Sehr geehrter Herr Dr. Scherer,
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- Regina Giese
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1 FDP Rheinland-Pfalz Am Linsenberg Mainz An den Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz Herrn Dr. Thomas Scherer Ludwigsstraße Mainz Wahlprüfsteine Mainz, 18. Januar 2016 Dr. Volker Wissing Vorsitzender FDP Rheinland-Pfalz Am Linsenberg Mainz rlp@fdp.de twitter.com/fdprlp facebook.com/fdprlp T: F: Sehr geehrter Herr Dr. Scherer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Januar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz. 1. Erreichbarkeit der Innenstädte Die Erreichbarkeit der Innenstädte hat für den Handel, insbesondere den stationären Handel, höchste Relevanz. a) Wie stehen Sie zu durchzuführenden Erhaltungsmaßnahmen, auch Neuplanung bezüglich Straßen und Brücken in Rheinland-Pfalz? Die Infrastruktur in Rheinland-Pfalz befindet sich in einem bedenklichen Zustand. Das gilt ganz besonders für die Straßen und Bauwerke in kommunaler Zuständigkeit. Die Missachtung des Konnexitätsprinzips durch die rot-grüne Landesregierung hat zu einem gigantischen Finanzierungsdefizit auf kommunaler Ebene geführt. So hat die Landesregierung die Städte und Gemeinden nicht nur mit den Kosten des Kita-Ausbaus sondern auch der Inklusion ganz erheblich belastet. Die Folge ist eine Vernachlässigung der kommunalen Bauwerke, wie sie in ganz Rheinland-Pfalz zu beobachten ist. Wir wollen dem Konnexitätsprinzip in Rheinland-Pfalz wieder Geltung verschaffen und die Kommunen finanziell so ausstatten, dass diese in der Lage sind, den Erhalt und Ausbau der kommunalen Infrastruktur zu gewährleisten. b) In welcher Höhe gehen Sie davon aus, dass Aufwendungen in der nächsten Legislaturperiode hierfür notwendig sind? Rheinland-Pfalz gibt jedes Jahr rund 20 Millionen Euro weniger für die Infrastruktur aus, als für deren Erhalt notwendig wäre. Dieses Defizit müssen wir beheben. Eine fundierte Abschätzung des Finanzbedarfes für die Sanierung der Infrastruktur einschließlich der kommunalen Brücken und Straßen ist aktuell kaum möglich. Es steht aber außer Frage, dass der kritische Zustand der Infrastruktur eine der größten Zukunftsaufgaben ist. c) Immer wieder tauchen neue Ideen auf, so beispielsweise flächendeckendes Tempo 30 in Innenstädten. Wie stehen Sie dazu?
2 Eine auf das Tempo verkürzte Diskussion ist wenig sinnvoll. Es gibt schon heute zahllose Möglichkeiten den Straßenverkehr sicherer zu gestalten und in besonderen Gefahrenbereichen, wie zum Beispiel vor Schulen, Tempobeschränkungen vorzunehmen. Eine generelle Beschränkung der Geschwindigkeit in Ortschaften auf Tempo 30 führt gerade im ländlichen Raum zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität und damit zu einem Verlust an Lebensqualität. Mehr Investitionen in bessere Straßen sind in vielen Fällen ein weit höherer Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, als eine weitere Reduzierung der Regelgeschwindigkeit. 2. Mindestlohngesetz (MiloG) Durch Einführung des Mindestlohngesetzes wurde, insbesondere durch die Auszeichnungspflichten, ein Bürokratieaufwand für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen, der relativ hoch ist. a) Sehen Sie eine Möglichkeit die Aufzeichnungspflichten, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben -zu lockern? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Die im Rahmen des Mindestlohngesetzes beschlossenen Aufzeichnungspflichten sind ein Misstrauensantrag der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen. Dieses Misstrauen hat zu einer enormen Bürokratielast und zur Errichtung eines unverhältnismäßigen Kontrollapparates geführt. Statt sich von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit leiten zu lassen, wurde hier eindeutig über das Ziel hinausgeschossen. b) Gehen Sie davon aus, dass die Mindestlohnkommission zum mit Wirkung zum eine Erhöhung des Mindestlohnes beschließen wird? Das ist leider nicht auszuschließen, auch wenn das für viele Betroffene den Einstieg in den Arbeitsmarkt zusätzlich erschwert. Schließlich führt der Mindestlohn automatisch dazu, dass alle Stellen, die nur bei einem niedrigeren Lohn wirtschaftlich sind, wegfallen. Das heißt, das Angebot an Stellen wird kleiner, was die Situation für Arbeitslose eher verschlechtert als verbessert. Staatliche festgesetzte Löhne sind mit der Marktwirtschaft grundsätzlich nicht vereinbar. c) Wäre es sinnvoll, aufgrund der in Europa bestehenden Asylsuchendendiskussion eine entsprechende Anpassung zum auszusetzen? Der Mindestlohn ist eine Einstiegshürde in den Arbeitsmarkt und erschwert damit ganz besonders die Arbeitssuche von Flüchtlingen, insbesondere der geringer Qualifizierten. Das ist umso bedenklicher, da ein Arbeitsplatz ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Integration in die deutsche Gesellschaft ist. Der Mindestlohn
3 kann als Integrationsbremse wirken. Eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge könnte deren Integration erleichtern und sollte daher geprüft werden. 3. Im Rahmen der nunmehr auf Deutschland zukommenden Herausforderungen durch die Vielzahl von Asylsuchenden gibt es für den Handel weitere Fragen: a) Ist eine zusätzliche Steuer (Sondersteuer, ähnlich dem Soli) geplant? Wie stehen Sie zu einer solchen Möglichkeit? Die FDP Rheinland-Pfalz lehnt höhere Steuern ab. Deutschland verfügt über Rekordsteuereinnahmen, der Bundeshaushalt weist Milliardenüberschüsse auf, wer in einer solchen Situation Sondersteuern fordert, bestätigt das Bild eines unersättlichen Staates. b) Wie sieht es in der gleichen Konstellation mit der Erhöhung bereits bestehender Steuern, insbesondere der Mehrwerteuer aus um eventuelle eine Gegenfinanzierung der auftretenden Lasten zu erreichen? CDU/CSU und SPD haben zu Beginn ihrer Regierung Mehrausgaben in Milliardenhöhe beschlossen, was deutlich zeigt, dass die Bundesregierung kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Eventuelle Finanzierungsprobleme sollten deshalb auf der Ausgabenseite gelöst werden. 4. Ladenöffnung an Sonntagen In Rheinland-Pfalz besteht aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes die Möglichkeit an maximal 4 Sonntagen im Jahr ein Einkaufen zu ermöglichen. a) Einzelne Städte und Gemeinden haben jedoch Bestrebungen mehr als 4 Sonntage im Jahr öffnen zu wollen. Wie stehen Sie zu einer Ausweitung der Sonntagsöffnung? Niemand ist gezwungen, sonntags einkaufen zu gehen oder seinen Laden zu öffnen. Die FDP Rheinland-Pfalz unterstützt daher einer Ausweitung der Sonntagsöffnung. Insbesondere kleinen und mittleren Läden sollte die Entscheidung, ob sie sonntags öffnen wollen, überlassen werden. b) Im Rahmen der Sonntagsöffnung ist auch die Frage aufzuwerfen, wie Sie zur "LexZweibrücken" stehen. Dort wurde aufgrund einer Rechtsverordnung der Landesregierung dem Betreiber des Outlet eine Sondersituation, mit zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen zugebilligt. Dies ursprünglich im Zusammenhang mit
4 dem Flugbetrieb am Zweibrücker Flughafen zur Deckung des Reisebedarfs. Ein Flugbetrieb mit Reisebedarf findet nicht mehr statt. Was spricht aus Ihrer Sicht gegen eine Rücknahme der Rechtsverordnung und somit für eine Rückgängigmachung der Wettbewerbsverzerrung? Der Verlust des Flughafens Zweibrücken aufgrund des mangelhaften Verhandlungsgeschicks der rot-grünen Landesregierung war ein schwerer Schlag für die Region. Die Folgen dieses Desasters sind noch lange nicht überwunden. Deshalb muss in der derzeitigen Situation alles vermieden werden, was den Standort weiter schwächen und zu dem Verlust weiterer Arbeitsplätze führen könnte. Generell steht die FDP für einen fairen Wettbewerb. Gesetze, die einzelne Marktteilnehmer bevorzugen oder benachteiligen, verzerren den Markt und gefährden die Existenz von Arbeitsplätzen. Die FDP ist für Wettbewerb, aber es müssen gleiche Regeln für alle gelten. 5. Die bisherige Landesregierung hat zugesichert, dass es mit ihr nicht mehr als zwei FOC's (Factory-Outlet-Center) in Rheinland-Pfalz geben wird. Wie stehen Sie dazu? Factory-Outlet-Center können die regionale Wirtschaft stärken, indem sie mehr Menschen in eine Region locken. Dazu müssen sie aber über eine hohe Attraktivität verfügen. Der Einzelhandel ist ein Stützpfeiler von Wirtschaft und Gesellschaft im ländlichen Raum. Er schafft Lebensqualität, Arbeits- und Ausbildungsplätze und garantiert die Versorgung in vielen Regionen. Gerade im ländlichen Raum ist der Einzelhandel oftmals der Garant für lebensfähige Gemeinden. 6. Im Gewerbepark Sponsheim/Grolsheim am Autobahnknotenpunkt vor Bad Kreuznach soll eine großflächige Ansiedlung eines Möbelmarktes ( m2 geplant) erfolgen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu großflächigen Ansiedlungen außerhalb von Innenstädten? Großflächige Ansiedlungen außerhalb der Innenstädte müssen in jedem Fall geprüft werden und sollten nur in Abstimmung mit der örtlichen Wirtschaft erfolgen. Auf keinen Fall dürfen diese Ansiedlungen dazu führen, dass die Kaufkraft aus den Innenstädten abgesaugt wird. Läden tragen nicht nur zu einem vielfältigen Stadtbild und einer hohen Lebensqualität bei, sie sichern auch die ortsnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit wichtigen Gütern, was nicht zuletzt auch im Hinblick auf den demographischen Wandel von großer Bedeutung ist.
5 7. Datenschutz im Einzelhandel. Die Vielzahl an Vorschriften, nicht nur im Datenschutz, aber insbesondere dort, wird für KMU immer unübersichtlicher. Insbesondere auch die Auflagen, die an sie gestellt werden. Sehen Sie die Chancen für einen Bürokratieabbau im Bereich des Datenschutzes für KMU, insbesondere betreffend Arbeitnehmerdatenschutz und Schutz von Kundendaten? Wenn ja, wie könnte dies aussehen? Selbstverständlich müssen auch die Vorschriften im Datenschutz den Realitäten des Einzelhandels Rechnung tragen und auch für kleine und mittlere Unternehmen handhabbar sein. Sie sollten deshalb in enger Abstimmung mit allen Betroffenen beständig fortentwickelt und auf Vereinfachungsmöglichkeiten hin überprüft werden. Mehr Bürokratie führt nicht automatisch zu mehr Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
2. Berufsbeamtentum Wie steht Ihre Partei zum Berufsbeamtentum für Lehrkräfte?
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