Richtlinie Nachhaltige Beschaffung
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- Ingelore Hausler
- vor 7 Jahren
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1 Information: Coop Nachhaltigkeit/Wirtschaftspolitik Tel.: sibyl.anwander@coop.ch Genehmigt durch: Coop Geschäftsleitung im November 2013 (ersetzt Version vom März 2012) Sprachen: deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch 1. Ziel Coop will im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Produktion und einem an Nachhaltigkeit orientierten Konsum beitragen. Sie verfolgt dazu folgende Wege: 1. Ausbau des Sortiments an Nachhaltigkeits-Eigenmarken und Gütesiegeln; 2. Förderung besonders nachhaltiger Markenprodukte; 3. Durchsetzung von Mindestanforderungen im gesamten Sortiment auf der Basis internationaler Standards; 4. Auslistung von Produkten, welche minimale Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen. 2. Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für alle Geschäftspartner, welche für die Coop Kanäle Retail, Bau&Hobby, Coop Pronto sowie die Coop Warenhäuser Waren produzieren oder verarbeiten bzw. Dienstleistungen erbringen sowie für die Coop Produktionsbetriebe für Lieferungen an Coop und an Dritte. Die Richtlinie gilt auch für die Beschaffung zur Coop-internen Verwendung. Für andere Bereiche der Coop Gruppe Genossenschaft ist diese Richtlinie wegweisend. Diese Richtlinie stellt eine Ergänzung und mitgeltende Unterlage zur Coop-Qualitätsvereinbarung bzw. sonstigen vertraglichen Vereinbarungen dar. Darüber hinaus gelten für bestimmte Sortimentsbereiche und insbesondere für Coop-Nachhaltigkeits-Eigenmarken weitergehende, spezifische Vorgaben. 3. Sozialverträgliche und ökologische Produktion Coop will zusammen mit den Geschäftspartnern die Ausbeutung von Arbeitskräften vermeiden und den respektvollen Umgang mit der Umwelt fördern. Coop verlangt deshalb von den Geschäftpartnern eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Leistungen bezüglich sozialverträglicher und ökologischer Produktion. Jeder Geschäftspartner ist dafür verantwortlich, dass neben den gesetzlichen Vorgaben die darüber hinausgehenden Anforderungen von Coop in seinem Einflussbereich eingehalten werden. Dies beinhaltet auch die vorgelagerten Stufen der Produktions- und Lieferkette. 3.1 Arbeitsbedingungen Geschäftspartner müssen die auf relevanten ILO-Konventionen und UN-Kinderrechts-Konvention basierenden Anforderungen gemäss Coop Qualitätsvereinbarung einhalten. Sie müssen deren Einhaltung glaubwürdig nachweisen können. Bei Produktion in Risikoländern bzw. in von Coop definierten Risiko-Regionen ist vom Geschäftspartner der Code of Conduct der Business Social Compliance Initiative (BSCI) oder weitere von Coop-anerkannte Standards (Siehe Anhang) umzusetzen. r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 1 von 7
2 Als Risikoländer gelten die Länder gemäss Definition von BSCI. Werden andere Standards verwendet, muss vom Geschäftspartner die Gleichwertigkeit mittels Benchmarking aufgezeigt werden. Coop entscheidet auf dieser Grundlagem, ob der alternative Standard akzeptiert wird. Coop akzeptiert eine schrittweise Umsetzung der Standards. Bei ungenügender Umsetzungs- Transparenz und mangelnder Kooperation bei Verbesserungsmassnahmen ist eine Beendigung der kommerziellen Beziehung möglich. 3.2 Ökologie Die Geschäftspartner müssen die in dieser Richtlinie definierten ökologischen Vorgaben einhalten und die Einhaltung glaubhaft belegen können. Sie müssen die Auswirkungen auf die Umwelt erfassen und sich kontinuierlich verbessern. Dazu haben sie geeignete Management-Instrumente einzusetzten. Geschäftspartner, die die Umweltbelastung durch Verbesserungen in Produktion, Transport und Abfallbewirtschaftung nachweislich über das gesetzliche Mindestmass hinaus reduzieren, werden bei gleichwertiger kommerziellen Leistung bevorzugt Verpackungen Der Geschäftspartner leistet mit der Verpackungswahl nach Möglichkeit einen Beitrag an die Schonung der Ressourcen und an die Reduktion der Umweltbelastung. Dabei sollen Verpackungen unter Berücksichtigung der Konsumentenbedürfnisse und der Logistikrichtlinien mit möglichst wenig Material auskommen und ein möglichst kleines Abfallvolumen verursachen. Der Geschäftspartner verpflichten sich, auf Verlangen von Coop genaue Angaben über die verwendeten Verpackungsmaterialien zu liefern. Entsorgungssymbole auf Verpackungen müssen die geltenden Rahmenbedingungen der schweizerischen Abfallsysteme berücksichtigten. Halogenierte Kunststoffe (PVC und PVDC) sind für Coop-Eigenmarken verboten. Ausnahmen sind nur aus Qualitätsgründen und mit Zustimmung der Direktion 3 Marketing/Beschaffung möglich. Besteht Unsicherheit über die Einstufung einer Verpackung und handelt es sich um wesentliche Mengen an Packmaterial, muss der Geschäftspartner auf Verlangen von Coop eine unabhängige Ökobilanz erstellen, welche alle relevanten Umweltaspekte abdeckt. Die Coop Checkliste Verpackungen ist hierbei zu beachten. Beim Einsatz von Bioplastik resp. Biopolymeren, ob biologisch abbaubar oder nicht, ist die Coop Haltung zu "Bioplastics" und biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) zu beachten Transport Coop ist bestrebt, die Umweltbelastung durch Transporte so gering wie möglich zu halten. Längere Transporte müssen wenn möglich und wirtschaftlich vertretbar per Schiff oder auf der Schiene bzw. im kombinierten Verkehr erfolgen. Auf Flugtransporte ist im Sinne einer nachhaltigen Energie- und Klimapolitik wenn immer möglich zu verzichten. Geschäftspartner sind verpflichtet, ihre Flugtransporte mit Angabe der Menge und der Flugdistanzen an Coop zu melden. r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 2 von 7
3 4. Anforderungen an Rohstoffe und Produkte Coop will keine Produkte im Sortiment, deren Produktion nicht Mindestanforderungen bezüglich Nachhaltigkeit erfüllen. Bei der Definition der Anforderungen arbeitet Coop mit anerkannten Gremien und Standardorganisationen zusammen. Neben den in der Qualitätsvereinbarung oder in sortiments-spezifischen Richtlinien geregelten Anforderungen gelten nachfolgende Vorgaben. 4.1 Pflanzliche Rohstoffe und Produkte Importierte Früchte und Gemüse sowie Blumen und Pflanzen müssen aus einer Produktion stammen, die nach einem von GlobalGAP anerkannten Standard zertifiziert ist. Bei Produktion in Risikoländern gemäss BSCI sowie in von Coop definierten Risikoregionen sind Audits nach einem Sozialstandard wie BSCI-Standard Primary Production oder das GlobalGAP-Risk- Assessment of Social Practice (GRASP) durchzuführen. Für Früchte, Gemüse, Kartoffeln, Blumen und Pflanzen aus Schweizer Produktion sind die Vorgaben von SwissGAP nachweislich einzuhalten. Für die Verwendung von Pestiziden in der Früchte und Gemüseproduktion gilt die Richtlinie Pestizide und deren Negativliste. Für Eigenmarken-Produkte mit verarbeiteten Früchten, Gemüse oder Kartoffeln sind Rohstoffe aus GlobalGAP-/SwissGAP-zertifiziertem Anbau zu verwenden. Dies gilt für Früchte- und Gemüsekonserven, tiefgekühlte Früchte, Gemüse und Kartoffelprodukte, Trockenfrüchte, Hülsenfrüchte sowie für Konfitüren mit mindestens 50% Fruchtanteil und für weitere Produkte, die zu mindestens 70% aus den genannten Rohstoffen hergestellt sind. Ausgenommen sind Öle, Fruchtsäfte, Wein und Spirituosen. Verwendetes Palmöl muss über eine Zertifizierung nach den Vorgaben des Roundtable on Sustainable Palmoil (RSPO) verfügen. Dabei ist wenn immer möglich physisch nachhaltiges Palmöl (nach dem Standard segregiert oder identity preserved) zu verwenden. Für Eigenmarkenprodukte mit Palmöl ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Kaffee sowie Kakaobohnen zur Herstellung von Tafelschokoladen und Pralinen für die Coop- EigenmarkeQualitè&Prix müssen bis spätestens 2015 eine Zertifizierung nach Fairtrade- Standard (FLO / Max Havelaar) aufweisen. Reis aus Asien muss für die Coop Eigenmarke Qualité&Prix eine Zertifizierung nach Fairtrade- Standard (FLO / Max Havelaar) aufweisen. Holz- und Papierprodukte müssen der Coop-Richtlinie Holz- und Papierprodukte entsprechen. Tropen- und Urwaldholz ohne FSC-Zertifizierung ist nicht zugelassen. Erden und Substrate für alle Coop Eingenmarken inkl. Prix Garanite dürfen keinen Torf enthalten. Bei Markenprodukten ist wenn immer möglich auf Torf zu verzichten. Bei Produkten der Coop Eigenmarke Prix Garantie gelten für die darin verarbeiteten, international beschafften Rohstoffe (Commodities) als Minimum die gesetzlichen Anforderungen sowie die Vorgaben der Coop-Qualitätsvereinbarung. Sofern spezifische Nachhaltigkeits-Risiken vorliegen, erlässt Coop darauf abgestimmte Vorgaben oder fordert, sofern sinnvoll und im grossen Stil machbar, die Umsetzung geeigneter, etablierter Mindeststandards. Der Entscheid hierüber erfolgt durch die Leitung des entsprechenden Review Teams Nachhaltigkeit Food / Non Food. 4.2 Tierische Produkte Produkte von akut bedrohten Arten sowie Produkte aus nicht artgerechter Haltung oder Produkte, die auf tierquälerische Art gewonnen wurden, sind nicht zulässig. Insbesondere sind verboten: Gänse- und Entenstopfleber, Froschschenkel und Erzeugnisse aus Haifisch Daunen aus Lebendrupf oder aus der Stopfleberproduktion r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 3 von 7
4 Bei der Geflügelhaltung und der Eier-Produktion Käfighaltung. Echtpelz (ausgenommen Lammfell und Kuhfell) sowie Produkte aus Reptilienleder. Schafwolle und Lammfell von Tieren, bei denen Mulesing angewandt wurde. Der Einsatz von in der Schweiz verbotenen Hormonen oder Leistungsförderern ist im gesamten Sortiment verboten. Begründete Ausnahmen bei Importprodukten müssen durch die Direktion Marketing/Beschaffung genehmigt werden. Bei Import-Produkten orientiert sich Coop an den Anforderungen der Schweizer Tierschutzgesetzgebung. Stehen mehrere ausländische Lieferanten zur Auswahl wird der Geschäftspartner mit den besseren Tierhaltungsbedingungen bevorzugt. Coop hat sich langfristig zum Ziel gesetzt die Tierwohlstandards für importierte Produkte auf BTS (besonders Tierfreundliche Stallhaltung) und in verschiedenen Tiergruppen auf BTS RAUS (mit Auslauf) umzustellen. Davon können Prix Garantie Produkte ausgenommen (Sie müssen mindestens der Gesetzgebung des jeweiligen Prdouktionslandes entsprechen). Die spezifisches Anforderungen an die Produkte sind in den einzelnen Richtlinien festgehalten. Dies sind insbesondere: Coop Naturafarm Nutztierfütterung Coop Naturafarm Richtlinien (je Naturafarm Programm) Pro Montagna Fische, Krustentiere und Weichtiere müssen den Vorgaben der Coop-Richtlinie Fische / Krustentier / Weichtiere entsprechen. 4.3 Weitere unzulässige oder genehmigungspflichtige Verfahren / Produkte Für alle Coop-Eigenmarken sind Lebensmittel-Rohstoffe aus deklarationspflichtigen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus Freisetzung verboten. Für alle Coop-Eigenmarken mit Rohstoffen aus einheimischer Tierhaltung müssen die Futtermittel frei sein von deklarationspflichtigen GVO aus Freisetzung. Für alle Coop-Eigenmarken mit Rohstoffen aus ausländischer Tierhaltung werden jene Lieferanten bevorzugt, die bei gleichwertiger Leistung ganz oder teilweise GVO-freie Futtermittel gewährleisten können. Bei Markenprodukten mit kennzeichnungspflichtigen gentechnisch veränderten Komponenten entscheidet die Direktion 1 Retail auf Antrag der Direktion 3 Marketing/Beschaffung über eine Sortimentsaufnahme. Gentechnische Verfahren zur Herstellung von Substanzen in geschlossenen Systemen werden akzeptiert, sofern sie nachweislich den Konsumenten einen langfristigen Zusatznutzen bieten. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), Anhang XVII zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind einzuhalten. Produkte (chemische Gemische und Erzeugnisse), die mehr als 0.1% von besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten, die auf der Kandidatenliste (SVHC Candidate List) der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) aufgeführt sind, sind verboten. Begründete Ausnahmen dieses Verbotes benötigen ein besonderes Genehmigungsverfahren. Dazu ist ein Zeit- und Massnahmenplan einzureichen, bis wann die betreffende besorgniserregende Substanz im Produkt ersetzt sein wird. Zusätzlich müssen Coop Eigenmarken Textilien und Leder den Vorgaben der Coop-Richtlinie "Textilien und Leder" inklusive aller Anhänge entsprechen. Beim Einsatz von Nanotechnologie sind die Regelungen gemäss Code of Conduct Nanotechnologie einzuhalten. r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 4 von 7
5 Sandgestrahlte Jeans sind zum Schutz der Arbeitnehmer in den Herstellbetrieben im gesamten Sortiment verboten. Die vorsätzliche Konstruktion von Produkten oder der Einbau von Schwachstellen in Produkten, welche die Lebensdauer gezielt reduzieren oder Reparaturen verunmöglichen, ist verboten (geplante Obsoleszenz). 5. Umsetzung Coop engagiert sich für die Umsetzung dieser Richtlinie im gesamten Sortiment und insbesondere bei allen Coop Eigenmarken. Bei Markenprodukten liegt die Verantwortung primär bei den jeweiligen Markenartikelherstellern. Coop strebt an, dass alle Geschäftspartner nachweislich die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Daher sind die Geschäftspartner verpflichtet: Informationen im Rahmen einer Selbstevaluation für eine Ersteinschätzung korrekt und umfassend offen zu legen; ihre Subunternehmer und Zulieferer über den Inhalt dieser Richtlinie zu informieren und sicherzustellen, dass auch sie die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen; den freien Zugang für angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch Coop oder beauftragte Dritte zu gewährleisten; sich wenn nötig auf eigene Kosten durch unabhängige akkreditierte Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der anwendbaren Standards überprüfen zu lassen; durchgeführte Audits und deren Ergebnis sowie den Status von Zertifizierungen an Coop zu melden und auf Anforderung den detaillierten Kontrollbericht offenzulegen bzw. Coop den entsprechenden Zugriff auf Datenbanken der Standardorganisationen freizugeben, konstruktiv und lösungsorientiert an der Behebung der festgestellten Mängel zu arbeiten. Ergeben sich aufgrund der Selbstevaluation oder eines Audits durch interne oder externe Kontrollstellen Verstösse gegen die vorliegende Richtlinie, so werden zwischen Coop und dem Geschäftspartner Korrekturmassnahmen vereinbart. Die Kosten für deren Umsetzung sind vom Geschäftspartner zu tragen. Werden die Korrektur- oder Verbesserungsmassnahmen nicht im vereinbarten Zeitraum eingeleitet oder geforderte Zertifizierungen nicht nachgewiesen, kann Coop die Produktion zurückweisen, Aufträge annullieren, zukünftige Aufträge aussetzen, die Geschäftsbeziehung beenden oder vereinbarte Konventionalstrafen geltend machen. Weitergehende Anstrengungen der Lieferanten für nachhaltige, ökologische und sozialverträgliche Produkte und Leistungen werden von Coop begrüsst und unterstützt. Über Ausnahmen zu dieser Richtlinie entscheidet die Leitung des entsprechenden Review Teams Nachhaltigkeit Food / Non Food oder die Leitung Direktion Marketing/ Beschaffung r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 5 von 7
6 Anhang: Akzeptierte Standards und Gütesiegel Die nachfolgenden Standards und Gütesiegel werden von Coop generell akzeptiert. Über die Akzeptanz weiterer Standards, Zertifizierungen oder Gütesiegel etc. entscheidet die Direktion Marketing/Beschaffung auf Antrag der Review-Teams Nachhaltigkeit Food bzw. NonFood. Food Non- Food Urproduktion / Landwirtschaft GlobalGAP / SwissGAP BioSuisse (Bio Knospe) Max Havelaar / Fairtrade Standard (FLO) BSCI Primary Production GRASP-Modul von GlobalGAP SA8000 Common Code for the Coffee Community (4C) Utz certified Rainforest Alliance Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) Roundtable on Responsible Soy (RTRS), ProTerra Marine Stewardship Council (MSC) Aquaculture Stewardship Council (ASC) Dolphin Safe ProSpeciaRara Slow Food Schweizer Tierschutz STS Natura Beef Rindfleisch aus Mutterkuhhaltung Natura-Veal Kalbfleisch aus Mutterkuhhaltung Hochstamm Suisse Suisse Garantie AOP / IGP / DOP (Schweiz und EU) Schweizer Fisch Swiss Feed-Production Standard (SFPS) GHP-Konzept VSGF Forest Stewardship Council (FSC) Roundtable on Sustainable Palmoil (RSPO) BioSuisse Better Cotton Initiative (BCI) Cotton Made in Africa (CmiA) Organic Content Standard (OCS) Fairtrade Baumwolle) Max Havelaar / Fairtrade Standard (FLO) Verarbeitung / Herstellung Produktionsstättenspezifische Standards: IFS Food BRC Food ISO EMAS GSCP-Umweltmanagement IFS Broker IFS Logistics BSCI Verarbeitung SA8000 ISO Staatlich anerkannte Branchen-Standards und Hygiene-Leitlinien Produktspezifische Standards und Gütesiegel: Aehresymbol (IG Zöliakie) AOP / IGP / DOP (Schweiz und EU) BioSuisse (Bio Knospe) Fromarte Slow Food Vegi Label Produktionsstättenspezifische Standards: BRC Consumer Goods IFS HPC BSCI SA8000 ISO ICTI ICS Disney* ETI* EICC** ISO EMAS GSCP-Umweltmanagement Produktspezifische Standards und Gütesiegel: Blauer Engel Bluesign Ecocert r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 6 von 7
7 Urproduktion / Landwirtschaft Verarbeitung / Herstellung Fair Stone FSC Global Recycling Standard Natureplus Topten GOTS *Wird nur für Markenartikelprodukte akzeptiert ** wird von Coop bis auf Widerruf als äquivalent zu BSCI akzeptiert. r_nh_beschaffung_d.doc / November 2013 Seite 7 von 7
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