Sachverständigenpraxis. Substanzeingriffen. Wolf-Dietrich Neuhaus. bei
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- Falko Vogel
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1 Wolf-Dietrich Neuhaus Beratender Ingenieur ö.b.u.v. Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, IHK Hannover, VBI, VDI, IKN, VBD Sachverständigenpraxis bei Substanzeingriffen
2 Auftrag an den Sachverständigen: Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung: 1) über die Behauptung des Klägers, die Feuchteschäden in seiner Wohnung seien auf Schäden an dem darüber befindlichen Flachdach zurückzuführen 2) die Risse in der Sohlplatte seien auf eine nicht ausreichende Bewehrung zurückzuführen 3) die in der Sohlplatte der Tiefgarage eingebaute Bewehrung sei 1) nicht den Vorgaben des Bewehrungsplans entsprechend eingebaut und 2) Entspräche danach nicht den a.a.r.d.t. sowie den bauaufsichtlich eingeführten Normen 4) die Standsicherheit des Gebäudes sei durch Einwirkungen gefährdet, die aus den Arbeiten im Zuge der Erneuerung der Ortsdurchfahrt zu erwarten seien
3 Fall 4: Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers, die Standsicherheit des Gebäudes sei durch Einwirkungen gefährdet, die aus den Arbeiten im Zuge der Erneuerung der Ortsdurchfahrt zu erwarten seien
4 Vorgehen des Sachverständigen: 1. Feststellungen zum Objekt Überprüfung der Gebäudestruktur auf Vorschäden und Mängel DIN 4123: u.a. BGB 823, Abs. 2 i.v.m. 903 Landesbauordnung (Musterbauordnung) Sichtung von Unterlagen
5 Vorgehen des Sachverständigen: 2. Ermittlung der geplanten Einwirkungen Planung der Maßnahme einsehen Einwirkungen eingrenzen (oder begrenzen) Abschätzung der Einwirkung auf das Gebäude
6 Vorgehen des Sachverständigen: 3. Beantwortung der Beweisfrage, Teil 1: Einstufung nach DIN : Einordnung der Gebäudestruktur Beurteilung der Erschütterungsempfindlichkeit Beurteilung besonderer Baugrundprobleme
7 Vorgehen des Sachverständigen: 3. Beantwortung der Beweisfrage, Teil 2: Genügt die Struktur des Gebäudes den Mindestanforderungen, um Erschütterungen nach DIN 4150, Teil 3, Tabelle 1 Zeile 3 schadenfrei zu überstehen?
8 Vorgehen des Sachverständigen: 3. Beantwortung der Beweisfrage, Teil 2: Antwort: Ja Die Gebäudestruktur wird die begrenzten Einwirkungen aus der Baumaßnahme ertragen Antwort: Nein Die Gebäudestruktur wird mit großer Wahrscheinlichkeit Schäden erleiden
9 Ein leichter Auftrag?
10 Ein leichter Auftrag? Steht seit 178 Jahren Weist augenscheinlich keine Lageänderungen auf Standsicherheit ist nicht nachzuweisen Kann schwingungstechnisch nicht analytisch bearbeitet werden DIN??? Bestandschutz
11 Ein leichter Auftrag? Von außen hui!
12 Ein leichter Auftrag? Von innen pfui!
13 Ein leichter Auftrag?
14 Vorgehgen im 1. Ortstermin: Besichtigung des Gebäudes von außen und innen Dokumentation der Konstruktion und der Bauteile Dokumentation der sichtbaren / erkennbaren Schäden Anwendung einfacher, weitgehend zerstörungsfreier Prüfverfahren möglichst ohne Risiko z.b. Hammerschlg zur Spannungsprüfung
15 Und wenn man dann Pech hat dann war es genau ein Schlag zu viel!
16 Wenn das so wirklich passiert wäre, dann wäre hoffentlich keine Person betroffen, dann wäre das ein ernstes juristisches Problem, dann wären jedenfalls materielle Schäden entstanden, dann wäre es nur eingeschränkt möglich die Ursache am Gebäude zu untersuchen, dann wäre selbst die Höhe des Schadens schwer zu ermitteln, dann wäre Verantwortung und Mitverantwortung zu untersuchen und die Staatsanwaltschaft würde sich sicher auch für diesen Fall interessieren
17 Zu unwahrscheinlich? Prof. Dr. Oswald in einem Gutachten vor vielen Jahren: Nachdem der 7. Sachverständige nun wiederum auf Anweisung des Gerichts die Betongüte durch Entnahme einer statistisch ausreichenden Zahl von Bohrkernen und deren Überprüfung im Labor untersucht hat, ist das Fundament in Folge struktureller Schäden nicht mehr standsicher.
18 Fälle 2 und 3: Sohlplatten
19 Fälle 2 und 3: Sohlplatten
20 Fälle 2 und 3: Sohlplatten
21 Fall 1: Dachabdichtung
22 Fall 1: Dachabdichtung
23 Fall 1: Dachabdichtung
24 Beziehungen: G e r i c h t Sachverständiger Werkunter -nehmer PB 1 PB2 Partei 1 Partei 2 Eigentümer BGB ZPO
25 Erforderlicher Substanzeingriff Gibt es Alternativen zum Substanzeingriff Ja: Alternativen vorschlagen / wählen Nein: Substanzeingriff determinieren
26 Substanzeingriff determinieren Ziel des Eingriffs festlegen Was ist festzustellen Mögliche Varianten im Vorfeld zusammenstellen Mögliche Varianten bezüglich ihrer Auswirkung beurteilen Weg überlegen, um mit möglichst geringen Mitteln ausreichende Feststellungen zu gewinnen Dokumentationsumfang festlegen Fotodokumentation Messtechnik und Zeichnung Probeentnahme Feststellung von sonstigen Eigenschaften
27 Substanzeingriff planen Firmen organisieren, Geräte festlegen Firmen organisieren Geeignete Firmen auswählen, möglichst wenige Zuverlässigkeit Fachkompetenz Auftragsumfang festlegen Leistungsverzeichnis / Pflichtenheft Ausführungszeiten Arbeitssicherheit Schutz- und Bewegungsarbeiten Aufräumung Reinigung Keine Mangelbeseitigung (Naturalrestitution!)
28 Substanzeingriff durchführen Firmen beaufsichtigen Bauleitung Wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch Kontinuierliche Prüfung auf ggf. neue Erkenntnisse D.h. Begleitung der Arbeiten in der Öffnungsphase vor Ort Prüfung nach Abschluss Abnahme unter Einbeziehung der Parteien Ergebnisdokumentation Gewährleistung? Wofür? In welchem Umfang?
29 Substanzeingriff genehmigen lassen Abstimmung mit Gericht Weisung gem. ZPO Mindestens Klärung bei größerem Umfang Häufig auch Hinweis auf Beweislast Abstimmung mit den Parteien Aufklärung der Parteien Risiken Umfang Methoden Genehmigung der Eigentümer
30 Behauptung: Kondensatbildung in Folge unzureichender Lüftung: Schimmel Feststellung im 1. OT: Bauteilfeuchte in Außenwand Eigentümer besteht im Verfahren auf Bauteilöffnung
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34 Naturalrestitution? Hat das noch etwas mit dem Beweisbeschluss zu tun? Was muss der Sachverständige feststellen, was darf er feststellen?
35 Zusammenfassung Im Rahmen von Gutachten müssen Substanzeingriffe auf das erforderliche Minimum reduziert werden (Schadenminderung, Ausforschung) Maßnahmen müssen mit Gericht und Parteien abgestimmt werden Parteien müssen auf Risiken hingewiesen werden Kostentragung muss geklärt werden Angemessenheit muss diskutiert werden
36 Zusammenfassung Parteien einbeziehen ist häufig besser, als eigene Tätigkeit. Durchführung durch Parteien eröffnet oft die Möglichkeit der Nachbesserung und führt im Ergebnis zu einem Vergleich Wenn Öffnungen erforderlich, dann überlegt und in erforderlichem Umfang Andere Methoden sind oft vorzuziehen und oft ausreichend genau
37 Das Licht erforderlich ist, als letztlich nichts im Dunkel bleiben sollte, hat auch Bertolt Brecht schon gewusst: Denn die einen sind im Dunkeln Und die andern sind im Licht Und man siehet die im Lichte Die im Dunkeln sieht man nicht (Dreigroschenoper) Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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