Sehr geehrte Damen und Herren,
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- Manuela Färber
- vor 7 Jahren
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu den Förderbriefen vom und erhalten Sie nachstehend aktuelle Hinweise aus dem Bereich Finanzen und Förderung. Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Regelungen für alle Mehrgenerationenhäuser im Aktionsprogramm II verbindlich sind. Die Erläuterungen zur Förderrichtlinie werden entsprechend aktualisiert. Bei Rückfragen steht Ihnen die Servicestelle Förderung wie gewohnt unter der Rufnummer 0221/ (Mo Fr Uhr bis Uhr) oder via gerne zur Verfügung. 1. Aufwandsentschädigung Mit dem Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG) wurden rückwirkend zum u.a. die Freibeträge für die Übungsleiterpauschale auf 2.400,00 /Jahr (bisher 2.100,00 / Jahr) und für die Ehrenamtspauschale auf 720,00 /Jahr (bisher 500,00 / Jahr) erhöht. Diese Beträge dürfen pro Jahr in den entsprechenden Tätigkeiten steuerfrei verdient werden ( 3 Nrn. 26 und 26a Einkommensteuergesetz (EStG)). Die im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II zuwendungsfähigen monatlichen Freibeträge erhöhen sich damit für die Übungsleiterpauschale auf 200,00 und für die Ehrenamtspauschale auf 60,00. Von der Übungsleiterpauschale profitieren Nebenberufler als Übungsleiter/in, Ausbilder/in, Erzieher/in, Betreuer/in oder in einer vergleichbaren Tätigkeit, in einer künstlerischen Tätigkeit und in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Ehrenamtspauschale kommt für alle Tätigkeiten von Personen im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Betracht, die die Voraussetzungen für den Freibetrag von EUR nur deshalb nicht erfüllen, weil sie keine pädagogisch ausgerichtete Tätigkeit als Übungsleiter/in, Ausbilder/in, Erzieher/in oder Betreuer/in ausüben. Die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale nach dem EStG werden nicht durch die Servicestelle Förderung im BAFzA geprüft. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass dies von den jeweiligen Finanzämtern überprüft wird. 2. Besserstellungsverbot Für die Abrechnung der Personalausgaben ist das so genannte Besserstellungsverbot zu beachten. Dies besagt, dass Projektträger, die sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren, ihr Personal nicht besser stellen dürfen als vergleichbare Arbeitnehmer/innen des Bundes.
2 Für das in den Projekten eingesetzte Personal sind im Sinne des Besserstellungsverbotes folgende Eingruppierungen zulässig: Für die Leitung des Gesamtprojekts ist bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses und unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingruppierung nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bis zur Entgeltgruppe 13 möglich. Für das pädagogische Personal ist bei Vorliegen eines Fachhochschulabschlusses und unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingruppierung nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 11 möglich. Für das sonstige Projektpersonal (Verwaltung und Ausbildung) kann unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofil und der Berufserfahrung eine Eingruppierung nach TVöD in den Entgeltgruppen 5 bis 9 erfolgen. Zu beachten ist, dass bei Neueinstellungen grundsätzlich nur die Erfahrungsstufe 1, in begründeten Ausnahmefällen die Erfahrungsstufe 2, vergeben werden kann. Bei der Antragstellung und der Bewilligung werden für das Personal bestimmte Einstufungen laut TVöD beantragt bzw. bewilligt. Das anhand der Einstufung der/des angestellten Mitarbeiters/in ermittelte Gehalt für eine/n vergleichbare Bundesbedienstete/n bildet die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Personalausgaben beim Projektträger. Zu jeder beantragten Personalstelle muss eine Tätigkeits-/ Stellenbeschreibung vorliegen, aus der die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt (Prozentanteil/ Stundenaufschreibung) eindeutig beurteilt werden können. Bei der Einstufung ist zu beachten, dass lediglich die konkrete Aufgabe im Rahmen des geförderten Programms/Projektes für die Einstufung in die entsprechende Vergütungsgruppe und nicht die allgemeine Stellung des/der Beschäftigten im Unternehmen maßgeblich ist. Bei Beamten/innen ist eine schriftliche (Abordnungs-/ Umsetzungs-) Verfügung der zuständigen Behörde für den Einsatz im geförderten Programm/Projekt erforderlich. Abrechnung von Personalausgaben Der Zuwendungsgeber hat das Recht nachzuprüfen, ob die Höhe der Personalausgaben und die vorgenommene Eingruppierung des Personals ordnungsgemäß sind. Dazu werden die folgenden Unterlagen bei Bedarf in Kopie durch die Servicestelle Förderung im BAFzA angefordert: Tätigkeits-/ Stellenbeschreibung für die wahrgenommene Stelle, Qualifikationsnachweise (Studiennachweis, Facharbeiterbrief, beruflicher Werdegang, etc.) des/der Stelleninhabers/in Arbeitsvertrag Lohnjournale bzw. Lohnkonten Monatliche Gehaltsnachweise Personenbezogene Stundenaufzeichnungen mit den im Projekt erbrachten Stunden bei anteilig im Projekt Beschäftigten Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge Der Nachweis der Stunden pro Person ist durch Unterschrift des Projektträgers bzw. einer von ihm beauftragten Person leserlich zu bestätigen (ggf. ist der Name in Druckbuchstaben unter die Unterschrift zu setzen; Kürzel von Unterschriften sind nicht zulässig). Seite 2 von 3
3 3. Stundennachweis Für alle Mitarbeiter/-innen, die im Rahmen ihres Arbeitsvertrages nicht zu 100 % im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II tätig sind, müssen zwingend Stundennachweise mit einer stichwortartigen Tätigkeitsbeschreibung geführt werden. Die Stundennachweise sind durch den/die Mitarbeiter/in zu unterschreiben. Ein Muster für einen Stundennachweis finden Sie in der Anlage. Bitte beachten Sie, dass auch für freiwillig Engagierte in Ihrem Mehrgenerationenhaus, im Falle der Zahlung einer Aufwandsentschädigung, ein Stundennachweis zu führen ist. Aus diesem Stundennachweis müssen zwingend die Einsatzstunden des freiwillig Engagierten und die Höhe der gezahlten (gesamten) Aufwandsentschädigung hervorgehen. Ein Muster hierfür finden Sie ebenfalls in der Anlage. 4. Teilnahmelisten Für alle Angebote, die vollständig oder zum Teil aus Zuwendungsmitteln des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II gefördert werden, müssen Teilnahmelisten geführt werden. Die Teilnahmelisten können wahlweise namentlich (Angabe des Vor- und Nachnamens) oder anonymisiert geführt werden. Eine anonymisierte Teilnahmeliste vermerkt lediglich die Anzahl der teilnehmenden Personen mit einer Strichzählung. Die Teilnahmeliste muss durch die Abbildung der entsprechenden Logos einen eindeutigen Bezug zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II herstellen, sowie den Namen des entsprechenden Angebots vermerken. Ein Muster hierfür finden Sie in der Anlage. 5. Änderung ANBest-P/ ANBest-Gk - Mittelverwendung innerhalb von 6 Wochen Bitte beachten Sie, dass durch die geänderte ANBest-P/ ANBest-Gk die angeforderten Mittel nunmehr innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung verbraucht werden müssen. Nicht alsbald verbrauchte Mittel sind grundsätzlich zurückzuzahlen. Bitte beachten Sie dabei auch die mögliche Verzinsung von nicht alsbald verbrauchten Mitteln. 6. Belegführung Belege aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I, selbst wenn das Rechnungsund Zahlungsdatum im Jahr 2012 liegt, dürfen nicht in die Belegliste des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II eingetragen werden. 7. Kennzeichnungspflicht der Belege Alle Belege im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II müssen eindeutige Zuordnungsmerkmale enthalten. Das kann eine Projektnummer, die nur für das Aktionsprogramm geführt wird oder eine Kostenstelle (vgl. ANBest-P Nr. 6.4) oder auch die Abkürzung AP MGH II sein. Mit freundlichen Grüßen Servicestelle Förderung im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlicher Aufgaben Seite 3 von 3
4 (Stand: ) Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II Stundennachweis für anteilig im Projekt beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen MGH (Name und MGH-Nr.): Name, Vorname: Datum (TT.MM.JJ) Beschreibung der Tätigkeit Stunden Stunden insgesamt Ort, Datum (TT.MM.JJ) Unterschrift der/des Mitarbeiterin/s
5 Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II Stundennachweis Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Stand: ) MGH (Name und MGH-Nr.): Name, Vorname: Datum (TT.MM.JJ) Beschreibung der Tätigkeit Stunden Stunden insgesamt Summe der Aufwandsentschädigung Hiermit wird bestätigt, die Aufwandsentschädigung in Höhe des o.a. Gesamtbetrags erhalten zu haben. Ort, Datum (TT.MM.JJ) Unterschrift des/der Ehrenamtlichen
6 (Stand: ) Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II Teilnahmeliste für Angebote MGH: MGH-Nr.: Angebot: Datum: Uhrzeit: Leiter/in des Angebots: Teilnehmende Name, Vorname Teilnehmende anonymisierte Zählung oder
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