Natur- und Umweltschutz im Landkreis Fürstenfeldbruck

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1 im Landkreis Fürstenfeldbruck Input-Referat zur Leitbilddiskussion Petra Heber, Landratsamt Fürstenfeldbruck Dieter Sämmer, Landratsamt Fürstenfeldbruck Eugenie Scherb, Bund-Naturschutz in Bayern 1

2 1. Naturschutz Naturschutz bedeutet Schutz für die nicht verbaute, natürlich vorkommende Landschaft und die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen. Naturschutz schafft die Lebensgrundlagen für Natur und Mensch. Der Naturschutz umfasst folgende Aufgaben: Erhalt von Flora und Fauna Erhalt, Schaffung und Optimierung von Lebensräumen Wahrung der Eigenheit und Schönheit der Landschaft, Erhalt des Landschaftsbildes Sicherung der Bio-Diversität Berücksichtigung des Klimaschutzes 2

3 Grundbedingungen des Naturschutzes Flächen Die Flächen sind durch die Grenzen des Landkreises Fürstenfeldbruck vorgegeben und begrenzt. Die verschiedenen Naturräume bestimmen die unterschiedlichen Landschaftsbilder des Landkreises (Geologie, Biotop- Ausstattung ), die sich natürlich in den angrenzenden Landkreisen fortsetzen. Trollblumenbestand im LB Streuwiese Unterlappach 3

4 Grundbedingungen des Naturschutzes Flora bestimmt durch Klima und Geologie Beispiele seltener Pflanzen: Knabenkraut, Sibirische Iris, Wohlriechender Lauch, Großer Wiesenknopf, Seggen, Trollblume, Frauenschuh 4

5 Grundbedingungen des Naturschutzes Fauna bestimmt durch Klima und Geologie Beispiele seltener Tiere: Fledermäuse, Amphibien (Gelbbauch-Unke), Vögel (Braunkehlchen, Rohrdommel, Eisvogel, Pirol, Großer Brachvogel) 5

6 Grundbedingungen des Naturschutzes Gesetzlicher Rahmen EU-Regelungen, sowie Bundes- und Landesgesetze legen die Rahmenbedingungen der Schutzgebiete (klein- und großräumige Gebiete) in der Fläche und der dazugehörigen Naturgüter (Tier- und Pflanzenwelt) sowie die artenschutzrechtlichen Bedingungen fest. 6

7 Gesetzliche Grundlagen EU Gesetzgebung: FFH-Richtlinien Bundesnaturschutzgesetz ( u.a. 1 und 2 BNatSchG, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege) BauGB (insbesondere 1 Abs. 5, Abs. 6 Nr.7 BauGB, 1a, 2 und 2a BauGB) Bayerische Verfassung (Art. 3 u. Art. 143 BV) Bayerisches Naturschutzgesetz (u.a. 1 BayNatSchG: Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur) Regionalplan 14 7

8 Gesetzliche Grundlagen 8

9 Geologische Struktur und Böden Der Landkreis Fürstenfeldbruck gliedert sich in fünf verschiedene naturräumliche Haupteinheiten (nach Meynen & Schmithüsen 1959 u. ergänzt durch das Landesamt für Umweltschutz 1998), deren Charakter in hohem Maß durch den geologischen Aufbau geprägt ist: Donau-Isar-Hügelland (062). Fürstenfeldbrucker Hügelland (050), Altmoränenlandschaft des Isar-Loisachgletschers Münchner Ebene (051), Ampertal gesamt (050-B, 051-B, 037-B) Ammer-Loisach-Hügelland (037-A), Jungmoränenlandschaft des Isar-Loisachgletschers 9

10 Naturräumliche Gliederung des Landkreises 10

11 Flächenbilanz der naturräumlichen Einheiten des Landkreises 11

12 Flächennutzung im Landkreis Fürstenfeldbruck Der Landkreis Fürstenfeldbruck, mit einer Gesamtgröße von ha, ist der kleinste Landkreis in Oberbayern. Die Bevölkerungsdichte von 430 Einwohner/km² ist die höchste in Bayern und liegt deutlich über dem Durchschnitt von 228 Einwohner/km². Fürstenfeldbruck zählt mit seinen ca Einwohnern, zu den am dichtesten besiedelten Landkreisen. Die Verdichtungsbereiche, inklusive der zusätzlichen strukturellen Erschließungen, befinden sich im Osten des Landkreises. Der westliche Landkreis ist zur Zeit noch ländlich strukturiert. Die landwirtschaftliche Nutzfläche liegt mit 55 % im Durchschnitt der Landkreise in Oberbayern (außeralpin), davon ist 21% Grünland. Der Waldanteil mit nur 21 % liegt weit unter dem außeralpinen bayerischen Durchschnitt (34 %). Nur 3,6 % der Erwerbstätigen sind in der Forst- u. Landwirtschaft tätig, Bayern weit sind es 6,1% außeralpin, gesamt 6,4 %. Die heutige Nutzung stellt sich folgender Maßen dar: 12

13 Flächennutzung im Landkreis Fürstenfeldbruck 13

14 Gewässer Fließgewässer I. Ordnung und Zuflüsse Amper Garnbach Höllbach, Krebsenbach Starzelbach Ascherbach Gröbenbach 14

15 Gewässer Fließgewässer II. Ordnung und Zuflüsse Maisach Bußbach Ballengraben Erlbach Weiherbach (Lappach-Rottbach) Glonn Röhrersbach Tegernbach Schweinbach (Aubach) Wasserscheide Entwässerung zur Paar Steinach Sandbrunnen Haspelgraben Finsterbach 15

16 Gewässer 16

17 Feuchtgebiete Moore im Landkreis Fürstenfeldbruck Haspelmoor (nördl. Hochmoor in der Altmoräne, Fürstenfeldbrucker Hügelland) Wildmoos (Hochmoorrest im Fürstenfeldbrucker Hügelland) Ampermoos (größtes bayerisches Flachmoor im Ammersee Loisach - Hügelland) Fußbergmoos (Münchner Ebene) Graßlfinger Moos (Münchner Ebene) Allinger Moos Ziele: Wiedervernässung, z.b. Ampermoos, Wildmoos, Haspelmoor Renaturierung, z.b. Hohenzell 17

18 Ampermoos 18

19 Feuchtgebiete Sümpfe und Moore haben eine Fläche von 529,1 ha, das entspricht einem Anteil von 1,2 % der Landkreisfläche. 19

20 Trockengebiete Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind nur sehr geringe Anteile an Trockenstandorten vorhanden. Unsere hier vorkommenden natürlichen Halbtrockenrasen besiedeln nährstoffarme, trocken-warme Standorte mit überwiegend flachgründigen Böden. Die herausragende Besonderheit dieser äußerst seltenen Sonderstandorte für Pflanzen und Tiere liegt u.a. an der Verzahnung der verschiedenen Tier- und Pflanzenwelt der alpinen Steinschutt- und Geröllfluren mit den kontinentalen Steppenfluren. So kommen äußerst seltene Pflanzen vor, wie der Gefranste Enzian, der Gekielte Lauch und der Frühlings- Enzian sowie das Brand-Knabenkraut. Entsprechend sind auch seltene Tierarten u.a. die Blauflügelige Ödlandschrecke und der Himmelblaue Bläuling, Neuntöter und Dorngrasmücke an diese besonderen Lebensräume gebunden. 20

21 Trockengebiete 21

22 Trockengebiete Überregional bedeutsame natürlich vorkommende Trockenstandorte: Mesophile Buchenwälder inklusive südexponierte Waldränder Flachgründige Hänge im Bereich der Jungmoränenlandschaft (Ammersee- Loisach-Hügelland) Kleinflächige Halbtrockenrasen im Bereich der Schotterebene (z.b. bedeutender Steppenrasenrest im Geodätischen Institut Eichenau, Lochhausener Sandberg in Gröbenzell Brennenstandorte im Ampertal 22

23 Trockengebiete Überregional bedeutsame anthropogene Sekundärtrockenstandorte: Magerrasen entlang der Bahnlinie München Buchloe, insbesondere im Bereich der Buchenau, jahrzehntelange Pflege durch die Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz Bahndämme im Bereich Gröbenzell Alte Forstkiesgrube im Rothschwaig Großflächiges Vorkommen der Pflanzengesellschaft Flachlandmähwiese, FFH-Gebiet im ehemaligen militärisch genutzten Flughafen Fursty, u.a. ehemaliges Vorkommen des Großen Wiesenbrüters 23

24 Trockenstandorte 24

25 Waldgebiete Waldarmes Gebiet im Vergleich zu anderen Landkreisen 25

26 Wälder und Gehölze 26

27 Schutzgebiete Unter Naturschutz und damit unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen folgende Flächen: 27

28 Schutzgebiete Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG) Ampermoos (525 ha insgesamt FFB, LL und STA) Amperauen mit Leitenwäldern zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising (185 ha) Haspelmoor (158,4 ha) 28

29 Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) LSG - Fläche mit ca ha Haspelmoor Fußbergmoos Graßlfinger Moos Wildmoos Ampermoos Eichbühl Obere Amper Mittlere Amper Emmeringer Leite Eichenauer Wald Scharwerkholz Untere Amper Parsberg Trifftwiesen Germering Kreuzlinger Forst 29

30 Schutzgebiete Flächenhafte Naturdenkmäler und Einzelschöpfungen ( 28 BNatSchG) Anzahl: 17 Kleinstschutzgebiete mit ca. 31,89 ha Geschützte Landschaftsbestandteile ( 29 BNatSchG) Anzahl: 32 mit ca. 128,18 ha FFH-Gebiete ( 32 BNatSchG) Ampertal (218,62 ha im Landkreis FFB; Gesamtgebiet: 334,9 ha, FFB, DAH und FS) Moore und Buchenwälder zwischen Fürstenfeldbruck und Etterschlag (796 ha; Landkreise FFB und STA) Haspelmoor (157,4 ha; Landkreis FFB) Fursty (236, 38 ha; Landkreis FFB) 30

31 Schutzgebiete 31

32 Schwerpunktgebiete Erhalt und Optimierung der Entwicklungsschwerpunkte bzw. Verbundachsen der Fließgewässer Förderung naturnaher Strukturen an kleineren Flüssen und Bächen Insbesondere Aufbau einer Verbundachse Maisach mit all ihren Zuflüssen, eine Vernetzung von Quellgebiet (Niedermoor) mit den Hochmooren Haspelmoor/Wildmoos zum Fußbergmoos Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Gewässereigenschaften an der Amper Erhaltung und Optimierung der Moorstandorte Erhaltung und Optimierung aller Kleingewässer in Toteislöchern der Eiszerfallslandschaft des Moränenbogens 32

33 Schwerpunktgebiete 33

34 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 BNatSchG) Erhalt der biologischen Vielfalt (dauerhafte Sicherung der lebensfähigen Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, einschl. ihrer Lebensstätten Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und deren Regenerationsfähigkeit der Naturgüter => Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind auf Dauer zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln oder wieder herzustellen 34

35 Vorsorgeprinzip für die Bevölkerung Daraus ergibt sich ein Vorsorgeprinzip für die Bevölkerung: Schutz des Wassers (Trinkwasser, Hochwasserschutz etc.) Reinhaltung der Luft (Klima, Kaltluftschneisen, etc.) Schutz der natürlich vorkommenden Böden mit ihren vielfältigen Funktionen (z.b. Wasserrückhaltefähigkeit, Pufferfähigkeit, Hochwasserschutz) => Ziel ist es, Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sowie den Erholungswert zu erhalten, zu sichern und/oder neu zu schaffen Nur so kann die Ansprache der Sinne Augen Nase Ohren erreicht werden. 35

36 2. Umweltschutz Umweltschutz beschäftigt sich mit den Auswirkungen menschlichen Handelns auf den Menschen und seine Umwelt und damit auch auf die Natur. Aufgaben des Umweltschutzes: Trinkwasser- und allgemeiner Gewässerschutz Luftreinhaltung, Immissionsschutz Bodenreinhaltung Lärmschutz Verbraucherschutz 36

37 Umweltbelastungen im Landkreis FFB Trinkwasser Der Nitrat-Gehalt ist in vielen Versorgungsgebieten zu hoch Luft Der zunehmende Autoverkehr macht eine regelmäßige Feinstaubmessung erforderlich. Bodenbelastungen durch Industrie und Gewerbe Altlasten aus Mülldeponien, Reinigungsunternehmen, Aluminiumherstellung oder Belastungen durch Unfälle, wie kürzlich in Germering, müssen dauerhaft beseitigt werden. Bodenversiegelung durch Straßen und Bebauung Lärm 37

38 Problembereich: Enormer Flächenverbrauch im Landkreis Fürstenfeldbruck Folgende größere, Flächen verbrauchende Nutzungen sind unter anderem auch im Landkreis anzutreffen und/oder zu erwarten. Nachfolgend beispielhaft aufgelistet sind einige größere Maßnahmen, die eine weitere Zerschneidung von Flächen nach sich ziehen werden. Damit einhergehend treten negative Auswirkungen für Natur und Umwelt sowie erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Landschaft auf. Gewerbliche Nutzungen: Gewerbegebietsausweisungen für große Logistikeinheiten inkl. der dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen Zusätzliche Flächen für weitere Verkehrs- u. Infrastrukturmaßnahmen (Autobahnzufahrten, neue Erschließungsstraßen, Begradigungen von bestehenden Straßen) BMW-Teststrecke ( ca. 72 ha Lebensraumverlust) Kies- und Lehmabbau 38

39 Problembereich: Enormer Flächenverbrauch im Landkreis Fürstenfeldbruck Energiegewinnung: Biogasanlagen (gewerblich u. landw.) Freiflächen - Photovoltaikanlagen Windkraftanlagen Freizeiteinrichtungen: Golfplätze (4 bestehende, 2 Neuplanungen, insgesamt 350 ha ) Größere Freizeiteinrichtungen (Sportparks, Tennishallen, Campingplätze, Freizeitbadeseen ) 39

40 als Rahmen für Siedlungsbau und Mobilität Förderung des ÖPNV Förderung der direkten regionalen Versorgung Förderung des nachhaltigen Konsums Förderung der Verbraucherinformation Umbau der Energieversorgung auf regenerative Energieerzeugung Förderung von Energiesparmaßnahmen und Wärmedämmung Förderung der Müllvermeidung Förderung der naturgerechten Land- und Forstwirtschaft Reduktion des Flächenverbrauchs Förderung von Baumschutz und naturnahen Gärten Förderung von Landschafts- und Naturschutzgebieten 40

41 Natur braucht Fläche und der Mensch braucht Natur 41

42 Quellenangaben Tabellen und Karten: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Fürstenfeldbruck Stand März 1999 Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 42

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