Die Geschäftsleitung. Dipl.-Ing. Konrad Renz geboren 1954

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1 Die Geschäftsleitung Dipl.-Ing. Konrad Renz geboren 1954 Architektur- und Ingenieurstudium, Diplom bis 1987 Architekt und Bauleiter im Architekturbüro WLP Dortmund und Bonn bis 1990 Gruppenleiter bei der Bundesbaudirektion Bonn bis 1992 Mitarbeiter im Sachverständigenbüro Georg Knuffmann, Warendorf bis 1996 Partner im Sachverständigenbüro Knuffmann und Partner Warendorf, Dieburg und Berlin. Seit 1996 eigenes Sachverständigenbüro Gründung Sachverständige Renz + Partner, Aufnahme des ersten Partners, Dipl.- Ing. Thomas Ulland Gründung Renz + Renz Architekten Ingenieure gemeinsam mit Dipl.-Ing. Sebastian Renz Gründung Loss Consult Renz GmbH gemeinsam mit Dipl.-Geol. Yvonne Matheisen, Dipl.-Ing. (FH) Edgar Reimers und Dipl.-Ing. Sebastian Renz. Seit 1980 Architekt AKNW. Seit Gründung der IKNW 1993 Beratender Ingenieur für Tragwerkplanung 1995 Öffentliche Bestellung von der IHK Nord Westfalen für Brand-, Leitungswasser- und Sturmschäden an Ergänzung des Bestallungsgebietes für Geschäftseinrichtungen. Seit 2006 Dozent Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft BWV, Hannover. Aufgabengebiete: - Schadenfeststellung zu Gebäudeschäden - Schadenfeststellung an Einrichtungen, Büro-, Laden- und Geschäftseinbauten - Versicherungswert-Gutachten - Feststellung von Gebäudeinstandsetzungszeiten - Verkehrswertgutachten - Schadenmanagement - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB 30/B - Koordinator nach BGR 128

2 Aus dem Stern Nr. 39/2006

3 Aus dem Focus Nr. 38/2006

4 Gutachten ist nicht gleich Gutachten oder worauf es bei der Erstellung regressfähiger Gutachten ankommt Mindestanforderungen an den Sachverständigen zum Umfang und zur Qualität des Gutachtens

5 Themenübersicht 1. Grundlagen 2. Inhalt eines Gutachtens im Regressfall 3. Lebensdauer von und Bauteilen 4. Beispiel Entwertung 5. Zusammenfassung

6 Berichte haben grundsätzlich die 7 W s zu behandeln, für den Schadenregulierer und den Sachverständigen Was ist passiert, war die Ursache, war dem Schadenereignis vorausgegangen, war das auslösende Element Wer könnte den Schaden verursacht haben, hat die Handlung zu verantworten, hat den Schaden festgestellt, hat vorher an dem Bauteil/der Anlage gearbeitet Wann wurde der Schaden festgestellt, ist der Schaden entstanden, wurde das Bauteil, die Einrichtung beschafft Wo können weitere Unterlagen beschafft werden, wo befindet sich der Schadenort Weshalb kam es zum Schaden Wie ist die Chronologie der Schadenentstehung Warum kam es zum Schadenereignis

7 Gutachten haben grundsätzlich die 7 W s zu behandeln, für den Sachverständigen Was ist passiert, war die Ursache, war dem Schadenereignis vorausgegangen, war das auslösende Element Wer könnte den Schaden verursacht haben, hat die Handlung zu verantworten, hat den Schaden festgestellt, hat vorher an dem Bauteil/der Anlage gearbeitet Wann wurde der Schaden festgestellt, ist der Schaden entstanden, wurde das Bauteil, die Einrichtung beschafft Wo können weitere Unterlagen beschafft werden, wo befindet sich der Schadenort Weshalb kam es zum Schaden Wie ist die Chronologie der Schadenentstehung Warum kam es zum Schadenereignis

8 Gegen wen kann ein Regressanspruch hergeleitet werden? grundsätzlich gegen den Schadenverursacher, dies können sein: Handwerker, Unternehmen die gegen die allg. anerkannten Regeln der Technik verstoßen haben Architekten und Sonderfachleute (sonstige fachlich Beteiligte) wegen mangelhafter Planung und Ausführung eines Bauwerkes Schornsteinfeger wegen mangelhafter Kontrolle Brandstifter

9 Gegen wen kann ein Regressanspruch hergeleitet werden? (Fortsetzung) grundsätzlich gegen den Schadenverursacher, dies können sein: Aufsichtspflichtige z.b. bei Kinderbrandstiftung öffentliche Hand, Behörden, Institutionen gegen den schädigenden Mieter oder Vermieter gegen Produkthersteller aus Produkthaftung Auszüge aus Der Regress des Sachversicherers 2. Auflage Verfasser Dirk-Carsten Günther

10 Klärung der Grundlagen und der Aufgabenstellung Soll der Sachverständige Feststellungen zur Schadenursache zum Schadenumfang zur Schadenhöhe treffen oder nur zu einigen der vg. Punkte Klärung der Aufgabenstellung mit dem Auftraggeber welche Unterlagen und Ermittlungen müssen in das Gutachten, grundsätzlich was soll in das Gutachten was soll nicht im Gutachten erfasst werden was soll/darf auf keinen Fall dem Gutachten beigefügt werden detaillierte Klärung der Aufgabenstellung mit dem Auftraggeber auch unter dem Tenor weniger ist manchmal mehr

11 Checkliste des Sachverständigen im Schadenfall zur Schadenursache, Beweissicherung Verjährungsfristen prüfen, VOB 2 bzw. bis 4 Jahre, BGB 5 Jahre, aus vorsätzlicher bzw. unerlaubter Handlung 30 Jahre Zeitpunkt des Einbaus des schadenauslösenden Bauteils Typ und Bauart des schadenauslösenden Bauteils Abnahmezeitpunkte Vertragsbeziehungen, Hersteller, Lieferant, Betreiber Angebot, Auftrag, Rechnung, Abnahme Reparaturen, Wartung Schadenursache eindeutig nachweisen, wer hat wann was falsch gemacht schadenverursachende Teile sicherstellen

12 Checkliste des Sachverständigen im Schadenfall zum Schadenumfang Erfassung des Schadenumfanges, zur späteren Dokumentation anhand eines Raumbuchs Klassifizierung der Schadenbereiche zur späteren Dokumentation anhand eines Raumbuches und Kriterienkataloges Exaktes Aufmaß mit Aufmass-Skizzen Rekonstruktion nicht mehr vorhandener Bauteile und Bau- und Einrichtungselemente Erfassung der Lebensalter der Bauteile, Bauelemente und Einrichtungsteile Erfassung des vor Schadeneintritt vorhandenen Zustandes, Abnutzung

13 Checkliste des Sachverständigen im Schadenfall zum Schadenumfang (Fortsetzung) Erstellung einer umfangreichen Fotodokumentation zur späteren Büroausarbeitung Bearbeitung der Fotodokumentation und Heraussuchen von exemplarischen Fotos für das spätere Gutachten Prüfung und ggf. Einarbeitung der Feststellung anderer Sachverständiger z. B. Ursachenermittler, Chemiker in die eigenen Feststellungen

14 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Allgemeine Angaben 1. Auftraggeber, Datum der Auftragserteilung 2. Inhalt des Auftrages, Fragestellung und Zweck des Gutachtens 3. Verwendete Arbeitsunterlagen, z.b. Auszüge aus den relevanten Richtlinien, Vorschriften, Dokumenten, Normen 4. Datum und Teilnehmer der Ortstermine

15 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Schadenfeststellung 1. Kurze zusammenfassende Darstellung des Bauwerkes 2. Genaue erschöpfende Beschreibung des Schadenbildes 3. Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen

16 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Untersuchungen und Ursachenermittlung 1. Untersuchungen und Ermittlungen des Sachverständigen ggf. unter Einbeziehung der Feststellungen Dritter zur Schadenursache 2. Ursachen des Schadens, Auswertung der getroffenen Feststellungen

17 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Behebung des Schadens und Darstellung der schadenbedingten Kosten 1. Exakte Darstellung welche Maßnahmen, zur Rückführung in den Zustand vor Eintritt des Schadens, notwendig werden, unter Abgrenzung der sonstigen versicherten Kostenpositionen wie z. B. AAK, SMK, Mietverlust, Mehrkosten 2. Ermittlung der Restlebenserwartung der vom Schaden betroffenen Bauteile anhand eines zu erstellenden Kriterienkataloges zum Alter und zum Grad der Abnutzung der zu bewertenden Bauund Einrichtungsteile

18 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Behebung des Schadens und Darstellung der schadenbedingten Kosten (Fortsetzung) 3. Bewertung der schadenbedingten Kosten zum Neuund Zeitwert anhand des Kriterienkataloges zur Lebenserwartung 4. Zeitwertbestimmung anhand von Einzelpositionen 5. Falls gefordert unter Berücksichtigung der technischen und auch der wirtschaftlichen Lebenserwartung

19 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Anlagen zum Gutachten immer als Bestandteil des Gutachten 1. Auszüge der verwendeten Unterlagen in Kopie 2. vorliegende durch den Sachverständigen geprüfte Angebote und Rechnungen 3. Fotodokumentation

20 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT Zusammenfassung 1. Darstellung des Ergebnisses des Gutachtens 2. Beantwortung der Ergebnisse der Fragestellung 3. Zusammenfassende Darstellung der ermittelten Zahlenwerten Neuwertschaden Zeitwertschaden Restwertgewinnung Schadenminderung Kostenpositionen

21 Inhalt eines Gutachtens im Regressfall (und auch sonst), entsprechend den Mindestanforderungen an ein Gutachten siehe DIHT sonstige Anlagen zum Gutachten, immer vorzulegen als Bestandteil der zu übergebenen Unterlagen, jedoch dem Gutachten nur beizufügen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber 1. Aufmaßunterlagen und Massenermittlung 2. Kriterienkatalog zur Restlebenserwartung 3. Sonstige Unterlagen, welche zum Verständnis des Gutachtens, auch für Dritte, hilfreich sind

22 Ermittlung der Lebensdauer von und Bauteilen Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die technische Wertminderung ist im Sachversicherungsbereich relevant. Im Haftpflichtfall ist auch die wirtschaftliche Wertminderung zu berücksichtigen. Tabellenwerte sollten niemals schematisch übernommen werden, sondern dem Sachverständigen nur als Anhalt dienen. Die Wertminderung kann jedoch in besonderen Fällen durch nachfolgende Formel berechnet werden: W = [1/2 x (A²/D² + A/D)] x 100 W = Wertminderung A = Alter des Gebäudes D = Lebensdauer des Gebäudes Siehe hierzu auch die Tabellen zur Lebenserwartung von Bauteilen unter

23 Ermittlung der Lebensdauer von und Bauteilen Hinweis: Oft ist bei der Abzug alt für neu entsprechend dem Zustand des Gebäudes verhältnismäßig niedriger anzusetzen als bei beweglichen Wirtschaftgütern, da das Gebrauchsende durch Reparaturen immer wieder hinausgeschoben wird.

24 Kurven der verschiedenen Wertminderungstabellen Für eine Lebensdauer von 100 Jahren bedeutet die Entwertung nach Kurve: A Wertminderungstabelle bei sehr sorgfältiger Instandhaltung nach Baukalender 1914/15 B Wertminderungstabelle für normale Instandhaltung, errechnet nach F.W. Roß C Wertminderungstabelle für sehr nachlässige Instandhaltung (1% Absetzung im Jahr)

25 Beispiel Einzelzeitentwertung Brandschaden Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss Baujahr des Gebäudes: Anfang des 20. Jahrhunderts (im Ursprung), 1988/1992 Umbauten und Renovierungsarbeiten Außenansicht der Dachgaube mit vom Schaden betroffenen Fensterelementen Innenraumansicht Wohnraum mit vom Schaden betroffenen Fensterelementen

26 Auszug aus dem Gutachten: Pos. Masse Einh. Leistung Einzelpreis Tischlerarbeiten Neuwert - schaden Zeitwert -anteil Zeitwertschaden Gesamt preis zum Neuwert Gesamt preis zum Zeitwert 95 2,00 St Holz- Fensterelemente, isolierverglast, einschließlich Dreh- /Kippbeschlägen, Elementgröße 850 mm x mm, liefern und fachgerecht einbauen, Bereich: DG, Wohnraum 260,00 520,00 75% 390,00

27 Auszug aus dem Raumbuch:

28 Entwertungsberechnung: W = [1/2 x (A²/D² + A/D)] x 100 Angaben zum Bauteil: Alter des Bauteils: Lebensdauer des Bauteils: Instandhaltungszustand: 13 Jahre 35 Jahre gut/normal W = Wertminderung A = Alter des Gebäudes/Bauteils D = Lebensdauer des Gebäudes/ Bauteils W = [1/2 x (13²/35² + 13/35)] x 100 W = 25,47 Dies entspricht einem gerundeten Zeitwertanteil von 75%!

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30 Zusammenfassung: Man ist nicht nur verantwortlich für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. Laotse, chinesischer Philosoph und Begründer des Taoismus

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