Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum Integrierten Küstenzonenmanagement

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1 Informationen zur Raumentwicklung Heft 7/ Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum Integrierten Küstenzonenmanagement Manfred Vollmer Folkert de Jong 1 Einleitung Das deutsch-dänisch-niederländische Wattenmeer ist ein einmaliges Naturgebiet von internationaler Bedeutung. In den 1960er und 70er Jahren wurde das Gebiet insbesondere durch große Eindeichungsvorhaben, Industrie- und Hafenentwicklungen und zunehmende Verschmutzung bedroht. Im Laufe der 80er Jahre wurde das Wattenmeer in den drei Staaten durch die Einrichtung flächendeckender Naturschutzgebiete (Niederlande und Dänemark) und durch Nationalparke (Deutschland) weitgehend unter Schutz gestellt. Aufgrund der politischen Erkenntnis, dass das gesamte Wattenmeer eine ökologische Einheit ist und eine dringende Notwendigkeit zur Abstimmung von nationalen Schutzmaßnahmen besteht, entwickelte sich seit 1978 eine engere Zusammenarbeit zwischen den drei Wattenmeerstaaten zum Schutz des Wattenmeeres. Dabei sind die nationalen Schutzmaßnahmen in ihrer rechtlichen und administrativen Struktur zum Teil sehr unterschiedlich. Die trilaterale Kooperation arbeitet trotz dieser Unterschiede in Anerkennung der Notwendigkeit, das Wattenmeer aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden und integrierten Ansatz heraus zu schützen. Aus diesem Grund kann diese Zusammenarbeit als ein Beispiel für Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) betrachtet werden. Integriertes Küstenzonenmanagement Bereits Anfang der 1970er Jahren wurde von Wissenschaftlern ein auf ökosystemaren Prinzipien basierender Umwelt- und Naturschutz befürwortet. 1 Es hat fast zwei Jahrzehnte gedauert, ehe sich diese Gedanken in der Politik zu etablieren begannen. In der trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit kann die 6. Regierungskonferenz 1991 in Esbjerg als Beginn einer auf dem Ökosystem basierenden Naturschutzpolitik bezeichnet werden. Als weitere gesamtheitliche Betrachtungsweise wurden die ökonomischen und sozialen Komponenten in die trilaterale Wattenmeerpolitik einbezogen. Für die Wattenmeerregion bedeutet ein integriertes Küstenzonenmanagement ein dynamisches Entwicklungskonzept für Planung und Management, bei weitgehendem Schutz der natürlichen Habitate und Arten. Aus der umfangreichen Literatur bezüglich integriertem Ökosystemmanagement (IÖM), IKZM und nachhaltigem Natur- und Umweltschutz 2 leiten sich folgende zusammenhängende Grundelemente zum Management von Küstenzonen und Ökosystemen ab: Integrative Betrachtung des Gesamtsystems Ableitung und Anwendung von Ökosystemzielen Sektorübergreifendes Management Einbeziehung aller betroffenen Akteure. Ökosystemmanagement unterscheidet sich vor allem dadurch vom klassischen Artenoder Stoffmanagement, dass nicht nur einzelne, sondern mehrere (im Idealfall alle) Komponenten eines Ökosystems im Zusammenhang betrachtet werden. In den meisten Definitionen ist auch der Mensch Teil des Systems. 3 Eine derart integrative Betrachtungsweise hat fundamentale Konsequenzen für das Management: Nicht mehr die einzelnen Ressorts beschäftigen sich unabhängig voneinander mit jeweils einem Teilaspekt des Systems wie z.b. Wasserqualität oder Artenschutz, vielmehr ist die gleichzeitige Bemühung mehrerer Sektoren, also ressortübergreifendes Management gefordert. Die sektorale Struktur der meisten nationalen und regionalen Behörden ist eines der wichtigsten Hemmnisse für integratives Management. 4 Im Folgendem werden Erfahrungen in der trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit mit den vier Hauptelementen des IKZM dargestellt. Für die Wattenmeerregion bedeutet ein integriertes Küstenzonenmanagement ein dynamisches Entwicklungskonzept für Planung und Management bei weitgehendem Schutz der natürlichen Habitate und Arten. Manfred Vollmer Folkert de Jong Common Wadden Sea Secretariat Virchowstraße Wilhelmshaven vollmer@waddenseasecretariat.org

2 476 Manfred Vollmer, Folkert de Jong: Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum IKZM (1) Ruivo, M.: Marine pollution and sea life. Summary of discussion. Surrey, London 1972; Küppers, G.; Lundgreen, P.; Weingart, P.: Umweltforschung, die gesteuerte Wissenschaft? Frankfurt/M (2) U.a. Christensen, N. L. et al.: The report of the Ecological Society of Amerika Committee on the scientific basis for ecosystem management. Ecolog. Applications (1996) H. 6, S ; Grumbine, R. E.: Reflections on What is ecosystem management? Conservation Biology (1997) 11; Diersen, K.: Konzepte und Methoden der Zielbestimmung im Naturschutz. In: Ziele des Naturschutzes und einer nachhaltigen Naturnutzung in Deutschland. Hrsg.: BMU. Bonn 1998; Slocombe, D. S.: Defining goals and criteria for ecosystem based management. Environmental Management (1998) 22, S ; Yaffee, S. L.: Three faces on ecosystem management. Conservation Biology (1999) 13 (3) Vgl. Callicot, J. B.; Crowder, L. B.; Mumford, K.: Current normative concepts in conservation. Conservation Biology (1999) 13, S (4) Siehe z.b. Europäische Kommission: Eine europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement. Allgemeine Prinzipien und politische Optionen. Luxemburg 1999 (5) Wolff, W. J. (Hrsg.): Proceedings of the Conference of Wadden Sea experts. Contribution no. 3 of the Wadden Sea Working Group, 1975 (6) Common Wadden Sea Secretariat (CWSS): Final Report of the Eco-Target Group. Wilhelmshaven Integrative Betrachtung des ganzen Systems Das Wattenmeer, ein Ökosystem Die Notwendigkeit, das Wattenmeer als ein zusammenhängendes Ökosystem zu betrachten und zu schützen, wurde 1975 auf einer internationalen Tagung von Wattenmeer-Wissenschaftlern gefordert. 5 Die Forderung nach integrativer Betrachtung wurde mit der Vielfalt der hydrographischen und ökologischen Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilgebieten des Wattenmeeres begründet. Auch die Einflüsse durch menschliche Aktivitäten haben oft eine grenzüberschreitende Dimension. Durch die Zusammenarbeit von Wissenschaftlern sowie von Naturschutz- und Umweltorganisationen ist die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Schutzes auch politisch anerkannt worden. Die damals bestehenden kleinräumigen Naturund Vogelschutzgebiete, wovon die ersten schon zu Beginn des vorigen Jahrhunderts eingerichtet worden sind, erwiesen sich als nicht ausreichend, um das gesamte Ökosystem Wattenmeer als international bedeutendes Gebiet zu erhalten. In den 1970er Jahren wurden die ersten Vorschläge zu nationalen Schutzmaßnahmen in der Öffentlichkeit diskutiert, in Deutschland die Einrichtung von Nationalparks. Gleichzeitig wurde 1974 von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) auf Initiative der damaligen niederländischen Regierung eine Konvention für den gemeinsamen Schutz des Wattenmeeres der drei Anliegerstaaten vorgelegt. Jedoch war damals eine völkerrechtlich verbindliche Übereinkunft politisch noch nicht durchsetzbar, da der nationale Schutz noch nicht geregelt war. Trilaterale Wattenmeer-Konferenzen und Schwerpunkte: 1978 Beschluss zur Verstärkung der Kooperation 1980 Koordination der wissenschaftlichen Forschung 1982 Gemeinsame Erklärung 1985 Beschluss über Gründung eines gemeinsamen Wattenmeer-Sekretariates 1988 Übereinkommen zum Schutz der Seehunde 1991 Annahme eines gemeinsamen Leitbildes, Managementkonzepts und Zielvorgaben für die Nutzung des Wattenmeeres 1994 Festlegung des Kooperationsgebietes und der Qualitätsziele 1997 Verabschiedung des Wattenmeerplanes, eine politische Vereinbarung über einen Managementplan des Wattenmeeres 2001 Antrag zur Ausweisung des Wattenmeeres als besonders empfindliches Meeresgebiet (PSSA) und Gründung des Wattenmeerforums Schließlich wurde das Wattenmeer in den 1980er Jahren in den drei Staaten unter rechtlichen Schutz gestellt. Der niederländische Teil wurde durch ein Raumordnungsprogramm und durch die Ausweisung großer Teile als Naturschutzgebiet (1980/81) unter Schutz gestellt. Der dänische Teil wurde als Wild- und Naturschutzreservat ausgewiesen (1979/82). Im deutschen Teil des Wattenmeeres errichteten die zuständigen Länder Schleswig-Holstein (1985), Niedersachsen (1986) und Hamburg (1990) Nationalparks. Damit ist heute der weitaus größte Teil des Wattenmeeres zwischen Den Helder in den Niederlanden und Esbjerg in Dänemark unter Schutz gestellt. Politische Zusammenarbeit Maßgeblich beeinflusst von der wissenschaftlichen Initiative wurde 1978 in Den Haag die 1. trilaterale Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres abgehalten. Hauptthema dieser ersten Konferenz waren der Informationsaustausch und die Koordination der wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Auf der 3. Regierungskonferenz 1982 in Kopenhagen verabschiedeten die drei Regierungen dann die Gemeinsame Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres. Mit dieser Absichtserklärung haben die Staaten ihren Willen bekundet, das gesamte Wattenmeer als eine ökologische Einheit zu betrachten und die Umsetzung internationaler Umwelt- und Naturschutzkonventionen wie z.b. die Ramsar-Konvention und Richtlinien der EU zu koordinieren, um einen umfassenden Schutz des Wattenmeeres zu gewährleisten. Des Weiteren wurde vereinbart, regelmäßig Ministerkonferenzen abzuhalten, um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und zu vertiefen. 6 Die trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres gründet auf dieser Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres der drei Staaten. Eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung war damals weder durchsetzbar noch hätte sie das Problem des Gesamtschutzes wegen der oben ausgeführten Unterschiede in den Schutzsystemen materiell gelöst. Die trilaterale Wattenmeerpolitik baut vielmehr auf den bestehenden Strukturen auf und kann durch sie umgesetzt werden. 7

3 Informationen zur Raumentwicklung Heft 7/ Die gemeinsame Politik beinhaltet folgende Eckpunkte: gemeinsame Grundsätze und Ziele, ein gemeinsames Kooperationsgebiet und Regelungen für eine Reihe von menschlichen Aktivitäten. Diese Eckpunkte sind seit 1982 in nachfolgenden Regierungskonferenzen, deren Schwerpunkte auch die wichtigsten Schritte der trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit spiegeln (siehe Übersicht), verabschiedet worden. Sie werden im Folgenden detaillierter behandelt. Gemeinsame Begrenzung Um das Problem der unterschiedlichen Abgrenzung der Nationalparke bzw. Naturschutzgebiete zu lösen und ein gemeinsames Gebiet zu definieren, in dem die trilateralen politischen Vereinbarungen Anwendung finden, wurde 1994 auf der 7. Wattenmeerkonferenz im niederländischen Leeuwarden beschlossen, ein gemeinsames Wattenmeer-Kooperationsgebiet zu definieren. Die bestehenden Schutzgebiete und Nationalparke im Bereich des Kooperationsgebietes sind als trilaterales Schutzgebiet definiert (s. Abb.). Die Vereinbarung sieht ausdrücklich vor, dass es in dem Kooperationsgebiet Bereiche gibt, in denen die Nutzung durch den Menschen Priorität hat. 8 Die Ausweisung eines trilateralen, ökologisch zusammenhängenden Kooperationsgebietes war nur dadurch möglich, dass sie nicht an nationale Schutzkategorien geknüpft wurde. Wattenmeer-Kooperationsgebiet Das Trilaterale Wattenmeer-Kooperationsgebiet (kurz Wattenmeergebiet) umfasst das gesamte Wattenmeer seewärts der Hauptdeiche bis zu drei Seemeilen seewärts der Basislinie und weitere nationale Schutzgebiete, die über die drei Seemeilen hinausgehen, die Inseln sowie einige Binnenlandbereiche, die als Ramsarund EG-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind. Seine Gesamtfläche beträgt ca km². (7) Enemark, J.: Protection and management. In: Wadden Sea Quality Status Report Hrsg.: CWSS. Wilhelmshaven = Wadden Sea Ecosystem, No. 9 (8) CWSS (Hrsg.): 7 th trilateral government Wadden Sea conference. Ministerial declaration. Wilhelmshaven 1995 Trilaterales Wattenmeer-Kooperationsgebiet und Schutzgebiet Fläche des Wattenmeergebietes in km 2 (gerundet) Dänemark Deutschland* Niederlande* strittiges Gebiet (NL, D) 250 Gesamt * Aufgrund des umstrittenen Gebietes im Ems-Ästuar ist für NL und D nur eine ungefähre Angabe möglich. Fläche des trilateralen Schutzgebietes in km 2 Dänemark NWR Schleswig- Holstein NP Hamburg NP 137,5 Niedersachsen NP Nds: NSG Ems, Elbe 34 Niederlande PKB Gesamt ,5

4 478 Manfred Vollmer, Folkert de Jong: Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum IKZM (9) Esbjerg-Erklärung 1991, Art. 1 (10) De Jong, F.: Ökologische Qualitätsziele im integrierten Ökosystem-Management des Wattenmeers und der Nordsee. In: Umweltziele und Indikatoren. Hrsg.: Wiggering, H.; Müller, F. Berlin 2003, S (11) De Jong, F.: Marine ecological quality objectives: science and management aspects. In: Eco targets. Goal functions and orientors. Hrsg.: Müller, F.; Leupelt, M. Berlin 1998, S Nationale Schutzgebiete Innerhalb des Wattenmeergebietes liegt das Trilaterale Schutzgebiet mit einer Gesamtfläche von ca km². Es umfasst die nationalen Schutzgebiete in den Niederlanden, wie sie im niederländischen Wattenmeermemorandum (PKB, Planologisch Kernbeslissung) festgelegt sind, das die Basis für alle Planungen, Schutzmaßnahmen und Management im Wattenmeer ist, in Deutschland: drei Wattenmeernationalparke und Naturschutzgebiete in der Elbemündung und der Ems; sowie in Dänemark: Nature and Wildlife Reservate, unterteilt in drei Zonen. 3 Leitbild und Zielsetzung Als Leitbild der trilateralen Wattenmeerpolitik wurde 1991 auf der 6. Wattenmeerkonferenz vereinbart, so weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können. 9 Zusammen mit dem Leitbild wurden folgende gemeinsame Management-Prinzipien vereinbart: Prinzip der sorgfältigen Entscheidungsfindung: Entscheidungen sind auf Grundlage der besten zur Verfügung stehenden Informationen zu treffen. Vermeidungsprinzip: Möglicherweise schädliche Aktivitäten für das Wattenmeergebiet sollten vermieden werden. Vorsorgeprinzip: Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um potenziell umweltschädliche Aktivitäten zu vermeiden, selbst wenn keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise für eine direkte Verbindung zwischen Aktivitäten und deren Wirkung vorliegen. Verlagerungsprinzip: Für das Wattenmeer schädliche Aktivitäten sind in Bereiche zu verlagern, in denen sie sich weniger auf die Umwelt auswirken. Ausgleichsprinzip: Für schädliche Auswirkungen einer unvermeidbaren Handlung müssen ökologische Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden; in den Teilen des Wattenmeeres, in denen dieser Grundsatz noch nicht umgesetzt worden ist, werden Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. Wiederherstellungsprinzip: Soweit möglich, sollten Teile des Wattenmeeres wiederhergestellt werden, sofern durch vergleichende Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die gegenwärtige Situation nicht optimal ist und der Originalzustand wahrscheinlich wiederhergestellt werden kann. Prinzipien des Standes der Technik sowie der besten Umweltpraxis, entsprechend der von der Pariser Kommission vorgenommenen Definition. Ein weiterer Schritt folgte 1994 mit der Spezifizierung des gemeinsamen Leitbildes durch die Vereinbarung gemeinsamer Ziele, den sog. Trilateral Targets. Die Umsetzung dieser Ziele ist darauf ausgerichtet, die gesamte Vielfalt und Qualität der Biotoptypen, die zu einem natürlichen und dynamischen Wattenmeergebiet gehören, zu erhalten oder zu verbessern. Dazu zählen u.a. Salzwiesen, Tidebereiche, Ästuare, Strände und Dünen, Offshore- und ländliche Gebietszonen sowie die Qualität des Wassers und des Sedimentes. Zusätzlich zu den genannten ökologischen Zielen wurden auch gemeinsame Ziele für den Erhalt der landschafts- und kulturhistorischen Werte im Wattenmeergebiet vereinbart (siehe Übersicht). Die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der gemeinsamen Wattenmeerziele können als positiv bewertet werden. 10 Die Ziele haben das Management, das Monitoring und die Bewertung des Ökosystems strukturiert und zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen geführt, obwohl sie meist nicht quantifiziert sind und nicht auf rein ökologischen Überlegungen und Prinzipien basieren. Sie sind eher als ein pragmatischer Katalog von Entwicklungszielen bezüglich Arten, Lebensgemeinschaften und physikalischen und chemischen Randbedingungen zu bezeichnen. Das Target-Konzept spiegelt damit die Geschichte des Wattenmeerschutzes, der regionalen und nationalen kulturellen Unterschiede und den Stand der ökologischen Wissenschaft wider. Seine Kraft liegt unter anderem darin, dass die Ziele und Indikatoren sind rein ökologisch begründet und quantifiziert sind. Damit wurden wissenschaftliche Kontroversen und somit eine Verzögerung der Annahme des Konzeptes vermieden. 11 Anderseits war in den vergangenen Jahren dieser offene und nicht quan-

5 Informationen zur Raumentwicklung Heft 7/ Die gemeinsamen trilateralen Ziele Ziele für Lebensräume und Arten Salzwiesen: Vergrößerung der natürlichen Salzwiesenfläche Verbesserung der natürlichen Morphologie und Dynamik, einschließlich natürlicher Entwässerungsbedingungen für künstlich geschaffene Salzwiesen, unter der Voraussetzung, dass die bestehende Fläche nicht verringert wird Naturnäheres Vegetationsgefüge bei künstlich geschaffenen Salzwiesen, auch in der Pionierzone Der Tidebereich: Natürliche Dynamik im Tidebereich Vergrößerung von geomorphologisch und biologisch ungestörten Watten- und Sublitoralflächen Vergrößerung der Fläche und natürlichere Verteilung und Entwicklung von natürlichen Muschelbänken, Sabellariariffen und Seegras (Zostera)-Wiesen Lebensfähige Bestände und eine natürliche Reproduktionskapazität, einschließlich des Überlebens der Jungtiere, bei Seehund und Kegelrobbe Günstige Voraussetzungen für Zug- und Brutvögel günstige Nahrungsverfügbarkeit natürlicher Bruterfolg ungestörte Rast- und Mausergebiete von ausreichender Größe natürliche Fluchtdistanz Ästuare: Sicherstellung, dass weite Teile geschützt werden und die Flussufer in ihrem Zustand erhalten und, soweit möglich, wieder in ihren natürlichen Zustand hergestellt werden Strände und Dünen: Verbesserung der natürlichen Dynamik von Stränden, Primärdünen, Strandebenen und Primärdünentälern in Verbindung mit der Offshore-Zone Eine zunehmende Gewährleistung der natürlichen Vegetationsfolge (Sukzession) Günstige Bedingungen für Zug- und Brutvögel Offshore-Zone: Förderung einer natürlichen Morphologie, auch in Bezug auf die Außendeltas zwischen den Inseln Gute Nahrungsverfügbarkeit für Vögel Lebensfähige Bestände und natürliche Reproduktionskapazitäten für den Seehund, die Kegelrobbe und den Schweinswal Ländliches Gebiet: Günstige Bedingungen für Flora und Fauna, insbesondere Zug- und Brutvögel Ziele für die Wasser- und Sedimentbeschaffenheit Nährstoffe: Ein Wattenmeer, das unter dem Gesichtspunkt der Euthrophierung als non-problem-area bezeichnet werden kann Natürliche Mikroverunreinigungen: Hintergrundkonzentrationen in Wasser, Sediment und Indikatorarten Schadstoffe: Konzentrationen, die einer Null-Einleitung entsprechen Ziele für Landschaft und Kultur Identität: Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der typischen Landschaftsbestandteile, die den Charakter dieses Gebietes in seiner Eigenart und Schönheit (Identität) ausmachen Vielfalt: Erhaltung der vollen Vielfalt der Kulturlandschaften, die für das Wattenmeer typisch sind Geschichte: Erhaltung des kulturgeschichtlichen Erbes Landschaft: Besondere Beachtung der charakteristischen Prägung dieser Landschaft durch Umwelt und Kulturgeschichte und Berücksichtigung ihrer Bedeutung im Rahmen von Management und Planung

6 480 Manfred Vollmer, Folkert de Jong: Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum IKZM (12) Vgl. Visser, L.: The Social-institutional dynamics of coastal zone management. Journal of Coastal Conservation (1999) 5, S titative Charakter der Targets einer der Hauptkritikpunkte seitens des Managements. Von Anfang an gab es aber Bemühungen, sie zu konkretisieren. Dabei hat sich gezeigt, dass eine weitere Spezifizierung nicht immer möglich oder wünschenswert ist. Besonders in der Kommunikation mit allen beteiligten Akteuren können allgemein formulierte und nicht quantifizierte Ziele eine konvergierende Rolle spielen und somit aktuelle und potenzielle Konflikte verringern oder vermeiden helfen. Eine Aufgabe, die in Zukunft weiter vorangebracht werden muss, ist die Einbindung der Stakeholder bzw. Interessengruppen in die weitere Spezifikation und Umsetzung der Ziele. Dies erfordert vor allem sozialwissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen, denn für die Entwicklung und Anwendung geeigneter Beteiligungsverfahren sind solche Kenntnisse von höherer Bedeutung als die Entwicklung integrierter ökologisch-sozioökonomischer Modelle. 12 Ein erster Schritt der Einbindung von Interessengruppen wurde schon 1997 mit der Formulierung einer gemeinsamen Vision der trilateralen Zusammenarbeit gemacht, die zur Grundlage für die gemeinsamen Ziele erklärt wurde. Diese gemeinsame Vision für das Wattenmeer umfasst die folgenden Bestrebungen der Länder: Erhaltung einer intakten Umwelt, in der die Vielfalt der Lebensräume und Arten, ihre ökologische Integrität und ökologische Elastizität als globale Verpflichtung aufrechterhalten werden Nachhaltige Nutzung Bewahrung und Förderung von ökologischen, ökonomischen, kulturhistorischen, gesellschaftlichen und küstenschutztechnischen Werten, die den Wünschen der Bewohner und Nutzer Rechnung tragen und ihrem Wohlbefinden dienen Integriertes Management der menschlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der sozioökonomischen und ökologischen Wechselbeziehung zwischen dem Wattenmeergebiet und den angrenzenden Gebieten Informierte, engagierte und aktiv teilnehmende Öffentlichkeit. Mit der Einrichtung des trilateralen Wattenmeerforums (siehe Kapitel 5) wurde ein zweiter und diesmal sehr konkreter Schritt in der Beteiligung von Interessengruppen gemacht. Das Wattenmeer als Gesamtsystem (Satellitenbild)

7 Informationen zur Raumentwicklung Heft 7/ Integriertes Management Wattenmeerplan Auf der 6. Wattenmeerkonferenz 1991 in Esbjerg sind zusätzlich zu den gemeinsamen Prinzipien gemeinsame Regelungen für nahezu alle menschlichen Aktivitäten vereinbart worden, um sicherzustellen, dass das Wattenmeer als ein einheitliches Gebiet geschützt und gemanagt wird. Diese Vereinbarungen betreffen ausdrücklich sowohl Aktivitäten, die innerhalb des Wattenmeeres stattfinden, wie Fischerei und Wassersport, als auch Aktivitäten, die in angrenzenden Gebieten stattfinden, wie der Industrie, der Häfen und der Schifffahrt. Ebenfalls sind gemeinsame Aktivitäten eingeschlossen, die der Verringerung der Verschmutzung aus dem Einzugsgebiet und über der Nordsee dienen, insbesondere durch die Vertretung einer gemeinsamen Position in den Nordseeschutzkonferenzen. Die seit Anfang der trilateralen Zusammenarbeit beschlossenen politischen Vereinbarungen, insbesondere die gemeinsamen Regelungen für menschliche Aktivitäten, das Übereinkommen zu einer gemeinsamen Begrenzung und die gemeinsamen Prinzipien und Ziele sind in einem gemeinsamen Wattenmeerplan integriert worden. Dieser wurde 1997 in Stade auf der 8. Wattenmeerkonferenz angenommen. Trilaterales Wattenmeer-Monitoring Ein umfassendes Verständnis der Funktionen und langfristigen Entwicklung des Wattenmeeres bildet die unverzichtbare Grundlage für einen effektiven Schutz. Ein ökosystemar orientiertes Monitoringprogramm liefert dafür die notwendigen Grundlagen und ist deshalb integraler Bestandteil der trilateralen Zusammenarbeit. Ziel des gemeinsamen Monitorings ist es, den Zustand des Wattenmeeres in seiner Gesamtheit zu bewerten und die Umsetzung der im Wattenmeerplan vereinbarten Ziele zu überprüfen. Das Trilaterale Monitoring- und Bewertungsprogramm (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) wurde 1994 auf Grundlage der bestehenden, jedoch noch nicht abgestimmten nationalen Programme ins Leben gerufen. Als weiterer Schritt wurde 1997 auf der 7. trilateralen Wattenmeerkonferenz in Stade vereinbart, in allen drei Staaten ein gemeinsames Paket von Monitoringparametern ( Common Package ) auf der Grundlage von abgestimmten Richtlinien einschließlich eines dazugehörigen Datenaustauschsystems zu installieren. 13 Das TMAP umfasst eine Vielzahl verschiedener Parameter aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen. Eine verstärkte Integration von sozioökonomischen und kulturhistorischen Aspekten in der Wattenmeerzusammenarbeit wird auch Auswirkungen auf das TMAP haben. Erfahrung mit einem sozioökonomischen Monitoring liegen bereits in Schleswig-Holstein vor. 14 Die Erfassung und Bewertung kulturhistorischer Merkmale im Wattenmeergebiet ist das Thema eines trilateralen Projektes innerhalb des Wattenmeerplanes. 15 Kooperation bei der Umsetzung internationaler Regelungen Wie erwähnt, beruht die trilaterale Zusammenarbeit auf der gemeinsamen Absichtserklärung der drei Staaten von 1982, die Umsetzung internationaler Umwelt- und Naturschutzkonventionen wie z.b. die Ramsar-Konvention und Richtlinien der EU zu koordinieren. In den vergangenen Jahrzehnten wurden zahlreiche Übereinkommen zum Schutz von Arten, Habitaten sowie zur Verhütung von Meeresverschmutzungen geschlossen. Des Weiteren bilden einige wichtige EU-Richtlinien ein solides Rahmenkonzept zum Schutz des Wattenmeeres. Die im Folgenden kurz erläuterten Richtlinien müssen als ein Gesamtpaket zur Umsetzung der Ziele der EU- Umweltpolitik gesehen werden, in dessen Rahmen die nationalen Entwicklungspotenziale einzuordnen sind. Vogelschutz und Habitat Die Erlassung der Vogelschutzrichtlinie war einer der ersten Maßnahmen in der EU-Naturschutzgesetzgebung. Ziel der Richtlinie ist der Schutz aller natürlich vorkommenden Vogelarten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Nach den Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie sollen die Mitgliedstaaten die für die Erhaltung dieser Arten auch wandernder Arten am besten geeigneten Gebiete zu besonderen Schutzgebieten (Special Protection Areas, SPA) erklären. (13) CWSS: TMAP manual: Monitoring guidelines. Data handling manual. Wilhelmshaven 2001 (14) Gätje, C.: Sozi-ökonomisches Monitoring. In: Wattenmeermonitoring Hrsg.: Landesamt für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Tönning = Schriftenr. d. Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (15) Espersen, S.; CWSS (Hrsg.): Lancewad Landscape and cultural heritage in the Wadden Sea region. Wilhelmshaven = Wadden Sea Newsletter 2000/1

8 482 Manfred Vollmer, Folkert de Jong: Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum IKZM (16) Oxford Brooks University: Review of international legal instruments, policies and management in respect of the Wadden Sea region. Ribe 2003 Ziel der Habitat-Richtlinie ist die Erhaltung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere in den Mitgliedstaaten. Die Habitat bildet ein kohärentes ökologisches Netz mit der Bezeichnung Natura Natura 2000 umfasst auf der Grundlage der Habitat-Richtlinie die ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete (Special Areas of Conservation, SAC) und die SPA s der Vogelschutzrichtlinie. Die Ausweisung von SAC s wird in den nächsten Jahren erfolgen; es werden wesentliche Teile des Wattenmeeres in Natura 2000 einbezogen. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsprüfungen (97/11/ EC) haben zu einem intensiver abgestimmten Vorgehen bei solchen Projekten im Wattenmeergebiet geführt, die Auswirkungen auf Umwelt und Natur bedingen. Ziel ist es, alle gravierenden Effekte und Einflüsse zu erfassen und zu analysieren. Die EU sieht die UVP als eines der wichtigsten Instrumente in der Umweltpolitik und nachhaltigen Entwicklung. In der Wattenmeerregion werden die UVP s mit unterschiedlichen, aber ausreichenden rechtlichen Instrumenten durchgeführt. Auf trilateraler Ebene bestehen zwischen den drei Ländern jedoch nach wie vor Unterschiede im Hinblick auf die Screeningund Scoping-Verfahren. So sind z.b. die Kriterien für die Einrichtung von empfindlichen Gebieten noch unterschiedlich. Ebenso existiert keine gemeinsame Perspektive in Bezug auf den inhaltlichen Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit wird unterschiedlich gehandhabt. Für die weitere Entwicklung sollte ein gemeinsamer Ansatz für die Anwendung von UVP s gefunden werden. Dabei sollte die Kompetenz des Common Wadden Sea- Sekretariats (CWSS) stärker berücksichtigt werden. 16 Wasserrahmenrichtlinie Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) wurde im Dezember 2000 verabschiedet und gilt flächendeckend für alle Gewässer Europas, unabhängig von deren Nutzung. Die Richtlinie betrachtet die Gewässer selbst, deren Auenbereiche und Einzugsgebiete als eine Einheit sowie die Wechselwirkungen zwischen Grund- und Oberflächenwasser. Damit wird stärker als bisher die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum für unterschiedlichste Pflanzen und Tiere berücksichtigt. Kern der WRRL ist die Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten über Staats- und Ländergrenzen hinweg. Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer) und den Küstenbereich (bis 1 Seemeile, bzw. bis 12 Seemeilen in Bezug auf den chemischen Zustand). Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft, wobei der Schwerpunkt auf der Güte der betreffenden Gewässer liegt. Die in der WRRL definierten Umweltziele eines guten Zustandes sollen bis 2015 erreicht sein. Hierfür gibt die Richtlinie einen konkreten Zeitplan und Arbeitsschritte vor, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Eine der wichtigsten zukünftigen Aufgaben der trilateralen Zusammenarbeit sollte die weitere Koordinierung und Harmonisierung der nationalen Umsetzung der oben erwähnten EU Richtlinien in den drei Wattenmeerstaaten sein (siehe auch Schlussbetrachtung in Kap. 6).

9 Informationen zur Raumentwicklung Heft 7/ Partizipation Das trilaterale Wattenmeerforum Die Einrichtung des trilaterale Wattenmeerforums (WSF) geht zurück auf die Umsetzung des 1997 in Stade verabschiedeten Wattenmeerplanes, explizit auf die 9. trilaterale Regierungskonferenz 2001 in Esbjerg. Bei der Annahme des Wattenmeerplanes 1997 wurden die Bewohner und Nutzer der Wattenmeerregion aufgefordert, sich an seiner Umsetzung zu beteiligen. In der Erklärung von Stade ist das wie folgt gefasst: Die Minister fordern die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dringend zu einem Informations- und Gedankenaustausch mit allen in die Umsetzung des Wattenmeerplans einbezogenen Betroffenen auf, und sie rechnen darauf, dass sich die örtliche Bevölkerung und die örtlichen Gemeinwesen aktiv an der Ausarbeitung von Vorschlägen beteiligen, die auf der nächsten Wattenmeerkonferenz berücksichtigt und zur Optimierung und Aktualisierung des Wattenmeerplans herangezogen werden. Konkretisiert wurde diese Bitte in 2001 mit folgendem Beschluss der Minister: Sie berufen daher [...] ein Trilaterales Wattenmeerforum ein, das der Konsultation dient und an dem Betroffene aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Bereich teilnehmen; seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für Szenarien nachhaltiger Entwicklung und Strategien für ihre Umsetzung zu erarbeiten, die die aktuellen Schutzniveaus wahren sowie die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität sichern. Dies erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Vision, der Gemeinsamen Ziele des Wattenmeerplans und der gemeinsamen Prinzipien und als ein Beitrag zur Fortschreibung des Wattenmeerplans. Die Ergebnisse der Forumsarbeit werden bei der 10. Trilateralen Regierungskonferenz vorgelegt. Aufgaben Die Aufgaben des WSF umfassen zunächst eine Analyse der gegenwärtigen Nutzungen in der Gesamtregion, auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen im Naturschutz, sowie eine Analyse des Konfliktpotenzials der Nutzergruppen untereinander. Des weiteren werden Bestandsaufnahmen sowohl zu den Entwicklungsperspektiven in Sozioökonomie und Ökologie als auch zu konkreten Managementvorschlägen von Langzeitperspektiven durchgeführt. Mit Hilfe dieser Analysen sollen verschiedene Szenarien zur Entwicklung der Wattenmeerregion erarbeitet werden. Die Szenarien enthalten auch sektorübergreifende Perspektiven und integrierende Sichtweisen. Die Arbeit mit Szenarien ist ein wichtiges Instrument, um integrierten Lösungsansätzen in der Weiterentwicklung der Wattenmeerregion im Hinblick auf Wirtschaft, soziales Umfeld und Natur- und Umweltschutz näher zu kommen. Organisation Das Wattenmeerforum unter dem Vorsitz des königlichen Kommissars der niederländischen Provinz Frieslân setzt sich aus insgesamt 41 Vertretern der Verwaltungsebene (national, regional, lokal) und der Interessengruppen Landwirtschaft, Fischerei, Industrie/Häfen, Energie, Tourismus und Naturschutz zusammen. Die konkreten Aufgaben werden den fünf gebildeten Arbeitsgruppen Landwirtschaft, Fischerei, Industrie/Häfen, Energie und Politik übertragen. Diese Arbeitsgruppen sind dem WSF berichtspflichtig und werden sowohl von unabhängigen Experten als auch vom WSF-Sekretariat unterstützt. Das WSF-Sekretariat ist eine Kooperation zwischen dem gemeinsamen Wattenmeersekretariat (CWSS) und dem Sekretariat der interregionalen Wattenmeer-Zusammenarbeit (IRWC). Zeitplan Das Projekt wurde im November 2002 begonnen und wird im Juni 2005 beendet. Die beschriebenen Analysen sowie die Entwicklung von Szenarien und externen Studien werden bis Mitte 2004 abgeschlossen sein. Der nachfolgende Zeitrahmen ist für Plenumsitzungen, öffentliche Konferenzen und die Berichtsphase vorgesehen. Schließlich werden die Ergebnisse und resultierenden Empfehlungen auf der 10. trilateralen Regierungskonferenz im Herbst 2005 vorgestellt.

10 484 Manfred Vollmer, Folkert de Jong: Das Wattenmeer als besonders sensibles Gebiet und Strategien zum IKZM Die trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit ist ein gutes Beispiel für Integriertes Küstenzonenmanagement (IKMZ) auf internationaler Ebene. Weitere Literatur 6 Schlussbetrachtung Die trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres hat sich in den vergangenen 25 Jahren von einer eher begrenzten politischen Zusammenarbeit bezüglich des Schutzes einzelner Arten zum integriertem Management des Ökosystems Wattenmeer entwickelt, wobei gemeinsame Ziele, eine gemeinsame Gebietsbegrenzung und eine wachsende Beteiligung von Stakeholdern als Grundelemente dienen. Mit anderen Worten: Die trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit ist ein gutes Beispiel für Integriertes Küstenzonenmanagement (IKMZ) auf internationaler Ebene. Das bedeutet nicht, dass keine Weiterentwicklung notwendig wäre. Im Rahmen des Wattenmeerforum-Projektes wurden in einer Analyse eine Reihe von bedeutenden IKZM-Elementen für die Wattenmeerregion dargelegt, die als wichtige Ziele für die Weiterentwicklung einer IKZM-Strategie für das Wattenmeer aufgefasst werden können: Die Strategie sollte rechtsverbindliche Rahmenbedingen haben und durch eine legitimierte Behörde durchsetzbar sein. Sie sollte ferner auf einem hohen Niveau vertikaler und horizontaler Zusammenarbeit aufgebaut, dabei grenzübergreifend sein, sowohl vom Grundsatz her als auch in der Praxis. Sie sollte deutlich die Rollen und Zuständigkeiten für alle Ebenen der Regierung und Regierungsvertreter festlegen und eine einzige Institution/Gremium mit der Gesamtkoordination betrauen. Sie sollte auf den führenden Prinzipien der Europäischen Umweltpolitik basieren wie Behebung der Ursache von Problemen, Vermeidung von Umweltschäden, Verursacherprinzip, CWSS: Final Report of the Eco-Target Group. Hrsg.: Common Wadden Sea Secretariat. Wilhelmshaven CWSS: Erklärung von Stade. Trilateraler Wattenmeerplan. Hrsg.: Common Wadden Sea Secretariat, Wilhelmshaven CWSS: Erklärung von Esbjerg. Hrsg.: Common Wadden Sea Secretariat. Wilhelmshaven Vollmer, Manfred; Grann, Henning: Large Scale Constructions in Coastal Environments. Berlin Vorbeugeprinzip, nachhaltige Entwicklung. Sie sollte durch Mitwirkung aller Interessenvertreter entwickelt werden. Sie sollte eine klare geographische Identität mit deutlich identifizierbaren Grenzen haben, basierend auf einer Analyse aller Ressourcen und sozioökonomischen Belastungen in der Wattenmeerregion. Sie sollte eine Politik beinhalten, die alle sozioökonomischen Sektoren in der Region (Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Dienstleistungen, Industrie, Transportwesen, Baugewerbe) einschließt und beiträgt zu nachhaltigen/ erneuerbaren gesellschaftlich-wirtschaftlichen Bedürfnissen der Region, Erhaltung und Stärkung der wirtschaftlichen Integrität, Erhaltung und Stärkung der Lebensvorgänge des Wattenmeeres, Verhinderung der Zerteilung der Lebensräume sowie zur Erhaltung der ökologischen Korridore. Sie sollte klar definierte und beschlossene Ziele und Zielsetzungen haben, die zu klaren, erreichbaren Ergebnissen und Zeitvorgaben führen. Sie sollte existierende Verträge, Vereinbarungen und Richtlinien in die Strategie integrieren, damit Beständigkeit, Übereinstimmung und Effektivität erreicht werden. Sie sollte gut mit Mitteln ausgestattet sein, so dass Maßnahmen ergriffen werden können, um schädliche Aktivitäten zu unterbinden, umzulagern oder zu vermindern. Sie sollte Gegenstand einer strategischen Umweltprüfung sein gemäß Direktive 2001/42/EC. Nicht zuletzt sollte eine IKMZ-Strategie für das Wattenmeer Gegenstand fortlaufender Überwachung sein und deutliche Fristen für die Überarbeitung der Strategie und ihrer Ziele setzen.

Dr. Folkert de Jong CWSS. The Netherlands

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