AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan
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- Innozenz Maurer
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1 AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2012 Ausgabe- Nr. 24 Ausgabetag des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf der Sparkasse Beckum-Wadersloh der Sparkasse MOnsterland Ost der Wasserversorgung Beckum GmbH der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG Nummer Datum Gegenstand Seite SPARKASSE MÜNSERLAND OST a) Aufnahme eines Aufgebotes für zwei in Verlust geratene Sparbücher b) Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes am 26. Juni VOLKSHOCHSCHULE WARENDORF Einladung zur 96. Sitzung der Verbandsversammlung am KREIS WARENDORF a) Bekanntmachung gern. 10 des Bundes Immissionsschutzgesetzes- BlmSchG b) Bekanntmachung gern. 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren- 9. BlmSchV) ausgezeichnet: familienfreundlicher!u ~ D Mittelstand curopcan "'"' "'~ ~,. cnergy award - Herausgeber: Kreis Warendorf-DerLandrat Telefon: / Fax: 025 8t / verwaltung@krcis-warendorf.de Druck und Vertrieb: Kreis Warendorf Haupt- und Personalamt Postfach II Warendorf Erscheint in der Regel zweimal monatlich (I. u. 3. Freitag) bei Bedarfauch zusntzlich Bestellungen aufkostenlosen Einzel- und Abonnementsbezug sind an das Haupt- und Personalamt zu richten
2 2 I Nr. Datum Gegenstand Seite c) Öffentliche Ausschreibung Dienstleistung für Bereich SGB 11/111 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung - integratives Modell d) Öffentliche Ausschreibung Dienstleistung für den Bereich SGB 11/111 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell
3 Aufnahme einer Kraftloserklärung.. Das aufgebotene Sparkassenbuch" Nr ausgestellt von der Sparkasse Münsterland Ost, wird hiermit für kraftlos erklärt. Münster, Sparkasse Münsterland Ost.. Der Vorstand" Aufnahme eines Aufgebotes.. Der Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches Nr der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Verlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt. Münster, den Sparkasse Münsterland Ost.. Der Vorstand"
4 Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandesam 26. Juni 2012 Die Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Münster und des Kreises Warendorf sowie der Städte und Gemeinden Ahlen, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte und Warendorf der Sparkasse Münsterland Ost am Dienstag, 26. Juni 2012, um 17:00 Uhr in der Sparkassenzentrale Münster, Weseier Straße 230, Münster wird bekannt gemacht. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstands zum Geschäftsjahr 2011 und zur Geschäftsentwicklung Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse MOnsterland Ost aus dem Geschäftsjahr Beschluss über die Entlastung der Organe der Sparkasse Münsterland Ost für das Geschäftsjahr 2011 (Verwaltungsrat und Vorstand) 4. Wahl eines ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates 5. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates 6. Verschiedenes Hinweis: Die Behandlung der Tagesordnungspunkte Nr. 2 und 3 finden gemäß 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes in nichtöffentlicher Sitzung statt. Münster, Markus Lewe Vorsitzender
5 'W Volksihochsctu.rll!! warendorl'. Postfach War~ndorf Warendorf Telgte Sassenberg Everswinkel Ostbevem Beelen Warendorf, EINLADUNG Sehr geehrte, zur 96. Sitzung der Verbandsversammlung der Volkshochschule Warendorf am pienstag um Uhr. Sitzungssaal der Stadt Sassenbera, Schürenstr Sassenberg lade ich hiermit herzlich ein. TAGESORDNUNG: A) Öffentliche Sitz(illg 1. Bericht des VHS-Leiters 2. Bericht von Monika Ridder, Regionalkoordinatorin des BAMF zur aktuellen Situation und den Perspektiven der vom Bundesamt Für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurse 3. Beratung und Beschlussfassung über den Prüfungsbericht des Rechungsprüfungsamtes der Stadt Warendorf gern. 18 Abs. 1 GkG NRW i.v. m. 96 Abs. l GO NRW zum Jahresabschluss Feststellung des Jahresabschlusses.2009 und Entlastung des Verbandsvorstehers 5. Beratung und Beschlussfassung über den Prüfungsbericht des Rechungsprüfungsamtes der Stadt Warendorf gem. 18 Abs. 1 GkG NRW i.v. m. 96 Abs. 1 GO NRW zum Jahresabschluss Feststellung des Jahresabschlusses.2010 und Entlastung des Verbandsvorstehers 7. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 Mit freundlichen Grüßen Gesthä1tsstelle Alte!: lehrersernln!r Freckenhorster Str. 43 4'8231 W21rendorf Fon / Fa> / l! mall: post~vhs-wal"e'nddrf.de lt"'ternet: Zweigstelle Treffpunkt Telgte Kapl:!lh:mstraße Telgte Fon o ~5 04/~l 53 Fex o 25 04" Bankverbl11dungen Spk. MOnsterland Ose Kto.-Nr. 83 soo BLZ 400 SOl SO Volksbank Ahfen SIIssenb~rg Warendorf eg Kto.-Nr BLZ 41.< gez. Schulte Vorsitzender der Verbandsversammlung
6 -..:::::, - l -=:::, - Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BlmSchG Kreis Warendorf, Amt 63 -Immissionsschutz Aktenzeichen 63- QA / Warendorf, den Herr Hubertus Altenau, Natorp 12, Drensteinfurt, hat einen Antrag zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten von Schweinen auf dem Grundstück Natorp 12, (Gemarkung Drensteinfurt, Flur 41, Flurstück 52), vorgelegt. Gegenstand des Antrages ist, neben dem Weiterbetrieb vorhandener Anlagen und Nebeneinrichtungen zum Halten von Schweinen, die Errichtung eines Schweinemaststalles mit Plätzen. Des weiteren ist die Errichtung von Zeltabdeckungen auf zwei vorh. Güllebehältern, die Aufstellung zweier Futtermittelsilos und Errichtung eines Feuerlöschteiches beantragt. Nach Durchführung der geplanten Maßnahmen können auf der Hofstelle Mastschweine gehalten werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG), bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß 10 BlmSchG bekannt gemacht. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständigem Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u. a. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt nach 3a UVPG in entsprechender Anwendung des 10 Abs. 3 Satz 1 des BlmSchG. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat vom bis während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden aus: Kreishaus Warendorf, Bauamt, Raum B2.25, Waidenburger Straße 2, Warendorf montags bis freitags Uhr montags bis donnerstags Uhr darüber hinaus ist hier innerhalb der Auslegungsfrist auch eine Terminvereinbarung möglich (Tel.: 02581/536346) oder per verfahrensstelle.immissionsschutz@kreiswarendorf.de Rathaus Drensteinfurt, Zimmer 18, Landsbergplatz 7, Drensteinfurt montags bis freitags Uhr montags, dienstags, donnerstags und freitags Uhr Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom bis einschließlich bei den vorgenannten Behörden schriftlich vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtliehen Titeln beruhen. Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift (in Blockschrift) des Einwenders tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des(r) Einwenders(in) werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
7 -~'+-6- Sofern Einwendungen erhoben werden, werden diese gem. 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BlmSchG - auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder der Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben - in einem besonderen Erörterungstermin am Donnerstag, den 20. September 2012, Uhr im Bürgerhaus "Alte Post" Mühlenstr. 15, Dransteinfurt erörtert. Sollte der Termin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden nur der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig - d.h. in der Zeit vom bis bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Im Auftrag gez. Volmer
8 Bekanntmachung gem. 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) Kreis Warendorf Warendorf, Az.: QA /2011-D Der Kreis Warendorf. Waidenburger Straße 2, Warendorf hat Herrn Johannes Schulze Roberg, Neuwarendorf 17, Warendorf, eine Genehmigung gem. 6 und 16 i.v.m. 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes- BlmSchG i.v.m. 1 und Nr.7.1. Spalte 1, gemischter Bestand, des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.BimSchV- zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen und Masthähnchen erteilt. Eingeschlossene Entscheidungen Abweichungsbescheid von der Forderung des 32 (1) BauO NRW. Die Anlage darf auf dem Grundstück in Warendorf, Gemarkung Warendorf, Flur 3, Flurstücke 4, 134 und 135 errichtet und betrieben werden. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in Münster, Piusallee 38, schriftlich einzureichen oder persönlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden." Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides vom in der Zeit vom bis einschließlich bei folgender Behörde ausliegt: Kreis Warendorf, Waidenburger Straße 2, Bauamt, Zimmer B2.25 montags bis freitags Uhr montags bis donnerstags Uhr darüber hinaus ist hier innerhalb der Auslegungsfrist auch eine Terminvereinbarung möglich (Tel.: 02581/536346) oder per verfahrensstelle.immissionsschutz@kreiswarendorf.de Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass der Genehmigungsbescheid unter Auflagen zum Baurecht I Brandschutz, zum lmmissionsschutzrecht, zum Wasserrecht, zum Landschaftsrecht, zum Veterinärrecht, zum Forstrecht und zum Straßenrecht ergangen ist. Im Auftrag gez. Lefken
9 Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: Auftraggeber: Kreis Warendorf Der Landrat Waidenburger Str Warendorf Fax: 02581/ Vergabeart Art des Auftrags Art und Umfang der Leistung: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Dienstleistung für Bereich SGB II I 111 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung - integratives Modell BaE integrativ nach 76 Drittes Buch Sozialgesetzbuch bzw. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 76 SGB 111 Ausführungsort: Ahlen, Warendorf Aufteilung in Lose Ja, Angebote können abgegeben werden ~ nur für ein Los ~ für ein oder mehrere Lose ~ für alle Lose ggf. Anzahl, Größe, Art der Lose: Los 1: Ahlen, Los 2: Warendorf Zulassung v. Nebenangeboten ~ Nein Ausführungszeit: Anforderung der Vergabeunterlagen Zeit: bis Form: schriftlich per Post: Anschrift, s. Auftraggeber (Zusatz: Vergabevorprüfungsstelle) per Rudi.Prinz@kreis-warendorf.de per Fax: 02581/ Gebühren für die Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden grundsätzlich gebührenfrei per versandt. Bei Anforderung einer gedruckten Ausfertigung der Vergabeuntelagen wird für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen ein Kostenersatz in Höhe von 8,00 gefordert (Bankverbindung: Klo. 2683, BLZ , Sparkasse Münsterland Ost, Verwendungszweck s. Vergabe-Nr.). Versand der Vergabeunterlagen: Ablauf der Angebotsfrist:
10 - 2- Anschrift für Angebotsabgabe: Form der Angebote Ablauf der Bindefrist: Kreis Warendorf Der Landrat Vergabevorprüfungsstelle Waidenburger Str Warendorf Schriftlich (auf dem Postweg oder direkt einzureichen) wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt wie in der Leistungsbeschreibung angegeben und binnen 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos. Hinweis zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) Für die Vergabe öffentlicher Aufträge kommen die Anforderungen und Verpflichtungen des TVgG zur Anwendung. Bieter sowie Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, haben Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des 4 TVgG i.v.m. 8 TVgG, sowie gem. 18 TVgG abzugeben. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. 6 VOL/A Referenzliste für die Jahre 2009 bis 2012 Personalkonzept Auskünfte zum Vergabeverfahren: zum Leislungsverzeichnis: Vergabeprüfstelle: Herr Prinz Tel.: 02581/ Herr Nahues Tel.: 02581/ Bezirksregierung Münster, Münster Warendorf, den Kreis Warendorf Der Landrat
11 -3SO- Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: Auftraggeber: Kreis Warendorf Der Landrat Waidenburger Str Warendorf Fax: 02581/ Vergabeart: Art des Auftrags Art und Umfang der Leistung: Öffentliche Ausschreibung nach VOUA Dienstleistung für Bereich SGB II I!II Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell BaE kooperativ nach 76 Drittes Buch Sozialgesetzbuch bzw. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 76 SGB!II Ausführungsort: Ahlen, Warendorf Aufteilung in Lose Ja, Angebote können abgegeben werden ~ nur für ein Los ~ für ein oder mehrere Lose ~ für alle Lose ggf. Anzahl, Größe, Art der Lose: Los 1: Ahlen, Los 2: Warendorf Zulassung v. Nebenangeboten ~ Nein Ausführungszeit Anforderung der Vergabeunterlagen Zeit: bis Form: schriftlich per Post: Anschrift, s. Auftraggeber (Zusatz: Vergabevorprüfungsstelle) per Rudi.Prinz@kreis-warendorf.de per Fax: 02581/ Gebühren für die Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden grundsätzlich gebührenfrei per versandt. Bei Anforderung einer gedruckten Ausfertigung der Vergabeuntelagen wird für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen ein Kostenersatz in Höhe von 8,00 gefordert (Bankverbindung: Klo. 2683, BLZ , Sparkasse Münsterland Ost, Verwendungszweck s. Vergabe-Nr.). Versand der Vergabeunterlagen: Ablauf der Angebotsfrist:
12 -2:>SA \ - 2- Anschrift für Angebotsabgabe: Form der Angebote Ablauf der Bindefrist: Kreis Warendorf Der Landrat Vergabevorprüfungsstelle Waidenburger Str Warendorf Schriftlich (auf dem Postweg oder direkt einzureichen) wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt wie in der Leistungsbeschreibung angegeben und binnen 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos. Hinweis zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) Für die Vergabe öffentlicher Aufträge kommen die Anforderungen und Verpflichtungen des TVgG zur Anwendung. Bieter sowie Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, haben Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des 4 TVgG i.v.m. 8 TVgG, sowie gern. 18 TVgG abzugeben. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gern. 6 VOL/A Referenzliste für die Jahre 2009 bis 2012 Personalkonzept Auskünfte zum Vergabeverfahren: zum Leistungsverzeichnis: Vergabeprüfstelle: Herr Prinz Tel.: 02581/ Herr Nahues Tel.: 02581/ Bezirksregierung Münster, Münster Warendorf, den Kreis Warendorf Der Landrat
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