AK Asyl Backnang.
|
|
|
- Ralph Walter
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1
2 Aktivitäten des AK Asyl Deutschkurse: mit Lehrer für Anfänger und Fortgeschrittene individuelles Lernen am Montagnachmittag Asylcafé jeden ersten Dienstag im Monat Beratung & Hilfe: bei persönlichen Problemen Unterstützung bei Behörden & in rechtlichen Dingen Öffentlichkeitsarbeit interne Kommunikation ( Fallrunde ) 2
3 Asylbewerberzahlen bis 2014 Entwicklung der Asylbewerber-Zahlen bis
4 EU-Asylbewerberdichte Schweden Ungarn Malta Österreich Dänemark Schweiz Deutschland Norwegen Luxemburg Niederlande Belgien Italien Frankreich Griechenland 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 Anzahl Asylbewerber pro Tausend Einwohner (Erstanträge) Quelle: EUROSTAT 6,8 4,2 2,8 2,8 2,4 2,3 2,1 2,0 1,9 1,3 1,1 1,0 0,8 0,8 4
5 Artikel 16 a Grundgesetz (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. sicherer Drittstaat : (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten... werden durch Gesetz... bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. sicheres Herkunftsland : (3) Durch Gesetz... können Staaten bestimmt werden, bei denen... gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet... Rechtsverfolgung nach Abschiebung : (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird... durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden... Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen. In Folge GG-Änderung: Asyl-Ausführungsgesetze 5
6 Asylverfahren (vereinfacht) 6
7 Einschränkungen (1) Zuteilung des Wohnortes: Verteilung auf die Bundesländer nach Quotenverfahren Gemeinschaftsunterkunft: zuständig: Landkreis ( untere Aufnahmebehörde ) Wohnpflicht dort während des Asylverfahrens (Ausnahmen möglich) Mit Ende Asylverfahren oder nach zwei Jahren: Anschlussunterbringung Wohn-/Schlafraum: 4,5 qm pro Person Monatliche Netto-Leistungen (2015): 336 : Grundleistungen (Ernährung, Kleidung, Hygiene): 193 Bargeld ( Taschengeld ): 143 RMK: Gesamt-Auszahlung auf Girokonto Entspricht Hartz IV 399 bei vergleichbaren Leistungen (LRA bezahlt Pauschale v. 33 Strom/Heizung & 30 Einrichtg./Haushaltsgegenstände) 7
8 Einschränkungen (2) Residenzpflicht: beschränkt auf Deutschland (ab Nov. 2014) Arbeitserlaubnis spät und eingeschränkt: erste 3 Monate: keine Arbeitserlaubnis danach bis Ende 15. Monat: Vorrangprüfung & Lohn-Überprüfung Bis Ende 48. Monat: Lohnüberprüfung medizinische Versorgung: eingeschränkt auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände Bezahlung über Arztschein, nicht über Krankenkasse großzügigere Praxis im Rems-Murr-Kreis Kindergarten und Schule: Rechtsanspruch nach drei Monaten in Deutschland 8
9 BAMF-Bescheid & Reaktion Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt : Klage (1 Woche!), hat aber keine aufschiebende Wirkung, deshalb: Antrag (1 Woche!) nach 80,5 VwGO (zur Anordng. der aufsch. Wirkg.) der Antrag wird abgelehnt : Klage innerhalb von zwei Wochen beim VG Stuttgart Dublin-Fall: der Asylantrag ist unzulässig Abschiebung nach x wird angeordnet Klage (2 Wochen), hat aber keine aufschiebende Wirkung, deshalb: Antrag (1 Woche!) nach 80,5 VwGO (zur Anordng. der aufsch. Wirkg.) Wenn die Abschiebung in das europäische Herkunftsland nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt, muss BAMF das Asylverfahren übernehmen. Derzeit sind fast 30 % aller Asylanträge Dublin-Verfahren, viele Kirchenasyl-Fälle dazu 9
10 Aufenthalts-Status-Formen Aufenthaltsgestattung: Status des Asylbewerbers bis zum rechtskräftigen Abschluss seines Asylverfahrens. Unterhalt vom Landkreis oder durch eigene Arbeit. Duldung: Status nach negativem Ausgang des Asylverfahrens (incl. Gerichtsverfahren). Duldung heißt Aussetzung der Abschiebung, der Flüchtling ist vollziehbar ausreisepflichtig. Wird für drei oder 6 Monate erteilt und muss immer wieder erneuert werden. Unterhalt vom Landkreis oder durch eigene Arbeit. Aufenthaltserlaubnis: Status nach positivem Ausgang des Asylverfahrens mit unterschiedlicher Qualität (siehe Flüchtlingsanerkennung ). Anspruch auf Integrations-Kurse. Unterhalt vom Job-Center oder durch eigene Arbeit. Niederlassungserlaubnis: Unbefristeter Aufenthaltstitel. Erwerbstätigkeit, auch selbständig, erlaubt. 10
11 Flüchtlingsanerkennung (1) Asylberechtigter (16 a GG oder Genfer Flüchtl. Konv.): Schutz bei staatlicher Verfolgung wegen politischer oder religiöser Überzeugung, Rasse, Nationalität Keine Berechtigung bei Einreise über sicheren Drittstaat Aufenthaltserlaubnis (AE) nach 25,1 AufenthG für drei Jahre (danach Niederlassungserlaubnis) oder Flüchtlingsausweis des UNHCR Flüchtlingseigenschaften ( 60, Abs. 1 AufenthG): Abschiebe-Schutz bei Verfolgung wegen politischer oder religiöser Überzeugung, Rasse, Nationalität, oder Zugehörigkeit zu bestimmter sozialer Gruppe (auch sexuelle Orientierung) Schutz gilt auch bei nicht-staatlicher Verfolgung, wenn der Staat keinen Schutz gewähren kann oder will AE nach 25,2 AufenthG für drei Jahre 11
12 Flüchtlingsanerkennung (2) Subsidiärer Schutz ( 60, Abs. 2, 3, 5 & 7 AufenthG): Abschiebeverbot, wenn bei Abschiebung ernsthafter Schaden droht: Folter ( 60, Abs. 2) Todesstrafe ( 60, Abs. 3) Verbot durch Menschenrechtskonvention ( 60, Abs. 5) Erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ( 60, Abs. 7) (Aufenthaltserlaubnis nach 25,3 (evtl. auch 25,2) AufenthG für 1 oder 2 Jahre, Ermessensspielraum der Ausländerbehörde) Humanitäre Schutzmöglichkeiten: Aufenthaltserlaubnis 25,5 AufenthG für vollziehbar Ausreisepflichtige bei Unmöglichkeit der Ausreise, Ermessen der Behörde. Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz Ministerielle Bleiberechtsregelungen ( Sonderaktionen ) Härtefallkommission: Gnadenakt nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten 12
13 Asyl-Gesetze Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): 1993, keine wesentliche Gesetzes-Änderung bis heute regelt Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber und Geduldete vorrangig Sachleistung bei Arbeitsverdienst Kürzung der Leistungen Bundesverfassungsgericht 2012: Leistungen müssen Hartz IV entsprechen Aufenthaltsgesetz (AufenthG): regelt die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in D Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG): Landesgesetz, regelt die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen regelt die Finanzen zwischen Land und unteren Aufnahmebehörden Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG): regelt das Asylverfahren in Deutschland 13
Anerkennungsformen im Asylverfahren
Anerkennungsformen im Asylverfahren Politisches Asyl nach dem Grundgesetz Art 16 a, GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht In Verbindung mit der Drittstaatenregelung 25 (1) Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis
Einführung in das Asylverfahren
Einführung in das Asylverfahren Eine Präsentation von Konkrete Solidarität Frankfurt Sie finden die Präsentation auf unserer Homepage: https://nksnet.wordpress.com/asylum/ Gerne kommen wir auch in Ihre
Faktencheck Flucht & Asyl KF Willich
Faktencheck Flucht & Asyl 26.02.2015 KF Willich Entwicklung der Asylbewerberzahlen 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Bundesamt für Migration
Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling
Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling 1) Meldung bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Erhebung der persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort, Heimatstaat, mitreisende Familienangehörige
Rechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland
Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
Menschen ohne Rechte? Migrationspolitik in Europa. Dr. Julia Schulze Wessel
Menschen ohne Rechte? Migrationspolitik in Europa Dr. Julia Schulze Wessel Dresden, 08.05.2012 Artikel 16, Abs. 2 GG Politisch verfolgte genießen Asylrecht. 11.05.2012 Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr.
RAA BRANDENBURG NL. FRANKFURT(ODER) Flucht und Asyl. Allgemeine Informationen zu Asyl in Deutschland
RAA BRANDENBURG NL. FRANKFURT(ODER) Flucht und Asyl f Allgemeine Informationen zu Asyl in Deutschland DEFINITION FLÜCHTLING Ein Flüchtling ist laut Definition eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatstaates
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
Sobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Jugendliche diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 [email protected] www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
Ablauf eines Asylverfahrens
Ablauf eines Asylverfahrens Der Flüchtling wird nach der Einreise registriert. Der Flüchtling wird in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung untergebracht. ggf. Verteilung des Flüchtlings in ein anderes
Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land
Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land 1. VORBEMERKUNGEN - Asylbewerber sind Personen mit Asylgesuch ab Einreise
Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters
Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Gliederung 1. Grundbegriffe 2. Grundvoraussetzungen 3. Rechtsschutz 4. Fallbeispiele 1. Grundbegriffe Asyl Sicherer Drittstaat Sicherer Herkunftsstaat Flüchtlingseigenschaft
Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten?
Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten? 2 Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe Februar 2016
Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts
Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts Präsentation Forum Flüchtlingshilfe Christiane Lex-Asuagbor Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht
Flüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme
Flüchtlinge im Kreis Paderborn Praktika/ Arbeitsaufnahme Warum Asylbewerber oder Asylberechtigte einstellen? Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration
Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht
Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was Teil 1: Aufenthaltsrecht M. Wald, Ausländerbehörde Bonn Alle Folien: Quelle www.bamf.de 2 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat entschieden: (Informationen
Wilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte
Wilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte Migration Gestern, heute und morgen Ich war fremd und Ihr habt mich aufgenommen Mt 25,35 Migration hat einen Namen und ein Gesicht Deutschland
1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden Asylanträge in Deutschland seit 2011 Quelle: BAMF Herkunftsländer im Februar 2015 Quelle: BAMF Vorläufige Unterbringung ( 6 16 Flüchtlingsaufnahmegesetz
Flucht und Asyl. Einführung in die europäische Asylpolitik und die Asylbetreuung in Deutschland
Flucht und Asyl Einführung in die europäische Asylpolitik und die Asylbetreuung in Deutschland Mathias Schmitt Dipl. Sozialpädagoge (FH) Caritas Flüchtlingsberatung Eichstätt Inhalt der Einführung 1. Flucht
Freizügigkeit 1. und 2. Klasse?
Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Ein Überblick über die unterschiedlichen Status und Rechtsansprüche von EU- Migrant/Innen in Deutschland 1 2 Inhaltsübersicht 1. Definition, Problemansatz und Statistik
Bürgerinformationen Asyl. Haimhausen
Bürgerinformationen Asyl Haimhausen 21.03.2016 Art. 16a Grundgesetz (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften
Einführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014
deutsche und europäische Asylsystem 04.11.2014 Juana Remus, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Aufenthaltszwecke C. Aufenthaltstitel D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
Wolfgang Grenz. Heidelberg,
Wolfgang Grenz Heidelberg, 29. 6. 2017 40,8 Mill. Binnenvertriebene 21,3 Mill. Flüchtlinge 3,2 Mill. Asylsuchende 4,4 Mill. Flüchtlinge in Europa Syrien: 4,9 Millionen Afghanistan: 2,7 Millionen Somalia:
Schutzsuchende. anerkannter Schutzstatus. offener Schutzstatus. abgelehnter Schutzstatus. Resettlement, humanitäre Aufnahme durch Bund oder Länder
Schutzsuchende Übersicht Zu- und Abgänge Veränderungen des Schutzstatus Asylverfahren Resettlement, humanitäre Aufnahme durch Bund oder Länder offener Schutzstatus Ankunft und Registrierung Ankunftsnachweis
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Das Asylverfahren Asylgesuch wird oft an der Grenze,
Rechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge
Rechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge Nina Hager (Referentin für Rechtspolitik) Gliederung I. Wer? Asylsuchende Geduldete Flüchtlinge/Subsidiär
Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz
Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom 28.08.2013 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten
Asylverfahren und Grundlagen des Flüchtlingsrechts (Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
(Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz Aufenthaltsstatus nach der Registrierung und vor dem Stellen des Asylantrags Am 5. Februar 2016 ist das
Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC
Wiederholungseinheit - 9.2.2016 - RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC 1 1. Welche Rechtsquellen sind im Flüchtlingsrecht allgemein zu beachten? 2 Völkerrecht insb. Genfer Flüchtlingskonvention
Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation
Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation Schulung am 27.01.2016, Birkenwerder! Rechtsanwältin Julia Kraft!1 Themen der Schulung! 1. Überblick über das Asylverfahren 2. Rechte von Flüchtlingen!2 1. Überblick
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts
Kapitel 1. Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts A. Menschen zwischen Staaten Gründe für Migration und Flucht B. Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland von der Ausländerpolizeiverordnung
Vortrag zum Ausländerrecht. Kreisverwaltung
Vortrag zum Ausländerrecht Landkreis Leer Ausländeramt 10 Sachbearbeiter/innen betreuen zur Zeit 11.419 Ausländer = ca. 1.100 Ausländer pro SB (anerkannte Asylbewerber werden als Ausländer registriert)
Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling
Das Asylverfahren Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling (nach 3 AsylVfG und Art. 16 a GG) ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Danach ist ein Flüchtling eine Person,
Asylverfahren in Hessen Wege von der Einreise bis zur Unterbringung im Landkreis
Asylverfahren in Hessen Wege von der Einreise bis zur Unterbringung im Landkreis Vortrag im Rahmen der Infoveranstaltung des Imbuto ev Fronhausen Flüchtlinge in Fronhausen Was habe ich damit zu tun? Marlies
Folie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg
Folie 1 Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg Asylbewerber im Landkreis Aichach-Friedberg 1. Asylrecht 2. Aktuelle Zahlen 3. Asylverfahren 4. Wichtige Eckpunkte 5. Unterbringung 6. Asylbewerber
Rechtliche Aspekte zu Flüchtlingsfragen. Rechtsanwalt Rolf Stahmann Deutscher Anwaltverein
Rechtliche Aspekte zu Flüchtlingsfragen Rechtsanwalt Rolf Stahmann Deutscher Anwaltverein Tagesspiegel vom 01.08.2013: Politik sucht nach Lösungen für Protestcamps In Berlin, München und Hamburg zelten
Flüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?
Flüchtlinge und Asylbewerber Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen? Drei grundsätzliche Gruppen von Flüchtlingen Anerkannte Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein, 14. März 2005: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der
Grundkurs Asylbegleitung
Grundkurs Asylbegleitung Die Aufnahme und der Status von Flüchtlingen mit Blick auf das Ausländerrecht und Asylrecht Christoph Koldewey/ Domenica Hollmann Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Landkreises
allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:
Integrationsbeirat 30.01.2013 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge
Wie sicher ist welcher Aufenthalt? Welche Folgen haben die verschiedenen Aufenthaltsformen? Was passiert mit den Kindern?
Wie sicher ist welcher Aufenthalt? Welche Folgen haben die verschiedenen Aufenthaltsformen? Was passiert mit den Kindern? Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie
Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes
Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
Arbeitsrechtliche Aspekte
Flüchtlinge in Ausbildung integrieren gewusst wie! Arbeitsrechtliche Aspekte Freiwilliger Zusammenschluss von mehr als 240 Unternehmen. Mitgliedschaft ist freiwillig, mit Tarifbindung oder ohne. Beratung
Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick
Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg Einführung und Überblick Erstantragsteller in BW + Deutschland seit 1990 Asylbewerber nach Herkunftsländer Sep14Sep15 Erstantragsteller Herkunftsländer Aug Sept
Das Asylverfahren: Menschen im Wartezustand?
Das Asylverfahren: Menschen im Wartezustand? Ringvorlesung: Konflikte in Gegenwart und Zukunft am 2.11.2015 Janneke Daub und Julia Störmer Flüchtlingsberatung Diakonisches Werk Oberhessen Inhalt 1. Asylgesuch
Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss
+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten und deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger)
+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger) 4 Abs. 5 AE für Ausländer n. d. Assoziationsabkommen EWG / Türkei
Arbeitshilfe. Prüfschema: Zugang zum SGB II für AusländerInnen
Arbeitshilfe Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: [email protected] [email protected] Web: www.einwanderer.net Prüfschema: Zugang
Asyl in Sachsen: Zahlen, Daten, Fakten
Asyl in Sachsen: Zahlen, Daten, Fakten Sächsische Staatsregierung Ihr Ansprechpartner Christian Hoose Durchwahl Telefon +49 351 564-1300 Telefax +49 351 564-1309 christian.hoose@ sk.sachsen.de* Dresden,
Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg
Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten Universität Regensburg, 30.11.2015 Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Frau S aus Syrien reist mit ihrer sechsjährigen Tochter T nach Deutschland
Landratsamt Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Ebersberg
Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Stand: 06.Oktober 2015 Themen Ablauf eines Asylverfahrens Zuweisung Aktuelle Situation im Landkreis Ausblick / Prognose Leistungen an Asylbewerber Folie 2 06.10.15
Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland
Asyl Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote*,1975 bis 2011 Anzahl Westdeutschland 37,7 Quote 450.000 438.191 36 425.000 400.000 * Anteil der Asylanerkennungen, der Gewährungen von Flüchtlingsschutz
Asylbewerber in Weilheim. für Bürger und Verantwortliche
Asylbewerber in Weilheim Chancen, Aufgabe und Herausforderung Chancen, Aufgabe und Herausforderung für Bürger und Verantwortliche Asylbewerber in Weilheim Stadt Weilheim: 113 Asylbewerber Herkunftsländer
DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS
DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS VON DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, ÜBER DAS GRUNDGESETZ UND DIE GENFER KONVENTION BIS HIN ZU KOMMUNALEN AUSWIRKUNGEN DIE SÄULEN DES DEUTSCHEN AUSLÄNDERRECHTS
1. Das Asylverfahrens- beschleunigungsgesetz. Flüchtlingsrat BW Aktiv für Flüchtlinge, Karlsruhe - Folie 1 von 11
1. Das Asylverfahrens- beschleunigungsgesetz Flüchtlingsrat BW Aktiv für Flüchtlinge, 26.09.2015 Karlsruhe - Folie 1 von 11 Beschluss Flüchtlingsgipfel 24. September 2015 Flüchtlingsrat BW Aktiv für Flüchtlinge,
Vorlesung zum Asylrecht
Dr. Franz Bethäuser Praxismodul Flüchtlingsrecht Vorlesung zum Asylrecht Sommersemester 2016 www.jura.lmu.de/fluechtlingsrecht 1 Das Mittelmeer ist die Geburtsstätte Europas und mittlerweile Schauplatz
I. Statistiken zu Flucht und Asyl Weltweite Fluchtbewegungen
Infonachmittag Ev. Dekanat Bad Schwalbach, 13.03.2015 Einführung ins Ausländer- und Asylrecht Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen Gliederung: I. Statistiken zu Flucht und Asyl
a) Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde b) Ausländerbehörde
Handlungsleitfaden Asylbewerber WAS WER WO 1. Ankunft a) Ankunft auf die neue Adresse anmelden und einen Antrag auf Gewährung der Asylbewerberleistungen b) Adresse im Ausweis ändern lassen a) Einwohnermeldeamt
Ausländerrecht und Asylverfahren. Gliederung. II. Rechtliche Grundlagen
SkF Landesverband Bayern e.v., München Arbeit mit Flüchtlingen Grundlagen für Beratung und Hilfe: Rechtskenntnis und Kultursensibilität Ausländerrecht und Asylverfahren Uta Rieger UNHCR Nürnberg Gliederung
Das deutsche Asylrecht und das europäische Asylrechtssystem
Das deutsche Asylrecht und das europäische Asylrechtssystem Prof. Dr. Peter Knösel Professor für Rechtswissenscha?en an der FH Potsdam 630.000 EU-Bürger = 54,8 % der Zugewanderten 290.000 Fortzüge Zahlen
Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung
Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung Was ist möglich und was nicht? Informationen für Unternehmen und Betriebe im Landkreis Traunstein - 1 - Landrat des Landkreises Traunstein In der öffentlichen
Planspiel Flüchtlinge willkommen?
Planspiel Flüchtlinge willkommen? Einführung und Faktencheck Rasande Tyskar Stand: März 2017 Gliederung 1. Situation von Flüchtlingen weltweit 2. Situation von Flüchtlingen in Deutschland 3. Zur Methode
Planspiel Flüchtlinge willkommen?
Planspiel Flüchtlinge willkommen? Einführung und Faktencheck Rasande Tyskar Stand: Oktober 2016 Gliederung 1. Situation von Flüchtlingen weltweit 2. Situation von Flüchtlingen in Deutschland 3. Zur Methode
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung
Aufenthaltstitel 39 Ausländer 39 Ausländerbehörde 40 Ausländerzentralregister 40 Ausreiseaufforderung 40 Aussiedler 41 Außenstellen 41 Ausweisung 41
INHALT A 11 Ablehnung 11 Abschiebung 11 Abschiebungsandrohung 12 Abschiebungsanordnung 13 Abschiebungshaft 13 Abschiebungshindernisse 14 Abschiebungsverbote 14 Alphabetisierungskurs 14 Amsterdamer Vertrag
Einstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer
Einstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer Einstellungskriterien ausländischer Arbeitnehmer EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Bürger Alle freizügigkeitsberechtigten Bürger der Europäischen Union
Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer
Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer Aktenzeichen: Abschluss
Fragen und Antworten zu Flüchtlingen und AsylwerberInnen in Tirol und Österreich
Fragen und Antworten zu Flüchtlingen und AsylwerberInnen in Tirol und Österreich Was bedeutet der Begriff Asylsuchende? Menschen, die in einem fremden Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung, suchen und
Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit
Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit Michael Quenkert Leiter des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Meschede-Soest Wie weisen sich die Flüchtlinge
Flüchtlinge in Bochum. Unser Asylrecht und die Folgen
Flüchtlinge in Bochum Unser Asylrecht und die Folgen 2 Unterschied Flüchtling und Einwanderer Flüchtling: Verfolgungsgrund Nicht grundsätzlich dauerhaft Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Einreise Häufig
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
Rechte und Pflichten zusammengestellt nach den Angaben von Pro Asyl Deutschland e. V.
Asylbewerber in Deutschland Rechte und Pflichten zusammengestellt nach den Angaben von Pro Asyl Deutschland e. V. Was passiert nach der Ankunft? Flüchtlinge, die die Grenze überwunden haben, können in
ASYL IN PFORZHEIM FRAGEN UND ANTWORTEN
ASYL IN PFORZHEIM FRAGEN UND ANTWORTEN NOT HAT VIELE GESICHTER. WIR KÖNNEN HELFEN. Weitere Informationen zum Thema: www.pforzheim.de/asyl ASYL IN PFORZHEIM Die Zahl der Krisenherde steigt weltweit und
Asylbewerber im Landkreis Augsburg
Asylbewerber im Landkreis Augsburg 1. Asylrecht 2. Asylverfahren 3. Allgemeine Informationen 4. Unterbringung 5. Aktuelle Zahlen 6. Asylbewerber im Landkreis Augsburg Asylrecht Politisch Verfolgte genießen
1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs
am Donnerstag, in der insel-vhs Inhalt I. Daten und Fakten zur Flüchtlingssituation II. Beispiele: Verschiedene Angebote für Flüchtlinge III. Austausch in Arbeitsgruppen Betreuung und Begleitung im Alltag
Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo
Statistik Flüchtlinge in Berlin und in Deutschland Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo Stand: 31.12.2001 Quelle: Ausländerzentralregister Zusammenstellung:
