UMWELTBERICHT ZUR 1. TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG WINDKRAFT STADT REES ENTWURF -

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1 Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de UMWELTBERICHT ZUR 1. TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG WINDKRAFT ENTWURF - STADT REES

2 Inhalt 1 Umweltbericht Einleitung Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Bestandsaufnahme und bewertung des Umweltzustandes Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgüter Klima und Luft Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Entwicklungsprognosen Prognose bei Durchführung der Planung (erhebliche Umweltauswirkungen der Planung) Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Geplante Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Schutzgut Boden Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Flora Schutzgut Fauna Schutzgut Bodendenkmalschutz: Schutzgut Mensch Anderweitige Planungsmöglichkeiten Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Angaben zu geplanten Überwachungsmaßnahmen Allgemein verständliche Zusammenfassung 52 2 Quellennachweis/ Literaturverzeichnis 55 VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

3 1 UMWELTBERICHT 1.1 Einleitung Rees liegt im Nordwesten des Landes NRW und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Stadt Rees grenzt im Norden an die Gemeinde Oude IJsselstreek (Provinz Gelderland, NL) und die Stadt Isselburg (Kreis Borken), im Osten an die Städte Hamminkeln und Wesel sowie im Süden an die Stadt Xanten (alle drei im Kreis Wesel) und im Westen an die Städte Kalkar und Emmerich am Rhein (beide im Kreis Kleve). Rees und sein Umland sind im Norden der naturräumlichen Einheit Untere Rheinniederung gelegen. Der Stadtkern von Rees liegt nördlich des Rheins. Die zugehörigen Ortsteile gruppieren sich nördlich um Rees von West nach Ost herum. Das Stadtgebiet wird in acht Gemeindebezirke gegliedert, die aus den Ortschaften Rees (Stadt), Bienen, Empel, Esserden, Haffen, Haldern, Mehr und Millingen bestehen. Das Stadtgebiet Rees hat rund Einwohner bei einer Fläche von 109,67 km². In der Stadt Rees sind derzeit 4 Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die bestehenden Zonen werden durch die 1. Teilflächennutzungsplanänderung aufgehoben. Für die bestehenden Anlagen besteht ein baulicher Bestandsschutz. Es sind verschiedene Vorhabenträger an die Stadt Rees herangetreten, um weitere Windenergieanlagen zu errichten und mit einem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Untersuchung des gesamten Stadtgebietes abgeschlossen worden. Basis der Planung ist eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes, um geeignete Standorte für die Windenergie zu filtern. Diese Potenzialflächenanalyse ergab, dass innerhalb des Stadtgebietes 12 Potenzialflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 117,38 ha als Windenergiekonzentrationszonen geeignet sind. Die meisten Potenzialflächen befinden sich nördlich, nordwestlich oder westlich von dem Stadtgebiet Rees. 350 m (Karte 2b) der Standortuntersuchung Flächengröße Realisierbare Anlagenzahl 1 1 Reeserward A 5,80 ha 2 3 Bienen 23,51 ha 3 6 Groin 6,92 ha 2 7 Heeren Herken 27,09 ha 3 9 Kattenbruch 14,93 ha 2 10 BAB 2,02 ha 1 12 Haldern 13,65 ha 3 13 Wertherbruch 6,50 ha 2 16 Haldern Süd 4,92 ha 1 23 Speldrop 6,03 ha 1 24 Kalfhovenweg 3,34 ha 1 1 Erste Schätzung VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

4 25 Millinger Straße 2,67 ha 1 GESAMT 117,38 ha Ca. 22 Tabelle 1: Potentialflächen der Standortuntersuchung Im Rahmen der Erarbeitung der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der 1. Teilflächennutzungsplanänderung wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung der Stufe 1 der Potentialflächen durchgeführt. Hierbei wurde das Konfliktpotential der Flächen anhand der Auswertung vorhandener Daten ermittelt. Diese kam für drei Flächen, die Fläche 1 Reeserward A, 3 Bienen und 6 Groin zu dem Ergebniss, dass es sich hierbei um artenschutzrechtlich sensible Bereiche handelt, die aus diesem Grunde nicht weiter verfolgt werden, auch wenn sie nicht innerhalb der Natura-2000 Gebiete liegen. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu den NSG bzw. Vogelschutzgebieten liegt hier ein hoher artenschutzrechtlicher Konflikt vor. Diese Standorte haben insbesondere Bedeutung für die Zugvögel (Gänse) und das einzige Vorkommen der Trauerseeschwalbe in NRW. Daher werden diese Flächen nicht in die 1. Teilflächennutzungsplanänderung einbezogen. Die Fläche 24 Kalfhovenweg kann aus technischen sowie eigentumsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden, die Fläche 25 Millinger Straße ist durch die Bestandsanalgen so geprägt, dass hier aus physikalischen Gründen keine moderne, größere Anlage möglich ist. Die Fläche 7 wird aus Gründen des Landschaftsschutzes und der Biotopvernetzung im nördlichen Bereich reduziert. Auf diesen Teilbereich wird im Weiteren kein Bezug mehr genommen. Innerhalb des BBG der Fläche 7 liegen potentielle Brunnenstandorte in einer künftigen Wasserschutzzone I und II vor. Die geplante Zone I wird daher als Tabu definiert, so dass sich die Fläche 7 gegenüber der frühzeitigen Beteiligung verkleinert. Durch die Reduzierung der Potentialflächen beläuft sich die Größe der zur Ausweisung vorgesehenen Potentialflächen bei einem Abstand von 350 m zu den Siedlungsbereichen und Berücksichtigung der Ergebnisse der ASP sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung auf 71,78 ha. Dem gegenüber steht ein Stadtgebiet von ha. Es werden demnach maximal ca. 0,65 % des Stadtgebietes ausgewiesen. Somit verbleiben für Rees folgenden Flächen, die als Konzentrationszonen empfohlen werden: Empfohlene Konzentrationszonen Flächengröße Wahrscheinliche Anlagenzahl 2 7 Heeren Herken 23,73 ha Kattenbruch 14,93 ha 2 10 BAB 2,02 ha 1 12 Haldern 13,65 ha 3 13 Wertherbruch 6,50 ha 2 16 Haldern Süd 4,92 ha 1 23 Speldrop 6,03 ha 1 GESAMT 71,78 ha Ca Tabelle 2: Konzentrationszonen zur Ausweisung 2 Erste Schätzung VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

5 1.1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes Im Flächennutzungsplan sollen sieben Konzentrationszonen für die Windenergie ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ermöglichung weiterer Flächen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet, da durch die bisher ausgewiesenen Zonen eine Ausschlusswirkung besteht. Weiteres Ziel ist, der Windkraft durch die Planung substantiell Raum zu verschaffen. Zu den detaillierten Zielen der Planung wird auf die Begründung des Flächennutzungsplanes verwiesen Relevante Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplänen. Regionalplan Abb. 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Lage der Plangebiete Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Teilabschnitt Wesel, stellt für die Plangebiete 7, 9 und 10 einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Die Plangebietsflächen werden von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Fläche 7 und 9 werden zusätzlich in Teilen von einem Grundwasser- oder Gewässerschutzbereich überlagert. Die Fläche Nr. 10 wird von einem Überschwemmungsbereich überlagert. Für die Plangebiete 12, 13 und 16 stellt er einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Die Plangebietsflächen werden von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Fläche Nr. 12 (im südlichen Teilbereich) und Nr. 13 (im nördlichen Teilbereich) werden zusätzlich von einem Grundwasser- oder Gewässerschutzbereich überlagert. Für das Plangebiet Nr. 23 wird ein Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

6 Somit werden die o.a. Ziele der Regionalplanung nicht beeinträchtigt. Mit Schreiben vom wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung vorbehaltlich einzelner Ergänzungen gemäß 34 Abs. 1 LPlG NRW bestätigt. Die Ergänzungen wurden zur Offenlage in die Planunterlagen eingefügt. Flächennutzungsplan Abb. 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, Lage der Plangebiete Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Rees stellt für die gesamten Bereiche der antragsgegenständlichen Flächen landwirtschaftliche Flächen dar. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung nicht entgegen, da auch bei Darstellung einer Konzentrationszone die landwirtschaftliche Nutzung aufrechterhalten werden kann. Im Stadtgebiet Rees sind bereits vier Konzentrationszonen für Windenergienutzung vorhanden. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

7 Fläche westlich von Haldern Fläche im Gewerbegebiet Rees Abbildung 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans, Lage der vorhandenen Konzentrationszonen für Windenergienutzung (rot eingekreist) Fläche nördlich von Esserden Fläche südlich von Haffen Abbildung 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans, Lage der vorhandenen Konzentrationszone für Windenergienutzung (rot eingekreist) Da die Zonen nicht mehr den neuen Kriterien der Standortuntersuchung entsprechen, werden Sie aufgehoben. Die Darstellung der jeweiligen Fläche (landwirtschaftliche Flächen bzw. die jeweiligen Bauflächen) bleiben bestehen. Landschaftsplan/Schutzgebiete Insgesamt liegen zahlreiche der Plangebiete in Landschaftsschutzgebieten. Lediglich die Flächen 23 und Teile der Fläche 7 liegen nicht im Landschaftsschutzgebiet. Eine Befreiung vom Landschaftsschutz ist daher erforderlich. Durch den Kreis Kleve wurde für alle noch verfolgten Flächen mit Schreiben vom VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

8 bestätigt, dass eine Änderung des Landschaftsplanes in Aussicht gestellt wird und nun erfolgen soll. Abb. 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, , Lage der Plangebiete und Landschaftsschutz Nr. 7 Heeren Herken Das Naturschutzgebiet NSG Empeler Meer (KLE-028), das deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet DE liegt ca. 1,5 km westlich der Plangebietsfläche. Der größte Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet L 01 im Bereich der Isselburg-Werther Bruchniederung, der Millingerebene und der Wittenhorster Sandplatten (Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, ). Das Plangebiet ragt im östlichen Bereich zum Teil in das Biotop BK (Graben und Stauteich westlich Herken) ein. Die Fläche wird derzeit zum größten Teil landwirtschaftlich bzw. als Grünland genutzt. Im westlichen Bereich insbesondere angrenzend an den Baggersee ist stellenweise dichtes Gehölz vorhanden. Nr. 9 Kattenbruch Das nächste Naturschutzgebiet NSG Isselniederung (WES-052), liegt ca. 2,0 km östlich der Plangebietsfläche. Der größte Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet L 05 Niederungszüge Halderner Bach und Wolfstrang (Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, ). Das Plangebiet liegt außerdem innerhalb des Biotops BK (Wolfsstrang -Niederung). Das Biotop wird überwiegend als Grünland (Weiden) genutzt. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

9 Die Plangebietsfläche stellt sich überwiegend als Grünland (Weiden) dar. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere an der Kattenbrucher Straße) und Hecken sowie von Reihen aus Kopfweiden gegliedert. Westlich des Plangebietes verläuft der Haldener Bach, der im Norden in den Bach Wolfsstrang mündet Nr. 10 BAB Ca. 800 m östlich liegt das NSG Isselniederung (WES-052). In einem Abstand von ca. 1,4 km nordöstlich des Plangebietes befindet sich das Naturschutzgebiet NSG Isselburg-Werth (BOR-027). Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L 01 im Bereich der Isselburg-Werther Bruchniederung, der Millingerebene und der Wittenhorster Sandplatten (Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, ). Das Plangebiet liegt außerdem innerhalb des Biotops BK (Wolfsstrang Niederung, vgl. Nr. 9 Kattenbruch). Das Biotop wird überwiegend als Grünland (Weiden) genutzt. Die Fläche wird derzeit zum größten Teil landwirtschaftlich bzw. als Grünland genutzt. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere entlang des Baches Wolfsstrang) und Hecken gegliedert. Nr. 12 Haldern Das nächste Naturschutzgebiet NSG Isselniederung (WES-052), liegt ca. 300 m nordöstlich der Plangebietsfläche. Der größte Teil des Plangebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet L 05 Landschaftsschutzgebiete (Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, ). Das Plangebiet liegt innerhalb des Biotops BK (Grabensystem östlich Haldern: Wolfsstrang, Wittenhorster Graben). Das Biotop charakterisiert ein insgesamt ca. 6 km langes Grabensystem mit umgebendem, intensiv genutztem Grünland. Das umgebende Grünland wird von einigen Gräben durchzogen, das Landschaftsbild wird von Pappelreihen, Schlehenhecken und Einzelbäumen geprägt. Durch das Plangebiet zieht sich an mehreren Stellen der Graben des Wolfsstrangbaches durch. Dadurch wird das Plangebiet in drei Teilbereiche geteilt. Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche sowie Grünland dar. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere Erlen und Weiden entlang des Baches Wolfsstrang) und Hecken sowie von Reihen aus Kopfweiden. Nr. 13 Wertherbruch Die nächsten Naturschutzgebiete sind das NSG Übergangsmoor in der Wittenhorster Heide (KLE-029, ca. 1,6 km von der Plangebietsfläche), das NSG Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Düne (KLE-032, ca. 2,0 km von der Plangebietsfläche) und das NSG Hagener Meer, Bellinghover Meer und Lange Renne (WES-088 liegt ca. ca. 2,3 km von der Plangebietsfläche). Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L 01 im Bereich der Isselburg-Werther Bruchniederung, der Millingerebene und der Wittenhorster Sandplatten (Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, ). Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche sowie Grünland dar. Im mittleren Bereich des Plangebietes befinden sich kleine Gehölzflächen mit Bäumen. Nr. 16 Haldern Süd Das Plangebiet liegt etwa 350 m von dem gesetzlich geschützten Biotop (nach 62 LG NRW) GB , dass von einem stehenden Binnengewässer (Teich), Bruch- und Sumpfwäldern und Röhrichtvegetation charakterisiert wird. Ca. 850 m südwestlich befindet sich das Ramsar Gebiet (Wetlands International VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

10 Site Reference No. 7DE028, in Kraft seit ) Unterer Niederrhein. Die nächsten Naturschutzgebiete sind das NSG Übergangsmoor in der Wittenhorster Heide (KLE-029, ca. 1 km von der Plangebietsfläche), das NSG Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Düne (KLE-032, ca. 900 m von der Plangebietsfläche). Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L 01 im Bereich der Isselburg-Werther Bruchniederung, der Millingerebene und der Wittenhorster Sandplatten und ragt in einem kleinen Bereich in das Landschaftsschutzgebiet L05 Niederungszüge Halderner Bach und Wolfstrang rein (Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 Rees, ). Das Plangebiet ragt in einem kleinen Bereich (südlicher Teilbereich des Polargebietes) in das Biotop BK Grünlandbereich Horst. Bei diesem Biotop handelt es sich um Grünlandflächen in langgestreckter Senke auf Gleyböden. Durch das Plangebiet verläuft im nördlichen Bereich an einer kleinen Stelle die Wertherbrucher Straße. Die Fläche stellt sich ansonsten als landwirtschaftliche Fläche dar. Entlang der Wertherbrucher Straße und im südlichen Bereich befinden sich kleine Gehölzflächen mit Bäumen. Nr. 23 Spedrop Ca. 350 m nördlich des Plangebietes befindet sich das Vogelschutzgebiet VSG Unterer Niederrhein (DE ). Das Entwicklungsziel für das Vogelschutzgebiet ist die vorhandene Lebensraumvielfalt mit ihrer charakteristischen Avifauna zu erhalten und weiter zu entwickeln. Das Plangebiet liegt etwa 700 m von dem Naturschutzgebiet NSG Bienener Altrhein, Millinger Meer und Hurler Meer (KLE-014), das in etwa kongruent mit dem FFH-Gebiet DE ist. Ca. 1,3 km südwestlich befindet sich das Ramsar Gebiet (Wetlands International Site Reference No. 7DE028, in Kraft seit ) Unterer Niederrhein. Das Plangebiet wird überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von Landschaftsschutzgebietsfestsetzungen. 1.2 Bestandsaufnahme und bewertung des Umweltzustandes Schutzgut Mensch a) Funktion Ein Hauptaspekt des Schutzes von Natur und Landschaft ist es, im Sinne einer Daseinsvorsorge die Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig, d.h. auch für zukünftige Generationen, zu bewahren und zu entwickeln. Neben dem indirekten Schutz durch Sicherung der übrigen Schutzgüter sollen gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschutzes sowie quantitativ und qualitativ ausreichende Erholungsräume für den Menschen gesichert werden. b) Bestandsbeschreibung Insgesamt halten die Plangebiete den in der Standortuntersuchung angesetzten Mindestabstand von 350 m zu Siedlungsbereichen ein. Hinsichtlich der detaillierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, das zu den Auswirkungen auf die Naherholungsfunktion wesentlich beiträgt, wird auf den Punkt des Umweltberichtes verwiesen. Nr. 7 Heeren Herken VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

11 Das Plangebiet grenzt im westlichen Bereich unmittelbar an einen Baggersee an. Die Fläche wird derzeit zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt. Im westlichen Bereich, insbesondere angrenzend an den Baggersee, ist stellenweise dichtes Gehölz vorhanden. Das Verfahrensgebiet wird von Süden nach Westen durch eine 110 kv- Hochspannungsfreileitung durchschnitten. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen. Nr. 9 Kattenbruch Die Fläche stellt sich überwiegend als Grünland (Weiden) dar. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere an der Kaltenbrucher Straße) und Hecken sowie von Reihen aus Kopfweiden gegliedert. Westlich des Plangebietes verläuft der Haldener Bach, der im Norden in den Bach Wolfsstrang mündet. Das Verfahrensgebiet wird von Süden nach Norden (Nordosten) durch die Kaltenbrucher Straße durchschnitten. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen. Nr. 10 BAB Die Fläche wird überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere entlang des Baches Wolfsstrang) und Hecken gegliedert. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befinden sich die überörtliche Trasse L458 und die Bundesautobahn A 3. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen. Nr. 12 Haldern Durch das Plangebiet zieht sich an mehreren Stellen der Graben des Wolfsstrangbaches durch. Dadurch wird das Plangebiet in drei Teilbereiche geteilt. Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche sowie Grünland dar. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere Erlen und Weiden entlang des Baches Wolfsstrang) und Hecken sowie von Reihen aus Kopfweiden gegliedert. Das Verfahrensgebiet wird von Süden nach Norden (Nordosten) durch eine Straße ( Zur Bleckhorst ) durchschnitten. Im nördlichen Bereich führt die Bundesautobahn A 2 in einem Abstand von 40 m am Plangebiet vorbei. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen sowie durch angrenzenden Wald. Nr. 13 Wertherbruch Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche sowie Grünland dar. Im mittleren Bereich des Plangebietes befinden sich kleine Gehölzflächen mit Bäumen. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen sowie durch angrenzenden Wald. Nr. 16 Haldern Süd Durch das Plangebiet verläuft im nördlichen Bereich in einem kleinen Bereich die Wertherbrucher Straße (K6). Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche dar. Entlang der Wertherbrucher Straße und im südlichen Bereich befinden sich kleine Gehölzflächen mit Bäumen. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen. Nr. 23 Spedrop Ca. 1,2 km nordwestlich steht eine einzelne Windenergieanlage (WEA). Eine weitere bestehende WEA befindet sich ca. 1,2 km westlich der Plangebietsfläche. Ca. 600 m nordöstlich des Plangebietes befinden sich zwei weitere WEA. Das Plangebiet wird überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Der Zuschnitt der Fläche ergibt sich im Wesentlichen durch Abstände zu Einzelhöfen sowie aus den Schutzabständen zu naturschutzrechtlich geschützten Bereichen. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

12 Zusammenfassung Die Plangebiete zeichnen sich durch eine offene, intensiv genutzte Landschaft aus. Während die Flächen 23 und 7 kaum über gliedernde oder belebende Elemente verfügen, sind insbesondere die Flächen 12 und 13, aber auch die Fläche 9 durch Grünstrukturen im Umfeld geprägt. Die Erholungsfunktion dieser Flächen ist in Bezug zum gesamten Stadtgebiet überwiegend von geringerer Bedeutung. Insgesamt wird der Stadt Rees eine hohe Naherholungsfunktion attestiert. Hinsichtlich der Naherholung kann die Fläche nur als Durchgangsraum bei Radtouren oder für Spaziergänger dienen. Touristische Nutzungen in Rees begrenzen sich hauptsächlich auf den Raum südlich/ westlich der Bahntrasse, in dem auch das Vogelschutzgebiet liegt. Die Flächen werden fast ausschließlich agrarwirtschaftlich genutzt. In kleineren Bereichen sind kleine Gehölzflächen bzw. Bäume vorhanden. In der Nähe von zwei Plangebietsflächen (Nr. 23 Spedrop und Nr. 25 Millinger Str.) stehen bereits WEA. Die Flächen werden zusätzlich zum Teil durch Wirtschaftswege aber auch durch asphaltierte Verkehrstrassen durchzogen. Weitere Vorbelastungen ergeben sich aus den in der Nähe bzw. in den Plangebieten zum Teil vorhandenen überörtlichen Trassen (z.b. L458, A 3 und eine Bahntrasse mit ICE) sowie Freileitungen. c) Vorbelastung Einzelne Plangebiete sind durch bestehende Anlagen, die Nähe zur Bundesautobahn A 3, sonstige Straßen oder bestehende oder geplante Hochspannungstrassen vorbelastet. Im Wesentlich wird hier auf die Beschreibung unter des Umweltberichtetes verwiesen. Besonders hervorzuheben sind die Flächen 9, 10 und 12, für die eine akustische Belastung durch die Bundesautobahn besteht. Während die Vorbelastung des Landschaftsbildes durch diese Trasse noch moderat ist, stört die BAB die Erholungsfunktion dieser Räume enorm (vgl. auch 1.2.6) d) Empfindlichkeit Durch die anthropogene Überformung der Landschaft mit den vorhandenen technischen infrastrukturellen Einrichtungen (Hochspannungsfreileitung, vorhandene Windenergieanlagen) sowie der Zersiedlung und der Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege (Autobahnen, Gleiskörper) wurde die Eigenart der Landschaft bereits, vor allem für die Flächen 9, 10 und 12 stark verändert. Somit erfolgt kein Eingriff in eine vollkommen unberührte Naherholungslandschaft. Aufgrund der Vorbelastungen des Landschaftsbildes ist die Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch bezüglich der Naherholung als meist eher gering zu bewerten. Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potentielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die angrenzenden Wohngebiete. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wird ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen im Genehmigungsverfahren erstellt werden. Der Betrieb der Windenergieanlagen kann in der Umgebung Störwirkungen durch Lichtimmissionen bei Sonnenschein verursachen und zu Lichtreflexionen bzw. direktem Schattenwurf der Rotorblätter führen. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Rotorschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mittels Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. Gesetzliche Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen können durch technische Maßnahmen eingehalten werden, so dass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Dies wird im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sichergestellt werden. Durch die Aufhebung der bestehenden vier Zonen entstehen keine negativen Auswirkungen auf den Menschen. Drei der bestehenden Konzentrationszonen liegen innerhalb der Schutzabstände zu Einzelhöfen, VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

13 so dass sich die Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen nach Betriebsaufgabe der Anlagen verbessern werden Tiere und Pflanzen a) Funktion Tiere und Pflanzen sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen Stoffkreisläufe, als prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger Einflussfaktor für andere Schutzgüter (z.b. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden, klimatischer Einfluss der Vegetation, Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt zu schützen. b) Bestandsbeschreibung Pflanzen Nr. 7 Heeren Herken Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit Millinger Ebene. Hier würde die potentielle natürliche Vegetation durch Buchen, Eichen-Buchen- und in den feuchteren Lagen Eichen- Hainbuchenwälder charakterisiert sein. Heute werden die Böden der Naturraumeinheit vorwiegend ackerbaulich oder als Dauergrünland genutzt. Die Wasserläufe und Entwässerungsgräben, werden vielfach von Baumreihen (meist Pappeln) und Ufergebüschen begleitet. Die Plangebietsfläche wird derzeit zum größten Teil landwirtschaftlich bzw. als Grünland genutzt. Im westlichen Bereich insbesondere angrenzend an den Baggersee ist stellenweise dichtes Gehölz vorhanden. Nr. 9 Kattenbruch, Nr. 10 BAB, Nr. 12 Haldern und Nr. 13 Wertherbruch Die Plangebiete liegen innerhalb der naturräumlichen Untereinheit Isselburg-Werther Bruchniederung. Hier würde die potentielle natürliche Vegetation vorwiegend aus Eichen, Hainbuchen, Eschen und Schwarzerlen in unterschiedlichen Zusammensetzungen bestehen. Heute werden die Böden der Naturraumeinheit vorwiegend als Dauergrünland und damit Grundlage einer intensiven Viehwirtschaft genutzt. Die Wasserläufe Entwässerungsgräben und Wege werden vielfach von Baumreihen (meist Pappeln aber auch Eichen und Erlen) und Gehölzstreifen begleitet. Das im Plangebiet liegende Biotop wird überwiegend als Grünland (Weiden) genutzt. Die Plangebietsfläche stellt sich überwiegend als Grünland (Weiden) dar. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere an der Kaltenbrucher Straße) und Hecken sowie von Reihen aus Kopfweiden gegliedert. Westlich des Plangebietes verläuft der Haldener Bach, der im Norden in den Bach Wolfsstrang mündet. Die Fläche 10 wird derzeit zum größten Teil landwirtschaftlich bzw. als Grünland genutzt. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere entlang des Baches Wolfsstrang) und Hecken gegliedert. Durch das Plangebiet 12 zieht sich an mehreren Stellen der Graben des Wolfsstrangbaches durch. Dadurch wird das Plangebiet in drei Teilbereiche geteilt. Die Fläche stellt sich als landwirtschaftliche Fläche sowie Grünland dar. Das Gelände wird teilweise durch Baumreihen (insbesondere Erlen und Weiden entlang des Baches Wolfsstrang) und Hecken sowie von Reihen aus Kopfweiden gegliedert. Das Plangebiet Nr. 13 stellt sich als landwirtschaftliche Fläche sowie Grünland dar. Im mittleren Bereich des Plange-bietes befinden sich kleine Gehölzflächen mit Bäumen. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

14 Nr. 16 Haldern Süd Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit Wittenhorster Sandplatte. Hier würde die potentielle natürliche Vegetation vorwiegend aus Eichen-Birkenbeständen und Heideflächen bestehen. Heute werden die Böden der Naturraumeinheit vorwiegend ackerbaulich und als Dauergrünland und damit Grundlage einer intensiven Viehwirtschaft genutzt. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Fläche Nr. 23 Spedrop Das Plangebiet liegt innerhalb der Naturraumeinheit Rees-Bisslicher Rheinniederung. Hier würde die potentielle natürliche Vegetation 3 aus Buchen, Eichen-Buchen- und Eichen-Birkenwäldern in den bodentrockenen Teilflächen und Eichen-Hainbuchenwäldern und erlenreiche Gesellschaften in den Gleyen, Anmoorgleyen und Niedermooren sowie in den Auenböden der Unteren Rheinniederung besonders charakteristischen Eichen-Ulmenwäldern und Silberweidenwäldern bestehen. Durch die anthropogene Beeinflussung ist im Plangebiet kaum potentiell natürliche Vegetation vorhanden und in der weiteren Umgebung allenfalls fragmentarisch ausgebildet. Die ausgedehnten Grünlandflächen der Plangebiete sind durch Baumreihen und Baumgruppen, vornehmlich Pappeln und Kopfweiden gegliedert. Dies trifft auch auf die Plangebiete zu. Das Plangebiet wird überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Zusammenfassung Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen als gering gewertet. Es werden vorwiegend eher Biotope mit geringer (Acker) bis durchschnittlicher (Grünland) ökologischer Wertigkeit beansprucht. Die Beeinträchtigungen sind kleinräumig und können daher durch geeignete Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Höherwertige Strukturen, die den Landschaftsplanzielen bzw. Biotopschutzzielen unterliegen werden auf der nachfolgenden Ebene berücksichtigt. Auf BIMSCH-G Ebene werden im Rahmen des LBPs die Biotope in Ihrem Bestand bewertet und Eingriffe bilanziert. Der Verlust der Biotopflächen wird durch Ausgleichsmaßnahmen hergestellt, die qualitativ die durch den Eingriff gestörten Funktionen kompensieren. Tiere 4 Im Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden im ersten Schritt eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erstellt (Ecoda: Artenschutzrechtliche Vorprüfung für Potenzialflächen zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung in der Stadt Rees, Kreis Kleve, Dezember 2013). Aufgabe der Vorprüfung ist es, bekannte Vorkommen planungsrelevanter bzw. WEA-empfindlicher Tierarten zu ermitteln und diese darzustellen und zu prüfen, ob das Vorhaben gegen einen Verbotstatbestand des 44 BNatSchG verstoßen könnte. Die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr.3 BNatSchG sind in Verbindung mit dem 44 Abs. 5 BNatSchG zu erfüllen. Das bedeutet ein Verstoß liegt gegen 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr.3 BNatSchG dann nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. In Bezug auf das Vorhaben können Auswirkungen durch den Bau, die Anlagen an sich sowie durch den Betrieb entstehen. 3 Die potenzielle natürliche Vegetation beschreibt diejenige Vegetation, die sich einstellen würde (hypothetischer Zustand), wenn die Fläche keiner anthropogenen Beeinflussung unterläge. Die potenzielle natürliche Vegetation kann zur Bewertung der Naturnähe herangezogen werden. 4 Vgl. ecoda 2013: ASP Stufe 1 und ecoda 2014: ASP Stufe II VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

15 Die Liste der in NRW vorkommenden planungsrelevanten Arten ist sehr umfangreich. Für die Planungspraxis besteht das Problem, dass die aus 44 Abs. 1 B NatSchG resultierenden Verbote für alle europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche Allerweltsarten gelten. Die Plangebiete befinden sich in den Messtischblättern MTB 4204 Rees, MTB 4205 Hamminkeln, MTB 4103 Emmerich und MTB 4104 Isselburg des Fachinformationssystems geschützte Arten des LANUV NRW. Für die Messtischblätter MTB 4204, MTB 4205, MTB 4103 und MTB 4104 sind 11 Säugetierarten (davon sind 10 Fledermäuse), 82 Vogelarten, 4 Amphibienarten zwei Reptlienarten, eine Libellenart und zwei Weichtierarten genannt. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, wurde in der artenschutzrechtlichen Vorprüfung der Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrheinwestfalen vom (MKULNV und LANUV 2013) sowie die Hinweise und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung angewendet (Battefeld 2008, Bauckloh et. Al. 2007, Kiel 2005 &2007a&b, Lana 2010, Lüttmann 2007, MWEBWV & MKULNV 2010, MUNLV 2010, Stein & Bauckloh 2007). Gemäß dem Leitfaden (MKULNV und LANUV 2013) wurde eine Auswahl von Arten getroffen, die von den betriebsbedingten Auswirkungen von WEA betroffen sind und in der artenschutzrechtlichen Vorprüfung näher betrachtet wurden (Ecoda, Dezember 2013). Des Weiteren wurden die Auswertungen zusätzlich anhand externer Daten des LANUV sowie daraus entwickelten Schwerpunktvorkommen (SPVK) von Brutvogelarten und von Rast- und Zugvogelarten vorgenommen. Es wurden bei den entsprechenden Unteren Landschaftsbehörden (ULB), Kommunen, Biologischen Stationen und dem ehrenamtlichen Naturschutz Anfragen (im Stadtgebiet Rees und einem darüber hinausgehenden Umkreis von m) zu weiteren bekannten Vorkommen WEA-empfindlicher Arten gestellt. Aufgrund der ASP 1 wurden drei Potentialflächen (1 = Reeserward A, 3 = Bienen, 6 = Groin) bereits im Vorentwurf aufgrund des hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential aus der Planung herausgenommen. Zur nun vorliegenden Offenlage wurden aus anderen Gründen auch ein Teilbereich der Fläche 7 (Heeren Herken) sowie die Flächen 24 (Kalfhovenweg) und 25 (Millinger Straße) nicht weiter verfolgt. Das Artenschutzgutachten der Stufe II 5, dass nun den Offenlageunterlagen beiliegt, beinhaltete nun für die noch geplanten Konzentrationszonen eigene Kartierungen, die nach Maßgabe des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein- Westfalen vom (MKULNV & LANUV 2013) erfolgt sind. Die Brutvogelkartierung erfolgte dabei zwischen Mitte Mai 2012 und Ende Oktober Die Untersuchungsräume beschränkten sich auf Umkreise von m bis m um die potentiell für die Windenergienutzung geeigneten Standorte. Innerhalb der Untersuchungsräume bis etwa m wurden alle wertgebenden und eingriffssensiblen Arten flächendeckend systematisch erfasst. In den darüber hinaus gehenden Räumen bis m Radius wurden in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch Vorkommen planungsrelevanter Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel) erfasst. Die Erfassung von Rastvögeln fand zwischen Ende Oktober 2013 und Mitte März 2014 statt. Der Untersuchungsraum umfasste ein Gebiet von m um die potentiell für die Windenergienutzung geeigneten Standorte (einschließlich der Teilräume im Stadtgebiet Rees, die derzeit nicht mehr für eine Windenergienutzung weiterverfolgt werden). Die Begehungen erfolgten alle ein bis zwei Wochen und wurden an den jeweils gleichen Tagen durchgeführt. 5 Ecoda, : Fachbeitrag Artenschutz (vertiefende Prüfung ASP II) VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

16 Laut dem Artenschutzgutachten ergeben sich Vorkommen unterschiedlicher Anzahlen von WEAempfindlichen Arten mit teilweise sehr vielen, teilweise nur einzelnen Hinweisen auf das Vorkommen der entsprechenden Arten. Im Folgenden werden die Vorkommen WEA-empfindlicher Arten und ihr Konfliktpotenzial (Verletzungs-/ bzw. Tötungsrisiko, Lebensraumverlust) im Hinblick auf das Vorhaben dargelegt. Insgesamt konnten im Rahmen der Brutvogelkartierung 92 Vogelarten, hierunter 61 planungsrelevante Arten und davon wiederum 21 windenergiesensible Arten nachgewiesen werden. Im Rahmen der Rastvogelkartierung konnten 97 Vogelarten, hiervon 51 planungsrelevante Arten und hiervon wiederum 17 windenergiesensible Arten festgestellt werden. Nr. 7 Heeren Herken 6 In der ASP 1 wurden insgesamt 141 Hinweise auf 20 verschiedene Arten aufgefunden. Insbesondere kommen Gänse, Rohrweihen, Baumfalke, Flussseeschwalbe und Trauerseeschwalbe vor. Es liegt ein Hinweis auf den Schwarzmilan vor. Für die Potenzialfläche 7 Heeren-Herken ist ein vergleichsweise durchschnittliches Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten 13 Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die vorher bestehenden Hinweise auf Rohrweihe und Rohrdommel haben sich nicht bestätigt. Die Arten Wachtel, Weißstorch und Schwarzmilan wurden nur vereinzelt im Untersuchungsraum angetroffen und werden daher als Durchzügler oder Nahrungsgast eingestuft. Die Arten Rotmilan, Baumfalke, Wanderfalke, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe und Flussseeschwalbe kommen als Nahrungsgäste im Plangebiet vor. Für diese Arten liegen Kollisionsrisiken nur bei Nestnähe oder regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten vor. Dies ist hier nicht der Fall. Für die Möwenarten ist eine Beeinträchtigung der Brutkolonie nur innerhalb eines m Umkreis um die Windenergieanlagen anzunehmen. In diesem Bereich lagen keine Brutkolonien vor. Es werden somit keine Verbotstatbestände eintreten, Maßnahmen sind nicht erforderlich. Einzig für den Kiebitz konnten mindestens zwei Brutpaare im Untersuchungsraum von m um die Konzentrationszone nachgewiesen werden. Während der Rastvogelkartierung konnten die Blässgans, Saatgans, Weißwangengans und der Kiebitz festgestellt werden. Die Hinweise auf Zwerggans, Sing- und Zwergschwan sowie den Goldregenpfeifer konnten nicht belegt werden. Die Blässgans wurde insgesamt mit ca Tieren im Untersuchungsraum und mit ca Tieren auf der Plangebietsfläche nachgewiesen, so dass dem Untersuchungsraum eine hohe Bedeutung zukommt. Die Saatgans konnte mit 112 Tieren, die Weißwangengans mit 25 Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Die Bedeutung des Raumes für diese Arten ist somit eher gering. Der Kiebitz konnte mit ca. 200 Vögeln nachgewiesen werden. Aufgrund der allgeneine Bedeutung des Raums für den Kiebitz sind für diesen wie für Saat- und Weißwangengans keine Maßnahmen erforderlich. Nr. 9 Kattenbruch In der ASP 1 wurden insgesamt 42 Hinweise auf 12 verschiedene Arten aufgefunden. Insbesondere kommen Gänse, Rohrweihen, Baumfalke und Flussseeschwalbe vor. Es liegt ein Hinweis auf den Schwarzmilan vor. Für die Potenzialfläche Nr. 9 Kattenbruch ist ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten acht Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die Hinweise auf ein Vorkommen von Rohrweihe, Flussseeschwalbe oder Trauerseeschwalbe konnten nicht 6 Die Abgrenzung der Fläche 7 wurde nach Erstellung der ASP aufgrund der Abgrabungs- sowie der Wasserschutzbelange verkleinert. Dies ist unschädlich, da somit in der ASP ein zu großer Untersuchungsumfang erfolgte. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

17 belegt werden. Die Arten Wachtel, Kornweihe und Schwarzmilan kommen nur als Durchzügler im Untersuchungsraum vor. Die Arten Rotmilan, Baumfalke, Lachmöwe und Sturmmöwe kommen als Nahrungsgäste vor. Für die Wachtel ist ein Meideverhalten nur im Umkreis von 500 m zum Brutplatz anzunehmen. Für diese Arten liegen Kollisionsrisiken nur bei Nestnähe oder regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten vor. Dies ist hier nicht der Fall. Für die Möwenarten ist eine Beeinträchtigung der Brutkolonie nur innerhalb eines m Umkreis um die Windenergieanlagen anzunehmen. In diesem Bereich lagen keine Brutkolonien vor. Es werden somit keine Verbotstatbestände eintreten, Maßnahmen sind nicht erforderlich. Einzig für den Kiebitz konnten mindestens drei Brutpaare im Untersuchungsraum von m um die Konzentrationszone nachgewiesen werden. Während der Rastvogelkartierung konnten die Blässgans, Saatgans, Weißwangengans und der Kiebitz festgestellt werden. Die Hinweise auf Zwerggans, Sing- und Zwergschwan konnten nicht belegt werden. Die Blässgans wurde insgesamt mit ca Tieren im Untersuchungsraum und mit 13 Tieren auf der Plangebietsfläche nachgewiesen, so dass dem Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung zukommt. Die Saatgans konnte nur mit 2 Tieren, die Weißwangengans mit 12 Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Die Bedeutung des Raumes für diese Arten ist somit eher gering. Der Kiebitz konnte mit ca. 60 Vögeln nachgewiesen werden. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Raums die Blässgans sowie der geringen Bedeutung für die Saat- und Weißwangengans sind für diese Arten keine Maßnahmen erforderlich. Nr. 10 BAB In der ASP 1 wurden insgesamt 33 Hinweise auf 10 verschiedene Arten aufgefunden. Insbesondere kommen Gänse, Rohrweihen und Baumfalke vor. Es liegt ein Hinweis auf den Schwarzmilan vor. Für die Potenzialfläche Nr. 10 BAB ist ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten fünf Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die Hinweise auf ein Vorkommen von Rohrweihe, Flussseeschwalbe, Schwarzmilan und Trauerseeschwalbe konnten nicht belegt werden. Die Kornweihe kommt nur als Durchzügler im Untersuchungsraum vor. Die Arten Rotmilan, Baumfalke und Sturmmöwe kommen als Nahrungsgäste vor. Für diese Arten liegen Kollisionsrisiken nur bei Nestnähe oder regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten vor. Dies ist hier nicht der Fall. Für die Möwenarten ist eine Beeinträchtigung der Brutkolonie nur innerhalb eines m Umkreis um die Windenergieanlagen anzunehmen. In diesem Bereich lagen keine Brutkolonien vor. Es werden somit keine Verbotstatbestände eintreten, Maßnahmen sind nicht erforderlich. Einzig für den Kiebitz konnte mindestens ein Brutpaar im Untersuchungsraum von m um die Konzentrationszone nachgewiesen werden. Während der Rastvogelkartierung konnten die Blässgans, Saatgans, Weißwangengans und der Kiebitz festgestellt werden. Die Hinweise auf die Zwerggans konnten nicht belegt werden. Die Blässgans wurde insgesamt mit ca Tieren im Untersuchungsraum und mit 13 Tieren auf der Plangebietsfläche nachgewiesen, so dass dem Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung zukommt. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Saatgans konnte nur mit 2 Tieren, die Weißwangengans mit ebenfalls 2 Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Die Bedeutung des Raumes für diese Arten ist somit eher gering. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Kiebitz konnte mit ca. 60 Vögeln nachgewiesen werden. Dem Untersuchungsraum kommt hier eine allgemeine Bedeutung zu. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

18 Nr. 12 Haldern In der ASP 1 wurden insgesamt 29 Hinweise auf 12 verschiedene Arten aufgefunden. Insbesondere kommen Gänse, Rohrweihen und Baumfalke vor. Es liegt ein Hinweis auf den Schwarzmilan vor. Für die Potenzialfläche Nr. 12 Haldern ist ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten elf Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die Hinweise auf ein Vorkommen von Schwarzmilan und Trauerseeschwalbe konnten nicht belegt werden. Die Kornweihe kommt nur als Durchzügler im Untersuchungsraum vor. Die Arten Kormoran, Weißstorch und Rohrweihe konnten im Überflug beobachtet werden, eine Habitatbindung ist nicht erkennbar. Die Arten Großer Brachvogel, Lachmöwe, Sturmmöwe, Heringsmöwe und Flussseeschwalbe kommen als Nahrungsgäste vor. Für den Großen Brachvogel und die Flußseeschwalbe ist ein Meideverhalten nur im Umkreis von 500 m bzw m zum Brutplatz anzunehmen. Für die Möwenarten ist eine Beeinträchtigung der Brutkolonie nur innerhalb eines m Umkreis um die Windenergieanlagen anzunehmen. In diesem Bereich lagen keine Brutplätze vor. Es werden somit keine Verbotstatbestände eintreten, Maßnahmen sind nicht erforderlich. Für den Kiebitz konnte mindestens ein Brutpaar im Untersuchungsraum von m um die Konzentrationszone nachgewiesen werden. Für den Baumfalken liegt zwar ein Brutverdacht nordöstlich des Plangebietes vor, regelmäßige Flüge innerhalb des Untersuchungsraumes waren jedoch nicht feststellbar. Daher sind für den Baumfalken keine Maßnahmen erforderlich. Während der Rastvogelkartierung konnten die Blässgans, Saatgan und der Kiebitz festgestellt werden. Die Hinweise auf Weißwangengans, Zwerggans, Sing- und Zwergschwan konnten nicht belegt werden. Die Blässgans wurde insgesamt mit ca Tieren im Untersuchungsraum und mit 20 Tieren auf der Plangebietsfläche nachgewiesen, so dass dem Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung zukommt. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Saatgans konnte nur mit ca. 120 Tieren, der Kiebitz mit ca. 150 Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Die Bedeutung des Raumes für diese Arten ist somit eher gering. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Nr. 13 Wertherbruch In der ASP 1 wurden insgesamt 34 Hinweise auf 12 verschiedene Arten aufgefunden. Insbesondere kommen Gänse, Rohrweihen und Baumfalke vor. Es liegt ein Hinweis auf den Schwarzmilan vor. Für die Potenzialfläche Nr. 13 Wertherbruch ist ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten neun Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die Hinweise auf ein Vorkommen von Rohrweihe, Baumfalke, Schwarzmilan und Trauerseeschwalbe konnten nicht belegt werden. Die Kornweihe kommt nur als Durchzügler im Untersuchungsraum vor. Drei Kormorane konnten im Überflug beobachtet werden, eine Habitatbindung ist nicht erkennbar. Die Arten Weißstorch, Großer Brachvogel, Lachmöwe, Sturmmöwe, Heringsmöwe und Flussseeschwalbe kommen als Nahrungsgäste vor. Für den Weißstorch liegt ein Kollisionsrisiko nur bei Nestnähe oder regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten vor. Dies ist hier nicht der Fall. Für den Großen Brachvogel und die Flußseeschwalbe ist ein Meideverhalten nur im Umkreis von 500 m bzw m zum Brutplatz anzunehmen. Für die Möwenarten ist eine Beeinträchtigung der Brutkolonie nur innerhalb eines m Umkreis um die Windenergieanlagen anzunehmen. In diesem Bereich lagen keine Brutplätze vor. Es werden somit keine Verbotstatbestände eintreten, Maßnahmen sind nicht erforderlich. Für den Kiebitz konnte kein Brutpaar im Untersuchungsraum von m um die Konzentrationszone nachgewiesen werden. Daher sind keine Maßnahmen erforderlich. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

19 Während der Rastvogelkartierung konnten die Blässgans, Saatgans, Weißwangengans und der Kiebitz festgestellt werden. Die Hinweise auf die Zwerggans, Sind- und Zwergschwan konnten nicht belegt werden. Die Blässgans wurde insgesamt mit ca Tieren im Untersuchungsraum und mit 70 Tieren auf der Plangebietsfläche nachgewiesen, so dass dem Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung zukommt. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Saatgans konnte nur mit 138 Tieren, die Weißwangengans mit 622 Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Die Bedeutung des Raumes für diese Arten ist somit eher gering. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Kiebitz konnte mit ca. 600 Vögeln nachgewiesen werden. Dem Untersuchungsraum kommt hier eine allgemeine Bedeutung zu. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Nr. 16 Haldern Süd In der ASP 1 wurden insgesamt 46 Hinweise auf 20 verschiedene Arten aufgefunden. Es liegen einzelne Hinweise auf verschiedene Greifvogelarten sowie auf Goldregenpfeifer und Rohrdommel vor. Neben den Vogelarten sind auch Fledermausarten betroffen. Für die Potenzialfläche Nr. 16 Haldern-Süd ist ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten zwei Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die Hinweise auf ein Vorkommen von Rohrweihe, Baumfalke, Flussseeschwalbe, Schwarzmilan, Trauerseeschwalbe, Sturmmöwe, Rohrdommel, Wanderfalke und Weißstorch konnten nicht belegt werden. Die Lachmöwe kommt als Nahrungsgäste vor. Für sie ist eine Beeinträchtigung der Brutkolonie nur innerhalb eines m Umkreis um die Windenergieanlagen anzunehmen. In diesem Bereich lagen keine Brutplätze vor. Es werden somit keine Verbotstatbestände eintreten, Maßnahmen sind nicht erforderlich. Für den Kiebitz konnte mindestens ein Brutpaar im Untersuchungsraum von m um die Konzentrationszone nachgewiesen werden. Während der Rastvogelkartierung konnten die Blässgans, Saatgans, Weißwangengans und der Kiebitz festgestellt werden. Die Hinweise auf die Zwerggans, Sind- und Zwergschwan und Goldregenpfeifer konnten nicht belegt werden. Die Blässgans wurde insgesamt mit ca Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen, so dass dem Untersuchungsraum eine hohe Bedeutung zukommt. Die Saatgans konnte mit 231 Tieren nachgewiesen werden, dem Raum kommt eine allgemeine Bedeutung zu. Die Weißwangengans konnte mit 778 Tieren im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Die Bedeutung des Raumes für diese Arten ist allgemein. Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Kiebitz konnte mit ca. 600 Vögeln nachgewiesen werden. Dem Untersuchungsraum kommt hier eine allgemeine Bedeutung zu. Nr. 23 Spedrop In der ASP 1 wurden insgesamt 336 Hinweise auf 25 verschiedene Arten aufgefunden. Insbesondere kommen Gänse, Rohrweihen und Baumfalke, Trauer- und Flussseeschwalbe und verschiedene Limikolen (Bekassine, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe) vor. Es liegt ein Hinweis auf den Schwarzmilan vor. Neben den Vogelarten sind auch Fledermausarten betroffen. Für die Potenzialfläche Nr. 23 Spedrop ist ein vergleichsweise hohes Konfliktpotenzial zu erwarten. Im Rahmen der ASP II konnten vier Arten während der Brutvogelkartierung nachgewiesen werden. Die Hinweise auf ein Vorkommen von Rohrweihe, Baumfalke, Flussseeschwalbe, Schwarzmilan, Trauerseeschwalbe, Rohrdommel, Wanderfalke, Weißstorch, Bekassine, großer Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe und Wachtelkönig konnten nicht belegt werden. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR / 55

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