Natur- und Umweltschutz im Landkreis Fürstenfeldbruck
|
|
- Lucas Richter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 im Landkreis Fürstenfeldbruck Input-Referat zur Leitbilddiskussion Petra Heber, Landratsamt Fürstenfeldbruck Dieter Sämmer, Landratsamt Fürstenfeldbruck Eugenie Scherb, Bund-Naturschutz in Bayern 1
2 1. Naturschutz Naturschutz bedeutet Schutz für die nicht verbaute, natürlich vorkommende Landschaft und die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen. Naturschutz schafft die Lebensgrundlagen für Natur und Mensch. Der Naturschutz umfasst folgende Aufgaben: Erhalt von Flora und Fauna Erhalt, Schaffung und Optimierung von Lebensräumen Wahrung der Eigenheit und Schönheit der Landschaft, Erhalt des Landschaftsbildes Sicherung der Bio-Diversität Berücksichtigung des Klimaschutzes 2
3 Grundbedingungen des Naturschutzes Flächen Die Flächen sind durch die Grenzen des Landkreises Fürstenfeldbruck vorgegeben und begrenzt. Die verschiedenen Naturräume bestimmen die unterschiedlichen Landschaftsbilder des Landkreises (Geologie, Biotop- Ausstattung ), die sich natürlich in den angrenzenden Landkreisen fortsetzen. Trollblumenbestand im LB Streuwiese Unterlappach 3
4 Grundbedingungen des Naturschutzes Flora bestimmt durch Klima und Geologie Beispiele seltener Pflanzen: Knabenkraut, Sibirische Iris, Wohlriechender Lauch, Großer Wiesenknopf, Seggen, Trollblume, Frauenschuh 4
5 Grundbedingungen des Naturschutzes Fauna bestimmt durch Klima und Geologie Beispiele seltener Tiere: Fledermäuse, Amphibien (Gelbbauch-Unke), Vögel (Braunkehlchen, Rohrdommel, Eisvogel, Pirol, Großer Brachvogel) 5
6 Grundbedingungen des Naturschutzes Gesetzlicher Rahmen EU-Regelungen, sowie Bundes- und Landesgesetze legen die Rahmenbedingungen der Schutzgebiete (klein- und großräumige Gebiete) in der Fläche und der dazugehörigen Naturgüter (Tier- und Pflanzenwelt) sowie die artenschutzrechtlichen Bedingungen fest. 6
7 Gesetzliche Grundlagen EU Gesetzgebung: FFH-Richtlinien Bundesnaturschutzgesetz ( u.a. 1 und 2 BNatSchG, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege) BauGB (insbesondere 1 Abs. 5, Abs. 6 Nr.7 BauGB, 1a, 2 und 2a BauGB) Bayerische Verfassung (Art. 3 u. Art. 143 BV) Bayerisches Naturschutzgesetz (u.a. 1 BayNatSchG: Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur) Regionalplan 14 7
8 Gesetzliche Grundlagen 8
9 Geologische Struktur und Böden Der Landkreis Fürstenfeldbruck gliedert sich in fünf verschiedene naturräumliche Haupteinheiten (nach Meynen & Schmithüsen 1959 u. ergänzt durch das Landesamt für Umweltschutz 1998), deren Charakter in hohem Maß durch den geologischen Aufbau geprägt ist: Donau-Isar-Hügelland (062). Fürstenfeldbrucker Hügelland (050), Altmoränenlandschaft des Isar-Loisachgletschers Münchner Ebene (051), Ampertal gesamt (050-B, 051-B, 037-B) Ammer-Loisach-Hügelland (037-A), Jungmoränenlandschaft des Isar-Loisachgletschers 9
10 Naturräumliche Gliederung des Landkreises 10
11 Flächenbilanz der naturräumlichen Einheiten des Landkreises 11
12 Flächennutzung im Landkreis Fürstenfeldbruck Der Landkreis Fürstenfeldbruck, mit einer Gesamtgröße von ha, ist der kleinste Landkreis in Oberbayern. Die Bevölkerungsdichte von 430 Einwohner/km² ist die höchste in Bayern und liegt deutlich über dem Durchschnitt von 228 Einwohner/km². Fürstenfeldbruck zählt mit seinen ca Einwohnern, zu den am dichtesten besiedelten Landkreisen. Die Verdichtungsbereiche, inklusive der zusätzlichen strukturellen Erschließungen, befinden sich im Osten des Landkreises. Der westliche Landkreis ist zur Zeit noch ländlich strukturiert. Die landwirtschaftliche Nutzfläche liegt mit 55 % im Durchschnitt der Landkreise in Oberbayern (außeralpin), davon ist 21% Grünland. Der Waldanteil mit nur 21 % liegt weit unter dem außeralpinen bayerischen Durchschnitt (34 %). Nur 3,6 % der Erwerbstätigen sind in der Forst- u. Landwirtschaft tätig, Bayern weit sind es 6,1% außeralpin, gesamt 6,4 %. Die heutige Nutzung stellt sich folgender Maßen dar: 12
13 Flächennutzung im Landkreis Fürstenfeldbruck 13
14 Gewässer Fließgewässer I. Ordnung und Zuflüsse Amper Garnbach Höllbach, Krebsenbach Starzelbach Ascherbach Gröbenbach 14
15 Gewässer Fließgewässer II. Ordnung und Zuflüsse Maisach Bußbach Ballengraben Erlbach Weiherbach (Lappach-Rottbach) Glonn Röhrersbach Tegernbach Schweinbach (Aubach) Wasserscheide Entwässerung zur Paar Steinach Sandbrunnen Haspelgraben Finsterbach 15
16 Gewässer 16
17 Feuchtgebiete Moore im Landkreis Fürstenfeldbruck Haspelmoor (nördl. Hochmoor in der Altmoräne, Fürstenfeldbrucker Hügelland) Wildmoos (Hochmoorrest im Fürstenfeldbrucker Hügelland) Ampermoos (größtes bayerisches Flachmoor im Ammersee Loisach - Hügelland) Fußbergmoos (Münchner Ebene) Graßlfinger Moos (Münchner Ebene) Allinger Moos Ziele: Wiedervernässung, z.b. Ampermoos, Wildmoos, Haspelmoor Renaturierung, z.b. Hohenzell 17
18 Ampermoos 18
19 Feuchtgebiete Sümpfe und Moore haben eine Fläche von 529,1 ha, das entspricht einem Anteil von 1,2 % der Landkreisfläche. 19
20 Trockengebiete Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind nur sehr geringe Anteile an Trockenstandorten vorhanden. Unsere hier vorkommenden natürlichen Halbtrockenrasen besiedeln nährstoffarme, trocken-warme Standorte mit überwiegend flachgründigen Böden. Die herausragende Besonderheit dieser äußerst seltenen Sonderstandorte für Pflanzen und Tiere liegt u.a. an der Verzahnung der verschiedenen Tier- und Pflanzenwelt der alpinen Steinschutt- und Geröllfluren mit den kontinentalen Steppenfluren. So kommen äußerst seltene Pflanzen vor, wie der Gefranste Enzian, der Gekielte Lauch und der Frühlings- Enzian sowie das Brand-Knabenkraut. Entsprechend sind auch seltene Tierarten u.a. die Blauflügelige Ödlandschrecke und der Himmelblaue Bläuling, Neuntöter und Dorngrasmücke an diese besonderen Lebensräume gebunden. 20
21 Trockengebiete 21
22 Trockengebiete Überregional bedeutsame natürlich vorkommende Trockenstandorte: Mesophile Buchenwälder inklusive südexponierte Waldränder Flachgründige Hänge im Bereich der Jungmoränenlandschaft (Ammersee- Loisach-Hügelland) Kleinflächige Halbtrockenrasen im Bereich der Schotterebene (z.b. bedeutender Steppenrasenrest im Geodätischen Institut Eichenau, Lochhausener Sandberg in Gröbenzell Brennenstandorte im Ampertal 22
23 Trockengebiete Überregional bedeutsame anthropogene Sekundärtrockenstandorte: Magerrasen entlang der Bahnlinie München Buchloe, insbesondere im Bereich der Buchenau, jahrzehntelange Pflege durch die Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz Bahndämme im Bereich Gröbenzell Alte Forstkiesgrube im Rothschwaig Großflächiges Vorkommen der Pflanzengesellschaft Flachlandmähwiese, FFH-Gebiet im ehemaligen militärisch genutzten Flughafen Fursty, u.a. ehemaliges Vorkommen des Großen Wiesenbrüters 23
24 Trockenstandorte 24
25 Waldgebiete Waldarmes Gebiet im Vergleich zu anderen Landkreisen 25
26 Wälder und Gehölze 26
27 Schutzgebiete Unter Naturschutz und damit unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen folgende Flächen: 27
28 Schutzgebiete Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG) Ampermoos (525 ha insgesamt FFB, LL und STA) Amperauen mit Leitenwäldern zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising (185 ha) Haspelmoor (158,4 ha) 28
29 Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) LSG - Fläche mit ca ha Haspelmoor Fußbergmoos Graßlfinger Moos Wildmoos Ampermoos Eichbühl Obere Amper Mittlere Amper Emmeringer Leite Eichenauer Wald Scharwerkholz Untere Amper Parsberg Trifftwiesen Germering Kreuzlinger Forst 29
30 Schutzgebiete Flächenhafte Naturdenkmäler und Einzelschöpfungen ( 28 BNatSchG) Anzahl: 17 Kleinstschutzgebiete mit ca. 31,89 ha Geschützte Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG) Anzahl: 32 mit ca. 128,18 ha FFH-Gebiete ( 32 BNatSchG) Ampertal (218,62 ha im Landkreis FFB; Gesamtgebiet: 334,9 ha, FFB, DAH und FS) Moore und Buchenwälder zwischen Fürstenfeldbruck und Etterschlag (796 ha; Landkreise FFB und STA) Haspelmoor (157,4 ha; Landkreis FFB) Fursty (236, 38 ha; Landkreis FFB) 30
31 Schutzgebiete 31
32 Schwerpunktgebiete Erhalt und Optimierung der Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen der Fließgewässer Förderung naturnaher Strukturen an kleineren Flüssen und Bächen Insbesondere Aufbau einer Verbundachse Maisach mit all ihren Zuflüssen, eine Vernetzung von Quellgebiet (Niedermoor) mit den Hochmooren Haspelmoor/Wildmoos zum Fußbergmoos Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Gewässereigenschaften an der Amper Erhaltung und Optimierung der Moorstandorte Erhaltung und Optimierung aller Kleingewässer in Toteislöchern der Eiszerfallslandschaft des Moränenbogens 32
33 Schwerpunktgebiete 33
34 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 BNatSchG) Erhalt der biologischen Vielfalt (dauerhafte Sicherung der lebensfähigen Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, einschl. ihrer Lebensstätten Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und deren Regenerationsfähigkeit der Naturgüter => Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind auf Dauer zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln oder wieder herzustellen 34
35 Vorsorgeprinzip für die Bevölkerung Daraus ergibt sich ein Vorsorgeprinzip für die Bevölkerung: Schutz des Wassers (Trinkwasser, Hochwasserschutz etc.) Reinhaltung der Luft (Klima, Kaltluftschneisen, etc.) Schutz der natürlich vorkommenden Böden mit ihren vielfältigen Funktionen (z.b. Wasserrückhaltefähigkeit, Pufferfähigkeit, Hochwasserschutz) => Ziel ist es, Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sowie den Erholungswert zu erhalten, zu sichern und/oder neu zu schaffen Nur so kann die Ansprache der Sinne Augen Nase Ohren erreicht werden. 35
36 2. Umweltschutz Umweltschutz beschäftigt sich mit den Auswirkungen menschlichen Handelns auf den Menschen und seine Umwelt und damit auch auf die Natur. Aufgaben des Umweltschutzes: Trinkwasser- und allgemeiner Gewässerschutz Luftreinhaltung, Immissionsschutz Bodenreinhaltung Lärmschutz Verbraucherschutz 36
37 Umweltbelastungen im Landkreis FFB Trinkwasser Der Nitrat-Gehalt ist in vielen Versorgungsgebieten zu hoch Luft Der zunehmende Autoverkehr macht eine regelmäßige Feinstaubmessung erforderlich. Bodenbelastungen durch Industrie und Gewerbe Altlasten aus Mülldeponien, Reinigungsunternehmen, Aluminiumherstellung oder Belastungen durch Unfälle, wie kürzlich in Germering, müssen dauerhaft beseitigt werden. Bodenversiegelung durch Straßen und Bebauung Lärm 37
38 Problembereich: Enormer Flächenverbrauch im Landkreis Fürstenfeldbruck Folgende größere, Flächen verbrauchende Nutzungen sind unter anderem auch im Landkreis anzutreffen und/oder zu erwarten. Nachfolgend beispielhaft aufgelistet sind einige größere Maßnahmen, die eine weitere Zerschneidung von Flächen nach sich ziehen werden. Damit einhergehend treten negative Auswirkungen für Natur und Umwelt sowie erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Landschaft auf. Gewerbliche Nutzungen: Gewerbegebietsausweisungen für große Logistikeinheiten inkl. der dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen Zusätzliche Flächen für weitere Verkehrs- u. Infrastrukturmaßnahmen (Autobahnzufahrten, neue Erschließungsstraßen, Begradigungen von bestehenden Straßen) BMW-Teststrecke ( ca. 72 ha Lebensraumverlust) Kies- und Lehmabbau 38
39 Problembereich: Enormer Flächenverbrauch im Landkreis Fürstenfeldbruck Energiegewinnung: Biogasanlagen (gewerblich u. landw.) Freiflächen - Photovoltaikanlagen Windkraftanlagen Freizeiteinrichtungen: Golfplätze (4 bestehende, 2 Neuplanungen, insgesamt 350 ha ) Größere Freizeiteinrichtungen (Sportparks, Tennishallen, Campingplätze, Freizeitbadeseen ) 39
40 als Rahmen für Siedlungsbau und Mobilität Förderung des ÖPNV Förderung der direkten regionalen Versorgung Förderung des nachhaltigen Konsums Förderung der Verbraucherinformation Umbau der Energieversorgung auf regenerative Energieerzeugung Förderung von Energiesparmaßnahmen und Wärmedämmung Förderung der Müllvermeidung Förderung der naturgerechten Land- und Forstwirtschaft Reduktion des Flächenverbrauchs Förderung von Baumschutz und naturnahen Gärten Förderung von Landschafts- und Naturschutzgebieten 40
41 Natur braucht Fläche und der Mensch braucht Natur 41
42 Quellenangaben Tabellen und Karten: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Fürstenfeldbruck Stand März 1999 Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 42
Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?
Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur
NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.
NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark
Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG
1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und
Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit
BODEN 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 Erhalt der Bodenvielfalt Besonderer Schutz seltener Böden
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom
Der Bund Naturschutz im Landkreis Fürstenfeldbruck Ein langjähriger Einsatz für das Ampermoos
Der Bund Naturschutz im Landkreis Fürstenfeldbruck Ein langjähriger Einsatz für das Ampermoos Lage Das Ampermoos umfasst die Flächen rund um die Amper zwischen den Amperbrücken bei Stegen und bei Grafrath
VI.1 Mustergliederung VI-1
VI Anhang VI.1 Mustergliederung I. Einführung I.1 Gesetzliche Vorgaben I.2 Fachliche Vorgaben (landesweite Vorgaben) II. Planungsgrundlagen II.1 Übersicht über den Planungsraum II.1.1 Lage und Grenzen
Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung
planaufstellende Große Kreisstadt Riesa Kommune: 01589 Riesa Projekt: Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung Erstellt: September 2017 Auftragnehmer: Zur Mulde 25 04838 Zschepplin Bearbeiter:
Die Grünflächen am Flughafen
Lehrerkommentar MST Ziele Arbeitsauftrag Material Sozialform Zeit Die Kinder lernen unterschiedliche Arten von Grünflächen kennen und dass es am Flughafen schützenswerte Grünflächen gibt. Sie kennen zudem
Anhang III: Tabellen zu den Wirkungen der Maßnahmengruppen auf die relevanten Umweltziele im deutschen Teil der Flussgebietseinheit (FGE) Oder
Anhang III: Tabellen zu den Wirkungen der Maßnahmengruppen auf die relevanten im deutschen Teil der Flussgebietseinheit (FGE) Oder Umweltbericht zur SUP zum Maßnahmenprogramm 016 für den deutschen Teil
Flurneuordnung und Naturschutz
Geoinformation und Landentwicklung Flurneuordnung und Naturschutz Mitgliederversammlung Verband der Teilnehmergemeinschaft Enzklösterle, 29.06.2017 Gerhard Walter, Referat 42 Referat 42, Landschaftspflege,
Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"
Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende
Windkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1
Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)
von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt
LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil
Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Stand: November 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und 9 Landesnaturschutzgesetz NRW - Strategische Umweltprüfung bei der
Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz
Naturschutzgebiete und gesetzlicher Biotopschutz in Rheinland-Pfalz Seminar des NABU Das Naturschutzrecht in Rheinland-Pfalz am 26.2.2011 Folie 1 Inhaltsübersicht Bundesnaturschutzgesetz 1. Allgemeine
Moorschutz und mehr. Moorschutz und mehr. Das Biotopwertverfahren der Ökokonto-Verordnung in der Praxis
Das Biotopwertverfahren der Ökokonto-Verordnung in der Praxis Dr. Markus Röhl Institut für Landschaft und Umwelt, HfWU 29.09.2014 Gliederung: 1. Renaturierung von Mooren als Kompensationsmaßnahme a. Rahmenbedingungen
BIOTOP KARTIERUNG BAYERN
BIOTOP KARTIERUNG BAYERN Biotope sind Lebensräume. Der Begriff Biotop setzt sich aus den griechischen Wörtern bios, das Leben und topos, der Raum zusammen, bedeutet also Lebensraum. Lebensraum für eine
Gedanken zur Leitbilddiskussion am Landwirtschaft. Simone Strobel Geschäftsstelle Fürstenfeldbruck
Gedanken zur Leitbilddiskussion am 26.10.2011 Landwirtschaft Simone Strobel Geschäftsstelle Fürstenfeldbruck Umwelt und Naturschutz Überblick Landwirtschaftliche Fakten Landwirtschaft als Wirtschaftszweig
Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
A 99 Autobahnring München - Westabschnitt - Einhausung Aubing
A 99 Autobahnring München - Westabschnitt - Einhausung Aubing BSVI-Wettbewerb Straße und Umwelt 2010 Belobigung für Wettbewerbsbeitrag A 99 / Tunnel Aubing der Autobahndirektion Südbayern BSVI-Wettbewerb
Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten
Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Fotos: Th. Paulus Schutzgebietstypen nach Naturschutzrecht
Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow
Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Dr. Frank Zimmermann Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim Wesentliche umweltbezogene Informationen Stellungnahmen und Scopingtermin Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000
Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung
Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern
Arten von Landschaftsschutzgebieten (LSG) nach dem besonderen Schutzzweck
Regierungspräsidium Darmstadt Arten von Landschaftsschutzgebieten (LSG) nach dem besonderen Schutzzweck Auenlandschaftsschutzgebiete Auenlandschaftsschutzgebiete wurden erst seit Ende der 80er Jahre des
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
Deklaration Biologische Vielfalt in Kommunen. Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010
Deklaration Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten
Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft
Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Regionaler Raumordnungsplan 35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche
Militärische Konversionsflächen eine Chance für den Naturschutz und die Naherholung
für den Naturschutz und die Naherholung Hameln aus der Umwelt-Perspektive - Stadt am Fluss Bernd Mros Stadt Hameln Fachtagung Natur in der Stadt in Köln 04.08.2015 Seite 1 für den Naturschutz und die Naherholung
Schutzgebiete im Landkreis Stade. NATURSCHUTZAMT März 2012
Schutzgebiete im Landkreis Stade Gesetzliche Bestimmungen 1 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit
Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets
Gemeinde Horben Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Horben Freiburg, den 30.01.2018 Landschaftsarchitekten bdla Beratende
Naturschutzgebiet Großer Weidenteich
Forstbezirk Plauen Naturschutzgebiet Großer Weidenteich Das NSG Großer Weidenteich, etwa 4 km westlich von Plauen gelegen, ist mit 335 ha das größte und artenreichste Naturschutzgebiet im Vogtlandkreis.
Landschaftsentwicklungskonzept. Region München. Regierung von Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umweltschutz
Landschaftsentwicklungskonzept Region München Regierung von Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umweltschutz LEK 14 Die Region 14 Brennpunkt europaweit bedeutsamer Entwicklungen eine der fünf Wachstumsregionen
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
Landschaftsrahmenplan Wesermarsch
I. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen 1 BNatSchG Ziele des Naturschutzes und d. Landschaftspflege Schutz von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen in Verantwortung
Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der
Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept
Viehweid, Gewerbe und Sport Umweltbericht mit spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Gemeinderat Gottenheim 21.09.2009 Umweltbericht Viehweid, Gewerbe und Sport Dipl. Ing. Horst Dietrich
Auswirkungen des Netzausbaus auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt
Auswirkungen des Netzausbaus auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt Impulsreferat am 22.04.2012 auf dem Umweltdialog der BNetzA in Hannover Dr. Frank Scholles 3 Zieldimensionen des Naturschutztrechts
Vertragsnaturschutz zur Kompensation von. Straßenbauprojekten
Hessische Landgesellschaft mbh Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenor dnung Vertragsnaturschutz zur Kompensation von Straßenbauprojekten Dr. Yvonne Binard-Kühnel Fachbereichsleiterin Marburg,
Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,
Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover
Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover Fachkonferenz Biodiversitätsstrategie am 26. September 2013 Fachbereich Umwelt Sonja Papenfuß Folie 2 Landschaftsrahmenplan Region Hannover Landschaftsrahmenplan
BÜRGERINITIATIVE PRO SCHURWALD informiert: Naturschutzverbände zur Windkraft
BÜRGERINITIATIVE PRO SCHURWALD informiert: Naturschutzverbände zur Windkraft In der Regel befürworten die Naturschutzverbände grundsätzlich den Ausbau der Windkraft in Deutschland und Baden-Württemberg.
Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck
Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten
Inhalt. Portrait des Deutschen Alpenvereins. Alpine Raumordnung. Wasserkraft im Alpenraum. Position des DAV. Auswirkungen von Pumpspeichern
Jörg Ruckriegel Inhalt Portrait des Deutschen Alpenvereins Alpine Raumordnung Wasserkraft im Alpenraum Position des DAV Auswirkungen von Pumpspeichern Beispiel Kraftwerk Kaunertal Lösungsansätze Portrait
BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung
BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994
3-6-07 S. 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 10 vom 04. Juni
FAKTENBLATT 3 ENTWICKLUNG UND ZUSTAND DER BIODIVERSITÄT
FAKTENBLATT 3 ENTWICKLUNG UND ZUSTAND DER BIODIVERSITÄT IN DER SCHWEIZ UND IM KANTON BERN Weshalb verändert sich die Biodiversität? Die Biodiversität verändert sich zum einen durch langfristige und grossräumige
Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein
Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen
Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche
Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche
GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/729 07.02.2019 GESETZENTWURF der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes A Problem und Ziel: Wälder spielen zur
Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Strukturdaten 2018 Zuständigkeiten: Sachgebiet 1 Ausgleichs- und Direktzahlungen Sachgebiet 2 Bildung und Fachrecht
Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden
Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Welche Flächen und Maßnahmen kommen für eine Bevorratung infrage?
Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen Ungestörte Entwicklung im Wald der naturschutzrechtlicheneingriffsregelung Wilhelm Breuer Beitrag zu einer Fachtagung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung I
Landschaftsprogramm / Artenschutzprogramm B. Machatzi Inhalt 1. Verfahren der Fortschreibung 2. Programmpläne des Landschaftsprogramms 3. Ziele für die wachsende Stadt Rechtliche Grundlagen 8 Naturschutzgesetz
Amtsblatt INHALT. LANDRATSAMT Y~\ <^>fr. Nummer Seite. Bekanntmachungen des Landratsamtes
Amtsblatt LANDRATSAMT Y~\ fr FÜRSTENFELDBRUCK \ A Nummer 31 27.11.2008 INHALT Seite Bevölkerungsstand (Stand: 30.06.2008) und Flächengrößen (Stand: 23.11.2008) der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck
Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung
Aktuelle und zukünftige Schutzgebiete im Kontext Landnutzung 1. Bundesfachtagung Naturschutzrecht, Landnutzung in der offenen Kulturlandschaft Vortrag am 26.09.2013 Ass. iur. Katharina Sauer Prof. Dr.-Ing.
U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T
U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Art 15 Abs 1 B-VG - Gesichtspunktetheorie - Berücksichtigungsprinzip: Die Verfassung verlangt sowohl vom Land als auch vom Bund,
Gewässerrandstreifen. Grundsätzliches Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Förderung / Finanzierung Beispiele
Gewässerrandstreifen Grundsätzliches Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Förderung / Finanzierung Beispiele Gewässerrandstreifen / Vortrag / Geo-Forum 06.07.2017 / Andreas
In der Region München werden zu
Wohnen und Flächennutzung In der werden zu wenige Wohnungen gebaut. Das verdeutlichen die Zahlen der Wohnungsfertigstellungen. 2016 sind in der rund 12.150 neue Wohnungen entstanden. Zum Vergleich: der
Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe. Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr.
Nationalpark, Naturpark, Biosphärenreservat und Weltnaturerbe Welche Schutzstrategie braucht der Steigerwald? Prof. Dr. Hubert Weiger Landesvorsitzender Ebrach 17.07.10 128.000 Hektar Naturpark Steigerwald
Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen. Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 1
Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 1 Inhalte des Landschaftsprogramms Bremen gemäß BNatSchG Dirk Hürter (31-10) Lapro Frühz.TÖB Burgl. S. 2 Rechtliche
Die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt am Beispiel von Flora und Vegetation des Park an der Ilm zu Weimar
Die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt am Beispiel von Flora und Vegetation des Park an der Ilm zu Weimar Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines
Von den Quellen bis zur Mündung: Aufbau eines Biotopverbunds im Günztal
Treffen des Arbeitskreises Umwelt im Bundesverband Deutscher Stiftungen 12. - 13. Oktober 2017, Überlingen Von den Quellen bis zur Mündung: Aufbau eines Biotopverbunds im Günztal Peter Guggenberger-Waibel,
Historische Ansichten aus dem Graßlfinger Moos
FOTODOKUMENTATION Fotos zu Kapitel 1. 6 Historische Ansichten aus dem Graßlfinger Moos Abb. 1 Torfstich im Graßlfinger Moos (Quelle: Johann Fritz) Abb. 2 Aufgestapelte Torfblöcke im Graßlfinger Moos (Quelle:
Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde
Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau
Bürgerbeteiligung Fröttmaninger Heide Südlicher Teil. Facetten eines Juwels
Bürgerbeteiligung Fröttmaninger Heide Südlicher Teil Facetten eines Juwels Beate Jeuther Vielfalt und Schönheit der Fröttmaninger Heide Die Fröttmaninger Heide ist Heimat für mind. 76 Pflanzen- und 74
Biotopschutz von Höhlen, Karsterscheinungen und Quellbereichen - Zusammenstellung der nationalen Naturschutzgesetze für Deutschland
Biotopschutz von Höhlen, Karsterscheinungen und Quellbereichen - Zusammenstellung der nationalen Naturschutzgesetze für Deutschland zusammengestellt von Stefan Zaenker (Fulda) BUND: Gesetz über Naturschutz
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge -
Prof. Dr. Otfried Seewald NATURSCHUTZ- RECHT - Grundzüge - Wahlfachgruppe 7 Wintersemester 1999/2000 Bettina Bamberger t\b\naturschutzrecht\gesamtskript_ws99.doc - 29.03.06-2 A. HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Das Landschaftsschutzgebiet-Naturschutzgebiet auf der Fuchskaute
Das Landschaftsschutzgebiet-Naturschutzgebiet auf der Fuchskaute 1. Karte zum Landschaftsschutzgebiet an der Fuchskaute (Kartenausschnitt nach www.openstreetmap.org) Legende: Blau: Grober Umriss des Landschaftsschutzgebietes
Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet
VERORDNUNG des Landratsamts Schwäbisch Hall als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet Oberes Biberstal einschließlich Randgebieten vom 11.07.1983 Aufgrund von den 22, 58 Abs. 3 und
Fachliche Planungsgrundlagen für den Biotopverbund in Niedersachsen
Fachliche Planungsgrundlagen für den Biotopverbund in Niedersachsen 1. Landschaftsplanung und Biotopverbund 2. Biotopverbund Planungsmethodik im LRP 3. Landesweite Prioritäten und Biotopverbund im Landes-
Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes
Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren
Präambel. 1 Naturschutzgebiet
Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,
Das NABU-Gebiet Lieper Burg
Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem
Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie
Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Innovationsforum Energielandschaft Münsterland 18. November 2015 Gut Havichhorst bei Münster EnergieDialog.NRW
Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen
Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Gebietsschutz Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung
Das Moorentwicklungskonzept MEK
Bayerisches Landesamt für Umwelt Das Moorentwicklungskonzept MEK als Vorläufer eines erweiterten Moorschutzprogramms für Bayern Was wir über die Moore wissen sollten Moore sind, auch wenn diese weniger
Sand als ein verbindendes Element
Hotspot 22 Sand als ein verbindendes Element In den 30 Hotspots im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl und Dichte an seltenen Tieren, Pflanzen und Lebensräumen.
Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung
Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung Andreas Krug Abteilungsleiter Integrativer Naturschutz u. nachhaltige Nutzung Naturschutz und Landwirtschaft Naturschutz:
Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen
Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung in die
Zukunftskonzept Gnarrenburger Moor
Landkreis Rotenburg (Wümme) Übersicht Hintergründe/Aufgabenstellung Abgrenzung des Plangebietes Akteure (Runder Tisch) Planungsgrundlagen (Bestand, Interessenlagen der Akteure) Darstellung der für die
Naturschutz und Trüffelnutzung
Naturschutz und Trüffelnutzung Chancen (und Risiken) Dr. Holger Hunger www.inula.de Von der Trüffelplantage zum Trüffelbiotop Trüffelbiotop, Trüffelhain, Trüffelwäldchen Leitbild: naturnahe Hecken, Feldgehölze,
Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:
Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom
Großräumig übergreifender Biotopverbund. in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung
Großräumig übergreifender Biotopverbund in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung 1 von 30 1 Gliederung 1. Allgemeiner Überblick Planungsverband Region Chemnitz derzeitiger Rechtsstand 2. Biotopverbund
So planen Sie einen neuen Bezirk in Deutschland
2.1.3 Boden Die Bewertung der gesamträumlichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden basiert auf den Wirkungsindikatoren Altablagerungen, Bodenfläche mit Versiegelungsgrad < 25 % und Empfindliche
Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Ortsrand Neuried. Vom...
Entwurf Stand: 06.09.2010 Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Ortsrand Neuried Vom... Der Landkreis München erlässt aufgrund von 26 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG