Wie bleibt die Rente sicher? Beschluss des Landesausschusses am 29. Oktober 2016 in Frankfurt am Main

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1 Wie bleibt die Rente sicher? Beschluss des Landesausschusses am 29. Oktober 2016 in Frankfurt am Main Zukunft der Rente Sichere Altersversorgung für die Generationen von morgen 1. Einleitung Der 96. Landestag der Jungen Union Hessen im Mai 2016 hat beschlossen, sich im Rahmen eines Landesausschusses umfassend mit dem Thema Altersversorgung zu befassen. Die deutsche Altersvorsorge, deren grundsätzliches Konzept aus dem 19. Jahrhundert stammt, wird in den nächsten Jahren auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Immer weniger werden in Zukunft für die Versorgung immer mehr Menschen aufkommen müssen, die Rentenkassen kommen in diesem System langsam aber sicher an ihre Grenzen. Rente ist ein Thema, das Wahlen bestimmt, und auch für die Bundestagswahl 2017 eines der Hauptthemen sein wird. Aber es ist vor allem auch ein Thema, das die junge Generation erheblich beeinflusst. Leider ist die Bilanz der Großen Koalition in diesem wichtigen Politikfeld bislang mehr als ernüchternd: Rente mit 63 und die sog. Mütterrente führen zu erheblichen Belastungen der Rentenkassen ohne dabei einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme zu leisten. Deshalb müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen, um den Lebensstandard, den Generationen vor uns erarbeitet haben und von dem wir heute profitieren dürfen, auch für unsere Nachkommen langfristig zu sichern. Mit diesem Papier wollen wir Lösungen liefern, diese Herausforderung besonnen, nachhaltig und generationengerecht zu meistern damit die Rente sicher bleibt. 2. Funktionsweise und finanzielle Lage der gesetzlichen Rente Als Grundlage für die Diskussion möchten wir kurz wesentliche Eckpunkte der Altersversorgung skizzieren, um anschließend auf die von uns als nötig erachteten Konsequenzen und Forderungen einzugehen. Es bestehen grundsätzlich verschiedene Formen der Absicherung für das Alter. Auf staatlicher Seite sind das insbesondere die Pensionskassen für Beamte und die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), deren Mitgliedschaft für Arbeitnehmer verpflichtend ist sowie Selbständige, die freiwillig Mitglied der GRV sein können oder rein privat fürs Alter vorsorgen. Die Rentenkassen sind umlagefinanziert d.h., laufende Ausgaben für Rentenzahlungen sollen durch laufende Einnahmen finanziert werden. Bereits heute übersteigen die monatlichen Rentenzahlungen aus der GRV die Einnahmen erheblich, weshalb das laufende Defizit durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen wird und beinahe 30 % des gesamten Etats ausmacht. Beitragseinnahmen der GRV werden zum einen aus einbehaltenen Entgelten der Arbeitnehmer und dem Pflichtteil der Arbeitgeber gespeist. Aktuell beträgt der Rentenbeitragssatz insgesamt 18,7 % des Bruttogehalts, wobei hiervon 7 % durch den Arbeitgeber getragen werden und falls eine Steigerung erforderlich wird diese allein durch die Arbeitnehmer getragen würde.

2 Neben dem Beitragssatz ist die wichtigste Stellschraube für die Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (BMG), also die Grenze des Einkommens, bis zu der Arbeitnehmer den GRV-Beitrag leisten müssen. Aktuell liegt die BMG bei monatlich EUR (in Westdeutschland), wobei diese jährlich im Umfang der allgemeinen Lohnentwicklung erhöht wird und dadurch jährlich ein höherer Betrag einzuzahlen ist, um den gleichen Rentenbetrag im Alter zu erhalten. Das so gestaltete System hat in den vergangenen Jahrzehnten gut funktioniert und ermöglichte Millionen Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit im Alter. Befürworter des Umlagesystems führen zudem als Vorteil an, dass es im Gegensatz zu einem kapitalgedeckten Rentensystem weniger anfällig für Finanzkrisen ist. Größte Herausforderung bei der Umlagefinanzierung ist der demographische Wandel: Aufgrund der geringen Geburtenrate und einer steigenden Lebenserwartung nimmt die Zahl der Berufstätigen gegenüber den Rentnern ständig ab. Entsprechend muss eine sinkende Zahl von Berufstätigen demnach die Rentenansprüche einer steigenden Zahl von Rentnern erwirtschaften, sodass langfristig steigende Rentenbeiträge oder ein geringeres Rentenniveau drohen. Zudem zeigt die jüngere Vergangenheit, dass oftmals politische Entscheidungen zugunsten der derzeitigen Rentnergenerationen getroffen werden, die wie die insbesondere die 2013 beschlossene Lebensleistungsrente letztlich zu einem geringeren Rentenniveau oder höheren Beiträgen für die aktuellen und zukünftigen Beitragszahler führen werden. Zudem wurde in der Vergangenheit häufig der mathematische Berechnungsansatz für die Ermittlung der Rentenhöhe ( Rentenformel ) zu Ungunsten der jungen Generation manipuliert: Nach der Finanzkrise 2008 etwa hätten die Renten entsprechend der negativen Lohnentwicklung eigentlich sinken müssen. Mit Rücksicht auf die Rentner wurde die Formel durch die damalige Bundesregierung jedoch kurzerhand geändert, um die unbequemen Reaktionen auf die Kürzung zu vermeiden. Neben der staatlich organisierten Altersvorsorge nehmen zudem Versorgungswerke eine wichtige Rolle ein, welche den Angehörigen von Kammerberufen offen stehen (z.b. Rechtsanwälte, Apotheker und Architekten). Am bedeutendsten ist aufgrund der hohen Zahl der Pflichtversicherten die GRV, in die alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten und damit ca. 40 Mio. Berufstätige einzahlen. Bereits heute bestehen zahlreiche Möglichkeiten, seinen Renteneintritt flexibel zu gestalten und länger als bis zum Rentenalter zu arbeiten. Dies ist jedoch häufig unattraktiv, da auch Arbeitnehmer jenseits der Altersgrenze von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig sind und dabei auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, ohne noch anspruchsberechtigt zu sein. Außerdem bestehen zahlreiche Möglichkeiten, privat für die Zeit nach dem Berufsleben vorzusorgen. Wichtige Bausteine hierfür sind sowohl die von vielen Unternehmen angebotenen Betriebsrenten, aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester- Versicherung und die Rürup-Rente : Bis zu 4 % des Bruttolohns können auf diese Weise durch Arbeitnehmer steuermindernd in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt werden.

3 3. Konsequenzen und Ableitung von Forderungen Muss das Renteneintrittsalter insgesamt steigen? Angesichts von Fachkräftemangel, steigender Lebenserwartung und niedriger Geburtenrate kommt man mittel- bis langfristig nicht an der Anhebung des Renteneintrittsalters vorbei. Um das Rentenniveau auch in einem umlagefinanzierten System stabil zu halten und nicht gleichzeitig die Beiträge über Gebühr zu erhöhen, ist das ein zwingender Schritt. Flexibilisierung des Renteneintrittsalters/Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus (kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) Bedingt durch unterschiedliche Berufsanforderungen ist das gesetzliche Renteneintrittsalter immer ein Richtwert. Die physischen und psychischen Anforderungen sind nicht immer vergleichbar. Gerade deswegen muss es flexible Instrumente geben. Wenn Menschen eine Rente (ggf. mit Abschlag) in Anspruch nehmen und gleichzeitig noch nebenher arbeiten, muss ihnen die Möglichkeit offen bleiben, weitere Rentenansprüche zu erwerben. Abzulehnen ist hingegen die Erhebung einer Arbeitslosenversicherung für diesen Personenkreis, da diese von der Definition her gar nicht arbeitslos werden können. Die im Bundeskabinett beschlossene Flexi-Rente ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend. Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung in der Rentenformel Die Aufnahme der steigenden Lebenserwartung in die Rentenformel mit automatischer Anpassung darf kein Tabu-Thema sein, um dem kontinuierlichen Anstieg der Rentenbezugsdauer entgegen zu wirken. Als Richtgröße kann hierfür ein Renteneintrittsalter von perspektivisch 70 Jahren bis 2040 gelten. Nicht zielführend sind reißbrettartige Planungen, wann welcher Jahrgang zu welchen Konditionen in Rente geht. Wie die Erfahrung zeigt, beginnt die Rentendiskussion in regelmäßigen Abständen erneut. Lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer im Jahr 1960 beispielsweise bei 10,6 Jahren für eine westdeutsche Frau, waren es im Jahr 2012 schon 20,8 Jahre. Insgesamt nahm die Rentenbezugsdauer in Westdeutschland zwischen 1960 und 2012 um 90,9 % zu. Für Gesamtdeutschland lässt sich ein Anstieg von 15,8 Jahren im Jahr 1995 auf 19,0 Jahre im Jahr 2012 feststellen. Die Rentenbezugsdauer wird also durch zwei wesentliche Faktoren bestimmt: Erstens das Renteneintrittsalter und zweitens die Lebenserwartung. Vor diesem Hintergrund sind kontinuierliche Anpassungen erforderlich. Wer muss einzahlen? Berücksichtigung von Beamten und Selbstständigen Grundsätzlich sollten Versicherte auch früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen. Damit wäre es möglich, einen vorzeitigen Renteneintritt besser abzusichern. Die verpflichtende Aufnahme von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ist ein falsches Signal. Je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmens kann das eine unbillige Härte darstellen. Es gehört auch zur unternehmerischen Freiheit, sich selber absichern zu können. Sofern Selbstständige nicht ausreichend privat oder betrieblich vorsorgen, besteht auch hier das Risiko der Altersarmut. Diese sollte jedoch nicht durch Mittel aus der Rentenkasse beseitigt werden, sondern über die Grundsicherung.

4 Es gilt der Grundsatz: Nur wer Leistungen für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, darf auch Leistungen beziehen. Die Zusammenlegung der Pensionskassen der Beamten mit der Rentenkasse lehnen wir ab. Dies würde eine Änderung des Art. 33 GG erfordern und einen sehr starken Eingriff in die althergebrachten Treueverpflichtungen zwischen Staat und Beamten darstellen. Zudem würden die öffentlichen Haushalte mit erheblichen Mehrkosten belastet. Rentenkürzungen Neben dem Renteneintrittsalter und der Lebenserwartung gibt es einen weiteren Faktor, der für ein umlagefinanziertes System unerlässlich ist: Das Verhältnis von Leistungserbringern und Leistungsbeziehern. Kinder sind also die beste Vorsorge für unser Rentensystem. Deswegen muss auch die Kinderanzahl als Faktor in die Rentenformel einbezogen werden. Jedes Kind muss in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Dabei ist uns sehr wohl bewusst, dass Menschen auch ungewollt kinderlos sind. Diese haben jedoch ungleich bessere Möglichkeiten private Vorsorge zu betreiben als Familien mit Kindern. Ebenso lehnen wir die 2009 beschlossene Rentengarantie ab. Nach der Grundidee bei der Einführung des Rentensystems stiegen die Renten, wenn die Löhne stiegen; auch im umgekehrten Fall war die Renten- an die Lohnentwicklung gekoppelt. Dieser Mechanismus wurde durch die Rentengarantie abgeschafft. Die stellt eine ungerechtfertigte Privilegierung zu Lasten jüngerer Generationen dar. Keine sofortige Angleichung der Ost-Renten an das Rentenniveau West Eine Angleichung der Ost-Renten an das Rentenniveau West lehnen wir momentan ab. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland niedriger sind als in den alten Bundesländern. Sofern eine solche Angleichung dennoch erfolgt, darf sie keinesfalls aus Beitragsmitteln der GRV finanziert werden. Migration als Lösung? Angesichts der aktuellen demographischen Entwicklung wird Deutschland auf absehbare Zeit gut ausgebildete Migranten brauchen, die helfen, diese Last zu tragen. Dies kann durch ein Zuwanderungsgesetz erreicht werden, dass ausschließlich den Zuzug von hochqualifizierten Migranten, die in der Wirtschaft oder der Forschung benötigt werden, ermöglicht. Migration darf aber nicht als Allheilmittel angesehen werden. Hilfen für Flüchtlinge dürfen nicht mit Fragen der alternden Gesellschaft vermischt werden. Grundvoraussetzung für einen positiven Effekt der Migration ist aber eine gute Integration. Integrationspolitik ist daher auch Demographiepolitik. Dennoch sollte klar zwischen der Gewährung von Asyl und gezielter Zuwanderung in den Arbeitsmarkt unterschieden werden.

5 Deutschlandrente/stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge Das Riester-Modell hat nicht den erwünschten Effekt gebracht. Andere Vorsorgemodelle (z.b. Rürup), hängen zu häufig von der Risikobereitschaft, dem Vorhandensein einer betrieblichen Altersvorsorge oder dem zu versteuernden Einkommen ab. Ziel muss ein Modell sein, das mit geringen Verwaltungskosten auskommt und gleichzeitig für alle offensteht. Diesbezüglich wird der hessische Vorschlag einer Deutschlandrente ausdrücklich begrüßt. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Beiträge, die in den Fond eingezahlt werden vor Zugriffen des Staates geschützt sind. Um einen Anreiz für private Altersversorgung zu schaffen, muss ein Freibetrag geschaffen werden. Insbesondere sollte die Anrechnung der Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge auf die Grundsicherung ausgeschlossen werden. Beitragsfremde Leistungen Die Einführung von beitragsfremden Leistungen lehnen wir ab. Sofern beitragsfremde Leistungen, wie etwa die Mütterrente, politisch gewollt sind, so sollten sie durch Steuern finanziert werden, um die Rentenkassen nicht weiter zu belasten. Bestehende beitragsfremde Leistungen sind auf eine Steuerfinanzierung umzustellen oder abzuschaffen. Auch hier gilt der Grundsatz: Leistungen aus der Rentenversicherung sind an Leistungen in die Rentenversicherung geknüpft. Nachhaltig stabile Beitragssätze Aufgrund der Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt und unterschiedlicher Jahrgangsgrößen sind nachhaltig stabile Beitragssätze kaum realisierbar. Das Rentenniveau sollte der erste Anhaltspunkt für die Festlegung der Beitragssätze sein. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die demographischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Verbraucherschutz bei Altersvorsorgeprodukten Wir setzen uns für den Verbraucherschutz bei Produkten zur Altersvorsorge ein. Bessere Information der Rentner von morgen Eine Information über die Rentenlücke in der Jahresinformation der GRV wäre zu begrüßen. Eine solche Maßnahme schafft Transparenz und gibt gleichzeitig einen Anreiz privat vorzusorgen. 4. Fazit Die Reform der GRV ist derzeit eines der wichtigsten Themen auf der politischen Agenda. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine tragfähige Umgestaltung des Rentensystems nur gelingen wird, wenn die derzeitige demographische Entwicklung noch stärker als bisher beim Renteneintrittsalter Berücksichtigung findet. Um das System der GRV zukunftsfähig und generationengerecht zu machen, dürfen weder Rentenkürzungen noch eine maßvolle Erhöhung der Beiträge ein Tabuthema sein. Schließlich sollten nur diejenigen eine Leistung aus der Rentenkasse erhalten, die auch in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dies bedeutet, dass alle beitragsfremden Leistungen abgeschafft oder aus Steuergeldern finanziert werden müssen.

6 Zusammenfassend fordern wir: - Anstieg des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre - Flexibilisierung des Renteneintrittsalters - Berücksichtigung von Kindern bei der Rentenberechnung - Abschaffung jeglicher beitragsfremden Leistungen - Förderung der privaten Altersvorsorge durch Schaffung von Freibeträgen So bleibt die Rente sicher auch für zukünftige Generationen.

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