Berlin sozial Mieten. Bilanz

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1 Bilanz Berlin sozial Mieten Wohnen muss bezahlbar bleiben. Schutz vor Verdrängung und Zwangsumzügen. Dafür sind wir aktiv. Berlin. Sozial & Solidarisch

2 Mieterstadt im Wandel Berlin ist eine Mieterstadt. Etwa 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner leben in Mietwohnungen. Dass Berlin auch eine Stadt für alle Mieter bleibt, dafür setzt sich die Linksfraktion ein. Wir haben uns dafür stark gemacht, in allen Teilen der Stadt die typische bunte Mischung der Bevölkerung zu erhalten. Dabei zeigte sich: Auch in Berlin wird es deutlich enger auf dem Wohnungsmarkt Haushalte sind in den vergangenen zehn Jahren dazu gekommen. Neu gebaut wurde kaum. Wie der aktuelle Mietspiegel belegt, stiegen die Mieten in der ganzen Stadt, vor allem aber im Zentrum, stark an. Kleine und einfache Wohnungen werden knapper, freie Wohnungen immer teurer vermietet. Die Linksfraktion hat die Warnsignale dafür seit 2006 sehr ernst genommen und in der Koalition gefordert, erkennbar gegenzusteuern. Während wir auf unserer Klausur zu sozialer Wohnungspolitik im März 2009 einen»mangel an angemessenen Wohnungen in bestimmten Gebieten insbesondere für Einpersonenhaushalte«konstatierten, sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer noch am 25. August 2010 der Berliner Zeitung:»Gesamtstädtisch haben wir zurzeit einen entspannten Wohnungsmarkt mit günstigem Mietenniveau und überwiegend geringen Mietpreissteigerungen.«Ziele der Fraktion DIE LINKE den Anstieg der Mieten bremsen, der Verdrängung von sozial Benachteiligten entgegen wirken, die öffentlichen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften stärken, der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegen wirken.

3 Mietrecht verbessern Mietrecht wird zum größten Teil durch Bundesgesetze geregelt. Deshalb haben wir im Bundesrat die Initiative für Verbesserungen ergriffen. Dazu zählt, das Mietrecht stärker an der konkreten Situation in den Bezirken und Kiezen und nicht am allgemeinen Durchschnitt der Stadt auszurichten. Die allgemeine Mieterhöhungsmöglichkeit soll bundesweit von bislang bis zu 20 Prozent in drei Jahren auf maximal 15 Prozent in vier Jahren beschränkt werden. Außerdem soll die bundesweit geltende Umlage von Modernisierungskosten, die Mieter bislang dauerhaft zusätzlich belastet, begrenzt werden. Mietspiegel qualifiziert Für Berlin haben wir im Jahr 2008 neue Grundsätze für die Erstellung von Mietspiegeln beschlossen. Bei der Erfassung der Werte werden Höchstmieten ausgeschlossen. Der energetische Bauzustand von Wohnungen wird als eigenständiges Merkmal berücksichtigt. Durch diese Veränderungen entstand 2009 erstmals wieder ein Mietspiegel, bei dem die Mieterverbände einbezogen wurden. Dies war ein eine wichtige Forderung der Linksfraktion. Doch auch 2011 hat der Berliner Mietspiegel noch das Problem, dass dort vor allem Neuvertragsmieten einfließen. Die sind oft höher als die Bestandsmieten. Dadurch steigt das Mietniveau insgesamt an. Die Linksfraktion wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass künftige Mietspiegel Bestandsmieten und Neuvertragsmieten im tatsächlichen Verhältnis erfassen. Nur so lassen sich die tatsächlichen ortsüblichen Mieten widerspiegeln. Mietspiegel werden weder durch das Abgeordnetenhaus noch durch den Senat beschlossen, sondern durch Veröffentlichung bekannt gemacht. Sie spiegeln die Mietentwicklungen im Wesentlichen wider, legen aber keine Mieten fest. Als Abbild der tatsächlichen Mieten helfen sie in erster Linie Mietern in bestehenden Mietverhältnissen, sich vor willkürlichen Mieterhöhungen zu schützen.

4 Wohnen statt Umziehen Die Fraktion DIE LINKE hat in Berlin dafür gesorgt, dass Hartz IV-Empfangende weitgehend in ihren Wohnungen bleiben können. Für die Kosten der Unterkunft wurde von unserer damaligen Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner eine Ausführungsvorschrift (AV Wohnen) vorgelegt, die weitgehende Ausnahmeund Härtefallregelungen enthält. Die Berliner Regelung zu den Kosten der Unterkunft schützt zum Beispiel Schwangere oder Alleinerziehende, die auf ein bestimmtes soziales Umfeld mit Kita und Schule angewiesen sind. Darüber hinaus existieren umfassende Härtefallregelungen für Menschen mit Behinderungen und Über-60-Jährige. Doch auch wenn keine Ausnahme- oder Härtefallregelung greift, muss wegen zu hoher Kosten nicht automatisch ein Umzug anstehen. Erst muss zum Beispiel geprüft werden, ob die Aufwendungen für einen Umzug geringer sind als die weitere Übernahme der höheren Wohnkosten für zwei Jahre. Gegen die vernünftige Berliner Regelung, die Kosten der Unterkunft erst nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug zu überprüfen und nicht schon nach sechs Monaten, hat leider die Bundesregierung geklagt und Recht bekommen. Berlin ist deshalb gezwungen, seine Regelung zu ändern. Dafür hat die Linksfraktion schon seit langem einen Vorschlag gemacht. Diesen hat die SPD abgelehnt. Dabei müssen die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft dringend der realen Mietentwicklung angepasst werden. Zahlen, die uns Recht geben, liegen jetzt mit dem neuen Mietspiegel vor. Allerdings verlangt der Bund inzwischen, dass nur einfacher Wohnstandard für die Berechnungen zugrunde gelegt wird. Solche Wohnungen aber sind nicht nur besonders knapp; Hartz IV-Empfangende sollen auch in der gesamten Stadt wohnen bleiben können. Deshalb brauchen wir eine neue Verordnung, die auch Neuvermietungszuschläge und mögliche Richtwertüberschreitungen in Stadtteilen mit besonders hohen Mieten berücksichtigt. Für DIE LINKE zählt, dass die künftige Berliner Verordnung rechtssicher ist und weiter vor Verdrängung schützt.

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6 Mieter besser geschützt Rot-Rot ist 2003 aus dem Fördersystem des»sozialen Wohnungsbaus«des alten Westberlin ausgestiegen, denn es war nicht sozial, sondern asozial. Die Milliarden, die Berlin dafür ausgab, kamen nicht Mieterinnen und Mietern zugute, sondern Immobilienbesitzern. Einige private Vermieter nutzten das Auslaufen der Förderung allerdings, um die Mieten sprunghaft anzuheben. Ziel der Linksfraktion war, dem einen Riegel vorzuschieben. Im Juni 2011 wurde dazu das Wohnraumgesetz beschlossen. Es ist kein Gesetz, das grundsätzliche Lösungen für die Miet- und Wohnungspolitik unserer Stadt bietet. Es regelt nur einen kleinen Ausschnitt der komplexen Mietengesetzgebung und betrifft unter anderem eben jene Wohnungen aus der Anschlussförderung, die wir 2003 gestoppt haben. Im Wohnraumgesetz hat die Fraktion DIE LINKE durchgesetzt, dass Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Mietausgleich oder Umzugshilfe haben. Mit der Härtefallregelung kann vorübergehend auch ein Mietausgleich gezahlt werden, der sich am jeweiligen Mietspiegel orientiert. dass die Miete beim Eigentümerwechsel in Wohnungen, die nicht weiter gefördert werden, auf die örtliche Vergleichsmiete reduziert wird. dass bei Mieterhöhungen in Wohnungen, die aus der Anschlussförderung gefallen sind, künftig eine Überlegungsfrist von drei Monaten und eine anschließende Kündigungsfrist von weiteren drei Monaten gelten. Bisher gab es im ungünstigsten Fall eine Überlegungsfrist von 18 Tagen und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

7 Für Wohnungen, die nach dem Wohnraumgesetz weiterhin in der Sozialbindung bleiben, können nun eine verlängerte Bindungsdauer von zwanzig Jahren und Mietobergrenzen vereinbart werden. Die zuständigen Bezirke entscheiden mit, welche Wohnungen in der Eigenschaft»öffentlich gefördert«und damit in der Belegungsbindung bleiben. Hat ein Eigentümer zum Beispiel mehrere Häuser in seinem Besitz, ist dadurch eine soziale Steuerung möglich. Auch wenn dies nur ein kleiner Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Fördersystem ist, sollen Entwicklungen, wie sie die Mieterinnen und Mieter des Fanny-Hensel-Kiezes erleben mussten, künftig ausgeschlossen werden. Im Jahr 2013 muss das Wohnraumgesetz erneut auf den Prüfstand. Eine grundsätzliche Lösung für den Bestand der Wohnungen, deren Sozialbindung unabhängig vom Gesetz in den kommenden Jahren ausläuft, steht allerdings noch aus.

8 Sieben Jahre Wer in einer Wohnung wohnt, die in Eigentum umgewandelt wurde, läuft Gefahr, nach drei Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden zu können. Das ist Bundesgesetz. In Berlin läuft zum 31. August 2011 eine Regelung aus, die für die Mieter in vier Bezirken der Stadt einen besonderen Kündigungsschutz von sieben Jahren bedeutete. Die Linksfraktion hat durchgesetzt, dass dieser nun verlängert und räumlich erweitert wird. Die neue Regelung mit einem Kündigungsschutz von wiederum sieben Jahren gilt nunmehr für sechs Bezirke und eine Fläche, auf der nicht nur 1,2 Millionen, sondern 1,8 Millionen Menschen wohnen. Weitere Gebiete, die sich entsprechend entwickeln, können auf der Basis eines Monitorings nach zwei Jahren hinzugefügt werden. Damit ist es möglich, auf aktuelle Entwicklungen schneller zu reagieren und Verdrängung zu vermeiden.

9 Öffentlich und stark Jede achte Berliner Wohnung gehört einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Damit das so bleibt, haben wir mit dem Koalitionsvertrag 2006 einen Stopp des Verkaufs von Wohnungsbeständen der kommunalen Gesellschaften beschlossen. Mehr noch: Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass unsere Forderung richtig ist, wieder mehr Wohnungen in kommunale Hand zu bekommen, um die soziale Balance in den Kiezen zu sichern und Verdrängung zu verhindern. Dafür haben wir die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet, sich auch bei Neuvermietungen an den ortsüblichen Mieten zu orientieren und nicht über dem Mietspiegel vermieten. Um künftig bezahlbare Wohnungen neu zu bauen oder zuzukaufen, müssen die Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich gestärkt werden. Daher will die Linksfraktion, dass das Land auf Abführungen an den Landeshaushalt verzichtet und kostengünstige landeseigene Baugrundstücke bereitstellt. 22. März Auf ihrer Konferenz zur Sozialen Wohnungspolitik schlägt die Linksfraktion vor, beim kommunalen Wohnungsneubau auf Quersubventionierung zu setzen: innerhalb eines Objekts, aber auch innerhalb von Wohnungsbaugesellschaften. So können auch angesichts hoher Baukosten Wohnungen entstehen, die das Land nach sozialen Gesichtspunkten belegen kann.

10 Demokratischer Wohnen Alternative Formen wie altersübergreifendes, aber auch genossenschaftliches Wohnen, werden von der Fraktion DIE LINKE besonders unterstützt. Durch unsere Initiative wurde möglich, landeseigene Grundstücke für solche Vorhaben direkt zu vergeben. Die Rechte älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen haben wir mit einem eigenen Gesetz gestärkt. Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen können nun besser an Entscheidungen über ihre Lebensund Wohnsituation teilhaben und ihren Eine parlamentarische Initiative der Linksfraktion von vielen:»wohnen im Alter«(Drs. 16/0981). Eigenständiges und selbstbestimmtes Wohnen soll bis ins hohe Alter möglich sein. Die Rahmenbedingungen dafür haben sich durch uns deutlich gebessert. Alltag stärker selbst bestimmen. Das neue Gesetz bezieht sich erstmals auch auf Wohngemeinschaften für volljährige pflegebedürftige und behinderte Menschen, die Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. In die Koalition eingebracht haben wir zudem die Forderung, dass in den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften die Mieterbeiräte mehr Rechte gegenüber den Vermietern bekommen. Mieterinnen und Mieter müssen besser informiert, ihre Vorschlags- und Mitgestaltungsrechte erweitert werden. Zweckentfremdung stoppen Die Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen führt zur Verdrängung von Mietern. In der Innenstadt betrifft dies tausende Wohnungen. Ganze Straßenzüge, wie etwa die Wilhelmstraße in Mitte, werden als hotelähnliche Betriebe zweckentfremdet. Die Fraktion DIE LINKE hat in einem Koalitionsantrag den Senat aufgefordert zu prüfen, wie die Zunahme von Ferienwohnungen und die wachsende gewerbliche Nutzung eingedämmt werden können. Wir wollen ein Verbot solcher Zweckentfremdung noch in dieser Wahlperiode.

11 Ansprechpartnerinnen und -partner der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin Minka Dott Sozial-, Behinderten- u. Seniorenpolitik fon Jutta Matuschek Haushaltspolitik fon Elke Breitenbach Arbeitsmarktpolitik fon Thomas Flierl Stadtentwicklungspolitik fon Marion Platta Umweltpolitik fon Uwe Doering Bau- und Wohnungspolitik fon Kadriye Karci Stadtentwicklungspolitik fon Udo Wolf Fraktionsvorsitzender fon

12 Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße Berlin fon: fax: V.i.S.d.P. Kathi Seefeld Fotos: Guido Brendgens (S. 2), Alexej Brykowski (Titel, S. 4, 5), Thomas Herbell (S. 2, 6, 7, 8, 9, 10), istockphoto.com (S. 3) Berlin, Juni 2011 Aufl age

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