Bewegung in Markt und Politik:

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1 Bewegung in Markt und Politik: Auswirkung der neuen Agrarpolitik ab 2014 Nr. 1

2 Vorstellung Beratung Mitgesellschafter der LBB mit Sitz in Göttingen Beratung: deutschlandweit + Osteuropa Betriebe: ha, Schwerpunkt Ackerbau Nr. 2

3 Vorstellung Beratung Mitgesellschafter der LBB mit Sitz in Göttingen Beratung: deutschlandweit + Osteuropa Betriebe: ha, Schwerpunkt Ackerbau Landwirtschaft Betrieb in Weenzen, 150 ha, 1 Mitarbeiter, reiner Ackerbau, Maschinenkooperation auf 800 ha, + BGA Nr. 3

4 Übersicht (A) Bewegung in der Politik - Welche Einflüsse bestimmen aktuell die Ausrichtung? - Wie hoch ist zukünftig die Prämie und wie setzt sie sich zusammen? (B) Bewegung im Markt - Eckpunkte der letzten Jahre und Prognose für die Zukunft (C) Gibt es Auswirkungen auf die Fruchtfolge? - Wer muss und wer sollte seine Fruchtfolge ändern? - Wie sieht an meinem Standort die optimale Fruchtfolge aus? - Gleichgewichtspreise von SM und ZR gegenüber WW (D) Fazit Nr. 4

5 A) Bewegung in der Politik Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Ursprüngliche Ziele: 1. Produktivitätssteigerung der Ldw., 2. Einkommenssicherheit der Ldw., 3. Stabilisierung der Märkte, 4. Versorgungssicherheit der Verbraucher, 5. angemessenen Verbraucherpreise Anteil Agrarausgaben am EU Jahresbudget rückläufig, aktuell ca. 40% (ca. 59 Mrd. EUR). Dt. Beitrag zum Agrarhaushalt in der Finanzperiode ca. 70 Mrd. EUR, bei Rückflüssen von ca. 48 Mrd. EUR. Nr. 5

6 A) Bewegung in der Politik Der bisherige Reformpfad der GAP Markt- und Preispolitik (Intervention, Zölle, Kontingente, etc.) Tier- und Flächenprämien (Ausgleich für Preissenkungen) Entkopplung von der Produktion (Bindung an CC) ???? Nr. 6

7 A) Bewegung in der Politik Welche Einflüsse bestimmen aktuell die Ausrichtung der GAP ? (effektiv ab 2015) Steigender Einfluss aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich Einkommenssicherheit der Ldw. wird zunehmend hinterfragt Akzeptanz nur noch als Ausgleich für zusätzliche Auflagen, dadurch Änderung der Ziele bzw. neue Schwerpunkte: Rentable Nahrungsmittelerzeugung, aber: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, d.h. Einhaltung zusätzlicher Umwelt- und Klimaschutzsstandards, Erhaltung der Landwirtschaft in allen Regionen der EU, Gestaltung einer umweltfreundlicheren, gerechteren, effizienteren und wirkungsvolleren GAP Nr. 7

8 A) Bewegung in der Politik Stand der Diskussion der GAP (Januar 2014): - Ab 2019 in jedem EU Land min. 196 /ha Flächenprämie - Ab spätestens 2028 EU einheitliche Höhe der Flächenprämie!? - EU gibt Rahmen vor, die Mitgliedsländer setzten individuell um - Keine Kappung bei 300 T, stattdessen Kürzung von 5 % ab 150 T, oder höhere Prämien für die ersten ha, refinanziert über Umverteilung von 5 % (ursprünglich 30%) des nationalen Budgets - Fortsetzung der 2-Säulen-Struktur - Erste Säule Direktzahlungen - Zweite Säule - Entwicklung ländlicher Räume - Flexibilität zwischen den Säulen: max. 15% Umschichtung In Dt lt. Agrarministerkonferenz: 4,5 % Umschichtung und übertragene Mittel sind zweck- und regional gebunden für Grünlandprogramme, Klima-, Umwelt und Tierschutzmaßnahmen Nr. 8

9 A) Bewegung in der Politik Stand der Diskussion der GAP (Januar 2014): - In Dt. Zuschlag für die ersten Hektare um kleine Betriebe zu fördern ab 2014 bundesweit 50 /ha für die ersten 30 ha und 30 /ha für weitere 16 ha Aber bis 2019 weiterhin verschiedene Basisprämien in den Bundesländern - Zuschlag für Junglandwirte bis 40 Jahre : ca. 44 /ha für max. 90 ha Max. für 5 Jahre, gilt evtl. auch für Junglandwirte in Personengesellschaften - Gezielte länderspezifische Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbau, Ausgleichszulagen, Tierwohl usw. Art und Höhe ist Ländersache und wird sich an der Zahlung bekannter Maßnahmen orientieren - Max. 8 % des Budgets an Produktion gekoppelt, z.b. Raufutterprämie Nr. 9

10 A) Bewegung in der Politik Stand der Diskussion der GAP (Januar 2014): - Direktzahlungen nur an aktive Landwirte, nicht z.b. an Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen, Wasserwerken etc. Status: Aktiver Landwirt Mitgliedstaaten können Kriterien festlegen (Ausbildung, Tätigkeitsschwerpunkt oder Höhe von außerlandwirtschaftliche Einkünften) Kleinere Nebenerwerbslandwirte tragen unmittelbar zur Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete bei und sollten nicht von Direktzahlungen ausgeschlossen werden! 2014 wird ein Übergangsjahr mit einheitlicher dt. Prämie ca. 300 /ha - Ab 2015 Greening- Prämie: ca. 85 /ha bundeseinheitlich festgesetzt etwa 30% der Mittel, Rest sog. Basisprämie Nr. 10

11 A) Bewegung in der Politik - Greening Was bedeutet Greening??? (Januar 2014): - Greening für alle obligatorisch, Verstöße führen zur Kürzungen über die Höhe der Greening-Prämie, es beinhaltet u.a.: 1) Grünlandumbruchverbot 2) Fruchtartendiversifizierung, d.h. a) Betriebe zw. 10 bis 30 ha Ackerland 2 Kulturen, davon eine max. 75% b) Betriebe > 30 ha Ackerland 3 Kulturen, davon erste Hauptkultur max. 75% und zweite max. 20% c) Ausgenommen sind Betriebe mit > 75% Grünland, oder > 75% äquivalente Agrarumweltprogramme, oder Betriebe die jährlich ihre Flächen tauschen (z.b. spezialisierte Kartoffelbetriebe). Nr. 11

12 A) Bewegung in der Politik - Greening 3) Vorhalten ökologischer Vorrangflächen bei Betrieben > 15 ha, zunächst 5% ab 2017 evtl. 7% a) Erfüllung durch z.b. Brache, Randstreifen, Biotope, ZWF (anteilig), Leguminosen, KUP d.h. teilweise ldw. Nutzung der Fläche möglich b) Erbringung durch den Einzellandwirt innerhalb einer Flächenkulisse, oder evtl. kollektiv durch Dritte (Entscheidung in Dt. bis ) c) Ausgenommen sind Betriebe mit > 75% Grünland, oder > 75% äquivalente Agrarumweltprogramme, 4) Öko-Betriebe sind automatisch gegreent Nr. 12

13 A) Bewegung in der Politik - Greening Ökologische Vorrangfläche nach Anwendung von Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren (Entwurf delegierter Rechtsakt) Alles vorläufig, Entscheidung in dt. Entscheidung erst bis Nr. 13

14 A) Bewegung in der Politik - Greening Lohnt sich Greening für den Landwirt, oder sollte er auf die Greeningprämie einfach verzichten? Sanktion bei Nichteinhalten: Kürzung nur der Greeningprämie (50 90 /ha) 2017 / 2018 Zusätzliche Kürzung der Basisprämie um 18 /ha bzw. 22 /ha Greening Gesamt Ø DB Marktbau Ø DB Greening DB Verlust Differenz Break- Betriebsgröße Greeninganteil Greeningprämie even 500 ha 5% 90 /ha /ha 0 /ha ha 7% 90 /ha /ha 0 /ha ,25% 500 ha 5% 90 /ha /ha 0 /ha ha 5% 50 /ha /ha 0 /ha Nr. 14

15 A) Bewegung in der Politik /ha Zukünftiges Prämiensystem in Deutschland Umschichtung von 4,5 % der Mittel in Säule 2 und Einsatz in den Förderbereichen AUM, Ökolandbau, AGZ, Tierwohl usw. rd /ha Zusatzförderung erster Hektare 30 /ha (ca. 6,9 % der Obergrenze) Junglandwirte-Förderung (rd. 50 /ha; rd. 2 % der Obergrenze) DE-Durchschnitt Greening-Komponente (rd. 85 /ha; 30 % der nat. Obergrenze) Basisprämie (bundeseinheitlich ab 2019 rd. 173 /ha; rd. 60 % der nat. Obergrenze) ha/betrieb Nr. 15

16 A) Bewegung in der Politik Übersicht der verschiedenen Prämiensätze bei einigen Bundesländern NRW Hessen Brandenburg Niedersachsen Sachsen- Anhalt Sachsen Thüringen /ha 328 /ha 282 /ha 328 /ha 328 /ha 317 /ha 316 /ha /ha 306 /ha 246 /ha 294 /ha 313 /ha 285 /ha 285 /ha /ha 260 /ha 244 /ha 273 /ha 274 /ha 274 /ha 274 /ha /ha 260 /ha 242 /ha 272 /ha 271 /ha 273 /ha 272 /ha /ha 259 /ha 248 /ha 268 /ha 268 /ha 270 /ha 271 /ha /ha 258 /ha 253 /ha 268 /ha 260 /ha 268 /ha 267 /ha /ha 258 /ha 258 /ha 268 /ha 260 /ha 266 /ha 265 /ha Nr. 16

17 A) Bewegung in der Politik Entwicklung der Prämienhöhe in NRW Jahr Höhe der ZA NRW Greening 50 ha 150 ha 500 ha 50 ha 150 ha 500 ha /ha /ha /ha 87 /ha /ha 87 /ha /ha 86 /ha /ha 85 /ha /ha 85 /ha Prämienänderung Betrieb Prämienänderung je ha Prämienänderung in % Junglandwirtförderung (max 5 Jahre) ,44 % -7,08 % -15,68 % -7,27 % -15,33 % -18,15 % Quelle: Kein Junglandwirt Nr. 17

18 A) Bewegung in der Politik Zusammenfassung aktuelle Situation: GAP gibt allgemeinen Rahmen vor, der einzelne Mitgliedstaat setzt individuell um In Dt. hat sich AMK auf die wichtigsten Eckpunkte geeinigt Auswahl von anerkannten Maßnahmen für die Flächennutzung im Umweltinteresse noch schwammig (Entscheidung bis ) In Dt. Unterschiede zw. den Bundesländern vor allem in der 2. Säule Bis 2020 ca. 20% weniger Mittel für den Agrarhaushalt Weitere Liberalisierung der Märkte (Ende ZMO 2017, MQ 2015) Strukturwandel in der Landwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit größerer Betriebe werden durch zusätzliche Förderung der ersten ha ausgebremst, tatsächliche Hilfe für die kleinen Betriebe gering! Nr. 18

19 (B) Bewegung im Markt - Wie ändert sich die Vorzüglichkeit bei gesunkenen Preisen? - Was sagt mir der Gleichgewichtspreis aus? Nr. 19

20 B) Bewegung im Markt Ach hätt ich von der Ernte 13 bloß schon mehr verkauft Nr. 20

21 B) Bewegung im Markt Eckpunkte der letzten 10 Jahre Liberalisierung hat zum Abbau von Exporterstattungen und Importzöllen geführt, Volatile Preise durch Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt Einstieg von Spekulanten in den Handel mit Agrarprodukten Hohe Energiepreise haben zu Nachfrageverschiebungen geführt Tank oder Teller Diskussion Globaler Trend zu erneuerbaren Energien wird gerade in Europa und den USA politisch stark gefördert Anbau von Biogasmais Anbau von Raps für die Biodieselproduktion Anbau von Mais und Zuckerrüben für die Ethanolproduktion Nr. 21

22 B) Bewegung im Markt Prognose in die Zukunft Weitere Liberalisierung der Märkte und somit volatile Preise Wetterextreme nehmen gefühlt zu Weiterer Anstieg der Weltbevölkerung und somit steigende Nachfrage Trend zu mehr Fleischkonsum in Asien und Afrika Anhaltender Trend von erneuerbaren Energien Dies spricht alles für hohe Agrarpreise, aber was wenn: Energiepreise in USA durch Fracking sinken Kraftstoffe der 2. Generation BtL Marktdurchbruch erzielen Einsatz Gentechnik zu sprunghaften Ertragssteigerungen führt Kostengünstiges Speichermedium für Strom entwickelt wird Nr. 22

23 (C) Gibt es Auswirkungen auf die Fruchtfolge? - Wer muss und wer sollte seine Fruchtfolge ändern? - Wie sieht an meinem Standort die optimale Fruchtfolge aus? Nr. 23

24 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Welche Auswirkung hat die deutsche Umsetzung der GAP auf die Fruchtfolge? Nationale Programme Höhe und Art der Förderung Länder bzw. regionsspezifisch aktuelle Beispiele: Förderung vielgliedriger Fruchtfolgen in NRW Förderung des Anbau von Leguminosen Aufnahme völlig neuer Fruchtfolgeglieder erforderlich Greening Zahlung gebunden an Einhaltung bestimmter aber praxisüblicher Fruchtfolgen Schaffung ökologischer Vorrangflächen Extremfruchtfolgen müssen angepasst werden Basis- Prämie Entkoppelt An die Einhaltung von Cross Compliance geknüpft Keine Auflagen zur Fruchtfolgegestaltung Keine Änderung der Fruchtfolge Nr. 24

25 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Wer muss seine Fruchtfolge ändern? 1) Die Extremisten, die bisher nur eine Kultur angebaut haben, vor allem Maismonokultur für Biogasanlagen. Auflockerung der Fruchtfolge durch Zuckerrüben und GPS 2) Die spezialisierten Ackerbaubetriebe in SH und MVP mit klassischer Raps-Weizen-Weizen Fruchtfolge. Minimum 20% Gerste statt Stoppelweizen (Raps-WW-Raps-WW-WG) WG und Stoppel-WW je nach Standort ertragsgleich Abwägung arbeitswirtschaftlicher der WG Vorteil gegen Preisunterschied Nr. 25

26 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Wer muss seine Fruchtfolge ändern? 3) Betriebe mit hohen Anfall von Wirtschaftsdüngern (im Herbst) aufgrund Erlass zur Herbstdüngung bzw. der geplanten Novelle der Dünger VO bisher nur in NRW und NDS, vermutlich bald ganz Deutschland Organische Düngung bis max. 80 kg/ha Gesamt N bzw. 40 kg/ha Amino-N nur vor Raps und Zwischenfrüchte und Stoppelgetreide sofern Bedarf vorliegt Keine Düngung nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Leguminosen, Gemüse, oder zur Förderung der Strohrotte Alternativ Bau zusätzlicher Lagerkapazitäten oder Entsorgung Nr. 26

27 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Wer kann/sollte seine Fruchtfolge ändern? Diejenigen die in Bundesländern mit besonderen Agrarumweltprogrammen aus der 2-Säule wirtschaften z.b. Vielgliedrige Fruchtfolge Minimum 5 Hauptfrüchte (max. 2/3 Getreide) + Min. 7% Leguminosen z.b. Blühstreifen ein-, oder mehrjährig, max. 0,25 ha pro Blühfläche, min. 6m - max. 12m breit, z.b. Uferrandstreifen 5 jährige Anlage von mehrj. Grasmischung bis max. 30m Entfernung vom Ufer z.b. Reduzierung N-Austrages N-Saldo max. 50 kg N/ha/Jahr, schlagweise N-Min Untersuchung z.b. Zwischenfruchtanbau nach Ernte der Hauptfrucht zur Winterbegrünung bis zum 15. Sep. säen und frühestens 1. Feb. Folgejahr Umbruch Nr. 27

28 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Vermutung: Zukünftig noch mehr Programme der 2. Säule und höhere Prämien, da vor allem die Agrarminister der B90 Grünen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg eine stärkere Honorierung gesellschaftlicher Leistungen von Landwirten und eine Aufstockung der zweiten Säule für den ländlichen Raum fordern. Fazit: Betriebsindividuelle Prüfung welche Programme im BL zukünftig angeboten werden und zum Betrieb passen, dementsprechend Fruchtfolge anpassen. Möglichkeit der Kompensation der Kürzungen bei der Betriebsprämie!!! Nr. 28

29 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Wie sieht die optimale Fruchtfolge aus? - Je nach Standort anders, aufgrund natürlicher Standortfaktoren Quelle: DeStatis Nr. 29

30 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Wie kann ich die optimale Fruchtfolge ermitteln? Durch einen Deckungsbeitragsvergleich der einzelnen Kulturen bzw. der verdrängten Fruchtfolge am Standort (DB = Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten zur Deckung der Fixkosten) Vorsicht: Dabei werden die Einflüsse auf die betriebliche Arbeitswirtschaft i.d.r. nicht berücksichtigt, d.h. die Auswirkungen auf die Organisation des Arbeitsablaufes, auf die Effektivität des vorhandenen oder anzuschaffenden Gebäude- und Maschinenkapitals muss einzelbetrieblich berücksichtigt werden. Nr. 30

31 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Quelle: eig. Berechnung Preise /t FM = WW 180, WG 170, Raps 360, SM 25, KM 175, ZR 40, BGA ZR 25 Nr. 31

32 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Welche Aussage hat der Gleichgewichtspreis? Mindestpreis der erzielt werden muss, um den gleichen DB zu erzielen wie bei einer Vergleichsfrucht Ebenso ist die Berechnung des Gleichgewichtsertrags möglich! Quelle: Beratungsring landw. Betriebe e.v. Nr. 32

33 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge 34

34 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Faustformel: Weizenpreis in /t x Faktor = Silomaispreis in /t TS ab Feld Bsp. 200 /t WW x 0,40 = 80 /t TS bei 32% TS entsprechend 25,60 /t FM ab Feld Nr. 35

35 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Verdrängt Silomais den Weizenanbau? Flächendeckend nein, regional z.t. ja Voraussichtlich wird zukünftig nicht mehr Silomais angebaut, da dass aktuelle EEG 2012 keinen Anreiz für neue BGA schafft! Tendenziell eher Rückgang aufgrund Ertragssteigerung Durch Anbauobergrenze Verlagerung aus Intensivgebieten in angrenzende Regionen Gleichgewichtspreis je nach Standort verschiedenen SM Anbau aufgrund Transportwürdigkeit nur ein regionaler Markt, dadurch zusätzliche Zahlungsbereitschaft der BGA Nr. 36

36 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Verdrängt Körnermais den Weizenanbau? Verdrängen nein, aber der Anteil an Körnermais wird steigen, Nach starken Auswinterungsschäden haben Betriebe mit Körnermais Erfahrung gesammelt. Entzerrung von Arbeitsspitzen in der Ernte Nachteil: Fusariendruck beim Weizen Hoher Ertragsfortschritt in allen Bundesländern Nr. 37

37 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Verliert Raps an Vorzüglichkeit? Ich befürchte ja: auf dem Weltmarkt Konkurrenz mit preiswerter zu produzierenden Palmöl Sinkende Nachfrage aus Verarbeitung für Biosprit E10 Nr. 39

38 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Was passiert mit dem Zuckerrübenanbau nach dem Ende der ZMO ab 2017? Ungewiss! Natürlicher Standortvorteil in D spricht für Zuckerrüben Ohne ZMO 100% Weltmarkt, dementsprechend starke Preisschwankungen Fabriken werden vermutlich im Voraus Mindestpreise nennen, um Rohstoffe zu sichern (Vertragsanbau) Alternative Verwendung in BGA steigt Nr. 40

39 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge 41

40 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Faustformel: Weizenpreis in /t x Faktor = Zuckerrübenpreis in /t TS ab Feld Bsp. 200 /t WW x 0,55 = 110 /t TS bei 24% TS entsprechend 26,40 /t FM ab Feld Nr. 42

41 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Einsatz von Zuckerrüben in einer BGA Pro: - Schnelle Gasausbeute Boost-Effekt - Senkung Eigenstromverbrauch Contra: - Höhere Ernte- und Reinigungs- und Transportkosten - Lagerung der ZR?! - Versandung der Gärbehälter - Hoher Gärrestanfall da nur 24% TS Nr. 43

42 Fazit 1. Die Gemeinsame Agrarpolitik: Flächenprämie wird deutlich sinken, in NRW ab 2015 ca. 260 /ha Basisprämie ist entkoppelt und hat keine Auswirkung auf Fruchtfolge, z.t. Kompensation über Programme der 2. Säule je nach BL Genaue Umsetzung des Greenings unklar Einigung bis Genaue Ausgestaltung in Dt. unklar Entscheidung Minister Friedrich! 2. Die optimale Fruchtfolge: Ist standortspezifisch unterschiedlich Sollte hinsichtlich Teilnahme an Programmen 2. Säule überprüft werden Körnermais ist für Weizen höhere Konkurrenz als Silomais Zuckerrüben werden auch nach der ZMO in Dt. angebaut werden Nr. 44

43 Fazit 3. Die Märkte werden weiterhin volatil bleiben : Die Risiken insbesondere für Pachtbetriebe, sind gestiegen Die Wachstumschancen für die Besten werden größer In der Vermarktung nicht alles auf eine Karte setzen 4. Die alten Grundsätze gelten weiter : Kostenführerschaft als oberstes Ziel Den eigenen Betrieb stets kritisch überprüfen und weiterentwickeln Höhere Produktpreise führen zu steigender Konkurrenz um Produktionsfaktoren (Boden / Arbeit) sinkende Stückgewinne! In guten Jahren Rücklagen bilden und guten Kontakt zur Bank pflegen Nr. 45

44 Stillstand bedeutet Rückschritt! Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen. 46/50 (Chinesisches Sprichwort)

45 MSc. Agrar Cort Brinkmann Telefon Büro: +49-(0) (0)16 Telefax Büro: +49-(0) Mobiltelefon: +49-(0) cort.brinkmann@lbb-agrar.de Internet: Geschäftsführer: Prokurist: K.H. Mann und A. Bank C. Brinkmann Nr. 47

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