Europas Werte von innen und außen : Die EU als normative power?
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- Jasper Becker
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1 Anne Faber Europas Werte von innen und außen : Die EU als normative power? Flüchtlingsproblematik und Asylpolitik
2 Organisation Begrüßung TN-Liste Fragen?
3 Sitzungsaufbau Einstieg: Diskussionsleitfrage und Thesen Referat Hr. Weiß + Fragen und Diskussion zum Referat Besprechung der Vorbereitungsfragen Zusammenfassung
4 Veranstaltungsplan Termine Themen I. Theoretische und methodische Grundlagen: Normen und Werte in den IB II. Konstruktion, Funktion und Wandel eines europäischen Wertekanons III. Rolle und Reichweite von Normen und Werten in europäischen Politiken + Wirkung und Perspektiven
5 Einstieg: Diskussionsleitfrage Flüchtlingsproblematik und Asylpolitik Leitfrage: Welche normative Position drückt sich in der EU- Flüchtlings- und Asylpolitik aus? (Handelt es sich bei der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik um eine wertegeleitete europäische Politik? In welchem Umfang ist überhaupt erwartbar, dass eine staatliche Asyl- und Flüchtlingspolitik primär an Werten und Normen ausgerichtet ist? )
6 Einstieg: Thesen 1. Die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik ist primär einem Sicherheitsdiskurs unterworfen (Abwehr von Gefahren) und erst an zweiter oder dritter Stelle geleitet von der Idee universeller Menschenrechte (Schutz vor Verfolgung). 2. Es besteht ein konstanter Konflikt zwischen europäischen Regelungen und internationalen Menschenrechtsnormen (vgl. Regelungen zur Familienzusammenführung). 3. Eine weitergehende Vergemeinschaftung in diesen Politikfeldern ist auf absehbare Zeit nicht wahrscheinlich.
7 Einstieg Genfer Flüchtlingskonvention (1951) Flüchtlinge = Personen, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie Staatenlose, die sich deshalb außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden; Ziel: möglichst einheitlicher Rechtsstatus für Menschen, die keinen diplomatischen Schutz ihres Heimatlandes mehr genießen anerkannte Flüchtlinge sind solche, die verfolgt werden wegen: Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politischer Überzeugung Rechte eines Flüchtlings: Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland (Art. 3) Religionsfreiheit (Art. 4) wobei hier nur das sog. Gebot der Inländergleichbehandlung gilt, d. h. Flüchtlinge und Staatsbürger werden in ihrer Religionsfreiheit gleichgestellt; Einschränkungen für Staatsbürger dürfen dann auch für Flüchtlinge gelten. freier Zugang zu den Gerichten (Art. 16) Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28) Schutz vor Ausweisung (Art. 33, Non-Refoulement-Prinzip (Grundsatz der Nichtrückschiebung)) (Quelle:
8 Referat Hr. Weiß + Fragen und Diskussion zum Referat
9 Vorbereitungsfragen 1. Welches sind die Leitmotive für die Europäisierung in den Politikfeldern Migration und Asyl? 2. Welche Hürden gibt es für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in diesen Bereichen? 3. Lässt sich argumentieren, dass die EU in der Asyl- und Migrationspolitik als normative power agiert?
10 1. Leitmotive spillover -Effekt der vier Freiheiten im Binnenmarkt (Substituierung des Wegfalls der internen Grenzkontrollen durch gemeinsame Kontrolle der EU-Außengrenzen) und/oder burden-sharing als gemeinsame Präventivmaßnahme der EU- Mitgliedstaaten gegen plötzliche Flüchtlingsströme? Informations- und Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten Fokus EU-Gemeinschaftspolitik: gemeinsame Kontrolle und Schutz der Außengrenzen Abwehr irregulärer Migration Festung Europa (Schwerpunkte Malta, Süditalien/Lampedusa, Landgrenze Türkei/Griechenland): Gründung von FRONTEX 2005; Dublin II (2003) (Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist)
11 1. Leitmotive Rücknahmeabkommen mit Herkunfts- und Transitländern; zunehmend auch Präventivmaßnahmen und Information Asyl- und Migrationspolitik als Bestandteil der Sicherheitspolitik/Sicherheitsstrategie der EU ( securitisation )
12 2. Hürden 1. Divergenz und Heterogenität der EU- Mitgliedstaaten: sehr unterschiedliche historische Erfahrungen der EU- Mitgliedstaaten mit Migration geographisch und historisch divergente Migrationsbewegungen (Nachbarschaft, Historie, politische Verbindungen, rechtliche Kategorisierung und Behandlung) sehr unterschiedlicher Migrationsdruck (I; Gr); (zu) geringe Solidarität unter den Mitgliedstaaten Unterscheidung zwischen Zu- und Abwanderungsländern innerhalb der EU Folge: Migrationspolitik eines der jüngsten gemeinschaftlichen Politikfelder
13 2. Hürden 2. Folgen für und Grenzen der Europäisierung: seit Ende der 1990er Jahre schrittweise Einführung von Mehrheitsentscheidungen (Visapolitik, Familienzusammenführung; Aufnahme von Studierenden und Forschern), aber: weiterhin stark souveränitätsgeprägtes Politikfeld Mitgliedstaaten der EU behalten sich als souveräne Nationalstaaten Entscheidungen über Zuwanderung als Kernkompetenz im innenpolitischen Bereich weiterhin vor: Einstimmigkeit als grundsätzlich dominierendes Prinzip Integrationsmaßnahmen: keine rechtlich bindende Harmonisierung vorgesehen Fokus EU-Gemeinschaftspolitik: gemeinsame Kontrolle und Schutz von Außengrenzen (Visapolitik) Festung Europa
14 3. EU-Asyl- und Migrationspolitik als normative Politik? deutlich zutage tretendes Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Menschenrechten (EU-Interessen und Werten) erwartbar? free-riding incentives für Staaten/EU bei der Einführung und Durchsetzung restriktiver Asyl- und Flüchtlingspolitik? deshalb: gemeinsame europäische Lösungen bedeuten einen Mehrwert für den Asyl- und Flüchtlingsschutz (These Thielemann/El-Anany): The analysis of these two EU legislatives suggests that European cooperation and the development of the common asylum law on the basis of EU minimum standards in this area has curtailed regulatory competition and in doing so has largely halted the race to the bottom in protection standards in the EU (S. 216).
15 3. EU-Asyl- und Migrationspolitik als normative Politik? und: EU-Asyl- und Migrationspolitik im Vergleich zu anderen industrialisierten Ländern nicht restriktiver sowie Stabilität (in Bezug auf Aufnahmezahlen) (Argument Thielemann/El-Anany, S. 225) dennoch: Asyl- und Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene weit weniger von normativen Argumenten geleitet als von einer normative power erwartbar wäre! Schutz dieser Normen durch die Judikative, nicht die Exekutive (vgl. Entscheidungen dt. Verwaltungsgerichte zu Überstellungen nach Gr seit 2008; Entscheidung BVerfG 2009; Bundesinnenministerium: Selbsteintritt bis 2012; Urteil EuGhM 2011 gg. Belgien: keine Überstellung nach Gr; Verurteilung Gr wegen Haft- und Lebensbedingungen für Asylbewerber (Verstoß gegen Artikel 13 EMRK, Recht auf wirksame Beschwerde ))
16 Zusammenfassung 1. Bei der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik handelt es sich nicht um eine primär werte- und normengeleitete Politik: Im Vordergrund stehen Sicherheit und Abwehr irregulärer Migration, auch durch Kooperation mit Drittstaaten (Transitländern). Dies kann aber auch als legitime Basis dieser Politik betrachtet werden; Probleme treten allerdings dann auf, wenn die europäischen Regelungen klar gegen Menschenrechtsnormen verstoßen Rechtsschutz!
17 Zusammenfassung 2. Eine weitergehende Vergemeinschaftung auf europäischer Ebene ist nur unter anhaltend hohem Migrationsdruck vorstellbar: Heterogenität der MS, fehlende Solidarität unter den EU-MS sowie nationale Souveränitätsvorbehalte in sensiblen innenpolitischen Bereichen stellen substantielle Hürden auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Politik dar.
18 Vorbereitungsfragen zum Inwiefern lässt sich argumentieren, dass die EU (afrikanische) Staaten durch ihre Entwicklungspolitik ermächtigt? 2. An welche Grenzen stößt die EU- Entwicklungspolitik?
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