Arbeitsgemeinschaft der Akademien Ländlicher Raum in den deutschen Ländern (Arge Ländlicher Raum)
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- Mathilde Hertz
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1 Arbeitsgemeinschaft der Akademien Ländlicher Raum in den deutschen Ländern (Arge Ländlicher Raum) Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Arge Ländlicher Raum Oberbettringer Straße Schwäbisch Gmünd München, den Stellungnahme zum Entwurf Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland 2013 (MKRO-Beschluss vom ) 1.Decken die Leitbilder und Handlungsstrategien (im Folgenden: Leitbilder) alle wichtigen aktuellen raumrelevanten Herausforderungen und alle wesentlichen Bereiche, in denen raumordnerische Aspekte relevant sind, ab? Sind die Schwerpunkte richtig gesetzt? Welche Änderungen/Ergänzungen schlagen Sie vor? In der Einleitung werden wesentliche Herausforderungen für die Raumentwicklung benannt. Begrüßenswert ist das einleitende Bekenntnis zu der raumordnerischen Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung, die zu einer dauerhaften und großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führen soll. Auch wenn postuliert wird, dass die drei Leitbilder gleichberechtigt nebeneinander stünden, vermittelt der Entwurf den Eindruck, dass Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit die übergeordneten Prinzipien der Geschäftsstelle Sprecher Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg Univ. Prof. EoE Dr.-Ing. Holger Magel bei der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Bayerische Akademie Ländlicher Raum e. V. Oberbettringer Straße 162 Lehrstuhl für Bodenordnung und Landentwicklung der TU München Schwäbisch Gmünd Arcisstraße 21 Telefon: (07171) München Telefax: (07171) Telefon: (089)
2 - 2 - Raumentwicklung und der Raumordnungspolitik darstellen, wobei den Metropolregionen hier eine prominente Funktion eingeräumt wird. Leitbild 1: Wettbewerbsfähigkeit stärken Als Ziel wird formuliert, dass alle Regionen und Teilräume die Chance haben sollen, sich wettbewerbsfähig zu entwickeln. Allerdings ist es fragwürdig, ob die dazu vorgesehenen Strategien und Handlungsansätze für die Erreichung dieses Ziels ausreichend tragfähig sind. Diese konzentrieren sich auf Prozesse der Stimulierung der regionalen Selbstorganisation und der Bildung regionaler Wachstumsbündnisse in Form von großräumigen Vernetzungen und Kooperationen. Verweise auf Prinzipien wie eine Vorhaltung von Einrichtungen und Infrastrukturen durch staatliche Fachpolitiken und aktive Investitionen zur Verbesserung der Chancen ländlicher Räume sind nicht zu finden. Es muss bezweifelt werden, ob eine Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit aller Teilräume durch die genannten Instrumente wie die Unterstützung und Koordination lokaler Akteure tatsächlich erreicht werden kann. Letztlich wird auch durch die Reihenfolge der Leitbilder der Eindruck erweckt, dass eine Regionalisierung der bislang verfassungsmäßig als Aufgabe des nationalen Gemeinwesens garantierten Ausgewogenheit der Raumentwicklung eingeleitet werden soll. Die Lebensverhältnisse der ländlichen Partner werden so an die Konkurrenzstärke der jeweiligen Metropolregionen gekoppelt, der Nationalstaat zieht sich, so scheint es, ein Stück aus seiner Verantwortung zurück. Den Metropolregionen wird weiterhin eine prominente Rolle in der Wettbewerbsfähigkeitsleitlinie eingeräumt. Ob eine Unterstützung der Metropolregionen durch eine stärkere Berücksichtigung in den nationalen und EU-Fachpolitiken und bei Strukturfonds-Instrumenten gerechtfertigt ist, muss jedoch in Zweifel gezogen werden. Aufgrund der erheblichen Handlungs- und Investitionserfordernisse in den schwach strukturierten und peripheren ländlichen Regionen ist eine Strukturförderung für Metropolen keine angemessene Strategie, zumal im Kapitel 1.3 explizite Hinweise auf den Einsatz von Strukturfördermitteln für die Stärkung der Räume mit besonderem Entwicklungsbedarf fehlen. Zu begrüßen ist der Hinweis, dass auch außerhalb von Metropolregionen Städte und ländliche Teilräume mit hoher Wirtschafts- und Innovationskraft schon heute einen erheblichen Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum leisten und wichtige Entwicklungs- und Versorgungs
3 - 3 - funktionen für ihre Verflechtungsbereiche übernehmen. Dies bestätigt die wirtschaftliche und soziale Bedeutung vitaler ländlicher Räume auch außerhalb der Metropolregionen. Dass die Stärkung dieser Wirtschafts-, Innovations- und Technologiestandorte auch durch eine stärkere Vernetzung von Raumplanung und EU-Strukturförderung erreicht werden soll, ist zu unterstützen. Hingegen ist zu bezweifeln, ob für eine Unterstützung von Räumen mit besonderem strukturellem Handlungsbedarf die verstärkte Aktivierung, Nutzung und Weiterentwicklung regionalspezifischer Ressourcen und endogener Potenziale ausreichend ist. Der Verweis auf eine intensive Abstimmung mit der regionalen Strukturpolitik und der Politik für ländliche Räume zeigt in die richtige Richtung ebenso wie die Stabilisierung zentraler Orte als Ankerpunkte für die Entwicklung. Dabei verfügen die Landentwicklungsverwaltungen über geeignete Instrumente, gerade wenn es um die Themenbereiche Bürgerbeteiligung, Interkommunale Zusammenarbeit, Konzentration auf die Innenentwicklung, Lösung von Nutzungskonflikten, Gestaltung von Kulturlandschaft oder Infrastruktur im ländlichen Raum geht. Diese Aktivitäten sollten durch die Leitbilder Unterstützung finden. Aus der Sicht der ländlichen Räume wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Räumen mit besonderem strukturellem Handlungsbedarf erforderlich. Hinsichtlich des Infrastrukturausbaus (1.5) wäre ein raumordnungspolitisches Bekenntnis zur Sicherung und zum Ausbau der Infrastrukturqualität in ländlichen Räumen wünschenswert. Die Erreichbarkeit ländlicher Räume durch Verkehrsanbindung und IuK-Infrastruktur hat eine Schlüsselfunktion für deren Entwicklung und ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Eine einseitige Überbetonung der finanziellen Tragfähigkeit sollte vermieden werden. Insgesamt sollte stärker zum Ausdruck kommen, dass es bei der Entwicklung der ländlichen Räume nicht um Stabilisierung, sondern um aktive Entwicklungsstrategien und ihre Umsetzung gehen muss. Leitbild 2. Daseinsvorsorge sichern Das Bekenntnis, dass zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge in allen Teilräumen gesichert werden soll, wird begrüßt. Die Erkenntnis, dass insbesondere in ländlich-peripheren Teilräumen mit besonderen demografischen Herausforderungen derzeit die - 4 -
4 - 4 - Tragfähigkeit von Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge gefährdet ist, kann nur bekräftigt werden. Die Veränderungen, die durch die demografischen Entwicklungen in den nächsten Jahren passieren werden hinsichtlich Gewährleistung der Mobilität, Sicherung von Infrastruktur und Versorgung, allgemein der Daseinsvorsorge, zeigen die Bedeutung regionaler, struktureller Planung und deren Einbindung in eine überregionale Raumplanung. Hierbei erscheint eine zügige Leitbildausgestaltung mit Benennung von Handlungsschwerpunkten und konkreten Handlungsempfehlungen dringend erforderlich ebenso wie die eine finanzielle Unterstützung zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der ländlichen Räume. Auch gewinnt die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Zukunftsprozesse und praktische Projekte im ländlichen Raum immer mehr an Bedeutung.Sie ist essentiell für die Bindung an den Lebensraum. Dies wird allerdings keine regionale Planung und überregionale Raumplanung ersetzen, sondern diese ist mit den Bürgern verständlicher, effektiver und zielführender zu machen. Konkrete Kooperationen im ländlichen Raum und mit den städtischen Räumen werden immer notwendiger zu beiderseitigem Nutzen. Das Zentrale Orte-System hat zur Sicherung der Daseinsvorsorge und für die Bereitstellung entsprechender Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit eine herausgehobene Funktion. Die Handlungsansätze, das ZOS zur Steuerung von Standortentscheidungen für öffentliche Einrichtungen konsequent zu nutzen, können nur unterstützt werden. Die Länder müssen in die Pflicht genommen werden, einen ernsthaften Beitrag zur dauerhaften Funktionstüchtigkeit des ZOS zu leisten. Das ZOS muss glaubwürdig und funktionsfähig sein. Dazu ist eine Überprüfung vielfach notwendig. Diese darf allerdings nicht dazu führen, das ZOS in einer Weise nach unten anzupassen, so dass eine Versorgung in der Fläche stark ausgedünnt wird. Zudem muss bezweifelt werden, dass die staatliche Gewährleistungspflicht in nennenswertem Umfang durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Es sollte nicht der Eindruck erzeugt werden, dass staatliche Aufgaben auf die Zivilgesellschaft abgewälzt werden, da dies Disparitäten verschärfen würde und der Aufrechterhaltung einer gerechten Daseinsvorsorge abträglich sein kann. Die Förderung interkommunaler Kooperation hingegen ist ein wichtiges Element bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und wird zu Recht betont
5 - 5 - Die Sicherung der Versorgung dünn besiedelter ländlicher Räume gehört zu den Kernaufgaben der Raumordnungspolitik. Die Erwägung flexibler und räumlich differenzierter Versorgungsstandards und innovativer Versorgungsstrukturen darf dabei nicht zu einer unzumutbaren Absenkung der Versorgungsstandards und zu einer überzogenen Anpassung auf niedrigem Niveau führen. Hier sind Bund und Länder ebenso in die Pflicht zu nehmen wie privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure und die Träger infrastruktureller Einrichtungen. Die Sicherung der Erreichbarkeit zentraler Orte ist ebenfalls insbesondere in den ländlichen Räumen ein Schlüsselfaktor für eine stabile Entwicklung. Die Qualität der öffentlichen Verkehrsangebote muss zwingend erhalten bzw. verbessert werden. Daher wäre es wünschenswert, dies deutlich zu betonen und weniger zu relativieren. Die vorgesehenen Handlungsansätze weisen in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Sicherung von Mobilitätsangeboten jenseits des MIV eine zentrale gesellschaftliche Aufgabenstellung. Dazu ist die Schaffung von Anreizsystemen für Entwicklung und Umsetzung neuer Mobilitätskonzepte sinnvoll. Leitbild 3. Raumnutzung steuern Ressourcenschutz, die Entwicklung von Kulturlandschaften, die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Anpassung an den Klimawandel bezeichnen Konfliktfelder für die Raumnutzung und sind eine wesentliche Herausforderungen für die Raumordnungspolitik. Die Betonung einer frühzeitigen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Interessenvertretern in Planungsprozesse wird ausdrücklich begrüßt. Damit wird die wachsende Forderung nach Transparenz und Partizipation aus der Bevölkerung aufgegriffen. Dieser Aspekt ist für die zukünftige Glaubwürdigkeit der Demokratie insgesamt, aber in besonderem Maße auch der Raumordnungspolitik, zentral. Die Forderung nach einer Stärkung der Strukturen und Aktivitäten der Regionalentwicklung und nach einer engen Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren in regionalen Entwicklungsprozessen wird ausdrücklich unterstützt. Sollen verstärkt Aufgaben der Initiierung, Moderation und Koordination in der Regionalentwicklung übernommen werden, so ist die institutionelle, organisatorische und technische Ausstattung der Regionalplanung zwingend zu stärken. Nur dann kann auch eine aktive Rolle der Landes- und Regionalplanung in kooperativen Prozes
6 - 6 - sen der Regionalentwicklung erreicht werden und die Möglichkeiten von Internetkommunikation, Geoinformations- und Monitoringsystemen können erfolgversprechend genutzt werden. Dasselbe gilt für Planungsformen, die ganzheitlich Raumqualitäten abbilden und baukulturelle Diskussionen in der Öffentlichkeit begründen können (namentlich Gestaltkonzepte, Entwicklungspläne und Wettbewerbe). Die Vermittlung bei Konflikten unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger erfordert entsprechende Kompetenzen und Kapazitäten. Dafür kann in bestimmten Fällen eine entsprechende Stärkung der Regionalplanung sinnvoll sein. Die Bedeutung einer differenzierten und vielfältigen Kulturlandschaft insbesondere für die Entwicklung ländlicher Räume sollte auch als Gegengewicht zur Orientierung auf Metropol(region)en stärker betont werden. Die Handlungsansätze und Ziele zur Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme werden begrüßt. Handlungsbedarf wird insbesondere bei Konkretisierung von Vorschriften und Planungsinstrumenten und bei Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Information und Sensibilisierung gesehen. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien fehlen Verweise auf die Nutzung von Potenzialen der Regionalen Wertschöpfung als Impuls für die Stimulierung der regionalen Entwicklung insbesondere in den ländlichperipheren Regionen. Wenn erneuerbare Energien wirtschaftlich erschlossen werden können, sollten die Bürgerinnen und Bürger, die den Wandel der Landschaft in ihrer Umgebung hinnehmen müssen, an den positiven wirtschaftlichen Effekten beteiligt werden. Eine (gefühlte) Kolonialisierung des ländlichen Raums durch externe Großinvestoren sollte dringend vermieden werden, da dies der ländlichen Entwicklung insgesamt abträglich ist. Die Chance von neuen Stadt-Land- Partnerschaften im Bereich der Erneuerbaren Energiewirtschaft sollte unbedingt genutzt werden. Dazu könnten in Regionalen Energiekonzepten belastbare Aussagen getroffen werden, die Eingang in Regionale Raumordnungsprogramme und pläne finden. Die Herausforderungen des Klimawandels und die Notwendigkeit einer Doppelstrategie aus Mitigation und Adaptation werden immer noch unterschätzt. Ebenso wie die Folgen des Demografischen Wandels gehört der Ressourcen- und Klimaschutz zu den zentralen gesellschaftlichen - 7 -
7 - 7 - Herausforderungen, die tiefgreifende strukturelle Veränderungen erfordern. Daher sollte das Thema Klimaschutz stärker betont und als übergeordnete Querschnittsaufgabe betont und in allen Leitbildern angesprochen werden. Die im Kapitel 3.6 aufgeführten Handlungsätze zur Bewältigung der Klimafolgen weisen in die richtige Richtung. 2. Sind die in den Leitbildern aufgeführten Handlungsansätze geeignet, in der politischen oder planerischen Praxis umgesetzt zu werden? Insgesamt sind die Leitbilder von Staatsverständnis geprägt, das weiterhin von einem defensiven Gestaltungsauftrag und der Betonung der Befähigung der öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure zur reaktiven Anpassung auf veränderte Rahmenbedingungen ausgeht. Insbesondere im Leitbild zur Wettbewerbsfähigkeit bekräftigt sich der Eindruck, dass der Konkurrenzkampf der Teilräume unveränderbar vorgegeben ist und sich der Gestaltung der Rahmenbedingungen entzieht. Die Teilräume werden damit auf eine Funktion als Marktteilnehmer reduziert. In letzter Konsequenz bleiben dann nur die Befähigung zur Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung zur Selbstorganisation. Die Teilräume sollen sich quasi am eigenen Schopf aus dem Wettbewerbssumpf herausziehen. Das Leitbild einer marktfähigen Demokratie spiegelt sich in diesem Grundton der Leitlinien wieder. Daher sollte grundsätzlich das Wettbewerb-Partner-Prinzip des Entwurfes wieder stärker durch das solidarische Prinzip der sozialen Raumwirtschaft ergänzt werden. Dadurch würde auch der wachsenden Kritik der Bevölkerung an Planungsvorhaben Rechnung getragen werden. Nur unter der Voraussetzung eines solidarischen Grundprinzips in der Raumentwicklung kann eine neues flexibleres Verständnis von Gleichwertigkeit unter einem Leitbild der regionalen Differenz entwickelt werden. Differenz fordert ein solides Maß an Gleichwertigkeit und Chancengleichheit, um nicht in Konflikte umzuschlagen. Dabei wäre es wichtig, dass die ländlichen auf gleicher Augenhöhe den metropolitanen Räumen begegnen können. Sie erscheinen nur dann nicht als Peripherie, Umland Umgebung, wenn sie, wie die - 8 -
8 - 8 - Metropolen dies ja auch zunehmend tun, sich als individuelle Charaktere darstellen. Die Regionalplanung soll insbesondere dahingehend qualifiziert werden, dass ihre Planungsverfahren und Instrumente aktiv auf die Kommunikation mit einer regionalen Öffentlichkeit ausgerichtet sind, d.h. formelle Regionalplanverfahren durch informelle, bildhafte Planwerke (regionale Leitbilder, Regionale Strukturkonzepte) vorbereitet werden. Die Themen Kulturlandschaften und Freiraumverbünde sind im Entwurf derzeit rein funktional und distinktiv (Landschaft ist, pointiert gesagt, entweder als Natur Freiraum oder Acker ) abgebildet. Großräumige Freiraumverbünde sollten nicht nur naturschutzfachlicheund siedlungsstrukturelle Funktionen erfüllen, sondern in gleicher Weise wie die Kulturlandschaften unter qualitativen Aspekten als Identität stiftende Landschaften entwickelt werden, in denen sich vielfältige Bedürfnisse und Nutzungen insbesondere auch Landwirtschaft erhalten und entfalten können. Ein neues Kulturlandschafts-Leitbild würde voraussetzen: - eine qualitative Charakterisierung der Landschaften Deutschlands, allerdings nicht nur als funktionale Kategorien, sondern als individuelle Regionen; - einen Neuen Landvertrag, im Sinne einer raumbezogenen gesellschaftlichen Übereinkunft, in dem ökologisch, ökonomisch, sozial und ästhetisch nachhaltige Strukturen ländlicher Räume auf der Basis einer behutsamen Erneuerung und kritischen Rekonstruktion der Europäischen Kulturlandschaft entwickelt werden; - tatsächlich der Beitritt Deutschlands zum Europäischen Landschaftsübereinkommen ELC, um Landschaftsplanungs- und -baukultur auf regionaler Ebene zu stärken. 3. Sind die Karten zu den Leitbildern aussagekräftig? Welche Änderungen / Ergänzungen schlagen Sie vor? 4. Leitvorstellung der Raumordnung ist nach 1 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, - 9 -
9 - 9 - großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. a) Kommen in den Leitbildern die genannten Aspekte (sozial ökonomisch ökologisch) in einem ausgewogenen Verhältnis zum Ausdruck? Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist auch eine Transformation wirtschaftlichen Handelns in Richtung Nachhaltigkeit erforderlich. In der Diskussion um eine Postwachstumsökonomie wird die Notwendigkeit eines tiefgreifenden Umdenkens in der Funktionslogik wirtschaftlichen Handelns deutlich. Der Entwurf greift diese jedoch nicht auf. Vielmehr dominiert die alte Wachstums- und Wettbewerbsorientierung als zentrales Prinzip die Leitbilder. Da diese in den letzten Jahrzehnten dominante Form wirtschaftlichen Handelns nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung geführt hat, wird ein Festhalten daran nicht dazu führen, dass eine nachhaltige Raumentwicklung erreicht wird. So fehlt dem Entwurf insgesamt eine Operationalisierung des Nachhaltigkeitsbegriffes in räumlicher wie in gesellschaftlicher Hinsicht. Nachhaltigkeit erfordert einen sozialen und ökonomischen Beitrag, um ökologische Qualitäten im Sinne von notwendigen Ökosystemdienstleistungen dauerhaft zu sichern. Nachhaltigkeit als ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne eines unverbundenen Nebeneinander von sozialen, ökonomische und ökologischen Aspekten zu operationalisieren greift zu kurz und wird den Herausforderungen nicht gerecht. b) Kommt in den Leitbildern die Koordinierungs- und Ausgleichsfunktion der Raumordnung mit dem Ziel einer nachhaltig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen Deutschlands in sachgerechter Weise zum Ausdruck? Wie einleitend ausgeführt erwecken die Leitbilder den Eindruck einer übergeordneten Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Koordinierungs- und Ausgleichsfunktion der Raumordnung wahrzunehmen, wird insgesamt zu wenig betont
10 Eine erhöhte Koordinationsleistung der Raumordnung ist insbesondere in Schrumpfungsregionen erforderlich. Wenn dort die Zentralen Orte in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten bleiben sollen, ist eine Koordination sowohl zwischen Kommunen als auch zwischen Kommunen und staatlicher Politik erforderlich ebenso wie eine ressortübergreifende Koordination. Des Weiteren wird auf die Ausführungen zu den einzelnen Leitbildern verwiesen, aus denen eine Erhöhung der Koordinationsleistung der Raumordnung und eine stärkere Betonung der Ausgleichsfunktion hervorgehen. 5. Haben Sie sonstige Anmerkungen zu den Leitbildern und den Handlungsansätzen? 6. Welche Erwartungen haben Sie an die Leitbilder? Auch hier wird auf die Ausführungen zu den einzelnen Leitbildern verwiesen 7. Haben Raumplanung und Raumordnung in Deutschland einen angemessenen Stellenwert? Wenn nicht, was sind die Gründe? Raumplanung und Raumordnung haben in den letzten Jahrzehnten in Deutschland an Bedeutung eingebüßt. Dies hängt zum einen mit einer weit verbreiteten grundsätzlichen Skepsis gegenüber Planung und ihrer vermeintlich bürokratischen Bremswirkung gegenüber Investitionen und der wirtschaftlichen Entwicklung zusammen. Zum anderen wird diese Skepsis durch den Siegeszug neoliberaler Wertvorstellungen in Wirtschaft und Politik gefördert. Raumplanung hat sich in der Folge zurückgenommen und verstärkt auf eine moderierende Funktion beschränkt. Zudem sind zentrale Instrumente der Raumordnung wie bspw. das Zentrale-Orte-System oder die Steuerung der Siedlungsentwicklung und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme nicht adäquat durch fachplanerisches und politisches Handeln flankiert worden. Dies hat dazu geführt, dass die Instrumente ihre Wirksamkeit nicht entfalten konnten. Zudem hat durch die Privatisierung ehemals öffentlicher Dienstleistungsbetriebe (Post, Bahn, Telekommunikation) ein betriebswirtschaft
11 lich begründeter Rückzug aus der Fläche begonnen, der die Metropolen begünstigt hat und ländliche Räume benachteiligt. Die entsprechenden Raumordnungsklauseln in den einschlägigen Gesetzen habe zu wenig Wirkung entfaltet, um negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und Infrastrukturausstattung zu verhindern. Dies hat auch zu einem Glaubwürdigkeitsverlust der Raumplanung geführt. Insgesamt ist die Raumplanung in Deutschland auf dem Weg, ihre notwendige Bedeutung als überörtliche und überfachlich abgewogene ganzheitliche Planung zu verlieren. Sie wird gegenüber Bestrebungen der Liberalisierung und Deregulierung aber auch der Kommunalisierung zurückgedrängt. Dies gilt es zu korrigieren, denn die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Demografischer Wandel, Verlust der Biodiversität und Ressourcenzerstörung sowie die zunehmende Prekarisierung und vertiefende soziale Spaltung der Gesellschaft erfordern einen gestaltenden Staat. Im Rahmen eines gestaltenden Staates hat die Raumordnung eine bedeutende Aufgabe im Streben nach einer nachhaltigen und regional ausgewogenen Entwicklung. 8. Finden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung ausreichend Beachtung in den Fachpolitiken? Welchen Beitrag sollten die Fachpolitiken zur Umsetzung der Leitbilder leisten? Die Raumordnung muss wieder als Koordination der Fachplanungen gestärkt und von diesen akzeptiert werden. Zunehmende räumliche Disparitäten erfordern eine Bündelung fachplanerischer Instrumente und eine Flexibilisierung entsprechend der differenzierten räumlichen Begebenheiten. Prof. EoE Dr.-Ing. Holger Magel Sprecher der Arge Ländlicher Raum magel@landentwicklung-muenchen.de beitsgemeinschaft+der+akademien+laendlicher+raum
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