- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Erste Verordnung zur Änderung der Lehramtserprobungsverordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Erste Verordnung zur Änderung der Lehramtserprobungsverordnung"

Transkript

1 Der Senat von Berlin BildWiss I B 2 - Telefon: 9026 (926) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Erste Verordnung zur Änderung der Lehramtserprobungsverordnung Ich bitte, gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung die nachstehende Verordnung erlassen hat: Erste Verordnung zur Änderung der Lehramtserprobungsverordnung Vom 16. Februar 2010 Auf Grund des 9a Abs. 7 des Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachtung vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948), das zuletzt durch Artikel X Nummer 30 des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), geändert worden ist, wird verordnet: Artikel I Die Lehramtserprobungsverordnung vom 28. Februar 2006 (GVBl. S. 251) wird wie folgt geändert: Seite 1/16

2 I. In 1 Satz 4 Nr. 1 wird das Wort einjährige durch die Angabe ein- bis eineinhalbjährige ersetzt. II. Die Anlage zu 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: A n l a g e zu 1 Satz 3 der Verordnung Übersicht über die Fächer 1. Amt des Lehrers mit Grundschulpädagogik als Fachwissenschaft a) Innerhalb der Fachwissenschaft Grundschulpädagogik kann als Vertiefung gewählt werden, und Sachunterricht oder, und Kunst/ b) Als weitere Fachwissenschaft kann gewählt werden: /Naturwissenschaften /Naturwissenschaften /Naturwissenschaften Sozialkunde Seite 2/16

3 2. Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern Als erstes und zweites Fach können folgende Fächer gewählt werden: Arbeitslehre/ Wirtschaft, Arbeit, Technik Ethik Informatik Italienisch Latein Neugriechisch Polnisch Portugiesisch Russisch Politikwissenschaft/Sozialkunde Türkisch 3. Amt des Lehrers an Sonderschulen/ für Sonderpädagogik Als sonderpädagogische Fachrichtungen können gewählt werden: Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik) Blindenpädagogik Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Geistigbehindertenpädagogik Seite 3/16

4 Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Folgende Kombinationen können nicht gewählt werden: Blindenpädagogik mit Sehbehindertenpädagogik Gebärdensprachpädagogik mit Blindenpädagogik Als Fach kann gewählt werden: Arbeitslehre/ Wirtschaft, Arbeit, Technik Ethik Informatik Politikwissenschaft/Sozialkunde 4. Amt des Studienrates a) allgemein bildend Als erstes und zweites Fach können gewählt werden: Seite 4/16

5 Chinesisch Ethik (nicht in Kombination mit Philosophie) Griechisch Informatik Italienisch Latein Neugriechisch Philosophie (nicht in Kombination mit Ethik) Polnisch Portugiesisch Psychologie Russisch Politikwissenschaft/Sozialkunde/Sozialwissenschaften Türkisch Wirtschaftswissenschaften b) mit einer beruflichen Fachrichtung Als erstes Fach kann gewählt werden: Agrarwirtschaft Bautechnik/Bauingenieurtechnik Bautechnik/Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik,, (Verfahrenstechnik) Druck- und Medientechnik Elektrotechnik Ernährung/Lebensmittelwissenschaft, Hauswirtschaft Fahrzeugtechnik Seite 5/16

6 Gestaltungstechnik (Farbtechnik und Raumgestaltung) Gestaltungstechnik (Mediengestaltung) Gesundheit Heilerziehungspflege Holztechnik Körperpflege Land- und Gartenbauwissenschaft/Gartenbau Land- und Gartenbauwissenschaft/Landschaftsgestaltung Metalltechnik Recht Sozialpädagogik Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaftswissenschaft Als zweites Fach kann gewählt werden (soweit nicht erstes Fach): Betriebliches Rechnungswesen/Controlling (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftswissenschaft) Betriebslehre (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftswissenschaft) Informatik (soweit nicht Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik erstes Fach) Psychologie Recht Sozialkunde Wirtschaftswissenschaft Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerbehindertenpädagogik) Blindenpädagogik Seite 6/16

7 Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik. Artikel II Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Seite 7/16

8 A. Begründung: a) Allgemeines: Die Umstellung der Lehramtsstudiengänge an den Berliner Universitäten einerseits und die Veränderungen des Fächerkanons an den Berliner Schulen andererseits machen eine Neufassung der Verordnung notwendig. b) Einzelbegründung: 1. Zu I. ( 1 Satz 4) Für das Lehramt an Sonderschulen sollen 270 statt bisher 240 Leistungspunkte erbracht werden. Hierfür ist eine Verlängerung des Masterstudiengangs von zwei auf drei Semester (anderthalb Jahre statt einem Jahr) notwendig. Der Verordnungstext wird hier entsprechend angepasst. 2. Zu II (Anlage zu 1 Satz 3) Zu Nr. 1a Innerhalb der Fachwissenschaft Grundschulpädagogik können zwei Varianten studiert werden. Neben den Vertiefungen und, die stets Inhalt des Grundschulpädagogikstudiums sind, kann dazu entweder Sachkunde oder Kunst/ gewählt werden. Die Vertiefungsfächer sind dabei von der weiteren (zweiten) Fachwissenschaft zu unterscheiden. Zu Nr. 1b In den Grundschulen wird ab Klasse 5 das Fach Naturwissenschaften unterrichtet, das Elemente aus den drei Fächern, und enthält. Insofern ist auch bei der Ausbildung eine Präzisierung vorzunehmen. Das Fach Ethik wird ab Klasse 7 unterrichtet, daher wird dieses Fach aus dem Fächerkanon für die Grundschule herausgenommen. Zu Nr. 2 Das Fach Arbeitslehre wird künftig als Unterrichtsfach Wirtschaft, Arbeit, Technik heißen. Seite 8/16

9 Zu Nr. 3 Die Bezeichnung Lehrer an Sonderschulen wird hier durch die korrekte, im Lehrerbildungsgesetz verwendete Bezeichnung Lehrer an Sonderschulen/für Sonderpädagogik ersetzt. Die Humboldt-Universität hat einen neuen Studiengang Audiopädagogik eingerichtet, der die bisher getrennten sonderpädagogischen Fachrichtungen Gehörlosenpädagogik und Schwerbehindertenpädagogik zusammenfasst. Das Fach Arbeitslehre wird künftig als Unterrichtsfach Wirtschaft, Arbeit, Technik heißen. Zu Nr. 4a An allgemein bildenden Schulen wird vermehrt Chinesisch unterrichtet. Um die Einrichtung eines lehramtsbezogenen Studiums im Fach Chinesisch zu unterstützen, wird das Fach in die Aufzählung aufgenommen. Philosophie kann als Erstfach gewählt werden, jedoch nicht in Kombination mit dem Zweitfach Ethik und umgekehrt, da die neu eingerichteten Studiengänge in diesen Fächern inhaltlich dicht beieinander liegen. Zu Nr. 4b Für das Amt des Studienrats mit einer beruflichen Fachrichtung war eine Ergänzung der Zweitfächer notwendig, da Studierende an dem Fachbereich Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität die Fächerkombination Land- und Gartenbauwissenschaft mit Geistigbehindertenpädagogik bzw. Lernbehindertenpädagogik wählen können. Diese Kombination war bisher in dieser Verordnung nicht vorgesehen. Es besteht jedoch Bedarf an dieser Kombination, ein Einsatz von derart ausgebildeten Lehrkräften an den entsprechenden Berufsschulen, Oberstufenzentren etc. ist denkbar. Die Einrichtung des Studiengangs Audiopädagogik (siehe oben zu Nr. 3) führt auch hier zu einer Ergänzung des Fächerkatalogs. Das Fach Betriebslehre als Zweitfach wird neu eingeführt. B. Rechtsgrundlage: 9a Absatz 7 Lehrerbildungsgesetz Seite 9/16

10 C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: keine D. Gesamtkosten: Die Frage der finanziellen Auswirkungen wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit den Hochschulen gelöst. E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: Keine; die Abschlüsse werden wechselseitig anerkannt F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine G. Flächenmäßige Auswirkungen: keine H. Auswirkungen auf die Umwelt: keine Berlin, den 16. Februar 2010 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Seite 10/16

11 Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus I. Gegenüberstellung der Verordnungstexte Alte Fassung Neue Fassung Verordnung über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und Master- Studiengänge (Lehramtserprobungsverordnung LEPVO) Vom 28. Februar 2006 Verordnung über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und Master- Studiengänge (Lehramtserprobungsverordnung LEPVO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1 1 Zuordnung zu den Lehrämtern Zuordnung zu den Lehrämtern Im Rahmen des Gleichsetzungsverfahrens gemäß 9a Abs. 3 Satz 1 des Lehrerbildungsgesetzes werden die auf einem lehramtsbezogenen Studium aufbauenden und mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgesetzten Master-Abschlüsse den einzelnen Lehrämtern zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf der Grundlage des Lehrerbildungsgesetzes; ergänzend ist die 1. Lehrerprüfungsordnung vom 1. Dezember 1999 (GVBl S. 1), geändert durch Artikel VI des Gesetzes vom 6. November 2000 (GVBl. S. 473), heranzuziehen. Die einzelnen Fächer ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. Bei der Zuordnung sind zu unterscheiden: 1. der einjährige Master-Studiengang, in dem mindestens 60 Leistungspunkte erworben werden müssen und der entsprechend 2 einer Ersten Staatsprüfung für ein nachfolgend genanntes Lehramt des gehobenen Dienstes (Amt des Lehrers gemäß 7 Abs. 1 Im Rahmen des Gleichsetzungsverfahrens gemäß 9a Abs. 3 Satz 1 des Lehrerbildungsgesetzes werden die auf einem lehramtsbezogenen Studium aufbauenden und mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgesetzten Master-Abschlüsse den einzelnen Lehrämtern zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf der Grundlage des Lehrerbildungsgesetzes; ergänzend ist die 1. Lehrerprüfungsordnung vom 1. Dezember 1999 (GVBl S. 1), geändert durch Artikel VI des Gesetzes vom 6. November 2000 (GVBl. S. 473), heranzuziehen. Die einzelnen Fächer ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. Bei der Zuordnung sind zu unterscheiden: 1. der ein- bis eineinhalbjährige Master- Studiengang, in dem mindestens 60 Leistungspunkte erworben werden müssen und der entsprechend 2 einer Ersten Staatsprüfung für ein nachfolgend genanntes Lehramt des gehobenen Dienstes (Amt des Seite 11/16

12 Nr. 1 des Lehrerbildungsgesetzes, Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 des Lehrerbildungsgesetzes und Amt des Lehrers an Sonderschulen/für Sonderpädagogik gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 des Lehrerbildungsgesetzes) zugeordnet werden kann; 2. der zweijährige Master-Studiengang, in dem mindestens 120 Leistungspunkte erworben werden müssen und der entsprechend 3 der Ersten Staatsprüfung für das nachfolgend genannte Lehramt des höheren Dienstes (Amt des Studienrats gemäß 7 Abs. 1 Nr. 3 des Lehrerbildungsgesetzes) zugeordnet werden kann. Lehrers gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1 des Lehrerbildungsgesetzes, Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 des Lehrerbildungsgesetzes und Amt des Lehrers an Sonderschulen/für Sonderpädagogik gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 des Lehrerbildungsgesetzes) zugeordnet werden kann; 2. der zweijährige Master-Studiengang, in dem mindestens 120 Leistungspunkte erworben werden müssen und der entsprechend 3 der Ersten Staatsprüfung für das nachfolgend genannte Lehramt des höheren Dienstes (Amt des Studienrats gemäß 7 Abs. 1 Nr. 3 des Lehrerbildungsgesetzes) zugeordnet werden kann. Anlage zu 1 Satz 3 der Verordnung Anlage zu 1 Satz 3 der Verordnung Übersicht über die Fächer 1. Amt des Lehrers - mit Grundschulpädagogik als Fachwissenschaft Übersicht über die Fächer 1. Amt des Lehrers - mit Grundschulpädagogik als Fachwissenschaft a) Innerhalb der Fachwissenschaft Grundschulpädagogik kann als Vertiefung gewählt werden, und Sachunterricht oder, und Kunst/ b) Als weitere Fachwissenschaft kann gewählt werden Ethik Sozialkunde 2.Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern Als erstes und zweites Fach können folgende /Naturwissenschaften /Naturwissenschaften ( ) /Naturwissenschaften Sozialkunde 2.Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern - Als erstes und zweites Fach können folgende Seite 12/16

13 Fächer gewählt werden: Arbeitslehre (...) Fächer gewählt werden: Arbeitslehre/Wirtschaft, Arbeit, Technik (...) 3. Amt des Lehrers an Sonderschulen Als sonderpädagogische Fachrichtungen können gewählt werden: 3. Amt des Lehrers an Sonderschulen/ für Sonderpädagogik Als sonderpädagogische Fachrichtungen können gewählt werden: Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik) Blindenpädagogik Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Sehbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Blindenpädagogik Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik (in Berlin ab Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Sehbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik (in Berlin ab Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Folgende Kombinationen können nicht gewählt werden: Folgende Kombinationen können nicht gewählt werden: Blindenpädagogik mit Sehbehindertenpädagogik, Gehörlosenpädagogik mit Schwerhörigenpädagogik Blindenpädagogik mit Sehbehindertenpädagogik Gebärdensprachpädagogik mit Blindenpädagogik Als Fach kann gewählt werden: Arbeitslehre Informatik Als Fach kann gewählt werden: Arbeitslehre/ Wirtschaft, Arbeit, Technik Ethik Informatik Seite 13/16

14 Politikwissenschaft/Sozialkunde Politikwissenschaft/Sozialkunde 4. Amt des Studienrates a) allgemein bildend Als erstes und zweites Fach können gewählt werden: Ethik Griechisch Informatik Italienisch Latein Neugriechisch Polnisch Portugiesisch Psychologie Russisch Politikwissenschaft/ Sozialkunde Türkisch Wirtschaftswissenschaften. 4. Amt des Studienrates a) allgemein bildend Als erstes und zweites Fach können gewählt werden: Chinesisch Ethik (nicht in Kombination mit Philosophie) Griechisch Informatik Italienisch Latein Neugriechisch Philosophie (nicht in Kombination mit Ethik) Polnisch Portugiesisch Psychologie Russisch Politikwissenschaft/Sozialkunde/Sozialwissenschaften Türkisch Wirtschaftswissenschaften Als zweites Fach kann gewählt werden: Philosophie b) mit einer beruflichen Fachrichtung Als erstes Fach kann gewählt werden: b) mit einer beruflichen Fachrichtung Als erstes Fach kann gewählt werden: Agrarwirtschaft Bautechnik/Bauingenieurtechnik Bautechnik/Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik,, (Verfahrenstechnik) Agrarwirtschaft Bautechnik/Bauingenieurtechnik Bautechnik/Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik,, (Verfahrenstechnik) Druck- und Medientechnik Seite 14/16

15 Druck- und Medientechnik Elektrotechnik Ernährung/ Lebensmittelwissenschaft, Hauswirtschaft Fahrzeugtechnik Gestaltungstechnik (Farbtechnik und Raumgestaltung) Gestaltungstechnik (Mediengestaltung) Gesundheit Heilerziehungspflege Holztechnik Körperpflege Land- und Gartenbauwissenschaft/Gartenbau Land- und Gartenbauwissenschaft/ Landschaftsgestaltung Metalltechnik Recht Sozialpädagogik Technische Informatik/Wirtschaftinformatik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaftswissenschaft Elektrotechnik Ernährung/Lebensmittelwissenschaft, Hauswirtschaft Fahrzeugtechnik Gestaltungstechnik (Farbtechnik und Raumgestaltung) Gestaltungstechnik (Mediengestaltung) Gesundheit Heilerziehungspflege Holztechnik Körperpflege Land- und Gartenbauwissenschaft/Gartenbau Land- und Gartenbauwissenschaft/Landschaftsgestaltung Metalltechnik Recht Sozialpädagogik Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaftswissenschaft Als zweites Fach kann gewählt werden (soweit nicht erstes Fach): Betriebliches Rechnungswesen/Controlling (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftwissenschaft) Als zweites Fach kann gewählt werden (soweit nicht erstes Fach): Betriebliches Rechnungswesen/Controlling (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftwissenschaft) Betriebslehre (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftswissenschaft) Informatik (soweit nicht Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik erstes Fach) Recht Sozialkunde Wirtschaftswissenschaft Blindenpädagogik Gebärdensprachenpädagogik Gehörlosenpädagogik Informatik (soweit nicht Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik erstes Fach) Recht Sozialkunde Wirtschaftswissenschaft Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerbehindertenpädagogik) Blindenpädagogik Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Geistigbehindertenpädagogik Seite 15/16

16 Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik. Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik. II. Wortlaut der zitierten Rechtsvorschriften -entfällt- Seite 16/16

Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern (Lehramtszugangsverordnung LZVO) Vom 30. Juni 2014

Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern (Lehramtszugangsverordnung LZVO) Vom 30. Juni 2014 Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern (Lehramtszugangsverordnung LZVO) Vom 30. Juni 2014 Auf Grund des 5 Absatz 5 des Lehrkräftebildungsgesetzes vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 49) verordnet die Senatsverwaltung

Mehr

Mögliche Fächerkombinationen in Sachsen

Mögliche Fächerkombinationen in Sachsen Mögliche Fächerkombinationen in Sachsen Lehramt an Grundschulen Grundschuldidaktik: Deutsch Sachunterricht 4. Grundschulfach: in der Grundschule Französisch in der Grundschule in der Grundschule Russisch

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO)

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - II C 4.1 - Tel.: 90227 (9227) - 6099 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel

Mehr

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat: Der Senat von Berlin BildJugWiss II C 1.1 - Tel.: 90227 (9227) 5263 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin für das Amt des Lehrers (L 1) Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) Amt des Lehrers

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995

Mehr

2. Anwärterinnen und Anwärter bzw. Studienreferendarinnen und -referendare mit bestandener Staatsprüfung nach Lehramt und Prüfungsjahr

2. Anwärterinnen und Anwärter bzw. Studienreferendarinnen und -referendare mit bestandener Staatsprüfung nach Lehramt und Prüfungsjahr 1. Entwicklung der Anwärter bzw. nach Lehramt und Jahr Jahr 1) Grundschulen Grund- u. Hauptschulen Haupt- und Gymnasien Sonderpädagogik berufsbildende Schulen insges. 2009 5 280 3 750 - - - - 2 221 1 831

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995

Mehr

Entwurf Stand:

Entwurf Stand: Entwurf Stand: 14.06.2016 V e r o r d n u n g z u r Ä n d e r u n g d e r N i e d e r s ä c h s i s c h e n V e r o r d n u n g ü b e r d i e L a u f b a h n d e r L a u f b a h n g r u p p e 2 d e r F

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/2571 13.11.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Dreizehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2571

Mehr

Bitte beachten Sie, dass anlässlich der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst die Festlegung auf ein Lehramt erforderlich ist!

Bitte beachten Sie, dass anlässlich der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst die Festlegung auf ein Lehramt erforderlich ist! Stand Mai 2018 Merkblatt: Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen ohne lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (sog. Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst )

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 387 2015 Verkündet am 12. August 2015 Nr. 86 Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den GesSoz - I C Telefon: 9(0)

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den GesSoz - I C Telefon: 9(0) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 8.12.2014 GesSoz - I C 24-5818 Telefon: 9(0)28-2887 Carola.Doerfler@sengs.berlin.de An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen

Mehr

Zulassung zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst, Einstellungstermin: :

Zulassung zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst, Einstellungstermin: : Stand Dezember 2015 Merkblatt: Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen ohne lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (sog. Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Vierte Verordnung zur Änderung der Beflaggungsverordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Vierte Verordnung zur Änderung der Beflaggungsverordnung Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnSport I A14 0205/12 90223-2344 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 374 2017 Verkündet am 12. September 2017 Nr. 80 Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 84 2017 Verkündet am 23. Februar 2017 Nr. 17 Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: (9227) (9227)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: (9227) (9227) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: 90227 (9227) - 5780 90227 (9227) - 5089 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l

Mehr

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom )

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Dritte Verordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Dritte Verordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz I B 1-3205 Tel.: 9013 (913) - 3968 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64

Mehr

vom 01. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2011) und Antwort aufgenommen?

vom 01. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2011) und Antwort aufgenommen? Drucksache 16 / 15 324 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sascha Steuer (CDU) vom 01. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2011) und Antwort Lehramtsbezogene

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2781 6. Wahlperiode 29.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne in den öffentlichen

Mehr

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer)

Mehr

Drs 15/4409. Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E (913) An das Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen -

Drs 15/4409. Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E (913) An das Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen - Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E 4-9013 (913) 8397 Drs 15/4409 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über Zweites Gesetz

Mehr

2. Anwärterinnen und Anwärter bzw. Studienreferendarinnen und -referendare mit bestandener Staatsprüfung nach Lehramt und Prüfungsjahr

2. Anwärterinnen und Anwärter bzw. Studienreferendarinnen und -referendare mit bestandener Staatsprüfung nach Lehramt und Prüfungsjahr 1. Entwicklung der Anwärter bzw. Studienrefrendarinnen nach Lehramt und Jahr Jahr 1) Grund- u. Hauptschulen Davon im Studienseminar für das Lehramt an/für 2) Gymnasien Sonderpädagogik 2008... 5 104 3 713

Mehr

vom 01. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2010) und Antwort

vom 01. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2010) und Antwort Drucksache 16 / 14 962 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich(Die Linke) vom 01. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2010) und Antwort Lehramtsmasterstudium

Mehr

Der Senator für Bildung und Wissenschaft 30. Dezember 2002 Herr Dr. Laudenbach Tel.: Vorlage L 169

Der Senator für Bildung und Wissenschaft 30. Dezember 2002 Herr Dr. Laudenbach Tel.: Vorlage L 169 Der Senator für Bildung und Wissenschaft 30. Dezember 2002 Herr Dr. Laudenbach Tel.: 361 8353 Vorlage L 169 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. Januar 2003 Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht B III 2 - j/05 S 28. Juli 2005 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

Der Senat von Berlin - Stadt VII C 27 - Tel.: 9025-1487 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung SenStadtUm IX B 1 Tel.: 9(0)25-2456 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung

Mehr

Die Senatorin für Kinder und Bildung Herr Nelson (21) Vorlage Nr. L 66/19. für die staatliche Deputation für Bildung am

Die Senatorin für Kinder und Bildung Herr Nelson (21) Vorlage Nr. L 66/19. für die staatliche Deputation für Bildung am Die Senatorin für Kinder und Bildung Herr Nelson (21) Frau Perplies (LIS-D) Vorlage Nr. L 66/19 für die staatliche Deputation für Bildung am 08.02.2017 Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4429 18. Wahlperiode 25.07.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 16/1104 14.01.2008 16. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können

Mehr

Vorlage L für die Sitzung der staatlichen Deputation für Bildung

Vorlage L für die Sitzung der staatlichen Deputation für Bildung Beschlussfassung Die Senatorin für Bildung, Herr Dr. Fleischer-Bickmann(LIS-D) Wissenschaft und Gesundheit Tel.: 361 8352 Vorlage L-50-18 für die Sitzung der staatlichen Deputation für Bildung Zulassung

Mehr

Die Senatorin für Kinder und Bildung. Vorlage Nr. L 47/19. für die staatliche Deputation für Bildung

Die Senatorin für Kinder und Bildung. Vorlage Nr. L 47/19. für die staatliche Deputation für Bildung Die Senatorin für Kinder und Bildung Dr. Heike Buhse Tel.: 361 15871 Vorlage Nr. L 47/19 für die staatliche Deputation für Bildung Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen

Mehr

Vorlage L 76/18. für die staatliche Deputation für Bildung. Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen

Vorlage L 76/18. für die staatliche Deputation für Bildung. Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Beschlussfassung Herr Dr. Fleischer-Bickmann(LIS-D) Tel.: 361 8352 Vorlage L 76/18 für die staatliche Deputation für Bildung Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Mehr

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst Fakten statt Gerüchte zum Arbeitsmarkt für Lehrerinnen und Lehrer Bewerbung und Zugang zum Vorbereitungsdienst für Lehrerinnen und Lehrer Heidi Götte Hessische Lehrkräfteakademie Wer sind wir? Für die

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 18. Wahlperiode Drucksache 18/0542 15.09.2017 Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

5. Wahlmodule zu den Nummern 1 bis 3 höchstens 25 Leistungspunkte

5. Wahlmodule zu den Nummern 1 bis 3 höchstens 25 Leistungspunkte Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MaVO-Lehr) Aufgrund des 202 Abs. 1 in Verbindung mit 268 a des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz II B 3 3740/1 Telefon: 9013 3370 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs.

Mehr

Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Amtliches Mitteilungsblatt Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Rehabilitationswissenschaften - Schwerpunkt Gebärdensprach-

Mehr

Studienseminare Lehrerausbildung für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (Stand: 1. März 2010) Statistik nutzen

Studienseminare Lehrerausbildung für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (Stand: 1. März 2010) Statistik nutzen STATISTISCHES LANDESAMT 2010 Studienseminare 2010 Statistik nutzen Lehrerausbildung für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (Stand: 1. März 2010) B III - hj 1/10 B3023 201021 1430-5062 Inhalt

Mehr

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen, Staatlich Tagesordnungspunkt 4 Dr. H. Buhse Tel.:

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen, Staatlich Tagesordnungspunkt 4 Dr. H. Buhse Tel.: Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen, 18.09.2015 Staatlich Tagesordnungspunkt 4 Dr. H. Buhse Tel.: 361-15871 V o r l a g e Nr. L 4 / 19 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 30.09.2015 Erweiterung

Mehr

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst Fakten statt Gerüchte zum Arbeitsmarkt für Lehrerinnen und Lehrer Bewerbung und Zugang zum Vorbereitungsdienst für Lehrerinnen und Lehrer Heidi Götte Wer sind wir? Für die Einstellung in den pädagogischen

Mehr

Technische Universität Dortmund 1. Universität Duisburg- Essen

Technische Universität Dortmund 1. Universität Duisburg- Essen und Fächer Für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Berufskolleg unterrichten, gibt es eine Vielzahl an und Fächern, die man studieren und nachfolgend an Berufskollegs unterrichten kann. Das breite Angebot

Mehr

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang vom 25. Juni 1998 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Studienseminare 2009

Studienseminare 2009 Kennziffer: B III hj 2/09 Bestellnr.: B3023 200922 November 2009 Studienseminare 2009 Lehrerausbildung für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen nach dem Stand vom 1. 10. 2009 STATISTISCHES LANDESAMT

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/302 19. Wahlperiode 2017-11-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft

Mehr

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925)

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925) Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: 9025-1294 - VII B 11 - Intern: (925) - 1294 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht B II 7 j / 14 Schulpraktische Seminare im Land Berlin 1. Januar 2014 statistik Berlin Brandenburg Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Zweite Staatsprüfung Fachseminare Lehrpersonen

Mehr

- III Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung

- III Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung - III - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 0.1. Vorwort 1 0.2. Übersicht über die berücksichtigten Hochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, an denen ein Studium zur Ausbildung für das Lehramt

Mehr

Einstellung von Lehrkräften Tabellenauszug -

Einstellung von Lehrkräften Tabellenauszug - Sekretariat der Ständigen Konferenz Berlin, den.09.0 der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik VC/Statistik Einstellung von Lehrkräften 0 - Tabellenauszug - Verzeichnis des Tabellenanhangs Einstellungen

Mehr

Studienplätze und Absolvent*innen der Berliner Universitäten mit Lehramtsabschluss

Studienplätze und Absolvent*innen der Berliner Universitäten mit Lehramtsabschluss Drucksache 17 / 17 315 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 05. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und

Mehr

Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen Vom XX.

Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen Vom XX. Anlage 1 Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen Vom XX. Juli 2005 Aufgrund des 10 Nr. 2 des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4507 6. Wahlperiode 13.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Berufsschullehrer und Meister/Quereinsteiger und ANTWORT der

Mehr

Der Senat von Berlin WiTechForsch II B 4/ Herr Lehnert Tel: 9013 (913)-8224 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/2507 20.10.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0991 15.05.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht B II 7 j / 13 Schulpraktische Seminare im Land Berlin 1. Januar 2013 statistik Berlin Brandenburg Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Zweite Staatsprüfung Fachseminare Lehrpersonen

Mehr

Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher Vom 12. November 2008

Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher Vom 12. November 2008 Senatsverwaltung für Justiz SenJust I A 2343 Fernruf: 90 13 33 88 intern: (90) 3388 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs.

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/808 20. Wahlperiode 24.06.11 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Haufler (CDU) vom 16.06.11 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) Praxissemesterplätze. Drucksache 18 / Wahlperiode

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) Praxissemesterplätze. Drucksache 18 / Wahlperiode Drucksache 18 / 12 494 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 17. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema:

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 12. Juni 2013 Nummer 45 Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0282 26.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Der Senat von Berlin - StadtUm GR A 3 - Tel.:(9139) 4125 An das Abgeordnetenhaus

Mehr

Wie schreibe ich einen Master-Abschluss in Geschichte

Wie schreibe ich einen Master-Abschluss in Geschichte Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen, 01.07.2016 Dr. H. Buhse Tel.: 361-15871 V o r l a g e Nr. L 41/19 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 31. August 2016 Erweiterung der Verordnung

Mehr

Artikel I. 2 Kombinationsmöglichkeiten. 3 Inhaltsbereiche/Module

Artikel I. 2 Kombinationsmöglichkeiten. 3 Inhaltsbereiche/Module Amtliche Bekanntmachung Nr. 69/2016 Veröffentlicht am: 12.10.2016 Achte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen der Fakultät für Humanwissenschaften

Mehr

Fach Einzelprüfung Datum Uhrzeit

Fach Einzelprüfung Datum Uhrzeit Arbeitslehre Beruf (S) 06.03.2018 08:00-11:00 Arbeitslehre Arbeit (S) 07.03.2018 08:00-11:00 Arbeitslehre Wirtschaft (S) 08.03.2018 08:00-11:00 Arbeitslehre Technik (S) 08.03.2018 08:00-11:00 Arbeitslehre

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i. d. F. vom 13.09.2018) SEKRETARIAT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ

Mehr

Einstellung von Lehrkräften Tabellenauszug -

Einstellung von Lehrkräften Tabellenauszug - Sekretariat der Ständigen Konferenz Berlin, den 22.03.2016 der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik VC/Statistik Einstellung von Lehrkräften 2015 - Tabellenauszug - Verzeichnis des Tabellenanhangs

Mehr

V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen. Vom. Oktober 2015

V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen. Vom. Oktober 2015 V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen Vom. Oktober 2015 Aufgrund des 26 Nr. 1 in Verbindung mit 117 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Mehr

Universität Duisburg- Essen. Technische Universität Dortmund. Fächer

Universität Duisburg- Essen. Technische Universität Dortmund. Fächer Studienorte und Fächer Für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Berufskolleg unterrichten, gibt es eine Vielzahl an und Fächern, die man studieren und nachfolgend an Berufskollegs unterrichten kann. Das

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0274 18.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Der Senat von Berlin ArbIntFrau - II A 11-928 1439

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat der Ständigen

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

Lehramt studieren an der Universität

Lehramt studieren an der Universität Lehramt studieren an der Universität Hamburg Eine für Schülerinnen und Schüler Verfasser/in Webadresse, E-Mail oder sonstige Referenz Ablauf allgemeine Orientierung Berufliche Orientierung Die Lehramtsstudiengänge

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1217 10.10.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz GJPA 2222 Telefon: 9013 3318/3319 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei -G Sen- V o r l a g e -zur Kenntnisnahmegemäß Art. 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin

Mehr

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen 215 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education an der

Mehr

1 von :50

1 von :50 1 von 5 07.12010 12:50 Abschnitt VIII Studium der sonderpädagogischen Qualifikationen 101 Anerkannte sonderpädagogische Qualifikationen 1 Das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation kann neben

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 17. Oktober 2013 Nummer 74 Verordnung über den nachträglichen Erwerb von Lehrbefähigungen und Lehramtsbefähigungen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 13.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tischner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Lehrernachwuchs

Mehr

EP Fach Einzelprüfung Datum Uhrzeit

EP Fach Einzelprüfung Datum Uhrzeit 20013 Didaktik der Grundschule Grundschulpädagogik (S) 10.08.2018 08:00-12:00 31711 Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule Didaktik - Didaktik d. Deutsch. als Zw. (S) 22.08.2018 08:00-11:00 32111

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung. Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes

Vorlage zur Beschlussfassung. Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes Drucksache 16/4169 24.05.2011 16. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Zwölfte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Zwölfte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung Der Senat von Berlin InnSport I A 13 0149/211 9(0)223-2363 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/0118 18.01.2012 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und

Mehr

Verordnung zur Einführung der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe. Vom

Verordnung zur Einführung der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe. Vom Verordnung zur Einführung der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe Vom 05.02.2016 Aufgrund der 4 Abs. 5 und 4a Abs. 3 in Verbindung mit 185 Abs. 1 des Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005

Mehr

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung 1. LPO) vom 1. Dezember 1999

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung 1. LPO) vom 1. Dezember 1999 Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung 1. LPO) vom 1. Dezember 1999 (redaktionell bearbeitete Fassung) Verbindlich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 ( ) - Seite 98 - Lesefassung

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 ( ) - Seite 98 - Lesefassung Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 98 - Lesefassung Polyvalente Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge (B.A. / B.Sc.): Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 1116 Redaktion: Iris Wilkening 27.09.2006 S.

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik

Lehramt für Sonderpädagogik Stand: September 2014 Lehramt für Sonderpädagogik Merkblatt zur Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Mehr

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode Drucksache 15/ 2572 15. Wahlperiode Vorblatt Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines A. Problem a) Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögen

Mehr

68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 13. November 2014 Nummer 22

68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 13. November 2014 Nummer 22 5321 68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 13. November 2014 Nummer 22 Tag I N H A L T 3. 11. 2014 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes................................... 11110

Mehr

Vorläufiger. Terminplan

Vorläufiger. Terminplan Stand: 13.11.2018 Vorläufiger Terminplan neues Recht *************** für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in Bayern nach der Lehramtsprüfungsordnung

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 4/2012 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 11. Juli 2012 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2014 Veröffentlicht am: 04.03.2014 Siebente Satzung zur Änderung der Studienordnung des Masterstudiengangs Lehramt an berufsbildenden Schulen vom 03.09.2003 in der Fassung

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Allgemein bildende Schulen Berufliche Schulen, Berufsbildung B I - j B II - j und Lehrernachwuchs an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Schuljahr

Mehr

Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung dauerhaft sichern, Drucksache Nr. 15/5332

Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung dauerhaft sichern, Drucksache Nr. 15/5332 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur H B Fernruf 90228 557 (9228) 557 An das Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Qualität

Mehr