Kriterien für den Online-Vertrieb im Lichte der aktuellen Entscheidungspraxis des OLG Frankfurt und des BKartA

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1 Meeting Cmpetitin Kriterien für den Online-Vertrieb im Lichte der aktuellen Entscheidungspraxis des OLG Frankfurt und des BKartA KartellrechtsFrum Frankfurt, den 3. Februar 2016 Dr. Stephanie Pautke / Isabel Oest Bisherige Rechtslage zu Plattfrmverbten Zulässig laut EU-KOM (Tz. 54 Vertikal-LL) Kein Verkauf über Drittplattfrmen mit eigenem Lg Unzulässig laut BKartA Sennheiser, Adidas, ASICS Uneinheitliche Rspr. in Deutschland Verbt des Verkaufs über Drittplattfrmverbte zulässig: KG Berlin ( ); OLG Karlsruhe ( ); OLG München ( ) Verbt des Verkaufs über Drittplattfrmverbte unzulässig: LG Frankfurt ( ); OLG Schleswig ( ) 2

2 Wettbewerbliche Beurteilung Handelt es sich beim Ausschluss des Plattfrmverkaufs um eine Wettbewerbsbeschränkung der um ein qualitatives Selektinskriterium im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems ( SVS )? Im Falle einer Wettbewerbsbeschränkung Frage der Freistellung nach Vertikal-GVO, bzw. Einzelfreistellung nach 2 GWB, Art 101 Abs. 3 AEUV Qualitative SVS fallen nicht unter 1 GWB, Art 101 AEUV, sfern (1) Beschaffenheit der Prdukte SVS erfrdern, (2) Auswahl der Händler anhand bj. Kriterien qualitativer Art und diskriminierungsfrei erflgt, (3) Erfrderlichkeit der Selektinskriterien 3 OLG Frankfurt vs. Bundeskartellamt OLG Frankfurt v , Az. 11 U 84/14 (Kart) - deuter Plattfrmverbt stellt ein zulässiges qualitatives Selektinskriterium dar BKartA v , Az. B2-98/11 - ASICS Obiter dictum: Plattfrmverbt dürfte bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen und als Kernbeschränkung isv Art. 4 lit. c) Vertikal-GVO nicht freistellungsfähig sein 4

3 Verfahrensgang deuter Streitpunkt: Qualitatives SVS mit Plattfrmverbt (insbes. Amazn) und Verbt der Nutzung vn Preissuchmaschinen LG Frankfurt v , Az O 158/13 Verhalten vn deuter stellt Wettbewerbsbeschränkung gem. 1 GWB und unbillige Behinderung gem. 20 Abs. 1 GWB dar: Kernbeschränkung gem. Art. 4 lit. c Vertikal-GVO Ziff. 54 der Vertikal-Leitlinien nach EuGH (Pierre Fabre) überhlt Keine Freistellung gem. 2 GWB, Art. 101 Abs. 3 AEUV Feststellung einer Schadensersatzpflicht nach 33 Abs. 3 GWB begründet 5 Entscheidung OLG Frankfurt (1) deuter zwar Nrmadressat gem. 20 Abs. 1 GWB, aber: Diskriminierung (-) Unbillige Behinderung (-): Absatzsystem nach eigenem Ermessen gestalten; keine Verpflichtung, Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Händler zu fördern; Amazn muss als nicht autrisierter Händler nicht vn deuter geduldet werden; deuter darf eigene Kriterien für selektives Vertriebssystem aufstellen Plattfrmverbt als zulässiges qualitatives Kriterium eines SVS 6

4 Entscheidung OLG Frankfurt (2) Vraussetzung für zulässiges SVS erfüllt: Qualitätskriterien erfrderlich: Luxuriöses Prduktimage; Ntwendigkeit der Wahrung desselbigen; keine Anwendbarkeit vn Art. 101 AEUV Kriterien gehen nicht über das erfrderliche Maß hinaus: Sicherung des Beratungsbedarfs; Signalisierung Prduktqualität Diskriminierungsfreie Anwendung Keine Vrlage an EuGH entgegen BKartA Revisin zugelassen 7 Verfahrensgang ASICS Durch Händler initiierte Untersuchung des SVS vn ASICS mit flgendem Ergebnis: Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vertriebssystems vn ASICS Kernbeschränkung: Verbt, einem Dritten zu erlauben, Markenzeichen vn ASICS auf Webseite des Dritten zu verwenden; Verbt der Unterstützung vn Preisvergleichsmaschinen Plattfrmverbt im biter dictum behandelt ASICS hat Beschwerde geg. Beschluss des BKartA eingelegt 8

5 Begründung ASICS (1) Plattfrmverbt als Kernbeschränkung isv Art. 4 lit. c) Vertikal-GVO: Per-se-Verbt des Verkaufs über Plattfrmen führt zu einer wesentlichen Beschränkung der Händler, über das Internet an Endkunden zu verkaufen; Bedeutung des Verkaufs über Online- Marktplätze Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips; Vertriebskanäle (statinär vs. Internet) sind häufig nicht vergleichbar 9 Begründung ASICS (2) Zur Einrdnung als Qualitätsanfrderung: Prduktpräsentatin auf Amazn ist angemessen Online-Shp auf Online-Markplatz würde rdnungsgemäße Prduktinfrmatin gewährleisten Schutz des Markenimage hier nicht ausreichend Trittbrettfahrerprblem wird nicht durch Plattfrmverbt gelöst Zur Frage des Bezweckens Zu Tz. 54 Vertikal-LL Keine Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV 10

6 Knsequenzen für die Praxis Wie geht man mit der widersprüchlichen Entscheidungspraxis um? Ausgang Sektruntersuchung E-Cmmerce? Auslegung Rz. 54 Vertikal-LL? 11

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