4 Ausblick und Anhang

7 1. Präambel Das Städtische Institut für erzieherische Hilfen ist eine Einrichtung der Jugendhilfe. Träger ist die Stadt Dortmund. Seit 1963 entwickelte sich aus der herkömmlichen Form eines Kinderheimes mit großen Schichtdienstgruppen ein Verbund von familienähnlichen, kleinen und dezentralen Wohngruppen. Diese Umstrukturierung erfolgte allmählich unter Federführung des langjährigen Leiters der Einrichtung, Herrn Rolf Podgornik. Sie war begleitet durch intensive Diskussionen engagierter Kollegen, die mit der herkömmlichen Struktur der Heimerziehung unzufrieden waren und nach neuen und besseren Möglichkeiten der Hilfen zur Erziehung für die zu betreuenden Kindern suchten. So entstand nicht nur die weiter unten dargestellte besondere Konzeption kleiner dezentraler Gruppen, sondern es entwickelte sich bei den oft langjährigen Mitarbeitern sowohl ein großes Engagement für diese besondere Form der Heimerziehung als auch ein Fundus von Wissen und Erfahrung im Umgang mit den daraus resultierenden speziellen Anforderungen. Diese Diskussion und Entwicklung führte zusammen mit den Anforderungen der Verwaltungsreform zu einem Antrag an den Rat der Stadt Dortmund, der die Umsiedlung der letzten vier Gruppen vom alten Heimgelände in eigene dezentrale Häuser und die weitere Reduzierung der Mitarbeiter der Verbundzentrale beinhaltete. Im Dezember 2000 kam es im Rat zu einer entsprechenden Beschlussfassung. Im Oktober 2001 zog die letzte Gruppe um. Seither entstanden zunächst vier neue Gruppen, um wieder auf die vor dem Umzug bestehende Platzzahl zu kommen. Seitdem wir 2005 das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen und die Angebote im ambulanten Bereich nach Gesprächen mit dem Jugendamt aufgaben, um uns auf unser Kerngeschäft zu konzentrieren, sind wir dabei, unsere Einrichtung um zwei Gruppen zu erweitern. 1 1 Die Entwicklung in der Heimerziehung war und ist durch zwei unterschiedliche Tendenzen gekennzeichnet: Einerseits durch eine zunehmende Differenzierung und Spezialisierung von Hilfen (fast zwangsläufig verbunden mit einer stärkeren Institutionalisierung und einer steigenden Zahl von Fachleuten, die mit dem Kind arbeiten ), andererseits durch die Orientierung auf kleinere, familienähnliche Gruppen und die Betonung der Bedeutung kontinuierlicher Beziehungen und der Individualisierung emotionaler und sozialer Lernprozesse. Das Institut für erzieherische Hilfen der Stadt Dortmund verfolgte konsequent den letzteren Weg, wie er auch im Kommentar zum SGB VIII von WIESNER et. al. beschrieben wird: ( 34, 12 und 13): Als Antwort auf die Nachteile der Gruppenpädagogik, die nur bedingt eine konsequente und kontinuierliche Erziehungsarbeit zulässt, haben sich in den letzten Jahren neben Wohngemeinschaften und betreutem Einzelwohnen auch Familiengruppen in der Heimerziehung entwickelt. Die Organisation des Heimes dient als Basis für das Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen mit einem fachlich qualifiziertem Ehepaar und dessen eigenen Kindern. Damit ist eine individuelle und an den Bedingungen des Kindes orientierte Erziehung möglich, wobei die vorliegende Familienstruktur die Basis der Erziehungsprozesse darstellt. Durch die Individualisierung sozial-emotionaler Lernziele erfüllen Familiengruppen potentiell die Forderung nach einem gelungenem Alltag und einer zielorientierten Pädagogik (Forschungsgruppe Jugendhilfe Klein-Zimmern, S. 22 ff.). 9

8 Die verschiedenen Gruppen können/sollen in Bezug auf Weltanschauung, individuelle Gestaltung ihres Lebens, ihres Wohnumfeldes usw. die Pluralität unserer Gesellschaft widerspiegeln. Voraussetzung auf Seiten der Pädagogen sind aber: eine wertschätzende Haltung gegenüber den Kindern und ihren Ursprungsfamilien sowie ein gelassener und professioneller Umgang mit der Problematik der Kinder; die Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns und Offenheit gegenüber Beratung und fallbezogene Supervision durch die Verbundzentrale; Achtung der Rechte von Kindern und Eltern 2 ; Eingehen auf Erziehungsziele, Wertvorstellungen und religiöse Vorstellungen der Ursprungsfamilien; die grundsätzliche Orientierung auf eine mögliche Reintegration der Kinder und wo dies nicht möglich ist auf eine möglichst enge Kooperation mit den Ursprungsfamilien; enge Zusammenarbeit mit Jugendamt, Verbundzentrale, Eltern und anderen Institutionen bei der Erziehungsplanung und deren Umsetzung; bewusste Übernahme einer Vorbildfunktion in Bezug auf Partnerschaft (Gleichberechtigung der Geschlechter), Nachbarschaft und soziales Engagement. 2. Übersicht Gesetzliche Grundlagen für eine Betreuung sind: 27 SGB VIII (Voraussetzung einer Pädagogischen Hilfe) 36 SGB VIII (Hilfeplanung) 34 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung) 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) vgl. Arbeitshilfe (Rechte Minderjähriger in Einrichtungen der Erziehungshilfe) des Landschaftsverband Westfalen- Lippe Landesjugendamt, Münster Mai 2006

9 2.1 Wohngruppen als Lebensgemeinschaften Die Betreuung erfolgt in dezentralen Wohngruppen mit in der Regel drei zu betreuende jungen Menschen. Insgesamt stehen 56 Plätze in dieser Betreuungsform zur Verfügung. Die Gruppen sind als Lebensgemeinschaften konzipiert, die in Zusammenarbeit mit der Verbundzentrale die Erziehung der Kinder/Jugendlichen übernehmen. In der Gestaltung einer familiären Atmosphäre, im Wirtschaften mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, in der Gestaltung des Hauses, des Tagesablaufes usw. sind die Gruppen autonom. Die Autonomie ermöglicht das Heranführen der Kinder an Aufgaben, die Voraussetzung für ein eigenständiges Leben sind: hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Wäschepflege, Gartenarbeit, Einkaufen), Planung von Urlaub und Freizeitaktivitäten, Umgang mit finanziellen Mitteln usw. Bei Beteiligung der Kinder wird auf die Balance zwischen Förderung einerseits und der notwendigen Fürsorge andererseits entsprechend Alter und Entwicklungsstand geachtet. Das Ziel der Wohngruppen ist es, für die jungen Menschen, die durch häufige Abbrüche von Beziehungen emotional vorgeschädigt sind, Lebensbedingungen zu schaffen, die ihnen trotz dieser Vorerfahrung eine positive Entwicklung ermöglichen. Dafür sind vor allem konstante Bezugspersonen wichtig. Die Festsetzung der Ziele der Erziehung und die dazu notwendigen Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Verbundzentrale, dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten bzw. Bezugspersonen erarbeitet, überprüft und ggf. modifiziert (vgl. die graphische Darstellung des Prozesses auf Seite 28). In der Leistungsbeschreibung (s. Punkt 3) werden einmal die für jedes Kind notwendigen und immer zu gewährleistenden Angebote dargestellt (Punkt 3.2), zum Anderen die möglichen und in der Erziehungsplanung individuell festzuhaltenden Ziele und Maßnahmen (Punkt 3.3). Letztere können und sollen als Orientierung für den Prozess der Erziehungsplanung und deren Überprüfung sowohl für den Auftraggeber (Jugendamt/Eltern) als auch für den Anbieter der Leistung dienen und sind ständiges Thema im Rahmen der Qualitätssicherung durch interne fallbezogene Supervision und Beratung Vgl. Präambel der Allgemeinen Leistungsvereinbarung - Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen aus den Arbeitshilfen (Entgeltrecht) des Landesjugendamtes (S. 17). Hier wird die eigentliche Leistung und deren Bewertung als reflektiertes und fachlich ausgewiesenes Arrangement von Handlungsstrukturen einerseits und kommunikativer Intervention anderseits aller am Hilfeplan beteiligten Personen dargestellt. Ein bloßer Angebotskatalog möglicher Dienstleistungen kann dieser Anforderung also nicht entsprechen. Ebenso wenig sinnvoll scheint eine Trennung von Leistungsbeschreibung und Qualitätssicherung. Die Sicherung und Evaluation der erbrachten Pädagogischen Leistung kann nur Teil des kommunikativen Prozesses zwischen Anbieter (Institut/Wohngruppen) und Auftraggeber (Jugendamt/Eltern) sowie interner Supervision und Reflexion sein. Wir werden versuchen, den Prozesscharakter wenigstens ansatzweise in die Leistungsbeschreibung zu integrieren.

10 Das Städtische Institut für erzieherische Hilfen beteiligt sich am Qualitätskonzept für Einrichtungen der Heimerziehung in Dortmund (Qualitätsentwicklungsvereinbarung gemäß 78 b KJHG). In den Wohngruppen werden in der Regel drei Kinder betreut. Die Pädagogin/der Pädagoge leben mit ihrer/seiner Familie zusammen mit den Kindern in der Gruppe. 4 Eine Betreuung von bis zu fünf Kindern ist möglich, wenn ein weiterer Betreuer in der Gruppe mitarbeitet und ein besonderes Konzept besteht. Eine Betreuung von weniger als drei Kindern ist nach Absprache möglich. Die Gruppen sind als gemischtgeschlechtliche Gruppen konzipiert. Es kann aber immer geschehen, dass sich reine Jungen- oder Mädchengruppen bilden, wenn sich dies aus der Aufnahmesituation ergibt oder einer pädagogischen Notwendigkeit entspricht. Die Gruppen sind in Einfamilienhäusern oder anderen geeigneten Wohnformen in verschiedenen Stadtteilen von Dortmund, in Ausnahmefällen in Nachbargemeinden, angesiedelt. 3. Leistungsbeschreibung 3.1 Zielgruppe Die Zielgruppe für eine Aufnahme sind junge Menschen, in der Regel bis 14 Jahre, in Einzelfällen bis 16 Jahre, die nicht mehr in der Familie leben können und für die eine Pflegefamilie aus unterschiedlichen Gründen zurzeit nicht in Frage kommt. Generell unterscheidet sich die Zielgruppe nicht von der anderen stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Dortmund. Besonders geeignet ist die Form der Betreuung in familienähnlichen Gruppen aber für Kinder, die aufgrund ihres Alters, ihrer kognitiven Fähigkeiten oder ihrer Persönlichkeitsstruktur mit größeren Gruppen überfordert sind; für die durch häufige Abbrüche von Beziehungen konstante Bezugspersonen besonders wichtig sind Zugunsten einer besseren Lesbarkeit möchten wir im weiteren Verlauf des Textes auf die Auflistung der jeweils möglichen weiblichen und männlichen Formen verzichten, dabei an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich Frauen und Männer als gleichberechtigt und gleichwertig in der Erziehungsarbeit ansehen.

11 Ursachen für die notwendige Fremdunterbringung können sein: Indikationsschwerpunkt Erziehungsschwäche und innerfamiliäre Konflikte Beziehungsstörungen innerhalb der Ursprungsfamilie oder einer Pflegefamilie bewirken, dass Erwachsene, Geschwister oder das betroffene Kind mit den aus der gestörten Interaktion resultierenden Konflikten überfordert und ambulante Hilfen erfolglos blieben oder als nicht ausreichend eingeschätzt werden, so dass die Sorgeberechtigten eine Fremdunterbringung wünschen. In der Regel haben sich beim Kind Störungen entwickelt. Diese können resultieren in Verhaltensauffälligkeiten, dissozialen Auffälligkeiten und Anpassungsstörungen, Psychosomatischen Störungen, Ängsten und Depressionen, Defiziten in kognitiven, motorischen, emotionalen oder sozialen Bereichen. Hier ist eine spätere Reintegration in die Familie in der Regel Ziel der Fremdunterbringung; kurzfristig steht die Entlastung aller Beteiligten im Vordergrund. In den Fällen, in denen eine Reintegration in die Ursprungsfamilie nicht absehbar ist, sollte die Möglichkeit der Vermittlung in eine Pflegefamilie überprüft werden Indikationsschwerpunkt Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung Kinder sind in der Familie durch erwachsene Bezugspersonen psychisch oder physisch so stark geschädigt (traumatisiert) worden, dass eine Herausnahme aus der Familie notwendig erscheint und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt wurde. Zunächst steht der Schutz des Kindes und ein Ersatzzuhause im Vordergrund. Die Möglichkeit einer eventuellen Reintegration muss zu einem späteren Zeitpunkt mit allen an der Hilfeplanung Beteiligten abgeklärt werden. Auch hier soll überprüft werden, ob die Vermittlung in eine Pflegefamilie möglich ist. 13

12 3.1.3 Indikationsschwerpunkt geistige und seelische Behinderung Kinder, bei denen eine geistige, seelische oder multiple Behinderung vorliegt, die Eltern oder andere erwachsene Bezugspersonen mittel- oder langfristig überfordert, so dass eine stationäre Betreuung erforderlich wird. Solche Kinder können in Einzelfällen dann aufgenommen werden, wenn ein integrativer Ansatz sinnvoller erscheint als die Unterbringung in einer Spezialeinrichtung. In diesem Fall steht kurzfristig ebenfalls die Entlastung der Familie im Vordergrund. Die längerfristigen Ziele (spätere Reintegration, Wechsel in eine andere Einrichtung, Betreuung für einen längeren Zeitraum) sollen in der Regel vor der Aufnahme abgeklärt werden. Aus dem integrativen Ansatz ergibt sich, dass in der Regel nur einzelne Kinder aus dieser Zielgruppe in einer Wohngruppe aufgenommen werden können. 3.2 Allgemeine Leistungen Alle Wohngruppen sind als Lebensgemeinschaften konzipiert, in denen Kinder und Pädagogen den Alltag gemeinsam, familienähnlich und möglichst individuell gestalten. Ein Pädagoge ist als Ansprechpartner immer in der Gruppe und gewährleistet die notwendige Aufsicht und Betreuung. Dadurch, dass in der Regel ein Ehepaar ständig in der Gruppe lebt, ergibt sich für die Kinder das Angebot eines intensiven Zusammenlebens mit den Wohngruppenleitern, das Miterleben von Paar- und generationsübergreifenden familiären Beziehungen sowie die Möglichkeiten des Modellernens für Partnerschaft, Elternschaft, soziale Beziehungen, Teilnahme am Leben in der Nachbarschaft, in Gemeinden usw. Dadurch, dass die Wohngruppen eigenständig wirtschaftende Einheiten sind, ergibt sich die Möglichkeit der altersgemäßen Beteiligung und des Lernens von Haushaltsführung und -planung (Einteilung finanzieller Mittel, Einkäufe, Urlaubsplanung, sparsamer Umgang mit Energie und Wasser u. a. mehr) Umsetzung des allgemeinen pädagogischen Auftrages im Alltag In den folgenden Unterpunkten ergeben sich natürlich Überschneidungen mit dem in der Präambel und unter Punkt 2 dargestellten Rahmenbedingungen. Sie gelten für alle Kinder/Jugendliche, unabhängig von den im Erziehungsplan festzuhaltenden besonderen Leistungen. Wenn nicht extra vermerkt, sind die einzelnen Punkte tägliche Leistungen, die aber natürlich in der Regel nicht abgearbeitet werden, sondern in ein Gesamtkonzept und eine harmonische Gestaltung des Alltags integriert sein sollten.

13 Sprachliche und kognitive Förderung Achten auf richtige und sozial akzeptierte Sprache entsprechend Entwicklungsstand Förderung von Wortschatz und Ausdrucksfähigkeit durch Vorbildfunktion und Hilfen Förderung kognitiver Fähigkeiten durch Stellen von Aufgaben, die der Entwicklung entsprechen, durch entsprechende Spiele und Freizeitaktivitäten Förderung von Lesen, bei kleineren Kindern Vorlesen Schulische und berufliche Förderung Regelmäßige (tägliche) Ansprache auf Probleme in der Schule oder der Ausbildung, notwendige Hilfen bei Hausaufgaben, bei Bedarf zusätzliche Übungen Regelmäßige Kontakte zur Schule, mindestens zweimal pro Schulhalbjahr, in der Regel wesentlich häufiger (s. besondere Leistungen); bei Bedarf Beteiligung des Psychologen Beteiligung an den Organen der Schulpflegschaft Beratung und Planung der weiteren schulischen Entwicklung (mindestens halbjährlich im Rahmen der Erziehungsplanung) schulspezifische Diagnostik in Zusammenarbeit mit dem Psychologen (bei Bedarf) Zusammenarbeit mit den Schulen im Rahmen eines AO-SF (Bestimmung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes) Hilfen bei der Berufswahl, bei Bewerbungen, bei der Auswahl geeigneter Schulpraktika (bei Bedarf), Begleitung zur Berufsberatung Für Jugendliche in Berufsausbildung: Regelmäßige Kontakte zu Arbeitgebern, Ausbildern und Berufsschullehrern. Achten auf korrektes Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit, pünktlichen Arbeitsbeginn und regelmäßigen Berufsschulbesuch, Achten auf Berichtsheftführung Zusammenleben und Förderung sozialer Fähigkeiten in der Wohngruppe Hilfen bei der adäquaten Lösung von Konflikten zwischen Kindern Verständnis wecken für besondere Probleme einzelner Kinder Regeln für das Zusammenleben gemeinsam entwickeln und auf deren Einhaltung achten Förderung gemeinsamer Spiele und Aktivitäten Vereinbaren individueller Regeln bezogen auf Entwicklungsstand und Problematik des Kindes/Jugendlichen Gemeinsame informelle Gespräche (oft bei gemeinsamen Mahlzeiten); darauf achten, dass jeder zu Wort kommt Einzelgespräche mit Kindern im Hinblick auf ihre Wünsche, ihre Vorstellungen und die von anderen gewünschte Änderung ihres sozialen Verhaltens (bei Bedarf, ggf. zusammen mit dem Psychologen) Gruppengespräche über Konflikte, Regelüberschreitungen, Zusammenleben usw. aus besonderem Anlass (bei Bedarf; ggf. Hinzuziehen von Mitarbeitern der Verbundzentrale), Krisenintervention durch Mitarbeiter der Verbundzentrale (bei Bedarf) Weitergehende (mehrtägige) Begleitung und Hilfestellung in den Gruppen in besonderen Krisensituationen durch die erwähnten Fachkräfte 15

14 Förderung der Integration in das weitere soziale Umfeld Förderung von Kontakten und Freundschaften aus Schule und Nachbarschaft (durch Einladungen, Gespräche, Kontakte zu den Eltern dieser Kinder, Beteiligung an gemeinsamen Aktivitäten, Gespräche und Hilfen bei Konflikten usw.) Je nach Entwicklungstand und Interessen Integration in Vereine, kirchliche oder anderweitig orientierte Jugendgruppen; Begleitung der Kinder bei diesen Aktivitäten und ggf. Beteiligung der Pädagogen an gemeinsamen Aktivitäten; finanzielle Unterstützung bzw. Hilfen beim Ansparen für Vereinsbeiträge, Teilnahme an Fahrten und evtl. notwendige Ausrüstungen. Hilfen bei der Orientierung im Wohnumfeld, Hinweis auf evtl. Gefährdungen, allmähliche Erweiterung des Aktionsrahmens (vor allem bei jüngeren oder behinderten Kindern, vgl. Punkt 3.3) Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten Orientierung auf eigenständiges Ankleiden, eigenständiges Einhalten der Körperhygiene und anderer elementarer Fertigkeiten (vor allem bei kleineren und behinderten Kindern) Orientierung im Stadtteil bzw. der Stadt je nach Entwicklungstand; Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel Grundlegende Fertigkeiten beim Einkauf je nach Entwicklungsstand (Einkaufen mit Einkaufszettel, mehrere Sachen im Kopf behalten, achten auf Preisunterschiede, Sonderangebote, Verfallsdaten, Planen von Einkäufen für bestimmte Mahlzeiten; s. Punkt ). Hilfen bei bzw. eigenständiges Zubereiten von Mahlzeiten für die Gruppe einschließlich Planung und Einkauf je nach Entwicklungstand (überwiegend an Wochenenden) Orientierung auf eigenständiges Einkaufen der Bekleidung, bei jüngeren Kindern Beteiligung am Einkauf; Wirtschaften mit dem Bekleidungsgeld Umgang mit Behörden; Lesen und Ausfüllen von Anträgen; Nachfragen und Hilfe einfordern lernen Zeiteinteilung im Tagesverlauf, eigenständiges Vereinbaren und Einhalten von Terminen (z. B. Arzttermine), Einteilung von notwendigen Aufgaben und Aktivitäten im Wochenverlauf (für ältere Kinder/Jugendliche) Verkehrserziehung Sexualerziehung Helfen, die eigene Sexualität zu akzeptieren Einzel- oder Kleingruppengespräche über sexuelle Einstellungen, geschlechtsspezifisches Rollenverhalten, sexuelle Diskriminierung Hilfen bei Partnerschaftsproblemen Altersentsprechende Aufklärung über sexuelle Entwicklung Informationsgespräche über Schutz vor Infektionen Informationen über Verhütungspraktiken Hilfen bei besonderer sexueller Problematik (in Zusammenarbeit mit dem Psychologen)

15 Elternarbeit in der Wohngruppe Absprachen im Rahmen der vereinbarten Besuchsregelungen Gespräche/Hilfen bei Konflikten während der Besuche des Kindes in der Familie Bereitschaft, das Kind auch während abgesprochener Besuchskontakte sofort wieder in der Wohngruppe aufzunehmen Gemeinsames Feiern von Festen, Geburtstagen des Kindes u. ä., wenn dies von den Eltern gewünscht wird Kontakte zu Geschwistern, die in anderen Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien leben; gegebenenfalls Begleitung bei diesen Kontakten Begleitung des Kindes zu Besuchen in besonderen Problemlagen (z. B. Krankenhausaufenthalte, psychische Erkrankung oder Inhaftierung der Eltern oder anderer Bezugspersonen) Freizeitgestaltung Anleitung zu sinnvollen Aktivitäten, Hilfen bei der Planung der Freizeit Angebote zu Tisch- und Kartenspielen Angebote zum Basteln und Werken Gemeinsame sportliche Aktivitäten Gemeinsame Ausflüge in die Umgebung Besuch von Museen, Theater, Kinobesuch, Sportveranstaltungen u. ä. (je nach Entwicklungsstand) Anleitung zum richtigen Umgang mit Medien (Fernsehen, Video, Computer, Handy) Ferienmaßnahmen Planung und Durchführung gemeinsamer und/oder individueller Ferienmaßnahmen, mindestens 14 Tage zusammenhängend Gestaltung und Reflexion der Ferienmaßnahmen im Rahmen der Erziehungsplanung Handeln in Krisensituationen Reaktionen bei Weglaufen (Aufgeben von Vermisstenmeldungen, Abfragen von Anlaufadressen, Aufsuchen möglicher Aufenthaltsorte) Abholen bei Polizei oder Kontaktpersonen Reaktion bei dissozialen Auffälligkeiten (Bemühung um Wiedergutmachung, Begleitung zu Vernehmungen und Verhandlungen, ggf. Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen bei Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz) Abholen bei gescheiterten Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und Aufenthalten bei Bezugspersonen Unmittelbare Hilfen bei medizinischen Notfällen (Unfällen, Alkohol-, Drogenund Medikamentenmissbrauch, psychiatrischen Notfällen) 17

16 3.2.2 Grundversorgung Ernährung und Bekleidung Die Mahlzeiten werden in der Regel in der Gruppe zubereitet; die Kinder/Jugendlichen nach Möglichkeit an der Planung und Zubereitung beteiligt. Es wird auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung geachtet, wobei jede Gruppe ihre eigenen Vorstellungen verwirklicht. Mindestens drei Mahlzeiten am Tag, davon mindestens eine warme Mahlzeit Angebot von Zwischenmahlzeiten Schulbrote und Getränke für die Schulzeit Die Bekleidung wird in der Gruppe gewaschen und gepflegt. Die Kinder werden nach ihren Möglichkeiten beteiligt. Darauf achten, dass ausreichend Bekleidung zur Verfügung steht. Einteilen und Verwalten des Bekleidungsgeldes Bekleidungseinkauf zusammen mit den Kindern, je nach Entwicklungsstand mehr oder weniger selbständig Achten auf der Jahreszeit und Aktivität entsprechende Bekleidung, ggf. tägliche Hilfen bei der Auswahl der Bekleidung Achten auf sorgfältigen Umgang mit der Bekleidung Körperpflege und Gesundheit Bei der gesundheitlichen Vorsorge und medizinischen Maßnahmen sind prinzipiell die Eltern einzubeziehen, wenn es sich um einschneidendere Maßnahmen (Krankenhausaufenthalte, Operationen), längerfristige und/oder kostenpflichtige Behandlungen (z. B. kieferorthopädische Behandlungen, Dauermedikation) handelt. 18 Achten auf ausreichende Körper- und Zahnhygiene Hinarbeiten auf Verselbstständigung in diesem Bereich, ggf. tägliche Hilfen und Kontrollen, wo dies nicht möglich ist Vorstellung bei einem Kinderarzt oder Allgemeinmediziner (nach Aufnahme, später bei Bedarf bzw. Absprache mit dem Arzt) Vorstellung bei Fachärzten (bei Bedarf); ggf. enge Zusammenarbeit mit einem Kinder- und Jugendpsychiater (Vorstellung bei Bedarf, Hilfe in Krisensituationen, Konsultation und in Einzelfällen Beteiligung an Hilfeplangesprächen) Achten auf notwendige Einnahme von Medikamenten Achten auf das Benutzen von verordneten Hilfs- und Korrekturmitteln (Zahnklammern, Brillen, Einlagen usw.) Achten auf Anzeichen von Erkrankungen, Fürsorge und Betreuung bei Krankheiten

17 Gestaltung des Lebensumfeldes Hier gilt, wie auch in anderen Bereichen, das Prinzip einer weitgehenden Autonomie der Gruppen und des Eingehens auf individuelle Wünsche der Kinder Eigenes Zimmer Einzelzimmer mit Bett, Schreibtisch, Schrank, Sitzgelegenheiten, Regalen Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend Alter/eigenen Vorstellungen Gemeinschaftsräume Zimmer mit Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten je nach Gruppenzusammensetzung (z. B. Bauteppich, Puppenhaus, Bücherregal, in der Regel Fernsehecke, evtl. Computer) Spieleschrank (Tischspiele, Lego, Bausteine usw.) Küche/Essbereich Größere Küche mit Essplatz oder Küche und separates Esszimmer Kücheneinrichtung zur Selbstversorgung der Gruppe Werk- und/oder Spielkeller Je nach Wunsch und Zusammensetzung der Gruppe Raum zum Werken oder für besondere Spiele (Tischtennis, Kicker, Dart u. ä.) Garten/Hof Zu jeder Gruppe gehört in der Regel ein Garten und/oder Hof, der mit den Kindern/Jugendlichen gemeinsam und auch entsprechend deren Bedürfnissen gestaltet werden kann (z. B. Spielgeräte, eigene kleine Beete, Fahrradschuppen usw.) Leistungen der Verbundzentrale 19 Hierunter verstehen wir alle Leistungen, die nicht oder nicht alleine durch die in der Gruppe tätigen Pädagogen geleistet werden. Dazu gehören auch alle Leistungen, die unter Qualitätssicherung, Teamentwicklung und Beratung subsumiert werden. Außerdem die Leistungen der Verwaltung.

18 Mitarbeiter der Verbundzentrale Hier arbeiten augenblicklich eine Diplomsozialarbeiterin (Institutsleiterin), eine Heilpädagogin (stellvertretende Institutsleiterin), ein Diplompsychologe (Schwerpunkt: Gruppenberatung, Diagnostik), ein Heilpädagoge (Schwerpunkt: Gruppenberatung), zwei Verwaltungskräfte Planung und Koordinierung der pädagogischen Prozesse Von der Aufnahme bis zur Entlassung der Kinder besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pädagogen in den Wohngruppen und der Verbundzentrale Aufnahmen und Entlassungen In Kooperation mit den Jugendhilfediensten, Eltern, anderen Bezugspersonen oder Institutionen und den Gruppenleitern Entscheidungen über Aufnahme und Entlassungen von Kindern/Jugendlichen. Begleitung erster Kontakte von Kindern und Eltern in der Gruppe. Begleitung bei der Aufnahme und dem Integrationsprozess Diagnostik und Erziehungsplanung 20 Aufnahmeuntersuchung (Anamneseerhebung, psychologische Diagnostik, Abklärung des Auftrages und Erarbeiten erster Zielvorstellungen und Maßnahmen mit Jugendhilfediensten und Eltern. Zusammenarbeit mit Jugendpsychiatrien oder anderen Institutionen, die im Vorfeld tätig waren Verlaufsdiagnostik, Diagnostik zu bestimmten Fragestellungen; Zusammenarbeit mit der Schule im Rahmen von AO-SF, bei der Diagnose und Behandlung von Leistungsstörungen im schulischen Bereich; Hilfen bei der Schullaufbahn- und Berufsberatung Teilnehmende Beobachtung und Gespräche in der Gruppe im Rahmen der Erziehungsplanung Gegebenenfalls schriftliche Fixierung von besonderer Problematik, Zielvorstellungen und möglichen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele Abklärung, Einleitung und Begleitung evtl. notwendiger therapeutischer Maßnahmen außerhalb der Einrichtung Mitwirkung an Hilfeplanung gemäß 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz

19 Beratung, fallbezogene Supervision, Krisenintervention Hilfen in besonderen Krisensituationen (Weglaufen, Aggressionsausbrüche, Suizidgefahr) Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten oder Problemen einzelner Kinder Beratung, Supervision oder Hilfestellungen (Coaching) bei strukturellen und kommunikativen Problemen in der Gruppe Hilfen und Beratung bei emotionalen Problemen, die aus dem Zusammenleben mit den Kindern, Kontakten mit Eltern usw. entstehen Beratung bei praktischen und organisatorischen Problemen (bei Bedarf); Hilfen bei der Vermittlung von Freizeitaktivitäten (Vereinen, Jugendgruppen), bei der Planung von Ferienmaßnahmen usw Durchführung und Begleitung therapeutischer Maßnahmen Einzel- oder Gruppentherapie (Spieltherapie, Gesprächstherapie) in einzelnen Fällen (Diplompsychologe und Heilpädagoge) Planung, Anleitung und Supervision bei der Durchführung therapeutischer Maßnahmen in den Wohngruppen (z. B. allgemeine kognitive Förderung, Hilfen bei Teilleistungsschwächen, verhaltenstherapeutischen Maßnahmen bei z. B. Bettnässen, Phobien, Zwangshandlungen), wenn dies indiziert und ausreichend erscheint Planung, Vorbereitung und Begleitung bei externen Therapien (z. B. bei ärztlichen oder niedergelassenen Therapeuten, jugendpsychiatrischen Ambulanzen oder Beratungsstellen) Elternarbeit 5 und Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten Elternarbeit findet in Zusammenarbeit der Pädagogen in den Wohngruppen und der Verbundzentrale statt. Sie beinhaltet auch die Reflexion der Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Pädagogen in der Beziehung zum Kind, die Reflexion der Loyalitätskonflikte der Kinder sowie Pflege und ggf. Aufbau von Kontakten zu anderen Bezugspersonen, wenn die Eltern als Bezugspersonen wegfallen Elternarbeit und Eltern bezieht sich jeweils auch auf andere Bezugspersonen, z. B. Großeltern, andere Verwandte, frühere Pflegeeltern oder sonstige wichtige erwachsene Bezugspersonen.

20 Gruppenübergreifende Elternarbeit Einbeziehung der Eltern in die Erziehungsplanung (auch außerhalb der im KJHG vorgesehenen Hilfeplangespräche) Beratung der Wohngruppenleiter bei der Elternarbeit Gespräche bei Konflikten zwischen Eltern, Kindern und Wohngruppenleitern Ständige Abklärung der Möglichkeit zur Reintegration Intensive Vorbereitung der Eltern bei bevorstehender Reintegration Gemeinsame oder Einzelgespräche bei Konflikten zwischen Elternteilen/Bezugspersonen Planung und Aufbau von Kontakten zu Eltern (wenn diese unterbrochen waren), zu Verwandten oder anderen Bezugspersonen (vor allem bei Kindern ohne direkte Kontakte zu Eltern oder mit sehr problematischen Kontakten) Begleitung bei Familiengerichtsverfahren Begleitung bei Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Eltern und andere Bezugspersonen infolge von Misshandlung und Missbrauch Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten Erste Kontaktaufnahme, Terminplanung und Informationsaustausch bei Anmeldung zur Aufnahme Koordinierung und Zusammenarbeit im Rahmen der Hilfeplanung Austausch über den Verlauf der Besuchskontakte und die soziale Situation im Elternhaus Intensive Zusammenarbeit bei geplanter Reintegration Leitung Gesamtverantwortung für den pädagogischen und wirtschaftlichen Bereich. Dienstund Fachaufsicht über die Mitarbeiter der Verbundzentrale, Fachaufsicht über die Pädagogen in den Wohngruppen. 22 Erarbeitung, Festschreibung und Überprüfung der pädagogischen Konzeption Auswahl und Einarbeitung neuer Wohngruppenleiter oder Mitarbeiter des Institutes Koordinierung des pädagogischen Bereichs und der Verwaltung Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung bezogen auf die Mitarbeiter des Institutes Zusammenarbeit mit allen Stadtämtern Budgetplanung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Leistungsentgelteverhandlung gemäß 78 a g

21 Verwaltungsleistungen Budgetplanung in Absprache mit der Leitung und Bewirtschaftung der erforderlichen Haushaltsmittel Berechnung, Anforderung und Zuweisung der Entgelte für Pädagogen in den Gruppen Berechnung der Leistungsentgelte, Berechnung und Zuweisung der monatlichen Entgelte für die Kinder/Jugendlichen Berechnung, Anforderung und Zuweisung besonderer Zahlungen (Klassenfahrten, Beihilfen zu besonderen Anlässen, Lern- und Arbeitsmittel) Schriftverkehr mit anderen Ämtern und Institutionen Führen von individuellen Verwaltungs- und pädagogischen Akten Sicherstellung von Versicherungsschutz, Abwicklung von Versicherungsfällen Beschaffung von Ausweisen, Unterlagen und Bescheinigungen Ausfertigung von Bescheinigungen (bei Beurlaubungen zur Vorlage bei den jeweiligen Ämtern) Verwaltung von Gehältern der Jugendlichen in Ausbildung Sicherstellung der externen Kommunikation und Vermittlung (telefonische Erreichbarkeit während der Geschäftsstunden, Fax, ) Erstellung von Statistiken für Jugendamt und Landesjugendamt Führung der gesamtstädtischen Kosten- und Leistungsrechnung 3.3 Individuelle Leistungen Individuelle Leistungen sind solche, die bezogen auf die Problematik des Kindes/ Jugendlichen und/oder der Ursprungsfamilie sich im Prozess der Erziehungsplanung als notwendig oder wünschenswert herausstellen und vereinbart werden. Da diese Leistungen sehr spezifisch sein können, ist es nicht sinnvoll, sie in Katalogform aufzulisten; deutlicher noch als bei den allgemeinen Leistungen muss hier der Prozesscharakter betont werden (vgl. Präambel und Fußnote 3). Hier ergibt sich einerseits die Schwierigkeit der Darstellung individueller Prozesse, andererseits das Problem, dem Auftraggeber vorab Hinweise zu geben was möglich ist, was eventuell zusätzliche finanzielle Mittel erfordert und was nicht geleistet werden kann. Wir haben versucht, dies einerseits durch die Darstellung des Prozesses von der Aufnahme bis zur Fortschreibung der Erziehungsplanung (s. Diagramm Seite 28), andererseits durch Auflistung von Beispielen für mögliche Leistungen und Grenzen zu lösen. Diese Informationen sollten für die Mitarbeiter der Jugendhilfedienste ausreichen, um zur Entscheidung für eine Anmeldung zu kommen. Detailliertere Absprachen können dann im Prozess der Aufnahmeuntersuchung und der Hilfeplanung erfolgen. 23

22 3.3.1 Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich kognitive/schulische Förderung und berufliche Integration Mögliche Hilfen regelmäßige (auch tägliche) Durchführung von Förderprogrammen (z. B. Wahrnehmungsförderung, sprachliche Förderung, Förderung bei Teilleistungsstörungen in Zusammenarbeit mit dem Psychologen/Heilpädagogen des Institutes oder externen therapeutischen Diensten) enge Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrern bei besonderen sozialen Problemen oder Leistungsverweigerungen (z. B. häufige, evtl. tägliche, gemeinsame Gespräche, Führen von täglichen Mitteilungsheften über Verhalten, Hausaufgaben und entsprechende Konsequenzen in der Wohngruppe) Hospitation im Unterricht (begrenzte Zeit), Besuche der Lehrer in der Wohngruppe Bringen/Abholen zum/vom Schulbus; in Einzelfällen und für begrenzte Zeit auch direkt zur Schule Ersatzunterricht bei befristetem Schulausschluss (begrenzte Zeit) Hilfen, bei denen zusätzliche Kosten entstehen können Besuch einer privaten Ersatzschule Nachhilfeunterricht, wenn Hilfen in der Wohngruppe nicht möglich oder ausreichend sind Einsatz eines Integrationshelfers Spezifische Fördermaßnahmen, die in der Einrichtung nicht möglich sind und die durch Leistungen der Krankenkasse nicht abdeckt werden (z. B. Reittherapie, spezifische motorische Förderungen, spezielle Förderung seelisch oder geistig behinderter Kinder) Transport von und zur Schule, der längerfristig notwendig ist, aber nicht vom Schulamt übernommen wird Besondere vorschulische Förderung oder kostenpflichtiger Kindergartenbesuch Hilfen, die in unserem Rahmen nicht möglich sind Ersatzbeschulung bei Schulausschluss über einen längeren Zeitraum 24

23 3.3.2 Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich Förderung sozialer Fähigkeiten, Integration ins soziale Umfeld Mögliche Hilfen regelmäßige (evtl. tägliche) intensive Gespräche über Konflikte, problematisches Sozialverhalten mit einzelnen oder mehreren Kindern (Beratung durch Psychologen/Heilpädagogen bei Bedarf) Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung sozialer Kompetenz in der Gruppe oder im Rahmen einer Therapie (z. B. in Rollenspielen, mit Material zur Förderung sozialer Wahrnehmung, Einüben von Konfliktlösungen usw. in Zusammenarbeit mit dem Psychologen/Heilpädagogen) Intensive Hilfen bei der Integration in eine Jugendgruppe oder einen Verein (z. B. regelmäßiges Begleiten) Reduzierung sozialer Ängste und Erweiterung sozialer Kompetenz mit Hilfe eines entsprechenden Trainingsprogramms (in Zusammenarbeit mit dem Psychologen) Hilfen, bei denen zusätzliche Kosten entstehen können Gruppentherapien bei spezifischen sozialen oder emotionalen Problemen (wenn keine Kassenleistung möglich ist) Andere Therapien, die aus unterschiedlichen Gründen im Institut nicht durchgeführt werden können und für die auch nicht die Möglichkeit einer Kassenleistung oder kostenloser ambulanter Dienste besteht. Fortsetzung von oder Wunsch nach sozialen oder sportlichen Aktivitäten, die erheblich mehr finanzielle Mittel als Vereine oder Jugendgruppen erfordern Erlebnispädagogische Maßnahmen während der bestehenden Unterbringung Einzelfallhilfen bei besonderer Problematik Hilfen, die in unserem Rahmen nicht möglich sind Therapie extremer sozialer Ängste und Kontaktstörungen Reduzierung gravierender oder lang bestehender dissozialer Probleme (Prostitution, aggressive sexuelle Übergriffe, chronisches Weglaufen, Drogenabhängigkeit, schwere Delinquenz usw.) 25

24 3.3.3 Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich lebenspraktische Förderung Mögliche Hilfen Einüben grundlegender praktischer Fähigkeiten bei stark retardierten oder behinderten Kindern (z. B. Anziehen, Körperpflege, Essverhalten, Sauberkeitstraining) in Einzelfällen Training des Verhaltens im Verkehr, der grundlegenden Orientierung in der Umgebung Besonders intensive Beaufsichtigung bei Kindern, denen kein Gefahrbewusstsein zu vermitteln ist oder die aus anderen Gründen ständig im Auge behalten werden müssen Gezieltes Training zur Verselbstständigung bei Jugendlichen vor dem Wechsel in eine eigene Wohnung (z. B. regelmäßiges Planen, Einkaufen und Zubereiten von Mahlzeiten für die Gruppe; Umgang mit Institutionen usw.) Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich der Grundversorgung Mögliche Hilfen Berücksichtigung von Diätvorschriften bei Übergewicht und Allergien Intensive Betreuung bei chronischen Erkrankungen (z. B. wöchentliche Arztbesuche, Begleitung und Überprüfung täglich notwendiger Maßnahmen) Hilfen bei und Kontrolle von besonderen Maßnahmen im Bereich der Körperhygiene, der Anwendung von Hilfsmitteln usw. Hilfen, bei denen zusätzliche Kosten entstehen können Zuzahlung für besondere Hilfsmittel Zuzahlung für besondere Ferien- oder Kurmaßnahmen (z. B. Behindertenfreizeiten) Besondere Ausstattung für Allergiker Hilfen, die in unserem Rahmen nicht möglich sind 26 Krankheiten oder Behinderungen, die eine zeitliche oder fachliche Überforderung bedeuten würden

25 3.3.5 Beispiele für individuelle Leistungen im Bereich Elternarbeit Mögliche Hilfen Intensive Elterngespräche bzw. Familiengespräche zur Vorbereitung der Reintegration Intensives Einbeziehen der Eltern bei Schulkontakten, bei der medizinischen Versorgung, bei Therapien, Freizeitaktivitäten usw. Anleitung der Eltern zur Schularbeitenhilfe Hilfen, bei denen zusätzliche Kosten entstehen können Durchführung einer intensiven Familienberatung (Unterstützung durch oder Einbeziehung der Wohngruppenleiter ist möglich) Begleitete Elternbesuche bei weiteren Entfernungen Beispiele für individuelle Leistungen bei Ablösung aus der Gruppe und Verselbständigung zusätzliche Hilfen Betreuung eines Jugendlichen in eigener Wohnung im Rahmen eines ausgelagerten Heimplatzes (der Platz in der Gruppe wird nicht neu besetzt) Hilfen, bei denen zusätzliche Kosten entstehen können Betreuung eines Jugendlichen in eigener Wohnung im Rahmen eines festen Stundenkontingents in organisatorischer Verantwortung der Wohngruppe durch den Leiter und/oder einer Zusatzkraft 3.4 Ausblick und Anhang Wir fassen die hier vorgelegte Leistungsbeschreibung als ein Konzept auf, dass die Möglichkeiten und Grenzen unserer Angebote absteckt. Sie soll eher eine Diskussionsrichtlinie für Zielvereinbarungen als ein starrer Angebotskatalog sein. In Einzelfällen sind besondere Vereinbarungen denkbar. Im Rahmen eines Diskussionsprozesses mit den Auftraggebern (Dortmunder Jugendhilfediensten und auswärtigen Jugendämtern) sind natürlich auch weitere Modifikationen des Leistungsangebotes denkbar. Bereits erfolgt sind die Erweiterung des Angebots in Wohngruppen bei Verzicht auf das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen und die Angebote im ambulanten Bereich. Bei der Folgebetreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht eine enge Kooperation mit anderen Trägern. 27 Das folgende Diagramm soll noch einmal den Ort der Leistungsbeschreibung im Prozess der Zusammenarbeit aller an der Hilfeplanung Beteiligten darstellen.

26 Leistungsbeschreibung im Prozess der Jugendhilfe Anbieter der Leistung Städt. Institut für erzieherische Hilfen Inanspruchnahme der Leistung Jugendamt und Eltern Leistungsbeschreibung Informationen über das Kind nein ja ja nein Entscheidung über Aufnahmeuntersuchung Diagnostik Tests, Verhaltensbeobachtung, Auswertung von Berichten/Gutachten Aufnahmegespräch Kind, Eltern, Jugendamt, andere Institutionen, SIEH (Institutsleitung, Psychologe, Elternarbeit, Heilpädagoge) Entscheidung über Anmeldung nein ja ja nein Entscheidung über Aufnahme Entscheidung über Aufnahme Interne Gespräche Gruppe, Psychologe, Heilpädagoge, Schulgespräche, Gespräche mit externen Therapeuten Erster Hilfeplan Erste Festlegung von Zielen und pädagogischen Maßnahmen Vereinbarung individueller Leistungen (Pkt. 3.3 der Leistungsbeschreibung) Hilfeplangespräche Kinder/Eltern/Jugendamt/ Wohngruppenleiter/Elternarbeit (ggf. Psychologe, weitere Helfer) Gespräche Jugendamt/ Eltern Therapeuten, andere Helfer Legende Planungsprozesse: Ziele und Hilfen festlegen 28 Fortschreibung des Hilfeplanes Modifizierung und Präzisierung der früheren Hilfepläne: Welche Zielen wurden erreicht, welche müssen modifiziert werden. Vereinbarung individueller Leistungen (Pkt. 3.3) Vorhandene Informationen/ Infomationsgewinnung und Auswertung Gespräche: Austausch von Informationen, Diskussionen über Ziele und Hilfsmöglichkeiten Digitale (Ja/Nein) Entscheidungen

27 Selm-Bork Lünen-Brambauer Lünen-Horstmar Mengede Eving Scharnhorst Lütgendortmund Innenstadt- West Innenstadt- Ost Aplerbeck Hombruch Hörde Verbundzentrale Standorte unserer Wohngruppen

28 Städt. Institut für erzieherische Hilfen Erziehungshilfe für junge Menschen in Wohngruppen Hoher Wall Dortmund (Innenstadt) Telefon (0231) Herausgeber: Stadt Dortmund, Jugendamt/Institut für erzieherische Hilfen Redaktion: Ulrich Bösebeck (verantwortlich), Erika Dreistein Gestaltung: Dortmund-Agentur Druck: Dortmund-Agentur, Graphischer Betrieb Texte dürfen ohne Genehmigung des Herausgebers nicht wiedergegeben oder vervielfältigt werden.

29

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