Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Entstehung, Wirkung, Perspektiven

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1 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Entstehung, Wirkung, Perspektiven Charta live Auftaktveranstaltung für ein Projekt der Diakonie Bayern 25. Juli 2012 in Neumarkt, Opf. Dr. Birgit Weihrauch Staatsrätin a.d., Vorstandsvorsitzende des DHPV

2 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Entstehung, Wirkung, Perspektiven Charta live Auftaktveranstaltung für ein Projekt der Diakonie Bayern 25. Juli 2012 in Neumarkt, Opf. Dr. Birgit Weihrauch Staatsrätin a.d., Vorstandsvorsitzende des DHPV Charta-Geschäftsstelle, Juli 2012

3 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Gliederung: Charta live, Projekt der Diakonie Bayern Herzlichen Dank für Ihre Initiative! Warum eine Charta? Ihre Ziele was will sie erreichen? Wie ist die Idee entstanden? Die Organisatoren und die Mitwirkenden am Prozess Ihre Inhalte Wie erreichen wir so viel Unterstützung wie möglich? Wie geht es weiter mit der Umsetzung der Charta wer ist verantwortlich? Ausblick und Perspektiven Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Seite 3

4 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Eine Gemeinschaftsinitiative von DGP, DHPV und BÄK Internationale Initiative (Budapest Commitments (2007) Gestartet September 2008 Präsentation der Charta in Berlin Gefördert durch die Robert Bosch Stiftung und die Deutsche Krebshilfe Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Seite 4

5 Der Charta-Prozess* Ziele: Förderung des Dialogs und der Auseinandersetzung in der Gesellschaft Orientierung und Perspektiven für die Zukunft Verständigung auf gemeinsame Ziele und gemeinsames Handeln * Chartae : grundlegende staats- und völkerrechtliche Urkunden oder als Konsensusprozesse staatlicher und/oder nichtstaatlicher Organisationen Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Seite 5

6 Herausforderungen: Der Konsensus-Prozess Komplexität des Themas Gesellschaft und Gesundheitssystem Föderale Strukturen in Deutschland Bund, Länder und Gemeinden Gegliedertes, plurales Gesundheitssystem - Selbstverwaltung Struktur: Steuerungsgruppe der drei Träger Der Runde Tisch mit über 50 Organisationen und Institutionen 5 Arbeitsgruppen mit rd. 150 Experten Partizipation aller Beteiligten im Konsensusprozess Verabschiedung im Wege der Selbstverpflichtung Seite 6

7 Mitglieder des Runden Tisches Rd. 50 Institutionen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, u.a.: Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene (G-BA, Kostenträger und Leistungserbringer) Vertreter von Gesundheitsministerien der Länder Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag Vertreter der Kirchen Berufsverbände Wissenschaftliche Fachgesellschaften Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Patienten- und Betroffenen-Organisationen Hospizvereine auf Bundesebene und -Stiftungen Sprecherinnen und Sprecher der Charta-Arbeitsgruppen Seite 7

8 Der Konsensus-Prozess Von Visionen zu realistischen Zielen und Umsetzungsschritten: IST SOLL COMMITMENT* Unterzeichnung der Charta: Bereitschaft - und Selbstverpflichtung - sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen nahe stehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten *Bestandsaufnahme, Ziele, Umsetzungsschritte Seite 8

9 Der Charta-Prozess die fünf Leitsätze Gesellschaftspolitische Herausforderungen Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation Anforderungen an die Versorgungsstrukturen Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung Entwicklungsperspektiven und Forschung Aus Erfahrung lernen die internationale Dimension Die Rechte der Betroffenen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt Seite 9

10 Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen Den Leitsätzen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen vorangestellt (aus Leitsatz 1: gesellschaftspolitische Herausforderungen Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation) Seite 10

11 Charta: Leitsatz 1 - Gesellschaftspolitische Herausforderungen Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Familiäre und professionelle Hilfe sowie die ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen dieses Anliegen. Ein Sterben in Würde hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Menschen miteinander leben. Einen entscheidenden Einfluss haben gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln. Wir werden uns dafür einsetzen, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken. Dem Sterben als Teil des Lebens ist gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Seite 11

12 Charta: Leitsatz 2 - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Die Angehörigen und die ihm Nahestehenden sind einzubeziehen und zu unterstützen. Die Betreuung erfolgt durch haupt-und ehrenamtlich Tätige soweit wie möglich in den vertrauten bzw. selbst gewählten Umfeld. Dazu müssen alle an der Versorgung Beteiligten eng zusammenarbeiten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Versorgungsstrukturen vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiter entwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Angebote, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, sind untereinander so zu vernetzen, dass die Versorgungskontinuität gewährleistet ist. Seite 12

13 Charta Leitsatz 3: Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung. Um diesem gerecht zu werden, müssen die in der Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren, um so über das erforderliche Fachwissen, notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine reflektierte Haltung zu verfügen. Für diese Haltung bedarf es der Bereitschaft, sich mit der eigenen Sterblichkeit sowie mit spirituellen und ethischen Fragen auseinanderzusetzen. Der jeweils aktuelle Erkenntnisstand muss in die Curricula der Aus-, Weiter- und Fortbildung einfließen. Dies erfordert in regelmäßigen Zeitabständen eine Anpassung der Inhalte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen thematisch differenziert und spezifiziert in die Aus-, Weiterund Fortbildung der Beteiligten in den verschiedensten Bereichen integriert wird. Seite 13

14 Charta Leitsatz 4: Entwicklungsperspektiven und Forschung Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden kontinuierlich neue Erkenntnisse zur Palliativversorgung aus Forschung und Praxis gewonnen, transparent gemacht und im Versorgungsalltag umgesetzt. Dabei sind die bestehenden ethischen und rechtlichen Regularien zu berücksichtigen. Zum einen bedarf es der Verbesserung der Rahmenbedingungen der Forschung, insbesondere der Weiterentwicklung von Forschungsstrukturen sowie der Förderung von Forschungsvorhaben und innovativen Praxisprojekten. Zum anderen sind Forschungsfelder und -strategien mit Relevanz für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu identifizieren. Wir werden uns dafür einsetzen, auf dieser Basis interdisziplinäre Forschung weiterzuentwickeln und den Wissenstransfer in die Praxis zu gewährleisten, um die Versorgungssituation schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen und Nahestehenden kontinuierlich zu verbessern. Seite 14

15 Charta Leitsatz 5: Die europäische und internationale Dimension Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu seinem Wohl angemessen berücksichtigt werden. In diesem Kontext ist eine nationale Rahmenpolitik anzustreben, die von allen Verantwortlichen gemeinsam formuliert und umgesetzt wird. Wir werden uns für die internationale Vernetzung von Organisationen, Forschungsinstitutionen und anderen im Bereich der Palliativversorgung Tätigen einsetzen und uns um einen kontinuierlichen und systematischen Austausch mit anderen Ländern bemühen. Wir lernen aus deren Erfahrungen und geben gleichzeitig eigene Anregungen und Impulse. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Seite 15

16 Leitsatz 2 Bedürfnisse der Betroffenen Anforderungen an die Versorgungsstrukturen Abschnitte in Leitsatz 2: Versorgung in regional vernetzten Strukturen Ehrenamt in der Hospizarbeit Ambulante Versorgungsstrukturen Stationäre Versorgungsstrukturen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Menschen in hohem Lebensalter Menschen mit Behinderung Seite 16

17 Aus Leitsatz 2 Bedürfnisse der Betroffenen - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre Familien sind in besonderer Weise auf eine umfassende Palliativversorgung angewiesen, die ihren ganz eigenen Bedürfnissen gerecht wird. Die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzenden Erkrankungen ist als umfassendes und eigenständiges Konzept auszubauen und im Rahmen geeigneter Versorgungsstrukturen weiter zu entwickeln. Seite 17

18 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Auszug aus Leitsatz 2 - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen Menschen in hohem Lebensalter Menschen in hohem Lebensalter benötigen geeignete Versorgungsangebote, die auch palliative Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigen. Besonders in den stationären Pflegeeinrichtungen bedarf es der systematischen Weiterentwicklung von Palliativkompetenz und Hospizkultur. Schwerstkranke und sterbende alte und hochbetagte Menschen und ihre Angehörigen bedürfen einer hospizlichen und palliativen Versorgung und Begleitung, die ihren individuellen Bedürfnissen und ihrer Lebenssituation entspricht und die bestmögliche Lebensqualität am Ende des Lebens sicherstellt. Dies gilt zuhause, in besonderen Wohnformen und in stationären Pflegeeinrichtungen. Das hohe bzw. sehr hohe Lebensalter und die hier häufig vorhandene Multimorbidität stellen spezifische Anforderungen an die Versorgungsformen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf alte Menschen mit Demenzerkrankungen und deren Bedürfnisse zu richten. Immer mehr Träger unterstützen die notwendige Implementierung von Palliativkompetenz und Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen,. B. Weihrauch Deutsche Deutscher Hsopiz Hospiz und PalliativVerband, und PalliativVerband Fachtagung 2008, , Name Seite 18

19 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Auszug aus Leitsatz 2 (Anforderungen an die Versorgungsstrukturen) Menschen mit Behinderung Die besonderen Belange schwerstkranker und sterbender Menschen mit Behinderung sind bei ihrer Betreuung zu berücksichtigen. Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe bedeutet auch, dass die notwendigen Palliativversorgungsangebote ohne jede Einschränkung barrierefrei in Anspruch genommen werden können. Die Lebenssituation von schwerstkranken Menschen mit Behinderung erfordert mit Blick auf deren jeweils individuelle Lebensumstände als Betroffene und Angehörige, als Kinder und alte Menschen die Überprüfung und Anpassung geeigneter Konzepte zur palliativen Betreuung und Begleitung. Die Palliativversorgung erfolgt vorrangig im vertrauten Lebensumfeld. Die Organisationsentwicklung in Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe ist entsprechend voranzubringen. Die Leistungen der Palliativversorgung und der Hilfen für behinderte Menschen sind abzustimmen. Seite 19

20 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland Auszug aus Leitsatz 2 (Anforderungen an die Versorgungsstrukturen) Ehrenamt in der Hospizarbeit Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Familien bedürfen der umsorgenden und entlastenden Begleitung: Der Arbeit ehrenamtlich Tätiger in den ambulanten Hospizdiensten kommt dabei besondere Bedeutung zu. Dieses Engagement ist aktiv zu unterstützen. Das Ehrenamt ist Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements, Kern der Hospizarbeit und Basis einer umsorgenden, die Betroffenen und ihre Familien entlastenden, psychosozialen Begleitung und Betreuung. Heute engagieren sich rund ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hospiz-bewegung. Dies ist auch zukünftig aktiv zu unterstützen. Erforderlich in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist ein integratives Hand-in-Hand- Arbeiten zwischen ehren- und hauptamtlich Tätigen der verschiedenen Professionen. Dies bedarf weiterhin förderlicher Rahmenbedingungen und deren finanzieller Gewährleistung - insbesondere zur qualifizierten Befähigung und ständigen professionellen Begleitung Ehrenamtlicher vor allem in ambulanten Hospizdiensten. Eine wichtige Rolle spielt die Öffentlichkeitsarbeit - nicht zuletzt auch, um möglichst viele Menschen aus der Gesellschaft zum ehrenamtlichen Engagement zu motivieren. Seite 20

21 Beteiligte Länder in Europa (z. Zt. 21) Der Charta Prozess gestartet aus einer internationalen Initiative, den Budapest Commitments Belgien Dänemark Deutschland Finnland Griechenland Großbritannien Irland Israel Italien Kroatien Litauen Niederlande Norwegen Österreich Portugal Rumänien Schweden Schweiz Spanien Tschechien Ungarn Seite 21

22 Umsetzung des Charta-Prozesses wie geht es weiter? Was ist jetzt wichtig? Die Charta ein Meilenstein: Das gemeinsame Verständnis in zentralen Fragen der Haltung, Begleitung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im Sinne der Betroffenen nutzen! Die Charta mit Leben erfüllen, sie darf nicht in einer Schublade verschwinden Seite 22

23 Wo können/müssen wir Schwerpunkte und Prioritäten setzen? Gesellschaftlicher Dialog Öffentlichkeitsarbeit Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ambulant: AAPV und SAPV integrativ entwickeln allgemeine Palliativversorgung: Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen Transfer in alle Bereiche der Versorgung Palliative Versorgung alter und hochbetagter Menschen Fragen der Qualität, Qualifizierung und des Qualitätsmanagements Ehrenamtlichkeit und bürgerschaftliches Engagement unterstützen bei allem die Belange der Kinder berücksichtigen!.. Weiterer Ausbau im Sinne eines lernenden Systems Fokus auf Betroffenengruppen, die bisher kaum/nicht erreicht wurden Weiterentwicklung einer Kultur der Zusammenarbeit in Teams und Netzwerken Augenhöhe, Wertschätzung, partnerschaftliches Miteinander der verschiedenen Berufsgruppen und der Ehrenamtlichen Seite 23

24 Umsetzung des Charta-Prozesses wie geht es weiter? Wer ist verantwortlich? Alle, die am Charta-Prozess beteiligt waren und sie mittragen: Gesamtgesellschaftlicher Auftrag - Die Gesellschaft insgesamt ist gefordert, eine andere Haltung und Kultur zu entwickeln Die Politik auf allen Ebenen Regierungen und Parlamente auf Bundes-, Länderund kommunaler Ebene Das selbstverwaltete Gesundheitssystem: die Akteure des Gesundheitswesens mit ihrer eigenständigen Verantwortung im System Die zahlreichen Partner in den Fachverbänden und Fachgesellschaften in ihren je eigenen Verantwortungsbereichen Die Einrichtungen und Institutionen, die die Arbeit vor Ort leisten Die drei Träger: DGP, DHPV und BÄK Impulse, Monitoring, Konkretisierung von Teilzielen Seite 24

25 Umsetzung des Charta-Prozesses wie geht es weiter? Umsetzung der Charta ein langfristiger Prozess. Systematisch und gemeinsam organisieren Folgeprojekt : gefördert von der RBS und dem BMFSFJ Hauptanliegen: Verbreitung der Charta und Gewinnung weiterer Unterstützer Realisierung der Charta in Projekten und Teilprojekten Weiterentwicklung der Charta zu einer nationalen Strategie Seite 25

26 Ziele für die Charta-Phase II ( ) Wichtiges Unterstützungsgremium: Der Runde Tisch 1) Verbreitung der Charta und Information über die Inhalte: Unterschriften von Einzelpersonen oder Institutionen Öffentlichkeitswirksamer Tag für schwerstkranke und sterbende Menschen (im Rahmen des Internationalen Hospiz- und Palliativtags im Oktober 2013) 2) Realisierung der Charta in Projekten und Teilprojekten: Planung und Umsetzung von mindestens 25 Projekten durch Organisationen und Einrichtungen auf allen Ebenen 3) Weiterentwicklung der Charta zu einer nationalen Strategie zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland: Seite 26

27 Runder Tisch der Charta am 13. Juni 2012 in Berlin Realisierung der Charta in Projekten und Teilprojekten: Bereits mehr als 25 Projekte identifiziert! Beispielprojekte zu Leitsatz 2: Anforderungen an die Versorgungsstrukturen: Neufassung Landeskrankenhausgesetz MAGS MV HuP Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung - Caritas Grundsatzpapier "Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe" DGP & DHPV Trau Dich Trauern; Kinaesthetics - Zentrum Palliativmedizin, Malteser Krankenhaus Bonn / Rhein-Sieg Frühintegration; MS (2x); Erfassung palliativer Bedürfnisse von Menschen mit Demenz - Zentrum für Palliativmedizin, Uniklinik Köln Deutsches Hospiz- und Palliativregister DGP Erstellung einer Handreichung für Träger ambulanter Hospizdienste gem. 39a Abs.2 SGB V zu rechtlichen Rahmenbedingungen ambulanter Hospizarbeit DHPV Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Seite 27

28 Verbreitung und Unterstützung des Charta-Prozesses Unterzeichner bisher (Stand ): 488 Organisationen 1098 Einzelpersonen Die Erklärungen zur Unterzeichnung der Charta: Unterstuetzererklaerung.pdf Unterstuetzererklaerung.pdf Bitte per Fax an die Geschäftsstelle senden: Fax: 030/ Seite 28

29 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der CHARTA können mit Hilfe dieser Embleme zur Website verlinken: Seite 29

30 Wir brauchen viele gute Beispiele! Beispielgebend: Charta live eine Initiative der Diakonie Bayern: Anregungen, Themen, Vernetzungen und Projektschritte vorstellen Breite innerdiakonische Öffentlichkeit herstellen Partner aus Bayern und dem Bundesgebiet beteiligen Erste Modelle und Ideen aus der Praxis diskutieren Seite 30

31 Palliative Care im Alter Herausforderung für Gesellschaft und Gesundheitssystem Pflegeheime entwickeln sich zu den gesellschaftlichen Orten des Sterbens daher Bedarf nach Palliativversorgungskonzepten besonders evident (Heller, Kittelberger 2010) Seite 31

32 Nur nicht zur Last fallen Warum eigentlich nicht? Die Sorge: Würdeverlust 2005: Narrative Interviews mit Heimbewohnern zum Thema Sterben in Würde im Pflegeheim B. Weihrauch Deutsche Deutscher Hsopiz Hospiz und PalliativVerband, und PalliativVerband Fachtagung 2008, , Name Seite 32

33 Pflegebedürftige 2009 nach Versorgungsart Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2009, Deutschlandergebnisse Seite 33

34 Demenz: Wie sich die Entwicklung auf lange Sicht fortsetzt Daten-Report 2011, S. 27 Seite 34

35 Grundsatzpapier: Charta-Projekt von DHPV und DGP Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im hohen Lebensalter in Pflegeeinrichtungen Grundsatzpapier zur Entwicklung von Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe Seite 35

36 Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im hohen Lebensalter in Pflegeeinrichtungen Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. Grundsatzpapier zur Entwicklung von Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe 1. Der demographische Wandel 2. Palliativversorgung in stationären Altenhilfeeinrichtungen 3. Die Betroffenen im Fokus der pflegerischen Versorgung und Begleitung 4. Organisationskultur und Entwicklung 5. Aus-, Fort- und Weiterbildung Seite 36

37 Online-Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin Wie sieht Deutschland in fünf bis zehn Jahren aus? Wie wollen wir gegen Ende des Jahrzehnts leben? Diese Frage diskutiert die Bundeskanzlerin seit Frühjahr 2011 mit über 120 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis unter der Überschrift "Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft 1. Wie wollen wir zusammenleben? 2. Wovon wollen wir leben? 3. Wie wollen wir lernen? DHPV-Vorschlag ausgewählt als einer von 20 unter rd Vorschlägen: In Würde sterben! Für den Ausbau der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland Einladung ins Bundeskanzleramt am 3. Juli 2012 Seite 37

38 Online-Zukunftsdialog 3.Juli 2012 Die Kanzlerin möchte den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und die Entwicklung einer nationalen Strategie unterstützen. Seite 38

39 Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Seite 39

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