Regierung gefährdet Standort Zug

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1 Kontakt: Stefan Gisler Geschätzter Finanzdirektor, geschätzte Regierung Die Alternative die Grünen Zug bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung zum 2. Paket im Rahmen des kantonalen Sparpakets. Anbei finden Sie unsere Vernehmlassungsantwort. Für die Alternative die Grünen Zug, Stefan Gisler Bildungsfeindlich familienfeindlich wirtschaftsfeindlich: Leistungsabbau durch bürgerliche Steuer- und Finanzpolitik Regierung gefährdet Standort Zug Im gesamten Sparpaket besonders im Paket 2 kritisiert die ALG den Sparfokus auf die Bildung (über 25 Millionen!) sowie die Austrocknung von sozialen Dienstleistungen zu Lasten der Schwächsten wie IV- Beziehende, Behinderte, Ältere und vor allem auch Familien. Den Abbau von Personal von über 16 Millionen kritisieren wir ebenfalls. Zug kann künftig das Firmen- und Personenwachstum sowie zunehmende Aufgaben weder qualitativ noch quantita- tiv bewältigen. Dieses Sparpaket gefährdet die wirtschaftliche und gesellschaftliche Wohlfahrt des Kantons. Ohne gezielte Steuererhöhungen und Wachstumsdämpfung wird Zug weiterhin zu wenig Steuereinnahmen haben und die NFA- Kosten werden weiter explodieren. Dann reicht dieses Sparpaket nicht zur Finanzgesundung. Es braucht eine neue Finanz- und Wirtschaftsstrategie! Die ALG betont, dass das heutige strukturelle Defizit des Kantons von Kantonsparlament und Regierung herbeige- führt wurden. Die bürgerlichen und konservativen Parteien, welche in beiden Gremien seit jeher die absolute Mehr- heit haben, ignorierten wider besseren Wissens die NFA: Die Kosten der NFA stiegen durch das Zuger Wachstums- und Steuermodell stark an. Zuziehende gewinn- starke bzw. vermögende juristische und natürliche Personen erhöhten Zugs Ressourcenpotenzial auf den Schweizer Spitzenplatz doppelt so stark wie die Nr 2, der Kanton Schwyz. Gleichzeitig schöpft Zug nur 12% dieses Potentials steuerlich ab. Der Regierung mangelt es an Einsicht und deren Parteivertreter im Kantonsrat betreiben sie eine kon- fuse und hilflose Ablenkungspolitik mit teils imageschädigenden Worten gegenüber anderen Kantonen.... die Einnahmeausfälle der mehrfachen kantonalen Steuersenkungen der letzten Jahre. Kanton und Gemeinden zusammen entfielen über 200 Millionen Franken jährlich. Diese konnten entgegen den bürgerlichen Erwartungen nicht von neuem Steuersubstrat (Firmen- und Personenwachstum) kompensiert werden.... die Einnahmeausfälle bei den Bundessteuern von 70 Millionen gerade durch die missratene Unternehmens- steuerreform II.... die globalen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen mit Wirtschaftskrise, Druck auf Steuerprivilegierun- gen sowie die Entwicklung des Frankens und die Auswirkungen auf die Exportwirtschaft. Die Regierung schreibt in Bericht und Antrag, dass es zu sinkenden Steuereinnahmen aufgrund der konjunkturellen Lage gekommen wäre. Bei der Staatsrechung 2014 hatte die Regierung auch die Steuersenkungen als massiven Faktor der Einnahmeverluste aufgeführt diese Einsicht klammert sie beim 2. Paket des Entlastungsprogramms aus. Die ALG fordert die Regie- rung auf, nicht politisch- selektive Aussagen zu machen, um so ihre verfehlte Steuerpolitik zu beschönigen. Volk in die Irre geführt: Der Finanzdirektor hat im Rahmen jeder Steuersenkung seit 2007 bis noch zum Juni Wochen vor der Bekanntgabe des Sparpakets öffentlich und in den Kantonsratsprotokollen nachlesbar kundgetan, dass sich der Kanton seien Tiefsteuerpolitik ohne Abbau von öffentlichen Dienstleistungen leisten könne. Dieses 2. Sparpaket zeigt, dass die Regierung massiv Leistungen für die Bevölkerung abbauen will und zudem auch die Ge- meinden Abermillionen für die kantonalen Versäumnisse zahlen sollen. Standort Zug wird Mittelmass: Der Zuger Regierung ist es nicht gelungen, Zugs schweizweit und international her- vorragende wirtschaftliche Ausgangslage so zu nutzen, dass sie genügend Einnahmen generieren und so die Leistun-

2 gen für die Bevölkerung langfristig hervorragend bleiben. Zugs Wirtschafts- und Steuerpolitik muss auch der Bevölke- rungsmehrheit in der Endabrechnung Vorteile bieten die Menschen in Zug, besonders Familien, sind bereits durch hohe Wohn- und Lebenskosten verursacht durch die Wachstums- und Zuwanderungspoltik der bürgerlich- konservativen Polit- Mehrheit belastet. Sie haben einen Ausgleich in anderen Bereichen verdient! Steuererhöhungen statt Betteln Ausgaben UND Einnahmen diskutieren: Die ALG ist an einem gesunden Staatshaushalt sowie qualitativ gutem Ser- vice public interessiert. Wir sind sehr wohl offen für sinnvolles Bremsen des Ausgabenwachstums bei gleichzeitiger Diskussion über gezielte massvolle Steuererhöhungen. Wir erwarten von der Regierung, dass sie nebst Sparpotenzial, klar aufzeigt, welche Steuern zusätzlich massvoll und gezielt erhöht werden könnten. Opfersymmetrie solle beim Sparpaket zur Anwendung kommen, behauptet die Regierung. Die ALG fordert die Regierung auf, Worten Taten folgen zu lassen. Die aufgeführten Mehreinahmen (Pendlerabzug, Streichung Eigenbetreuungsabzug, höhere Abgeltung Staatsgarantie sowie Aufhebung Steuerprivileg für die ZKB) von 11.3 Millionen sind ungenügend und belasten zudem primär Privat- personen und Familien. Auch Vermögende, Topverdienende, Aktionäre, gewinnstarke Firmen, privilegierte Gesellschaften sollen einen einen Beitrag für gesunde Staatsfinanzen leisten es sind diejenigen, welche in den vergangenen Jahren, Jahrzehnten überdurchschnittlich von Zugs Tiefsteuerpolitik sowie den Infrastruktur- und Standortinvestitionen profitiert haben. Dass die Regierung statt faire Steuern zu erheben, neu bei Reichen betteln will (siehe 7.16 Fundraising), ist unan- nehmbar! Weniger Lohn für die Regierung: Sollte das Paket in diesem Umfange geschnürt werden, fordert die ALG die Regie- rung auf, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Wir fordern bei der Regierung eine Lohnkürzung von 10% - auch bei Kantonsrats- und Kommissionstätigkeit gilt es, mindestens 10% einzusparen. Stellungnahme im Detail Leistungsaufträge keine Verknüpfung zum Geschäftsbericht: Stawiko und Kantonsrat beraten Rechnung und Bud- get des Kantons aufgrund von Globalbudgets und Leistungsaufträgen pro Amt. Die ALG kritisiert, dass im Rahmen dieser Vorlage nicht klar aufgezeigt wird, welche Leistungen in welchem Amt durch die Kürzungen betroffen sind bzw. was die klare Minderleistungen sein werden. Auch ist nicht ersichtlich, welche Direktion, wie viel einsparen soll. Die Finanzdirektion muss endlich eine transparen- te Darstellung dazu liefern eine in welcher diese selbst zu unrecht als sparsam abschneidet, da viele Personalmass- nahmen oder Steuermehreinnahmen dieser zugerechnet werden. 7.1 Sparbeiträge Regierungsrat - > Neu: Lohnkürzungen Die ALG stimmt zu. Im Sinne der Opfersymmetrie schlägt die ALG an dieser Stelle die zusätzliche Massnahme einer Lohnkürzung von 10% bei den Regierungsratsmitgliedern vor. Die Regierung soll zumindest eine entsprechende Ge- setzesänderung aufzeigen im Hinblick auf die Kommissionstätigkeit. Ohne diese Lohnkürzung handelt die Regierung im Rahmen des Entlastungsprogramm höchst unglaubwürdig und setzt sich dem Verdacht aus, vor allem an den eigenen Geldbeutel zu denken statt ans Sparen. 7.2 Druck Gesetzessammlungen Die ALG stimmt zu. 7.3 Kleinere Lohnstufen Trotz Nachfrage weigerte sich die Finanzdirektion die Höhe des nachweislichen tieferen Lebenslohnes offen zu legen. Die ALG erwartet von der Regierung eine Zahl oder den Verzicht der Massnahme! Diese Massnahme gefährdet die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber gerade bei jüngeren Mitarbeitenden. Die ALG lehnt diese Massnahme ab! 7.4 Beförderungssumme Die ALG lehnt diese Kürzung um 50% ab. Entgegen den Entwicklungen im Privatsektor sollen sich die Löhne des Staatpersonals künftig noch schlechter entwickeln als bisher. Zug muss zu seinem Personal Sorge tragen und auch zur Kenntniss nehmen, dass die Wohn- und Lebenskosten in Zug überdurchschnittlich steigen und die Kaufkraft der Ang- stellten sinkt. Letztlich schadet dies auch der Realwirtschaft, dem Gewerbe.

3 7.5 Altersentlastung Die ALG kritisiert deutlich die faktischen Lohnkürzungen für Lehrpersonen auch wenn diese im Lehrpersonalgesetz geregelt werden soll. Zudem werden die kantonalen Lehrpersonen mit ungerechtfertigten Arbeitserhöhungen (bei tieferen Lohn!) belastet. Das ist unanehmbar. Zudem droht mehr gesundheitlich bedingtes Ausscheiden von Lehr- kräften über 55, was den Staatshaushalt auch belastet. Die heutige Regelung mit der Stundenentlastung hat sich bewährt Zug weist weniger Burn- outs bei älteren Lehrpersonen auf als andere Kantone. Die Regierung spielt hier mit dem Feuern bzw. mit der Gesundheit von Menschen. 7.6 Reka- Checks Keine Streichung. Das ist ein versteckter Abbau von Lohnleistungen für das Personal, schränkt die Attraktivität als Arbeitgeber ein! Und indirekt schadet es dem Schweizer Tourismus. 7.7 Sparen beim polizeilichem Service Public Zustimmen zur Zusammenlegung von Polizeiposten. Die ALG hält die Präsenz und kurze Interventionszeiten der Poli- zei für wichtig. Diese darf nicht abgebaut werden. Allerdings ist es zumutbar, dass im Kanton weniger Posten vorhan- den sind. Kostenüberwälzung bei Festnahmen: Den Massnahmen gemäss Polizeigesetz 25 Abs. 3 Bst. i stehen wir kritisch gegenüber. Eine Überwälzung darf es nur aufgrund eines richterlichen Urteils geben. 7.8 Beratungsstelle für Lehrpersonen Die ALG lehnt die Kürzung ab sie käme als Bumerang mit höheren Kosten auf den Kanton zurück. Burn- out oder andere psychischen Erkrankungen kosten den Staat viel. Eine rechtzeitige und gute Beratung kann präventiv zur Sicherung der Gesundheit von Lehrpersonen und kostensparend wirken. Zudem tragen die Gemeinden diese Bera- tungsstelle mit eine Reduktion des Kantonsbeitrag könnte statt zu Leistungskürzungen zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führen. 7.9 Beiträge an Privatschulen Die ALG befürwortet vor allem aus ordnungspolitischen Gründen eine vollständige Abschaffung aller Beiträge an Privatschulen auch wenn in der Gesamtrechnung wohl nicht eingespart würde. Wenn Finanzdirektor Hegglin öf- fentlich das Mäzentum als Finanzierungsmodell anpreist (siehe Fundraising), sollten angesichts der Klientel von Pri- vatschulen mit überdurchschnittlichen Einkommen und Vermögen sowie mit internationalen Firmen im Rücken in der Lage sein, sich ohne kantonale Subventionen auf dem Markt zu behaupten. Die guten öffentlichen sind zudem in der Lage, die wenigen zusätzlichen SchülerInnen aufzunehmen, wenn Privatschulen die Beiträge erhöhen würden und es so zu Abgängen käme Berufsberatung Die ALG verlangt, dass finanzschwächere Personen weiterhin kostenlos beraten werden Stärkere Selektion beim Übertritt Die ALG lehnt diese bildungs- und standortfeindliche staatliche Zwangslenkung strikte ab. Offenbar soll im Kanton Zug nicht Schulleistung, sondern die finanziellen Mittel über den Übertritt an Mittelschulen entscheiden. Dies ist doppelt falsch. Erstens spart der Steuerzahlende faktisch nichts die Kinder gehen dann einfach in die Sek statt an die Kanti. Zweitens benötigt gerade der Wirtschaftstandort Zug gut Ausgebildete. Statt diese selber auszubilden, sollen diese wohl weiterhin aus dem Ausland importiert werden! Zudem liegt die Maturitätsquote in Zug nicht weit über dem Schweizer Schnitt. Die ALG ist für eine Stärkung des dualen Bildungsweges aber mit positiven Anreizen statt mit staatlicher Zwangslenkung. SchülerInnen haben das Recht auf Wahlfreiheit und eine gute Ausbildung, wenn sie ent- sprechende Leistungen bringen.

4 7.12 Klassengrösse bei Mittelschulen Die ALG lehnt die Erhöhung der Klassengrösse von 18 auf 19 ab. Als allein stehende Sparmassnahme im Bildungsbe- reich, wäre dies diskussionswürdig. Doch könnte es der Auftakt von weiteren Klassenvergrösserungen sein und das gefährdet besonders die Durchführung von Wahlfächer. Zudem treffen die Mittelschulen und somit Lehrpersonen, Jugendliche und Eltern weitere rigide Einsparungen von Total 25,2 Millionen Kulturlastenausgleich über Lotteriefonds Die ALG hält es nicht für nicht gesetzeskonform, dass der interkantonale Kulturlastenausgleich nicht über das ordent- liche Budget bestritten wird. Für Zuger Anträge würden auf einen Schlag 60% weniger Geld also nur noch 2 Millio- nen jährlich zu Verfügung stehen. Das gefährdet das kulturelle Leben in Zug. Alle bisherigen Gesuchsteller riskieren wichtige Gelder zu verlieren und so Projekte einstellen zu müssen vom Kinderzirkus über Musikveranstaltungen bis zur Kleinkunst Polizeidienststellen siehe Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen Die ALG hält es nicht für nicht gesetzeskonform, dass diese Hilfe nicht über das ordentliche Budget bestritten wird. (siehe auch 7.13.) Dezidiert halten wir fest, dass es dem Kanton Zug, der von der Globalisierung profitiert und Sitz zahlreicher multinationaler Firmen ist, gut ansteht, international mit Menschen in Not Solidarität zu zeigen Öffentliches Fundraising Die ALG fordert gerechte Steuern statt Betteln mittels Fundraising sonst droht die Aushebelung der Demokratie. Der Kanton Zug hätte es angesichts seiner wirtschaftlichen Stärke sowie des höchsten Ressourcenpotenzials der Schweiz in der Hand mit einer intelligenten Steuerpolitik genügend Mittel für öffentliche Aufgaben zu generieren. Über diese Mittel kann der Kanton und somit die Bevölkerung frei verfügen. Beim Fundraising hingegen bestimmen Firmen und Reichen, was mit dem Geld finanziert wird. Das ist undemokratisch und erinnert an Feudalsysteme, wo das Volk von der Spendierfreude der wirtschaftlichen Elite abhängig ist. Zudem besteht die Gefahr von Vetternwirtschaft mit in- transparenten Gegenleistungen der Regierung gegenüber Dritten. Kategorisch ablehnen würde die ALG insbesonders ein Sponsoring von Schulen in anderen Ländern, wo dies möglich ist, beobachtet man dadurch eine Einflussnahme auf die Lehrpläne und inhalte. Zudem ist es wohl Imageschädigend, wenn Zug um Spenden bettelt Gemeindlicher Beitrag ZFA- Beteiligung Kanton siehe Reduktion Pendlerabzug Einverstanden. Mit 6000 CHF sind die GA- Kosten abgedeckt. Es ist nicht Aufgabe des Kantons darüber hinaus Ar- beitswege zu subventionieren Reduktion Pendlerabzug Einverstanden. Die ALG hatte sich bereits bei der Einführung gegen den steuersystemwidrigen Eigenbetreuungsabzug gewehrt wo keine Kosten, da keine Abzüge Gebührenerhöhungen Archive 2000 CHF Mehreinnahmen sind irrelevant Staatsgarantie & Steuererhöhung ZKB Einverstanden. Die ALG hält die Argumentation der Regierung für schlüssig. Die Steuerprivilegierung der ZKB ist nicht marktkonform. Eine Staatsgarantie ist ein erheblicher Imagegewinn bei KundInnen und sollte der Kanton tatsächlich einmal eingreifen müssen wie in anderen Kantonen schon vorgekommen mit hohen Kosten verbunden. Da ist eine angemessen erhöhte Gebühr nur richtig wir könnten uns gar eine leicht höhere Gebühr vorstellen.

5 7.22 Entschädigung Landwirtschaftsland Einverstanden. Die ALG weist darauf hin, dass der heute hohe Beitrag wohl dazu führt, dass Landwirtschaftsland zu schnell aus monetären Gründen aufgegeben wird Feueralarm Einverstanden Wassernutzung Energiebeiträge Ablehnung. Die ALG will am Förderprogramm für eine umweltfreundlichere und energieeffizientere Gebäudesanie- rung festhalten. Es entspricht der kantonalen Strategie einer nachhaltigen ressourcenschonenden Energiepolitik Versteigerung von Autonummern Einverstanden. Obwohl die ALG skeptisch ist, ob diese Massnahme die anvisierten Mehreinnahmen generiert Kantonsbeiträge für Busse bei Grossanlässen Ablehnung. Die ALG spricht sich für die Förderung des öffentlichen Verkehrs bei Grossanlässen aus zugunsten der Umwelt, aber auch weil so die Nachbarschaft von Grossanlässen vor Verkehr, Stau und wildem Parkieren geschützt werden kann Besteuerung der Schiffe Einverstanden. Motorisierte private Schiffe genutzt für Freizeitzwekce sind ausnahmslos zu besteuern. Das ist nur gerecht, auch angesichts des Aufwandes des Kantons für Sicherheit und Seeuferbewirtschaftung. Berufsfischer und konzessionierte Schiffe sind wie von der Regierung vorgeschlagen nicht zu besteuern Kostendeckungsgrad erhöhen Senkung Ergänzungsleistungen für Heimbewohnende Die ALG lehnt diese Kürzung ab. Die EL sind zentral, damit Menschen in Heimen nicht abhängig von der Sozialhilfe werden und somit auch mit im Alter oder in Krankheit ein würdiges Leben führen können. Gemäss Regierung bezie- hen ein Drittel der Heimbewohenden EL. Sie alle wären betroffen. Doch wenn die Pflegeheime trotz Senkung der kantonalen Finanzierung weiterhin sozialverträgliche Betten zu Verfügung stellen wollen, müssen sie wohl die Tarife anderer Klienten anheben. Zudem müssten auch die Gemeinden für den Kanton einspringen; Kosten würden verla- gert. Die ALG ist sich sicher, dass die Gemeinden sich gegen diese Massnahme (zu Recht) wehren werden. Zudem schreibt die Regierung, der Kanton solle mit der EL nicht Angebote finanzieren, die über ein Standardniveau hinaus- gehen in anderen Worten schafft der Kanton so eine Zweiklassengesellschaft durch welche EL- Beziehende schlechtere Dienstleistungen erhalten als andere Heimbewohnende Mutterschaftsbeiträge Die ALG lehnt diese Kürzung ab. Die Regierung des ressourcenstärksten Kantons der Schweiz weigert sich, Steuern bei Vermögenden oder gewinnstarken Firmen anzuheben. Gleichzeitig will der die Mutterschaftsbeiträge streichen das trifft die Schwächsten, oft Alleinerziehende oder Familien in schwierigen Verhältnissen. Das ist unwürdig und zeigt wie zynisch der vom Finanzdirektor geprägte Begriff Opfersymmetrie ist Vermögensverzehr IV- Beziehende/Reduktion Auslagen EL Die ALG lehnt diese Kürzungen ab. Diese Massnahmen sind gschämig es wird vor allem bei den Ärmsten gespart 2,4 Millionen jährlich sollen so aus aus Behinderten, Senioren, Kranken herausgepresst werden.

6 EL- Reduktion: Jährlich 2568 Franken oder rund 40% sollen diese Menschen jährlich weniger für den Lebensunterhalt beziehen. Die Regierung verschleiert die Tatsache, dass von diesem Geld auch Kosten für Körperpflege, Kleider, Haus- haltsgeräte bezahlt werden müssen und auch die für Behinderte wichtige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Kurse oder Freizeit) werden davon getragen. Die massive Reduktion schränkt diese Menschen überproportional ein. Vermögensverzehr: Für Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, ist es schmerzlich und enttäuschend, wenn sie ihr Erspartes umgehend verlieren; in der Regel verlieren sie mit der Zeit ihre Vermögen eh so aber würden sie viel früher in die Abhängigkeit getrieben Buspassvergünstigung für IV- Beziehende Die ALG lehnt diese Kürzung ab. Auch Menschen mit Behinderung wollen ein selbstbestimmtes Leben führen, dazu gehört, sich eigenständig bewegen dürfen. Die Buspassverbilligung ist dazu ein wichtiges Instrument. Die Regierung zeigt sich mit dieser Massnahme als kleinlich und schränkt die soziale Integration ein Kürzungen Prämienverbilligung Krankenkassen Die ALG lehnt diese Kürzung sowie die Kompetenzverschiebung zur Regierung ab. Der Kanton hat bei der IPV bereits mit dem Budget ,3 Millionen eingespart, dagegen hatte sich die ALG im Kantonsrat im November 2014 vergeb- lich gewehrt. Nun will sich die Regierung die Kompetenz geben lassen, weitere Sparmassnahmen (Anpasssungen) selber bestimmen zu können. Die ALG lehnt dies klar ab die Regierung hat dies weiterhin in den Kantonsrat zu tragen, damit Debatten über die für die Bevölkerung wichtige IPV dort geführt und auch Beschlüsse getroffen wer- den. Die Anrechnung des Vermögens (10%) an das Einkommen ist gerade bei kleinen Einkommen und Vermögen falsch. Wenn dies eingeführt werden sollte, bräuchte es eine Vermögensfreigrenze, z.b. bei 80'000 CHF Arbeitslosenhilfe Die ALG lehnt diese Kürzung ab. Wohn- und Lebenskosten im Kanton Zug sind überdurchschnittlich. Menschen in Arbeitslosigkeit mit 70 bzw. 80% ihres vorherigen Verdienstes geraten schneller als anderswo in finanzielle Schwie- rigkeiten gerade Menschen mit tiefen Löhnen. Es braucht weiterhin die Zuger Arbeitslosenhilfe. Es ist zynisch, wenn die Regierung schreibt, mit dem Verzicht auf ergänzende Leistungen zur bundesrechtlichen Arbeitslosenversiche- rung werden die Eigenverantwortung der Stellenlosen gestärkt und ein Anreiz geschaffen, eine zumutbare Stelle anzunehmen. Die Regierung verbreitet somit das falsche und unmenschliche Klischee des arbeitsunwilligen Ar- beitslosen; sie hat keine Ahnung, wie belastend Arbeitslosigkeit ist gerade wenn man eine Familie zu versorgen hat. Zudem wird wohl nicht gespart, sondern die Gemeinden müssten mit Sozialhilfe Enpässe überbrücken Rückerstattungspflicht Heimatkantone Hagelversicherung Der ALG erschliesst sich aus den Ausführungen nicht, welche Auswirkungen die 100'000 Einsparungen bei den Land- wirtinnen haben wird Entschädigungen FörsterInnen Korporationen Die Systemumstellung an sich auf betreute Waldfläche und genutzte Holzmenge macht wenig Sinn, wenn es darum geht, Landschaftsschutzmassnahmen bzw. Sicherheitsmassnahmen im Wald zu erbringen. Gerade kleine steile Flä- chen können arbeitsintensiv sein, sind aber teils nötig, um z.b. Strassen oder Menschen zu schützen. Die beabsichtig- ten Einsparungen trägt die ALG nicht mit Schutzwaldpflege/Waldschutzmassnahmen Ablehnung Die ALG will Kantonsbeiträge für defizitäre Holzschläge für WaldeigentümerInnen nicht um 30'000 kür- zen, auch nicht die Schutzwaldpflege (105'000) und auch nicht bei den Waldnaturschutzmassnahmen (100'000) Soforthilfe aus Lotteriefonds Ablehnung siehe 7.13 und 7.15.

7 7.41 Gemeindebeitrag an Entlastungsprogramm Die ALG ist noch immer der Meinung, die Gemeinden seien vor dem Kanton zu schnell eingeknickt und hätten sich stärker gegen die Kostenüberwälzung wehren sollen. Schliesslich hat der Kanton sich selbst in diese schlechte Lage gebracht und zudem mit den Steuergesetzrevisionen auch die Einnahmen der Gemeinden massiv eingeschränkt. Dennoch wehren wir uns nicht gegen den ungenügenden Kompromiss und die Zahlung der jährlichen ZFA- Geberentlastung von 4.5 Millionen für weitere 3 Jahre durch den Kanton (siehe 7.17). Allerdings muss der Betrag der Gemeinden an das abschliessende Gesamtpaket 2 angepasst werden. Andere Massnahmen und Anmerkungen Ohne Steuererhöhungen weitere Sparpakete Wie die ALG in der Einleitung schrieb, erwarten sie von der Regierung eine neue Steuerpolitik mit gezielten und massvollen Steuererhöhungen, bei denen die es sich leisten können. Den allgemeinen Steuerfuss anzuheben z.b. von heute 82 auf 85%, ist keine zufriedenstellende Lösung. Das ist angesichts der schweizweiten und internationalen Spitzenposition von Zug im Steuerwettbewerb möglich, ohne dass Zug Steuerzahlende verliert bzw. so dass Mehrein- nahmen generiert werden. Es gilt auch, mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung der NFA zu erreichen denn es ist der Zuzug von ressourcenstarken und somit zahlungsfähigen juristischen und natürlichen Personen, welche den massiven NFA- Anstieg verursacht die Verursacher sollen auch angemessen bezahlen. Die ALG ist überzeugt, dass das strukturelle Haushaltsproblem von Zug weniger durch die Ausgaben, sondern viel mehr durch den fahrlässigen Verzicht auf Steuereinnahmen beruht. Hebt die Regierung nicht schon mit diesem Paket die Steuern an, befürchten wir weitere Sparpakete. Denn die Steuereinnahmen werden wohl ohne Veränderungen auch die nächsten Jahre unter den falsch eingeschätzten hohen Erwartungen der Finanzdirektion bleiben die Steuersenkungen der letzten Jahre waren schlicht übertrieben und fahrlässig. Die ALG erwartet Vorschläge in den Bereichen Progressionsdeckelung bei natürlichen Personen, Abschaffung Pau- schalbesteuerung für reiche Ausländer, Aktionären (z.b. Abschaffung der Milderung der angeblichen Doppelbesteue- rung), Kapitalsteuern, Abschaffung oder Reduktion von Steuerprivilegien für Holdings, gemischte Gesellschaften und Domizilgesellschaften sowie auch bei den allgemeinen Unternehmenssteuern. Sollte die Regierung dies nicht in ver- nünftigen Umfang tun, wird die ALG eine entsprechende Volksinitiative lancieren. Sorge zum Personal tragen Die Mitarbeitendenumfrage ergab bereits im 2010 hohe Belastungswerte. 80% der Angestellten waren mittel bis stark durch Zeitdruck belastet, erschreckende 44% waren mittel bis stark psychisch belastet (ausgebrannt). Dieses Paket, aber vielmehr das Budgetpaket erhöht den Druck auf das Personal massiv. Trotz starkem Wachstum des Kan- tons mit entsprechender Mehrarbeit für die Verwaltung werden Stellen gestrichen, Arbeitszeiten erhöht und finanzi- elle Leistungen fürs Personal reduziert. Die ALG nimmt die Regierung in die Verantwortung, sollte es zu erhöhter Personalfluktuation sowie zu mehr gesundheitlich bedingten Ausfällen kommen. Zudem werden so die Leistungen für die Bevölkerung des Kantons mittel- bis langfristig viel langsamer und in schlechterer Qualität erbracht werden was nicht am Willen des Personals liegt, aber auch deren Leistungsfähigkeit hat Grenzen. Sparen beim Kantonsrat Die ALG lädt die Regierung ein, auch die Entschädigungen für den Kantonsrat um mindestens 10% zu reduzieren. Die Höhe der Sitzungsgelder für Kommission sowie Ratsitzungen sind entsprechend zu senken. Kommissionspräsidenten sollten keine höhere Entschädigung erhalten als einfache Kommissionsmitglieder. Lohnanpassungen bei der Regierung und Chefbeamten der höchsten Lohnklassen Das Sparpaket wir von Regierung und deren Chefbeamten vorangetrieben. Daher ist es nur richtig, dass auch dies einen Beitrag zur Entlastung leisten. Dabei hält die ALG nicht von der Reduktion von 7 auf 5 Regierungsräten, die keine Einsparung, sondern grosse, kostenintensive und langwierige Umstrukturierungen bringt. Wir fordern eine Lohnkürzung bei den Regierungsmitglieder um 10%. Gleichzeit soll die Regierung Vorschläge erarbeiten, für eine Lohnreduktion von 3-6% bei den Lohnklassen 24, 25, 26. Gerade Direktionssekretäre oder Landschreiber sollten bei den Kürzungen ebenfalls opfersymmetrisch beitragen.

8 Weniger administrative Grossprojekte Zurzeit treibt die Regierung zahlreiche Grossprojekte voran Entlastungsprogramm, Regierungsreform, ROK, etc. Das kostet Finanzen und Personalressourcen. Die ALG fordert die Regierung auf, Tempo rauszunehmen und auf unwichti- gere Projekte zu verzichten. So zum Beispiel auf die wenig Sinnvolle administrative und politische Reorganisation des Regierungsrates (Reduktion von 7 auf 5 RR- Sitze, was zu mehr Verwaltung und weniger Bürgerfreundlichkeit führt). Sparpaket vors Volk Die Beschlüsse dieses Sparpakets sind für viele Menschen in Zug gravierend. Die ALG ist dezidiert der Meinung, dass es ein Behördereferendum braucht, damit das Volk bestimmen kann. Die ALG ist zudem sehr besorgt, dass an der Budgetsitzung vom November 2015 der Kantonsrat gemäss Regierung- selbst rund 52,3 Millionen (Budgetpaket) kürzen soll, ohne dass das Volk mitreden kann. Auch diese massiven Kür- zungen sollten vors Volk kommen. Für die Alternative die Grünen Zug Stefan Gisler, Kantonsrat Alternative/ Fraktionschef Alternative die Grünen Kontakt: / stefangisler@bluewin.ch

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