Leitlinienreport zur S2k-Leitlinie 055/004: Postexpositionelle Prophylaxe (PEP) nach HIV-Infektion aktueller Stand: 05/2013

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1 publiziert bei: AWMF-Register Nr. 055/004 Klasse: S2k Leitlinienreport Titel: Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition 1. Geltungsbereich und Zweck o Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas Aktualisierung der bestehenden PEP-Empfehlungen der DAIG/ÖAG aus dem Jahre 2008, Anpassung an den neuesten Wissensstand o Zielorientierung der Leitlinie Hilfestellung zur Indikationsstellung und Durchführung einer medikamentösen HIV- Postexpositions-prophylaxe nach beruflicher und nicht-beruflicher HIV-Exposition. o Patientenzielgruppe Medizinisches Personal, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Männer, Frauen mit beruflicher oder nicht-beruflicher akzidenteller Exposition gegenüber HIV durch Stichoder Schnittverletzung oder Schleimhautkontamination. o Versorgungsbereich Es werden alle Versorgungsbereiche der betriebsärztlichen, ambulanten und stationären Versorgung (Klinik, Praxis) der o.g. Patientenzielgruppe angesprochen. o Anwenderzielgruppe/Adressaten D-Ärzte, Arbeitsmediziner, Betriebsärzte, Notfallärzte, Chirurgen, Allgemeinmediziner, Internisten, Infektiologen, die von potentiell HIV-exponierten Personen nach beruflicher oder nicht-beruflicher (meist sexueller) Exposition aufgesucht und um Hilfe gebeten werden können 2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessensgruppen o Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Berufsgruppen Seite 1 von 14

2 In der Arbeitsgruppe des Leitlinienentwurfs waren klinische und niedergelassene HIV-Behandler (Dr. Arno Schneidewind; Prof. Dr. Norbert Brockmeyer (DSTIG); Dr. Martin Hartmann; PD Dr. Ulrich Seybold; Prof. Dr. Jürgen Rockstroh; PD Dr. Mark Oette; Prof. Dr. Andreas Plettenberg; Dr. Andreas Trein (DGI); Dr. Ivanka Krznaric; Prof. Dr. Hans-Jürgen Stellbrink; Dr. Ulrich Kastenbauer; Dr. Heiko Jessen; Dr. Franz Audebert; PD Dr. Johannes Bogner; Dr. Matthias Stoll; Prof. Dr. Georg Behrens; Dr. Heribert Knechten; Dr. Angela Hammond), Epidemiologen (Dr. Ulrich Marcus als Vertreter des Robert-Koch-Instituts (RKI)), Arbeitsmediziner (Jens Jarke, ÖGD, Hamburg), die Österreichische AIDS-Gesellschaft (ÖAIG, Dr. Armin Rieger), das Kompetenznetz HIV-AIDS, die Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG), die deutsche AIDS-Hilfe (DAH, Armin Schafberger) und das nationale Referenzzentrum für Retroviren (NRZ, Prof. Dr. Holger Rabenau) vertreten. o Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patienten Beteiligt wurden Angehörige von Patientenorganisationen. Sie waren an der Erstellung und Abstimmung beteiligt. 3. Methodologische Exaktheit Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenzbasierung) o Formulierung von Schlüsselfragen Welche Sofortmaßnahmen (Reinigung, Desinfektion) nach einer berufsbedingten oder sonstigen akzidentellen HIV-Exposition sind angesichts meist fehlender Evidenz - sinnvoll und machbar? Welche Konsequenzen bezüglich PEP-Empfehlungen sollen aus der Erkenntnis drastisch verminderter Infektiosität bei effektiver antiretroviraler Therapie eines Indexpatienten gezogen werden? Nach welchen Kriterien soll die Indikation für eine medikamentöse HIV-PEP bei unbekanntem HIV-Status der Indexperson beurteilt werden? Nach welchen Kriterien soll die Wahl der Medikamente für eine HIV-PEP erfolgen (vergleichende Wirksamkeitsdaten für PEP-Indikation nicht verfügbar)? Welche Medikamente sollen für eine HIV-PEP empfohlen werden? Welche Untersuchungen bei der Indexperson und der HIV-exponierten Person sollten zu welchen Zeitpunkten empfohlen werden? o Verwendung existierender Leitlinien zum Thema Es handelt sich hierbei um eine Aktualisierung der S2-Leitlinie mit der Nr Deutsch-Österreichische Empfehlungen zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition. Einbezogen wurden entsprechende Leitlinien aus den USA und Großbritannien. Seite 2 von 14

3 o Systematische Literaturrecherche Es erfolgte eine nicht-systematische - Literaturrecherche zu den Schlüsselfragen vor Beginn der Aktualisierung der Leitlinie. o Auswahl der Evidenz, Bewertung der Evidenz, Erstellung von Evidenztabellen Für wesentliche Schlüsselfragen zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur postexpositionellen Prophylaxe nach HIV-Exposition sind keine harten Evidenzdaten verfügbar und aus praktischen Gründen auch nicht erhebbar. Ziel war es daher, eine Konsensus-basierte Leitlinie zu erstellen. Deshalb wurde auf eine systematische Bewertung und Graduierung der Evidenz verzichtet. o Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensfindung Formale Konsensfindung: Verfahren und Durchführung Nach Bestimmung der Leitlinienarbeitsgruppe durch die Mitgliederversammlung der DAIG am wurden Unterarbeitsgruppen zu verschiedenen Unterthemen gebildet: Indikationsstellung bei beruflicher Exposition, Indikationsstellung bei nichtberuflicher Exposition, Auswahl der Medikamente für eine Standard-PEP. Die Vorschläge der Unterarbeitsgruppen wurden zusammengefügt und zur Kommentierung in der Leitlinienarbeitsgruppe zirkuliert. Kommentare und Anmerkungen aus der Arbeitsgruppe wurden durch den Leitlinienkoordinator eingearbeitet. Der innerhalb der Leitliniengruppe abgestimmte Diskussionsentwurf wurde am im internen Mitgliederbereich der DAIG-Homepage eingestellt, die DAIG-Mitglieder wurden per darüber informiert und aufgefordert, Ergänzungs- und Änderungsvorschläge einzureichen. Am erfolgte per die Einladung zu einer Konsensuskonferenz am in München. Die Einladung wurde verschickt an alle Mitglieder der Leitlinienarbeitsgruppe sowie an die DAGNÄ; die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie DGI; die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin DGIM; die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV; das Nationale Referenzzentrum für Retroviren; und die Österreichische AIDS-Gesellschaft ÖAG. Die Konsensuskonferenz wurde moderiert von Dr. Ulrich Marcus im Sinne eines nominalen Gruppenprozessess. Der Ablauf war wie folgt: o Präsentation der zu konsentierenden Aussagen / Empfehlungen o Registrierung der Stellungnahmen im Umlaufverfahren und Zusammenfassung von Kommentaren durch den Moderator o Ggf. nach Vorabstimmung Debattieren / Diskussion der Diskussionspunkte falls erforderlich o Endgültige Abstimmung über jede Empfehlung/Alternativen Seite 3 von 14

4 Zu Details des Verlaufs und zu den Ergebnissen der Konsensuskonferenz siehe Anhang. o Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen-relevanten Outcomes Eine Risiken-/Nutzenabwägung wird innerhalb der vorliegenden Leitlinie insbesondere bezüglich der Indikationsstellung für die Durchführung einer medikamentösen Postexpositionsprophylaxe und bezüglich der Auswahl der zu empfehlenden Standardmedikamente vorgenommen. Bei gesicherter HIV-Exposition wird eine PEP empfohlen, liegt das statistisch zu erwartenden Expositionsrisiko bei unbekanntem HIV-Status eines Indexpatienten in einem Bereich um oder größer als 1:100 soll eine Postexpositionsprophylaxe angeboten und nach Einzelfallanalyse durchgeführt werden, liegt das statistisch zu erwartende Expositionsrisiko bei 1:1000 oder niedriger ist eine Postexpositionsprophylaxe nicht indiziert. Die Standardmedikamente wurden primär unter dem Gesichtspunkt der Verträglichkeit und eines geringen Wechselwirkungspotentials ausgewählt, wobei es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Wirksamkeit im Rahmen einer PEP gegenüber Alternativmedikamenten vermindert ist.. o Formulierung der Empfehlungen und Vergabe von Evidenzgraden und/ oder Empfehlungsgraden Eine Verknüpfung der Empfehlungen mit der zugrundeliegenden Literatur ist durchgehend (insbesondere in Bezug auf die Schlüsselfragen) erfolgt. Evidenzgrade wurden aufgrund der angestrebten Klassifikation der Leitlinie als konsensbasiert/s2k nicht vergeben. Für die Indikationsstellung einer medikamentösen Postexpositionsprophyalxe wurden auf Grundlage einer Kalkulation des wahrscheinlichen HIV-Expositions- und Übertragungsrisikos drei Empfehlungsgrade gewählt: 1) PEP empfehlen; 2) PEP anbieten; 3) PEP nicht indiziert. 4. Externe Begutachtung und Verabschiedung o Pilottestung Eine Pilottestung wurde nicht durchgeführt. Die HIV-PEP ist jedoch bereits seit längerer Zeit in klinischer Anwendung, beruhend auf vorherigen Leitlinienversionen. o Externe Begutachtung Der Leitlinienentwurf wurde im Vorfeld der Konsensuskonferenz allen DAIG- Mitgliedern zugesandt. Diese wurden um eine Stellungnahme/Änderungsvorschläge Seite 4 von 14

5 gebeten. Eine Diskussion war auch über die Webseite der DAIG möglich. Eine zusätzliche Begutachtung ist nicht erfolgt. o Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen Die genannten herausgebenden Fachgesellschaften wurden in ausreichendem zeitlichem Abstand (7 Wochen) zur geplanten Konsensuskonferenz über den abzustimmenden Leitlinienentwurf informiert, konnten Änderungsvorschläge und notwendige Korrekturen einbringen. Die Ergebnisse der Konsensuskonferenz wurden in einem überarbeiteten Leitlinienentwurf zusammengefasst und zunächst innerhalb der Leitliniengruppe zur Kommentierung zirkuliert. Der in Details korrigierte Entwurf wurde dann erneut am im internen Bereich der DAIG-Webseite eingestellt. Am wurde der Leitlinienentwurf zusammen mit der Einladung zur DAIG-Mitgliederversammlung am in Innsbruck verschickt. Auf der Mitgliederversammlung der DAIG in Innsbruck am wurde der Leitlinienentwurf durch die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten akzeptiert und verabschiedet. Aufgrund der Mitwirkung der beauftragter Vertreter der weiteren Fachgesellschaften und Organisationen mit Einigung aller Fragen im Konsens wird von der Zustimmung der weiteren beteiligten FG ausgegangen. 5. Redaktionelle Unabhängigkeit o Finanzierung der Leitlinie Die Arbeit der Experten erfolgte ehrenamtlich. Lediglich die Konsensuskonferenz sowie einzelne Reisekosten hierzu wurden von der DAIG finanziert. Es erfolgte keine Finanzierung von Seiten der pharmazeutischen Industrie. o Darlegung von und Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten Die Formulare zu potenziellen Interessenskonflikten nach Vorgaben der AWMF wurden von den Autoren sowie allen aktiv am Konsensusprozess Teilnehmenden ausgefüllt. Vertreter der Pharmaindustrie sind nicht am Konsensusprozess beteiligt gewesen. Folgende Teilnehmer am Konsensusverfahren erklären, dass keine Verbindungen bzw. finanziellen oder sonstigen Interessenkonflikte mit möglicherweise an den Leitlinieninhalten interessierten Dritten vorliegen: Dr. M. Hartmann, Dr. H. Jessen, U. Kastenbauer, Dr. U. Marcus, Dr. M. Oette, Prof. Dr. J. Rockstroh, Dr. A. Schafberger. Folgende Teilnahmer am Konsensusverfahren erklären Berater-, Gutachter-, Vortragstätigkeit, Tätigkeit in einem wissenschaftlichen Beirat oder Teilnahme an Studien für Industrieunternehmen oder erhielten Zuwendungen für die Durchführung von Forschungsprojekten von Industrieunternehmen: Dr. F. Audebert, Prof.Dr. J. Bogner, Prof. Dr. G. Behrens, Prof. Dr. N.H- Brockmeyer, Dr. J. Jarke, Dr. H. Knechten, I. Krznaric, Prof. Dr. A. Plettenberg, Dr. A. Schneidewind,, Dr. U. Seybold, Seite 5 von 14

6 Prof. Dr. H.-J. Stellbrink, Prof.Dr. M. Stoll, Dr. A. Trein, Dr. A. Hammond (Einzelheiten siehe tabellarische Zusammenstellung in Anlage). Im Rahmen dieses Konsensusverfahrens wurden keine konkreten Kriterien berücksichtigt, nach denen potentielle Interessenkonflikte bewertet wurden. Allerdings waren in erheblichem Umfang nahezu ausschließlich öffentlich finanzierte Organisationen mit involviert (Deutsche AIDS-Hilfe (DAH), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Nationales Referenzzentrum für Retroviren, Universitätsklinikum Frankfurt, Robert Koch-Institut (RKI), Kompetenznetz HIV/AIDS), wodurch der Einfluss Einzelner eingeschränkt war. Auch sind durch die pharmazeutische Industrie gesponsorte Studien für die PEP-Leitlinien, die einen offlabel Gebrauch von HIV-Medikamenten empfehlen, nahezu ohne Bedeutung. Für zukünftige Aktualisierungen ist folgendes Vorgehen vorgesehen: im Vorgang zu einer Konsensus-Konferenz müssen alle Teilnehmer der Konsensus-Konferenz und alle Teilnehmer der Leitlinien-Arbeitsgruppe ihre möglichen Interessenskonflikte erklären (schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular, wie auch bisher schon praktiziert). Diese müssen bis zur Konsensuskonferenz vorliegen. Erster Tagesordnungspunkt einer Konsensuskonferenz ist der Beschluss der Konferenz über den Umgang mit den Interessenskonflikten. Die verschiedenen Interessenskonflikte (z.b. Beraterverträge, Durchführung von Studien, Zugehörigkeit zu einer medizinischen "Schule") werden den Teilnehmern der Konferenz allgemein und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilnehmern (in Tabellenform) dargestellt. Die Konferenz beschließt, ob sie bei bestimmten Formen der möglichen Befangenheit einen Ausschluss von bestimmten Abstimmungen will. Die Teilnehmer werden gebeten, sich im Zweifel generell oder in speziellen Fragen zu enthalten. Dieser Hinweis wird vor der Abstimmung jedes einzelnen Punkts wiederholt. 6. Verbreitung und Implementierung o Konzept zur Verbreitung und Implementierung Die Deutsch-Österreichische Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition wird auf die Webseiten u.a. der AWMF, der DAIG und des RKI ohne Nennung von Autoren gestellt. Zusätzlich wird sie in den entsprechenden Fachzeitschriften veröffentlicht. Auf verschiedenen Fachkongressen werden die Leitlinien durch Vorträge präsentiert. o Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinie Eine Kurzfassung der Leitlinie existiert. 7. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren o Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung und Status Seite 6 von 14

7 Die letzte inhaltliche Überarbeitung fand am statt. Die Leitlinie ist bis zum x gültig. o Aktualisierungsverfahren Eine Aktualisierung der Leitlinien unter Federführung der deutschen AIDS- Gesellschaft ist für das Jahr 2017/2018 geplant. Bei neuen, relevanten und anerkannten Erkenntnissen, die im Gegensatz zu Aussagen der Leitlinie stehen, sind umgehende Berichtigungen in den Fachzeitschriften und den Internetversionen der Leitlinie vorgesehen. Einmal pro Jahr werden die Mitglieder der Leitlinien-Arbeitsgruppe angeschrieben und um Vorschläge zu Änderungen gebeten. Die Bearbeitung erfolgt mit Fristsetzung. Vorschläge werden dem/der Leitlinienbeauftragten zugesandt. Jedem Mitglied der Deutschen und der Österreichischen AIDS-Gesellschaft steht es jederzeit frei, Vorschläge zur Aktualisierung der Leitlinien an den Leitlinienbeauftragten der DAIG zu richten. Die Vorschläge werden als Kommentare in einer Tabelle erfasst und später in der Arbeitsgruppe diskutiert, abgestimmt und ggfs. in eine überarbeitete Version der Leitlinien übernommen. Wenn es sich um inhaltliche Änderungsvorschläge handelt, werden die Vorschlagenden gebeten, sie mit der entsprechenden Evidenz zu begründen. Die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe erfordert die Abgabe einer Conflict of Interest -Erklärung gemäß AWMF-Muster. Alle zwei Jahre ist die Abgabe einer neuen Erklärung notwendig. Das Ergebnis der Konsensusrunde wird als konsentierte Version der Leitlinien mindestens vier Wochen vor einer Mitgliederversammlung an die einzelnen Mitglieder versandt. Diese erhalten die Möglichkeit zur Kommentierung vor oder während der Mitgliederversammlung. Anschließend stimmt die Mitgliederversammlung darüber ab, ob die Leitlinien als Leitlinien der DAIG veröffentlicht werden sollen. Wird dafür keine Mehrheit erlangt, so werden die Leitlinien zur erneuten Überarbeitung an die Arbeitsgruppe zurückgegeben. Diese entscheidet in einer zweiten Konsensusrunde über die Notwendigkeit einer erneuten Änderung des Leitlinienentwurfes. Verantwortlicher Koordinator der Aktualisierung als S2k-Leitlinie ist Dr. med. Ulrich Marcus. Der Leitlinienreport wurde erstellt von: Dr. Ulrich Marcus Robert Koch-Institut Abteilung Infektionsepidemiologie Postfach Berlin Seestraße 10 Seite 7 von 14

8 13353 Berlin Tel.: Fax: Mail: c/o Sekretariat der Deutschen AIDS-Gesellschaft Universitätsklinikum Bonn Medizinische Klinik und Poliklinik I Sigmund-Freud-Str Bonn Tel.: +49/228/ Fax: +49/228/ DAIG@ukb.uni-bonn.de Erstellungsdatum: 1998 Überarbeitung von: 05/2013 Seite 8 von 14

9 Anhang PEP-Leitlinientreffen am in München, Ergebnisprotokoll Anwesend: Audebert, Franz Bogner, Johannes Hartmann, Martin Kastenbauer, Ulrich Knechten, Heribert Marcus, Ulrich Oette, Mark Plettenberg, Andreas Rabenau, Holger Schafberger, Armin Seybold, Ulrich Stoll, Matthias Ab 16:15: Behrens, Georg Moderation: Dr. Ulrich Marcus Beginn 14:15 Tagesordnung: 1) Medikamentenempfehlungen; 2) Indikationsstellung beruflich/ sexuell; 3) Sofortmaßnahmen; 4) off label; 5) Follow-up; 6)Auslandseinsätze; 7) Straffung 1) Medikamentenempfehlungen Zunächst Diskussion, ob ein Standard oder zwei Standard-PEPs empfohlen werden sollen 1.Abstimmung: Ein Standard: 7 Doppelstandard: 5 2. Abstimmung: Eine Alternative herausgehoben: 11 Seite 9 von 14

10 Mehrere herausgehoben: 1 3. Abstimmung: Standard Truvada + Isentress: 7 Standard Truvada + Kaletra: 5 4. Abstimmung: Explizite Nennung von Abacavir und Nevirapin als nicht PEP-geeignet: Dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltung: 1 2) Indikationsstellung 5. Abstimmung: Einheitliche Graduierung für Indikationsstellung. Vorschlag: PEP empfehlen, PEP anbieten, PEP nicht indiziert Dafür: 12 Berufliche Indikation: Vorschlag zwei Spalten für Indexpersonen mit VL < 50 und VL >50 Expositionsereignis Massive Inokulation (>1 ml) von Blut oder anderer (Körper-) Flüssigkeit mit (potentiell) hoher Viruskonzentration (Blutende) Perkutane Stichverletzung mit Injektionsnadel oder anderer Hohlraumnadel Schnittverletzung mit kontaminiertem Skalpell, Messer o.ä. Oberflächliche Verletzung (z. B. mit chirurgischer Nadel) ohne Blutfluss Kontakt von Schleimhaut oder verletzter/geschädigter Haut mit Flüssigkeit mit potentiell hoher Viruskonzentration Perkutaner Kontakt mit anderen Körperflüssigkeiten als Blut (wie Urin oder Speichel) Kontakt von intakter Haut mit Blut (auch bei hoher Viruskonzentration) Haut- oder Schleimhautkontakt mit Körperflüssigkeiten wie Urin und Speichel VL bei Indexperson >50 Kopiel/ml oder unbekannt Empfehlen Empfehlen 12 Empfehlen Empfehlen 12 Anbieten Anbieten 11, Enth. 1 Nicht indiziert Nicht indiziert 12 VL bei Indexperson <50 Kopien/ml Empfehlen Pro 10, anbieten 2 Anbieten Pro 8, Enth. 4 Pro 10, empfehlen 2 Pro 10 Enth. 2 Nicht indiziert Nicht indiziert 10, anbieten 2 Nicht indiziert Nicht indiziert 12 Indikation bei sexueller Exposition Parenterale Exposition Expositionsereignis Kommentar PEP-Indikation Versehentliche Transfusion von HIV-haltigen Blutkonserven oder Erhalt von mit hoher Wahrscheinlichkeit HIVhaltigen Blutprodukten oder Experten hinsichtlich Dauer einer Prophylaxegabe hinzuziehen PEP empfehlen Empfehlen 12 Seite 10 von 14

11 Organen Nutzung eines HIVkontaminierten Injektionsbestecks durch mehrere Drogengebrauchende gemeinsam PEP empfehlen Empfehlen 12 Sexuelle Exposition Expositionsereignis Kommentar PEP-Indikation Ungeschützter insertiver oder rezeptiver vaginaler oder analer Geschlechts verkehr (z.b. infolge eines geplatzten Kondoms) mit einer bekannt HIV-infizierten Person Transmissionsrisiko in erster Linie vom Behandlungsstatus bzw. der Viruslast bei der behandelten Person abhängig PEP empfehlen -wenn Indexperson unbehandelt bzw. VL > 1000 Kopien/ml - wenn Behandlungsstatus nicht eruierbar, Empfehlen 12 PEP anbieten wenn VL der Indexperson Kopien/ml Anbieten 10 Nicht indiziert 2 Keine PEP-Indikation wenn Indexperson wirksam behandelt (VL< 50 Kopien/ml) keine Indikation 12 Ungeschützter Geschlechtsverkehr bei unbekanntem HIV-Status des Partners/der Partnerin Ungeschützter Analverkehr zwischen Männern Homosexuell Bei homosexuellem Analverkehr zwischen Männern liegt die statistische PEP anbieten Wenn ungeschützter Analverkehr wiederholt erfolgt (Anamnese!) sollte zusätzlich Seite 11 von 14

12 Ungeschützter heterosexueller Vaginal- oder Analverkehr mit aktiv intravenös Drogen konsumierendem Partner/in mit bisexuellem Partner mit Partner/in aus HIV- Hochprävalenzregion (v.a. Subsahara-Afrika) bei Vergewaltigung Ungeschützter heterosexueller Vaginal- oder Analverkehr (auch mit Sexarbeiterin) Wahrscheinlichkeit, dass beim Partner eine undiagnostizierte oder unbehandelte HIV- Infektion vorliegt, in Deutschland zwischen ca. 1% und 3% (altersabhängig). In Großstädten und Szenetypischen Settings ist mit erhöhten Wahrscheinlichkeiten zu rechnen Statistische Expositionswahrscheinlichkeit in einem Bereich ~ 1:100) Statistische Expositionswahrscheinlichkeit sehr gering <= 1:10.000) Bei heterosexuellem Geschlechtsverkehr liegt die statistische Wahrscheinlichkeit dass beim Partner/ bei der Partnerin eine undiagnostizierte oder unbehandelte HIV-Infektion vorliegt in Deutschland bei ca. 1: oder darunter. eine Präventionsberatung empfohlen werden Anbieten 10 Nicht indiziert 1 Enthaltung 1 PEP anbieten Anbieten 10 Enthaltung 1 Keine Einigkeit bezüglich PEP- Indikation Anbieten 5 Nicht indiziert 5 Keine PEP-Indikation Nicht indiziert 10 Enthaltung 1 Oralverkehr ungeschützter oraler Geschlechtsverkehr mit der Aufnahme von Sperma eines sicher oder wahrscheinlich HIVinfizierten Partners in den Übertragungswahrscheinlichkei t selbst im Falle einer realen Exposition sehr gering Keine PEP-Indikation Nicht indiziert 11 Seite 12 von 14

13 Mund Küssen Kontakt von HIV mit Haut Keine PEP-Indikation Nicht indiziert 11 3) Sofortmaßnahmen, berufliche Exposition Konsens: Empfehlung Blutfluss fördern durch Druck auf umliegendes Gewebe zu streichen, Reinigung mit Wasser und Seife alternativ zu antiseptische Spülung empfehlen 4) Off label Es wird keine Notwendigkeit für zusätzliches einheitliches schriftliches Aufklärungs- und Einwilligungsformular gesehen. Dafür: 10 dagegen: 1 5) Empfehlungen zu Follow-up-Untersuchungen Die Kontrolluntersuchungen nach 4 Wochen (PEP-Ende) werden gestrichen, die Kontrollen von Blutbild, Transaminasen, Kreatinin und Harnstoff auf die 6.Woche verschoben. Zusätzliche Fußnote: Bei HBsAG-positiver Indexperson ist Hep.B-Impfung indiziert, wenn exponierte Person Hep.B-geimpft, keine HBsAG-Kontrollen erforderlich Einstimmig, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen 6) Auslandseinsätze Kapitel soll gestrichen werden 7) Text der Leitlinien soll soweit wie möglich weiter gestrafft werden Seite 13 von 14

14 Erstellungsdatum: 12/2000 Überarbeitung von: 05/2013 Nächste Überprüfung geplant: 12/2017 Die "Leitlinien" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Die AWMF erfasst und publiziert die Leitlinien der Fachgesellschaften mit größtmöglicher Sorgfalt - dennoch kann die AWMF für die Richtigkeit des Inhalts keine Verantwortung übernehmen. Insbesondere bei Dosierungsangaben sind stets die Angaben der Hersteller zu beachten! Deutsche AIDS-Gesellschaft Autorisiert für elektronische Publikation: AWMF online Seite 14 von 14

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