Flüchtlinge in Berlin Politischer und gesellschaftlicher Handlungsbedarf Positionspapier der Arbeiterwohlfahrt in Berlin

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1 Flüchtlinge in Berlin Politischer und gesellschaftlicher Handlungsbedarf Positionspapier der Arbeiterwohlfahrt in Berlin Im Jahre 1993 führte die Bundesrepublik Deutschland als einziges europäisches Land eine Sondergesetzgebung für die Menschen ein, die in der Bundesrepublik nach Artikel 16 GG um Schutz ersuchen. Der sogenannte Asylkompromiss zwischen der SPD, CDU/CSU und FDP schränkte u.a. den Rechtsschutz Asylsuchender im Verfahren (Artikel 16a GG) dramatisch ein und führte zu einem eigenständigen Leistungsgesetz mit deutlicher Absenkung der Leistungen sowie der Sachleistungsgewährung in Gemeinschaftsunterkünften. Für Kinder liegt der Leistungssatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt bis heute bei bis zu 47 % unter den Leistungen nach SGB II und SGB XII (Hartz IV). Anlass für diese restriktive Gesetzgebung war die in den Jahren 1992 / 1993 sprunghaft angestiegene Zahl Schutz suchender Flüchtlinge in Deutschland. Grund für das drastische Ansteigen der Flüchtlingszahlen war der Höhepunkt der im Jahre 1992/1993 im zerfallenden Jugoslawien tobenden Kriege. Ein Kriegsflüchtlingsstatus wurde den zu ihren ( hier gastarbeitenden ) Verwandten flüchtenden Menschen nicht erteilt. Vielmehr drängten die Kommunen die Kriegsflüchtlinge aus Kostengründen (Umverteilung, Kostenerstattung des Bundes) in erfahrungsgemäß aussichtslose Asylverfahren. Die offen dargelegten Ziele der Gesetzgebung waren die Verhinderung des Asylmissbrauchs und Bekämpfung des Schlepperwesens, sicher aber auch der Wunsch, das Leben für Flüchtlinge in der Bundesrepublik unattraktiv zu machen. Diese dem Grunde nach moralisch bedenkliche Gesetzgebung wurde begründet mit dem absehbar kurzen, aufenthaltsrechtlich nicht gerechtfertigtem Aufenthalt der Menschen und ihrem spezifischen, wegen der kurzen Aufenthaltsdauer geringeren Bedarf. Und natürlich mit notwendigen Einsparungen von Haushaltsmitteln. 1

2 Der Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann erst nach 48 Monaten enden. Das ist kein absehbar kurzer Aufenthalt sondern eine im Vorfeld zeitlich bestimmte Mindestdauer der Ausgrenzung von Menschen an gesellschaftlicher Teilhabe. - Ungeachtet ihrer persönlichen Bedarfe oder gar ihrer Fähigkeiten, ihren Lebensunterhalt womöglich selbst zu bestreiten. Der AWO Landesverband Berlin unterstützt ausdrücklich die Position des AWO Bundesverbandes, der seit Jahren immer wieder und letztmalig in seiner Veröffentlichung vom die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordert und appelliert an die im Land Berlin Verantwortlichen, sich in den entsprechenden Bundesgremien für eine Abschaffung der der in Europa einmaligen Sondergesetzgebung einzusetzen. Weltweit befinden sich nach Schätzungen der United Nation High Commissioner for Refugees (UNHCR) über 40 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie versuchen (Bürger-)Kriegen, politischer Verfolgung, Hungersnöten und der Zerstörung ihrer Herkunftsorte zu entkommen. Nicht selten haben die Flüchtlinge Familienangehörige verloren und sind direkt Opfer von Gewalt und Folter gewesen. Oftmals besteht ihre einzige Chance, das eigene (Über-)Leben zu sichern, darin, Schutz in den europäischen Ländern zu suchen. Menschen, die nach Deutschland fliehen, müssen die Möglichkeit erhalten, zur Ruhe zu kommen. Die Zusicherung eines primären Schutzraumes stellt die Grundvoraussetzung für eine angemessene Asyl- und Ausländerrechtspraxis in Deutschland dar. Um der Tendenz entgegenzuwirken, Flüchtlinge in einem Opferstatus zu halten und somit ihren Aufenthalt zu einer weiteren Sequenz ihrer ohnehin schon traumatischen Verfolgungs- bzw. Fluchtgeschichte werden zu lassen, bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Umdenkens, an dem die Politik maßgeblich mitwirken und eine positive Grundeinstellung gegenüber Schutz suchenden befördern muss. Es ist an der Zeit, die Negativperspektive aufzugeben und die in Deutschland gültigen Sondergesetze für Schutz Suchende und Geduldete zu novellieren bzw. abzuschaffen. Die Arbeiterwohlfahrt Berlin fordert deshalb: 2

3 die Änderung des Asylverfahrensgesetzes die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Abschaffung der Abschiebehaft Das Asylverfahrensgesetz: Das Asylverfahrensgesetz stellt die gesetzliche Grundlage zu einem Asylverfahren in Deutschland dar. Hier bedarf es erheblicher Änderungen: Um die Kosten gerecht zu verteilen, werden AsylbewerberInnen nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) an die jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder zur Verfahrensdurchführung weitergeleitet. Das System der Umverteilung funktioniert streng nach vorgegebenen Quoten. Wünsche werden nicht berücksichtigt, ganz im Gegenteil: Es kommt immer wieder zu Trennungen von Familien und Freunden. Wir fordern die Aufhebung dieser Umverteilungsregelung. Die Menschen kommen meistens nicht zufällig am Ort ihres Asylbegehrens an. Oft sind es familiäre Strukturen oder andere soziale Bindungen, die die Menschen zur Schutzsuche an einem bestimmten Ort bewegen. Die Kosten sollten entsprechend der Asylbewerberzahlen auf die Bundesländer verteilt werden, nicht aber die Menschen! Die im Asylverfahrensgesetz angelegte Residenzpflicht untersagt AsylbewerberInnen und Geduldeten das Verlassen des Bezirkes bzw. Landkreises der für sie zuständigen Ausländerbehörde. Dieses Gesetz ist in Europa einmalig und schränkt den eigenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum unangemessen ein. Das Recht auf Bewegungsfreiheit als ein Menschenrecht (Artikel 13.1; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) muss auch für Flüchtlinge gelten. Wir fordern die Abschaffung der Residenzpflicht. Manche AsylbewerberInnen durchlaufen schon am Flughafen in einem so genannten Flughafenverfahren ihr Asylverfahren. Wir fordern die Abschaffung des Flughafenverfahrens. Sowohl das Asylverfahrensgesetz als auch das Asylbewerberleistungsgesetz sehen für AsylbewerberInnen und Geduldete die Unterbringung in Heimen und Sammelunterkünften vor. Diese Einrichtungen sind sehr oft in abgelegener Lage. Große Sammelunterkünfte sind denkbar ungeeignet, um Kindern Zugang zu Schulen, Kindertagesstätten und zur 3

4 . Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Die Regelangebote sind überfordert. Wir fordern nach der Erstaufnahmephase eine Unterbringung in Wohnungen als Regelunterkunft und eine Unterstützung bei der Wohnungssuche. Trotz Asylverfahren haben die Menschen Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und auf die Ausübung ihrer traditionellen Rollen. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre. Oft haben AsylbewerberInnen nach ihrer Ankunft in Deutschland keinen unmittelbaren Zugang zu Beratungsangeboten. Wir fordern die Bereitstellung und den Zugang zu einer nichtstaatlichen, unabhängigen, rechtlichen und psychosozialen Beratung unmittelbar nach der Einreise, einschließlich der Übernahme der Kosten für die Bereitstellung von DolmetscherInnen Das Asylbewerberleistungsgesetz Das Asylbewerberleistungsgesetz ist in seiner Form einmalig in Europa. In keinem weiteren europäischen Land existiert ein vergleichbares Gesetz. Die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes liegen weit unter den Harz IV- Sätzen und somit weit unter dem Existenzminimum. Sie sind seit ihrer Einführung im Jahre 1993 nicht an die Kostensteigerungen angepasst worden. Eine sozio-kulturelle gesellschaftliche Teilhabe wird hiermit genauso unmöglich gemacht wie die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme in die Heimatländer oder beispielsweise die regelmäßige Tageszeitung in Muttersprache. Wir fordern auch für AsylbewerberInnen und Geduldete Leistungen nach dem SGB XII. AsylbewerberInnen und Geduldete haben keinen Anspruch auf ein Sozialticket für die Benutzung des ÖPNV, wodurch sie in ihrer Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich eingeschränkt sind. Auch die medizinische Versorgung von AsylbewerberInnen und Geduldeten ist unzureichend, da sie sich nur auf akute Notzustände beschränkt. Die Diskriminierung bei der gesundheitlichen Versorgung widerspricht der Achtung der Menschenwürde. Unsere Gesellschaft kann es sich immer weniger leisten, vorhandene Kompetenzen und Ressourcen ungenutzt zu lassen. Das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss Flüchtlinge mit einbeziehen. 4

5 Wir sprechen uns für einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Ausbildung, Schule und Studium vom Tag der Einreise aus. Die derzeitige Gesetzeslage ist mit der Menschenwürde und mit Menschenrechten nicht vereinbar! Abschiebehaft Wir fordern die Abschaffung der Abschiebehaft im Flughafenverfahren, bei Abschiebungen sowie im Dublin II-Verfahren. Während die skandinavischen Länder Naturkatastrophen mit in ihr Schutzprogramm aufnehmen und sie als Grund zur Gewährung von Asyl anerkennen, inhaftiert die Bundesrepublik Deutschland Menschen und sogar Kinder, deren Fluchtgründe nicht offen sichtlich in der politischen Verfolgung im Heimatland liegen. Haft ist die stärkste Sanktion, die unsere Gesellschaft vorhält. Es ist einer Gesellschaft, deren Grundwerte auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung begründet sind, nicht würdig, Menschen zu inhaftieren, deren einziges Verschulden im Wunsch liegt, ihr Leben in Sicherheit zu verbringen. Unsere Gesellschaft muss in der Gemeinschaft mit anderen Ländern nach Wegen und Lösungen suchen, wie sie mit den weltweiten und unterschiedlich begründeten Migrationsströmen in und außerhalb Europas umgeht. Berlin,

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