M I T T E I L U N G EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG. Öffentliche Anhörung zum Thema "Jugendhilfestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern"

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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 21. Juni Wahlperiode Sozialausschuss Telefon: 0385/ , Telefax: 0385/ M I T T E I L U N G Die 97. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (Sozialausschuss) findet am Mittwoch, dem 29. Juni 2016, 9:00 Uhr in Schwerin, Schloss, Plenarsaal, statt. EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentliche Anhörung zum Thema "Jugendhilfestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern" Martina Tegtmeier Vorsitzende Anlagen Liste der Anzuhörenden Fragenkatalog

2 Sachverständige zur Öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses am 29. Juni 2016 zum Thema Jugendhilfestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern 1. Arbeitsgemeinschaft für Kinderund Jugendhilfe - AGJ Child and Youth Welfare Association 2. Deutscher Kinderschutzbund LV MV e.v. 3. DJI Deutsches Jugendinstitut Abteilung Jugend und Jugendhilfe 4. Dr. phil. Wolfgang Hammer 5. Jugendamt Landkreis Vorpommern-Rügen 6. Herrn Sven Klinger, Rechtsanwalt 7. Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern 8. Landesjugendring MV 9. Landkreistag M-V 10. Landkreis Nordwestmecklenburg 11. Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin 12. Schweriner Jugendring e.v. 13. Städte- und Gemeindetag M-V e. V.

3 Fragen zur Öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses am 29. Juni 2016 zum Thema Jugendhilfestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern 1. Die Verantwortung der öffentlichen Jugendarbeit liegt bei den Jugendämtern. Wie sind die Meldeketten in den Jugendämtern bei Missbrauchsvorfällen? Wird in den Jugendämtern ausreichend dokumentiert? 2. Sind Ihrer Meinung nach die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für die öffentliche Jugendarbeit ausreichend? Reicht der gesetzliche Rahmen zum Eingreifen bei Verdachtsfällen auf einen Missbrauch aus? 3. Sind die Kontrollen im Bereich der öffentlichen Jugendarbeit ausreichend? Sollten Kinderschutzfachkräfte für die öffentliche Jugendarbeit bei Verdacht auf einen Missbrauchsfall hinzugezogen werden? 4. Welche Möglichkeiten gibt es aktuell, um bei privaten Vereinen bei Verdacht auf Missbrauchsfällen einzugreifen? 5. Sollten Standards für die öffentliche Jugendarbeit entwickelt werden? Wenn ja, wie sollten die Standards aussehen? 6. Sind Sie der Meinung, dass sich die Sonderstruktur von Jugendhilfeausschüssen, die zugleich Teil der Verwaltung (Jugendamt) als auch kommunales Verfassungsorgan sind, in Mecklenburg-Vorpommern bewährt hat? Sehen Sie Möglichkeiten der Verbesserung der Strukturen für die Zukunft? 7. Im Zuge der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle beim Schweriner Verein Power for Kids wurde auch die Idee debattiert, dass Jugendämter eine unabhängige Kontrollinstanz benötigen. Was halten Sie von dieser Idee? Wie könnte eine solche unabhängige Kontrolle organisiert sein? Auf welcher Ebene sollte sie angesiedelt sein? Welche Eingriffsmöglichkeiten würde sie benötigen und wie müssten diese gesetzlich untersetzt werden? 8. Den Missbrauchsvorwürfen beim Schweriner Verein Power for Kids wurde, so der aktuelle Erkenntnisstand, nach erfolgter Meldung an Jugendamt und Jugendhilfeausschuss nicht konsequent nachgegangen. Ungeachtet der Frage, ob einzelne Missbrauchstaten verhindert hätten werden können, wo verorten Sie die Ursache für derartige Fehler? a. Ist ein derartiges Versagen struktureller Natur? b. Besteht ein Mangel an Problembewusstsein für derartige Themen bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? c. Machen Sie Defizite in der Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für derartige Vorfälle verantwortlich?

4 2 9. Die kommunalen Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern stehen vor der Herausforderung, Kinder- und Jugendhilfearbeit auch in ländlich peripheren Räumen aufrechterhalten zu müssen. Sind Ihnen Ansätze bekannt, wie diese Herausforderung vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Spielräume effizient und unter Berücksichtigung des Ziels des Kindeswohles bewältigt werden können? 10. Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, Kinder- und Jugendhilfearbeit mit Ganztagsschulkonzepten zu kombinieren? Halten Sie eine derartige Idee für weiter verfolgenswert? Welche Rahmenbedingungen wären hierfür notwendig? Welche Probleme könnten aus einer solchen Kombination erwachsen? 11. Ist die Personal- und Fachkräfteausstattung in den Jugendämtern und bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend, um die Umsetzung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen und den größtmöglichen Kinderschutz zu gewährleisten? 12. Wie bewerten Sie die öffentlichen Kinder- und Jugendhilfestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich ihrer Vernetzung untereinander sowie mit anderen Bereichen wie der Justiz? Inwieweit sehen Sie Handlungsbedarfe? 13. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie für eine Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen im Land und was wäre aus Ihrer Sicht notwendig, damit den Vorgaben des SGB VIII entsprochen wird? 14. Ist die Aufgabenteilung nach 85 Absatz 2 SGB VIII unter anderem nach 20 und 21 des Aufgabenzuordnungsgesetzes M-V für den Kinderschutz aus Ihrer Sicht eher förderlich oder hinderlich? 15. Wenn die Aufgabenteilung eher als hinderlich eingeschätzt wird, wie im Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2015, Landtagsdrucksache 6/5277, Seiten 195 ff zu lesen ist, welche strukturellen und gesetzlichen Änderungen schlagen Sie vor? 16. Welche Gründe sprechen dafür oder dagegen, die Fachaufsicht der Kinder- und Jugendhilfe in M-V vollständig dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales oder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zu übertragen? 17. Inwieweit ist die Organisationsstruktur im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales geeignet, die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern bedarfsgerecht weiterzuentwickeln? 18. Unter der Voraussetzung, dass die Kinder- und Jugendhilfe an das Land zurückgeführt wird, welche Organisationsform würden Sie favorisieren? Welche Aufgabenkompetenzen sehen Sie beim Ministerium, welche beim Landesamt? 19. Wie schätzen Sie die Aufgabenteilung zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hinsichtlich der Trennung der fachlichen Entscheidung und der Vergabe der Finanzen ein?

5 3 20. Wie muss aus Ihrer Sicht ein gutes Kinderschutzsystem aufgebaut sein, um systematische und individuelle Fehler zügig erkennen zu können, intervenieren und korrigieren zu können sowie eine Wiederholung der Fehler zukünftig zu vermeiden? Ist dies aus Ihrer Sicht bereits erfüllt? 21. Inwieweit verfügen die Jugendämter bereits über geeignete Reglements, Kontrollen und Interventionsmöglichkeiten zur Wahrung des Kinderschutzes? 22. Wie schätzen Sie die Arbeit und Wirksamkeit der im Jahr 2012 in Hamburg eingeführten Jugendhilfe-Inspektion ein? 23. Auf welche Weise wurden die im Jahr 2012 vom Hamburger Senat angekündigte Einführung eines Systems von Qualitätsmanagement für alle Jugendämter sowie die Verbesserung des Risikomanagements in der Jugendhilfe umgesetzt? 24. Welche positiven Wirkungen lassen sich bislang anhand welcher Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg erkennen und inwiefern sehen Sie eine Anwendbarkeit auch für Mecklenburg-Vorpommern? 25. Welche Missstände in den Jugendämtern begünstigen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen?

M I T T E I L U N G EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG

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