DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER. Beschluss des Rates der Stadt Neuss

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1 STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER GREMIUM Beschluss des Rates der Stadt Neuss DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Sozialamt Herr Erster Beigeordneter Söhngen ART DER BERATUNG Öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten (HA doc) BERATUNGSFOLGE (DATUM, AUSSCHUSS) NEUE BE ABSTIMMUNGSERGEBNIS WIE VORSCHLAG Hauptausschuss 14 NEIN NEIN Rat einstimmig Vertagung Rat 23 JA1 Enthaltung NEIN FINANZIELLE AUFWENDUNGEN / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) KEINE GESAMTAUFWEN- DUNGEN / -AUSZAHLUNGEN VERANSCHLAGT DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE VERANSCHLAGT DIFFERENZ BESCHLUSSEMPFEHLUNG SACHVERHALTSDARSTELLUNG Bereits im Jahre 2001 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf gemeinsamen Antrag aller im Landtag vertretenen Parteien einstimmig die Integrationsoffensive Nordrhein-Westfalen verabschiedet. In ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 haben CDU/CSU und SPD auf Bundesebene einen Prüfauftrag bezüglich der Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind, vereinbart. Auch der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht unabhängig von der Nationalität das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen. Im Herbst 2007 haben die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Ausländerbeiräte (LAGA NRW), der DGB und die Freien Wohlfahrtsverbände die landesweite Kampagne Hier wo ich lebe, will ich wählen! gestartet. Zur Sitzung des Integrationsrates der Stadt Neuss am hatte der Vorsitzende, Herr Orhan, daher einen Antrag betr.: Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten gestellt. Dieser wurde in der Sitzung diskutiert. In Form einer Resolution hat der Integrationsrat dem Antrag einstimmig zugestimmt. In der Sitzung wurde auch eine Verweisung in den Hauptausschuss angeregt, bevor das Thema im Rat der Stadt Neuss abschließend diskutiert werden soll.

2 Beratungsunterlage Seite 2 Für das angestrebte Kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten ist eine Änderung von Artikel 28 Grundgesetz erforderlich, der das kommunale Wahlrecht bislang deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern vorbehält: In Deutschland lebende Französinnen und Franzosen, Spanierinnen und Spanier und Polinnen und Polen dürfen bereits an Wahlen zu Stadt- und Gemeinderäten teilnehmen. Wer aber einen türkischen, vietnamesischen oder amerikanischen Pass hat, hat in der Kommunalpolitik bisher kein Stimmrecht. Die Änderung soll den hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern das aktive und passive kommunale Wahlrecht ermöglichen, wie es in mehreren europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist: Wer rechtmäßig dauerhaft in Deutschland lebt, soll demokratisch mitbestimmen. Die Einräumung des Kommunalwahlrechts kann auch die gesamtgesellschaftliche Integration der hier wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger fördern: Integration bedeutet Teilhabe und diese findet ganz konkret auf lokaler Ebene statt. Wenngleich eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, kann auch der Rat der Stadt Neuss, wie es zahlreiche Stadt- und Gemeinderäte in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten ebenfalls getan haben, im Sinne einer Resolution die Einräumung des Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten unterstützen. Hauptausschuss Diskussion Herr Sahnen lehnt namens der CDU-Fraktion den Appell an die Landesregierung zur Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Das Grundgesetz sehe diese Möglichkeit nicht vor. Eine Grundgesetzänderung bedürfe bestimmter Voraussetzungen. Man stelle den Integrationsprozess an die erste Stelle, dem am Ende evtl. die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit mit entsprechendem Wahlrecht folgen könnte. Grundsätzlich sollte sich die Stadt Neuss auf ihre kommunalen Dinge beschränken und nicht das Land, den Bund oder Europa versuchen, zu belehren bzw. Empfehlungen zu geben. Herr Klinkicht vertritt die Auffassung, dass die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für Migranten/Migrantinnen, die über einen längeren Zeitraum in Deutschland lebten, der Unterstützung bedürfe, um eine Möglichkeit zur Beteiligung am aktiven politischen Geschehen zu erhalten. Menschen, die sich um ihr Umfeld kümmerten und interessierten, seien nach seinen Erfahrungen integrationsbereiter als andere. Mit dem vorliegenden Appell könnte eine entsprechende Änderung herbeigeführt werden. Herr Breuer hält die ablehnende Begründung der CDU-Fraktion für nicht geeignet, ernsthaft und glaubhaft lediglich die Vorlage formaler Gründe darzulegen. Damit nehme sie die bewusste Ausgrenzung eines Teils der Neusser Bürgerschaft in Kauf. CDU-Fraktionen in anderen Städten wie z.b. Bonn, Ratingen und Solingen verträten diesbezüglich eine andere Auffassung. Die Koalitionsvereinbarung CDU-SPD im Bund enthalte zu dieser Thematik einen positiven Prüfauftrag. Herr Dr. Köppen verdeutlicht, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sehe das Wahlrecht nicht als ein Mittel der Integration, sondern als Ausfluss des Staatsbürgerschaftsrechtes. Das Wahlrecht stelle das wichtigste Mitbestimmungsrecht eines Staatsbürgers dar. Ausländische Mitbürger könnten unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

3 Beratungsunterlage Seite 3 Der in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD des Bundes enthaltene diesbezügliche Prüfauftrag sei aus gutem Grund bisher nicht in Angriff genommen worden, u.a. wegen der schwer zu erzielenden Grundgesetzänderung. Herr Dr. Köppen spricht sich gegen die Aushöhlung der Staatsbürgerrechte aus. Frau Lakner versteht die Beschlussempfehlung des Integrationsrates für einen Appell an die Landesregierung als Zeichen zur Bereitschaft der Stadt Neuss zur Unterstützung der Integrationsbemühungen auf kommunaler Ebene. Herr Sperling befürwortet namens der Unabhängigen/DIE LINKE. die Verabschiedung der Resolution zur Untermauerung der entsprechenden Forderungen bezüglich einer besseren Integration und bezeichnet die Argumentationen von CDU und FDP als undemokratisch. Herr Dr. Köppen hält den Ansatz der Einführung des kommunalen Wahlrechtes für ausländische Mitbürger/innen als Mittel der Integration für falsch. Herr Breuer erinnert daran, dass bereits alle in der EU lebenden ausländischen Mitbürger das kommunale Wahlrecht besäßen. Das verdeutliche die Ungerechtigkeit und den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegenüber den anderen ausländischen Mitbürgern. Das kommunale Wahlrecht könnte Bestandteil einer besseren Integration werden. Beschluss Die nachstehende Beschlussempfehlung wird abgelehnt: Hauptausschuss Diskussion Herr Sahnen lehnt namens der CDU-Fraktion den Appell an die Landesregierung zur Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Das Grundgesetz sehe diese Möglichkeit nicht vor. Eine Grundgesetzänderung bedürfe bestimmter Voraussetzungen. Man stelle den Integrationsprozess an die erste Stelle, dem am Ende evtl. die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit mit entsprechendem Wahlrecht folgen könnte. Grundsätzlich sollte sich die Stadt Neuss auf ihre kommunalen Dinge beschränken und nicht das Land, den Bund oder Europa versuchen, zu belehren bzw. Empfehlungen zu geben. Herr Klinkicht vertritt die Auffassung, dass die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für Migranten/Migrantinnen, die über einen längeren Zeitraum in Deutschland lebten, der Unterstützung bedürfe, um eine Möglichkeit zur Beteiligung am aktiven politischen Geschehen zu erhalten. Menschen, die sich um ihr Umfeld kümmerten und interessierten, seien nach seinen Erfahrungen integrationsbereiter als andere. Mit dem vorliegenden Appell könnte eine entsprechende Änderung herbeigeführt werden. Herr Breuer hält die ablehnende Begründung der CDU-Fraktion für nicht geeignet, ernsthaft und glaubhaft lediglich die Vorlage formaler Gründe darzulegen. Damit nehme sie die bewusste Aus-

4 Beratungsunterlage Seite 4 grenzung eines Teils der Neusser Bürgerschaft in Kauf. CDU-Fraktionen in anderen Städten wie z.b. Bonn, Ratingen und Solingen verträten diesbezüglich eine andere Auffassung. Die Koalitionsvereinbarung CDU-SPD im Bund enthalte zu dieser Thematik einen positiven Prüfauftrag. Herr Dr. Köppen verdeutlicht, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sehe das Wahlrecht nicht als ein Mittel der Integration, sondern als Ausfluss des Staatsbürgerschaftsrechtes. Das Wahlrecht stelle das wichtigste Mitbestimmungsrecht eines Staatsbürgers dar. Ausländische Mitbürger könnten unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Der in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD des Bundes enthaltene diesbezügliche Prüfauftrag sei aus gutem Grund bisher nicht in Angriff genommen worden, u.a. wegen der schwer zu erzielenden Grundgesetzänderung. Herr Dr. Köppen spricht sich gegen die Aushöhlung der Staatsbürgerrechte aus. Frau Lakner versteht die Beschlussempfehlung des Integrationsrates für einen Appell an die Landesregierung als Zeichen zur Bereitschaft der Stadt Neuss zur Unterstützung der Integrationsbemühungen auf kommunaler Ebene. Herr Sperling befürwortet namens der Unabhängigen/DIE LINKE. die Verabschiedung der Resolution zur Untermauerung der entsprechenden Forderungen bezüglich einer besseren Integration und bezeichnet die Argumentationen von CDU und FDP als undemokratisch. Herr Dr. Köppen hält den Ansatz der Einführung des kommunalen Wahlrechtes für ausländische Mitbürger/innen als Mittel der Integration für falsch. Herr Breuer erinnert daran, dass bereits alle in der EU lebenden ausländischen Mitbürger das kommunale Wahlrecht besäßen. Das verdeutliche die Ungerechtigkeit und den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegenüber den anderen ausländischen Mitbürgern. Das kommunale Wahlrecht könnte Bestandteil einer besseren Integration werden. Beschluss Die nachstehende Beschlussempfehlung wird abgelehnt: Rat Diskussion Herr Napp begrüßt den Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Orhan. Herr Sahnen nimmt für die CDU-Fraktion Stellung zum Kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten: Die Initiative der SPD, für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (z.b. der Türkei) kommunales Wahlrecht zu schaffen, lehnt die CDU-Stadtratsfraktion mit folgenden Argumenten ab: 1. Verfassungsrechtliche Gründe In unserer Verfassung steht, dass das Wahlrecht nur der deutschen Bevölkerung und zusätzlich bei den Kommunalwahlen ausländischen Mitbewohnern aus EU-Staaten zusteht. 2. Am Anfang steht für die CDU die Integration, d.h. die deutsche Sprache und die deutsche Staatsangehörigkeit und dann erst das Wahlrecht. Ansonsten besteht die große Gefahr, dass immer mehr Parallelgesellschaften entstehen und dies wäre für das Zusammenleben der Menschen in einer Stadt sehr schlecht. An dieser Stelle verweise ich auf eine Schilderung über die

5 Beratungsunterlage Seite 5 Verhältnisse in bestimmten Stadtteilen in Duisburg in der Welt am Sonntag vom vergangenen Wochenende. Der umgekehrte Weg der SPD, über ein zugestandenes Wahlrecht Integration zu erreichen, ist aus Sicht der CDU falsch. Das Thema Integration hat eine große kommunalpolitische Bedeutung. Im Rahmen der Haushaltsrede gehe ich darauf näher ein. Herr Stolz verdeutlicht, dass es sich nicht um eine Initiative der SPD handele, sondern um eine einstimmig beschlossene Initiative des Integrationsrates und erinnert an die Diskussion im Hauptausschuss. Im ganzen Land werde unabhängig von der politischen Farbenlehre für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten geworben. Er vermutet wahltaktische Überlegungen. Die Aussage, erfolgreiche Integration bedeute Identifikation, Teilhabe und Verantwortung, sei von den Bundestagsfraktionen der CDU, SPD und FDP sowie den geschäftsführenden Vorständen Ende Januar 2008 verabschiedet worden. Im Übrigen enthalte die Koalitionsvereinbarung CDU-SPD im Bund einen positiven Prüfauftrag zu dieser Thematik. Herr Klinkicht kann die Argumentation der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Die befürchtete Ausnutzung werde nicht eintreten, weil Migrantinnen und Migranten erst nach einem 5jährigen Aufenthalt das kommunale Wahlrecht erhielten. Nur am Gemeinwesen Interessierte gingen zur Wahl. Dies beinhalte die Hoffnung nach einem Interesse an der direkten Umwelt, am Gemeinwesens und an der direkten Nachbarschaft. Teilhabe am System und am Leben in der Stadt bedeute beste Integration und sei wichtigste Voraussetzung für ein Zusammenleben. Deshalb sei das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Mitglieder mit mind. 5 Jahren Aufenthalt in einer Stadt zwingend notwendig. Dadurch wirke man Vororten bzw. Ansätzen von Vororten wie Bronx, Brooklyn etc. entgegen. Herr Klinkicht bezeichnet es als unverständlich, dass sich die CDU-Fraktion in Fachausschüssen wie Bezirksausschüssen und Integrationsrat anders positioniere als im Rat. Herr Dr. Köppen verweist auf die Diskussion im Hauptausschuss. Die neuerliche Erörterung gehe von der falschen Voraussetzung des kommunalen Wahlrechtes als Mittel der Integration aus. Die Integration erfolge über das Erlangen der Staatsbürgerschaft. Das Wahlrecht werde aus gutem Grund untrennbar mit der Staatsangehörigkeit verbunden. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sehe das Wahlrecht als Ausfluss des Staatsbürgerschaftsrechtes. Eine Aufteilung z.b. in Bundes-, Landtags- und Kommunalwahl sei nicht vertretbar. Eine Ausnahme sehe das Grundgesetz lediglich bei Wahlen in Landkreisen und Gemeinden für EU-Bürger vor. Herr Breuer ergänzt, dass der Appell im Wortlaut im letzten Jahr von der Landesarbeitsgemeinschaft der Migrantenvertreter, vom DGB NW, DRK, von der Diakonie, dem Landesverband jüdischer Gemeinden, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas und den Paritätischen Wohlfahrtsverbänden etc. unterstützt worden sei. Verfassungsrechtliche Gründe sprächen nicht dagegen. Für EU-Bürger sei ein kommunales Wahlrecht eingeführt worden. Herr Breuer bittet, dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Orhan, die Möglichkeit zur Stellungnahme aus Sicht des Integrationsrates zu geben. Herr Sperling sieht ebenfalls unlösbare Widersprüche in der Argumentation von CDU und FDP- Fraktion. Nach der Argumentation von Herrn Dr. Köppen, Integration durch Staatsbürgerschaft, wären Millionen von EU-Ausländer nicht integriert. Demokratie erfordere Gleichbehandlung. Z.Zt. besitze man wie im 19. Jahrhundert ein Drei-Klassen-Wahlrecht (Deutsche, EU-Ausländer und übrige Ausländer). Herr Rohmer sieht Differenzierungsmöglichkeiten und Gründe, bezüglich des kommunalen Wahlrechtes anders zu verfahren als im Land bzw. Bund. Im Rahmen der konkreten Mitgestaltung stehe nicht die Staatsbürgerschaft im Vordergrund, sondern der langjährige Aufenthalt und die sich daraus ergebende Notwendigkeit und Berechtigung, die örtlichen Verhältnisse mit zu gestalten. Im Übrigen sollte das Anliegen eines fünf Jahre oder länger in Neuss lebenden Türken allen näher stehen als das Anliegen eines Rumänen oder Ungarn, der seit drei Monaten der EU angehöre und deshalb das Wahlrecht ausüben könne.

6 Beratungsunterlage Seite 6 Der Bürgermeister habe im Rahmen der Delegationsreise von Rat und Verwaltung in die türkischen Städte Nevsehir und Bolu auf den jeweiligen Pressekonferenzen sehr dezidierte Worte für den EU- Beitritt der Türkei gefunden, die große Aufmerksamkeit und Zustimmung erfahren hätten. Es wäre eine gute und konsequente Geste des Bürgermeisters, der heutigen Beschlussempfehlung zuzustimmen. Herr Dr. Rohde merkt an, dass die SPD sich für die Aufnahme der Türkei in die EU ausspreche, jedoch vorab einen Erörterungsprozess zur Bereitschaft der Türkei fordere, den Normen der EU zu genügen. Mit der heutigen Vorlage entwerte die SPD ihre eigene Position im EU- Erweiterungsprozess. Durch die Gewährung eines kommunalen Wahlrechtes für Migrantinnen und Migranten fände eine Entwertung der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft statt. Herr Orhan bedankt sich für die Möglichkeit, eine Stellungnahme abgeben zu können. Gleichbehandlung gehe vom Grundgesetz aus. Wie wolle man einen jungen Türken, der sich seit mehreren Jahren hier aufhalte, von der demokratischen Gleichberechtigung überzeugen, wenn ein EU-Bürger bereits nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland an Kommunalwahlen teilnehmen dürfe? Eine solche Ungleichbehandlung könne sich eine demokratische Gesellschaft mittelfristig nicht leisten. Die Migranten hätten zuletzt im Jahr 2000 mit der Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft ihre Hoffnung auf eine bessere politische Beteiligung verloren. Die Hürden zur Einbürgerung, wie Arbeitslosigkeit, Deutschtest etc. seien schwer zu überwinden. Seit Inkrafttreten des geltenden Staatsangehörigkeitsrechtes habe sich die Zahl der Einbürgerungen fast halbiert. Die in Neuss lebenden Ausländer besäßen zwar keine deutsche Staatsbürgerschaft, fühlten sich jedoch genauso als Neusser wie alle anderen. Der Europarat fordere seit Jahren für alle Ausländer mit legalem Aufenthaltsrecht unabhängig von der Nationalität das kommunale Wahlrecht. In NRW hätten sich bereits 20 Städte mittels Ratsbeschluss für die Resolution ausgesprochen. Herr Orhan hofft, dass sich auch die Stadt Neuss anschließen werde. Deutschland bezeichne sich heute als eine Einwanderungsgesellschaft und müsse die Menschen aufnehmen, auch wenn sie nur ein Bruchteil der Bürger ausmachten. Die deutsche Bundesregierung habe mit ihrem Prüfauftrag zur Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Migranten ein Signal gesetzt. Wenn man die Integration der in Deutschland lebenden Migranten ernsthaft unterstützen wolle, müsse man sich zuerst für die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Integrationsprozesses einsetzen. Bis heute gebe es keine bessere Gesellschaftsordnung als die Demokratie. Sie weiter auszubauen, sollte das Anliegen überzeugter Demokaten sein. Herr Orhan zitiert den ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: Es ist falsch, dass wir ein kommunales Wahlrecht haben, das die Mehrheit der bei uns lebenden Ausländer ausschließt, nämlich die türkischen Mitbürger, die nicht mit wählen dürfen, solange die Türkei nicht zur EU gehört. Ich glaube, dass man Wege finden müsste, auf der kommunalen Ebene allen dauerhaft hier lebenden Ausländern das Wahlrecht zu geben. Der Integrationsrat habe mit Zustimmung der CDU einstimmig den vorliegenden Beschluss gefasst. Integration sei Aufgabe der Kommunen. Deshalb sollte man die Initiative ergreifen nach dem Motto Wo ich lebe, will ich auch wählen. Herr Orhan bittet um Unterstützung des Appells. Frau Broll merkt an, dass man nicht ausschließlich über das Wahlrecht für Türken, sondern über das Wahlrecht für Migranten rede. Beschluss Die nachstehende Beschlussempfehlung wird abgelehnt:

7 Beratungsunterlage Seite 7

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