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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge halten Polizei, Justiz und Jugendhilfe zum Narren Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 20/13599 zeigt, dass einige minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Polizei, Justiz und Jugendhilfe in Hamburg zum Narren halten. Bei Festnahmen machen sie bewusst falsche Angaben über ihre Personalien und ihre Herkunft; vielfach verwenden sie Alias-Personalien. Die Altersangaben schwanken erheblich; der 13-jährige marokkanische Flüchtling, der gemeinsam mit drei anderen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen versucht hat, am 9. November 2014 in ein Restaurant am Rödingsmarkt einzubrechen, gab in unterschiedlichen Befragungen jeweils ein Alter zwischen neun und 14 Jahren an. Auch der polizeibekannte Teenie-Messerstecher aus Altona, der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet, ist einem Altersgutachten vom 30. Oktober 2014 zufolge mindestens 16 Jahre alt; vergangenes Jahr wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Schuldunfähigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da er damals vorgegeben hatte, erst zwölf Jahre alt zu sein (Drs. 20/13543). Die Gruppe hoch aggressiver und krimineller minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, die teilweise fast täglich mit Diebstahls- und Raubdelikten, Körperverletzungen, Widerstandshandlungen, Sachbeschädigungen sowie Verstößen gegen das Ausländerrecht und das Betäubungsmittelgesetz auffällt, stellt die Jugend- und Strafverfolgungsbehörden vor enorme Probleme und ist eine Gefahr für die Sicherheit der Bürger in Hamburg. 19 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sitzen in Untersuchungshaft, drei in Strafhaft. Auf einer Tagung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in der vergangenen Woche wies der Polizeipräsident darauf hin, dass sich das Problem weiter verschärft habe. Die Täter werden renitenter und die Tatausführungen aggressiver. Oftmals werden von ihnen Messer und Pfefferspray eingesetzt. Der BDK wies unter Bezugnahme auf die dramatische Lage darauf hin, dass massenhaft Delikte von Kindern, die noch nicht strafmündig sind, begangen werden. Der Beendigung des Treibens dieser strafunmündigen Täter sind zumindest strafrechtlich sehr enge Grenzen gesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge halten sich nach Schätzungen der zuständigen Behörden aktuell in Hamburg auf? 2. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind aktuell in a. Erstversorgungseinrichtungen,

2 Drucksache 20/13773 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode b. Anschlusseinrichtungen untergebracht? 3. Auf welche Ersteinrichtungen mit welcher Belegenheit verteilen sich die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in Hamburg aktuell? Die Kinder- und Jugendhilfe betreut gegenwärtig 815 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Hamburg. In den Erstversorgungseinrichtungen und anderen Einrichtungen, die für eine Inobhutnahme von UMF genutzt werden, sind aktuell 451 UMF an folgenden Orten untergebracht: Einrichtung Ort Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst Feuerbergstraße Erstversorgungeinrichtung 1 Kollaustraße Erstversorgungeinrichtung 2 Feuerbergstraße Erstversorgungeinrichtung 3 Jugendparkweg Erstversorgungeinrichtung 4 Haldesdorfer Straße Erstversorgungeinrichtung 5 Flughafenstraße Erstversorgungeinrichtung 6 Petunienweg Erstversorgung A2 Kurfürstendeich Erstversorgung A3 Billwerder Billdeich Erstversorgung A4 Eiffestraße Sonstige Unterbringung einzelner 34 diverse Orte in Einrichtungen des LEB Sonstige Unterbringung einzelner 20 diverse Orte in Einrichtungen freier Träger Am Stichtag 30. September 2014 lebten weitere 364 UMF in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie erfolgt die Verteilung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen im Bundesgebiet? Zurzeit gibt es keine Verteilung von UMF im Bundesgebiet. Nach dem geltenden Recht werden sie dort in Obhut genommen, wo sie sich melden oder von zuständigen Behörden aufgegriffen werden und verbleiben an diesem Ort. Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen ist Hamburg initiativ geworden, um ein bundesweites Verteilungsverfahren von UMF nach dem Königsteiner Schlüssel im Rahmen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gesetzlich zu normieren. Die Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern sind noch nicht abgeschlossen. 5. In seinen Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 20/12566 und 20/12708 heißt es, dass die Ausländerbehörde geeignete aufenthaltsrechtliche Maßnahmen trifft, um die Situation in den Griff zu bekommen. Jetzt wurde bekannt, dass es einen Abschiebestopp für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gibt. Ist es richtig, dass ein Abschiebestopp verhängt wurde? Nein. Falls ja, a. seit wann, weshalb und auf wessen Veranlassung wurde dieser verhängt? b. ist dies bundesweit einheitlich geregelt? Entfällt. c. was ist dann unter den vom Senat genannten geeigneten aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen der Ausländerbehörde zu verstehen? Siehe Drs. 20/

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge leben aktuell in Hamburg mit unerlaubtem Aufenthaltsstatus? Die zuständigen Behörden können nur Angaben zu Personen machen, die registriert sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis Wie viele Asylanträge wurden seit dem Jahr 2011 von in Hamburg lebenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gestellt? Bitte pro Jahr angeben. a. Wie vielen dieser Asylanträge wurde seit dem Jahr 2011 stattgegeben? Bitte pro Jahr angeben. b. Wie viele dieser Asylanträge wurden seit dem Jahr 2011 abgelehnt? Bitte pro Jahr angeben. UMF in Hamburg Asylanträge Entscheidungen Schutzgewährung abs in % 45,5 24,4 26,3 36,4 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 8. Wie hat sich die Stellensituation seit dem Jahr 2011 in der für die Bearbeitung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen zuständigen Abteilung der Ausländerbehörde entwickelt? Für die Bearbeitung der aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von UMF gibt es keine gesonderte Zuständigkeit innerhalb der Ausländerabteilung des Einwohner- Zentralamtes. Für die Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten der Flüchtlinge insgesamt standen am 31. Dezember ,25 Stellen zur Verfügung, am 1. Dezember ,75 Stellen. 9. In welcher Justizvollzugsanstalt wird in Hamburg die Abschiebehaft vollzogen? a. Befinden sich dort auch heranwachsende Personen? Falls nein, weshalb nicht und wo befinden diese sich dann? b. Sofern kein Abschiebestopp für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Hamburg gilt, wo wird die Abschiebehaft für Jugendliche durchgeführt? Seit den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juni 2014 in den verbundenen Rechtssachen C-473/13 und C514/13 sowie in der Rechtssache C474/13 wird Abschiebungshaft nicht mehr in Justizvollzugsanstalten (auch nicht in abgetrennten Abteilungen) vollstreckt. Im Übrigen siehe Drs. 20/12497, 20/12576 und 20/ Abschiebungshaft in Hamburger Zuständigkeit wird zurzeit in Amtshilfe in Abschiebungshafteinrichtungen in Berlin und Eisenhüttenstadt vollzogen. 10. Wie viele Meldeauflagen wurden seit dem Jahr 2011 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen erteilt? Bitte pro Jahr angeben. 11. Welche Maßnahmen werden von wem ergriffen, wenn diesen Meldeauflagen nicht nachgekommen wird? Meldeauflagen werden gegenüber UMF durch das Einwohner-Zentralamt nicht erteilt. In Obhut genommene Minderjährige, die durch das Einwohner-Zentralamt aufenthaltsrechtlich erfasst werden sollen, werden nach vorheriger Terminabsprache durch den Kinder- und Jugendnotdienst zum Einwohner-Zentralamt begleitet. Sollte sich ein Jugendlicher der Erfassung trotz Terminvereinbarung entziehen, wird das persönliche Erscheinen nach 49 Absatz 2 und Absatz 5 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Im Jahr 2014 ist das erstmalig in einem Fall geschehen. 3

4 Drucksache 20/13773 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 12. Die nach den versuchten Einbrüchen festgenommenen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge wurden nach Abschluss der Ermittlungen dem KJND übergeben. a. Werden alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge nach Beendigung des polizeilichen Gewahrsams dem KJND übergeben? Falls nein, weshalb nicht? Die Polizei benachrichtigt in solchen Fällen den KJND über die Festnahme beziehungsweise die Ingewahrsamnahme der Minderjährigen. Der KJND holt diese Personen regelmäßig dort ab, wenn die Fortführung der polizeilichen Maßnahmen nicht mehr erforderlich ist. In wenigen Einzelfällen entscheidet der KJND, dass der UMF von der Polizei entlassen werden soll, ohne dass er vom KJND übernommen wird. Der KJND geht dann vor dem Hintergrund seiner Kenntnis der Person und der Umstände davon aus, dass sich die Person selbstständig in den KJND beziehungsweise in seine Einrichtung zurückbegeben kann Wird der Minderjährige nicht vom KJND abgeholt, prüft die Polizei die Fortsetzung der Maßnahme auf eigener gefahrenrechtlicher Grundlage. b. Welche Maßnahmen werden vom KJND nach der Übernahme zuvor festgenommener minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge ergriffen? Nach der Übergabe wird der Minderjährige in den Kinder- und Jugendnotdienst beziehungsweise seine bisherige Unterbringungseinrichtung gebracht. Je nach Tageszeit, jedoch spätestens am nächsten Tag, wird in der Einrichtung von den Fachkräften mit dem Minderjährigen ein normenverdeutlichendes Gespräch geführt. Je nach Lage des Falles werden beteiligte Stellen wie Jugendämter, Vormünder und Jugendgerichtshilfe informiert. 13. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind aktuell als Intensivtäter ausgeschrieben und wie hoch ist der prozentuale Anteil der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge an den Intensivtätern? Die Polizei hat mit Stand 1. Dezember 2014 insgesamt 28 UMF als Intensivtäter ausgeschrieben. Der Anteil an der Gesamtzahl der ausgeschriebenen Intensivtäter beträgt 5,3 Prozent. 14. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge befinden sich aktuell im Obachtverfahren? Mit Stand 1. Dezember 2014: 18 UMF. 15. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge werden aktuell bei der Staatsanwaltschaft als PROTÄKT-Täter geführt? Im Rahmen des Projekts täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung (PROTÄKT) werden bis zu 200 Jugendliche und Heranwachsende erfasst, die innerhalb kurzer Zeit wiederholt in gravierender Weise mit Gewaltdelikten in Erscheinung getreten sind. Sämtliche Verfahren gegen einen der Beschuldigten aus dem Programm werden von einer Dezernentin beziehungsweise einem Dezernenten der Staatsanwaltschaft und einem polizeilichen Sachbearbeiter bearbeitet, die intensiv mit den anderen beteiligten Behörden zusammenarbeiten. Die Aufnahme in die PROTÄKT-Liste richtet sich nach den Voraussetzungen des PROTÄKT-Konzeptes und erfolgt auf Grundlage einer Einzelfallprüfung. Die Herkunft der Personen wird nicht erfasst. Auch liegt der Staatsanwaltschaft keine aussagekräftige Aufstellung über straffällig gewordene UMF vor. Um zu überprüfen, ob sich unter den Personen, die in die PROTÄKT-Liste aufgenommen wurden, UMF befinden, müsste jede einzelne dieser 185 Personen anhand der gegen sie gerichteten Verfahren überprüft werden. Eine derartige Überprüfung ist angesichts der vorgenannten Personenzahl und der dazu auszuwertenden Anzahl von jedenfalls mindestens 185 Akten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wie viele Fallkonferenzen über wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden seit dem Jahr 2011 geführt? (Bitte pro Jahr angeben.) Im Jahr 2014 wurden 14 Fallkonferenzen über 14 UMF durchgeführt. Darüber hinaus liegen für die Jahre 2011 bis 2013 valide Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Aufgrund der Vorgaben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden Daten von Obachttätern, die ein Jahr lang keine Gewalttat begangen haben, gelöscht. 17. Wie viele Anträge auf eine Genehmigung zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des 34 SGB VIII i.v.m. 1631b BGB wurden für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bei Hamburger Familiengerichten seit dem Jahr 2011 gestellt? Bitte pro Jahr angeben wurde ein Antrag nach 1631b BGB in Verbindung mit 34 SGB VIII gestellt. In den Jahren 2011 bis 2013 gab es keine Anträge. a. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Errichtung einer geschlossenen Unterbringung? b. Wann und an welchem Standort wird die Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung eröffnet? Siehe Drs. 20/ c. Inwieweit bestehen rechtliche Hindernisse, die einer geschlossenen Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge entgegenstehen? Für UMF gelten diesbezüglich die gleichen Regelungen wie für andere Minderjährige. 18. Viele der Tatverdächtigen bereiten der Polizei aufgrund der Angabe falscher Personalien beziehungsweise verschiedener Alias-Personalien erhebliche Probleme; oftmals geben die Tatverdächtigen zudem vor, strafunmündig zu sein. a. Welche Maßnahmen werden von der Polizei zur Identitätsfeststellung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ergriffen? UMF werden im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen in den Anhörungen beziehungsweise Vernehmungen zunächst zu ihrem Namen und ihrem Alter befragt. Die weitere Feststellung der Identität erfolgt anschließend durch die Vorlage oder Beschaffung offizieller Lichtbilddokumente. Lässt sich die Identität durch die vorgenannten Maßnahmen nicht zweifelsfrei klären, erfolgt ein Sofortabgleich der Fingerabdrücke im Datenbestand INPOL (Fast-ID) und/oder die erkennungsdienstliche Behandlung mit Abgleich aller Fingerabdrücke im Datenbestand INPOL und bei ausländerrechtlichen Verstößen mit dem Datenbestand EURODAC. Darüber hinaus führt die Polizei im Einzelfall ein Personenfeststellungsverfahren (Anerkennung durch vertrauenswürdige Drittpersonen) zur Klärung der Identität einer Person durch. b. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden seit dem Jahr 2011 erkennungsdienstlich behandelt? Bitte pro Jahr darstellen. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wären eine Auswertung sämtlicher Unterlagen zu den im erfragten Zeitraum durchgeführten rund erkennungsdienstlichen Behandlungen pro Jahr und weitergehende Recherchen zu den betroffenen Personen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Inwiefern wird im Rahmen der Identitätsfeststellung auf Daten von EURODAC (europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) zurückgegriffen? Bei der Polizei erfolgt ein Abgleich mit der Datenbank EURODAC bei erkennungsdienstlichen Behandlungen im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Verstößen 5

6 Drucksache 20/13773 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode von Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. In EURODAC sind nur Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gespeichert. Im Übrigen siehe Antwort zu 18. bis 18. a. d. Welche Möglichkeiten bestehen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Feststellung des tatsächlichen Alters? Erforderlichenfalls wird ein medizinisches Altersgutachten eingeholt. e. Wie viele Altersgutachten wurden im Rahmen von Ermittlungsverfahren seit dem Jahr 2011 mit jeweils welchem Ergebnis durchgeführt? Bitte pro Jahr darstellen. Bei der Polizei werden Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher kriminalpolizeilicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Akten pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch durch die Staatsanwaltschaft werden die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten nicht gesondert erhoben. Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA wird statistisch weder erfasst, ob es sich bei einer beziehungsweise einem Beschuldigten um einen UMF handelt, noch, ob in dem Verfahren ein Altersgutachten eingeholt wurde. Zur Beantwortung dieser Frage müssten daher alle Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2011 bis 2014 aus denjenigen Hauptabteilungen händisch ausgewertet werden, in denen unter anderem Verfahren gegen Jugendliche geführt werden. Hierbei handelt sich um die Hauptabteilungen IV bis VII der Staatsanwaltschaft Hamburg, mithin um circa Verfahren. Angesichts der vorgenannten Aktenanzahl ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit weder eine Beiziehung der Akten noch die erforderliche Verfahrensauswertung möglich. 19. Welche konkreten Maßnahmen werden aktuell gegebenenfalls von weiteren Stellen zur Identitätsfeststellung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ergriffen? Die mit der Durchführung des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) betrauten Behörden ergreifen gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Behörden der in Betracht kommenden Herkunftsstaaten im Rahmen der Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Betroffenen nach den 48, 49 und 82 AufenthG sowie nach den 15, 16 AsylVfG entsprechende Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Im Übrigen siehe Drs. 20/12708 und 20/ Nach Aussage des Polizeipräsidenten auf der Tagung des BDK am vergangenen Donnerstag verschärft sich die Situation weiter. a. Welche Stadtteile beziehungsweise Plätze sind davon besonders betroffen? UMF verüben nach Erkenntnissen der Polizei besonders in den Stadtteilen St. Pauli und St. Georg, innerhalb einzelner Erstversorgungseinrichtungen und im öffentlichen Personen- und Nahverkehr im Innenstadtbereich Straftaten. Im Übrigen bezog sich die Aussage des Polizeipräsidenten auf der Fachtagung des BdK nicht auf die Kriminalitätsentwicklung, sondern auf die Anforderungen aus den prognostizierten weiterhin hohen Zuwachsraten von neu in Hamburg ankommenden UMF. Die Polizei trifft die im konkreten Einzelfall zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung erforderlichen Maßnahmen. Die als Intensivtäter eingestuften UMF bearbeitet die Polizei im Rahmen des polizeilichen Intensivtäterkonzeptes. Einzelfälle von durch Gewalttaten besonders auffälligen UMF werden behördenübergreifend im Rahmen des Obachtverfahrens Gewalt unter 21 bearbeitet. Darüber hinaus führt die Polizei mit im Rahmen von Schwerpunktsetzungen zur Verfügung stehenden Kräften an Brennpunkten anlassunabhängig erforderliche Präsenzund Präventionsmaßnahmen durch. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13773 UMF, die entweder Straftaten in wiederholten oder einzelnen schweren Fällen begehen, befinden sich in der zentralen Zuständigkeit des Familieninterventionsteams (FIT). Das FIT ermittelt den jeweiligen besonderen erzieherischen Bedarf im Einzelfall und plant Art und Umfang der stationären Hilfe. Die Unterbringung erfolgt in im jeweiligen Einzelfall geeigneten pädagogischen und intensivpädagogischen Einrichtungen sowohl in Hamburg als auch im gesamten Bundesgebiet. Es handelt sich hierbei insbesondere um tagesstrukturierende stationäre Angebote mit einem Beschulungs- und gegebenenfalls Alphabetisierungsangebot und der Möglichkeit, traumatische Lebenserfahrungen aufarbeiten zu können. Um im Rahmen der Hilfeplanung zügig Informationen auszutauschen und Maßnahmen abstimmen zu können, arbeitet das FIT eng, insbesondere im behördenübergreifenden Obachtverfahren und/oder in gemeinsamen Fallkonferenzen, mit den Schulen, der Polizei, der Jugendgerichtshilfe und der Justiz zusammen. Im Übrigen wird die Thematik der in der Gesamtbetrachtung kleinen Gruppe von UMF, die mit Gewaltdelikten polizeilich auffällig werden, behördenübergreifend in den Gremien des Senatskonzepts Handeln gegen Jugendgewalt behandelt. b. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die Entwicklung der Straftaten in der näheren Umgebung der Einrichtung an der Feuerbergstraße vor? c. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die Entwicklung der Straftaten in der näheren Umgebung der Einrichtung in Wandsbek, in der bis zu 15 besonders gewaltbereite Jugendliche gesondert untergebracht wurden, vor? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Nach Art der Tatörtlichkeit oder Straßen wird nicht differenziert. Daher sind die in der Anfrage genannte Tatörtlichkeiten nicht mit der PKS auswertbar. d. Welche Maßnahmen werden von den zuständigen Behörden jeweils ergriffen, um die sich weiter verschärfende Situation in Bezug auf die hoch delinquenten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in den Griff zu bekommen? Siehe Antwort zu 20. a. 7

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