Erfahrungen mit dem Wirtschaftsausschuss

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1 Erfahrungen mit dem Wirtschaftsausschuss WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS BEIM LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW Frank Hollweg Gesamtpersonalrat Straßen.NRW

2 Zur Person Frank Hollweg 2. stellv. Vorsitzender Gesamtpersonalrat Landesbetrieb Straßenbau NRW Streckenwart Sprecher der Bundesfachkommission Straßenbauverwaltung ver.di Bundesverkehrs-/Straßenbauverwaltung Fachbereich Bund / Länder

3 Straßen.NRW gehört zum Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist als Landesbetrieb ein rechtlich unselbstständiger Teil der Landesverwaltung und wird von einer Direktion geleitet. orientiert sich am Markt: interne Kosten- und Leistungsrechnung erstellt einen Wirtschaftsplan und eine Bilanz ist durch den Zusammenschluss der Straßenbauverwaltungen, die bis zum Jahr 2000 zu den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe gehörten, gebildet worden

4 Straßen.NRW Etwa 5930 Beschäftigte, davon rd. 20 % im Verwaltungsdienst rd. 46 % im technischen Dienst rd. 34 % im Straßenunterhaltungsdienst rd. 270 Auszubildende und Referendare An über 100 Standorten in Nordrhein-Westfalen Rund km Straßennetz, davon ca km Bundesautobahnen (entspricht einem Anteil von 18 % am gesamten deutschen Straßennetz) ca km Bundesstraßen (12 %) ca km Landesstraßen (15 %) ca km Kreisstraßen werden darüber hinaus zzt. von Straßen.NRW betreut Ca Brücken, Verkehrszeichenbrücken und Tunnel

5 Wirtschaftsausschuss???? Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetz NRW Juli 2011 Neu: 65 a LPVG NW Wirtschaftsausschuss (analog 60a NPersVG) Wollen wir einen Wirtschaftsausschuss bilden? Wenn ja, wie groß soll er sein? Wie setzt er sich zusammen?

6 Wirtschaftsausschuss???? Einsatz von SAP schon seit Mitte der 90er Jahre in den Landschaftsverbänden seit 2001 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wirtschaftliche Ausrichtung 2007 SAP-System neu aufgesetzt unter EPOS-Gesichtspunkten = Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung Neues RechnungsWesen Vergleichbar dem Neuen kommunalem Rechnungswesen (NKR) in Niedersachsen

7 Wirtschaftsausschuss???? Unterhaltungsdienst Aufbau der Kosten Leistungsrechnung seit 2001 (AG mit der Verwaltung) Hoher Privatisierungsdruck 20 % Vergabeanteil (Ziel war 40 %)

8 Wirtschaftsausschuss???? Ende 2012 Seminar mit der TBS (Technologieberatungsstelle des DGB) Unterstützt der Wirtschaftsausschuss uns in unserer Arbeit? Haben wir die Zeit dafür? Reicht uns nicht die wirtschaftliche Information halbjährlich im VJG (Regelung NRW) Wir wollen kein paralleles Controlling! Ergebnis: wir bilden einen Wirtschaftsausschuss Tipp: solch ein Seminar unbedingt auf die Bedürfnisse des PR zuschneiden, sonst werden zu viele Dinge besprochen, die den WA des Personalrat nicht in der Form betreffen wie einen Betriebsrat

9 Größe und Zusammensetzung des WA Wirtschaftsausschuss auf Ebene Gesamtpersonalrat bei Straßen.NRW Vorgabe aus LPVG NW WA GPR Straßen.NRW 3 7 Mitglieder 6 Mitglieder mind. ein Mitglied des PR alle Mitglieder im WA sind Mitglieder des GPR 3 Straßenwärter, 2 Ingenieure, 1 Betriebswirt (beschäftigt im Internen Rechnungswesen)

10 Erste Schritte. Womit beginnt man die Arbeit? Gibt es aktuelle Themen aus dem Personalrat, die es zu behandeln gibt? Gibt der Personalrat die Richtung vor? oder lassen wir die Verwaltung einfach mal erklären wie das funktioniert bei uns?

11 Erste Schritte. Themen der ersten Sitzung: Mittelzuweisungen für 2013 von Bund und Land aus kameraler Sicht incl. Aufteilung auf Haushaltstitel und Anteil Betriebsdienst Personalbudgetplanung Verfahren der Planung und Erläuterung der Ansätze Wirtschaftsplan Verfahren der Planung und Übersicht für 2013 Hintergrundfrage für uns war: woher bekommen wir wieviel Geld und wo geht es hin? (erster und dritter Spiegelstrich)

12 Erste Schritte. Unser Vorgehen: 1. Frühzeitige Terminplanung mit der Dienststelle/Dienststellenleitung (idealerweise für ein komplettes Jahr im Voraus) Wochen vor der eigentlichen Sitzung Einladung mit Tagesordnung an die Dienststelle schicken, Frist für die Zusendung der Unterlagen setzen (2 Wo.) 3. Vorbereitungssitzung des WA zur Definition vertiefender Fragen an die Dienststelle 4. Sitzung des Wirtschaftsausschuss (ca. 2 Stunden) 5. Unmittelbar im Anschluss Nachbesprechung der Sitzung und ggfs. Definition neuer Fragen für die nächste WA-Sitzung

13 Erste Schritte... Anlaufschwierigkeiten Unterlagen Überlassen der Unterlagen rechtzeitig vor der Sitzung Qualität der Unterlagen (Kopien / PDF-Scans vs. Dateien) Aussagefähigkeit der Unterlagen (da unsere Fragestellung allgemein war, waren auch die Unterlagen dementsprechend)

14 Diese Position wollen wir in der nächsten Sitzung genauer betrachten

15 Die ersten Schritte Stolpersteine: Die richtigen Fragen stellen Dienststellenleitung lässt sich vertreten Zu wenig Zeit für den WA Sitzungsvor- und -nachbereitung

16 Themen der 2. WA -Sitzung Frage zu den Aufwendungen für bezogene Leistungen und sonstige Aufwendungen: Hier fällt auf, dass es sich um relativ hohe Budgets handelt. Deshalb hätten wir gern eine Übersicht über die dahinterstehenden Einzelposten aufgeteilt nach anmeldenden Organisationseinheiten (Kostenstellen) und den Kostenträgern (Verwendungszwecke, z.b. Betriebsdienst, Aufträge an Ing.Büros für Planungen, interne Beratungsleistungen). Die Darstellung sollte anhand der Zahlen für 2012 erfolgen und sowohl die ursprünglichen Planzahlen als auch die bis zur endgültigen Wirtschaftsprüfung vorliegenden Ist-Zahlen enthalten.

17 Themen der 3. WA -Sitzung Wie sieht die Personalbemessung (auf Grundlage der vereinbarten Regelungen) mit den Ansätzen für das zukünftige Planungs- und Bauprogramm je Niederlassung aus? Wie hoch ist hierbei der Anteil an konstruktiven Ingenieuren? (Auswertung der Abfragen) Wie ist die Ist-Besetzung für die oben genannten Bereiche? Welche Ansätze hat die Verwaltung zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben? ( Verschiebung von Neu- und Ausbau hin zur Erhaltung und der Bauwerksanierung ) Weitergehende Analyse der Folie Fremdleistung Betrieb ( je km) aus der letzten Sitzung für die Niederlassungen a und b im Verhältnis zur Personalstärke.

18 Weitere Fragestellungen im WA Personalplanung Investitionsplanung (FZG/Geräte, Gebäude) Anteil der Teilzeitstellen Fortschreibung des Haushaltplan Ist / Prognose (frühzeitige Identifizierung freier Mittel) Verwendung freiwerdender Mittel in der Unterhaltung

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21 Unser Fazit: Die Bildung des Wirtschaftsausschuss war die richtige Entscheidung!

22 Welche Informationen nutzen Erfahrungen aus dem Landesbetrieb: Kennzahlen belegen die Leistungsfähigkeit des Betriebs / der Verwaltung und sind in der Diskussion z.b. bei anstehenden Veränderungsprozessen nicht einfach weg zu diskutieren Beispiele: Ingenieurleistungen / Verwaltungsaufwand Wegezeiten PWC-Teams

23 Nutzen von Kennzahlen Welche Kennzahlen benötigt die Personalvertretung für ihre Arbeit: z.b. Vergabequote Gesundheitsquote Mitarbeiterzufriedenheit je nach Situation kann jede Kennzahl auch für die Arbeit der Personalvertretung von Bedeutung sein

24 Schulungen / Seminare Vorbereitungsseminar zur Frage Wirtschaftsausschuss ja/nein individuelle Seminarteilnahme einzelner WA-Mitglieder zugeschnittenes Seminar für alle WA-Mitglieder learning by doing

25 Wirtschaftsausschuss???? Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 9. Februar a Wirtschaftsausschuss (1) 1 Dienststellen mit in der Regel mehr als zweihundert Beschäftigten sollen auf Antrag des Personalrats einen Wirtschaftsausschuss bilden. 2 Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle (Absatz 3) zu beraten und den Personalrat darüber zu unterrichten. (2) 1 Die Dienststelle hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterrichten sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. 2 Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen und Tatsachen zugänglich zu machen oder bekannt zu geben, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Dienstgeheimnisse gefährdet werden.

26 Wirtschaftsausschuss???? 60a Wirtschaftsausschuss NPersVG (3) Wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle sind 1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle, 2. Veränderungen der Produktpläne, 3. beabsichtigte bedeutende Investitionen, 4. beabsichtigte Partnerschaften mit Privaten sowie dauerhafte Privatisierungen und Aufgabenverlagerungen an Dritte, 5. Rationalisierungsvorhaben, 6. Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden, 7. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, 8. Verlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen, 9. Neugründung, Zusammenlegung oder Teilung der Dienststelle oder von Dienststellenteilen, 10. Kooperation mit anderen Dienststellen im Rahmen interadministrativer Zusammenarbeit, 11. sonstige wirtschaftliche Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wesentlich berühren können.

27 Wirtschaftsausschuss???? 60a Wirtschaftsausschuss NPersVG (3) Wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle sind 1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle, 2. Veränderungen der Produktpläne, 3. beabsichtigte bedeutende Investitionen, 4. beabsichtigte Partnerschaften mit Privaten sowie dauerhafte Privatisierungen und Aufgabenverlagerungen an Dritte, 5. Rationalisierungsvorhaben, 6. Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden, 7. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, 8. Verlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen, 9. Neugründung, Zusammenlegung oder Teilung der Dienststelle oder von Dienststellenteilen, 10. Kooperation mit anderen Dienststellen im Rahmen interadministrativer Zusammenarbeit, 11. sonstige wirtschaftliche Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wesentlich berühren können.

28 Wirtschaftsausschuss???? Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) 60a Wirtschaftsausschuss (4) 1 Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die Beschäftigte der Dienststelle sein müssen; darunter muss sich mindestens ein Personalratsmitglied befinden. 2 Ersatzmitglieder können bestellt werden. 3 Dem Wirtschaftsausschuss sollen Frauen und Männer angehören. 4 Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen. 5 Sie werden vom Personalrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt und können jederzeit abberufen werden

29 Wirtschaftsausschuss???? Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) 60a Wirtschaftsausschuss (5) 1 Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Vierteljahr zusammentreten. 2 Er kann sachkundige Beschäftigte hinzuziehen. 3 Der Wirtschaftsausschuss hat dem Personalrat über jede Sitzung unverzüglich und umfassend zu berichten. (6) 1 Die Dienststelle nimmt an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses teil. 2 Sie kann sachkundige Beschäftigte hinzuziehen. (7) Ist ein Gesamtpersonalrat gebildet, so tritt dieser an die Stelle des Personalrats und die Gesamtdienststelle an die Stelle der Dienststelle.

30 Unterschied Niedersachsen -NRW 62 Gemeinsame Besprechungen NPersVG (1) 1 Dienststelle und Personalrat sollen mindestens einmal im Vierteljahr zu gemeinsamen Besprechungen zusammentreten. 2 In ihnen sollen insbesondere alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren oder künftig berühren können, behandelt werden. 63 LPVG NW Die Dienststelle und der Personalrat müssen mindestens einmal im Vierteljahr zu gemeinschaftlichen Besprechungen zusammentreten. In ihnen soll auch die Gestaltung des Dienstbetriebs behandelt werden, insbesondere alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Im Rahmen der Besprechungen unterrichtet die Dienststelle den Personalrat zweimal im Jahr über die Haushaltsplanung und die wirtschaftliche Entwicklung, sofern kein Wirtschaftsausschuss nach 65 a besteht. Die Dienststelle ist berechtigt, zu der Besprechung für Personal-und Organisationsangelegenheiten zuständige Beschäftigte hinzuzuziehen. Da im NPersVG eine vergleichbare Formulierung wie im LPVG NW fehlt, wird die Dienststelle vermutlich nicht ohne weiteres über wirtschaftliche Angelegenheiten im VJG berichten. Von daher ist m.e. die Bildung eines Wirtschaftsausschuss im Bereich NPersVG zu empfehlen.

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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