Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den Bekstrasse 5a Gettorf
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1 1 Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den Bekstrasse 5a Gettorf Deutschland Presseverteiler Person der Ringvorsorge 1 - Schutzgemeinschaft gem. Art. 1 UN Res. 53/144 Weltanschauungsgemeinschaft i.s.d. Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot Streitgenossenschaft gem. 59 ZPO 2 Birgit Willikonsky Fax: Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Deliusstraße Kiel Ministerpräsident Schleswig-Holstein Fax: Peter Harry Carstensen Düsternbrooker Weg Kiel Antidiskriminierungsstelle des Bundes Fax: Glinkastraße Berlin An den Kanzler Fax: des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Europarat F STRASBOURG CEDEX 1http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/ 2Bundesnotarkammer Register-Nr
2 2 EU-Mission - Botschaft und Konsulat und Delegation der Europäischen Kommission gem. EU Annex DOC über die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Unter den Linden 78 Fax: Berlin Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Fax: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle Herrn Dr. Hiegart/Verwaltung Schloßbezirk Karlsruhe Auswärtiges Amt Fax: Berlin for information only United Nations Office at Geneva Fax: Palais des Nations Avenue de la Paix Geneva 10 Switzerland Staatsanwaltschaft Kiel Fax: Schützenwall Kiel Human Rights Watch Fax: Poststraße 4/ Berlin
3 3 Beschwerde/Petition gemäß Artikel 9 der UN Resolution 53/144 wegen anhaltender Verweigerung Ihrer u.a. Wiedergutmachungspflicht Diskriminierung gemäß Artikel 7 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Diskriminierung gemäß Artikel 26 des UN Zivilpaktes Diskriminierung gemäß Artikel 2 (2) des UN Sozialpaktes Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen Diskriminierung wider Artikel 14 EMRK bzw. Protokoll Nr. 12 zur EMRK Weitere Konkretisierung meiner Beschwerde gem. Art. 34 EMRK anhand EU Annex DOC i.v.m. Protokoll Nr. 12 zur EMRK 3 Insbesondere Rechtsbeugung, wegen b.b. schwerwiegender Verletzung der Menschenrechte in Form unzähliger Willkürakte in Bezug auf alle einschlägigen Völkerrechtsquellen zu gesundheitlichen Lasten tausender Menschen (b.b.) betr. insbesondere 1. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 2. UN Resolution 53/ UN Resolution 56/83 insb. wegen anhaltender Verweigerung der Wiedergutmachung 4 4. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember UN Sozialpakt 5. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember UN Zivilpaktes 6. UN Resolution 217 (III) 7. Rl. 89/391/EWG 8. Arbeitsschutzgesetz 5 9. Artikel 25 GG a BGB i.v.m. der Resolution 53/ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 12.Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 UN Antifolterkonvention betreffend meine 3 Nur für den Kanzler des EGMR 4 Betreffend die Massenerkrankungen an den Schulen S-H und betr. meine Personen als Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144 und EU Annex DOC Betreffend die Massenerkrankungen an den Schulen S-H (b.b.) und betr. meine Personen als Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144 und EU Annex DOC
4 4 Person wegen Körperverletzung insb. durch die Personen Engler, Richterin Heimann und Richterin Becker 13. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Nötigung Prozessbetrug Körperverletzung durch Zufügen einer Schwerbehinderung Körperverletzung durch Zufügen einer vollen Erwerbsminderung Sehr geehrte Frau Willikonsky, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Carstensen, ergänzend zu meinen vorangegangenen Beschwerden und Einlassungen lege ich gegen Ihr völkerrechtswidriges Verhalten und das der o.a. Personen insb. aufgrund schwerer Diskriminierung wegen meiner Weltanschauung als Menschenrechtsverteidiger gemäß UN Res. 53/144 / EU Annex DOC o.a. Beschwerden ein und bitte darum, endlich anzuerkennen, dass völkerrechtliche Individualbeschwerden stets wirksam sein müssen, was bisher nicht geschah! Auch die rasche Bearbeitung erfolgte bislang nicht. Insofern mahne ich erneut und zum etlichen Male die resolutions- und konventionskonforme Bearbeitung meiner Beschwerden insb. gem. Artikel 9 der UN Resolution 53/144 und betr. die b.b., Ihnen mehrfach in Erinnerung gerufene Wiedergutmachung an und fordere Sie auf, umgehend Ihren völkerrechtlchen Pflichten nun endlich nachzukommen. Den Staatsanwalt fordere ich als Menschenrechtsverteidiger i.s.d. UN Res. 53/144 bzw. EU Annex DOC auf, nun endlich die UN Resolution 45/120 i.v.m. den für Sie verbindlichen Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte 6 nun endlich einzuhalten und umzusetzen und sich pflichtiggemäß dafür einzusetzen, dass die b.b. schweren Menschenrechtsverletzungen einer Strafjustiz zugeführt werden, damit eine Gerechtigkeit i.s.d. vg. Völkerrechts überhaupt entstehen kann. Anderfalls werden die Menschenrechtsverletzungen weiterhin, wie durch den 6 Angenommen vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger, der vom 27. August bis zum 7. September 1990 in Havanna, Kuba, stattfand, und von der Generalversammlung durch Resolution 45/120 vom 14. Dezember 1990 gebilligt.
5 5 b.b. aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes 78 nunmehr bewiesen, weiter anhalten. Eine Gerechtigkeit i.s.d. vg. Richtlinien kann niemals entstehen, wenn Sie, wie bisher unter Missachtung vg. Völkerrechts bzw. bei vorliegenden Menschenrechtsverletzungen wider besseren Wissens einfach wegschauen und sich auf Ihre politische Weisungsgebundenheit zurückziehen und die Verursacher von Menschenrechtsverletzungen weiter machen, wie bisher und/oder für ihre Verbrechen an die Menschlichkeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dieses Verhalten des Wegschauens jedenfalls, sieht die Normenhierarchie keinesfalls vor und macht Sie wegen völkerrechtswidriger Handlungen i.s.d. UN Res. 56/83 i.ü. wiedergutmachungspflichtig. Den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen fordere ich als Menschenrechtsverteidiger i.s.d. der UN Res. 53/144 bzw. EU Annex DOC auf, nun endlich das Völkerrecht der Vereinten Nationen und das der Europäischen Gemeinschaft anzuerkennen und in obiger Angelegenheit rasch aktiv tätig zu werden und nicht wie bisher zu schweigen, wegzuschauen und das b.b. Völkerrecht nicht zu beachten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bitte ich um weitestgehende Unterstützung bei meinem Anliegen zur Rehabilitation und Wiedergutmachung. Human Rights Watch bitte ich um weitestgehende Unterstützung bei meinem Anliegen zur Rehabilitation und Wiedergutmachung, da Menschenrechte nicht gewahrt werden können, wenn Menschenrechtsverteidiger nicht geschützt und unterstützt werden. Das auswärtige Amt bitte ich um weitestgehende Unterstützung bei meinem Anliegen zur Rehabilitation und Wiedergutmachung, da Menschenrechte nicht gewahrt werden können, wenn Menschenrechtsverteidiger nicht 7http:// - Dort Seite 125 8http:// - Dort Seite 161
6 6 geschützt und unterstützt werden. Den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes bitte ich um weitestgehende Unterstützung bei meinem Anliegen zur Rehabilitation und Wiedergutmachung, da Menschenrechte nicht gewahrt werden können, wenn Menschenrechtsverteidiger nicht geschützt und unterstützt werden. Den Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bitte ich anzuerkennen, dass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 EMRK und gegen das Protokoll Nr. 12 zur EMRK wegen meiner Weltanschung als Menschenrechtsverteiger i.s.d. EU Annex DOC vorliegt, da ich wegen der rechtmäßigen Ausübung meiner Weltanschauung gem. Artikel 1,10 und 11 der UN Res. 53/144 bzw. gem. EU Annex DOC mittels Mobbing 9, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses in die Schwerbehinderung und in die volle Erwerbsunfähigkeit durch b.b. Personen getrieben wurde, wobei ich nicht ausschließen kann, dass in diesem Zusammenhang auch Korruption eine besondere Rolle gespielt hat. Jedenfalls fühlte ich mich zu Zeiten meiner Beschäftigung auch ständig politisch verfolgt, bespitzelt und verdächtigt. Hierzu mussten Personen aufgefordert worden sein. Mit oder ohne Vergünstigungen hierzu. Ich wurde bei der Ausübung meiner Weltanschauung als Menschenrechtsverteidiger wie ein Staatsfeind behandelt und niedergemacht. Von den Gerichten 10 und von der Behörde. Freundliche Grüße Sich.-Ing.Jörg Hensel 9 Auch unter Beteiligung insb. der Richterinnen Heimann und Becker 10 Insbesondere stundenlanges ekstatisches Anschreien durch die Richterin Becker, wie im Volksgerichtshof, vor einem Saal voller Zeugen und Presse b.b..
Birgit Willikonsky Fax: 04316044100 Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Deliusstraße 22
1 Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den 08.04.2010 Bekstrasse 5a 24214 Gettorf Deutschland Person der Ringvorsorge 1 - Schutzgemeinschaft gem. Art. 1 UN Res. 53/144 Weltanschauungsgemeinschaft i.s.d. Protokolls
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Schutzgemeinschaft Gettorf, den 12.02.2010 Ringvorsorge 1 Sich.-Ing. Jörg Hensel Bekstrasse 5a 24214 Gettorf Birgit Willikonsky Per Fax: 0431 6044100 Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein
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Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den 08.06.2010 Bekstrasse 5a 24214 Gettorf Deutschland Person der Ringvorsorge 1 - Schutzgemeinschaft gem. Art. 1 UN Res. 53/144 Weltanschauungsgemeinschaft i.s.d. Protokolls
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1 Ringvorsorge - Schutzgemeinschaft gem. Art. 1 UN Res. 53/144 Weltanschauungsgemeinschaft i.s.d. Protokolls Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot
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1 Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den 13.02.2012 Bekstrasse 5a 24214 Gettorf Birgit Willikonsky via pressestelle.lagsh@arbgsh.landsh.de Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Deliusstraße
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1 Gettorf, den 09.03.2014 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger 1 i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
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1 Gettorf, den 12.03.2014 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger 1 i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
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1 Gettorf, den 18.04.2014 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger 1 i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
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1 Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, 24.02.2012 Bekstrasse 5a 24214 Gettorf Menschenrechtsverteidiger gem. UN Resolution 53/144, sowie EU Annex DOC 10110-06 Staatsanwaltschaft Kiel Frau Tallich Knooper Weg
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1 Memo: Front Line - The International Foundation for the Protection of Human Rights Defenders Head Office Second Floor Grattan House Temple Road Blackrock Co. Dublin Ireland Fax: 0035312121001 Deutschland
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Deutschland /Gettorf, den 29.08.2016 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger 1 i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06
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1 Gettorf, den 10.Januar 2013 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
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