Vortrag: Gebaut! Zur Wertschätzung des erhaltenswerten Bestandes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vortrag: Gebaut! Zur Wertschätzung des erhaltenswerten Bestandes"

Transkript

1 Regionalkonferenz 2013 Lutherstadt Wittenberg 17. Mai 2013 "Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der Stadtentwicklung Erkennen, Erfassen, Entwickeln" Vortrag: Gebaut! Zur Wertschätzung des erhaltenswerten Bestandes Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Naumann, sehr geehrter Herr Stappenbeck, sehr geehrte Frau Dr. Doehler-Behzadi, sehr geehrte Damen und Herren, Mit 6 Punkten möchte ich heute eine Einführung in das Thema der heutigen Regionalkonferenz geben. Diese sechs Punkte umfassen: I. eine Einführung zum Thema energetische Gebäudesanierung II. Förderbaustein 'Effizienzhaus Denkmal' III. Definition von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz IV. die Vorstellung der Klassifizierung von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Rahmen der KfW-Antragstellung V. eine Auseinandersetzung mit Bewertungsspielräume und -kriterien für die Kommunen VI. Empfehlungen zum Erkennen und Erfassen der besonders erhaltenswerten Bebauung. Einführung Die Ergebnisse des im Jahre 2001 gestarteten CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms sind unbestritten sehr beachtenswert. So wurden bundesweit insgesamt rund 11 Milliarden Fördermittel eingesetzt und in den Jahren zwischen 2006 und 2012 knapp 1,6 Millionen Kredite und Zuschüsse bewilligt und damit insgesamt Investitionen in Höhe von rund 118 Milliarden Euro angestoßen (Fördereffekt 1:10). Hierdurch werden nicht nur der Energieverbrauch und damit verbunden die laufenden Energiekosten reduziert, sondern auch der jährliche Ausstoß des schädlichen Treibhausgases CO 2 um 6 Millionen Tonnen gemindert. Und doch bleiben die Aufgaben für den Klimaschutz immens. So sind fast drei Viertel des Gebäudebestandes vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 und daher mit oft schlechter energetischer Qualität errichtet worden. Da der bundesweite Gebäudebestand mit 18 Millionen Wohngebäuden und rund 1,7 Millionen Nichtwohngebäuden fast 40 % der Endenergie (Heizung, Warmwasser und Beleuchtung) verbraucht, ist das CO2-Einsparpotenzial gerade hier noch immer erheblich. Diese Zahlen verdeutlichen, und hierauf ist schon wiederholt hingewiesen worden, das die Herausforderungen des Klimawandels vor allem mit einem klimagerechten Umbau unserer Städte entschieden wird. Doch die Herausforderungen sind komplexer und die Kritiken an dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm machen deutlich, dass es nicht nur um Energieeinsparung und CO2-Minderung gehen kann und dass Nachhaltigkeit sich nicht allein anhand energetisch-technischer Kriterien bemessen lässt. 1

2 So fehlt es nicht an Kritik an einer unzureichenden Sozialverträglichkeit (Stichworte: nicht ausreichende Kompensation steigender Kaltmieten durch Energiekosteneinsparungen; kosteninduzierte Verdrängungen sowie Verstärkung von Segregationstendenzen) und einer unzureichenden baukulturellen Sensibilität (Stichworte: Kulissenarchitektur, Verlust / Zerstörung baukultureller Werte) wie auch an einer zweifelhaften ökologischen (Stichworte: hoher Energieverbrauch, unzureichende Recyclingfähigkeit), wirtschaftlichen (Stichwort: mangelhafte Amortisation der Investitionen) und bautechnischen (Stichworte: Schimmelbildungen) Nachhaltigkeit von energetischen Sanierungen. Polarisierend zugespitzt münden die vielfältigen Kritiken in Begriffe wie Dämm-Wut, Öko-Manie, Dämmstoffwahn, CO2-Panik, hysterische Abschottung, deutsches Dämmstoffwesen. Förderbaustein "Effizienzhaus Denkmal" Doch das Thema des heutigen Tages "Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der Stadtentwicklung Erkennen, Erfassen, Entwickeln" ist der sensible Umgang mit der stadtbildprägenden Bestandsarchitektur unserer Städte. Die Bundesregierung resp. die KfW hat seit dem 1. April 2012 im Programm "Energieeffizient Sanieren" einen neuen Förderbaustein "Effizienzhaus Denkmal" zur Verfügung gestellt. Und dieser Baustein umfasst was mehr als glücklicher Umstand ist nicht allein die denkmalgeschützten Gebäude, sondern auch "Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz". Ziel ist, die Gebäudesubstanz und das äußere Erscheinungsbild von Denkmälern und sonstiger baukulturell wertvoller Altbauten zu bewahren. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz, nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist und insofern für solche Gebäude erleichterte Fördervoraussetzungen notwendig sind. Beim KfW-Effizienzhaus Denkmal gelten mit vereinfachten technischen Mindestanforderungen Ausnahmenregelungen, um die Denkmalauflagen, wie zum Beispiel den Erhalt der historischen Gebäudefassade, einhalten zu können. In der Regel darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 160 % des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude (QP REF) nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) betragen. Grundsätzlich sind zur Reduzierung von Wärmeverlusten mindestens an zwei verschiedenen Bauteilen der Gebäudehülle (Wand, Dach, Keller-/Geschossdecke oder Fenster / Fenstertüren) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchzuführen. Auch kann zum Beispiel statt einer Außenwanddämmung ersatzweise eine Innenwanddämmung gefördert werden vorausgesetzt, eine Sachverständige oder ein Sachverständiger bestätigt die Notwendigkeit. Doch für welche Bauobjekte trifft dieser besondere Fördertatbestand tatsächlich zu? Während die Definition von Denkmalen nach den landesgesetzlichen Bestimmungen eindeutig ist, ist der Begriff der "sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz" rechtlich unbestimmt. Interessierte Antragsteller werden seitens der KfW auf die Kommunen (Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) verwiesen, die Auskunft geben können, ob die betreffende (Wohn-) Immobilie in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet liegt und die Anforderungen an eine erhaltenswerte Bausubstanz erfüllt. Diese Definition auf den Internetseiten der KfW engt die mögliche Lage des Gebäudes sehr ein (in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet) und bleibt umgekehrt hinsichtlich der Erfüllung besonderer Anforderungen an eine erhaltenswerte Bausubstanz äußerst unbestimmt. Entscheidend ist aber, dass alleine bei den Kommunen die 'Deutungshoheit' über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen liegt. 2

3 Definition von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Unter sonstige besonders erhaltenswerter Bausubstanz können selbstverständlich neben Denkmälern alle Bauwerke verstanden werden, die mit ihrem stadtbildprägenden Erscheinungsbild für eine Stadt oder Stadtteil für ihre Bewohnerinnen und Bewohner aber auch ihre Besucherinnen und Besucher identitätsstiftend wirken und ein Gefühl von Vertrautheit und Heimat vermitteln. Diese Gebäude weisen nicht unbedingt und immer eine besondere ästhetische Qualität, wohl aber eine herausragende ideelle Bedeutung auf. Hinsichtlich ihrem Baustil, Bauformen und den verwendeten Baustoffen sind sie wichtige 'Zeitzeugen' der Stadt(teil)entwicklung und geben einen Eindruck von der Bauweise ihrer Entstehungszeit (es geht also um die Bedeutung als charakteristische Stadtbild- / Identitätsträger). Des Weiteren sollte m.e. auch eine besondere Empfindlichkeit resp. besondere Verwundbarkeit oder Zer-Störanfälligkeit bei möglichen energetischen Erneuerungsmaßnahmen, zum Beispiel an den Straßen- resp. 'Schauseiten', gegeben sein. Klassifizierung von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Rahmen der KfW- Antragstellung In dem KfW-Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz", werden für die Kommune insgesamt 8 mögliche Gründe aufgelistet, weshalb ein Gebäude zwar "nicht unter Denkmalschutz steht, es aber auf Grund seiner gestalterischen Eigenheiten zur örtlich besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählt". Eine Klassifizierung als besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist für die Kommune zulässig und im zutreffenden Fall dem Antragsteller zu bestätigen (hierbei sind auch Mehrfachnennungen möglich), wenn: (1) das Gebäude durch die Kommune durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder Quartierskonzepts ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen ist, (2) das Gebäude Teil einer Gesamtanlage (Denkmalensemble, Denkmalbereich, Denkmalschutzgebiet oder Denkmalzone nach Landesdenkmalgesetz) ist, (3) das Gebäude sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gem. 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB befindet, (4) das Gebäude sich in einem Sanierungsgebiet gem. 142 BauGB, zu dessen besonderen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört, befindet, (5) das Gebäude auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften (z.b. Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt des Stadtbildes oder entsprechende Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan) auf Basis der Landesbauordnung geschützt ist, (6) das Gebäude sich in einem Gebiet der Liste "Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung" der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger befindet, (7) das Gebäude wegen seines Baualters oder seiner besonderen (städtebaulichen) Lage ortsbildoder landschaftsprägend ist, (8) das Gebäude wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und dem architektonischen Erscheinungsbild als Teil regionaler Bautradition ortsbild- oder landschaftsprägend ist. Bewertungsspielräume und -kriterien für die Kommunen Sollte die Kommune über eine Satzung, öffentliche Listung oder eines beschlossenen Planwerkes (z.b. InSEK) verfügen, in dem zusammengefasst und "ausdrücklich" die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen ist, so würde es keinerlei weiterer Quellen und Beurteilungen bedürfen. Eine solche Grundlage wie aber unter Punkt 1 beschrieben, dürfte allerdings bei den meisten Kommunen aktuell nicht vorliegen. Folglich werden die Kommunen jeweils alle die unter den Nummern 2 bis 8 genannten Kriterien prüfen. Bei der Prüfung, ob das betreffende Gebäude innerhalb einer besonderen Gebietskulisse liegt 3

4 (Nummer 2 bis 6), ist das einfach zu handhaben. Und das betrifft optimistisch vielleicht 15 oder bis zu 20 % des Stadtgebietes. Aufwändiger ist sicher eine Beurteilung für jene Gebäude, die nicht innerhalb einer Denkmal-, Erhaltungs- oder Förderkulisse und damit nicht im ständigen Aufmerksamkeitsfokus der Kommune liegen (und das sind sicher eher 80 und mehr Prozent). Hier sind die jeweiligen Kommunen selber gehalten, ihre besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu definieren und ggf. empfehlenswerte Grundlagenmaterialien aufzubereiten. Immerhin heben die zuletzt genannten Punkte 7 und 8 explizit darauf ab, ob ein Gebäude "ortsbildoder landschaftsbildprägend" ist und führen als relevante Aspekte im Einzelnen auf: - das Baualter, - die besondere (städtebauliche) Lage, - die spezifische Materialität des Gebäudes, - die Gestalt, - die Bauweise sowie das architektonische Erscheinungsbild als Teil der regionalen Bautradition. Damit verbunden ist im positiven Sinne den Kommunen ein breiter Ermessensspielraum eröffnet, um eine ökologische Nachhaltigkeit mit der kulturellen Nachhaltigkeit von besonders erhaltenswerten Gebäuden in Einklang zu bringen, da bei einer energetischen Sanierung die spezifischen historischen und künstlerischen Werten der Bauwerke angemessener berücksichtigt werden können. Wie weit der Bogen für eine Definition resp. für eine Festlegung als ortsbild- oder landschaftsbildprägende Bebauung mit den sechs aufgeführten Kriterien gespannt ist, sollen die nachfolgende Beispiele verdeutlichen. Unter dem Begriff "Baualter" können besondere stadtgeschichtliche Merkmale resp. für ihre jeweilige Entstehungszeit typische Siedlungs- und Bautypologien im Fokus stehen. Dies kann z.b. als geplante Siedlungen besonders zutreffen für Gartenstädte, Werkssiedlungen sowie Siedlungen der 1920er / 30er Jahre (Siedlungen der Moderne), um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Aber auch historische Ortslagen als historisch gewachsene Strukturen und nicht zuletzt auch Baustile wie z.b. Historismus, Gründerzeitbebauung, Jugendstilbebauung, Bauhaus-Stil, können unter diesem Aspekt als ortbild- oder landschaftsprägend bezeichnet werden. Die "besondere (städtebauliche) Lage" verweist auf stadträumliche oder stadtmorphologische Eigenheiten, zu denen z.b. besondere Höhendominaten, gesamtstädtisch bedeutsame und andere zentrale Platz- / Straßenräume (Magistralen, zentrale Orte) oder andere, ebenfalls für das Ortsbild typische Straßenensemble gehören. Die "spezifische Materialität" des Gebäudes verweist eher auf bautypologische Besonderheiten, wie Steinwerke, Fachwerkhäuser, Sandsteinbebauung, Klinkersteinbebauung, industriell errichtete Plattenbauten. Bei der "Bauweise" kann die Art und Weise, in der ein Bauwerk errichtet ist ein besonderes Merkmal darstellen. Hierbei können sowohl die verwendeten Baustoffe (gewisse Schnittstellen zur spezifischen Materialität sind durchaus gegeben), wie z.b. die Holzbau- oder Mauerwerksbauweise, als auch die Tragwerkskonstruktion, wie z.b. die Skelettbauweise oder Schottenbauweise, von Gebäuden von besonderem Interesse sein. Das "architektonische Erscheinungsbild als Teil der regionalen Bautradition" stellt speziell auf die Erhaltung und Pflege einer eigenen regionalen Baukultur ab und diese ist nicht nur von besonderer Relevanz für eine besondere regionale Identität von Städten und kleineren Gemeinden, sondern auch für den Tourismus. Faktisch hat jede Region eine eigene, individuelle Baukultur, auch wenn die Bedeutung für den Tourismus resp. als Standortfaktor sehr unterschiedlich sein kann. Häufig haben Kommunen regionaltypische Gestaltungsleitlinien und -hilfen ausgearbeitet und wenn diese nicht immer verbindlich sind, so dienen sie durchaus als Anregung und Qualitätsmaßstab bei Sanierungen und Neubebauungen. Dabei zeichnet sich regionale Baukunst vielfach durch relativ wenige Merkmale, wie spezifische Maßstäblichkeiten und Dachneigungen, einfache, regionaltypische Materialien und Bauformen, fehlende oder übergroße Dachüberstände, Klinker- oder Putzfassaden sowie die Art der Fenstergestaltung u.a.m. aus. 4

5 Es versteht sich, dass bei einem besonders erhaltenswerten Bauwerk mehrere der genannten Kriterien zutreffen können resp. dass es eine inhaltliche Überschneidung von mehreren Kriterien geben kann. In der Gesamtbewertung haben m.e. die Kommunen einen ausreichenden Spielraum, für ihren baukulturell bedeutsamen Baubestand die Anwendung des Fördermoduls "Effizienzhaus Denkmal" und damit verbunden Abweichungen von der EnEV und eine besondere Förderung zu ermöglichen. Erkennen und Erfassen der besonders erhaltenswerten Bebauung Grundsätzlich steht es der Kommune frei, fallweise, d.h. im konkreten Antragsfall, über eine Bestätigung für Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu entscheiden (reaktives Handeln). Spätestens auf mittlere Sicht sollte ein solches Vorgehen, mit den Vorteilen einer vorausschauenden Identifizierung und Erfassung der baukulturellen Werte abgewogen werden (aktives oder proaktives Handeln). Die Vorteile einer frühzeitigen, bewussten und systematischen Bewertung und Benennung der besonders erhaltenswerten Bausubstanz sind im Einzelnen: - eine zügigere Bearbeitung von Anträgen, - eine größere Nachvollziehbarkeit und (Quer-) Vergleichbarkeit von Entscheidungen (Transparenz), - eine frühzeitige Sensibilisierung von Eigentümern zugunsten einer angemessenen Sanierung (hierzu wird eine Veröffentlichung der Bestandsbewertungen vorausgesetzt), - die gezielte Information von Eigentümern mit (ohnehin) sanierungsbedürftigen Gebäuden über den Förderbaustein "Effizienzhaus Denkmal" (Mailingaktion), - eine aktivierende Auseinandersetzung im politischen Raum wie in der Zivilgesellschaft über die baukulturellen Werte der Stadt, - eine stärkere Identifizierung mit dem baukulturellen Erbe, - das Erkennen von besonderen Handlungsschwerpunkten von gebäudeübergreifenden resp. quartiersbezogenen Lösungsansätzen für energetische Erneuerungsmaßnahmen - die bessere Identifizierung weiterer zukünftiger möglicher Handlungsräume zum Erhalt des baukulturellen Erbes, wie z.b. zur Begründung neuer Fördergebiete oder einer Aufstellung von neuen Gestaltungssatzungen (Kick off- und Legitimationsfunktion). Leider verfügen die meisten Kommunen über keinerlei gesamtstädtische Übersichten oder Kartierungen etwa zum Baualter oder zum Baustil von Gebäuden. Auch im Automatischen Liegenschaftskataster (ALK) werden solche Informationen allgemein nicht geführt. Doch kann die Kommune bei der Ermittlung und Erfassung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz methodisch und problemorientiert ein abgestuftes Vorgehen verfolgen, um den eigenen Bearbeitungsaufwand und / oder alternativ den Finanzierungsaufwand bei einer Beauftragung von Gutachterbüros oder Hochschulen zeitlich zu strecken. Zunächst können für eine erste Arbeitserleichterung und gleichzeitig als Orientierung für investitionsinteressierte Eigentümer die relevanten Interventionskulissen der Kommunen in einer Planübersicht zusammengeführt werden (insbesondere Sanierungs- und Erhaltungsgebiete, Gebiete mit gültigen Gestaltungssatzungen). In einem weiteren Schritt können weitere ausgewählte Stadtbereiche, die sich durch einen besonderen Erneuerungsbedarf resp. Veränderungsdruck und Empfindlichkeit auszeichnen, untersucht und bewertet und hierbei methodische Ansätze beispielhaft erprobt werden (Pilotgebiete). Bei den möglichen Pilotgebieten können ggf. auch weitergehende Fragestellungen eruiert werden, wie z.b.: - eine differenzierte Wertung der baukulturellen Qualitäten resp. Empfindlichkeitsgrade (wichtig z.b. für etwaige Förderprioritäten), - eine überschlägige Bewertung und Erfassung des baulichen und energetischen Sanierungsbedarfs, - eine Bewertung und Erfassung der sensiblen Bauteile (z.b. Straßenfassade) und damit verbunden eine Eingrenzung geeigneter energetischer Erneuerungsmaßnahmen (empfohlene Maßnahmenbündel). Schließlich kann sich die Kommune auf jene weiteren Bereiche konzentrieren, für die sie bereits auf Analysen und Bewertungen vorhandener städtebaulicher Untersuchungen u. ä. zurückgreifen kann und mit vertretbaren Aufwand ein Abgleich mit der aktuellen Situation möglich ist. 5

6 Es sollte selbstverständlich sein, dass an dem Bearbeitungsprozess die relevanten zuständigen Stellen, die für die Themen Stadtentwicklung, Denkmalpflege, Bauordnungsrecht und ggf. Stadtmarketing zuständig sind, eng zusammenarbeiten. Im Ergebnis ist es empfehlenswert, dass die Kommunen perspektivisch über eine Gesamtübersicht ihrer Baudenkmäler sowie über die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz verfügt und diese wie unter Punkt 1 der KfW-Kriterien benannt in welcher Form auch immer formell legitimiert (z.b. als Satzung mit einem Plan 'Baukulturell bedeutsame Gebäude und Stadträume', oder als Teilplan eines gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder auch in Form einer schlichten Liste). Vor dem Hintergrund der noch geringen Erfahrungen mit dem relativ neuen Fördermodul "Effizienzhaus Denkmal" ist der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen von drei Regionalkonferenzen initiierte Erfahrungsaustausch unter Expertinnen und Experten zum weiteren Umgang mit den baukulturell wertvollen Baubeständen sehr zu begrüßen. In diesem Sinne dürfen wir auf die nachfolgenden Fallbeispiele zu den Themen 'Erkennen und Erfassen' sowie zur 'Entwicklung des baukulturell wertvollen Baubestandes' sehr gespannt sein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Carl Herwarth v. Bittenfeld Geschäftsführender Gesellschafter Herwarth + Holz, Berlin / Cottbus carl.herwarth@herwarth-holz.de sowie Vertretungsprofessur für Stadt- und Raumentwicklung Leibniz Universität Hannover Fakultät für Architektur und Landschaft Institut für Entwerfen und Städtebau 6

7 Gebaut! Zur Wertschätzung des erhaltenswerten Bestands Regionalkonferenz 2013 Lutherstadt Wittenberg 17. Mai 2013 Carl Herwarth v. Bittenfeld Herwarth + Holz Planung und Architektur

8 Gebaut! Zur Wertschätzung des erhaltenswerten Bestands I. Einführung II. III. IV. Förderbaustein 'Effizienzhaus Denkmal' Definition von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Klassifizierung von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Rahmen der KfW-Antragstellung V. Bewertungsspielräume und -kriterien für die Kommunen VI. Erkennen und Erfassen der besonders erhaltenswerten Bebauung Gliederung Herwarth + Holz 2

9 Einführung Herwarth + Holz 3

10 Fakten 2001 startete das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms Investitionsvolumen: 118 Mrd. Ergebnisse Reduzierung des Energieverbrauch und der Energiekosten Verminderung des jährlichen CO 2 -Ausstoß 6 Millionen Tonnen Einführung Herwarth + Holz 4

11 Potenziale Gebäudesanierung Gebäudebestand: 18 Mio. Wohngebäude 1,7 Mio. Nicht-Wohngebäude Anteil am Endenergieverbrauch: 40 % Gebäude, vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 schlechte energetische Qualität Einführung Herwarth + Holz 5

12 Schluss mit dem Dämmwahn Zeit Risiko Kostenexplosion Aufstand der Mieter stern Die Burka fürs Haus Frankfurter Allgemeine Zeitung Abstumpfung mit Styroporplatten Frankfurter Allgemeine Zeitung Energetische Sanierung Abdichtung und Wahrheit Der Tagesspiegel Energetische Sanierung rentiert sich nicht Handelsblatt Verdämmt Spiegel Die große Lüge von der Wärmedämmung Die Welt Der Kampf um die Häuser Zeit Einführung Herwarth + Holz 6

13 Förderbaustein 'Effizienzhaus Denkmal' Herwarth + Holz 7

14 KfW Herwarth + Holz 8

15 Definition von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Herwarth + Holz 9

16 Einzelaspekte stadtbildprägendes Erscheinungsbild identitätsstiftende Wirkung ideelle Bedeutung Zeitzeugen der Stadtentwicklung in Überlagerung mit einer besonderen 'Verwundbarkeit' / 'Zer-Störanfälligkeit' bei energetischen Sanierungsmaßnahmen Definition Herwarth + Holz 10

17 Einzelaspekte Stadtbildprägendes Erscheinungsbild Neustädter Kirchhof, Quedlinburg (Quelle: Herwarth + Holz) Definition Herwarth + Holz 11

18 Klassifizierung von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Rahmen der KfW-Antragstellung Herwarth + Holz 12

19 Erhaltenswerte Bausubstanz (1) Das Gebäude ist durch die Kommune durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder Quartierskonzepts ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen. Klassifizierung Herwarth + Holz 13

20 Denkmalgeschütze Gesamtanlage (2) Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal, aber Teil einer Gesamtanlage. Denkmalensemble Denkmalbereich Denkmalschutzgebiet Denkmalzone Klassifizierung Herwarth + Holz 14

21 Denkmale / Denkmalbereiche Denkmale (bauliche Anlagen / Gartenanlagen) Denkmalbereich Denkmale mit Gebietscharakter (Denkmalensembles) Rahmenplanung Modellstadt Cottbus Sanierungsgebiet Innenstadt (Quelle: Herwarth + Holz) Klassifizierung Herwarth + Holz 15

22 Erhaltungssatzung (3) Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gemäß 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Besonderes Städtebaurecht 172 ff. BauGB Die Erhaltungssatzung ist ein eigenständiges städtebauliches Instrument, das die städtebauliche Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten und bewahren soll Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung sind der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung genehmigungsbedürftig Klassifizierung Herwarth + Holz 16

23 Sanierungsgebiet (4) Das Gebäude befindet sich in einem Sanierungsgebiet gemäß 142 BauGB, zu dessen besonderen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört ( 136 Abs. 4 Nr. 4 BauGB). Beheben von städtebaulichen Missständen oder funktionellen Schwächen Bauliche Strukturen bewahren, Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessern und den Strukturwandel durch städtebauliche Maßnahmen begleiten räumlich klar abgegrenzte und durch eine Sanierungssatzung förmlich festgelegte Gebiete Klassifizierung Herwarth + Holz 17

24 Sanierungsgebiet Innenstadt Rahmenplanung Stadt Finsterwalde (Quelle: Herwarth + Holz) Klassifizierung Herwarth + Holz 18

25 Örtliche Bauvorschriften (5) Das Gebäude ist auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften auf Basis der Landesbauordnung geschützt. die Bauordnung regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind, u.a. in Form von Gestaltungssatzung Altstadtsatzung Satzung zum Erhalt des Stadtbildes Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan Klassifizierung Herwarth + Holz 19

26 Örtliche Bauvorschriften Gestaltungssatzung für die Altstadt Lutherstadt Wittenberg Klassifizierung Herwarth + Holz 20

27 Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung (6) Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet der Liste 'Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung' der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, einer Altstadtinventarisierung historischer Städte in Deutschland. wissenschaftliche Erhebung des Gesamtbestandes an historischen Stadtkernen mit herausragender baukultureller Bedeutung Anlass Einführung des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz Klassifizierung Herwarth + Holz 21

28 Erhaltenswerte Bausubstanz (7) Das Gebäude ist wegen seines Baualters oder seiner besonderen städtebaulichen Lage ortsbild- oder landschaftsprägend, zum Beispiel als Teil von zentralen raumbestimmenden Platzkanten und Straßenfassaden, in seiner Höhe als Teil der Stadtsilhouette usw. (8) Das Gebäude ist wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und des architektonischen Erscheinungsbildes als Teil regionaler Bautradition und Bauweise ortsbildend oder landschaftsprägend, zum Beispiel bei ortsbildprägender Klinkerarchitektur, Fachwerkbauweise oder historischer Stuckfassade Klassifizierung Herwarth + Holz 22

29 Bewertungsspielräume und -kriterien für die Kommunen Herwarth + Holz 23

30 Vorgehen der Kommune Formelle Kriterien Satzung, öffentliche Listung oder ein beschlossenes Planwerk (z.b. integriertes Stadtentwicklungskonzept) (Nr. 1) Prüfung, ob sich ein Gebäude innerhalb einer Gebietskulisse befindet ist einfach zu handhaben (Nr. 2 bis 6) Denkmalgeschütze Gesamtanlage Erhaltungssatzung Sanierungsgebiet Örtliche Bauvorschrift Liste 'Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung' Bewertung Herwarth + Holz 24

31 Vorgehen der Kommune Informellen Kriterien (Nr. 7 und 8) Prüfung im Ermessensspielraum der Kommune, zu prüfen sind: das Baualter die besondere (städtebauliche) Lage die spezifische Materialität des Gebäudes die Gestalt die Bauweise sowie das architektonische Erscheinungsbild als Teil der regionalen Bautradition Bewertung Herwarth + Holz 25

32 Zentrale Stadträume Steinwerk Sandsteinbebauung ortsbildprägend Bauhausstil Stadtmorphologie Klinkerarchitektur Heimatstil Gründerzeitbebauung Straßenensemble Historismus Fachwerkhäuser Stadtraum landschaftsprägend Bautypologische Besonderheiten Plätze Jugendstilbebauung Bewertung Herwarth + Holz 26

33 Erkennen und Erfassen besonders erhaltenswerter Bausubstanz Herwarth + Holz 27

34 Vorausschauende Identifizierung und Erfassung der baukulturellen Werte Vorteile Zügigere Bearbeitung von Anträgen Größere Nachvollziehbarkeit Frühzeitige Sensibilisierung der Eigentümer Gezielte Information der Eigentümer Aktivierende Auseinandersetzung über die baukulturellen Werte der Stadt Stärkere Identifizierung mit dem baukulturellen Erbe Erkennen von besonderen Handlungsschwerpunkten Bessere Identifizierung weiterer zukünftiger Handlungsräume Vorgehen Herwarth + Holz 28

35 Prüfung eines methodisch und problemorientiert abgestuften Vorgehens bei der Ermittlung und Erfassung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz Zusammenführung der relevanten Gebietskulissen Bevorzugte Untersuchung weiterer Gebiete mit besonderem Erneuerungsbedarf Untersuchung der sonstigen relevanten Stadtgebiete Ziel: Zusammenführung aller relevanten Kulissen und Bewertungen Vorgehen Herwarth + Holz 29

36 Satzungsgebiete Sanierungssatzung Erhaltungssatzung (Welterbegebiet und Pufferzone) Gestaltungssatzung Welterbegebiet Welterbemanagementplan Quedlinburg (Quelle: Herwarth + Holz) Vorgehen Herwarth + Holz 30

37 Prüfung eines methodisch und problemorientiert abgestuften Vorgehens bei der Ermittlung und Erfassung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz Zusammenführung der relevanten Gebietskulissen Bevorzugte Untersuchung weiterer Gebiete mit besonderem Erneuerungsbedarf Untersuchung der sonstigen relevanten Stadtgebiete Ziel: Zusammenführung aller relevanten Kulissen und Bewertungen aus den Kriterien (2) bis (8) in einer Gesamtübersicht (1) Vorgehen Herwarth + Holz 31

38 Gegebenenfalls Untersuchung weiterer Fragestellungen differenzierte Wertung der baukulturellen Qualitäten resp. Empfindlichkeitsgrade überschlägige Bewertung und Erfassung des baulichen und energetische Sanierungsbedarfs Bewertung und Erfassung der sensiblen Bauteile und damit verbunden Eingrenzung geeigneter energetischer Erneuerungsmaßnahmen Vorgehen Herwarth + Holz 32

39 Zusammenarbeit der relevanten Stellen Stadtentwicklung Denkmalpflege Bauordnungsrecht ggf. Stadtmarketing Vorgehen Herwarth + Holz 33

40 Gebaut! Zur Wertschätzung des erhaltenswerten Bestands Regionalkonferenz 2013 Lutherstadt Wittenberg 17. Mai 2013 Carl Herwarth v. Bittenfeld Herwarth + Holz Planung und Architektur

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz Ansätze für kommunales Handeln

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz Ansätze für kommunales Handeln Fachveranstaltung Besonders erhaltenswerte Bausubstanz Ansätze für kommunales Handeln Montag, 16. Oktober 2017 MIL, Raum 420 Themenblock I Thematische Einordnung Einführung Hathumar Drost Geschäftsführer

Mehr

Denkmal und Energie. Architekturforum Freiburg Veranstaltungsreihe Denkmalschutz

Denkmal und Energie. Architekturforum Freiburg Veranstaltungsreihe Denkmalschutz Architekturforum Freiburg Veranstaltungsreihe Denkmalschutz Referentin: Dipl.-Ing. (BA) Silke Vollmann M.A. im RP Stuttgart Gliederung 1. Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg 2. sonstige besonders erhaltenswerte

Mehr

Herzlich Willkommen SELBSTSTÄNDIGKEIT NACHHALTIGKEIT. Jörg Diewald Leiter Kompetenzzentrum Immobilien

Herzlich Willkommen SELBSTSTÄNDIGKEIT NACHHALTIGKEIT. Jörg Diewald Leiter Kompetenzzentrum Immobilien Folie 1 Herzlich Willkommen Jörg Diewald Leiter Kompetenzzentrum Immobilien Kost a Navrozidis St efan Brinkmann Silvia Best Sabine Schäfer Leit er Markt bereich Baufinanzierungsspezialist Baufinanzierungsspezialist

Mehr

NRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf

NRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf NRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund 2. Zielsetzung 3. Das Produkt 4. Antrags-/Zusageverfahren 5. EU-Beihilfebestimmungen 6.

Mehr

Gut beraten Energieeffizienz im erhaltenswerten Bestand

Gut beraten Energieeffizienz im erhaltenswerten Bestand Gut beraten Energieeffizienz im erhaltenswerten Bestand Marita Klempnow, Dipl.-Ing. Büro für Baubiologie und Energieberatung Energieberater für Baudenkmale Diana Hasler, Dipl.-Ing. Architekt Sachverständige

Mehr

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße S a t z u n g über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße Satzung der Stadt Siegburg zur Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

Mehr

Förderprogramm der Stadt Esslingen am Neckar

Förderprogramm der Stadt Esslingen am Neckar Titel Förderprogramm der Stadt Esslingen am Neckar Innovative und Energieeffiziente Gebäudesanierung Stadt Esslingen am Neckar Stabstelle Klimaschutz Uta Kälber 07.05.2013 www.esslingen.de Städtisches

Mehr

energetische Sanierung Die Fördermittel gehen auf s Haus!

energetische Sanierung Die Fördermittel gehen auf s Haus! energetische Sanierung Die Fördermittel gehen auf s Haus! Die Verbraucherzentrale finanziert sich aus Steuermitteln, deshalb ist die Beratung neutral und unabhängig Energieberatungsstützpunkte in Ihrer

Mehr

Ausschusssitzung Vorbereitende Untersuchungen "Altstadt" Städtebaulicher Denkmalschutz" am

Ausschusssitzung Vorbereitende Untersuchungen Altstadt Städtebaulicher Denkmalschutz am Seite 1 Ausschusssitzung Vorbereitende Untersuchungen "Altstadt" Städtebaulicher Denkmalschutz" am 15.06.2010 Es referiert Klaus von Ohlen S.1 Seite 2 Städtebaulicher Denkmalschutz 2009 ein neues Städtebauförderungsprogramm

Mehr

Satzung. über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung)

Satzung. über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung) Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung) Aufgrund des 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),

Mehr

Energetische Sanierung im Quartier: Städte und Gemeinden sparen intelligent Dipl.-Ing. Barbara v. Campe

Energetische Sanierung im Quartier: Städte und Gemeinden sparen intelligent Dipl.-Ing. Barbara v. Campe Energetische Sanierung im Quartier: Städte und Gemeinden sparen intelligent Dipl.-Ing. Barbara v. Campe 4.Fachkonferenz des SHGT 26. September 2012 complan Wer wir sind Menschen und Aufgaben 2 20 Jahre

Mehr

Allgemeine städtebauliche Analyse

Allgemeine städtebauliche Analyse Mit Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahre 1977 wurden erstmals Anforderungen an den energetischen Wärmeschutz eines Gebäudes gestellt. Neben dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den begrenzten

Mehr

2. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt: Energetische Stadtsanierung Integrierte Quartiersentwicklung am 19. Juni 2014 in Naumburg

2. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt: Energetische Stadtsanierung Integrierte Quartiersentwicklung am 19. Juni 2014 in Naumburg 2. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt: Energetische Stadtsanierung Integrierte Quartiersentwicklung am 19. Juni 2014 in Naumburg Dr. Ute Redder Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Mehr

Görlitzer Modell: Stadtumbau-Matrix

Görlitzer Modell: Stadtumbau-Matrix Görlitzer Modell: Stadtumbau-Matrix Bewertungssystem zur Weiterentwicklung innerstädtischer Bausubstanz Wieland Menzel 24.06.2016 Folie 1 Ziel der Matrix Anlass Beschluss zur Überprüfung der städtebaulichen

Mehr

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz und Stadtidentität in der integrierten Stadtentwicklung

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz und Stadtidentität in der integrierten Stadtentwicklung Memorandum der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz Besonders erhaltenswerte Bausubstanz und Stadtidentität in der integrierten Stadtentwicklung Die aktuellen Herausforderungen der Stadt- und Ortsentwicklung

Mehr

An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen. Datum:

An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen. Datum: An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 27.03.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden

Mehr

Herausforderungen für Sanierungen im Quartier.

Herausforderungen für Sanierungen im Quartier. Heike Marcinek Herausforderungen für Sanierungen im Quartier. Essen, 27.01.2015 1 Die Gesellschafter der Deutschen Energie-Agentur. dena Bundesrepublik Deutschland 50 % KfW Bankengruppe 26 % Vertreten

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz - Bleckede Innenstadt/ Schlossensemble

Städtebaulicher Denkmalschutz - Bleckede Innenstadt/ Schlossensemble Bürgerinformation zum Sanierungsauftakt Am 15.02.2016 im Elbschloss BauBeCon Sanierungsträger GmbH Alexander Marth Max Polzien Folie 1 15.02.2016 Bisheriger Verlauf der Sanierungsmaßnahme Mai 2014 Antragstellung

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB)

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und

Mehr

Erhaltungssatzung der Stadt Bergen. Geltungsbereich der Satzung

Erhaltungssatzung der Stadt Bergen. Geltungsbereich der Satzung Erhaltungssatzung der Stadt Bergen Lesefassung der seit dem 4. 9. 1993 geltenden Fassung. 1 Geltungsbereich der Satzung Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gebiet Innenstadt der Stadt Bergen,

Mehr

Stadt Iphofen Sanierung Stadtteile. Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim

Stadt Iphofen Sanierung Stadtteile. Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Stadt Iphofen Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim, Possenheim Durchführung privater Sanierungs- und Baumaßnahmen 03.03.1998 08.02.2000 abgestimmt mit

Mehr

2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude.

2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude. Stephan Kohler 2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude. Berlin, 30.Mai 2012 1 Die Gesellschafter der Deutschen Energie-Agentur. dena Bundesrepublik Deutschland 50 % KfW Bankengruppe 26

Mehr

Richtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf

Richtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf Richtlinie zum 1.1 Förderziel Die Gemeinde Ummendorf will die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden fördern und somit zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen. Die Förderung soll darüber

Mehr

Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch

Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch 1 Der Rat der Stadt hat die VU im April 2016 beschlossen: Vorbereitende Untersuchungen 2 Mit der Erarbeitung der Vorbereitenden

Mehr

"Sanierungsmaßnahme Kernstadt"

Sanierungsmaßnahme Kernstadt STADT BOCKENEM Der Bürgermeister Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung "Sanierungsmaßnahme Kernstadt" Inhalte und Aufgaben der Vorbereitenden Untersuchungen zur Kernstadtsanierung aus

Mehr

Berücksichtigung denkmalverträglicher Baustoffe in der Fördersystematik

Berücksichtigung denkmalverträglicher Baustoffe in der Fördersystematik Berücksichtigung denkmalverträglicher Baustoffe in der Fördersystematik Teil 2: Effizienzhaus Denkmal dipl.-ing. marita klempnow Fördermöglichkeiten - Energieeffizient Sanieren KfW-Effizienzhaus Denkmal

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am 15.10.2015, 19.00 Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie 1 20. Oktober 2015 "Was lange währt

Mehr

Öffentliche Fördermittel

Öffentliche Fördermittel Öffentliche Fördermittel zur Erneuerung von denkmalwerten Wohngebäuden städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden denkmalgeschützten Wohngebäuden Detlef Münz Pressemitteilung des MBWSV

Mehr

Förderprogramme zur Altbausanierung

Förderprogramme zur Altbausanierung Förderprogramme zur Altbausanierung Bild Bild: Fotolia.com/DOC RABE Media Sanieren im Altbau Beispiel: Sanierung Altbau, Bj. 1961, Wohnfläche: 120 m 2 Wärmeverluste vor Sanierung Dach 17% Kellerdecke 10%

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen Programmnummer 431 Zuschüsse für die energetische Fachplanung und im Rahmen des "CO 2 - Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Förderziel Förderziel Mit dem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss

Mehr

Vorlage 329/14 Erhaltungssatzung und Gestaltungsrichtlinien Historische Innenstadt Sicherung des baukulturellen Erbes

Vorlage 329/14 Erhaltungssatzung und Gestaltungsrichtlinien Historische Innenstadt Sicherung des baukulturellen Erbes Vorlage 329/14 Erhaltungssatzung und Gestaltungsrichtlinien Historische Innenstadt Sicherung des baukulturellen Erbes Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt am 23.10.2014 Leitbild und strategische Ziele

Mehr

Energetische Quartierserneuerung in Ritterhude. Arbeitstreffen Projekt Low Emission Sztum,5. März 2018 Ulrich Müller

Energetische Quartierserneuerung in Ritterhude. Arbeitstreffen Projekt Low Emission Sztum,5. März 2018 Ulrich Müller Energetische Quartierserneuerung in Ritterhude Arbeitstreffen Projekt Low Emission Sztum,5. März 2018 Ulrich Müller Warum energetische Quartierserneuerung 40% des Energieverbrauchs in Europa fallen auf

Mehr

Vom Quartierkonzept zum Sanierungsgebiet? Möglichkeiten der Nutzung des Sanierungsrechts im energetischen Bereich

Vom Quartierkonzept zum Sanierungsgebiet? Möglichkeiten der Nutzung des Sanierungsrechts im energetischen Bereich Vom Quartierkonzept zum Sanierungsgebiet? Möglichkeiten der Nutzung des Sanierungsrechts im energetischen Bereich Impulsreferat im Workshop: Was bringt den energetischen Umbau im Quartier voran? Plan und

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser ) Um jungen Leuten und Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum in Oerlinghausen

Mehr

Zusammenwirken von energetischem Sanierungsmanagement und Städtebauförderung. - Praxisbericht aus Stade

Zusammenwirken von energetischem Sanierungsmanagement und Städtebauförderung. - Praxisbericht aus Stade Vom Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 11. August 2016 in Cloppenburg Zusammenwirken von energetischem Sanierungsmanagement und Städtebauförderung - Praxisbericht

Mehr

Gemeinde Mönsheim. GR Sitzung vom Vorstellung der Ergebnisse der Grobanalyse im Bereich Ortsmitte III

Gemeinde Mönsheim. GR Sitzung vom Vorstellung der Ergebnisse der Grobanalyse im Bereich Ortsmitte III Gemeinde Mönsheim GR Sitzung vom 17.09.2015 Vorstellung der Ergebnisse der Grobanalyse im Bereich Ortsmitte III Agenda Worum geht es heute? Das Landessanierungsprogramm Ablaufschema Bisherige Sanierungsgebiete

Mehr

Energetische Sanierung Lerchenberg Mehrfamilienhäuser

Energetische Sanierung Lerchenberg Mehrfamilienhäuser Energetische Sanierung Lerchenberg Mehrfamilienhäuser Architektur + Energie Grabs 1 Thema: energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern Lerchenberg: Die meisten Mehrfamilienhäuser des Mainzer Stadtteils

Mehr

Leiter des Referates Gebäude- und

Leiter des Referates Gebäude- und Peter Rathert t Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien im und Stadtentwicklung, Berlin Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Daten und Ziele) wichtige

Mehr

Ergebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen

Ergebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen Ergebnisse zu den Vorbereitenden Untersuchungen STEG Stadtentwicklung Südwest gemeinnützige GmbH Olgastraße 54 70182 Stuttgart Bahnhofstraße 7 74072 Heilbronn Ablauf der Sanierungsvorbereitung nach dem

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt" Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co.

Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt" Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Bürgerversammlung Auftakt der Altstadtsanierung 27. September 2016,

Mehr

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten Zusammenarbeit mit Privaten 1/32 - 11 städtebaulicher Vertrag - 12 Vorhaben- und Erschließungsplan - 13 Vereinfachtes Verfahren - 13 a Bebauungspläne der Innenentwicklung 2/32 11 Städtebaulicher Vertrag

Mehr

SOZIALE INFRASTRUKTUR AUSBAUEN, ENERGIE SPAREN UND BARRIEREN REDUZIEREN

SOZIALE INFRASTRUKTUR AUSBAUEN, ENERGIE SPAREN UND BARRIEREN REDUZIEREN SOZIALE INFRASTRUKTUR AUSBAUEN, ENERGIE SPAREN UND BARRIEREN REDUZIEREN Informationen zu den KfW-Förderprodukten für Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege Sehr geehrte Damen und Herren, jedes Jahr steigen

Mehr

Energieberatertag 2013

Energieberatertag 2013 Energieberatertag 2013 Qualitätssicherung in den wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW Online-Bestätigung, Energie-Effizienz-Expertenliste, vor-ort-kontrollen Neustadt an der Weinstraße, 05. Dezember

Mehr

Energetische Sanierung von Backsteinfassaden Problemstellungen, Verfahren und Besonderheiten

Energetische Sanierung von Backsteinfassaden Problemstellungen, Verfahren und Besonderheiten Energetische Sanierung von Backsteinfassaden Problemstellungen, Verfahren und Besonderheiten Thomas Dittert Dipl.-Ing. Architekt Energieberater Denkmal Qualitätssicherer Backstein Hamburg / Hannover Hamburg,

Mehr

Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort

Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort -Stadt Brunsbüttel Fachbereich III- Stadt Brunsbüttel Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort Was heißt Programm Städtebaulicher Denkmalschutz? (1) Es gibt 6 Städtebauförderungsprogramme

Mehr

Förderprogramme der KfW

Förderprogramme der KfW 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Energieeffizient Bauen Gebäudebestand auch als Zuschuss-Variante KfW-Wohneigentumsprogramm Altersgerecht Umbauen auch als Zuschuss-Variante

Mehr

Praxisbericht zur geförderten Energieberatung in Kommunen

Praxisbericht zur geförderten Energieberatung in Kommunen Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen Praxisbericht zur geförderten Energieberatung in Kommunen 05. Mai 2017 Oliver Goecke, Öko-Zentrum NRW Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und

Mehr

StBauFR Anlage 4.2 Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich:

StBauFR Anlage 4.2 Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich: Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich: Städtebauliche Sanierung und Entwicklung 1 Soziale Stadt 1 Städtebaulicher Denkmalschutz 1 Stadtumbau Ost 1

Mehr

Begründung. zur Erhaltungssatzung Leiblstraße

Begründung. zur Erhaltungssatzung Leiblstraße Begründung zur Erhaltungssatzung Leiblstraße Gliederung 1. Ziele und Wirkungsweise der Erhaltungssatzung 2. Entstehungsgeschichte und städtebauliche Eigenart 3. Verfahren 1. Ziele und Wirkungsweise der

Mehr

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen

Mehr

Bürgerinformation am 21. März 2017

Bürgerinformation am 21. März 2017 Bürgerinformation am 21. März 2017 Dipl.-Ing. Architekt Thomas Thiele Freiburg Heidelberg 21. März 2017 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Mertesheim Seite 1 AGENDA Kurzvorstellung Architekturbüro Thiele

Mehr

Besonderes Städtebaurecht

Besonderes Städtebaurecht Besonderes Städtebaurecht - städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - Erhaltungssatzung u. städtebauliche Gebote 1/22 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ( 136 164 BauGB)

Mehr

Memorandum zum Erhalt des baukulturellen Erbes in unseren Städten

Memorandum zum Erhalt des baukulturellen Erbes in unseren Städten Memorandum zum Erhalt des baukulturellen Erbes in unseren Städten Stand: November 2008 Hinweis: Neuer Herausgeber dieser Online-Veröffentlichung ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und

Mehr

Informationen zur energetischen. Sanierung von Gebäuden von. Wohnungseigentümergemeinschaften

Informationen zur energetischen. Sanierung von Gebäuden von. Wohnungseigentümergemeinschaften Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften Stand Januar 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren

Mehr

Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt

Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Lesefassung der seit dem 6. 9. 1993 geltenden Fassung 1 Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche

Mehr

Datum: und andere Organisationen

Datum: und andere Organisationen An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien Datum: 04.08.2009 und andere Organisationen Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden

Mehr

Der Minister. Anlagen: Bericht der Landesregierung: Sachstandsbericht zur Förderung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen

Der Minister. Anlagen: Bericht der Landesregierung: Sachstandsbericht zur Förderung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen Ministerium for Bauen. Wohnen. Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin

Mehr

Die energetische Beratung wird durch eine ergänzende, rein kommunale Förderung der Stadt Würzburg bezuschusst. Räumlicher Geltungsbereich 1 Umgriff

Die energetische Beratung wird durch eine ergänzende, rein kommunale Förderung der Stadt Würzburg bezuschusst. Räumlicher Geltungsbereich 1 Umgriff Die Stadt Würzburg erlässt gemäß Stadtratsbeschlüssen vom 09. Juni 2015 und 12. November 2015 aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.

Mehr

Herzlich Willkommen zur 1. Informationsveranstaltung am

Herzlich Willkommen zur 1. Informationsveranstaltung am Städtebauliche Sanierung im Bereich Lohne / Schlachte / Hooksweg Herzlich Willkommen zur 1. Geplanter Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung 2. Einführungsvortrag durch das Büro Boner + Partner - Vorstellung

Mehr

Gemeinsam im Verbund 26. Oktober 2010, Münster

Gemeinsam im Verbund 26. Oktober 2010, Münster Gemeinsam im Verbund 26. Oktober 2010, Münster Gemeinsam im Verbund 26. Oktober 2010, Münster Neue Finanzierungsförderungen und ihre Nutzungsmöglichkeiten durch Wohnungsgenossenschaften VdW Rheinland Westfalen

Mehr

Bauen im ländlichen Raum

Bauen im ländlichen Raum Fachtagung Bauen im ländlichen Raum Grundlagen zur Dorfentwicklung in Hessen 29. November 2018 Herbstein-Stockhausen Charly Musseleck Spannungsfeld Bauen / Architektur Bauherren suchen Geborgenheit, Wohlfühlen

Mehr

Untersuchungsgebiet Beamtenviertel

Untersuchungsgebiet Beamtenviertel Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Entwicklungskonzept nach 141 BauGB im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Untersuchungsgebiet Beamtenviertel Informationsveranstaltung Abschluss VU

Mehr

Fördermöglichkeiten für WEG s

Fördermöglichkeiten für WEG s Bauzentrum München 08.04.2014 Fördermöglichkeiten für WEG s Dipl.-Ing. (FH) Hohenstaufenstr. 10 86830 Schwabmünchen Energieberater BAFA Sachverständiger KfW KfW-Denkmalzulassung Energie-Effizienz-Experte

Mehr

KfW Förderbedingungen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. Juni

KfW Förderbedingungen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. Juni KfW Förderbedingungen Energetisch sanieren mit Glas und Fenster Juni 2014 Marktchancen Die KfW Marktchancen für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die energetischen

Mehr

Kongress Energetische Stadtsanierung und Denkmalschutz

Kongress Energetische Stadtsanierung und Denkmalschutz Kongress Energetische und Denkmalschutz 26. April 2012 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Erich-Klausener-Saal Energiestrategie für Gebäude Um die ambitionierten Klimaschutz- und

Mehr

Förderprogramme - Politik in der Sanierung und im Neubau. Bauphysikertag 2015

Förderprogramme - Politik in der Sanierung und im Neubau. Bauphysikertag 2015 Förderprogramme - Politik in der Sanierung und im Neubau Bauphysikertag 2015 Förderprogramme - Politik in Sanierung und Neubau Inhalt 1. Herausforderung im Gebäudebereich 2. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Mehr

Gartenstadt der Zukunft Energiewende im Quartier

Gartenstadt der Zukunft Energiewende im Quartier 17/06/2015 Gartenstadt der Zukunft Energiewende im Quartier Präsentiert von Johannes Rolfes IN KOOPERATION MIT: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH (Koordination) Kulturwissenschaftliches

Mehr

7 Anhang. 7.1 Tabellarische Übersichten. - Tabelle zu 2.1 Übergeordnete Planungen. - Tabelle zu 2.4 Quartiersplanung im Betrachtungsbereich

7 Anhang. 7.1 Tabellarische Übersichten. - Tabelle zu 2.1 Übergeordnete Planungen. - Tabelle zu 2.4 Quartiersplanung im Betrachtungsbereich Anhang 7 Anhang 7.1 Tabellarische Übersichten - Tabelle zu 2.1 Übergeordnete Planungen - Tabelle zu 2.4 Quartiersplanung im Betrachtungsbereich 37 Anhang 7.2 Planwerk - Übersichtsplan Fördergebiete in

Mehr

Petra Gräßel, Sachgebietsleiterin Städtebau. Regierung von Oberfranken. Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt

Petra Gräßel, Sachgebietsleiterin Städtebau. Regierung von Oberfranken. Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Petra Gräßel, Sachgebietsleiterin Städtebau Dipl.-Ing. Architektin, Leitende Baudirektorin Regierung von Oberfranken Städtebauförderung in Bayern Beginn: 1971 gefördert:

Mehr

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind

Mehr

Wofür verbrauchen Sie die meiste Energie: - Strom? - Kraftstoff? - Heizung und Warmwasser?

Wofür verbrauchen Sie die meiste Energie: - Strom? - Kraftstoff? - Heizung und Warmwasser? Die Heizungsanlage Fachkreis erneuern Effizient und Bau optimieren im Haus Dienstag, des Sports 08.12.2015, in der Behörde für Umwelt und 16.02.2017 Energie Im Auftrag von: Wer kennt seine jährlichen Energiekosten?

Mehr

Erhaltungssatzung für Schwachhausen (9. Ortsgesetz) Bremen,

Erhaltungssatzung für Schwachhausen (9. Ortsgesetz) Bremen, Erhaltungssatzung für Schwachhausen (9. Ortsgesetz) Bremen, 23.03.2017 Erhaltungssatzungen in Schwachhausen und Östliche Vorstadt 4.Ortsgesetz 5.Ortsgesetz 7.Ortsgesetz 9.Ortsgesetz Anlass und Ziel einer

Mehr

Öffentliche Fördermittel der KfW zur Förderung von Wohnraum. Sparkasse Westerwald-Sieg

Öffentliche Fördermittel der KfW zur Förderung von Wohnraum. Sparkasse Westerwald-Sieg Öffentliche Fördermittel der KfW zur Förderung von Wohnraum Sparkasse Westerwald-Sieg Das Förderangebot der KfW im Überblick: Ziele Erhöhung der Wohneigentumsquote Investitionen in Energieeinsparung und

Mehr

Klimaschutz in der räumlichen Planung - Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung. Vorstellung des UBA Projekts

Klimaschutz in der räumlichen Planung - Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung. Vorstellung des UBA Projekts Klimaschutz in der räumlichen Planung - Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung Vorstellung des UBA Projekts Ziele zum Klimaschutz und zur Senkung des Energieverbrauchs Handlungsfelder

Mehr

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Informationen zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und dem Sanierungsrecht

Mehr

Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen

Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Stand September 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren

Mehr

Die Energiewende im Quartier gestalten

Die Energiewende im Quartier gestalten Die Energiewende im Quartier gestalten Hannover, 11. Mai 2017 Hannover 11. Mai 2017 MR Joachim Seeger Referat SW II 2 - Wohnen im Alter, Wohnungsgenossenschaften, Energetische Stadtsanierung Ziele der

Mehr

Niedersächsische Akademie Ländlicher Raum e. V. Ländlicher Raum im Aufbruch - Tourismusförderung. Edmund Rohde, Hannover

Niedersächsische Akademie Ländlicher Raum e. V. Ländlicher Raum im Aufbruch - Tourismusförderung. Edmund Rohde, Hannover Niedersächsische Akademie Ländlicher Raum e. V. Ländlicher Raum im Aufbruch - Tourismusförderung Edmund Rohde, Hannover 02.09.2015 Fördergegenstand: Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung

Mehr

(3) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in 26 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB bezeichneten Grundstücken ( 174 Abs. 1 BauGB).

(3) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in 26 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB bezeichneten Grundstücken ( 174 Abs. 1 BauGB). Erhaltungssatzung Eisenbahnstraße Satzung Eisenbahnstraße zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Eisenbahnstraße aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt ( 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) In der Fassung

Mehr

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) - Hintergrund Erreichtes Geplantes - Olaf Gersmeier Sanierungsbeauftragter Büro für Stadtplanung, -forschung und -erneuerung (PFE) Entwicklung der

Mehr

Hof- und Fassadenprogramm

Hof- und Fassadenprogramm Darstellung der durchgeführten Maßnahme Eine wichtige Säule bei der Finanzierung und Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen in der Südstadt sind die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer. Beim Thema Gebäudemodernisierung

Mehr

KLIMA KLIMA GERECHTE. STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet

KLIMA KLIMA GERECHTE. STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet KLIMA KLIMA GERECHTE STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet Energetische Quartiersanierung _ DSK KLIMAFolie 2 2 Energetische Quartierskonzepte_ Zuschüsse KfW, Merkblatt

Mehr

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - Entwurf (Stand:

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - Entwurf (Stand: Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - - (Proj.-Nr. 28879-168) Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANAUFSTELLUNG... 3 2. GELTUNGSBEREICH...

Mehr

Begrüßung und Einführung in die Thematik: Ziele und Ablauf des Workshops

Begrüßung und Einführung in die Thematik: Ziele und Ablauf des Workshops Begrüßung und Einführung in die Thematik: Ziele und Ablauf des Workshops Dr. Marie Bachmann Workshop "Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt Möglichkeiten und Grenzen?" am 30.08.2018 Wernigerode 1. Thema: Denkmalschutz

Mehr

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (ELR) In Reutlingen Oferdingen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (ELR) In Reutlingen Oferdingen ELR Oferdingen (ELR) In Reutlingen Oferdingen Aufnahme von RT- Oferdingen ins Programm Durch Bescheid des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 27. März 2013 Das Projekt wird gefördert

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung

Mehr

Gießen, Wiesbaden, Fulda, im November Marcus Kaufmann (Vertrieb) Bank aus Verantwortung

Gießen, Wiesbaden, Fulda, im November Marcus Kaufmann (Vertrieb) Bank aus Verantwortung Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle Investitionszuschüsse für Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in neue und bestehende Wohngebäude Gießen, Wiesbaden, Fulda, im November

Mehr

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude Ziel eines Hauseigentümers Reduzierung Heizkosten Erhöhung Wohnqualität Werterhalt/Wertsteigerung des Gebäudes Was Gutes für die Umwelt tun Ziel der Bundesregierung

Mehr

Solaranlagen und Ortsbildpflege als Teile einer nachhaltigen Entwicklung in Winterthur

Solaranlagen und Ortsbildpflege als Teile einer nachhaltigen Entwicklung in Winterthur Amt für Städtebau Solaranlagen und Ortsbildpflege als Teile einer nachhaltigen Entwicklung in Winterthur Forum Energie Zürich 26. Januar 2010 [Name Präsentation] als Teil einer nachhaltigen Entwicklung

Mehr

KfW Förderprogramme für Architekten und Planer

KfW Förderprogramme für Architekten und Planer KfW Förderprogramme für Architekten und Planer Initiative Besser mit Architekten Energieeffiziente Gebäude Veranstaltung der Architektenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, 02. Oktober 2012 Petra Borisch

Mehr

Presseinformation. Mehr Förderung für Inhaber denkmalgeschützter Gebäude in NRW

Presseinformation. Mehr Förderung für Inhaber denkmalgeschützter Gebäude in NRW Presseinformation Düsseldorf/Münster, 01. Oktober 2013 Mehr Förderung für Inhaber denkmalgeschützter Gebäude in NRW und Bauministerium starten neue Programme zur Denkmalförderung in NRW Die startet heute

Mehr

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift -

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift - Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift - (Proj.-Nr. 28879-197) Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANAUFSTELLUNG...

Mehr

Integriertes Quartierskonzept für das Quartier Ohlenhof

Integriertes Quartierskonzept für das Quartier Ohlenhof Integriertes Quartierskonzept für das Quartier Ohlenhof Regionalkonferenzen Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der Stadtentwicklung Erkennen, Erfassen, Entwickeln 16. Mai 2013 Gerd-Bucerius-Saal

Mehr

Flächenfraß Schrottimmobilien Massentierhaltung Wie weiter mit dem Baugesetzbuch? Innenentwicklung und Schrottimmobilien

Flächenfraß Schrottimmobilien Massentierhaltung Wie weiter mit dem Baugesetzbuch? Innenentwicklung und Schrottimmobilien Flächenfraß Schrottimmobilien Massentierhaltung Wie weiter mit dem Baugesetzbuch? Innenentwicklung und Schrottimmobilien Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin, 23. April 2012

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

Stadt Bad Gandersheim - Vorbereitende Untersuchungen Altstadt Bürgerversammlung

Stadt Bad Gandersheim - Vorbereitende Untersuchungen Altstadt Bürgerversammlung Stadt Bad Gandersheim - Vorbereitende Untersuchungen Altstadt Bürgerversammlung am 9. Juni 2015 im Hotel Waldschlößchen, Bad Gandersheim Klaus von Ohlen Felix Matthes Ι BauBeCon Sanierungsträger GmbH Ι

Mehr

Zeichnung: Büro Stadt-Land-plus. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Thalfang. Gebäudesteckbrief Einfamilienhaus Baujahr (Heizöl)

Zeichnung: Büro Stadt-Land-plus. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Thalfang. Gebäudesteckbrief Einfamilienhaus Baujahr (Heizöl) Zeichnung: Büro Stadt-Land-plus Integriertes Energetisches Quartierskonzept Thalfang Gebäudesteckbrief Einfamilienhaus Baujahr 1979-1994 (Heizöl) Hinweise zu Gebäudesteckbriefen Der Energieverbrauch jedes

Mehr

Zeichnung: Büro Stadt-Land-plus. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Thalfang. Gebäudesteckbrief Mehrfamilienhaus Baujahr (Heizöl)

Zeichnung: Büro Stadt-Land-plus. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Thalfang. Gebäudesteckbrief Mehrfamilienhaus Baujahr (Heizöl) Zeichnung: Büro Stadt-Land-plus Integriertes Energetisches Quartierskonzept Thalfang Gebäudesteckbrief Mehrfamilienhaus Baujahr 1979-1994 (Heizöl) Hinweise zu Gebäudesteckbriefen Der Energieverbrauch jedes

Mehr