Mindestlöhne verringern Beschäftigung. Ergebnisse einer DIHK-Unternehmensbefragung Herbst 2008

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1 Mindestlöhne verringern Beschäftigung Ergebnisse einer DIHK-Unternehmensbefragung Herbst 2008

2 Zusammenfassung Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat im Rahmen seiner Umfrage zu Wirtschaftslage und Erwartungen im Herbst 2008 die Unternehmen auch zum Thema Mindestlohn befragt. Der Auswertung liegen knapp Unternehmensantworten zugrunde. Nach Wirtschaftsbereichen stammen die Antworten aus der Industrie (35 Prozent), aus der Bauwirtschaft (6 Prozent), aus dem Handel (22 Prozent) und aus den Dienstleistungen (37 Prozent). Die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro beträfe 45 Prozent der Unternehmen. Mehr als jedes fünfte dieser betroffenen Unternehmen würde darauf mit einem Jobabbau reagieren. In Ostdeutschland wären 56 Prozent der Unternehmen von einem 7,50-Euro-Mindestlohn betroffen. Mehr als ein Drittel dieser Betriebe würde den Mitarbeiterbestand verringern, 13 Prozent sogar in beträchtlichem Ausmaß. Geringqualifizierte wären vielfach die Leidtragenden der Mindestlöhne. Branchen wie Sicherheitswirtschaft, Reinigungsdienste oder das Gastgewerbe, die für Personen mit geringer beruflicher Qualifikation Arbeitsplätze anbieten, würden in besonders hohem Maße Stellen streichen. Von den Betrieben im Baugewerbe geben 27 Prozent an, ihre Beschäftigtenzahl zu erhöhen, wenn ein solcher Mindestlohn für sie gelten würde. Diese atypische Reaktion erklärt sich dadurch, dass dort zurzeit deutlich höhere Mindestlöhne gelten. Auch diese Antworten sind damit ein Indiz für die Beschäftigung hemmenden Effekte von zu hohen Mindestlöhnen. Mindestlöhne steigern die Arbeitskosten und verschlechtern gerade die Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte. Ob branchenbezogen oder flächendeckend die Einführung weiterer Mindestlöhne muss unterbleiben. Sofern geringe Einkommen aus Erwerbsarbeit nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, werden sie zu Recht schon heute durch staatliche Transfers aufgestockt. Die Beschäftigten müssen aber im Sinne des Subsidiaritätsprinzips einen möglichst großen Eigenbeitrag leisten auch durch niedrig entlohnte Tätigkeiten. 1

3 Mindestlöhne verringern Beschäftigung als im Handel (25 Prozent) und bei den Dienstleistungen (27 Prozent), was daran liegt, dass die Industrielöhne selbst in den untersten Tarifgruppen im Durchschnitt höher sind und sich die Relevanz des Mindestlohns damit verringert. Im Gegensatz zu diesen recht beachtlichen Abbauplänen würde mehr als ein Viertel der Unternehmen des Baugewerbes (27 Prozent) hingegen die Zahl der Beschäftigten erhöhen, wenn ein Mindestlohn von 7,50 Euro gelten würde. Dies erklärt sich damit, dass der unterstellte Angenommen in Ihrer Branche würde der Gesetzgeber einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde einführen: Würde sich dadurch die Beschäftigtenzahl in Ihrem Unternehmen am Standort Deutschland verändern? (Rest zu 0: Keine Veränderung) ja, erhöhen ja, verringern Insgesamt Industrie Baugewerbe Handel Dienstleistungen Derzeit wird in Politik und Öffentlichkeit die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde diskutiert. Wie aber wirkt sich ein solcher Mindestlohn auf die Beschäftigung aus? Dazu hat der DIHK eine Unternehmensbefragung durchgeführt der Auswertung liegen knapp Unternehmensantworten zugrunde. 45 Prozent der Unternehmen geben an, dass sie von einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro betroffen wären. 1 Von diesen Unternehmen würde mehr als jedes fünfte mit einem Jobabbau reagieren. 2 In der Industrie sind die Befürchtungen 17 Prozent würden ihren Beschäftigungsstand verringern etwas geringer 1 55 Prozent gaben an, nicht von diesem Mindestlohn betroffen zu sein. Dies ist damit zu erklären, dass diese Unternehmen keine Einführung von Mindestlöhnen in ihrer Branche erwarten oder weil ohnehin Löhne gezahlt werden, die oberhalb der 7,50-Euro-Marke liegen. 2 Die jeweiligen Anteile beziehen sich auf diejenigen Unternehmen, die angegeben haben, von Mindestlöhnen betroffen zu sein. Die Bezugsbasis bilden also 45 Prozent der Unternehmen. Wert von 7,50 Euro zum Teil deutlich unter den derzeit gültigen Mindestlöhnen im Baugewerbe liegt, die je nach Lohngruppe zwischen 9 und 12,85 Euro betragen die Arbeitskosten würden also sinken. Diese Antworten der Bauunternehmen sind e- benfalls ein deutliches Indiz dafür, dass (zu hohe) Mindestlöhne einem Beschäftigungsaufbau 2

4 im Wege stehen und deren Absenkung im Gegenzug zu mehr Beschäftigung führt. Werden aufgrund dieser Sonderstellung des Baugewerbes in der Gesamtbetrachtung der Branchen nur Industrie, Handel und Dienstleistungen zusammengefasst, dann gehen 23 Prozent der betroffenen Unternehmen von einer Verringerung und sechs Prozent von einer Erhöhung ihrer Beschäftigung aus. Neben den bereits geltenden und höheren Mindestlöhnen kommt zur Erklärung der sechs bzw. sieben Prozent der Unternehmen, die ihre Beschäftigung infolge der Mindestlohneinführung ausweiten würden, die Wettbewerbssituation in Betracht. Wie das jüngste Beispiel des Post- Mindestlohns zeigt, ist es denkbar, dass bestimmte Unternehmen insofern von der staatlich fixierten Lohnuntergrenze profitieren, weil damit den Konkurrenzunternehmen ein gewichtiger Wettbewerbsparameter geraubt wird und der Wettbewerbsdruck sinkt. Konkurrenten sind dann nicht mehr in der Lage, ihre Produkte günstiger anzubieten und verschwinden vom Markt. Für die eingesessenen Unternehmen entstehen dadurch zwar zusätzliche Jobpotenziale weil der Kostendruck sinkt, insgesamt geht aber die Beschäftigung in der Branche zurück. Die Rechnung dafür zahlen letztlich die Verbraucher über höhere Preise sowie die Beschäftigten der Konkurrenzunternehmen, die ihren Job verlieren. Ostdeutschland besonders betroffen Bei regionaler Betrachtung wird deutlich, dass Mindestlöhne insbesondere in Ostdeutschland beschäftigungsfeindliche Effekte haben. Hier gaben 56 Prozent der Unternehmen an, von potenziellen Mindestlöhnen betroffen zu sein (Norden: 42 Prozent, Süden: 37 Prozent, Westen: 48 Prozent). Mehr als ein Drittel dieser Unternehmen würde den Mitarbeiterbestand verringern, 13 Prozent aller betroffenen Unternehmen sogar in beträchtlichem Ausmaß. Im Norden gaben lediglich 20 Prozent der Unternehmen an, die Zahl der Beschäftigten zu verringern, im Süden sind es 19 Prozent und im Westen 16 Prozent. Die sowieso schon angespannte Arbeitsmarktlage in den neuen Ländern würde sich dort weiter verschärfen und gerade Geringqualifizierte würden vom Arbeitsmarkt verdrängt, weil diese in der Regel infolge geringerer Produktivität auch geringere Löhne erhalten. Ein Standortvorteil der ostdeutschen Wirtschaft, in der die Arbeitskosten im Vergleich zu Westdeutschland niedriger sind, würde damit quasi per Gesetz genommen. Jobverluste bei Geringqualifizierten Dass es gerade Geringqualifizierte sind, denen man mit der Einführung eines Mindestlohns einen Bärendienst erweisen würde, weil Jobmöglichkeiten wegfallen, wird durch die Betrachtung einzelner Wirtschaftszweige deutlich. Insbesondere dort, wo vielfach Einfacharbeiten ausgeführt werden, ist der Anteil der Unternehmen besonders hoch, die ihre Beschäftigtenzahl verringern würden. Spitzenreiter ist hier die 3

5 Sicherheitswirtschaft: Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) würde weniger Mitarbeiter beschäftigen als zurzeit, fast 19 Prozent deutlich (Sicherheitswirtschaft: -46 Punkte, Gastgewerbe: -34 Punkte, Reinigungsgewerbe: - 28 Punkte). sogar in erheblichem Umfang. Auch bei den Reinigungsdiensten (38 Prozent) und dem Gastgewerbe (37 Prozent) sind die negativen Effekte und in der Zeitarbeit besonders ausgeprägt. Von den Unternehmen in Derzeit wird diskutiert, neben Bauberufen, Gebäudereinigung und den Briefdienstleistungen weitere Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen und damit dort Mindestlöhne einzuführen. Ein möglicher Kandidat dafür ist das bereits erwähnte Sicherheitsgewerbe, wo es infolge der staatlich festgesetzten Löhne zu erheblichem Jobabbau kommen dürfte. Ein weiterer Kandidat ist die Zeitarbeit. Diese bietet Angenommen in Ihrer Branche würde der Gesetzgeber einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde einführen: Würde sich dadurch die Beschäftigtenzahl in Ihrem Unternehmen am Standort Deutschland verändern? (Rest zu 0: Keine Veränderung) ja, erhöhen ja, verringern Sicherheitswirtschaft Gastgewerbe Reinigungsgewerbe Zeitarbeit diesen Wirtschaftszweigen gaben verglichen mit den Ergebnissen für die Gesamtwirtschaft allerdings überdurchschnittlich viele einen Beschäftigungsaufbau infolge des Mindestlohns an. Dies ist aber nur ein scheinbar paradoxes Ergebnis. Denn auf der einen Seite existiert eine Gruppe von Unternehmen, die in der höheren Kostenbelastung ein Problem für die Beschäftigung sieht. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die im Mindestlohn ein Instrument sehen, um die Wettbewerbsintensität zu mindern und sich dadurch einen Schutz vor kostengünstigeren Konkurrenten versprechen. Betrachtet man aber den Saldo aus Auf- und Abbauplänen, so überwiegt die Personalverringerung den Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität und hat sich im letzten Aufschwung als Jobmotor erwiesen. Mit der Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro würde hier Sand ins Getriebe gestreut. 75 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen geben an, dass sie von einem solchen 4

6 Mindestlohn betroffen wären. Fast ein Drittel dieser Unternehmen würden als Reaktion darauf Jobs abbauen, während nur 16 Prozent positive Beschäftigungseffekte vermuten. Diese Branche bietet aber für viele Arbeitslose einen Einstieg in Beschäftigung. Jeder Vierte wird vom Kundenunternehmen übernommen und weitere 20 Prozent finden einen neuen Arbeitgeber. Die nötigen Flexibilitätspotenziale dieser Branche dürfen daher nicht durch zusätzliche Regulierung beschnitten werden. Keine neuen Mindestlöhne Die Umfrageergebnisse verdeutlichen die beschäftigungsfeindlichen Wirkungen von Mindestlöhnen. Aber auch zur Bekämpfung von Armut und zur Verringerung von ergänzendem ALG II-Bezug sind sie kein geeignetes Instrument, wie von vielen Befürworten unterstellt wird. Nur ca Personen, die zusätzlich zu einem geringen Lohn noch auf staatliche Unterstützung in Form von ALG II angewiesen sind (Aufstocker), gingen im Juni 2008 einer Vollzeitbeschäftigung nach und nur weniger als Personen sind alleinstehend und vollzeittätig und nur hier ist der Schluss zulässig, dass allein ein relativ niedriger Lohn die Ursache für Bedürftigkeit und ALG II-Bezug ist. Im Durchschnitt lag der Bruttostundenlohn der vollzeittätigen Aufstocker im Jahr 2006 bei neun Euro und damit deutlich höher als ein Mindestlohn von z. B. 7,50 Euro. Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind die ALG II- Leistungen höher als bei Alleinstehenden: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern müsste bei einer 40-Stunden-Woche über zwölf Euro brutto pro Stunde verdienen, um nicht in die Gruppe der Aufstocker und damit in den ergänzenden ALG II-Bezug zu fallen. Ein Mindestlohn würde hier den Transferbezug nicht beenden. Vielen Berufsanfängern würde der Mindestlohn Steine in den Weg legen und die ersten Schritte auf den Arbeitsmarkt erschweren. Niedrige Löhne sind häufig Einstiegslöhne für Berufsanfänger, die den Start ins Berufsleben erleichtern. Der Mindestlohn würde dann zum Einstiegshemmnis gerade für die, die keine Ausbildung und keine Qualifizierung haben oder schon lange arbeitslos sind. Auch weitere häufig vorgebrachte Argumente zur Rechtfertigung staatlicher Lohnuntergrenzen können auf den zweiten Blick nicht überzeugen. So solle verhindert werden, dass der Staat dauerhaft zum Lohnzahler wird, weil er aufstockendes ALG II leistet. Die Aufstockung geringer Vollzeiteinkommen ist aber kein flächendeckendes Phänomen. Da wo es gemacht wird, ist es sinnvoll, weil die Aufstocker so einer Erwerbsarbeit nachgehen und zumindest teilweise für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Die Alternative wäre vielfach Arbeitslosigkeit mit ausschließlichem ALG II-Bezug die staatlichen Transfers wären dann noch größer. Ein zweites Argument der Befürworter von Mindestlöhnen zielt darauf ab, dass jeder, der einer ordentlichen Vollzeitarbeit nachgeht, auch von seinem Verdienst leben können muss. Wie oben angedeutet, kann aber auch ein Mindestlohn diese Forderung nicht erfüllen, da dazu z. B. bei 5

7 Singles und bei kinderreichen Familien ein unterschiedlicher Verdienst nötig wäre. Ausschlaggebend für die Höhe der individuellen Entlohnung ist die Produktivität der Beschäftigten nicht eine staatlich definierte Einkommenshöhe. Die Verbesserung der Bildung muss deshalb ganz oben auf der Prioritätenliste stehen, damit die Produktivität und damit die für den einzelnen erzielbaren Löhne steigen. 6

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