Einladung. zur 6. Sitzung des Rates der Stadt Melle lade ich Sie hiermit ein.

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1 Stadt Melle Der Bürgermeister Melle, den 06. Dezember 202 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, zur 6. Sitzung des Rates der Stadt Melle lade ich Sie hiermit ein. Sitzungstermi Sitzungsort: 9. Dezember 202, 7:00 Uhr Forum am Kurpark", Mühlenstr. 39 a, Melle-Mitte T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil Berichterstatter. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Ratsvorsitzender 2. Feststellung der Tagesordnung Ratsvorsitzender 3. Einwohnerfragestunde (bis ca. 7:30 Uhr) Ratsvorsitzender 4. Genehmigung der Niederschrift vom Ratsvorsitzender 5. Bericht des Bürgermeisters Bürgermeister 6. Benennung von hinzugewählten Personen in Fachausschüssen Bürgermeister 7. Annahme von Zuwendungen i.s.v. Abs. 7 NKomVG Ratsherr Kruse 8. Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Abgaben für die Benutzung der Stadtentwässerung für das Kalenderjahr 203 Ratsherr Kruse 9. Satzung der Stadt Melle über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) für das Kalenderjahr 203 Ratsherr Kruse 0. Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung für das Kalenderjahr 203 Ratsherr Kruse. Theaterbande Phoenix e. V.: Antrag auf Fördermittel für eine Mikroportanlage und die Bestuhlung des neuen Theaterraumes Ratsherr Terbeck Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Sandhorst, Melle-Bruchmühlen Ratsherr Uffmann - Beschluss über die Abwägung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

2 3. Bebauungsplan Sandhorst. Änderung, Melle-Bruchmühlen Ratsherr Uffmann - Beschluss über die Abwägung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 4. Städtebauliche Neuordnung im Bereich Bruchstraße/ Buersche Straße, Melle-Mitte Ratsherr Uffmann - Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchung 5. Bebauungsplan Nördlich Pestelstraße, Melle-Mitte Ratsherr Uffmann - Beschluss über die Abwägung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 6. Bebauungsplan Ortskern Buer - Neufassung, Melle-Buer Ratsherr Uffmann - Aufstellungsbeschluss 7. Bebauungsplan Gewerbegebiet Drantum, Melle-Mitte Ratsherr Uffmann - Aufstellungsbeschluss 8. Politische Beteiligung bei Entscheidungen der Solbad GmbH Bürgermeister 9. Festsetzung der Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtungen im Kalenderjahr 203 Ratsherr Lütkemeyer 20. Wirtschaftsplan des Wasserwerkes für das Jahr 203 Ratsherr Lütkemeyer 2. Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hoyel Ratsherr Walkenhorst 22. Ernennung des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Groß-Aschen Ratsherr Walkenhorst 23. Wünsche und Anregungen gez. Dr. André Bergehegger Dr. André Berghegger

3 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Finanzen und Liegenschaften Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Annahme von Zuwendungen i.s.v. Abs. 7 NKomVG I. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen i.s.v. Abs. 7 NKomVG gemäß der Anlage für die Stadt Melle. Dr. André Berghegger Dirk Hensiek Uwe Strakeljahn Bürgermeister Stadtrat Amtsleiter

4 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Nach der geänderten Rechtslage gemäß Abs. 7 NKomVG entscheidet grds. der Rat der Stadt über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen. Der Rat der Stadt Melle hat mit der Beschlussvorlage 288/200 in der Sitzung vom entsprechende Wertgrenzen festgelegt und entscheidet danach über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,-. Dieser Vorlage ist beigefügt eine entsprechende Liste (Anlage ) der seit dem bisher bekannten Fälle zur Genehmigung durch den Rat. III. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

5 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Finanzen und Liegenschaften Beratungsfolge voraussichtlicher Sitzungstermin TOP Vorlagen Nr. öffentlich Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement X Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Abgaben für die Benutzung der Stadtentwässerung für das Kalenderjahr 203 I. Beschlussvorschlag: Die als Entwurf beigefügte Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Abgaben für die Benutzung der Stadtentwässerung für das Kalenderjahr 203 wird als Satzung beschlossen. Dr. André Berghegger Dirk Hensiek Uwe Strakeljahn Bürgermeister Stadtrat Amtsleiter

6 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Melle vom wird die Höhe der Gebühren und Beiträge vor Beginn eines jeden Kalenderjahres für das kommende Jahr vom Rat der Stadt Melle durch besondere Satzung festgesetzt. Das Nds. Kommunalverfassungsgesetz und das Nds. Kommunalabgabengesetz sehen für öffentliche Einrichtungen vor, die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Stadtentwässerung bzw. die Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Einrichtung. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung wird als Anlage die Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 und die Gebührenbedarfsberechnung HH-Jahr 203 vorgelegt. Die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung umfasst sowohl die zentrale Entsorgung (Refinanzierung über die Kanalbenutzungsgebühren) als auch die dezentrale Entsorgung (Refinanzierung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen - Fäkalschlammbeseitigung -). Die beiden Gebührenarten werden haushaltsrechtlich über das Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung abgebildet. Die Betriebsergebnisrechnung folgt dieser Struktur. In der Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 200 erfolgte eine transparente Aufteilung der Kosten, Erlöse und Gebührenausgleichsrücklage auf die beiden Gebührenarten. Somit beinhalten die beiden Vorlagen für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung jeweils nur die Zahlen über die Kosten, Erlöse und Gebührenausgleichsrücklage für die entsprechende Gebührenart. In der Summe ergeben die Zahlen beider Vorlagen dann wieder das Gesamtvolumen an Kosten, Erlöse und Gebührenausgleichsrücklage für den gesamten Gebührenhaushalt. Kanalbenutzungsgebühren (zentrale Entsorgung) In der Stadt Melle sind zum insgesamt Einwohner bzw. 76,22 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Das Betriebsergebnis für das HH-Jahr 20 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 82.62,72 Euro ab. Durch die Verrechnung mit der negativen Gebührenausgleichsrücklage zum in Höhe von ,08 Euro reduziert sich der Verlustvortrag zum auf 9.775,36 Euro. Dieser wird in die Gebührenbedarfsberechnung für das HH-Jahr 203 mit einbezogen und somit wieder über den Gebührenhaushalt refinanziert. Die Erlöse im HH-Jahr 20 stiegen gegenüber dem Vorjahr um ,64 Euro bzw. um 2,50 Prozent an. Dies ist zum einen auf die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren zum (von 2,65 Euro/cbm auf 2,70 Euro/cbm, plus,89 Prozent) und zum anderen auf eine höhere Abrechnungsmenge in 20 ( cbm, plus 0,4 Prozent) zurückzuführen. Bei den Gesamtkosten ergab sich im HH-Jahr 20 eine Veränderung von plus 8.62,4 Euro bzw. 0,35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Kanalbenutzungsgebühren für das HH-Jahr 202 wurden in der Ratssitzung am auf 2,75 Euro je cbm Abwasser festgesetzt (plus,85 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Durch diese Gebührenanhebung werden zusätzliche Gebührenerlöse aus der zentralen Entsorgung im HH-Jahr 202 von ca ,- Euro generiert. Die Planungsrechnung erwartet für das HH-Jahr 202 einen Anstieg auf der Kostenseite um ca ,- Euro (plus 2,02 Prozent - insbesondere Personalkosten -). Der Anstieg der

7 Personalkosten war in der Gebührenkalkulation 202 bislang noch nicht in dem Maße enthalten. Kalkuliert wird nun mit einem Betriebsergebnis für das HH-Jahr 202 von ca. minus ,- Euro. Diese Unterdeckung erhöht den Verlustvortrag aus den Vorjahren, so dass zum eine negative Gebührenausgleichsrücklage bzw. ein Verlustvortrag von ca ,- Euro in das HH-Jahr 203 vorgetragen wird. Für das HH-Jahr 203 wird eine weitere Anhebung der Kanalbenutzungsgebühren für die zentrale Entsorgung um 5 Cent auf 2,90 Euro je cbm Abwasser vorgeschlagen (plus 5,45 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Bedingt durch den kalkulierten Kostenanstieg um ca ,- Euro bzw. 2,62 Prozent (Kosten für Personal, Unterhaltung und Strombezug) und den noch vorhandenen Verlustvortrag erhöht sich entsprechend der Gebührenbedarf, so dass ohne Gebührenerhöhung kein Ausgleich des Gebührenhaushaltes zum möglich ist. Durch die Gebührenanhebung fließen dem Gebührenhaushalt zusätzlich Gebührenerlöse in Höhe von ca ,- Euro zu. Lt. Planungsrechnung wird die Gebührenausgleichsrücklage zum ein positives Ergebnis ausweisen (plus ca. 4.00,- Euro), das in das HH-Jahr 204 vorgetragen wird. Lt. Planungsrechnung (siehe Seite 7 und Anlage 6 der Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20) wird sich das Betriebsergebnis HH-Jahr 203 für die zentrale Entsorgung wie folgt entwickeln: Ist-Erlöse HH-Jahr 20 Ist-Kosten HH-Jahr 20 Ist-Betriebsergebnis HH-Jahr 20 (Überschuss) Ist-Gebührenausgleichsrücklage zum Ist-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Erlöse HH-Jahr 202 Plan-Kosten HH-Jahr 202 Plan-Betriebsergebnis HH-Jahr 202 (Unterdeckung) Ist-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Erlöse HH-Jahr 203 Plan-Kosten HH-Jahr 203 Plan-Betriebsergebnis HH-Jahr 203 (Überschuss) Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum ,63 Euro ,9 Euro 82.62,72 Euro ,08 Euro ,36 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,36 Euro ,36 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,36 Euro 4.24,64 Euro

8 Kanalbaubeiträge Die Kalkulation der Kanalbaubeiträge für die Abwasserbeseitigung wird nach dem Gesamtanlagenprinzip (Globalberechnung) erstellt. Das Kalkulationsergebnis ist in der Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 (Seite 8) aufgeführt. Der Beitragssatz errechnet sich aus der Division des umlagefähigen Aufwandes durch die modifizierten Gesamtbeitragsflächen. Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass der Kanalbaubeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung für das HH-Jahr 203 von 8,26 Euro um 0 Cent auf 8,36 Euro pro qm Vollgeschossfläche angehoben werden muss (plus,2 Prozent). Der Kanalbaubeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt für das HH-Jahr 203 lt. Globalberechnung 2,88 Euro pro qm Grundstücksfläche (202: 2,82 Euro/qm). Dies bedeutet eine Erhöhung des Beitragssatzes um 6 Cent (plus 2,2 Prozent). Laut Satzung der Stadt Melle über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurde als Verteilermaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung der Geschossmaßstab, gestaffelt nach sog. Nutzungsfaktoren, gewählt und für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird die Fläche berechnet, die sich aus der Vervielfältigung der Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl ergibt. a) Der Beitragssatz zur Deckung des Aufwandes für die zentrale Schmutzwasserkanalisation beträgt pro qm Beitragsfläche Vollgeschossmaßstab: 8,36 Euro b) Der Beitragssatz zur Deckung des Aufwandes für die zentrale Niederschlagswasserkanalisation beträgt pro qm Beitragsfläche Grundstücksflächenmaßstab: 2,88 Euro III. Beratung im Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement Der Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: IV. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss Herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

9 Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Abgaben für die Benutzung der Stadtentwässerung für das Kalenderjahr 203 Aufgrund der 0, 3, 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert am (Nds. GVBl. S. 279), der 5 und 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 4) zuletzt geändert (Nds. GVBl. S. 279) und des 8 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) vom (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert am (Nds. GVBl. S. 70), hat der Rat der Stadt Melle in seiner Sitzung am 9. Dezember 202 folgende Satzung beschlossen: Der Kanalbaubeitrag und die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Kalenderjahr 203 nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Melle vom wie folgt festgesetzt:. Kanalbaubeitrag Gemäß 4 der genannten Satzung für jeden nach den Vorschriften der Satzung ermittelten qm Beitragsfläche für den a) Schmutzwasserkanal Vollgeschossmaßstab - 8,36 Euro b) Niederschlagswasserkanal Grundstücksflächenmaßstab - 2,88 Euro 2. Kanalbenutzungsgebühr Gemäß Abs. der genannten Satzung für jeden nach den Vorschriften der Satzung ermittelten cbm Abwasser auf 2,90 Euro. Melle, den 9. Dezember 202 S T A D T M E L L E Bürgermeister

10 Inhaltsverzeichnis. Für den Kurzinteressierten... Seite 3 2. Allgemeine Ausführungen... Seite 4 3. Rechtsgrundlagen... Seite 5 4. Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr Seite 6 5. Investitionen aus dem Finanzhaushalt HH-Jahr Seite 7 6. Anlagevermögen... Seite 7 7. Erlöspositionen der Betriebsergebnisrechnung 7. Öffentlich-rechtliche Entgelte... Seite Interne Leistungsverrechnung: Straßenentwässerungsanteil... Seite 8 8. Kostenpositionen der Betriebsergebnisrechnung 8. Personalkosten... Seite Betriebskosten... Seite Abschreibungen auf Anlagevermögen... Seite Sonstige betriebliche Kosten... Seite Interne Leistungsbeziehungen: LV kalk. Verzinsung... Seite 5 9. Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen (dezentrale Entsorgung)... Seite 5 0. Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für das HH-Jahr 203 (zentrale Entsorgung)... Seite 7. Kalkulation der Kanalbaubeiträge HH-Jahr Seite 8 2. Zusammenfassung... Seite 9 Anhang: Anlage... Betriebsergebnisrechnung der Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Anlage 2... Plan-/Ist-Vergleich Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 Anlage 3... Investitionstätigkeit der Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Anlage 4... Gebührennachkalkulation der Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Anlage 5... Anlagevermögen und Sonderposten Produkt Anlage 6... Planungsrechnung der Abwasserbeseitigung HH-Jahr 203 Anlage 7... Teilergebnisplan Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung Seite

11 Auf einen Blick Betriebsergebnisrechnung: - Erlöse HH-Jahr 20: ,36 (Vorjahr ,20 ) - Kosten HH-Jahr 20: ,70 (Vorjahr ,3 ) - Betriebsergebnis ,66 (Vorjahr ,93 ) - Kostendeckungsgrad 0,55 % (Vorjahr 99,49 %) Bestand der Gebührenausgleichsrücklage: - zum : ,33 (Vorjahr ,99 ) Satzungsgemäße Benutzungsgebühr für das HH-Jahr 20: - zentrale Entsorgung 2,70 Euro/cbm (Vorjahr 2,65 Euro/cbm) - dezentrale Entsorgung 40,80 Euro/cbm (Vorjahr 40,40 Euro/cbm) Vermögenszugänge im HH-Jahr 20: - Zugänge Kanal: ,38 (Vorjahr ,54 ) - Zugänge Sonstiges: ,58 (Vorjahr 87.94,94 ) - Summe Zugänge: ,96 (Vorjahr ,48 ) - lfd. Maßnahmen: ,65 (Vorjahr ,34 ) Anschlussgrad: - zum : 76,22 Prozent (Vorjahr 76,3 Prozent) Anhebung des Gebührensatzes für die Kanalbenutzungsgebühren lt. Ratsbeschluss vom für das HH-Jahr 202 auf 2,75 Euro/cbm (zentrale Entsorgung) Anhebung des Gebührensatzes für die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen lt. Ratsbeschluss vom für das HH-Jahr 202 auf 4,20 Euro/cbm (dezentrale Entsorgung) Inbetriebnahme der neuen Schlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage in Melle-Mitte im August 202 (Baukosten incl. Planung ca ,- Euro) Kalkulation Gebührensatz Kanalbenutzung lt. Planungsrechnung: HH-Jahr 203: 2,90 Euro/cbm (HH-Jahr 202 lt. Satzung 2,75 Euro/cbm) Kalkulation Gebührensatz Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen: HH-Jahr 203: 42,20 Euro/cbm (HH-Jahr 202 lt. Satzung 4,20 Euro/cbm) Anpassung der Kanalbaubeitragssätze gemäß Globalberechnung für das HJ 203 Kalkulation Kanalbaubeitrag Schmutzwasserbeseitigung: HH-Jahr 203: 8,36 Euro/qm (HH-Jahr 202 lt. Satzung 8,26 Euro/qm) Kalkulation Kanalbaubeitrag Niederschlagswasserbeseitigung: HH-Jahr 203: 2,88 Euro/qm (HH-Jahr 202 lt. Satzung 2,82 Euro/qm) Seite 2

12 . Für den Kurzinteressierten Die Betriebsergebnisrechnung (BER) dient als Abrechnungsinstrument für das Berichtsjahr und ist zugleich Grundlage für die Gebührenfestlegung für das kommende Haushaltsjahr. Als Informationsinstrument dient es der Transparenz, Steuerung und Planung des betrieblichen Geschehens. Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt führte Ende 200 die überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 bei der Stadt Melle durch. Im Abschlussbericht wurde festgestellt, dass bei der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung das Jahres- bzw. Betriebsergebnis nicht gesondert für die beiden Gebührenarten ausgewiesen wurde und es somit keine Aufteilung der Gebührenausgleichsrücklage auf diese beiden Gebührenarten gab. In der Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 200 und in der Gebührenbedarfsberechnung HH-Jahr 202 wurde erstmalig eine Aufteilung der Kosten, Erlöse und Gebührenausgleichsrücklage auf die beiden Gebührenarten Kanalbenutzungsgebühr (zentrale Entsorgung) und Benutzungsgebühr für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen (dezentrale Entsorgung) vorgenommen. Somit ist auch gewährleistet, dass etwaige Überschüsse oder Unterdeckungen bei der jeweiligen Leistungs- oder Gebührenart zukünftig den Nutzern dieser Leistungsart zugute kommen bzw. über dieser Nutzer refinanziert werden. Die beiden Gebührenarten bilden zusammen als Leistungsarten die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und werden haushaltstechnisch über das Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung abgebildet. Eine Aufteilung erfolgt hier in der Betriebsergebnisrechnung nur bei den Globalgrößen Gesamtkosten, Gesamterlöse, Betriebsergebnis und Gebührenausgleichsrücklage und bei der entsprechenden Kalkulation der Gebührensätze. Eine weitergehende Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten macht zudem kein Sinn, da die Kosten der dezentralen Entsorgung aus den Gesamtkosten abgeleitet werden. Die zur Betriebsergebnisrechnung dazugehörigen Anlagen umfassen somit die gesamte öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung. Das Betriebsergebnis für das HH-Jahr 20 schließt mit einem Überschuss in Höhe von ,66 Euro ab (siehe Anlage ). Dieser Überschuss wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag (negative Gebührenausgleichsrücklage) von ,99 Euro verrechnet, so dass noch ein Verlustvortrag von 2.669,33 Euro zum verbleibt. Dieser Verlustvortrag wird in das HH-Jahr 202 vorgetragen und fließt in die Gebührenbedarfsberechnung für das HH-Jahr 203 mit ein. Somit wird die gesamte Unterdeckung von den Gebührenzahlern bzw. über den Gebührenhaushalt refinanziert. Eine Aufteilung auf die beiden Gebührenarten erfolgt auf Seite 6. Für das HH-Jahr 20 wurde mit einem Überschuss von ,- Euro geplant (siehe Plan- /Ist-Vergleich in Anlage 2). Auf der Erlösseite konnten in 20 insgesamt ca..000,- Euro an Mehrerlöse gegenüber der Planung ausgewiesen werden. Zum Großteil ist dieses durch die Benutzungsgebühren aus der zentralen Entsorgung aufgrund eines Mengenanstiegs bei der abgerechneten Abwassermenge (Planung cbm, Abrechnung ca cbm) entstanden. Auf der Kostenseite ergab sich im HH-Jahr 20 bei der Gesamthöhe eine Abweichung gegenüber der Planung von plus ca ,- Euro. Insbesondere höhere Kosten für Strom, Unterhaltung und Instandsetzung sorgten für zusätzliche Belastungen, während es bei den Personalkosten zu Entlastungen auf der Kostenseite kam. Seite 3

13 Durch Ratsbeschluss vom wurden für das HH-Jahr 202 die Kanalbenutzungsgebühren auf 2,75 Euro je cbm Schmutzwasser (20: 2,70 Euro/cbm) und die Benutzungsgebühren für die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen auf 4,20 je cbm Fäkalschlamm (20: 40,80 Euro/cbm) festgesetzt. Die Planungsrechnung (siehe Anlage 6) für das HH-Jahr 202 schließt mit einer Unterdeckung von ca ,- Euro ab, die den vorhandenen Verlustvortrag zum entsprechend erhöht. Es verbleibt somit zum ein Verlustvortrag von ca ,- Euro, der in die Gebührenbedarfsberechnung für das HH-Jahr 203 mit einfließt. Durch die Gebührenanhebung zum wird mit zusätzlichen Gebührenerlöse aus der zentralen und dezentralen Entsorgung von ca ,- Euro kalkuliert. Auf der Aufwandsseite wird es im HH-Jahr 202 insbesondere bei den Personalkosten zu Erhöhungen kommen, die in dem Maße noch nicht in der Kalkulation der Benutzungsgebühren für das HH-Jahr 202 enthalten waren. Bedingt durch den Verlustvortrag in Höhe von ca ,- Euro und weiteren Kostensteigerungen (Personal, Unterhaltung, Strombezug, Abschreibungen) müssen die Kanalbenutzungsgebühren für das HH-Jahr 203 um weitere 5 Cent auf 2,90 Euro/cbm (plus 5,45 Prozent) und die Benutzungsgebühren für die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen auf 42,20 Euro (plus 2,43 Prozent) angehoben werden. Durch die geplante Gebührenanhebung werden dem Gebührenhaushalt noch einmal zusätzliche Gebührenerlöse in Höhe von ca ,- Euro zufließen. Lt. Planungsrechnung wird das HH-Jahr 203 mit einem geringen Überschuss in Höhe von ca ,- Euro abschließen, der in die Gebührenausgleichsrücklage zum eingestellt wird (siehe Anlage 6). Risiken können sich hierbei sowohl auf der Ertragsseite (geringere Abrechnungsmenge) wie auch auf der Kostenseite (z. B. höhere Kosten für Unterhaltung oder Strombezug) ergeben. Die Gebührenanhebung bedeutet für einen 4-Personen-Musterhaushalt einen zusätzlichen Mehraufwand von 2,00 Euro im Monat bzw. 24,- Euro im Jahr. Die Kalkulation der Kanalbaubeiträge erfolgt nach der Methode der Globalberechnung. Hier wird der umlagefähige Aufwand der Beitrags- bzw. Erschließungsfläche gegenüber gestellt. Als Ergebnis wird ein Beitragssatz ausgewiesen, der von Jahr zu Jahr variiert und entsprechend angepasst werden muss. Lt. Globalberechnung beträgt der Beitragssatz für die Schmutzwasserbeseitigung für das HH-Jahr 203 je qm Vollgeschossfläche 8,36 Euro (Anhebung von 8,26 Euro/qm), der Beitragssatz für die Niederschlagswasserbeseitigung für das HH-Jahr 203 je qm Grundstücksfläche 2,88 Euro (Anhebung von 2,82 Euro/qm). 2. Allgemeine Ausführungen Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges Ziel. Das Interesse der Bürger an der Sauberkeit von Bächen, Flüssen und Meeren ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Ein entscheidendes Kriterium zur Verbesserung der Gewässergüte ist die Reinigung von dem in privaten Haushalten und in der Industrie angefallenen Abwasser gemäß dem Stand der Technik. Abwasser darf nur in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn die Schadstofffracht mindestens so gering gehalten wird, wie dies bei Anwendung von Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und bei Abwasser bestimmter Herkunftsbereiche mit gefährlichen Stoffen nach dem Stand der Technik möglich ist. Nach 49 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes ist die Stadt grundsätzlich abwasserbeseitigungspflichtig. Die Abwasserbeseitigung nach 48 Abs. 2 Seite 4

14 Niedersächsisches Abwasserabgabengesetz umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern und Verrieseln des Abwassers. Die Verpflichtung der Abwasserbeseitigung umfasst nicht nur die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung (zentrale Entsorgung), sondern auch die Abnahme der Reststoffe (Fäkalschlamm) aus Hauskläranlagen und das Entleeren abflussloser Sammelgruben (dezentrale Entsorgung). Eine funktionierende Abwasserbeseitigung ist Voraussetzung für den Gewässerschutz und dient zugleich der Gesundheit der Bevölkerung. Aus diesem Grunde sind insbesondere in den letzten Jahren erhebliche Investitionen im Abwasserbereich vorgenommen worden. Die Kapazität der vorhandenen Kläranlage in Wellingholzhausen wurde von auf Einwohnergleichwerten erhöht. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgte im Mai Diese großen Investitionen sind mit hohem finanziellen Aufwand verbunden, die sich durch steigende Anlagekosten (Abschreibungen und Verzinsung) und Unterhaltungskosten (z. B. Stromkosten) auf die Abwassergebühren auswirken. Gerade bei der Diskussion um die Höhe der Abwassergebühren darf nicht die Wirkung (Outcome) der Investitionen vergessen werden (Umwelt- und Gewässerschutz). Im August 202 wurde auf der Kläranlage in Melle-Mitte der Neubau einer Schlammentwässerungsanlage in Betrieb genommen (Baukosten incl. Planung ca ,- Euro). Die Klärschlammentsorgung wird bislang vollständig durch ein Fremdunternehmen ausgeführt. Bei Überschreiten der Grenzwerte nach der Klärschlammverordnung darf der Klärschlamm nicht mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden, sondern muss in einer Deponie oder Verbrennungsanlage entsorgt werden. Hierzu muss der Klärschlamm vorher entwässert werden, was zukünftig durch die eigene Anlage erfolgen soll. Weitere Erneuerungs- und Ersatzinvestitionen stehen demnächst auf der Kläranlage in Melle- Mitte an. Geplant für 203 sind die Erneuerung der Rechenanlage, der Gebläsestation und der ESMR-Technik (Gesamtinvestitionsvolumen ca ,- Euro). 3. Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften der Gebührenerhebung und bemessung: - Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) - Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) - Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Melle vom Öffentliche kommunale Einrichtungen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen Gebührenaufkommen soll die Kosten decken (Kostendeckungsprinzip) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen Verrechnung der ermittelten Überschuss- bzw. Unterdeckungsbeträge auf die folgenden Abrechnungsperioden Seite 5

15 4. Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 Ermittlung Betriebsergebnis HH-Jahr 20: Das Betriebsergebnis ist die Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen (Erlöse) Ausgangspunkt sind die Aufwendungen und Erträge aus der Ergebnisrechnung Verrechnung mit den Ergebnissen der Vorjahre über die Gebührenausgleichsrücklage Detaillierte Betriebsergebnisrechnung (BER) siehe Anlage Plan-/Ist-Vergleich der Betriebsergebnisrechnung siehe Anlage 2 Betriebsergebnis HH-Jahr 20 Gesamterlöse HH-Jahr ,36 Euro./. Gesamtkosten HH-Jahr ,70 Euro Betriebsergebnis (Überschuss) ,66 Euro Kostendeckungsgrad HH-Jahr 20 0,55 % + Gebührenausgleichsrücklage zum ,99 Euro Gebührenausgleichsrücklage zum ,33 Euro Entwicklung des Betriebsergebnisses seit dem HH-Jahr 2007: HH- Jahr Betriebsergebnis Kostendeckungsgrad Gebührenausgleichsrücklage Satzungsgem. Gebührensatz f. zent. Entsorgung ,02 Euro 99,74 % ,79 Euro 2,42 Euro/cbm ,40 Euro 0,66 % ,9 Euro 2,50 Euro/cbm ,25 Euro 94,03 % ,06 Euro 2,50 Euro/cbm ,93 Euro 99,49 % ,99 Euro 2,65 Euro/cbm ,66 Euro 0,55 % ,33 Euro 2,70 Euro/cbm Aufteilung des Betriebsergebnisses auf die beiden Gebührenarten: Betriebsergebnis HH-Jahr 20: Zentrale Entsorgung dezentrale Entsorgung Gesamterlöse HH-Jahr ,63 Euro 62.8,73 Euro./. Gesamtkosten HH-Jahr ,9 Euro ,79 Euro Betriebsergebnis (Überschuss) 82.62,72 Euro 438,94 Euro Kostendeckungsgrad HH-Jahr 20 0,59% 00,27% + Geb.-Ausgl.-Rücklage zum ,08 Euro ,9 Euro Geb.-Ausgl.-Rücklage zum ,36 Euro -.893,97 Euro Seite 6

16 5. Investitionen aus dem Finanzhaushalt HH-Jahr 20 Zusammenfassung aller Auszahlungen für zu aktivierende Vermögensgegenstände Detaillierte Übersicht siehe Anlage 3 Summe der Investitionen für das Produkt im HH-Jahr 20: ,27 Euro Bestand der laufenden Maßnahmen zum (Anlagen im Bau): ,65 Euro Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme im HH-Jahr 20: - Kanalbaumaßnahmen: ,38 Euro - Kläranlagen: ,34 Euro - Pumpstationen + RRB: 58.36,6 Euro - Kanalleitungskataster: ,08 Euro - Grund und Boden: 0,00 Euro 6. Anlagevermögen Bestand des Kanalnetzes zum : Kanalart Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am HJ 20 HJ Schmutzwasserkanäle (SW) ,67 m 0,00 m 0,00 m ,67 m Regenwasserkanäle (RW) 69.70,2 m 37,46 m 35,7 m 69.8,87 m Mischwasserkanäle (MW) 2.726,74 m 0,00 m 0,00 m 2.726,74 m Druckrohrleitungen ,57 m 0,00 m 0,00 m ,57 m Gesamtes Kanalnetz ,0 m 37,46 m 35,7 m ,85 m Bestand an Kläranlagen und Pumpstationen zum : Anlagenart Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am HJ 20 HJ Kläranlagen Pumpstationen Klärteich 0 0 Regenrückhaltebecken Regenüberlaufbecken Einwohner mit und ohne Kanalanschluss zum 3.2.: HH-Jahr Gesamt- Einwohner mit Einwohner ohne Einwohner Kanalanschluss Kanalanschluss HJ ,74% ,26% HJ ,88% ,2% HJ ,04% ,96% HJ ,3%.40 23,87% HJ ,22% ,78% Seite 7

17 7. Erlöspositionen der Betriebsergebnisrechnung 7. Öffentlich-rechtliche Entgelte (incl. der internen Abrechnungen) - Zusammensetzung der Kanalbenutzungsgebühren (zentrale Entsorgung) Kanalbenutzungsgebühren: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Abrechnung über die RWE , , ,63 2,% Abrechnung über die Stadt Melle , , ,9 4,58% Summe Kanalbenutzungsgebühren , , ,82 2,30% Satzungsgemäßer Gebührensatz 2,50 /cbm 2,65 /cbm 2,70 /cbm,89% Abrechnungsmenge cbm cbm cbm 0,4% - Benutzungsgebühren für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (dezentr. Entsorgung) Benutzungsgebühren dezentral: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Summe Ben.-Gebühren dezentral , ,2 62.8,73 9,85% Satzungsgemäßer Gebührensatz 39,20 /cbm 40,40 /cbm 40,80 /cbm 0,99% Abrechnungsmenge 4.02,0 cbm 3.669,0 cbm 3.990,0 cbm 8,75% - Nachkalkulation der Benutzungsgebühren für das HH-Jahr 20: - Nachweis über die Kostendeckung der satzungsgemäßen Gebührensätze für das HH-Jahr 20 (Detaillierte Nachkalkulation siehe Anlage 4) Nachkalkulation (in Euro): zentrale Entsorgung dezentrale Entsorgung Summe Gebührenausgleichsrücklage zum , , ,99 Satzungsgemäßer Gebührensatz HH-Jahr 20 2,70 /cbm 40,80 /cbm Kostendeckender Gebührensatz HH-Jahr 20 2,65 /cbm 40,69 /cbm Betriebsergebnis HH-Jahr ,72 438, ,66 Gebührenausgleichsrücklage zum , , , Interne Leistungsverrechnung: Straßenentwässerungsanteil - Erstattung von 50 Prozent der niederschlagswasserabhängigen Kosten für das Entwässern der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Straßenentwässerungsanteil) vom Produkt 54-0 (Aufteilung nach schmutz- und niederschlagswasserabhängigen Kosten siehe Anlage ) Ermittlung: Betrag Anteil Gesamtkosten HH-Jahr ,70 00,00%./. Kosten der Schmutzwasserkanalisation (SW-Kanal) ,98 79,99% Kosten der Regenwasserkanalisation (RW-Kanal) ,72 20,0% Seite 8

18 Erstattung: Straßenentwässerungsanteil ,36 50,00% 8. Kostenpositionen der Betriebsergebnisrechnung 8. Aufwendungen für aktives Personal (Personalkosten) Übersicht und Entwicklung über die Personalkosten: HH-Jahr Personalaufwand Veränderung gg. Vorjahr Anteil an Gesamtkosten ,23 3,8% 2,2% ,63 2,40% 2,06% ,6-5,23%,36% ,00 2,86% 3,6% ,00 4,05% 3,77% Anfang 20 wurde eine interne Stellenbemessung für den Abwasserbereich durch das Hauptamt der Stadt Melle durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Personalbestand für die entsprechenden Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten nicht ausreichend ist und die Nachfolgebesetzungen von nicht besetzten Stellen aufgrund von Altersteilzeitregelung, Beschäftigungsverbot bzw. Elternzeit und bei längerfristigen, krankheitsbedingten Ausfällen zu erfolgen sind. Hierdurch ist auch primär die Schwankung bei den Personalkosten für die Jahre 2009 bis 202 begründet. In den Jahren 2009 und 200 sind u. a. durchschnittlich 8 Klärwärterstellen in die Personalkosten eingeflossen. In 20 waren es indessen aufgrund eines längerfristigen Krankheitsausfalls nur 7 Klärwärterstellen. Aufgrund der Wiedereingliederung und einer zusätzlichen Einstellung wird es in 202 zu einem Anstieg bei den Personalkosten kommen, da durchschnittlich 9 Klärwärterstellen hier einfließen werden. Neben der Veränderung des Personalbestandes wirken sich zudem auch die tariflichen und allgemeinen Personalkostensteigerungen hier aus. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren für das HH-Jahr 202 wurde noch von einem Personalbestand von 7 Klärwärterstellen und mit entsprechend geringeren Personalkosten ausgegangen. Die Entwicklung bei den Personalkosten ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: - Tarifliche Personalkostensteigerungen bei den Beschäftigten ab dem um 0,6 Prozent, ab dem um 0,5 Prozent (plus Einmalzahlung in 20 von 240,- Euro), ab dem um 3,5 Prozent, ab dem um,4 Prozent und ab dem um,4 Prozent plus Anstieg des Leistungsentgelts um jährlich 0,25 Prozent (20:,5 Prozent) - Krankheitsbedingter Ausfall eines Klärwärters in 20 (ohne Entgeltfortzahlung seit Dez. 200), Neueinstellung eines Klärwärters hierfür ab Januar 20 - Ein Klärwärter befindet sich seit dem in der Freizeitphase der Altersteilzeit, Neueinstellung eines Klärwärters hierfür ab September 20 - Eine Klärwärterin ist ab September 20 in Elternzeit, Neueinstellung eines Klärwärters ab Januar 202 als Vertretung während der Elternzeit - Wiedereingliederung des längerfristig ausgefallenen Klärwärters ab Januar 202 Seite 9

19 - Einstellung eines Auszubildenden zur Fachkraft für Abwassertechnik ab August 203 geplant 8.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Betriebskosten) Übersicht und Entwicklung der Betriebskosten (in Euro): Zusammensetzung: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Unterhaltung der Kläranlagen 73.0, , ,53 -,74% Unterhaltung des Kanalnetzes 82.53, , ,77 63,04% Unterhaltung der Pumpstationen , , ,95 29,44% Unterhaltung der Regenrückhaltebecken 2.264, , ,75-66,54% Summe Unterhaltungskosten , , ,00 4,49% Kosten der Klärschlammbeseitigung , , ,20-8,9% Kosten für Aufbereitungsmittel 60.62, , ,09 8,25% Kosten für Probeentnahmen/Untersuchungen 9.636, , ,25 6,35% Kosten für Strom, Gas und Wasser , , ,55 0,82% Kosten für Fäkalschlammabfuhr aus KKA , , ,29 7,65% Kosten der Einleiterüberwachung 7.280, , ,00-28,59% Kosten für Versicherungen 5.248, , ,3 3,06% Kosten der Gebührenerhebung (RWE) 56.3, , ,04 4,0% Sonstige Kosten (Verwaltung, Fahrzeug, etc.) 9.956, , ,64 7,09% Summe Sach- und Dienstleistungskosten , , ,9 6,2% Jährliche Höhe der Unterhaltungskosten wird stark beeinflusst von Art und Umfang der Instandsetzungsmaßnahmen (Reparaturen) der Anlagen und Kanäle Unterhaltungskosten der Anlagen sind abhängig vom Alter, von der Art (Stand der Technik) und von der Anzahl (Anzahl der Pumpstationen) Im HH-Jahr 20 sind verstärkt Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten bei dem Kanalnetz durchgeführt worden 8.2. Kosten der Klärschlammbeseitigung Übersicht und Entwicklung der Kosten der Klärschlammbeseitigung: Zusammensetzung Art HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Landwirtschaftliche Verwertung, Klärschlamm mit 3,0% Trockensubstanz Landwirtschaftliche Verwertung, Klärschlamm mit 6,0% Trockensubstanz Menge.433 cbm.932 cbm cbm 5,9% Preis 5,79 /cbm 5,79 /cbm 5,79 /cbm 0,0% Kosten , , ,99 5,9% Menge.83 cbm cbm cbm -8,4% Preis 23,20 /cbm 23,20 /cbm 23,20 /cbm 0,0% Kosten , , ,82-8,3% Entwässerung und Verwertung Kosten , , ,87 6,4% Seite 0

20 Sonstiges (Rührwerk, Fahrz., etc.) Kosten.90, ,4 5.70,52-44,6% Gesamtkosten , , ,20-8,2% Bedingt durch die Erhöhung der Grenzwerte aus der Klärschlammverordnung und durch die Erweiterung der zu beprobenden Parameter ist die landwirtschaftliche Verwertung von belasteten Klärschlamm seit Jahren nicht mehr möglich. Dieser muss einer Deponie oder Verbrennungsanlage zugeführt werden, was eine Entwässerung des Klärschlamms zwingend erfordert Kosten für Strom, Gas und Wasser (Energiekosten) Die Energiekosten setzen sich aus den Strom-, Wasser- und Heizkosten für die Kläranlagen und aus den Stromkosten für die Pumpstationen zusammen Echte Vergleichbarkeit ist nur bei den Abnahmestellen gegeben, die monatlich abgerechnet werden (Monatsrechnungen/MR): die monatlichen Stromrechnungen für die 6 Kläranlagen und für 5 Pumpstationen Preisstabilität beim eigentlichen Strompreis ab dem HH-Jahr 2008 auch für die HH-Jahre 200 und 20 Übersicht Energieverbrauch: Verbrauchsdaten: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Strom Kläranlagen (MR) kwh kwh kwh,63% Strom Pumpstationen (MR) kwh kwh kwh -6,86% Übersicht Energiekosten: Kostendaten: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Strom Kläranlagen (MR) , , ,2,6% Strom Pumpstationen (MR) 4.229, , ,5-3,84% Strom sonstige Pumpstationen , , ,92 24,40% Summe Stromkosten , , ,55,6% Gas Kläranlagen 5.327, , ,66 9,65% Wasser Kläranlagen 4.970, , ,34 -,6% Summe Energiekosten , , ,55 0,82% Anstieg in 20 bedingt durch höheren EEG-Zuschlag (von 2,045 auf 3,592 Cent je kwh netto, plus ca ,- Euro brutto) Stromverbrauch der Kläranlagen ist abhängig von der Jahresschmutzwassermenge, von der Zusammensetzung des Abwassers und vom Alter und von der Bauart der Anlagen Bedingt durch die neue Strombezugsausschreibung ergibt sich beim eigentlichen Strompreis ab dem eine geringfügige Entlastung (Vertragsdauer 2 Jahre) Seite

21 Weiterer Anstieg der Stromkosten bedingt durch höheren EEG-Zuschlag ab dem HH-Jahr 203 (auf 5,277 Cent je kwh netto, plus ca ,- Euro brutto) 8.3 Abschreibungen auf Anlagevermögen Ansatz gem. 5 Nds. Kommunalabgabengesetz als ansatzfähige Kosten Verteilung der einmaligen Anschaffungs- oder Herstellungswerte (AHW) eines langlebigen Anlagegutes auf die Jahre der Nutzung Liquiditätsrückfluss für die eingesetzten Anlagegüter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode (jährlich gleichbleibende Abschreibungsraten), Abschreibungsbasis sind die historischen AHW Detaillierte Aufstellung siehe Anlage 5 Überblick und Entwicklung der Abschreibungen (in Euro): HH- Jahr Vermögenszugänge Veränderung Anlagen im Bau Bestand Anlagen im Bau Abschreibungen Veränderung Buchwert zum , , , ,38-2,3% , , , , ,72 2,77% , , , , ,68 6,20% , , , , ,28 2,96% , , , , ,24,43% , , , , ,00 0,32% , , , , ,00,% ,92 Nebenrechnung gem. 56 Abs. 4 GemHKVO Verwendungsnachweis der Abschreibungen, Zuschüsse und Beiträge (in Euro): HH-Jahr 200 HH-Jahr 20 Vermögenszugänge ,48 Vermögenszugänge ,96 Veränderungen der im Bau befindl. Anlagen ,58 Veränderungen der im Bau befindl. Anlagen ,3 Finanzbedarf HJ ,90 Finanzbedarf HJ ,27 Abschreibungen ,28 Abschreibungen ,24 Sopo Beiträge 98.04,29 Sopo Beiträge 9.947,30 Sopo Zuwendungen ,38 Sopo Zuwendungen 0,00 Veränderungen Sopo erhaltene Anzahlungen 0.000,00 Veränderungen Sopo erhaltene Anzahlungen 0,00 Erhöhung Verlustvortrag ,93 Reduzierung Verlustvortrag ,66 Finanzmittel HJ ,02 Finanzmittel HJ ,20 Seite 2

22 Rücklage für Investitionen bzw. Rückführung der Verbindlichkeiten ,2 Rücklage für Investitionen bzw. Rückführung der Verbindlichkeiten ,93 Transparenz über die Ermittlung und Verwendung der aus speziellen Entgelten gedeckten Abschreibungen (Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung) Nachweis über den Finanzbedarf (Investitionen und Verlustabdeckung) und die Finanzmittel (Eigen- und Fremdkapital) Nachweis über die Zusammensetzung des Eigenkapitals (Zuschüsse, Beiträge und Gewinnrücklage ohne Auflösung der Sonderposten) Entwicklung der Verbindlichkeiten: Stand der Verbindlichkeiten zum ,32 HJ 20 Rückführung Verbindlichkeiten ,93 Stand der Verbindlichkeiten zum ,39 Aktiva-/Passiva-Aufstellung: Aktiva Zum Passiva Anlagevermögen ,55 Verlustvortrag ,99 Im Bau befindliche Anlagen ,34 SoPo Beiträge ,74 SoPo Inv.-Zuwendungen ,82 SoPo erhaltene Anzahlungen ,00 Rücklage für Investitionen 0,00 Verbindlichkeiten ,32 Summe Aktiva ,89 Summe Passiva ,89 Aktiva Zum Passiva Anlagevermögen ,27 Verlustvortrag ,33 Im Bau befindliche Anlagen ,65 SoPo Beiträge ,04 SoPo Inv.-Zuwendungen ,82 SoPo erhaltene Anzahlungen ,00 Rücklage für Investitionen 0,00 Verbindlichkeiten ,39 Summe Aktiva ,92 Summe Passiva ,92 Rücklagenbestimmung der beitragsfinanzierten Abschreibungen zum 3.2. (in Euro): HH- Jahr AfA lt. BER KDG AfA aus speziellen Entgelten beitragsfinanz. Anteil beitragsfinanzierte Anteil Veränderung Anschaffungswerte Rücklagenbestand (Periode) ,38 99,74% ,24 50,56% , , , ,72 0,66% ,95 5,27% , , ,48 Seite 3

23 ,68 98,50%.636.8,25 50,03% , , , ,28 99,49% ,98 5,49% , , , ,24 0,55% ,90 53,4% , , ,6 8.4 Sonstige ordentliche Aufwendungen (Sonstige betriebliche Kosten) Hierzu gehören die Kosten der Sachkonten der Kontengruppe 44 Überblick und Entwicklung der sonstigen betrieblichen Kosten: Sonstige Kosten: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 Veränd. Abwasserabgabe für Kläranlagen 3.694, , ,00 4,43% Klärschlammfonds 0,00 0,00 0,00 Dienstreisen, Fahrtkosten.046, , ,58 3,43% Mitgliedsbeiträge 768,00 768,00.77,00 53,26% Sonstige Geschäftskosten.255,70.076,72 30,52-72,00% Summe der sonstigen betriebl. Kosten , , ,0 4,03% 8.4. Abwasserabgabe Gemäß und 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) muss für das Einleiten von Abwasser aus einer Kläranlage in ein Gewässer eine Abgabe entrichtet werden Parameter für die Abwasserabgabe sind die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf), Stickstoff und Phosphor Anstieg der Abwasserabgabe (20) für Kläranlagen gegenüber dem Vorjahr um 4,43 Prozent auf ,- Euro bedingt durch eine teilweise Erhöhung der erklärten Werte (Einhaltungswerte), die als Multiplikatoren auf die Höhe der Abwasserabgabe einwirken Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge (JSM) für die Veranlagungsjahre 2008 bis 202 aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre (2003 bis 2007) Hierdurch wird die Schwankungsbreite der Abwasserabgabe aufgrund der jährlichen Veränderungen der Jahresschmutzwassermenge minimiert Lt. Planungsrechnung Ansatz für das HH-Jahr 203 (Veranlagungsjahr 202) in Höhe von ,- Euro Seite 4

24 Entwicklung der Abwasserabgabe: Abwasser -abgabe Abgabesatz JSM in cbm Veranlagungsjahr Schadeinheiten Kosten Veränd ,895 /SE SE ,00-0,70% ,895 /SE SE 3.694,00 24,3% ,895 /SE SE ,00-6,25% ,895 /SE SE ,00 4,43% ,895 /SE SE ,00 7,38% ,895 /SE SE ,00 -,4% 8.5 Interne Leistungsbeziehungen: LV kalk. Verzinsung Ansatz gem. 5 Nds. Kommunalabgabengesetz als ansatzfähige Kosten Gegenwert für einen gedanklich entgangenen Gewinn bei anderweitiger Verwendung des gebundenen Kapitals Ausgangsbasis ist das betriebsnotwendige, aufgewendete und noch gebundene Kapital (Buchwert zum 3.2.) Beiträge und Zuschüsse werden kostenmindernd abgesetzt (Abzugskapital) Ansatz eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6,0 Prozent lt. Beschluss des Finanzausschusses (seit dem siehe auch TOP 8 der Wirtschaftsförderungsund Finanzausschusssitzung vom ) Lt. Planungsrechnung leichter Anstieg der kalkulatorischen Verzinsung in den HH-Jahren 202 (auf ,- Euro) und 203 (auf ,- Euro) Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung für das HH-Jahr 20: Anlagengruppen: Buchwert 3.2. Abzugskapital Kalk. Zinsen Schmutzwasser-Kanal , , ,76 Druckrohrleitung , , ,85 Regenwasser-Kanal , , ,06 Mischwasser-Kanal , , ,7 Kläranlagen incl. Verwaltung , , ,85 Pumpstationen , , ,97 RRB, RÜB, Sonderbauwerke , , ,96 Summe , , ,62 Seite 5

25 9. Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen (dezentrale Entsorgung) Nach 49 Abs. NWG sind die Kommunen auch für das Abwasser in dezentralen Kleinkläranlagen beseitigungspflichtig Entleerung der Kleinkläranlagen (KKA) mindestens alle zwei Jahre (Aufgabe der Kommune) Bestand zum von KKA in der Stadt Melle Für 980 KKA besteht eine Ausnahmeregelung (landwirtschaftliche Flächen > 2 Hektar) Für 5 KKA ist bereits ein zentraler Kanalanschluss vorhanden oder geplant Mitbehandlung der Fäkalschlämme von.778 KKA in den zentralen Kläranlagen Gebührennachkalkulation HH-Jahr 20: Entleerung und Mitbehandlung von cbm Fäkalschlamm aus 807 KKA im HJ 20 Kostenkomponenten der dezentralen Abwasserbeseitigung sind die Transportkosten und die Reinigungskosten in den Kläranlagen Ab dem erfolgt die Abfuhr des Fäkalschlamms durch die Fa. Picker aus Espelkamp zum Preis von 20,83 brutto netto je cbm Fäkalschlamm (Transportkosten) Keine Preiserhöhung bei den Transportkosten für die HH-Jahre 202 und 203 Überdeckung von 0, Euro je cbm Fäkalschlamm im HH-Jahr 20 Detaillierte Nachkalkulation siehe Anlage 4 Gebührennachkalkulation dezentrale Entsorgung HH-Jahr 20: Kosten Menge Betrag Kosten/cbm Transportkosten HJ ,00 cbm 83.,70 20,83 /cbm + Reinigungskosten HJ ,00 cbm 79.26,09 9,86 /cbm Gesamtkosten HJ ,00 cbm ,79 40,69 /cbm Gebührenerlöse HJ ,00 cbm 62.8,73 40,80 /cbm Betriebsergebnis HJ ,00 cbm 438,94 0, /cbm Gebührenausgleichsrücklage zum ,9 Betriebsergebnis HJ ,94 Gebührenausgleichsrücklage zum ,97 Gebührenkalkulation dezentrale Entsorgung HH-Jahr 202: Kosten Menge Betrag Kosten/cbm Transportkosten HJ ,00 cbm ,00 20,83 /cbm + Reinigungskosten HJ ,00 cbm ,00 20,37 /cbm Gesamtkosten HJ ,00 cbm ,00 4,20 /cbm Gebührenerlöse HJ ,00 cbm ,00 4,20 /cbm Betriebsergebnis HJ ,00 cbm 0,00 0,00 /cbm Gebührenausgleichsrücklage zum ,97 Plan-Ergebnis HJ 202 0,00 Seite 6

26 Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum ,97 Gebührenkalkulation dezentrale Entsorgung HH-Jahr 203: Kosten Menge Betrag Kosten/cbm Transportkosten HJ ,00 cbm ,00 20,83 /cbm + Reinigungskosten HJ ,00 cbm ,00 20,97 /cbm Gesamtkosten HJ ,00 cbm ,00 4,80 /cbm Gebührenerlöse HJ ,00 cbm ,00 42,20 /cbm Betriebsergebnis HJ ,00 cbm.600,00 0,40 /cbm Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum ,97 Plan-Ergebnis HJ ,00 Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum ,97 Seite 7

27 0. Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für das HH-Jahr 203 (zentrale Entsorgung) Ansatz der abgenommenen Frischwassermenge als Gebührenmaßstab für die Kanalbenutzungsgebühren (Wahrscheinlichkeitsmaßstab) lt. Entwässerungssatzung Gebühreneinheit ist ein cbm Frischwasser Detaillierte Planungsrechnung siehe Anlage 6 Darstellung Produkt im Haushalt 203 siehe Anlage 7 Ermittlung Gebührenbedarf HH-Jahr 202: Gesamtkosten (lt. Planungsrechnung) ,00 Euro./. Kosten der dezentralen Entsorgung ,00 Euro Kosten der zentralen Entsorgung HH-Jahr ,00 Euro./. Verwaltungsgebühren 0.000,00 Euro./. Erstattung Straßenentwässerungsanteil ,00 Euro Gebührenbedarf HH-Jahr ,00 Euro Ermittlung Endergebnis HH-Jahr 202: Gebührenaufkommen HH-Jahr 202 Menge: cbm Gebühr: 2,75 Euro/cbm ,00 Euro./. Unterdeckung aus dem HH-Jahr ,36 Euro./. Gebührenbedarf HH-Jahr ,00 Euro Unterdeckung, Weiterverrechnung nach HH-Jahr ,36 Euro Erlöse der zentralen Entsorgung HH-Jahr ,00 Euro Ermittlung Gebührenbedarf HH-Jahr 203: Gesamtkosten (lt. Planungsrechnung) ,00 Euro./. Kosten der dezentralen Entsorgung ,00 Euro Kosten der zentralen Entsorgung HH-Jahr ,00 Euro./. Verwaltungsgebühren 2.000,00 Euro./. Erstattung Straßenentwässerungsanteil ,00 Euro Gebührenbedarf HH-Jahr ,00 Euro Ermittlung Endergebnis HH-Jahr 203: Gebührenaufkommen HH-Jahr 203 Menge: cbm Gebühr: 2,90 Euro/cbm ,00 Euro./. Unterdeckung aus dem HH-Jahr ,36 Euro./. Gebührenbedarf HH-Jahr ,00 Euro Überschuss, Weiterverrechnung nach HH-Jahr ,64 Euro Erlöse der zentralen Entsorgung HH-Jahr ,00 Euro Gebührenerhöhung für das HH-Jahr 203 um 5 Cent auf 2,90 Euro/cbm Seite 8

28 . Kalkulation der Kanalbaubeiträge HH-Jahr 203 Ermittlung der Kanalbaubeiträge durch die Globalberechnung Gleichmäßige Heranziehung aller beitragspflichtig gewordenen und werdenden Grundstücke (Gleichheitsgrundsatz als übergeordnetes Grundprinzip der Beitragsheranziehung) Gegenüberstellung des verteilungsfähigen Aufwands der Vergangenheit und der Zukunft mit den erschlossenen und noch zu erschließenden Flächen (Deckungsgleichheit von Aufwand und Fläche) Ermittlung Beitragssatz für die Niederschlagswasserbeseitigung: Ermittlungsschema: Herstellungskosten zum ,86 Euro + Prognostizierte Kosten für geplante Sonderbauten (RRB, Verrohrung, usw.) ,60 Euro + Prognostizierte Kosten für geplante Flächenerschließungen (RW-Kanäle) ,59 Euro + Umlagefähiger Teilaufwand der Kläranlagen ,79 Euro + Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Aufwand der Mischwasserkanäle, bereits gekürzt um den Straßenentwässerungsanteil ,53 Euro + Abzüglich Straßenentwässerungsanteil der Regenwasserkanäle des Trennsystems (50 %) ,53 Euro + Abzüglich Zuwendungen Dritter 0,00 Euro Umlagefähiger Aufwand der Niederschlagswasserbeseitigung ,84 Euro Gesamte Grundfläche gemäß Satzung in der Stadt Melle qm Anschlussbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung 2,88 Euro/qm Ermittlung Beitragssatz für die Schmutzwasserbeseitigung: Ermittlungsschema: Herstellungskosten zum ,4 Euro + Prognostizierte Kosten für geplante Flächenerschließungen (SW-Kanäle) ,36 Euro + Kosten für geplante Investitionen Druckrohrleitungen ,4 Euro + Kosten für geplante Investitionen Pumpstationen ,88 Euro + Umlagefähiger Teilaufwand der Kläranlagen ,04 Euro + Anteil aus der Schmutzwasserbeseitigung aus dem MW-Aufwand ,0 Euro + Abzüglich Zuwendungen Dritter SW-Kanäle ,98 Euro + Abzüglich Zuwendungen Dritter Druckrohrleitungen ,36 Euro + Abzüglich Zuwendungen Dritter Pumpstationen ,50 Euro + Abzüglich erwarteter Zuschüsse für geplante Flächenerschließungen 0,00 Euro Umlagefähiger Aufwand der Schmutzwasserbeseitigung ,00 Euro Gesamte Vollgeschossfläche gemäß Satzung in der Stadt Melle qm Anschlussbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung 8,36 Euro/qm Seite 9

29 2. Zusammenfassung Die Gebührenbedarfsberechnung für das HH-Jahr 203 zeigt, dass die Gebührensätze und die Beitragssätze lt. Globalberechnung angehoben werden müssen. Es wird daher vorgeschlagen, die Beitrags- und Gebührensätze des Gebührenhaushaltes Abwasserbeseitigung (Produkt 538-0) für das HH-Jahr 203 wie folgt zu beschließen:. Kanalbaubeiträge Gemäß 4 der Satzung für jeden nach den Vorschriften der Satzung ermittelten Quadratmeter Beitragsfläche für den: Kanalart Maßstab HJ 20 HJ 202 HJ 203 a) Schmutzwasser Vollgeschoss 8,24 Euro/qm 8,26 Euro/qm 8,36 Euro/qm b) Niederschlagswasser Grundstücksfläche 2,80 Euro/qm 2,82 Euro/qm 2,88 Euro/qm 2. Kanalbenutzungsgebühren Gemäß Abs. der Satzung für jeden nach den Vorschriften der Satzung ermittelten Kubikmeter Abwasser auf: Gebührenart HJ 20 HJ 202 HJ 203 Kanalbenutzungsgebühren 2,70 Euro/cbm 2,75 Euro/cbm 2,90 Euro/cbm 3. Gebühren für Abwasser und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung je eingesammelten Kubikmeter Abwasser bzw. Fäkalschlamm: Gebührenart HJ 20 HJ 202 HJ 203 a) Abwasser aus abflusslosen Gruben 22,30 EUR/cbm 22,30 EUR/cbm 22,30 EUR/cbm b) Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 40,80 EUR/cbm 4,20 EUR/cbm 42,20 EUR/cbm Melle, 09. November 202 Stefan Wunderliche Kostenrechner (Wunderlich) Amtsleiter ( Uwe Strakeljahn Amtsleiter (Strakeljahn) Seite 20

30 Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 für die Abwasserbeseitigung der Stadt Melle und Gebührenbedarfsberechnung HH-Jahr 203

31 Anlage : Betriebsergebnisrechnung der Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Nr. Bezeichnung Ansatz Ergebnis Neutrale BER Anteil SW-Kanal RW-Kanal HJ 20 HJ 20 Abgrenzung HJ 20 HJ 20 HJ Auflösungserträge aus Sonderposten , , ,00 0,00 0,00% 0,00 0,00.05 Öffentlich-rechtliche Entgelte - externe Abrechnung , , , ,02 88,02% , , Öffentlich-rechtliche Entgelte - interne Abrechnung. 0, ,53 0, ,53 2,09% 0.073, ,62.06 Privatrechtliche Entgelte 0,00.32,65 0,00.32,65 0,02%.66,73 45,92.07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 40,80 0,00 40,80 0,00% 40,80 0,00.09 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00. Sonstige ordentliche Erträge 0,00 252,00 0,00 252,00 0,00% 223,99 28,0 4.0 Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0, IL: Straßenentwässerungsanteil , ,36 0, ,36 9,85% 0, ,36 Summe der Erträge/Erlöse , , , ,36 00,00% , ,8 2.0 Aufwendungen für aktives Personal , ,6 0, ,6,36% , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , ,9 0, ,9 34,90% , , Abschreibungen auf Anlagevermögen , ,24 0, ,24 32,46% , , Abschreibungen auf Forderungen 5.000, , ,23 0,00 0,00% 0,00 0, Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , ,0 2,64% , , Interne Leistungsbeziehungen: - LV Baubetriebsdienst 2.000, ,09 0, ,09 0,9% 9.66,4 654,95 - LV Grundstücksmanagement 2.000,00.26,59 0,00.26,59 0,2% 8.484, ,96 - LV EDV 3.700, ,26 0, ,26 0,05% 2.227,68 377,58 - LV Personalmanagement , ,00 0, ,00 0,43% 9.666, ,38 - LV Stadtkasse 4.000, ,00 0, ,00 0,07% 4.000,00 0,00 - LV kalk. Verzinsung , , , ,62 7,68% 594.7, ,82 Summe der Aufwendungen/Kosten , , , ,70 00,00% , ,72 Betriebsergebnis HH-Jahr , , , , , ,46 Kostendeckungsgrad 0,54% 00,83% 0,55% 0,73% 00,86%

32 Anlage 2: Plan-/Ist-Vergleich BER Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Nr. Bezeichnung BER BER Abweichung BER Plan HJ 20 Ist HJ 20 HJ 20 Ist HJ Öffentlich-rechtliche Entgelte , , , ,78 - Benutzungsgebühren - externe Abrechnungen , , , ,78 - Verwaltungsgebühren und sonstige Gebühren 0.000, , , , Benutzungsgebühren - interne Abrechnungen 0, , ,53 0,00.06 Privatrechtliche Entgelte 0,00.32,65.32,65.43,79.07 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 40,80 40,80 48,48.09 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 884,56. Sonstige ordentliche Erträge 0,00 252,00 252,00 273,0 8.0 IL: Straßenentwässerungsanteil , , , ,58 Summe der Erträge/Erlöse , , , , Aufwendungen für aktives Personal , , , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , ,9 53.5, ,34 - Kosten für Unterhaltung , , , ,99 - Kosten für Klärschlammbeseitigung , , , ,2 - Kosten für Aufbereitungsmittel , , , ,29 - Kosten für Probeentnahmen/Untersuchungen , , , ,20 - Kosten für Strom, Gas und Wasser , , , ,64 - Kosten für Fäkalschlammabfuhr , ,29.09, ,52 - Kosten der Einleiterüberwachung 8.000, , , ,00 - Kosten für Versicherungen 4.500, , , ,40 - Kosten der Gebührenerhebung , , , ,20 - Sonstige Kosten 9.800, , , , Abschreibungen auf Anlagevermögen , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , ,00 - Abwasserabgabe für Kläranlagen , , , ,00 - Klärschlammfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 - Dienstreisen, Fahrtkosten 4.000, , , ,28 - Mitgliedsbeiträge.000,00.77,00 77,00 768,00 - Sonstige Geschäftskosten.500,00 30, ,48.076, Interne Leistungsbeziehungen: , , , ,88 - LV Baubetriebsdienst 2.000, , ,9 9.64,2 - LV Grundstücksmanagement 2.000,00.26,59-873,4.30,3 - LV EDV 3.700, , , ,82 - LV Personalmanagement , ,00 0, ,00 - LV Stadtkasse 4.000, ,00 0, ,00 - LV kalk. Verzinsung , , , ,54 Summe der Aufwendungen/Kosten , , , ,3 Betriebsergebnis , , , ,93

33 Anlage 3: Investitionstätigkeit Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Inv.-Nr. Bezeichnung Investition Maßnahme Anlagen in Bau/ unfertige Anlagen zum Investition/ Auszahlungen 20 Fertigstellung/ Inbetriebnahme 20 Anlagen in Bau/ unfertige Anlagen zum I Zur Femlinde SW-Kanal und RW-Kanal Zur Femlinde 0,00 978,34 978,34 0,00 I Kläranlage Melle-Mitte Klärschlammentwässerung , ,38 0, ,38 I Kläranlage Melle-Mitte Phosphat-Prozess-Messgerät 0, , ,56 0,00 I Kläranlage Melle-Mitte Sonstiges, KA Melle-Mitte 0,00 660,07 660,07 0,00 I Erneuerung von Brücken u. DurchlässenSW-Kanal und RW-Kanal Westerh.-Str./K2 0,00.69,65 0,00.69,65 I Kanalerneuerungen RW-Kanal Herrenteich 8.233, , ,80 0,00 I Kanalerneuerungen SW-Kanal und RW-Kanal Alte Str. 0, ,07 0, ,07 I Kanalerneuerungen RW-Kanal Kreisel Bruchmühlen 0, ,00 0, ,00 I Kanalerneuerungen RRB Fredemanns Kamp 0, , ,69 0,00 I Kanalerneuerungen Zulaufsammler Alte KA Westerhausen 0, , ,24 0,00 I Kanalerneuerungen SW-Kanal und RW-Kanal Westerh.-Str./K2 0, ,00 0, ,00 I Erneuerung Pumpwerke Pumpstation Rüschenbrede 0, , ,7 0,00 I Erneuerung Pumpwerke Pumpstation Poggenburg 0, , ,30 0,00 I Erneuerung Pumpwerke Pumpstation In den Büschen 0, , ,09 0,00 I Erneuerung Pumpwerke Pumpstation Alte KA Schiplage 0, , ,98 0,00 I Erneuerung Pumpwerke Pumpstation Alte KA Riemsloh 0, , ,36 0,00 I Störmeldeeinrichtungen Übertragungsgeräte Pumpstationen 0, , ,57 0,00 I Erstellung Kanalleitungskataster Bakum/Rehteich 0, , ,35 0,00 I Erstellung Kanalleitungskataster Sonderbauwerke 0,00.693,07.693,07 0,00 I Erstellung Kanalleitungskataster Eicken-Bruche 0, , ,66 0,00 I Erstellung Kanalleitungskataster Riemsloh 0, ,07 0, ,07 I Erstellung Kanalleitungskataster Pumpwerk Danziger Str. 0, ,00 0, ,00 I Erstellung Kanalleitungskataster SW-Kanal und RW-Kanal Eschsiedlung 0, ,86 0, ,86 I Geräteanschaffungen Kläranlagen Sonstiges, diverse Kläranlagen 0, , ,7 0,00 I Oberflächenentwässerung Eicken-BruchRW-Kanal Eickener Str ,58 0,00 0, ,58

34 Anlage 3: Investitionstätigkeit Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Inv.-Nr. Bezeichnung Investition Maßnahme Anlagen in Bau/ unfertige Anlagen zum Investition/ Auszahlungen 20 Fertigstellung/ Inbetriebnahme 20 Anlagen in Bau/ unfertige Anlagen zum I Buddenkamp SW-Kanal und RW-Kanal Buddenkamp 0,00.6,36 0,00.6,36 I Buddenkamp SW-Kanal und RW-Kanal Eschsiedlung 0,00.54,8 0,00.54,8 I Eickener Str. RW-Kanal Eickener Str. 7.50,00 0,00 0, ,00 I Kläranlage Wellingholzhausen Sonstiges, Kläranlage Wellingholzhausen 0, , ,00 0,00 I Pestelstr. RW-Kanal Pestelstr ,72 0,00 0, ,72 I Hochwasserschutz im Kanalsystem Gewerbegebiet Gesmold 3.47,45 0,00 0, ,45 I Alte Str. SW-Kanal und RW-Kanal Alte Str. 0, ,33 0, ,33 Summe , , , ,65

35 Kostenstelle Kosten Häusl. Abwasser Fäkalschlamm Menge ,00 cbm 3.990,00 cbm Abwasser Fäkal 400 Kosten der mechanischen Behandlung ,06 Euro ,00 ME 3.990,00 ME 4020 Kosten der biologischen Behandlung.42.02,44 Euro ,00 ME ,00 ME Kosten der Schlammbehandlung 782.7,63 Euro ,00 ME ,00 ME EK häusliches Abwasser ,9 Euro 7000 EK Fäkalschlamm ,76 Euro Kosten der Abwasserreinigung ,08 Euro ,9 Euro ,7 Euro 400 Kosten der mechanischen Behandlung 0,30 Euro/cbm 0,30 Euro/cbm 4020 Kosten der biologischen Behandlung 0,79 Euro/cbm 7,9 Euro/cbm 4030 Kosten der Schlammbehandlung 0,43 Euro/cbm 8,58 Euro/cbm Zwischenergebnis,52 Euro/cbm 6,78 Euro/cbm 6000 Einzelkosten häusliches Abwasser 0,04 Euro/cbm 7000 Einzelkosten Fäkalschlamm 23,9 Euro/cbm Ergebnis Reinigung des Abwassers,56 Euro/cbm 40,69 Euro/cbm Ableitung SW-Kanal ,8 Euro 0,80 Euro/cbm 0,00 Euro/cbm Ableitung RW-Kanal ,63 Euro 0,29 Euro/cbm 0,00 Euro/cbm Ergebnis Ableitung des Abwassers ,8 Euro,09 Euro/cbm 0,00 Euro/cbm Gesamtergebnis Abwasserbeseitigung ,89 Euro 2,65 Euro/cbm 40,69 Euro/cbm Gebührensätze (lt. Gebührensatzung) 2,70 Euro/cbm 40,80 Euro/cbm Ergebnis HH-Jahr 20 je Gebühreneinheit ,66 Euro 0,05 Euro/cbm 0, Euro/cbm Anteil Entwässerung Straßen, Wege, Plätze Verwaltungsgebühren, sonstige Erlöse Summe der Erlöse HH-Jahr 20 Anlage 4: Gebührennachkalkulation der Abwasserbeseitigung HH-Jahr ,36 Euro 9.,45 Euro ,36 Euro Verhältnis * * Kurze Erläuterung zum Verhältnis häusliches Abwasser - Fäkalschlamm: Biologische Behandlung: BSB5-Gehalt häusliches Abwasser im Durchschnitt 330 mg/l, beim Fäkalschlamm im Durchschnitt mg/l Schlammbehandlung: In einem cbm Fäkalschlamm ist der Klärschlammanteil 20mal so hoch wie in einem cbm häuslichem Abwasser

36 Anlage 5: Übersicht Anlagevermögen und Sonderposten Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung HH-Jahr 20 Sach- Bezeichnung des Sachkontos AHK Vermögens- Abschreibungen Buchwert konto zum 3.2. zugänge zum Lizenzen 65.32,93 0, , , Ähnliche Rechte ,82 0,00.5, , Sonstiges immaterielles Vermögen , , , , Anzahlungen auf immaterielles Vermögen 0.473, ,07 0, , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,63 0,00 0, , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , , , Bauten auf fremdem Grund und Boden ,32 0, , , Fahrzeuge 38.68,56 0,00.564, , Maschinen ,67 0, , , Technische Anlagen ,80 0, , , Betriebsvorrichtungen 2.34, ,56 53,00.80, Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , , Sammelposten bewegliche Vermögensgegenstände 28.36, , , , Sammelposten Lizenzen und Software (unbeweg. VG) 674,73 0,00 35,00 269, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , ,83 0, ,58 Summe Aktiva Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung , , , ,92 Sach- Bezeichnung des Sachkontos AHK Zugänge Auflösung Buchwert konto zum 3.2. Sonderposten Sonderposten zum Sonderposten aus Investitionszuwendungen vom Land ,47 0, , , Sonderposten aus Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV) ,45 0, , , Sonderposten aus Investitionszuwendungen von verbundenen Unternehmen ,90 0, , , Sonderposten aus Investitionszuwendungen vom privaten Bereich ,00 0, , , Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten , , , , Erhaltene Anzahlungen auf SoPo vom Gemeinden (GV) ,00 0,00 0, , Erhaltene Anzahlungen auf SoPo von übrigen Bereichen ,00 0,00 0, ,00 Summe Passiva Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung , , , ,06

37 Anlage 6: Planungsrechnung der Abwasserbeseitigung HH-Jahr 203 Nr. Bezeichnung BER BER BER Veränderung gg. Vorjahr BER BER Ist HJ 2009 Ist HJ 200 Ist HJ 20 absolut in % Plan HJ 202 Plan HJ Öffentlich-rechtliche Entgelte , , ,02.958,24 0,25% , ,00 - Benutzungsgebühren - externe Abrechnung , , , ,24 0,4% , ,00 - Verwaltungsgebühren 2.00, , , ,00 4,24% 0.000, ,00 Sonstige Erlöse 966, ,84.705,45-744,39-30,39% 0,00 0, Benutzungsgebühren - interne Abrechnung 3.74, ,53 0,00% 4.750, , IL: Straßenentwässerungsanteil 53.6, , , ,78 3,48% , ,00 Summe der Erlöse , , , ,6 2,70% , , Aufwendungen für aktives Personal , , , ,02-5,23% , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , ,85 6,2% , , Abschreibungen auf Anlagevermögen.66.73, , , ,96,43% , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , ,0 4,03% , , Interne Leistungsbeziehungen:.26.90, , , ,32-6,70% , ,00 - LV Baubetriebsdienst 8.270, ,2 0.36,09 674,88 7,00% 2.000, ,00 - LV Grundstücksmanagement.074,0.30,3.26,59-3,72-0,03% 2.000, ,00 - LV EDV 3.42, , ,26-740,56-22,3% 2.600, ,00 - LV Personalmanagement 2.000, , ,00 600,00 2,68% , ,00 - LV Stadtkasse 4.000, , ,00 0,00 0,00% 4.000, ,00 - LV kalk. Verzinsung , , , ,92-7,09% , ,00 Summe der Kosten , , , ,57 0,6% , ,00 Betriebsergebnis , , , ,59-404,00% , ,00 Kostendeckungsgrad 94,03% 99,49% 0,55% 99,07% 0,36% Gebührenausgleichsrücklage zum , , , , ,33 Verrechnung mit Betriebsergebnis , , , , ,00 Gebührenausgleichsrücklage zum , , , ,66-79,3% , ,67

38 Anlage 7: Teilergebnisplan Produkt Entwässerung und Abwasserbeseitigung Nr. Bezeichnung Ansatz 203 Ansatz 203 Ansatz 203 BER Abgrenzung Gesamt.03 + Auflösungserträge aus Sonderposten Konto 3600 Erträge a.d.auflösung von SoPo aus Zuwendungen Konto Erträge a.d.auflösung von SoPo für Beiträge Konto Erträge a.d.auflösung von SoPo f.d.gebührenausgleich Öffentlich-rechtliche Entgelte Konto 3300 Verwaltungsgebühren Konto Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Ordentliche Erträge Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen Konto Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens Konto Unterhaltung des beweglichen Vermögens Konto Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände Konto Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Konto Haltung von Fahrzeugen Konto Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Konto 4260 Dienst- und Schutzkleidung Konto Besondere Verwaltungs- u.betriebsaufwendungen Konto Aufwendungen für sonst. Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Konto Sonst.Aufw.f.d.Inanspruchn.v.Rechten/Diensten Konto Geschäftsaufwendungen - Bücher u. Zeitschriften Konto Geschäftsaufwendungen - Dienstreisen Konto Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Konto 4600 Zuführung Gebührenausgleichsrücklage Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (. + 2.) Jahresergebnis ( ) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Konto 3840 Leistungsverrechnung Straßenanteil Konto 3883 Interne Abrechnungen aus Benutzungsgebühren Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Konto 480 Leistungsverrechnung Baubetriebsdienst Konto 4825 Leistungsverrechnung Grundstücksmanagement Konto 4830 Leistungsverrechnung EDV Konto 4850 Leistungsverrechnung Personalmanagement Konto 4860 Leistungsverrechnung Stadtkasse Konto 4870 Kalk. Verzinsung Jahresergebnis Teilergebnisplan Produkt

39 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Finanzen und Liegenschaften Beratungsfolge voraussichtlicher Sitzungstermin TOP Vorlagen Nr. öffentlich Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement X Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Satzung der Stadt Melle über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) für das Kalenderjahr 203 I. Beschlussvorschlag: Die als Entwurf beigefügte Satzung der Stadt Melle über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) für das Kalenderjahr 203 wird als Satzung beschlossen. Dr. André Berghegger Dirk Hensiek Uwe Strakeljahn Bürgermeister Stadtrat Amtsleiter

40 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Nach der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Melle vom wird die Höhe der Gebühren vor Beginn eines jeden Kalenderjahres für das kommende Jahr vom Rat der Stadt Melle durch besondere Satzung festgesetzt, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung wird als Anlage die Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 und die Gebührenbedarfsberechnung HH-Jahr 203 vorgelegt (siehe Seite 8, 5 und 6). Die Kosten für die Entsorgung des Fäkalschlamms (dezentrale Entsorgung) setzen sich aus den Transportkosten und den Behandlungskosten in den Kläranlagen zusammen. Die detaillierte Gebührennachkalkulation ist in der Anlage 4 der Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20 abgebildet. Bei den Transportkosten ergeben sich für die HH-Jahre 202 und 203 keine Veränderungen. Der Preis bleibt hier stabil bei 20,83 Euro brutto je cbm Fäkalschlamm. Die Kostensteigerungen für das Betreiben der Kläranlagen führen auch zu Steigerungen der Behandlungskosten des Fäkalschlamms. Deshalb muss der Gebührensatz für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Hauskläranlagen für das HH-Jahr 203 an die neue Kostensituation auf 42,20 Euro je cbm angepasst werden. Lt. Planungsrechnung (siehe Seite 6 und Anlage 6 der Betriebsergebnisrechnung HH-Jahr 20) wird sich das Betriebsergebnis HH-Jahr 203 für die dezentrale Entsorgung wie folgt entwickeln: Ist-Erlöse HH-Jahr 20 Ist-Kosten HH-Jahr 20 Ist-Betriebsergebnis HH-Jahr 20 (Überschuss) Ist-Gebührenausgleichsrücklage zum Ist-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Erlöse HH-Jahr 202 Plan-Kosten HH-Jahr 202 Plan-Betriebsergebnis HH-Jahr 202 (Überschuss) Ist-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Erlöse HH-Jahr 203 Plan-Kosten HH-Jahr 203 Plan-Betriebsergebnis HH-Jahr 203 (Überschuss) Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum Plan-Gebührenausgleichsrücklage zum Betrag Menge 62.8,73 Euro 3.990,0 cbm ,79 Euro 3.990,0 cbm 438,94 Euro 3.990,0 cbm ,9 Euro -.893,97 Euro ,00 Euro 3.600,0 cbm ,00 Euro 3.600,0 cbm 0,00 Euro 3.600,0 cbm -.893,97 Euro -.893,97 Euro ,00 Euro 4.000,0 cbm ,00 Euro 4.000,0 cbm.600,00 Euro 4.000,0 cbm -.893,97 Euro - 293,97 Euro

41 Der Gebührensatz für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Hauskläranlagen entwickelt sich wie folgt: Hauskläranlagen: Änderung Gebührensatz 40,80 /cbm 4,20 /cbm 42,20 /cbm 2,43% Transportkosten 20,83 /cbm 20,83 /cbm 20,83 /cbm 0,00% Reinigungskosten 9,86 /cbm 20,37 /cbm 20,97 /cbm 2,95% Gesamtkosten 40,69 /cbm 4,20 /cbm 4,80 /cbm,46% Betriebsergebnis 0, /cbm 0,00 /cbm 0,40 /cbm Betriebsergebnis 438,94 0,00.600,00 Gebührenausgleichsrücklage -.893, ,97-293,97-84,48% Der Gebührensatz für die Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Gruben für das HH-Jahr 203 bleibt unverändert auf 22,30 Euro je cbm. III. Beratung im Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement Der Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: IV. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

42 Satzung der Stadt Melle über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) für das Kalenderjahr 203 Aufgrund der 0, 3, 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert am (Nds. GVBl. S. 279), des 49 Abs. des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 64) und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 4) zuletzt geändert (Nds. GVBl. S. 279), hat der Rat der Stadt Melle in seiner Sitzung am 9. Dezember 202 folgende Satzung beschlossen: Die Gebühren werden für das Kalenderjahr 203 nach der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Melle vom wie folgt festgesetzt: Gebührenmaßstab Die Abwassergebühr wird nach der Menge bemessen, die aus Grundstücksabwasseranlagen entnommen und abgefahren wird. Berechnungseinheit für die Gebühr ist cbm Fäkalschlamm bzw. Abwasser. Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung: a) aus abflusslosen Gruben 22,30 Euro und b) aus Hauskläranlagen 42,20 Euro je eingesammelten cbm Abwasser/Fäkalschlamm. Melle, den 9. Dezember 202 S T A D T M E L L E Bürgermeister

43 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Finanzen und Liegenschaften Beratungsfolge voraussichtlicher Sitzungstermin TOP Vorlagen Nr. öffentlich Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement X Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung für das Kalenderjahr 203 I. Beschlussvorschlag: Die im Entwurf beigefügte Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung für das Kalenderjahr 203 wird als Satzung beschlossen. Dr. André Berghegger Dirk Hensiek Uwe Strakeljahn Bürgermeister Stadtrat Amtsleiter

44 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Melle vom 30. Oktober 975 wird die Höhe der Gebühren vor Beginn eines jeden Kalenderjahres für das kommende Jahr vom Rat der Stadt Melle durch besondere Satzung festgesetzt. Das Nds. Kommunalverfassungsgesetz und das Nds. Kommunalabgabengesetz sehen für öffentliche Einrichtungen vor, die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Die Straßenreinigung ist eine öffentliche Einrichtung. Bei der Bemessung der Straßenreinigungsgebühren ist vom Kostendeckungsprinzip auszugehen. Von den Gesamtkosten ist jedoch der nicht umlagefähige Teil abzusetzen, den die Gemeinde aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sollte die Selbstbeteiligung der Gemeinden mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten betragen. Mit diesem Gemeindeanteil werden insbesondere die Kosten für die Reinigung der Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Verkehrsinseln und ähnliche dem Verkehr dienende Anlagen abgegolten. Eine Gebührenbedarfsberechnung für das HH-Jahr 203 wurde erstellt. Die Straßenreinigung wird größtenteils von der Firma ALBA durchgeführt. Die Firma ALBA hat ihre Preise zum um ca. 8 Prozent erhöht. Durch diese Preiserhöhung wird es im HH-Jahr 202 zu Mehraufwendungen in Höhe von ca ,- Euro kommen. Die letzte Preiserhöhung davor erfolgte zum um ca. 6 Prozent. Die Gebührenbedarfsberechnung für das HH-Jahr 203 ist als Anlage beigefügt. Das HH-Jahr 20 schloss mit einem positiven Betriebsergebnis von 272,88 Euro ab. Diese Überdeckung wurde der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt und verbleibt dem Gebührenhaushalt Straßenreinigung als Ausgleichs- und Verrechnungsrücklage mit zukünftigen Unterdeckungen. Somit ist sichergestellt, dass angefallene Überschüsse im Gebührenhaushalt verbleiben ebenso wie die Verrechnung von angefallenen Unterdeckungen. Die Gebührenausgleichsrücklage beträgt inklusive dem Betriebsergebnis 20 insgesamt 4.854,95 Euro (Stand ). Der satzungsgemäße Gebührensatz für das HH-Jahr 202 beträgt,53 Euro je lfd. Meter Straßengrundstücksfront. Der Gebührensatz wurde in der Ratssitzung am verabschiedet und ist gegenüber dem HH-Jahr 20 unverändert geblieben. Durch die Preiserhöhung der Firma ALBA zum wird das Betriebsergebnis 202 lt. Planung mit einer Unterdeckung in Höhe von ca ,- Euro abschließen. Diese Unterdeckung wird durch die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. Für das HH-Jahr 203 wird mit keinem weiteren Anstieg bei den Aufwendungen geplant. Die Preise der Firma ALBA bleiben für das Kalenderjahr 203 gegenüber dem Vorjahr stabil. Jedoch ist ein Ausgleich des Betriebsergebnisses 203 ohne eine Gebührenerhöhung nicht möglich. Hierbei ist schon die Entnahme der restlichen Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von ca..00,- Euro mit eingeplant worden. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung um Cent von,53 Euro auf,64 Euro je lfd. Meter Straßengrundstücksfront (plus 7,2 Prozent) folgt der Preiserhöhung der Fa. ALBA auf der Aufwandsseite, jedoch mit einjähriger Verspätung. Dieses Vorgehen wird durch den Bestand der Gebührenausgleichsrücklage zum in Höhe von 4.854,95 Euro ermöglicht. Durch die Gebührenerhöhung fließen dem Gebührenhaushalt ab dem HH-Jahr 203 zusätzliche Erlöse von ca ,- Euro zu, die das Betriebsergebnis 203 entsprechend ausgleichen. Der Gebührensatz für das Kalenderjahr 203 muss daher erhöht und mit,64 Euro je lfd. Meter Straßengrundstücksfront festgesetzt werden.

45 III. Beratung im Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement Der Ausschuss für Finanzen- und Gebäudemanagement hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: IV. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

46 Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung für das Kalenderjahr 203 Aufgrund der 0, 3, 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert am (Nds. GVBl. S. 279), sowie des 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 4) zuletzt geändert am (Nds. GVBl. S. 279), hat der Rat der Stadt Melle in seiner Sitzung am 9. Dezember 202 folgende Satzung beschlossen: Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung wird für das Kalenderjahr 203 wie folgt festgesetzt: Gem. Abs. 3 der Satzung der Stadt Melle über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 30. Oktober 975 und in der Fassung des III. Nachtrags vom 26. Juni 200 je lfd. Meter Straßengrundstücksfront,64 Euro. 2 Diese Satzung gilt für das Kalenderjahr 203. Melle, den 9. Dezember 202 S T A D T M E L L E Bürgermeister

47 Anlage : Gebührenbedarfsberechnung Produkt Straßenreinigung HH-Jahr 203 Nr. Bezeichnung HJ 2009 HJ 200 HJ 20 HJ 202 HJ Benutzungsgebühren extern 45.58, , , , , Benutzungsgebühren intern 0,00 0, , , , Zuschuss (25 % der Gesamtkosten) 5.86, , , , ,00 Summe Erträge/Erlöse , , , , , Aufwendungen für aktives Personal 5.72, , , , , Aufwendungen der Straßenreinigung , , , , , Aufwendungen für Kehrgut und Wasser 8.44, , , , , Leistungsverrechnung Baubetriebsdienst 8.407, , , , , Leistungsverrechnung EDV 427,56 48,23 325,66 300,00 300, Leistungsverrechnung Stadtkasse.000,00.200,00.200,00.200,00.200,00 Summe Aufwand/Kosten , , , , ,00 Betriebsergebnis 2,92-736,54 272, , ,00.03 Entnahme Gebührenausgleichsrücklage 0,00 736,54 0, ,00.00, Zuführung Gebührenausgleichsrücklage -2,92 0,00-272,88 0,00 0,00 Jahresergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bestand Gebührenausgleichsrücklage zum 3.2.: Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.38, , ,95.054,95-45,05 Gebührenkalkulation: HJ 2009 HJ 200 HJ 20 HJ 202 HJ 203 Satzungsmäßiger Gebührensatz,53 /m,53 /m,53 /m,53 /m,64 /m Gebührenpflichtige Straßengrundstücksfront m m m m m Umlagefähige Kosten (ohne Rücklage) , , , , ,00 Kostendeckender Gebührensatz,53 /m,56 /m,52 /m,66 /m,68 /m

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52 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Bauamt Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ortsrat Bruchmühlen X Ausschuss für Planen, Bauen und /202 X Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melle im Bereich Sandhorst, Melle-Bruchmühlen - Beschluss über die Abwägung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB I. Beschlussvorschlag: Die Abwägung wird wie in Anlage dargestellt beschlossen. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Sandhorst, Melle-Bruchmühlen einschließlich Begründung wird gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. gez. Berghegger gez. Schönfeld gez. Mallon Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter

53 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Rat der Stadt Melle hat am die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Sandhorst, Melle-Bruchmühlen, beschlossen. Zudem wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss als auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am ortsüblich im Meller Kreisblatt bekannt gemacht und vom bis einschließlich durchgeführt. Es sind hierzu 8 Stellungnahmen eingegangen, die zum Teil von mehreren Bürgern gemeinsam verfasst wurden. Zahlreiche Stellungnahmen bezogen sich auf das Bebauungsplanverfahren und hatten folglich keinen Bezug zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes. Änderungen der Planzeichnung oder der Begründung wurden aufgrund der Anregungen und Bedenken nicht vorgenommen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange wurden mit Schreiben vom über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert und um Stellungnahme gebeten. Von den 29 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben 8 eine Stellungnahme abgegeben. Bei den anderen wird davon ausgegangen, dass sie in ihren Belangen nicht betroffen sind. Es wurden keine grundsätzlichen Anregungen und Bedenken vorgebracht. Konkrete Inhalte der Abwägung sind der Anlage zu entnehmen. Im Rahmen des Verfahrens wurde der Umweltbericht erstellt. Die Erarbeitung zeigte, dass ein geringer Ausgleich notwendig ist. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Normalverfahren aufgestellt. Aus Kostengründen wurde die Planzeichnung unmaßstäblich verkleinert. Sollte diese aufgrund dessen nicht ausreichend lesbar sein, kann der Plan auf Wunsch auch in digitaler Form oder in Papierform vom Bauamt herausgegeben werden. Zudem ist der Umweltbericht der Anlage 4 zum Bebauungsplan Sandhorst. Änderung zu entnehmen.

54 III. Beratung im Ortsrat Bruchmühlen Der Ortsrat Bruchmühlen hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: IV. Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: V. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

55 M S G M M G 3. Flächennutzungsplanänderung Aufgrund des Abs.3 des Baugesetzbuches ( BauGB ) vom ( BGBl.I S.244 ) und des 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom ( Nds.GVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Gesetz vom ( BGBl.l S. 336 ). hat der Rat der Stadt Melle dieseflächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht, beschlossen. Melle, den... Bürgermeister Der Rat der Stadt Melle hat in seiner Sitzung am... die Aufstellung der....änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung ist mit Verfügung vom ( AZ.:... ) heutigen Tage unter Auflagen / mit Maßgaben gemäß 6 BauGB. genehmigt. Osnabrück, den Landkreis Osnabrück... Unterschrift Planzeichenerklärung: Gewerbliche Baufläche Grenze des räumlichen Geltungsbereichs G G Der Aufstellungsbeschluß ist gemäß 2 Abs. BauGB. am... ortsüblich bekanntgemacht. Melle, den Der Rat der Stadt Melle ist den in der Genehmigungsverfügung vom... ( AZ.:... ) aufgeführten Auflagen / Maßgaben in seiner Sitzung am...beigetreten. M G G... Bürgermeister Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde vom Baudezernat der Stadt Melle ausgearbeitet. Der betroffenen Öffentlichkeit, sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wurde mit Schreiben vom... gem. 4a Abs.3, S.4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum... gegeben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am... ortsüblich bekanntgemacht. Melle, den Melle, den M wirksamer Flächennutzungsplan... Stadtbaurat... Bürgermeister S G M M G G M M G G Der Rat der Stadt Melle hat in seiner Sitzung am... dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß 3 ( 2 ) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am... ortsüblich Bekanntgemacht. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung haben vom... bis... gemäß 3 ( 2 ) BauGB öffentlich ausgelegen. Melle, den... Bürgermeister Der Rat der Stadt Melle hat nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gemäß 3 ( 2 ) gemäß BauGB. die 3 ( Flächennutzungsplanänderung 2 ) BauGB. die Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung nebst in seiner Begründung Sitzung in am seiner... Sitzung beschlossen. am... beschlossen. Melle, Melle, den den Bürgermeister Bürgermeister Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß 6 Abs. 5 BauGB. am... ortsüblich Bekanntgemacht worden. Der Flächennutzungsplan ist damit am... wirksam geworden. Melle, den... Bürgermeister Innerhalb eines Jahres nach wirksamwerden dieser Flächennutzungsplanänderung ist gemäß 25 Abs. Nr. BauGB. die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß 25 Abs. Satz Nr. und 2 BauGB. nicht geltend gemacht worden. Melle, den... Bürgermeister Flächennutzungsplan der Stadt Melle ( im Maßstab :0000 ) 3. Flächennutzungsplanänderung Stadtteil Melle - Bruchmühlen Original.Ausfertigung

56 Flächennutzungsplan 3. Änderung Begründung Entwurf Verfahrensstand: 3 (2) BauGB Stadt Melle Bauamt Stadtplanung Oktober 202

57 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Inhaltsverzeichnis 02 I BEGRÜNDUNG. Geltungsbereich Städtebauliche Situation Planungsanlass/ Planungserfordernis Verfahren Übergeordnete Planung 03 Landesraumordnungsprogramm 03 Regionales Raumordnungsprogramm Inhalt der Änderung 04 Art der baulichen Nutzung Erschließung 04 Verkehr 04 Entwässerung Immissionen/ Emissionen Denkmalschutz Altlasten 05. Kosten Abwägung II UMWELTBERICHT 2

58 I BEGRÜNDUNG. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melle befindet sich im Stadtteil Bruchmühlen, zwischen Spenger Straße (K 208) und Neuer Kamp. Er umfasst das Flurstück 40/8, Flur 3, in der Gemarkung Bennien. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen. 2. Städtebauliche Situation Der Flächennutzungsplan der Stadt Melle wurde in den Jahren 2004/2005 neu aufgestellt und ist seit dem wirksam. Für den Änderungsbereich ist derzeit eine Mischgebietsnutzung ausgewiesen. Nun soll auf der Fläche eine gewerbliche Nutzung ermöglicht werden. Parallel zu diesem Verfahren wird der rechtskräftige Bebauungsplan Sandhorst I geändert. So ist festzuhalten, dass die vorhandene Situation den tatsächlichen als auch zukünftigen Gegebenheiten nicht entspricht. 3. Planungsanlass/ Planungserfordernis Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Melle entspricht derzeit nicht den vorhandenen Nutzungsansprüchen vor Ort. Das im Flächennutzungsplan bestehende Mischgebiet ist in dieser Form bis heute nicht umgesetzt worden. Da die Stadt Melle den Stadtteil Bruchmühlen in der Entwicklung positiv begleiten und die ansässigen Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung unterstützen möchte, soll der Flächennutzungsplan, wie in der Planzeichnung kenntlich gemacht, von einem Mischgebiet zu gewerblicher Baufläche hin geändert werden. Hiermit soll Planungssicherheit sowohl für die Anlieger der angrenzenden Wohnbebauung als auch für die Unternehmen selbst gewährleistet werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Voraussetzung für eine Erweiterung der vorhandenen Unternehmen im bestehenden Gewerbegebiet ermöglicht werden. Insbesondere in den Stadtteilen Melles ist es von Bedeutung, die bestehenden mittelständischen Betriebe in ihrem Fortbestehen zu unterstützen und die Existenz zu sichern, da sonst für die Stadt Melle wichtige Arbeitgeber sowie Versorgungs- und Infrastrukturen im Stadtteil wegbrechen könnten. Zudem sollen bereits durch den vorhandenen Gewerbebetrieb in Anspruch genommene und im Bebauungsplan Sandhorst I als Gewerbegebiet gekennzeichnete Flächen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Aus diesen Gründen soll der Flächennutzungsplan der Stadt Melle im Stadtteil Bruchmühlen geändert und den Nutzungsansprüchen angepasst werden. Konkrete Aussagen zu der Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe werden im Bebauungsplan getroffen. 4. Verfahren Bei der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melle wird das Normalverfahren angewandt. 5. Übergeordnete Planungen Landesraumordnungsprogramm Im Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen (LROP) ist die Stadt Melle als Mittelzentrum ausgewiesen. Gemäß der im LROP dargestellten Ziele und Grundsätze sollen Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen und die Raumansprüche u. a. bedarfsgerecht, Kosten sparend und umweltverträglich umgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass belastende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden oder gemindert werden (vgl. LROP. Abs. 02, Seite 3 f). Durch die Festsetzung von Emissionskontingenten, welche auf dem erarbeitenden Schallgutachten basieren, werden die Auswirkungen auf Dauer mit geeigneten Mitteln gemindert. Weiterhin findet dieser Punkt auch im Umweltbericht Berücksichtigung. Die 3

59 ländlichen Regionen sollen in den gewerblich-industriellen Strukturen mit einem eigenen Profil erhalten und weiterentwickelt werden. Sie sind zu fördern, um kleinen und mittleren Unternehmen ein geeignetes Umfeld bieten zu können (vgl. LROP,. Abs. 07, Seite 5). Damit entspricht die Planung den Zielen und Grundsätzen des LROP. Regionales Raumordnungsprogramm Auch im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ist die Stadt Melle als Mittelzentrum ausgewiesen. Für den Stadtteil Bruchmühlen wurde zum einen im Süden ein Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft sowie nördlich aufgrund von hohem, natürlichem, standortgebundenem landwirtschaftlichen Ertragspotenzial und besonderer Funktionen für die Landwirtschaft ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft festgeschrieben. Die Wirtschaftsstruktur ist nach den genannten Grundsätzen und Zielen des RROP so zu gestalten, dass sie dem Wohl der regionalen Gesamtentwicklung dient, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sowie natürliche Lebensgrundlagen wenig beeinträchtigt werden (vgl. RROP D 3.0 Abs. 0, Seite 63). Zudem sind Nutzungskonflikte zu verhindern, mögliche Beeinträchtigungen zu minimieren bzw. durch technische Möglichkeiten verträglich zu machen und sich gegenseitig ausschließende Nutzungen zu entflechten (vgl. RROP D , Seite 63). Die Wirtschaftsstrukturen sind in ihrer Ausgewogenheit, Vielfältigkeit und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu entwickeln, die Stärken sind zu sichern und auszubauen (vgl. RROP D 3. Abs. 0 u. 02, Seite 65 f). Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich zum einen um die Anpassung der Planung an die vorhandenen Gegebenheiten. Zum anderen soll das Gewerbegebiet erweitert und damit den ansässigen Betrieben die Möglichkeit zur Erweiterung gegeben werden. Sicherlich ergeben sich hier entgegen der Anforderung des RROP aufgrund der Nähe zum Wohngebiet Nutzungskonflikte zwischen der gewerblichen Nutzung auf der einen und dem Wohnen auf der anderen Seite. Da im Bebauungsplanverfahren später konkrete Festsetzungen bezüglich des Lärmschutzes gegenüber der Wohnbebauung notwendig sein werden, ist festzuhalten, dass mit dieser Planung dem RROP nicht widersprochen wird. 6. Inhalt der Änderung Art der baulichen Nutzung Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Melle stellt für den Geltungsbereich Mischgebietsfläche dar. Für die gekennzeichnete Änderungsfläche soll anstatt des Mischgebietes gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Die Fläche liegt angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet und soll zum einen den Bestand auch im Flächennutzungsplan sichern, zum anderen soll die Möglichkeit geboten werden, die bestehenden Betriebe zu erweitern und damit den Standort zu sichern. Die vorliegende Änderung erfolgt, um den zukünftigen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Aufgrund der genannten Ziele dieser Flächennutzungsplanänderung erfolgt ebenfalls eine Änderung des Bebauungsplanes Sandhorst I, in welcher detailliert die Nutzungsmöglichkeiten und einschränkungen festgesetzt werden. 7. Erschließung Verkehr Öffentliche Straßen sind angrenzend an die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Spenger Straße, dem Hüfferdeichweg, dem Sandhorstweg, als auch dem Neuen Kamp vorhanden. Diese Straßen werden bereits heute zur Erschließung der Bauflächen genutzt. Auch die neu ausgewiesene Gewerbefläche westlich des Hüfferdeichweges kann auf diese Weise erschlossen werden, zumal auch die zuvor im Bebauungsplan Sandhorst I an dieser Stelle ausgewiesene Mischgebietsfläche darüber erschlossen wurde. Folglich ändert sich an der in der Örtlichkeit vorhandenen Situation der verkehrlichen Erschließung aufgrund dieser Änderung nichts. Neue Straßen sind nicht geplant. 4

60 Entwässerung Das Änderungsgebiet ist an das öffentliche Trinkwassernetz und die Abwasserkanalisation der Stadt Melle angeschlossen. Das vorhandene Kanalsystem kann nach derzeitigem Kenntnisstand auch weiterhin für die Änderungsflächen genutzt werden. 8. Immissionen/ Emissionen Durch die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Nähe zu Wohnnutzung entstehen durchaus Nutzungskonflikte in Bezug auf die Emissionen des Gebietes. Eine Schalltechnische Untersuchung zu dieser Problematik vom wurde vom Büro IPW Ingenieurplanung aus Wallenhorst erstellt. Die Berechnungen der Schalltechnischen Beurteilung ergaben, dass die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zwar in der dargestellten Form möglich ist, jedoch die Orientierungswerte der TA Lärm an den Immissionsorten im Süden, Osten und Westen des Plangebiets nur unter schallschützenden Maßnahmen eingehalten werden können. Aus diesem Grund sind im Bebauungsplan Sandhorst I. Änderung flächenbezogene Emissionskontingente für die Gewerbeflächen festzusetzen. 9. Denkmalschutz Innerhalb des Änderungsgebietes oder in unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Denkmale bzw. denkmalwürdigen Objekte. Bodendenkmale sind in diesem Bereich nicht bekannt. 0. Altlasten Altlasten sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Änderungsgebiet nicht bekannt.. Kosten Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen für die Stadt Melle keine Kosten. 2. Abwägung Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gaben zahlreiche Bürger Stellungnahmen ab. Die Planung wurde aufgrund dessen jedoch nicht verändert. II UMWELTBERICHT - wird im Laufe des Verfahrens ergänzt siehe Umweltprüfung Melle, Bürgermeister 5

61 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Bauamt Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ortsrat Bruchmühlen X Ausschuss für Planen, Bauen und /202 X Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Bebauungsplan Sandhorst. Änderung, Melle-Bruchmühlen - Beschluss über die Abwägung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB I. Beschlussvorschlag: Die Abwägung wird wie in Anlage dargestellt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Sandhorst. Änderung wird einschließlich Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. gez. Berghegger gez. Schönfeld gez. Mallon Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter

62 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Rat der Stadt Melle hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Sandhorst. Änderung beschlossen. Zudem wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. und 4 Abs. Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss als auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am ortsüblich im Meller Kreisblatt bekannt gemacht und vom bis einschließlich durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens sind insgesamt 2 Stellungnahmen eingegangen, die zum Teil von mehreren Bürgern gemeinsam verfasst wurden. Es können folgende Bedenken zusammenfassend dargestellt werden (siehe hierzu Anlage 5):. Die derzeitige und zukünftige Erschließungs- und Zufahrtssituation über den Neuen Kamp/den Hüfferdeichweg. 2. Die Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche. 3. Die optische Beeinträchtigung durch den begrünten Wall. 4. Die Festsetzung eines (eingeschränkten) Gewerbegebietes und die damit verbundenen Immissionen und Emissionen. 5. Das hohe Verkehrsaufkommen. 6. Bedenken zur Umsetzung der Bauleitplanung und der Kontrolle der Festsetzungen durch die Bauordnungsbehörde. Aufgrund der Anregungen und Hinweise wurde die Planzeichnung dahingehend verändert, dass die Wallanlagen im östlichen Teil des Geltungsbereichs entfernt werden. Am Neuen Kamp wurde statt dessen ein privater Grünstreifen festgesetzt, der den Abstand zwischen der Wohnnutzung und gewerblicher Baufläche sichert. Der Wall entlang der Spenger Straße wurde entfernt, um die Möglichkeit einer Zufahrt zum Gewerbegrundstück durch die Bauleitplanung nicht zu verhindern, sondern diesen zu erhalten, sobald der Straßenbaulastträger dies befürwortet. Weiterhin wurde eine maximale Gebäudehöhe von 0 Metern im GEe 03 und GEe 04 festgesetzt. Diese Festsetzung orientiert sich an den umliegenden Gebäuden und der festgesetzten GFZ von,2. Sie lässt jedoch ebenso eine gewerbliche Nutzung zu. Bedenken bezüglich der Korrektheit und Rechtssicherheit der schalltechnischen Untersuchung wurden ebenso zurückgewiesen, wie solche gegen die Umsetzung des eingeschränkten Gewerbegebietes und den Vorentwurf des Umweltberichts. Die Bedenken zur Umsetzung des Bebauungsplanes und der Kontrolle der Festsetzungen können im Rahmen der Bauleitplanung nicht gelöst werden. Dies ist Teil der Baugenehmigung bzw. Aufgabe der Bauordnungsbehörde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Von den 29 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben 8 eine Stellungnahme abgegeben. Bei den anderen wird davon ausgegangen, dass sie in ihren Belangen nicht betroffen sind.

63 Grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung wurden nicht vorgebracht. Der Anregung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes, Wohnhäuser für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonen auszuschließen, wurde aufgrund der bestehenden Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe und den daraus resultierenden Festsetzungen bezüglich des Lärmschutzes nicht gefolgt. Der Anregung des Ordnungsamtes der Stadt Melle, Zufahrten von der Spenger Straße zu ermöglichen, wurde insofern gefolgt, dass der Wall im Osten aus der Planzeichnung entfernt wurde. Weitere Inhalte der Abwägung sind der Anlage zu entnehmen. Im Verfahren wurde der Umweltbericht erstellt. Die Erarbeitung zeigte, dass aufgrund der veränderten Festsetzungen gegenüber dem rechtskräftigen B-Plan ein geringer Ausgleich notwendig ist. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Normalverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 3. Änderung parallel zu diesem Verfahren geändert. Aus Kostengründen wurde die Planzeichnung unmaßstäblich verkleinert. Sollte diese aufgrund dessen nicht ausreichend lesbar sein, kann der Plan auf Wunsch auch in digitaler Form oder in Papierform vom Bauamt herausgegeben werden.

64 III. Beratung im Ortsrat Bruchmühlen Der Ortsrat Bruchmühlen hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: IV. Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Maßgaben zu verfassen: Im Bebauungsplan Sandhorst I. Änderung, Melle Bruchmühlen, sind weitere Festsetzungen für die im Osten gelegene private Grünfläche hinsichtlich des Zeitpunktes der Bepflanzung sowie der Art der Bepflanzung zu ergänzen. V. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

65 Kl. Planzeichenverordnung: Planungsrechtliche Festsetzungen Verfahrensvermerke: BAB - A 30 BAB - A 30 Bruchmühlener Straße G/6 (Transformatorenstation Bennien-5) F/2 TF0 58/43 TF0 58/43 H/ * Festsetzung der Emmissionskontingente * Festsetzung der Emmissionskontingente TF02 60/45 Spenger Straße K 208 angrenzender Bebauungsplan "Auf dem Bruche-West" ( rechtskräftig seit ) A/2. Art der baulichen Nutzung ( 5 Abs.2 Nr., 9 Abs. Nr. des Baugesetzbuches -BauGB-, bis der Baunutzungsverordnung - BauNVO -).2.2. Mischgebiete ( 6 BauNVO).3.. Gewerbegebiete ( 8 BauNVO) GEe - eingeschränktes Gewerbegebiet (siehe 3 Planungsrechtliche Festsetzungen) 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ( 9 Abs. Nr.2 BauGB, 22 und 23 BauNVO) 3.5. Baugrenze Füllschema der Nutzungsschablone Art der baulichen Nutzung Anzahl der Vollgeschosse 6. Verkehrsflächen ( 9 Abs. Nr. und Abs.6 BauGB) Sonstige Planzeichen Straßenverkehrsflächen 6.2. Straßenbegrenzungslinie Grünflächen ( 5 Abs.2 Nr.5 und Abs.4, 9 Abs. Nr.5 und Abs.6 BauGB) 9.2 Private Grünflächen Bauweise Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen ( 5 Abs.2 Nr.4 und Abs.4, 9 Abs. Nr.2, 4 und Abs.6 BauGB) 7.. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen ( 5 Abs. 2 Nr.4 und Abs. 4, 9 Abs. Nr. 2, 4 und Abs. 6 BauGB) Zweckbestimmung: Elektrizität 5.3. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ( 9 Abs.7 BauGB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.b. von Baugebieten, 5.4. oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes ( Abs.4, 6 Abs.5 BauNVO) Sichtdreieck Überplanung des Bebauungsplanes Sandhorst I Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sandhorst I werden für den Geltungsbereich dieser. Änderung mit deren Inkrafttreten unwirksam. 2 Mischgebiete (MI) gem. 9 Abs. Nr. BauGB i. V. m. 6 BauNVO Die in den Mischgebieten gemäß 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. 3 Gewerbegebiete (GE) gem. 9 Abs. Nr. BauGB i. V. m. 8 BauNVO Es wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Hierzu ist 4 zu beachten. Die in Gewerbegebieten gem. 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Tankstellen sind nicht zulässig. Einzelhandelsbetriebe jeglicher Art sind ebenfalls unzulässig. Ausnahmsweise können Nutzungen gemäß 8 Abs. 3 Nr. und 2 BauNVO zugelassen werden. Unzulässig sind jedoch die gemäß 8 Abs. 3 Nr. 3 ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten. 4 Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes Immissionsschutzgesetzes gem. 9 Abs. Nr. 24 Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die nachfolgend angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 4569: Geräuschkontingentierung (Dezember 2006, Beuth-Verlag) weder tags (6.00 Uhr bis Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Teilfläche L EK, tags [db(a)/m²] L EK, nachts [db(a)/m²] GEe GEe GEe GEe Für Immissionsorte in den einzelnen Richtungssektoren dürfen Zusatzkontingente L EK,zus. zum Emissionskontingent L EK addiert werden. Rechtswert: x ,5525 Hochwert: y ,045 Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ) Verhältnis der überbaubaren Verhältnis der Summe der Geschoss- Fläche zur Grundstücksfläche flächen zur Grundstücksfläche Richtungssektor Winkelbereich Anfang Ende A / 2 B / 5 C / 5 D / 4 E / 0 F / 2 G / 6 H / Zusatzkontingent L EK,zus. in db(a) (Tag/ Nacht) Die Außenbauteile von Gebäuden oder Gebäudeteilen, in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen, sind die Lärmpegelbereiche gem. DIN 409 Schallschutz im Hochbau einzustufen. Zusätzlich sind die dazugehörigen erforderlichen Schalldämm-Maße R w,res angegeben (gem. Tab. 8, DIN 409). - Im Gewerbegebiet: 0,5 bis 4 m von Mitte K 208 (der Bereich liegt innerhalb der Bauverbotszone, betrifft daher nur Änderungen am Bestandsobjekt Spenger Straße 26) Geschoss Teilbereich Ausweisung (erforderliches R w,res. Wohnen/Büro) Einstufung Lärmpegelbereiche (LPB) Vorderfronten des Gebäudes (zurk 208) Seitenfronten des Gebäudes - Im Mischgebiet Teilbereich 0,5 bis 2 m von Mitte K 208 Teilbereich 2 2 bis 3 m von Mitte K 208 Einstufung Lärmpegelbereiche (LPB) Vorderfronten des Gebäudes (zur K 208) Seitenfronten des Geschoss EG u. OG EG u. OG EG u. OG GE LPB IV (40/35 db) LPB III (35/30 db) Teilbereich Ausweisung (erforderliches R w,res. Wohnen/Büro) 2 MI LPB IV (40/35 db) MI LPB III (35/30 db) EG u. OG LPB III LPB III Gebäudes (35/30 db) (35/30 db) - Um für die bei Schlafräumen notwendige Belüftung zu sorgen, ist aus Gründen des Immissionsschutzes bei Schlaf- und Kinderzimmern der Einbau von schallgedämmten Lüftern vorgeschrieben, sofern keine Lüftungsmöglichkeiten über von der Lärmquelle abgewandte Fenster besteht (hier Nordostseite). Gleiches gilt für Räume mit sauerstoffzehrenden Heizanlagen. Die Einhaltung der erforderlichen Schalldämmwerte ist bei der genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen nachzuweisen. 5 Sichtdreiecke Die festgesetzten Sichtdreiecke sind ab einer Höhe von 0,80 Meter gemessen von der Fahrbahnoberkante von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. Die Sicht darf nicht beeinträchtigt werden. Präambel Aufgrund des Abs. 3 und des 0 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Novelle vom (BGBl. I S. 244), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom (BGBl. I S. 509) der 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom (Nds. GVBl. S. 99) und des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 0 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 422) hat der Rat der Stadt Melle diese Bebauungsplanänderung. Änderung, bestehend aus den nachstehenden textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung beschlossen. Melle, den... Innerhalb eines Jahres nach In Kraft Treten der Änderung des Bebauungsplanes ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. 24 Abs. Nr. 3 BauGB nicht geltend gemacht worden ( 25 Abs. BauGB ). Melle, den Bürgermeister Innerhalb von sieben Jahren nach In Kraft Treten der Änderung des Bebauungsplanes ist eine Verletzung von Mängeln der Abwägung nicht geltend gemacht worden ( 25 Abs. Nr.2 BauGB). Melle, den Bürgermeister Der Rat der Stadt Melle hat in seiner Sitzung am... die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am... ortsüblich bekanntgemacht. Melle, den Bürgermeister Die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Baudezernat der Stadt Melle ausgearbeitet. Melle, den Stadtbaurat Der Rat der Stadt Melle hat in seiner Sitzung am... dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am... ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom... bis... gem. 3 i. V. m. 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Melle, den Bürgermeister Der Rat der Stadt Melle hat die Änderung des Bebauungsplans nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. 3 (2) BauGB in seiner Sitzung am... als Satzung ( 0 BauGB ) sowie die Begründung beschlossen. Melle, den Bürgermeister Die Änderung des Bebauungsplans ist gem. 0 Abs. 3 BauGB am... ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Änderung des Bebauungsplans ist damit am... rechtsverbindlich geworden. Melle, den Bürgermeister Kartengrundlage: Herausgeber: Liegenschaftskarte Maßstab: :000 Planunterlage Geschäftsnachweis L / 200 "Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen ( LGLN ) Regionaldirektion Osnabrück Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens sind durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen ( NVermG ) sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz ) gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder für wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standartpräsentationen ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zulässig. Keiner Erlaubnis bedarf:... Bürgermeister Sandhorstweg E/0 angrenzender Bebauungsplan "Sandhorst I" ( rechtskräftig seit ) max.gebäudehöhe 0m TF03 55/40 max.gebäudehöhe 0m * Festsetzung der Emmissionskontingente TF04 56/4 Hüfferdeichweg D/4 C/5 B/5 Spenger Straße K Grünanlagen und Kompensation In den eingezeichneten privaten Grünflächen sind bauliche Anlagen inklusive Nebenanlagen ausgeschlossen. Die Ausgleichsflächen sind entsprechend dem im Umweltbericht dargestellten Maßnahmenund Gestaltungskonzept herzurichten. Hinweise Archäologische Bodenfunde Sollten bei Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind diese gemäß 4 Abs. NDSchG meldepflichtig und müssen der Denkmalbehörde der Stadt und des Landkreises Osnabrück (Stadt- und Kreisarchiologie, Lotter Straße 2, Osnabrück, Tel. 054/ oder 4433) unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind gemäß 4 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Artenschutzrechtliche Bestimmungen gem. 44 BNatSchG Bau- und Erschließungsmaßnahmen, die z. B. durch die Rodung von Gehölzen zu einer Entfernung von Brutmöglichkeiten und damit zur Erfüllung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG führen, dürfen nur nach Abschluss der Brutsaison und vor Beginn der neuen Brutsaison (also zwischen Anfang August und Anfang März) durchgeführt werden. Straßenverkehrslärm Das Plangebiet wird von der vorhandenen Kreisstraße 208 (nördlich des Planbereiches) beeinflusst. Von der genannten Verkehrsfläche gehen Emissionen aus. Für die in Kenntnis dieser Verkehrsanlage errichteten baulichen Anlagen können gegenüber dem Baulastträger der Straßen keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich weitergehenden Immissionsschutzes geltend gemacht werden. Von der Bundesautobahn 30 gehen erhebliche Emissionen aus. Für die neu geplanten Nutzungen können gegenüber dem Träger der Straßenbaulast keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich Immissionsschutz geltend gemacht werden.. die Verwertung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standartpräsentationen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch kommunale Körperschaften, 2. die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standartpräsentationen durch kommunale Körperschaften, somit diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eigene Informationen für Dritte bereitstellen... ( Auszug aus 5 Absatz 3 NVermG ). Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach ( Stand vom ). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich. Osnabrück, den... Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen ( LGLN ) Regionaldirektion Osnabrück... ( Unterschrift ) - Katasteramt - angrenzender Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hüfferdeich" ( rechtskräftig seit ) Erschließung Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandhorst I befinden sich im Kreuzungsabschnitt der Bruchmühlener Straße und der Spenger Straße Telekommunikationsleitungen der EWE NETZ GmbH. Diese müssen in ihrem Bestand erhalten bleiben. Bei Arbeiten im Bereich unserer Telekommunikationsleitungen muss ein Abstand eingehalten werden, der eine Schädigung ausschließt. In Leitungsnähe sind die Erdarbeiten unbedingt von Hand mit äußerster Vorsicht, nach Absprache mit der EWE-Meisterei in Osnabrück, Tel. 054/ , durchzuführen. Die Zuwegung zu der in der Planzeichnung eingetragenen Transformatorenstation muss auch für Großfahrzeuge und Großgeräte (weiterhin) gesichert bleiben. Bei evtl. Tiefbauarbeiten ist auf die vorhandenen erdverlegten Versorgungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen, damit Schäden und Unfälle vermieden werden. Schachtarbeiten in der Nähe der Versorgungseinrichtungen sind von Hand auszuführen. Die bauausführenden Firmen haben sich rechtzeitig vor Inangriffnahme der Bauarbeiten mit dem Netzbetrieb Melle, Telefon , in Verbindung zusetzen. Übersichtskarte M :5000 Entwurfsbearbeitung: bearbeitet: gezeichnet: Datum: gezeichnet: Melle, den den geändert: Kl Kl Kl. Bebauungsplan "Sandhorst I -. Änderung" Stadtteil: Melle - Bruchmühlen Bebauungsplan: Entwurf Maßstab: : 000

66 Bebauungsplan Sandhorst I. Änderung Begründung inklusive Umweltbericht Entwurf Verfahrensstand: 3 (2) BauGB Stadt Melle Bauamt Stadtplanung Oktober 202

67 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Inhaltsverzeichnis 02 I BEGRÜNDUNG. Geltungsbereich Städtebauliche Situation Planungsanlass/ Planungserfordernis Verfahren Übergeordnete Planung 04 Landesraumordnungsprogramm 04 Regionales Raumordnungsprogramm 04 Flächennutzungsplan Planungsrechtliche Festsetzungen 05 Art der baulichen Nutzung 05 Maß der baulichen Nutzung 06 Überbaubare Grundstücksfläche 07 Immissionen/Emissionen 08 Sichtdreiecke 08 Grünflächen Erschließung 09 Verkehr 09 Entwässerung 09 Kommunikations- und Kabeltrassen Brandschutz 0 9. Denkmalschutz 0 0. Altlasten 0. Städtebauliche Werte 0. Kosten 0 2. Abwägung 0 II UMWELTBERICHT III ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 2

68 I BEGRÜNDUNG. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der. Änderung des Bebauungsplanes Sandhorst I befindet sich in der Stadt Melle im Stadtteil Bruchmühlen und erstreckt sich in Ost-Westrichtung zwischen Hüfferdeichweg und Sandhorstweg als auch in Nord-Südrichtung zwischen Spenger Straße (K 208) und Neuer Kamp. Er umfasst in der Gemarkung Bennien, Flur 4, die Flurstücke 0/, 0/2, 0/3 und 28/ sowie Flur 3 die Flurstücke 30, 3, 32/2, 32/3, 32/4, 33, 38, 39/5, 39/6, 39/7, 39/, 39/3, 39/4, 40/6 und 40/8. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen. 2. Städtebauliche Situation Der Bebauungsplan Sandhorst I der Stadt Melle im Stadtteil Bruchmühlen ist seit dem rechtwirksam. Ausgewiesen wurden im Süden ein Allgemeines Wohngebiet, das heute bis auf wenige Baulücken vollständig realisiert worden ist. Im Nord-Osten wurde entlang des Hüfferdeichweges eine Mischgebietsfläche festgesetzt. Weitere Mischgebiete erstrecken sich entlang des Neuen Kamps und am westlichen Ende des Geltungsbereiches. Im Norden des Bebauungsplanes wurde eine Gewerbegebietsfläche festgesetzt, die sich bis hin zu einem nord-westlich gelegenen Mischgebiet ausdehnt. Die Mischgebietsflächen im Osten wie im Westen des Plangebietes wurden bereits bebaut. Ebenfalls wurde das Gewerbegebiet wie auch die davon südlich gelegenen Mischgebietsflächen bereits realisiert. Jedoch wurde das zwischen Spenger Straße und dem Neuen Kamp gelegene Mischgebiet östlich des Gewerbegebietes nicht umgesetzt. Die hier wohl vorwiegend erwartete Wohnbebauung konnte nicht erreicht werden. Ebenfalls die Erschließung wurde nicht realisiert. Die geplante Kreuzungssituation an der Spenger Straße mit dem Hüfferdeichweg und der Nordstraße wurde bis heute nicht umgesetzt. Das Grundstück ist derzeit zum größten Teil unbebaut. Im Rahmen der rechtskräftigen Planung sollten die damals bereits bestehenden Gebäudegrenzen, insbesondere an der Spenger Straße, durch die Planung der Baugrenzen verändert werden. Ziel war es, bei einem Neubau der Gebäude diese von der Straße abrücken zu lassen. Dieses Ziel ließ sich nicht umsetzen, da die Gebäude bis heute nicht verändert wurden. 3. Planungsanlass/ Planungserfordernis Der rechtskräftige Bebauungsplan Sandhorst I entspricht derzeit im nördlichen Bereich weder den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort noch den vorhandenen Nutzungsansprüchen. Im Rahmen der früheren Bauleitplanung wurde eine Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe geschaffen, die heute mit Hilfe von planerischen Instrumenten bewältigt werden muss. Da die Stadt Melle den Stadtteil Bruchmühlen in der Entwicklung positiv begleiten und die ansässigen Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung unterstützen möchte, soll der Bebauungsplan im nördlichen Teil des Geltungsbereiches geändert werden. Hiermit soll Planungssicherheit sowohl für die Anlieger der angrenzenden Wohnbebauung als auch für die Unternehmen selbst gewährleistest werden. Zudem möchte sich im Nordosten, derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, ein bereits im Gewerbegebiet ansässiger Betrieb erweitern. Insbesondere in den Stadtteilen Melles ist es von Bedeutung, die bestehenden mittelständischen Betriebe in ihrem Fortbestehen zu unterstützen und die Existenz zu sichern, da sonst für die Stadt wichtige Arbeitgeber sowie vorhandene Versorgungs- und Infrastrukturen im Stadtteil wegbrechen könnten. Zu gleichen Teilen ist ebenso ein gesundes Wohnumfeld für die Bevölkerung von Bedeutung. Weiterhin werden die unter Punkt 2. beschriebenen Baugrenzen und Baulinien durch die vorhandene Bebauung überschritten. Insbesondere im Mischgebiet östlich der Gewerbegebietsfläche entsprechen die festgesetzten Baulinien, Baugrenzen als auch die geplante Straßenführung in keiner Weise den örtlichen Gegebenheiten und zukünftigen Ansprüchen an diese Fläche, 3

69 da zumindest eine teilweise Wohnbebauung (entsprechend des MI) in diesem Bereich derzeit und auch in Zukunft (Eigentumsverhältnisse etc.) nicht umsetzbar erscheint. Im Zuge dieser Planung sollen folglich die Baugrenzen als auch z. T. die Art der baulichen Nutzung für den Geltungsbereich dieser. Änderung den vorhandenen Gegebenheiten sowie zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Bereits im Jahr 2005 wurde aus diesen Gründen die Anpassung des Bebauungsplanes an die örtlichen Gegebenheiten für die Flurstücke 40/8, 39/4, 40/6, 39/7, 28/ bzw. für einen östlichen Teilbereich des Flurstückes 39/3 der Flur 3 in der Gemarkung Bennien die Änderung des Bebauungsplanes erwogen sowie erste Plangrundlagen erarbeitet. Hier sollte die östliche Fläche als Mischgebiet ohne Wohnbebauung festgesetzt und die Baugrenzen verändert werden. Diese Planung soll nun aufgrund der derzeitigen Nutzungsansprüche mit einem erweiterten Geltungsbereich und veränderten Festsetzungen fortgeführt werden. Ziel der Planung ist es, die Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe mit geeigneten Festsetzungen in Bezug auf das Gewerbegebiet (Emissionskontingente) zu entzerren und auf diese Weise für alle Anlieger ein geeignetes und gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Sicherlich sind die Maßnahmen aus Gründen des Bestandsschutzes nicht sofort umsetzbar. Jedoch ist zum einen für das unbebaute Teilgrundstück im Nord-Osten eine Lösung geschaffen, zum anderen ist zu erwarten, dass sich die Situation insgesamt aufgrund von Erweiterungen und Veränderungen der Betriebe, bei welchen die neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten sind, über die nächsten Jahre verbessert. 4. Verfahren Bei der Aufstellung der Änderung zum Bebauungsplan Sandhorst I wird aufgrund der vorgenommenen Änderungen der Festsetzungen das Normalverfahren angewandt. 5. Übergeordnete Planungen Landesraumordnungsprogramm Im Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen (LROP) ist die Stadt Melle als Mittelzentrum ausgewiesen. Gemäß der im LROP dargestellten Ziele und Grundsätze sollen Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen und die Raumansprüche u. a. bedarfsgerecht, Kosten sparend und umweltverträglich umgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass belastende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden oder gemindert werden (vgl. LROP. Abs. 02, Seite 3 f). Durch die Festsetzung von Emissionskontingenten, welche auf dem erarbeitenden Schallgutachten basieren, werden die Auswirkungen auf Dauer mit geeigneten Mitteln gemindert. Weiterhin findet dieser Punkt auch im Umweltbericht Berücksichtigung. Die ländlichen Regionen sollen in den gewerblich-industriellen Strukturen mit einem eigenen Profil erhalten und weiterentwickelt werden. Sie sind zu fördern, um kleinen und mittleren Unternehmen ein geeignetes Umfeld bieten zu können (vgl. LROP,. Abs. 07, Seite 5). Damit entspricht die Planung den Zielen und Grundsätzen des LROP. Regionales Raumordnungsprogramm Auch im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück ist die Stadt Melle als Mittelzentrum ausgewiesen. Für den Stadtteil Bruchmühlen wurde zum einen im Süden ein Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft sowie nördlich aufgrund von hohem, natürlichem, standortgebundenem landwirtschaftlichen Ertragspotenzial und besonderer Funktionen für die Landwirtschaft ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft festgeschrieben. Die Wirtschaftsstruktur ist nach den genannten Grundsätzen und Zielen des RROP so zu gestalten, dass sie dem Wohl der regionalen Gesamtentwicklung dient, gesunde Wohn- und 4

70 Arbeitsverhältnisse gewährleistet sowie natürliche Lebensgrundlagen wenig beeinträchtigt werden (vgl. RROP D 3.0 Abs. 0, Seite 63). Zudem sind Nutzungskonflikte zu verhindern, mögliche Beeinträchtigungen zu minimieren bzw. durch technische Möglichkeiten verträglich zu machen und sich gegenseitig ausschließende Nutzungen zu entflechten (vgl. RROP D , Seite 63). Die Wirtschaftsstrukturen sind in ihrer Ausgewogenheit, Vielfältigkeit und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu entwickeln, die Stärken sind zu sichern und auszubauen (vgl. RROP D 3. Abs. 0 u. 02, Seite 65 f). Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um die Anpassung der Planung an die vorhandenen Gegebenheiten und einer Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes, um den ansässigen Betrieben die Möglichkeit zur Entwicklung zu geben. Sicherlich ergeben sich hier entgegen der Anforderung des RROP aufgrund der Nähe zum Wohngebiet Nutzungskonflikte zwischen der gewerblichen Nutzung auf der einen und dem Wohnen auf der anderen Seite. Jedoch ist zu beachten und entgegenzuhalten, dass es sich zum einen um bestehende gewerbliche Flächen handelt, die bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesen wurden, zum anderen soll durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes den Nutzungskonflikten u. a. durch technische Möglichkeiten entgegen gesteuert werden. Damit wird die planungsrechtliche Situation gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan verbessert. Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um bereits genutzte Flächen handelt, wird zudem dem Punkt entsprochen, die natürlichen Lebensgrundlagen wenig zu beeinträchtigen. Zu beachten ist in diesem Punkt auch, dass die bestehenden Gewerbebetriebe in diesem Bereich gesichert werden können. Damit wird dem RROP nicht widersprochen. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) vom weist für die Änderungsfläche im Osten, Süden und Westen Mischgebietsfläche aus. Im Norden ist eine Teilfläche als Gewerbegebiet dargestellt. Folglich muss aufgrund der vorliegenden Planung der Flächennutzungsplan im Osten geändert und der Planung bzw. den örtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst werden. Der Flächennutzungsplan wird in diesen Teilen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melle geändert. Die weiteren Darstellungen entsprechen den Festsetzungen des Geltungsbereichs. 6. Planungsrechtliche Festsetzungen Im Geltungsbereich werden sowohl Mischgebietsflächen als auch eingeschränkte gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Hierzu werden Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche, dem Maß der baulichen Nutzung sowie den Emissionskontingenten formuliert. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet Die vorhandenen Mischgebietsflächen sind bereits durch den Bebauungsplan Sandhorst I gesichert worden. Diese Flächen werden in diese. Änderung übernommen. In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. Aufgrund der Größe des Gebietes als auch seiner Struktur sind Einzelhandelsbetriebe derzeit nicht vorhanden und auch an dieser Stelle zur Versorgung des Gebietes nicht notwendig. Dieser Ausschluss beruht auch auf der Einzelhandelsuntersuchung der Stadt Melle, die den Einzelhandel vornehmlich in der Innenstadt Melles als auch dem Stadtteilzentrum Bruchmühlen vorsieht. Dieser bietet ausreichend Möglichkeiten, den täglichen Bedarf der Bewohner, auch des gegenüberliegenden Wohngebietes, an Waren zu decken. 5

71 Weiterhin sind Tankstellen aufgrund der Größe der Mischgebiete als auch der Nähe zum Wohngebiet in diesem Bereich weder notwendig noch gewollt, da eine Tankstelle eine weniger hochwertige und flächenintensive Nutzung darstellt sowie zudem ein hohes Gefahrenpotenzial birgt. Außerdem sind Vergnügungsstätten ausgeschlossen, da die unter diesem Begriff zu verstehenden Einrichtungen wie z. B. Spielhallen, Nachtbars und Bordelle an dieser Stelle eine nicht gewollte Nutzung darstellen. Insbesondere aufgrund der Nähe zum Wohngebiet sind Vergnügungsstätten an dieser Stelle auszuschließen, da diese durch die typischen atmosphärischen Begleiterscheinungen wie beispielsweise Besucherverkehre oder ein eventuell durch diese Anlagen hervorgerufenes (Angst-)Umfeld, den so genannten Trading- Down-Effekt (subjektive aber auch monetäre Entwertung des Quartiers) nach sich ziehen könnten. Eingeschränktes Gewerbegebiet Das vorhandene Gewerbegebiet wird nach Osten um eine Gewerbegebietsfläche ergänzt. Im Gewerbegebiet sind Tankstellen unzulässig. Aufgrund der Nähe zu den vorhandenen Wohngebäuden als auch der Größe des Gebietes ist es vor dem Eindringen von weniger hochwertigen, flächenintensiven Nutzungen zu schützen, folglich sind Tankstellen, nicht zuletzt wegen des hohen Gefahrenpotenzials, unzulässig. Ebenfalls die gemäß 8 Abs. 3 Nr. 3 ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten, zu welchen u. a. Spielhallen, Nachtbars und Bordelle gezählt werden können, sind, wie auch im Mischgebiet, ausgeschlossen. Durch die typischen atmosphärischen Begleiterscheinungen dieser Nutzungen wie z.b. Besucherverkehre oder ein eventuell durch diese Anlagen hervorgerufenes (Angst-)Umfeld, wäre das Entstehen eines zwielichtigen Rufs für das Quartier zu befürchten, der den so genannten Trading-Down-Effekt nach sich ziehen könnte. Insbesondere aufgrund der Nähe zu Wohnbebauung und Mischgebieten sind Vergnügungsstätten auszuschließen. Aufgrund der Größe des Gebietes als auch seiner Struktur sind Einzelhandelsbetriebe derzeit nicht vorhanden und auch an dieser Stelle zur Versorgung des Gebietes nicht notwendig. Dieser Ausschluss beruht auch auf der Einzelhandelsuntersuchung der Stadt Melle, die den Einzelhandel vornehmlich in der Innenstadt Melles als auch dem Stadtteilzentrum Bruchmühlen vorsieht. Dieser bietet ausreichend Möglichkeiten, den täglichen Bedarf der Bewohner, auch des gegenüberliegenden Wohngebietes, an Waren zu decken. Zudem möchte die Stadt Melle an dieser Stelle gewerbliche Nutzungen ansiedeln, die einem Gewerbegebiet entsprechen. Diesem Ziel würde die Ansiedlung von Einzelhandel entgegenstehen. Das Gewerbegebiet wurde als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, um der Nähe zu den angrenzenden Mischgebieten als auch dem Allgemeinen Wohngebiet im Süden Rechnung zu tragen (siehe auch: Lärmschutz) und ein gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Maß der baulichen Nutzung Mischgebiet Das Maß der baulichen Nutzung wurde in den Mischgebieten für die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,8 beschränkt. Hiermit wird der Nähe zum Wohngebiet im Süden Rechnung getragen. Hier soll gerade im Anschluss an die dicht bebauten Gewerbegebiete eine lockerere Bebauung entstehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Regelung des 9 Abs. 4 S. 2 BauNVO eine Überschreitung für die hier angeführten Nebenanlagen um 0,2 möglich ist. Damit ist das in 7 BauNVO dargestellte Maximum der GRZ vollständig ausgeschöpft. Zudem ist anzumerken, dass das Gebiet bereits bebaut wurde. Somit ist nicht mit einer grundsätzlichen Umstrukturierung zu rechnen. Die Gebäudehöhe darf eine Fläche von maximal 2 6

72 Geschossen nicht überschreiten. Auch hier soll ein Übergang zwischen Wohnen und gewerblichen Flächen erreicht werden. Gewerbegebiet Für die Gewerbegebiete wurden unterschiedliche Festsetzungen getroffen. Zum einen liegt die Grundfläche für das bereits bestehende und bebaute Gewerbegebiet bei einer GRZ von 0,8. Damit ist das in 7 vorgegebene Maximum vollständig ausgeschöpft. Hier wurde auf die vorhandene Planung im rechtskräftigen Bebauungsplan Rücksicht genommen, da die Gewerbebetriebe sich bereits unter den vorhandenen Gegebenheiten entwickelt haben. Eine GFZ wurde auch im Rahmen der vorliegenden Änderung nicht festgesetzt, um den vorhandenen Betrieben einen höheren Gestaltungsspielraum zu bieten. Zudem wurde das Gebiet unter den Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes Sandhorst I bereits bebaut. Innerhalb der neuen Gewerbegebietsfläche wurde eine GRZ von 0,6 als auch eine GFZ von,2 und eine Höhenbegrenzung von 0 Metern festgelegt. Dies begründet sich in der Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass sich dem vorhandenen Gewerbegebiet eine Mischgebietsnutzung anschließt, die einen Übergang zur Wohnbebauung darstellt. Im Bereich der neu ausgewiesenen Gewerbefläche hingegen gliedert sich keine Pufferzone an. Aus diesem Grund soll hier eine verträgliche Bebauung entstehen, die der Nähe zur Wohnbebauung Rechnung trägt. Zudem wird ein Übergang zum östlich gelegenen Mischgebiet geschaffen. In diesem Bereich wurde zudem eine maximale Gebäudehöhe von 0 Metern festgesetzt. Damit wird zum einen der GFZ Rechnung getragen, zum anderen soll sich die Bebauung an dem angrenzende Wohn- und Mischgebiet orientieren. Dennoch ist auf diese Weise eine gewerbliche Nutzung möglich. Überbaubare Grundstücksflächen Mischgebiet Die festgesetzten Baugrenzen passen sich der vorhandenen Bebauung an. Die vorhandenen Baugrenzen spiegelten insbesondere in den Mischgebietsflächen nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wider. Nun wurden die Grenzen den bestehenden Gebäudekanten angepasst. Zudem soll genug Abstand zu den vorhandenen Straßen und zwischen den unterschiedlichen Nutzungen erreicht werden. Gewerbegebiet Im Bereich des neu ausgewiesenen eingeschränkten Gewerbegebiets sind die Baugrenzen zur Straße Neuer Kamp als Abstand zur Wohnbebauung anzusehen. Dieser ist zum einen aus Lärmschutzgründen für angrenzende Wohngebäude notwendig, zum anderen ist es aus städtebaulicher Sicht durchaus erforderlich, durch das Festsetzen der Baugrenze einen Abstand zwischen den unterschiedlichen Nutzungen zu erreichen. Jedoch ist auch zu beachten, dass weiterhin eine Nutzung der Fläche durch eine gewerbliche Bebauung erfolgen kann. Dies ist ebenfalls durch die Baugrenze gegeben. Der Grenzabstand von bis zu 5 Metern an der Spenger Straße orientiert sich an der vorhandenen Bebauung und der Nähe zur Einmündung Hüfferdeichweg. Die Erschließung soll zudem nicht über die Spenger Straße, sondern über den Hüfferdeichweg erreicht werden. Eine weitere Zufahrt ist aus Sicht des Landkreises aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich. Dennoch ist die Möglichkeit einer Zufahrt durchaus gewünscht und soll durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund wird der bestehende Wall nicht festgesetzt. Am Hüfferdeichweg dient die Baugrenze zum Abschirmen der vorhandenen Nutzung im Mischgebiet. Hierbei sind, ebenso wie bei der Wohnbebauung, die unterschiedlichen Baukörper, Baumassen und ungleichen Versiegelungsmöglichkeiten voneinander abzugrenzen. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes sind, ähnlich wie bei den Mischgebietsflächen, die vorhandenen Baukanten als Anhaltspunkt aufgenommen worden. Im Interesse der 7

73 Stadtplanung lag hier, die Baugrenzen den vorhandenen Gebäudekanten anzupassen und ggf. Erweiterungen zu ermöglichen. Immissionen/ Emissionen Die Schalltechnische Untersuchung vom wurde vom Büro IPW Ingenieurplanung aus Wallenhorst erstellt. Die darin enthaltenen Ergebnisse wurden aus Gründen des Lärmschutzes gegenüber der vorhandenen Bebauung Teil der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Berechnungen der Schalltechnischen Beurteilung ergaben, dass die. Änderung des Bebauungsplanes in der dargestellten Form möglich ist. Um jedoch den Ansprüchen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als auch den Vorgaben aus dem RROP gerecht zu werden, werden flächenbezogene Emissionskontingente für die Gewerbeflächen festgesetzt. Die Besonderheit einer solchen Festsetzung besteht hier darin, dass die geplante Änderung auch solche gewerblichen Flächen betrifft, die im Rahmen des Bebauungsplanes Sandhorst I keinerlei Einschränkungen erfahren haben. Die seinerzeit insgesamt verfügbaren Emissionskontingente der Gewerbegebietsfläche müssen nun auf die gesamte als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche, inklusive des neuen Bereiches, verteilt werden (vgl.: Gutachten, Anlage, S. 3). Aufgrund der vorhandenen Gemengelage von Wohnen und Gewerbe müssen die Orientierungswerte um 3 db(a) unterschritten werden, um die Wohnbebauung ausreichend zu schützen und die Werte der vorhandenen Nutzungen einzuhalten. Folglich besteht die Möglichkeit, dass Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Minderung der Emissionen kann jedoch beispielsweise auch durch eine optimale Ausrichtung der Gebäude erreicht werden. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe werden im Bebauungsplan die jeweiligen Emissionskontingente festgesetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, in einzelnen Richtungssektoren Zusatzkontingente zu addieren. Damit sind zum einen die Belange der umliegenden Wohnbebauung als auch der Betriebe im Gebiet ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren wurde passiver Schallschutz für Außenbauteile von Gebäuden und Gebäudeteilen festgesetzt, da nach den Angaben der Schalltechnischen Beurteilung die Orientierungswerte der DIN 8005 von 60 bzw. 65 db(a) am Tag und 50 bzw. 55 db(a) in der Nacht für Mischgebiete und Gewerbegebiete teilweise überschritten werden. Hier werden maximal rund 67 / 56 db(a) (Tag/ Nacht) erreicht. Somit werden passive Schallschutzmaßnahmen für Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gedacht sind, als ausreichend angesehen (vgl.: Gutachten, Anlage, S. 0 ff). Sichtdreiecke Die festgesetzten Sichtdreiecke sind notwendig, um ein gefahrloses Einbiegen vom Hüfferdeichweg in die Spenger Straße zu ermöglichen. Folglich sind aus diesen Gründen die Sichtdreiecke ab einer Höhe von 0,80 m von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. Grünflächen Im Osten des Geltungsbereichs ist eine private Grünfläche festgesetzt worden, die den Abstand zwischen der vorhandenen Bebauung und einer gewerblichen Nutzung sichern soll. Der Abstand beträgt 9,5 Meter. Der Grünstreifen ist anzulegen und von jeglicher Bebauung freizuhalten. 8

74 7. Erschließung Verkehr Öffentliche Straßen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch den Hüfferdeichweg als auch den Neuen Kamp vorhanden. Neue Straßen sind nicht geplant. Die Erschließung der Grundstücke, insbesondere der Mischgebietsflächen, erfolgt wie bisher. Für das Grundstück im Nord-Osten ist eine Erschließung vom Hüfferdeichweg aus vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Osnabrück ist eine Erschließung von der Spenger Straße aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten derzeit nicht möglich. Sollte dies jedoch aufgrund einer veränderten Sachlage zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, ist eine Erschließung des Gewerbegebietes von der Spenger Straße aus wünschenswert. Aus diesem Grund wird der in der Örtlichkeit vorhandene Wall nicht festgesetzt. Folglich ist eine Zufahrt von der Spenger Straße aus möglich, wenn dies der Straßenbaulastträger befürwortet. Das Plangebiet wird von der vorhandenen Kreisstraße 208 sowie der Bundesautobahn 30 (nördlich des Planbereiches) beeinflusst. Von den genannten Verkehrsflächen gehen Emissionen aus. Für die in Kenntnis dieser Verkehrsanlage errichteten baulichen Anlagen können gegenüber dem Baulastträger der Straßen keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich des Immissionsschutzes geltend gemacht werden. Entwässerung Das Änderungsgebiet ist an das öffentliche Trinkwassernetz und die Abwasserkanalisation der Stadt Melle angeschlossen. Das vorhandene Kanalsystem kann nach derzeitigem Kenntnisstand auch weiterhin für die Änderungsflächen genutzt werden. Kommunikations- und Kabeltrassen Hinsichtlich der vorhandenen Kommunikationsleitungen und sonstigen Kabeltrassen sind folgende Hinweise zu beachten: Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandhorst I befinden sich im Kreuzungsabschnitt der Bruchmühlener Straße und der Spenger Straße Telekommunikationsleitungen der EWE NETZ GmbH. Diese müssen in ihrem Bestand erhalten bleiben. Bei Arbeiten im Bereich unserer Telekommunikationsleitungen muss ein Abstand eingehalten werden, der eine Schädigung ausschließt. In Leitungsnähe sind die Erdarbeiten unbedingt von Hand mit äußerster Vorsicht, nach Absprache mit der EWE- Meisterei in Osnabrück, Tel. 054/ , durchzuführen. Die Zuwegung zu der in der Planzeichnung eingetragenen Transformatorenstation muss auch für Großfahrzeuge und Großgeräte (weiterhin) gesichert bleiben. Bei evtl. Tiefbauarbeiten ist auf die vorhandenen erdverlegten Versorgungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen, damit Schäden und Unfälle vermieden werden. Schachtarbeiten in der Nähe der Versorgungseinrichtungen sind von Hand auszuführen. Die bauausführenden Firmen haben sich rechtzeitig vor Inangriffnahme der Bauarbeiten mit dem Netzbetrieb Melle, Telefon , in Verbindung zusetzen. 9

75 8. Brandschutz Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Löschwassermengen, die schon heute für das Gebiet zur Verfügung stehen, auch für den Geltungsbereich dieser Änderung genutzt werden können und ausreichend bemessen sind. 9. Denkmalschutz Innerhalb des Änderungsgebietes oder in unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Denkmale bzw. denkmalwürdigen Objekte. Bodendenkmale sind in diesem Bereich nicht bekannt. 0. Altlasten Altlasten sind zum jetzigen Zeitpunkt im Änderungsgebiet nicht bekannt.. Städtebauliche Werte (in m²) Planungsraum (Bruttobauland) ,00% Nettobauland ,57% Verkehrsfläche 995 2,24% private Grünfläche.44 3,8% Mischgebiet ,54% gewerbliche Baufläche ,04% 2. Kosten Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Sandhorst I. Änderung entstehen für die Stadt Melle bis auf die bereits erfolgte Erstellung der Schalltechnischen Beurteilung keine Kosten. Ebenfalls sind die Erschließungsanlagen bereits vorhanden und für die Planung als ausreichend anzusehen. 3. Abwägung Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gaben zahlreiche Bürger Stellungnahmen ab. Aufgrund dessen wurden die Planzeichnung und die Begründung noch einmal in folgenden Punkten geändert: Es wurde eine maximale Gebäudehöhe von 0 Metern im GEe 3 und 4 festgesetzt. Zwar entsprechen die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen von 0,6 und,2 gemäß 7 BauNVO den Obergrenzen eines Mischgebietes, um jedoch eine Höhenbegrenzung der Gebäude zu sichern, wird zusätzlich eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt, die sich an den Bestandsgebäuden orientiert, aber dennoch eine gewerbliche Nutzung zulässt. In Absprache mit dem Baulastträger der Spenger Straße, dem Landkreis Osnabrück, ist derzeit eine Zufahrt von der Spenger Straße aus nicht möglich. Dennoch soll die Möglichkeit hierzu durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht beeinträchtigt werden. Folglich wurde der in der Planzeichnung vorhandene Wall aus dieser entfernt und die Begründung angepasst. Nach Stellungnahmen von Anliegern an der Straße Neuer Kamp werden die Wallanlagen nicht mehr im Bebauungsplan festgesetzt, da diese in ihrem Erscheinungsbild als unzumutbar empfunden werden. Da die Anlagen nicht der Lärmminderung dienen, wird die Wallanlage aus der Planzeichnung entfernt. Die Baugrenzen bleiben erhalten. Anstatt des Walls wird entlang des Neuen Kamps ein privater Grünstreifen festgesetzt, um eine 0

76 Abstandsfläche zwischen der bestehenden Bebauung und der gewerblichen Nutzung zu sichern. II UMWELTBERICHT siehe Umweltbericht III ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG -wird nach Abschluss des Verfahrens ergänzt- Melle, Bürgermeister

77 LANDKREIS OSNABRÜCK B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. Flächennutzungsplanänderung Stadtteil: Melle - Bruchmühlen UMWELTBERICHT gem. 2a BauGB (Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan) Projektnummer: 2249 Datum:

78 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 2 / 24 INHALTSVERZEICHNIS BESCHREIBUNG DES PLANVORHABENS...4. Anlass und Angaben zum Standort Aufgabenstellung und Scoping Art und Umfang des Vorhabens sowie Angaben zum Bedarf an Grund und Boden sowie Festsetzungen des Bebauungsplanes Regenerative Energien und Nutzung von Energie UNTERSUCHUNGSMETHODIK UND FACHZIELE DES UMWELTSCHUTZES Untersuchungsmethodik Fachziele des Umweltschutzes BESTANDSAUFNAHME UND -BEWERTUNG Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (gem. Abs.6 Nr.7a BauGB) Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. Abs.6 Nr.7a BauGB) Landschaft (gem. Abs.6 Nr.7a BauGB) Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. Abs.6 Nr.7c BauGB) Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. Abs.6 Nr.7d BauGB) Wechselwirkungen (gem. Abs.6 Nr.7i BauGB) Europäisches Netz Natura 2000 (gem. Abs.6 Nr.7b BauGB) WIRKUNGSPROGNOSE, UMWELTRELEVANTE MAßNAHMEN UND MONITORING Auswirkungsprognose Umweltrelevante Maßnahmen STATUS-QUO-PROGNOSE (NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG) DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ALTERNATIVEN AUS UMWELTSICHT DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ANHANG Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf die Umweltgüter Eingriffs- und Kompensationsermittlung Eingriffsflächenwert Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Ermittlung des Kompensationsdefizits Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes Bestandsplan...24 H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

79 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 3 / 24 Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Urte Vierkötter Wallenhorst, Proj.-Nr.: 2249 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a 4934 W allenhorst h t t p : / / w w w. i n g e n i e u r p l a n u n g. d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

80 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 4 / 24 Beschreibung des Planvorhabens. Anlass und Angaben zum Standort Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8 Sandhorst I aus dem Jahr 970 entspricht derzeit weder den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort noch den vorhandenen Nutzungsansprüchen (Genaueres sh. Begründung). Da die Stadt Melle den Stadtteil Bruchmühlen in der Entwicklung positiv begleiten und die ansässigen Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung unterstützen möchte, soll der Bebauungsplan im nördlichen Teil des Geltungsbereiches geändert werden. Hiermit soll Planungssicherheit sowohl für die Anlieger der angrenzenden Wohnbebauung als auch für die Unternehmen selbst gewährleistest werden. Zudem möchte sich im Nordosten, derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, ein bereits im Gewerbegebiet ansässiger Betrieb erweitern. Das Plangebiet der B-Planänderung weist eine Größe von ~ 4,4 ha auf. Im Parallelverfahren wird die 3. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Melle durchgeführt. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) vom weist für die Änderungsfläche im Osten, Süden und Westen gemischte Bauflächen aus. Im Norden ist eine Teilfläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Zuge der 3. Flächennutzungsplanänderung wird östlich des bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereichs ein Teil der bisherigen gemischten Baufläche ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ~,28 ha auf..2 Aufgabenstellung und Scoping Nach 2a BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht. Der Umweltbericht umfasst die nach 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes. In Abs. 6 Nr. 7 werden die verschiedenen Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege genannt. Über die folgenden Schutzgüter können diese Belange erfasst werden: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch (inkl. Gesundheit), Kulturgüter / sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Die Inhalte des Umweltberichtes nach 2 Abs. 4 und 2a Satz 2 Nr. 2 ergeben sich aus der Anlage zum BauGB, wobei nach 2 BauGB die Gemeinde mit den Behörden ( 4 Abs. BauGB) für jeden Bebauungsplan festlegt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Dieses Vorgehen wird Scoping genannt. Die Behörden wurden im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange von der Planung und den beabsichtigten Untersuchungen unterrichtet und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die in diesem Rahmen eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren berücksichtigt. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

81 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 5 / 24.3 Art und Umfang des Vorhabens sowie Angaben zum Bedarf an Grund und Boden sowie Festsetzungen des Bebauungsplanes Die. Änderung des B-Planes Sandhorst I sieht folgende Nutzungen vor: Fläche insgesamt (Geltungsbereich): ca m² - Verkehrsflächen ca. 995 m² - Private Grünfläche ca..44 m² - Mischgebiet (GRZ 0,4, zzgl. Überschreitung auf 0,6) ca. 3.4 m² - Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,6 (Überschreitung auf 0,8) bzw. mit einer GRZ von 0,8 ca m² Die in Zukunft mögliche Versiegelung ergibt sich aus den Verkehrsflächen und aus der Versiegelung in den Kerngebieten. Unter Berücksichtigung der GRZ-Überschreitungsmöglichkeiten der BauNVO ergibt sich eine Versiegelung von ca. 3,2 ha. Flächennutzungen Größe in m² Faktor Größe in m² Verkehrsflächen 995,0 995 m² Mischgebiet mit einer GRZ 0,4 (zzgl. Überschreitung auf 0,6) Gewerbegebiet mit einer GRZ 0,6 (zzgl. Überschreitung auf 0,6) 3.4 0, m² , m² Versiegelung m² Bei der hier ermittelten Versiegelung handelt es sich nur zu einem kleinen Anteil um eine Neuversiegelung. Auf Grundlage des B-Planes Sandhorst I (Ursprungsplanung aus dem Jahre 970) war bereits eine Versiegelung auf m² zulässig (vgl. Tab. in Kap. 9.2.). Die durch die aktuelle Planung zusätzlich zulässige Versiegelung beträgt demnach lediglich ca. 0,2 ha. Im Parallelverfahren wird für einen Teilbereich des B-Plangeltungsbereiches die 3. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Hier wird analog zum B-Plan östlich des bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereichs ein Teil der bisherigen gemischten Baufläche ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt (vgl. Kap. ). Das Plangebiet der FNP-Änderung weist eine Größe von ~,28 ha auf und liegt vollständig innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs. Aus diesem Grund und aufgrund der größeren Detailschärfe wird bei der Eingriffs- und Kompensationsermittlung in diesem Umweltbericht (sh. Kap. 9.2) auf die Festsetzungen des B-Planes zurückgegriffen. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

82 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 6 / 24.4 Regenerative Energien und Nutzung von Energie Insbesondere mit der Klimanovelle des BauGB 20 (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung von Städten und Gemeinden) sind der Klimaschutz und damit einhergehend regenerative Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung sind im Verhältnis zu den anderen Belangen der Bauleitplanung gleichberechtigt gegeneinander und untereinander sachgerecht abzuwägen. Bei der vorliegenden Planung (Mischgebiet, Gewerbegebiet und Straßenverkehrsflächen) kommen regenerative Energien (z.b. Solaranlagen) nicht explizit zum Tragen. Bzgl. des sparsamen und effizienten Umgangs von Energie ist anzumerken, dass neue Gebäude nach dem Stand der Technik unter Beachtung der geltenden Wärmeschutzverordnung gebaut werden. Die Anwendung weitergehender Maßnahmen bleibt den zukünftigen Eigentümern vorbehalten, wird seitens der Gemeinde aber nicht vorgeschrieben. 2 Untersuchungsmethodik und Fachziele des Umweltschutzes 2. Untersuchungsmethodik Bestandbeschreibung und bewertung Gemäß der Anlage Punkt 2. des BauGB umfasst der Umweltbericht u.a. eine Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile. In den Kapiteln 3 bis 3.7 erfolgt diese Bewertung jeweils schutzgutspezifisch, wobei ein besonderes Gewicht auf die Herausstellung der Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung gelegt wird (Methode der Bewertung). Im Rahmen der Bestandsbeschreibung und -bewertung werden ebenfalls Vorbelastungen berücksichtigt. Wirkungsprognose Gleichfalls hat der Umweltbericht gem. Anlage Pkt. 2.b) zum BauGB eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ( Status-Quo- Prognose, vgl. Kap. 5) und bei Durchführung der Planung ( Auswirkungsprognose) zu enthalten. Hierzu erfolgt eine Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen. Grundsätzlich betrachtet, führt nicht jeder Wirkfaktor zu einer erheblich nachteiligen Umweltauswirkung. Es ist davon auszugehen, dass je wertvoller oder je empfindlicher ein Umweltbereich ( Funktionsbereiche mit besonderer Bedeutung) ist und je stärker ein Wirkfaktor in diesem Bereich ist, desto sicherer ist von einer erheblichen nachteiligen Umweltauswirkung auszugehen. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

83 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 7 / 24 Wirkfaktoren Bei der Ermittlung und Beschreibung der Wirkfaktoren ist zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter sowie auf deren Wechselwirkungen zu unterscheiden. Im Anhang (Kapitel 9.) sind die potentiellen Beeinträchtigungen auf die verschiedenen Umweltgüter aufgelistet. In den jeweiligen Schutzgutkapiteln werden die planungsrelevanten Beeinträchtigungen behandelt. Umweltmaßnahmen Zu den umweltrelevanten Maßnahmen gehören: - Vermeidungsmaßnahmen (inkl. Schutzmaßnahmen), - Verminderungsmaßnahmen, - Ausgleichsmaßnahmen (inkl. Ersatzmaßnahmen) bzw. - Maßnahmen zur Wiederherstellung betroffener Funktionen Monitoring Gemäß 4c in Verbindung mit der Anlage zu 2 Abs.4 und 2a BauGB umfasst der Umweltbericht die Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Umwelt. Diese Überwachung wird als Monitoring bezeichnet. Für das Monitoring sind die Gemeinden zuständig, wobei genauere Festlegungen bzgl. der Überwachungszeitpunkte, der Methoden oder der Konsequenzen den Gemeinden freigestellt sind. Zu solchen Überwachungsmaßnahmen können z.b. gehören: Artenkontrollen, Dauerbeobachtung von Flächen, Gewässergütemessungen oder Erfolgs-/Nachkontrollen von Kompensationsmaßnahmen. Der Schwerpunkt des Monitoring liegt lt. Gesetz aber nicht in der Vollzugskontrolle, sondern in der Erkennung von unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen. Nach 4c Satz 2 BauGB nutzen die Gemeinden beim Monitoring die Informationen der Behörden nach 4 Abs.3 BauGB. Demnach sind die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden verpflichtet, die Gemeinden über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen zu informieren. Alternativen Gemäß Punkt 2d der Anlage zu 2 Abs.4 BauGB sind im Planungsprozess anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) zu berücksichtigen. Hierunter fallen alternative Bebauungskonzepte (inkl. Begründung zur Auswahl aus Umweltsicht) unter Berücksichtigung des Planungsziels sowie des räumlichen Geltungsbereiches des Bauleitplanes. Die Angaben zu den Planungsalternativen können dem Kapitel 6 entnommen werden. zu weiteren Ausführungen vgl.: Stüer/Sailer Monitoring in der Bauleitplanung ( ) H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

84 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 8 / Fachziele des Umweltschutzes Konkretere Zielvorstellungen ergeben sich aus der >Räumlichen Gesamtplanung< und aus der >Landschaftsplanung< 2. Räumliche Gesamtplanung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP): Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (2004) ist die Stadt Melle als Mittelzentrum ausgewiesen. Für den Stadtteil Bruchmühlen wurde zum einen im Süden ein Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft sowie nördlich aufgrund von hohem, natürlichem, standortgebundenem landwirtschaftlichen Ertragspotenzial und besonderer Funktionen für die Landwirtschaft ein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft festgeschrieben. Für den Geltungsbereich selbst macht das Regionale Raumordnungsprogramm keine flächenbezogenen Aussagen. Flächennutzungsplan (FNP): Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) vom weist für die Änderungsfläche im Osten, Süden und Westen Mischgebietsfläche aus. Im Norden ist eine Teilfläche als Gewerbegebiet dargestellt. Folglich muss aufgrund der vorliegenden Planung der Flächennutzungsplan östlich an den bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereich von derzeit gemischten Bauflächen in gewerbliche Bauflächen geändert und der Planung bzw. den örtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst werden. Der Flächennutzungsplan wird in diesen Teilen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melle geändert. Damit entsprechen die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung den Festsetzungen des Bebauungsplans. Landschaftsplanung Landschaftsrahmenplan (LRP): Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osnabrück (993) macht zu dem Geltungsbereich keine flächenbezogenen Aussagen. In der näheren Umgebung ist für einzelne Flächen die Minderung der Bodenversiegelung in Gewerbe- und Industrieflächen dargestellt. Landschaftsplan (LP): Der Landschaftsplan der Stadt Melle (995) macht für das Plangebiet keine Aussagen, die für die hier betrachtete Planung von Belang sind. 2 Explizit betont das Gesetz [ Abs.6 Punkt 7.g)], dass vorhandene Landschaftspläne oder sonstige umweltrechtliche Fachpläne für die Bestandsaufnahmen und -bewertungen heranzuziehen sind. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

85 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 9 / 24 3 Bestandsaufnahme und -bewertung 3. Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (gem. Abs.6 Nr.7a BauGB) Im Folgenden werden Biotope und Schutzgebiete als Lebensräume von Tieren und Pflanzen behandelt und ggf. weiterführende Angaben zu z.b. gefährdeten Arten gemacht. Biotoptypen Die Erfassung der Biotoptypen des Gebietes wurde auf der Grundlage der zur Biotoptypenkartierung Niedersachsens erarbeiteten Methodik und Arbeitsanleitung mit Hilfe des Kartierschlüssels von DRACHENFELS (20) durchgeführt. Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen erfolgt anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LK Osnabrück 2009). Die Bestandsdarstellung (vgl. Anhang Kap. 9.3) enthält die jeweiligen Buchstabenkombinationen der Biotoptypen (Codes) und eine fortlaufende Biotoptypennummerierung. Nr (SXG) Stillgewässer in Grünanlage Wertfaktor, Innerhalb des Geltungsbereichs ist ein Zierteich vorhanden. Dieser kann als Schwimmteich beschrieben werden. In den Randbereichen ist ein schmaler Gürtel aus Schilf (Phragmites australis), Igelkolben (Sparganium spec.) und Rohrkolben (Typha spec.) vorhanden. Nr. 9.6 (GI) Artenarmes Intensivgrünland Wertfaktor,2 Hierbei handelt es sich um mehrere Grünlandflächen, welche als Pferdeweiden genutzt werden. Neben mehreren Grasarten kommen u.a. Weiß-Klee (Trifolium repens), Ampfer (Rumex spec.), Löwenzahn (Taraxacum spec.) und Gänseblümchen (Bellis perennis) vor. Nr. 2. (GR) Scher- und Trittrasen Wertfaktor,0 Zwischen Hüfferdeichweg und der östlich angrenzenden Bebauung befindet sich eine schmale Grünfläche, welche als Scherrasen definiert werden kann. Es handelt sich weder um einen offenen Graben, noch um eine Mulde wie die Liegenschaftskarte annehmen lässt. Innerhalb der Rasenfläche befinden sich mehrere Gullys, sodass davon auszugehen ist, dass es sich um eine verrohrte Entwässerungseinrichtung handelt. Nr. 2.2/3.6.3 (BZ/OMP) Ziergebüsch/ bepflanzter Wall Wertfaktor,0 Hierbei handelt es sich um einen Wall im östlichen Geltungsbereich. Dieser verläuft entlang der Spenger Straße und des Hüfferdeichwegs. Der Wall hat eine Höhe von ca. 2-3 m und ist mit Kartoffel-Rosen (Rosa rugosa) bepflanzt. Nr. 2.6/3.7 (PH/OE) Hausgarten / Einzel- und Reihenhausbebauung Wertfaktor,0/0,0 Im Westen, Süden und Osten des Geltungsbereiches befinden sich vorhandene Wohngrundstücke im Bereich des Mischgebiets. Auf diesen Grundstücken ist durch die. Änderung des B-Planes Sandhorst I nicht mit Veränderungen zu rechnen. Daher wird hier kein Wertfaktor vergeben. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

86 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 0 / 24 Nr. 2.6 (PH) Hausgarten Wertfaktor,0 Hierbei handelt es sich um Freiflächen, welche als Ziergarten bzw. Rasenflächen genutzt werden. Im Bereich des Wohngebäudes sind noch mehrere strukturierende Gehölze vorhanden. Älterer Gehölzbestand befindet sich nicht im Geltungsbereich. Nr (PSR) Reitsportanlage Wertfaktor 0,4 Hierbei handelt es sich um zwei Reitplätze. Die Plätze sind als Sandplätze ausgeführt. Nr. 3. (OV) Verkehrsfläche Wertfaktor 0,0 Im Geltungsbereich befinden sich mit Straßenverkehrsflächen, Parkplätzen und Zuwegungen asphaltierte, geschotterte und gepflasterte Bereiche. Diese Bereiche werden auf Grundlage der. Änderung des B-Planes Sandhorst I nicht verändert. Daher wird hier kein Wertfaktor vergeben. Nr (OFL) Lagerfläche Wertfaktor 0,5 Hierbei handelt es sich um eine Lagerfläche im Bereich des Gewerbegebiets, die nicht versiegelt ist und daher - wenn auch in eingeschränkter Form - ökologische Funktionen übernehmen kann (z.b. Versickerung von Wasser). Nr. 3.7 (OE) Einzel- und Reihenhausbebauung Wertfaktor 0,0 Hierbei handelt es sich um ein einzelnes Wohnhaus mit Nebengebäuden (Garagen, Carport) innerhalb des Geltungsbereiches. Nr. 3.7 (OY) Sonstiges Bauwerk Wertfaktor 0,0 Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes befinden sich bereits diverse Gebäude/Hallen (u.a. Reithalle im Südosten). Diese Gebäude werden auf Grundlage der. Änderung des B- Planes Sandhorst I nicht überplant. Daher wird hier kein Wertfaktor vergeben. Planungsrechtlich abgesicherter Ausgangszustand gemäß B-Plan Nr. 8 Sandhorst I aus dem Jahre 970 Die Planung liegt bis auf einen kleinen Teilbereich im Westen innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen B-Planes Nr. 8 Sandhorst I. Diese Ursprungsplanung stellt den planungsrechtlich abgesicherten Ausgangszustand für die. Änderung des B-Planes Sandhorst I dar. Die Eingriffs- und Kompensationsermittlung erfolgt daher auf Grundlage der Festsetzungen dieser Ursprungsplanung anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LK Osnabrück 2009). Mischgebiet Im Ursprungsplan sind Mischgebietsflächen mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung für Garagen, Zufahrten und Nebenanlagen war eine Versiegelung auf 60 % der Mischgebietsflächen zulässig % Versiegelung im Mischgebiet Wertfaktor 0,0-40 % Freiflächen (Hausgärten) im Mischgebiet Wertfaktor,0 H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

87 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht / 24 Gewerbegebiet Im Ursprungsplan sind Gewerbegebietsflächen mit einer Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Hier war eine Versiegelung auf 80 % der Flächen zulässig % Versiegelung im Gewerbegebiet Wertfaktor 0,0-20 % Freiflächen im Gewerbegebiet Wertfaktor,0 Straßenverkehrsfläche - 00 % Versiegelung Wertfaktor 0,0 Biologische Vielfalt (Biodiversität) Der Begriff Biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst neben der Vielfalt der Arten auch die Genunterschiede zwischen den Organismen einer Art und die Vielzahl der Lebensräume der Arten. Zur Operationalisierung der Biodiversität werden folgende Kriterien berücksichtigt: Rote Listen Biotoptypen und Rote Listen Pflanzen- und Tierarten Streng geschützte Arten bzw. Arten, die dem besonderen Artenschutz nach 44 BNatSchG unterliegen (soweit Angaben im Rahmen des Scoping mitgeteilt wurden) Faunistische Funktionsbeziehungen Naturschutzspezifische Schutzgebiete und sonstige bedeutende Objekte Rote Listen Pflanzen- und Tierarten / Rote Listen Biotoptypen: Angaben zu Rote-Liste-Arten liegen nicht vor und wurden der Kommune auch nicht im Rahmen der Behördenanhörung nach 4 Abs. BauGB (vgl. Kap..2) mitgeteilt. Im Rahmen der Biotopkartierung ergaben sich keine zufälligen Funde von Rote Listen Arten. Im Plangebiet befinden sich keine natürlichen Biotoptypen mit den Gefährdungskategorien 0 (vollständig vernichtet) oder (von vollständiger Vernichtung bedroht). Faunistische Funktionsbeziehungen / Faunapotential / Artenschutzrechtlich relevante Arten: Es liegen keine Angaben bzgl. des Vorkommens besonders bedeutsamer, schützenswerter oder geschützter Tierarten vor. Aus der Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. (vgl. Kap..2) ergaben sich keine Hinweise, die das Vorkommen von streng geschützten Arten vermuten lassen. Die vorhandenen Biotopstrukturen (Wohngrundstücke, Gewerbeflächen, Reithalle/ Reitplatz, Intensivgrünland) stellen weniger bedeutsame Lebensräume für Tiere dar. Bedeutsame faunistische Funktionsräume oder beziehungen können daher nicht vermutet werden. Gemäß Map-Server 3 sind im Plangebiet und im unmittelbaren Umfeld keine bedeutenden Flächen für Gast- oder Brutvögel vorhanden. Naturschutzspezifische Schutzgebiete und sonstige bedeutende Objekte: Die Sichtung des Map-Server hat u.a. ergeben, dass von der Planung unmittelbar keine Schutzgebiete und objekte betroffen sind. In ca. 700 m westlicher Entfernung befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Riemsloher Wald. Nördlich in ca. 280 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet Else und obere Hase (EU-Kennzahl ). Im Bereich des zuvor genannten FFH-Gebietes stellt der Map- Server einen avifaunistisch wertvollen Bereich für Gastvögel dar ( Hase-, Elsetal Melle; Sta- 3 Map-Server der niedersächsischen Umweltverwaltung: H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

88 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 2 / 24 tus offen). Hier sind aufgrund der Entfernung und der räumlichen Trennung durch weitere bebaute Gebiete und Straßen keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Zusammenfassend ist fest zu halten, dass die vorhandenen Strukturen und Funktionen auf keine besondere biologische Vielfalt hinweisen. Es handelt sich um einen Bereich mit Grundfunktionen bzgl. des Erhalts der Biodiversität. 3.2 Boden, Wasser, Klima und Luft (gem. Abs.6 Nr.7a BauGB) Zu den abiotischen Schutzgütern gehören Boden, Wasser, Klima und Luft. Boden Die Sichtung der Bodenübersichtskarte : [KARTENSERVER DES NIBIS - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover] hat ergeben, dass von der Planung in erster Linie der Bodentyp Pseudogley und in einem kleinen Teilbereich im Osten der Bodentyp Gley betroffen ist. Für das Naturgut Boden weisen diese Bodentypen keine besonderen Wertigkeiten auf. Es handelt sich um durchschnittlich bedeutsame Bodentypen, was auch die Karte Suchräume für schutzwürdige Böden bestätigt, indem sie für das Plangebiet keine schutzwürdigen Böden angibt. Im Plangebiet liegt durch die bereits großflächig vorhandene Versiegelung eine hohe Vorbelastung des Bodens vor. Im Geltungsbereich sind keine Altablagerungen oder Altlasten bekannt. Wasser Oberflächengewässer: Im Bereich eines Wohngrundstückes befindet sich ein Zierteich/ Schwimmteich, der weder aus Sicht des Schutzgutes Wasser noch aus Sicht Pflanzen/Tiere eine besondere Bedeutung aufweist. Grundwasser: Gemäß Kartenserver des NIBIS liegt die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet bei mm/a und ist damit eher gering. Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung wird im Kartenserver als mittel eingestuft. Wasserschutzgebiete: Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Ca. 200 m nördlich außerhalb des Geltungsbereiches beginnt das Überschwemmungsgebiet der Else. In Bezug auf das Schutzgut Wasser weist das Plangebiet insbesondere vor dem Hintergrund des bereits heute vorhandenen hohen Versiegelungsanteils ( Vorbelastung) eine untergeordnete Bedeutung auf. Klima und Luft Im Plangebiet befinden sich keine Flächen / Elemente die nennenswerte klimatische oder lufthygienische Funktionen übernehmen. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

89 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 3 / Landschaft (gem. Abs.6 Nr.7a BauGB) Der Geltungsbereich wird von der vorhandenen gewerblichen Bebauung geprägt. Markante Elemente stellen ein Silo sowie zwei Schornsteine dar. Der östliche Teil des Plangebietes wird von einer Reithalle, Reitplätzen sowie mehreren Koppeln geprägt. Dieser Bereich wird durch einen Wall von der nördlich verlaufenden Spenger Straße abgetrennt. Des Weiteren sind innerhalb des Plangebietes mehrere Wohngrundstücke vorhanden, so dass sich ein Ortsbild ergibt, welches von dem Wechsel zwischen Wohnbebauung und gewerblichen bzw. Einzelhandelsbetrieben geprägt wird. 3.4 Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. Abs.6 Nr.7c BauGB) Innerhalb des Geltungsbereichs liegen im Nordwesten, Osten und Süden drei Bereiche mit bebauten Wohngrundstücken (Mischgebiete). Außerhalb des Geltungsbereiches liegen in nördliche, westliche und südliche Richtung weitere Wohngrundstücke. Die bebauten Wohngrundstücke weisen eine hohe Bedeutung aus Sicht des Menschen in Bezug auf die Wohnnutzung auf. Aufgrund der vorhandenen Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe im Plangebiet und auf den angrenzenden Flächen liegt aus schalltechnischer Sicht Konfliktpotential im Bestand vor. Die vorhandenen Gewerbeflächen weisen aufgrund der vorhandenen Arbeitsplätze eine hohe Bedeutung aus Sicht des Menschen auf. Aus Sicht der Naherholung / Erholungseignung weist der Geltungsbereich selbst keine nennenswerte Bedeutung auf. Die Spenger Straße im Norden ist Bestandteil einer überregionalen Radroute und der lokalen Radrouten Rundweg Melle und Rundweg Melle Bruchmühlen Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. Abs.6 Nr.7d BauGB) Bei den im Plangebiet vorhandenen Gebäuden handelt es sich um Sachgüter, die jedoch im Zuge der Planung nicht überplant werden. Weitere Kultur- und Sachgüter, geschützte Denkmäler oder sonstige schützenswerte Objekte sind im Plangebiet nicht vorhanden. 3.6 Wechselwirkungen (gem. Abs.6 Nr.7i BauGB) Die einzelnen schutzgutübergreifenden Wechselwirkungen im Sinne der Ökosystemtheorie können an dieser Stelle nicht vollständig erfasst und bewertet werden. In der Praxis hat sich bewährt, nur die entscheidungserheblichen Umweltkomplexe mit ausgeprägten Wechselwirkungen darzustellen; i.d.r. handelt es sich hier um Ökosystemtypen oder auch Biotopkomplexe mit besonderen Standortfaktoren (extrem trocken, nass, nährstoffreich oder arm). 4 Topographische Karte mit den Radwegen in der Region Melle Radeln in Melle, Maßstab :50.000, Stadt Melle,. Auflage 2006 H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

90 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 4 / 24 Gleichfalls können zu den entscheidungserheblichen Umweltkomplexen Bereiche mit hoher kultureller oder religiöser Bedeutung hinzugezählt werden. Im Plangebiet kommen keine Biotop- oder Umweltkomplexe mit besonderer Empfindlichkeit oder Bedeutung vor. Daher wird die Planung zwar aufgrund der zu erwartenden Neuversiegelung zu Auswirkungen in allen Schutzgutbereichen führen, erhebliche nachteilige Auswirkungen im Bereich komplexer schutzgutübergreifender Wechselwirkungen werden durch die Planung aber nicht bedingt. 3.7 Europäisches Netz Natura 2000 (gem. Abs.6 Nr.7b BauGB) Im direkten Umfeld des Geltungsbereiches sind keine FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete vorhanden. Nördlich in ca. 280 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet Else und obere Hase (EU- Kennzahl ). 4 Wirkungsprognose, umweltrelevante Maßnahmen und Monitoring 4. Auswirkungsprognose Die Planung sieht die Ausweisung von Misch- und Gewerbegebietsflächen vor. Die geplanten Mischgebietsflächen waren weitgehend bereits im Ursprungsplan aus dem Jahre 970 als Mischgebietsflächen ausgewiesen und stellen sich größtenteils als bebaute Wohngrundstücke dar. Die geplanten Gewerbegebietsflächen waren teilweise bereits im Ursprungsplan aus dem Jahre 970 als Gewerbegebietsflächen ausgewiesen (westlicher Teilbereich), teilweise wies die Ursprungsplanung hier Mischgebietsflächen aus. In der Örtlichkeit stellt sich ein Großteil des geplanten Gewerbegebietes bereits heute als bebaute Gewerbefläche dar. Im östlichen Teil befinden sich mit einem Grünland, das als privater Reitplatz genutzt wird und hausgartenähnlichen Bereichen Grünflächen, die auf Grundlage der aktuellen Bauleitplanung in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden können. Die Ursprungsplanung sah hier Mischgebietsflächen vor (sh. Bestandsplan, Unterlage ). Durch die weitere Bebauung des Plangebietes (insbesondere im östlichen Bereich des geplanten Gewerbegebietes) kommt es zu einem Funktionsverlust für das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch Änderung bzw. Zerstörung der vorhandenen Biotoptypenausstattungen. Die Planung lässt gegenüber dem planungsrechtlich abgesicherten Zustand (Ursprungsplanung) eine zusätzliche Versiegelung von ca. 0,2 ha zu. Der Verlust (Versiegelung und sonstige Überplanung) von Biotopen stellt einen Eingriff im Sinne der Naturschutzgesetzgebung dar. Die Eingriffsreglung nach 5 BNatSchG ist somit anzuwenden. Die Grundlage der Bewertung stellt das Osnabrücker Kompensationsmodell (LK Osnabrück 2009) dar (vgl. Anhang Kap. 9.2). Von der Planung sind ausschließlich weniger empfindliche Biotope betroffen. Unter Berücksichtigung der geplanten externen Kompensationsmaßnahmen (Extensivgrünland auf Ackerstandort, sh. Kap. 4.2) ist jedoch nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des BauGB / UVPG zu rechnen. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

91 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 5 / 24 Schutzgebiete oder -objekte nach BNatSchG bzw. NAGBNatSchG sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Planung führt zu keiner Überplanung oder Beeinträchtigung von Rote-Liste-Arten/ Biotopen. Es werden ebenfalls keine bedeutsamen faunistischen Funktionsräume von der Planung unmittelbar oder mittelbar betroffen. Es wird davon ausgegangen, dass der Planbereich lediglich Lebensraumrelevanz für Vogelarten ohne Gefährdungsstatus oder ohne besondere ornithologische Bedeutung hat. Bei den vorkommenden Allerweltsarten wird unterstellt, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes bei dem Eingriff nicht mit populationsrelevanten Beeinträchtigungen oder mit relevanten Lebensstätten Zerstörungen zu rechnen ist und somit nicht gegen die Verbote des 44 Abs. BNatschG verstoßen wird. Daher ist nicht mit Beeinträchtigungen der Biologischen Vielfalt zu rechnen. Die Planung lässt gegenüber dem planungsrechtlich abgesicherten Zustand (Ursprungsplanung) eine zusätzliche Versiegelung von ca. 0,2 ha zu. Dies führt zum Verlust aller Bodenfunktionen. Aus Sicht des Schutzgutes Boden liegen jedoch keine Bereiche mit besonderer Bedeutung im Plangebiet, so dass die Eingriffe in das Schutzgut Boden über die auf Grundlage der Biotoptypen ermittelten Kompensationsmaßnahmen ersetzt werden können (vgl. Kap. 9.2 Eingriffs- und Kompensationsermittlung ). Unter Berücksichtigung dieser Kompensationsmaßnahmen, die eine Extensivierung der Bodennutzung beinhalten, ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des BauGB / UVPG zu rechnen. Durch die zusätzlich zulässige Versiegelung kommt es zum Verlust von Infiltrationsraum. Mit einer Grundwasserneubildungsrate von mm/a liegt kein Bereich mit besonderer Bedeutung vor. Die Unterscheidung in Bereiche mit besonderer bzw. allgemeiner Bedeutung erfolgt anhand der Anwendung der RLBP bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen (Stand März 20) 5. Dabei nehmen Grundwasserneubildungsraten >250 mm/a eine besondere Bedeutung, Grundwasserneubildungsraten <250 mm/a eine allgemeine Bedeutung ein. Wasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete sind nicht von der Planung betroffen. Insgesamt betrachtet ist aus Sicht des Schutzgutes Wasser nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des BauGB / UVPG durch die geplante Bebauung zu rechnen. Durch die Planung gehen keine Elemente mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut Klima / Luft verloren. Von der Planung ist ein Bereich betroffen, der von dem Wechsel zwischen Wohnbebauung und gewerblichen Bauflächen geprägt wird. Im Osten des Plangebietes liegt ein Reitplatz (Grünland, Sandplatz) im Bereich des geplanten Gewerbegebietes (gemäß Ursprungsplanung ist dieser Bereich als Mischgebiet festgesetzt). Landschaftsbildprägende Elemente sind nicht von der Planung betroffen. 5 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (20). Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen Hinweise zur Vereinheitlichung der Arbeitsschritte zum landschaftspflegerischen Begleitplan und zum Artenschutzbeitrag (Stand: März 20). Abgerufen am von en_in_niedersachsen.pdf H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

92 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 6 / 24 Mit dem Reitplatz im Osten des Plangebietes sind innerörtliche Freiflächen von der Ausweisung des Gewerbegebietes betroffen, die jedoch gemäß Ursprungsplanung bereits in ein Mischgebiet hätten umgewandelt werden können. Unter Berücksichtigung der südlich und südöstlich des derzeitigen Reitplatzes im B-Plan festgesetzten privaten Grünfläche auf einer Breite von 9,5 m, kann davon ausgegangen werden, dass es insgesamt betrachtet nicht zu erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des BauGB / UVPG auf das Orts- und Landschaftsbild kommt. Die bebauten Grundstücke weisen eine hohe Bedeutung aus Sicht des Menschen auf, sind aber nicht von einer Überplanung / Veränderung betroffen. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde eine schalltechnische Untersuchung (IPW 200) erarbeitet, die die Lärmimmissionen im Gebiet begutachtet und notwendige Emissionskontingente hierzu festsetzt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird davon ausgegangen, dass durch die Festsetzungen der Emissionskontingente eine zusätzliche Belastung im Gebiet ausgeschlossen werden kann. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes werden im Bebauungsplan bezüglich der Lärmemissionen /-immissionen klare Regelungen getroffen. Diese sind im Rahmen einer Baugenehmigung zu berücksichtigen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Festsetzungen eingehalten werden. Das bestehende Konfliktpotential (sh. Kap. 3.4) wird dadurch nicht komplett beseitigt, aber eine weitere Verschlechterung wird durch die Festsetzungen verhindert. Die Aussagen der schalltechnischen Untersuchung werden als Festsetzungen (Emissionskontingente) im Bebauungsplan aufgenommen. Durch den Bebauungsplan werden keine erhöhten Belastungen durch den Verkehr hervorgerufen. Das Gebiet ist zum größten Teil schon heute genutztes Gewerbegebiet und die vorhandene Zufahrt am Neuen Kamp ist genehmigt und hat derzeit Bestandsschutz. Aus Sicht der Naherholung / Erholungseignung ist zu erwähnen, dass die Spenger Straße im Norden Bestandteil von überregionalen und lokalen Radrouten ist (vgl Kap. 3.4). Der Radwegeabschnitt ist schon heute durch die angrenzende Bebauung geprägt. Durch die Planung sind keine Einschränkungen der Nutzbarkeit des Radweges zu erwarten. Insgesamt betrachtet ist nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen im Sinne des BauGB / UVPG zu rechnen. Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht von einer Überplanung betroffen. Komplexe schutzgutübergreifender Wechselwirkungen sind von der Planung nicht betroffen. FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

93 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 7 / Umweltrelevante Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Durch die Standortwahl wird dem Vermeidungsgrundsatz nach a (2) BauGB -sparsamer Verbrauch von Boden- Rechnung getragen. Die Baugebietsausweisung beschränkt sich auf einen bereits weitgehend baulich genutzten und durch die bestehende Bauleitplanung abgesicherten Bereich. Die bestehende Infrastruktur kann genutzt werden. Die Überplanung von Flächen der freien Landschaft wird vermieden. Sollten bei Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind diese gemäß 4 Abs. NDSchG meldepflichtig und müssen der Denkmalbehörde der Stadt und des Landkreises Osnabrück (Stadt- und Kreisarchäologie, Osnabrück) unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind gemäß 4 Abst. 2 NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Bau- und Erschließungsmaßnahmen, die z.b. durch die Rodung von Gehölzen zu einer Entfernung von Brutmöglichkeiten und damit zur Erfüllung der Verbotstatbestände des 44 Abs. BNatSchG führen, dürfen nur nach Abschluss der Brutsaison und vor Beginn der neuen Brutsaison (also zwischen Anfang August und Anfang März) durchgeführt werden. Maßnahmen zur Kompensation (Ausgleich/Ersatz) Die Grundlage der Bewertung stellt das Osnabrücker Kompensationsmodells (LK Osnabrück 2009) dar. Eine Ermittlung der Eingriffs- und Kompensationswerte befindet sich im Anhang dieses Umweltberichtes (vgl. 9.2). Maßnahmen innerhalb des Plangebietes Gemäß 5 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft zu unterlassen, und unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Ein Eingriff gilt als ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts zurückbleiben und das Landschaftsbild wiederhergestellt bzw. neu gestaltet ist. Für innerhalb des Plangebietes nicht ausgeglichene Teile sind weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes planerisch vorzusehen. Zum Ausgleich des Eingriffes können innerhalb des Plangebiets die nachfolgenden Maßnahmen in Ansatz gebracht werden: Private Grünflächen Wertfaktor,0 Südwestlich und südöstlich des geplanten Gewerbegebietes ist im B-Plan ein 9,5 m breiter Streifen als private Grünfläche festgesetzt. Da für diesen Streifen im B-Plan keine besonderen Auflagen gemacht werden, sind auf diesen Flächen hausgartenähnliche Bereiche zu erwarten. Die Flächen erhalten daher analog zu den im Folgenden beschriebenen Hausgärten den Wertfaktor,0. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

94 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 8 / 24 Freiflächen im Mischgebiet; Hausgärten Wertfaktor,0 Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 im geplanten Mischgebiet werden unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung auf 0,6 ca. 60 % versiegelt. Die restlichen Flächen (40 %) sind somit als Freiflächen / Grünflächen vorgesehen. Diese Freiflächen sind wie Hausgärten zu bewerten, die durch intensiv gepflegte Beet- und Rasenflächen sowie vielfach nicht heimische Ziersträucher und Bäume charakterisiert werden. Die Flächen erhalten einen Wertfaktor von,0. Freiflächen im Gewerbegebiet Wertfaktor,0 Bei einer Grundflächenzahl von 0,8 (bzw. 0,6 zzgl. Überschreitung auf 0,8) im geplanten Gewerbegebiet werden ca. 80 % versiegelt. Die restlichen Flächen (20 %) werden sich als hausgartenähnliche Grünflächen entwickeln und sind analog zu den zuvor beschriebenen Freiflächen im Mischgebiet mit dem Wertfaktor,0 zu bewerten. Maßnahmen außerhalb des Plangebietes Die o.g. Maßnahmen im Plangebiet reichen nicht aus, um die Beeinträchtigungen in dem Schutzgutbereich Tiere und Pflanzen vollständig zu kompensieren. Nach Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich im Plangebiet verbleibt ein ökologisches Defizit von.36 Werteinheiten (vgl. Kap ). Eine Kompensation des Defizits ist nur über eine ökologische Aufwertung anderer Flächen und Elemente der freien Landschaft zu gewährleisten. Es sollen entsprechend der Vorgaben des 5 BNatSchG die durch den Eingriff zerstörten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes an anderer Stelle in ähnlicher Art und Weise wiederhergestellt werden. Die Stadt Melle stellt eine geeignete Fläche für externe Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung (Gemarkung Eicken Bruche, Flur 5, Flurstück 58/), um das errechnete Kompensationsdefizit in Höhe von.36 Werteinheiten nachzuweisen. Es handelt sich um einen ehemaligen Ackerstandort in der Elseniederung, der durch ein Beweidungsprojekt mit Pferden (extensiv) in extensiv genutztes Grünland entwickelt wurde. Die Fläche ist insgesamt 5,8 ha groß und im Besitz der Stadt Melle. Sie wird nach und nach für verschiedene Bauleitplanverfahren als Kompensationsfläche genutzt. Die Stadt Melle setzt die Maßnahmen um und führt Effizienzkontrollen (Monitoring) durch. Insgesamt betrachtet, verbleiben keine Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild. Überwachung (Monitoring) erheblicher Auswirkungen Vor dem Hintergrund, dass im Untersuchungsraum aktuell keine Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung betroffen sind und unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Gebietes sowie der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen (s.o.), verbleiben keine Auswirkungen, die als erheblich nachteilig im Sinne des BauGB / UVPG zu bezeichnen wären. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes werden im Bebauungsplan bezüglich der Lärmemissionen /-immissionen klare Regelungen getroffen. Diese sind im H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

95 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 9 / 24 Rahmen einer Baugenehmigung zu berücksichtigen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Festsetzungen eingehalten werden. Bezüglich der externen Kompensationsfläche (Gemarkung Eicken Bruche, Flur 5, Flurstück 58/, vgl. Kap. 4.2) werden die Maßnahmen durch die Stadt Melle durchgeführt und Effizienzkontrollen (Monitoring) unterzogen. Die Stadt Melle wird die, durch die an der Planung beteiligten Behörden nach 4 Abs. 3 BauGB weitergereichten Informationen über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen zur Kenntnis nehmen. Diese Informationen werden, falls erforderlich, Grundlage für Umfang, Untersuchungstiefe, Methode und der festzulegenden Untersuchungsabstände für möglicherweise weitere Kontrollen sein. 5 Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung) Bei Nichdurchführung der Planung gilt für das Plangebiet der B-Plan Nr. 8 Sandhorst I aus dem Jahre 970. Diese Ursprungsplanung sah bereits ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet vor. Das Plangebiet hätte sich demnach auch auf Grundlage der Ursprungsplanung komplett zu einem Baugebiet entwickeln können. Allerdings war in der Ursprungsplanung der Anteil des Mischgebietes deutlich größer als in der aktuellen Planung. Aufgrund der vorhandenen Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe im Plangebiet und auf den angrenzenden Flächen liegt aus schalltechnischer Sicht Konfliktpotential im Bestand vor. 6 Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus Umweltsicht Der rechtskräftige Bebauungsplan Sandhorst I entspricht derzeit weder den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort noch den vorhandenen Nutzungsansprüchen. Im Rahmen der früheren Bauleitplanung wurde eine Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe geschaffen, die heute mit Hilfe von planerischen Instrumenten bewältigt werden muss. Durch die aktuelle Planung soll Planungssicherheit sowohl für die Anlieger der angrenzenden Wohnbebauung als auch für die Unternehmen selbst gewährleistest werden. Zudem möchte sich im Nordosten (derzeit als Mischgebiet ausgewiesen) ein bereits im Gewerbegebiet ansässiger Betrieb erweitern. Ziel der Planung ist es, die Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe mit geeigneten Festsetzungen in Bezug auf das Gewerbegebiet zu entzerren und auf diese Weise für alle Anlieger ein geeignetes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Sicherlich sind die Maßnahmen aus Gründen des Bestandsschutzes nicht sofort umsetzbar. Jedoch ist zum einen für das unbebaute Teilgrundstück im Nord-Osten eine Lösung geschaffen, zum anderen ist zu erwarten, dass sich die Situation insgesamt aufgrund von Erweiterungen und Veränderungen des Betriebes, bei welchen die neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten sind, über die nächsten Jahre verbessert. Aus diesen Gründen wurden Alternativstandorte und Planungsalternativen nicht untersucht. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

96 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 20 / 24 7 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf. 8 Allgemein verständliche Zusammenfassung Nach 2a BauGB (i.d.f. vom 24. Juni 2004) hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht. Die primäre Aufgabe des Umweltberichtes besteht darin, für Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und die betroffene bzw. interessierte Öffentlichkeit, die für das Planungsvorhaben notwendigen umweltspezifischen Informationen so aufzuarbeiten, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zusammenfassend dargestellt werden. Die Inhalte des Umweltberichtes ergeben sich aus dem 2a des Baugesetzbuches. Gesamthafte Beurteilung: Der vorliegende Umweltbericht kommt zu dem Schluss, dass im Vergleich zur Ursprungsplanung (B-Plan Nr. 8 Sandhorst I aus dem Jahre 970) nach Durchführung der Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes für keines der betrachteten Schutzgüter negative Auswirkungen verbleiben. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Bau- und Erschließungsmaßnahmen, die z.b. durch die Rodung von Gehölzen zu einer Entfernung von Brutmöglichkeiten und damit zur Erfüllung der Verbotstatbestände des 44 Abs. BNatSchG führen, dürfen nur nach Abschluss der Brutsaison und vor Beginn der neuen Brutsaison (also zwischen Anfang August und Anfang März) durchgeführt werden. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes werden im Bebauungsplan bezüglich der Lärmemissionen /-immissionen klare Regelungen getroffen. Diese sind im Rahmen einer Baugenehmigung zu berücksichtigen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Festsetzungen eingehalten werden. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Tempelmann H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

97 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 2 / 24 9 Anhang 9. Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf die Umweltgüter Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf Tiere und Pflanzen: ANHANG Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen Funktionsverlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen durch z.b. Nutzungsänderung, Lebensraumzerschneidungen oder emissionsbedingte Beeinträchtigungen wie Schadstoffe, optische sowie akustische Störreize Beeinträchtigung von Schutzgebieten und objekten (Naturschutzgesetzgebung) Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf die Biologische Vielfalt: Überplanung oder Beeinträchtigung von Arten oder Biotopen der Rote Listen Überplanung oder Beeinträchtigung von streng geschützten Arten nach BNatSchG Zerstörung oder Beeinträchtigung von faunistischen Funktionsräumen oder -beziehungen Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf Boden, Wasser, Klima, Luft: Verlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung Funktionsverlust von Bodenbereichen speziell mit besonderer Bedeutung durch Überplanung oder Schadstoffeintrag Mobilisierung von Schadstoffen durch Inanspruchnahme belasteter Flächen (Altlasten, Deponien usw.) Beeinträchtigung von Oberflächengewässern speziell mit besonderer Bedeutung durch Verlust, Verlegung, Veränderung, Einleitung oder Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von grundwasserspezifischen Funktionsbereichen speziell mit besonderer Bedeutung durch Versiegelung, GW-Absenkung, Anstau, Umleitung oder Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von Schutzausweisungen nach Niedersächsischem Wassergesetz Beeinträchtigung von bedeutsamen Flächen der Kalt- oder Frischluftentstehung durch Versiegelung, sonstige Überplanung oder Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von klimatisch oder lufthygienisch wirksamen Abfluss- oder Ventilationsbahnen durch Schaffung von Barrieren oder Schadstoffeintrag Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf die Landschaft: Überplanung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürlichen Erholungseignung) bzw. von kulturhistorischen oder besonders landschaftsbildprägenden Strukturelementen Beeinträchtigung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürlichen Erholungseignung) durch Verlärmung, Zerschneidung oder visuelle Überprägung Beeinträchtigung von landschaftsbildspezifischen Schutzgebieten oder -objekten Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf den Menschen: Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen Verlust oder Funktionsverlust von Wohn- und/oder Wohnumfeldflächen (siedlungsnaher Freiraum) Verlust oder Funktionsverlust von bedeutsamen Flächen der Freizeit- bzw. Tourismusinfrastruktur Auswirkungen auf die Bevölkerung insgesamt Checkliste der möglichen Beeinträchtigungen auf Kultur- und Sachgüter: Beeinträchtigung geschützter Denkmäler oder sonstiger schützenswerter Objekte / Bauten z.b. durch Verlust, Überplanung, Verlärmung, Beschädigung (Erschütterungen, Schadstoffe) Beeinträchtigung von Sachgütern durch Überplanung H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

98 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 22 / Eingriffs- und Kompensationsermittlung ANHANG Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LK Osnabrück 2009). Die Biotoptypenerfassung und -beschreibung (nach DRACHENFELS 2004) erfolgt in Kap. 3.. Die Eingriffs- und Kompensationsermittlung erfolgt auf Grundlage des B-Planes Nr. 8 Sandhorst I aus dem Jahre 970, der als Ursprungsplanung den planungsrechtlich abgesicherten Ausgangszustand darstellt. Für das Kompensationsmodell relevante Eingriffsangaben sind insbesondere dem Kapitel.3 und der Auswirkungsprognose (Kap. 4.) zu entnehmen Eingriffsflächenwert Der Eingriffsflächenwert ergibt sich aus der Multiplikation der einzelnen Flächengrößen mit dem jeweiligen Wertfaktor. Planungsrechtlich abgesicherter Bestand gemäß B-Plan Nr. 8 Sandhorst I aus dem Jahre 970 Flächengröße (m²) Wertfaktor (WF) Kompensationswert (WE) Mischgebiet (GRZ 0,4 mit Überschreitung auf 0,6) Versiegelung im Mischgebiet (60 %) ,0 0,0 - Freiflächen (Hausgärten) im Mischgebiet (40 %) 0.542, Gewerbegebiet (GRZ 0,8) Versiegelung im Gewerbegebiet (80 %).520 0,0 0,0 - Freiflächen im Gewerbegebiet (20 %) 2.880, Straßenverkehrsflächen ,0 0,0 Bereich der nicht Bestandteil des B-Planes Nr. 8 war Verkehrsfläche (OV) 780 0, Sonstige Bauwerk (OY) 90 0, Lagerplatz (OFL) 300 0,5 50 Gesamt: Insgesamt ergibt sich ein Eingriffsflächenwert von ca Werteinheiten. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

99 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 23 / Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes ANHANG Der Kompensationswert innerhalb des Plangebietes ergibt sich aus der Multiplikation der einzelnen Flächengrößen mit dem jeweiligen Wertfaktor der Ausgleichsmaßnahmen. Maßnahme Flächengröße (m²) Wertfaktor (WF) Kompensationswert (WE) Mischgebiet (GRZ 0,4 mit Überschreitung auf 0,6) Versiegelung im Mischgebiet (60 %) ,0 0,0 - Freiflächen (Hausgärten) im Mischgebiet (40 %) 5.246, Gewerbegebiet (GRZ 0,6 mit Überschreitung auf 0,8, bzw. GRZ 0,8) Versiegelung im Gewerbegebiet (80 %) ,0 0,0 - Freiflächen im Gewerbegebiet (20 %) 5.776, Private Grünfläche.44,0.44 Straßenverkehrsflächen 995 0,0 0,0 Gesamt: Im Bereich des Bebauungsplanes wird ein Kompensationswert von ca Werteinheiten erzielt Ermittlung des Kompensationsdefizits Zur Ermittlung des Kompensationsdefizits wird der Eingriffsflächenwert, der den Funktionsverlust symbolisiert, dem Kompensationswert gegenübergestellt. Eingriffsflächenwert - Kompensationswert Kompensationsdefizit WE WE.36 WE Bei der Gegenüberstellung von Eingriffsflächenwert und Kompensationswert wird deutlich, dass im Geltungsbereich ein rechnerisches Kompensationsdefizit von.36 Werteinheiten besteht. H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

100 Stadt Melle, B-Plan Sandhorst I. Änderung / 3. FNP-Änderung Umweltbericht 24 / Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ANHANG Eine Kompensation des Defizits ist nur über eine ökologische Aufwertung anderer Flächen und Elemente der freien Landschaft zu gewährleisten. Es sollen entsprechend der Vorgaben des 5 BNatSchG die durch den Eingriff zerstörten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes an anderer Stelle in ähnlicher Art und Weise wiederhergestellt werden. Die Stadt Melle stellt eine geeignete Fläche für externe Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung (Gemarkung Eicken Bruche, Flur 5, Flurstück 58/, sh. Kap. 4.2), um das errechnete Kompensationsdefizit in Höhe von.36 Werteinheiten nachzuweisen. Insgesamt betrachtet, verbleiben keine Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild. 9.3 Bestandsplan sh. nächste Seite H:\MELLE\2249\TEXTE\LP\ubr200.doc

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102 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Bauamt Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ortsrat Melle-Mitte X Ausschuss für Planen, Bauen und /202 X Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Städtebauliche Neuordnung im Bereich Bruchstraße/Buersche Straße, Melle-Mitte - Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchung I. Beschlussvorschlag: Für das 8,59 ha große zwischen Bruchstraße/Buersche Straße/Mühlenstraße/Oststraße gelegene Gebiet, dessen Umgrenzung in der anliegenden Karte dargestellt ist, wird gemäß 4 Abs. 3 BauBG der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes ist in der anliegenden Karte dargestellt; diese ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach 38 BauGB hinzuweisen. gez. Berghegger gez. Schönfeld gez. Mallon Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter

103 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Stadtentwicklung am ist erstmalig das Thema der städtebaulichen Neuordnung im Bereich Bruchstraße/Buersche Straße/ Mühlenstraße/Oststraße in Melle-Mitte angesprochen worden. In dieser Sitzung ist die Frage, warum städtebauliche Neuordnung in dem Bereich, erörtert worden sowie eine grobe Darlegung über die Wahl der Hilfsmittel, nämlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme städtebaulicher Förderprogramme zur Bewältigung des Themenkomplexes. Dem Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Stadtentwicklung wurde in Kurzfassung die Vorstellung der Förderprogramme beigefügt. Um weitere Entscheidungen herbeiführen zu können, erfolgt im ersten Abschnitt (A) noch einmal eine grundsätzliche Definition der Programmkomponenten der Städtebauförderung in Niedersachsen, um daraus schlüssig das anwendbare Verfahren ableiten zu können. Im zweiten Abschnitt (B) wird die Auswahl der möglichen Antrags- und Durchführungsverfahren erläutert. A. Auswahl der Programmkomponente Das Programm städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen besteht seit der Einführung des Städtebauförderungsgesetzes im Jahr 97 und war bis 990 das einzige Bund-/Länder-Programm zur Städtebauförderung. Im Rahmen des Programms wurde u. a. auch die Stadt Melle in den Jahren von 984 bis 2003 gefördert. Dieses Programm wird jedoch vom Bund nicht mehr mit weiteren Mitteln versehen. Es ist damit zu rechnen, dass die letzten Finanzierungszusagen in 203, maximal 204, getroffen werden. Eine Aufnahme in dieses Programm ist nicht mehr möglich bzw. wäre wenig sinnvoll. Vor einiger Zeit wurde die Städtebauförderung aber neu organisiert. Statt eines, jedoch umfassenden Progamms zur städtebaulichen Sanierung und Entwicklung gibt es nun kleinere, differenzierte Programme mit jeweils eigener Ausrichtung. Hierunter fallen die Programme soziale Stadt - Investitionen im Quartier Stadtumbau West aktive Stadt- und Ortsteilzentren städtebaulicher Denkmalschutz kleinere Städte und Gemeinden Kommunen, die heute in die Förderung aufgenommen werden wollen, müssen sich gezielt auf eines dieser ausgewählten Programme bewerben. Das Programm Soziale Stadt Investitionen im Quartier hat als wesentlichen Schwerpunkt die Bündelung baulicher Investitionen mit Maßnahmen zur Förderung von Bildung, Beschäftigung und Intervention für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadt- und Ortsteile. Fazit: Der Themenkomplex Integration und damit Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes für die in Rede stehende Fläche stellt in Melle keinen Schwerpunkt dar und kommt somit nicht zum Tragen. Das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren : Hier setzt das Zentrenprogramm an. Ziel ist es, mit diesem Programm die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und wieder zu entwickeln. Konkret dient dieses Programm zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zu Wohnen, Arbeiten und Leben.

104 Fazit: Die zur Diskussion stehende Fläche in Melle zählt nicht zum zentralen Versorgungsbereich. Daher kann diese Programmkomponente für Melle nicht genutzt werden. Das Programm städtebaulicher Denkmalschutz stellt die Entwicklung historischer Stadtkerne und Quartiere zu lebendigen Orten in den Fokus, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind. Die zur Diskussion stehende Fläche in Melle weist weder Baudenkmale auf noch ist das Gebiet als Flächendenkmal ausgewiesen. Fazit: Daher kann diese Programmkomponente für Melle nicht genutzt werden. Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden : In Niedersachsen wird das Programm vor allem als Kooperationsprogramm der Daseinsvorsorge interpretiert. D. h. verschiedene Gemeinden bewerben sich gemeinsam mit dem Ziel der Förderung eines integrierten Entwicklungskonzeptes (es kann sich auch um Fusionskommunen oder eine Samtgemeinde mit ihren Mitgliedsgemeinden handeln). Inhalt des Konzeptes ist die Identifizierung von Handlungsspielräumen und konkreten Maßnahmen zur Optimierung der interkommunalen Zusammenarbeit/der Vorbereitung einer Fusion o. ä. Erst in der 2. Phase besteht die Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln für intensive Maßnahmen. Dieses allerdings nur in einem sehr eingeschränkten finanziellen Rahmen. Fazit: Die Programmkomponente ist für das Gebiet in Melle völlig ungeeignet und kann nicht zur Anwendung kommen. Als letzte Programmkomponente ist der Stadtumbau West zu benennen. Dieses Programm unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels. Dabei umfasst das Programm folgende Kernpunkte:. Erarbeitung und Fortschreibung der voll integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte als Grundlage für die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in den Städten. 2. Aufwertung der u. a. von wirtschaftlichem Strukturwandel betroffenen Stadtgebiete, z. B. durch Mieter-/Umnutzung von Brachflächen oder durch Stärkung der Stadtquartiere als Wohn- und Wirtschaftsstandort. 3. Anpassen der Wohngebiete der 950er bis 970er Jahre an den aktuellen Bedarf sowie Schaffung von zukunftsfähiger familiengerechter und generationsübergreifender Wohnformen. Fazit: Als Ergebnis der Programmgegenüberstellungen ist festzuhalten, dass ausschließlich die Programmkomponente Stadtumbau West für das in Melle diskutierte Gebiet angewendet werden kann. B. Antrags- und Durchführungsverfahren Im Rahmen der Städtebauförderung stehen zur Durchführung einer Stadtumbaumaßnahme Programmkomponente Stadtumbau West - zwei alternative Verfahren zur Wahl:. Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen im einem Stadtumbaugebiet und 2. Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet. Bei der Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen im einem Stadtumbaugebiet ist die Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes für das Gebiet erforderlich. Bei der Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet ist die Aufstellung einer vorbereitenden Untersuchung erforderlich. Die Gliederungspunkte der alternativen Konzepte sind nahezu identisch. Die Kosten sind ebenfalls identisch. Bei den vorbereitenden Untersuchungen sind lediglich die Vorbereitungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes zu erarbeiten.

105 Der Verfahrensablauf sieht dabei wie folgt aus: Mit dem Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß 4 Abs. 3 BauGB beginnt die Vorbereitung einer Sanierung. Die Untersuchungsfläche weist eine Größe von 8,59 ha aus und liegt zwischen der Buerschen Straße, Mühlenstraßen, Oststraße und Bruchstraße. Der Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen und die damit erfolgte Festlegung eines Untersuchungsraumes setzt Kenntnis der Gemeinde über die grundsätzliche Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes voraus. Diese Kenntnisse liegen durch das integrierte städtische Entwicklungs- und Wachstumskonzept vom vor. In den nun anzustrebenden vorbereitenden Untersuchungen sollen diese Missstände und Defizite detaillierter untersucht werden; auch ist nachzuweisen, dass sich diese Missstände weiter verstärken könnten. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger ist gemäß 37 und 39 BauGB frühzeitig durchzuführen. Im Vortrag der Baubecon Sanierungsträgerin GmbH sind in der letzten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Stadtentwicklung die Auswirkungen der beiden Verfahren in einer Matrix ausführlich gegenübergestellt worden. Im Kern sind zwei wesentliche Unterschiede heraus zu arbeiten: Im Sanierungsgebiet sind steuerliche Abschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen möglich (auch wenn keine Förderung in Anspruch genommen wird). Diese Möglichkeit der privaten Förderung ist in einem Stadtumbaugebiet ausgeschlossen. In einem Sanierungsgebiet ist die Generierung von Erschließungsbeiträgen in der Regel ausgeschlossen. In einem Sanierungsgebiet werden Erschließungsmaßnahmen (sofern entsprechende Fördermittel bereit gestellt werden) mit 2/3 der Gesamtkosten von Bund und Land bezuschusst. /3 der Kosten sind von der Kommune zu tragen. Die Grundstückseigentümer werden nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen über den sogenannten Ausgleichsbetrag an den Gesamtkosten beteiligt. In einem Stadtumbaugebiet werden Erschließungsmaßnahmen vorrangig durch die Erschließungsbeiträge der Grundstückseigentümer (gemäß städtischer Satzung) finanziert. Die bei der Kommune verbleibenden Kosten werden dann zu je 2/3 durch Fördermittel und zu /3 durch die Kommune getragen. Als Ergebnis der Diskussion zur Auswahl des Verfahrens ist festzuhalten, dass erst das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung als Entscheidungsgrundlage abgewartet werden sollte. Die Festlegung zur Auswahl des Verfahrens ist erst nach einer Programmaufnahme (frühestens im Sommer/Herbst 204) durch den Rat der Stadt Melle zu fassen. Da nur auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen die Auswahl zwischen den beiden Verfahren getroffen werden kann, sollte vorbehaltlich der endgültigen Auswahl eines Verfahrens die vorbereitende Untersuchung vorbereitet und durchgeführt werden. Kosten hierfür entstehen in Höhe von rd ,--. Bezüglich der Rechtswirksamkeit des Beschlusses über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen ist noch auf folgendes hinzuweisen:. Aufgrund des Beschlusses ergibt sich eine interne Bindung der Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gemäß 4 Abs. BauGB durchzuführen und zu veranlassen.

106 2. Mit der Bestimmung des Untersuchungsgebietes besteht für die Stadt die Verpflichtung, die Sanierungsbetroffenen gemäß 37 BauGB an der Vorbereitung der Sanierung zu beteiligen. 3. Entsprechendes gilt gemäß 39 BauGB für die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger. Dabei ist von Bedeutung, dass hieraus auch Pflichten der Aufgabenträger gegenüber der Gemeinde entstehen. 4. Ab der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses besteht für die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes und Gebäudeteils Berechtigten sowie ihren Beauftragten gemäß 4 Abs. 4 Satz Halbsatz BauGB die Auskunftspflicht gemäß 38 BauGB. 5. Weiterhin können beabsichtigte Vorhaben und Grundstücksteilungen nach 4 Abs. 4 Satz Halbsatz 2 zurückgestellt werden. 6. Nach 40 Nr. 7 BauGB können einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes durchgeführt werden. Frühester Zeitpunkt hierfür ist der Beschluss nach 4 Abs. 3 BauGB. 7. Vor Aufnahme in das Förderprogramm können für entstandene Kosten keine Sanierungsmittel mehr in Ansatz gebracht werden. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die vorbereitende Untersuchung einzuleiten, um Brachflächen künftig einer bedarfsorientierten Nutzung zuzuführen.

107 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): 5-0 Räumliche Planung Ordentlicher Ergebnishaushalt: Aufwendungen 2.03 Ansatz: ,00 Verfügbar: ,50 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: - Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: Sofern der Auftrag nicht mehr in diesem Jahr erteilt wird, wird das Budget 203 entsprechend gelastet. gez. Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

108 IV. Beratung im Ortsrat Melle-Mitte Der Ortsrat Melle-Mitte hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: V. Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: VI. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

109 A A 23C 23B C 2 2B A E 9 4 8B D C A A A A B A A Abgrenzung des möglichen Sanierungsbereiches (Bruchstraße/ Buersche Straße/ Oststraße/ Mühlenstraße), Melle-Mitte Bruchstraße Buersche Straße Mühlenstraße Oststraße

110 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Bauamt Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ortsrat Melle-Mitte X Ausschuss für Planen, Bauen und /202 X Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss /202 Rat der Stadt Melle /202 X Bebauungsplan Nördlich Pestelstraße", Melle-Mitte - Beschluss über die Abwägung - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB I. Beschlussvorschlag: Die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung wird wie in Anlage dargestellt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nördlich Pestelstraße wird gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. gez. Berghegger gez. Schönfeld gez. Mallon Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter

111 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Rat der Stadt Melle hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 365/20) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nördlich Pestelstraße beschlossen. Der Beschluss wurde am gemäß 2 Abs. Baugesetzbuch (BauGB) im Meller Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am hat der Rat der Stadt Melle den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. und 4. Abs. BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am ortsüblich im Meller Kreisblatt bekannt gemacht und die Auslegung vom bis einschließlich durchgeführt. Es haben insgesamt 74 Bürger eine Stellungnahme abgegeben. Davon haben 73 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Zudem haben davon 3 Bürger noch ein zweites Mal eine gemeinsame Stellungnahme zur Niederschrift gegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom über die Auslegung informiert. Von den 33 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben 23 eine Stellungnahme abgegeben. Bei den Anderen wird davon ausgegangen, dass diese nicht in ihren Belangen betroffen sind. In der gemeinsamen Stellungnahme der 73 Bürger wurde deutlich, dass zum einen Bedenken gegenüber der Planung hinsichtlich des Verkehrs und des Baulärms bei der Umsetzung der Planung bestehen. Zum anderen wird die Tatsache bemängelt, dass hier eine Wiese zu Bauland ausgewiesen und damit ein Stück Natur aufgegeben wird. Die Bedenken wurden im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen. Ein weiterer Bürger bittet darum, die Bergstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu verbreitern. Auch das Tiefbauamt der Stadt Melle weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass eine Verbreiterung der Bergstraße notwendig sei, um auf beiden Seiten einen Bürgersteig zu realisieren und damit die Straße für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu gestalten. Der Anregung wurde gefolgt. Die Bergstraße wird auf der gesamten Länge im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis zur Einmündung in die Pestelstraße auf 9 m verbreitert. Die DB Service GmbH gab eine umfangreiche Stellungnahme ab. Ein Großteil der Anregungen betrifft vor allem die Ausführungsplanung sowie die Ebene des Baugenehmigungsverfahrens. Lediglich in Bezug auf mögliche Entschädigungsansprüche wurde die Begründung ergänzt. Auch die einzelnen Fachstellen des Landkreises Osnabrück haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Untere Bodenschutzbehörde fordert in diesem Zusammenhang ein Gutachten bezüglich der nördlich des Geltungsbereichs gelegenen Altablagerungsfläche. Dieser Anregung wird gefolgt. Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Einfahrt der Müllfahrzeuge eventuell mit einem in der Planzeichnung dargestellten Kurvenradius problematisch sein könnte. Die Planzeichnung wurde daraufhin noch einmal verändert. Der Bereich Brandschau des Landkreises weist darauf hin, dass die Radien der Wendehammer auf 2 m vergrößert werden müssen, um das Wenden von Rettungsfahrzeugen zu ermöglichen. Dieser Anregung wurde gefolgt und die Planzeichnung dahingehend verändert. Die Bauleitplanung äußert in seiner Stellungnahme Bedenken, dass die Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht mit den Inhalten des Bebauungsplanes übereinstimmen und damit das Entwicklungsgebot nicht eingehalten würde. Diese Bedenken werden zurückgewiesen. Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bemängelt in seiner Stellungnahme die Vorgehensweise des Schallgutachters, insbesondere für den Bereich an der Hermann-Unbefunde-Straße. Es sei erforderlich, unter Berücksichtigung der angrenzenden Gewerbegebiete (Bebauungsplan Zwischen Waldstraße und Hermann-Unbefunde-Straße" sowie GE südlich der Pestelstraße) und der dort vorgegebenen planungsrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich Gewerbelärm gutachterlich feststellen zu lassen, ob durch zusätzliche Lärmimmissionsschutzmaßnahmen (Erdwall,

112 Schallschutzwand etc.) im Bereich des östlichen Teilbereichs 3 des Plangebiets die Lärmrichtwerte für ein WA nach TA Lärm eingehalten werden können. Den Anregungen des Gewerbeaufsichtsamts wird nicht gefolgt. Während der Auslegung wurde noch einmal darum gebeten, die Möglichkeit einer Unter- bzw. Überführung der Bahngleise in Richtung Norden mit Anschluss an die Pestelstraße zu prüfen. Hierzu wurden verschiedene Varianten von Herrn Ramm, IPW Ingenieurplanung, erarbeitet. Insgesamt hat die Prüfung ergeben, dass eine Unterführung u. a. aufgrund des Gefälles im Gelände und daraus entstehenden Kosten nicht möglich ist. Die Bauleitplanung steht jedoch einer Überführung nicht entgegen. Die Möglichkeit, diese zu bauen, besteht auch weiterhin. Hierzu wird Herr Ramm in der Sitzung konkrete Aussagen treffen. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde deutlich, dass zu prüfen ist, ob eine zeitliche Abhängigkeit zwischen dem Lärmschutzwall und der Erschließung des Baugebietes im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Dies ist grundsätzlich gemäß 9 Abs. 2 Nr. 2 möglich. Jedoch ist anzumerken, dass mit dieser Festsetzung Mittel des Haushaltes für 203 definitiv gebunden werden, bevor die Beratungen des Rates für diesen abgeschlossen sind. Die Mittel wurden in den Vorschlag für den Haushalt 203 eingestellt. Sollte der Rat diesem Vorschlag folgen, kann die Verlegung der Pestelstraße im Jahr 203 nach dem Satzungsbeschluss erfolgen. Damit steht auch dem Bau des Lärmschutzwalles nichts entgegen. Der Stadt Melle entstehen Kosten für den Bau des Regenrückhaltebeckens sowie der Verlegung der Pestelstraße. Die Wohnungsbau Grönegau wird das Gebiet entwickeln. Die Erschließung wird durch einen Dritten erfolgen. Aus diesem Grund entstehen der Stadt Melle für den Bau der neuen Erschließungsstraßen keine Kosten. Die konkreten Kosten sind im Haushaltsplan vorzusehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Pestelstraße, östlich der Bergstraße und westlich der Hermann-Unbefunde-Straße und umfasst die Flurstücke /, /2, /3, /4, /6 und /0, der Flur 0, in der Gemarkung Melle. Der Flächennutzungsplan wird nicht geändert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nördlich Pestelstraße wird aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter das Normalverfahren angewandt. Weitere Angaben zum Bebauungsplan sind den Anlagen zu entnehmen. Aus Kostengründen wurde die Planzeichnung verkleinert und das Gutachten in schwarz-weiß gedruckt. Sollten die Planzeichnung oder Teile des Gutachtens aufgrund dessen nicht ausreichend lesbar sein, kann der Plan auf Wunsch auch in digitaler Form oder in einem größeren Papierformat farbig vom Bauamt herausgegeben werden.

113 III. Beratung im Ortsrat Melle-Mitte Der Ortsrat Melle-Mitte hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: IV. Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung Der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss X herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: V. Beratung im Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

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117 Textliche Festsetzungen. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 4 Abs. BauGB. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. 4 BauNVO Gemäß Abs. 6 Nr. BauNVO sind die laut 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig (Gartenbaubetriebe und Tankstellen)..2 Maß der baulichen Nutzung Für das Wohngebiet wird eine Eingeschossigkeit mit einer maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut) von 4,0 m über gewachsener Geländeoberkante festgelegt. Die gewachsene Geländeoberkante ergibt sich aus den in der Karte Höhenpunkte (siehe Begründung) festgestellten Punkten. Die Traufhöhe ist an jedem Punkt der Gebäudewand zur gewachsenen Geländeoberkante nachzuweisen. Die Festsetzung gilt für Vollgeschosse..3 Überbaubare Grundstücksfläche.3. Für das Wohngebiet wird eine maximale GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,4 sowie Baugrenzen und Baulinien festgesetzt..3.2 Nebenanlagen gemäß 4 BauNVO sowie bauliche Anlagen, die nach Landesrecht im Bauwich zulässig sind, wie beispielsweise Garagen und Carports, sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur innerhalb des Baufeldes zulässig..4 Brandschutz/ Rettungswege Das reibungslose und ungehinderte Ein- und Ausfahren mit Rettungsfahrzeugen ist jederzeit sicherzustellen. Das Lichtraumprofil von 3,50 x 3,50 m auf den 3,00 m breiten Rettungs- und Notfahrwegen ist einzuplanen und jederzeit freizuhalten. Das Regenrückhaltebecken ist als Löschwasserteich gemäß DIN 420 herzustellen und zu erhalten..5 Immissionsschutz.4. aktiver Lärmschutz Es ist zweiteiliger aktiver Lärmschutz in Form einer Wand nördlich der Pestelstraße/an der Bergstraße (l 82 m) und als Kombination von Wall (l ca. 40 m) und aufgesetzter Wand (l 20 m) (sh. Anlage 4) südlich der Pestelstraße/an der Hermann-Unbefunde-Straße vorzusehen..4.2 Teilbereich mit Festsetzungen zum passiven Lärmschutz: - Die Außenbauteile von Gebäuden oder Gebäudeteilen, in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen, sind in die in der folgenden Tabelle genannten Lärmpegelbereiche gem. DIN 409 Schallschutz im Hochbau einzustufen.

118 Geschoss Teilbereiche Einstufung Lärmpegelbereiche (LPB ; erforderliches R w, res ) Fassade zur Bahnlinie Fassade Richtung West EG OG EG OG LPB IV 40 db LPB V 45 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB III 35 db LPB V 45 db LPB V 45 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB III 35 db LPB IV 40 db LPB III 35 db LPB IV 40 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db Fassade Richtung Ost EG OG LPB III 35 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB IV 40 db LPB V 45 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db LPB III 35 db - Um für die bei Schlafräumen notwendige Belüftung zu sorgen, ist aus Gründen des Immissionsschutzes bei Schlaf- und Kinderzimmern an der Fassade zur Bahnstrecke und an den Seitenfassaden der Einbau von schallgedämmten Lüftern vorgeschrieben. Gleiches gilt für Räume mit sauerstoffzehrenden Heizanlagen. Die Einhaltung der erforderlichen und noch zu ermittelnden Schalldämmwerte ist bei der genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen nachzuweisen. - Im Teilbereich 3 sind die Außenwohnbereiche auf den Westseiten der Gebäude anzuordnen. In den textlichen Festsetzungen wird auf DIN-Vorschriften verwiesen. Diese werden beim Planungsamt der Stadt Melle vollständig zur Einsicht bereit gehalten.6 Grünanlagen und Kompensation In den eingezeichneten privaten Grünflächen sind bauliche Anlagen inklusive Nebenanlagen ausgeschlossen. Die Ausgleichsflächen sind entsprechend dem im Umweltbericht dargestellten Maßnahmenund Gestaltungskonzept herzurichten. 2.0 Örtliche Bauvorschriften gem. 84 NBauO 2. Dachneigung Es wird eine Dachneigung von 0 bis maximal 30 festgesetzt. 2.2 Dachfarbe Die Dachfarbe der Gebäude wird in den Farben anthrazit und schwarz festgelegt. Zinkdächer sowie eine Dachbegrünung sind ebenfalls zulässig. Es sind folgende RAL-Farben zugelassen: Anthrazit: 706, 702 Schwarz: 702, 9005, 90, 907 Grau: 7004, 7005, Firstrichtungen Die Firstrichtung wird in Ost-Westrichtung festgesetzt. 2.4 Außenwände Die Außenwände sind zu 70% verputzt oder aus Glas anzufertigen. Das Verblendmauerwerk ist in weiß/ beige und grau herzustellen. Dazu sind folgende RAL-Farben zugelassen: Weiß/ Beige: 00,03,04, 05, 900, 9002, 9003, 900, 906

119 Grau: 7004, 7005, 7023, 7030, 7035, 7038, 7040, 7042, 7045, 7047 Garagen sind ebenfalls verputzt herzustellen. Hierbei sind die o.a. RAL-Farben zu verwenden. 2.5 Einfriedungen Straßenseitig sind feste Einfriedungen wie Mauern etc. bis maximal,50 m Höhe zulässig. In einer Höhe über,50 m sind Einfriedungen nur in Form von Hecken zulässig. 2.6 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ansonsten richten sich die Vorschriften nach der NBauO. 3. Ausnahmen gemäß 66 NBauO 3. Dachfarbe Von den festgesetzten RAL- Dachfarben kann abgewichen werden, wenn die Farben den Farbtönen des Punktes 3.2 der RAL-Karte gleichen. Maximale Abweichung sollte Nuance nach oben oder unten sein. 3.2 Außenwände Von den festgesetzten RAL- Außenwandfarben kann abgewichen werden, wenn die Farben den Farbtönen des Punktes 3.4 der RAL-Karte gleichen. Maximale Abweichung sollte Nuance nach oben oder unten sein. 4. Nachrichtliche Übernahmen gem. 9 Abs. 6 BauGB und sonstige Hinweise 4. Bebauungspläne Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes wird der im Geltungsbereich bisher rechtskräftige Bebauungsplan Zwischen Waldstraße und Hermann-Unbefunde Straße für den Teilbereich unwirksam, für den dieser Bebauungsplan gilt. Er wird durch diesen Bebauungsplan ersetzt. 4.2.Bodenfunde Archäologische Bodenfunde gem. 4 Abs. Nds. Denkmalschutzgesetz: Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde ( das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde ) gemacht werden, sind diese gemäß 4 Abs. des Nds. Denkmalschutzgesetzes ( NDSchG ) meldepflichtig und müssen der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach 4 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.

120 4.3 Verkehrs- und Gewerbelärm Das Plangebiet wird von der vorhandenen Bahnstrecke 2992 (Rheine - Löhne) im Süden beeinflusst. Von der genannten Verkehrsanlage gehen Emissionen aus. Für die in Kenntnis dieser Verkehrsanlage errichteten baulichen Anlagen können gegenüber dem Baulastträger keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich weitergehenden Immissionsschutzes geltend gemacht werden. Die Orientierungswerte für (WA) der DIN 8005 von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht werden teilweise überschritten. Es werden unter Beachtung des aktiven Lärmschutzes in den Obergeschossen maximal rd. 58 / 59 db(a) (Tag / Nacht) erreicht.

121 Darüber hinaus ist eine Teilfläche westlich der Hermann-Unbefunde-Straße (Teilbereich 3) durch Gewerbelärm vorbelastet. 4.4 Straßen/ Versorgungsleitungen/ Telekommunikation "In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 4.5 Hinweise aufgrund der Nähe des Plangebietes zum Bahngelände Bei Einsatz von Hubgeräten (Kran, Mobilkran, Bagger o. ä.) ist das Überschwenken des Bahngeländes mit und ohne Last am Haken grundsätzlich untersagt. Es muss sichergestellt sein, dass durch geeignete Maßnahmen (Schwenkbegrenzung, Laufkatzenbegrenzung etc.) der Eisenbahnbetrieb weder behindert noch gefährdet werden kann. Entsprechende PIanunterlagen (Kranaufstellung) sind der Bahn rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zur Zustimmung vorzulegen. Der Rückbau der "umgelegten" Pestelstraße, der Neubau des Lärmschutzwalles sowie der Lärmschutzwand (Lärmschutzanlage) und der Neubau des Regenrückhaltebeckens sind zwingend mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen. Vermasste Planunterlagen zur Lärmschutzanlage sind uns zur Zustimmung vorzulegen. Bei Neuanpflanzungen in der Nähe zu Bahnanlagen sind die Richtlinien "Landschaftspflege (Grün an der Bahn)" Nr.: 882 ff zu berücksichtigen, zu beziehen bei der DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien- und Kommunikationsdienste, Logistikcenter, Kriegsstraße 36, 7633 Karlsruhe, Tel.: 072/ , Fax: 072/ oder Hinweise zu Umweltbelangen Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von regenerativen Energien, Dachbegrünungen und die Minimierung von versiegelten Flächen durch wasserdurchlässige Materialien u. ä. bei der Planung des Gebäudes und der Außenbereiche Berücksichtigung finden sollten. 4.7 Brandschutz und Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist in einer der örtlichen Verhältnisse entsprechenden Weise mit der zur Brandbekämpfung erforderlichen ausreichenden Wassermenge und Entnahmestellen gem. Nds. Brandschutzgesetz sicherzustellen. Die Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/2 h) müssen, unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung, dem DVGW Arbeitsblatt W 405 entsprechen. Löschwasserentnahmestellen sind aus dem Wasserrohrnetz mittels Hydranten (DIN 3222/DIN 322) in Ausführung und Anzahl entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 33, sicherzustellen. Die Löschwasserversorgung ist nachzuweisen. Der Abstand der Hydranten und deren Standorte sind im Einvernehmen mit dem Stadt- bzw. Ortsbrandmeister und ggf. dem zuständigen Brandschutzprüfer, der hauptamtlichen Brandschau des Landkreises Osnabrück rechtzeitig vor Beginn der Erschließungsarbeiten festzulegen. Das reibungslose und ungehinderte Ein- und Ausfahren mit den v.g. Fahrzeugen ist jederzeit sicherzustellen. Das Lichtraumprofil von 3,50 x 3,50 m auf den 3,00 m breiten Rettungs- und Notfahrwegen ist einzuplanen und jederzeit freizuhalten.

122 Bebauungsplan Nördlich Pestelstraße Begründung inklusive Umweltbericht Entwurf Verfahrensstand: 3 (2) BauGB Stadt Melle Bauamt Stadtplanung August 202

123 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Inhaltsverzeichnis 02 I BEGRÜNDUNG 03. Geltungsbereich Städtebauliche Situation Planungsanlass/ Planungserfordernis Verfahren Übergeordnete Planung 03 Landesraumordnungsprogramm 03 Regionales Raumordnungsprogramm 04 Flächennutzungsplan Planungsrechtliche Festsetzungen 05 Art der baulichen Nutzung 05 Maß der baulichen Nutzung 05 Überbaubare Grundstücksfläche 05 Immissionsschutz Örtliche Bauvorschriften Ausnahmen Immissionen/ Emissionen Ver- und Entsorgung/ Verkehr Brandschutz 0 0. Altlasten 0. Denkmalschutz 0 2. Städtebauliche Werte 3. Kosten 4. Abwägung II UMWELTBERICHT (siehe hierzu Anlage) III ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 2

124 I Begründung.Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nördlich Pestelstraße liegt nördlich der Pestelstraße, östlich der Bergstraße und westlich der Hermann-Unbefunde-Straße und umfasst die Flurstücke /, /2, /3, /4, /6 und /0 der Flur 0 in der Gemarkung Melle. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist auch der Planzeichnung zu entnehmen. 2. Städtebauliche Situation Die Fläche stellt sich derzeit als Wiese dar. Diese wird von drei Straßen im Osten, Süden und Westen begrenzt. Südlich angrenzend befindet sich der Bahnhof der Stadt Melle. Die Innenstadt von Melle-Mitte liegt in fußläufiger Erreichbarkeit. Auch die nächsten Nahversorgungsmöglichkeiten befinden sich in einem Radius von maximal km. Damit ist das Plangebiet gut an die vorhandenen Strukturen angeschlossen. Im Osten befindet sich eine gewerbliche Baufläche, die bis vor kurzem von einem Logistikunternehmen genutzt wurde. Derzeit steht ein Teil der Hallen leer. Ansonsten wird die Fläche von Wohnbebauung umschlossen. Das Plangebiet hat eine Hanglage mit einer Steigung von bis zu maximal 7%. Dieser Situation muss im Rahmen der Planung Rechnung getragen werden. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es für das Gelände nicht. 3. Planungsanlass/ Planungserfordernis Derzeit sind in Melle-Mitte nicht mehr ausreichend Wohnbauflächen vorhanden. Ein Ziel der Planung ist es, Familien weiterhin zu halten und ihnen ausreichend attraktives Bauland in Melle-Mitte zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang wurden immer wieder Anfragen nach größeren Baugrundstücken im Bereich Melle-Mitte gestellt. Innenstadtnahes Bauland ist aufgrund der städtebaulichen Struktur Melles nur noch wenig vorhanden. Viele Grundstücke in attraktiver Lage sind in Melle-Mitte bereits bebaut oder stehen derzeit für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2005 wurde die Fläche als Wohnbauland dargestellt, um hier eine innenstadtnahe Entwicklung zu ermöglichen. Nun steht die Fläche zur Verfügung und kann im Rahmen einer Bauleitplanung für Wohnbebauung zugänglich gemacht werden. Zwar sind Emissionspunkte mit der Bahnstrecke und dem vorhanden Gewerbestandort in direkter Umgebung, jedoch ist in Melle-Mitte aufgrund der städtebaulichen Struktur die Wohnbebauung häufig mit diesen Problemen belastet. Oftmals sind insbesondere unbebaute Flächen nahe der Autobahn 30, der Bahnstrecke oder von Gewerbestandorten gelegen. Diese Problematiken werden im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens bearbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen, um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Zudem stehen derzeit andere Flächen für eine Bebauung mit ähnlicher Lagequalität (Nähe zum Bahnhof, zu Nahversorgungseinreichtungen und der Innenstadt) nicht zur Verfügung. Aus diesen Gründen soll im oben beschriebenen Geltungsbereich nördlich des Bahnhofs Bauland ausgewiesen werden. 4. Verfahren Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nördlich Pestelstraße wird aufgrund der Größe des Gebiets das Normalverfahren angewandt, auch wenn die Fläche durchaus als eine Nachverdichtung gesehen werden könnte. 5. Übergeordnete Planung Landesraumordnungsprogramm Die Stadt Melle ist im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) als Mittelzentrum dargestellt. Folglich kommt Melle gemäß Abschnitt 2.2 Ziffer 03 die Aufgabe zu, zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den gehobenen Bedarf zu sichern und zu entwickeln. 3

125 Gemäß den Zielen und Grundsätzen zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur sollen die Siedlungsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden, in denen die Ausstattung mit und die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden (siehe LROP Abschnitt 2. Ziffer 02). Damit entspricht die Planung den Vorgaben des LROP. Regionales Raumordnungsprogramm Die Stadt Melle ist gemäß des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück (RROP) als Mittelzentrum dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Siedlungsfläche dargestellt. Die Darstellung als Heilquelle ist jedoch bereits überholt. Nach dem RROP ist die Siedlungsentwicklung auf die Auslastung vorhandener Versorgungseinrichtungen und auf den örtlichen Bedarf auszurichten. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen [...] hat der zentralörtlichen Funktion und Größe der Gemeinde zu entsprechen (Abschnitt D.5 Ziffer 05). Wie unter Punkt 3 dieser Begründung beschrieben, stehen in Melle-Mitte kaum noch Wohnbauflächen zur Verfügung. Mit dieser Planung werden ca. 3 ha Bauland erschlossen. Dies ist der Größe Melles und der Funktion als Mittelzentrum angemessen. Die unter Ziffer 06 geforderte Verträglichkeit mit gewerblichen Nutzungen wird im Rahmen des Schallgutachtens nachgewiesen und unter Punkt 7 genauer erläutert. Gemäß Abschnitt D.5 Ziffer 07 ist die Siedlungsentwicklung so zu gestalten und weiterzuentwickeln, dass ihre besondere Eigenart erhalten bleibt. Weiterhin ist auf eine landschaftsgerechte Eingrünung zu achten. Im Rahmen der Bauleitplanung werden zum einen örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Zum anderen ist die Planung so ausgelegt, dass möglichst viel der vorhandenen Grünstruktur erhalten bleiben soll. Zudem erhält das Gebiet im Süden eine öffentliche Grünfläche, die das Gebiet einfassen soll. Damit entspricht die Planung den Vorgaben des RROP. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt die Plangebietsfläche als Wohnbaufläche dar. Eine geringe Fläche im Süden des Gebiets als auch ein Streifen im Osten ist als Mischgebietsfläche dargestellt. Die Nutzung im Süden wird im Rahmen des Entwurfskonzeptes als (öffentliche) Grünfläche, Regenrückhaltebecken und Verkehrsfläche dargestellt. Damit entwickelt sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan. Aus Sicht der Stadt Melle weicht der Bebauungsplan nicht von der Grundentscheidung des Flächennutzungsplanes ab. Das Mischgebiet umfasst insgesamt Richtung Westen eine größere Fläche, die derzeit nicht Teil des Geltungsbereichs ist. Dennoch sind diese Teile im Zusammenhang zu betrachten. Weiterhin handelt es sich bei der Ausweisung um ein Regenrückhaltebecken, eine Straße, die nicht von übergeordneter Bedeutung ist und eine im Vergleich doch eher geringe Grünfläche. Im Gesamtzusammenhang betrachtet, werden diese einzelnen Festsetzungen nicht im Flächennutzungsplan einzeln dargestellt sondern sind vielmehr in einem Mischgebiet mögliche, zusätzliche Festsetzungen, die die umliegende Bebauung ergänzen. Weiterhin wurde das Mischgebiet in der Aufstellung des Flächennutzungsplanes als Übergang zwischen der Bahnstrecke bzw. dem Gewerbe und dem nördlich gelegenen Wohngebiet dargestellt. Aufgrund der schalltechnischen Beurteilung, den damit verbundenen Festsetzungen als auch der Ausweisung als Grünfläche etc. wird die zukünftige Bebauung nicht beeinträchtigt. Außerdem ist die Darstellung in einem Flächennutzungsplan trotz moderner Technik aus Sicht der Stadt Melle nicht als parzellenscharfe Darstellung zu werten. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. 4

126 6. Planungsrechtliche Festsetzungen Im Geltungsbereich wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Hierzu werden Festsetzungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche, dem Maß der baulichen Nutzung sowie dem aktiven als auch passivem Lärmschutz formuliert. Art der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Bereits im Flächennutzungsplan ist ein Großteil der Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Es sollen vor allem Wohngebäude entstehen. Weiterhin sind nicht störende Gewerbebetriebe wie beispielsweise Dienstleistungsbetriebe denkbar. Aufgrund der Lage des Gebiets im Stadtgebiet als auch dessen Größe sind die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. Insbesondere die Nutzung einer Tankstelle würde im Plangebiet ein erhöhtes Gefahrenpotenzial hervorrufen. Zudem sind Tankstellen in fußläufiger Erreichbarkeit an der Buerschen Straße bzw. Oldendorfer Straße vorhanden. Gartenbaubetriebe bieten zusätzliches Lärmpotenzial innerhalb des Gebietes. Aufgrund der Nähe zu den vorhandenen Emissionspunkten Bahn und Gewerbe soll eine zusätzliche Lärmquelle vermieden werden. Weiterhin passen diese Arten der Nutzungen nicht in das bestehende Nutzungs- und Gestaltungskonzept des Bebauungsplanes. Maß der baulichen Nutzung Für das Wohngebiet wird eine Eingeschossigkeit festgesetzt, die sich an der vorhandenen Bebauung orientiert. Das Plangebiet liegt am Meller Berg und hat eine bis zu 7%ige Steigung zu verzeichnen. Um die Hanglage für alle Grundstücke von Vorteil nutzbar machen zu können und die Hangsituation zu gestalten, wird eine maximale Traufhöhe (Schnittpunkt Außenwand mit der Dachhaut) von 4,0 m über gewachsener Geländeoberkante festgelegt. Die Traufhöhe ist an jedem Punkt der Gebäudewand zur gewachsenen Geländeoberkante nachzuweisen. Auf diese Weise soll die Hanglange des Gebiets positiv für die Wohnbauentwicklung genutzt werden. Weiterhin ist damit eine aus dem Stadtbild herausragende Bebauung aufgrund der Geländesituation nicht möglich. Vielmehr fügt sich die zukünftige Bebauung in die vorhandene Umgebung ein. Zudem ist die Festsetzung an die Abstandsvorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) angelehnt. Auch hier muss in Hanglagen an jedem Punkt der Gebäudewand die Traufhöhe und damit die Abstandsfläche nachgewiesen werden. Diese Festsetzung soll nur für Vollgeschosse gemäß der NBauO angewendet werden. Nicht- Vollgeschosse (wie beispielsweise Staffelgeschosse) sind unter Einhaltung des öffentlichen Baurechts über 4 m Höhe über gewachsenem Geländeniveau möglich. Überbaubare Grundstücksfläche Für das Wohngebiet gilt eine maximale GRZ von 0,4. Der festgesetzte Wert entspricht den Obergrenzen des 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Somit können die Grundstücke in jeder Größenordnung ausgenutzt werden. Dies entspricht dem städtischen Charakter von Melle-Mitte. Die festgesetzte Geschossflächenzahl entspricht der zuvor festgesetzten eingeschossigen Bauweise. Die Baugrenzen und Baulinien bieten einen ausreichenden Rahmen und Flexibilität zur Umsetzung von Bauvorhaben. Jedoch werden in diesem Rahmen Abstände zu Grünflächen und Straßenräumen gehalten, die ein einheitliches, harmonisches Bild ermöglichen und zudem insbesondere die Grünflächen schützen sollen. Nebenanlagen gemäß 4 BauNVO sowie bauliche Anlagen, die nach Landesrecht im Bauwich zulässig sind, wie beispielsweise Garagen und Carports, sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen nur innerhalb des Baufeldes zulässig. Auf diese Weise sollen die Straßenräume freigehalten werden und eine einheitliche Linie mit dem Hauptgebäude entstehen. 5

127 Immissionsschutz Die Berechnungen der Schalltechnischen Beurteilung haben ergeben, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nördlich Pestelstraße in der dargestellten Form aus schalltechnischer Sicht möglich ist. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan kann der Schutz der Bevölkerung vor der von der angrenzenden Bahnstrecke ausgehenden Lärmemission, sowie vor dem Gewerbelärm gewährleistet werden. Die Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse und der Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind hier ausreichend zu gewährleisten. Das Plangebiet wird von der vorhandenen Bahnstrecke 2992 (Rheine - Löhne) im Süden beeinflusst. Von der genannten Verkehrsanlage gehen Emissionen aus. Für die in Kenntnis dieser Verkehrsanlage errichteten baulichen Anlagen können gegenüber dem Baulastträger keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich weitergehenden Immissionsschutzes geltend gemacht werden. Verkehrslärm Die Orientierungswerte der DIN werden überschritten. Es werden Festsetzungen zu aktivem und passivem Lärmschutz vorgeschlagen, um die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Gebiet zu gewährleisten. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke ist aktiver Lärmschutz, wie in den Textlichen Festsetzungen beschrieben notwendig. Zudem muss aufgrund der Hanglage des Plangebiets zusätzlich passiver Lärmschutz festgesetzt werden, um die Orientierungswerte der DIN 8005 einhalten zu können. Die Vorschriften zu den jeweiligen Lärmpegelbereichen sind der DIN 409 Schallschutz im Hochbau zu entnehmen. Gewerbelärm Im Teilbereich 3 westlich der Hermann-Unbefunde-Straße (siehe hierzu Anlage 9 der Schalltechnischen Beurteilung) werden am Tag die Orientierungswerte der DIN überschritten, so dass in diesem Teilbereich eine Vorbelastung durch Gewerbelärm vorliegt. Infolge des Verkehrslärms ist in diesem Teilbereich ohnehin passiver Lärmschutz vorzusehen. Auch wenn nachts in Teilen der Gewerbeflächen keine Nutzung vorliegt, wird für die heranrückenden Wohngebäude im betroffenen Teilbereich mit der gewerblichen Vorbelastung zusätzlich eine Erhöhung der Stufen der Lärmpegelbereiche um eine Stufe festgelegt, um einen ausreichenden Schutz sicherzustellen. Die zulässigen Innenpegel können eingehalten werden. Außerdem sollten Schlafräume nach Westen und Norden und Außenwohnbereiche darüber hinaus nur westlich der Gebäude angeordnet werden. 6. Örtliche Bauvorschriften Im Bebauungsplan wird eine örtliche Bauvorschrift festgesetzt, die das Einfügen des neuen Wohngebietes in die vorhandene Struktur ermöglichen soll. Weiterhin ist das neue Plangebiet aufgrund der Hanglage am Meller Berg vom Stadtgebiet aus gut zu erkennen und soll sich in das bestehende Stadtbild integrieren und folglich über seine Grenze hinaus eine harmonische Wirkung auf die Umgebung haben. Weiterhin sind in der direkten Umgebung denkmalgeschützte Gebäude vorhanden, auf die das Baugebiet keine negativen Auswirkungen haben soll. Dachneigung Es wird eine Dachneigung von maximal 30 festgesetzt. Im Baugebiet wird ein einheitliches Gestaltungskonzept verfolgt. Eine maximale Dachneigung von 30 ermöglicht relativ geringe Firsthöhen. Folglich wird der Höhenverlauf in der gesamten Umgebung gering gehalten. Das Baugebiet fügt sich in die Umgebung aus verschiedenen Firsthöhen und vorhandener Grünstruktur in der Höhenentwicklung ein. Weiterhin kann so die Sonnenenergie perfekt genutzt werden. 6

128 Dachfarbe Die Dachfarbe der Gebäude wird in den Farben Anthrazit und Schwarz festgelegt, Zinkdächer und Dachbegrünungen sind ebenfalls möglich. Es sind nur bestimmte RAL- Farben zulässig. Auch hier soll ein einheitliches Gestaltungskonzept umgesetzt werden. Ziel ist es, ein modernes Baugebiet zu schaffen, das sich in die vorhandene Umgebung integriert und sich in der Dachgestaltung an die vorhandene Struktur anpasst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein einheitliches Gestaltungsbild. Bei Betrachtung der Umgebung wird deutlich, dass auch hier ein Großteil der Dächer in einer zumindest dunklen Farbe gestaltet wurde. Weiterhin würden auffällige Dachfarben in die Landschaft strahlen und hätten damit negative Auswirkungen z. B. auf die in der Umgebung vorhandenen Denkmale. Diese sollen mit der Festsetzung verhindert werden. In Folge der niedrigen Dachneigung sowie der Firstrichtung ist die Nutzung von Sonnenenergie im Gebiet planerisch gewollt und baulich möglich. Aufgrund der festgesetzten Dachfarbe fügen sich zudem die Kollektoren in das Dach ein. Weiterhin ist eine Dachbegrünung zulässig. Aufgrund der vorhandenen Grünstrukturen fügt sich auch ein begrüntes Dach in die das Landschaftsbild und die vorhandene Umgebung ein. Firstrichtungen Die Firstrichtung wird in Ost-Westrichtung festgesetzt. Diese Festsetzung bewirkt eine harmonische Straßenansicht, ermöglicht jedoch zugleich durch die südliche Ausrichtung der Dachseite des Gebäudes die Nutzung einer Solaranlage. Außenwände Die Außenwände sind zu mindestens 70% verputzt oder aus Glas herzustellen. Das Verblendmauerwerk ist in weiß/ beige oder grau zu fertigen, hierzu sind RAL-Farben festgelegt. Die Festsetzung der Farbe der Fassaden dient der einheitlichen Gestaltung des Gebietes. Weiterhin soll auch hier parallel zu dem Ziel einer modernen Gestaltung eine möglichst hohe Stufe der Integration des Gebietes in die Umgebung erreicht werden. Einfriedungen Straßenseitig sind feste Einfriedungen wie Mauern und Zäune bis maximal,50 m Höhe zulässig. Darüber hinaus ist eine höhere Einfriedung nur als Hecke, Sträucher oder ähnliches möglich. Eine Kombination der beiden Elemente ist denkbar. Zu beachten ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass über,50 m ausschließlich Grünstrukturen verwendet werden dürfen. Ein Zwang für eine Einfriedung besteht nicht. Ziel ist es, die Außenwohnbereiche der Anlieger zur Straße zu schützen. Eine halböffentliche Vorgartensituation kann entstehen, wird planerisch jedoch nicht grundsätzlich verfolgt. Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ansonsten richten sich die Vorschriften nach der NBauO. Werbeanlagen sollen nur im Rahmen der NBauO zulässig sein. Wichtig ist hier, dass Werbeanlagen aufgrund der Lage des Baugebietes mit der Nähe zur Bahn und der Hanglage als Hinweisschilder oder ähnlichem angebracht werden. Ziel ist hier die Ausweisung eines Wohngebietes, welches sich in die vorhandene städtebauliche Situation integriert. Weiterhin soll auch in dieser Hinsicht der Denkmalschutz Beachtung finden. 6.2 Ausnahmen Im Bebauungsplan/ den örtlichen Bauvorschriften können Ausnahmen von den Festsetzungen aufgenommen werden: Dachfarbe Von den festgesetzten RAL- Dachfarben kann abgewichen werden, wenn die Farben den Farbtönen des Punktes 3.2 der RAL-Karte gleichen. Maximale Abweichung sollte Nuance nach oben oder unten sein. Ziel der Ausnahme ist es, andere Farbkarten sowie Farbvariationen außerhalb der RAL-Farben in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen, 7

129 solange sich diese im Rahmen der vorgegebenen Nuancen befinden. Damit wird das Gestaltungskonzept flexibeler und eine individuelle Ausgestaltung zugelassen. Außenwände Von den festgesetzten RAL- Außenwandfarben kann abgewichen werden, wenn die Farben den Farbtönen des Punktes 3.4 der RAL-Karte gleichen. Maximale Abweichung sollte Nuance nach oben oder unten sein. Ziel der Ausnahme ist es, andere Farbkarten sowie Farbvariationen außerhalb der RAL-Farben in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen, solange sich diese im Rahmen der vorgegebenen Nuancen befinden. Damit wird das Gestaltungskonzept flexibeler und eine individuelle Ausgestaltung zugelassen. 7. Immissionen/ Emissionen Seitens der Stadt Melle wurde aufgrund der Lage des Baugebietes an der Bahnstrecke Hannover-Rheine sowie nahe eines Gewerbestandortes an der Hermann-Unbefunde-Straße ein Lärmgutachten in Auftrag ergeben. Dies ergab, dass die Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) tags durch Lärm der Bahnstrecke überschritten werden. Mit Hilfe eines insgesamt bis zu 4 m hohen aktiven Lärmschutzes werden die Werte im Gebiet eingehalten und damit die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse für den Außenwohnbereich tagsüber gesichert. In der Nacht übersteigen die vorhandenen Lärmpegel die Orientierungswerte von 45 db(a). Hier bleiben die Werte jedoch im ersten Obergeschoss unter 60 db(a). Aus diesem Grund ist zudem passiver Schallschutz mit einem Lärmpegelbereich von bis zu V notwendig, um die Nachtruhe der Anwohner zu schützen. Bezüglich des Lärms von dem Gewerbestandort an der Hermann-Unbefunde-Straße ist zunächst anzumerken, dass sicherlich eine Gemengelage von Wohnen und Gewerbe insgesamt betrachtet nicht favorisiert werden sollte. Betroffen ist von dieser Gemengelage allerdings nur die Bebauung direkt an der Hermann-Unbefunde-Straße. Das restliche Baugebiet ist von der Lärmbelastung nicht betroffen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass insbesondere in Melle-Mitte stadtnahes Bauland gesucht wird und derzeit nicht an anderer Stelle ähnlich zentrumsnah zur Verfügung steht. Insgesamt werden die möglichen Flächen für eine Ausweisung von innenstadtnahem Wohnen in Melle-Mitte immer geringer, da Melle durch die Lage an der Autobahn 30 als auch der Bahnstrecke sowie durch die unterschiedlichen, verstreuten Gewerbestandorte aus der Vergangenheit geprägt ist. Städtebaulich ist daher abzuwägen, inwieweit der Schutz für die angrenzende Wohnbebauung gegeben sein wird. Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden im Bereich direkt an der Hermann- Unbefunde-Straße aber eingehalten und in einem solchen ist Wohnen ebenfalls zulässig. Zudem ist zu beachten, dass aufgrund des Straßenlärms ein hoher passiver Schallschutz angeordnet wird, der auch in Bezug auf den Gewerbelärm Schutz diesem gegenüber darstellt. Aus diesem Grund sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in diesem Gebiet nicht beeinträchtigt (siehe hierzu auch Punkt 6 Immissionsschutz sowie die Schalltechnische Beurteilung). Bezüglich der durch den Eisenbahnbetrieb der OB ausgehenden Immissionen (z.b. Lärm, Erschütterungen, dynamische Schwingungen, elektromagnetische Beeinflussungen, etc.), weisen wir auf den Bestandsschutz hin, damit hieraus später keine Forderungen abgeleitet werden können. Nach dem Prioritätsgrundsatz ist bei der Schaffung neuer Nutzungs- und Baurechte auf bestehende Rechte Rücksicht zu nehmen, und eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen sind dem Planungsträger der neu hinzukommenden Nutzung und nicht der Deutschen Bahn aufzuerlegen. Für die in Kenntnis der Eisenbahnstrecke errichteten baulichen Anlagen können gegenüber der Deutschen Bahn oder ihrer Rechtsnachfolger keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich der Immissionen geltend gemacht werden. 8. Ver- und Entsorgung/ Verkehr Verkehr Öffentliche Straßen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Bergstraße, der Pestelstraße und der Hermann-Unbefunde-Straße vorhanden. Die Pestelstraße wird nach den Planungen der Stadt Melle verlegt und erschließt das Gebiet im südlichen Bereich. Von 8

130 ihr geht eine Wohnstraße ab, die in einem Wendehammer endet. Der nördliche Teil des Geltungsbereichs wird durch eine Straße von der Hermann-Unbefunde-Straße aus erschlossen und endet ebenfalls in einem Wendehammer. Bei der Straßengestaltung wurde darauf geachtet, möglichst viel von den vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten. Das Gebiet ist weiterhin mit Fußwegen erschlossen, die eine Durchgängigkeit für Fuß- und Radfahrer ermöglichen. Zudem können diese Wege aufgrund ihrer Breite von 3 m als Rettungswege genutzt werden. Die Wendehämmer haben jeweils einen Radius von 2 m, um eine Wendemöglichkeit für Müll- und Rettungsfahrzeuge zu bieten. Die weiteren Straßen haben eine Mindestbreite von 6 Metern. Auf Hinweis der Abfallgesellschaft des Landkreises Osnabrück wurden die Kurvenradien noch einmal genau überprüft und ggf. geändert, um ein reibungsloses Ein- und Ausfahren der Müllfahrzeuge zu ermöglichen. Weiterhin wurde die bestehende Bergstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf gesamter Länge auf 9 m verbreitert. Davon sind die östlich liegende private als auch die öffentliche Grünfläche jeweils in einem kleinen Teilbereich betroffen. Insgesamt ist die Verbreitung auch unter dem Aspekt der Sicherheit, da nun beidseitig ein Bürgersteig ermöglicht wird, sachgerecht. Entlang der Pestelstraße befinden sich Parkmöglichkeiten, die vor allem als Park-and-Ride- Plätze für den südlich gelegenen Bahnhof dienen sollen. Im Rahmen der Planung wurde seitens der Stadt Melle eine verdeckte Verkehrszählung an der Pestelstraße durchgeführt, um die tatsächliche Belastung der Straße zu prüfen. Diese ergab, dass in einem Zeitraum von 23 Stunden 705 Fahrzeugbewegungen. Davon waren 4 LKW und 646 PKW. Dies entspricht einer normalen Erschließungsstraße. Folglich ist nach den Aussagen des Ordnungsamtes nicht von einem hohen Verkehrsaufkommen auszugehen. Die zusätzlichen Fahrzeugbewegungen durch das neue Baugebiet sind damit ohne Probleme möglich. Entwässerung/ Versorgung Das Plangebiet wird an das öffentliche Trinkwassernetz und die Abwasserkanalisation der Stadt Melle angeschlossen. Das vorhandene Kanalsystem wird nach derzeitigem Kenntnisstand mit den neu zu bauenden Kanälen ergänzt. Aufgrund der Hanglage und der Bodenverhältnisse kann das Regenwasser nicht versickern. Um den Abfluss zu drosseln, entsteht im Süd-Osten des Plangebiets ein Regenrückhaltebecken. Im neuen Trassenverlauf der Pestelstraße werden wir zwei parallele Leitungen verlegen. Hierfür wird ein ca.,0 m breiten Streifen im Gehweg benötigt. Da auch die übrigen Versorger Leitungen verlegen müssen, weisen wir auf die DIN 998 hin. Ferner ist dafür zu sorgen, dass keine Bäume auf den Versorgungstrassen geplant werden. Die vorhandene Gussleitung im jetzigen Verlauf der Pestelstraße kann erst dann (z. B. für den Aushub des Feuerlöschteichs) außer Betrieb genommen werden, wenn die Ersatzleitung im neuen Straßenverlauf verlegt wurde. Elektrizität- und Gasversorgung sowie Telekommunikation Die Elektrizität- und Gasversorgung des Plangebietes wird durch Anschluss an die bestehenden Netze sichergestellt. Der Ausbau der Leistungsnetze wird rechtzeitig mit den jeweiligen Versorgungsträgern abgestimmt. Die RWE weist im Rahmen der Beteiligung auf folgende Sachverhalte hin, die bei der Ausbauplanung und im konkreten Baugenehmigungsverfahren zu beachten sind: Bei evtl. Tiefbauarbeiten ist auf die vorhandenen erdverlegten Versorgungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen, damit Schäden und Unfälle vermieden werden. Schachtarbeiten in der Nähe der Versorgungseinrichtungen sind von Hand auszuführen. Wir bitten Sie zu veranlassen, dass sich die bauausführenden Firmen rechtzeitig vor Inangriffnahme der Bauarbeiten mit unserem Netzbetrieb Melle, Telefon , in Verbindung setzen, damit diesen ggf. der Verlauf der Versorgungseinrichtungen vor Ort angezeigt werden kann. Rechtzeitig vor Inangriffnahme der Erschließungsmaßnahmen (Ausbau der Straßen, Verlegung der Rein- und Abwasserleitungen usw.) in diesem Baugebiet bitten wir um eine 9

131 entsprechende Mitteilung, damit wir das Versorgungsnetz planen und entsprechend disponieren können. Falls bei Erschließung dieses Baugebietes auch eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung gewünscht wird, bitten wir Sie, uns dieses rechtzeitig mitzuteilen, damit die Arbeiten für die allgemeine öffentliche Versorgung und für die Straßenbeleuchtung in einem Arbeitsgang durchgeführt werden können. Änderungen und Erweiterungen der Versorgungseinrichtungen behalten wir uns unter Hinweis auf die 3, 30, 3 und 32 BauGB ausdrücklich vor. Die EWE weist im Rahmen der Beteiligung auf folgende Sachverhalte hin, die bei der Ausbauplanung und im konkreten Baugenehmigungsverfahren zu beachten sind: Bei Arbeiten im Bereich unserer Telekommunikationsleitungen muss ein Abstand eingehalten werden, der eine Schädigung ausschließt. In Leitungsnähe sind die Erdarbeiten unbedingt von Hand mit äußerster Vorsicht, nach Absprache mit unserer Meisterei in Osnabrück, Tel , durchzuführen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Das kann bedeuten, dass der Ausbau der TK-Linien im Plangebiet aus wirtschaftlichen Gründen in oberirdischer Bauweise erfolgt. Die Telekom Deutschland orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach unternehmerischen Gesichtspunkten geplant. Dies bedeutet, dass die Telekom Deutschland bei bereits bestehender oder geplanter Infrastruktur eines alternativen Anbieters nicht automatisch eine zusätzliche eigene Infrastruktur errichtet. 9. Brandschutz Um die unabhängige Löschwasserversorgung im Gebiet zu gewährleisten, wird das im Süd- Osten gelegene Regenrückhaltebecken ebenfalls als Löschwasserteich ausgebaut. Der in diesem Löschwasserdeckungsbereich notwendige Löschwasserbedarf beträgt für die vorhandene und hinzukommende Bebauung in Summe mindestens 700 m³. Der Löschwasserteich ist entsprechend DIN 420 zu errichten und zu unterhalten. Die entsprechenden Einzelheiten sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbrandmeister und dem Stadtbrandmeister rechtzeitig festzulegen. Die für den Erstangriff notwendigen Hydranten sind im Rahmen der Ausbauplanung bezüglich des Standortes als auch der Art und Weise mit dem Stadtbrandmeister der Stadt Melle abzustimmen. Die leitungsgebundene Löschwasserversorgung kann mit Mengen zwischen 48 cbm/h und 96 cbm/h für die Dauer von zwei Stunden sichergestellt werden. Das reibungslose und ungehinderte Ein- und Ausfahren mit den v.g. Fahrzeugen ist jederzeit sicherzustellen. Das Lichtraumprofil von 3,50 x 3,50 m auf den 3,00 m breiten Rettungs- und Notfahrwegen ist einzuplanen und jederzeit freizuhalten. 0. Altlasten Direkt nördlich des Geltungsbereichs liegen die Flurstücke 08/ und 6, Flur 0, Gemarkung Melle, die beim Landkreis Osnabrück unter der Katasternummer als mit Altlasten verunreinigt geführt sind. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde ein Bodengutachten durch das Ingenieurbüro Sack und Temme GbR erstellt, welches zeigt, dass keine Gefahr von der Altablagerung für das Plangebiet ausgeht. Das Bodengutachten ist als Anlage zu dieser Begründung beigefügt.. Denkmalschutz Im Plangebiet selbst befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude. Aber sowohl der südlich gelegene Bahnhof als auch die westlich gelegene Villa sind als Baudenkmal 0

132 eingestuft. Diese werden durch die angrenzende Planung eines Allgemeinen Wohngebietes nicht beeinträchtigt, da sich in der direkten Umgebung der Denkmale ebenfalls Wohnbebauung befindet. Weiterhin soll sich die zukünftige Bebauung durch die örtlichen Bauvorschriften in die vorhandene Umgebung integrieren und negative Auswirkungen auf die Denkmale verhindern. D D Denkmalgeschütze Gebäude in der direkten Umgebung 2. Städtebauliche Werte Planungsraum gesamt m² 00 % Wohnbaufläche m² 58 % Verkehrsflächen 7.92 m² 6 % Fuß- und Radwege 809 m² 2 % Regenrückhaltebecken.38 m² 3 % Grünflächen m² 8 % Anmerkung: (gerundete Werte) 3. Kosten Der Stadt Melle entstehen Kosten für den Bau des Regenrückhaltebeckens sowie für die Verlegung der Pestelstraße. Diese belaufen sich insgesamt auf ca brutto. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes könnte eine Sanierung der bestehenden Straßen Meller Berg und Hermann-Unbefunde-Straße sinnvoll sein. Hier könnten noch einmal Kosten von ca entstehen. Letztere Maßnahme ist jedoch außerhalb des Bauleitplanverfahrens als gängige Tiefbaumaßnahme zu werten. Ein Dritter wird als Erschließungsträger auftreten, folglich entstehen für den Bau der Planstraßen und Anlegung der Grünflächen etc. keine Kosten. 4. Abwägung Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben 73 Bürger eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hierbei wurde deutlich, dass zum einen Bedenken gegenüber der Planung hinsichtlich des Verkehrs und des Baulärms bei der Umsetzung der Planung bestehen. Zum anderen wird die Tatsache bemängelt, dass hier eine Wiese zu Bauland ausgewiesen und damit ein Stück Natur aufgegeben wird. Die Bedenken wurden im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen. Die Pestelstraße ist eine Gemeindestraße, die als Durchgangsstraße dient. Weiterhin ist das Gebiet zudem über die Hermann-Unbefunde-Straße erschlossen. Folglich wird nicht der gesamte Verkehr des Baugebietes über die Pestelstraße abgewickelt werden. Im Rahmen der Planung wurde seitens der Stadt Melle eine verdeckte Verkehrszählung durchgeführt, um die tatsächliche Belastung der Straße zu prüfen. Diese ergab, dass in einem Zeitraum von 23 Stunden 705 Fahrzeugbewegungen. Davon waren 4 LKW und 646 PKW. Dies entspricht einer normalen Erschließungsstraße. Folglich ist nach den Aussagen des Ordnungsamtes nicht von einem hohen Verkehrsaufkommen auszugehen. Die zusätzlichen

133 Fahrzeugbewegungen durch das neue Baugebiet sind damit ohne Probleme möglich. Zudem wird die Pestelstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgeweitet und Parkplatzflächen für Park-and-Ride in Zusammenhang mit dem Bahnhof geschaffen. Im Rahmen des Geltungsbereichs wird durch die Planung die Verkehrssituation durch die Verlegung und Verbreiterung der Pestelstraße, die zusätzlichen Stellplätze und der geplanten Fuß- und Radwege grundsätzlich verbessert. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde die Möglichkeit einer Unter- oder Überführung der Bahngleise geprüft. Durch die Planung wird eine Überführung nicht verhindert. Dennoch soll zunächst eine Untersuchung für ganz Melle die Standortwahl von Über- und Unterführungen prüfen. Bezüglich des Baulärms geht die Stadt Melle davon aus, dass die Richtwerte der Allgemeinen Verwaltungsverordnung (AVV) Baulärm wie üblich eingehalten werden. Im Rahmen der in dieser Verordnung dargestellten Richtwerte ist Baulärm in Deutschland üblicherweise zumutbar. Im Rahmen des Umweltberichtes, der Teil dieses Bebauungsplanes ist, wird ein Ausgleich festgelegt, der den Eingriff in die Natur ausgleichen wird. Weiterhin werden durch die Planung Grünflächen im südlichen Bereich geschaffen. Bestehende Grünstrukturen im Norden und ein Teil der Bäume im Süden werden erhalten und gesichert. Zudem ist die Fläche aufgrund ihrer Lage im Jahr 2005 bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt worden. Auch die Untere Naturschutzbehörde steht dem Planvorhaben positiv gegenüber, da hier eine Innenverdichtung vor der Nutzung von Außenbereichsflächen gesehen wird. Ein weiterer Bürger bittet darum, die Bergstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu verbreitern. Auch das Tiefbauamt der Stadt Melle wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass eine Verbreiterung der Bergstraße notwendig sei, um auf beiden Seiten einen Bürgersteig zu realisieren und damit die Straße für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu gestalten. Der Anregung wurde gefolgt. Die Bergstraße wird auf der gesamten Länge im Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bis zur Einmündung in die Pestelstraße auf 9 m verbreitert, um beidseitig einen Bürgersteig zu ermöglich. Die Aufweitung der Straße betrifft die östlich der Bergstraße gelegene private als auch die öffentliche Grünfläche. Eine Straßenaufweitung ist an dieser Stelle auch im Sinne der Sicherheit sinnvoll. Der Bebauungsplan wurde dahingehend verändert und die Begründung ergänzt. Die DB Service GmbH gab eine umfangreiche Stellungnahme ab. Ein Großteil der Anregungen betrifft vor allem die Ausführungsplanung sowie die Ebene des Baugenehmigungsverfahrens. Auf Anregung der DB wurde die Begründung analog zum Baulastträgervermerk im Bebauungsplan um den Hinweis ergänzt, dass für die in Kenntnis der Eisenbahnstrecke errichteten baulichen Anlagen gegenüber der Deutschen Bahn oder ihrer Rechtsnachfolger keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich der Immissionen geltend gemacht werden können. Auch die einzelnen Fachstellen des Landkreises Osnabrück haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Untere Bodenschutzbehörde fordert in diesem Zusammenhang ein Gutachten bezüglich der nördlich des Geltungsbereichs gelegenen Altablagerungsfläche. Dieser Anregung wird gefolgt, das Gutachten wird erstellt und die Inhalte in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen. Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Einfahrt der Müllfahrzeuge eventuell mit einem in der Planzeichnung dargestellten Kurvenradius problematisch sein könnte. Die Planzeichnung wurde daraufhin noch einmal verändert. Der Bereich Brandschau des Landkreises weist darauf hin, dass die radien der Wendehammer auf 2 m vergrößert werden müssen, um das Wenden von Rettungsfahrzeugen zu ermöglichen. Dieser Anregung wurde gefolgt und die Planzeichnung dahingehend verändert. Des Weiteren werden Hinweise zu Löschwassermengen und dem Regenrückhaltebecken, welches ebenfalls als Löschwasserteich augebaut werden soll 2

134 gegeben. Diese Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung bzw. die Planzeichnung aufgenommen. Die Bauleitplanung äußert in seiner Stellungnahme Bedenken, dass die Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht mit den Inhalten des Bebauungsplanes übereinstimmen würde und damit das Entwicklungsgebot nicht eingehalten würde. Diese Bedenken werden zurückgewiesen. Aus Sicht der Stadt Melle weicht der Bebauungsplan nicht von der Grundentscheidung des Flächennutzungsplanes ab. Das Mischgebiet umfasst insgesamt Richtung Westen eine größere Fläche, die derzeit nicht Teil des Geltungsbereichs ist. Dennoch sind diese Teile im Zusammenhang zu betrachten. Weiterhin handelt es sich bei der Ausweisung um ein Regenrückhaltebecken, eine Straße, die nicht von übergeordneter Bedeutung ist und eine im Vergleich doch eher geringe Grünfläche. Im Gesamtzusammenhang betrachtet, werden diese einzelnen Festsetzungen nicht im Flächennutzungsplan einzeln dargestellt, sondern sind vielmehr in einem Mischgebiet mögliche, zusätzliche Festsetzungen, die im Gesamtzusammenhang die umliegende Bebauung ergänzen. Weiterhin wurde das Mischgebiet in der Aufstellung des Flächennutzungsplanes als Übergang zwischen der Bahnstrecke bzw. dem Gewerbe und dem nördlich gelegenen Wohngebiet dargestellt. Aufgrund der schalltechnischen Beurteilung, den damit verbundenen Festsetzungen als auch der Ausweisung als Grünfläche etc. wird die zukünftige Bebauung nicht beeinträchtigt. Außerdem ist die Darstellung in einem Flächennutzungsplan trotz moderner Technik aus Sicht der Stadt Melle nicht als parzellenscharfe Darstellung zu werten. Die Begründung wurde dahingehend ergänzt. Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bemängelt in seiner Stellungnahme die Vorgehensweise des Gutachterbüros, insbesondere für den Bereich an der Hermann-Unbefunde-Straße. Es sei erforderlich, unter Berücksichtigung der angrenzenden GE's (Bebauungsplan Zwischen Waldstraße und Hermann-Unbefunde-Straße" sowie GE südlich der Pestelstraße) und der dort vorgegebenen Planungsrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich Gewerbelärm gutachterlich feststellen zu lassen, ob durch zusätzliche Lärmimmissionsschutzmaßnahmen (Erdwall, Schallschutzwand etc.) im Bereich des östlichen Teilbereichs 3 des Plangebiets die Lärmrichtwerte für ein WA nach TA Lärm eingehalten werden können. Die maßgeblichen Immissionsorte sind nach Anhang A..3. TA Lärm zu wählen. Die Ausweisung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet angrenzend an das Gewerbegebiet verstößt aus Sicht des GAA auch gegen den Grundsatz der räumlichen Trennung (Trennungsgrundsatz). Zur Lösung des Problems könne es auch sinnvoll sein, eine klassische Abstufung (GE, MI, WA) vorzunehmen. Da es in den angrenzenden Gewerbegebietsbebauungsplänen keine Festsetzungen zum Emissionsverhalten der vorhandenen oder planungsrechtlich zulässigen Betriebe (z. B. in Form von Immissionswirksamen Schallleistungspegeln oder Emissionskontingenten) gibt, kann nur die vom Gutachterbüro durchgeführte Methode der Rückrechnung auf Grund bestehender Nachbarschaften angewandt werden. Die Abschirmung des bestehenden bzw. möglichen Gewerbelärms durch aktive Lärmschutzmaßnahmen gegenüber den bestehenden Gewerbegebieten ist jedoch innerhalb des Bebauungsplans Nördlich Pestelstraße weder faktisch noch theoretisch sinnvoll. Insbesondere die unterschiedlichen Emissionsquellenhöhen bei Gewerbebetrieben machen einen vorbeugenden Lärmschutz durch Wälle oder Wände nicht möglich, sofern nicht auf einen konkreten Bestand abgestellt wird oder die Höhen von Lärmquellen verbindlich begrenzt / festgesetzt werden können (wie z. B. in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan). Diese Randbedingungen sind hier eindeutig nicht erfüllt, so dass keine Dimensionierung aktiver Lärmschutzeinrichtungen erfolgen kann. Zudem ist eine Erschließung der ersten Bauzeile zur Hermann-Unbefunde-Straße vorgesehen, um die Bebauung in die vorhandene Bebauung an der Hermann-Unbefunde- Straße städtebaulich und gestalterisch zu integrieren. Diesem Ziel würde ein Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand an dieser Stelle eindeutig entgegenstehen. Eine Ausweisung des Teilbereichs 3, der von Überschreitungen der Orientierungswerte durch Gewerbelärm betroffen ist, als z. B. Mischgebiet, scheidet nach Auffassung der Stadt 3

135 Melle aus, da an diesem Standort eine derartige Mischgebietsnutzung weder entwicklungsfähig noch städtebaulich gewünscht ist. Für die Bewohner des Teilbereichs 3 würde sich dabei die Gewerbelärmbelastung ohnehin nicht ändern, da damit keine Minderung des Gewerbelärms verbunden wäre; es wäre nur kein Schutzanspruch mehr gegeben. Da dieser Bereich jedoch, wie ausgeführt, ohnehin von Verkehrslärm stark belastet ist, muss hier in jedem Fall bei einer Wohnbebauung erheblicher passiver Lärmschutz an den Gebäuden ergriffen werden. Da es für die Betroffenen wesentlich darauf ankommt, dass innerhalb der Gebäude der Außenlärm auf zumutbare Innenpegel reduziert wird, ist passiver Lärmschutz nicht nur gegenüber Verkehrslärm, sondern auch gegenüber Gewerbelärm wirksam. Es wurde daher hier die Lösung gewählt, an den Ost- und Südfassaden (die von Gewerbelärmüberschreitungen betroffen sind) passiven Lärmschutz gegenüber Gewerbelärm festzusetzen. Da eine Abstellung des Schalldämmwertes auf nur eine der beiden Lärmarten zu einer Unterdimensionierung führen könnte, wenn beide Lärmarten gleichzeitig einwirken, wurde hier eine Erhöhung der gegenüber dem Verkehrslärm festgesetzten Lärmpegelbereiche um eine Stufe gewählt. Das entspricht dann in etwa einem Wert, der sich bei einer energetischen Addition ergeben würde. Den Anregungen des Gewerbeaufsichtsamts wird daher nicht gefolgt. II Umweltbericht (siehe hierzu auch die Anlage zur Begründung) Melle, Der Bürgermeister III Zusammenfassende Erklärung Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Melle, Der Bürgermeister 4

136 pq^aqjbiib i~åçâêéáëlëå~äêωåâ _~uöéäáéíłk êçäáåüméëíéäëíê~ É jéääéójáííé rãïéäíäéêáåüíöéã O_~ud_ E_Éëí~åÇíÉáäÇÉê_ÉÖêΩåÇuåÖòuã_ÉÄ~uuåÖëéä~åF _É~êÄÉáíuåÖW gkpåüãáíò rãïéäíäωêoipí~çíjéääé pééíéãäéêllâíoäéêomno ^òkwsmolopvr

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138 NK báåäéáíìåö NKN NKO NKP NKQ hìêòç~êëíéääìåöçéë_éä~ììåöëéä~åéë aéêòéáíáöéìåçòìâωåñíáöékìíòìåöéå déäáéíëjìåçéä~åäéòçöéåéc~åüéä åéìåçdéëéíòé céëíëéíòìåöéåáã_éä~ììåöëéä~åłk êçäáåüméëíéäëíê~ ÉIjÉääÉJjáííÉ OK bêöéäåáëëéçéêrãïéäíéêωñìåö OKN OKO jéíüççáëåüésçêöéüéåëïéáëéiséêñ~üêéåìåçpåüïáéêáöâéáíéå ^ääöéãéáåé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ ÇÉë råíéêëìåüìåöëöéäáéíéë ìåç å~íìêê ìãäáåüé báåäáåçìåö OKP påüìíòöìíäéòçöéåé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ ìåç _ÉïÉêíìåÖ ÇÉê îçêü~åçéåéå rãïéäíëáíì~íáçå áã mä~åìåöëê~ìã łk êçäáåü méëíéäëíê~ ÉI jéääéjjáííé I ëçïáé^ìëïáêâìåöëéêçöåçëéåäéáaìêåüñωüêìåöçéëmä~åìåöëîçêü~äéåë OKPKN _áçäçöáëåüésáéäñ~äíiqáéêéimñä~åòéåi_áçíçééìåçiéäéåëê~ìãñìåâíáçå OKPKO _ççéå OKPKP t~ëëéê OKPKQ häáã~liìñílbåéêöáéli êã OKPKR i~åçëåü~ñí OKPKS jéåëåüldéëìåçüéáí OKPKT hìäíìêjìåçëçåëíáöép~åüöωíéê OKPKU téåüëéäïáêâìåöòïáëåüéåçéåpåüìíòöωíéêå OKQ båíïáåâäìåöëéêçöåçëéåäéákáåüíçìêåüñωüêìåöçéëmä~åìåöëîçêü~äéåëìåç mä~å~äíéêå~íáîéå OKQKN wìâωåñíáöékìíòìåöçéëmä~åìåöëê~ìãéë OKR j~ å~üãéå òìê séêãéáçìåö ìåç jáåçéêìåö ÇÉê báåöêáññé OKS OKT EbáåÖêáÑÑêÉÖÉäìåÖF råîéêãéáçä~êé_ééáåíê ÅÜíáÖìåÖÉå bêãáííäìåöçéëhçãééåë~íáçåëäéç~êñë OKTKN jéíüççáâ OKTKO oéåüåéêáëåüébêãáííäìåöçéëhçãééåë~íáçåëäéç~êñë téêíééáåüéáíéåéêãáííäìåö ÇÉê _áçíçéé áã mä~åìåöëê~ìã áã ÇÉêòÉáíáÖÉå wìëí~åç téêíééáåüéáíéåéêãáííäìåöçéê_áçíçééáãòìâωåñíáöéå_~ìöéäáéí OKU bñíéêåéhçãééåë~íáçå oéåüåéêáëåüé bêãáííäìåö ÇÉë ÇÉêòÉáíáÖÉå _Éëí~åÇÉë ÇÉê ÉñíÉêåÉå hçãééåë~íáçåëñä ÅÜÉå oéåüåéêáëåüé bêãáííäìåö ÇÉê ÉåíëíÉÜÉåÇÉå téêíáöâéáíéå å~åü aìêåüñωüêìåöçéêj~ å~üãéå OKV hçëíéåéêãáííäìåö PK jçåáíçêáåö QK ^ääöéãéáåîéêëí åçäáåüéwìë~ããéåñ~ëëìåö RK iáíéê~íìê

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140 NKbáåäÉáíìåÖ aáé pí~çí jéääé éä~åí áå jéääéjjáííéi å êçäáåü ÇÉê méëíéäëíê~ ÉI òïáëåüéå_éêöëíê~ É ìåçkéìéêoëíê~ ÉÉáå_~ìÖÉÄáÉíòìÉåíïáÅâÉäåKaÉê^ìëëÅÜìëëÑΩêmä~åÉåI_~ìÉåìåÇ pí~çíéåíïáåâäìåö ÇÉê pí~çí jéääé Ü~í áã gìåá OMNN ÇÉå ^ìñëíéääìåöëäéëåüäìëë ÑΩê ÇáÉëÉë_~ìÖÉÄáÉíÖÉÑ~ëëíKbëÜ~åÇÉäíëáÅÜìãÉáåQIUÜ~Öêo ÉëdÉä åçéiç~ëòìêwéáí ~äë téáçéñä ÅÜÉ EpÅÜ~ÑÄÉïÉáÇìåÖF ÖÉåìíòí ïáêçk pωç ëíäáåü áã déäáéí äáéöí Éáå Å~K SMMMã²Öêo Éêpíê~ìÅÜJìåÇ_~ìãÄÉëí~åÇI~åëoåëíÉåáëíÇáÉcä ÅÜÉëíêìâíìêäoëKa~ë déä åçéïéáëíéáåntbáöéëdéñ ääéîoåkoêçéåå~åüpωçéå~ìñee ÜÉåìåíÉêëÅÜáÉÇÅ~K UJNMãFK O ^ÄëKQ _~ìd_ ëåüêéáäí ÇáÉ aìêåüñωüêìåö ÉáåÉê rãïéäíéêωñìåö ÑΩê ~ääé _~ìäéáíéä~åîéêñ~üêéå îoêk fã o~üãéå ÇáÉëÉê rãïéäíéêωñìåö ëáåç îoê~ìëëáåüíäáåüéi ÉêÜÉÄäáÅÜÉ rãïéäí~ìëïáêâìåöéåçéêmä~åìåöòìéêãáííéäåkaáérãïéäíéêωñìåöëíéääí ÉáåmêΩÑîÉêÑ~ÜêÉåÇ~êIáåÇ~ëÇáÉ^åÑoêÇÉêìåÖÉåÇÉêbáåÖêáÑÑëêÉÖÉäìåÖIÇáÉáã_k~íd îéê~åâéêíëáåçiáåíéöêáéêíïéêçéåkaéêrãïéäíäéêáåüíäáäçéíöéã O~_~ìd_ÉáåÉå qéáäçéêmä~åäéöêωåçìåöìåçáëíäéáçéê^äï ÖìåÖÉåíëéêÉÅÜÉåÇòìÄÉêΩÅâëáÅÜíáÖÉåK aáébêöéäåáëëéçéêrãïéäíéêωñìåöòìãoäéåöéå~ååíéåséêñ~üêéåïéêçéåçìêåüçéå îoêäáéöéåçéårãïéäíäéêáåüíäéëåüêáéäéåk fã soêñéäç ïìêçéå ~ìñöêìåç ÇÉë áã pωçoëíéå ÖÉäÉÖÉåÉåI Å~K SMMMã² Öêo Éå_~ìãJ ìåç píê~ìåüäéëí~åçéë Éáå oêåáíüoäoöáëåüéë dìí~åüíéå ìåç ÉáåÉ ëééòáéääé ~êíéåëåüìíòêéåüíäáåüémêωñìåöeë~mfçìêåüöéñωüêík^ìñöêìåççéêi~öéçéë_~ìöéäáéíéë ~å ÇÉê _~ÜåëíêÉÅâÉ e~ååoîéêjoüéáåé ïìêçé ïéáíéêüáå Éáå i êãöìí~åüíéå ÉêëíÉääíK báåé séêâéüêëò ÜäìåÖ ~å ÇÉê méëíéäëíê~ É ïìêçé ~ìñöêìåç îoå _ΩêÖÉêÑê~ÖÉå òìê _~ìöéäáéíëéåíïáåâäìåö ìåç ÇÉå Ç~ãáí òì Éêï~êíÉåÇÉå òìåéüãéåçéå séêâéüêëj ìåç i êãéãáëëáoåéåçìêåüöéñωüêík báåéåoêç ëíäáåüöéäéöéåé^äí~ää~öéêìåöñωüêíéòìêdéñ ÜêÇìåÖë~ÄëÅÜ íòìåöìåçòìê bê~êäéíáìåöéáåéëdìí~åüíéåëk aáé bêöéäåáëëé ÇÉê îoê~ä ÇìêÅÜÖÉÑΩÜêíÉå råíéêëìåüìåöéå ÑäáÉ Éå áã o~üãéå ÇÉê bê~êäïáíìåö ÇÉë rãïéäíäéêáåüíéë ìåç ÇÉê mêωñìåö ÇÉê ÉêÜÉÄäáÅÜÉå _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÉåÑΩêÇáÉpÅÜìíòÖΩíÉêW_oÇÉåIt~ëëÉêIhäáã~IiìÑíIi~åÇëÅÜ~ÑíëÄáäÇI ëoïáé ÇáÉ _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÉå ÑΩê ÇáÉ Çoêí áã o~ìã äéäéåçéå jéåëåüéå EpÅÜìíòÖìí jéåëåüf ãáí ÉáåK bäéåëo ïéêçéå ÇáÉ ÇÉêòÉáí ëåüoå îoêü~åçéåéå_ééáåíê ÅÜíáÖìåÖÉå ÄÉëÅÜêáÉÄÉåK NKN hìêòç~êëíéääìåöçéë_éä~ììåöëéä~åéë fãdéäíìåöëäéêéáåüïáêçéáå~ääöéãéáåéëtoüåöéäáéí~ìëöéïáéëéåkbëëoääéåîoê~ääéã toüåöéä ìçé ÉåíëíÉÜÉåK káåüí ëí êéåçé déïéêäéäéíêáéäé EaáÉåëíäÉáëíìåÖëÄÉíêáÉÄÉF ëáåçã ÖäáÅÜKa~ÅÜåÉáÖìåÖIa~ÅÜÑ~êÄÉìåÇcáêëí~ìëêáÅÜíìåÖëáåÇîoêÖÉëÅÜêáÉÄÉåKcΩê Ç~ëtoÜåÖÉÄáÉíáëíÇáÉbáåÖÉëÅÜoëëáÖâÉáíÑÉëíÖÉëÉíòíKaáÉ_~ìîoêëÅÜêáÑíÉåã~ñáãáÉêÉå ÇáÉqê~ìÑÜ ÜÉ~ìÑQãKaáÉdêìåÇÑä ÅÜÉåò~ÜäÄÉíê ÖíMIQIëoÇ~ëëQMBÇÉêdêìåÇëíΩÅâÉ ÄÉÄ~ìí ïéêçéå ÇΩêÑÉåI òìòωöäáåü ÇÉê d~ê~öéå ìåç eoñòìñ~üêíéå ENMB ÇÉê dêìåçñä ÅÜÉåò~ÜäFK bë ïéêçéå ^Äëí åçé òì ÇÉå dêωåñä ÅÜÉå ìåç píê~ Éåê ìãéå ÖÉÜ~äíÉåK aáéëé dêωåñä ÅÜÉå ëáåç ÑÑÉåíäáÅÜ ìåç éêáî~ík få ÇÉå _~ìöéåéüãáöìåöéå ïéêçéå Ç~òì ^ìñä~öéå ÑoêãìäáÉêíK fã pωçoëíéå ïáêç Éáå å~íìêå~üöéí~äíéíéë oéöéåêωåâü~äíéäéåâéå áå ÇÉå îoêü~åçéåéå dêo Ä~ìãÄÉëí~åÇ áåíéöêáéêík ^ìñöêìåç ÇÉëpÅÜ~ääíÉÅÜåáëÅÜÉådìí~ÅÜíÉåëïìêÇÉå~âíáîÉìåÇé~ëëáîÉi êãëåüìíòã~ å~üãéå E_~ÜåäáåáÉFÑÉëíÖÉëÉíòíK

141 NKO aéêòéáíáöéìåçòìâωåñíáöékìíòìåöéå a~ë Å~K RÜ~ Öêo É déä åçé ïáêç ÄáëÜÉê òì VMB ~äë påü~ñïéáçé ÖÉåìíòíK báå ãáííáö äáéöéåçéêi ìåöéëåüoííéêíéê cì ïéö ÇáÉåí áå lëíjtéëíêáåüíìåö ~äë nìéêîéêäáåçìåö òïáëåüéå _ÉêÖëíê~ É ìåç kéìéêoëíê~ ÉK a~ë áã pωçoëíéå äáéöéåçé SMMMã² Öêo ÉI Ä~ìãJ ìåç ëíê~ìåüäéëí~åçéåé ^êé~ä áëí ÉáåÉ ÉÜÉã~äáÖÉ eoñëíéääé ãáí ~äíéã _~ìãäéëí~åç ìåç ìåíéêäáéöí ÇÉêòÉáí ìåäééáåñäìëëí ÇÉê pìâòéëëáoåk a~ë ÉÜÉã~äáÖÉ eoñöéä åçéïìêçéîoêg~üêéå~äöéêáëëéåk ^ÄÄKNWi~ÖÉÇÉëmä~åìåÖëê~ìãÉëáãiìÑíÄáäÇãáíbáåíê~ÖÇÉêmä~åìåÖëê~ìãÖêÉåòÉå j~ ëí~änwrmmm

142 coíoëçéëmä~åöéäáéíéëilâíoäéêomno coíoëçéëmä~åìåöëê~ìãéëlâíoäéêomno

143 NKP déäáéíëjìåçéä~åäéòoöéåéc~åüéä åéìåçdéëéíòé fã ~âíìéääéå cä ÅÜÉååìíòìåÖëéä~å ÇÉê pí~çí jéääé áëí ÇÉê mä~åìåöëê~ìã ÑΩê toüåöéäáéíéåíïáåâäìåö îoêöéëéüéåk aéê ä~åçëåü~ñí âoäoöáëåüé c~åüäéáíê~ö òìã cä ÅÜÉååìíòìåÖëéä~åïÉáëí~ìÑÇÉåbêÜ~äíÇÉëéê ÖÉåÇÉå_~ìãÄÉëí~åÇÉëáãpΩÇoëíÉå ÇÉë mä~åìåöëöéäáéíéë ÜáåK fã i~åçëåü~ñíëéä~å ÇÉê pí~çí jéääé ÑáåÇÉí ÇáÉëÉ cä ÅÜÉ âéáåé _ÉêΩÅâëáÅÜíáÖìåÖ ~äë âoäoöáëåü ïéêíîoääéê _ÉêÉáÅÜK a~ë ^êé~ä Ü~í âéáåéå i~åçëåü~ñíëëåüìíòöéäáéíëëí~íìëk báå cce déäáéí oçéê Éáå soöéäëåüìíòöéäáéí äáéöí åáåüí áå ÇÉê k ÜÉK aáé ëééòáéääé ~êíéåëåüìíòêéåüíäáåüé mêωñìåö ïìêçé áå ÇÉê _êìíë~áëoåomnoçìêåüöéñωüêíkfãîoêäáéöéåçéåi êãöìí~åüíéåïéêçéåçéí~áääáéêíçáé òìê wéáí ÜÉêêëÅÜÉåÇÉå i êãéãáëëáoåéå ÄÉÇáåÖí ÇìêÅÜ ÇáÉ _~Üåíê~ëëÉ ãáí ÇÉã dωíéêîéêâéüê ëoïáé ÇìêÅÜ Ç~ë áã lëíéå ~åöêéåòéåçé fåçìëíêáéìåíéêåéüãéå ÄÉëÅÜêáÉÄÉåK aáé séêâéüêò ÜäìåÖ ~å ÇÉê méëíéäëíê~ É ïìêçé áã pééíéãäéê OMNO îoêöéåoããéåk NKQcÉëíëÉíòìåÖáã_ÉÄ~ììåÖëéä~åłk êçäáåüméëíéäëíê~ ÉIjÉääÉJjáííÉ fã déäíìåöëäéêéáåü ïáêç Éáå ~ääöéãéáåéë toüåöéäáéí ~ìëöéïáéëéåk eáéêòì ïéêçéå céëíëéíòìåöéå ÄÉòΩÖäáÅÜ ÇÉê ΩÄÉêÄ~ìÄ~êÉå dêìåçëíωåâéi ÇÉã j~ ÇÉê Ä~ìäáÅÜÉå kìíòìåöëoïáéçéã~âíáîéåìåçé~ëëáîéåi êãëåüìíòñoêãìäáéêíkbëëoääéåîoê~ääéã toüåöéä ìçé ÉåíëíÉÜÉåI åáåüí ëí êéåçé déïéêäéäéíêáéäé EaáÉåëíäÉáëíìåÖëÄÉíêáÉÄÉF ëáåç ÇÉåâÄ~êK a~åüåéáöìåö ìåç a~åüñ~êäé ïéêçéå ÑÉëíÖÉëÅÜêáÉÄÉåK aáé ã~ñáã~äé qê~ìñü ÜÉ ÄÉíê Öí QãK aáé cáêëí~ìëêáåüíìåö áëí áå téëíjlëíjoáåüíìåö ëo ÑÉëíÖÉäÉÖíI Ç~ëë ÉáåÉ müoíoîoäí~áâåìíòìåö òìê bêòéìöìåö êéöéåéê~íáîéê båéêöáéå ã ÖäáÅÜ ïáêçk a~åüäéöêωåìåöéå ëáåç òìä ëëáök fã pωçéå ïáêç ÉáåÉ Q ã ÜoÜÉ i êãëåüìíòï~åç ÖÉéä~åíK OKbêÖÉÄåáëëÉÇÉêrãïÉäíéêΩÑìåÖ OKN jéíüoçáëåüésoêöéüéåëïéáëéiséêñ~üêéåìåçpåüïáéêáöâéáíéå _Éá ÇÉê aìêåüñωüêìåö ÇÉê rãïéäíéêωñìåö ïìêçéå ÇáÉ ÉáåëÅÜä ÖáÖÉå déëéíòé E_ìåÇÉëå~íìêëÅÜìíòÖÉëÉíòI káéçéêë ÅÜëáëÅÜÉë ^ìëñωüêìåöëöéëéíò òìã _ìåçéëå~íìêëåüìíòöéëéíòi _ìåçéëéãáëëáoåëëåüìíòöéëéíòi _~ìöéëéíòäìåü ìåç rãïéäíîéêíê ÖäáÅÜâÉáíëéêΩÑìåÖëÖÉëÉíòF ÄÉêΩÅâëáÅÜíáÖíK wìê aìêåüñωüêìåö ÇÉê rãïéäíéêωñìåö å~åü ÇÉã _~ìd_ ïìêçéå ÇáÉ ê ìãäáåüéå mä~åìåöéå Ecä ÅÜÉååìíòìåÖëéä~åI oéöáoå~äéë o~ìãoêçåìåöëéêoöê~ããi i~åçëåü~ñíëéä~åf áã _ÉòìÖ ~ìñ Ç~ë déäáéí ÜÉê~åÖÉòoÖÉåK cωê ÇáÉ hoãééåë~íáoåëéêãáííäìåö ïìêçé Ç~ë hoãééåë~íáoåëãoçéää ÇÉë i~åçâêéáëéë lëå~äêωåâ OMMV ÖÉåìíòíK bë ä~öéå âéáåé ~âíìéääéåa~íéåòìãmä~åìåöëöéäáéíîoêk êíäáåüé_éöéüìåöéåìåççáéaìêåüñωüêìåö ÉáåÉê ëééòáéääéå ~êíéåëåüìíòêéåüíäáåüéå mêωñìåö áå coêã ÉáåÉë oêåáíüoäoöáëåüéå dìí~åüíéåë ëoïáé ÇáÉ bêëíéääìåö ÉáåÉë i êãëåüìíòöìí~åüíéåë ïìêçéå áã soêñéäç

144 ÄÉ~ìÑíê~ÖíKbêÜÉÄìåÖëÇ~íÉåΩÄÉêÇáÉpáíì~íáoåÇÉêpÅÜìíòÖΩíÉê_oÇÉåIhäáã~It~ëëÉêI iìñíäáéöéååáåüíîoêk OKO ^ääöéãéáåé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ ÇÉë råíéêëìåüìåöëöéäáéíéë ìåç å~íìêê ìãäáåüébáåäáåçìåö aéê mä~åìåöëê~ìã áëí _Éëí~åÇíÉáä ÇÉê å~íìêê ìãäáåüéå báåüéáí o~îéåëäéêöéê eωöéää~åçi EråíÉêÉáåÜÉáí RPKNOOFK aáé ΩÄÉêïáÉÖÉåÇ ëíêìâíìêäoëé dêωåä~åçñä ÅÜÉ ïìêçé áå ÇÉå îéêö~åöéåéå g~üêéå òìê påü~ñäéïéáçìåö ÖÉåìíòíK aéê RÜ~ Öêo É mä~åìåöëê~ìã Ü~í ÇìêÅÜ ÇáÉ i~öé ~ã cì ÇÉë jéääéê_éêöéëi Ç~ë ëí~êâé déñ ääé ìåç ÇáÉ dêωåä~åçåìíòìåö ÉáåÉå å~íìêå~üéå `Ü~ê~âíÉêK aáé rãöéäìåö ÇÉë mä~åìåöëê~ìãéëáëíòìãéáåéåçìêåüíóéáëåüépáéçäìåöëëíêìâíìêéåöééê ÖíEpíê~ ÉåI _~ÜåÖÉä åçéi ëíäáåü äáéöéåçéê fåçìëíêáéäéíêáéäfx ÇáÉ å~åü téëíéå ìåç koêçéå ~åöêéåòéåçéå _~ìãäéëí åçé ìåç é~êâ ÜåäáÅÜÉå toüå~êé~äé ä~ëëéå ÇáÉëÉ ê~åçäáåü îoåjéääéöéäéöéåélññéåä~åçñä ÅÜÉ~äëå~íΩêäáÅÜÉåIÖêΩåÉå ÄÉêÖ~åÖëÄÉêÉáÅÜòìêÇÉå t~äçäéêéáåüéå ÇÉë jéääéê_éêöéë ÉêëÅÜÉáåÉåK a~ë déä åçé ïáêç áå téëíjlëíjoáåüíìåö îoå ÉáåÉã ìåäéñéëíáöíéå téö ÖÉâêÉìòíI ÇÉå îáéäé cì Ö åöéê ìåç c~üêê~çñ~üêéê òìê nìéêìåö ÇáÉëÉê cä ÅÜÉ åìíòéåk mê ÖÉåÇÉå `Ü~ê~âíÉê ~ìë âoäoöáëåüéê páåüí Ü~í ÇÉê ëωç ëíäáåüöéäéöéåéiå~ksmmmã²öêo É_Éëí~åÇ~å~äíÉå_ ìãéåiçáééüéã~äëòìéáåéê eoñä~öé ÖÉÜ êíéåk a~ë eoñöéä ìçé ïìêçé îoê îáéäéå g~üêéå ~ÄÖÉêáëëÉåK aìêåü pìâòéëëáoåëéåíïáåâäìåöéåü~íçéê_~ìãäéëí~åçòïáëåüéåòéáíäáåüéáåéåëíê~ìåüjìåç âê~ìíêéáåüéå råíéêäéïìåüëk aáé cä ÅÜÉ Ü~í ~ìñöêìåç ÇÉê ëí~çíê~åçå~üéå i~öé áã _ÉòìÖ ~ìñ ÇáÉ jéääéê_éêöé ìåç ~äë lññéåä~åçäáoíoé ÉáåÉ âoäoöáëåüé_éçéìíìåö ~äë qêáííëíéáåäáoíoé ÑΩê ÄÉëíáããíÉ qáéê~êíéå ÇÉë ÄÉëáÉÇÉäíÉå o~ìãéëk aéê ëíêìâíìêêéáåüé _~ìãäéëí~åç ÄáÉíÉí ÉáåÉê sáéäò~üä îoå qáéêj ìåç mñä~åòéå~êíéå ÉáåÉå oωåâòìöëê~ìã ìåç Éáå k~üêìåöëü~äáí~ík bë áëí ÇìêÅÜ ÇáÉ ìãöéäéåçé _ÉÄ~ììåÖ ÖÉéê Öí ìåç ïéáëí ÇìêÅÜÇÉåcêÉáÑä ÅÜÉåJìåÇ_~ìãÄÉëí~åÇÇÉêòÉáíÉáåÉ âoäoöáëåüétéêíáöâéáí~ìñk OKP q~äéääéåw påüìíòöìíäéòoöéåé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ ìåç _ÉïÉêíìåÖ ÇÉê îoêü~åçéåéå rãïéäíëáíì~íáoå áã mä~åìåöëê~ìã łk êçäáåü méëíéäëíê~ ÉI jéääéjjáííé I ëoïáé ^ìëïáêâìåöëéêoöåoëéå ÄÉá aìêåüñωüêìåöçéëmä~åìåöëîoêü~äéåë

145 OKP påüìíòöìíäéòçöéåé_éëåüêéáäìåöìåç_éïéêíìåöçéêîçêü~åçéåéårãïéäíëáíì~íáçåáãmä~åìåöëê~ìãłk êçäáåü méëíéäëíê~ ÉIjÉääÉJjáííÉ IëçïáÉ^ìëïáêâìåÖëéêçÖåçëÉåÄÉáaìêÅÜÑΩÜêìåÖÇÉëmä~åìåÖëîçêÜ~ÄÉåë OKPKN_áçäçÖáëÅÜÉsáÉäÑ~äíIqáÉêÉImÑä~åòÉåI_áçíçéÉìåÇ iéäéåëê~ìãñìåâíáçå fåçéãå~krü~öêç Éå^êÉ~äïìêÇÉåÑçäÖÉåÇÉ_áçíçéíóéÉåï ÜêÉåÇÇÉê h~êíáéêìåöéåñéëíöéëíéääíw a~ìéêöêωåä~åçedff büéã~äëüçñìãöéäéåédêωåñä ÅÜÉåãáí~äíÉã_~ìãÄÉëí~åÇìåÇ pìâòéëëáçåëñä ÅÜÉåEmhF p~ìãäáçíçéééåíä~åöçéëtéöéëìåçê~åçäáåüäáéöéåçéådê ÄÉåEh_LkrF k êçäáåüäáéöéåçéê_~ìãäéëí~åçéåíä~åöçéê_éêöëíê~ ÉEw^F fåëöéë~ãíïáêâíçéêcêéáñä ÅÜÉåÄÉêÉáÅÜ~ãëΩÇäáÅÜÉåo~åÇÉÇÉëjÉääÉê_ÉêÖÉëI ~äëå~íìêå~üéêlññéåä~åçäéêéáåüiçéêòìë~ããéåãáíçéãsmmmã²öêç Éå _~ìãäéëí~åçáãpωççëíéå âçäçöáëåüé_éçéìíåöáãäéëáéçéäíéå_éêéáåüü~íkfã cêωüà~üêomnoïìêçéåçáé_êìíî ÖÉäáãmä~åÖÉÄáÉíÉêÑ~ëëíKfão~ÜãÉåÇáÉëÉê ~êíéåëåüìíòêéåüíäáåüéåmêωñìåöâçååíéååéìå_êìíîçöéä~êíéåñéëíöéëíéääí ïéêçéåkaáéoéîáéêéå~üãéå~ìëëåüäáé äáåüáåçéã_éêéáåüçéêê~åçäáåü ÖÉäÉÖÉåÉådÉÜ äòjìåç_~ìãöêìéééåka~ëmä~åöéäáéíçáéåíéïéáíéêéånr^êíéå ~ìëçéåê~åçäáåüéåd~êíéåjìåçdêωå~åä~öéå~äëk~üêìåöëê~ìãxçáéëés ÖÉä ÄêΩíÉíÉåï~ÜêëÅÜÉáåäáÅÜáåÇÉåd êíéåçéërãñéäçéëkwïéá^êíéåâçååíéå~äë aìêåüòωöäéêñéëíöéëíéääíïéêçéåk_êìíîçöéä~êíéåçéêoçíéåiáëíéïìêçéåáã mä~åöéäáéíåáåüíñéëíöéëíéääíkråíéêçéåk~üêìåöëö ëíéåäéñ~åçëáåüéáåé^êí ÇÉêoçíÉåiáëíÉEdêΩåëéÉÅÜíFXÇáÉëÉ^êíáëíÖäÉáÅÜòÉáíáÖå~ÅÜ _ìåçéëå~íìêëåüìíòöéëéíòëíêéåööéëåüωíòíkwïéá^êíéåëíéüéå~ìñçéê sçêï~êåäáëíéepí~êie~ìëëééêäáåöfkaìêåüç~ëdìí~åüíéåïáêççéìíäáåüiç~ëëäéá ÉáåÉãbêÜ~äíÇÉëîçêÜ~åÇÉåÉådÉÜ äòjìåç_~ìãäéëí~åçéëç~ësçêü~äéåãáí ÜçÜÉêt~ÜêëÅÜÉáåäáÅÜâÉáíâÉáåÉ~êíÉåëÅÜìíòêÉÅÜíäáÅÜÉåsÉêÄçíí~íÄÉëí åçéå~åü QQÑÑK_ìåÇÉëå~íìêëÅÜìíòÖÉëÉíò~ìëä ëík táêâñ~âíçêéåçìêåü séêéä~åìåö _ÉëÉáíáÖìåÖìåÇ rãä~ìîçåséöéí~íáçå _ççéå~ìñíê~öij~äíê~öi JìãÄ~ììåÇÓ îéêçáåüíìåö wéêëí êìåöìåç _ÉëÉáíáÖìåÖîçå lññéåä~åçj_áçíçééå ìåçhäéáåëíêìâíìêéå _ÉëÉáíáÖìåÖîçå qêáííëíéáåäáçíçééå~ã o~åçéäéëáéçéäíéê _ÉêÉáÅÜÉìåÇ~ãcì É ÇÉëjÉääÉê_ÉêÖÉë ÄÉêÄ~ììåÖîçå k~üêìåöëjìåç iéäéåëê~ìãüéáãáëåüéê qáéê~êíéå ^ìëïáêâìåöéå e~äáí~íìåç _áçíçéëíêìâíìêéå ÖÉÜÉå ìåïáéçéêäêáåöäáåü îéêäçêéåk aéêáãpωççëíéå ÖÉäÉÖÉåÉ déü äòäéëí~åç ÄäÉáÄíÉêÜ~äíÉå ìåçïáêççìêåü Éáåå~íìêå~Ü ÖÉëí~äíÉíÉë oéöéåêωåâü~äíé ÄÉÅâÉåÉêÖ åòík

146 OKPKO_çÇÉå táêâñ~âíçêéåçìêåüséêéä~åìåö ^ìëïáêâìåöéå wìêwéáíäéëíéüíçáéå~krmkmmmã²öêç É mä~åìåöëê~ìãñä ÅÜÉΩÄÉêïáÉÖÉåÇ~ìëÇÉê ìåîéêä~ìíéåiçññéåéåtéáçéåä~åçëåü~ñík SMMMã²ÄÉëíÉÜÉå~ìëÇÉåãáí~äíÉã _~ìãäéëí~åçîéêëéüéåéå_~ìãjìåç píê~ìåüäéëí~åçkaáécä ÅÜÉåëáåÇìåîÉêëáÉÖÉäí Äáë~ìÑÉáåÉåpíêÉáÑÉåÇÉëÖÉëÅÜçííÉêíÉåcì J ìåço~çïéöéëk aáérãëéíòìåöçéë_éä~ììåöëéä~åéëñωüêíç~òìiç~ëëáå ÇáÉëÉãlÑÑÉåä~åÇÄáçíçéÉáåÉÖêç Écä ÅÜÉÇìêÅÜ _~ìâ êééêibêëåüäáé ìåöëëíê~ ÉåIwìÑ~ÜêíÉåÑΩê`~êéçêíë ìåçd~ê~öéåiëçïáéçìêåüê~åçëí åçáöé_éñéëíáöìåöãáí cì JìåÇo~ÇïÉÖÉåîÉêëáÉÖÉäíïáêÇKaáÉëÉbêëÅÜäáÉ ìåöçéë déä åçéëïáêçòìéáåéêséêëáéöéäìåöîçåootmmã²ñωüêéåk aáé_ééáåíê ÅÜíáÖìåÖÄÉëíÉÜíÇ~êáåIÇ~ëë_çÇÉåìãÖÉÄ~ìíI ~ÄÖÉíê~ÖÉåçÇÉêîÉêÇáÅÜíÉíìåÇäÉíòíÉåÇäáÅÜÇìêÅÜÇáÉ _~ìâ êééêîéêëáéöéäíïáêçiçkükçìêåüçáéoé~äáëáéêìåöçéê mä~åìåöïáêççéêpåüìíòäççéåéêüéääáåüäééáåíê ÅÜíáÖíK séêäìëí~åäáçäçöáëåüéåcìåâíáçåéå EmÑä~åòÉåëí~åÇçêíIiÉÄÉåëê~ìãÑΩê lêö~åáëãéåidêìåçï~ëëéêëééåçéêi cáäíéêïáêâìåöñωêdêìåçï~ëëéêi âäáã~íáëåüé^ìëöäéáåüñìåâíáçåìåç t~ëëéêêωåâü~äíìåöäéá pí~êâêéöéåéêéáöåáëëéåfkaéãdéäçí ÇÉë_ìåÇÉëÄçÇÉåëÅÜìíòÖÉëÉíòÉëòìã ëé~êë~ãéåìåçëåüçåéåçéårãö~åö ãáí_ççéåïáêççìêåüçáéëéë mä~åìåöëîçêü~äéåoéåüåìåö ÖÉíê~ÖÉåIïÉáäÉáåÉ_ÉÄ~ììåÖëÑä ÅÜÉ áãáååéêëí ÇíáëÅÜÉåòïáëÅÜÉåëÅÜçå îçêü~åçéåéå_éä~ììåöëéä åéå ÖÉëÅÜäçëëÉåïáêÇKaáÉ få~åëéêìåüå~üãéîçåoioü~çññéåéå _ççéåñä ÅÜÉåïáêâíëáÅÜÖäÉáÅÜòÉáíáÖ ~ìñ~åçéêépåüìíòöωíéêeqáéêéi mñä~åòéåihäáã~f~ìëehìãìä~íáîé táêâìåöfk

147 OKPKPt~ëëÉê táêâñ~âíçêéåçìêåüséêéä~åìåö ^ìëïáêâìåöéå aéêmä~åìåöëê~ìãïáêçåáåüíîçådê ÄÉåçÇÉê ëçåëíáöéåcäáé ÖÉï ëëéêåçìêåüòçöéåkmê ÖÉåÇ ÑΩêÇáÉëÉëdÉä åçéáëíç~ëntbáöédéñ ääéiç~ë ÑΩêÇ~ë^ÄÑäìëëîÉêÜ~äíÉå~åÑ~ääÉåÇÉå oéöéåï~ëëéêëéáåöêç ÉësçêëçêÖÉÖÉÄçíÑΩêÇáÉ oéöéåêωåâü~äíìåöäéçéìíéíkbëáëíöééä~åíiáã pωçéåçéëmä~åöéäáéíéëáååéêü~ääçéë îçêü~åçéåéå_~ìãäéëí~åçéëéáåå~íìêå~ü ÖÉëí~äíÉíÉëoÉÖÉåêΩÅâÜ~äíÉÄÉÅâÉå~åòìäÉÖÉåK aáéfåíéöê~íáçåçéëoéöéåêωåâü~äíéäéåâéåëáå ÇÉåîçêÜ~åÇÉåÉå_~ìãÄÉëí~åÇïáêÇÇ~ëÖ~åòÉ ^êé~ä âçäçöáëåüçéíáãáéêéåìåçéáåéöìíé séêäáåçìåöòïáëåüéåçéãòìâωåñíáöéå t~ëëéêäéêéáåüìåççéãîçêü~åçéåéå dêç Ä~ìãÄÉëí~åÇÜÉêëíÉääÉåK dêìåçï~ëëéê séêêáåöéêìåöçéêpáåâéêï~ëëéêê~íé ^ÄëÉåâìåÖÇÉëdêìåÇï~ëëÉêëéáÉÖÉäë läéêñä ÅÜÉåï~ëëÉê séê åçéêìåöçéê^äñäìëëëáíì~íáçåñωê oéöéåï~ëëéê báåíê~öîçå^ää~öéêìåöëëíçññéåîçåpíê~ ÉåìåÇ m~êâê ìãéåáåç~ëläéêñä ÅÜÉåï~ëëÉêëóëíÉã ^ìñöêìåççéêaáãéåëáçåîçåå~k RÜ~ïáêÇëáÅÜÇáÉoÉ~äáëáÉêìåÖÇÉë mä~åìåöëê~ìãéëéêüéääáåü~ìñçáé dêìåçï~ëëéêåéìäáäçìåöëê~íé ~ìëïáêâéåìåççéê läéêñä ÅÜÉåï~ëëÉê~ÄÑäìëëãìëë ÇìêÅÜh~å~äëóëíÉãÉíÉÅÜåáëÅÜ îçêöééä~åíïéêçéåk fãpωçéåçéëåéìéå_~ìöéäáéíéë áëíéáåå~íìêå~üéë oéöéåêωåâü~äíéäéåâéåöééä~åík wìë~ããéåãáíçéãìãöéäéåçéå _~ìãäéëí~åçïáêççáéëéê _áçíéíóééáåéêîáéäñ äíáöéåqáéêj ìåçmñä~åòéåïéäí~äëpí~åççêí ìåçk~üêìåöëü~äáí~íçáéåéåk

148 OKPKQhäáã~LiìÑíLbåÉêÖáÉLi êã táêâñ~âíçêéåçìêåüséêéä~åìåö ^ìëïáêâìåöéå fåçéã_~ìöéäáéíëáåçå~kpmjpr_~ìéä íòé ìåíéêëåüáéçäáåüéêdê ÉERMMJNPMMã²FÖÉéä~åíK wìêwéáíü~íçáédêωåä~åçñä ÅÜÉâäÉáåâäáã~íáëÅÜÉ cìåâíáçåéåäéáçéêcêáëåüäìñíéêççìâíáçåìåçäéá ÇÉêpí~ìÄÄáåÇìåÖKaáÉçëíJïÉëíJcáêëíêáÅÜíìåÖïáêÇ áåçéêe~åöä~öéãáípmbáöéêa~åüåéáöìåöçáé kìíòìåöêéöéåéê~íáîéêbåéêöáéåçìêåüpçä~ê~åä~öéå Epçä~êï êãéimüçíçîçäí~áâféêã ÖäáÅÜÉåKaáÉ i êãéãáëëáçåéåiäéçáåöíçìêåüç~ë_~üåöéä åçé ãáídωíéêîéêâéüêiïéêçéåçìêåüéáåéåqãüçüéå i êãëåüìíòï~ää~åçéêëωçäáåüéå_~ìöéäáéíëöêéåòé êéçìòáéêíkaáéöêç ÉådêìåÇëíΩÅâÉÉêã ÖäáÅÜÉåÇáÉ ^åä~öéöêç Éêd êíéåãáíéåíëéêéåüéåçéãdéü äòj ìåç_~ìãäéëí~åçk aáéãáåçéëíéåëpme~ìëü~äíéiçáéáåçéãrü~ Öêç Éå^êÉ~äåÉìÉåíëíÉÜÉåïÉêÇÉåIïÉêÇÉåÑΩêÉáå ÉåíëéêÉÅÜÉåÇÉëmhtJ^ìÑâçããÉåEòìãqÉáäãÉÜê ~äëéáåc~üêòéìöéêçe~ìëü~äífëçêöéåkcωê c~üêê~çñ~üêéêìåçcì Ö åöéêöáäíéëáãëωçäáåüéå ìåçáãå êçäáåüéå_~ìöéäáéíëäéêéáåüéáåéñì JìåÇ ê~çä ìñáöétéöéîéêäáåçìåök ÄÉêéä~åìåÖÉáåÉë ÑêáëÅÜäìÑíéêçÇìòáÉêÉåÇÉå_ÉêÉáÅÜë wìå~üãéçéëséêâéüê~ìñâçããéåëçìêåü PMJPRåÉìÉe~ìëÜ~äíÉãáíÇÉê ÉåíëéêÉÅÜÉåÇÉåwìJìåÇ^ÄÑ~ÜêíÇÉë tçüåöéäáéíéë aáé_éä~ììåöçéëå~krü~öêç Éå déä åçéëáåe~åöä~öéïáêçòìâéáåéê ãéëëä~êéå^ìëïáêâìåö~ìñç~ë påüìíòöìíhäáã~liìñíñωüêéåk wìë íòäáåüéêséêâéüêñωüêíòìéáåéã jéüê~ìñâçããéå~åbãáëëáçåéåäéçáåöí ÇìêÅÜÇáÉjçÄáäáí íkbáåqéáäçéêe ìëéê ïáêçñωêçáébêòéìöìåöêéöéåéê~íáîéê båéêöáéået êãéjìåçpíêçãéåéêöáéf ÖÉåìíòíK ^ìñöêìåççéêöéêáåöéåaáãéåëáçåçéë déäáéíéëâçããíéëòìâéáåéê ãéëëä~êéå^ìëïáêâìåö~ìñçáé påüìíòöωíéêhäáã~ìåçiìñík báåéwìå~üãéçéêbãáëëáçåéå EpíáÅâçñáÇÉFÇìêÅÜîÉêãÉÜêíÉë séêâéüêë~ìñâçããéåîçåå~kpmjpr e~ìëü~äíéåáëíòìéêï~êíéåk

149 OKPKRi~åÇëÅÜ~Ñí táêâñ~âíçêéåçìêåüséêéä~åìåö ^ìëïáêâìåöéå ÄÉêÄ~ììåÖÉáåÉë lññéåä~åçäáçíçéë~ãcì ÇÉë jéääéê_éêöéëiç~ëîçåkçêçéå ïéáíé_äáåâäéòáéüìåöéåáå Ç~ëo~îÉåëÄÉêÖÉêeΩÖÉää~åÇ òìä ëëí séêçáåüíìåöîçå tçüåäéä~ììåö _ÉëÉáíáÖìåÖÉáåÉêcêÉáÑä ÅÜÉ wéêëåüåéáçéåîçå páåüíäéòáéüìåöéå píêìâíìêäéêéáåüéêìåöçìêåü òìéêï~êíéåçéd~êíéåjìåç dêωå~åä~öéå~ìñçéåêéä~íáî Öêç ÉådêìåÇëíΩÅâÉå a~ëçññéåéi~äëpåü~ñïéáçéöéåìíòíérü~öêç É^êÉ~ä ëíéääí~ãcì ÇÉëjÉääÉê_ÉêÖÉëÉáålÑÑÉåä~åÇÄáçíçé ãáíå~íìêå~üéã`ü~ê~âíéêç~êkaáé âçäçöáëåüé téêíáöâéáíáëíàéççåüçìêåüçáéêéöéäã áöékìíòìåö E_ÉïÉáÇìåÖIaΩåÖìåÖFåáÉÇêáÖKbáåÉêsáÉäò~Üäîçå sçöéä~êíéåçáéåíçáéëéê_éêéáåü~äëk~üêìåöëü~äáí~ík ^ãcì ÇÉêjÉääÉê_ÉêÖÉáëíÉêÉáåéê ÖÉåÇÉëbäÉãÉåíI Ç~ëÇÉå_äáÅâ~ìÑÇáÉ^åÜ ÜÉòìãjÉääÉê_ÉêÖ Éêã ÖäáÅÜíKsçåkçêÇÉåâçããÉåÇE_ÉêÖëíê~ ÉFÉêÖáÄí ëáåüéáåéïéáíécéêåäòáéüìåöãáí_äáåâáåç~ë o~îéåëäéêöéêeωöéää~åçk råïáéçéêäêáåöäáåüéêséêäìëíéáåéë ä~åçëåü~ñíëíóéáëåüéålññéåä~åçäáçíçéëáå e~åöä~öé~ãcì ÇÉëjÉääÉê_ÉêÖÉëK

150 OKPKSjÉåëÅÜLdÉëìåÇÜÉáí táêâñ~âíçêéåçìêåüséêéä~åìåö ^ìëïáêâìåöéå séêçáåüíéíépáéçäìåöëä~öé _~ìäéçáåöíîéêãéüêíé i êãéãáëëáçåéåçìêåü bêëåüäáé ìåöe_~ìëíê~ ÉåI h~å~äjìåçpíê~ ÉåÄ~ìI eéêëíéääéåçéê_~ìâ êééêáã tçüåöéäáéíf ^åä~öéåäéçáåöíw séêãáåçéêìåöçéê páåüíäéòáéüìåöçññéåéêêéä~íáî å~íìêå~üéê_éêéáåüé aáéçññéåédêωåä~åçñä ÅÜÉÜ~í~ìëÖäÉáÅÜÉåÇÉ cìåâíáçåéåãáíçññéåéå_äáåâäéòáéüìåöéåòìãjéääéê _ÉêÖìåÇòìêq~ää~ÖÉÇÉëo~îÉåëÄÉêÖÉêeΩÖÉää~åÇÉëKbë Éêã ÖäáÅÜíÑΩêÇáÉtçÜåä~ÖÉåáãkçêÇÉåìåÇtÉëíÉå ÉáåÉïÉáíÖÉÜÉåÇÉpáÅÜíÄÉòáÉÜìåÖìåÇÉáåÉåcÉêåÄäáÅâ ãáíå~íìêå~üéã`ü~ê~âíéêkaáék~íìêå ÜÉÉêã ÖäáÅÜíI ÇÉåtÉÅÜëÉäÇÉêg~ÜêÉëòÉáíÉåìåÇïÉáÇÉåÇÉpÅÜ~ÑÉ~äë bêäéäåáëïéêíéçéêk~íìêeg~üêéëòéáíéålsçöéäöéë~åöf ï~üêòìåéüãéåkaáéi êãéãáëëáçåéåçìêåüçáé å~üöéäéöéåé_~üåäáåáéãáíä êãáåíéåëáîéã dωíéêîéêâéüêiçéã_~üåüçñe~åjìåç~äñ~üêéåçéwωöé ìåç_~üåüçñëåìíòéêfiëçïáéçéê~ìñçéêméëíéäëíê~ É áåíéåëáîémhtjséêâéüêëíéääéåàéççåüëåüçåàéíòíéáåé _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÑΩêÇ~ëdÉÄáÉíÇ~êKbáåÉïÉáíÉêÉ _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖëíÉääíÇÉê_ÉíêáÉÄëJìåÇsÉêâÉÜêëä êã îçåçéãdéïéêäéëí~åççêí~åçéêeéêã~ååjråäéñìåçéj píê~ ÉÇ~êK séêãáåçéêìåöçéêbêäéäåáëïéêíééáåéê ÖêΩåÉåfåëÉäãáíå~íìêå~ÜÉã `Ü~ê~âíÉêáåo~åÇä~ÖÉÇÉëjÉääÉê _ÉêÖÉë jáåçéêìåöçéêk~íìêå ÜÉ báåékìíòìåöçéërü~öêç Éåo~ìãÉë ÇìêÅÜtçÜåÄÉÄ~ììåÖîÉêÜáåÇÉêíIÇ~ëë áã^ì ÉåÄÉêÉáÅÜÇÉê páéçäìåöëëíêìâíìêéååéìé tçüåöéäáéíééêëåüäçëëéåïéêçéå ãωëëéåk OKPKThìäíìêJìåÇëçåëíáÖÉp~ÅÜÖΩíÉê fååéêü~ääçéëmä~åìåöëöéäáéíéëëáåçâéáåéaéåâã~äéi_ççéåçéåâã~äéi^êåü çäçöáëåüécìåçëíéääéåççéêséêç~åüíëñä ÅÜÉåîçêÜ~åÇÉåK råãáííéää~êïéëíäáåüìåçëωçäáåüëáåçòïéá_~ìçéåâã~äéñéëíöéëéíòíepí~êåâéjsáää~ìåç_~üåüçñfk OKPKUtÉÅÜëÉäïáêâìåÖòïáëÅÜÉåÇÉåpÅÜìíòÖΩíÉêå aáérãåìíòìåöçéêçññéåéådêωåä~åçñä ÅÜÉòìÉáåÉãtçÜåÖÉÄáÉíãáíã~ëëáîÉêsÉê åçéêìåöìåçrãåìíòìåöçéë_ççéåëü~í^ìëïáêâìåöéå ~ìñç~ëpåüìíòöìít~ëëéêeoéçìòáéêìåöçéêdêìåçï~ëëéêåéìäáäçìåöëê~íéfktéáíéêüáåëíéüíãáíçéê_éä~ììåöìåççéê_ééáåíê ÅÜíáÖìåÖÇÉë _ççéåëçáé_ééáåíê ÅÜíáÖìåÖÇÉëpÅÜìíòÖìíëqáÉêÉáåwìë~ããÉåÜ~åÖKbëâçããíòìÉáåÉãsÉêäìëíîçåk~ÜêìåÖëÜ~Äáí~íÉåKaáÉbåíïáÅâäìåÖ ÇÉëtçÜåÖÉÄáÉíÉëÑΩÜêíòìÉáåÉêsÉê åçéêìåöçéêäáçíáëåüéåìåç~äáçíáëåüéåc~âíçêéåiëçãáíáëíçéêjéåëåüäéíêçññéåkaáééêüéääáåüé _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÇÉêpÅÜìíòÖΩíÉê_çÇÉåIt~ëëÉêìåÇi~åÇëÅÜ~ÑíÑΩÜêíÖäÉáÅÜòÉáíáÖòìåÉÖ~íáîÉå^ìëïáêâìåÖÉåÑΩêÇáÉ~åÇÉêÉåpÅÜìíòÖΩíÉêK

151 OKQ båíïáåâäìåöëéêçöåçëéå ÄÉá káåüíçìêåüñωüêìåö ÇÉë mä~åìåöëîçêü~äéåëìåçmä~å~äíéêå~íáîéå téååçéê_éä~ììåöëéä~åłk êçäáåüméëíéäëíê~ ÉIjÉääÉJjáííÉ åáåüíìãöéëéíòíïáêçi ëç ïωêçé ÉáåÉ å~íìêå~üé lññéåä~åçñä ÅÜÉ ïéáíéêüáå ÑΩê ÇáÉ ä~åçïáêíëåü~ñíäáåüé kìíòìåöepåü~ñäéïéáçìåöfòìêséêñωöìåöëíéüéåkaáéëékìíòìåö~ãcì ÉÇÉëjÉääÉê _ÉêÖÉëîÉêãáííÉäík~íìêå ÜÉìåÇä ëëíçéå_äáåâ~ìñçéåjéääéê_éêöå~åükçêçéåñêéák bäéåëçïωêçéçáé_äáåâäéòáéüìåöîçåkçêçéåöéëéüéåáåç~ëo~îéåëäéêöéêeωöéää~åç ÉêÜ~äíÉå ÄÉäáÄÉåK aáé ÉÜÉã~äáÖÉ eçññä ÅÜÉ ïωêçé ÉáåÉ pìâòéëëáçåëéåíïáåâäìåö åéüãéåiëçç~ëëçéê~äíé_~ìãäéëí~åçëáåüä~åöñêáëíáöçìêåük~íìêîéêàωåöìåöáåéáå å~íìêå~üéëcéäçöéü äòéåíïáåâéäåïωêçék OKQKNwìâΩåÑíáÖÉkìíòìåÖÇÉëmä~åìåÖëê~ìãÉëW mä~åìåöëê~ìãöéë~ãí QUKROPã² NMMB tçüåä~ìñä ÅÜÉ OTKVPTã² RUB séêâéüêëñä ÅÜÉå TKVNOã² NSB cì JìåÇo~ÇïÉÖÉ UMVã² OB oéöéåêωåâü~äíéäéåâéå NKPNUã² PB dêωåñä ÅÜÉå UKUVUã² NUB ^åãéêâìåöweöéêìåçéíétéêíéf

152 h~êíéå~ìëëåüåáííçéë_éä~ììåöëéä~åéëłk êçäáåüméëíéäëíê~ ÉIjÉääÉjáííÉ OKR j~ å~üãéå òìê séêãéáçìåö ìåç jáåçéêìåö ÇÉê báåöêáññé EbáåÖêáÑÑêÉÖÉäìåÖF sçê _ÉÖáåå ÇÉê mä~åìåö ïìêçé ÇìêÅÜ ÉáåÉ _ÉÖÉÜìåÖ ÑÉëíÖÉäÉÖíI Ç~ëë Ç~ë SMMMã² Öêç É ^êé~ä áã pωççëíéå ÇÉë déä åçéë îéêääéáäík aáé ÉáåòÉäåÉå _~ìãäéëí åçé ïìêçéå ÉáåÖÉãÉëëÉå ìåç Éë ïìêçé ÇáÉ fåíéöê~íáçå ÉáåÉë oéöéåêωåâü~äíéäéåâéåëáåçáéëéåöêωåéå_éëí~åçéêã ÖäáÅÜíK aáéqê~ëëéçéêå~åükçêçéåòìîéêäéöéåçéåméëíéäëíê~ëëéïìêçéëçöéäéöíiç~ëë åìêéáåöéêáåöéêo~åçäéêéáåüçéëdéü äòäéëí~åçéëäééáåíê ÅÜíáÖíïáêÇK aáéòìë íòäáåüépåü~ññìåöîçådêωåòçåéåáãpωçéåçéë_éä~ììåöëéä~åéëñωüêí òìéáåéêséêëåüïéåâìåöçéêméëíéäëíê~ ÉIëçÇ~ëëòìë íòäáåüéêséêâéüê~ìëçéê eéêã~ååjråäéñìåçéjpíê~ ÉîÉêêáåÖÉêíïáêÇK cωê cì Ö åöéê ìåç o~çñ~üêéê ïìêçéå cì J ìåç o~çïéöé áã pωçéå ìåç áã kçêçéåçéë_~ä~ììåöëöéäáéíéëöééä~åík aìêåü ÇáÉ _ÉÄ~ììåÖ ÉáåÉê _~ìäωåâé áã ëí~çíå~üéå o~åçäéêéáåü ïáêç îéêãáéçéåi Ç~ëë áã ^ì ÉåÄÉêÉáÅÜ åéìé cä ÅÜÉå ÉêëÅÜäçëëÉå ïéêçék aáéëéë ÉåíëéêáÅÜíÇÉåsçêÖ~ÄÉåÇÉë_ìåÇÉëÄçÇÉåëÅÜìíòÖÉëÉíòÉëK wìã påüìíò ÇÉë _ççéåë ïéêçéå _ççéå~êäéáíéå ìåíéê ^åïéåçìåö ÇÉê afk NUVNRÇìêÅÜÖÉÑΩÜêí aáé dêìåçñä ÅÜÉåò~Üä îçå MIQ Éêã ÖäáÅÜí ÉëI Ç~ëë Öêç É d êíéå ~åöéäéöí ïéêçéåi ëç Ç~ëë ÇáÉ píêìâíìêáéêìåö ÇÉê d êíéå ëáéçäìåöëíóéáëåüéå qáéê~êíéå Éáå_êìíJìåÇk~ÜêìåÖëÜ~Äáí~íÉÉåíïáÅâÉäåâ ååéåk fã_éä~ììåöëéä~åïéêçéåìãïéäíêéäéî~åíébãéñéüäìåöéåöéöéäéåw - kìíòìåö êéöéåéê~íáîéê båéêöáéå Epçä~êâçääÉâíçêÉåI müçíçîçäí~áâfi c~ëë~çéåjìåça~åüäéöêωåìåö - jáåáãáéêìåö ÇÉê séêëáéöéäìåöëñä ÅÜÉå ~ìñ ÇÉå dêìåçëíωåâéå ÇìêÅÜ kìíòìåöï~ëëéêçìêåüä ëëáöéêj~íéêá~äáéå fã ëωç ëíäáåüéå _ÉêÉáÅÜ ïáêç ÇáÉ céëíëéíòìåö òìê ^åä~öé ÉáåÉê éêáî~íéå dêωåñä ÅÜÉ~ìÑÖÉåçããÉåK fãpωçéåïáêçéáåéqãüçüépåü~ääëåüìíòï~åçöééä~åík OKSråîÉêãÉáÇÄ~êÉ_ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÉå a~ë mä~åìåöëîçêü~äéå łk êçäáåü méëíéäëíê~ É ïáêç ÄÉá ÇÉå k~íìêöωíéêå _ççéåi t~ëëéê ìåç i~åçëåü~ñíëäáäç òì ìåîéêãéáçä~êéå _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÉå ÑΩÜêÉåK e~äáí~í ìåç _áçíçéëíêìâíìêéå ÖÉÜÉå îéêäçêéåk aáé _ççéåîéêëáéöéäìåö EOOKMMM ã²f ÑΩÜêí ãáí rãj ìåç ^ÄÄ~ì îçå _ççéå òìã séêäìëí ÄáçäçÖáëÅÜÉê cìåâíáçåéå EmÑä~åòÉåëí~åÇçêíI iéäéåëê~ìã ÑΩê îáéäé lêö~åáëãéåi dêìåçï~ëëéêëééåçéêi t~ëëéêêωåâü~äíìåö ÄÉá oéöéåéêéáöåáëëéåk ìëïkfk aáé tçüåéåíïáåâäìåö ÑΩÜêí òìã séêäìëí ÉáåÉë lññéåä~åçäáçíçéë ìåç ÇÉê t~üêåéüãìåö îçå k~íìêå ÜÉK aáéëé _ÉÉáåíê ÅÜíáÖìåÖÉå ëáåç ÄÉá mä~åêé~äáëáéêìåö ìåîéêãéáçä~êi ëç Ç~ëë Ç~ë bêñçêçéêåáë òìê aìêåüñωüêìåö ÉñíÉêåÉêhçãéÉåë~íáçåëã~ å~üãéåéåíëíéüík

153 OKTbêãáííäìåÖÇÉëhçãéÉåë~íáçåëÄÉÇ~êÑë OKTKNjÉíÜçÇáâ _Éáã ÇÉê bêãáííäìåö báåöêáññëñä ÅÜÉåïÉêí EÇÉêòÉáíáÖÉê âçäçöáëåüéê téêí ÇÉê _áçíçéé áã mä~åìåöëê~ìãf ÇÉå âçäçöáëåüéå téêíáöâéáíéå ÇÉê _áçíçéé å~åü mä~åêé~äáëáéêìåö ÖÉÖÉåΩÄÉêÖÉëíÉääíKaáÉaáÑÑÉêÉåòÄÉáÇÉêÉêÖáÄíÇ~ëëçÖÉå~ååíÉhçãéÉåë~íáçåëÇÉÑáòáíK báåöêáññëñä ÅÜÉåïÉêíãáåìëhçãéÉåë~íáçåëïÉêí ZhçãéÉåë~íáçåëÇÉÑáòáí OKTKOoÉÅÜåÉêáëÅÜÉbêãáííäìåÖÇÉëhçãéÉåë~íáçåëÄÉÇ~êÑë téêíééáåüéáíéåéêãáííäìåöçéê_áçíçééáãmä~åìåöëê~ìã áãçéêòéáíáöéåwìëí~åç _áçíçéíóé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ dê ÉEã²F téêíñ~âíçê téêíéáåüéáíéå df téáçéöêωåä~åç QMRUP NIP ROTRU mâ ^äíéê _~ìãäéëí~åç ãáí SMMMM pìâòéëëáçåëñä ÅÜÉå OIP NPUMM h_i kri píê~ ÉåëÉáíÉåê ìãé ãáí NRPM cdk dê~äéåìåç_~ìãäéëí~åç NIS OQQU lë déëåüçííéêíéêtéö QNM MIQ NSQ SVNTMtÉêíÉáåÜÉáíÉå aéê àéíòáöé mä~åìåöëê~ìã Ek êçäáåü méëíéäëíê~ ÉI jéääéjjáííéi dê É Å~K R Ü~F Ü~í ÇìêÅÜ Ç~ë dêωåä~åçi ÇìêÅÜ ÇáÉ péáíéåê ìãé ìåç ÇìêÅÜ ÇÉå _~ìãäéëí~åç ÇÉê ÉÜÉã~äáÖÉå eçññä ÅÜÉ ÇáÉ âçäçöáëåüé téêíáöâéáí áå e ÜÉ îçå SVNTM téêíéáåüéáíéåk aáéëéw~üäëíéääíçéåëçöéå~ååíéåbáåöêáññëñä ÅÜÉåïÉêíÇ~êK téêíééáåüéáíéåéêãáííäìåöçéê_áçíçééáãòìâωåñíáöéå_~ìöéäáéí _áçíçéíóé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ dê ÉEã²F téêíñ~âíçê téêíéáåüéáíéå lbä déä ìçéñä ÅÜÉå ãáí `~êéçêíë NPVSV ìåçd~ê~öéå M M qc_ séêâéüêëñä ÅÜÉå TVNO M M qcu cì JìåÇo~ÇïÉÖÉ UMV M M mee d~êíéå~åä~öéåãáídêç ÖêΩå NPVSV NIP NUNSM mwo dêωå~åä~öéå ãáí ~äíéã UUVU _~ìãäéëí~åçìåçdéï ëëéê NIU NSMNS k~íìêå~üöéëí~äíéíéë oo_ oéöéåêωåâü~äíéäéåâéåãáí i ëåüíéáåüñìåâíáçå NPNU NIU OPTO

154 PSRQUtÉêíÉÉáåÜÉáíÉå aáé téêíéáåüéáíéå áå ÇÉã òìâωåñíáöéå _~ìöéäáéí îéêêáåöéêå ëáåü ÖÉÖÉåΩÄÉê ÇÉê àéíòáöéå lññéåä~åçñä ÅÜÉ ~ìñ PSRQUK âçäçöáëåü ïéêíîçää ëáåç ìåç ÄäÉáÄÉå Ç~ë dêç ÖêΩåI ÇáÉ ^åä~öé ÇÉë oéöéåêωåâü~äíéäéåâéåëi ëçïáé ÇáÉ ~ìñ ÇÉå Öêç Éå dêìåçëíωåâéåòìéêï~êíéåçéååéìéåd êíéåk aáéaáñññéêéåò~ìëçéãbáåöêáññëñä ÅÜÉåïÉêíìåÇÇÉãîÉêÄäÉáÄÉåÇÉå âçäçöáëåüéåtéêí áå ÇÉã mä~åìåöëê~ìã ÉêÖáÄí POSOO téêíáöâéáíéåk aáéëé téêíáöâéáíéå ëíéääéå Ç~ë hçãééåë~íáçåëçéñáòáíç~êìåçéêñçêåçéêåçáééñíéêåéhçãééåë~íáçåk OKUbñíÉêåÉhçãéÉåë~íáçå cωê ÇáÉ ìåîéêãéáçä~êéå báåöêáññé áå ÇÉå k~íìêü~ìëü~äí ÄÉòΩÖäáÅÜ ÇÉê påüìíòöωíéê _ççéåi t~ëëéê ìåç i~åçëåü~ñíëäáäç ïéêçéå ÑçäÖÉåÇÉ ÉñíÉêåÉ hçãééåë~íáçåëã~ å~üãéåêé~äáëáéêíw ^åä~öé îçå òïéá läëíä~ìãïáéëéå ERVMM ã²f ãáí ~äíéå pçêíéå òìê píêìâíìêäéêéáåüéêìåö ÇÉê i~åçëåü~ñí ìåç òìê påü~ññìåö ÉáåÉë _êìíj ìåç k~üêìåöëü~äáí~íëepåüìíòöìíi~åçëåü~ñíäáäçf ^åä~öééáåéêéñíéåëáîöéåìíòíéådêωåä~åçñä ÅÜÉEpÅÜìíòÖìít~ëëÉêF ^åä~öé ÉáåÉê t~äçñä ÅÜÉ EUMMM ã²f ìåç ÉáåÉã ÉåíëéêÉÅÜÉåÇÉå t~äçê~åç EOMMM ã²fñωêçáépåüìíòöωíéê_ççéåit~ëëéêii~åçëåü~ñíëäáäç ^åä~öééáåéëqéáåüéëenmmmã²fpåüìíòöìít~ëëéê ^åä~öéîçåéñíéåëáîöéåìíòíéådêωåä~åçñä ÅÜÉåETRMMã²F a~ ÇáÉ pí~çí jéääé òìê wéáí åáåüí ãéüê ΩÄÉê cä ÅÜÉå áã hçãééåë~íáçåëñä ÅÜÉåéççä bäëéj^ìé îéêñωöíi ïìêçé ÑΩê ÇáÉ ^åä~öé ÇÉê läëíä~ìãïáéëéåñä ÅÜÉ áå dêç J^ëÅÜÉåI jéääéjkéìéåâáêåüéåi ÑÉëíÖÉäÉÖíK eáéê ïáêç ~ìåü Éáå qéáä ÇÉê ^åä~öé ÇÉë ÉñíÉåëáî ÖÉåìíòíÉå dêωåä~åçéë EOMMM ã²f êé~äáëáéêík téáíéêüáå áëí òìê wéáí îçêöéëéüéåi ÇáÉ t~äçñä ÅÜÉ áå j~êâéåççêñi jéääéj_ìéê ~åòìäéöéåk eáéê ÉåíëíÉÜí Éáå qéáä ÇÉë dêωåä~åçéë ~ìñ ÉáåÉã ^ÅâÉêëí~åÇçêíK få ÄÉòìÖ ~ìñ ÇÉå t~äçëí~åççêí ÖáÄí Éë ÇÉêòÉáí åçåüòìâä êéåçécê~öéå báå ïéáíéêéê cä ÅÜÉåÄÉÇ~êÑI ÇÉê ÑΩê ÇáÉ rãëéíòìåö îçå hçãééåë~íáçåëã~ëëå~üãéå åçíïéåçáö ïáêçi äáéöí áå ÇÉê bäëéjkáéçéêìåök eáéê ïáêç ÉáåÉ dêωåä~åçñä ÅÜÉ å êçäáåü ÇÉêbäëÉJ^ääÉáåjÉääÉJjáííÉEdÉã~êâìåÖjÉääÉJjáííÉIcäìêNMIcäìêëíΩÅâOTOLOáåÉáåÉê dê ÉåçêÇåìåÖîçåNSMMã²FáåÉñíÉåëáîÖÉåìíòÉëdêΩåä~åÇìãÖÉï~åÇÉäíK oéåüåéêáëåüé bêãáííäìåö ÇÉë ÇÉêòÉáíáÖÉå _Éëí~åÇÉë ÇÉê ÉñíÉêåÉå hçãééåë~íáçåëñä ÅÜÉå ^ìëö~åö _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ ìcäìêäéåéååìåö dê ÉEã²F téêíñ~âíçêtéêíéáåüéáíéå ëäáçíçéé df dêωåä~åç dêç J^ëÅÜÉå TVMMNIO VQUM dêωåä~åçãáí j~êâéåççêñ df âäéáåéã t~äç~åíéáä NSORO NIP ONNOU dêωåä~åçáå jéääéj_~âìã df ÇÉê bäëéåáéçéêìå Ö NRVU NIP OMTT

155 POSURtÉêíÉáåÜÉáíÉå aáécä ÅÜÉåI~ìÑÇÉåÉåÇáÉhçãéÉåë~íáçåëã~ å~üãéåemñä~åòìåöéáåéêt~äçé~êòéääéi ^åä~öé ÉáåÉë qωãééäëi ^åä~öé îçå läëíä~ìãïáéëéåi bñíéåëáîáéêìåö îçå cä ÅÜÉåF ÇìêÅÜÖÉÑΩÜêí ïéêçéåi Ü~ÄÉå òìê wéáí ÉáåÉ âçäçöáëåüé téêíáöâéáí îçå POSUR téêíéáåüéáíéåk oéåüåéêáëåüébêãáííäìåöçéêéåíëíéüéåçéåtéêíáöâéáíéå å~åüaìêåüñωüêìåöçéêj~ å~üãéå wáéääáçíçéé _ÉëÅÜêÉáÄìåÖ cäìêäéåéååìåö dê É téêíñ~âíçê Eã²F elt läëíïáéëé dêç J^ëÅÜÉå RVMM OIR NQTRM bñíéåëáîöéåìíòíéë dêç J^ëÅÜÉå djw dêωåä~åçòïáëåüéå OMMM OIO QQMM läëíä~ìãïáéëéå tj_ i~ìäï~äç j~êâéåççêñ UMMM OIU OOQMM toj t~äçê~åç j~êâéåççêñ OMMM OIQ QUMM pq qωãééä j~êâéåççêñ NMMM OIQ OQMM dj jéëçéüáäéëdêωåä~åç j~êâéåççêñ QTSU NIU URUO djw bñíéåëáî ÖÉåìíòíÉë jéääéjjáííé dêωåä~åç ~å ÇÉê bäëéåáéçéêìåö SUVU NIU téêíéáåüéáíéå xtblã²z NOQNS SVTQUtÉêíÉáåÜK aìêåüçáéhçãééåë~íáçåëã~ å~üãéåïéêçéåáåçéåwáéääáçíçééåáådêç J^ëÅÜÉåIáå j~êâéåççêñ ìåç áå ÇÉê bäëéåáéçéêìåö áå jéääéjjáííé téêíéáåüéáíéå áã rãñ~åö îçå SVTQUÖÉëÅÜ~ÑÑÉåK a~ëäéçéìíéíiçáé^ìñïéêíìåöçéêrêëéêìåöëäáçíçééçéêhçãééåë~íáçåëñä ÅÜÉåòìÇÉå wáéääáçíçééå ÑΩÜêí òì ÉáåÉê âçäçöáëåüéå léíáãáéêìåö áã rãñ~åö îçå PTMSP téêíéáåüéáíéåka~ãáíáëíç~ëhçãééåë~íáçåëçéñáòáíeposootéêíéáåüéáíéåfiç~ëçìêåü ÇáÉ ÄÉêéä~åìåÖ ÇÉë Å~K R Ü~ Öêç Éå déä åçéë k êçäáåü méëíéäëíê~ ÉI jéääéjjáííéi ÉåíëíÉÜíI ~ìëöéöäáåüéåk cωê ÉáåÉ òìâωåñíáöé mä~åìåö ëíéüíéáåoéëíäéíê~öîçåqqqn téêíéáåüéáíéååçåüòìêséêñωöìåök OKVhçëíÉåÉêãáííäìåÖ ^åä~öéîçåläëíä~ìãïáéëéåãáíéñíéåëáîöéåìíòíéãdêωåä~åç i~öéwdêç J^ëÅÜÉåIcäìêNIcäìêëíΩÅâÉSMìåÇSV dê ÉWTKVMMã² hçëíéåçéê^åéñä~åòìåöãáíbáåò ìåìåöìåçeéêëíéääìåöëéñäéöé áåâäìëáîécä ÅÜÉåÄÉëÅÜ~ÑÑìåÖEm~ÅÜíF ^åä~öééáåéêcä ÅÜÉãáít~äÇÄÉëí~åÇIÉñíÉåëáîÖÉåìíòíÉãdêΩåä~åÇìåÇqÉáÅÜ i~öéwj~êâéåççêñicäìêoicäìêëíωåânqslv dê ÉWNSKOROã² hçëíéåçéê^åéñä~åòìåöãáíbáåò ìåìåöieéêëíéääìåöçéëqéáåüëëçïáéçéê QMKUMMIJJ

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158 SACK + TEMME GBR BÜRO FÜR ALTLASTEN UND INGENIEURGEOLOGIE Osnabrück Sack + Temme GbR Nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung für das B-Plangebiet Nördlich Pestelstraße in Melle Bearbeitungs - Nr Datum: Auftraggeber: Stadt Melle Bauamt Schürenkamp Melle Auftragnehmer: Sack + Temme GbR Neulandstraße Osnabrück TEL: FAX:

159 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Inhaltsverzeichnis Veranlassung Standortbeschreibung / Bisherige Erkenntnisse Allgemeines Geologie / Hydrogeologie Durchgeführte Feld- und Laborarbeiten Erkundungen im Bereich der Altablagerung Hermann-Unbefunde-Straße Untersuchungen im Bereich des B-Plangebietes Nördlich Pestelstraße Bewertungskriterien Ergebnisse Bodenaufbau Bodenuntersuchungen Wirkungspfad Boden - Grundwasser Wirkungspfad Boden - Bodenluft Bewertung...3 Anlagen Anlage Übersichtsplan, Maßstab :.000 Anlage 2 Bohrprofile RKS und 2 sowie BST -5 Anlage 3 Probenahmeprotokolle Bodenluft Anlage 4 Prüfbericht Eurofins Umwelt West GmbH SEITE VON 3

160 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Veranlassung Die Stadt Melle führt derzeitig eine Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nördliche Pestelstraße durch. Da nördlich des B-Plangebietes die Altablagerung Hermann- Unbefunde-Straße (Katasternummer ) angegrenzt bzw. dieses ggf. überschneidet wurden Bodenuntersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung notwendig. Zielstellung der Untersuchungen ist eine nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung im Hinblick auf das benachbarte B-Plangebiet Nördlich Pestelstraße zu erstellen. Beurteilt wird der Wirkungspfad Deponiegas / Bodenluft sowie der Wirkungspfad Sickerwasser / Grundwasser. Die Stadt Melle veranlasste entsprechend der genannten Fragestellungen die Durchführung der Untersuchungen. Die Sack + Temme GbR - Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie erhielt den Auftrag der Stadt Melle, die Untersuchungen entsprechend des Angebotes vom durchzuführen. SEITE 2 VON 3

161 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 2 Standortbeschreibung / Bisherige Erkenntnisse 2. Allgemeines Das B-Plangebiet Nördlich Pestelstraße liegt ca. km nordwestlich des Stadtzentrums von Melle. Nördlich des B-Plangebietes befindet sich die Altablagerung Hermann- Unbefunde-Straße. Bei der Altablagerung handelt es sich um einen ehemaligen Sandsteinbruch, der etwa ab 938 bis in die Nachkriegsjahre mit Hausmüll (i. W. Hausbrandreste und mineralische Abfälle) verfüllt wurde. Eine Eingrenzung der Altablagerung, die sich nachweislich zumindest auf dem Grundstück Meller Berg 7 befindet ist bisher nicht erfolgt. Bei dem Grundstück Meller Berg 7 handelt es sich derzeitig um ein Wohngrundstück. Der Bereich der (überwiegend) von der Altablagerung betroffen sein wird untersteht derzeitig der Nutzung als Obstbaumwiese. Im Jahr 2003 wurde auf der Altablagerung im Bereich des Grundstückes Meller Berg 7 eine nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung in Bezug auf das nördlich der Altablagerung befindliche Bebauungsplangebiet Östliche Bergstraße in Form von Bodenluftuntersuchungen durchgeführt (Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rubach und Partner, 2003). Die Bodenuntersuchungen zeigten geringe Gehalte an halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW). Ein Gefahrenverdacht für das B-Plangebiet Östliche Bergstraße wurde anhand der Untersuchungen nicht festgestellt. 2.2 Geologie / Hydrogeologie Geologisch kann der natürliche Untergrund des B-Plangebietes in drei Bereiche gegliedert werden. Im Norden (angrenzend zur Altablagerung) stehen Gesteine des Mittleren Keupers (Schilfsandsein, Sandstein und Schieferton) an. Im mittleren und südlichen Bereich des B-Plangebietes wird der Untergrund aus Geschiebelehmen der Saaleeiszeit (Mitte: Schluff, tonig, sandig, kiesig mit Steinen; Süden: Sand, zum Teil feinkiesig) aufgebaut. Mit den aktuellen Bodenuntersuchungen wurden im nördlichen B-Plangebiet in einer Tiefe von 0,44 0,70 m u. GOK (stark) verwitterter Sandstein angetroffen (BST -5). An den zwei Bohrpunkten (RKS und 2) im Bereich der Altablagerung wurden bis zur Endtiefe von 3,0 m sandige Auffüllungen mit einem hohen Anteil an technogenen Beimengungen wie Aschen, Schlacken, Kohle, Bauschutt (i.w. Ziegel, Mörtel und Dachpappen) vorgefunden. Je nach auftreten der anstehenden Gesteine im B-Plangebiet wird der obere Grundwasserleiter als Kluftgrundwasserleiter (Sandstein und Schieferton) oder Porengrundwasserleiter (überwiegend sandiger Geschiebelehm) bzw. Grundwassergeringleiter (überwiegend schluffiger Geschiebemergel) ausgebildet sein. Die Grundwasserfließrichtung ist in Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (202): Karten und Daten des Niedersächsischen Bodeninformationssystems NIBIS, Hannover SEITE 3 VON 3

162 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE den Lockergesteinen nach geomorphologischen Gegebenheiten mit dem Gefälle Richtung Süden zur Else (nächste Vorflut) anzunehmen. Für den Kluftgrundwasserleiter (Sandstein, Schieferton) wird in den Vorgutachten (Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rubach und Partner, 2003) eine südliche Fließrichtung angegeben. Eine deutliche Grundwasserführung wurde bei den Untersuchungen bis zur max. Endteufe von 3 m nicht angetroffen. Es wird angenommen, dass im nördlichen B-Plangebiet der Grundwasserflurabstand >0 m beträgt, im südlichen Bereich kann der Flurabstand jedoch deutlich geringer ausfallen. SEITE 4 VON 3

163 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 3 Durchgeführte Feld- und Laborarbeiten Die Geländearbeiten wurden am durchgeführt. Hierbei erfolgten Rammkernsondierungen bzw. Bohrstocksondierungen sowie Bodenluftuntersuchungen. 3. Erkundungen im Bereich der Altablagerung Hermann-Unbefunde-Straße Die Untersuchungen des Altablagerungskörper erfolgten auftragsgemäß in Bezug auf die nutzungsbezogenen Gefährdungsabschätzung für das südlich gelegene B-Plangebiet Nördlich Pestelstraße. Zur orientierenden Erkundung der Ablagerung hinsichtlich des Wirkungspfades Deponiegas/Bodenluft bzw. Sickerwasser/Grundwasser wurden im Bereich der Altablagerung insgesamt zwei Rammkernsondierungen niedergebracht (RKS und 2). Die Lage der Bohrungen ist der Anlage zu entnehmen. Die Erkundungstiefe betrug maximal 3 m. Die aufgenommenen Bohrprofile gemäß DIN 4023 sind in Anlage 2 dargestellt. Entsprechend der angesprochenen Auffälligkeiten bzw. schichtenweise wurden aus dem Bohrgut insgesamt 7 Bodenproben entnommen. Neben der Entnahme von Bodenproben erfolgte an beiden Bohrpunkten eine Bodenluftuntersuchung. Hierzu wurde die Bodenluft mit einem Bodenluftentnahmesystem (Vakuumpumpe, Deponiegasmonitor Ansyco GA 96) gemessen. Das Ansaugen der Bodenluft erfolgte ü- ber eine Edelstahlsonde mit aufblasbarem Gummikegel zur Abdichtung des Bohrlochs gegenüber der Atmosphäre. Über den Deponiegasmonitor wurden vor Ort die Gehalte an Sauerstoff, Kohlendioxid und Methan bestimmt. Für den Fall positiver PID-Befunde wurde eine Probenahme und Laboranalytik vorbehalten. Bodenprobenzusammenstellung und Chemische Analytik Ausgewählte Proben wurden dem Labor der Eurofins Umwelt West GmbH, Wesseling, zur chemischen Analytik überstellt (vgl. Anlage 4). Hierbei erfolgte die Analytik auf den Gesamtgehalt an PAK [polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Fraktion <2 mm)] sowie eine Eluatuntersuchung gemäß BBodSchV für den Wirkungspfad Boden- Grundwasser (Säuleneluat 2:). Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Probenzusammenstellung. Tabelle : Übersicht Probenzusammenstellung und Analytikprogramm Probenbezeichnung Auffälligkeiten / Technogene Beimenungen Analytik RKS (2,0-3,0 m) RKS 2 (,0-2,5 m) Aschen, Schlacken, Kohle, Bauschutt (Ziegel, Mörtel, Dachpappen) Aschen, Schlacken, Kohle, Bauschutt (Ziegel, Mörtel, Dachpappen) Gesamtgehalt PAK Säuleneluat 2: PAK Gesamtgehalt PAK Säuleneluat 2: PAK SEITE 5 VON 3

164 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 3.2 Untersuchungen im Bereich des B-Plangebietes Nördlich Pestelstraße Mittels Bohrsondierungen (bis max.,0 m) sollte festgestellt werden, ob der Altablagerungskörper das B-Plangebiet überschneidet. Insgesamt wurden fünf Bohrstocksondierungen (BST -5) im nördlichen B-Plangebiet durchgeführt. Die Lage der Bohrungen ist der Anlage zu entnehmen. Die aufgenommenen Bohrprofile sind in Anlage 2 dargestellt. Oberbodenuntersuchungen gemäß der BBodSchV, Anhang 2, mittels manueller Bohrstocksondierungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch waren nur dann vorgesehen, wenn das B-Plangebiet von der Altablagerung betroffen ist. Weiterhin war ebenfalls vorgesehen Bodenluftuntersuchungen an ausgewählten Bohrpunkten im Bereich des nördlichen B-Plangebietes durchzuführen. Die Bodenluftuntersuchungen erfolgten nach den gleichen Kriterien wie bereits in Kapitel 3. beschrieben. SEITE 6 VON 3

165 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 4 Bewertungskriterien Verordnung zur Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchV) Wirkungspfad Boden Mensch: Für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) werden in der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung BBodSchV - vier unterschiedliche Kategorien der Flächennutzungen abgegrenzt: Kinderspielflächen Wohngebiete Park- und Freizeitanlagen Industrie- und Gewerbegrundstücke Die Prüfwerte der BBodSchV Anhang 2 sind nutzungsbezogen für den unversiegelten oberflächennahen Bereich festgesetzt, da hier der toxikologisch relevante, direkte Kontakt mit eventuellen Bodenbelastungen möglich ist. Nach BBodSchV sind für die direkte Aufnahme von Schadstoffen auf Kinderspielflächen, in Wohngebieten, Park- und Freizeitanlagen und Industrie- und Gewerbegrundstücken Prüfwerte festgesetzt (in mg/kg Trockenmasse), bei deren Überschreitung nach 8 Abs. Satz 2 Nr. des Bundes- Bodenschutzgesetzes davon ausgegangen werden kann, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Die chemische Untersuchung erfolgt dabei im Regelfall anhand der abgetrennten Fraktion < 2mm. Tabelle 2: Prüfwerte nach BBodSchV Anhang 2 für die direkte Aufnahme von Schadstoffen, Wirkungspfad Boden Mensch (Auszug) Stoff Kinderspiel- Wohn- Park- u. Frei- Industrie- und Ge- flächen gebiete zeitanlagen werbeflächen Prüfwerte in mg/kg TR Cyanide Arsen Blei Cadmium 0* 20* Chrom Nickel Quecksilber Benzo(a)pyren PCB 6 0,4 0, * In Haus- und Kleingärten, die sowohl als Aufenthaltsbereiche für Kinder als auch für den Anbau von Nahrungspflanzen genutzt werden, ist für Cadmium der Wert von 2 mg/kg TR anzuwenden. SEITE 7 VON 3

166 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Entsprechend der geplanten Wohnnutzung des Grundstücks sind Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch hinsichtlich des Nutzungsszenarios Hausgarten unter Berücksichtigung spielender Kinder heranzuziehen. Wirkungspfad Boden-Grundwasser Zur Bewertung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser werden die Prüfwerte der Tabelle 3 der BBodSchV angesetzt. In der vorliegenden Untersuchung dienen sie zunächst der Feststellung der Mobilisierbarkeit der Schadstoffe am Ort der Probenahme. Bei Überschreitung der Prüfwerte am Ort der Probenahme wären in weiteren Untersuchungsschritten (Sickerwasserprognose) zu prüfen, ob die Prüfwerte auch im Sickerwasser am Ort des Schadstoffübergangs von der ungesättigten in die gesättigte Zone überschritten werden. Tabelle 3: Prüfwerte Boden-Grundwasser (Auszug) BBodSchV Stoff Prüfwerte (µg/l) Arsen 0 Blei 25 Cadmium 5 Kupfer 50 Nickel 50 Quecksilber KW-Index 200 BTXE 20 Benzol LHKW 0 PCB ges. 0,05 PAK ohne Naphthalin 0,2 Naphthalin 2 Wirkungspfad Boden Bodenluft-Mensch: Für die Beurteilung der Bodenluftergebnisse gibt es keine einheitlichen Grenz-/ Richtwerte. Bezogen auf die Parameter Sauerstoff, Kohlendioxid und Methan geht es bei den Messungen vor allem darum, Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Verrottungsprozesse im Untergrund zu erhalten, um beim Antreffen von Methan eine Einschätzung der Brandund Explosionsgefahr vornehmen zu können. Es erweisen sich Methan- / Luftgemische mit Methan-Gehalten zwischen 5 Vol.-% und 5 Vol.-% bereits bei einer niedrigen Zündtemperatur als brennbar (Explosionsgefahr). Bezogen auf die leichtflüchtigen Schadstoffparameter (BTEX) können nach den Maßstäben der BBodSchV Prüfwerte standortbezogen abgeleitet werden. Dies erfolgt nach einer Vorgabe des Umweltbundesamtes (UBA, 999). Die so erlangten Werte sind als orientierende Werte anzusehen und haben nicht die rechtliche Verbindlichkeit der Prüfwerte ge- SEITE 8 VON 3

167 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE mäß BBodSchV. Wenn die örtlichen Gegebenheiten oder die Ergebnisse von Bodenluftuntersuchungen Anhaltspunkte für die Ausbreitung von gasförmigen Schadstoffen in Gebäude ergeben, sollen laut BBodSchV ( 3 Abs. 6) Untersuchungen der Innenraumluft erfolgen. Für eine orientierende Bewertung dieses Wirkungspfades anhand von Feststoffwerten liegen die Werte der LABO Richtlinie Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten (Informationsblatt für den Vollzug, Bund/ Länderarbeitsgemeinschaft Boden, Stand ) vor. In dieser Richtlinie werden orientierende Hinweise für flüchtige Stoffe bei Untersuchung des Bodenfeststoffes gegeben (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Orientierende Hinweise für flüchtige Stoffe im Feststoff [LABO, 2008 (Auszug)] Parameter Orientierende Hinweise für Wohngebiete (mg/kg TR) Orientierende Hinweise für Industrie- u. Gewerbegrundstücke (mg/kg TR) Benzol 0,* 0,4 Ethylbenzol 3 30 Toluol 0 20 Xylole 0 00,3,5-Trimethylbenzole und andere TMB- Isomere Tetrachlorethen (Per),5 25 Trichlorethen (Tri) 0,3 5,,-Trichlorethan 5 80 Dichlormethan 0, 2 * 0, entspricht der Bestimmungsgrenze Weiterhin werden in der LABO-Richtlinie Bewertungshinweise für Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft bezüglich einer Anreicherung in der Innenraumluft (Szenario Wohngebiete ) gegeben (vgl. Tabelle 5). Die in der LABO-Richtlinie angegebenen Bodenluft- Orientierungswerte wurden unter der Verwendung von toxikologischen Daten und unter Annahme eines bestimmten Transferfaktors zwischen der Bodenluft und der Innenraumluft abgeleitet. SEITE 9 VON 3

168 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Tabelle 5: Orientierende Hinweise für flüchtige Stoffe in der Bodenluft [LABO, 2008 (Auszug)] Parameter Orientierende Hinweise für flüchtige Stoffe in der Bodenluft (mg/m 3 ) Benzol 0 Ethylbenzol 200 Toluol.000 Xylole.000,3,5-Trimethylbenzol.000 Tetrachlorethen (Per) 70 Trichlorethen (Tri) 20,,-Trichlorethan.000 cis-,2-dichlorethen 900 Dichlormethan 80 Tetrachlormethan 3 Vinylchlorid 4 Bei der Anwendung der LABO - Orientierungswerte ist eine Einzelfallprüfung der Standortfaktoren unbedingt erforderlich. SEITE 0 VON 3

169 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 5 Ergebnisse 5. Bodenaufbau Insgesamt kann anhand der durchgeführten Rammkernsondierungen (RKS und 2) sowie den Bohrstocksondierungen (BST -5) folgendes zur Altablagerung Hermann- Unbefunde-Straße und dem B-Plangebiet Nördliche Pestelstraße festgestellt werden: Der Altablagerungskörper ist mächtiger als 3,0 m u. GOK. Es wurden sandige Auffüllungen mit einem hohen Anteil an technogenen Beimengungen (i.w. Aschen, Schlacken, Kohle, Bauschutt und Dachpappen) angetroffen. Das P-Plangebiet ist von dem Altablagerungskörper nicht betroffen. Auf dem untersuchten nördlichen Bereich des B-Plangebietes wurde eine weitestgehend ungestörte flache Braunerde, die sich aus dem anstehenden stark verwitterten Sandstein entwickelt hat, vorgefunden. Technogene Beimengungen wurden nicht angetroffen. 5.2 Bodenuntersuchungen 5.2. Wirkungspfad Boden - Grundwasser In der nachfolgenden Tabelle 6 sind die Analysenergebnisse der beiden Deponatproben der Altablagerung den Prüfwerten der BBodSchV, Pfad Boden-Grundwasser, für die entsprechenden Parameter gegenübergestellt (vgl. Anlage 4). Tabelle 6: Analysenergebnisse Deponatproben Parameter Einheit Probenbezeichnung RKS (2,0-3,0m) RKS 2 (,0-2,5m) BBodSchV Wirkungspfad Boden-Grundwasser Prüfwert Feststoff Naphthalin mg/kg 0,4 2,2 - PAK 6 mg/kg 40, Säuleneluat Naphthalin µg/l <0,050 <0,050 0,2 PAK ohne Naphthalin µg/l 0,052 0,5 2 Aus der Tabelle 6 wird ersichtlich, dass bei beiden Proben polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) zum Teil mit stark erhöhten Gehalten (RKS mg/kg) ermittelt wurden. Weiterhin ist zu erkennen, dass hiervon lediglich nur ein sehr geringer Anteil mobil (eluierbar) vorliegt. Die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser werden bei beiden Proben deutlich unterschritten. SEITE VON 3

170 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 5.2. Wirkungspfad Boden - Bodenluft An insgesamt fünf Bohrpunkten wurden am die Permanentgase Methan, Kohlendioxid und Sauerstoff gemessen. Weiterhin erfolgten PID-Messungen, die Hinweise auf leichtflüchtige Schadstoffe geben können. Eine Übersicht der Ergebnisse der Messungen in der Bodenluft zeigt die nachfolgende Tabelle. Tabelle 7: Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen vom Bohrpunkt O 2 CO 2 CH 4 PID in Vol.-% ppm RKS 9,2,5 <0, <0, RKS 2 8,5,8 <0, <0, BST 20,0 <0, <0, <0, BST 2 20, 0, <0, <0, BST 3 20,0 0,2 <0, <0, Die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen in der Tabelle 7 zeigen keine Auffälligkeiten bzw. die normale Schwankungsbreite für aufgefüllte oder überdeckte humose Böden mit mikrobiologischer Aktivität. Die Methankonzentrationen lagen unterhalb der Nachweisgrenze. Die PID-Messungen zeigen ebenfalls keinerlei Auffälligkeiten, so dass auf eine Bodenluftbeprobung mit anschließender Laboranalytik verzichtet wurde. SEITE 2 VON 3

171 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE 6 Bewertung Im Bereich der Altablagerung Hermann-Unbefunde-Straße sowie auf dem angrenzenden Teilbereich des B-Plangebietes Nördlich Pestelstraße der Stadt Melle wurden im Rahmen der Bauleitplanung Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Bodenuntersuchungen erfolgten hinsichtlich der nutzungsbezogenen Gefährdungsabschätzung für das B-Plangebiet Nördlich Peststraße. Anhand der vorliegenden Untersuchungen kann unter Berücksichtigung der Standortbedingungen aus gutachterlicher Sicht mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des B- Plangebietes für den Wirkungspfad Deponiegas / Bodenluft sowie für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser als ausgeschlossen betrachtet werden. Es ist jedoch anzumerken, dass im Bereich der Altablagerungen (Meller Berg 7) erhebliche Gehalte an PAK ermittelt wurden. Eine Gefährdungsabschätzung für dieses Grundstück war nicht Bestandteil des Auftrages. Es wird empfohlen, die vorliegenden Untersuchungsergebnisse dem Fachbereich Umwelt des Landkreis Osnabrück Untere Bodenschutzbehörde zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Osnabrück, i.a. Dipl.-Ing. Susanne Hell Dipl.-Geol. Michael Sack SEITE 3 VON 3

172 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Anlagen

173 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Anlage Lageplan Bodenaufschlusspunkte

174 RKS 2 RKS BST 2 BST 3 BST 5 BST BST 4 B-Plangebiet Nördlich Pestelstraße Legende Rammkernsondierbohrung (RKS) mit Bodenluftuntersuchungen Bohrstocksondierungen (BST) Bohrstocksondierungen(BST) mit Bodenluftuntersuchung angenommene Grenzen der Altablagerung Hermann-Unbefunde-Straße (Eingrenzung ist bisher nicht erfolgt) Auftraggeber: Stadt Melle Schürenkamp Melle Sack +Temme GbR Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie Neulandstraße 6, Osnabrück Tel.: 054/ Fax: 054/ Projekt: Nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung für das B-Plangebiet Nördlich Pestelstraße in Melle Bezeichnung: Lageplan Bodenaufschlusspunkte RKS und 2 sowie BST -5 Maßstab ca. : m Anlage Projekt-Nr Bearbeitung: Dipl.-Ing. Susanne Hell Datum:

175 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Anlage 2 Bohrprofile RKS -2 sowie BST -5

176 RKS 0 m / 0,0 0,0 A A A / Feinsand; schluffig, humos, sehr schwach tonig / künstliche Auffüllung / dunkelbraun / feucht A A A A A A A A A A A A / Mittelsand; feinsandig, schluffig, sehr schwach humos, viel Ziegel, Mörtel, Aschen und Schlacken, wenig Glas und Kohle / künstliche Auffüllung / braun- dunkelbraunrot / feucht A A A m /2,00,00 A A A A A A A A A A A A A A A A A A 2 m /3 2,00 A A A A A A A A / Feinsand; mittelsandig, schluffig, sehr schwach humos, sehr viel Ziegel, Mörtel, Aschen und Schlacken, wenig Glas und Kohle, Dachpappenreste / künstliche Auffüllung / braun- dunkelbraun- rot / zusammengetaucht auf,5 m, feucht A A A A A A A A A A A A A A 3 m /4 3,00 3,00 A A Name d. Bhrg. RKS RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

177 RKS 2 0 m A A A A A / Feinsand; schwach schluffig, schwach humos, / künstliche Auffüllung / braun / feucht 2/ 0,30 0,30 A A A A A A A A A A A / Feinsand; mittelsandig, schluffig, schwach humos, wenig Ziegel, Mörtel, mehrere Lagen Dachpappe, sehr wenig Aschen und Schlacken / künstliche Auffüllung / braun / feucht A A m 2/2,00,00 A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A / Feinsand; mittelsandig, schluffig, sehr schwach humos, Bauschutt, Aschen, Schlacken, Glas (unten 5 cm starke Gummimatte) / künstliche Auffüllung / braun- rot / zusammengetaucht auf,5 m, feucht 2 m A A A A A A A A A A 2/3 2,50 2,50 2,60 A A / / / / Bohrhindernis Name d. Bhrg. RKS 2 RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

178 BST 0 m 0,0 / Feinsand; schluffig, schwach humos / / braun / trocken 0,37 0,44 / Feinsand; schluffig, grusig / / hellbraun / trocken / Sandstein, stark verwittert; / / hellbraun- beige / trocken / Name d. Bhrg. BST RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

179 BST 2 0 m 0,0 / Feinsand; schluffig, schwach humos / / braun / trocken / Feinsand; schluffig, grusig / / hellbraun / trocken 0,47 0,50 / Sandstein, verwittert; / / hellbraun- beige / trocken Name d. Bhrg. BST 2 RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

180 BST 3 0 m 0,0 / Feinsand; schluffig, schwach humos / / braun / trocken 0,30 0,35 / Feinsand; schluffig, grusig / / hellbraun / trocken / Sandstein, stark verwittert; / / hellbraun- beige / trocken / Name d. Bhrg. BST 3 RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

181 BST 4 0 m 0,0 / Feinsand; schluffig, schwach humos / / braun / trocken / Feinsand; schluffig, grusig / / hellbraun / trocken 0,65 0,70 / Sandstein, verwittert; / / hellbraun- beige / trocken Name d. Bhrg. BST 4 RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

182 BST 5 0 m 0,0 / Feinsand; schluffig, schwach humos / / braun / trocken / Feinsand; schluffig, grusig / / hellbraun / trocken 0,45 0,50 / Sandstein, verwittert; / / hellbraun- beige / trocken Name d. Bhrg. BST 5 RW: 0 Tiefenangaben Profil und Ausbau bezogen auf GOK Projekt AA Hermann-Unbefunde-Straße HW: 0 Projektnum Höhe NN: 0 Auftraggeber Autor Stadt Melle Dipl.-Ing. S. Hell Datum: Maßstab : :20

183 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Anlage 3 Bodenluftprobenahmeprotokolle

184 Sack + Temme GbR Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie Osnabrück Sack + Temme GbR Probenahmeprotokoll B o d e n l u f t (gem. VDI ) Auftraggeber Stadt Melle Projekt Nr Bezeichnung des Projektes Gefährdungsabschätzung B-Plangebiet "Nördlich Pestelstraße" in Melle Anlage Probenahme durch Sack+Temme GbR, Neulandstr. 6, Osnabrück Datum Bezeichnung d. Messstelle RKS Entnahmestelle RKS Rechtswert Hochwert Entnahmeort Meller Berg 7, Melle Höhe GOK Art der Entnahmestelle Pegel Höhe POK Typ/Hersteller Ansyco GA 94 Sondenteilstücke (Länge, Stk.) m, Stk. Totvolumen d. Sonde 0,5 l Verhältnis Ø Bohrloch/Sonde 50mm/30mm Sondendurchmesser 25 mm Art der oberfl. Abdichtung Gummipacker Filterlage bis m u. POK Entnahmetiefe,0 m u. POK Bohrlochsohle m u. GOK Probenahmeverfahren/-gefäß Variante 5, VDI 3865 Angaben zu verwendetem Packer s.o. mit d. Sonde zuvor entn. Probe - Pumpdauer bis Probenahme/Messung 4 min Absaugungsdauer f.d. Probenahme - min Förderstrom,3 l/min Ges. Entnahmevol. 5,2 l Probenvolumen - ml Unterdruck - bar Anmerkung zur Probenahme CO 2 -Konstanz nach 2 min. Rel. Luftfeuchte - % Lufttemperatur (Außenluft) 7 C Luftdruck 006 hpa Lufttemperatur (Boden) - C Messungen vor Ort Messsystem Nr: Uhrzeit Sauerstoff Kohlendioxid Methan PID % % % ppm 0:00 9,2,5 <0, <0, Analysenparameter Probentransport/Lagerung Probenbezeichnung Die Probenahme und obige Arbeit haben ausgeführt: Datum, Name Dipl.-Ing. S. Hell Probeneingang Labor bestätigt durch: Bemerkungen

185 Sack + Temme GbR Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie Osnabrück Sack + Temme GbR Probenahmeprotokoll B o d e n l u f t (gem. VDI ) Auftraggeber Stadt Melle Projekt Nr Bezeichnung des Projektes Gefährdungsabschätzung B-Plangebiet "Nördlich Pestelstraße" in Melle Anlage Probenahme durch Sack+Temme GbR, Neulandstr. 6, Osnabrück Datum Bezeichnung d. Messstelle RKS 2 Entnahmestelle RKS 2 Rechtswert Hochwert Entnahmeort Meller Berg 7, Melle Höhe GOK Art der Entnahmestelle Pegel Höhe POK Typ/Hersteller Ansyco GA 94 Sondenteilstücke (Länge, Stk.) m, Stk. Totvolumen d. Sonde 0,5 l Verhältnis Ø Bohrloch/Sonde 50mm/30mm Sondendurchmesser 25 mm Art der oberfl. Abdichtung Gummipacker Filterlage bis m u. POK Entnahmetiefe,0 m u. POK Bohrlochsohle m u. GOK Probenahmeverfahren/-gefäß Variante 5, VDI 3865 Angaben zu verwendetem Packer s.o. mit d. Sonde zuvor entn. Probe - Pumpdauer bis Probenahme/Messung 4 min Absaugungsdauer f.d. Probenahme - min Förderstrom,3 l/min Ges. Entnahmevol. 5,2 l Probenvolumen - ml Unterdruck - bar Anmerkung zur Probenahme CO 2 -Konstanz nach 2 min. Rel. Luftfeuchte - % Lufttemperatur (Außenluft) 7 C Luftdruck 006 hpa Lufttemperatur (Boden) - C Messungen vor Ort Messsystem Nr: Uhrzeit Sauerstoff Kohlendioxid Methan PID % % % ppm 0:45 8,5,8 <0, <0, Analysenparameter Probentransport/Lagerung Probenbezeichnung Die Probenahme und obige Arbeit haben ausgeführt: Datum, Name Dipl.-Ing. S. Hell Probeneingang Labor bestätigt durch: Bemerkungen

186 Sack + Temme GbR Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie Osnabrück Sack + Temme GbR Probenahmeprotokoll B o d e n l u f t (gem. VDI ) Auftraggeber Stadt Melle Projekt Nr Bezeichnung des Projektes Gefährdungsabschätzung B-Plangebiet "Nördlich Pestelstraße" in Melle Anlage Probenahme durch Sack+Temme GbR, Neulandstr. 6, Osnabrück Datum Bezeichnung d. Messstelle BST Entnahmestelle BST Rechtswert Hochwert Entnahmeort B-Plangebiet angrenzend zum Grundstück Meller Berg 7 Höhe GOK Art der Entnahmestelle Pegel Höhe POK Typ/Hersteller Ansyco GA 94 Sondenteilstücke (Länge, Stk.) m, Stk. Totvolumen d. Sonde 0,5 l Verhältnis Ø Bohrloch/Sonde 50mm/30mm Sondendurchmesser 25 mm Art der oberfl. Abdichtung Gummipacker Filterlage bis m u. POK Entnahmetiefe,0 m u. POK Bohrlochsohle m u. GOK Probenahmeverfahren/-gefäß Variante 5, VDI 3865 Angaben zu verwendetem Packer s.o. mit d. Sonde zuvor entn. Probe - Pumpdauer bis Probenahme/Messung 4 min Absaugungsdauer f.d. Probenahme - min Förderstrom,3 l/min Ges. Entnahmevol. 5,2 l Probenvolumen - ml Unterdruck - bar Anmerkung zur Probenahme CO 2 -Konstanz nach 2 min. Rel. Luftfeuchte - % Lufttemperatur (Außenluft) 7 C Luftdruck 006 hpa Lufttemperatur (Boden) - C Messungen vor Ort Messsystem Nr: Uhrzeit Sauerstoff Kohlendioxid Methan PID % % % ppm :00 20,0 <0, <0, <0, Analysenparameter Probentransport/Lagerung Probenbezeichnung Die Probenahme und obige Arbeit haben ausgeführt: Datum, Name Dipl.-Ing. S. Hell Probeneingang Labor bestätigt durch: Bemerkungen

187 Sack + Temme GbR Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie Osnabrück Sack + Temme GbR Probenahmeprotokoll B o d e n l u f t (gem. VDI ) Auftraggeber Stadt Melle Projekt Nr Bezeichnung des Projektes Gefährdungsabschätzung B-Plangebiet "Nördlich Pestelstraße" in Melle Anlage Probenahme durch Sack+Temme GbR, Neulandstr. 6, Osnabrück Datum Bezeichnung d. Messstelle BST 2 Entnahmestelle BST 2 Rechtswert Hochwert Entnahmeort B-Plangebiet angrenzend zum Grundstück Meller Berg 7 Höhe GOK Art der Entnahmestelle Pegel Höhe POK Typ/Hersteller Ansyco GA 94 Sondenteilstücke (Länge, Stk.) m, Stk. Totvolumen d. Sonde 0,5 l Verhältnis Ø Bohrloch/Sonde 50mm/30mm Sondendurchmesser 25 mm Art der oberfl. Abdichtung Gummipacker Filterlage bis m u. POK Entnahmetiefe,0 m u. POK Bohrlochsohle m u. GOK Probenahmeverfahren/-gefäß Variante 5, VDI 3865 Angaben zu verwendetem Packer s.o. mit d. Sonde zuvor entn. Probe - Pumpdauer bis Probenahme/Messung 4 min Absaugungsdauer f.d. Probenahme - min Förderstrom,3 l/min Ges. Entnahmevol. 5,2 l Probenvolumen - ml Unterdruck - bar Anmerkung zur Probenahme CO 2 -Konstanz nach 2 min. Rel. Luftfeuchte - % Lufttemperatur (Außenluft) 7 C Luftdruck 006 hpa Lufttemperatur (Boden) - C Messungen vor Ort Messsystem Nr: Uhrzeit Sauerstoff Kohlendioxid Methan PID % % % ppm :5 20, 0, <0, <0, Analysenparameter Probentransport/Lagerung Probenbezeichnung Die Probenahme und obige Arbeit haben ausgeführt: Datum, Name Dipl.-Ing. S. Hell Probeneingang Labor bestätigt durch: Bemerkungen

188 Sack + Temme GbR Büro für Altlasten und Ingenieurgeologie Osnabrück Sack + Temme GbR Probenahmeprotokoll B o d e n l u f t (gem. VDI ) Auftraggeber Stadt Melle Projekt Nr Bezeichnung des Projektes Gefährdungsabschätzung B-Plangebiet "Nördlich Pestelstraße" in Melle Anlage Probenahme durch Sack+Temme GbR, Neulandstr. 6, Osnabrück Datum Bezeichnung d. Messstelle BST 3 Entnahmestelle BST 3 Rechtswert Hochwert Entnahmeort B-Plangebiet angrenzend zum Grundstück Meller Berg 7 Höhe GOK Art der Entnahmestelle Pegel Höhe POK Typ/Hersteller Ansyco GA 94 Sondenteilstücke (Länge, Stk.) m, Stk. Totvolumen d. Sonde 0,5 l Verhältnis Ø Bohrloch/Sonde 50mm/30mm Sondendurchmesser 25 mm Art der oberfl. Abdichtung Gummipacker Filterlage bis m u. POK Entnahmetiefe,0 m u. POK Bohrlochsohle m u. GOK Probenahmeverfahren/-gefäß Variante 5, VDI 3865 Angaben zu verwendetem Packer s.o. mit d. Sonde zuvor entn. Probe - Pumpdauer bis Probenahme/Messung 4 min Absaugungsdauer f.d. Probenahme - min Förderstrom,3 l/min Ges. Entnahmevol. 5,2 l Probenvolumen - ml Unterdruck - bar Anmerkung zur Probenahme CO 2 -Konstanz nach 2 min. Rel. Luftfeuchte - % Lufttemperatur (Außenluft) 7 C Luftdruck 006 hpa Lufttemperatur (Boden) - C Messungen vor Ort Messsystem Nr: Uhrzeit Sauerstoff Kohlendioxid Methan PID % % % ppm :30 20,0 0,2 <0, <0, Analysenparameter Probentransport/Lagerung Probenbezeichnung Die Probenahme und obige Arbeit haben ausgeführt: Datum, Name Dipl.-Ing. S. Hell Probeneingang Labor bestätigt durch: Bemerkungen

189 Sack + Temme GbR HERMANN-UNBEFUNDE-STRAßE, MELLE Anlage 4 Prüfbericht Eurofins Umwelt West GmbH

190 Ð $º¾» ½ «ß«º ¹ ðïîêìïïç Ò ò êíééìððï Í»» ï ª±² î ÛËÎÑÚ ÒÍ Ë³» É» Ù³¾Ø ʱ ¹»¾ ¹ A» îð Üóëðíèç É»» ²¹ Í ½µ õ Ì»³³» پΠÞ$ ± º$ ß»² «²¼ ²¹»²»«¹»± ±¹» Ò»«²¼ A» ê ìçðèì Ñ ² ¾ $½µ Ì» æ Ð $º¾» ½ ²«³³» æ Ð ±»µ ²«³³» æ Ð ±»µ ¾»» ½ ²«²¹æ Ð ±¾»²«³º ²¹æ Ð ±¾»² æ Ð ±¾»²» ²¹ ²¹æ Ð $º» «³æ Ð $º¾» ½ «ß«º ¹ ðïîêìïïç Ò ò êíééìððï Ò ò êíééì Ó»»ô ßß Ø» ³ ²²ó˲¾»º«²¼»óÍ ò î Ð ±¾»² Ú» ±ºº íïòðèòîðïî íïòðèòîðïî ó ðêòðçòîðïî Ü» Ð $º» ¹»¾²» ¾»»»² ½ «½»A ½ «º ¼» «²» «½»² Ð $º¹»¹»² <²¼»ò ͱº» ² ¼» Ð ±¾»² ² ½ ¼«½ «²» Ô ¾± ±¼» ² «²»»³ ß«º ¹ ¹»²±³³»² «¼»²ô ¼ ¼» Ê» ² ± «²¹ º$ ¼» Î ½ ¹µ» ¼» Ð ±¾»² ³» ¾¹»» ² ò Ü»» Ð $º¾» ½ ²«³ ˲» ½ º ¹$ ¹ «²¼ ¼ º ²«ª± <²¼ ¹ «²¼ «²ª» <²¼»»» ª» ¾»»» ¼»²ò ß«$¹» ±¼» \²¼» «²¹»² ¾»¼$ º»² ²»¼»³ Û ²» º ¼» Ù»²» ³ ¹«²¹ ¼» ÛËÎÑÚ ÒÍ ËÓÉÛÔÌò Û ¹»»² ¼» ß ¹»³» ²»² Ê» µ «º ¾»¼ ²¹«²¹»² øßêþ Í ²¼ Ö ²«îðïïô ±º» ² ² ½ ²¼»» λ¹» «²¹»² ª»» ²¾ ²¼ò Ü» µ »² ßÊÞ µ*²²»² Í»»¼»» ¾» «² ²º± ¼» ²ò Ò ½ Ü Ò ÛÒ ÍÑñ ÛÝ ïéðîë ¼«½ ¼» ÜßµµÍ Ü»«½» ßµµ»¼» «²¹»» Ù³¾Ø µµ»¼»» Ð $º ¾± ± «³ò Ü» ßµµ»¼» «²¹ ¹ º$ ¼» ² ¼» Ë µ«²¼» «º¹»º$»² Ð $ºª» º»²ò É»» ²¹ô ¼»² ðêòðçòîðïî Ü ²» Ù±»¾¾» Þò ͽò Þ ±»½ ²± ±¹» Ð $º»» Ì» òæ ðîîíê ñ èçé íìì ÛËÎÑÚ ÒÍ Ë³» É» Ù³¾Ø Æ»²» Ì» ò õìç øð îîíê èçéóð Ù» ½ <º º$» æ Ü ò Ì ³ ² Þ«¹¹»ºô Ü ò Ì ±³ Ø»²µ Þ ²µª» ¾ ²¼«²¹æ ÒÑÎÜ ÔÞ Ê± ¹»¾ ¹ A» îð Æ»²» Ú õìç øð îîíê èçéóëëë Ü ò Ø ³«Ö<¹» ô Ê» ±² µ Õ«½» ÞÔÆ îëð ëðð ðð Üóëðíèç É»» ²¹ ¾» Õ* ² Ô ¾± Ì» ò õìç øð îîíê èçéóíðð ß³ ¹» ½ Õ* ² ØÎÞ ììéîì Õ ± ïçç çéé çèì ò»«±º ² ó«³» ó» ò¼» Ô ¾± Ú õìç øð îîíê èçéóííí ËÍ òó ÜòÒ ò ÜÛ ïîï èë íêéç ÞßÒ ÜÛîí îëð ëðð ðð ðïçç çéé ç èì «³» ó» ໫±º ² ò¼» Ê» ò Ì» ò õìç øð îîíê èçéóïðð Þ ÝñÍÉ ÚÌ ÒÑÔß ÜÛ îøèèè

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192 STADT MELLE LANDKREIS OSNABRÜCK Bebauungsplan Nördlich Pestelstraße Schalltechnische Beurteilung Projektnummer: 220 Datum:

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194 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 3 / 22 Zusammenfassung In der vorliegenden schalltechnischen Beurteilung wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nördlich Pestelstraße der Stadt Melle die Verkehrs- und Gewerbelärmsituation bestimmt und beurteilt. Zusammenfassend ergeben sich folgende Ergebnisse: Verkehrslärm Im Rahmen dieser Schalltechnischen Untersuchung wurde die Verkehrslärmsituation innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans untersucht. Die Berechnungen haben ergeben, dass innerhalb des Plangebietes durch den Verkehrslärm der Schienenstrecke Überschreitungen der für Wohngebiete anzusetzenden schalltechnischen Orientierungswerte zu erwarten sind. Gewerbelärm Es ist festzustellen, dass in einem Teilbereich westlich der Hermann-Unbefunde-Straße die OW von 55 / 40 db(a) (WA, Tag/Nacht) überschritten werden und damit dort eine Vorbelastung vorliegt. Da für die Bebauung in diesem Bereich infolge des Verkehrslärms ohnehin passiver Lärmschutz vorzusehen ist, wird empfohlen, in diesem Teilbereich an den Süd- und Ostfassaden die Stufe der Lärmpegelbereiche um eine Stufe zu erhöhen. Die Bestimmung der unterschiedlichen Immissionen für den Planbereich (infolge Verkehrsbzw. Gewerbelärm) hat ergeben, dass die im Rahmen der Aufstellung des B-Plans vorgesehenen Bereiche als Wohnbauflächen (WA) geeignet sind, da unter Beachtung der empfohlenen Festsetzungen ein ausreichender Schutz vor schädlichen Lärmeinflüssen gewährleistet werden kann. Die ermittelten Ergebnisse sind in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Manfred Ramm H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

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196 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 5 / 22 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rechenprogramm Zusammenfassung Auftraggeber Planungsvorhaben / Aufgabenstellung Untersuchte Objekte und Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Lärmemissionen Lärmimmissionen ohne aktiven Lärmschutz mit aktivem Lärmschutz Beurteilung Gewerbelärm Lärmemissionen Lärmimmissionen Beurteilung Schalltechnische Beurteilung... 9 Anhang H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

197 6 / 22 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße Abkürzungsverzeichnis EG Erdgeschoss IRW Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm in db(a) L WA Schallleistungspegel in db(a) L WA längenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m L WA " flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² L EK Emissionskontingent in db(a)/m² L m,e Emissionspegel des Verkehrsweges, in db(a) OG Obergeschoss OW Orientierungswerte gem. DIN 8005 in db(a) Literaturverzeichnis [ ] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom (BGBl. I 3830), zuletzt geändert durch Artikel 8 Gesetz vom BGBl. I S. 278 [ 2 ] DIN "Schallschutz im Städtebau", Juli 2002 [ 3 ] Beiblatt zu DIN Teil "Schallschutz im Städtebau", Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 987 [ 4 ] TA Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), vom 28. August 998 [ 5 ] DIN ISO 963-2, Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, 0/999 [ 6 ] DIN 45 69, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 [ 7 ] DIN 409, Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, /989 [ 8 ] Schall 03 - Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, 990, BZA München (Hrsg.) [ 9 ] "Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Vergleich verschiedener Regelwerke ; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Ref. 26, München; August 2007 [ 0 ] Neubau einer Lagerhalle, Neuerostr, Melle Proj,-Nr. 044/06, Ingenieurbüro Dammeyer, 3230 Enger, Rechenprogramm EDV-Programmsystem "SoundPlan", Version 7. Bearbeitung: Dipl.-Ing. (TU) Ralf von Wittich Wallenhorst, Proj.-Nr.: 220 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a 4934 W allenhorst h t t p : / / w w w. i n g e n i e u r p l a n u n g. d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

198 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 7 / 22 2 Auftraggeber Stadt Melle Bauamt Schürenkamp Melle Auskunft erteilt: Frau Seegers (Tel.: / ) 3 Planungsvorhaben / Aufgabenstellung Planungsvorhaben Die Stadt Melle betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nördlich Pestelstraße. Das Plangebiet liegt nördlich der Pestelstraße zwischen der Bergstraße im Westen und der Hermann-Unbefunde-Straße im Osten. Unmittelbar südlich der Pestelstraße verläuft die Bahnstrecke Rheine - Osnabrück - Löhne - Hannover. Die Planung sieht eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) für den gesamten Bereich vor. Unmittelbar östlich des geplanten Baugebietes befindet sich ein Gewerbestandort (Gewerbepark Melle mit einer Nutzung als Lager und Warenumschlag). Aufgabenstellung Innerhalb dieser schalltechnischen Beurteilung ist zu überprüfen: Verkehrslärm: Verträglichkeit der Lärmemissionen der Bahnstrecke mit Nutzungen innerhalb des Gewerbegebietes; ggf. Angabe von Maßnahmen und Festsetzungen für den B-Plan Gewerbelärm: Verträglichkeit der Lärmemissionen der benachbarten Gewerbeflächen mit der geplanten Wohnbebauung; ggf. Angabe von Maßnahmen und Festsetzungen für den B-Plan 4 Untersuchte Objekte und Beurteilungsgrundlagen Untersuchte Immissionsorte (IO) - Verkehrslärm Der Verkehrslärm wurde für die gesamte Plangebietsfläche (als Rasterlärmkarte) berechnet und in farbigen Lärmkarten dargestellt. Aus den Karten werden soweit erforderlich die Lärmpegelbereiche für die Festsetzungen zum passiven Lärmschutz abgeleitet. - Gewerbelärm Auch der Gewerbelärm wurde für die gesamte Plangebietsfläche (als Rasterlärmkarte) berechnet und in farbigen Lärmkarten dargestellt. Anhand der Karten erfolgte die weitere Beurteilung der Situation. H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

199 8 / 22 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße Beurteilungsgrundlagen Für städtebauliche Planungen (Ausweisung neuer Bauflächen) ist generell die DIN "Schallschutz im Städtebau" [ 2 ] anzuhalten. Hierbei sind den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 8 005, Beiblatt [ 3 ], zugeordnet. Diese Orientierungswerte sind eine sachverständige Konkretisierung der in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes und somit die Folgerung der 50 BImSchG [ ] und Abs. 5 BauGB. Diese Orientierungswerte stellen keine Grenzwerte dar, sondern haben vorrangige Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung und unterscheiden sich nach Zweck und Inhalt von immissionsschutzrechtlich festgelegten Werten, wie etwa den Immissionsrichtwerten der TA Lärm (gewerblicher Lärm) oder den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (Straßen- und Schienenverkehrslärm). Insgesamt bedeutet die DIN 8 005: - Die Orientierungswerte stellen notwendige Beurteilungsgrößen für die in den Berechnungsverfahren ermittelten Schallpegel (Beurteilungspegel oder Immissionspegel) dar, - Sie beinhalten eine Planungs-Zielaussage für das im jeweiligen Baugebiet anzustrebende bzw. einzuhaltende Maß an städtebaulichem Schallschutz, - Sie konkretisieren die bei der bauleitplanerischen Abwägung insbesondere zu berücksichtigenden Belange ( Abs. BauGB) an - die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, - die Belange des Umweltschutzes. In diesem Sinne der DIN sind folgende Orientierungswerte für den Bebauungsplanbereich an der Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche im jeweiligen Baugebiet anzuhalten: a) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags: 50 db(a) nachts: 40 bzw. 35 db(a) b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags: 55 db(a) nachts: 45 bzw. 40 db(a) c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags: 55 db(a) nachts: 55 db(a) d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags: 60 db(a) nachts: 45 bzw. 40 db(a) e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags: 60 db(a) nachts: 50 bzw. 45 db(a) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags: 65 db(a) nachts: 55 bzw. 50 db(a) g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags: 45 bis 65 db(a) nachts: 35 bis 65 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

200 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 9 / 22 Diese Orientierungswerte stellen keine DIN-Werte im engeren Sinne dar, da diese Werte ausdrücklich im Beiblatt zur DIN veröffentlicht wurden, so dass in begründeten Fällen durchaus Abweichungen möglich sind. 5 Verkehrslärm 5. Lärmemissionen Die geplanten Nutzungen liegen an öffentlichen aber nicht an klassifizierten Straßen mit ausschließlicher Erschließungsfunktion. Die Verkehrslärmberechnung braucht daher den Straßenverkehrslärm nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus verläuft südlich des Plangebietes eine Schienenstrecke der DB AG. Deren Emissionen wirken auf die geplante Fläche ein. Die Berechnung des Schienenverkehrslärms erfolgt nach Schall 03 [ 7 ]. Es handelt sich um die Bahnstrecke 2992 (Rheine Löhne) der DB AG. Sie steigt leicht von Ost nach West an und verläuft dabei im Untersuchungsraum nahezu geländegleich. Der nördlich gelegene Planbereich liegt dagegen oberhalb der Bahnstrecke in Hanglage zur Bahnstrecke. Der verwendete Emissionspegel für die Schienenstrecke basiert auf Zugdaten (Streckenabschnitt Osnabrück Hannover) der DB AG aus dem Jahr 995, die in den Schallimmissionsplan (SIP) der Stadt Melle aus dem Jahr 2003 eingegangen waren und seinerzeit von der DB AG als weiterhin gültig bezeichnet wurden. Da bereits damals die Auslastung der Strecke an der Kapazitätsgrenze lag und bislang auch kein Streckenausbau erfolgt oder geplant ist, kann der ermittelte Emissionspegel für diese Betrachtung weiter verwendet werden. Die Fahrbahnart ist "Betonschwelle mit Schotterbett". Hierfür wurde ein Zuschlag von 2 db gegeben. Der Emissionspegel im Bereich des Plangebietes (ca. km ) ergibt sich damit zu: L m, E 70,2 / 70,5 db(a) (Tag / Nacht) 5.2 Lärmimmissionen Die Ermittlung der Schallimmissionen aus dem Schienenverkehr erfolgte als Rasterlärmkarte. Die Ergebnisse ohne und mit aktivem Lärmschutz werden in Form farbiger Lärmkarten dargestellt (Anlage.,.2, 2., 2.2). H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

201 0 / 22 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 5.2. ohne aktiven Lärmschutz Für ebenerdige gebäudenahe Außenwohnbereiche (AWB, Terrassen) ergeben sich in einer Höhe von 2,0 m über Gelände maximale Pegel von 60 db(a) (tags) (sh. Anlage.). An der südlichen Grenze des B-Plan-Bereiches werden sogar maximale Pegel von mehr als 65 db(a) erreicht. Auf der Grenze des überbaubaren Bereichs liegen die Beurteilungspegel ohne aktiven Lärmschutz im Obergeschoss bei rd. 6 / 6 db(a) (Tag/Nacht). Die Orientierungswerte (OW) für WA-Gebiete von 55 / 45 db(a) werden damit in beiden Zeitbereichen nicht eingehalten. Bei den AWB ergibt sich bis zu einem Abstand von ca. 40 m von der Schienenachse eine Überschreitung der Orientierungswerte (55 db(a)). Aufgrund der nachts - gegenüber tags - sogar höheren Emissionen der Schienenstrecke wird der Nacht-Orientierungswert (WA: 45 db(a)) im gesamten Bereich des B-Plans Nördlich Pestelstraße überschritten (sh. Anlage.2). Damit liegen erhebliche Überschreitungen von bis zu 6 db(a) vor und es wird sogar der Sanierungsgrenzwert (Schienenverkehrslärm) für Wohngebiete (60 db(a) (nachts)) überschritten mit aktivem Lärmschutz Aufgrund der festgestellten hohen Immissionen ist u.a. zum Schutz der ebenerdigen Außenwohnbereiche die Festlegung von aktivem Schallschutz erforderlich. Das Erreichen eines Schutzniveaus von 55 db(a) ist dabei allerdings aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte für die Obergeschosse nicht möglich. Im Zuge einer Voruntersuchung war bereits aktiver Lärmschutz (als Lärmschutzwall) mit einer Höhe von 5 m bestimmt worden. Mit diesem aktiven Schutz lässt sich ein Niveau von 59 db(a) (Immissionsgrenzwert tags der 6. BImSchV einzuhalten beim Neubau eines Verkehrsweges) in allen Außenwohnbereichen erreichen. Unter Beachtung der Vorgaben des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans, wurde daher der aktive Lärmschutz in Form einer zweiteiligen Lösung verfeinert. Diese umfasst: - Zum Schutz der AWB der Objekte im Südwesten des B-Plan-Bereiches ist nördlich der Pestelstraße bzw. östlich der Bergstraße eine LS-Wand (h 2,00 3,00 m, Gesamtlänge: 82 m) vorgesehen. - Kombination aus Wall (l 40 m; h 2,0 m) mit aufgesetzter Wand (l 20 m, h 2,50 4,00) Die nachfolgende schematische Darstellung visualisiert die geplante Wall-/Wandkombination mit den erforderlichen Längen und Höhen. H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

202 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße / 22 LS-Wand Bergstr. (östl.) / verlegte Pestelstr. (nördlich); h 2,0 3,0 m Höhe Wand Länge 2,00 m 22 m 3,00 m 60 m LS-Wall-/Wandkombination (Wand: h 2,0 4,0 m; Wall: h 2,0 m) Höhe Wand Wall Länge 4,0 m 0,0 m 24 m 2,0 3,0 m 0,0-2,0 m 4 m 4,0 m 0,0 m 9 m 3,5 m 0,0 m 9 m 2,5 m 0,0 m 8 m Mit dem oben dargestellten aktiven Lärmschutz ergibt sich für die ebenerdigen Außenwohnbereiche (h2,0 m über Gelände) im gesamten Bereich die Einhaltung der IGW (Tag, 59 db(a). Der OW der DIN (55 db(a), Tag) wird südlich der Bebauung nur knapp überschritten, während er im Westen mit maximal 57 db(a) noch überschritten werden (s. Anlage 2.). Wie insbesondere die Berechnung der Beurteilungspegel für Einzelpunkte an den fiktiven Gebäuden (Anlage 5) verdeutlicht, entfaltet der aktive Lärmschutz in den Obergeschossen (OG) nur eine geringe Wirkung. Es gibt im westlichen Gebäude der ersten Bauzeile im Erdgeschoss der Fassade zur Bahn am Tag nur noch minimale Überschreitungen. Der aktive Schallschutz sorgt hier für eine entsprechende Pegelreduzierung. Die Pegelminderungen im Obergeschoss auf der Süd- und Westseite sind weniger hoch, so dass hier mit 58 / 59 db(a) der OW noch um ca. 3 / 4 db(a) überschritten wird. Außerdem profitieren Objekte im Westen des B-Plans entlang der Bergstraße kaum vom aktiven Lärmschutz, so dass sich trotz größerer Abstände zur Emissionsquelle noch Überschreitungen im EG (bis zu,4 db(a)) und OG (bis zu 2,6 db(a)) ergeben. Auch in der dritten Bauzeile kommt es noch zu geringen Überschreitungen an der Südfassade (,2 db(a) im OG). H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

203 2 / 22 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße Aufgrund der Tag und Nacht nahezu gleichen Emissionen der Bahnstrecke ergeben sich nachts vergleichbare Beurteilungspegel, so dass sich an nahezu allen Objekten nachts Überschreitungen des OW (45 db(a)) ergeben. Im Obergeschoss (h6,0m) ergeben sich durch den aktiven Lärmschutz am ungünstigsten Gebäude zwar nur geringe Pegelreduzierungen, es kann aber ein Pegel von 59 db(a) erreicht werden. Aufgrund der festgestellten Überschreitungen sind unabhängig von der Wahl des aktiven Lärmschutzes (zum Schutz der AWB) zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. 5.3 Beurteilung Im Bereich des neu geplanten WA-Gebietes nördlich der Pestelstraße wird der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von 45 db(a) (nachts) auch mit aktivem Lärmschutz überschritten. Es wurde ein maximaler Beurteilungspegel (im OG) nachts von 59 db(a) berechnet. Somit sind 4 db(a) Überschreitung zu verzeichnen. Diese hohen Überschreitungen lassen sich nicht allein mit passivem Lärmschutz bewältigen. Zusätzlich ist zum Schutz der Außenwohnbereiche sowie der EG aktiver Lärmschutz vorzusehen. Mit aktivem Lärmschutz treten tags teilweise (in einigen Oberschossen) und nachts im gesamten Bereich Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN auf. Festsetzungen zum passiven Lärmschutz an den Gebäuden sind erforderlich. Mit dem aktiven Lärmschutz lassen sich auch in den Obergeschossen der Objekte in der ersten Bauzeile Nachtpegel von maximal 59 db(a) erreichen. Im Westen der westlichen Gebäudereihe ergeben sich für die AWB noch Beurteilungspegel von ca. 57 db(a), da der aktive Lärmschutz wegen der notwendigen Grundstückszufahrten an der Bergstraße nicht noch länger ausgeführt werden kann. Nach den Vorgaben der DIN 409 [ 7 ] ist für die passiven Lärmschutzmaßnahmen der "maßgebliche Außenlärmpegel" (L a ) zu bestimmen. Für den Schienenverkehrslärm bestimmt sich dieser aus dem Beurteilungspegel für den Tagzeitraum (06.00 bis Uhr), wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. Da in dem hier vorliegenden Fall die Emissionen der Schienenstrecke und damit auch die Immissionen am Tag in etwa denen in der Nacht entsprechen, ist eine Ausrichtung des passiven Schallschutzes an den Tages-Beurteilungspegeln aber nicht sinnvoll, denn der kritische Zeitraum ist aufgrund der höheren Emissionen und des erhöhten Schutzanspruchs zur Gewährleistung der Nachtruhe, der Nachtzeitraum [ 9 ]. Daher sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile an den Nacht-Beurteilungspegeln auszurichten. Der "maßgebliche Außenlärmpegel" bestimmt sich somit zu: L a L r,nacht + 3 db(a). Beachtet man weiter, dass die DIN 8005 nachts zur Berücksichtigung der höheren Schutzbedürftigkeit einen um 0 db(a) geringeren Orientierungswert vorgibt, liegt es nahe, die nach H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

204 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 3 / 22 Tabelle 8 und 9 der DIN 409 ermittelten Lärmpegelbereiche um zwei Klassen höherzustufen. Damit ist im Allgemeinen auch das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß um 0 db(a) höher anzusetzen. Für den Bereich der ersten Gebäudezeile wurden maximale Beurteilungspegel von L r,nacht 6 db(a) berechnet. Der maßgebliche Außenlärmpegel für die Nacht ergibt sich somit zu: L a 6 db(a) + 3 db(a) 64 db(a) Gemäß ([ 7 ], Tabelle 8) entspricht dies dem Lärmpegelbereich III (LPB) mit einem erforderlichen Schalldämm-Maß von erf. R' w,res 35 db. Da jedoch für die Nacht um 0 db(a) strengere Anforderungen gelten, ergibt sich ein Schalldämm-Maß (erf. R' w,res ) von 45 db als erforderlich (Lärmpegelbereich V). Dieses Schalldämm-Maß stellt besondere Anforderungen an die Außenbauteile. Die Lärmpegelbereiche sind unterschieden nach EG und OG in den Anlagen dargestellt. Zur Überprüfung der Ergebnisse wurden einzelne Beurteilungspegel Pegel an fiktiven Häusern (Lage: sh. Anlage 4) berechnet und damit die Lärmpegelbereiche bestimmt (Beurteilungspegel sh. Anlage 5). Zur Darstellung im Bebauungsplan ist die Bildung von Teilbereichen für passiven Lärmschutz erforderlich. Die nachfolgende Übersicht konkretisiert die Aussagen zu den Lärmpegelbereichen aus den Rasterlärmkarten anhand der Ergebnisse aus den Einzelpunktberechnungen. Dabei liegt die vorgenommene Abgrenzung der insgesamt sechs Teilbereiche (sh. Anlage 6) des passiven Lärmschutzes immer auf der sicheren Seite. Teilbereich : EG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden West: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db OG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich V vor. R w,res 45 db Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db. Seitenfassaden Ost: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db. Teilbereich 2: EG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden West: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db OG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db. Seitenfassaden Ost: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db. H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

205 4 / 22 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße Teilbereich 3: EG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db OG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden West: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db Seitenfassaden Ost: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db. Teilbereich 4: EG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db OG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden West: Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden Ost: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db. Teilbereich 5: EG alle Vorder- und Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db OG Südfassade parallel zur Firstrichtung Es liegt Lärmpegelbereich IV vor. R w,res 40 db Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db Teilbereich 6: EG alle Vorder- und Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db OG alle Vorder- und Seitenfassaden: Es liegt Lärmpegelbereich III vor. R w,res 35 db H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

206 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße 5 / 22 6 Gewerbelärm Östlich bzw. südöstlich des B-Plan-Gebietes befinden sich gewerblich genutzte Flächen. Emissionen aus diesem Bereich werden auch den untersuchten B-Plan Nördlich Pestelstraße beeinflussen. 6. Lärmemissionen Die vorhandenen Gewerbeflächen nördlich der Bahnstrecke grenzen insbesondere im Norden (Saarlandstraße) und Osten (Waldstraße) unmittelbar an ebenfalls als Allgemeine Wohngebiete (WA) ausgewiesene Bereiche an. Diese bereits vorliegenden Nachbarschaften sind durch die vorhandenen Gewerbebetriebe immer zu beachten und können im Einzelfall auch zu Maßnahmen der Gewerbebetriebe führen, damit die im Bestand die Einhaltung der Immissionsrichtwerte erreicht wird. Für die Gewerbefläche südlich der Bahn (NEUERO Farm- und Fördertechnik GmbH) liegt eine Baugenehmigung zum Neubau der Produktionshalle Nord vor. Dort ist festgelegt, dass in der Nachbarschaft für Allgemeine Wohngebiete die Immissionsrichtwerte (IRW) von 55/40 db(a) und für Mischgebiete die IRW von 60/45 db(a) einzuhalten sind. In einem Schallschutzgutachten [ 0 ] wurde für eine neu errichtete Lagerhalle nördlich der Bahnstrecke nachgewiesen, dass die Immissionsrichtwerte (TA Lärm) von 55 db(a) (Tag, nachts findet kein Betrieb statt) an den angrenzenden Immissionsorten im WA eingehalten werden. Dabei wird allerdings zum Schutz vor den Emissionen aus der Rangiertätigkeit die geplante Halle als schallabschirmend gegenüber der auf der Südseite erfolgenden Ladetätigkeit unterstellt. Bei der vorhandenen Halle im Westen der Gewerbefläche befindet sich die Fläche für die Rangiertätigkeit dagegen nördlich der Halle. Zum Schutz der Nachbarschaft wurde daher dort eine ca. 8,50 m hohe Lärmschutzwand auf der Nordgrenze des Betriebsgeländes errichtet. Um nun im Rahmen dieser Schalltechnik Aussagen über die zu erwartenden Gewerbelärmimmissionen im Bereich des B-Plans Nördlich Pestelstraße zu erhalten, ist in einem ersten Schritt eine Lärmkontingentierung gem. DIN [ 6 ] für die Gewerbeflächen durchgeführt worden. Die Kontingentierung (sh. Anlage 7) erfolgte dabei so, dass an den nachfolgenden Immissionsorten die Orientierungswerte der DIN eingehalten werden: IO 0 Hermann-Unbefunde-Str. 20 (WA) IO 02 Saarlandstraße 22 (WA) IO 03 Saarlandstraße 4 (WA) IO 04 Hermann-Löns-Weg (WA) IO 05 Hermann-Unbefunde-Str. 3 (MI) H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

207 6 / 22 STADT MELLE, B-Plan Nördlich Pestelstraße Unter der Prämisse einer Einhaltung der Orientierungswerte der DIN an diesen benachbarten Objekten wurde für die nördliche Teilfläche ein theoretische Emissionskontingente (L EK ) von 60/45 db(a)/m² und für die südliche Teilfläche ein theoretische Emissionskontingente (L EK ) von 63/48 db(a)/m² ermittelt. Auch wenn diese LEK nicht festgesetzt sind, kann unter Verweis auf die bestehende Nachbarschaft von diesen Kontingenten ausgegangen werden. Dieser Ansatz entspricht dabei dem für uneingeschränkte Gewerbegebiet (63/48 db(a)/m²) bzw. eingeschränkte Gewerbegebiete (60/45 db(a)/m²; nach Einteilung des NLÖ (Niedersächsisches Landesamt für Ökologie)). Auf die Bestimmung von Zusatzkontingenten wurde verzichtet. Unter Verwendung des so ermittelten Pegels werden beide Flächen mit diesen Flächenschallleistungspegeln (h 3,50 m über Gelände) belegt und die sich im Bereich des B-Plans nördlich Pestelstraße ergebenden Immissionen, unter Berücksichtigung einer geplanten Bebauung innerhalb des B-Plangebietes, in Form einer Rasterlärmkarte berechnet. Innerhalb der Gewerbeflächen werden dabei keine schallabschirmenden Gebäude berücksichtigt. H:\MELLE\220\TEXTE\erl20504sc06.doc

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