Abfallwirtschaftsplan. Mecklenburg-Vorpommern Entwurf Fortschreibung

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1 Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern 2015 Entwurf Fortschreibung Bearbeitungsstand:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Begriffserläuterung II VI VIII IX XI 1. Einführung Veranlassung Geltungsbereich Rechtlicher Rahmen Rechtliche Grundlagen Öffentlichkeitsbeteiligung Strategische Umweltprüfung (SUP) Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaftspolitik Allgemeines Vermeidung und Reduzierung von Abfällen Optimierung der Abfallverwertung Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten Nutzung des Innovationspotenzials der Kreislaufwirtschaft Siedlungsabfälle Stand der Abfallwirtschaft Strukturdaten Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft Entsorgerstruktur Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft nach der Kreisgebietsreform Wirtschaftliche Struktur der Entsorgungsunternehmen Abfallaufkommen Restabfälle aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen Getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung 32 II

3 4.1.4 Entsorgungswege Abfallentsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen/ Mechanische Aufbereitungsanlagen Thermische Abfallbehandlungsanlagen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen Deponien zur Entsorgung von Siedlungsabfällen Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile, Umschlagstationen Prognose des Abfallaufkommens bis Grundlagen und Vorgehensweise Bevölkerungsentwicklung Prognoseansätze Prognose - Restabfälle aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen Prognose - Getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung Papier/Pappe/Kartonagen, Leichtverpackungen, Glas Bioabfälle (Garten- und Parkabfälle, Biotonne) Entsorgungssicherheit Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen Erstbehandlung Thermische Abfallbehandlungsanlagen zur Entsorgung der heizwertreichen Fraktion (EBS-Anlagen) Ablagerung von Restabfällen aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen sowie deren Behandlungsprodukte Entsorgung von Bioabfällen Verpackungsabfälle Mineralische Abfälle Vorbemerkung Aufkommen und Entsorgung 54 III

4 5.3 Prognose im Hinblick auf die Entsorgung Entsorgungskapazitäten Verwertungskapazitäten Beseitigungskapazitäten Regionale Verteilung Zusammenfassung Klärschlamm Aufkommen und Prognose Entsorgungskapazitäten Zukünftige Klärschlammentsorgung Ausblick Gefährliche Abfälle Organisation, Zuständigkeiten Aufkommen und Entsorgung gefährlicher Abfälle Erzeugte Abfälle Entsorgte Abfälle Vorgehen bei der Abfallprognose Abfälle aus Bau-, Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen Boden und Steine Asbesthaltige Abfälle Kohlenteerhaltige Abfälle Bohrschlämme und -abfälle Andere Bauabfälle Reduzierungsansätze Abfälle aus der Abfallbehandlung Ölhaltige Abfälle Altöl Ölhaltige Abfälle aus der Schiffsabfallentsorgung Ölhaltige Abfälle aus Auffanganlagen 83 IV

5 Sonstige ölhaltige Abfälle Reduzierungsansätze Sonstige Abfälle Sammlung gefährlicher Abfälle durch die öre Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle Gesamtprognose Rechtliche Rahmenbedingungen Massenentwicklung Entsorgungssicherheit Grenzüberschreitende Abfallverbringung Grundlagen und Organisation Importierte Abfälle Exportierte Abfälle Prognose Quellenverzeichnis Anlagen Abfallwirtschaftspläne umliegender Bundesländer Entwicklung der Massen gefährlicher Abfälle 105 V

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Strukturdaten der kreisfreien Städte und Landkreise [Flächen: Statistik MV 2012], [Bevölkerung: StatA MV 2014] 28 Tabelle 2: Stand der Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft nach der Kreisgebietsreform 29 Tabelle 3: Aufkommen an Restabfällen aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen (2013) [LUNG 2014] 31 Tabelle 4: Aufkommen von PPK, Leichtverpackungen und Glas (2013) [LUNG 2014] 33 Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Aufkommen an getrennt erfassten Bioabfällen (Biotonne, Garten- und Parkabfälle) sowie aktuelles Angebot Biotonne (2013) [LUNG 2014] 35 Entsorgungswege der Restabfälle aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen (2013) [LUNG 2014] 36 Kapazitäten der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen sowie der mechanischen Aufbereitungsanlagen in Mecklenburg Vorpommern [LUNG 2014] 39 Kapazitäten der thermischen Beseitigungsanlage sowie der Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerke in MV [LUNG 2014] 39 Tabelle 9: Siedlungsabfalldeponien in MV mit Restkapazitäten (2014) 41 Tabelle 10: Tabelle 11: Wertstoffhöfe je öre und Kennzeichnung der Abgabemöglichkeit ausgewählter Abfälle (Stand 2013) 43 Bevölkerungsprognose für die Landkreise und kreisfreien Städte MVs [EM MV 2012] 45 Tabelle 12: Grundlegende Prognoseansätze 46 Tabelle 13: Tabelle 14: Prognostiziertes Aufkommen an Restabfällen aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen 47 Prognostiziertes Aufkommen an PPK, Leichtverpackungen und Glas für 2020 und Tabelle 15: Prognostiziertes Aufkommen an Bioabfällen 49 Tabelle 16: Verwertung mineralischer Abfälle in Deponiebau sowie in Tagebauen MVs im Jahr 2013 [LUNG 2014]; [BA 2014] 57 Tabelle 17: Beseitigung mineralischer Abfälle in MV im Jahr 2013 [LUNG 2014] 57 Tabelle 18: Prognoseansätze zur Entwicklung des Aufkommens mineralischer Abfälle 59 Tabelle 19: Prognose der in MV zu verwertenden mineralischen Abfälle 60 Tabelle 20: Prognose der in MV zu beseitigenden mineralischen Abfälle auf DK 0/I- Deponien 60 Tabelle 21: Restkapazitäten der DK 0/I-Deponien in MV [LUNG 2014] 62 Tabelle 22: Verfügbare Verwertungskapazitäten in MV 63 Tabelle 23: Verfügbare Beseitigungskapazitäten in MV 63 Tabelle 24: Zuordnung der für die Verwertung prognostizierten Masse zu den derzeit genutzten Entsorgungswegen Gegenüberstellung der verfügbaren Kapazitäten 64 Tabelle 25: Zuordnung der für die Beseitigung prognostizierten Masse Gegenüberstellung der verfügbaren Kapazität auf DK 0/I-Deponien 64 Tabelle 26: Entsorgung von Klärschlamm aus der Abwasserreinigung in öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen ( ) [StatA MV 2014 a] 66 VI

7 Tabelle 27: Prognose über zu entsorgende Klärschlammtrockensubstanz 67 Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Erzeugte Masse verschiedener gefährlicher Abfälle aus der Abfallbehandlung im Zeitraum von 2008 bis 2013 in Mg [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014], (angegeben werden Massen >500 Mg/a) 80 Erzeugte und entsorgte Altöle der Sammelkategorie 1 in 2013 in Mg [LUNG 2014] 82 Erzeugte und entsorgte ölhaltige Abfälle aus Auffanganlagen in 2013 in Mg [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 84 Erzeugte ölhaltige Abfälle im Zeitraum von 2008 bis 2013 in Mg [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 85 Durch die öre erfasste Masse gefährlicher Abfälle im Jahr 2013 in Mg [LUNG 2014] 88 Chemisch-physikalisch-biologische Behandlungsanlagen in MV, Stand: 8/2014 [LUNG 2014] 89 Tabelle 34: Behandlungsanlagen für Elektro- und Elektronikaltgeräte Stand: 11/2014 [LUNG 2014] 90 Tabelle 35: Tabelle 36: Behandlungsanlagen für gefährliche Bauabfälle Stand: 11/2014 [LUNG 2014] 90 Zusammenfassung der prognostizierten Masse erzeugter gefährlicher Abfälle im Jahr 2025 mit mehr als Mg (auf Mg gerundete Werte) 93 Tabelle 37: Überblick über die zum Import notifizierten Abfallmassen von 2009 bis 2013 in Mg [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 97 Tabelle 38: Überblick über die zum Export notifizierten Abfallmassen von 2009 bis 2013 in Mg [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 99 Tabelle A : Entwicklung nach Abfallgruppen zwischen 2008 und 2013 (erzeugte Masse in Mg) [LUNG div. Jahre]; [LUNG 2014] 105 Tabelle A : Entwicklung nach Abfallgruppen zwischen 2008 und 2013 (entsorgte Masse in Mg) [LUNG div. Jahre]; [LUNG 2014] 106 Aufgrund von Rundungsabweichungen können in einigen Tabellen in der Gesamtsumme geringfügige Differenzen zur Summe der dargestellten Einzelwerte auftreten. VII

8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Struktur der Siedlungsabfälle 16 Abbildung 2: Abfallhierarchie entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz 18 Abbildung 3: Verteilung kommunaler, privater sowie gemischtwirtschaftlicher Unternehmen für Sammlung/Transport sowie Entsorgung von Abfällen in MV 2013 (Darstellung auf Basis Einwohnerverteilung) 30 Abbildung 4: Entwicklung des Aufkommens an Restabfall aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe ( ) [LUNG div. Jahre]; LUNG 2014] 32 Abbildung 5: Entwicklung des Aufkommens an PPK, Leichtverpackungen und Glas in MV [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 34 Abbildung 6: Entwicklung des Aufkommens an Bioabfall (Biotonne, Garten- und Parkabfälle) ( ) [LUNG 2014] 35 Abbildung 7: Standorte und Kapazitäten der mechanisch-biologischen, mechanischen sowie thermischen Restabfallbehandlungsanlagen in MV (Stand 2014) 38 Abbildung 8: Lage und Kapazitäten der Kompostierungs- und Vergärungsanlagen mit Genehmigung zur Annahme von Bioabfällen in MV 40 Abbildung 9: Standorte und Restkapazitäten der Deponien DK 0 bis DK III in MV 42 Abbildung 10: Aufkommen und Verbleib von mineralischen Abfällen in MV 2012 [StatA MV 2014 b]; [StatA MV 2014 c] 55 Abbildung 11: In Bauabfallaufbereitungs- sowie Asphaltmischanlagen eingesetzte Abfälle [StatA 2014 c] 56 Abbildung 12: Wege der Klärschlammentsorgung in MV ( ) 66 Abbildung 13: Aufkommen der gefährlichen Abfälle zwischen 2003 und 2013 [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 71 Abbildung 14: Entwicklung der Anteile der drei relevantesten erzeugten Gruppen gefährlicher Abfälle zwischen 2008 und 2013 [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 72 Abbildung 15: Entwicklung der Anteile der drei relevantesten Abfallgruppen zwischen 2008 und 2013 [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 73 Abbildung 16: Entwicklung des Aufkommens der Abfallgruppe 17 zwischen 2000 und 2013 [LUNG 2014] 74 Abbildung 17: Entwicklung des Aufkommens kohlenteerhaltiger Abfälle zwischen 2008 und 2013 (erzeugte Masse in Mg) [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 76 Abbildung 18: Entwicklung des Aufkommens anderer Bauabfälle zwischen 2008 und 2013 (erzeugte Masse in Mg) [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 78 Abbildung 19: Aufkommen von gefährlichen Abfällen der Gruppe 13 von 2003 bis 2013 in Mg [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 81 Abbildung 20: Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle von 2003 bis 2013 [LUNG div. Jahre], [LUNG 2014] 89 Abbildung 21: Masse importierter notifizierungspflichtiger Abfälle [LUNG 2014] 96 Abbildung 22: Herkunft importierter notifizierungspflichtiger Abfälle [LUNG 2014] 96 Abbildung 23: Masse exportierter notifizierungspflichtiger Abfälle [LUNG 2014] 99 VIII

9 Abkürzungsverzeichnis a AbfRRL ABl AS ASYS AWP BattG BBodSchV DepV DK EAG EBS EG ElektroG EU EW EW/km² EWG GPA HKW kg/(ew*a) km² KrWG LK LUNG LVP MA MBA Jahr Abfallrahmenrichtlinie Amtsblatt Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung Bundesweites Abfallüberwachungssystem der Behörden Abfallwirtschaftsplan Batteriegesetz Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Deponieverordnung Deponieklasse Elektro- und Elektronikaltgeräte Ersatzbrennstoff Europäische Gemeinschaft Elektro- und Elektronikgerätegesetz Europäische Union Einwohner Bevölkerungsdichte Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Garten- und Parkabfälle Heizkraftwerk Einwohnerspezifische Masse Kilogramm je Einwohner und Jahr Flächenmaß Quadratkilometer Kreislaufwirtschaftsgesetz Landkreis Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Leichtverpackungen mechanische Aufbereitungsanlage mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage IX

10 Mg Mg/a öre PPK TBA TS WEEE WSH Megagramm (Einheit der Masse) absolute Masse je Jahr öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Papier/Pappe/Kartonagen thermische Beseitigungsanlage Trockensubstanz Waste Electrical and Electronic Equipment (Elektro- und Elektronikaltgeräte) Wertstoffhof * Hochgestellter Stern nach Abfallschlüssel kennzeichnet, dass es sich um einen gefährlichen Abfall laut Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt. X

11 Begriffserläuterung Im Sinne des AWPs sind Abfallaufkommen Abfallbehandlung Abfallbeseitigung Abfallentsorgung Abfallvermeidung Abfallverwertung Masse einer Abfallart, Abfallgruppe oder der Gesamtabfälle, soweit eine Erfassung erfolgt. Darstellung als absolute Masse in Mg/a bzw. spezifisch in kg/(ew*a). physikalische, biologische, thermische und chemische Verfahren oder Verfahrenskombinationen, welche Menge und Schädlichkeit von Abfällen verringern sowie deren Handhabung bzw. Verwertungs- bzw. Entsorgungseigenschaften verbessern. Verfahren zur Entsorgung von Abfällen, die nicht verwertet werden können. umfasst entsprechend 3 KrWG Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. Maßnahmen, die das Entstehen von Abfällen verhindern oder deren Menge, schädliche Auswirkungen bzw. Schadstoffgehalte reduzieren. Verfahren, in denen die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Stoffe ersetzen oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Sammelbegriff für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen beziehen sich auf gewerblichen und industriellen Siedlungsabfall (außerhalb Systemabfuhr) sowie Sandfang-, Sieb- und Rechenrückstände. Sie werden im Rahmen dieses Abfallwirtschaftsplans - wenn nicht anders dargestellt - in Summe mit dem Haus- und Geschäftsmüll aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe betrachtet. Ausgeschlossene Abfälle Abfallarten, welche der öre entsprechend seiner Satzung aus der Entsorgungszuständigkeit ausgeschlossen hat. Bioabfälle In der Biotonne und/oder als Garten- und Parkabfälle getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung, die biologisch abbaubare nativ- und derivativ-organische Abfallanteile enthalten (z. B. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, Baum- und Strauchschnitt). XI

12 Bringsystem Deponieklassen Prinzip der Abfallerfassung, bei welchem der Abfallbesitzer oder Abfallerzeuger seinen Abfall zu zentralen Sammelstellen, wie Wertstoffhof oder Depotcontainer, bringt. In der Deponieverordnung wird in Abhängigkeit von der Gefährlichkeit der abzulagernden Abfälle und der damit verbundenen Ausstattung der Deponie in unterschiedliche Deponieklassen unterschieden. Die Anforderungen an die Basisabdichtung, die geologische Barriere, die Oberflächenabdichtung sowie deponietechnisch notwendige Baumaßnahmen des Standorts werden in Anhang 3 der Deponieverordnung für die jeweiligen Deponieklasse festgelegt, zudem werden die entsprechenden Zuordnungswerte definiert. Garten- und Parkabfälle Überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen und auf Friedhöfen sowie als Straßenbegleitgrün anfallen. Gefährliche Abfälle Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften, die grundsätzlich nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden dürfen und über deren Entsorgung regelmäßig auf der Grundlage des 50 KrWG ein Nachweis zu führen ist, sowie Abfälle, für die durch die zuständige Behörde nach 51 KrWG die Nachweispflicht angeordnet wurde. Getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die zur Wiederverwertung oder für die Herstellung verwertbarer Zwischen- und Endprodukte geeignet sind und getrennt mit dem Ziel einer stofflichen Verwertung erfasst werden (z. B. PPK, Leichtverpackungen, Glas, Bioabfall, Holz, Textilien, Metall). Gewerbliche und industrielle Siedlungsabfälle Bestandteil der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wie beispielsweise Industrie, Gewerbe oder sonstigen Einrichtungen, die nach Art, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten wie Siedlungsabfall aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe entsorgt werden können und nicht in haushaltsüblichen Sammelgefäßen und nicht im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus erfasst werden Haus- und Geschäftsmüll Restabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe, die in haushaltsüblichen Sammelgefäßen und im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus erfasst werden. XII

13 Haus- und Geschäftsmüll inkl. Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Haus- und Geschäftsmüll aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe zzgl. der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (gewerbliche und industrielle Siedlungsabfälle sowie Sieb-, Sandfang- und Rechenrückstände) Holsystem Prinzip der Abfallerfassung, bei welchem der Abfall auf oder am Grundstück des Abfallbesitzers oder -erzeugers eingesammelt wird (z. B. haushaltnahe Hausmülltonne oder Biotonne). Infrastrukturabfälle Abfälle wie Marktabfälle und Straßenkehricht, die durch den Betrieb kommunaler Infrastruktur entstehen. Klärschlamm Bei der Behandlung von Abwasser in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen anfallender Schlamm, auch soweit er entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt wurde. Leichtverpackungen (LVP) Getrennt erfasste Verpackungen aus Haushaltungen, welche überwiegend in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack gesammelt werden (z. B. Kunststoffverpackungen, Eisen- und Nichteisenverpackungen, Verbundverpackungen). Mechanisch-biologische Behandlung Aufbereitung oder Umwandlung von Siedlungsabfall mit biologisch abbaubaren organischen Anteilen durch eine Kombination mechanischer und anderer physikalischer Verfahren (z. B. Sortieren, Zerkleinern) mit biologischen Verfahren (Rotte, Vergärung) mit dem Ziel der Gewinnung eines biologisch stabilisierten Stoffstroms zur Ablagerung auf Deponien. Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (öre) Nach Landesrecht zur Entsorgung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtete juristische Personen. In Mecklenburg- Vorpommern sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Papier/Pappe/Kartonagen Zur Verwertung getrennt gesammelte Verpackungen und Nichtverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen. Restabfälle aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen XIII

14 Sammelbegriff des den öre zu überlassenen Haus- und Geschäftsmülls inkl. Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, Sperrmüll und der Infrastrukturabfälle. Sandfang-, Sieb- und Rechenrückstände Rückstände aus der mechanischen Reinigungsstufe von Abwasserbehandlungsanlagen, die den Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen zugeordnet werden. Siedlungsabfälle Summe von Restabfällen aus privaten Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen sowie getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung. Sonstige Abfälle aus der Schadstoffsammlung Mit Schadstoffen belastete Produkte im Siedlungsabfall, die bei der Entsorgung zu Problemen führen können und in Haushaltungen sowie Kleingewerbe anfallen und getrennt erfasst werden (z. B. Batterien, Haushaltschemikalien, Altfarben). Sperrmüll Systemabfuhr Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Abfallsammlung im Holsystem, bei der die Schnittstelle der Übergabe des Abfalls zwischen Sammelfahrzeug und Sammelbehälter definiert (genormt) ist. Thermische Beseitigungsanlage Anlage zur Trocknung, Verbrennung, Pyrolyse oder Vergasung von Abfällen sowie Anlagen mit Kombinationen dieser Verfahren. Umschlagstation Wertstoffe Wertstoffhof Zwischenlager Abfallentsorgungsanlage, in der gleichartige Abfälle zu größeren Transporteinheiten zusammengestellt werden. Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die zur Wiederverwertung oder für die Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind. Prinzipiell handelt es sich um spezifische Materialarten und Materialgruppen. Vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder privatem Entsorger betriebene abfallwirtschaftliche Einrichtung zur Annahme von ausgewählten Abfällen aus privaten Haushaltungen und dem Kleingewerbe und deren Weiterleitung zu geeigneten Entsorgungsverfahren. Auf dem Wertstoffhof erfolgt die Abfallerfassung nach dem Prinzip des Bringsystems. Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle zu größeren Transporteinheiten zusammengestellt oder zeitweise bis zur späteren Entsorgung gelagert werden. XIV

15 1. Einführung 1.1 Veranlassung Für den im Jahr 2008 verabschiedeten Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde nach dessen Auswertung ein Fortschreibungsbedarf ermittelt. Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Prognosezeitraum bis zum Jahr Mit der Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches 2012 in Kraft trat, haben sich wesentliche rechtliche Grundlagen geändert. Weiterhin findet die Neuorganisation der Abfallwirtschaft aufgrund der Kreisgebietsreform im neuen Abfallwirtschaftsplan Berücksichtigung. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz wird in diesem Abfallwirtschaftsplan die aktuelle abfallwirtschaftliche Situation hinsichtlich Abfallsammelsystemen, Abfallaufkommen und -herkunft sowie der vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen und der Einschätzung der Entsorgungssicherheit beschrieben. Die prinzipielle Ausrichtung der Abfallwirtschaft des Bundeslandes spiegelt sich in den Zielen und Grundsätzen wider. Mit der Prognose wird das zukünftige Aufkommen an Abfällen ermittelt, um den Bedarf an Entsorgungskapazitäten ableiten zu können. Aufgrund von Entwicklungen in der regionalen Abfallwirtschaft ist der Abfallwirtschaftsplan gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern ist als oberste Abfallbehörde entsprechend Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (AbfWG MV) für die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans zuständig. 1.2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieses Abfallwirtschaftsplans erstreckt sich auf das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan betrachtet die Siedlungsabfälle, gegliedert nach den Obergruppen Restabfälle aus Haushaltungen, Kleingewerbe und anderen Herkunftsbereichen sowie getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung 15

16 welche den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Entsorgung überlassen werden (siehe auch Abbildung 1). Abbildung 1: Struktur der Siedlungsabfälle Die wesentliche Datengrundlage für den Abfallwirtschaftsplan sind die Daten zur Abfallwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, die jährlich erscheinen und in denen die Angaben der Abfallbilanzen der öre, die Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen sowie das Abfallentsorgungsanlagenkataster einfließen. Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die den öre zu überlassen sind, werden aufgrund ihrer uneinheitlicher Datenlage 1 im Rahmen dieses Abfallwirtschaftsplans dem Haus- und Geschäftsmüll zugeordnet. Ergänzend zu den Siedlungsabfällen werden Klärschlämme, mineralische Abfälle sowie gefährliche Abfälle hinsichtlich Aufkommen, Entsorgung und Prognose vertiefend betrachtet. Weitere Kapitel widmen sich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sowie den Verpackungsabfällen. 1 Die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (bisher in den Daten zur Abfallwirtschaft als Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen bezeichnet) sind in den statistischen Erfassungen der öre teilweise Bestandteil des Haus- und Geschäftsmülls, teilweise separat angegeben sowie zum Teil aus der Verantwortung der öre ausgeschlossen. 16

17 Entsprechend der Forderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz nach einer Darstellung des Bedarfs für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren werden die Betrachtungen im vorliegenden Abfallwirtschaftsplan bis zum Jahr 2025 vorgenommen. 2. Rechtlicher Rahmen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die nachfolgend beschriebenen Regelungen setzen den rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung des Abfallwirtschaftsplans. Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie AbfRRL) Die Abfallrahmenrichtlinie legt den Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der EU fest. Die Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 (ABl. L 312 vom , S. 3) ersetzt die RL 2006/12/EG und hebt die Richtlinien 75/439/EWG (über die Altölbeseitigung) und 91/689/EWG (über gefährliche Abfälle) auf. Insbesondere folgende Neuerungen ergeben sich aus der Richtlinie: Förderung der getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Behandlung von Bioabfällen bis 2020 wird die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfallmaterialien wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushaltungen und gegebenenfalls aus anderen Quellen, soweit die betreffenden Abfallströme Haushaltsabfällen ähnlich sind, auf mindestens 50 Gewichtsprozent insgesamt erhöht bis 2020 wird die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und die sonstige stoffliche Verwertung (einschließlich der Verfüllung, bei der Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt werden) von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen mit Ausnahme von in der Natur vorkommenden Materialien, die in Kategorie des Europäischen Abfallkatalogs definiert sind auf mindestens 70 Gewichtsprozent erhöht Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle Die Richtlinie 94/62/EG vom 20. Dezember 1994 (ABl. L 365 vom , S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie der Kommission vom 07. Februar 2013 (ABl. L 37 vom , S. 10) geändert worden ist, formuliert Mindestanforderungen an die Verwertung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie betreffende Vorgaben für die Abfallwirt- 17

18 schaftsplanung. Demnach müssen laut Artikel 14 Abfallbewirtschaftungspläne ein spezielles Kapitel über Verpackungen und die Bewirtschaftung der daraus entstehenden Abfälle einschließlich getroffener Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung enthalten. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt die Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um. Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes betreffen u. a. die fünfstufige Abfallhierarchie ( 6), Abbildung 2: Abfallhierarchie entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz die Begriffsbestimmungen (z. B. vertiefende Definition des Begriffes Verwertung in Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling), Neuregelungen zur gewerblichen Sammlung (Anzeigepflicht - 18 ) sowie die Getrenntsammlung von Bioabfällen ( 11) und Wertstoffen ( 14). Im Kreislaufwirtschaftsgesetz werden Anforderungen an Abfallwirtschaftspläne formuliert. Die Länder sollen Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufstellen und u. a. die Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung darstellen. Neu ist geregelt, dass eine umfassende Analyse und Bewertung der vorhandenen Situation der Erfassung und Behandlung der Abfallfraktionen durchzuführen ist sowie Strategien zur Optimierung der Abfallbewirtschaftung zu formulieren sind. Diese finden sich in den Handlungsempfehlungen bzw. bei den Zielen und Grundsätzen. Abfallwirtschaftsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (AbfWG MV) Das Abfallwirtschaftsgesetz setzt die Rahmenbedingungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind u.a. ergänzende Festlegungen zur öffentlichen Anhörung getroffen. Der Plan ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. 18

19 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannte Planungen von Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist bekannt, dass im Geltungszeitraum des Abfallwirtschaftsplans nachfolgende Gesetze und Verordnungen in Entwicklung bzw. Novellierung sein werden. Erstmaliger Erlass: Wertstoffgesetz Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzstoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material (Mantelverordnung) Novellierung: Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/ EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro-und Elektronik-Altgeräte Bioabfallverordnung Klärschlammverordnung Die sich durch das Inkrafttreten dieser Richtlinien, Gesetze und Verordnungen ergebenden Auswirkungen sind während der Erarbeitung des vorliegenden Abfallwirtschaftsplans noch nicht bekannt und werden bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden. 2.2 Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist bei der Aufstellung oder Änderung von Abfallwirtschaftsplänen die Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde zu beteiligen. Die entsprechenden Informationen zum Abfallwirtschaftsplan sowie über das Beteiligungsverfahren sind in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise bekannt zu machen. Der geänderte Abfallwirtschaftsplan ist einen Monat zur Einsicht auszulegen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen sind von der zuständigen Behörde angemessen zu berücksichtigen. Die Annahme des Plans ist öffentlich bekannt zu machen und der AWP zur Einsicht für die Öffentlichkeit auszulegen. Unabhängig davon ist die Öffentlichkeit über den Stand der Abfallwirtschaftsplanung zu informieren, indem eine zusammenfassende Darstellung des Plans bekanntgegeben wird. 19

20 2.3 Strategische Umweltprüfung (SUP) Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine Strategische Umweltprüfungen (SUP) im Rahmen der Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen durchzuführen, soweit ein gesetzliches Erfordernis hierfür besteht. Dieses gesetzliche Erfordernis ist dann gegeben, wenn der Abfallwirtschaftsplan einen Rahmen für Vorhaben setzt, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Vorprüfung im Einzelfall bedürfen. Abfallwirtschaftspläne setzen dann einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen, enthalten. Die Planinhalte dieses Abfallwirtschaftsplans setzen aktuell keinen Rahmen für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Vorprüfung im Einzelfall bedürfen. Dieses Ergebnis leitet sich insbesondere aus folgenden Feststellungen und Inhalten des fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplanes ab: Im Rahmen der Prognose der zukünftigen Abfallmassenentwicklung wird festgestellt, dass die Entsorgungskapazitäten des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden Jahre rechnerisch grundsätzlich ausreichend sind. Es wird insofern auch keine Flächenausweisungen zur Errichtung weiterer Deponien, anderer Abfallbeseitigungs- oder sonstiger Abfallentsorgungsanlagen vorgenommen. Damit wird auch dem Gedanken der fünfstufigen Abfallhierarchie ( 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Rechnung getragen, welcher eine Leitlinie dieses Abfallwirtschaftsplans darstellt, wonach Abfälle vorrangig zu vermeiden und zu verwerten sind. Der Plan enthält keine Festsetzung einer Entsorgungsautarkie für das Land Mecklenburg-Vorkommen und damit auch keine zwingende Zuordnung von Abfallströmen zu bestimmten Abfallentsorgungsanlagen. Der Plan entwickelt keine Vorgaben zum Bedarf an immissionsschutzrechtlich zu genehmigenden Abfallentsorgungsanlagen. Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan hat daher keine rahmensetzende Wirkung im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist somit gegenwärtig nicht erforderlich. 20

21 3. Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaftspolitik 3.1 Allgemeines Die Abfallwirtschaft hat in den letzten Jahren im Rahmen der Schonung natürlicher Ressourcen zunehmend an Bedeutung gewonnen und schließt damit mehr als nur die ordnungsgemäße Behandlung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen ein. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Vermeidung von Abfällen oberste Priorität. Für die Bewirtschaftung der Abfälle gilt folgende Rangfolge: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung und Beseitigung. Dabei sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz die Maßnahmen auszuwählen, welche den Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleisten. Bei der Bewertung ist eine Lebenszyklusanalyse unter Beachtung der technischen Möglichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sowie der sozialen Folgen zugrunde zu legen. Die Bürger als Konsumenten, die öffentliche Hand und die Wirtschaft des Landes sind aufgefordert, die ihnen zu Gebot stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Abfälle zu vermeiden, bei nicht vermeidbaren Abfällen deren Schädlichkeit zu verringern und für ein höchstmögliches Maß an hochwertiger Verwertung zu sorgen. Die öffentliche Hand sowie die Kammern und Verbände im Bereich der Wirtschaft sind aufgerufen, hierbei eine Vorbildfunktion zu übernehmen, wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und ihre Ideen einzubringen. 3.2 Vermeidung und Reduzierung von Abfällen Die Abfallvermeidung wird als das vorrangige Ziel der Abfallbewirtschaftungsstrategien angesehen. Die Vermeidung von Abfällen führt zur Verringerung von Rohstoffund Energieverbrauch und den damit verbundenen Umweltbelastungen und Emissionen. Ihr ist daher die höchste Priorität in der Abfallhierarchie zugeordnet. Sie wird am ehesten dadurch erreicht, dass mit Materialien schonend umgegangen wird, indem bereits bei der Konzeption von Produkten auf minimierten und schadstoffarmen Materialeinsatz und Langlebigkeit orientiert wird. Innerhalb von Produktionsprozessen sind 21

22 Wertstoffe im Sinne einer abfallarmen Produktion möglichst im Kreislauf zu führen. Die Landesregierung unterstützt diesen Ansatz bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit dem Schwerpunkt Abfallvermeidung, beispielsweise im Rahmen des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder [AVP 2013]. Im Bereich des Konsums bestehen Vermeidungsansätze in einer Vielzahl von Produktfeldern wie z. B. bei Verpackungsmaterialien oder Lebensmittelabfällen. Die Landesregierung und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Aufgabe, Aufklärungsarbeit über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu leisten. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Beratungen, Infotelefonen, themenbezogenem Informationsmaterial, Internetpräsenz, Umweltprojekttagen in Schulen und Kindertageseinrichtungen o. ä. kann eine Sensibilisierung für Fragestellungen der Abfallwirtschaft und im Speziellen der Abfallvermeidung bewirken. Dabei sollen die gesamten Lebenszyklen der Produkte und die relevanten Einflussgrößen und Zielgruppen berücksichtigt werden. Wiederverwendung, Reparatur, Mehrweg oder Tauschbörsen können im Dialog zwischen öre und Bevölkerung entscheidende Schlüsselwörter sein. Die Wiederverwendung stellt Anforderungen auf verschiedenen Ebenen, wie z.b. eine möglichst vollständige und schonende Erfassung der Güter, die dafür in Frage kommen sowie eine ökonomisch effektive Aufarbeitung und Vermarktung bzw. Verteilung der aufbereiteten Güter. Dort, wo die Erfassung durch die öffentliche Hand, die eigentliche Vorbereitung zur Wiederverwendung und Vermarktung/Verteilung aber durch andere Institutionen erfolgt, ist die Gestaltung der Schnittstelle zwischen den beiden Institutionen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Durch konkrete Abstimmung bezüglich der zu erfassenden Güter in Bezug auf deren Vorbereitung zur Wiederverwendung können geeignete Herangehensweisen entwickelt und somit die Wiederverwendung optimiert werden. Kommunale Einrichtungen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, untere Abfallbehörden) können Einrichtungen zur Wiederverwendung zusätzlich durch Öffentlichkeitsarbeit und bei der Vermarktung/Verteilung unterstützen. Der öffentlichen Hand kommt zudem eine besondere Vorbildwirkung zu, im Rahmen der öffentlichen Beschaffung einen Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten. Sie sollte bei der Angebotswertung der abfallarmen und nachhaltigen Gestaltung von Produkten ein besonderes Gewicht einräumen. 3.3 Optimierung der Abfallverwertung Eine Zielstellung des Koalitionsvertrages vom Oktober 2011 ist die Entwicklung der Abfallwirtschaft zu einer Rohstoffwirtschaft. Dafür sind Abfälle bei Gewährleistung 22

23 der Entsorgungssicherheit ökonomisch und ökologisch möglichst effizient zu nutzen [Koalitionsvertrag MV 2011]. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Wertstoffe wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas sowie überlassungspflichtige Bioabfälle, ab dem getrennt zu erfassen. Die getrennte Erfassung von Wertstoffen und Bioabfällen bewirkt eine Reduzierung des Restabfalls. Daher und mit dem Ziel einer höchstmöglichen Verwertung befürwortet die Landesregierung Maßnahmen der getrennten Erfassung sowie Abfallgebührensysteme, die eine Anreizwirkung zur getrennten Erfassung von Wertstoffen und zur Reduzierung von Restabfällen setzen. Drei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger planen für die Erfassung von Wertstoffen die Einführung der Wertstofftonne. Eine hochwertige Verwertung ist unter Berücksichtigung regionaler Kreisläufe und der gesetzlich vorgegebenen Verwertungsquoten insbesondere durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zu gewährleisten. So haben nach Kreislaufwirtschaftsgesetz spätestens ab dem die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen mindestens 65 Gewichtsprozent der eingesammelten Abfälle insgesamt zu betragen. Über alle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Jahr 2013 angedienten Abfälle (einschließlich Verpackungen) beträgt der Verwertungsanteil in Mecklenburg-Vorpommern gemessen am Erstbehandlungsverfahren 68,4 %. Die effektive Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen aus dem privaten und gewerblichen Bereich wie z. B. Metallabfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte und betriebliche Abfälle bildet die Grundlage, um die Rohstoffeffizienz durch Recycling vermehrt zu befördern. Geeignete Abfallbewirtschaftungsstrategien tragen auf vielfältigen Ebenen zum Erreichen der Klimaschutzziele bei, z. B. indem durch das Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle klimaschädigende Deponiegase vermieden und durch die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen Energie- und Rohstoffeffizienz gefördert werden. Entsprechend den europäischen Vorgaben hat das Recycling Vorrang vor der energetischen Verwertung von Abfällen. Insofern wird das Hauptaugenmerk abfallwirtschaftlicher Maßnahmen auf die Verbesserung der stofflichen Verwertung gelegt, aber auch die energetische Nutzung von Abfällen durch Maßnahmen der Effizienzsteigerung bestehender Anlagen sowie durch Konzepte der Kaskadennutzung unterstützt. Laut Koalitionsvertrag MV 2011 soll insbesondere Bioabfall durch seinen Einsatz in Biogasanlagen verstärkt energetisch genutzt und die dabei anfallenden Gärreste als hochwertige Düngemittel in der Landwirtschaft ver- 23

24 wertet werden. Küchenabfälle verfügen über ein hohes Biogaspotenzial und sind somit für eine Vergärung aus energetischer Sicht besonders geeignet. Die getrennte Bioabfallerfassung ist in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich ausgeprägt. Im Jahr 2013 wurden 59 kg/(ew*a) Bioabfälle erfasst, wobei der Anteil an Garten- und Parkabfällen zwei Drittel betrug. Der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2012 bei 115 kg/(ew*a) 2. Daher ist die getrennte Erfassung von Bioabfällen als Voraussetzung für eine hochwertige Abfallverwertung zu forcieren. Die öre sollten bis 2020 eine Bioabfallerfassung von insgesamt mindestens 70 kg/(ew*a) anstreben, wobei vor allem der über die Biotonne erfasste Anteil auf 30 kg/(ew*a) erhöht werden sollte. Die derzeitige Erfassung der Garten- und Parkabfälle ist mindestens beizubehalten, so dass für Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin ca. 40 kg/(ew*a) an Garten- und Parkabfällen erfasst werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verwertung von Gartenund Parkabfällen, unterliegt die Verbrennung dieser Abfälle weitgehenden Einschränkungen. Dies folgt auch aus der Pflanzenabfalllandesverordnung MV, die eine Verbrennung nur gestattet, sofern keine Verwertung durch Kompostierung o. ä. oder eine Nutzung der von den öre per Satzungen angebotenen Entsorgungssysteme möglich oder zumutbar ist. Eine Voraussetzung für die optimale Abfallverwertung bietet die Erfassung von Wertstoffen über Wertstoffhöfe. Dadurch wird eine hohe Sortenreinheit erreicht, die eine Grundlage für die hochwertige Verwertung bildet. Neben der Qualität der erfassten Wertstoffe spielen zum Erreichen hoher Sammelquoten folgende Parameter eine Rolle: die Dichte der Wertstoffhöfe, der Standort, der jeweilige Annahmekatalog für Abfälle sowie auf den Bedarf ausgerichtete Öffnungszeiten. Vorteile der Sammlung von Abfällen über Wertstoffhöfe sind weiterhin deren Abgabe zum Zeitpunkt ihres Anfalls (Garten- und Parkabfall, Sperrmüll, Farben und Lacke) sowie die sortenreine Annahme und Bereitstellung der Abfälle durch das erfahrene Personal auf dem Wertstoffhof. Das abgestimmte Zusammenspiel zwischen Abfallsammlung im Hol- und Bringsystem ist eine grundlegende Voraussetzung für eine hohe Erfassungsquote von Wertstoffen. Neben der Erfassung auf Wertstoffhöfen werden beispielsweise 2 Daten für 2013 werden durch das Statistische Bundesamt erst Mitte 2015 veröffentlicht. 24

25 Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte in vielen öre über die Straßensammlung (auf Bestellung) abgeholt. Diese Entsorgungsoption ist vor allem wegen der nicht in jedem Fall guten Erreichbarkeit des Wertstoffhofes und der eingeschränkten Transportmöglichkeiten für die Bürger von Vorteil. Mit dem derzeitigen Erfassungssystem wird beispielsweise die vom ElektroG vorgegebene Erfassungsquote von 4 kg/(ew*a) an Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushaltungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits erreicht. Die WEEE II- Richtlinie gibt darüber hinaus vor, dass ab % der in den drei Vorgängerjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten gesammelt werden [WEEE II 2012]. Eine Verbesserung der Recyclingquote kann beispielsweise durch die Optimierung der Erfassung auf Wertstoffhöfen (Angebotspalette, Öffnungszeiten) erreicht werden. Klärschlamm ist ein nährstoffreiches Düngemittel mit hohem Phosphatgehalt. Aufgrund seiner Eigenschaft als Schadstoffsenke in der Abwasserreinigung ist er oftmals mit einer Reihe von Schwermetallen, organischen Schad- und Wirkstoffen und ihren Metaboliten belastet. Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgedankens ist die Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe bei gleichzeitiger Eliminierung seiner Schadstofffracht anzustreben. Die Abwasserbehandlungsunternehmen als Abfallerzeuger sind angehalten, Maßnahmen zur Sicherung der Entsorgung außerhalb der landwirtschaftlichen Verwertung unter den Prämissen der Rückgewinnungsmöglichkeit des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors sowie zur Transportoptimierung zu entwickeln. Die Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ermöglicht die Förderung von Unternehmen der Abfallentsorgung im Hinblick auf Errichtungs-, Erweiterungs- und Investitionsvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen [MV ABL 2014]. 25

26 3.4 Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten Regionale Wertschöpfungsketten verringern durch kurze Transportentfernungen die mit der Abfallentsorgung entstehenden Emissionen, die Wirtschaftlichkeit wird tendenziell erhöht. Zudem können regionale Kreisläufe Arbeitsplätze schaffen und bewirken durch die Regionalität eine Erhöhung der Akzeptanz von Abfallentsorgungsanlagen bei der Bevölkerung. Um die Wertschöpfung durch Kreislaufwirtschaft in der Region zu erhöhen, sind alle an der Abfallwirtschaft Beteiligten aufgerufen, ihre Kooperationsbestrebungen zu erweitern. Dazu ist insbesondere die seit dem Jahr 2000 bestehende Entsorgungspartnerschaft zwischen der obersten Abfallbehörde des Landes, Verbänden der Entsorgungsbranche, den Industrieund Handelskammern, den Handwerkskammern, den Entsorgergemeinschaften, dem Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag zu nutzen. Für die langfristig sichere und optimale Nutzung moderner Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und zur Klärschlammentsorgung bietet die kooperative Zusammenarbeit der Klärschlammerzeuger ebenfalls eine geeignete Grundlage. Ein fairer Wettbewerb zwischen privaten Entsorgungsunternehmen und den Kommunen ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren regionaler Wertschöpfungsketten in der Kreislaufwirtschaft. Die Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle sind auch vor dem Hintergrund zukünftiger rechtlicher Veränderungen verstärkt zu entwickeln und zu nutzen, um die Deponierung dieser Abfälle auf das erforderliche Maß zu beschränken. Als ein wesentlicher Auftraggeber für Baumaßnahmen ist hier die öffentliche Hand besonders in der Pflicht, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu fördern. 3.5 Nutzung des Innovationspotenzials der Kreislaufwirtschaft Abfallwirtschaftliche Technologien beinhalten ein erhebliches Innovationspotenzial, das sich bspw. aus veränderten Produktzusammensetzungen ergibt. Neue Materialien und werthaltige Abfallbestandteile erfordern neuartige Erfassungs- und Verwertungsverfahren. Entsprechend des Koalitionsvertrages unterstützt die Landesregierung die Entwicklung von innovativen Recyclingtechnologien und deren Markteinführung im Rahmen von Pilotprojekten. Die an der Abfallwirtschaft beteiligten Unternehmen und im Land tätigen Forschungseinrichtungen sind aufgerufen, sich mit ihren Ideen an diesem Innovationsprozess zu beteiligen. Insbesondere folgende Themen bergen ein hohes Innovationspotenzial: Entwicklung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung, 26

27 Wärmenutzung und Erhöhung des elektrischen Wirkungsgrades der thermischen Abfallbehandlung, Separation von wirtschaftsstrategischen Rohstoffen oder Bauteilen z. B. aus Elektround Elektronikaltgeräten, Altfahrzeugen, Energieanlagen (Photovoltaik- und Windkraftanlagen) und aus betrieblichen Abfällen sowie die Entwicklung von Rückgewinnungs- und Recyclinganlagen für wirtschaftsstrategische Rohstoffe, Erhöhung des Wirkungsgrades der energetischen Nutzung von Grünabfällen, Erhöhung des Anteils der Vergärung bei der Verwertung von Bioabfällen. 27

28 4. Siedlungsabfälle 4.1 Stand der Abfallwirtschaft Strukturdaten Seit der Kreisgebietsreform 2011 gliedert sich MV in zwei kreisfreie Städte (Hansestadt Rostock und Landeshauptstadt Schwerin) und sechs Landkreise. Auf einer Fläche von km² leben rund 1,6 Mio. Einwohner, woraus sich eine Bevölkerungsdichte von ca. 69 Einwohnern je Quadratkilometer ergibt. Damit ist MV das am dünnsten besiedelte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund einer Siedlungsstruktur, die sich durch eine weiträumige Verteilung der Bevölkerung in der Fläche und das Fehlen überregional bedeutsamer Agglomerationsräume auszeichnet, ergibt sich für die Abfallwirtschaft ein vergleichsweise hoher Logistikaufwand zum Erreichen positiver Skaleneffekte. Tabelle 1 zeigt die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte mit den dazugehörigen Strukturdaten. Tabelle 1: Strukturdaten der kreisfreien Städte und Landkreise [Flächen: StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2014], [Bevölkerung: StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2014] Kreisfreie Städte und Landkreise Kürzel Fläche (km²) (Stand 12/2013) Bevölkerung insgesamt (Stand 12/2013) Kreisschlüssel Bevölkerungsdichte (EW/km²) Rostock HRO Schwerin SN Landkreis Rostock LRO Ludwigslust-Parchim LUP Mecklenburgische Seenplatte MSE Nordwestmecklenburg NWM Vorpommern-Greifswald VG Vorpommern-Rügen VR Mecklenburg-Vorpommern Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft Entsorgerstruktur Nach dem KrWG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre) die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zu verwerten oder zu beseitigen. Die Sammlung und der Transport der Abfälle sowie deren Entsorgung werden durch die öre bzw. durch deren beauftragte Dritte durchgeführt. Zudem besteht für die öre die Pflicht, Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, die der Abfallerzeuger/-besitzer selbst keiner Verwertung zuführen kann, zu entsorgen. 28

29 Als Besonderheit hat der Landkreis Nordwestmecklenburg in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgewählte Aufgaben des öre für das Gebiet der Hansestadt Wismar an die Hansestadt übertragen [NWM 2011]. Zweckverbände, in denen sich öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur gemeinsamen Sammlung und Entsorgung der Abfälle zusammengeschlossen haben, gibt es in MV nicht. Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern- Rügen haben Teile der Abfallentsorgung einer kommunalen Entsorgungsgesellschaft übertragen Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft nach der Kreisgebietsreform Durch die Kreisgebietsreform im Jahr 2011 wurden die Zuständigkeiten in den Landkreisen neu organisiert. Die öre beabsichtigen, soweit erforderlich bis 2017 die Vereinheitlichung der Abfallentsorgungs- und gebührensatzungen abgeschlossen zu haben. Tabelle 2 stellt den Stand der Vereinheitlichung bzw. den Zeitplan hierfür dar. Tabelle 2: Stand der Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft nach der Kreisgebietsreform Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Termin der Vereinheitlichung von Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Rostock Ludwigslust-Parchim Mecklenburgische Seenplatte Abfallentsorgungssatzung ab , Gebührensatzungen noch für Altlandkreise getrennt Nordwestmecklenburg - Hansestadt Wismar bis mindestens 2025 getrennt vom Landkreis - Landkreis ohne Hansestadt Wismar Vorpommern-Greifswald Vorpommern-Rügen bis mindestens 2025 getrennt von Hansestadt Wismar Wirtschaftliche Struktur der Entsorgungsunternehmen Nachfolgend wird der Anteil von kommunalen, privaten bzw. gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, welche mit Sammlung und Transport bzw. der Entsorgung der Abfälle beauftragt wurden, für 2013 dargestellt. 29

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